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Bilanzen schnell richtig zu lesen und zu verstehen lässt sich ganz ohne buchhalterische oder mathematische Vorkenntnisse Schritt für Schritt bewerkstelligen. Anhand anschaulicher Beispiele erklärt Finanzexperte Reinhold Gagel leicht verständlich alles Wichtige rund um das Thema Bilanz. Neben den fundamentalen Grundlagen geht er auf praktische Fragen ein: Wie lassen sich Bilanzfälschungen erkennen? Wie unterscheiden sich spezifische Bilanzen verschiedener Unternehmenstypen und Branchen? Wie sieht die Bilanz eines deutschen Konzerns im Einzelnen aus? Perfekt auch für das (Selbst)Studium und mit allen wichtigen Begriffen. Die vorliegende Ausgabe des FinanzBuch Verlags wurde gegenüber den älteren Ausgaben aktualisiert und überarbeitet. Neu hinzugekommen sind unter anderem ein Kapitel zum Thema Insolvenz und zwei zusätzliche Branchenbilanzen.
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Seitenzahl: 150
Veröffentlichungsjahr: 2020
Wie man eineBILANZliest
Positionen analysierenKennzahlen lesenBilanztricks durchschauen
Reinhold Gagel
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Für Fragen und Anregungen:
2. Auflage 2021
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Türkenstraße 89
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Lektorat: Judith Engst
Korrektorat: Silvia Kinkel
Umschlaggestaltung: Marc-Torben Fischer
Umschlagabbildung: shutter_o/Shutterstock
Satz: Stephen Volkmer, Röser MEDIA GmbH
eBook: ePubMATIC.com
ISBN Print 978-3-95972-347-3
ISBN E-Book (PDF) 978-3-96092-636-8
ISBN E-Book (EPUB, Mobi) 978-3-96092-637-5
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Vorwort
Wie man eine Bilanz liest: Was ist eine Bilanz?
Wozu eine Bilanz benötigt wird
Aufbau einer Bilanz
Darstellung von Bilanzpositionen/-zahlen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gesetzliche Vorschriften
Teil 1 – Lehrgang zur Bilanzerstellung
Einleitende Hinweise
Beginn des Lehrgangs
Eine Firma wird gegründet
Fortsetzung der Firmengründung
Der nächste Geschäftsvorgang nach der Kapitaleinzahlung
Anschaffung von Anlagevermögen
Behandlung eines nachträglichen Rabattes
Beschaffung von Handelsware
Zwischenbetrachtung
Zahlung der Lieferantenrechnung
Aktivitäten zwecks Erzielung von Umsatz und Gewinn
Abgrenzung der Begriffe Ausgaben, Aufwendungen und Kosten
Abgrenzung der Begriffe Einnahmen, Erträge und Erlöse
Durchlaufende Posten
Kostenklassifizierung
GuV in Konten- und Staffelform
Fazit
Teil 2 – Analyse realer Unternehmensbilanzen
BASF – ein weltweit führendes Chemieunternehmen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Finanzzahlen der BASF aus dem betreffenden Geschäftsjahr
Weitere Beispiele für Bilanzen
Fälle von Bilanzfälschungen
Teil 3 – Sonderfall Insolvenz
Teil 4 – Bilanzierungsvorschriften und Kennzahlen
Unterschiedliche Bilanzierungsvorschriften
Kennzahlen
Teil 5 – Wichtige Analysekriterien
Kurzfassung wichtiger Analysekriterien
Hinweis auf Einflüsse des Gesetzgebers
Gängige Abkürzungen
Widmen möchte ich diese Ausarbeitung meinem Sohn Fabian, der sich zum Studium der Wirtschaftsinformatik entschlossen hat, obwohl er vorher nie mit Buchführung oder Bilanzen in Berührung gekommen war. Er konnte sich mithilfe der hier beschriebenen Vorgehensweise innerhalb von wenigen Tagen im Selbststudium das nötige Wissen aneignen, um mit seinen in Sachen Bilanz zum Teil praxiserfahrenen Mitstudenten mitzuhalten.
