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Der Schweizer Journalist Victor Kocher geht den Auswüchsen einer Kontrollgesellschaft nach, die unter dem Deckmantel des Anti-Terrorkampfes unschuldigen Menschen ihre Bürgerrechte entzieht. Wessen Name einmal auf eine sogenannte Terrorliste gesetzt wird, der verliert mit einem Schlag seine persönliche Freiheit. Zuerst führte die UNO diesen fragwürdigen Mechanismus zur Verhinderung potenzieller Terroranschläge ein. Unter Umgehung jeder gerichtlichen Prozedur hielt sie die Behörden aller Länder dazu an, vorbeugend gegen Menschen und Gruppierungen vorzugehen, die als mögliche Täter in Frage kämen, noch bevor diese irgendein Delikt begangen hatten. Ein Ausschuss des UNO-Sicherheitsrats setzte die Verdächtigen auf eine Terrorliste, ohne auch nur eine Begründung dafür angeben zu müssen. Gegen Sanktionen dieser Art kann sich niemand zur Wehr setzen.
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Seitenzahl: 360
Veröffentlichungsjahr: 2013
Victor Kocher Terrorlisten
© 2013 Promedia Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H., Wien Lektorat: Erhard Waldner
ISBN: 978-3-85371-813-1 (ISBN der gedruckten Ausgabe: 978-3-85371-323-5)
Fordern Sie unsere Kataloge an: Promedia Verlag Wickenburggasse 5/12 A-1080 Wien
Victor Kocher, geboren 1952 in Baden/Schweiz, war Mitarbeiter der „Neuen Zürcher Zeitung“. Er widmete sich 28 Jahre lang zunächst als Redakteur, dann als Korrespondent dem Nahen Osten und der islamischen Welt. Zurzeit arbeitet er in Genf, um als diplomatischer Korrespondent die Welt der internationalen Organisationen, die Welt-Gouvernanz und die islamischen Staaten zu beobachten. Von ihm ist zuletzt erschienen: „Der neue Nahe Osten. Die arabische Welt im Friedensprozess“ (1996). Am 17. März 2011, kurz nach Drucklegung dieses Buches, verstarb Victor Kocher völlig überraschend bei einem Spaziergang in seiner Schweizer Heimat.
Manfred Nowak, der das Vorwort zu diesem Buch verfasst hat, ist Professor für Internationales Recht an der Universität Wien und war bis November 2010 Uno-Sonderberichterstatter über Folter.
Dieses Buch handelt von den Langzeitschäden des Mega-Terrorismus von Usama Bin Ladens Kaida. Das Bild von einer Krebserkrankung mag das veranschaulichen: Vielleicht findet man zuerst eine ungewohnte Schwellung unter der Haut, die sich zu einem wüsten Geschwür auswächst. Darauf verwendet man intensive Pflege mit Salben und Medikamenten, später vielleicht mit dem Skalpell und wiederherstellender Chirurgie. Doch unterdessen wuchert die Krankheit unbemerkt im Innern des Körpers, Metastasen fressen sich durch Darm, Leber, Nieren und andere Organe, und sie zersetzen allmählich Teile des Skeletts, bis der Körper plötzlich lebenswichtiger Funktionen beraubt ist und stirbt.
Ähnlich ist es beim Terror. Die abscheulichen Anschläge auf Busstationen, Bahnhöfe und Vorortszüge, auf Wahrzeichen des Wohlstands, Botschaften, Großbanken, Polizeikasernen, auf Vertreter der Aufklärung und der Demokratie sind nur die oberflächlichen Keulenschläge, die viel Schmerzen verursachen und Blut fließen lassen. Sie hinterlassen weitherum verstreute, zerfetzte Leichenteile und rauchende Trümmerhaufen. Doch die Tiefenwirkung kommt erst Tage und Wochen, vielleicht viele Monate später, wenn der allgemeine Aufschrei der Empörung verklungen ist. Nämlich wenn die Behörden sich ans Werk machen, um die Sicherheit des Staates und der Gesellschaft zu schützen.
