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Die Steuerpolitik in Deutschland hat es seit Jahrzehnten nicht vermocht, die Vielfalt bei den direkten Steuern durch ein für die Bürger durchschaubares und faires System zu ersetzen. Auch Fachleute blicken schon lange nicht mehr durch. Der Autor schafft mit diesem Buch Klarheit über die eigentlichen Probleme der Steuerkrise und bietet mit der Entwicklung eines neuen Steuersystems einen Weg zu ihrer Überwindung. Der Leser erfährt, was die eigentlichen Ursachen der Komplexität wie auch der Ungerechtigkeiten der gegenwärtigen Einkommensbesteuerung sind: politischer Missbrauch des Steuerrechts als Lenkungsinstrument und Orientierung an dem traditionellen Steuerleitbild, das die ökonomischen Wirkungen der Steuern völlig missachtet und Einkommen mehrfach belastet. Der Autor fordert die Generalüberholung der Steuern auf das Einkommen des Bürgers und die Gewinne der Unternehmen nach dem neuen Leitbild der lebenszeitlichen Einmalbelastung jeglicher Einkommen. Hierdurch wird zugleich gewährleistet, dass die zur Sicherung der bestehenden und die Schaffung neuer Arbeitsplätze erforderliche Kapitalbildung steuerlich nicht länger diskriminiert wird. Anhand praktischer Beispiele der Steuererklärungen eines Arbeitnehmers, Rentners, Vermieters und von Unternehmern wird demonstriert, wie einfach die Einkommensteuer bei dem neuen Steuersystem zu ermitteln ist und wie leicht die Pflichten zu erfüllen sind.
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Seitenzahl: 255
Veröffentlichungsjahr: 2020
Dr. Manfred Rose
Prof. em. für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwissenschaft, an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Von der
Steuervielfalt
zum
Steuersystem
Wegweiser zu einer grundlegenden Reform der Besteuerung des Einkommens der Bürger und des Gewinns von Unternehmen
© 2020 Dr. Manfred Rose
Verlag & Druck: tredition GmbH, Halenreie 40-44, 22359 Hamburg
ISBN Paperback 978-3-7497-9921-3
ISBN Hardcover 978-3-7497-9922-0
ISBN e-Book 978-3-7497-9923-7
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Vorwort
Warum noch eine weitere Steuerreform?
Als Wirtschaftswissenschaftler habe ich mich während meiner ganzen Forschungstätigkeiten darauf spezialisiert, möglichst viel darüber herauszufinden, wie sich Steuern auf den Wohlstand einer Nation und auf das Wohlbefinden Ihrer Bürger auswirken. In Deutschland sprechen die Fakten eine klare Sprache: Unsere komplizierte und in großem Umfang unfaire Vielfalt bei der Besteuerung des Einkommens der Bürger und des Gewinns von Unternehmen führt bei den Betroffenen zu folgenden auf Dauer nicht hinnehmbaren Eindrücken:
• Viele sind maßlos darüber enttäuscht, wie wenig ihnen nach Abführung der Steuer und der Beiträge zur Sozialversicherung von einem zusätzlich verdienten Einkommen verbleibt.
• Viele sind empört über die zahlreichen ungerechten Steuerprivilegien und Steuerschlupflöcher, die vor allem von Besserverdienenden und internationalen Konzernen profitabel genutzt werden können.
• Viele nervt es, dass das Steuerrecht für sie inzwischen ein Buch mit sieben Siegeln ist, dessen eigentlichen Sinn kein Laie mehr verstehen kann.
Weil die abverlangten Steuerlasten keine Akzeptanz finden, versuchen viele Bürger, Steuern – legal – zu vermeiden oder – illegal – zu hinterziehen.
Wir brauchen deshalb eine grundlegende Steuerreform, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlasten, eine einfachere und transparentere Ausgestaltung des Steuerrechts sowie eine geringere steuerliche Beeinträchtigung der marktwirtschaftlichen Antriebskräfte, d.h. insbesondere der Investitionstätigkeit von Unternehmen zu erreichen.
Ein gesellschaftliches Problem ist dabei, dass es höchst unterschiedliche individuelle Auffassungen darüber gibt, was eine gerechte und damit zugleich faire Belastung eines bestimmten Einkommens ist.
Viele sind zudem oft nicht darüber informiert, wie sich Steuerlasten eigentlich zeigen und welchen Umfang sie letztlich haben. Wissenschaftler wie ich können mit ihren Erkenntnissen dabei helfen, die erforderliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten. Sie sind allerdings dazu nicht in der Lage, zu entscheiden, ob die offenbarten Steuerlasten nun in jeglicher Hinsicht gerecht bzw. ungerecht sind. Eine gewisse Entflechtung des Problems können Wissenschaftler hier allerdings dann leisten, wenn ihnen gewisse Grundbedingungen zur Beurteilung vorgegeben sind. Z.B.: gerecht sei, wenn eindeutig als gleich zu sehende Einkommen gleiche Steuerlasten tragen.
Nach einer eingehenden Analyse der eigentlichen Ursachen für das gegenwärtige ‚Steuerdesaster‘ – sie liegen in der Orientierung an einem falschen Steuer-Leitbild – wird in diesem Buch ein zukunftsorientiertes neues Leitbild der steuerlichen Einmalbelastung jeglicher Einkommen aus Erwerbstätigkeiten entwickelt. Mit dieser Orientierungsgrundlage ist es dann möglich, ein konkretes neues Steuersystem zu entwickeln, das dann auch bestimmte in unserer Gesellschaft bestehende Akzeptanzbarrieren angemessen berücksichtigt.
