14,99 €
Die Alliierten, der Staat Israel und die Conference on Jewish Material Claims als Interessenvertreter der Millionen ermordeten und geschädigten Juden schlossen 1952 zwischenstaatliche Verträge mit der Bundesrepublik ab, Wiedergutmachung zu leisten. Christian Pross beschreibt umfassend sowohl die Geschichte der Wiedergutmachung als auch ihre Praxis: die oft restriktive Anwendung der Gesetze, die mangelnde Bereitschaft vieler Ärzte zur Hilfeleistung bei der Begutachtung gesundheitlicher Schäden und die mangelnde Fähigkeit, diese mit dem erlittenen Unrecht in Verbindung zu bringen. Er belegt anhand vieler Beispiele und Einzelfälle, wie über Anträge auf Wiedergutmachung entschieden wurde. Die Entwicklung anderer Länder nach dem Ende einer Diktatur zeigt: Gerechtigkeit für die Opfer, ihre gesellschaftliche Anerkennung und das Zur-Rechenschaft-Ziehen der Täter gestalten die Zukunft der Gesellschaft, ob sie den Weg in die Demokratie oder den Rückfall in die Diktatur einschlägt. Die Geschichte der deutschen Wiedergutmachung spiegelt einen solchen Prozess und sie ist deshalb hoch aktuell.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 508
Veröffentlichungsjahr: 2021
Christian Pross, geb. 1948, ist Arzt für Allgemeinmedizin und Psychotherapie, Medizinhistoriker und Honorarprofessor an der Charité. Er ist Mitbegründer und war von 1992 bis 2003 Leiter des Behandlungszentrums für Folteropfer (bzfo e.V.). Forschung und Publikationen über Medizin im Nationalsozialismus, die Verfolgung jüdischer Ärzte sowie über die Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen und Stasi-Verfolgten, u.v.a. Neueste Publikation: „Wir wollten ins Verderben rennen: Die Geschichte des Sozialistischen Patientenkollektivs Heidelberg“ (2016). Weiteres Arbeitsgebiet: Supervision von Helferteams in Traumazentren und psychosozialen Einrichtungen. 2009 erhielt er das Bundesverdienstkreuz. 2010–2013 war er Mitglied im Unterausschuss der Vereinten Nationen zur Prävention von Folter. Webseite: www.christian-pross.de
Christian Pross
Der Kleinkrieg gegen die Opfer
© E-Book-Ausgabe CEP Europäische Verlagsanstalt GmbH, Hamburg 2021
Neuausgabe © CEP Europäische Verlagsanstalt GmbH, Hamburg 2021
2. Ausgabe: © 2001 Philo Verlagsgesellschaft mbH Berlin
Erstausgabe © 1988 Athenäum Verlag GmbH, Frankfurt am Main
Alle Rechte vorbehalten.
Covergestaltung: nach Entwürfen von MetaDesign
Umschlagfoto: Im Büro der URO (United Restitution Organization) stellen deutsche Juden
Anträge auf Entschädigungen gemäß dem deutsch-israelischen
Wiedergutmachungsabkommen,
Tel Aviv, 20. Februar 1966, © bpk
Signet: Dorothee Wallner nach Caspar Neher »Europa« (1945)
eISBN 978-3-86393-562-7
Auch als gedrucktes Buch erhältlich, ISBN 978-3-86393-100-1
Informationen zu unserem Verlagsprogramm finden Sie im Internet unter www.europaeische-verlagsanstalt.de
Seit Erscheinen der ersten Auflage dieses Buches im Jahr 1988 sind 32 Jahre vergangen. Die 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts waren geprägt von einer breiten öffentlichen Debatte über die NS-Verbrechen und ihre Folgen. 1985 hielt Bundespräsident Richard von Weizsäcker seine historische Rede, in welcher er den 8. Mai 1945 als Tag der Befreiung und nicht der Niederlage bezeichnete. Es war eine Zeit des Übergangs, die Generation der 58er, die „skeptische Generation“, Träger der sozialliberalen Reformpolitik von Bundeskanzler Willy Brandt hatte die Generation der Kriegsveteranen und Alt-Nazis bereits weitgehend abgelöst. Die Zeit des Verleugnens, des Vertuschens der NS-Verbrechen ging ihrem Ende entgegen. Holocaust-Forscher – in den 60er und 70er Jahren noch als Nestbeschmutzer und Tabubrecher geschmäht – erhielten jetzt Preise, ihre Projekte wurden von Stiftungen, Körperschaften und vom Staat gefördert und sie erhielten Zugang zu bislang verschlossenen Archiven. Unter diesem Zeitgeist stand auch eine kritische Bilanz der Wiedergutmachung an, welches den Ansporn zum Schreiben des Buches gab (siehe Vorwort zur 2. Auflage).1
