Unerwünschte Wahrheiten - Fritz Vahrenholt - E-Book

Unerwünschte Wahrheiten E-Book

Fritz Vahrenholt

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Beschreibung

Noch nie war es so warm wie heute – stimmt das? Wurden die Temperaturveränderungen der letzten Zeit tatsächlich allein von uns Menschen verursacht? Und welchen Einfluss haben die Aktivitätsschwankungen der Sonne? Fragen, die exemplarisch für die 50 Themenbereiche stehen, die die Autoren in diesem Buch behandeln. Naturkatastrophen der letzten 150 Jahre werden in einen klimahistorischen Kontext von Jahrtausenden gestellt. Dabei zeigt sich, dass die vereinfachende Darstellung in den Medien den komplexen Zusammenhängen nicht gerecht wird und zu Angst und Verunsicherung führt. Eine mutige Streitschrift gegen eine überhitzte Klimadebatte und klimapolitischen Aktionismus.

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© 2020 LMV, ein Imprint der Langen Müller Verlag GmbH, München

Alle Rechte vorbehalten

Umschlaggestaltung: Sabine Schröder

Umschlagillustration: Shutterstock, SJ Travel Photo and Video

eBook-Produktion: VerlagsService Dietmar Schmitz GmbH, Heimstetten

ISBN: 978-3-7844-8395-5

Inhalt

Statt eines Vorworts: Gerichtsurteile, die unerwünschte Wahrheiten ignorieren

Einführung

50 Fragen zum Klimawandel

I. Moderne Erwärmung im Licht der Klimageschichte

1. Die moderne Erwärmung: Was wissen wir darüber?

2. Mittelalterliche Wärmeperiode und Kleine Eiszeit: Vernachlässigbare lokale Phänomene?

3. Noch nie war es so warm wie heute: Stimmt das?

4. Natürliche Klimaschwankungen im Millenniumstakt: Verborgener Klima-Herzschlag?

5. Die ganze Welt erwärmt sich. Die ganze Welt?

6. Läuft die moderne Erwärmung schneller ab als je zuvor?

II. Natürlicher und anthropogener Klimawandel

7. Der Herzschlag der Ozeane: Welche Rolle spielen PDO, AMO, NAO & Co.?

8. Welchen natürlichen Einfluss übt unsere Sonne auf das Erdklima aus?

9. Wann war der CO2-Gehalt der Atmosphäre zuletzt so hoch wie heute?

10. Wie genau lässt sich die Erwärmungswirkung des CO2 quantitativ heute eingrenzen?

11. Wie hoch ist der natürliche Anteil an der modernen Klimaerwärmung?

12. Wird der Golfstrom versiegen?

III. Eis

13. Die Gebirgsgletscher schmelzen. Wie schlimm ist das?

14. Das Grönlandeis schrumpft. Wann hat es das zuletzt gegeben?

15. Wie stabil ist das Eis der Antarktis?

16. Gibt es heute weniger Schnee als früher?

IV. Extremwetter

17. Ist das Klima heute wirklich extremer als früher?

18. Nehmen Überschwemmungskatastrophen immer weiter zu?

19. Gab es früher weniger Dürren?

20. Wie stark werden Waldbrände durch den Klimawandel angefeuert?

21. Unerträgliche Hitzewellen: Immer häufiger, immer heißer?

22. Führt die Klimaerwärmung wirklich zu mehr Kältewellen?

23. Bringt uns der Klimawandel mehr Stürme?

24. Welche Rolle spielen Vulkane beim Klimawandel?

25. Klimaflüchtlinge und Klimakriege: Wie viele und wo?

V. Meeresspiegel

26. Wie stark steigt der Meeresspiegel?

27. War der Meeresspiegel in vorindustrieller Zeit stets stabil?

VI. Klimamodelle und Vorhersagen

28. Können wir den Klimasimulationen aus dem Computer vertrauen?

29. Gibt es natürliche Klimamuster, die uns bei Prognosen helfen könnten?

30. Welche Anzeichen gibt es für Kipppunkte?

VII. Klimaschäden

31. Welche Auswirkungen hat der Klimawandel auf die Tierwelt?

32. Fortschreitende Ozeanversauerung: Wie gefährlich ist die Lage?