Die Verantwortungsträger entscheiden unweigerlich, dass als Erstes der Staat zu schützen ist, bevor die Bürger drankommen. Wenn es keinen Staat mehr gibt, kann keiner mehr die Gesellschaft schützen. Der Staat braucht Entscheidungsfreiheit und Flexibilität, wie sie gegenüber einem derart zynischen Feind erforderlich sind, der mit immer neuen Methoden die Grundwerte der westlichen Gesellschaft unterläuft und mit Vorliebe die humanen Schwachstellen für seine Angriffe ausnutzt. Der Staat will schlagkräftige und wendige Sicherheitskräfte, die die Terroristen jagen, in die Enge treiben und dingfest machen können. Und sie müssen die gefangenen Übeltäter mit der nötigen Härte anpacken, um ihnen die Geheimnisse der Organisation und Planung der Terrorzellen zu entreißen. So werden Sondererlaubnisse und Schnellverfahren eingeführt, die eine rasche Reaktion auf die terroristische Bedrohung möglich machen und auch einigermaßen schnelle Erfolge in Form von spektakulären Verhaftungen sicherstellen. Die Volksvertreter nehmen das alles hin – insofern sie überhaupt gefragt werden –, weil sie es als einen vorübergehenden Ausnahmezustand ansehen. Erst mit der Zeit stellt sich heraus, dass die gefangenen Terroristen nicht unbedingt dicke Fische sind. Doch konnten ihre Fälle gar nie kritisch beleuchtet werden, weil sie gänzlich innerhalb der undurchsichtigen Schnellprozeduren behandelt wurden.
Die Hüter des Staates haben, wie nur langsam ersichtlich wird, die Säulen der Rechtsstaatlichkeit nachhaltig unterhöhlt und demokratische Kontrollen außer Kraft gesetzt. Mithin hat der Westen unter dem Anstoß der obskurantistischen Kaida-Terroristen das Nötige unternommen, um sich selbst – unter dem Vorwand des Schutzes der eigenen Werte – auf den Weg zum Aufbau oligarchischer Systeme zu bringen. Er schlägt damit die gleiche Richtung ein wie die Obskurantisten, vor denen er uns doch schützen wollte.
Victor Kocher sucht nach den Umständen und Kräften, die diese Entwicklung ermöglicht und befördert haben. Er rekonstruiert jenes politische und intellektuelle Klima in den westlichen Hauptstädten, das die Entschlüsse zu solchen Übergriffen gegen die eigene Rechtsordnung hervorbrachte.
Die ersten Namen, die fast automatisch aufscheinen, sind Usama Bin Laden, Dick Cheney und Guantanamo. Der Kaida-Chef Bin Laden frohlockte geraume Zeit nach den Anschlägen in Manhattan und Washington, mit jedem Dollar, den er in die Operation investiert habe, habe er an den Mahnmalen der westlichen Arroganz einen tausendfachen Schaden verursacht. Das Haftlager Guantanamo für alle, die im Dunstkreis der Kaida und der Taliban von westlichen Kräften aufgegriffen wurden, geriet zum Schreckbild für eine ganze Generation junger Araber und Muslime – eine Art außerweltliche Anstalt, wo junge Muslime, egal ob mit weißer oder blutbefleckter Weste, auf unbestimmte Zeit verschwanden und einer Behandlung zur Erniedrigung und Entpersönlichung unterzogen wurden, ähnlich wie seinerzeit im Gulag die Sowjetbürger.
