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Welche Regelwerke existieren und wie spielen sie zusammen? Welche Anforderungen ergeben sich für die Finanzinstitute heute und was ist für die nächsten Jahre geplant? Das Buch gibt einen Überblick über die mit dem Klimawandel verbundenen regulatorischen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Entlang der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) geben die Autoren unter Berücksichtigung neuer, Sustainable-Finance-spezifischer Regularien auf Basis des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums sowie dem Bafin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und bestehender regulatorischer Konzepte, wie z.B. den MaRisk, Handlungsempfehlungen für eine Integration von klimabedingten Risiken und Chancen in die bankbetriebliche Aufbau- und Ablauforganisation. Als neuen Schwerpunkt thematisiert die 2. Auflage zusätzlich den Themenkomplex "Transformation" mit einem neuen Kapitel zu Chancen, Produkten und Märkten.
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Seitenzahl: 437
Veröffentlichungsjahr: 2024
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Autoren:Robert Bopp, Director, Financial Services, EY Consulting GmbH, StuttgartDr. Max Weber, Partner, Financial Services, EY Consulting GmbH, Stuttgart
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.
Print:
ISBN 978-3-7910-6084-2
Bestell-Nr. 11030-0002
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ISBN 978-3-7910-6085-9
Bestell-Nr. 11030-0101
ePDF:
ISBN 978-3-7910-6086-6
Bestell-Nr. 11030-0151
Robert Bopp/Max Weber
Sustainable Finance
2. aktualisierte und erweiterte Auflage, November 2024
© 2024 Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft · Steuern · Recht GmbH
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Bildnachweis (Cover): © robertsrob, iStock
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Lektorat: Isolde Bacher, text_dienst, Stuttgart
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Abb. 1.1: EU-Aktionsplan und Sustainable-Finance-Strategie (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 2.1: Doppelte Wesentlichkeit (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 2.2: FSB-TCFD-Ansatz – transitorische/physische Risiken (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 2.3: FSB-TCFD-Ansatz – transitorische Risiken (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 2.4: FSB-TCFD-Ansatz – physische Risiken (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 2.5: FSB-TCFD-Ansatz – transitorische Risiken/Politik und Gesetz (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 2.6: FSB-TCFD-Ansatz – transitorische Risiken/Technologie (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 2.7: FSB-TCFD-Ansatz – transitorische Risiken/Markt (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 2.8: FSB-TCFD-Ansatz – transitorische Risiken/Reputation (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 2.9: Greenwashing/Reputation – Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 2.10: FSB-TCFD-Ansatz – physische Risiken/akut (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 2.11: FSB-TCFD-Ansatz – physische Risiken/chronisch (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 2.12: Transitorische Risiken im Zusammenhang mit Natur- und Umweltveränderungen (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an TNFD67 und NGFS)
Abb. 2.13: Wirkungszusammenhänge bei physischen Risiken (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an NGFS73)
Abb. 2.14: Wirkungszusammenhänge bei klimabedingten transitorischen Risiken (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an NGFS)
Abb. 2.15: Klimawandel, Natur- und Umweltveränderungen – Chancen (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 2.16: Biodiversität – Ursachen (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an PBAF)104
Abb. 2.17: Bestimmung des Biodiversity Footprint (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an PBAF)
Abb. 2.18: Menschenrechtliche Risiken (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an § 2 Abs. 2 LkSG)
Abb. 2.19: Wirkungszusammenhänge zwischen Inside-out und Outside-in (in Anlehnung an NGFS)115.
Abb. 3.1: Kernelemente der Offenlegungsstandards zu klimabezogenen Finanzangaben (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an FSB-TCFD)
Abb. 3.2: Empfehlungen und Leitlinien (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an TCFD)
Abb. 3.3: Principles for Responsible Banking (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an PRB)
Abb. 3.4: Die Empfehlungen des NGFS (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an NGFS)
Abb. 3.5: EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 3.6: Strategie der EU-Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 3.7: Produktkategorien nach der SFDR (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 3.8: Übersicht der bisher veröffentlichten ESRS (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 3.9: Kernthemen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 3.10: Qualitative Offenlegungsanforderungen nach Art. 449a CRR (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 3.11: Übersicht über die quantitativen Offenlegungsanforderungen aus Art. 449a CRR (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 4.1: Kategorien des Handlungsbedarfs (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 4.2: Aufgaben und Handlungsfelder auf Vorstandsebene ‒ exemplarisch (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 4.3: Wirkung klimabedingter Veränderungen – funktionale Betrachtung (Quelle: eigene Darstellung)
Abb. 4.4: ESG erfordert das transparente Management klimabedingter Risiken (Quelle: eigene Darstellung)
Tab. 2.1: Beispiele für soziale Risiken
Tab. 2.2: Wirkungszusammenhänge – physische und transitorische Risiken auf Bankrisiken (Quelle: eigene Darstellung)
Tab. 2.3: Chancen im Zusammenhang mit sozialen Faktoren (Quelle: eigene Darstellung)
Tab. 3.1: Die 11 Handlungsempfehlungen der FSB-TCFD (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an FSB-TCFD)
Tab. 3.2: Die 14 Handlungsempfehlungen des TNFD (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an TNFD)
Tab. 3.3: 12 Prinzipien des BCBS zum klimabezogenen Risikomanagement der Banken und dessen Aufsicht
Tab. 3.4: ESG-Anforderungen in der CRR III
Tab. 3.5: ESG-Anforderungen in der CRD VI
Tab. 3.6: Anforderungen zu ESG-Risiken in den MaRisk-Modulen
Tab. 4.1: FSB-TCFD Recommendations: Governance (Quelle: in Anlehnung an FSB-TCFD)
Tab. 4.2: Gegenüberstellung TCFD und CSRD – Governance
Tab. 4.3: TNFD Recommendations: Governance (Quelle: in Anlehnung an TNFD)
Tab. 4.4: Gegenüberstellung TNFD und CSRD – Governance
Tab. 4.5: FSB-TCFD Recommendations: Strategy (Quelle: in Anlehnung an FSB-TCFD)
Tab. 4.6: Gegenüberstellung TCFD und CSRD – Strategie
Tab. 4.7: TNFD Recommendations: Strategy (Quelle: in Anlehnung an TNFD)
Tab. 4.8: Gegenüberstellung TNFD und CSRD – Strategie
Tab. 4.9: FSB-TCFD Recommendations: Risk Management (Quelle: in Anlehnung an FSB-TCFD)
Tab. 4.10: Gegenüberstellung TCFD und CSRD – Risk Management
Tab. 4.11: TNFD Recommendations: Risk and Impact management (Quelle: in Anlehnung an TNFD)
Tab. 4.12: Gegenüberstellung TNFD und CSRD – Risk Management
Tab. 4.13: FSB-TCFD Recommendations: Metrics and Targets (Quelle: in Anlehnung an FSB-TCFD)
Tab. 4.14: Gegenüberstellung TCFD und CSRD – Kennzahlen und Ziele
Tab. 4.15: TNFD Recommendations: Metrics and Targets (Quelle: in Anlehnung an TNFD)
Tab. 4.16: Gegenüberstellung TNFD und CSRD – Kennzahlen und Ziele
Seit der Veröffentlichung der ersten Auflage im Juni 2020 hat sich viel verändert. Einiges war erwartbar wie bspw. die Konkretisierung regulatorischer Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene. Vieles war aber dann doch auch unerwartet, wenn auch nicht überraschend. Eine Pandemie wurde seit vielen Jahren erwartet. Trotzdem war man unvorbereitet. Ein Krieg in Europa war nahezu undenkbar, obwohl jede Friedenszeit einmal zu Ende geht.
Überschwemmungen wie im Ahrtal oder Dürren und Brände wie in Australien waren seit Jahren als Klimafolgen angekündigt. Trotzdem war man unvorbereitet. Die Dissonanz aus dem Wissen, was kommt, und der Bereitschaft, sich vorzubereiten, ist geblieben. Man mag meinen, der Homo sapiens lege es geradezu darauf an, unterzugehen. Und doch bewegt sich bei genauem Hinsehen eine ganze Menge.
Das Thema Nachhaltigkeit ist in vielfältigsten Facetten im Zentrum der gesellschaftlichen Diskussion angekommen. Viele europäische und nationale Gesetzesinitiativen rücken Klima-, Natur- und Umweltschutz in den Vordergrund, und zwar auch dort, wo es jeder Einzelne merkt, z. B. wenn es um Wohnen und Verkehr geht. Auch das Bundesverfassungsgericht und oberste Gerichte anderer Staaten oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte müssen sich mit dem Klimawandel und dessen Folgen beschäftigen und erlassen z. T. wegweisende Urteile und Beschlüsse.