33. Stehen die Korallen vor dem Hitze-Aus?

34. Hitzetote, Kältetote und Krankheiten: Welchen Einfluss hat der Klimawandel?

35. Was ist von der arktischen Methan-Zeitbombe zu halten?

36. Wird die Erde grüner?

37. Gefährdet oder verbessert CO2 unsere Ernährungsbasis?

VIII. Weltklimarat und Klimakonferenzen

38. Wer schreibt die IPCC-Klimazustandsberichte?

39. Warum beherrscht das unplausibelste Szenario die Klimadebatte?

40. Der ominöse 97 %-Konsens: Gibt es ihn wirklich?

41. Ist das Pariser Klimaabkommen ein Muster ohne Wert?

IX. Energie für eine nachhaltige Zukunft

42. Welche Folgen haben Deutschlands Energiewende und der europäische Green Deal?

43. Wie grün ist die Windkraft?

44. Haben wir ausreichend Energiespeicher?

45. Gibt es ein Null-CO2-Kohlekraftwerk?

46. Steht Methan vor einer glänzenden Zukunft?

47. Eine neue Generation sicherer Kerntechnik: Eine neue Chance?

48. Wann wird die Kernfusion auf der Erde real?

49. Wie vernünftig ist die deutsche Energiewende im Verkehr?

50. Was ist von der Idee zu halten, eine Billion Bäume zu pflanzen?

Unerwünschte Wahrheiten und die Folgen

Abkürzungen

Stichwortverzeichnis

Statt eines Vorworts: Gerichtsurteile, die unerwünschte Wahrheiten ignorieren

Mit Beschluss vom 24. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht auf Klage einiger Einzelpersonen wie Hannes Jänicke (Schauspieler), Luisa Neubauer (Fridays for Future), Volker Quaschning (Professor für Regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin) und Josef Göppel (CSU-Politiker und Energiebeauftragter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit) entschieden, dass das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 verfassungswidrig ist, weil »hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahre 2031 fehlen«.1 Wie kommt das Gericht zu diesem Ergebnis?

In der Beschreibung der »tatsächlichen Grundlagen des Klimawandels« (Ziff. 16–29)2 und der »tatsächlichen Grundlagen des Klimaschutzes« (Ziff. 31–37)2 bezieht sich das Gericht im Wesentlichen auf vier Quellen: den Weltklimarat IPCC, das Buch »Der Klimawandel« von Stefan Rahmstorf und Hans Joachim Schellnhuber,3 das Umweltbundesamt (UBA) und den Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU).

Das Gericht stellt zu den Grundlagen des Klimawandels fest: »Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich.«

Hier ignoriert das Gericht die erheblichen Unsicherheiten über Rückkopplungseffekte, wie etwa der Wolken, die das IPCC selbst dazu führt, eine Spannbreite von 1,5 bis 4,5 °C bei Verdoppelung der CO2-Konzentrationen von 285 ppm (im Jahr 1860) auf 570 ppm (im Jahr 2100) anzugeben.

In Ziffer 20 greift das Gericht die unter Klimaforschern umstrittene Annahme Stefan Rahmstorfs auf, wonach es Hinweise gebe, »dass infolge des Abschmelzens des Grönländischen Eisschildes und anderer Frischwassereinträge in den Nordatlantik die thermohaline Zirkulation des Nordatlantiks (atlantische Umwälzbewegung) an Stärke verliert. Eine starke Abschwächung hätte unter anderem große Auswirkungen auf die Wettersysteme in Europa und Nordamerika. Der Nordatlantikraum würde sich rasch um mehrere Grad abkühlen.« Dabei beruft sich das Gericht auf eine umstrittene Außenseitermeinung. Hätte es auf die Webseite des Max-Planck-Instituts für Meteorologie in Hamburg geschaut, hätte es auf die Frage, ob »die globale Erwärmung zum Abriss des Golfstroms führen« kann, die Antwort gelesen: »Die kurze Antwort ist: Nein.«4