Doch wer kennt schon „1267“? Diese Zahl steht für eine Resolution des Uno-Sicherheitsrates vom Jahre 1999 und für einen ehrbaren diplomatischen Ausschuss dieses Rates. Wenige wissen, was in diesem Gremium vorgeht. Und wer etwas davon weiß, der stellt sich zunächst einen Klub von altverdienten Geheimdienstoffizieren vor, die in ihrer letzten Dienstphase kurz vor der Pensionierung noch mit der Erfüllung ihrer Wunschträume verwöhnt werden: Es dreht sich um eine weltweit wirksame Präventivmaßnahme, um möglichst viele potenzielle Terroristen und ihre Mitläufer noch vor der Tat lahmzulegen. Mit einem Federstrich kann der 1267er Ausschuss jeden Verdächtigen international unter den Bann stellen, und jeder Uno-Mitgliedsstaat ist völkerrechtlich verpflichtet, gegen die Gebrandmarkten vorzugehen. Die Maßnahme erfordert keinen Schuldbeweis und bietet den Betroffenen keine Gelegenheit zur Verteidigung. Der 1267er Ausschuss setzt die Namen der Verdächtigen aus dem Umkreis der Kaida und der Taliban auf eine Terrorliste. Und alle Staaten müssen sämtliche Guthaben, Konten und Kreditkarten der Verdächtigen festsetzen, Finanzbeziehungen mit ihnen verhindern und sie am Überschreiten der Landesgrenzen hindern. Für die gute Form müssen sie ihnen auch den Kauf von Waffen versagen. Dieses Fangnetz der Einschränkungen bedeutet das Ende des zivilen Lebens für jeden, der sich in einem einigermaßen geordneten Gemeinwesen aufhält. Und die Rechtfertigung dafür beruht einzig auf der souveränen Handlungsfreiheit des höchsten Gremiums der Weltorganisation. Welche Taten und Umstände spezifisch den Anlass für den Bannstrahl gegen den Verdächtigen gaben, bleibt geheim.
Das Schema erinnert – wie Victor Kocher es beschreibt – an Kafkas „Prozess“. Ein schneller Beschluss in einer fernen Kommission macht aus einem Menschen, sei er nun arglos oder ein Verbrecher, einen Angeklagten, der sich unversehens fieberhaft um einen Beweis seiner Unschuld bemühen muss, ohne überhaupt zu wissen, worum es geht. Doch 1267 ist nicht Literatur aus dem letzten Jahrhundert, sondern die harte Realität des beginnenden dritten Jahrtausends. Es sind Smart Sanctions, es ist der salonfähige Krieg gegen den Terrorismus.
Mit diesem Buch wird in überzeugender Weise aufgezeigt, dass überschießende Maßnahmen gegen den Terror, die die Grundprinzipien des Rechtsstaates und der Menschenrechte verletzen, letztlich den Terroristen in die Hände spielen. Deswegen ist es höchste Zeit, dass der Kampf gegen den Terrorismus wieder auf das Fundament des Völkerrechts und der universell anerkannten Menschenrechte zurückfindet.
Ein Ehepaar in Belgien baut ein Hilfswerk für Afghanistan-Flüchtlinge auf und arbeitet dafür mit Freunden aus den Tagen des antisowjetischen Kampfes der Mujahedin zusammen. Im Jahr 2003 finden sich die beiden Wohltäter, deren amerikanischer Partner Global Relief Foundation zum Terrorsponsor gestempelt wurde, unversehens auf einer Schwarzen Liste zusammen mit dem Kaida-Führer Usama Bin Laden und Mullah Omar von den Taliban.
Der Uno-Sicherheitsrat hat nach dem September-Terrorismus unter dem massiven moralischen und politischen Druck Amerikas eine Spielart der „gezielten Sanktionen“ eingerichtet, die solches ermöglicht. Jede Regierung der Welt wird gezwungen, die Guthaben der Leute auf der Liste einzufrieren und ihnen das Reisen zu verwehren. Geheimdienstagenten können seither ihren Verdacht gegen irgendjemanden aus der Grauzone militanter Jihad-Bewegungen mit Hilfe der Uno in einen internationalen Bann umsetzen.
Weil es der Uno-Sicherheitsrat ist, das mächtigste Gremium der Weltorganisation, der den Bann gegen verdächtige Personen und Vereinigungen ausspricht, gibt es keine Berufung dagegen. Und weil sich die Waffe so genau gegen die Verdächtigen richten lässt, sieht der Sicherheitsrat darin heute das wichtigste Werkzeug zur Sicherung des Weltfriedens.
Schicksalsgenossen des belgischen Ehepaars gibt es mittlerweile viele. In der islamischen Welt spendete man traditionell einigermaßen blind für „unterdrückte Muslime“, ohne nach den Eigenheiten der Hilfsaktionen zu fragen. Die Liste umfasst nahezu 500 Personen und Vereinigungen. Und die Uno verhängt auch gezielte Sanktionen gegen Regimegänger in Nordkorea und Burma, gegen militärische Atomwissenschaftler und Kommandanten der Revolutionsgarden in Iran und gegen Geheimdienstchefs in Syrien. Leute wie Bin Laden kümmert das alles wenig, sie halten sich ohnehin irgendwo am Hindukusch in einem Schlupfwinkel versteckt.