Diese praxisnahe und einfache Einführung in das Bilanzwesen versetzt jedermann innerhalb kurzer Zeit in die Lage, eine Bilanz zu lesen und deren einzelne Positionen zu verstehen. Durch gezielte Hinweise und zahlreiche Beispiele aus der Praxis wird der Leser auf das aufmerksam gemacht, was zu hinterfragen ist. Ich habe beim Schreiben darauf geachtet, dass jeder Interessierte leichten Zugang zum Thema finden kann – auch ohne jegliche Vorkenntnisse.
Bedauerlicherweise finden sich in vielen Bereichen wie Firmengeschäftsleitungen, Gewerkschaftsorganisationen, Politik, Verbänden und sonstigen Organisationen Verantwortliche, welche mit einer Bilanz nichts anzufangen wissen. Dabei ist die Liste derer, die von Fachwissen in diesem Bereich profitieren können, fast endlos. Nicht nur Firmengründer sollten diese Thematik bereits vor der Gründung beherrschen, um sich im Vorfeld darüber klar zu werden, ob zum vorhandenen handwerklichen Können und Wissen auch die finanziellen Anforderungen vorhanden sind. Auch leitende Mitarbeiter könnten brauchbare Ideen in ihren Firmen einbringen oder Fehlentscheidungen mit verhindern, wenn sie mit der Thematik vertraut wären. Zudem bedauern diverse Handwerker, Kaufleute, Politiker, Juristen, Lehrer, Würdenträger, Medienschaffende usw. oftmals das mangelnde Wissen um diese Thematik. Auch wenn manche während der Ausbildung mit Buchführung konfrontiert wurden, war dieser Stoff jedoch für viele mit Grauen verbunden, weshalb ihre Abneigung gegenüber Bilanzen bis heute anhält. Daher sei klargestellt: Hier findet kein Buchhaltungslehrgang statt. Die einzelnen Geschäftsvorfälle führen jeweils zu einer neuen Bilanz, um das Geschehen Schritt für Schritt zu veranschaulichen.
Für die betreffenden Menschen ist es sicher kein gutes Gefühl, alles immer nur glauben zu müssen, sogar wenn der eigene Bauch Zweifel anmeldet. In einer Industriegesellschaft gehört das Wissen darum eigentlich zur Grundausbildung eines jeden. Nicht, dass jeder auch ein Buchhalter sein sollte. Nein, denn es bedarf wirklich nur eines geringen Zeitaufwands, um sich mit einer Bilanz vertraut zu machen, sie zu verstehen und ihre Positionen hinterfragen und beurteilen zu können.
Die Grundlagen der Buchführung wurden bereits im 14. Jahrhundert entwickelt. Man schreibt diese dem Franziskanermönch Luca Pacioli um 1494 zu. An der Grundtechnik hat sich seitdem nichts geändert. Die wirtschaftliche Entwicklung machte es jedoch erforderlich, dass von Seiten des Gesetzgebers Buchhaltungs- und Bilanzierungsrichtlinien festgelegt wurden zwecks sinnvoller Gestaltung und Vereinheitlichung.
Fast jeder, der ein Geschäft betreibt, mit Ausnahme von kleinen Unternehmen und Freiberuflern, muss am Ende einer Geschäftsperiode (meist zum 31. Dezember eines Kalenderjahres) eine Bilanz erstellen. Die Geschäftsleitung und die Aufsichtsgremien wollen sich ein Bild darüber machen, wie sich die Firma bezüglich des Bilanzgewinns darstellt und wie sie sich über die Jahre hinweg entwickelt hat, auch hinsichtlich der Vermögens-, der Kapital- und der Schuldenwerte.
Aus der Bilanz wird auch ersichtlich, wie sich die finanzielle Lage des Unternehmens darstellt. Bei einer Kapitalgesellschaft sind es die Aktionäre oder Gesellschafter, welche auf eine Jahresbilanz Anspruch haben, zusammen mit einem Rechenschaftsbericht. Potenzielle Geldverleiher bestehen darauf, eine aktuelle Bilanz, die Bilanzen der Vorperioden und in die Zukunft schauende Planbilanzen vorzulegen.
