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Wie kann eine systemische Beratung zu Deradikalisierung, Distanzierung von und Ausstieg aus dem Extremismus gelingen? Dieser Frage widmet sich dieses Buch. Als Grundlagenwerk der systemischen Deradikalisierungsberatung zeigt es theoretische Konzepte am Beispiel des Islamistischen Extremismus auf. Als Praxishandbuch bietet es anwendungsorientiertes Wissen, indem es systemische Methoden zur Intervention anhand von Fallbeispielen vorstellt. Stimmen aus der Praxis für die Praxis erläutern dabei die Potentiale der systemischen Beratung und interdisziplinäre Gastbeiträge vertiefen einzelne Aspekte. Dabei werden besondere Herausforderungen des Arbeitsfelds und Lösungsstrategien vorgestellt. Die Methoden der systemischen Beratung liegen zudem als Online-Toolbox vor und können direkt in der Beratungspraxis eingesetzt werden.
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Seitenzahl: 459
Veröffentlichungsjahr: 2023
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Cover
Titelei
Geleitwort
Danksagung
Willkommen am Buffet! – Handreichung zum Lesen des Handbuchs
1 Einleitung
Teil A: Theoretische Einblicke
2 Phänomenbereich ›Islamismus‹, Radikalisierung und Deradikalisierung sowie Distanzierung und Ausstieg
2.1 Einleitung
2.2 Der Phänomenbereich ›Islamismus‹
2.3 Radikalisierung und Radikalisierungsmodelle
2.3.1 Die Begriffe »Radikalisierung« und »Hinwendung«
2.3.2 Das Radikalisierungsmodell nach Moghaddam (2005) – mit Fallbeispiel
2.4 Deradikalisierung, Distanzierung und Präventionsansätze
2.4.1 Die Begriffe Deradikalisierung, Distanzierung, Ausstieg und Prävention
2.4.2 Push- und Pullfaktoren der Deradikalisierung und Distanzierung
2.4.3 Verschiedene Ansätze der Deradikalisierung
2.5 Zusammenfassung
3 Erklärungsmodelle für Radikalisierung, menschliche Grundbedürfnisse und systemische Überlegungen
3.1 Einleitung
3.2 Erklärungsmodelle für eine Radikalisierung
3.2.1 Die (geringe) Bedeutung der Religion
3.2.2 Die verschiedenen Erklärungsmodelle
3.2.3 Zwischenfazit: Übersicht über die Erklärungsmodelle
3.3 Menschliche Grundbedürfnisse
3.3.1 Einleitende Überlegungen
3.3.2 Theorien der Grundbedürfnisse
3.3.3 Die vier Grundbedürfnisse nach Grawe (2004) sowie Schär und Steinebach (2015)
3.3.4 Erklärungsmodelle und Grundbedürfnisse
3.4 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen für die systemische Beratungspraxis
4 Systemische Beratung als ein zentraler Ansatz zur Deradikalisierung
4.1 Einleitung
4.2 Systemische Beratung – eine Annäherung
4.3 Prinzipien der systemischen Beratung
4.3.1 Prinzip 1: Die kontextualisierte Problembetrachtung als ganzheitliche Beratung
4.3.2 Prinzip 2: Das Problem als soziale Konstruktion der Wirklichkeit
4.3.3 Prinzip 3: Die Selbstorganisation von sozialen Systemen und deren unterschiedliche Dynamik und Komplexität
4.3.4 Prinzip 4: Die Orientierung an systemimmanenten Ressourcen
4.3.5 Prinzip 5: Die Kooperation von Systemangehörigen
4.3.6 Prinzip 6: Die Wertschätzung aller Systemangehörigen
4.3.7 Zusammenfassung: Prinzipien im Überblick
4.4 Systemische Beratung zur Deradikalisierung
4.4.1 Systemisches Denken im Kontext der Deradikalisierung: Das ökosystemische Modell von Bronfenbrenner
4.4.2 Die Anwendung des Modells
4.4.3 Systemische Deradikalisierungsberatung als relativ junges Anwendungsfeld
4.5 Zusammenfassung
Teil B: Ziele und Zielgruppen der systemischen Beratung
5 Klient*innengruppen im Phänomenbereich ›Islamismus‹: Bedarfe, Ressourcen und systemische Strategien
5.1 Einleitung
5.2 Zentrale Klient*innengruppen von zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen
5.2.1 Primärbetroffene
5.2.2 Sekundärbetroffene und Akteure aus dem Sicherheitsbereich
5.3 Rückkehrerinnen als Fallbeispiel für systemisches Denken
5.3.1 Systemische Beratungsstrategien anhand des Systemmodells von Bronfenbrenner
5.3.2 Beschreibung der Klientinnengruppe der Rückkehrerinnen
5.3.3 Bedarfe, Ressourcen und Methoden bei Rückkehrerinnen
5.4 Primärbetroffene: Geflüchtete, Inhaftierte, Jugendliche/junge Erwachsene
5.4.1 Geflüchtete
5.4.2 Inhaftierte
5.4.3 Jugendliche und junge Erwachsene
5.5 Sekundärbetroffene des sozialen und professionellen Umfeldes: Kontext Familie und Kontext Schule
5.5.1 Kontext Familie – Eltern
5.5.2 Kontext Schule – Lehrer*innen
5.6 Zusammenfassung
6 Beratungsziele und -verantwortlichkeiten im Feld der Deradikalisierung
6.1 Einleitung
6.2 Deradikalisierung und systemische Beratung
6.3 Ziele und Verantwortlichkeiten im Beratungsprozess
6.3.1 Deradikalisierung als Ziel mit verschiedenen Unterstufen
6.3.2 Zielfindung und -formulierung
6.4 Zusammenfassung
Teil C: Werkzeuge für die Praxis
7 Die Beratungsbeziehung, die systemische Haltung und der Beratungsprozess
7.1 Einleitung
7.2 Die Beratungsbeziehung
7.2.1 Bedingungen für den Aufbau einer förderlichen Beratungsbeziehung
7.2.2 Dimensionen der Beratungsbeziehung
7.2.3 Vorteile der Einzel- und Teamberatung
7.2.4 Orientierung an Forschungsbefunden als Basis einer funktionalen Beratungsbeziehung
7.3 Die (systemische) Haltung als Grundlage der Beratungsbeziehung im Anwendungsfeld der Extremismusprävention
7.3.1 Haltung – eine Annäherung an den Begriff
7.3.2 Haltung im Feld der Extremismusprävention
7.3.3 Haltungen in der Praxis: Erfahrungen aus der Praxis der Extremismusprävention
7.3.4 Quellen einer systemischen Grundhaltung
7.3.5 Die systemische Grundhaltung
7.4 Der Beratungsprozess
7.4.1 Der Weg als Metapher für den Beratungsprozess
7.4.2 Die Förderung der Eigenverantwortung als Beratungsziel
7.4.3 Prozess-mit-Steuerung als Beratungsmethode
7.4.4 Beratung als Einladung zur Veränderung
7.5 Zusammenfassung
8 Beratungsmethoden: Grenzen und Potenziale
8.1 Einleitung
8.2 Der Stellenwert von Methoden im Beratungsverlauf
8.3 Grundlegendes zur Anwendung von Methoden
8.4 Zusammenfassung und Auswahl von Methoden für das Feld der Extremismusprävention
9 Methoden zum Explorieren und zur Prozessgestaltung
9.1 Einleitung
9.2 Joining, Auftragsklärung plus Kontrakt für weitere Zusammenarbeit
9.2.1 Einleitung
9.2.2 Joining und Kennenlernen
9.2.3 Anliegen- und Auftragsklärung sowie Kontrakte
9.2.4 Zusammenfassung
9.3 Aufträge erkennen und die Methode des Auftragskarussells
9.3.1 Einleitung
9.3.2 Formen von Aufträgen
9.3.3 Das Auftragskarussell
9.3.4 Zusammenfassung
9.4 Problem-, Ressourcen- und Lösungsexploration im systemischen Kontext
9.4.1 Einleitung
9.4.2 Beschreibung des Problems und der Beteiligten
9.4.3 Ressourcen- und Lösungsexploration
9.4.4 Fort- und Rückschritte
9.4.5 Zusammenfassung
9.5 Arbeitshypothesen entwickeln
9.5.1 Einleitung
9.5.2 Zur Verwendung von Arbeitshypothesen in der Beratung
9.5.3 Themen von Arbeitshypothesen
9.5.4 Zusammenfassung
9.6 Den Abschied gestalten und Beratungsabbrüche
9.6.1 Einleitung
9.6.2 Ein gelungener Abschied
9.6.3 Beratungsabbrüche und atypische Beendigungen
9.6.4 Zusammenfassung
9.7 Zusammenfassung
10 Methoden zum Analysieren und Visualisieren von Informationen
10.1 Einleitung
10.2 Das Mikrosystem: Visualisierung der Familie durch das Genogramm und die Familienlandkarte
10.2.1 Genogramm
10.2.2 Familienlandkarte/Family Map
10.3 Das Meso-, Exo- und Makrosystem: Visualisierung der Kontexte durch die Familien-Helfer*innen-Map, die VIP-Karte und die Acht-Felder-Netzwerkkarte
10.3.1 Familien-Helfer*innen-Map
10.3.2 VIP-Karte und Acht-Felder-Netzwerkkarte
10.4 Das Chronosystem: Visualisierung von (Lebens-)Zeit durch das Lebensrad, den Zeitstrahl und die Zeitreise
10.4.1 Lebensrad
10.4.2 Zeitstrahl
10.4.3 Zeitreise
10.5 Zusammenfassung
11 Methoden zum Intervenieren
11.1 Einleitung – Wirkung und Auswahl von Interventionen
11.2 Systemisches Fragen – Zirkuläre Fragen – Fragetechniken
11.2.1 Zur Einführung – Das Spektrum systemischer Fragen
11.2.2 Wichtige Frageinhalte: Beziehungen stärken und extremistische Positionen aufweichen
11.2.3 Zirkuläre Fragen, Frageformen und Sprachgefühl
11.3 Kommentare zur Ressourcenaktivierung und zum Reframing
11.4 Skulpturen – PLAYMOBIL-Figuren, Systembrett und »leerer Stuhl«
11.4.1 Einleitung
11.4.2 Familienskulptur mit PLAYMOBIL-Figuren