Aber andere, die eben niemals Terroristen werden oder diese unterstützen wollten, hängen in der gleichen Schlinge. Einträge in die Terrorliste wurden bisher mindestens 48 Mal vor Gericht angefochten. Die Richter haben manchen Recht gegeben, doch nur wenige wurden von dem Bann befreit wie das belgische Ehepaar im Juni 2009. Die Behörden glauben fest an die Notwendigkeit, den Terrorismus mit außerordentlichen und möglichst präventiven Mitteln zu bekämpfen. Zudem stehen sie unter der Verpflichtung, die Uno-Sanktionen fraglos umzusetzen. So finden sie immer neue Mittel und Wege für die Kampfmaßnahmen. Die Gerichte haben die gröbsten Missbräuche bloßgestellt. In der Uno treibt mittlerweile eine Ombudsfrau die kritische Auseinandersetzung über die Handhabung der Terrorsanktionen an.
Doch das Bestreben nach Einführung rechtlichen Schutzes für die Verdächtigen, die per Listeneintrag zu Terroristen gestempelt werden, stößt an die Mauer einer vorbeugenden Maßnahme, die mit der klassischen gerichtlichen Methode eines Tatbeweises und einem Rekursverfahren nichts anfangen kann. In dieser Kluft zwischen präventivem Schutz der Gesellschaft und angemessenem rechtsstaatlichem Vorgehen ist die Debatte seither gefangen. Die zu Unrecht Betroffenen haben nur die vage Hoffnung, dass ihr zäher Kampf um den Beweis ihrer Unschuld vielleicht einen aufgeklärten Despoten im Uno-Sicherheitsrat anrührt.
Terrorismus zielt auf die Grundfesten der Bürgergesellschaft. Der Terrorist setzt seine eigenen, egoistischen Ziele höher als die Werte der reinen Menschlichkeit: Er ist bereit, möglichst viele möglichst Unschuldige umzubringen, um seine schuldigen Begehren rücksichtslos gegen die Menschheit durchzusetzen. So ungefähr lautet der Konsens einer moralisch eingefärbten Beurteilung der Gewalttäter jenseits der Grenzen des Zulässigen, der Ausgegrenzten und kategorisch Auszugrenzenden. Und da wir sie unbedingt an ihrem Tun hindern müssen, soll uns (fast) jedes Mittel dazu recht sein.
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben es unter dem unerhörten Schock des September-Terrorismus fertiggebracht, weltweit wirksame Präventivmaßnahmen gegen die Kaida-Terroristen und ihre Taliban-Gönner einzurichten. Der Mechanismus zielt leidlich gut ab auf die Finanzen und die Bewegungsfreiheit der Militanten; Ende 2010 waren 485 Personen oder Einrichtungen von entsprechenden Uno-Sanktionen betroffen. Doch er ist behaftet mit einer Willkür der Anwendung, die der Willkür der Terroristen in der Auswahl ihrer Ziele ähnlich ist. Der Uno-Sicherheitsrat bezeichnet auf seiner Sanktionenliste, stellvertretend für die ganze Staatengemeinschaft, die Feinde der Menschheit. Und es obliegt den Behörden der Uno-Mitgliedsstaaten, diese Leute zu verfolgen. Das hat seine Richtigkeit, solange es sich um echte Terroristen handelt. Doch wer sich unversehens auf einer Liste mit den großen Übeltätern findet, von der eigenen Unschuld jedoch überzeugt sein darf, der wird sich vor Gericht gegen die Zwangsmaßnahmen wehren. Viele Uno-Mitglieder haben das Völkerrecht und die Verfügungen der Uno in ihre Gesetze aufgenommen, mithin kann man die Behörden wegen ihrer Umsetzung der Bestimmungen lokal einklagen. Dies geschieht auch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Spätestens hier zeichnen sich kaum zu bewältigende Schwierigkeiten ab: Der zu Unrecht sanktionierte Verdächtige