Vieles was in diesem Buch dargelegt wird, gilt für alle Steuern. Im Mittelpunkt stehen jedoch die am Einkommen des Bürgers direkt oder indirekt anknüpfenden Steuern. Dies sind hauptsächlich die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer. Betroffen ist aber auch die Gewerbesteuer, deren grundlegende Reform jedoch in diesem Buch nicht behandelt werden kann.
Ich habe dieses Buch in fünf Hauptteile gegliedert:
Teil I bietet einen Einstieg in die verwirrende Welt von Steuerlasten. Erklärt wird, warum Bürger sich mit guten Gründen darüber aufregen und dazu angeregt werden, Steuern zu vermeiden und zu hinterziehen. Skizziert werden daraufhin Kriterien für ‚gute‘ Steuern auf das Einkommen der Bürger wie auch auf Gewinne der Unternehmen, die die Akzeptanz der Steuerpflichtigen finden sollten. Hierfür sind vor allem die folgenden besonderen Anforderungen maßgebend: Einfachheit (= Transparenz), Fairness (= Gerechtigkeit) und Effizienz (= möglichst geringe Kosten der Besteuerung).
Teil II enthält eine Beschreibung der Einkommensermittlung sowie wesentlichen Wirkungen und Lasten eines strikt nach dem traditionellen Leitbild entworfenen Steuersystems. Dabei wird aufgedeckt, dass dieses Steuerideal mit seiner Orientierung an der umfassenden, jahresgerechten Einkommensbesteuerung keine eindeutige Ermittlung der Steuerbasis ermöglicht, zu exzessiven Lasten bei den Unternehmensgewinnen und Kapitaleinkommen führt sowie Verhaltensänderungen bewirkt, die marktwirtschaftliche Antriebskräfte beeinträchtigen bzw. fehllenken.
Teil III enthält die Darstellung einer zum Alt-Leitbild alternativen Ausgestaltung des Steuerrechts beim Einkommen und Unternehmensgewinn, und zwar nach dem Konzept einer lebenszeitlichen Einmalbelastung jeglicher Teile des Einkommens aus Erwerbstätigkeiten. Gewährleistet werden Fairness, Einfachheit und Effizienz.
Teil IV enthält eine Beschreibung der Grundelemente der Vielfalt deutscher Einkommensteuern – ein Steuersystem ist es definitiv nicht! Dargestellt werden nicht nur die im Einkommensteuergesetz geregelten Entrichtungsformen der Einkommensteuer (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Steuer nach Erklärung und Veranlagung), sondern auch die das Einkommen vieler Bürger indirekt belastenden Gewinnsteuern der Unternehmen, d.h. die Körperschaft- und Gewerbesteuer. Widersprüchliche Regelungen aufgrund ihrer Orientierung an verschiedenen Leitbildern und ihre zudem komplexe Ausgestaltung vermitteln den Eindruck von willkürlicher Steuerbeliebigkeit und nicht den eines transparenten, auf die Akzeptanz des Bürgers hin ausgerichteten Systems.
Teil V skizziert ein sofort umsetzbares neues Modell als Vorlage für eine Änderung des bestehenden Rechts der Einkommens- und Gewinnbesteuerung. Es öffnet den Weg zu einem partnerschaftlichen Steuersystem, mit dem sich Gegenwarts- und Zukunftsprobleme unserer Volkswirtschaft maßgeblich einfacher, gerechter und effizienter bewältigen lassen.
Der Schlussteil enthält einige Empfehlungen für den Einstieg in eine Steuerreform zur Umsetzung des neuen Steuersystems.
Inhalt
Teil I: Zur Akzeptanz von Steuerlasten
von schlechten und guten Steuern
Teil II: Einkommensbesteuerung nach dem traditionellen Leitbild
nicht umsetzbar, unfair und effizienzschädigend
1. Einkommensermittlung
2. Steuerwirkungen und jahresgerechte Steuerlasten
Teil III: Einkommensbesteuerung nach dem lebenszeitlichem Leitbild
einfach, fair und effizienzschonend
1. Einkommensermittlung
2. Steuerwirkungen und lebensgerechte Steuerlasten
Teil IV: Die gegenwärtige Steuervielfalt
eher Steuerbeliebigkeit als Steuersystem
Teil V: Ein neues Steuersystem
sichert die Akzeptanz der Steuerlasten.
1. Die neue Einkommensteuer der Bürger fair, transparent und verstehbar
2. Die neue Gewinnsteuer der Unternehmen entscheidungsneutral
3. Bürgerpflichten in der neuen Steuerwelt
Schlussteil: Auf dem Weg zum Ziel
Teil IZur Akzeptanz von Steuerlasten
von schlechten und guten Steuern
Theorie und Praxis der öffentlichen Finanzen ist beinahe vollkommen von dem Bestreben geformt worden, die auferlegte Last soweit wie möglich zu verschleiern und diejenigen, die sie letztlich zu tragen haben, so wenig wie möglich darauf aufmerksam zu machen. Es ist wahrscheinlich, dass die gesamte Komplexität der Steuerstruktur, die wir errichtet haben, weitgehend das Resultat der Bemühungen ist, die Bürger zu überreden, der Regierung mehr zu geben, als wozu sie bei voller Faktenkenntnis bereit wären.
Friedrich Hayek
Österreichischer Nationalökonom
Steuerhinterziehung ist der strafbare Versuch des Steuerzahlers, das staatliche Versprechen der Steuergerechtigkeit auf privater Basis zu realisieren.
Helmar Nahr
Deutscher Mathematiker und Unternehmer
Der deutsche Romantiker Novalis hat sehr viel über die Schönheit der Natur und über die Wonnen der Liebe geschrieben. Weniger über das Steuerzahlen. Doch hatte er auch dazu eine reichlich romantische Anschauung. Er schrieb:
"Man sollte dem Staat seine Steuern zahlen wie man seiner Geliebten einen Blumenstrauß schenkt."
