1,99 €
In "Von den Pflichten - De officiis" entfaltet Marcus Tullius Cicero eine tiefgreifende philosophische Erörterung über Ethik und Moral im Rahmen des öffentlichen und privaten Lebens. Cicero, als einer der bedeutendsten römischen Philosophen, verwebt in seinem Werk zeitgenössische philosophische Strömungen mit seiner eigenen politischen Erfahrung und bietet dem Leser wertvolle Einsichten in die Pflichten des Menschen gegenüber sich selbst, der Gesellschaft und dem Staat. Sein klarer und eleganter Stil spiegelt die rhetorischen Fähigkeiten wider, für die er berühmt ist, und sorgt für eine ebenso zugängliche wie anspruchsvolle Lektüre im Kontext der römischen Tugendlehre. Cicero, lebte von 106 bis 43 v. Chr., war nicht nur ein herausragender Redner, sondern auch ein Staatsmann und Philosoph, dessen politisches Wirken in einer turbulenten Zeit das Fundament seines Gedankenguts prägte. Seine intensive Auseinandersetzung mit der griechischen Philosophie, insbesondere der Stoa und des Aristotelismus, mündete in die Entwicklung seiner eigenen ethischen Überzeugungen, die er in "De officiis" systematisch darlegt. Diese grundlegenden Überlegungen zu Recht und Moral markieren ihn als einen denkwürdigen Denker, dessen Werke die europäische Philosophie nachhaltig beeinflussten. Dieses Buch ist unerlässlich für jeden, der sich mit Fragen der Ethik und der politischen Philosophie auseinandersetzen möchte. Ciceros zeitlose Überlegungen zu den Pflichten des Individuums sind auch in der heutigen Gesellschaft von Bedeutung, wo moralische Konflikte und ethische Fragestellungen omnipräsent sind. "De officiis" lädt den Leser ein, über die eigene Verantwortung nachzudenken und die Werte, die das Zusammenleben in der Gemeinschaft prägen, zu reflektieren. In dieser bereicherten Ausgabe haben wir mit großer Sorgfalt zusätzlichen Mehrwert für Ihr Leseerlebnis geschaffen: - Eine prägnante Einführung verortet die zeitlose Anziehungskraft und Themen des Werkes. - Die Synopsis skizziert die Haupthandlung und hebt wichtige Entwicklungen hervor, ohne entscheidende Wendungen zu verraten. - Ein ausführlicher historischer Kontext versetzt Sie in die Ereignisse und Einflüsse der Epoche, die das Schreiben geprägt haben. - Eine Autorenbiografie beleuchtet wichtige Stationen im Leben des Autors und vermittelt die persönlichen Einsichten hinter dem Text. - Eine gründliche Analyse seziert Symbole, Motive und Charakterentwicklungen, um tiefere Bedeutungen offenzulegen. - Reflexionsfragen laden Sie dazu ein, sich persönlich mit den Botschaften des Werkes auseinanderzusetzen und sie mit dem modernen Leben in Verbindung zu bringen. - Sorgfältig ausgewählte unvergessliche Zitate heben Momente literarischer Brillanz hervor. - Interaktive Fußnoten erklären ungewöhnliche Referenzen, historische Anspielungen und veraltete Ausdrücke für eine mühelose, besser informierte Lektüre.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Veröffentlichungsjahr: 2023
Wie soll ein Mensch handeln, wenn Anstand und Vorteil auseinanderzustreben scheinen? Mit dieser zugespitzten Frage setzt Marcus Tullius Cicero an, um Maßstäbe menschlichen Handelns zu bestimmen. Sein Werk Von den Pflichten verbindet theoretische Einsicht mit politischer Erfahrung und führt von der Grundlegung des Moralischen zu Anleitungen für konkrete Entscheidungen. Der Leser begegnet dabei keiner abstrakten Systematik, sondern einer sorgfältig geordneten Reflexion, die innere Haltung, gesellschaftliche Rollen und das Gemeinwohl zusammen denkt. Der Weg, den Cicero zeichnet, ist zugleich anspruchsvoll und pragmatisch: Er verlangt Urteilskraft, Maß und die Bereitschaft, das eigene Handeln am Allgemeinen zu messen.
Dass Von den Pflichten als Klassiker gilt, liegt an dieser seltenen Verbindung von philosophischer Klarheit, literarischer Eleganz und bürgerlicher Verantwortungsethik. Der Text durchdringt nicht nur die antike Morallehre, sondern prägt, wie über Pflicht, Gewissen und Gemeinsinn gesprochen wird. Seine Wirkung reicht von der römischen Antike über die christliche Rezeption bis in den Humanismus und die frühe Neuzeit. Generationen von Lesern fanden hier eine Schule der Urteilskraft. Stilistisch vereint Cicero Präzision und Anschaulichkeit; inhaltlich bietet er einen Kanon von Begriffen, an denen moralische Fragen bis heute geschärft werden können.
Der Autor, Marcus Tullius Cicero, war Staatsmann, Redner und Philosoph der späten römischen Republik. Er verfasste De officiis im Jahr 44 v. Chr., in einer Zeit politischer Erschütterung nach der Ermordung Gaius Iulius Caesars. Das Werk richtet er an seinen Sohn Marcus, der in Athen studierte, und bietet ihm eine Anleitung für ein tugendhaftes Leben in privaten wie öffentlichen Aufgaben. Entstanden ist ein spätes Hauptwerk, das Ciceros philosophische Studien mit seiner Erfahrung im politischen Alltag verbindet. In dieser besonderen Konstellation gewinnt der Text seine konkrete Autorität und seine exemplarische Überzeugungskraft.
Die Abhandlung umfasst drei Bücher und führt schrittweise von Prinzipien zu Anwendungen. Zunächst behandelt Cicero das, was moralisch gut ist, und ordnet grundlegende Tugenden. Darauf folgt die Betrachtung des Nützlichen, also dessen, was dem Einzelnen und der Gemeinschaft dienlich erscheint. Den Abschluss bildet die Erörterung, wie mit Situationen umzugehen ist, in denen das moralisch Gute und das scheinbar Nützliche miteinander zu kollidieren scheinen. Ohne in Kasuistik zu erstarren, bietet Cicero Orientierung, die auf Einsicht statt auf Regeln setzt, und ruft den Leser zu eigener Abwägung und verantwortlichem Urteil auf.
Philosophisch knüpft Cicero vor allem an den Stoiker Panaetius an, dessen Überlegungen er auf römische Lebenswirklichkeit überträgt. Dabei wahrt er Unabhängigkeit, indem er stoisches Denken mit anderen Traditionen verbindet und für praktische Zwecke fruchtbar macht. Statt technischer Lehrsprache wählt er eine zugängliche, exemplarische Darstellung, die historische Beispiele, Charakterbilder und begriffliche Klärungen miteinander verknüpft. So entsteht eine Ethik der Vernunft und des Maßes, die den Leser nicht in abstrakte Systeme entführt, sondern ihn dort abholt, wo Entscheidungen tatsächlich getroffen werden müssen: im öffentlichen und privaten Handeln.
Der literarische Einfluss des Werkes ist weitreichend. Bereits in der Antike wurde es intensiv rezipiert; in der Spätantike griffen christliche Autoren darauf zurück, allen voran Ambrosius mit seiner an kirchliche Ämter angepassten Schrift über die Pflichten. Im Mittelalter und in der Renaissance gehörte Ciceros Text zum Bildungskanon humanistischer Schulen. In der frühen Neuzeit wirkte er in Debatten über Staatsdienst, Naturrecht und bürgerliche Tugend fort. Diese Traditionslinien zeigen, dass Von den Pflichten nicht nur ein historisches Dokument ist, sondern eine anhaltende Ressource für moralische und politische Selbstverständigung.