verlangt erstens präzise Anklagepunkte und zweitens Schuldbeweise, damit er den fundierten Beweis seiner Unschuld vor Gericht antreten kann. Doch die nationalen Behörden verfügen gar nicht über das belastende Material, zumal es das Sanktionskomitee der Uno ist, das den Eintrag auf die Schwarze Liste behandelt hat. Der „Listing“-Prozess stützt sich auf Geheimdienstmaterial einzelner Mitglieder des Sicherheitsrates, die diese Geheimunterlagen größtenteils nicht einmal mit den anderen Staaten im Rat teilen. Nach einem jahrelangen, überaus zähen Ringen einigte man sich auf die „Narrative Summaries“, allgemeine Zusammenfassungen der Schlüsse aus den geheimen Unterlagen für die einzelnen Fälle. Eine solche Zusammenfassung brachte beispielsweise die EU-Kommission vor dem EU-Gerichtshof gegen Yassin Kadi ein. Die Richter wiesen diese Begründung als völlig unzureichend für eine substanzielle und gründliche Beurteilung der Schuld des Klägers zurück. Damit war klar, was Besonnene schon zu Beginn der „Targeted Sanctions“ des Sicherheitsrates anmahnten: Diese Zwangsmaßnahmen lassen sich nicht gerichtsfähig begründen, sie rauben deshalb den betroffenen Personen und Einrichtungen ihre Grundrechte auf Verteidigung und auf wirksames gerichtliches Gehör. Sie sind ein Verstoß gegen die Menschenrechte und mithin gegen die Uno-Charta, die auch den Handlungsspielraum des Sicherheitsrates bestimmt.
Die Gerichtsverfahren brachten die Einsicht, dass die rechtliche Überprüfung des Listeneintrags auf der gleichen Ebene stattfinden muss wie der Entscheid zum Eintrag, nämlich in der Uno. Das ergibt sich schon allein daraus, dass der Sicherheitsrat sich einer nationalen Gerichtsbarkeit in keiner Weise unterstellt, also auch ihre Urteile nicht umzusetzen gedenkt. Doch ein Tribunal zur Beaufsichtigung des Sicherheitsrates gibt es nicht – und soll es nach Ansicht vieler Uno-Mitgliedsstaaten auch nicht geben. Deshalb wird aus den Schwarzen Listen der Schwarze Peter: Die Uno schiebt die gerichtliche Verantwortung an die Umsetzer der Sanktionen ab, also an die Mitgliedsstaaten. Diese können schließlich nicht umhin, wieder den Uno-Sicherheitsrat zur Rechenschaft zu ziehen. Wer unterdessen zu Unrecht auf der Liste steht, der hat auf lange, lange Jahre das Nachsehen. Yassin Abdallah al-Kadi hat schon reihenweise Prozesse gegen die ausführenden Behörden der Sanktionen gewonnen, aber er steht völlig unverändert als Nummer QI.Q.22.01 auf der 1267er Liste.
Nur wenige Politiker und Diplomaten im Umkreis des Sicherheitsrates vertreten die Auffassung, man müsste die gezielten Sanktionen abschaffen. Umgekehrt glauben viele daran, dass weltweit eine breite Zustimmung zum Gebrauch dieses politischen Zwangsinstruments vorherrscht und dass es das Werkzeug der Zukunft ist. Der Terrorismus gilt allgemein als große Bedrohung des Weltfriedens und der Sicherheit, so groß, dass man ihm mit außerordentlichen Maßnahmen beikommen muss. Wenn diese im Widerspruch zu gewissen Personenrechten stehen, so ist man bereit, das für diesen Sonderbereich zu tolerieren: Gegen eine außerordentliche Gefahr sind außerordentliche Mittel am Platz.
Doch die riesigen Rauchwolken über Manhattan haben sich schon vor geraumer Zeit verzogen, auch die blutigen Bombenanschläge von Madrid und London sind nun schon mehrere Jahre her. Der Ausnahmezustand der Terrorbekämpfung herrscht jedoch noch immer vor.