Blumen fürs Amt
Wie Poeten ihre Steuern zahlen
Von solch‘ hingebungsvollen Manieren kann der Finanzminister nur träumen. Eher im Hass als in Liebe begegnet der deutsche Staatsbürger seinem Finanzbeamten, mit dem er gnadenlos um jeden Cent ringt.
Wenn einer nicht spurt, wie der andere will, geht es vor den Kadi. Hochkonjunktur für Finanzgerichte: Zigtausend Urteile ergehen Jahr für Jahr im Namen der Steuer. Diese Art der Behandlung von Steuerpflichtigen entspricht wohl eher der Auffassung von Jean-Baptist Colbert, der da sagte:
Steuereintreibung
Gnadenlos
„Zu besteuern heißt, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viel Federn mit möglichst wenig Geschrei erhält.“
Der Staat ist nicht zimperlich. Allerorts geht die Steuerfahndung um. Bei tausenden Steuerzahlern wird übers Jahr hinweg geschnüffelt und durchsucht. Und jedes Jahr steigt die Zahl der Ermittlungen. Die Summe der Rückzahlungen ertappter und durch Selbstanzeigen verängstigter Steuersünder geht in die Milliarden.
Der große Konz
Pfundige Anregung zum Schummeln
Der Bürger hält dagegen. Wer keine Berater anheuert, quält sich durch Ratgeber wie „Keine Angst vor dem Finanzamt" oder den Doppelpfünder „1 000 ganz legale Steuertricks" von Franz Konz. Wer will, fasst die „ganz legalen Steuertricks" dabei auch als
Anregungen für ein bisschen illegales Schummeln auf. Schummeln hier, etwas Schummeln da, das gilt eh schon als Volkssport. Bei Umfragen gestehen regelmäßig vier von fünf Befragten, dass sie es bei ihrer Steuererklärung mit der Wahrheit nicht ganz so genau nehmen. Beliebt ist auch noch immer das Steuerhinterziehen des kleinen Mannes durch Schwarzarbeit.
Doch auch die große Steuerhinterziehung grassiert. Dabei wurde schwarze Barschaft schon immer gerne außer Landes geschafft, am liebsten auf Bankkonten in Luxemburg, der Schweiz, Liechtenstein oder karibischen Steueroasen.
Ob legal, ob illegal
ist für viele ganz egal
Zöllner berichten, dass sich auch ganz feine Leute durchaus mal hinter das Lenkrad eines alten VW-Polos oder Fiat-Puntos klemmen, wenn sie ihr Bares unauffällig über die Grenze karren wollen. Aber nicht nur Schwarzgeld wurde tonnenweise ins Ausland geschmuggelt. Das meiste Geld, das Deutsche unter dem Mantel der Verschwiegenheit auf ausländische Bankkonten eingezahlt haben, war an sich „sauber“. Freilich nicht die darauf gezahlten Zinsen sowie die damit erzielten Spekulationsgewinne!
Fahrerflucht
Aufgedeckt wurde die Hinterziehung der Steuer auf Kapitalerträge – wohl bislang nur zu einem geringen Teil – durch die von Finanzbehörden gekauften CDs mit Daten über Anlagekonten Deutscher – z.B. in der Schweiz – sowie auch durch Selbstanzeigen. Ab Frühjahr 2010 bis Ende 2018 haben sich bundesweit etwa 120 000 Bürgerinnen und Bürger selbst angezeigt. Die hieraus folgenden Mehreinnahmen des Fiskus beliefen sich auf bis zu 7 Milliarden Euro. Packt man alle möglichen Steuerbetrügereien zusammen, kommt da alles in allem also schon einiges an Kleingeld zusammen.
54 Milliarden und mehr pro Jahr
vorbeigeschleust am Fiskus
Nach neueren aus der Presse zu entnehmenden Schätzungen soll der durch Steuerhinterziehung bewirkte Steuerausfall derzeit fast ein Sechstel der Gesamteinnahmen des Bundes betragen. Für das Jahr 2018 wären dies rund 54 Milliarden Euro. Es handelt sich hierbei jedoch immer um Schätzungen nach ganz unterschiedlichen Methoden. Genau weiß niemand, wie hoch das Ausmaß der Einnahmenverluste aus Steuerhinterziehungen für den Fiskus tatsächlich ist.
Wer als Neuling ins große Steuerhinterziehungs-Business einsteigen will, findet auch hierfür passendes Lehrmaterial auf dem lukrativen Markt für graue Steuerliteratur. Frank und frei informieren da die Vertuschungsexperten über „Schwarzgeldanlage in der Praxis“ oder „Die besten Steueroasen für Ihr Geld weltweit". Und wer nicht nur sein Geld, sondern gleich seinen gesamten Hausstand (inklusive sich selbst) aus steuerlichen Gründen ins Ausland verfrachten will, greift zum „Ratgeber Steuerparadiese".
Gerade erst in der Aufdeckungsphase befindet sich die Steuerhinterziehung Vermögender bezüglich des verdeckten Parkens ihres – teilweise ‚schmutzigen‘ – Kapitals in Off-Store Gesellschaften (Briefkastenfirmen, z.B. in Panama). Dabei sollen ihnen auch Banken geholfen haben. Für die hierüber vor allem intendierte Hinterziehung der Steuern auf Zinsen und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren wurde seitens der ‚Fluchthelfer‘ unverblümt mit Slogans wie „Zweitwohnsitz für Kapital“ und „Reisen bildet, z.B. Kapital“ geworben.