Thematisch entfaltet Cicero einen breiten Horizont: Gerechtigkeit, Klugheit, Tapferkeit und Mäßigung bilden das Gerüst, an dem Fragen der Wahrhaftigkeit, des Eigentums, der Wohltätigkeit und der Verlässlichkeit von Versprechen verhandelt werden. Zugleich geht es um Pflichten gegenüber Familie, Freunden, Mitbürgern und dem Gemeinwesen. Anhand von Beispielen aus Geschichte und Alltag zeigt der Autor, wie sich Grundsätze in konkretem Handeln bewähren. Das Werk hält dabei die Spannung zwischen Ideal und Wirklichkeit aus und sucht einen Weg, auf dem Charakterstärke mit politischer Klugheit zusammenwirkt.
Besondere Aufmerksamkeit verdient Ciceros Lehre von den Rollen, die jeder Mensch im Leben ausfüllt. Er unterscheidet zwischen dem, was allen als vernunftbegabten Wesen gemeinsam ist, dem individuellen Temperament, den durch Umstände auferlegten Aufgaben und der frei gewählten Lebensführung. Dieses Modell hilft, persönliche Anlagen, gesellschaftliche Erwartungen und moralische Ziele in Einklang zu bringen. Es schärft den Blick dafür, welche Handlungen zu uns und zu unserer Lage passen, ohne von Zufall oder Druck überwältigt zu werden. So bietet das Werk ein Instrument, mit dem innere Stimmigkeit und öffentliche Verantwortung verbunden werden.
Die historische Lage verleiht dem Text zusätzliche Tiefe. Cicero schreibt nach Jahrzehnten politischer Kämpfe und schwieriger Entscheidungen, im Bewusstsein, dass Rechtsordnung und Gemeinsinn zerbrechlich sind. Die Abhandlung ist daher nicht fern von der Wirklichkeit, sondern ringt um tragfähige Maßstäbe in unsicheren Zeiten. Seine Perspektive bleibt dennoch konstruktiv: Moralisches Denken soll keine Rückzugsbewegung sein, sondern eine Schule der Tat. Die Würde des Einzelnen und die Stabilität des Gemeinwesens erscheinen als miteinander verflochtene Güter, die nur durch verantwortliches Handeln zu sichern sind.
Für heutige Leserinnen und Leser ist Von den Pflichten aus mehreren Gründen relevant. In einer Welt komplexer Organisationen, globaler Verflechtungen und beschleunigter Kommunikation sind Konflikte zwischen persönlichem Vorteil und Gemeinwohl allgegenwärtig. Berufsethik, politisches Amt, wirtschaftliche Verantwortung und bürgerliches Engagement verlangen Kriterien, die über kurzfristige Nutzenkalküle hinausweisen. Ciceros Ansatz bietet hierfür praxistaugliche Begriffe: Er fragt nach Integrität, nach der Rechtfertigung von Mitteln, nach Verlässlichkeit, nach fairer Verteilung und nach kluger Führung. Gerade in Konfliktsituationen hilft sein Maßstab, Konsequenzen mit Prinzipien zu vermitteln.
Zugleich bewahrt das Werk vor moralischem Rigorismus. Es anerkennt die Vielfalt menschlicher Lagen und setzt auf vernünftige Abwägung statt auf starre Vorschriften. Das macht die Lektüre fruchtbar für Diskussionen in Recht, Wirtschaft, Bildung, Medizin und öffentlichem Dienst. Wer sich auf Ciceros Erörterungen einlässt, gewinnt weniger Rezepte als Orientierungspunkte, an denen eigenes Urteilen wachsen kann. Die klare Sprache, die sorgsame Begriffsarbeit und die anschaulichen Beispiele erleichtern den Zugang, auch wenn der historische Kontext fern scheint. So wird die Schrift zu einem Gesprächspartner, der zum Nachdenken und zur Selbstprüfung einlädt.
Die bleibende Bedeutung von Von den Pflichten liegt in seiner Verbindung aus zeitloser Einsicht und konkreter Anwendbarkeit. Cicero zeigt, dass moralische Klarheit keine Enge bedeutet, sondern Freiheit zur vernünftigen Wahl. Sein Werk lehrt, wie Prinzipien und Klugheit einander stützen, wie persönliches Ethos und öffentliche Verantwortung zusammengehören, und wie Respekt vor dem Recht die Grundlage vertrauenswürdigen Handelns bildet. Wer nach Maß und Mitte in unübersichtlichen Zeiten sucht, findet hier eine verlässliche Richtschnur. Darin besteht die Aktualität dieses Klassikers und seine Einladung, das eigene Handeln am Gemeinwohl zu prüfen.
Von den Pflichten (De officiis) ist ein 44 v. Chr. verfasstes ethisches Lehrbuch von Marcus Tullius Cicero, adressiert an seinen Sohn. In drei Büchern entfaltet es eine Anleitung für verantwortliches Handeln im privaten und öffentlichen Leben. Cicero knüpft an die stoische Tradition, insbesondere an Panaetios, an, passt die Argumente jedoch an römische Erfahrungswelt und politische Praxis an. Der Text verbindet philosophische Begründungen mit anschaulichen Beispielen und konkreten Ratschlägen. Ziel ist, Maßstäbe bereitzustellen, nach denen Handlungen beurteilt und Prioritäten gesetzt werden können. Dabei wird Pflicht als rationale Orientierung verstanden, die Charakterbildung, Gemeinwohl und persönliche Integrität zusammenführt.
Im ersten Buch behandelt Cicero das moralisch Gute (honestum) als Maß der Pflicht. Er ordnet die klassischen Tugenden – Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit und Mäßigung – und zeigt, wie sie Verhalten ausrichten. Pflicht entsteht, wenn das der Vernunft Gemäße in konkreten Situationen gewählt wird. Das Gute ist nicht bloß privates Ideal, sondern Grundlage für Vertrauen, Ansehen und stabile Gemeinschaften. Cicero betont, dass innere Gesinnung und äußere Taten zusammengehören: Charakterfestigkeit, Wahrhaftigkeit und Verlässlichkeit machen Handlungen exemplarisch. Die Betrachtung dient nicht abstrakter Spekulation, sondern der praktischen Unterscheidung dessen, was sich gehört, und dem Widerstand gegen Affekt, Bequemlichkeit und Zufall.
Zentral ist Ciceros Lehre vom Angemessenen (decorum), das Handlungen ihrem Ort, ihrer Zeit und der Person gemäß ordnet. Er beschreibt unterschiedliche Rollen, die jeder Mensch trägt, und fordert ihre harmonische Abstimmung: die allgemeine menschliche Vernunftnatur, die individuelle Veranlagung, die gesellschaftliche Stellung und die selbstgewählte Lebensaufgabe. Aus dieser Mehrdimensionalität erklärt sich, warum Pflichten situationssensibel sind, ohne beliebig zu werden. Maß, Selbstbeherrschung und eine geordnete Lebensführung sichern Würde und Verlässlichkeit. Auch Stilfragen – Redeweise, Auftreten, Umgangsformen – gewinnen ethisches Gewicht, insofern sie Respekt zeigen, Konflikte entschärfen und Kooperation ermöglichen, ohne Schmeichelei oder prahlerische Selbstdarstellung zu fördern.
Besonders ausführlich entfaltet Cicero die Gerechtigkeit als Pflicht, niemandem zu schaden und das Seine zu wahren. Rechtschaffenheit verlangt, Verträge sowie gegebene Zusagen einzuhalten und Besitzrechte zu respektieren, zugleich aber Hilfsbereitschaft zu üben, wo sie der Gemeinschaft nützt. Wohltätigkeit hat Grenzen: Sie soll wirksam, maßvoll und auf nachhaltiges Gutes zielen, nicht auf auffällige Verschwendung oder erkaufte Abhängigkeiten. Freundschaft und persönliche Bindungen werden gewürdigt, doch dürfen sie das Gemeinwohl nicht unterlaufen. Damit markiert Cicero eine Linie zwischen legitimer Parteilichkeit und ungerechter Bevorzugung und zeigt, wie Loyalität, Recht und Nutzen in ein stabiles Verhältnis gebracht werden.
