Verrat am Evangelium? - Burkhard Hose - E-Book

Verrat am Evangelium? E-Book

Burkhard Hose

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Beschreibung

Zwar erhebt die Kirche auf weltpolitischer Bühne immer wieder die Stimme für die Einhaltung der Menschenrechte. In ihrem Handeln nach Innen und in ihrer Lehre bleibt sie aber deutlich hinter diesem Anspruch zurück. Auch hat der Vatikan die Menschenrechtscharta bis heute nicht unterschrieben. Im Jahr 2023 jährt sich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zum 75. Mal. Dieses Jubiläum könnte den Anstoß geben, die Menschenrechte mit der christlichen Botschaft zu verbinden und ihre Einhaltung zum Maßstab für das kirchliche Handeln zu machen.* "Jetzt geht es darum, dass etwas Neues beginnt – eine Kirche, die nicht nur Diskriminierung unterlässt, sondern aktiv für die Achtung der Würde eines jeden Menschen eintritt. Nicht nur im Außen, in der nichtkirchlichen Gesellschaft, sondern zuerst und mit aller Konsequenz im Inneren. Für diese Kirche, die sich endlich in ihrem Tun zu den Menschenrechten bekehrt, wollen wir uns engagieren. Ihr fühlen wir uns zugehörig. Für die diskriminierende Kirche stehen wir nicht mehr zur Verfügung."

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Burkhard Hose

Verrat am Evangelium?

Für eine Kirche, die sich zu den Menschenrechten bekehrt

Vier-Türme-Verlag

Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie. Detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Printausgabe

© Vier-Türme GmbH, Verlag, Münsterschwarzach 2022

ISBN 978-3-7365-0458-5

E-Book-Ausgabe

© Vier-Türme GmbH, Verlag, Münsterschwarzach 2022

ISBN 978-3-7365-xxxx-x

Alle Rechte vorbehalten

E-Book-Erstellung: Dr. Matthias E. Gahr

Lektorat: Marlene Fritsch

Covergestaltung: wunderlichundweigand

Covermotiv: © wunderlichundweigand/Katharina Gebauer

www.vier-tuerme-verlag.de

Inhalt
Einleitung
»... und ich möchte, dass es aufhört«
Kapitel 1
»Was für mich zählt, ist der Mensch«
Kapitel 2
Das Recht auf Wahrheit
Kapitel 3
Das freie Wort
Kapitel 4
»Wir sind viele«
Kapitel 5
Die Macht der Sprache
Kapitel 6
Die notwendige Bekehrung zur Gewaltlosigkeit
Kapitel 7
Mehr Demokratie wagen
Kapitel 8
Gleichheit in der Würde
Kapitel 9
Das Recht der Herrschenden und die Herrschaft des Rechts
Kapitel 10
Eine Kirche, die neu anfängt – eine Utopie
Dank

Wenn die Kirche Zeugnis von der Gerechtigkeit ablegen soll, dann weiß sie sehr wohl, dass der, der öffentlich von der Gerechtigkeit zu sprechen wagt, zunächst selbst in den Augen der anderen gerecht sein muss.

Welt-Bischofssynode »De Iustitia in Mundo«, 1971

Einleitung

»... und ich möchte, dass es aufhört«

Es gibt diese Schlüsselmomente in meinem Leben, in denen ein Wort eines anderen Menschen in mir eine innere Tür öffnet. Als würde ich einen neuen Raum betreten und eine innere Wahrheit erschließt sich mir. Für mich sind das spirituelle Erfahrungen. Denn sie sind nicht machbar, sondern sie werden mir geschenkt. Vielleicht gehört auch der frühe Morgen des 24. Januar 2022 zu diesen Momenten. Jedenfalls haben sich mir die Worte, die ich an diesem Morgen hörte, tief eingeprägt. Sie begleiten mich und verbinden sich mit vielem, was ich erlebe, fühle und denke: »Ich finde, das ist ein Stück menschenverachtend. Und ich möchte, dass das aufhört.«

Monika und Marie sitzen nebeneinander vor laufender Kamera. Hinter ihnen leuchtet kraftvoll eine orange-rote Wand, die das lesbische Paar und das, was die beiden erzählen, für mich beinahe zu einem Gemälde werden lässt. Marie war lange Zeit Religionslehrerin. Sie ist inzwischen im Ruhestand. Ihre Partnerin Monika ist Theologin. Sie ist 65 Jahre alt und hat 25 Jahre bei der Caritas gearbeitet. Sie erzählt davon, dass sie sich über vierzig Jahre hinweg mit der Liebe zu Marie verstecken musste. Die beiden Frauen haben ihre Beziehung heimlich gelebt, weil sie beide im kirchlichen Dienst waren und ihnen die Entlassung gedroht hätte, wäre ihre Liebe bekannt geworden. Einen Menschen des gleichen Geschlechts zu lieben und in einer Partnerschaft zu leben, verstößt in der katholischen Kirche immer noch offiziell gegen die Lehre. Es gilt als Abweichung von der Schöpfungsordnung, als Fehlverhalten, als öffentliches Ärgernis, für das man bestraft werden kann.