Mit dem zeitlichen Abstand von mehr als sechs Jahrzehnten ist ein etwas nüchterner, gelassener und weniger ideologisch gefärbter Blick auf die unmittelbare Nachkriegszeit möglich, wie ihn z.B. Harald Jähner in seinem Buch „Wolfszeit – Deutschland und die Deutschen 1945–1955“ vornimmt. Jähner würdigt Bundeskanzler Konrad Adenauers Integration der Altnazis in die Bundesrepublik als Staatskunst gemäß dessen Devise „man schüttet kein schmutziges Wasser weg, solange man kein sauberes hat“. Dazu zitiert er Adenauers schärfsten Kritiker, den SPD-Politiker Egon Bahr, der dem Kanzler rückblickend recht gab: Hätte Adenauer auf strenge Moralisten wie ihn, Bahr, gehört, wäre der neue Staat explodiert. Schließlich war es Adenauer, der die Wiedergutmachungszahlungen an Israel und das Bundesentschädigungsgesetz in den 50er Jahren gegen den parteiübergreifenden Widerstand von Altnazis und Antisemiten durchgesetzt hat.2
Bei Teilen der linken und antifaschistischen Szene sowie der Medien hält sich jedoch der Glaube, dass das Wasser nach wie vor verseucht und die Aufarbeitung der NS-Verbrechen, die Wiedergutmachung und die Erinnerungskultur nichts anderes seien als Augenwischerei. Samuel Salzborn, Politikwissenschaftler an der Universität Gießen, nennt sie in einer Spiegel-Kolumne gar „die größte Lebenslüge der Bundesrepublik“.3 Ganz anders dagegen ein vergleichender Blick von außen wie das kürzlich erschienene Buch der amerikanischen Philosophin Susan Neiman, „Von den Deutschen lernen – Wie Gesellschaften mit dem Bösen in ihrer Geschichte umgehen können“. Neiman schreibt, Deutschland sei das erste Land gewesen, das bereit war, seine Selbstwahrnehmung so zu ändern, dass man sich nicht mehr als Opfervolk sondern als Tätervolk wahrgenommen habe. Dieser Wechsel der Perspektive sei historisch enorm wichtig und sei in den USA in Hinblick auf den amerikanischen Bürgerkrieg und die Sklaverei noch immer nicht vollzogen worden, wie es die kaum verhüllte rassistische Politik von Präsident Donald Trump vor Augen führe. Trotz aller Mängel sieht Susan Neiman die deutsche Erinnerungskultur der US-amerikanischen Vergangenheitsaufarbeitung weit voraus.4
Wir erleben derzeit weltweit eine Welle von Nationalismus, Rassismus, religiösem Fundamentalismus, einen Aufstieg von Demagogen, Despoten und Kriegstreibern. Es ist, als schwinge das Pendel nach der Aufbruchstimmung in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts, nach dem Ende der Sowjetdiktatur, der Apartheid in Südafrika und der lateinamerikanischen Militärjuntas in die entgegengesetzte Richtung. Folgt man Susan Neimans Thesen, hat das möglicherweise etwas mit der unbearbeiteten Vergangenheit in diesen Ländern zu tun. In Russland z.B. herrscht ein ehemaliger Agent des sowjetischen Geheimdienstes KGB, der den Zerfall des Sowjetimperiums mit Waffengewalt rückgängig machen will, die Verbrechen Stalins leugnet, Oppositionelle verhaften und umbringen lässt. Nach einer vorübergehenden Periode der Öffnung, Aufklärung und Demokratisierung unter Gorbatschow laufen hier die Uhren wieder rückwärts.
Der Streit von Tätern und Opfern um die Deutungshoheit über die Geschichte, Gerechtigkeit für die Opfer, ihre gesellschaftliche Anerkennung und das zur Rechenschaft ziehen der Täter gestalten die Zukunft einer Gesellschaft, ob sie den Weg in die Demokratie oder den Rückfall in die Diktatur einschlägt. Die Geschichte der deutschen Wiedergutmachung spiegelt einen solchen Prozess und sie ist deshalb hoch aktuell.
Christian Pross, im November 2020
1Eine Angabe im Buch auf S. 52 bedarf der Korrektur. Laut Quellen, von denen ich erst nach Erscheinen des Buches Kenntnis erhielt, ist der Rechtsanwalt in Entschädigungsverfahren Hans Deutsch 1964 zu Unrecht wegen Betrugs verhaftet und für 18 Monate in Untersuchungshaft genommen worden. Er war das Opfer einer Intrige alter Nazi-Seilschaften, wartete neun Jahre auf seinen Prozess und wurde schließlich rehabilitiert. Einzelheiten dazu siehe: Die Spur der Bilder, in: Die Welt vom 26.7.2005. https://www.welt.de/print-welt/article684757/Die-Spur-der-Bilder.html
2Harald Jähner, Wolfszeit – Deutschland und die Deutschen 1945–1955, Berlin 2019.
3Samuel Salzborn, Die Lüge von der Aufarbeitung. Spiegel 11/2020. Sein Text ist ein selbstgerechtes ahistorisches Traktat voller Behauptungen und Klischees.
4Susan Neiman, Von den Deutschen lernen – Wie Gesellschaften mit dem Bösen in ihrer Geschichte umgehen können, Berlin 2020; https://www.sueddeutsche.de/politik/susan-neiman-weltkrieg-nazi-trump-1.4898396; ähnliche Thesen vertritt auch Isabel Wilkerson in ihrer vergleichenden Studie über die Geschichte der Sklaverei in den USA, das Kastensystem in Indien und den NS-Holocaust. Isabel Wilkerson, Caste – The Lies that divide us, Random House 2020.