Auf der regulatorischen Ebene hat Sustainable Finance in den Jahren seit der 1. Auflage erheblich an Bedeutung gewonnen und es haben sich klare Strukturen entwickelt, entlang derer Nachhaltigkeit in das bestehende System aufsichtlicher Regelungen integriert wird. Auch hat aufgrund der fortschreitenden Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft sowie der zunehmenden Risiken aus Umweltveränderungen das Thema für die Finanzwirtschaft weiter an Bedeutung gewonnen und es wird nicht mehr die Frage gestellt, ob aus bankbetriebswirtschaftlicher Sicht Handlungsbedarf besteht, sondern wie Nachhaltigkeitsfaktoren und Nachhaltigkeitsrisiken in die bankbetrieblichen Prozesse und Systeme integriert werden können.
In der 2. Auflage wollen wir diese Entwicklungen aufnehmen, die regulatorischen Entwicklungen aufzeigen und darstellen, wie eine Integration in die Organisation gelingen kann. Wir wollen zudem den Betrachtungsgegenstand ausweiten und nicht nur die Risiken aus dem Klimawandel betrachten, sondern auch die weiteren Nachhaltigkeitsrisiken aus den Bereichen Umwelt und Natur, Soziales und Governance bzw. Unternehmensführung. Wie in der 1. Auflage ist es dabei unser Ziel, Banken und andere Finanzintermediäre mit praktischen Umsetzungskonzepten zu unterstützen. Damit wollen wir zugleich einen Beitrag leisten, das Finanzsystem nachhaltiger zu gestalten und damit zugleich weniger anfällig gegen Risiken aus dem Klimawandel und anderen ESG-Faktoren zu werden.
März 2024
Robert E. Bopp
Max Weber
Der Klimawandel verändert unsere Lebenswelten so tiefgreifend wie vermutlich kaum eine andere Entwicklung seit der industriellen Revolution. Die ökonomischen, ökologischen und sozialen Effekte sind fast überall und jederzeit zu spüren. Den steigenden CO2-Emissionen werden schmelzende Gletscher, steigende Meeresspiegel, Migrationsbewegungen und Pandemien zugeschrieben. Dieser radikale und rapide Wandel unser Lebenswirklichkeiten fordert die Wirtschaft als Ganzes und Banken im Besonderen heraus.
Der klimatische Wandel birgt ungeahnte Chancen: eine effizientere und effektivere Nutzung knapper Umweltressourcen, innovative Produkte und Dienstleistungen sowie eine breitere gesellschaftliche Partizipation. Den Banken fällt bei diesen fundamentalen Umstrukturierungen eine besondere Rolle zu. Als Finanzintermediär müssen sie die klimabedingten Chancen und Risiken für die Kapitalbereitstellung identifizieren, steuern und überwachen. Als Akteure eines aufsichtlich regulierten Systems obliegt ihnen die Pflicht, in ihrem Handeln verantwortungsbewusst gegenüber den sich ändernden Bedürfnissen ihrer Kunden aufzutreten und gleichzeitig die Stabilität des Finanzmarktsystems durch das Einhalten regulatorischer Vorgaben nicht zu gefährden.
Vor dem Hintergrund einer über 20 Jahre dauernden beruflichen Beschäftigung mit unterschiedlichsten Fragen der Bankenaufsicht, des Risikomanagements und gesamtbanksteuerungsrelevanten Aspekten haben die Autoren mit aufmerksamer Spannung die regulatorischen Entwicklungen zu klimabezogenen Regulierungsansätzen verfolgt. Die Granularität nationaler, europäischer und internationaler Initiativen zu Governance, Strategie, Risiko und Steuerung erlaubt es nun, konkrete Handlungsoptionen für Banken aufzuzeigen. Vorbei ist damit die Zeit, da das Thema Sustainable Finance mit den Worten abgetan werden konnte: »Banken haben keine Schornsteine und daher keine Emissionen.« Vieles hat sich in den letzten Jahren getan.
Wir danken den vielen, die uns in den vergangenen Jahren mit kritischen Anmerkungen und Kommentaren dazu angespornt haben, die Argumente immer tiefer zu durchdringen, um Antworten zu finden, die belegen, dass eine frühzeitige Beschäftigung mit den klimatischen Veränderungen für Banken mehr Chancen als Risiken birgt.
Unser besonderer Dank gilt dabei unseren Kindern. Mit unvoreingenommener Neugier stellen sie Fragen, die uns zeigen, dass der Klimawandel ein komplexes Thema ist, auf das es nicht die eine Antwort gibt. Vielmehr kommt es darauf an, den Umbau der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in einer ausgewogenen Balance der drei Dimensionen Environment, Social und Governance anzugehen.
März 2020
Robert E. Bopp
Max Weber
$M
Million U.S.-Dollar
2 °C
2 °Celsius
Abs.
Absatz
Art.
Artikel
ASC
Accounting Standards Codification
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BAIT
Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT
BCBS
Basel Committee for Banking Supervision
bspw.
beispielsweise
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
bzgl.
bezüglich
CDP
Carbon Disclosure Project
CDSB
Climate Disclosure Standards Board
CO2
Carbon dioxide, Kohlen(stoff)dioxid
CO2e
Carbon dioxide equivalent, Kohlen(stoff)dioxidäquivalent
c. p.
ceteris paribus
CR
Cash Ratio
CRD
Capital Requirement Directive
CRR
Capital Requirements Regulation
CSDDD
Corporate Sustainability Due Diligence Directive
CSR
Corporate Social Responsibility
CSRD
Corporate Sustainability Reporting Directive
d. h.
das heißt
DNSH
Do No Significant Harm
E
Environment
EBA
European Banking Authority
ECB
European Central Bank
EDTF
Enhanced Disclosure Task Force
EEG
Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Energien
e. g.
exempli gratia bzw. for example (z. B.)
EIOPA
European Insurance and Occupational Pensions Authority
ESG
Environment, Social, Governance
ESMA
European Securities and Markets Authority
ESRS
European Sustainability Reporting Standards
etc.
et cetera
EU
European Union
EU-Aktionsplan
EU-Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums
evtl.
eventuell
EZB
Europäische Zentralbank
FASB
Financial Accounting Standards Board
FSB
Financial Stability Board
FFF
Fridays For Future
FTE
Full Time Equivalent
G
Governance
G20
Group of 20
GAR
Green Asset Ratio
ggf.
gegebenenfalls
GHG
Greenhouse gas
GICS
Global Industry Classification Standard
GRI
Global Reporting Initiative
IAO
Internationale Arbeitsorganisation
IAS
International Accounting Standard
IASB
International Accounting Standards Board
ICAAP
Internal Capital Adequacy Assessment Process
i. d. R.
in der Regel
i. e.
id est bzw. das heißt
IEA
International Energy Agency
i. e. S.
Im engeren Sinne
IFRS
International Financial Reporting Standards
IIRC
International Integrated Reporting Council
ILAAP
Internal Liquidity Adequacy Assessment Process
ILO
International Labour Organization
inkl.
inklusive
IOS
International Organization for Standardization
IOSCO
International Organization of Securities Commissions
IPCC
Intergovernmental Panel on Climate Change
ISSB
International Sustainability Standards Board
i. S. v.
im Sinne von
IT
Informationstechnologie
i. V. m.
in Verbindung mit
i. W.
im Wesentlichen
Kfz
Kraftfahrzeug
KI
künstliche Intelligenz
KWG
Kreditwesengesetz
kWh
Kilowattstunde
LGD
Loss Given Default
LkSG
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement
MiFID
Markets in Financial Instruments Directive
m. w. N.
mit weiteren Nachweisen
NGFS
Network for Greening the Financial System
NGO
Non-Governmental Organization
o. Ä.
oder Ähnliches
OECD
Organization for Economic Co-operation and Development
o. g.
oben genannte
OpRisk
Operational Risk
PACTA
Paris Agreement Capital Transition Assessment
PBAF
Partnership for Biodiversity Accounting Financials
PCAF
Partnership for Carbon Accounting Financials
PD
Probability of Default
PRA
Prudential Regulation Authority
PRB
Principles for Responsible Banking
PRI
Principles for Responsible Investment
RAROC
Risk Adjusted Return on Capital
RoI
Return on Investment
RTF
Risikotragfähigkeit
RTS
Regulatory Technical Standard
S
Social
SASB
Sustainability Accounting Standards Board
SFDR
Sustainable Finance Disclosure Regulation
SDG
Sustainable Development Goals
sog.
sogenannte
SREP
Supervisory Review Evaluation Process
SSM
Single Supervisory Mechanism
TCFD
Task Force on Climate-related Financial Disclosures
TEG
Technical Expert Group
THG
Treibhausgas
TNFD
Task Force on Nature-related Financial Disclosure
TPI
The Transition Pathway Initiative
Tz.