Die Pflichten des öffentlichen Lebens behandelt Cicero mit Blick auf Ämter, Rechtspflege und politische Führung. Amtsinhaber sollen Unparteilichkeit, Milde und Standhaftigkeit verbinden; Ausübung von Gewalt wird an Gesetz und Notwendigkeit gebunden. Verwaltung von Geldern, Vergabe von Ehren und Durchsetzung von Sanktionen unterliegen strengen Maßstäben der Fairness. Auch im Umgang mit Gegnern, im Kriegsfall und bei Verhandlungen gilt die Treue zum Wort als tragender Grundsatz, der Vertrauen zwischen Gemeinschaften stiftet. Ziel politischer Tätigkeit ist nicht private Machtsteigerung, sondern die Sicherheit und Wohlfahrt der Bürger. So entsteht ein normativer Rahmen, der Ruhm an Dienst und Rechtschaffenheit knüpft.
Das zweite Buch richtet den Blick auf das Nützliche (utile): Wie lässt sich Vorteil gewinnen, ohne das Gute zu verraten? Cicero untersucht Erwerb, Großzügigkeit und die Einschätzung von Tätigkeiten nach ihrer Würde und ihrem Beitrag zum Gemeinwohl. Vorteil wird an Tüchtigkeit, Verlässlichkeit und sozialer Wirkung gemessen, nicht an bloßer Bereicherung. Er rät, Ressourcen umsichtig einzusetzen, Hilfe zu priorisieren und Anreize so zu setzen, dass sie Leistung und Kooperation fördern. Gewinn, der Vertrauen zerstört, gilt als trügerisch. Gegen kurzfristige Kniffe empfiehlt Cicero Vorsicht, klare Regeln und kluge Planung, um Ansehen zu wahren und die materiellen Grundlagen des Gemeinwesens zu stärken.
Ein wiederkehrendes Motiv ist der Zusammenhang von Nutzen, Überzeugungskraft und öffentlicher Meinung. Cicero betont, dass Glaubwürdigkeit aus konstanter Gerechtigkeit entspringt und zum wirksamsten Mittel politischer Führung wird. Wer fair urteilt, Versprechen hält und maßvoll handelt, gewinnt Anhänger, entschärft Rivalitäten und kann durch Argumente mehr erreichen als durch Zwang. Dazu gehört, Zorn, Neid und Ehrgeiz zu zügeln, Rat zu suchen und Entscheidungen transparent zu begründen. Führung beruht auf Vertrauen, das langsam wächst und rasch verspielt ist. Stabilität entsteht, wenn gesetzliche Ordnung, gute Sitten und persönliche Integrität zusammenwirken und so private Ziele mit öffentlichem Interesse versöhnen.
Im dritten Buch prüft Cicero Konfliktfälle, in denen das scheinbar Vorteilhafte dem moralisch Guten widerspricht. An Beispielen aus Handel, Eigentum und Information zeigt er, wie Täuschung, Schweigen oder einseitige Ausnutzung von Wissensvorteilen zwar kurzfristig lohnend scheinen, langfristig jedoch Recht und Ansehen untergraben. Maßgebliche Einsicht ist, dass echtes Nützliche nie gegen das Gute steht: Wo ein Widerspruch auftaucht, liegt ein Irrtum in der Bewertung vor oder ein Vorteil ist nur oberflächlich. Die Lösung besteht darin, Gerechtigkeit als Prüfstein zu nehmen und Nutzenbegriffe zu korrigieren, bis Redlichkeit und Vorteil in derselben Entscheidung zusammenfallen.
Ciceros Gesamtentwurf verbindet Tugendlehre, Rollenethik und Staatsklugheit zu einem praktischen Kompass. Er richtet sich an junge Menschen, Amtsträger und Bürger, die in wechselhaften Lagen verantwortlich entscheiden wollen. Die Schrift entfaltet ein Ideal republikanischer Lebensführung, in dem persönliche Exzellenz, Verlässlichkeit des Rechts und das Wohl der Gemeinschaft einander verstärken. Ihre nachhaltige Bedeutung liegt in der Einsicht, dass Charakter und Institutionen sich gegenseitig bedingen und dass Gemeinwohlpolitik ohne Vertrauen nicht gelingt. Damit bietet Von den Pflichten einen Maßstab, der über die Antike hinaus Orientierung gibt, ohne starre Rezepte zu liefern, und zur selbstkritischen Abwägung befähigt.
Das Werk entstand im späten Römischen Republikzeitalter des 1. Jahrhunderts v. Chr., mit Rom als politischem Zentrum und Italiens städtischem Netz als Träger von Verwaltung, Handel und Kultur. Dominante Institutionen waren Senat, Volksversammlungen und das Magistratensystem mit Konsuln, Prätoren und Quästoren. Die gesellschaftliche Ordnung beruhte auf Patronage, mos maiorum und einer stark wettbewerbsorientierten Elitekultur. Zugleich erschütterten Bürgerkriege, Machtkämpfe und Heeresloyalitäten gegenüber Feldherren die republikanischen Normen. In dieser Hochspannung zwischen traditionellen Verpflichtungen und pragmatischer Machtpolitik schreibt Cicero „De officiis“ als moralische Anleitung für öffentliches Handeln und privates Verhalten in unsicheren Zeiten.
Marcus Tullius Cicero (106–43 v. Chr.) war Staatsmann, Konsul, Redner und Philosoph, der sich als Verteidiger der Republik verstand. Seine Laufbahn führte ihn über die Gerichte in die Spitzenpolitik; 63 v. Chr. enttarnte er die Catilinarische Verschwörung. Nach Exil und Rückkehr blieb er ein prominenter Akteur, doch die Machtkämpfe zwischen Senatsaristokraten und militärischen Führern veränderten den Handlungsspielraum. Cicero trat für rechtlich gebundene Autorität, Rechtsstaatlichkeit und das Gemeinwohl ein. „De officiis“ verdichtet diese langjährige politische Erfahrung und übersetzt sie in ein ethisches Regelwerk, das die Praxis der res publica in Tugendbegriffen neu rahmt.
„De officiis“ wurde im Herbst 44 v. Chr. verfasst, kurz nach der Ermordung Caesars, wahrscheinlich auf Ciceros Landgütern in Latium oder Kampanien. Adressat ist sein Sohn Marcus, der in Athen bei dem Peripatetiker Kratippos studierte. Die Schrift gehört zu Ciceros späten philosophischen Werken und entstand parallel zu seinen politischen Philippicae gegen Marcus Antonius. Die doppelte Situation – intensiver politischer Kampf und pädagogische Sorge um die nächste Generation – prägt Ton und Ziel des Textes: Er will zugleich ein Handbuch für den künftigen Staatsmann und ein Kompendium republikanischer Moral in einer Zeit akuter Legitimitätskrisen sein.
Vorausgegangen war der Bürgerkrieg zwischen Caesar und Pompeius (49–45 v. Chr.), der die republikanische Ordnung grundlegend erschütterte. Nach Pharsalos und Caesars Siegen konzentrierte sich Macht in der Person des Diktators, traditionelle Verfahren wurden übergangen oder marginalisiert. Die Folgen reichten von Personalpolitik bis zur Umgestaltung provinzieller Verwaltung. „De officiis“ reagiert darauf, indem es Prinzipien verantwortlichen Regierens, die Priorität des Rechts und die Bindung politischer Entscheidungsträger an das Gemeinwohl betont. Cicero sucht, den sittlichen Rahmen zu definieren, innerhalb dessen legitime Autorität von bloßer Gewalt und Opportunismus zu unterscheiden ist.
Die Iden des März 44 v. Chr. schufen ein Machtvakuum, in dem Senat, Antonius und der junge Octavian um Kontrolle rangen. Unsichere Allianzen und wankende Loyalitäten prägten die Monate, in denen Cicero schrieb. „De officiis“ spiegelt diese Lage, indem es Konfliktsituationen moralisch rekonstruiert: Pflichten gegenüber Staat, Freunden und Feinden, die Abgrenzung vom Tyrannen, die Grenzen nützlicher Mittel. Ciceros ethische Argumentation dient hier als indirekter Kommentar zur Tagespolitik, ohne ständig Namen zu nennen. Sie richtet sich gegen willkürliche Gewalt und für eine Ordnung, die Recht, Vertragstreue und Berechenbarkeit wiederherstellt.