Ein Jahr nach Erscheinen der ersten Auflage dieses Buches, im Jahr 1988, fiel die Berliner Mauer. Die damalige Debatte über die ausgebliebene Wiedergutmachung für die „vergessenen Opfer“ des Nationalsozialismus trat vor diesem historischen Ereignis in den Hintergrund. Auch das Buch, das zunächst eine große Resonanz gefunden hatte, verschwand in der Versenkung. Einige Ereignisse der letzten Jahre – nicht zuletzt das Ringen um eine Entschädigung für die Zwangsarbeiter – verleihen ihm jedoch wieder eine gewisse Aktualität. In Chile, in Argentinien, in Südafrika und in den Ländern des ehemaligen Ostblocks ist eine für unbesiegbar gehaltene jahrzehntelange Diktatur gefallen. Auf die revolutionäre Euphorie folgte Ernüchterung, und die Trümmer, die die totalitären Regime hinterlassen haben, lasten wie ein Alp auf der Nachwelt. Die Hoffnungen der Widerstandskämpfer und Opfer auf einen radikalen Wandel und Neubeginn werden oft enttäuscht. Meist haben sich die Repräsentanten des „Ancien Régime“ schnell reorganisiert und bewegen sich nur allzu gewandt auf dem Parkett der neuen Ordnung, während die Opfer ins gesellschaftliche Abseits geraten.
Straffreiheit für die Täter eines Unrechtsregimes kann bei den Opfern eine Reaktualisierung des Traumas auslösen. Von KZ-Überlebenden ist bekannt, daß die Nachricht über die Freisprechung eines KZ-Schergen durch die deutsche Justiz heftige seelische Reaktionen auslösen konnte. Die Nürnberger Prozesse unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, der Eichmann-Prozeß in Jerusalem und der Auschwitz Prozeß in Frankfurt in den sechziger Jahren hatten eine enorme Bedeutung für die Überlebenden des Holocaust. Sie schufen ein Stück Gerechtigkeit und Genugtuung. Untersuchungen aus Argentinien zeigen, daß die Straffreiheit und der fortdauernde politische Einfluß der Militärs, die für während der Diktatur begangene Verbrechen verantwortlich sind, die Opfer in die Sprechstunden von Psychotherapeuten treiben (Edelman et al., 1995). Ebenso wichtig wie das Zur-Rechenschaft-Ziehen der Täter ist eine wie auch immer geartete Form gesellschaftlicher Anerkennung dessen, was die Opfer durchlitten haben. Die Wahrheitskommission in Südafrika versuchte beides zu verbinden. Jedes Land, jede Kultur baut auf historischen Vorbildern auf und entwickelt daraus ihr eigenes Modell. Die bundesrepublikanische Wiedergutmachungsgesetzgebung enthält sowohl Modellhaftes als auch Abschreckendes. Von diesem Widerspruch handelt das vorliegende Buch.
Das Buch entstand zeitgleich zu einer politischen Debatte, die Mitte der achtziger Jahre in der Öffentlichkeit um die Gerechtigkeit der Wiedergutmachung geführt wurde, insbesondere am Beispiel der „vergessenen Opfer“, d. h. der Gruppen von Verfolgten, die man bewußt ausgeschlossen hatte oder die durch die Maschen des Entschädigungsgesetzes gefallen waren: Zwangsarbeiter, Sinti und Roma, Zwangssterilisierte, Kommunisten, Homosexuelle, Kriegsdienstverweigerer und Deserteure. Während ich an dem Buch schrieb, geriet ich mitten in den tagespolitischen Streit um die Entschädigung der „vergessenen Opfer“. Erstmals nach dem Kriege meldeten sich Vertreter dieser Minderheiten öffentlich zu Wort, so z. B. die Sinti und Roma bei einer Anhörung der Grünen im Bundestag. Zwangssterilisierte, die aus Scham über eine erneute Diskriminierung jahrzehntelang geschwiegen hatten, stellten Forderungen und bildeten eine eigene Interessenvertretung. Ich wurde auf Betreiben der damaligen Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin, Hilde Schramm, Mitglied einer Expertenkommission des Abgeordnetenhauses, die Vorschläge zur Errichtung eines Härtefonds für die vergessenen Opfer erarbeiten sollte. Dabei begegnete ich fast allen damals noch lebenden Funktionären der Verfolgtenverbände und Akteuren aus Justiz, Politik und Medizin, die in die heftigen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um die Wiedergutmachung in der unmittelbaren Nachkriegsära persönlich involviert gewesen waren. Sie verfügten über ausgedehnte Privatarchivbestände. Die Entschädigungsämter dagegen erlaubten mir aus Furcht vor einer kritischen Analyse ihrer Spruchpraxis keine Einsicht in ihre Akten. Über persönliche Kontakte geriet ich jedoch an den aufgeschlossenen Leiter eines Landesentschädigungsamtes, der die vergangene Spruchpraxis seines Amtes kritisch beurteilte und mich in seinen Amtsräumen Akten studieren ließ.