Eine aktuelle Bilanz und vieles andere mehr verlangt eine Bank von einem Unternehmen, das einen Kredit erhalten möchte. Ein Lieferant wird seine Entscheidung, ob er einer Firma einen entsprechenden Kreditrahmen einräumen wird, unter Umständen ebenfalls von der Vorlage einer aktuellen Bilanz abhängig machen. Eine engagierte, zuverlässige Versicherungsgesellschaft bittet um die Bilanz, wenn es darum geht, die Risiken im Hinblick auf die vorhandenen Vermögenswerte festzustellen und zu versichern. Die Bilanzen, die dem Finanzamt alljährlich zusammen mit den Steuererklärungen einzureichen sind, dienen auch als Grundlage für spätere Betriebsprüfungen, welche das Finanzamt meist im dreijährigen Rhythmus durchführt. Daneben wird auch die Einhaltung von relevanten Vorschriften geprüft und bestätigt. Wenn eines Tages die Gesellschafter ihre Firma verkaufen wollen, so wird der Interessent eine aktuelle Bilanz haben wollen, zusammen mit den Bilanzen der letzten Jahre. Natürlich wird er zusammen mit den Zukunftsaussichten auch Auskunft über weitere Details zur aktuellen Geschäftslage anfordern. Daneben wird der Interessent auch selbst mehr oder weniger genaue Vorstellungen von den Zukunftsaussichten des von ihm begehrten Objektes haben. Die vom Vorstand oder von der Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft erstellte Bilanz ist dem Wirtschaftsprüfer vorzulegen, damit er die Wertansätze prüfen und die Korrektheit mit seinem Testat versehen kann. Daneben wird auch die Einhaltung von relevanten Vorschriften geprüft und bestätigt.
Eine Bilanz zeigt immer das Stichtagsergebnis eventuell vieler hunderter Geschäftsvorfälle einer davor gelagerten, also zeitlich eingegrenzten Periode. Beispielsweise bilden sich aus den Einnahmen und Ausgaben bzw. Aufwendungen und Erträgen vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres die Werte für die daraus resultierende Stichtagsbilanz zum 31. Dezember desselben Jahres, natürlich unter Berücksichtigung der dazugehörenden Eröffnungsbilanz zum 1. Januar des gleichen Jahres. Die Eröffnungsbilanz ist identisch mit der Schlussbilanz des Vorjahres zum 31. Dezember.
Bei der Darstellung von Bilanzzahlen gibt es eine sogenannte Aktiva-Seite und eine sogenannte Passiva-Seite.
AKTIVA
PASSIVA
Anlagevermögen
Eigenkapital
Finanzanlagen
Rücklagen
Forderungen
Rückstellungen
Vorräte
Schulden
Zahlungsmittel
Verbindlichkeiten
…
…
Summe
Summe
Auf jeder Seite gibt es einzelne Positionen bzw. Posten, deren Bezeichnungen selbsterklärend sind, die sich aber von Unternehmen zu Unternehmen geringfügig unterscheiden können. Für jeden dieser Posten gibt es in der Praxis ein oder mehrere Konten, auch Bewegungskonten genannt, auf denen jeder einzelne Buchungsvorgang erfasst wird. In diesem Lehrgang wird aber auf den Gebrauch von Bewegungskonten verzichtet, das heißt, die einzelnen Bewegungen werden direkt in der Bilanz vollzogen.
Die Aktivseite einer Bilanz zeigt die im Unternehmen zum Bilanzstichtag vorhanden Vermögenswerte, für deren Werterhalt die Geschäftsleitung verantwortlich ist. Dazu gehören unter anderem folgende Posten:
Anlagevermögen: Hierzu zählen alle Wirtschaftsgüter, welche einen Anschaffungs- oder Herstellungswert von mehr als 800,- Euro (ohne Mehrwertsteuer) haben, und im Unternehmen länger als ein Jahr genutzt werden können.
Finanzanlagen: Hier sind Beteiligungen an Firmen sowie Wertpapieranlagen enthalten, um nur die bedeutendsten zu nennen.
Forderungen: Hier handelt es sich um Geldansprüche an Kunden aus Lieferungen und Leistungen.
Vorräte: Die Rohstoffe sowie die Halb- und Fertigfabrikate zusammen mit Hilfs- und Betriebsstoffen fallen hierunter.
Zahlungsmittel: Die flüssigen Mittel wie Barbestände in der Kasse sowie Bankguthaben sind in dieser Kategorie erfasst.