11.4.3 Ein Ressourcenteam auf dem Systembrett
11.4.4 Das Bewältigen von Entscheidungsprozessen mit der »Leerer-Stuhl-Methode«
11.4.5 Zusammenfassung
11.5 Interventionen zwischen Sitzungen – Hausaufgaben und Briefe
11.6 Veränderungen unterstützen und Lösungen sichern
11.7 Zusammenfassung
Teil D: Herausforderungen, Gastbeiträge und Zusammenfassung
12 Herausforderungen des Arbeitsfeldes mit Lösungsansätzen, Grenzen von Beratung und Sicherung der Beratungsqualität
12.1 Einleitung
12.2 Herausforderungen mit Lösungsansätzen
12.2.1 Schwierige Beratungssituationen mit Lösungsansätzen
12.2.2 Arbeitsfeldspezifische Herausforderungen mit Lösungsansätzen
12.3 Grenzen der (systemischen) Beratung
12.4 Sicherung der Beratungsqualität
12.5 Zusammenfassung
13 Gastbeiträge zu systemischen Praxisideen, weiteren Präventionsansätzen und (extremistischen) Phänomenbereichen
13.1 Einleitung
13.2 Facetten des systemischen Ansatzes
13.2.1 Systemische Diagnostik in der Beratungspraxis
13.2.2 Systemisch konzipierte Präventionsarbeit im Strafvollzug durch re:vision
13.2.3 Religiöse Deradikalisierungsberatung – systemisch umgesetzt
13.2.4 Therapeutische Ansätze – systemisch gedacht
13.2.5 Systemische Traumatherapie
13.2.6 Systemische Supervision. Ein Praxisbeispiel im Kontext Schule
13.2.7 Systemische Selbstsupervision
13.3 Ansätze der Deradikalisierung und Prävention
13.3.1 Die ganzheitliche Fallbearbeitung von Rückkehrerfamilien in Hessen
13.3.2 Fallverstehen, Hilfeplanung und Evaluation mittels des diagnostischen Kreislaufs
13.3.3 Psychotherapie als Beitrag zur Deradikalisierung
13.3.4 Onlineberatung in der Präventions- und Ausstiegsarbeit im Phänomenbereich ›religiös begründeter Extremismus‹
13.3.5 Der Mehrwert der Erlebnispädagogik in der Deradikalisierungsarbeit
13.3.6 Extremismus Pr@vention Online: ein Praxisbericht
13.3.7 Kommunikation in den Medien als Strategie zur Terrorismusbekämpfung – Die »epistemische Autorität« am Fallbeispiel »Begum« in Großbritannien
13.4 Weitere Phänomenbereiche der systemischen Extremismusprävention
13.4.1 Praxis und System: Verschwörungserzählungen in der Beratungssituation
13.4.2 Systemische Beratung in der Ausstiegs- und Präventionsarbeit im Phänomenbereich ›Rechtsextremismus‹
13.4.3 Systemische Beratung im Phänomenbereich ›christlicher Fundamentalismus und (Semi-)Extremismus‹
14 Zusammenfassung
Anhang
Literaturverzeichnis
Literaturverzeichnis der Gastbeiträge (Kap. 13)
Abbildungs- und Tabellenverzeichnisverzeichnis
Autor*innenverzeichnis
Arbeitsblätter
Die Autorin
Dr. Vera Dittmar ist promovierte Sozialwissenschaftlerin und hat aktuell die wissenschaftliche Leitung der Forschungsstelle Deradikalisierung (FORA). Die Forschungsstelle begleitet die auf Deradikalisierung spezialisierte Beratungsorganisation Grenzgänger (IFAK e.V.) in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Vera Dittmar lehrt in den Bereichen Grundlagen der Soziologie, Forschungsmethoden und Extremismusprävention. Sie hat als systemische Berater*in im Feld der Distanzierungs- und Ausstiegsbegleitung (Deradikalisierung) im Phänomenbereich ›Islamismus‹ fünf Jahre gearbeitet.
Ausgewählte Veröffentlichungen
Arbeitsmarkintegration für Migranten fördern. Potenziale der Jobcenter. W. Bertelsmann Verlag 2016.
Rückkehrerinnen und ihre Kinder: Herausforderungen, Ressourcen und systemische Beratungsstrategien. In: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hg.): Schnittstellen: Erkenntnisse aus Forschung und Beratungspraxis im Phänomenbereich islmistischer Extremismus. Nürnberg 2021, S. 70 – 84.
Arm und radikal? Auswirkungen von sozialer Ungleichheit auf Hinwendungsprozesse zum religiös begründeten Extremismus (zusammen mit Alexander Gesing). In: Ligante-3/2020. Online verfügbar unter: https://www.bag-relex.de/angebot/publikationen/.
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
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1. Auflage 2023
Alle Rechte vorbehalten© W. Kohlhammer GmbH, StuttgartGesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:ISBN 978-3-17-041368-9
E-Book-Formate:pdf: ISBN 978-3-17-041369-6epub: ISBN 978-3-17-041370-2
Aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. (Art. 1)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. (Art. 2)
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. (Art 19)
Wir alle halten die Menschenrechte für eine zentrale Leitlinie für uns und unsere Gesellschaft. An ihr wollen und sollen wir uns orientieren, an ihr wollen wir unser Handeln ausrichten und messen lassen. Wir haben uns bewusst für sie entschieden bzw. sind in diese Ansicht hinein geboren und sozialisiert worden. Selbstverständlich sind wir der festen und unumstößlichen Überzeugung, dass sie die richtigen Leitlinie sind.
Diese Würde und die damit verbundenen Rechte gelten für alle Menschen, auch und besonders für diejenigen, die ›anders‹ sind und von der ›Norm‹ abweichen. Das leuchtet uns unmittelbar ein, wenn wir diejenigen in Gefahr sehen, die wir für schützenswert halten und die aus unserer Sicht besonders bedroht sind. Die eigentliche Herausforderung für uns sehe ich allerdings darin, dass diese Erklärung der allgemeinen Menschenrechte für alle Menschen gilt, auch für diejenigen, von denen wir selbst manchmal denken, dass sie eigentlich nicht schützenswert sind, weil sie Ansichten vertreten, die wir für vollkommen falsch und gefährlich für unsere Gesellschaft halten. Zum Beispiel, wenn sie die Menschenrechte und andere Werte infrage stellen und wir dies als Bedrohung für unsere Demokratie erleben. Zum Beispiel, wenn es sich um Rechtsradikale, Islamist*innen oder auch Coronaverweigernde handelt. Da können wir schon mal in Zweifel kommen und überlegen, ob diese Personen nicht ihren Anspruch auf die Menschenrechte zumindest teilweise verwirkt haben (und manchmal wird das ja auch ganz unverblümt – und von niemandem widersprochen – so formuliert).
Allerdings sind die Menschenrechte unteilbar – sie gelten für alle, und es ist nicht vorgesehen, dass irgendjemand, auch wir selbst nicht, sie relativieren und selbstständig entscheiden, in welchen Fällen es erlaubt ist, sie auszusetzen. Je größer unsere Zweifel sind, je eher wir bereit sind, sie infrage zu stellen – desto wichtiger werden sie: Genau für eben solche Situationen sind sie gemacht. Sie erinnern uns daran, dass wir allen Menschen, unabhängig auch von ihrer politischen Anschauung und ihren seltsamen Überzeugungen, mit Respekt begegnen – und dass sie das Recht haben, diese Überzeugungen und Anschauungen zu haben. Und genau hier liegt die Herausforderung für uns.
Vera Dittmar zeigt in ihrem Buch, wie der systemische Ansatz, der für die Beratung und Sozialarbeit entwickelt worden ist, sich auch für die Begegnung mit Menschen eignet, die radikal andere Ansichten vertreten als wir. Denn wenn Menschen in unserer Gesellschaft Ansichten vertreten, die wir für schädlich und gefährlich, für bedrohlich oder auch menschenverachtend halten, dann genügt es nicht, dass wir »Nazis raus!« rufen (die Frage wäre dann ja auch: wohin denn?!), sie als »Covidioten« beschimpfen und uns von ihnen abwenden, sie ausgrenzen und ihnen möglichst vollständig aus dem Weg gehen. Natürlich sind auch sie Teil unserer Gesellschaft – und so wie bei allen anderen können und sollen wir uns auch bei ihnen die Frage stellen, wie wir die Würde dieser Menschen achten können – und wie wir sie einladen können, ihre Ansichten zumindest ein wenig zu ändern und ihre Überzeugungen vielleicht ein bisschen zu wandeln. Dass dies nicht einfach sein wird, ist zu erwarten. Wie uns das evtl. aber doch gelingen könnte, zeigt Dittmar mit den Prinzipien des systemischen Ansatzes. Diese Prinzipien können uns dabei helfen, eine Haltung einzunehmen, die uns dann wiederum auch ein anderes, nützlicheres Verhalten ermöglicht als das der Ausgrenzung, Ablehnung und Abwertung, das alles eher noch verfestigt und verschlimmert. Sie können uns helfen, auf diese Menschen mit Respekt zuzugehen, ihnen auf Augenhöhe zu begegnen, sie zu fragen und ihnen zuzuhören, Gemeinsamkeiten zu finden, mit ihnen in Kontakt zu bleiben – auch wenn uns einiges trennt.