Das Ausgangsmaterial für meine Recherchen bildete die Gutachtensammlung eines jüdisch-deutschen Emigrantenarztes aus Paris, S. Pierre Kaplan. Ich hatte ihn 1983 bei meinen Nachforschungen über das Schicksal jüdischer Ärzte eines Berliner Krankenhauses im Dritten Reich kennengelernt. Er hatte im Untergrund als Mitglied der Resistance in Frankreich überlebt und nach dem Krieg als Vertrauensarzt der Deutschen Botschaft in Paris viele KZ-Überlebende im Rahmen der Wiedergutmachung untersucht. Aus den Stellungnahmen deutscher Gutachter und Beamter der Entschädigungsämter, die er in seinen Gutachten zitierte, erhielt ich einen ersten Eindruck von der bürokratischen Kleinkrämerei und verdeckten Feindseligkeit, die den Opfern entgegenschlug. Ich wollte den Hintergründen dieser Haltung auf deutscher Seite auf den Grund gehen und vertiefte mich immer weiter in die Geschichte der Wiedergutmachung, die Entstehung der Gesetze und die damit einhergehenden innenpolitischen Auseinandersetzungen. Aus einer ursprünglich geplanten Studie über die medizinische Begutachtung von KZ-Überlebenden durch deutsche Ärzte wurde eine Studie über die Wiedergutmachung insgesamt. Ich versuchte, mich in die gesellschaftliche Atmosphäre der 50er und 60er Jahre hineinzuversetzen, und las unzählige Presseberichte aus dieser Zeit. Eine wertvolle Hilfe gaben mir dabei die Deutschlandberichte im AUFBAU, der bedeutendsten Zeitung aus Nazideutschland in die USA geflohener deutscher Emigranten.
Die Bundesregierung vollendete damals gerade die Herausgabe einer mehrbändigen Chronik der Wiedergutmachung, in der das Jahrhundertwerk aus regierungsamtlicher Sicht für die nachfolgenden Generationen festgeschrieben werden sollte. Um den letzten Band, in dem einige der Akteure nochmal rückblickend Bilanz ziehen sollten, gab es ein Tauziehen. Das Bundesfinanzministerium wollte kritische Stimmen wie die von Otto Küster, Martin Hirsch und Kurt Steinitz nicht zu Wort kommen lassen. Otto Küster kann als einer der wichtigsten Väter und Vordenker der Wiedergutmachungsgesetze betrachtet werden. Er war ein kämpferischer, leidenschaftlicher Moralist und ein Intimfeind des ersten Bundesfinanzministers und Wiedergutmachungsgegners Fritz Schäffer. Auf Grund von Schäffers Intrigen war Küster in den fünziger Jahren politisch kaltgestellt worden. Er war einer der wenigen, die in einer Zeit, als über die Verbrechen des Nationalsozialismus der Mantel des Schweigens gebreitet wurde, den Mut hatten, dem Kartell aus Altnazis und Opportunisten, die damals die politische Szene in Deutschland beherrschten, die Stirn zu bieten. Ich besuchte Otto Küster 1985 in seiner Anwaltskanzlei in Stuttgart. Er war schon weit über 80, aber er war ungebrochen. Als Anwalt beim Bundesgerichtshof vertrat er noch Verfolgte in Entschädigungsprozessen.
Beim Vergleich des fünfbändigen Werkes der Bundesregierung mit den Veröffentlichungen Küsters und anderer Akteure stieß ich im regierungsamtlichen Werk auf viele Ungereimtheiten, Entstellungen und Oberflächlichkeiten. Die gröbsten Geschichtslügen finden sich in den Kapiteln von Ernst Feaux de la Croix, der grauen Eminenz des Bundesfinanzministeriums. Insbesondere die Schlüsselrolle Küsters und die skandalösen Umstände seiner Ausschaltung werden von Feaux de la Croix unterschlagen. Er war noch unter Schäffer zum höchsten Wiedergutmachungsbeamten des Finanzministeriums aufgestiegen. Das war allerdings schon seine zweite Karriere. Die erste hatte er als Experte für Volkstumsfragen im NS-Jusitzministerium gemacht. Daß die Bundesregierung einen ehemaligen Nazibeamten zum Chronisten der Wiedergutmachung bestellte und Leute wie Küster zensierte, meinte ich, konnte man nicht stehen lassen.
Küster hatte sich wegen der Zurückweisung seines Manuskriptes für den Band VII der Regierungschronik sogar mit seinem ehemaligen Weggefährten Rechtsanwalt Walter Schwarz, dem Mitherausgeber der Chronik, überworfen. Walter Schwarz war ebenso wie Küster einer der Väter der Wiedergutmachung. Er betrachtete die Wiedergutmachung jedoch im Unterschied zu Küster als einzigartige historische Leistung, als gelungenen Kompromiß zwischen den Ansprüchen der Opfer und den möglichen Zugeständnissen der Täter und deren Rechtsnachfolger. Dazwischen stand Kurt May, ein Mann, der als Leiter der URO, der größten Rechtshilfeorganisation der Verfolgten, das Beste für seine Klienten erstritten hatte und in der Wiedergutmachung durchaus eine historische Leistung sah, aber auch die zuweilen kleinliche Praxis der Behörden herausstellte.