Monika und Marie treten mit ihrer Geschichte in dem Film »Wie Gott uns schuf« zum ersten Mal ins Licht der Öffentlichkeit. Sie sind Teil der Kampagne »OutInChurch«, mit der sich 125 Menschen als queere Personen in der katholischen Kirche geoutet haben. Ich gehöre auch zu ihnen. Ein Jahr lang haben wir uns auf diesen Tag des gemeinsamen und öffentlichen Coming Out vorbereitet. Und ich weiß, dass viele von uns in den Tagen zuvor Angst hatten, diesen Schritt zu gehen, vielleicht erneut verletzt und diskriminiert zu werden.

Noch bevor der Film abends zur besten Sendezeit in der ARD läuft, schaue ich ihn mir am frühen Morgen in der Mediathek an, unmittelbar nachdem er dort freigeschaltet worden ist. Ich habe in der Nacht kaum geschlafen. Dann kommt der Moment, in dem Monika davon erzählt, dass bei der Beerdigung ihres eigenen Vaters ihre Partnerin Marie nicht neben ihr stehen durfte. Der Grund dafür: Monikas Chef hatte sich zu der Beerdigung angesagt. Er hätte nicht sehen dürfen, dass die beiden ein Paar sind. Und sie erzählt, wie furchtbar das für sie war. Für einen Augenblick meine ich ihren Schmerz in mir zu spüren. Vielleicht sind es auch meine eigenen Wunden, die von ihrer Erzählung erreicht werden und die jetzt wieder wehtun. Und dann sagt sie diesen Satz in einer für mich besonderen Mischung aus innerer Ruhe und Bestimmtheit: »Ich finde, das ist ein Stück menschenverachtend. Und ich möchte, dass das aufhört.« Sie meint damit die Diskriminierung, die sie und viele andere Menschen in der Kirche erfahren. Die Festigkeit, mit der sie es sagt, beeindruckt mich. Was sie sagt, muss nicht mehr begründet werden. Es ist nicht mehr verhandelbar. Diese ruhige Bestimmtheit erlebe ich bei einer ganzen Reihe von Statements, die im Film »Wie Gott uns schuf« zu sehen sind. Pierre Stutz, bekannter Autor vieler spiritueller Bücher und Gedichte, formuliert es im gleichen Film in seinem Testimonial so: »Für das stehe ich nicht zur Verfügung, dass die mich da diskriminieren, weiterhin.« Es klingt in meinen Ohren wie eine Ansage und gleichzeitig wie ein Auftrag. Jetzt geht es darum, dafür zu sorgen, dass es aufhört. Und dass etwas Neues beginnt – eine Kirche, die nicht nur Diskriminierung unterlässt, sondern aktiv für die Achtung der Würde eines jeden Menschen eintritt. Nicht nur im »Außen«, in der nichtkirchlichen Gesellschaft, sondern zuerst und mit aller Konsequenz im Inneren. Für diese Kirche, die sich endlich in ihrem Tun zu den Menschenrechten bekehrt, wollen wir uns engagieren. Ihr fühlen wir uns zugehörig. Für die diskriminierende Kirche stehen wir nicht mehr zur Verfügung.

Die Gesichter und die Stimmen derer, mit denen ich mich in der Aktion »OutInChurch« engagiere, verbinden sich mit einer immer größer werdenden Anzahl von Menschen, die ihr Gesicht zeigen und ihre Stimme erheben, weil sie in ihrer Würde in der katholischen Kirche missachtet und diskriminiert werden oder verschiedene Formen von Gewalt und Machtmissbrauch erfahren haben. Es ist nicht mehr möglich, wegzuschauen und ihre Stimmen zu überhören. Menschen, die sexualisierte Gewalt oder geistlichen Missbrauch erlebt und überlebt haben. Frauen, denen zwar in kirchlichen Verlautbarungen die gleiche Würde zuerkannt wird, denen aber nach wie vor Rechte vorenthalten werden, die nur für Männer reserviert sind.