Auch die Schellnhuber’schen Kipppunkte haben es dem Gericht angetan. »Als eine besondere Gefahr für die ökologische Stabilität werden sogenannte Kipppunktprozesse im Klimasystem angesehen, weil diese weitreichende Umweltauswirkungen haben können. Kippelemente sind Teile des Erdsystems, die eine besondere Bedeutung für das globale Klima haben und die sich bei zunehmender Belastung abrupt und oft irreversibel verändern. Beispiele sind die Permafrostböden in Sibirien und Nordamerika, die Eismassen in den polaren Zonen, der Amazonasregenwald und bedeutende Luft- und Meeresströmungssysteme.« (Ziffer 21). Wahrscheinlich hatten die Richter das Interview von Professor Jochem Marotzke, dem Doyen der deutschen Klimaforscher vom Hamburger Max-Planck-Institut, mit der FAZ nicht gelesen – Frage: »Welcher Kipppunkt macht Ihnen am meisten Sorgen?« Marotzke: »Keiner.«5

Auch bei den Extremereignissen entspricht das Urteil kaum den aktuellen Erkenntnissen. Selbst der Deutsche Wetterdienst hatte 2018 erklärt – wie der IPCC noch 2013 –, dass es schwierig sei, eine Zunahme von Extremwetterereignissen in Deutschland statistisch nachzuweisen.

Das folgende unzureichende Verständnis von Quellen und Senken des CO2 in Ziffer 32 hat riesige Konsequenzen für den Urteilsspruch: »Es wird angenommen, dass ein annähernd linearer Zusammenhang zwischen der Gesamtmenge der über alle Zeiten hinweg kumulierten anthropogenen CO2-Emissionen und der globalen Temperaturerhöhung besteht. Nur kleine Teile der anthropogenen Emissionen werden von den Meeren und der terrestrischen Biosphäre aufgenommen.«6 Das ist nun objektiv falsch, denn der Zusammenhang ist in Wirklichkeit logarithmisch und nicht linear. Aber wer hat das dem Gericht aufgeschrieben?

Und es geht so weiter: »Der große Rest anthropogener CO2-Emissionen verbleibt aber langfristig in der Atmosphäre, summiert sich, trägt dort zur Erhöhung der CO2-Konzentration bei und entfaltet so Wirkung auf die Temperatur der Erde. Im Gegensatz zu anderen Treibhausgasen verlässt CO2 die Erdatmosphäre in einem für die Menschheit relevanten Zeitraum nicht mehr auf natürliche Weise.« (Ziffer 32)

Selbst der IPCC würde dem widersprechen, denn es werden zurzeit etwa 4,7 ppm jährlich durch anthropogene CO2-Emissionen der Atmosphäre hinzugefügt, aber etwas mehr als die Hälfte des Zuwachses wird durch Ozeane und Pflanzen aufgenommen. Das Gericht nimmt fälschlicherweise an, es wären »nur kleine Teile«, die aufgenommen würden. Da die Aufnahme von Pflanzen und Ozeanen proportional zur CO2-Konzentration in der Atmosphäre erfolgt, hätte eine deutliche Emissionsreduktion – wie etwa eine Halbierung – in der Zukunft sehr wohl eine Konzentrationsminderung in der Atmosphäre zur Folge, denn die durch Pflanzen und Ozeane aufgenommenen etwa 2,6 ppm bleiben vorerst unverändert, auch wenn die CO2-Emission auf 2,35 ppm sinkt.

Aber mit dieser Feststellung hat das Gericht die Voraussetzung für den CO2-Budgetansatz geschaffen: »Daher lässt sich in Annäherung bestimmen, welche weitere Menge an CO2 noch höchstens dauerhaft in die Erdatmosphäre gelangen darf, damit diese angestrebte Erdtemperatur nicht überschritten wird … Diese Menge wird in der klimapolitischen und klimawissenschaftlichen Diskussion als ›CO2-Budget‹ bezeichnet.« (Ziffer 36) Und nun fängt das Gericht an zu rechnen und folgt dem Gutachten des sechsköpfigen Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU). Der hatte in seinem Gutachten von 2020 das Budget des IPCC von 2018 zur Einhaltung eines Ziels von 1,75 °C mit 800 Gigatonnen (Gt) CO2 übernommen.6 Diese Größe teilt der SRU durch die anteilige Bevölkerung und kommt zu 6,7 Gt CO2, die Deutschland noch ausstoßen darf. Dass die genannten 800 Gt selbst nach Ansicht des IPCC mit großer Unsicherheit versehen sind, erwähnt das Gericht, rechnet aber weiter mit den 6,7 Gt.