Kurz nach Erscheinen des Buches verabschiedete das Abgeordnetenhaus von Berlin eine Härtefondsregelung für die „vergessenen Opfer“. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen folgten dem Berliner Beispiel. Zur gleichen Zeit entschied sich das Bundesfinanzministerium dann angeblich doch, eine leicht entschärfte Fassung des Kapitels von Otto Küster über die Rechtsprechung der Wiedergutmachungskammer des Bundesgerichtshofes in den geplanten Band VII der Chronik des Finanzministeriums aufzunehmen. Das Erscheinen dieses ominösen siebten Bandes wird seit über zehn Jahren vom Beck-Verlag angekündigt. Nach Auskunft des Sohnes von Küster hat es das Bundesfinanzministerium bisher nicht fertiggebracht, die Mittel zur Produktion des Bandes bereitzustellen. Küsters Beitrag ist mittlerweile von einer israelischen Zeitung veröffentlicht worden1.
Auf der zeitgenössischen politischen Bühne hatte ich es neben den Verteidigern der Wiedergutmachungspraxis aus dem Regierungslager auf der entgegengesetzten Seite des politischen Spektrums mit Teilen der bundesdeutschen antifaschistischen Linken zu tun, die in der Wiedergutmachung einen heuchlerischen Akt sahen, mit dem Deutschland versuchte, sich von der Schuld der NS-Verbrechen freizukaufen. Sie sahen in der Wiedergutmachung ein kapitalistisches Machwerk, da die Besitzenden und gesellschaftlich höher gestellten unter den Opfern angeblich großzügiger entschädigt wurden als die Besitzlosen. Ich erlebte auf einer politischen Veranstaltung wie Vertreter dieser Haltung an eben jenem Leiter des Amtes, der mir Zugang zu den Akten verschafft hatte, stellvertretend ein Tribunal gegen die Wiedergutmachung exerzierten. Er sollte die vergangene Spruchpraxis seines Amtes – für die er nicht verantwortlich war – öffentlich rügen. Das konnte er natürlich nicht, und es lief mir kalt den Rücken runter, mit welcher Selbstgerechtigkeit dieser gutwillige Mann von den „schneidigen jungen Deutschen“ (wie Walter Schwarz sie nannte) vorgeführt wurde. Ich geriet somit mitten in den Strudel des Gerangels darum, wie und von wem die Geschichte der Wiedergutmachung für die nachfolgenden Generationen festgeschrieben werden würde.
Entsprechend kontrovers waren die Reaktionen auf das Buch. Kurt May ließ mich wissen, daß es viel zu einseitig sei. Der Leiter des bayerischen Landesentschädigungsamtes, Karl Heßdörfer, schrieb mir einen langen Brief, in dem er mir einerseits bescheinigte, ich hätte wichtige neue Fakten zu Tage gefördert, z. B. erstmals die Rolle Küsters gewürdigt, andererseits zeichnete ich „gnadenlos“ ein zu düsteres Gesamtbild und vermittelte den Eindruck, die meisten Entschädigungsbeamten seien Mitglieder einer „kriminellen Vereinigung“, die sich zum Ziel gesetzt hätten, Ansprüche der Opfer abzuwehren. Im Kapitel über die Affaire um den Auschwitzüberlebenden und Leiter des bayerischen Landesentschädigungsamtes Philipp Auerbach seien mir auch sachliche Fehler unterlaufen, Auerbach sei nicht ganz zu Unrecht der Prozeß gemacht worden. Herr Heßdörfer, dem ich auch bei einer Podiumsdiskussion persönlich begegnete, war ebenso wie mein Helfer, der og. Leiter eines Landesentschädigungsamtes, ein Beamter der Nachkriegsgeneration, der im Rahmen seiner Möglichkeiten das Beste für die Opfer herauszuholen versuchte, die Versäumnisse der sechziger und siebziger Jahre aber natürlich nicht wettmachen konnte.
Constantin Goschler, ein Historiker des Münchner Instituts für Zeitgeschichte hat mir in seinem Werk über die Wiedergutmachung vorgeworfen, mein Buch sei im Stile „eines Western“ geschrieben. Ich kann nicht verhehlen, daß mich dieses Urteil ehrt. Man kann Geschichte langweilig oder spannend darstellen. Die Machtkämpfe, das Feilschen und die Intrigen, die es um die Wiedergutmachungsgesetze und die Wiedergutmachungspraxis gegeben hat, lesen sich in der Tat wie ein Krimi. Ich habe mich bei meinen Recherchen von dieser Spannung inspirieren lassen.
Bei einer vom Förderer des Buchprojektes, Jan Philipp Reemtsma, anläßlich der Veröffentlichung organisierten Diskussionsveranstaltung, drückte mir ein Vertreter der Union der Sinti und Roma ein Dokument mit einem Erlaß Küsters aus den frühen fünfziger Jahren in die Hand, als er noch Leiter des Entschädigungsamtes in Baden Württemberg war. Dieser Erlaß verlangte einen restriktiven Umgang mit den Entschädigungsansprüchen von Zigeunern. Ich wußte aus meinen Gesprächen mit Küster, daß er auch den Ausschluß der Kommunisten aus dem Bundesentschädigungsgesetz befürwortet hatte. Küster war einerseits seiner Zeit weit voraus, aber er war auch Kind seiner Zeit. Verurteilen kann ihn für letzteres nur jemand, der Geschichte allein mit der Brille der Gegenwart betrachtet.