Textziffer
u. E.
unseres Erachtens
UN
United Nations
UNEP
United Nations Environment Program
UNEP FI
United Nations Environment Program Finance Initiative
UV
Ultraviolett
u. v. m.
und vieles mehr
vgl.
vergleiche
WC
Working Capital
WRI
World Resources Institute
z. B.
zum Beispiel
z. T.
zum Teil
Im März 2018 hat die EU-Kommission den Aktionsplan Finanzierung nachhaltigen Wachstums (im Folgenden: EU-AktionsplanEU-Aktionsplan) vorgelegt1. Dieser enthält zehn Maßnahmen, die sich primär an die Finanzindustrie richten und insbesondere dazu dienen sollen, die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen. Im Zuge des EU Green Deal und des »Fit-for-55-Pakets« hat die EU-Kommission im Sommer 2021 die Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft vorgelegt, welche die Maßnahmen des EU-Aktionsplans aufgreift, sowie an aktuelle Entwicklungen anpasst und so eine neue Phase der EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen einleitet2. Die Strategie ist ein wesentlicher Baustein für die Finanzierung des EU Green Deal und damit der sog. Just Transition, d. h. der Transformation hin zu einer sozialverträglichen CO2-neutralen Kreislaufwirtschaft (s. Abb. 1.1).
Allein um das »Zwischenziel« einer 55 %igen Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 – im Vergleich zu 1990 – zu erreichen, wird nach Berechnungen der EU jährlich ein Investitionsvolumen von ca. 350 Mrd. Euro benötigt; zur Erreichung anderer Umweltziele wie z. B. dem Schutz und der Wiederherstellung gesunder Ökosysteme (Stichwort: Biodiversität) weitere ca. 130 Mrd. Euro3.
Banken und anderen Finanzmarktakteuren kommt bei der Aufbringung und Bereitstellung dieser Mittel und damit der Finanzierung des Umbaus der Wirtschaftsstrukturen aufgrund ihrer Funktionen als Finanzintermediäre, Kapitalsammelstellen und Geber von Risikokapital eine herausragende Rolle zu. Damit Banken dieser Rolle gerecht werden können, bedarf es klarer Regeln und Rahmenbedingungen, z. B. hinsichtlich der Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig/nicht nachhaltig oder hinsichtlich Transparenz- und Offenlegungsanforderungen gegenüber den Endkunden der Banken, damit diese entsprechend ihren ESG-Präferenzen bewusste Anlageentscheidungen treffen können. Damit Banken und andere Finanzmarktakteure selbst gegen Risiken aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsrisiken gewappnet sind, enthalten der EU-Aktionsplan und die EU-Strategie zudem Maßnahmen, die auf eine Berücksichtigung dieser Risiken im Risikomanagement und in den prudenziellen Aufsichtsvorschriften zielen.
Abb. 1.1:
EU-Aktionsplan und Sustainable-Finance-Strategie (Quelle: eigene Darstellung)
Mit dem EU-Aktionsplan und der EU-Strategie soll insgesamt ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt geschaffen werden. Zum einen sollen Banken und andere Finanzmarktakteure den erforderlichen Umbau der Wirtschaft hin zu einer ressourcenschonenden, CO2-neutralen Kreislaufwirtschaft in ihren jeweiligen Funktionen als Intermediär oder Risikokapitalgeber unterstützen. Zum anderen müssen sie die mit dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsaspekten einhergehenden Risiken und Chancen in ihren Strategien, ihrer Governance, ihren Prozessen, Verfahren und Methoden und ihren Regelwerken abbilden, um gegen solche Risiken widerstandsfähiger zu werden. Gleichzeitig muss die Aufsicht ihre Normen anpassen, um die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems auch in Zukunft unter Berücksichtigung der Risiken aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsfaktoren zu gewährleisten4.
Die Maßnahmen des EU-Aktionsplans und der EU-Strategie sollen zu einem nachhaltigen Finanzwesen (Sustainable Finance) führen, wobei dieses zwei Dimensionen beinhaltet: a) eine »Inside-out-Dimension«, die die (positive) Wirkung des Finanzwesens – im Gesamten und in jeder einzelnen Bank – auf Umwelt und Gesellschaft beinhaltet, und b) eine »Outside-in-Dimension«, die die Resilienz des Finanzwesens gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken sicherstellen soll. Diese Unterscheidung in »Inside-out« und Wirkung einerseits und »Outside-in« und Risiko andererseits wird uns durch das ganze Buch hinweg begleiten. Banken müssen sich zwingend mit beiden Dimensionen beschäftigen. Zum einen verlangen das der Gesetzgeber und die Aufsicht – hierauf werden wir in den Kapiteln 3 und 4 näher eingehen; zum anderen die diversen Stakeholder wie Investoren, Kunden, NGOs usw.
Dass es staatlicher Eingriffe bedarf, um den durch menschliches Handeln verursachten Klimawandel aufzuhalten bzw. dessen Folgen zu begrenzen, hat bereits Marc CarneyCarney, Marc5 2015 in seiner Rede »Breaking the Tragedy of the Horizon« bei dem Versicherungskonzern Lloyds betont. Er stellte dabei heraus, dass es für die gegenwärtige Generation im Grunde kaum einen Anreiz gäbe, die Kosten des Klimawandels nicht auf die nächste Generation zu verschieben. Er begründete dies mit den unterschiedlichen Zeithorizonten. Die Folgen des Klimawandels sind zwar bereits spürbar, dramatisch werden sie jedoch erst in den nächsten 10–20 Jahren und später sein. Die üblichen Planungszyklen für die Verantwortlichen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sind hingegen eher kurzfristig orientiert, sei es aufgrund der Mandatierung für politische Aufgaben, die Bestellung in Institutionen oder die Verantwortung für Business-Pläne. Selten werden hier Verantwortlichkeiten oder Planungen über mehr als drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt6. Neben dem zeitlichen Auseinanderfallen von Verursachung und Wirkung kommt als weitere Herausforderung hinzu, dass die Auswirkungen klimaschädlichen Verhaltens nicht lokal begrenzt sind und sich nicht allein durch lokale Anstrengungen begrenzen lassen. Das Auseinanderfallen von Verursachung und Wirkung in zeitlicher und örtlicher Hinsicht verstärkt das bei öffentlichen Gütern, und hier im Speziellen bei Umweltgütern7, beobachtbare Gefangenendilemma oder Freifahrerverhalten8. Zum Überwinden des Gefangenendilemmas bieten sich zwar grundsätzlich Verhandlungslösungen an. Aufgrund des langen, mehrere und zukünftige Generationen umfassenden Zeithorizonts fehlt aber der Verhandlungspartner. Insoweit muss hier der Staat Regelungen, z. B. in Form von Klimaschutzgesetzen, die auch Verbote enthalten können, schaffen9. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht erkannt. Mit seinem wegweisenden Beschluss vom 24.03.2021 hat es aus Art. 20a GG einen besonderen Schutzauftrag des Staates abgeleitet, die natürlichen Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen zu erhalten und deren Freiheit zu schonen. Der Beschluss des BVerfG ermächtigt den Gesetzgeber, eine strenge Klimapolitik zu betreiben, auch wenn diese dazu führt, dass einzelne Freiheitsrechte der heute lebenden Generationen zur Sicherstellung vergleichbarer Lebensgrundlagen der zukünftigen Generationen eingeschränkt werden10. Überhaupt nehmen Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Klimafolgeschäden für zukünftige Generationen zu deren Gunsten zu. Beispielhaft sei hier das Urteil des Bezirksgerichts in Den Haag von 2021 zu nennen, wonach Shell seine CO2-Emissionen in den nächsten Jahren nahezu halbieren muss im Vergleich zu 201911. Interessant zu verfolgen ist auch die Klage von sechs Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Portugal gegen 32 europäische Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Kläger werfen den Staaten vor, sich nicht ausreichend an das Pariser Klimaabkommen zu halten und somit ihre Rechte auf Leben, Privatsphäre und Nichtdiskriminierung zu verletzen12.