Dass dies nicht ohne Anstrengung möglich sein wird, machen Dittmar und ihre Mitautor*innen deutlich. Um eine menschenfreundliche Haltung mit dem entsprechenden Verhalten einzunehmen, müssen wir uns bei Rechtsradikalen, Anhänger*innen von Verschwörungstheorien und Islamist*innen schon ein wenig anstrengen. Wie dies gelingen kann, zeigt der vorliegende Band anhand vielfältiger Möglichkeiten auf. Er versammelt theoretische Grundlagen mit methodischen Vorgehensweisen und verbindet sie mit anschaulichen Praxisbeispielen, sodass es vorstellbar wird, wie wir vorgehen können. Wofür wir uns dann allerdings noch selbst entscheiden müssen, ist der Wille, diese Einsichten anzuwenden und wirksam werden zu lassen – und das könnte, wie gesagt, von uns ein wenig Anstrengung verlangen. Allerdings könnte sich diese Anstrengung lohnen, denn jede und jeder Einzelne von uns könnte so zu ein wenig Deradikalisierung beitragen, im Beruf wie im Privatleben. Ich wünsche dem Buch viele Leser*innen, die sich nicht nur anregen, sondern auch ermutigen lassen, einen eigenen Beitrag für unsere Gesellschaft zu leisten.
Johannes Herwig-Lempp, Halle/Merseburg
Mein herzlicher Dank geht an erster Stelle an alle bundesweit tätigen Berater*innen, die sich auf den Weg nach Bochum gemacht und aktiv an den Forschungsworkshops teilgenommen haben. Denn auf der Grundlage ihrer Erfahrungen, ihrer Expertise und ihrer Reflexionen der täglichen anspruchsvollen Beratungstätigkeit konnte dieses Buch entstehen. Ich möchte mich daher herzlich bei Abdulla Abdi, Torben Hollin, Iman Ismail, Nina Jacobs, Alexander Gesing und Gülhanım Karaduman-Çerkeş bedanken, aber auch bei den anonym verbleibenden Berater*innen. Mein herzlicher Dank geht ebenso an unsere Klient*innen, die den Berater*innen ihre Herausforderungen anvertrauen und sich von ihnen ein Stück des Weges begleiten lassen.
Mein besonderer Dank gilt dem Forschungszentrum »Migration, Integration und Asyl« des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dem Referat »Radikalisierung« des BAMF für ihre Unterstützung dieses Forschungsprojektes sowie der Forschungsstelle Deradikalisierung (FORA). Des Weiteren möchte ich dem Verein IFAK e. V. sowie dem Beratungsnetzwerk Grenzgänger für die fortlaufende inhaltliche und organisatorische Unterstützung danken.
Desgleichen möchte ich mich bei meinem Expertenbeirat aus Wissenschaft und Praxis bedanken. Dazu gehören Prof. Dr. em. Hildegard Mogge-Grotjahn, Prof. Dr. Janne Fengler, Peter Gramm, Gloriett Kargl, Susanne Wittmann, Armin Laaf, Ibrahim Bebars, Julia Berczyck, Detlef Ullenboom und Dr. Dennis Walkenhorst.
Gleichfalls möchte ich mich bei der Familientherapeutin und Supervisorin Urte Bruncken bedanken, die mit großer Expertise die Forschungsworkshops mit systemischem Wissen und entsprechenden Fähigkeiten bereichert hat. Ihren Gastbeitrag finden Sie im Kapitel 13.2.7 dieses Handbuches. Und ein herzliches Dankeschön für ihre analytischen Fähigkeiten geht an Anja Herrmann, die als Mitarbeiterin der Forschungsstelle Deradikalisierung (FORA) sowohl die Organisation der Workshops als auch die Erhebung und Auswertung der Daten fachkundig unterstützt hat.
Ebenfalls möchte ich mich bei allen Autor*innen der Gastbeiträge für ihre interessanten Einblicke und Anregungen bedanken. Sie finden die Gastbeiträge im Kapitel 13 dieses Handbuchs.
Last but not möchte ich meinen Freund*innen, meiner Familie und besonders meinem Mann und meinen Kindern danken, die mich mit viel Charme und Witz zum Schreiben angehalten und manchmal auch davon abgehalten haben.
Dr. Vera Dittmarim Namen der Forschungsstelle Deradikalisierung (FORA)
Wer mehr über das Gesamtprojekt dieses Handbuchs und das ihm zugrunde liegende Forschungsprojekt erfahren möchte, der lese
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Geleitwort von Johannes Herwig-Lempp,
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Kapitel 1 (Einleitung), und
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Kapitel 14 (Zusammenfassung mit zentralen Erkenntnissen).
Wer interessiert ist an den Grundlagen des Phänomenbereiches ›Islamismus‹ oder an Erklärungsmodellen für Hinwendungs- und Radikalisierungsprozesse, der lese
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Kapitel 2 über den Phänomenbereich ›Islamismus‹ und
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Kapitel 3 über die Erklärungsmodelle und menschliche Grundbedürfnisse.
Wer hören möchte, wie die Berater*innen selbst ihren Phänomenbereich sehen, welchen Herausforderungen sie in ihrer täglichen Arbeit begegnen und welche Lösungen es gibt, der lese
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Kapitel 5 über die Klient*innengruppen,
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Kapitel 6 über die offiziellen Beratungsziele sowie die konkrete Umsetzung in der Praxis und
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Kapitel 12 über die Herausforderungen der Praxis und Lösungsansätze.
Wer verstehen möchte, was systemische Beratung überhaupt ist und welche theoretischen Grundlagen sie hat, der lese
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Kapitel 4 über die systemische Beratung mit ihren Prinzipien und Grundlagen und
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Kapitel 7 über die Beratungsbeziehung, den Beratungsprozess und die systemische Haltung.
Wer als Berater*in die systemischen Methoden im Feld anwenden möchte, der lese
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Kapitel 8 zu Beratungsmethoden sowie ihren Grenzen und Potenzialen,
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Kapitel 9 über verschiedene Methoden zum Explorieren und zur Prozessgestaltung,
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Kapitel 10 über Methoden zum Analysieren und Visualisieren,
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Kapitel 11 über Methoden zum Intervenieren und
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im Online-Anhang die Toolbox mit Instrumenten und Methoden (s. Kasten).
Wer gerne erfahren möchte, welche weiteren systemischen Möglichkeiten und Ansätze der Deradikalisierung es gibt und wie die systemische Beratung auf andere Bereiche wie u. a. den des Rechtsextremismus angewendet werden kann, der lese Kapitel 13 mit vielfältigen Gastbeiträgen.
Onlinematerial
Die Toolbox zum Buch und die Bonusmethode zur Lebenden Skulptur1 finden Sie unter https://dl.kohlhammer.de/978-3-17-041368-9.
Ich wünsche Ihnen, auch im Namen aller Gastautor*innen, viel Freude beim Lesen!
1Wichtiger urheberrechtlicher Hinweis: Alle zusätzlichen Materialien, die im Download-Bereich zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Verwendung ist nur zum persönlichen und nichtgewerblichen Gebrauch erlaubt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
In vergleichsweise kurzer Zeit hat sich in Deutschland eine pädagogische Fachpraxis zur Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichen und gewaltbefürwortenden Varianten des ,Islamismus' herausgebildet. Während in der öffentlichen Debatte vor allem der 11. September 2001 fokussiert wird, steht die Entwicklung der pädagogischen Fachpraxis im Zusammenhang mit drei Entwicklungen, die etwa ab dem Jahr 2005 einsetzten (Schau et al. 2018): Erstens waren die Unterstützer*innen von Terroranschlägen wie u. a. die Mitglieder der sog. Sauerlandgruppe2 anders als vorherige Terrorist*innen in Deutschland bzw. in Europa aufgewachsen. Zweitens setzte die erste Ausreisewelle von jihadistisch motivierten Menschen von Deutschland nach Afghanistan und später nach Syrien ein. Und drittens entwickelte sich parallel dazu im deutschen Raum eine salafistische Szene, die als ein wichtiges Zugangs- und Unterstützungsmilieu für den gewaltorientierten ,Islamismus' wirkt (Hummel/Rieck 2020).
Diese Entwicklungen in Kombination mit einer Serie von Anschlägen in Europa erzeugten einen Handlungsdruck, der u. a. eine Intensivierung der staatlichen Förderung für pädagogische Angebote in Beratungsstellen hervorbrachte. Obwohl es in Deutschland keine Tradition einer pädagogischen Arbeit mit der Zielsetzung der islamistischen Deradikalisierung gab, hat sich in relativ kurzer Zeit eine Fachpraxis zur pädagogischen (und psychologischen) Auseinandersetzung mit dem gewaltorientierten ,Islamismus' entwickelt. In diesem Zusammenhang ist eine Praxislandschaft an Spezialangeboten entstanden, die durch Landes- und Bundesprogramme zur Extremismusprävention und -intervention getragen werden (Dittmar/Kargl 2021; Schau et al. 2018).
Im Zentrum der Deradikalisierungs-, Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit stehen Beratungsansätze, die einer reintegrierenden Handlungslogik folgen und auf der Annahme beruhen, dass individuelle Entwicklungsverläufe nicht linear und somit grundsätzlich offen sind. Daher kann über Beratungsimpulse eine Abkehr von problematischen Entwicklungen angeregt werden (Schau et al. 2018).