Jochem Marotzke überraschte kurz vor Erscheinen des IPCC-Berichts von 2018 mit der Aussage, dass sich die zulässige Emission an CO2 für das 1,5-Grad-Ziel auf 1000 Gt erhöht hätte.7 Ursache hierfür war die Erkenntnis, dass die Pflanzen der grüner werdenden Erde in unvorhergesehener Weise mehr CO2 aufnehmen können als bislang vermutet. Aber das Urteil folgt lieber den Rechnereien des Sachverständigenrats für Umweltfragen.

Das Gericht summiert die begrenzten Emissionen und kommt zum Ergebnis: »Nach 2030 verbliebe danach von dem vom Sachverständigenrat ermittelten CO2-Restbudget von 6,7 Gigatonnen weniger als 1 Gigatonne. (Ziffer 233) Zur Wahrung der Budgetgrenzen müsste demzufolge nach 2030 alsbald Klimaneutralität realisiert werden. … Dass dies gelingen könnte, ist aber nicht wahrscheinlich.« (Ziffer 234) Und weiter heißt es: »Nach der Berechnung des Sachverständigenrats bleibt bei Verfolgung einer Temperaturschwelle von 1,75 °C bei 67%iger Zielerreichungswahrscheinlichkeit nach 2030 allenfalls noch ein minimaler Rest an Emissionsmöglichkeiten, der angesichts des für 2031 noch zu erwartenden Emissionsniveaus kaum für ein weiteres Jahr genügte (oben Rn. 231 ff.). Zur strikten Wahrung des durch Art. 20a GG vorgegebenen Emissionsrahmens wären danach Reduktionsanstrengungen aus heutiger Sicht unzumutbaren Ausmaßes erforderlich, zumal die allgemeine Lebensweise auch im Jahr 2031 noch von hoher CO2-Intensität geprägt sein dürfte und die jährliche Emissionsmenge im Vergleich zu 1990 erst um 55 % reduziert sein wird (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 KSG). … das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot … (würde) die Hinnahme erheblicher Freiheitseinschränkungen fordern, die aus heutiger Sicht kaum zumutbar wären.« (Ziffer 246) Der Schlusssatz des Gerichts lautet: »Der Gesetzgeber muss daher die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume nach 2030 jedoch bis zum 31. Dezember 2022 unter Beachtung der Maßgaben dieses Beschlusses näher regeln.«

Wie die Politik die nach Ansicht des Gerichts 2030 noch vorhandene 1 Gt CO2 auf alle Sektoren und den Zeitraum 2030 bis 2050 verteilt, ist eine unlösbare Aufgabe. Es sei denn, man macht ab 2035 alles dicht. Damit nähert sich das Gericht der Auffassung eines Klägers, Volker Quaschning, der eine Null-CO2-Emission für 2035 gefordert hatte.8 Um den Ausgangspunkt des Gerichts-Restbudgets von 6,7 Gt bis 2050 für Deutschland in ein Verhältnis zu setzen: Das entspricht etwa einem halbem Jahr CO2-Emissionen der VR China in 2030. Bis zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt das Land nach seiner freiwilligen Erklärung zum Pariser Abkommen die Emissionen von 9,5 auf 12,5 Gt zu steigern – pro Jahr wohlgemerkt. Das Gericht sieht aber für Deutschland für 2030 bis 2050 ein Restbudget von durchschnittlich 0,05 Gt pro Jahr vor, so viel, wie allein die Baustoffindustrie emittiert, die naturgesetzlich durch die Zementherstellung CO2 (Calciumcarbonat-Verarbeitung zu Calciumoxid) ausstößt.

War schon das Klimaschutzgesetz dazu angetan, erhebliche Wohlstands- und Arbeitsplatzverluste bis 2030 zu bewirken, werden die jetzt zu erwartenden Verschärfungen zu tiefsten Verwerfungen führen. Spät, sehr spät wird man erkennen, dass die Elektrifizierung der Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie ohne Erdgas, ohne die in Deutschland verbotene CO2-Abscheidung, ohne die in Deutschland verbotene Kernenergie nicht zu bewerkstelligen ist. Wind und Solar werden die nötige Energie jedenfalls nicht liefern. Denn es geht praktisch um die Stilllegung der Gas- und Ölheizungen, das Verbot von Benzin- und Dieselautos, die Stilllegung des Lkw-Verkehrs, des Flugverkehrs, der Raffinerien, der Grundstoffindustrie und die Durchleitung des in Nord Stream 1 und 2 ankommenden Erdgases (etwa 0,2 Gt CO2 pro Jahr) an unsere Nachbarn, die es dann verbrennen dürfen – das volle grüne Programm also.