Die Passivseite einer Bilanz zeigt hauptsächlich im Unternehmen vorhandenes Eigenkapital sowie Schulden, Verbindlichkeiten und auch Rückstellungen. Im Einzelnen gehören dazu folgende Posten:
Eigenkapital: Gemeint ist das Kapital, das die Eigner (Aktionäre, Gesellschafter usw.) der Firma zur Verfügung gestellt haben, zusammen mit den erwirtschafteten Gewinnen.
Schulden: Darunter aufgelistet sind die am Bilanzstichtag vorhanden Schulden gegenüber Banken, Lieferanten und sonstigen Geldgebern.
Rückstellungen: Sie gehören wie die Schulden zum Fremdkapital; unter diesem Begriff zusammengefasst sind künftige Verbindlichkeiten, zum Beispiel für Pensionszusagen, Steuern aus dem erwirtschafteten Gewinn usw.
Die Summen aller Aktivkonten der Bilanz und die Summen aller Passivkonten der Bilanz müssen immer gleich hoch sein. Es gibt Geschäftsvorfälle, welche nur Positionen der Aktivseite oder nur Positionen der Passivseite oder auch Aktiv- und Passivseite gleichzeitig berühren.
Der Aufbau bzw. die Darstellung von Positionen und die Verwendung von Begriffen in einer Bilanz sind innerhalb der Gesellschaftsformen teilweise unterschiedlich, aber nicht von besonderer Bedeutung für den Lehrgang in diesem Buch. Zum Beispiel nennt man das Eigenkapital in der Einzelfirma tatsächlich Eigenkapital, während es in der Aktiengesellschaft Aktienkapital und in der GmbH Stammkapital heißt.
Zu den Beispielen dieser Ausarbeitung sind jeweils Bilanzen dargestellt. Jeder einzelne Geschäftsvorgang bringt eine neue Bilanz hervor, das heißt, die daraus resultierenden Änderungen in den Bilanzpositionen lassen sich jeweils leicht verständlich nachvollziehen.
Um eine Bilanz erstellen zu können, bedarf es auch der Führung einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Sie ist immer auch Bestandteil der Bilanz, zeigt sie doch alle Aufwendungen und Erträge im Detail. Schlussendlich landet aber lediglich deren Saldo1 in der Bilanz. Auf die Anforderungen zur GuV wollen wir im Rahmen dieses Lehrgangs nur eingehen, soweit dies erforderlich scheint.
Die Vorschriften über die Bilanzerstellung sind sowohl im Handelsgesetzbuch (HGB) als auch im Aktiengesetz und im GmbH-Gesetz, des Weiteren in den einschlägigen Steuergesetzen zur Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer geregelt, um nur einmal die wichtigsten zu nennen. Dazu gibt es noch die Durchführungsverordnungen und Richtlinien zu den Steuergesetzen zusammen mit der Abgabenordnung. Außerdem existiert eine umfangreiche Ansammlung von Gerichtsurteilen zu Sonderfällen. Deutschland ist übrigens führend in der Welt, was den Umfang der Steuergesetze angeht.
Zu den Wertansätzen einzelner Bilanzpositionen gibt es sowohl steuerliche als auch handelsrechtliche Vorschriften. Ebenso gibt es von Land zu Land abweichende, sowohl handels- als auch steuerrechtliche Bewertungsvorschriften. Alle Menschen, welche sich in irgendeiner Form mit der Beurteilung von Bilanzpositionen zu befassen haben, müssen dies beachten – gleichgültig, ob sie dies zum Beispiel beruflich tun oder als Aktionär.
Nur wer Bilanzen zu lesen versteht, kann wissensbasierte Entscheidungen treffen.
Bevor wir mit Geschäftsvorfällen beginnen, müssen noch einige Hinweise gegeben werden.
Wir erstellen in diesem Lehrgang nach jedem Vorfall eine fortgeschriebene Bilanz. Damit lässt sich leicht verständlich nachvollziehen, zu welchen Veränderungen jeder einzelne Geschäftsvorfall bei den jeweiligen Bilanzpositionen führt. Während in der Praxis tatsächlich jeder Geschäftsvorgang für sich betrachtet zu ganz bestimmten Veränderungen in den Bilanzpositionen führt, ist es jedoch im Tagesgeschäft nicht üblich, nach jedem Vorgang eine neue (aktuelle) Bilanz zu erstellen, obwohl dies mit heutiger Software möglich wäre.