Diese reintegrierende Handlungslogik als Grundlage einer Beratung zur Deradikalisierung bzw. Distanzierung oder zum Ausstieg ist nicht nur für den Phänomenbereich des islamistischen Extremismus sinnvoll, sondern eignet sich auch für weitere Phänomenbereiche wie u. a. den Rechtsextremismus, bei Verschwörungstheorien sowie beim Evangelikalismus. Wobei zu beachten ist, dass sich alle Phänomenbereiche auf spezifische Ideologien berufen und daher ihren Anhänger*innen jeweilig angepasste Wahrnehmungs-, Erklärungs- und Handlungsmuster anbieten. Für Beratende ist es wesentlich, diese ideologischen Narrative und Muster zu kennen, um Beratungsimpulse zu entwickeln, die die individuellen Herausforderungen von Klient*innen sinnvoll mit den spezifischen Herausforderungen des Phänomenbereiches kombinieren. Daher sollten Beratende nicht nur über Fachwissen, sondern auch über ausreichend Erfahrungs- und Praxiswissen über den jeweiligen Bereich verfügen. In diesem Handbuch wird dieses umfassende Wissen für den Phänomenbereich des islamistischen Extremismus vorgestellt. Obwohl es zwischen den Ideologien und Handlungsmustern der oben dargelegten differenten Phänomenbereiche zahlreiche Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten, gibt, wird argumentiert, dass sich die im Handbuch vorgestellte systemische Beratung für alle genannten Phänomenbereiche eignet. Denn diese Passung zeigt sich sowohl in der aktuellen Beratungspraxis in Deutschland als auch in den vielfältigen Gastbeiträgen, in denen Praxisbeispiele der systemischen Beratung für die Bereiche Rechtsextremismus, Verschwörungstheorien und Evangelikalismus vorgestellt werden. Obwohl die systemische Beratung also auf all diese Phänomenbereiche anwendbar ist, liegt der Fokus in diesem Handbuch jedoch auf dem islamistischen Extremismus, um die praktische Ausgestaltung der systemischen Beratung für einen Phänomenbereich vertieft zu durchdenken. Dennoch kann dieses Handbuch auch für Beratende aus weiteren Phänomenbereichen wertvolle Impulse geben.
Für die Problemstellung und Klient*innenkonstellation der Distanzierungsberatung eignet sich die systemische Beratung insbesondere dadurch, dass diese viele Elemente anderer Beratungsansätze integriert (u. a. das Prinzip der Lösungsorientierung des lösungsorientierten Beratungsansatzes). Noch wichtiger für die Eignung ist jedoch, dass das Spektrum der Zielgruppen häufig Personen beinhaltet, die sich nicht beraten lassen wollen, da aus ihrer Sicht die Anbindung an die islamistische Ideologie eine Lösung für ihre aktuelle Herausforderung darstellt und sie daher gerade kein Interesse an einer Beratung haben – während die Familie oder auch der soziale Nahraum i. d. R. sehr besorgt auf extreme Verhaltensweisen reagieren und dringend an einer Beratung interessiert sind. Hier kommt der spezifische Vorteil der systemischen Beratung zum Tragen, dass ein Problem wie eine Radikalisierung nicht als Wesensmerkmal einer Person angesehen wird, sondern »als Geschehen, an dem viele verschiedene miteinander interagierende Menschen beteiligt sind« (von Schlippe/Schweitzer 2017: 7). Der systemischen Beratung liegt dementsprechend ein kontextuelles Verständnis von Problemen und auch von Interventionsmöglichkeiten zugrunde (Nicolai 2018b), und hierbei stehen insbesondere die Beziehungen zwischen den beteiligten Personen im Fokus: Wenn es also nicht möglich ist, die sich radikalisierende Person direkt zu beraten, dann wird bspw. über die Beziehung zwischen Mutter und Sohn gearbeitet, sodass im Vergleich zu anderen Beratungsansätzen eine deutlich höhere Erreichbarkeit ermöglicht wird.
Ein weiterer Vorteil der systemischen Beratung ist, dass sie gerade für die Herausforderungen biografischer Krisen ein umfangreiches Methodenrepertoire entwickelt hat. Das ist insofern von Bedeutung, als biografische Krisen in Kombination mit fehlenden individuellen Handlungsressourcen als eine Ursache von Radikalisierung angesehen werden (Glaser/Herding/Langner 2018).
Die systemische Beratung hat sich von der ursprünglichen Orientierung auf das Familiensystem gelöst und deutlich in ihrer Ausrichtung erweitert, bspw. wird nun die systemische Pädagogik als Modell im Erziehungs- und Sozialwesen verwendet (Voss 2006) und die Beratung umfasst nun das Feld der Führungskräfte-, Team- und Organisationsberatung. Diese Ausweitung der ursprünglichen Ausrichtung ist insofern relevant, als sich für eine Distanzierungsberatung nicht nur Familienangehörige, sondern auch Fachkräfte aus Jugendamt, Schulen und auch Gefängnissen melden. Die hier bereits entwickelten systemischen Konzepte und Methoden sind auf die Herausforderungen der Distanzierungsarbeit übertragbar.
In ihrer Gesamtheit kann davon ausgegangen werden, dass die systemische Beratung (mit ihrer direkten, aber auch indirekten Arbeit über Bindungen, ihrem Umgang mit biografischen Krisen, ihrem Fokus auf das Familiensystem und ihrer Erweiterung auf soziale Systeme) besonders für die Deradikalisierungsarbeit im islamistischen Kontext geeignet ist. Wobei diese Annahme dadurch untermauert wird, dass im Jahr 2008 die Anerkennung der systemischen Beratung und Therapie als wissenschaftliches Verfahren erfolgte und im Jahr 2019 die systemische Therapie sogar die Anerkennung als sog. »Richtlinienverfahren« erhielt, sodass systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden darf.3
Neben diesen theoretischen Argumentationen gibt es praktische Erwägungen für eine Entscheidung für die systemische Beratung. So haben spezialisierte Beratungsstellen für Deradikalisierung im islamistischen Kontext (u. a. in Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz) für sich einen systemischen Beratungsansatz ausgewählt.4 Und auch die Erfahrungen der Autorin als systemische Beraterin für Deradikalisierung im Kontext ,Islamismus' spricht für die Wahl.
Um im Themenfeld der Deradikalisierung Beratungen durchführen zu können, wird handlungsfeldspezifisches Fachwissen in den folgenden Bereichen benötigt:
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Radikalisierung (Ursachen, Verläufe, Narrative des ›Islamismus‹ etc.),
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Deradikalisierung (Prozesse, Zielgruppen) und
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Vernetzung (weitere Akteure im Feld).
Dieses grundlegende Wissen wird in den Kapiteln 2 bis 6 dieses Handbuches skizziert.
Zudem benötigen Berater*innen spezifische Fähigkeiten, um über ihre Persönlichkeit und ihr Beratungswissen eine tragbare Arbeitsbeziehung zur Klientin*zum Klienten aufzubauen, die die Grundlage einer jeden Beratung darstellt. Zur Etablierung einer solchen Arbeitsbeziehung benötigt die*der Berater*in dem systemischen Beratungsansatz zufolge
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eine systemische Haltung,
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das »Denken im System« sowie
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systemische Methoden.
Anders als in der Medizin reicht es hier jedoch nicht, ein Medikament (in diesem Fall: eine Methode) anzuwenden. Denn erst über die innere Haltung, die die*der Berater*in sich durch die Reflexion persönlicher Charakteristiken in Kombination mit systemischen Prinzipien erarbeitet hat, erhalten die systemischen Methoden ihre Wirksamkeit. Mit anderen Worten: Nur wer sich über einen fachlichen Lernprozess diese systemische Haltung sowie das »Denken im System« angeeignet hat, kann sie in der Beratung überzeugend vertreten. Denn die*der Berater*in erlangt Authentizität durch die Überschneidung von innerer Haltung und angewandter Methode, und darüber erhält die Intervention ihre Wirksamkeit (Schwing/Fryszer 2017). Anregungen zur Erarbeitung einer solchen Haltung finden sich im Kapitel 7 (▸ Kap. 7).
Dieses Handbuch verbindet erstmals die Erklärungsansätze für Radikalisierung und Deradikalisierung (▸ Kap. 3) mit dem Interventionsansatz der systemischen Beratung. Es bietet Anregungen zur Erarbeitung einer systemischen Haltung (▸ Kap. 7) und gibt Impulse zum »Denken im System« (▸ Kap. 4). Darüber hinaus werden systemische Beratungsmethoden an konkreten Fallbeispielen illustriert. Dies geschieht analog zu den Phasen eines Beratungsprozesses, wodurch die*der Leser*in inhaltlich einen ganzen Beratungsprozess durchläuft (▸ Kap. 8, ▸ Kap. 9, ▸ Kap. 10, ▸ Kap. 11). Danach werden besondere Herausforderungen mit Lösungsansätzen vorgestellt (▸ Kap. 12). Anschließend stellen vielfältige Gastbeiträge zusätzliche Impulse für die Praxis des systemischen Ansatzes sowie für weitere Interventionsstrategien vor. Interessant sind auch die Gastbeiträge zur Ausgestaltung der systemischen Beratung in den Phänomenbereichen Rechtsextremismus, Verschwörungstheorien und Evangelikalismus (▸ Kap. 13). Die wichtigsten Ergebnisse finden sich in der Zusammenfassung (▸ Kap. 14).
Das Buch bietet somit neue Erkenntnisse
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aus der Fachpraxis,
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zum Zusammenspiel von Deradikalisierung und Beratung,
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zur Adaption der systemischen Beratung an das neue Tätigkeitsfeld der Deradikalisierung,
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zu besonderen Chancen und Hürden bei ausgewählten Zielgruppen.
Es eignet sich für
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Berater*innen im Bereich der Deradikalisierung, die eigenes Wissen reflektieren und erweitern möchten,
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Fachkräfte aus Schule, Jugendamt, Gefängnis etc., die eigenständig oder zusammen mit Berater*innen der Deradikalisierungsarbeit agieren möchten,
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Psycholog*innen und Therapeut*innen, die sich in dem Phänomenbereich orientieren möchten und Anregungen für die eigene Tätigkeit suchen,
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Teilnehmer*innen von Fort- und Weiterbildungen der systemischen Beratung und/oder der Deradikalisierung,
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Studierende der Sozialen Arbeit, Pädagogik, Islamwissenschaft und Psychologie, die ihre Fähigkeiten durch die Auseinandersetzung mit einem Spezialgebiet erweitern möchten,
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Mitarbeiter*innen von Sicherheitsbehörden, die mehr über die Herangehensweise von (zivilgesellschaftlichen) Beratungsorganisationen erfahren möchten,
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Eltern und Angehörige, die mehr über eigene Handlungspotenziale in einer schwierigen Situation erfahren möchten.