Dieses Buch beschäftigt sich mit den Herausforderungen, die sich für Geschäftsbanken durch ein nachhaltiges Finanzwesen ergeben. Es richtet sich primär an Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Banken, die im Strategie-, Finanz-, Risiko- und Compliance- oder Nachhaltigkeitsbereich tätig sind und bereits mit den Grundlagen zum Pariser Klimaschutzabkommen 2015, den Sustainable Development Goals (SDGs) oder den Ansätzen zu Environment, Social and Governance (ESG) vertraut sind. Das Werk ist als Grundlagenwerk mit Praxishinweisen und Beispielen für eine Abbildung der Herausforderungen des Klimawandels und anderer Nachhaltigkeitsrisiken in den Regelwerken einer Bank zu verstehen. Je nach funktionaler Verantwortlichkeit ist durch den Leser, die Leserin auf die vorgestellten Themen vertiefend einzugehen. Auf die wesentlichen Inhalte des Buches und die Ausgestaltung der Kapitel wird im Folgenden eingegangen.
In Kapitel 2 stellen wir zunächst die Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsfaktoren dar, beschreiben sie im Allgemeinen und zeigen im Speziellen ihre Bedeutung für Banken auf. Zugrunde gelegt wird die Kategorisierung des FSB-TCFD13 mit der Unterscheidung in physische und transitorische Risiken aus dem Klimawandel auf der einen Seite und den aus dem Klimawandel sich ergebenden Chancen auf der anderen Seite. Eine ähnliche Kategorisierung verfolgt die Taskforce for Nature-related Disclosure (TNFD) für sog. Nature Risks wie z. B. ein Verlust an Biodiversität oder eine Verschmutzung der Meere. Diese auf Carney zurückgehende Kategorisierung versuchen wir soweit möglich zu verallgemeinern und auf die anderen Nachhaltigkeitsrisiken zu übertragen. Die Überleitung der Nachhaltigkeitsrisiken auf die klassischen bankbetrieblichen Risikokategorien ermöglicht es, die Wirkungen der Risiken aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsfaktoren auf die Finanzindustrie und insbesondere auf Banken aufzuzeigen. Im weiteren Verlauf des Kapitels 2 gehen wir auf die Inside-out-Perspektive ein, d. h., wir stellen dar, welche Wirkungen sich aus dem unternehmerischen Handeln von Banken auf Umwelt und Gesellschaft ergeben. Letztere Betrachtung ist Teil der sog. doppelten Wesentlichkeit, d. h. der Betrachtung sowohl der finanziellen Auswirkungen eines Risikos, z. B. des Verlusts an Biodiversität, als auch der Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft, z. B. auf die Biodiversität durch unternehmerisches Handeln. Unternehmen müssen beide Sichtweisen betrachten und entsprechend überwachen und steuern.
Der Handlungsspielraum für Kreditinstitute wird wesentlich durch die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen bestimmt. Diesen widmen wir uns in Kapitel 3, wobei wir ausgehend von dem EU-Aktionsplan die aufsichtsrechtlichen Handlungsfelder ableiten und den aktuellen Stand der Regulierung darstellen. Die Aufsicht hat dabei Eckpunkte für Finanzmarktakteure zu bestimmen und muss gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass die Spielregeln eingehalten werden. Auf die grundsätzliche Unterscheidung internationaler Standards sowie europäischer Vorgaben, bspw. aus dem EU-Aktionsplan, wird vor dem Hintergrund der Förderung nachhaltiger Investitionen und der Stärkung der Resilienz der Kreditinstitute eingegangen. Da viele der gesetzlichen und aufsichtlichen Regelungen zu Sustainable Finance ihren Ursprung in freiwilligen Standards haben, stellen wir diese zu Beginn des Kapitels 3 ebenfalls dar.
In Kapitel 4 stellen wir den Handlungsbedarf dar, der sich für Banken aufgrund der zunehmenden ESG-Risiken ergibt. Die Darstellung erfolgt entlang der Offenlegungsstandards der TCFD und der TNFD und damit entlang der Handlungsdimensionen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Metriken und Kennzahlen. Wir wählen diesen Ansatz, da die Offenlegung im Bereich ESG in Umfang und Verpflichtung (Stichwort: Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD) zunimmt und es damit entscheidend ist, dass Banken das, was sie offenlegen (müssen), auch tatsächlich tun. In jeder dieser vier Handlungsdimensionen stellen wir einleitend die Vorgaben der Standardsetzer zu den Offenlegungsstandards dar, um dann darauf einzugehen, was bankseitig an Um- und Ausbaumaßnahmen notwendig ist und konform zu den Standards berichtet werden kann. Gleichzeitig werden die in Kapitel 3 dargestellten aufsichtsrechtlichen Anforderungen berücksichtigt, sodass die dargestellten Maßnahmen auch für die Erfüllung dieser Anforderungen Gültigkeit haben.
Dieses Buch befasst sich primär mit den Herausforderungen und Handlungsfeldern für Geschäftsbanken. Bei der Ausgestaltung eines nachhaltigen Finanzwesens stellt sich aber auch die Frage, welche Rolle Notenbanken, insbesondere die Europäische Zentralbank (EZB), bei der Bekämpfung des Klimawandels oder anderer Nachhaltigkeitsrisiken spielen (müssen). Der EZB wurde bei ihrer Gründung 1998 durch die beteiligten EU-Mitgliedstaaten der Teil staatlicher Souveränitätsrechte übertragen, der die Geldpolitik betrifft. Sie ist eingebunden in das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) mit den nationalen Zentralbanken (NZB). Aufgabe der EZB ist vor allem die Gewährleistung der Preisstabilität und der Finanzstabilität im EU-Wirtschaftsraum. Darüber hinaus soll die EZB allgemeine wirtschaftspolitische Maßnahmen in der EU unterstützen, sofern diese nicht mit der Wahrung der Preisstabilität in Konflikt stehen. Im Rahmen der geldpolitischen Maßnahmen stellt sich z. B. die Frage, ob bei den laufenden Ankaufprogrammen oder bei der Hereinnahme von Sicherheiten im Rahmen von Transaktionen mit Geschäftsbanken ein bestimmter Prozentsatz als nachhaltig klassifizierter Vermögenswerte angekauft bzw. hereingenommen werden soll, um dadurch die zur Eindämmung des Klimawandels erforderliche Transformation der Wirtschaft hin zu einer CO2-neutralen Kreislaufwirtschaft stärker zu fördern und damit die Klimaschutzziele der EU-Kommission (»Green Deal«) zu unterstützen14. Eine solche »grüne Geldpolitikgrüne Geldpolitik« ließe sich dann mit der geldpolitischen Aufgabenstellung der EZB rechtfertigen, wenn es einen Zusammenhang zwischen Preisstabilität einerseits und den Risiken aus dem Klimawandel andererseits gibt15. Unkritisch dürfte es hingegen sein, wenn für die Verwaltung der eigenen, nicht geldpolitisch motivierten Portfolien einer Notenbank wie z. B. der eigenen Pensionsfonds vermehrt »grüne« Vermögenswerte hereingenommen werden16. Hier agiert die Notenbank letztlich wie eine Geschäftsbank.
Die EZB hat damit begonnen, Klimaschutz stärker in ihre geldpolitischen Geschäfte einzubeziehen. Das Eurosystem strebt eine kontinuierliche Dekarbonisierung seiner Bestände an Unternehmensanleihen im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens an. Zu diesem Zweck werden Bestände durch eine Wiederanlage der in den kommenden Jahren erwarteten umfangreichen Tilgungen auf Emittenten mit einer besseren Klimaleistung verschoben. Der Anteil der von Unternehmen mit einem hohen CO2-Fußabdruck ausgegebenen Vermögenswerte, die von einzelnen Geschäftspartnern für beim Eurosystem aufgenommene Kredite als Sicherheiten hinterlegt werden können, soll begrenzt werden. Ferner sollen zukünftig nur Sicherheiten und Kreditforderungen von Unternehmen als Sicherheiten akzeptiert werden, die die Anforderungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) einhalten17.