Reisen in die Karibik bildet, z.B.
unversteuertes Kapital
Steuern sparen deutsche Bürger auch durch Verlagerung ihres Wohnsitzes ins Ausland. Hierbei handelt es sich nicht um strafbaren Steuerbetrug, sondern um legale Steuervermeidung.
Mitbürger a.D.
Zelte abgebrochen und „rübergemacht“
Viele vermögende „Mitbürger a. D.“ haben aus diesen Gründen dem deutschen Fiskus schon lange den Rücken gekehrt: Zelte abgebrochen und „rübergemacht“ nach Österreich oder lieber noch in die Schweiz oder gleich ins „steuerbefreiende“ Monaco. Prominente Sportler nutzen diesen Weg wohl ausgiebig.
Nach Auffassung von Steuerexperten der OECD haben die nationalen Steuergesetze in der zunehmend vernetzten Welt ihren Zugriff nicht nur auf Kapitaleinkommen der Bürger, sondern auch auf die Gewinne global operierender Unternehmen, der digitalen Wirtschaft und des beweglichen Kapitals verloren. So würden solche Aktivitäten und Anlagen zunehmend – legal – ins Ausland verlagert, wo geringere oder keine Steuern zu zahlen sind.
Aber ob Steuervermeiden oder Steuerhinterziehung, beide Aktivitäten sind Indikatoren für eine niedrige Steuermoral in Deutschland. Das zeigen nicht zuletzt auch die Ergebnisse der – im Auftrag des Bundes der Steuerzahler NRW – von der Kölner Forschungsstelle für empirische Sozialökonomik durchgeführten Befragungen zur Steuermentalität deutscher Bürger. Hiermit soll deren grundsätzliche Einstellung zu den deutschen Steuern, und dabei vor allem zu der empfundenen Last nach Höhe und fairer Verteilung erfasst werden. Die letzten Befragungsergebnisse aus dem Jahr 2014 ergaben, dass die Steuermentalität deutlich gesunken ist. Mehr als 85 Prozent der Befragten, d.h. mehr als vier von fünf Bürgern betrachten ihre individuelle Steuerlast als zu hoch.
Depression
Steuermentalität der Deutschen auf dem Tiefstand
4: 1 verloren
nur jeder Fünfte findet die Steuern gut
Es gibt wohl die folgenden drei Hauptgründe für das schlechte Verhältnis von Steuerstaat zu Steuerbürger.
➢ Kriminelle Veranlagungen bestimmter Bürger und auch von Unternehmen zur Steuerhinterziehung, die allerdings dem Staat in keinem Land der Welt eine andere Wahl lassen als den Einsatz seiner strafenden Machtmittel.
➢ Das Verhältnis der für die Steuererhebung zuständigen staatlichen Organisationen zu den Steuerpflichtigen ist nicht ausreichend genug partnerschaftlich geprägt. Das partnerschaftliche Steuerregime geht von dem Grundsatz aus, dass die Bürger verantwortungsbewusste Menschen sind, die durchaus dazu bereit sind, ihre Steuern ehrlich zu zahlen, solange diese erkennbar fair und einfach sind. Der Staat verhält sich in diesem System wie ein fairer Partner und schenkt den Steuererklärungen der Bürger weitgehendes Vertrauen. Der Bedarf an Steuerberatern ist gering, weil die Steuerzahler im Zweifel gleich die Finanzbeamten selbst konsultieren.
Berufsberatung
Wo Steuerberatern die Mandanten fehlen
➢ Das Steuerrecht ist so organisiert, dass es von den Steuerpflichtigen nicht verstanden wird, d.h. vor allem bezüglich der zu erfüllenden Steuerpflichten und der Höhe der abverlangten individuellen Steuerlast sowie oft auch bezüglich der Verteilungen der Steuerlasten. Auch hierdurch werden nicht nur Anreize zur Steuervermeidung, sondern auch zur Steuerhinterziehung ausgelöst, die von den Akteuren oft – wegen Einschätzung ihrer Geringfügigkeit – nur als Kavaliersdelikt betrachtet wird.
Der Staat hat bei einer Einsicht zu den beiden letzten Gründen und dem Willen hiergegen etwas zu tun, durchaus die Chance, die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Verbesserung des ‚Steuerverhältnis‘ zu seinen Bürgern zu schaffen. Dabei wären sie eigentlich durchaus dazu bereit, ihren fairen Teil zur Finanzierung des Staates beizusteuern.
Wenn uns denn, ja wenn uns denn das deutsche Steuerregime im Großenund Ganzen als partnerschaftlich und damit als gut erschiene. Doch das ist offenbar nicht der Fall. In dieser Situation sollte es doch lohnend sein, einmal darüber nachzudenken, wie ein partnerschaftliches System der Einkommensbesteuerung denn überhaupt aussehen müsste. Ein Steuersystem, das akzeptiert würde, das überzeugt und nicht überwältigt. Sicherlich müsste ein solches System vor allen Dingen erst einmal fair sein.
Der Wille ist da
Womit der Staat rechnen sollte
Wie die Ergebnisse der Steuerwiderstandsforschung zeigen, ist der starke Wunsch der Bürger nach fairen Steuern keineswegs vorgeheuchelt. Die steuerpsychologische Forschung hat vielmehr nachgewiesen, dass das Gerechtigkeitsempfinden in der Tat einen besonders großen Einfluss auf die Steuermentalität und Steuermoral nimmt. Eine eigene hohe Steuerbelastung wird demnach weit eher akzeptiert, wenn die Steuerlasten insgesamt als fair verteilt angesehen werden.