Immer deutlicher zeigt sich für mich, dass diese unterschiedlichen Erfahrungen in einem Punkt zusammenlaufen: Im Grunde geht es darum, dass Menschen in ihrer Würde und in ihrer Selbstbestimmtheit missachtet werden. Das muss aufhören. Denn es widerspricht der christlichen Botschaft, die doch in ihrem Kern verkündet, dass jeder Mensch Bild Gottes ist: »Und Gott erschuf den Menschen als sein Bild, als Bild Gottes erschuf er ihn; männlich und weiblich erschuf er sie« (Genesis 1,26–27). Diese Würde zu achten, ist ein Grundauftrag der Kirche, den sie ja auch in gesellschaftlichen Diskussionen etwa um den Lebensschutz am Beginn und zum Ende des Lebens oder in ihrem Eintreten für Menschen auf der Flucht oder für eine gerechte Verteilung der Güter immer wieder zur Sprache bringt. In ihrem Handeln nach Innen und in ihrer Lehre bleibt Kirche aber hinter diesem Anspruch zurück. Jeder Machtmissbrauch, der Menschen in der Kirche in Abhängigkeit und in eine Unterordnung bringt, und erst recht jede Form der Gewalt gegen Menschen ist ein Verrat am Evangelium. Jede Missachtung der Würde von Frauen und von Personen, die mit ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität nicht in das binäre Schema passen, ist ein Verrat an der christlichen Grundbotschaft. Mehr noch: Immer offensichtlicher wird, dass die katholische Kirche in ihrer Lehre und in ihrem Handeln hinter den Menschenrechten zurückbleibt, die die Grundlage des Zusammenlebens in den offenen, demokratisch geprägten Gesellschaften bilden. Es geht um diese fundamentale Haltung, die im Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als unverfügbare Vorgabe für ein friedliches Zusammenleben der Menschheit formuliert ist: »Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.«

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. In ihr werden individuelle Freiheits- und Autonomierechte, die jeder Person allein aufgrund ihres Menschseins zustehen, als allgemeiner Konsens abgesichert. Bis heute hat der Heilige Stuhl die Menschenrechtscharta nicht unterzeichnet. Immer noch hält man formal an der traditionellen Lehre fest, dass die kirchliche Rechtsgrundlage göttliches Recht sei, das man nicht menschlichem Recht unterordnen dürfe.

Dabei hat das Zweite Vatikanische Konzil bereits eine Kehrtwende eingeläutet und Lehrinhalte an die Menschenrechte angeglichen. Belege hierfür sind die Erklärung über die Religionsfreiheit (Dignitatis humanae) und die Erklärung zum Verhältnis der katholischen Kirche zu den nichtchristlichen Religionen (Nostra aetate). Die Kirche muss endlich alle Leerstellen zwischen kirchlicher Lehre und den Menschenrechten schließen und Lehrinhalte, die der Menschenrechtscharta widersprechen, reformieren.

Den Weg hierfür hat Papst Franziskus eigentlich bereits gewiesen, als er 2018 den Abschnitt im Katechismus ändern ließ, der die Todesstrafe grundsätzlich als Möglichkeit erlaubte. Im Vorfeld begründete Franziskus diese Änderung in einer bemerkenswerten Rede. Er verweist dort auf »... das veränderte Bewusstsein im Volke Gottes, das eine positive Haltung gegenüber einer Strafe ablehnt, die die Würde des Menschen schwer verletzt. Stattdessen muss deutlich festgestellt werden, dass die Todesstrafe eine unmenschliche Maßnahme ist, die – wie auch immer sie ausgeführt wird – die Würde des Menschen herabsetzt. Sie widerspricht in ihrem Wesen dem Evangelium ...« Schließlich findet er zu einer grundsätzlichen Formulierung, die daran erinnert, dass sich die kirchliche Lehre mit dem gesellschaftlichen Erkenntniszuwachs dynamisch weiterentwickeln muss: »Die harmonische Entwicklung der kirchlichen Lehre gebietet es, Positionen zu vermeiden, die an Argumenten festhalten, die längst eindeutig einem neuen Verständnis der christlichen Wahrheit widersprechen« (Ansprache von Papst Franziskus zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus der Katholischen Kirche am 11. Oktober 2017).