Mithin schleicht sich die damals völlig unzulässige Frage ein: Wie bedrohlich ist der Terrorismus überhaupt? Ist die Gefahr wirklich derart groß, dass sie das Opfer aufwiegt, das wir an den so lange bewährten Grundrechten erbracht haben? Offenbar sind heute selbst die Aktivisten im Sicherheitsrat ihrer selbst nicht mehr so sicher; sie haben schon angefangen, mit Reformschritten ein Surrogat rechtlicher Garantien gegen die Sanktionen zu erfinden. Doch auch die Einrichtung einer Ombudsperson vom Sommer 2010 wurde von den Richtern des EU-Gerichts postwendend als ungenügend verworfen. Der leitende Experte des Uno-Monitoring Teams im Sanktionskomitee, Richard Barrett, und der EU-Koordinator für Terrorbekämpfung, Gilles de Kerchove, sagen im Grunde das Gleiche: Die Mittel einer präventiven Terrorbekämpfung einerseits und die ordentlichen Gerichtsprozeduren einer strafrechtlichen Verfolgung von Verbrechern andererseits sind wie Wasser und Öl: Sie lassen sich nicht vermischen.
Wie groß ist die Gefahr, einem Terroranschlag zum Opfer zu fallen? Natürlich kann man sich sehr lange darüber sorgen, was alles hätte geschehen können und was künftig alles denkbar wäre, etwa im Bereich der „schmutzigen Bomben“. Doch rein rückblickend und in Zahlen gefasst, kommt man zum Schluss, dass der Terrorismus immer noch der Krieg der Mittellosen ist, zwar viel Lärm verursacht, aber verhältnismäßig wenige Opfer fordert. Der Politologe John Mueller von der Rochester University berechnete, dass „im Durchschnitt jährlich viel mehr Amerikaner an Blitzschlag, bei Unfällen mit Wildtieren oder an Erdnüsschen-Allergien sterben als durch Terroranschläge“. Die statistische Häufigkeit, im Laufe eines Menschenlebens weltweit durch Terrorismus umzukommen, setzt er ungefähr derjenigen von Opfern bei Meteoriteneinschlägen gleich. Daher sein scharfer Schluss: Was die wahren Schäden des Terrors verursacht, sind nicht die Anschläge selbst, sondern die Folgekosten der behördlichen Reaktionen und Sicherheitsvorkehrungen. Mueller führt Usama Bin Ladens berüchtigte Überschlagsrechnung an, wonach die Operation von 9/11 rund eine halbe Million Dollar gekostet hat, die Folgekosten für die USA sich jedoch auf gut 500 Milliarden Dollar beliefen. Und dabei hatte der Chefterrorist wohl noch gar nicht an die tief greifende Umwälzung des zivilen Flugverkehrs gedacht, mit den Myriaden von neuen Sicherheitsbeamten, all den Body-Scannern, Röntgenkanälen, Leibesvisitationen und vor allem endlosen Warteschlangen.
Hier soll nicht gesagt werden, die Bekämpfung des Terrorismus sei unnötig, sondern im Gegenteil. Der Kampf soll jedoch ganz gezielt geführt werden, nicht mit einer Strategie der verbrannten Erde im ganzen islamischen Umfeld der Terroristen. Der statistische Vergleich ordnet die Terrorsorge unter den anderen, mindestens so grundlegenden Anliegen einer Regierung ein: Nahrungsmittelsicherheit, Energieversorgung, Volksgesundheit, Sicherheit im Straßenverkehr, um nur wenige zu nennen. Und es wird klar ersichtlich, dass der ungeheure Aufwand für die Terrorbekämpfung einem willentlichen politischen Entschluss entspringt, nicht einfach einer schicksalhaften Notwendigkeit. Die radikale Wende zu George W. Bushs weltweitem Krieg gegen den Terror war nur möglich, weil beim Terrorismus, besonders bei den Mega-Attentaten der Kaida, der Beweis einer Schädlichkeit strategischen Ausmaßes nicht erbracht werden musste. Man konnte ihn in guten Treuen voraussetzen. Deshalb gab es auch keinen nennenswerten Widerstand gegen die Einschränkung der Freiheiten und gegen die Beugung der Grundrechte. Die Stimmung im Spätherbst 2001 war durch eine weltweite Mobilisierung bestimmt. Und wer unbequeme Fragen stellte, wurde rasch zum Verräter gestempelt. Dass die Amerikaner die treibende Kraft der Kaida- und Taliban-Sanktionen waren, bezeugen zahlreiche Insider. Mithin kann man zehn Jahre später feststellen, dass die überaus heftige Reaktion auf den Terror nicht eine weltweite natürliche Reaktion war, sondern es war ein gutes Stück der politische Entscheid der amerikanischen Regierung, der der ganzen Welt diese Hysterie mit all ihren Folgeschäden im Völkerrecht aufgedrängt hat. War es richtig, den Schutz der Personenrechte über Bord zu werfen, um ein paar Hundert neu erkannte, mutmaßlich gemeingefährliche Verbrecher im Zeichen des pervertierten Islams lahm zu legen? Präsident Obama machte nach seinem Amtsantritt zur Regel, dass der Kampf gegen die Kaida nur noch mit legalen Mitteln zu führen sei. Das war die Weisheit, die die Gerichte und die Zivilgesellschaft in Europa schon länger vertraten – vielleicht etwas stur und blind für die Dimensionen der Herausforderung, aber auf lange Sicht auch nicht falsch.