Fairer machen
Gerechtigkeit bricht Steuerwiderstand
Verhaltensexperimente haben darüber hinaus auch bewiesen, dass Gelegenheiten zur Steuervermeidung und zur Steuerhinterziehung in einem als fair empfundenen Steuersystem weit weniger ausgenutzt werden als in einem als unfair empfundenen Steuersystem. Die Bürger wollen also ein faires Einkommensteuerrecht und haben deshalb auch ein Anrecht darauf. Wann aber wird eine Einkommensteuer als fair empfunden? Bei den Steuerexperten herrscht Einigkeit darüber, dass eine gerechte Einkommensteuer zwei Forderungen erfüllen sollte:
Gerechtigkeit
Horizontal und vertikal
• Bürger mit einem gleich hohen Einkommen sollen auch einen gleich hohen Teil davon abgeben.
• Je mehr Einkommen jemand hat, desto größer sollte der Teil sein, den er davon abgeben muss.
Ist die erste Forderung erfüllt, spricht man von einer horizontal gerechten Steuer, ist die zweite erfüllt, sagt man, die Steuer sei vertikal gerecht. Während die erste Forderung nach horizontaler Gerechtigkeit sofort verständlich ist, soll die zweite Forderung nach vertikaler Gerechtigkeit kurz an einem Beispiel veranschaulicht werden:
Sagen wir, Herr Müller habe ein Einkommen von 30 000 Euro und muss darauf 6 000 Euro Steuern zahlen – muss also davon 20 Prozent abgeben. Frau Lüdenscheid habe ein Einkommen von 60 000 Euro und muss bei gleichem Steuersatz 12 000 Euro Steuern zahlen. Dann gilt: Frau Lüdenscheid verdient doppelt so viel wie Herr Müller und zahlt auch doppelt so viel Steuern. Damit wird dem Grundanspruch einer vertikal gerechten Einkommensbesteuerung entsprochen. Weitergehend wird auch die Meinung vertreten, dass die Steuerzahlung nicht nur mit dem Einkommen absolut, sondern auch relativ steigen müsse. Hiernach hätte Frau Lüdenscheid nicht 20 %, sondern vielleicht 30 % von ihrem Einkommen abzugeben.
Um die beiden ‚Gerechtigkeiten‘ zu garantieren, sind zunächst zwei Schritte absolut notwendig:
1. Im ersten Schritt muss das Einkommen eines jeden Bürgers möglichst genau und treffsicher bestimmt werden. Das Resultat dieser Bemühungen ist das zu versteuernde Einkommen, das auch als Steuerbemessungsgrundlage der Einkommensteuer bezeichnet wird. Da aber beide Begriffe sehr sperrig sind, spreche ich im Weiteren einfach von der Steuerbasis.
Drei Schritte
zu einer fairen Einkommensteuer
2. Im zweiten Schritt muss für jeden möglichen Betrag der Steuerbasis ein vom jeweiligen Steuerbürger zu entrichtender Steuerbetrag so festgesetzt werden, dass die beiden Gerechtigkeitsforderungen insgesamt erfüllt werden können. Das Resultat dieses zweiten Schrittes folgt aus dem Einkommensteuertarif.
Insbesondere bei den mit dem ersten Schritt verbundenen Anforderungen ist eine Fülle entscheidender, oft unterschätzter Probleme zu lösen:
Die große Frage
Was sind eigentlich Einkommen?
• Was sind eigentlich Einkommen?
• Welche Einkommen gehören in die Steuerbasis?
• Wie ermittelt man die einzubeziehenden Einkommen?
• Wann und wie sind frühere negative Einkommen (Verluste) in der heutigen Steuerbasis zu berücksichtigen?
• Welche Privataufwendungen – d.h. solche, die nicht der Erzielung, sondern der Verwendung von Einkommen dienen – dürfen die Steuerlast mindern?
• Wie bestimmt sich die Steuerbasis aus Einkommen und solchen besonderen Abzügen?
Aus der Forderung, „gerecht“ zu besteuern, finden wir unmittelbar leider keine Antworten auf diese Fragen. Hier kann nur ein ‚Steuerleitbild‘ helfen, das uns die notwendigen Regeln für eine faire Bestimmung der Steuerbasis an die Hand gibt. Ungerecht wäre dann, wenn das Steuerrecht dem jeweiligen Leitbild entgegen bestimmte Einkommen geringer als alle anderen oder sogar gar nicht belastet. Angenommen, das Steuerrecht würde die Honorare von Steuerberatern als steuerfreies Einkommen betrachten und der Steuerbasis deshalb nicht hinzurechnen. Das wäre augenfällig eine grobe Ungerechtigkeit, weil es Steuerberater in einer völlig unfairen Weise besser stellen würde als Mitbürger, die einen anderen Beruf ausüben.
Steuer-Leitbilder
Prinzipien für eine faire Steuerbasis
Gibt es solche groben Ungerechtigkeiten in der deutschen Steuerrealität? Leider ja – und dabei nicht zu wenige! Wer sie wahrnehmen kann, ist dem Staat dafür dankbar, weshalb sie bislang auch nicht abgeschafft wurden.
Nicht anders ist zu erklären, dass es noch immer den langen Katalog von Steuerbefreiungen im Paragrafen 3 des Einkommensteuergesetzes gibt. Dieser könnte eigentlich vollständig gestrichen werden.
Von den betroffenen Interessenvertretern wird z.B. weiterhin vehement die Beibehaltung der steuerfreien Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit verteidigt. Ein Politiker, der sich für die Abschaffung dieser Vergünstigung einsetzte, müsste sich den Vorwurf gefallen lassen er würde den ohnehin kargen Lohn der Tag und Nacht schwer schuftenden Krankenschwestern steuerlich höher belasten wollen. Dass auch andere ihre Einkommen sonntags, nachts oder gar an Feiertagen erzielen und hierfür steuerlich nicht entlastet werden, spielt dabei keine Rolle.