Wahrscheinlich hätte ich das Buch heute, zwölf Jahre später, mit mehr Distanz zum politischen Tagesgeschehen geschrieben. Genauso wenig wie damals möchte ich in den Chor derjenigen einstimmen, die die Wiedergutmachung insgesamt für gescheitert und für eine Farce halten. Trotz aller Mängel, aller Kleingeistigkeit und aller Ungerechtigkeiten, die sie begleiteten, war sie das Maximum, was unter den damaligen politischen Bedingungen zu erreichen war. Und angesichts dessen war sie eine enorme Leistung ihrer Urheber wie Walter Schwarz, Kurt May, Otto Küster und derjenigen Beamten, Juristen und Ärzte, die sich dafür eingesetzt haben, den Opfern gerecht zu werden. Die Wiedergutmachung war ein entscheidender Baustein für den Wiederaufbau der Demokratie in der Bundesrepublik. Sie hat rechtsstaatliche und moralische Maßstäbe gesetzt, hinter die man heute nicht mehr zurück kann. Sie hat die Voraussetzungen geschaffen für ein verändertes Bewußtsein und einen veränderten gesellschaftlichen Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit, wie er Ende der siebziger Jahre einsetzte. Und sie hat die begangenen Verbrechen in den protokollierten Aussagen der Opfer und zahlloser Zeugen umfangreich dokumentiert.
Christian Pross
im April 2000
1Mitteilung eines Lektors des Beck-Verlages und des Sohnes von Otto Küster, Gerold Küster, der die Anwaltspraxis seines Vaters auch in Entschädigungssachen weiterführt, 6. 3. 1997.
Vorwort von William G. Niederland
Vorwort des Autors
I Einleitung
II Geschichte
Die regionalen Vorläufer des Bundesentschädigungsgesetzes
Das Luxemburger Abkommen mit Israel und der Claims Conference
Die Affaire Auerbach
Die Ausschaltung Küsters
Debatten über den Geist der Wiedergutmachung
Das Bundesentschädigungsgesetz von 1956
Schlußstrich unter die Wiedergutmachung
III Schaden an Körper und Gesundheit
Das Verfahren
Die herrschende medizinische Lehrmeinung in der Bundesrepublik
Das Überlebenden-Syndrom
Der wissenschaftliche Grabenkrieg
IV Gutachter und Opfer
Medizinische Grundsatzfragen
Frau E. – Beweiserhebung über einen Leitersturz im Jahr 1944
Herr F. – „Wenn irgend möglich Schluß machen mit den Ansprüchen dieses alten Herrn“
Herr O. – Die gutachterliche Zerlegung von Organen in verfolgungs- und nicht verfolgungsgeschädigte Anteile
Paradoxien im Namen Freuds
Herr W. – „Gesellschaftliche Diskriminierung stärkt die Fähigkeit zur Lebensbewältigung“
Herr S. – „Blander hypomanischer Verstimmungszustand bei abnormer Primärpersönlichkeit“
Frau B. – „Wer sich nicht an seine Kindheit im KZ erinnert, kann nicht darunter gelitten haben“
Die Retraumatisierung
Herr R. – Krisen, die mehrmals zum Abbruch der Untersuchung zwingen
Herr G. – „Ein von Zorn, Eifer und Absichten freies Hinnehmen“
Diagnosen für die Unterschicht
Frau M. – „Charakterliche Abwegigkeit“
Frau O. – „Grobe demonstrative Tendenzen“ und „psychogene Entgleisungen“
Die Begutachtung von Frauen
Frau N. – „Zarte anfechtbare frauliche Delikatheit und Anschmiegsamkeit“
Frau A. – Wertverlust nach Zwangsabtreibung
Frau J. – „Keine meßbare Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Zwangssterilisierung“
V Bilanz
Wiedergutmachung – letzter Akt
100 Milliarden DM bis zum Jahr 2000
Innenpolitische Stabilisierung und moralische Erlösung
Die Gutachtermühle
VI Anhang
Abkürzungen
Anmerkungen
Tabellen
Fragebogen zum Antrag auf Entschädigung
Die Kongresse zum Thema Gesundheitsschäden nach Verfolgung
Glossar
Literatur
Personenregister
„Wiedergutmachung – der Kleinkrieg gegen die Opfer“ ist ein bedeutendes, wichtiges und gewichtiges Werk – gewichtig nicht nur wegen seines Inhalts und Umfangs, sondern auch aufgrund der gründlichen, kenntnisreichen Bearbeitung des Forschungsgegenstands. Daß es einem einzelnen Forscher gelungen ist, den in diesem Buch enthaltenen immensen, ja überwältigenden Stoff zu meistern und in verständlicher Weise dazustellen, ist erstaunlich und bewundernswert.