Wer soll vor diesem Hintergrund noch verstehen, dass sich ein Papst gesellschaftlich für die Rechte der Frauen starkmacht, ihnen innerkirchlich aus Gründen der Lehre diese Gleichberechtigung aber versagt bleibt? Wer soll noch verstehen, dass man sich queeren Menschen pastoral zuwendet, aber nichts an der eigenen diskriminierenden Lehre ändern will? Es ist an der Zeit, anzuerkennen, dass die Menschenrechte, um die es hier geht, »einem neuen Verständnis der christlichen Wahrheit« entsprechen.

Manche stellen inzwischen resigniert fest, Macht­missbrauch und Diskriminierung gehörten sozusagen zur DNA der Kirche. Sie halten sie für nicht mehr reformierbar. Andere befürchten, wenn die kirchlichen Ämter für alle Geschlechter geöffnet würden und tatsächlich alle die gleichen Rechte hätten, wenn nicht-heterosexuelle Paare genauso den Segen empfangen und in letzter Konsequenz auch die sakramentale Ehe eingehen könnten, bringe das der Kirche den Untergang. Eine Kirche, die die Menschenrechte anerkennen und in den eigenen Strukturen umsetzen würde, bedeutet für sie Verrat an der Kernbotschaft. Ich glaube, es ist umgekehrt. Zumindest, wenn man der Logik des Papstes folgt und in den Menschenrechten die Übersetzung der christlichen Wahrheit in die Gegenwart versteht. Und dafür gibt es ausreichend Anhaltspunkte in der biblischen Botschaft.

Im Jahr 2023 jährt sich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zum 75. Mal. Das wäre eigentlich Anlass genug, um endlich die Unterschrift des Heiligen Stuhls unter das Dokument zu setzen. Vor allem aber könnte das Jubiläum den Anstoß geben, die Menschenrechte mit der christlichen Botschaft zu verbinden und ihre Einhaltung zum Maßstab für das kirchliche Handeln zu machen. Dafür ist es notwendig, all das zu beenden, was Menschen in ihrer Würde missachtet und neu Maß zu nehmen an einem Verständnis der christlichen Botschaft, das auf der Höhe der Menschenrechte ankommt.

Kapitel 1

»Was für mich zählt, ist der Mensch«

»Menschenrechte sind vorstaatliche Rechte, die jeder einzelnen Person gegenüber den organisierten Kollektiven (insbesondere den Staaten) zukommen, allein aufgrund des eigenen Menschseins.« So lautet eine der Definitionen der Menschenrechte, wie sie zum Beispiel die Nichtregierungsorganisation Human Rights Watch vertritt.

Nun ist die Kirche zwar nur in den Grenzen des Vatikans ein Staat, die formale Ablehnung, die Menschenrechtserklärung zu unterzeichnen, reicht in ihren Auswirkungen aber weit über den Kirchenstaat hinaus. Sie hat Bedeutung für die gesamte kirchliche Institution und ihr Verhältnis zu den Menschenrechten. Nach traditionell kirchlicher Lehre hat sich der einzelne Mensch dem sogenannten Naturrecht (ius naturale) unterzuordnen, das als göttliches Recht (ius divinum) direkt auf den Willen Gottes zurückgeführt wird. Das göttliche Recht besteht nach dieser Definition aus Normen, die durch göttliche Autorität gesetzt werden. Die Interpretation dieser unverfügbaren und unveränderlichen Rechtsordnung liegt in den Händen des kirchlichen Lehramtes. Die deutlichsten Auswirkungen hat die Lehre vom »göttlichen Recht« auf das kirchliche Ehe- und Familienrecht und auf die Sexualmoral. So stellt der Katechismus der Katholischen Kirche verbindlich fest: »Die Geschlechtlichkeit ist auf die eheliche Liebe von Mann und Frau hingeordnet« (Nr. 2360). Da die binäre Geschlechterordnung und die Zeugung von Nachkommenschaft als Bestandteil der göttlichen Schöpfungsordnung angesehen werden, gelten Abweichungen davon als »schöpfungswidrig«. Gelebte Homosexualität wird als »schlimme Abirrung« bewertet, die »in sich nicht in Ordnung« sei. Nicht-heterosexuelle Partnerschaften verstoßen nach dieser Rechtskonstruktion »gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen« (Nr. 2357). Eine gleichgeschlechtliche Ehe kann es nach »göttlichem Recht« also genauso wenig geben wie eine Ehe, in der die Partner:innen von vornherein ausschließen, Kinder haben zu wollen. Die Gestaltung von Liebe und Partnerschaft ist in dieser göttlichen Ordnung genau geregelt. Was richtig und falsch ist, bestimmt demnach die kirchliche Lehre und entzieht sich dem Selbstbestimmungsrecht der einzelnen Person.