Intellektuell knüpft die Schrift an die hellenistische Philosophie an, besonders an den Stoiker Panaetius von Rhodos, dessen verlorenes „Peri kathēkontos“ als Vorbild diente. Cicero übernimmt Gliederung und Begrifflichkeit, verbindet sie aber mit römischen Beispielen, senatorischer Erfahrung und rhetorischer Zuspitzung. Auch Hecaton von Rhodos und kreisnahes Gedankengut wurden rezipiert, während Ciceros akademisch-skeptische Haltung methodisch für Prüfungen von Wahrscheinlichkeiten sorgt. Das Ergebnis ist eine lateinische Ethik des „officium“, die griechische Theorie in die Praxis römischer Führungsethik übersetzt und so eine eigenständige philosophische Prosa in der Muttersprache etabliert.
Die Dreiteilung des Werkes – Buch I zum Honestum (moralisch Gute), Buch II zum Utile (Nützliche), Buch III zum scheinbaren Konflikt zwischen beidem – folgt Panaetius, ergänzt aber dessen Ansatz um eine systematische Konfliktlösung. Historisch bedeutsam ist die Behauptung, dass echtes Nützliches nie dem wahrhaft Guten widerspricht. Diese These richtet sich gegen die verbreitete Praxis, politische Zweckmäßigkeit über Recht und Sitte zu stellen. In einer Zeit, in der kurzfristige Vorteile durch Heeresloyalitäten und Patronage winkten, betont Cicero die Vorrangigkeit des Moralischen und liefert Kriterien, um nützliche Mittel an der Norm des Rechts zu messen.
Cicero verankert seine Ethik in römischen Leitbegriffen wie mos maiorum, dignitas, gloria, fides und pietas. Er ordnet die vier Kardinaltugenden – sapientia/prudentia, iustitia, fortitudo, temperantia – in einen öffentlichen Pflichtenkatalog ein. Historisch spiegelt dies ein republikanisches Selbstbild, das persönliche Ehre an Dienst für die res publica koppelt. Der Text systematisiert Verhaltensstandards, die zuvor in exempla und Redetraditionen tradiert wurden. So entsteht eine Brücke zwischen aristokratischem Ehrenkodex und universaleren Kriterien wie Gerechtigkeit und Wahrheit, die Cicero in Anschluss an die stoische Naturrechtsidee als allgemein verbindlich präsentiert.
Die spätrepublikanische Politik war von Konkurrenz, Gerichtsverfahren und Wahlkämpfen (ambitus) geprägt. Stimmenkauf, öffentliche Spiele und Bauprojekte dienten der Selbstdarstellung. „De officiis“ kritisiert verschwenderische Prestigepolitik und deutet Wohltätigkeit als rational geordnetes Gemeinwohlhandeln. Nutzen und Ehre bestehen in maßvoller Freigebigkeit, in Verlässlichkeit und in der Einhaltung von Zusagen. Damit reagiert Cicero auf Praktiken, die das System aushöhlten: kurzfristiges Stimmenwerben, Klientelbindung durch Geschenke oder riskante Schuldenpolitik. Seine Normen zielen darauf, Reputation durch Recht und Maß zu gewinnen, nicht durch spektakuläre, oft ruinöse Zuwendungen.
In den Provinzen hatten römische Amtsträger große Machtspielräume, was Missbräuche begünstigte. Cicero kannte die Problematik aus eigener Praxis und aus der Anklage gegen Verres (70 v. Chr.). „De officiis“ fordert gerechte Besteuerung, Schutz der Verbündeten, strenge Vertragstreue und die Begrenzung persönlicher Bereicherung. Diese Leitlinien spiegeln Institutionen wie die ständigen Geschworenengerichte gegen Erpressung und die Rolle der publicani (Steuerpächter). Indem Cicero gute Verwaltung als moralische Pflicht definiert, reagiert er auf die internationale Dimension der Republik, in der römische Macht von der Loyalität und dem Vertrauen der Untertanen und Partner abhing.
Ökonomisch war die Epoche geprägt von Kriegsaufwendungen, Vermögensverschiebungen und angespannten Kreditbeziehungen. Konfiskationen in Bürgerkriegen, Veteranenansiedlungen und unsichere Rechtsverhältnisse verschärften Konflikte um Eigentum und Schulden. Cicero insistiert in „De officiis“ auf fides in Verträgen, auf Stabilität der Eigentumsordnung und auf Zurückweisung von Vorteilen, die aus Notlagen anderer gezogen werden. Diese Ethik spiegelt das Bedürfnis der Elite nach Berechenbarkeit in Handel und Politik. Sie adressiert zugleich Risiken eines Systems, in dem persönliche Netzwerke oft stärker wirkten als formales Recht, und will das Vertrauen als Grundlage des Gemeinwesens stärken.
Sozial war die Republik durch klare Rangordnungen strukturiert: senatorische und ritterliche Führungsschichten, umfangreiche Klientelbindungen, Freigelassene und Sklavenarbeit. „De officiis“ spricht in universalistischen Kategorien, bleibt aber in römischen Hierarchien verwurzelt. Es formuliert Pflichten gegenüber Familie, Freunden, Mitbürgern und Fremden und betont die Vorrangstellung des Gemeinwohls. Die pädagogische Form – Ratschläge an den studierenden Sohn – verweist auf die Bildungswege der Elite, die in Griechenland Rhetorik und Philosophie erwarb. Diese Verbindung von häuslicher Erziehung, öffentlicher Laufbahn und philosophischer Reflexion ist ein charakteristischer Zug der späten Republik.
Die kulturelle Infrastruktur der Zeit förderte die schnelle Zirkulation von Texten. Aristokratische Bibliotheken, professionelle Abschreiber und Gelehrtenkreise – nicht zuletzt Ciceros Freund Titus Pomponius Atticus – ermöglichten die Verbreitung philosophischer Prosa. Buchrollen wurden in privaten Netzwerken kopiert und diskutiert, ehe sie breiter kursierten. „De officiis“ ist als Hand- und Lehrbuch konzipiert, geeignet für Lektüre, Exzerpt und schulische Aneignung. Diese Produktions- und Lesekultur begünstigte normative Schriften, die klare Gliederung, Beispiele und prägnante Definitionen bieten – genau die Stärken, mit denen Cicero griechisches Gedankengut in römischer Sprache greifbar machte.
Religiös bewegte sich Rom zwischen traditionellen Kultpraktiken und philosophischer Rationalisierung. Cicero, selbst Augur, respektierte kultische Formen, verstand Ethik jedoch als vernunftbegründet. „De officiis“ verknüpft Pflichten gegen Menschen mit Achtung vor Recht und Eid und wendet sich gegen Sakrileg und Meineid im politischen Alltag. Diese Perspektive integriert römische Frömmigkeit in eine naturrechtliche Ordnung, die über lokale Kulte hinausreicht. In einer Zeit, in der religiöse Zeichen politisch instrumentalisiert wurden, bietet Ciceros Ansatz einen Rahmen, der moralische Verbindlichkeit nicht vom Zufall der Auspizien, sondern von Vernunft und Gemeinwohl herleitet.
Die unmittelbare Nachgeschichte verschärfte die Krise: 43 v. Chr. bildeten Octavian, Antonius und Lepidus das Zweite Triumvirat; Proskriptionen setzten ein. Cicero fiel im Dezember 43 v. Chr. den Verfolgungen zum Opfer. In diesem Kontext wurde „De officiis“ zum Vermächtnis eines Republikaners, der Ethik als Bollwerk gegen Willkür verstand. Das Werk bietet keine politischen Rezepte für die Tageslage, doch es liefert Maßstäbe, an denen sich Handeln in extremen Situationen prüfen lässt. Gerade die Distanz zur Parteilogik machte es anschlussfähig für Leser, die Ordnung und Sinn in einem zerfallenden Gemeinwesen suchten.