Der Gesetzgeber kommt mir manchmal wie der Osterhase vor. Wie dieser durch den Garten hoppelt und bunte Ostereier versteckt, springt jener durch das deutsche Steuerrecht und stopft hier und da fleißig Steuergeschenke hinein. Im Gegensatz zum Osterhasen wundert sich der Gesetzgeber hinterher allerdings darüber, dass die Steuerzahler ebenso fleißig nach diesen Geschenken suchen und sich auch viele dieser Geschenke abholen, für die sie eigentlich gar nicht bestimmt waren. Die Steuerprivilegien haben nämlich einen äußerst gefährlichen Verführungseffekt: Schritt für Schritt verführen sie den Steuerzahler dazu, sich von der Legalität erst ein wenig und dann immer mehr zu entfernen.
Ein amüsantes und relativ harmloses Beispiel zeigt den Verführungseffekt in Aktion: Nach den Steuererklärungen zu urteilen gab es in ganz Deutschland nicht eine einzige Fahrgemeinschaft von Berufspendlern. Was denken Sie: Gab es wirklich keine? Oder glauben Sie nicht auch, dass die vermeintliche Nichtexistenz von Fahrgemeinschaften etwas mit der hohen Kilometerpauschale zu tun gehabt haben konnte? Der Gesetzgeber hat dann kapituliert. Mit der neuen Entfernungspauschale ist jetzt alles (l)egal: sie gilt nicht nur für Autofahrer und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel (außer Flugzeug und Taxi), sondern auch für die Benutzung eines Bootes, des Fahrrades und der eigenen Füße. Nur wenn man zu Hause bleibt und trotzdem 30 Cent für jeden Entfernungskilometer als abzugsfähige Werbungskosten deklariert, ist dies eine illegale Steuerverkürzung. Viele stört das überhaupt nicht und die Finanzämter können einen solchen Missbrauch kaum kontrollieren.
Km-Pauschale
Missbrauch kaum kontrollierbar
Demnächst gibt es noch mehr, denn für die klimapolitisch begründete Erhöhung der Kraftstoffe solle die Pendler durch eine Erhöhung der Pauschale entschädigt werden.
Das deutsche Einkommensteuerrecht ist mit seinen vielfältigen Steuerausnahmen ein regelrechter Verführungsautomat. Ungerecht ist daran zunächst, dass der Ehrliche immer benachteiligt ist.
Hiervon abgesehen gilt zudem auch, dass die Besserverdienenden eine größere Manövriermasse haben und dadurch vielfältigeren Verführungsreizen ausgesetzt sind. Sie sind nicht anfälliger für Steuerhinterziehung als andere, sie haben dazu aber mehr Gelegenheiten. Aufgrund der Progression des Tarifs fallen Steuerersparnisse bei ihnen auch größer aus als bei Bürgern mit einem mittleren oder geringen Einkommen.
Grob ungerecht
Riesige Profite - und keine Steuern
Entlastung aus Spenden steigt mit dem Einkommen
Da bleiben etwa riesige Profite, die durch den Verkauf von Häusern und anderen Immobilien erzielt werden, nach einer 10-jährigen Haltefrist steuerfrei. Wenn der Bezieher eines jährlichen Einkommens von 300 000 Euro 1 000 Euro spendet, dann reduziert sich seine Steuer derzeit (2020) um 474,75 Euro. Verdient jemand jährlich nur 20 000 Euro, so schenkt ihm der Fiskus nur 274,30 Euro, also rund 200 Euro weniger.
Ein mustergültiges Beispiel ist in diesem Zusammenhang auch das nach Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzbuchs als haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis gewährte Dienstmädchen- und Butler-Privileg:
Es verschafft wohlhabenden Villenbesitzern, die eine sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe beschäftigen, Abzüge von ihrer Steuerschuld von locker bis 4 000 Euro pro Jahr. Geld, das diese Personengruppe aber auch bitter nötig hatten, nicht wahr!
Es ist nun leider eine Tatsache, dass einmal in das Gesetz eingeführte Steuerprivilegien nur schwer wieder zu eliminieren sind. Jeder schimpft zwar über Ausnahmen und Vergünstigungen, dennoch will keiner auf mögliche Steuerersparnisse verzichten.
Bitter nötig: Das Butler-Privileg
Das ist jedoch nicht hinnehmbar! Steuerentlastende Privilegien sind nach dem Kriterium fairer Steuerlasten mit keinem mir bekannten Leitbild der Einkommensbesteuerung verträglich. Gibt es im Steuerrecht dennoch solche Ausnahmen, sollten sie schnellstens abgeschafft werden.
Privilegien
sind unfair und deshalb abzuschaffen
Doch Fairness allein ist für ein partnerschaftliches Steuersystem noch nicht ausreichend. Das Steuerrecht muss zudem auch einfach und damit transparent sein. Das schon deshalb, weil ein kompliziertes Steuerrecht das Steuerzahlen zu einer mühevollen Tortur macht. Worauf soll sich schließlich das Vertrauen in die Gerechtigkeit gründen, wenn diese partout nicht zu erkennen ist?
Einfacher machen!
Steuern müssen verstehbar sein
Ein völlig intransparentes Steuerrecht wird eher Misstrauen und Missgunst schüren: Werden sich die Bürger nicht über kurz oder lang fragen, ob das Durcheinander nicht allein dazu dienen könnte, Ungerechtigkeit zu kaschieren? Fühlen sie sich nicht auf Dauer zwangsläufig verschaukelt? An die Stelle von Wissen und Vertrauen treten so Argwohn und Verdacht. Pures Gift für die Steuermoral!