Das wird grandios scheitern. Das Gericht hat einen momentanen, mit hohen Unsicherheiten behafteten Diskussionsstand der Klimadebatte zum Anlass genommen, den CO2-Knopf in Deutschland für 2030 bis 2050 auf null zu stellen. Wir bräuchten dringend eine Abkühlung – nicht nur in der CO2-Debatte, sondern auch des Klimas selbst. Nur wenn die von vielen Wissenschaftlern erwartete Abkühlung in diesem Jahrzehnt eintritt, ist der deutsche soziale Rechtsstaat noch zu retten. Hinsichtlich dieser Abkühlung gegenüber den Modellprognosen sind wir zuversichtlich.

Gerichtsurteil in Den Haag: Der Fall Royal Dutch Shell

Im Mai 2021 hat ein niederländisches Gericht aufgrund der Klage von sieben Umweltschutzverbänden und zahlreichen Bürgern die Firma Shell verpflichtet, den CO2-Ausstoß nicht nur in der Produktion, sondern auch bei den Öl-, Kraftstoff- und Gaskunden um 45 % bis 2030 zu verringern.9 Der Tenor des Urteils erinnert stark an die Argumentation des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Das einzig Tröstliche an dem Shell-Fall ist, dass offenbar andere Länder eine ähnlich »bekloppte« (Sigmar Gabriel) Klimapolitik machen wie Deutschland. Das Appeasement, das Shell schon seit geraumer Zeit in Sachen CO2 an den Tag legt (wir stehen voll hinter dem Pariser Abkommen, wir wollen bis 2050 um 45 % CO2 reduzieren), und selbst die großzügige Finanzierung von Klima-NGOs hat Shell nichts genutzt. Insofern hält sich unser Mitleid in Grenzen. Erst, wenn es den Firmen an den Kragen geht, erwachen die Manager vom wohlgefälligen Mitschwimmen im Mainstream. Jetzt meldet sich sogar Herr Brudermüller, CEO der BASF, der bislang eher dadurch aufgefallen ist, dass er auf grünen Parteitagen das grüne hohe Lied gesungen hat. Nun kommt auch er zum Ergebnis, dass der Ersatz fossiler Rohstoffe zu einer Vervielfachung des Strombedarfs führen wird. »Für unseren Standort Ludwigshafen wird er sich verdreifachen.«10 Zur Erinnerung: Die BASF verbraucht schon heute eine Strommenge vergleichbar der von Dänemark.

Als die Kernenergie stillgelegt wurde, schwiegen die Manager. Als die Stromindustrie auseinandergenommen wurde, kam kein Protest. Als die Automobilindustrie ihrer Grundlagen beraubt wurde, wurde ebenso geschwiegen. Nun geht es um die Chemie und die Petrochemie, den Kern jeder Industriegesellschaft. Die deutsche chemische Industrie ist die größte in Europa und liegt weltweit hinter China, USA und Japan an vierter Stelle. 464 000 Arbeitsplätze gibt es hierzulande in 2000 Unternehmen der Chemieindustrie, mit Zulieferern ergibt das eine Million hochwertige Arbeitsplätze. Schauen Sie sich um in Ihrem Umfeld, um zu entdecken, worauf man verzichten würde ohne Petrochemie, ohne Pharmaka, ohne Handy-Bildschirm, ohne Kabelummantelung, Dämmstoffe, Kosmetika, Farben, Lacke, Beschichtungen, Kunstfasern, Klebstoffe, Wasch- und Reinigungsmittel. Und stellen Sie sich vor, es müsste Wasserstoff aus Windmühlen produziert werden. Ist das realistisch? Nach der Strommangelwirtschaft mit Abschaltungen droht die Chemiemangelwirtschaft mit dreimal so teuren Produkten oder auf Bezugsschein. Denn eins ist klar: Nach dem Urteil von Den Haag werden die Deutsche Umwelthilfe, Fridays for Future und Greenpeace versuchen, auch der deutschen Chemieindustrie per Gerichtsbeschluss den Garaus zu machen.

50 Fragen zum Klimawandel