Finanzstabilität kann die EZB durch mikroprudenzielle und makroprudenzielle Maßnahmen sicherstellen. Mikroprudenzielle Maßnahmenmikroprudenzielle Maßnahmen setzen bei der Beaufsichtigung der einzelnen Institute im Euroraum an, wobei die EZB für die sog. Significant Institutions die direkte Aufsicht wahrnimmt. Die Berücksichtigung einzelner Risiken in mikroprudenziellen Maßnahmen ist immer dann gerechtfertigt, wenn sie für eine Bank wesentlich sind. Hierauf gehen wir insbesondere in Kapitel 3 ein und zeigen auf, wie eine Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in mikroprudenzielle Maßnahmen erfolgen kann. Mit makroprudenziellen Maßnahmenmakroprudenzielle Maßnahmen soll verhindert werden, dass Risiken sich negativ auf weite Teile des Finanzsystems auswirken oder systemisch werden (SystemrisikenSystemrisiken) mit der Folge, dass insbesondere kritische Finanzmarktinfrastrukturen ausfallen. Makroprudenzielle Maßnahmen im Zusammenhang mit Gefahren aus dem Klimawandel und anderen ESG-Faktoren wären also dann gerechtfertigt, wenn diese Gefahren das Potenzial haben, ein Systemrisiko oder eine Finanzkrise auszulösen. Es ist zumindest die Aufgabe einer Notenbank, die potenziellen direkten und indirekten Auswirkungen des Klimawandels auf das Finanzsystem und die Finanzstabilität grundlegend zu analysieren und laufend zu überwachen18. Hierbei ist zu beachten, dass die Charakteristika von aus dem Klimawandel resultierenden Risiken, auf die wir in Kapitel 2 näher eingehen, vergleichbar sind mit Risiken aus sog. »black swan eventsblack swan events«, also z. B. keine historischen Daten mangels vergleichbarer Ereignisse, hohe Unsicherheit hinsichtlich des zeitlichen Eintritts, Nichtlinearität und sehr hohes, aber unsicheres Schadenspotenzial. Aber anders als »black swan events«, die (völlig) unerwartet und plötzlich auftreten, sind bereits Entwicklungen und Folgen des Klimawandels selbst und Gegenmaßnahmen, z. B. die Entwicklung neuer Technologien oder Klimaschutzgesetze, erkennbar. Auch die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels und seiner Gegenmaßnahmen sind sowohl in örtlicher als auch in zeitlicher Hinsicht weitreichender und in Teilen irreversibel19. Diesen Herausforderungen müssen sich Notenbanken, in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden und der Politik, stellen und sie annehmen.
1 Vgl. EU-Kommission (2018a).
2 Vgl. EU-Kommission (2021), S. 5.
3 Vgl. EU-Kommission (2021), S. 1.
4 Vgl. auch Bolton, P. et al. (2020). Ausführlich gehen wir auf die Rolle der Banken- und Wertpapieraufsicht im Zusammenhang mit dem Klimawandel in Kapitel 3 ein.
5 Vgl. Bank of England (2015) sowie Bank of England (2016).
6 Vgl. Viehöver, W. (2011).
7 Zum Begriff siehe auch Cansier, D. (1993), S. 18 ff.
8 Vgl. Fathi, K. (2019), auch Cansier, D. (1993).
9 Vgl. Cansier, D. (1993).
10 Vgl. Pressemitteilung Nr. 31/2021 des BVerfG vom 29.04.2021.
11 Vgl. SZ.de vom 26.05.2021 [zuletzt abgerufen am 31.03.2024].
12 Vgl. www.ecchr.eu/fall/klimawandel-vor-dem-europaeischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte/ [zuletzt abgerufen am 08.12.2023].
13 TCFD steht für Task Force on Climate Change related Financial Disclosure. Auf die Empfehlungen der vom Financial Stability Board (FSB) eingerichteten Task Force gehen wir in Kapitel 4 ausführlich ein.
14 Vgl. z. B. Zydra, M. (2019); Arnold, M. (2019); Überlegungen zu einer stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der Geldpolitik sind auch Bestandteil der Überprüfung der geldpolitischen Strategie der EZB. Vgl. ECB (2020), Pressemitteilung der EZB vom 23. Januar 2020.
15 Vgl. hierzu und zu möglichen Zusammenhängen zwischen Risiken aus dem Klimawandel und Preisstabilität Bolton, P. et al. (2020), S. 16.
16 Vgl. NGFS (2019), S. 28 f.; European Central Bank (2019).
17 Vgl. zu diesen Maßnahmen Pressemitteilung der EZB vom 04.07.2022 (EZB unternimmt weitere Schritte, um Klimaschutz stärker in ihre geldpolitischen Geschäfte einzubeziehen (europa.eu) [zuletzt abgerufen am 31.03.2024]).
18 Vgl. NGFS (2019), S. 22 ff.
19 Vgl. Bolton, P. et al. (2020), die in diesem Zusammenhang den Begriff »green swan« einführen.
Nachdem wir im ersten Kapitel die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit für die Kreditwirtschaft dargestellt haben, wollen wir uns im zweiten Kapitel einerseits mit den Risiken und Chancen beschäftigen, die sich für die Kreditwirtschaft im Gesamten, insbesondere aber für die einzelnen Kreditinstitute aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsrisiken sowie der notwendigen Transformation hin zu einer sozial ausgewogenen, CO2-neutralen Kreislaufwirtschaft (sog. Just Transition) ergeben. Es geht darum, wie sich Nachhaltigkeitsrisiken auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage eines Kreditinstituts auswirken20. Andererseits stellen der Klimawandel sowie andere ESG-Faktoren nicht nur eine Herausforderung für die wirtschaftliche Lage einzelner Kreditinstitute oder der Kreditwirtschaft im Gesamten dar, sie sind in besonderem Maße auch eine gesellschaftliche Herausforderung. Daher kommt es bei diesen Risikoereignissen nicht nur darauf an, wie sie auf Unternehmen und deren wirtschaftlichen Erfolg wirken, sondern auch darauf, welche Auswirkungen das unternehmerische Handeln auf die mit diesen Risiken verbundenen Faktoren (Klima, Natur, Gesundheit etc.) hat, also welchen – negativen oder positiven – Beitrag (Impact) Unternehmen zu diesen Faktoren leisten.
Die Berücksichtigung der beiden Perspektiven – der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage eines Kreditinstituts (Outside-in) und die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit eines Kreditinstituts auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-out) – führt zu der sog. doppelten Wesentlichkeit oder auch doppelten Materialität. Demnach ist aus Sicht eines Unternehmens ein Nachhaltigkeitsfaktor bereits dann im Rahmen der Steuerung und der Berichterstattung zu berücksichtigen, wenn er nach einer der beiden Perspektiven wesentlich ist. Kreditinstitute müssen insbesondere mit Blick auf ihre Kredit- und Anlageportfolien zum einen über Wirkungsketten und Transmissionskanäle analysieren, wie sich ESG-Risiken auf die Bonität der Kreditnehmer oder Emittenten auswirken (Abb. 2.1). Zum anderen müssen sie den Beitrag bzw. die Wirkung der von ihnen finanzierten Unternehmen zu den bzw. auf die ESG-Faktoren ermitteln.
Abb. 2.1:
Doppelte Wesentlichkeit (Quelle: eigene Darstellung)
Wir beginnen mit einer detaillierten Darstellung der Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel (Abschnitt 2.2.1). Das liegt nicht nur daran, dass der Klimawandel das dominierende und wahrscheinlich in der Gesamtbetrachtung kritischste Ereignis ist, sondern auch daran, dass hier bereits eine erprobte und allgemein anerkannte Nomenklatur bzgl. Risiken und Chancen und darauf aufbauend ein Konzept vorliegt, diese Risiken und Chancen zu strukturieren und ihre Bedeutung für die Finanzindustrie abzuleiten. Anschließend übertragen wir dieses Konzept auf andere Natur- und Umweltrisiken (Abschnitt 2.2.2).
Es folgt eine Darstellung der sozialen Risiken und Governance-Risiken (Abschnitte 2.2.3 und 2.2.4). Auch hier versuchen wir eine geschlossene Darstellung in Anlehnung an die für Risiken aus dem Klimawandel entwickelte Nomenklatur und unter Berücksichtigung der Arbeiten der Platform on Sustainable Finance der EU-Kommission sowie der Europäischen Bankenaufsicht (EBA).
Nach der Darstellung und Strukturierung der Risiken wollen wir deren Bedeutung für die Finanzindustrie darstellen und aufzeigen, über welche Transmissionskanäle sich diese Risiken auf die finanziellen Risiken der Kreditwirtschaft im Gesamten und anschließend auf Einzelunternehmensebene auswirken können (Abschnitt 2.2.5). Anschließend stellen wir die Chancen dar, die sich für Kreditinstitute aus den Nachhaltigkeitsfaktoren Environment (E), Social (S) und Governance (G) geben (Abschnitt 2.3).
Je nach Fachgebiet werden verschiedene Begriffsdefinition für »Risiko« und »Chance« verwendet. Historisch betrachtet, stammt der Begriff RisikoRisiko aus dem Italienischen und wurde bereits im 16. Jahrhundert verwendet, um kaufmännische WagnisseWagnisse und Gefahren zu beschreiben, die unerwartet und nicht vorhersehbar eintraten21. Nach ISO 31000:2018 wird Risiko als die Auswirkung von Unsicherheit auf Ziele verstanden, wobei eine Auswirkung eine Abweichung in positiver oder negativer Richtung vom Zielwert darstellen kann. Dabei wird Risiko dargestellt anhand der22
Risikoursache,
potenziellen Ereignisse,
Auswirkungen und
Wahrscheinlichkeit.