Die Rezeption in der Antike und Spätantike war breit. In Schulen und Rednerausbildung diente der Text als moralisches und stilistisches Muster. Kirchenväter wie Ambrosius adaptierten das Konzept in „De officiis ministrorum“ (spätes 4. Jahrhundert), indem sie christliche Tugendlehre mit römischer Amtsmoral kombinierten. Diese Aneignung zeigt, wie Ciceros Pflichtenlehre über den politischen Kontext der Republik hinaus wirksam blieb. In der Folgegeschichte – bis in Renaissancehumanismus und frühneuzeitliche Naturrechtsdiskurse – prägte das Werk Debatten über Gemeinwohl, Recht und die Grenzen politischer Zweckmäßigkeit.
Im Kern kommentiert „De officiis“ seine Gegenwart, indem es Tyrannei, Korruption und persönliche Vorteilsnahme an den Maßstäben von Recht und Tugend misst. Es kritisiert die Verwechslung von Nutzen und Ehre, warnt vor Mittel, die das Gemeinwesen unterminieren, und ruft zu einer concordia, die auf Recht und Maßhaftigkeit beruht. Der Text bietet ein modernes Profil des Staatsmannes der Republik: rechtlich gebunden, rational abwägend, dem Gemeinwohl verpflichtet. Indem Cicero das Vorrangverhältnis des Honestum festschreibt, widerspricht er den Machttechniken der Zeit und entwirft eine normative Ordnung, die politisches Handeln über Kontingenzen erhebt.
Marcus Tullius Cicero, geboren 106 v. Chr. in Arpinum und gestorben 43 v. Chr., gilt als herausragender Redner, Staatsmann und Schriftsteller der späten römischen Republik. Als Konsul 63 v. Chr. stand er im Zentrum politischer Krisen und setzte Maßstäbe der Forensik und politischen Rhetorik. Seine Reden – etwa In Catilinam, Pro Milone oder die Philippicae – markieren Wendepunkte der römischen Geschichte. Zugleich schuf er mit Werken wie De Oratore, De Republica, De Legibus, De Officiis und den Tusculanae Disputationes eine philosophische Prosa, die griechisches Denken in lateinischer Sprache systematisch erschloss und ein dauerhaftes Vokabular der Theorie begründete.
Ciceros Lebenswerk verbindet Handlung und Reflexion: gerichtliche und politische Reden, theoretische Abhandlungen sowie ein umfangreicher Briefwechsel, der mit Ad Atticum, Ad Familiares und den Briefen an seinen Bruder eine Hauptquelle für die letzten Jahrzehnte der Republik darstellt. Sein Stil, geprägt von kunstvoller Periodik, Ausgewogenheit und thematischer Klarheit, prägte die Normen lateinischer Prosa. Die Vielseitigkeit seines Œuvres – von Prozessplädoyers über rhetorische Lehrschriften bis zu Dialogen über Ethik, Politik und Religion – verleiht ihm eine historisch wie literarisch einzigartige Stellung, in der Autor, Akteur und Theoretiker eng zusammenfallen.
Cicero wuchs in einer angesehenen, aber nicht patrizischen Familie auf und erhielt in Rom eine umfassende Ausbildung in Grammatik, Rhetorik und Recht. Früh wandte er sich dem Juristen Quintus Mucius Scaevola (dem Augur) zu und lernte dort die Grundlagen juristischer Argumentation und Staatsauffassung. Nach ersten Auftritten als Anwalt suchte er, auch aus gesundheitlichen Gründen, weitere Schulung in Griechenland und Kleinasien. Besonders wichtig wurde sein Training bei Apollonius Molon auf Rhodos, wo er Stimme, Gestik und Disposition seiner Reden verfeinerte. Diese formative Phase legte die Basis für die spätere Verbindung von praktischer Redekunst und methodischem Theoriebewusstsein.
Philosophisch prägten Cicero die hellenistischen Schulen, vor allem die akademische Skepsis um Philo von Larissa sowie der Stoizismus in der Tradition Posidonios’ und Panaetios’. Er setzte sich zudem mit Platon und Aristoteles auseinander und diskutierte die Lehren der Epikureer, ohne sich ihnen anzuschließen. Aus dieser Auseinandersetzung entwickelte er das Programm, griechische Philosophie für ein römisches Publikum aufzubereiten. Dabei prägte er lateinische Fachtermini, die das Nachdenken über Ethik, Erkenntnis, Naturrecht und Staatsverfassung in seiner Sprache erst ermöglichten. Literarisch bewunderte er klassische Redner und Historiker und strebte eine Prosa an, die Genauigkeit mit stilistischer Fülle verbindet.
Seine literarische Laufbahn begann mit spektakulären Erfolgen vor Gericht. Mit Pro Roscio Amerino (80 v. Chr.) trat er als Verteidiger in einem heiklen Mordfall hervor. Als Quaestor diente er 75 v. Chr. auf Sizilien, wo er Ansehen gewann, das ihm später in der Anklage gegen den korrupten Statthalter Verres half. Die Verrinischen Reden (70 v. Chr.) demonstrierten akribische Beweisführung, moralische Empörung und packende Inszenierung. Cicero profilierte sich als Redner, der Rechtsverfahren als Bühne politischer Ethik verstand, und gewann eine Reichweite, die ihn in die führenden Ämter der Republik trug, bis hin zum Konsulat.
Im Jahr seines Konsulats 63 v. Chr. prägten die Catilinarischen Reden seine öffentliche Rolle als Verteidiger der Ordnung. Doch Cicero suchte nicht nur forensische Brillanz, sondern auch theoretische Grundlegung. Mit De Oratore (55 v. Chr.) entwarf er ein Ideal des Redners als gebildeten Staatsbürger, in dem Wissen, Urteilskraft und Stil zusammenwirken. Spätere Schriften wie Brutus und Orator (beide 46 v. Chr.) reflektierten die Geschichte und Normen der Redekunst. Diese Werke verknüpfen Technik und Ethos, indem sie die Verantwortung des Redners gegenüber Staat und Öffentlichkeit betonen.
Sein philosophisches Œuvre entstand vor allem in politisch unruhigen Zeiten. De Republica und De Legibus entwerfen eine römische Theorie des Gemeinwesens, beeinflusst von griechischen Vorbildern, aber auf mos maiorum und Rechtsdenken gegründet. Die Tusculanae Disputationes, De Finibus, De Natura Deorum, De Divinatione und De Fato behandeln Leid, Glück, Götterglaube, Vorzeichen und Notwendigkeit. Laelius de amicitia und Cato maior de senectute verbinden praktische Lebenslehre mit literarischer Eleganz. Der Hortensius – verloren, aber bezeugt – zielte auf die philosophische Lebenswahl. Cicero favorisierte die dialogische Form, um Abwägung und Argumentprüfung sichtbar zu machen.
Auch in späteren Prozessen und politischen Reden zeigte er stilistische Spannweite. Pro Archia verteidigte die Dichterehre und das Bürgerrecht, Pro Caelio verband juristische Präzision mit sozialer Beobachtung, Pro Milone offenbarte die Fragilität der res publica unter Parteigewalt. Seine Briefe geben Einblick in Entscheidungsprozesse, Stimmungen und Netzwerke und sind literarisch eigenständig. Zeitgenössisch erfuhr er Bewunderung und Widerspruch: Gegner sahen in ihm Opportunismus, Anhänger Maß und Geist. Trotz wechselnder politischer Konjunkturen blieb sein Anspruch, Redekunst als moralisch-politische Praxis zu verstehen, ein roter Faden seines literarischen Lebenswerks.
Ciceros Denken kreist um das Recht, eine gemischte Verfassung und die Vorrangstellung des Gesetzes vor der Willkür. Er reklamiert eine Ethik der Pflichten, die in De Officiis programmatisch wird und das Handeln des Staatsbürgers an Nützlichkeit und Würde bindet. In den Verrinen verknüpfte er juristische Strenge mit dem Schutz der Provinzialen, im politischen Tagesgeschäft warb er für concordia ordinum, also die Zusammenarbeit der führenden Stände zur Stabilisierung des Gemeinwesens. Sein Naturrechtsbegriff zielte auf universale Normen, die positive Gesetze leiten sollen. Damit verband er römische Praxis mit philosophischer Begründung und verlieh republikanischer Politik eine theoretische Tiefe.