Dieses Handbuch bietet eine Einführung in das Themenfeld »Systemische Beratungen in der Extremismusprävention«, inkl. dem Einblick in die wichtigsten Theorien und in praktische Handlungsmöglichkeiten. Aber das Handbuch kann keine Ausbildung ersetzen. Bitte entscheiden Sie nach Ihrem eigenen Wissensstand, welche Methoden Sie wie einsetzen möchten.
Welche Potenziale zeigt der systemische Ansatz zur Deradikalisierung im Phänomenbereich ›Islamismus‹? – Zentrale Aspekte des Forschungsprojektes »Potenziale und Grenzen des systemischen Ansatzes zur Deradikalisierung und zur Distanzierung mit Ausstiegsarbeit«
Forschungsanliegen
In der Beratungspraxis zeigt sich eine häufige Anwendung des systemischen Ansatzes. Jedoch wurden bisher die Erklärungsmodelle für Radikalisierungs- und Deradikalisierungsprozesse einerseits und die theoretischen Grundlagen und Prinzipien der systemischen Beratung andererseits noch nicht auf wissenschaftlicher Ebene miteinander verbunden. Diesem Ziel dient dieses Forschungsprojekt. Zudem wird die konkrete Ausgestaltung von systemischen Prinzipien und Methoden in der Beratungspraxis reflektiert.
Forschungsfragen
Welche Potenziale und Grenzen weist der systemische Ansatz zur Deradikalisierung im Phänomenbereich ›Islamismus‹ auf? Welche Wahrnehmungen von Beratungszielen und -erfolgen sind aus Sicht der Berater*innen relevant? Welche Klient*innengruppen mit welchen Bedarfen und Ressourcen werden begleitet? Welche Beratungsaspekte werden von den Berater*innen als herausfordernd erlebt, und welche Lösungen werden gefunden? Welche Grenzen hat der systemische Beratungsansatz in der Praxis? Wie kann die Beratungsqualität gesichert werden?
Forschungsworkshops als Basis des methodischen Designs
Mit dem Ziel der Datenerhebung wurden Forschungsworkshops konzipiert, an denen Berater*innen aus dem Phänomenbereich des Extremismus aktiv teilgenommen haben. Die Forschungsworkshops waren parallel als Weiterbildungsworkshops konzipiert, sodass die Berater*innen bei Abgabe der erforderlichen Leistungsnachweise auch ein Fortbildungszertifikat erhalten konnten. Die Teilnehmenden haben diesem Konzept zur anonymisierten Datenerhebung schriftlich zugestimmt. Die Themen der vier Workshops waren:
1.Prinzipien und Theorien systemischer Beratung, systemische Haltung,
2.systemische Methoden, u. a. Auftragsklärung, Arbeitshypothesen, Fragetechniken,
3.systemische Methoden, u. a. Genogramm, Familienlandkarte, Systembrett, Zeitreise,
4.Herausforderungen für Beratende, Grenzen von Beratung, Lösungsansätze, Beratungsqualität.
Forschungsmethoden
Im Zuge der Datenerhebung wurden die während des Workshops durchgeführten Gruppendiskussionen, die von den Berater*innen spezifisch erstellten und anonymisierten Fallprotokolle sowie die anonymisierten Protokolle der Forschungsworkshops qualitativ nach Kuckartz (2012) ausgewertet. Zitate aus dieser Datenerhebung sind in diesem Handbuch mit dem Kürzel (Berater*in) versehen.
Zentrale Ergebnisse
In der systemischen Beratung können Denkprozesse reflektiert sowie emotionale Krisen aufgearbeitet werden, sodass die islamistische Ideologie und Szene sowohl auf kognitiver als auch auf emotionaler Ebene an Attraktivität verliert. Dafür ist es wesentlich, dass zunächst eine tragfähige Arbeitsbeziehung zwischen Berater*in und Klient*in etabliert wird. Da die systemische Beratung über Beziehungen arbeitet, sind Beratungserfolge auch dann möglich, wenn kein Zugang zur betroffenen Person besteht, es jedoch gelungen ist, eine Arbeitsbeziehung zum sozialen Umfeld (wie bspw. den Eltern oder Lehrer*innen) aufzubauen. Weiterhin ist es notwendig, dass die einem Radikalisierungsprozess zugrunde liegende Frustration von unerfüllten Grundbedürfnissen kognitiv und vor allem emotional im Zuge der Beratung aufgearbeitet wird. Dafür ist es hilfreich, wenn im Beratungsprozess die individuellen und sozialen Ressourcen der jeweiligen Klient*innen exploriert und weiterentwickelt werden. Weiterhin ist es hilfreich, wenn Aufträge der Klient*innen durch die Berater*innen auch dann bearbeitet werden, wenn sie nicht in direktem Zusammenhang zu einer extremistischen Ideologie stehen, aber für die Klient*innen vordringlich sind. Das können auch pragmatische Herausforderungen der Lebensführung sein. Wenn diese offenliegenden Aufträge des Klienten*der Klientin angemessen bearbeitet werden können, entsteht in einer späteren Beratungsphase die Chance, auch krisenhafte Erlebnisse und die Verletzung von Grundbedürfnissen durch die Beratung aufzuarbeiten. Weiterhin ist es wesentlich, zu reflektieren, wie sich aktuell die Erfüllung von Bedürfnissen auf verschiedenen Systemebenen gestaltet, und diese Bedürfniserfüllung zu fördern. Dafür ist es hilfreich, wenn sowohl Hindernisse wie soziale Konflikte als auch konfliktbeladene Identitäten reflektiert werden.
Die systemische Beratung hat da ihre Grenzen, wo kein Zugang entweder direkt zum Klienten*zur Klientin oder zu seinen*ihren sozialen Systemen gelingt. Zudem sind Beratungsabbrüche vor der Zielerreichung eine Herausforderung. Solche Beratungsabbrüche stehen oftmals in Verbindung mit den Fehlen einer vertrauensvollen Beratungsbeziehung und/oder mit zu schwerwiegenden Krisen, für deren Bearbeitung ein*e Klient*in die entsprechende Motivation mitbringen muss. Zudem finden Beratungsabbrüche häufig zu Beratungsbeginn statt. Dies verweist sowohl auf die Bedeutung des Beratungsbeginns für den gesamten Beratungsprozess als auch auf die Notwendigkeit zur Einbindung therapeutischer Unterstützung, um auch auf schwerwiegende krisenhafte Erlebnisse angemessen reagieren zu können.
Übersicht: Zitate und Fallkonstruktionen mit anonymisierten Namen
Die in diesem Buch zitierten Aussagen von Berater*innen stammen aus dem Forschungsprojekt, in dessen Rahmen die Berater*innen an Gruppendiskussionen teilgenommen und anonymisierte Fallreflexionen erstellt haben. Zudem wurden die Workshops selbst protokolliert und ausgewertet. Um eine größere Anonymität der bundesweit tätigen Berater*innen zu gewährleisten, sind alle Zitate mit der geschlechtsneutralen Quellenbezeichnung »Berater*in« gekennzeichnet.
Für dieses Buch sind alle dargestellten Beispielfälle aus mehreren Fällen neu konstruiert worden, wobei zusätzlich Fallmerkmale verändert wurden. Zur besseren Lesbarkeit wurden den Fällen erfundene Namen gegeben, die Namensangaben sind dementsprechend anonymisiert.
2Diese Gruppe war eine deutsche Zelle der »Islamic Jihad Union«, die im Grenzgebiet von Afghanistan und Pakistan ansässig ist. Am 04. 09. 2007 wurden drei Mitglieder im Sauerland verhaftet. Sie wurden wegen Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags, Verabredung zum Mord und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagt und später zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt (wdr 2010).
3Mit der Anerkennung als Richtlinienverfahren ist die systemische Therapie als viertes Verfahren neben Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie und Psychoanalyse sozialrechtlich anerkannt und für alle psychischen Störungen zugelassen. Mit entsprechender Fachkunde und Approbation kann ein Kassensitz erworben werden. Systemische Therapie ist jedoch nicht mit systemischer Beratung gleichzusetzen: Zwar basieren beide Ansätze auf den gleichen grundlegenden Prinzipien, die Umsetzung der Prinzipien erfolgt jedoch entweder in Form einer Therapie oder eben in Form einer Beratung. Jedoch profitiert die systemische Bratung von den wissenschaftlichen Erkenntnissen der systemischen Therapie. Zudem sind einige Übergänge fließend, sodass Lehrbücher Therapie und Beratung teils gemeinsam behandeln. Unter anderem ist dies in dem Grundlagenwerk »Systemische Therapie und Beratung – das große Lehrbuch« von Tom Levold und Michael Wirsching (2020) der Fall.
4Aber systemische Beratung wird auch in den Handlungsfeldern Rechtsextremismus, Verschwörungstheorien, Sekten und Evangelikalismus erfolgreich eingesetzt.
Der islamistische Extremismus wird seit längerem sowohl öffentlich als auch wissenschaftlich als eine antidemokratische und teils gewaltbefürwortende Strömung diskutiert. Dabei stellen sich Fragen nach den ideologischen Merkmalen dieser Strömung (▸ Kap. 2.2) und danach, inwiefern diese Strömung als Radikalisierung verstanden werden kann (▸ Kap. 2.3).
Im Kontext der Auseinandersetzung mit diesen Fragestellungen werden im Folgenden verschiedene Ansätze der Deradikalisierung vorgestellt (▸ Kap. 2.4), wobei die systemische Beratung als einer dieser möglichen Ansätze begriffen und im »Feld möglicher Interventionen« verortet wird. In einem abschließenden Fazit (▸ Kap. 2.5) werden die zentralen Erkenntnisse dieses Kapitels diskutiert.