Leider sind Einfachheit und Fairness nicht ganz konfliktfreie Ansprüche. So ist z.B. ein für alle Bürger und auch Unternehmen geltender einheitlicher Steuersatz – z.B. von 25 Prozent – nicht nur höchst transparent. Er ermöglicht auch viele Vereinfachungen bei der Steuererhebung und die bestmögliche Integration von Einkommensteuer der Bürger und Gewinnsteuer der Unternehmen. Zweifelsohne würde er jedoch derzeit von der Mehrheit unserer Gesellschaft eher als ungerecht bezüglich der damit verbundenen vertikalen Verteilung von Steuerlasten bewertet werden.
Wir können damit zusammenfassen: Ein Steuersystem ist gut, wenn sich Bürger und Staat als faire Partner gegenüberstehen. Ein solcher Staat befolgt in dem Fall zwei goldene Regeln, d.h. soweit wie möglich
➢ Steuern einfach machen!
und den gesellschaftlich dominierenden Wertvorstellungen bezüglich der steuerlichen Belastbarkeit von Einkommen entsprechend
➢ Steuern fair machen!
Gute Steuern müssen nicht nur einfach und fair sein, sondern sollten auch die Effizienz unseres Wirtschaftens beim Einsatz von Arbeit und Kapital, beim Konsum und bei der Investition möglichst wenig beeinträchtigen. Deshalb brauchen wir die dritte goldene Regel
➢ Steuern effizient machen!
Das impliziert zugleich die Forderung, dass die Steuer nicht zu einer Verzerrung der sich auf Märkte richtenden Entscheidungen führen sollte. Effiziente Steuern sind in einer Marktwirtschaft deshalb – so weit wie nur möglich – entscheidungsneutral.
Die meisten Steuern haben leider zur Folge, dass sie die ökonomischen Entscheidungen der Bürger und Unternehmen in dem Sinne verändern, dass der höchstmögliche Wohlstand nicht mehr erreichbar ist. Zu fordern ist deshalb ein Steuersystem, das die geringsten Wohlstandsverluste aus solchen Verzerrungen ökonomischer Entscheidungen zur Folge hat.
Gute Steuern
Sind einfach, fair und effizient
Was nun die Wahl eines geeigneten Leitbildes für die Besteuerung des Einkommens der Bürger und der Gewinne von Unternehmen betrifft, so stehen zwei große Alternativen zur Wahl:
➢ Das traditionelle Leitbild, wonach gerechte Steuerlasten dadurch zu gewährleisten sind, dass alle Arten von Einkommen (Einkünften) im Steuerjahr (Kalenderjahr) einmal besteuert werden.
➢ Das demgegenüber (relativ) neue Leitbild, wonach gerechte Steuerlasten dadurch zu gewährleisten sind, dass alle Arten von Einkommen (Einkünften) im Leben des Steuerpflichtigen einmal steuerlich belastet werden.
Die Eignung dieser beiden Leitbilder für die Gestaltung eines ‚guten‘ Steuersystems, das also Fairness, Einfachheit und Effizienz auf möglich hohem Niveau garantiert, wird mittels Ermittlung ihrer relevanten Wirkungen im Falle einer praktischen Umsetzung ermittelt.
Als erstes wird im folgenden Teil II die Güte des traditionellen Leitbildes überprüft. Es prägt in maßgebendem Umfang noch immer das gegenwärtige Recht zur Besteuerung des Einkommens und der Unternehmensgewinne.
Teil IIEinkommensbesteuerung nach traditionellem Leitbild
nicht umsetzbar, unfair und effizienzschädigend
Was der Sparer von dem gesparten Einkommensteil hat, ist der Ertrag aus seiner Investition. Dieser Ertrag wird durch die herrschende Praxis zweimal geschmälert. Zuerst dadurch, dass die auf die Sparsumme entfallende Einkommensteuer den Ertrag kleiner macht als er sonst wäre und sodann dadurch, dass von diesem also durch die Einkommensteuer schon verringerten Betrag nochmals Einkommensteuer zu zahlen ist.
Joseph A. Schumpeter
Österreichischer Nationalökonom
Das traditionelle Leitbild der Einkommensbesteuerung diente als maßgebende Orientierung bei der Ausgestaltung des gegenwärtigen Einkommensteuerrechts in Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt. Als Reinvermögenszugang jeglicher Arten im Jahr handelt es sich um ein umfassend bestimmtes Einkommen. Es geht zurück auf wissenschaftliche Arbeiten von Georg Schanz (1896). „Einkommen“, so erklärt er, „ist gleich der Zunahme an Vermögen während einer gegebenen Zeitperiode unter Einbeziehung des Wertes der von anderen empfangenen Leistungen.“ Einkommen umfasst nach Schanz auch den Vermögenszugang aus Erbschaften, Schenkungen und Lotteriegewinnen.
Bei der weltweiten Umsetzung des Leitbildes der Besteuerung des umfassenden Einkommens haben die Steuerpolitiker die Besteuerung der Erbschaften, Schenkungen und Lotteriegewinne aus erhebungstechnischen Gründen und auch wegen Besonderheiten bezüglich des wählbaren Tarifs in besonderen Steuergesetzen geregelt. In manchen Ländern werden diese Vermögenszugänge sogar gar nicht besteuert.
1. Einkommensermittlung
Auf die Frage, nach welchen traditionellen Prinzipien die Steuerbasis zu ermitteln ist, kann man kurz gefasst wie folgt antworten:
(1) Alles, was einem Bürger während eines Jahres an Mitteln aus Erwerbstätigkeiten zugegangen ist und er für Konsum, Geschenke und Steuern ausgeben, sparen oder hinterlassen kann, ist Einkommen.