Diese Begriffsdefinition beinhaltet auch die Chance in dem Sinne, dass sich das Ergreifen einer günstigen Möglichkeit positiv auf die Zielerreichung auswirkt, also zu einer positiven Zielabweichung führt. Bei dieser Betrachtung steht der Chance die Gefahr gegenüber. Für die folgenden Zwecke wollen wir Risiko und Chance aber so definieren, dass sie auf der gleichen (Wirkungs-)Ebene nebeneinander stehen, d. h. Risiko als (potenzielle) negative Abweichung und Chance als (potenzielle) positive Abweichung von einem bestimmten Ziel. Hier wird auch von Risiko im engeren Sinne gesprochen. Diese Abgrenzung der Begriffe Risiko und Chance findet man z. B. in TCFD und ESRS23; auch der IDW PS340 verwendet den Begriff Risiko i. e. S. als Gefahr eines Vermögensverlusts.
In Abschnitt 2.4 gehen wir auf die Inside-out-Perspektive ein und stellen die Wirkungen dar, die sich aus dem unternehmerischen Handeln eines Kreditinstituts ergeben können24. Wirkungen auf Mensch und Umwelt ergeben sich aus dem Geschäftsbetrieb (z. B. CO2-Verbrauch Gebäude, Wasserverbrauch), dem Geschäftsmodell (z. B. Kredite an oder Anleihen von Unternehmen mit hohem CO2-Ausstoß) und sonstigem Verhalten (z. B. soziales Engagement) eines Kreditinstituts. Diese Wirkung kann negativ (negativer Impact) sein, also z. B. den Klimawandel oder das Artensterben weiter beschleunigen, oder positiv (positiver Impact) sein, also den Klimawandel oder das Artensterben entschleunigen.
Im Vordergrund dieser Betrachtung stehen nicht Aktivitäten im Rahmen von Corporate-Social-Responsibility-Programmen, sondern die wirtschaftlichen, das Geschäftsmodell eines Unternehmens ausmachenden Aktivitäten, die Produktionsverfahren, die Lieferketten, der Vertrieb etc. Bei Kreditinstituten sind das primär die Finanzierungen, die Wertpapiere und anderen Finanzinstrumente, die im Eigenbestand gehalten oder den Kunden angeboten werden. Es geht also für ein Kreditinstitut z. B. darum, die Kreditnehmer hinsichtlich deren CO2-Emissionen oder deren Auswirkungen auf die Biodiversität zu beurteilen und damit die finanzierten Emissionen oder den finanzierten Biodiversitätsverlust zu ermitteln und zu steuern. Berücksichtigt werden müssen aber auch der Bankbetrieb selbst, die Zulieferer und andere Dienstleister. Im Vergleich zu Unternehmen anderer Sektoren ist hier die Wirkung (Impact) i. d. R. sehr gering, ggf. kann aber dennoch z. B. über den Fuhrpark, die Reisekostenrichtlinie oder den energetischen Zustand des Bürogebäudes ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Auch werden im Bereich der sozialen Faktoren Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz eine Rolle spielen.
20 In dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ergänzt die BaFin bei ihrer Definition von Nachhaltigkeitsrisiken »… sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmen …«. Vgl. BaFin (2019a), S. 13. Reputationsschäden materialisieren sich aber letztlich wieder als Vermögens-, Finanz- oder Ertragsrisiken. Insoweit ist u. E. folgerichtig, dass die BaFin in den MaRisk dann den Zusatz »sowie auf die Reputation« weglässt, vgl. BaFin (2023a), AT 2.2, Erläuterungen zu Tz. 1.
21 Vgl. Bradler, A. (2004).
22 Vgl. ISO (2018), Kapitel 3: Begriffe.
23 Vgl. Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, Anhang I, ESRS 1, Tz. 14.
24 Zur Definition von Impact vgl. ESRS 1, Abschnitt 3.4, Ziffer 43; EFRAG Implementation Guide zum Materiality Assessment, Ziffer 144 ff.
Die Auseinandersetzung mit den klimabedingten Risikenklimabedingte Risiken ist für den Finanzbereich von grundsätzlicher Bedeutung25. Als Intermediär zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer beeinflussen potenzielle klimabedingte Ereignisse bei Banken sowohl die Aufwandsseite, z. B. durch steigende Abschreibungen bei Krediten und Wertpapierpositionen, als auch die Ertragsseite, z. B. durch zusätzliche Erträge bei einer erhöhten Nachfrage nach Investitionsmitteln für klimaneutrale Technologien. Ausgehend von dem Gedanken, dass Unternehmen offenlegen müssen, wie sie mit Risiken aus dem KlimawandelKlimawandel umgehen und inwieweit sie an Möglichkeiten partizipieren, den Klimawandel zu vermeiden, haben sich verschiedene Offenlegungsstandards entwickelt. Unterschieden werden können einerseits sehr tief in industriespezifische Details gehende Standards, andererseits solche, die sehr breit über alle Branchen hinweg anwendbar sind. Für Ersteres steht eine Initiative aus Principles for Responsible Investment (PRI) und United Nations Environment Programme Finance Initiative (UNEP FI): das Montréal Carbon Pledge26. Es verfolgt das Ziel, höhere Transparenz beim CO2-Fußabdruck von Aktienportfolios zu schaffen. Sehr breit sind hingegen die Offenlegungsstandards der Task Force on Climate-related Financial DisclosureTask Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) des Financial Stability Board (FSB). Die Empfehlungen der FSB-TCFD und mit ihnen die entwickelten Begrifflichkeiten haben sich als internationaler Standard etabliert und bilden die Grundlage auch für die zukünftig verpflichtenden European Sustainability Reporting Standards und die International Sustainability Standards27. Auch nationale Aufsichtsbehörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die britische Prudential Regulation Authority (PRA) nehmen in ihren Veröffentlichungen zum Thema Klimawandel Bezug auf die Begriffsdefinitionen in den TCFD-Empfehlungen28.
Als Ausgangspunkt der TCFD-Methodik gilt die von Mark Carney eingeführte Risikokategorisierung. Er hatte bereits 2015 in seiner Rede »Breaking the Tragedy of the Horizon – climate change and financial stability«29 bei Lloyd’s of London darauf verwiesen, dass es i. W. drei Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel gibt, durch die die Stabilität der Finanzmärkte und ihrer Akteure beeinträchtigt werden kann30:
Physische Risikenphysische Risiken: Auswirkungen, die sich bereits in der Gegenwart auf Verbindlichkeiten und den Wert finanzieller Vermögenswerte ergeben. Sie sind die Folge klima- und wetterbedingter Ereignisse wie bspw. Überschwemmungen oder Stürme und verursachen somit Sachschäden oder beeinflussen den Handel negativ;
HaftungsrisikenHaftungsrisiken: Auswirkungen, die sich künftig ergeben, wenn Marktteilnehmer durch die Auswirkungen des Klimawandels Verluste oder Schäden erleiden und dann eine Entschädigung von denjenigen verlangen, die sie für die Auswirkungen verantwortlich machen. Solche Ansprüche könnten mit einem Zeitverzug von Jahrzehnten potenziell gegen Kohlenstoffabscheider und -emittenten erhoben werden;
ÜbergangsrisikenÜbergangsrisiken: finanzielle Risiken, die sich aus dem Anpassungsprozess an eine kohlenstoffärmere Wirtschaft ergeben könnten; Änderungen von Richtlinien, Technologien und physischen Risiken, die zu einer Neubewertung einer Vielzahl von Vermögenswerten führen könnten.
Carney hat die Ursachen unmittelbar mit den Wirkungen verbunden, indem er von den Risiken über die Haftung zu dem notwendigen Umbau der Wirtschaft überleitete.
Abb. 2.2:
FSB-TCFD-Ansatz – transitorische/physische Risiken (Quelle: eigene Darstellung)
TCFD stellt in ihrer Risikokategorisierung in Anlehnung an Carneys Konzept auf die Ursachen ab und leitet daraus zwei Risikokategorien ab (Abb. 2.2)31:
transitorische Risikentransitorische Risiken, die aus dem Umbau hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft resultieren;
physische Risikenphysische Risiken, die direkt aus den Folgen des Klimawandels resultieren.
Die transitorischen Risiken werden weiter in vier Subkategorien (Abb. 2.3) unterteilt. Diese beschreiben die Ursachen für die Transition.