Der Phänomenbereich ›Islamismus‹ gilt als dritter Bereich neben dem Rechts- und Linksextremismus (Hummel/Rieck 2020). Dabei ist der Begriff ›Islamismus‹ zu verstehen als »eine Sammelbezeichnung für alle politischen Auffassungen und Handlungen, die im Namen des Islam die Errichtung einer allein religiös legitimierten Gesellschafts- und Staatsordnung anstreben« (Pfahl-Traughber 2011). Die organisatorische Wurzel dieses Phänomenbereiches kann in der im Jahr 1928 gegründeten »Muslimbruderschaft« verortet werden, während der ideologische Ursprung in inner-islamischen Reformbestrebungen des 19. Jahrhunderts anzusiedeln ist. Diesen frühen Bewegungen ebenso wie den späteren Strömungen liegt die Idee zugrunde, den Islam als verbindliche Norm nicht nur für das individuelle Leben, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes zu etablieren. Mit anderen Worten: Der Islam soll institutionell verankert und dadurch die Trennung von Staat und Religion aufgehoben werden (ebd.). Als Konsequenz werden zentrale Prinzipien einer freiheitlich-demokratischen Werteordnung wie bspw. die Menschenrechte, die Individualität und die Volkssouveränität abgelehnt.
Als eine spezielle Variante des ›Islamismus‹ kann der deutschsprachige Salafismus verstanden werden, der sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts entwickelte. Der Begriff Salafismus bezieht sich auf die ersten Anhänger*innen des Propheten Mohammed, die »rechtgeleiteten Weggefährten« (As-salaf as-salih), die heute von vielen Muslim*innen als Vorbilder angesehen werden, da sie in direktem Austausch mit dem Propheten standen (Hummel/Riek 2020). Wichtig für Salafist*innen ist die möglichst exakte Einhaltung islamischer Vorschriften und die Missionierung (da'wa), bspw. im familiären System.
Da der Salafismus eine sehr heterogene Bewegung ist, ist zur weiteren Klärung des Begriffes eine weitere Differenzierung notwendig, in welcher zwischen Einstellungen und Handlungen unterschieden wird. Denn nur dadurch können idealtypische Handlungsstile voneinander abgegrenzt werden. Diese Abgrenzung ist jedoch abstrakt, und in konkreten Fällen kann nicht immer eindeutig unterschieden werden.
Als erster Handlungsstil gilt der »puristische Salafismus«, der sich besonders auf die »Reinheit« der Lehre bezieht. Die Vertreter*innen dieser Richtung beteiligen sich nicht an politischen Aktivitäten, sondern setzen allein auf die individuelle Frömmigkeit. Durch diese Vorbildwirkung des individuellen Glaubens erwarten sie eine nahezu automatische prozessuale gesellschaftliche Islamisierung (Wiktorowicz 2005; Pfahl-Traughber 2011).
Der zweite Handlungsstil des »politischen Salafismus« geht einen Schritt weiter, denn seine Anhänger*innen treten aktiv für eine Umorientierung der Gesellschaft im Sinne einer salafistischen Auslegung des Islam ein. Dies beinhaltet u. a. öffentliche Predigten und Missionierungen innerhalb und außerhalb der muslimischen Community. Bis auf einige Ausnahmen beteiligen sich die Vertreter*innen des politischen Salafismus nicht an demokratischen Prozessen wie bspw. Wahlen, sondern sie priorisieren – auch aus strategischen Gründen – eher die Propaganda. Dabei wird ein gewalttätiges Handeln zwar nicht als Option angesehen, aber möglicherweise von anderen Salafist*innen akzeptiert.
Im dritten Handlungsstil, dem »jihadistischen bzw. terroristischen Salafismus«, wird Gewalt (bspw. in Form von Anschlägen) als legitimes Mittel angesehen, um die eigenen religiösen, politischen und sozialen Vorstellungen durchzusetzen (Pfahl-Traughber 2011).
Diese Differenzierung der Handlungsstile erlaubt eine idealtypische Unterscheidung der Einstellungen zu gewalttätigen Handlungen. Allen Handlungsstilen ist jedoch gemein, dass eine Islamisierung der Gesellschaft erfolgen soll, mit der automatisch Grundrechte außer Kraft gesetzt würden. Denn die dualistische Unterscheidung zwischen »wahrhaft Gläubigen« und »verwerflichen Ungläubigen« impliziert, dass Menschen als nicht gleichwertig eingeschätzt werden. Ein islamistischer Gottesstaat bedeutet somit die Ablehnung der demokratischen Grundordnung. Zudem führt das vorgeschlagene Gesellschaftsbild zu einer Diskriminierung von Frauen (Pfahl-Traughber 2011; Seidensticker 2016).
Hier stellt sich die Frage, wie sich der Salafismus zu einem anderen zentralen politikwissenschaftlichen Begriff verhält, nämlich zum Extremismus. Letzterer steht als eine Sammelbezeichnung für alle Orientierungen und Bestrebungen, die die Bedingungen einer modernen Demokratie ablehnen. Und diese Ablehnung kann sich in einer legalistischen oder einer gewaltorientierten Handlungsform zeigen (Neumann 2013). Nach dieser Begriffsbestimmung müssen der politische und der jihadistische Salafismus als Extremismus verstanden werden, und es wird zurecht vom islamistischen oder vom religiös begründeten Extremismus gesprochen. Der puristische Handlungsstil bleibt von der Zuordnung zum Extremismus allerdings ausgenommen, da hier der politische Bezug fehlt. Dagegen können alle drei Handlungsstile dem Fundamentalismus zugeordnet werden, denn dies zeigt sich sowohl in der wortwörtlichen Auslegung von »heiligen Schriften« als auch in strukturellen Merkmalen wie den vertretenen Absolutheitsansprüchen und dem Dogmatismus (Pfahl-Traughber 2011).
Eine zentrale Herausforderung im Praxisfeld der Deradikalisierung besteht deshalb in der Unterscheidung, ob es sich bei Verhaltensweisen und Aussagen von Klient*innen um eine religiöse Frömmigkeit handelt, die mit der Maxime der Religionsfreiheit vereinbar ist, oder aber um eine Form des Extremismus, da Anderen religiöse Werte und Verhaltensweisen oktroyiert werden sollen. Die Einschätzung, ob ein religiös begründeter Extremismus vorliegt oder nicht, sollte im Zweifelsfall durch in darauf spezialisierten Beratungsstellen tätige Berater*innen vorgenommen werden.
Angemerkt werden muss jedoch an dieser Stelle, dass der Begriff ›Islamismus‹ vor allem unter Muslim*innen teils umstritten ist, da er suggeriere, dass alles, was damit in Zusammenhang steht, aus den religiösen Vorstellungen des Islam resultiert. Da dieser Einwand berechtigt ist, wäre es eigentlich treffender, vom religiös begründeten Extremismus zu sprechen. Da diese Formulierung aber u. a. christliche Fundamentalist*innen einschließen würde, wird im Folgenden, auch aus Gründen der besseren Lesbarkeit, weiterhin der Begriff ›Islamismus‹ verwendet, aber als Erinnerung an diese Überlegung mit einfachen Anführungsstrichen versehen (vgl. dazu auch Möller 2018).
Der ›Islamismus‹ ist als eine Form des Extremismus zu verstehen. Da der Begriff ›Islamismus‹ unter Muslim*innen häufig unbeliebt ist (und beim Reden die einfachen Anführungsstriche unsichtbar bleiben), kann es in der Praxis hilfreich sein, von einer Form des religiös begründeten Extremismus zu sprechen.
Wenn von ›Islamismus‹, Extremismus und Fundamentalismus die Rede ist, ist zwangsläufig auch der Begriff »Radikalisierung« von Interesse. Während im internationalen Raum der Begriff »radicalization« (engl.) bzw. »radicalisation« (franz.) bereits seit Jahrzehnten gebräuchlich ist, ist die Verwendung des Begriffs »Radikalisierung« in Deutschland hoch umstritten und einer Entwicklung unterworfen: Denn während im deutschen Diskurs mit »Radikalisierung« zunächst »islamistisch motivierte« Terrorakte bezeichnet wurden, wurde der Begriff anschließend im Rahmen von Präventionsprogrammen verwendet und hat hierüber inzwischen Eingang in den Sprachgebrauch von Pädagogik, Sozialarbeit und politischer Bildung gefunden (Möller 2018).
In der wissenschaftlichen Forschung, insbesondere der Sozialwissenschaften, Psychologie und Politikwissenschaften, werden die Ursachen und Verläufe von »Radikalisierung« und »Deradikalisierung« näher untersucht und dabei empirisch und theoretisch vielfältig reflektiert. Es gibt ein weiteres Spektrum von Ansätzen und Definitionen, sodass es in diesem Handbuch nun darum gehen muss, ein Begriffsverständnis zu finden, das für die »systemische Beratung zur Deradikalisierung« praktikabel ist.
Gegen den Begriff der Radikalisierung lassen sich einige kritische Einwände erheben. So wurde dieser Begriff in Deutschland historisch betrachtet zuerst verwendet, um die politische Linke und somit »gemeingefährliche Bestrebungen der Sozialdemokratie« (Möller 2018) zu beschreiben, und auch die Einführung des Wahlrechts für Frauen galt als »radikal« und höchst ablehnungswürdig. Beide Beispiele zeigen, dass bei diesen »Radikalisierungen« versucht wurde, die Demokratie zu fördern anstatt sie zu beschneiden.
Der etymologische Ursprung des Begriffs verweist auf das lateinische Wort »radix« (Wurzel) und ist per se weder positiv noch negativ konnotiert. Je nach Fallbeispiel (Frauenwahlrecht versus ›Islamismus‹) kann mit dem Begriff also entweder eine Strömung zum Fortschritt der gesellschaftlichen Entwicklung der Demokratie oder eine »starre Verwurzelung« mit einer damit einhergehenden Verweigerung jeglichen gesellschaftlichen Diskurses beschrieben werden. Wie kann oder sollte der Begriff also im Folgenden verstanden werden?
Aus den bisherigen Überlegungen lässt sich (verkürzt nach ebd.) festhalten:
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Radikalisierung beschreibt einen Prozess, der sich auf Individuen, Gruppen und sogar Institutionen und Gesellschaften beziehen kann und in dem eine Zunahme von Radikalität erfolgt.
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Der Begriff »Radikalisierung« kann positiv oder negativ eingefärbt sein.