(2) Jedes Einkommen ist eine Nettogröße, die man sich grob als Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben vorstellen kann. Berücksichtigt werden nur Ausgaben, die der Einnahmenerzielung dienen.
Vermögen
Güterbestände minus Schulden
(3) Einnahmen und Ausgaben werden nach dem Vermögensprinzip bewertet. Dies bedeutet, dass Einnahmen bzw. Ausgaben nicht als Zufluss bzw. Abfluss von Geld, also rein kassenmäßig zu verstehen sind. Vielmehr sind Einnahmen hier Zugänge zum Vermögen des Bürgers. Ausgaben sind Abgänge vom Vermögen des Bürgers. Das Vermögen eines Bürgers ist die Differenz zwischen dem Marktwert seiner wirtschaftlich verwertbaren Güterbestände und bestehenden Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt. Zu beachten ist, dass Geldbestände (Bargeld, Bankguthaben etc.) aus ökonomischer Sicht Güter sind.
(4) Die Steuerbasis ist die Summe aller Einkommen.
Vier Prinzipien
Was das alte Leitbild will
Mit dem ersten Charakteristikum wird Einkommen auf das Jahr als maßgebenden Zeitraum bezogen. Warum hierin das Prinzip der Jahresgerechtigkeit zum Ausdruck kommt, wird gleich zu erläutern sein.
Das zweite Charakteristikum besagt, dass Einkommen als Nettogröße zu ermitteln ist. Von den betreffenden Einnahmen werden jedoch nur die Ausgaben abgezogen, die objektiv mit der Einnahmenerzielung zusammenhängen. Man spricht deshalb auch vom objektiven Nettoprinzip. Ausgaben für die persönliche Lebensführung sind an dieser Stelle nicht abzugsfähig.
Das dritte Charakteristikum nennt man auch das Prinzip des Reinvermögenzugangs, das wir vereinfacht als Vermögensprinzip bezeichnen.
Das vierte Charakteristikum nennt man das Syntheseprinzip. Damit wird das traditionelle Leitbild der Einkommensbesteuerung durch vier zentrale Prinzipien geprägt.
• Das Prinzip der Jahresgerechtigkeit
Jahresbudget
Finanzminister braucht jedes Jahr Geld
Jahr für Jahr muss der Finanzminister dafür sorgen, dass der Staatshaushalt ausgeglichen ist. Um die Ausgaben durch entsprechende Einnahmen decken zu können, braucht er entsprechend auch Jahr für Jahr Einnahmen aus der Einkommensteuer. Seit es die Einkommensteuer gibt, ist sie deshalb eine Jahressteuer.
Die Bestimmung des Kalenderjahrs als grundlegenden Steuerabschnitt ist steuertechnisch gesehen durchaus legitimiert. Dies muss aber nicht bedeuten, hieraus zwingend ein Gerechtigkeits-Leitbild zu konstruieren. Das sehen die „Tradis“‘ ganz anders: Weil die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist, soll sie auch alle in dem Steuerjahr erwirtschafteten Einkommen gleichmäßig besteuern.
Das Alt-Leitbild verlangt deshalb, dass das Steuerrecht so tun sollte, als würden die Steuerpflichtigen am 1. Januar des Steuerjahres geboren werden und als stürben sie noch in der Silvesternacht desselbe Jahres, um dann am Neujahrstag wieder aufzuerstehen.
Als steuerbare Einkommen dieser steuerlichen „Einjahres-Menschen“ werden alle Einkommen angesehen, die diesen innerhalb ihres einjährigen steuerlichen Mini-Lebens zufließen. Die Summe dieser Einkommen ist dann bei allen Steuerpflichtigen zu besteuern.
Vita brevis est
Der Steuerbürger lebt nur ein Jahr
• Das objektive Nettoprinzip
Den Inhalt des objektiven Nettoprinzips kann man sich sehr schnell an einem Beispiel vor Augen führen: Der Landwirt Lüdenscheid verkauft seine gesamte Getreideernte auf dem Großmarkt für Agrarerzeugnisse für 100 000 Euro. Das Saatgut für dieses Getreide hat ihn vorher 10 000 Euro gekostet, die Pacht und Bewirtschaftung der Felder 20 000 Euro. Das objektive Nettoprinzip besagt nun ganz einfach, dass Lüdenscheid nicht die 100 000 Euro Einnahmen zu versteuern hat, sondern nur den Nettobetrag in Höhe von 70 000 Euro, der sich nach Abzug der mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit verbundenen Ausgaben von insgesamt 30 000 Euro ergibt.
Netto-Prinzip
Kosten dürfen abgezogen werden
Das objektive Nettoprinzip erlaubt also dem einkommensteuerpflichtigen Landwirt Lüdenscheid, bei der Bestimmung seines Einkommens aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit alle Ausgaben abzuziehen, die er zur Erzielung der betreffenden Einnahmen auf sich genommen hat. Das leuchtet unmittelbar ein, beantwortet aber noch keinesfalls alle Fragen bezüglich der praktischen Anwendung des objektiven Nettoprinzips. Der Landwirt Lüdenscheid hat das Feld, auf dem er Getreide anbaut, gepachtet. Die Abzugsfähigkeit der Ausgaben für die Pacht steht außer Zweifel. Wie ist aber zu verfahren, wenn der Acker dem Bauern selbst gehört? Hier gibt es keine abzugsfähigen Ausgaben. Gegen jede ökonomische Vernunft wird angenommen, dass der Einsatz von Kapital aus eigenen Mitteln nichts kostet. Weitere Fragen zum objektiven Nettoprinzip ergeben sich in Verbindung mit der praktischen Anwendung des Vermögensprinzips.
• Das Vermögensprinzip