In meinem Buch „Folgen der Verfolgung. Das Überlebenden-Syndrom“ (1980 im Suhrkamp Verlag erschienen) habe ich einleitend ausgeführt, daß die seelischen Folgeerscheinungen der als „Drittes Reich“ titulierten Gewaltherrschaft Historiker, Juristen, Ärzte, Psychologen, Psychiater, Soziologen und alle mitfühlenden Menschen jedes Standes und Berufszweigs viele Jahre und wahrscheinlich Jahrzehnte hindurch beschäftigen werden. Ohne diese durch die massiven Verfolgungsereignisse und deren Spätfolgen begründete Voraussicht ändern zu wollen, möchte ich nach der Lektüre der Arbeit von Christian Pross sagen, daß er als historisch-archivarisch und medizingeschichtlich-forensisch tätiger Autor einen Großteil der betreffenden Fragen bearbeitet hat, daß er Entstehungsweise und Tragweite der durch die nationalsozialistische Verfolgung bei den Opfern entstandenen Schäden, vor allem aber deren Beurteilung (und leider auch sehr häufige Fehlbeurteilung) durch Gutachter wissenschaftlich erforscht und überzeugend dargestellt hat.
Im ersten Teil des Buches wird die mir (und wohl auch manchen anderen) bisher unbekannte Entstehungsgeschichte der Wiedergutmachungs-Gesetzgebung in ungewöhnlicher Deutlichkeit beschrieben. Dieser Darstellung konnte ich entnehmen, daß es sich bei der Wiedergutmachung keineswegs um eine von Adenauer und seinen Mitarbeitern mehr oder weniger geförderte Leistung in Anbetracht der von den Nazis oft in grausamster Weise verübten Untaten und verbrecherischen Zerstörungen handelte, sondern zumeist um „eine lästige, von den Siegern verordnete Pflichtübung“, der von zahlreichen Ämtern und Behörden, oft auch von der deutschen Bevölkerung starker Widerstand entgegengesetzt wurde, ja, immer noch entgegengesetzt wird.
Die Feststellung, daß es eine solche intensive Ablehnung der Wiedergutmachung gegeben hat, machte mir (der ich in der kürzlich veröffentlichten Festschrift zu Ehren des Göttinger Professors Ulrich Venzlaff als „Altmeister“ der wissenschaftlichen Erforschung von gesundheitlichen Spätschäden des Holocaust bezeichnet wurde) zum ersten Male wenigstens teilweise verständlich, wie die große Zahl ärztlicher Fehlbegutachtungen von Verfolgungsschäden zu erklären sei. Die leider nicht seltene Unmenschlichkeit von gutachterlich und „dienstlich“ (d.h. für Ämter und Gerichte) tätigen Ärzten ist schon vor Jahren von Alexander Mitscherlich beschrieben worden. Zusammen mit dem Mangel an Menschlichkeit seitens bürokratischer, nicht selten auch gerichtlicher Amtsstellen hat sie, wie wir seit langem wissen, manches den ehemals Verfolgten und gesundheitlich Geschädigten geschehene Unrecht fortgesetzt und verschärft.
In dem Werk von Christian Pross werden die diesem Sachverhalt zugrundeliegenden Faktoren, die sozialforensischen Umstände und weitere verborgene Gründe erstmalig offenkundig gemacht, erforscht und beschrieben, und zwar ohne um den heißen Brei herumzureden und ohne Zusammengehöriges auseinanderzureißen. Aus diesem Grunde spreche ich den Wunsch aus, daß das hervorragende Buch nicht nur wohlverdiente Anerkennung im deutschen Sprachgebiet erhalten, sondern bald auch Eingang in die Weltliteratur finden wird. Denn obwohl in den Schriften von Kurt Eissler, von weiteren Autoren und auch in den meinigen ärztliche, dokumentarische und wissenschaftliche Befunde eingehend dargestellt sind, die erschütternde, das ganze Leben andauernde Krankheitszustände – oft mit Auswirkungen auf seelischem Gebiet – nachweisen und die tragischen Schicksale ehemals Verfolgter, und jetzt auch ihrer Nachkommen, beschreiben, ist auch heute der Glaube keineswegs verschwunden, daß diejenigen, die dem Holocaust lebend entrinnen konnten – Millionen von Menschen konnten es leider nicht –, die „glücklichen“ waren und sind.
In den gutachterlichen Beurteilungen vieler sog. deutscher Sachverständiger, Amtsärzte und Medizinaldezernenten – Christian Pross nennt viele von ihnen namentlich – kommt den ärztlich feststellbaren Befunden „keine Überzeugungskraft“ zu, und falls die schwerwiegenden Gesundheitsschäden sich vorwiegend im seelisch-nervösen Bereich befinden, fehlt ihnen „die organische Würde“, wie in einem deutschen Gegengutachten wörtlich geschrieben steht. Tatsächlich lesen sich manche gutachterlichen Urteile solcher „Sachverständigen“ wie Schreibübungen ehemaliger KZ-Wächter, und nicht wenige von ihnen waren höchstwahrscheinlich einst Nazis oder sind es im Innern noch immer. Daher gestatte ich mir zu sagen: Der Untertitel des Buches lautet „der Kleinkrieg gegen die Opfer“; jedoch fast alles, was in dem so lesenswerten Text überzeugend dargestellt ist, weist nicht auf Kleinkrieg, sondern auf einen großen Krieg gegen die Opfer hin, und so könnte auch mit diesen Worten bezeichnet werden, was der Untertitel ausdrücken soll. Auch in den Wiedergutmachungsverfahren und noch heute befinden sich die von tiefem Leid und innerem Leiden so hart Betroffenen auf der Opferseite. Für ihr Leid und Leiden nach dem Überleben im KZ oder im verborgenen Keller eines polnischen Bauernhauses haben die von Pross und mir genannten sog. Sachverständigen kein Verständnis, des öfteren allerdings Hohn und Spott. Daß die Überlebenden – den Tod der eigenen Eltern, den Verfolgungstod ihrer Kinder, der Geschwister, fast aller Freunde und nahen Menschen ständig im Bewußtsein, nach dem Verlust ihrer sozialen und wirtschaftlichen Position, ihrer ehemaligen Wirkungsstätte und ihres damit verbundenen inneren Seins –, daß sie leiden, zumeist ein ganzes Leben lang, ist jenen „Sachverständigen“ nicht beizubringen. Daß die Schrecken der Lager lebenslang nachwirken, bestreiten sie. Auch dafür bedarf es der Wiedergutmachung.