Seine Überzeugungen gerieten in Krisen. Nach dem Vorgehen gegen die Catilinarier wurde seine Rolle heftig diskutiert. 58 v. Chr. zwang ihn ein von Publius Clodius Pulcher initiiertes Gesetz ins Exil; 57 v. Chr. kehrte er zurück. Als Praetor (66 v. Chr.) und später als Konsular warnte er vor Machtballungen, suchte aber oft Kompromisse. Im Bürgerkrieg zwischen Caesar und Pompeius tendierte er zur senatsnahen Seite, bemühte sich jedoch nach Caesars Sieg um Ausgleich. Nach der Ermordung Caesars trat er mit den Philippicae Antonius entschieden entgegen. Politische Rede blieb für ihn nicht nur Mittel, sondern Ausdruck sittlicher Verpflichtung.
In den letzten Jahren intensivierte Cicero seine schriftstellerische Arbeit. 45–44 v. Chr. entstanden unter anderem die Tusculanae Disputationes, De Finibus, De Natura Deorum, De Divinatione, De Fato sowie De Officiis. Zugleich suchte er nach Caesars Tod 44 v. Chr. mit den Philippicae die Republik gegen Marcus Antonius zu verteidigen. Nach Bildung des zweiten Triumvirats wurde er proscribiert. Im Dezember 43 v. Chr. fiel er auf der Flucht bei Formiae. Sein Ende markiert das Scheitern einer politischen Generation, die die Republik bewahren wollte, während die Strukturen bereits in Richtung Alleinherrschaft drifteten.
Ciceros Nachwirkung ist vielschichtig. In der Antike galt er als Maßstab der Beredsamkeit, und seine Briefe wurden zu Hauptquellen der späten Republik. Seine lateinische Terminologie verankerte griechische Philosophie im römischen Denken. Kirchenväter, darunter Augustinus, wurden durch sein verlorenes Werk Hortensius zur Philosophie hingeführt. In der Renaissance entstand Ciceronianismus als Stilideal; Humanisten wie Petrarca und Erasmus nahmen ihn zum Modell der Prosa. Politisch wirkte sein Naturrechts- und Pflichtdenken bis in die Neuzeit. Als Schriftsteller, Theoretiker und Akteur prägte er Sprache, Recht und Staatsverständnis – und bleibt ein Schlüsselautor europäischer Bildung.
Inhaltsverzeichnis
I. Cicero's schriftstellerische Thätigkeit in den drei letzten Jahren seines Lebens.
1. Nachdem die Freiheit des Römischen Reiches durch Cäsar unterdrückt und die alte Verfassung des Staates umgestoßen war, zog sich Cicero von dem Staatsdienste zurück, da er, der sein Vaterland über Alles liebte, einem Staate, an dessen Spitze ein Gewaltherrscher stand und in dem nur Willkür die Stelle der Gesetze einnahm, seine Dienste nicht mehr widmen konnte. Der bedauernswerthe Zustand der öffentlichen Verhältnisse erfüllte ihn mit tiefer Trauer, und zu dem Schmerze um den Staat gesellte sich auch noch ein häusliches Unglück, indem ihm seine innigst geliebte Tochter Tullia[2] durch den Tod entrissen wurde. In dieser Stimmung wandte er sich dem Studium der Philosophie zu, die er schon in seiner Jugend eifrig getrieben hatte, und suchte aus dieser Quelle Trost und Erleichterung für sein tief betrübtes und niedergebeugtes Gemüth zu schöpfen.
2. Sowie er es aber immer als seine Lebensaufgabe betrachtet hatte seine ganze Thätigkeit der Wohlfahrt seines Vaterlandes zu widmen, so wollte er auch jetzt, von der Staatsverwaltung und den gerichtlichen Geschäften befreit, die Muße, die ihm die Nothwendigkeit auferlegt hatte, nicht in Unthätigkeit dahin schwinden lassen, sondern sie vielmehr zum Besten seiner Mitbürger anwenden. Er faßte daher den Entschluß die Griechische Philosophie nach Latium zu verpflanzen, die wichtigsten Theile derselben in Lateinischer Sprache zu behandeln und so diese herrliche Wissenschaft seinen Landsleuten zugänglicher zu machen.
3. Er entwickelte eine erstaunenswerthe schriftstellerische Thätigkeit auf dem Gebiete der Philosophie. In den Jahren 45 und 44 v. Chr. gab er folgende Schriften heraus: die Trostschrift, den Hortensius über das Lob der Philosophie, fünf Bücher über das höchste Gut und Uebel und die Akademischen Untersuchungen; im folgenden Jahre: die Tusculanen in fünf Büchern; drei Bücher von dem Wesen der Gottheit, zwei Bücher über die Weissagung, die Schrift über das Schicksal, den Lälius über die Freundschaft, den Cato über das Alter, die Schrift über den Ruhm, die Topik (die zu den rhetorischen Schriften gehört) und die drei Bücher über die Pflichten.
4. Diese schriftstellerische Thätigkeit muß um so bewunderungswürdiger erscheinen, wenn man bedenkt, daß er sich seit dem Anfange Septembers des Jahres 44 v. Chr. wieder dem politischen Schauplatze zugewandt hatte und sich auf demselben als Staatsredner in voller Thätigkeit zeigte.
5. Nach der Ermordung Cäsar's (15. März 44) nämlich schöpfte er wieder Hoffnung, die Freiheit des Römischen Staates werde aufs Neue wieder aufblühen, die alte Verfassung zurückkehren und er selbst wieder eine einflußreiche Stellung in der Staatsverwaltung einnehmen. Allein an die Stelle Cäsar's trat Marcus Antonius, der zwar alle Fehler und Laster seines Vorgängers, aber nicht seine lobenswerthen Eigenschaften besaß. Mit bewundernswerther Kraft und Entschlossenheit trat Cicero gegen Antonius, der sich nach Cäsar's Beispiele an die Spitze des Staates setzen wollte, auf und hielt gegen ihn die herrlichen Reden, die unter dem Namen Philippiken[1] bekannt sind (im J. 44 und 43). Er hatte besonders auf den jungen Octavius, Cäsar's Großneffen, der auf Seiten der Optimaten stand, seine Hoffnung gesetzt. Aber bald darauf verband sich Octavius mit Antonius und Lepidus zu einem Triumvirate und gab Cicero dem Antonius preis, der ihn am 7. December des Jahres 43 ermorden ließ.
II. Die Lehre von den Pflichten.
1. Die Stoiker theilten die Moralphilosophie in drei Theile ein: in die Lehre von den Gütern (von dem höchsten Gute), von den Tugenden und von den Pflichten2. Die früheren Philosophen hatten die Lehre von den Pflichten nicht besonders abgehandelt, sondern nur angedeutet. Die Stoiker waren die Ersten, welche diese Untersuchung, die früher über die ganze Moralphilosopie ausgebreitet war, zu einem besonderen Gegenstande ihrer Betrachtung machten. Die Grundlage der ganzen Moralphilosophie bildete bei den Alten die Lehre von den Gütern oder von dem höchsten Gute. Unter einem Gute verstehen die Alten das, was durch die Kraft der Tugend, durch die moralische Kraft des Menschen, erzeugt wird, und das höchste Gut ist die Vereinigung aller Güter, die durch die Tugend erzeugt werden. Die Tugend aber ist die gleichmäßige und beständige Kraft der Seele, durch die das Gute erzeugt wird[2q]. Was dieses Gute sei, wird von verschiedenen Schulen verschieden bestimmt. Die Pflicht endlich ist die Regel, nach der sich die Tugend richtend das Gute erzeugt.