Abb. 2.3:
FSB-TCFD-Ansatz – transitorische Risiken (Quelle: eigene Darstellung)
Hieraus folgen dann
politische und rechtliche Risiken,
technologische Risiken,
Marktrisiken und
Reputationsrisiken.
Den transitorischen Risiken stehen die physischen Risiken gegenüber. Beide Risikoarten bedingen sich gegenseitig. Je schneller die Transformation der Wirtschaft hin zu einer CO2-neutralen KreislaufwirtschaftKreislaufwirtschaft gelingt, desto größer und disruptiver sind zwar die transitorischen Risiken; die physischen Risiken aus dem Klimawandel werden dann aber voraussichtlich in ihrer Bedeutung abnehmen. Die relative Gewichtung zueinander verschiebt sich somit32.
Abb. 2.4:
FSB-TCFD-Ansatz – physische Risiken (Quelle: eigene Darstellung)
Es können zwei Arten physischer Risiken unterschieden werden: akute Risikenakute Risiken und chronische Risikenchronische Risiken (Abb. 2.4). Nach Auffassung des FSB-TCFD sind diese beiden Risikoarten in allen Bereichen der Wirtschaft vorzufinden. In der konkreten Ausprägung unterscheiden sich die beiden Risikoarten je nach Wirtschaftsbereich voneinander. Dies bedeutet, dass die beiden Risikoarten je nach Wirtschaftsbereich unterschiedliche finanzielle Auswirkungen haben33.
Abb. 2.5:
FSB-TCFD-Ansatz – transitorische Risiken/Politik und Gesetz (Quelle: eigene Darstellung)
Die Folgen des Klimawandels sind bereits heute für jeden Einzelnen erkennbar. Die Politik muss auf die ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen steuernd einwirken34. Hierzu muss sie den gesetzlichen Rahmen an die neuen Herausforderungen anpassen (Abb. 2.5). Wesentlich ist die Frage, in welchem Zeitraum gesellschaftliche Diskussionen über die Politik in normative Vorgaben überführt werden. Einige Beispiele aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass derartige Entwicklungen unerwartet schnell zu Änderungen des gesetzlichen Rahmens führen können und somit unmittelbar Einfluss auf die Marktteilnehmer entwickeln. Prominentes Beispiel ist die Kehrtwende in der deutschen Energiepolitik. Wurde 2010 noch eine Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke vom Bundeskabinett verabschiedet, wurde 2011 als direkte Folge der Fukushima-Katastrophe das Atomgesetz novelliert und die Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Für die betroffenen Unternehmen bedeutete der Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie den Verlust der Betriebserlaubnis der Kraftwerke. Die Unternehmen versuchen seither, mit Regress- und Schadenersatzforderungen gegen den Staat die finanziellen Folgen zu bewältigen35. Andere Beispiele finden sich im Verkehrssektor mit der schrittweisen Reduzierung der Grenzwerte für CO2-Emissionen bis hin zu dem Verbot, ab 2035 Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotoren neu zuzulassen, oder im Immobiliensektor mit dem Gebäudeenergiegesetz und des wenn auch zeitlich gestaffelten und an kommunale Wärmeplanungen gekoppelten schrittweisen Verbots von Heizungen mit fossilen Energieträgern. Klimapolitische Maßnahmen sind aber nicht immer nur sektorspezifisch. Beispiele für sektorübergreifende Maßnahmen sind die Einführung eines CO2 Preises oder die umfangreichen Anforderungen an die Offenlegung von Treibhausgasemissionen36.
Neben den politischen und letztlich gesetzlich verankerten Maßnahmen stehen die zunehmenden gerichtlichen Auseinandersetzungen zu Klimaschutzmaßnahmen und die daraus resultierenden Urteile. Diese binden entweder die Regierungen37 und führen ggf. zu weiteren politischen Maßnahmen oder zwingen einzelne Unternehmen, Maßnahmen zu mehr Klimaschutz, insbesondere zur Reduktion von Treibhausgasen zu ergreifen38.
Praxishinweis
Bedeutung für die Finanzindustrie
Politische und rechtliche Maßnahmen können sich zum einen auf den Bankbetrieb auswirken und zu Kostensteigerungen führen, wenn z. B. der CO2-Preis steigt und damit c. p. das Heizen der Geschäftsräume teurer wird oder wenn gesetzliche Maßnahmen energetische Sanierungen des Gebäudebestands erforderlich machen. Wesentlich bedeutsamer sind aber die Auswirkungen, die sich aus einer möglichen Erhöhung der finanziellen Risiken, insbesondere der Kreditrisiken ergeben. Die politischen und rechtlichen Maßnahmen können zu höheren Produktionskosten, zu Geschäftsmodelländerungen, im schlechtesten Fall zur Stilllegung gesamter Produktionsbetriebe führen und damit die Bonität und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen negativ beeinträchtigen, was wiederum zu Kreditausfällen oder zumindest zu verspäteten Zins- und Tilgungszahlungen führt. Solche Maßnahmen, die eine gesamte Branche oder die gesamte Wirtschaft treffen, können auch zu erhöhten Marktpreisrisiken führen, z. B. zu sinkenden Aktienkursen. Sich ändernde politische und rechtliche Rahmenbedingungen wirken somit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kunden, Kreditnehmer, Versicherungsnehmer etc. sowie indirekt auch auf die Preise von Aktien und Anleihen und daraus abgeleiteten Finanzprodukten. Dies hat z. B. zur Folge, dass Vermögensgegenstände in den Bilanzen der Kreditinstitute (Kredite, Anleihen etc.) neu bewertet, ggf. abgeschrieben oder ausgebucht werden müssen.
Banken und andere Finanzmarktakteure müssen spezifische Monitoring-Systeme aufbauen bzw. die bestehenden Systeme erweitern, um Veränderungen der Gesetzgebung (Regulatory Horizon Screening) und Entwicklungen im politischen Diskurs zu identifizieren, zu quantifizieren, zu bewerten und zu steuern. Um frühzeitig auf Veränderungen und Neuerungen des aufsichtsrechtlichen Rahmens eingehen zu können, müssen Finanzdienstleister den Compliance-Bereich weiter ausbauen, sowohl unter personellen als auch unter systemtechnischen und prozessualen Gesichtspunkten. Dies führt zu erhöhten, umzulegenden operativen Kosten.
Im Rahmen von Stakeholder-DialogeStakeholder-Dialogen können politische und rechtliche Risiken frühzeitig berücksichtigt werden. Neue Themen und Regelungsbereiche können identifiziert und Aufsichtsbehörden sowie Standardsetzer bei dem Monitoring neuer Anforderungen zu klimarelevanten Themen einbezogen werden. Hierzu zählen bspw. die Empfehlungen der Aufsichtsbehörden ebenso wie die indirekt auf den Bankbetrieb Einfluss nehmenden nicht regulatorischen Quellen, die durch die Veröffentlichung neuer Standards zu Themen des Umweltmanagements, der Emissionsberechnung oder des Arbeitsschutzes Relevanz besitzen.
Abb. 2.6:
FSB-TCFD-Ansatz – transitorische Risiken/Technologie (Quelle: eigene Darstellung)
Die extensive Nutzung von Technologien, die von nicht regenerierbaren Rohstoffen abhängen und zu einer hohen CO2-Belastung führen, ist weithin als Ursache der Klimaerwärmung anerkannt (Abb. 2.6). Vor diesem Hintergrund wird der Umbau hin zu einer emissionsarmen, rohstoffeffizienten Kreislaufwirtschaft angestrebt39. Technologischeklimabedingte technologische Risiken Risiken infolge klimabedingter Veränderungen leiten sich aus zwei Ursachen ab. Einerseits ist die künftige Nutzung bekannter CO2-intensiver Technologien begrenzt. Deren Einsatz ist ökologisch, ökonomisch und gesellschaftlich umstritten. Hinzu kommen vermehrt geopolitische Spannungen, die den Einsatz fossiler Brennstoffe kostenintensiver und den Einsatz erneuerbarer Energien auf lange Sicht verlässlicher und günstiger machen.