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Aus unserer heutigen demokratischen Perspektive wäre eine positive Tönung dann gegeben, wenn demokratische Prinzipien wie bspw. Meinungs- und Religionsfreiheit, Volkssouveränität, Mehrheitsprinzip, Menschenrechte und Rechts- und Sozialstaatlichkeit weiterentwickelt würden. Dementsprechend wäre eine negative Bedeutung gegeben, wenn demokratische Grundüberzeugungen bekämpft würden.
·
Gegenwärtig wird der Begriff der Radikalisierung für eine Negativentwicklung verwendet, wobei unterschiedlichste Akteuren aus Sozialarbeit, Pädagogik und Politik sowie aus Sicherheitsbehörden das Mandat haben, demokratiegefährdenden Prozessen zu begegnen.
Demzufolge kann Radikalisierung als ein Prozess verstanden werden, in dem
»Errungenschaften der Demokratie ausdrücklich und fundamentalkritisch infrage gestellt bzw. missachtet und bekämpft werden und sich individuell oder auch kollektiv Haltungen aufbauen, die die Pluralität politischer und weltanschaulicher Positionen ablehnen, an ihrer Stelle vereindeutigende Dogmatiken errichten und diese mit einem Absolutheitsanspruch ausstatten, der in die Reklamation totalitaristischer Exklusivitätsrechte auf die Gestaltung der politisch-sozialen Ordnung mündet« (Möller 2018: 7).
Die folgende Definition von Radikalisierung, die im Rahmen des Beratungsnetzwerks des BAMF zusammen mit Berater*innen zivilgesellschaftlich getragener Beratungsstellen und in Abstimmung mit sicherheitsbehördlichen Akteuren entwickelt wurde, argumentiert in eine ganz ähnliche Richtung:
»Radikalisierung ist ein komplexer, meist nichtlinearer, individueller, oft aber nicht ausschließlich gruppenbezogener Prozess der Annahme einer extremistischen Denk- und Handlungsweise. Er geht oft mit der steigenden Bereitschaft einher, zur Durchsetzung politischer, sozialer und/oder religiöser Ziele nicht-demokratische Mittel bis hin zur Anwendung von Gewalt zu befürworten, zu unterstützen und/oder einzusetzen« (Uhlmann 2017: 20; Herv. i. Orig.).
Diese Definition wurde als Arbeitsbegriff für und von Berater*innen und ebenso für und von den weiteren Akteure im Feld der Deradikalisierung in Deutschland entwickelt und soll für dieses Handbuch als Grundlage dienen.
Dabei ist zu beachten, dass sich der Prozess der Radikalisierung in drei Dimensionen gliedert:
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Die emotionale Dimension bezieht sich auf Bedürfnisse der betroffenen Person auf der Gefühlsebene und meint somit bspw. das Bedürfnis nach Selbstaufwertung.
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Die pragmatische Dimension verweist auf die Unterstützungssysteme, die durch die extremistische Bezugsgruppe bereitgestellt werden (z. B. die Unterstützung beim Verlassen des Elternhauses).
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Und die ideologische Dimension beschreibt die Kognitionsebene und beinhaltet bspw. eine spezifische Islam-Interpretation, eine Sinnsuche und/oder Handlungsanleitung (Rabasa et al. 2010; Uhlmann 2017).
Parallel zur bisherigen Argumentation sollte jedoch immer mitgedacht werden, dass der Begriff der Radikalisierung von Pädagog*innen kritisch hinterfragt wird, da er aus der pädagogischen Perspektive mit einer erheblichen Stigmatisierungsgefahr verbunden ist. Da der Begriff der Radikalisierung starke Vorannahmen zu einer möglichen Gewaltbereitschaft, auch im Hinblick auf ideologische Motive, beinhalte, wird vorgeschlagen, von Hinwendungen zu sprechen, um die Gesamtheit der Einfindungs- und Annäherungsprozesse hin zu einer extremistischen Gruppierung zu umschreiben. Denn da erste Kontakte zu radikalen Strömungen nicht zu einer Radikalisierung führen müssen (Glaser/Herding/Langner 2018; Milbradt et al. 2022), kann es hilfreich sein, auch in der Beratungspraxis weniger von Radikalisierung und mehr von Hinwendungsprozessen zu sprechen und im Sinne von Hinwendungen zu denken. In jedem Fall ist es sinnvoll, die negativen Implikationen bei der Verwendung des Begriffes »Radikalisierung« im Sprachgebrauch zu beachten sowie die eingangs erwähnte historische Perspektive mitzudenken.
Bei der Verwendung des Begriffs »Radikalisierung« sollte immer die emotionale, pragmatische und ideologische Dimension von Radikalisierung (und Deradikalisierung) mitgedacht werden. In der Beratungspraxis ist es nützlich, die negativen Implikationen des Begriffs »Radikalisierung« mitzudenken und bei Bedarf von Hinwendungsprozessen zu sprechen (und zu denken).
In der Literatur wird die Radikalisierung mithilfe unterschiedlicher Modelle beschrieben, die den Prozess einer Radikalisierung verdeutlichen sollen (McCaley/Moskalenko 2008; Moghaddam 2005; Neumann 2016; Sagemann 2017; Taarnby 2005; von Berg 2021; Wiktorowicz 2004). In diesen Modellen werden grundlegende Phasen und Schritte identifiziert, die im Falle einer (gewaltbefürwortenden) Radikalisierung durchlaufen werden.
Hier soll beispielhaft das Modell von Fathali Moghaddam (2005) vorgestellt werden, der ein Treppenhaus als Metapher nutzt. Denn dieses Modell eignet sich besonders für die Beratungspraxis, da es ermöglicht, eine Vorstellung darüber zu gewinnen, wie ein Radikalisierungsprozess vor sich gehen kann, aber keinesfalls muss.
Um die Argumentation dieses Modells detailliert zu verdeutlichen, wird es im Folgenden an einem konstruierten Fallbeispiel näher beleuchtet. Viele der im Folgenden beschriebenen Merkmale kennen die Berater*innen, die an dem diesem Handbuch zugrunde liegenden Forschungsprojekt teilgenommen haben, aus ihrer eigenen Beratungspraxis. Andere Merkmale finden sich in wissenschaftlich untersuchten Fallbiografien (u. a. Glaser/Herding/Langner 2018). Sowohl die wissenschaftliche Literatur als auch die Beratungspraxis zeigen ein weites Spektrum an Beratungsfällen (▸ Kap. 5). In dem hier konstruierten Fallbeispiel soll der beratene Klient Murat5 genannt werden. Da das Modell sechs Stufen der Radikalisierung differenziert, die in der Metapher des Treppenhauses dem Erdgeschoss und dem ersten bis fünften Stockwerk entsprechen, wird nun auf diese Ebenen nacheinander eingegangen.
Im Erdgeschoss wohnen alle Mitglieder einer Gesellschaft, die ihre Lebensbedingungen u. a. unter dem Gesichtspunkt der Fairness bewerten. Wenn sie ihre Lebensbedingungen für gerecht halten, bleiben sie im Erdgeschoss. Im anderen Fall ziehen sie einen Stock weiter.
Bei Murat ist das Erdgeschoss insofern spezifisch, als er den Krieg erlebt hat und ohne Familie nach Deutschland fliehen musste. Er lebt in einer Geflüchtetenunterkunft, was er als schwierig wahrnimmt. Ihm fehlen seine Familie und seine Freunde. Zudem belastet ihn die ungewisse Perspektive in Deutschland. Die Frage ist nun: Wie legt Murat diese Situation psychologisch aus? (Kontrastbeispiel: Im Erdgeschoss ist auch jemand, der mit den aktuellen Löhnen nicht zufrieden ist.)
Im ersten Stock werden Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation eruiert. Menschen, die hier Möglichkeiten zur Verbesserung wahrnehmen, verlassen das Treppenhaus und verfolgen im ersten Stock gewaltfreie Wege weiter. Wenn dagegen die verfügbaren Möglichkeiten als nicht zufriedenstellend erachtet werden, geht es eine Stufe höher.
Im Fallbeispiel sucht sich Murat bestimmte Gruppen von Geflüchteten aus, die ebenfalls unzufrieden sind. Alle fühlen sich gesellschaftlich nicht akzeptiert. Sie gehen auf eine Demonstration gegen rechte Gewalt. Außerdem bildet sich eine neue muslimische Peergroup, sodass Murat den Kontakt zu seinen Mitbewohner*innen vernachlässigt. Er betet fünfmal am Tag und ist stolzer denn je auf seine Religion. (Kontrastbeispiel: Hier ist auch jemand, der auf einer Gewerkschaftsdemonstration für faire Löhne eintritt.)
Die Frustration darüber, die Situation nicht verbessern zu können, löst eine Suche nach der*dem »Schuldigen« aus. Falls eine Person als Resultat davon überzeugt ist, eine*n »Feind*in« zu haben, dann begibt sie sich auf das dritte Stockwerk.
Murat lernt neue Erklärungen für seine Situation kennen: In Deutschland regieren die »Kuffar«6. Sie wollen alle Muslim*innen unterdrücken und ihnen keinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Murat zieht sich zunehmend von seinen Mitbewohner*innen zurück und fühlt sich immer mehr seinen neuen Freunden zugehörig, mit denen er auf religiöse Versammlungen geht und die ihn in jedem Bereich unterstützen. Seine religiösen Praktiken werden zunehmend detaillierter und rigider.
Auf dieser Stufe erfolgt ein moralisches Engagement, oftmals verbunden mit der Bindung an eine bestimmte Gruppe, die sogar gewalttätige Aktionen befürworten kann. Potenziellen Rekrut*innen wird eine neue soziale Identität als Mitglied einer selektiven Gruppe angeboten, die sich anscheinend für Gerechtigkeit einsetzt. Wer dieses Angebot attraktiv findet, geht in den nächsten Stock.