Es wird im vorliegenden Lehrgang nicht nur das rein mechanische Vorgehen ausgeleuchtet, sondern auch alles, was mit der Analyse von Bilanzpositionen, sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite zu tun hat. Dies geschieht anhand von Beispielen und Erfahrungen des Autors.
Es werden viele Hinweise und Erläuterungen gegeben, welche den Leser in die Lage versetzen, weitere Fragen zu nicht explizit behandelten Positionen analog selbst zu erarbeiten. Es werden ausreichend Beispiele behandelt, sodass am Ende eine entsprechende Sensibilität für den praktischen Gebrauch vorhanden sein wird.
Der erste Bilanzvorgang im Zahlenwerk eines Unternehmens beginnt mit dessen Gründung. Wie schon erwähnt, werden bei der Verbuchung von Geschäftsvorfällen neben den Bilanzkonten auch Aufwands- und Ertragskonten geführt. Da der Saldo aller auf diesen Konten erfassten Werte zum Abschlussstichtag (Monats-, Quartals- oder Jahresende) auf dem Bilanzgewinnkonto in einer einzigen Summe landet, ersparen wir uns die Führung dieser Konten. Wir werden die einzelnen zugehörigen Vorgänge sofort dem Bilanzgewinnkonto gutschreiben oder es entsprechend belasten.
Die Hinführung zum Thema beginnt mit der Darstellung der bei der Gründung anfallenden Vorgänge und wird mit weiteren Aktivitäten fortgesetzt.
Zwei Personen beschließen, eine gemeinsame Firma zu gründen. Sie hatten eine Idee, wie man in einem bestimmten Markt mit einem oder mehreren Produkten erfolgreich sein kann. Sie sind dabei von einem bestimmten Stück- bzw. Wertvolumen in einem Zeitraum von zunächst ein bis drei Jahren ausgegangen und haben diese in einem Dreijahresplan ziffernmäßig dargestellt.
Genau genommen wurden Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen erstellt, deren Grundlage die zu erwartenden Auftragseingänge bilden, aufgebrochen in einzelne Monate. Daraus abgeleitet werden Produktions- und auch Umsatzpläne.
Die Firma benötigt Räumlichkeiten, Maschinen, Ausstattungen aller Art und Mitarbeiter, um die wichtigsten Bedarfsfaktoren zu nennen.
Es wurde ein Zeitplan erstellt, der den Ablauf für den Aufbau aller erforderlichen Einrichtungen sowie den Personalbedarf des Betriebes beinhaltet. Er zeigt auf, wann wie viel Geld verfügbar sein muss, um die damit einhergehenden Ausgaben bezahlen zu können.
Davor waren vielerlei Behördengänge für allerlei erforderliche Genehmigungen notwendig. So sind beispielsweise bei Kapitalgesellschaften Gesellschaftsverträge erforderlich, welche notariell beglaubigt sein müssen. Umfangreich sind die behördlichen Anforderungen, welche mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft wie zum Beispiel einer AG oder auch einer GmbH einhergehen. Sowohl in der Gründungsphase als auch während des Firmendaseins müssen alle Vorschriften penibel eingehalten werden! Zu schnell unterstellt das Finanzamt der Firma etwa eine verdeckte Gewinnausschüttung; und das hat gravierende steuerliche, sprich finanzielle Folgen.
Sobald alle mit der Umsetzung einhergehenden Investitionen inklusive der Aufwendungen und Erträge zahlenmäßig erfasst sind, lässt sich daraus auch der Kapitalbedarf ermitteln. Ein Teil des Kapitalbedarfs lässt sich aus Krediten aus dem Tagesgeschäft decken (zum Beispiel aus Lieferantenkrediten, die dadurch zustande kommen, dass die Firma von ihren Lieferanten bereits Ware bekommen hat, aber infolge eingeräumter Zahlungsziele noch nicht gleich bezahlen muss). Ein anderer, in der Summe eventuell limitierter Teil des benötigten Kapitals lässt sich durch die Aufnahme langfristiger Darlehen aufbringen. Diese Darlehen können etwa von Banken, stillen Teilhabern oder sonstigen Darlehensgebern stammen. Der Rest des Kapitalbedarfs wird durch Eigenkapital (oder auch Stammkapital, Gesellschaftskapital usw.) aufgebracht.