Lässt sich also der Methodenstreit beim Schutz der Bürger auflösen? Kann der Schutz der Rechte und Freiheiten ganz mit der Repression der Feinde der Gesellschaft harmonieren? Solange wir die Freiheiten nicht antasten und ihre Nutzung nicht kontrollieren, müssen wir das Risiko in Kauf nehmen, dass gewisse Leute sie für üble Zwecke missbrauchen. Das alte Dilemma: Je mehr Sicherheit wir wünschen, desto mehr Freiheit müssen wir drangeben.
Die Frage wurde jedoch über Jahrhunderte debattiert und abgewogen. Je andere Gesellschaften in anderen Weltgegenden haben einen Kompromiss mehr auf der einen oder anderen Seite gefunden. Und die modernen Verfassungen mit ihren Rechtsgarantien sind die reifen Früchte dieser Auseinandersetzungen. Vielleicht läge es nur daran, die These einer neuartigen Bedrohung in Form des Jihad-Terrorismus zurückzuweisen, die auch neue Kampfmaßnahmen verlangt. Dann könnte man sich wieder etwas mehr auf bewährte rechtliche Instrumente besinnen, mit denen die Menschheit frühere Krisen so schlecht und recht überstanden hat.
Diese Art der Fragen soll im Sinne einer gesunden Skepsis in diesem Buch angeregt werden. Denn der Entscheid über die Kampfmaßnahmen gegen den Terrorismus, die das Gesellschaftsgefüge massiv erschüttern, ist viel zu lange zweierlei Insidern überlassen worden: den Geheimdiensten und Sicherheitskräften, die nie genug künftige Bedrohungen an die Wand malen und Vorkehrungen fordern können, sowie den politisch-diplomatischen Handwerkern der Exekutivbehörden und im Uno-Sicherheitsrat, die mit einem viel zu technisch bestimmten kurzfristigen Horizont die Problematik verwalten.
Was wir jedoch brauchen, ist eine nüchterne Debatte mit dem Rüstzeug unbestechlicher Bürgerverantwortung und historisch fundiertem Weitblick. Nur so kommen wir zu einer angemessenen und nachhaltigen Abwehr gegen die Terroristen.
Vielleicht lässt sich behaupten, dass der Gedanke in Interlaken im Victoria-Jungfrau Grand Hotel geboren wurde, in einer etwas verstaubten Touristenherberge aus dem 19. Jahrhundert mit majestätischem Blick auf die drei schönsten Schweizer Alpengipfel: Eiger, Mönch und Jungfrau. In jenem Hotel organisierte das Schweizer Außenministerium Ende der 1990er Jahre zwei Konferenzen mit dem Ziel, Uno-Sanktionen „smart“ zu machen, d. h. sie möglichst nur auf die Urheber der Bedrohung des Weltfriedens und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu zielen. Die Schweizer riefen eine Gruppe gleich gesinnter Staaten zusammen, die die Lehren aus den unseligen Irak-Sanktionen während der Ära Saddam Hussein ziehen wollten.
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