Murat und seine neuen Freunde haben ein starkes Wir-Gefühl entwickelt, das durch die aggressive Stärkung eines Feindbildes genährt wird. Sie fühlen sich den anderen Bewohner*innen gegenüber moralisch überlegen und verhalten sich entsprechend. Murat hält sich immer strenger an die Regeln der Religion. Er hat immer mehr Angst, Fehler zu machen, da er Allahs Höllenzorn fürchtet, und fragt sich ständig, ob er ihm gut genug ist und dient.
Hier verstärkt sich nochmals das Denken »wir« gegen »sie«. Den Rekrut*innen der o. g. Gruppe wird strenge Geheimhaltung auferlegt, und sie werden von ihrem verbliebenen sozialen Umfeld aus Freund*innen und/oder Familienmitgliedern isoliert. Die Legitimität der Organisation wird betont. Personen auf dieser Stufe begeben sich laut Moghaddam (2005) meist auch auf den folgenden fünften Stock.
Jetzt ist Murat überzeugt, dass seine neuen Freunde die richtigen Gläubigen sind und sie recht haben, wenn sie sagen, dass in Deutschland die staatliche Ordnung beseitigt sein müsse, damit Allah allen unterdrückten Muslim*innen Gerechtigkeit schenkt, und dass sie als Gruppe dazu von Allah auserkoren seien. Ihre Antipathie gegen den ungläubigen Westen wandelt sich in Hass. Sie verherrlichen die Terroranschläge in Paris, Brüssel, Berlin und Syrien und sehen die Attentäter als Märtyrer an.
Hier wird der Gewaltakt tatsächlich ausgeführt. Um so effektiv wie möglich zu sein, muss jede Hemmung, Menschen zu töten, überwunden werden, indem diese als Feind*innen wahrgenommen werden.
Murat betrachtet inzwischen alle, die nicht seiner Gruppe angehören, als Allahs und seine eigenen Todfeind*innen und damit als tötenswert. Er glaubt nur noch an das Glück im Jenseits und versucht, einen Anschlag umzusetzen.
Moghaddams Modell beinhaltet viele mögliche Motive, sich einer extremistischen Vereinigung anzuschließen, darunter negative Gründe wie Frustrationen oder positive Gründe wie eine bestimmte Interpretation von moralischem Verhalten. Wichtig ist, zu beachten, dass dieses Modell nicht automatisch eine Befürwortung von Gewalt (vorletzte Stufe) bzw. der Gewaltanwendung selbst (letzte Stufe) einschließt. Denn Individuen als aktive Subjekte können jederzeit aus dem Radikalisierungsprozess aussteigen, indem sie auf bestimmten Stufen verbleiben oder sogar die Treppe wieder heruntersteigen. Systemische Beratung kann und soll diesen Umkehrprozess mit Zielrichtung einer Deradikalisierung unterstützen.
Obwohl das Modell kritisch betrachtet werden muss,7 ist es nützlich, um Möglichkeiten und Grenzen von Prävention und Intervention zu verdeutlichen. So ist, wie in der nachfolgenden Abbildung 1 deutlich wird, im Erdgeschoss und auch im ersten Stockwerk eine ressourcenorientierte Präventionsarbeit angebracht (▸ Abb. 1). Da ab dem zweiten Stockwerk Gruppenprozesse stattfinden, in denen mehr und mehr eine Abgrenzung von der Mehrheitsgesellschaft stattfindet, ist es hier notwendig, mit Interventionen zu reagieren, bspw. über eine systemische Beratung. Und da ab dem vierten Stockwerk gewalttätige Aktionen befürwortet werden, sind spätestens hier Sicherheitsbehörden einzuschalten. Da die Übergänge zum zweiten und zum vierten Stockwerk dementsprechend besonders wichtig sind, sind sie in der Abbildung mit einem Blitz markiert.
Abb. 1:Das Treppenmodell von Moghaddam mit Interventionsansätzen (eigene Darstellung)
Das Radikalisierungsmodell von Moghaddam mit der Metapher eines Treppenhauses ist eine Möglichkeit, sich einen Radikalisierungsprozess vorzustellen, der jedoch vom Individuum auch unterbrochen werden kann.
Aufbauend auf den Begriffsdefinitionen zur Radikalisierung (BAMF 2018; Möller 2018) gilt der Blick nun Möglichkeiten, diesem Radikalisierungsprozess entgegenzuwirken. Folgt man den Überlegungen von Möller (2018: 8), so steht eine politisch-weltanschauliche Deradikalisierung für »den Abbau von Prozessen mit undemokratischer oder antidemokratischer Motivation und Kontur.« Dieses Verständnis der Deradikalisierung beschreibt also den gesellschaftlichen Auftrag, antidemokratische Bestrebungen zurückzudrängen, und geht dementsprechend über die Ziele der Demobilisierung (Neumann 2013, 2016), also das »Unterlassen extremistischer Handlungen, speziell der Gewalt und des bewaffneten Kampfs« (ebd. 2013: 8), und über die Ziele des Disengagements (Köhler 2017), also die Distanzierung von extremistischen Orientierungen und Einstellungen, hinaus.
Diese demokratieorientierte (und dadurch anti-extremistische) Perspektive auf die Deradikalisierung wird in der Definition des BAMF (2018, Herv. V. D.) weiter spezifiziert:
»Deradikalisierung ist ein komplexer, individueller, nichtlinearer Prozess, bei dem eine radikalisierte oder sich radikalisierende Person ihr Bekenntnis und ihr Engagement für eine extremistische Denk- und Handlungsweise und – soweit sie gewaltorientiert ist, die Befürwortung von Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele – aufgibt, ggf. ihre Denk- und Handlungsweise und/oder ihre ideologisierte Weltanschauung kritisch reflektiert und sich im Ergebnis glaubhaft von ihr distanziert. Die sich radikalisierende Person ist aktives Subjekt in diesem Prozess und kein passives Objekt.«
Deradikalisierung umfasst dieser Definition zufolge also sowohl das Denken als kognitive Ebene als auch das Handeln der*des Betroffenen. Wobei es das Minimalziel sein sollte, dass zumindest das Engagement, also das Handeln im Sinne der extremistischen Organisation, aufgegeben wird.
Jedoch ist anzumerken, dass es im Handlungsfeld kein einheitliches Begriffsverständnis gibt. So orientieren sich u. a. Ceylan und Kiefer (2018) an der englischen Debatte und unterscheiden daher zwischen sozialer Distanzierung (engl.: Disengagement) und kognitiver Deradikalisierung (engl.: deradicalisation), während andere Teile der Wissenschafts- und Praxisgemeinschaft wie u. a. Nordbruch (2017) gänzlich gegen den Begriff der Deradikalisierung argumentieren, da der Begriff nur ungenügend die Mehrdimensionalität der Prozesse berücksichtigt und zu stark auf die politische Dimension von Hinwendung und Abwendung fokussiere. Auch Schau und Figlestahler (2022: 320) sprechen stattdessen von Distanzierung und meinen damit (u. a. pädagogische) Angebote, die »auf die soziale und/oder ideologische Distanzierung der Adressierten von islamistischen Szenen und ihren ideologischen Narrativen« abzielen.
Dabei fällt auf, dass in den genannten Konzepten der Distanzierung bzw. Deradikalisierung zwar jeweils eine kognitive/ideologische Dimension und eine soziale Dimension angesprochen wird, dass aber keine emotionale Dimension explizit genannt wird. Mit anderen Worten: Die emotionale Distanzierung bzw. Deradikalisierung, für welche bspw. eine Förderung der Erfüllung von Grundbedürfnissen wesentlich ist (▸ Kap. 3), wird nicht reflektiert. Zudem fallen neben Unterschieden auch viele Gemeinsamkeiten der Konzepte bezüglich der inhaltlichen Bausteine von Deradikalisierung und Distanzierung auf, da eine kognitive Dimension und eine Dimension des Handelns implizit bzw. explizit bei allen Begriffen genannt werden.
Distanzierung bzw. Deradikalisierung umfasst auch die Ausstiegsarbeit. Wobei der Begriff Ausstieg dann verwendet wird, wenn die Probleme in sehr ausgeprägter Form vorliegen bzw. vorlagen. Die Teilnahme am Angebot wird dann häufig durch das Problembewusstsein der betroffenen Person und/oder des jeweiligen sozialen Umfeldes unterstützt8 (Taubert/Hantel 2017; Uhlmann 2017).
Die Prävention hingegen meint generell Maßnahmen, die Risiken verringern oder unerwünschte Situationen abschwächen sollen. Dabei unterscheidet das Modell von Caplan (1964) nach dem Interventionszeitpunkt zwischen primärer, sekundärer und tertiärer Prävention.9 Das später entwickelte Modell von Gordon (1983) differenziert hingegen nach Zielgruppen zwischen universeller, selektiver und indizierter Prävention.10 Da jedoch in der Praxis oftmals sowohl die Interventionszeitpunkte als auch die Zielgruppen relevant sind, wird oft beides gleichermaßen mitgedacht, sodass »Hybridformen« der beiden Modelle entstanden sind (Ceylan/Kiefer 2018; Baaken et al. 2019). Eine solche Mischform gilt bspw. bei einem eher späten Interventionszeitpunkt der tertiären Prävention mit einer Klient*innengruppe mit voll ausgeprägtem problematischem Zustand. Die Vermischung der Modelle wird jedoch auch kritisch gesehen, so treten Milbradt et al. (2022) dafür ein, die Konzepte nicht als Hybridformen zu verwenden, damit keine konzeptionellen Widersprüche entstehen.
Unabhängig von dieser Frage beschreibt die Extremismusprävention den Extremismus als unerwünschten Zustand, der, mit Caplan (1964) gesprochen, die primäre, sekundäre und tertiäre Prävention umfasst. Dabei können der frühzeitigen primären Prävention die Maßnahmen Medienschutz, schulische und außerschulische Bildungsarbeit sowie institutionelle Netzwerkbildung zugeordnet werden (Trautmann/Zick 2016). Dagegen beginnen Angebote der Distanzierungs- und Deradikalisierungsarbeit erst im Rahmen der sekundären Prävention und fokussieren vor allem die tertiäre Prävention.