Hat man jedoch von Anfang an eine bestimmte Höhe an Eigenkapital zur Verfügung, dann lässt sich der Geldbedarf aus der Plan-GuV und Plan-Bilanz ablesen, und folglich ist auch klar, wie hoch die erforderlichen Bankkredite bzw. Darlehen zur Deckung der Lücken sein müssen. Ist die Summe fremder Geldgeber limitiert, kann zum Beispiel versucht werden, weitere Gesellschafter aufzunehmen, welche zusätzliches Eigenkapital einbringen.
Zu den Finanzierungsquellen zählen auch die sich aus den durchschnittlichen Lieferantenkrediten ergebenden Werte. Der restliche Kreditbedarf ergibt sich als Saldo aus dem Gesamtfinanzierungsbedarf abzüglich der errechenbaren möglichen Lieferantenkredite und des verfügbaren Eigenkapitals. Letzteres sollte so hoch wie möglich sein und besonders die Höhe des gebundenen Geldes im Anlagevermögen abdecken. Anhand der Beispiele wird man das im Lehrgang leicht nachvollziehen können.
Wenn eine Firma beginnt, Produkte herzustellen, dann benötigt sie Rohstoffe (Material), Maschinen, Personal und Räume. Wenn das Produkt eine Produktionsdurchlaufzeit von vier Wochen bis zur Auslieferung hat und dem Kunden eine Zahlungsfrist von 30 Tagen netto eingeräumt wird, so sind die Ausgaben über einen Zeitraum von acht Wochen vorzufinanzieren.
Abbildung 1: Geldbedarfskurve (Seite 20) stellt den Werteverlauf der Vorfinanzierung dar. Dabei ist geplant, dass die Maschinen geleast und die Räume gemietet werden.
Dadurch entfällt ein erheblicher zusätzlicher Geldbedarf, welcher bei einer Anschaffung von eigenen Gebäuden und Maschinen wesentlich höher wäre.
Miete und Leasingraten sind jeweils zu Beginn des Monats mit jeweils 10.000 Euro und 6.000 Euro zu bezahlen. Die Rohwaren (pro Monat 20.000 Euro) werden am ersten Arbeitstag des Monats angeliefert und am 10. desselben Monats bezahlt, um den Skontoabzug (3 %)2 zu verdienen. Dabei wird unterstellt, dass »just in time« angeliefert wird, sodass größere Mengen an Rohstoffen auf Vorrat zu lagern vermieden werden kann. Die Löhne in Höhe von 30.000 Euro werden am letzten Freitag des Monats überwiesen, im Durchschnitt geschieht das am 25. eines jeden Monats.
Diesem Finanzierungsbeispiel liegt ein einziges Produkt zugrunde.
Die Zeitachse zeigt mit Beginn der Aktivitäten folgendes Bild:
Am 1. des Monats sind 16.000 Euro zu bezahlen (Miete und Leasingrate).
Am 10. des Monats ist die Rohware in Höhe von 20.000 Euro abzüglich 600 Euro Skonto, also insgesamt 19.400 Euro zu bezahlen.
Am 25. des Monats sind die Löhne in Höhe von 30.000 Euro zu bezahlen.
Die erste Auslieferung an den Kunden erfolgt am 1. des ersten Folgemonats und der Geldeingang dazu erfolgt am letzten des ersten Folgemonats, weil 30 Tage als Zahlungsziel eingeräumt wurden. Es werden 68.250 Euro ohne Mehrwertsteuer fakturiert, sprich dem Kunden in Rechnung gestellt. Aus all diesen Vorgängen ergibt sich die dargestellte Geldbedarfskurve.
Die aufgelaufene Geldbedarfsspitze liegt also am 60. Tag bei 130.800 Euro. Dazu kommen die Zahlungen von 16.000 Euro für Miete und Leasing ab dem ersten Tag des dritten Monats und die Verminderung durch den Geldeingang am 61. Tag in Höhe von 68.250 Euro (ohne Skontoabzug), sodass danach der Liquiditätsbedarf vorübergehend, sprich für zehn Tage, auf 78.550 Euro zurückgeht.
Abbildung 1: Geldbedarfskurve
Der erste Geldeingang für die Lieferung Anfang Februar (aus der Produktion Januar) ist Ende Februar / Anfang März zu erwarten. Weitere Geldeingänge erfolgen dann jeweils monatlich in der gleichen Höhe.