τὸ καθη̃κον τὸ ακόλουθον εν ζω̃η, ὸ πραχθὲν εύλογον απολογίαν έχει[4]3 , d. h. die Pflicht ist das Zusammenhängende im Leben, das gethan eine vernünftige Rechtfertigung zuläßt[1q]. Sie nehmen eine doppelte Pflicht an: eine vollkommene (τέλειον) und eine mittlere (μέσον) oder gewöhnliche. Die vollkommene Pflicht wird auch κατόρθωμα ( rectum ) und die mittlere Pflicht schlechtweg καθη̃κον genannt 4. Die mittleren oder gewöhnlichen Pflichten gehören den Nichtweisen, die vollkommenen aber nur den Weisen an. Die vollkommenen Pflichten, die κατορθώματα ( recta oder recte facta), die rechten Handlungen, fassen alle Bestandtheile der Tugend in sich 5 und werden mit der vollen Kraft der Tugend ausgeführt; die mittleren Pflichten (τὰ καθήκοντα), die schicklichen Handlungen, unterscheiden sich von jenen in Ansehung der sittlichen Kraft, mit der sie ausgeführt werden. Während der Weise seine Handlungen rasch und ohne Mühe, aus einem inneren Drange ausführt, thut dieß der Nichtweise mit Mühe und Anstrengung, durch die äußeren Umstände dazu veranlaßt.
3. Die Stoiker scheinen die Lehre von den Pflichten nach den vier Kardinaltugenden ( Klugheit, φρόνησις, prudentia; Tapferkeit, ανδρεία, fortitudo; Gerechtigkeit, δικαιοσύνη, justitia; Mäßigkeit, σωφροσύνη, moderatio) eingetheilt zu haben. Auch Cicero hat diese Eintheilung befolgt. Die Stoiker sagten jedoch: in jeder den Pflichten entsprechenden Handlung müssen alle Tugenden vereinigt sein; denn wenn auch eine Handlung nur Eine Seite der Sittlichkeit zeigt, so muß sie doch auch die übrigen Tugenden in sich schließen. Z. B. in einer gerechten Handlung tritt zwar die Gerechtigkeit besonders hervor; aber die gerechte Handlung kann nicht als der Ausfluß der Gerechtigkeit allein gedacht werden, sondern als der Ausfluß aller Tugenden.
III. Cicero's Bücher über die Pflichten.
1. Die Abfassung der drei Bücher über die Pflichten fällt in die Monate October und November des Jahres 44 v. Chr. 6, also in das dreiundsechzigste Lebensjahr Cicero's.
2. Die ganze Untersuchung über die Pflichten ist nach Cicero von doppelter Art. Die eine, die theoretische, gehört der Untersuchung über das höchste Gut an, worauf die vollkommenen Pflichten, welche sich auf den Weisen beziehen, abgeleitet werden; die andere, von der die mittleren oder gewöhnlichen Pflichten abgeleitet werden, beruht auf den Vorschriften, welche sich auf die Einrichtung des gewöhnlichen Lebens beziehen. Diese gewöhnlichen Pflichten bilden den Gegenstand, den Cicero in diesen Büchern behandelt. Nicht der vollendete und durchaus weise Mensch wird in ihnen aufgestellt, sondern ein vir bonus[5], das heißt ein Mann, den man im gewöhnlichen Leben einen Biedermann, einen rechtschaffenen Mann nennt.
3. Insbesondere scheint er bei Abfassung dieser Bücher den Staatsmann ins Auge gefaßt zu haben. Er will gleichsam das Bild eines Mannes aufstellen, der mit Würde der Verwaltung des Staates vorstehen kann. Verschiedene Gründe mußten ihn dazu bestimmen. Zunächst hatte er diese Bücher für seinen Sohn geschrieben, dem er eine Anleitung geben wollte, wie ein junger Mann sich zu einem tugendhaften Staatsmanne ausbilden könne; dann schrieb er für Römer und insbesondere für junge Römer, deren höchstes Streben war eine wichtige Stellung im Staate einzunehmen; und Cicero selbst hatte in früheren Jahren die ersten Staatsämter bekleidet und sich um die Verwaltung des Staates unsterbliche Verdienste erworben, und noch in dem Jahre, in dem diese Bücher geschrieben sind, war er wieder mit aller Kraft als Staatsmann aufgetreten und hatte gegen Antonius die vier ersten Philippischen Reden gehalten. Mit tiefer Wehmuth blickte er auf die traurige Lage des Staates, welche durch die Leidenschaften und Begierden der Männer, die an der Spitze des Staates damals standen oder kurz zuvor gestanden hatten, herbeigeführt waren. Darum wollte er durch seine Schrift über die Pflichten nach Kräften dazu beitragen, daß die Römische Jugend, die sich dem Staatsdienste widmete, in allen ihren Handlungen und in ihrer ganzen Lebensweise sich von den Grundsätzen der Sittlichkeit leiten und bestimmen lasse. Mit der größten Erbitterung und Entrüstung spricht er gegen Cäsar und Antonius, durch deren Herrschsucht die Freiheit und die alte Verfassung des Staates vernichtet worden war 7. Ueberall tritt in diesen Büchern deutlich der Staatsmann hervor, selbst in den Beispielen, die er zur Erklärung und Beleuchtung seiner Lehren aus der Griechischen und Römischen Geschichte entlehnt; aber weit weniger der Philosoph, der in seinen Untersuchungen nicht eine bestimmte Klasse von Menschen, sondern das ganze Menschengeschlecht berücksichtigen soll.
4. Ueber die Pflicht im Allgemeinen und über den Begriff derselben spricht er sich sehr kurz aus. Er wundert sich 8, daß Panätius[3] von der Pflicht keine Begriffsbestimmung gegeben habe; denn jede Unterweisung, die man über irgend einen Gegenstand nach den Grundsätzen der Wissenschaft unternehme, müsse von der Begriffsbestimmung desselben ausgehen, damit man einsehe, was der eigentliche Gegenstand der Untersuchung sei. Man hat dem Cicero den Vorwurf gemacht, er selbst habe die bei Panätius vermißte Begriffsbestimmung nicht gegeben, sondern nur die Eintheilung der Pflicht angeführt. Allein wenn man die Stelle genau betrachtet, so gibt er allerdings eine Begriffsbestimmung, aber nicht der Pflicht im Allgemeinen, sondern nur der mittleren oder gewöhnlichen Pflicht 9, indem er sagt: Mittlere Pflicht ist das, wovon man einen vernünftigen Grund angeben kann, warum es geschehen sei10. Von der vollkommenen Pflicht sagt er nur, sie sei das, was recht ist. Diese Begriffsbestimmung der gemeinen Pflicht ist für den Zweck seiner Schrift genügend, deren Gegenstand die gewöhnlichen Pflichten, Sittenvorschriften für das gewöhnliche Leben sind. Uebrigens paßt diese Bestimmung ebenso gut auf die vollkommenen Pflichten der Weisen, die sich ja überhaupt von den mittleren nur durch den höheren Grad der sittlichen Kraft, mit der sie ausgeübt werden, unterscheiden 11. Aber nicht zu leugnen ist, daß es höchst auffallend erscheinen muß, daß Cicero erst die Eintheilung der Pflichten vorausschickt und dann erst die Begriffsbestimmung von der Pflicht folgen läßt, und zwar erst bei der zweiten Art der Eintheilung und in einer ziemlich nachlässigen Weise. Man hat daher in neuerer Zeit die Vermuthung aufgestellt 12 , daß die Begriffsbestimmung der Pflicht am Ende des zweiten Kapitels in unseren Handschriften verloren gegangen sei und etwa so gelautet habe: Omne, quod ratione actum est, officium appellamus.
5. Cicero 13 theilt nach der Ansicht des Panätius die Pflichten in drei Theile nach der dreifachen Ueberlegung, die man bei Fassung eines Entschlusses anwendet. Diese Ueberlegung bezieht sich nämlich:
a) auf das Sittlichgute, wenn man überlegt, ob der Gegenstand der Ueberlegung sittlichgut oder sittlichschlecht sei, und wenn zwei sittlichgute Handlungen vorliegen, welche von beiden die bessere sei (Inhalt des ersten Buches);
b) auf den Nutzen, wenn man überlegt, ob der Gegenstand der Ueberlegung nützlich oder schädlich sei, und wenn zwei nützliche Handlungen vorliegen, welche von beiden die nützlichere sei (Inhalt des zweiten Buches);
c) die dritte Art der Ueberlegung findet statt, wenn das anscheinend Nützliche mit dem Sittlichguten zu streiten scheint (Inhalt des dritten Buches).