Andererseits resultieren die klimabedingten technologischen Risiken aus der Tatsache, dass die zukünftigen Technologien, die die bekannten Technologien ablösen sollen, noch nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, zum einen, weil sie die Marktreife noch nicht erreicht haben, wie die Diskussionen um LNG-Nutzung, Batteriespeicher und Wasserstofftechnologie zeigen, zum anderen, weil notwendige Innovationen, z. B. zur Bindung und Speicherung von CO2, noch in der Erprobungsphase sind. Im Ergebnis müssen diese innovativen, neuartigen Technologien nicht nur effizienter in der Bearbeitung von Prozessen, sondern auch effektiver bei der Nutzung der eingesetzten Rohstoffe sein. Dabei muss der Entwicklungs- und Erfahrungsstand mit CO2-sensitiven Produkten bei der Industrie und den beteiligten Beschäftigten erst erreicht werden. Hieraus folgt, dass sich technologische Risiken auch aus dem Technologiewechsel selbst herleiten40. Aufgrund der i. d. R. fehlenden Erfahrungen und Vergleichswerte besteht zudem ein hohes Investitionsrisiko. Auch ist damit zu rechnen, dass sich Investitionen eventuell nicht oder nur mit hohem zeitlichen Verzug auszahlen.
Insgesamt sind die Kosten für den Wechsel auf emissionsärmere Technologien schwer einzuschätzen. Wirtschaftlich bedeutet dies mögliche Neubewertungen bestehender Vermögensgegenstände sowie eine abnehmende Nachfrage nach klassischen Produkten und Dienstleistungen. Demgegenüber stehen steigende Kosten für die Forschung und Entwicklung neuer bzw. alternativer Technologien sowie die Investitionskosten für die Anpassung und Implementierung neuer Prozesse und Verfahren41.
Praxishinweis
Bedeutung für die Finanzindustrie
Die Auswirkungen des technologischen Wandels und der damit einhergehenden Transformation ist vergleichbar mit denen der politischen und rechtlichen Einflussnahme. Die Zahlungsfähigkeit und die Bonität der an tradierten Technologien ausgerichteten Unternehmen kann negativ beeinträchtigt werden und sich negativ auf die Fähigkeit, Kredite oder ausgegebene Anleihen zurückzuzahlen, auswirken. Damit kann es zu transformationsbedingten Ausfällen, im Aktiengeschäft zu Kursrisiken kommen.
Um die technologischen Risikotreiber einzuschätzen, benötigen Finanzunternehmen spezifische Expertise zur Beurteilung der bestehenden und zukünftigen Technologien, die den Klimawandel (negativ oder positiv) beeinflussen. Ansonsten werden sie nicht in der Lage sein, ihrer Intermediär- und/oder Transformationsfunktion nachzukommen bzw. aus der technologischen Transformation resultierende Bewertungsrisiken oder Chancen für neue Geschäftsmodelle zu beurteilen. Bezogen auf die bekannten Technologien sind sie gefordert, den Lebenszyklus richtig einzuschätzen, um das Risikoprofil und die Sicherheiten bei bestehenden und neuen Engagements zu bewerten. Insbesondere im Bereich der naturwissenschaftlichen Expertise ist in den kommenden Jahren mit einer intensiven Nachfrage vonseiten der Finanzindustrie zu rechnen. Es gilt also frühzeitig Kompetenz entsprechend den individuellen Bedürfnissen aufzubauen.
Die bestehenden Kennzahlensysteme zur Beurteilung von Investitionen oder Kapitalanlagen müssen zur Steuerung und Überwachung der inhärenten Risiken angepasst werden. Wesentliche Steuerungsgrößen werden die Emission von Treibhausgasen und die effiziente Nutzung eingesetzter Rohstoffe sein. Die Bestimmung von Benchmarks unterstützt begleitend die interne Überwachung und Steuerung und dient als Grundlage von Peer-Vergleichen oder der Erfüllung von Offenlegungsanforderungen. Ebenso können auf einer im Vergleich zu heute verbreiterten Datengrundlage differenziertere Szenariomodelle entwickelt und entsprechende Analysen durchgeführt werden.
Abb. 2.7:
FSB-TCFD-Ansatz – transitorische Risiken/Markt (Quelle: eigene Darstellung)
Neue Märkte und neuartige Produkte haben Einfluss auf das gesamte Marktverhalten (Abb. 2.7). Die klimatischen Veränderungen werden Märkte durch Angebots- und Nachfragestrukturen beeinflussen42. Die Marktteilnehmer müssen die veränderten Marktsignale angemessen deuten, da die finanziellen Implikationen vielfältige Ursachen haben. Auf der Angebotsseite haben insbesondere die unmittelbaren und schwer voraussehbaren Energiekosten einen gravierenden Einfluss auf Unternehmen und Privathaushalte. Hinzu kommt der steigende CO2-Preis. Je energieintensiver Produktionsverfahren sind, desto mehr steigen dadurch die Produktionskosten. Zum anderen steigen die Kosten auf der Output-Seite, bspw. durch Gewährleistungs- und Garantievorgaben zur Produktrücknahme und die damit einhergehenden Bestimmungen zum Abfallmanagement oder zu den Müllentsorgungskosten. Auf der Nachfrageseite werden Produkte deutlich weniger nachgefragt werden, die einen negativen Einfluss auf das Klima haben, bspw. aufgrund ihrer Energie- oder RohstoffintensitätRohstoffintensität. Gleichzeitig wird sich die Nachfrage nach Produkten, die einen positiven Beitrag auf den Klimawandel haben oder auf die Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet sind, verstärken. In der Folge müssen Unternehmen ihre Vermögensgegenstände, z. B. Rohstoffquellen oder LieferkettenLieferketten, neu bewerten und das Geschäftsmodell mit Produkten und Dienstleistungen entlang der Klimaentwicklung neu ausrichten43. Im digitalen Raum sind die Entwicklungen beim EnergiehandelEnergiehandel, bspw. mit Smart- oder Micro-Grids Micro-Gridszur Stromverteilung, anzuführen44. Auf der anderen Seite werden möglicherweise Märkte an Bedeutung verlieren, die auf den Handel CO2-intensiver Rohstoffe und Produkte, wie bspw. Fleisch oder Ölheizungen45, spezialisiert sind46.
Im Finanzsektor passen sich einerseits die Bedürfnisse der Investoren den neuen Gegebenheiten an, z. B. durch die Nachfrage nach Aktien von Unternehmen, die einen positiven Einfluss auf das Klima ausüben und deren Produkte dazu geeignet sind, den Klimawandel einzudämmen. Andererseits müssen auch Finanzmarktakteure ihre angebotenen Produkte und Dienstleistungen an sich ändernde Kundenerwartungen ausrichten, z. B. indem sie mehr ESG-FondsESG-Fonds anbieten oder sog. Green BondsGreen Bonds auflegen.
Praxishinweis
Bedeutung für die Finanzindustrie
Ein verändertes Angebots- und Nachfrageverhalten in der Realwirtschaft hat auch Rückwirkungen auf die Produkt- und Dienstleistungsportfolien der Banken und anderer Finanzdienstleister. Zum einen müssen z. B. bestehende Kreditengagements neu bewertet werden, wenn Produkte von Kreditnehmern nicht mehr nachgefragt werden und deren Solvenz in der Folge sinkt. Gegebenenfalls müssen gesamte Branchen neu bewertet werden. Als Folge ist mit erhöhten Kreditausfällen oder Wertverlusten in Wertpapierportfolien zu rechnen. Zum anderen – und das führt zu möglicherweise wesentlich weitreichenderen und strategischen Veränderungen – müssen die Finanzmarktakteure neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln und einsetzen, um die Chancen der marktbedingten Transformation zu nutzen und deren Risiken zu bewältigen. Für Kreditinstitute bedeutet das z. B. die Entwicklung von »grünen« Finanzierungsprodukten, z. B. Green Loans Green Loansoder Sustainability-linked LoansSustainability-linked Loan, mit denen entweder im Speziellen klimafreundliche Projekte (z. B. Windparks, Solarparks) oder im Allgemeinen Unternehmen, die sich spezielle Nachhaltigkeitsziele gesetzt haben (z. B. Reduzierung der Treibhausgase in den Produktionsprozessen um 55 % bis 2035), finanziert werden und deren Verzinsung sich an der Realisierung bestimmter mit den Projekten oder den Nachhaltigkeitsstrategien verbundener Zielwerte orientiert.
Abb. 2.8:
FSB-TCFD-Ansatz – transitorische Risiken/Reputation (Quelle: eigene Darstellung)
Das allgemeine Bewusstsein für ökologische, ökonomische und soziale Themen verändert sich infolge des Klimawandels gravierend. Individuelles oder unternehmerisches Verhalten, das einen negativen Einfluss auf einen oder mehrere dieser Bereiche hat, wird gesellschaftlich zunehmend weniger toleriert oder nicht mehr akzeptiert. Die Definition eines Fehlverhaltens wird dabei als Abweichung zwischen Anspruch und Wirklichkeit festgelegt47
