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Nahezu jeder hat wohl ein bestimmtes Bild vor Augen, wenn der Begriff Lebensversicherung fällt. Egal welche Vorstellungen ein jeder von uns mit einer Lebensversicherung verbindet, die Möglichkeit des Einsatzes einer Lebens- und Rentenversicherung im Rahmen der Gestaltung der Vermögensplanung, Vermögenssicherung und der Vermögensnachfolge, dürfte in der Regel nicht dazugehören. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, da diese Einsatz- und Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb der spezialisierten Versicherungswirtschaft nahezu unbekannt sind. Nur sehr wenige Steuerberater, Rechtsanwälte oder Vermögensberater in Österreich, kennen sich in diesem Bereich umfassend aus. Dabei bieten Lebensversicherungs-verträge eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber anderen Finanzprodukten und Vermögensstrukturen wie u.a. Depots mit Investmentfonds und den in Österreich beliebten Privatstiftungen. Eine Versicherungslösung sollte allerdings niemals nur aus steuerlichen Gründen abgeschlossen werden. Die weitreichenden Einsatz- und Gestaltungsmöglichkeiten einer Lebens- und Rentenversicherung, sind in leider in weiten Teilen der Beraterschaft, immer noch relativ unbekannt. Zu sehr wird eine Lebensversicherung mit negativen Begriffen, wie hohe Abschlussprovisionen, hohe und intransparente Kostenstrukturen und schlechte Performance, in Verbindung gebracht.
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Veröffentlichungsjahr: 2021
Das österreichische Privatstiftungsgesetz wurde 1993 ins Leben gerufen. Anfänglich als großes Erfolgsmodell gefeiert, wurden seit Einführung des Gesetzes über 20 steuerrechtliche Änderungen vorgenommen, die zu nachhaltigen Steuerverschlechterungen geführt haben.
Eine der prominentesten Steuerverschlechterungen, ist wohl die Einführung und Erhöhung der sogenannten "Zwischensteuer" auf mittlerweile 25%.
Dies Steuer fällt grds. auf nahezu alle Kapitalerträge an, die durch die Privatstiftung erwirtschaftet werden. Unabhängig davon, ob diese Erträge zugeflossen sind oder nicht.
Laufende Besteuerung der Privatstiftung bei Direktveranlagung in Investmentfonds
In- und ausländische Fonds werden steuerlich als transparent betrachtet. Erzielte Erträge werden somit unmittelbar der Privatstiftung zugerechnet.••Ergebnis: 100% der erwirtschafteten Erträge (Zinsen, Dividenden als auch 100% der realisierten und ausgeschütteten Substanzgewinne unterliegen der Zwischensteuer in Höhe von 25%.••Bei thesaurierenden Investmentfonds erfolgt die Besteuerung der Privatstiftung auf Basis ausschüttungsgleicher Erträge.
Die massivste steuerliche Benachteiligung der Stiftung ist neben der Zwischensteuer, eine indirekte Benachteiligung.
Seit 2008 gibt es in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Allerdings war diese Steuer bei vielen Stiftungen genau der Grund für die Errichtung. Denn damit ließ sich die Erbschaftsteuer sparen.
Wird einer Stiftung Vermögen zugewendet, löst dies Stiftungseingangssteuer aus. Grundsätzlich unterliegt zudem jede Zuwendung einer Privatstiftung an Begünstigte, der Kapitalertragssteuer iHv. 27,5%.
Wird Vermögen von einer natürlichen Person an eine andere natürliche Person verschenkt, fällt KEINE Schenkungssteuer an und im Falle einer Erbschaft natürlich auch KEINE Erbschaftsteuer.
Zudem verursacht eine Privatstiftung auch laufende Kosten. Eine Privatstiftung benötigt zwingend einen mindestens 3-köpfigen Stiftungsvorstand. Dieser muss mindestens vier Mal im Jahr zusammentreten. Aus der Praxis ist mir bekannt, dass eine solche Sitzung gut und gerne zwischen 2- 3.000 € pro Sitzung. Dazu kommen dann noch die Kosten für den Stiftungsprüfer und die laufenden Verwaltungskosten kommen auch noch hinzu. Es dürfte nicht übertrieben sein, wenn man hier von laufenden Kosten für die Privatstiftung, von monatlich mindestens 15.-20.000 € ausgeht.
Da es heutzutage keine steuerlichen Motive mehr für die Errichtung einer österreichischen Privatstiftung gibt stellt sich die Frage, welche anderen außersteuerlichen Beweggründe gibt es noch für die Errichtung einer Privatstiftung?
Als ein Hauptgrund, dürfte hier wohl der familiäre Vermögenszusammenhalt und die Verhinderung der erbrechtliche Zerschlagung zu nennen sein.
In Zeiten von Forderungen nach völliger Transparenz und Offenlegung aller Vermögenswerte, steigt das Bedürfnis nach Möglichkeiten einer diskreten und rechtlich abgesicherten Vermögensstrukturierung. Für komplexe Vermögensstrukturen sind diese Planungsinstrumente, ein wesentlicher Bestandteil einer erb- und steuerrechtlich optimierten Vermögensnachfolgeplanung. Für Vermögende, die nach einer kostengünstigen und flexiblen Alternative für ihre Nachlassplanung suchen, gibt es durchaus Alternativen. Oftmals wird von den Beratern eine Kombination aus Privatstiftung und Gesellschaftsrecht angeboten. In weiten Teilen der Literatur und der Beraterschaft völlig außer Acht gelassen, wird die Vermögenstrukturierung mittels einer Versicherungslösung via Luxemburg oder Liechtenstein.
Die Gründe für den Einsatz einer solchen Stiftung-light Versicherungslösung können vielfältig sein:
Eine Versicherungslösung stellt ein alternatives Rechtsinstitut zum Erbrecht in Österreich dar, einschließlich des Pflichtteilsrechts
Absicherung von bisher aufgebauten Vermögen, für den Fall eines Konkurses (safe habour)
Optimierung von Pflichtteilsrechten bei Patchworkfamilien Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Schenkung unter Mitbestimmung ( 1 %/ 99 %)
Gegenüber Einem Bankdepot besteht eine privilegierte Besteuerung
Generationenübergreifende Vermögensweitergabe
Vermögen kann in seiner Einheit erhalten werden, ohne dieses im Rahmen der Erbfolge zerteilen zu müssen
Die volle Vermögenssubstanz bleibt für nachfolgende Generationen erhalten.
Steueroptimierte Kapitalveranlagung für Privatstiftungen
Vermeidung der Zwischensteuer
Alternative zur Liechtensteinischen Substiftung
Quellensteueroptimierung von ausländischen Kapitalerträgen
Eine solche Versicherungslösung, könnte auch als Holding fungieren, die Anteile an operativen Gesellschaften hält und lediglich die Gesellschaftsanteile verwaltet und der Versicherungsnehmer, schlichte Eigentümerrechte ausübt.