Auf diese Weise entstehen fünf Theile:
von dem Sittlichguten,
wenn zwei sittlichgute Handlungen vorliegen, welche von beiden vorzuziehen sei,
von dem Nützlichen,
wenn zwei nützliche Handlungen vorliegen, welche von beiden vorzuziehen sei,
von dem Streite des Nützlichen mit dem Sittlichguten.
6. Wie wir oben gesehen haben, hat Cicero die Lehre von den Pflichten nach den vier Kardinaltugenden (Klugheit, Gerechtigkeit, Mäßigkeit, Tapferkeit) abgehandelt. Diese Behandlungsweise leidet an dem Fehler, daß immer nur Eine Tugend berücksichtigt und diese Eine Tugend von den anderen getrennt wird, da doch nach der Meinung der Stoiker alle Tugenden so innig mit einander verbunden sind, daß alle an allen Theil nehmen und nicht eine Tugend von einer anderen getrennt werden kann. Es gibt also nur Eine Tugend, und diese besteht in der Vollkommenheit der Vernunft; aber diese Vernunft äußert ihre Kraft auf verschiedene Weise 14.
7. Eine andere Abtheilung der Pflichten fand nach den drei Theilen der menschlichen Natur statt, welche die Stoiker annahmen. Diese drei Theile sind: das thierische Wesen im Menschen, die Vernunft und der Geselligkeitstrieb 15. Hiernach besteht jede mit den Pflichten übereinstimmende Handlung darin, daß man die Triebe der thierischen Natur der Herrschaft der Natur unterwirft, dieselben durch die Vernunft richtig leitet und die Vernunft und den Geselligkeitstrieb ausbildet und vervollkommnet. Diese Eintheilung ist der anderen vorzuziehen, da nach ihr eine sittlichgute Handlung als ein Ausfluß der ganzen und vollen Tugend und nicht eines Theiles der Tugend erscheint.
8. Die Klugheit (φρόνησις, prudentia) beruht auf der Erkenntniß der Wahrheit 16 . Diese Tugend handelt Cicero sehr kurz ab, sei es, daß sein Vorgänger Panätius diesen Theil der Lehre von den Pflichten kurz erörtert hatte, sei es, daß Cicero meinte, derselbe liege dem praktischen Sinne seiner Landsleute, für die er schrieb, zu fern. Darin hat Cicero gefehlt, daß er diese Tugend in ein genus naturale und in ein genus honestum, d. h. in die Klugheit, die sich auf die Natur bezieht, und in die Klugheit, die sich auf die Sittlichkeit bezieht, getheilt hat. Er vermischt offenbar die Tugend der Klugheit mit den Wissenschaften. In einer Moral aber muß alles von der moralischen Erkenntniß ausgehen, nicht von einer anderen Einsicht. Nur die Klugheit, die moralische Einsicht, muß hingestellt werden; die Künste und Wissenschaften kann man nicht als Tugenden aufstellen, sondern als Fähigkeiten, welche die moralische Einsicht ausbilden muß. Doch ist es auch möglich, daß dieser Irrtum nicht zuerst von Cicero, sondern schon von Panätius begangen ist.
9. Hierauf folgen die übrigen Kardinaltugenden:
Die Gerechtigkeit (δικαιοσύνη, justitia), die auch die Wohlthätigkeit, die Billigkeit, die Dankbarkeit und die Pflichten, auf denen die Geselligkeit des Lebens beruht 17, umfaßt;
die Tapferkeit oder Seelengröße (ανδρεία, fortitudo), die aus einem Streben nach Vorrang entsteht 18;
die Mäßigkeit und Selbstbeherrschung (σωφροσύνη, moderatio, modestia, temperentia), woraus auch das Anständige ( decorum, πρέπον) bezogen wird, welches sowol in den anderen Tugenden, als auch ganz besonders in der Selbstbeherrschung hervortritt 19.
10. Das Anständige ( decorum) ist nach seiner 20 Bestimmung doppelt: erstens das allgemeine Anständige, das sich in der Sittlichkeit überhaupt befindet; zweitens ein diesem Untergeordnetes, das sich auf die einzelnen Theile der Sittlichkeit bezieht. Das allgemeine Anständige ist das, was der Erhabenheit des Menschen angemessen ist, inwiefern sein Wesen sich von den übrigen lebenden Geschöpfen unterscheidet. Das diesem untergeordnete Anständige ist das, was unserer Natur insofern angemessen ist, als sich darin Mäßigung und Selbstbeherrschung mit einem gewissen edlen Anstande zeigt.
11. Panätius hatte drei Fälle aufgestellt, wo die Menschen über das, was Pflicht ist, zu überlegen und mit sich zu Rathe zu gehen pflegen 21. Der erste ist, wenn sie in Ungewißheit sind, ob das, um was es sich handelt, sittlichgut oder unsittlich sei; der zweite, ob es nützlich oder schädlich sei; der dritte, wie man bei einem Streite des anscheinend Sittlichguten mit dem anscheinend Nützlichen zu entscheiden habe. Ueber die beiden ersten Fälle hat er sich in drei Büchern erklärt; über den dritten aber, schreibt er, wolle er demnächst reden, hat jedoch sein Versprechen nicht erfüllt.
I. 3, 10), seien zwei Fälle übergangen. Denn nicht allein, sagt er, pflegt man zu überlegen, ob Etwas sittlichgut oder unsittlich sei, sondern auch, wenn zwei sittlichgute Handlungen vorliegen, welche von beiden die bessere sei; desgleichen wenn zwei nützliche Handlungen vorliegen, welche von beiden die nützlichere sei.
13. Allein deßhalb durfte Cicero dem Panätius keinen Vorwurf machen. Gerade die größten Sittenlehrer wollen von diesem Theile der Moralphilosophie, den man die Casuistik nennt, Nichts wissen. Sind die Grundbegriffe der Moral richtig aufgestellt, so kann man die Casuistik gänzlich entbehren; denn in dieser wird nur das nachgeholt, was bei der Aufstellung des Grundbegriffes übersehen war 22.
14. In der Untersuchung über das Nützliche (Inhalt des zweiten Buches) wird zuerst über das Nützliche im Allgemeinen gehandelt; dann werden die Arten des Nützlichen aufgezählt, welche zur Erhöhung des Glückes und Ansehens der Menschen beitragen (II. 6, 21) Ferner wird über die Mittel gesprochen, wodurch wir das Nützliche erreichen können. Alles, was zur Erhaltung des menschlichen Lebens beiträgt, sind theils leblose Dinge, theils lebende Wesen (II. 3, 11); von den letzteren die einen vernunftlos, die anderen vernünftig. Das Nützliche wird mit dem Nützlichen nur kurz verglichen.
15. In dem dritten Buche endlich wird über den Streit des Nutzens mit der Sittlichkeit gehandelt. Cicero sagt, Panätius habe diese Frage zwar aufgeworfen, aber nicht gelöst, obwol er dreißig Jahre nach Herausgabe seiner Schrift gelebt habe. Auch darüber wundert er sich, daß diesen Punkt Posidonius in einer Abhandlung nur kurz berührt habe, zumal da er schreibe, es sei in der ganzen Philosophie kein Punkt so nothwendig. Cicero stimmt aber keinesweges denen bei, die behaupten, Panätius habe diesen Punkt übersehen, sondern er sagt, absichtlich habe Panätius ihn übergangen, überhaupt habe er ihn gar nicht schreiben dürfen, weil der Nutzen niemals mit der Sittlichkeit streiten könne. Ueber das Letztere lasse sich zweifeln, ob dieser Fall in die Untersuchung habe hineingezogen oder ganz weggelassen werden müssen; aber das Andere unterliege keinem Zweifel, daß er von Panätius aufgenommen, aber unbeachtet gelassen worden sei (III, 2).
IV. Ueber die Quellen, die Cicero in der Schrift über die Pflichten benutzt hat, und über das, was als dem Cicero eigentümlich anzusehen ist.
1. Daß Cicero in den Büchern über die Pflichten vorzüglich den Stoikern gefolgt sei, sagt er selbst 23.