Meine eigenen ärztlichen Begutachtungen haben einigen Überlebenden zu etwas Geld und Rente verholfen. Daß mir dies in mühseliger und auf das stärkste aufreibender Arbeit gelang, hat auch mir seelisch Jahre und Jahrzehnte geholfen. Für die überlebenden Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die Entschädigung erhielten und erhalten, ist es nicht eine bestimmte Summe Geld, die am meisten zählt (sie ist oft klein genug), obwohl auch sie wichtig ist. Was wirklich und zutiefst zählt, ist nicht das Geld, sondern die damit zugestandene Anerkennung ihres Leids und ihrer Leiden. Und hierin liegt wohl der wahre Sinn und die echte Hilfe der Wiedergutmachung.
Prof. Dr. med. William G. NiederlandState University of New York, N.Y.
Wiedergutmachung – zum ersten Mal hörte ich dieses Wort als Primaner Mitte der sechziger Jahre, als ein Mitschüler sich darüber empörte, daß wir Deutschen von Israel „wie eine Kuh gemolken“ würden. Die Deutschen, trotz oder wegen des verlorenen Krieges wieder eines der reichsten Völker der Erde, fühlten und fühlen sich geschröpft. Für sie wurde und wird bei der Wiedergutmachung ihr eigenes Geld anderen in den Rachen geworfen, und nicht etwa geraubtes, das sie zurückzuzahlen hatten. Das mit Luftkrieg, Flucht und Vertreibung geschlagene Herrenmenschenvolk, das 1945 vor den Trümmern seines Großmachtrausches saß, wollte mit den überlebenden „KZ-lern“ nichts zu tun haben. Wiedergutmachung spielte sich in einem Ghetto ab, und die wenigen, die sich damit befaßten, waren gesellschaftlich isoliert. Wenn nun über 40 Jahre nach Kriegsende plötzlich ein öffentliches Interesse daran erwacht, ist das zu spät. Zwar gibt es die Wiedergutmachungsämter noch, zwar laufen noch Prozesse, werden noch bis über das Jahr 2000 hinaus Renten gezahlt werden, aber die Wiedergutmachung ist nicht mehr Tagespolitik, sie ist Geschichte.
Betritt man die Büros der United Restitution Organization (URO), der größten Rechtshilfeorganisation für Verfolgte, betritt man ein Museum, das eine kleine Gruppe von Anwälten biblischen Alters, die längst einen ruhigen Lebensabend verdient hätten, verwaltet. Die Tatsache, daß diese 80- bis 90jährigen emigrierten deutschen Juden, die nach 1945 zurückgekehrt waren, um eine Arbeit zu verrichten, die kaum ein Deutscher anrühren wollte, trotz Krankheit und Gebrechlichkeit ihre letzte Kraft für noch laufende Entschädigungsverfahren hergeben, spricht für sich. Damals wie heute gibt es nämlich kaum jemanden, der sich auf dem komplizierten Gebiet des Wiedergutmachungsrechts auskennt und sie ersetzen könnte.
Seit kurzem werden diese alten Männer von einer Schar junger Historiker heimgesucht, die den historischen „Schatz“, der in ihren Aktenschränken verborgen liegt, heben wollen. Einerseits freuen sich die Männer darüber und sind dankbar für das Interesse der jungen Leute, andererseits entbehrt es nicht einer gewissen Peinlichkeit, wie sie bis an den Rand ihrer Kräfte ausgepreßt und mit einer Flut von schriftlichen Anfragen und Interviews überhäuft werden, die sie kaum bewältigen können. Man hat den Eindruck, die Barfuß- und mittlerweile auch die etablierten Historiker betreiben ein Ausschlachten der Zeitzeugen. Mitverantwortlich für diese Situation sind die Wiedergutmachungsbehörden und Teile der Justiz, deren Aufgabe es wäre, ihre Archive für die historische Forschung zu öffnen und ihre Beamten für Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Stattdessen betreiben sie eine ängstliche Geheimniskrämerei und beginnen damit, ihre Akten zu vernichten. Auf einer länderübergreifenden Konferenz am 14./15. Mai 1985 legten die Wiedergutmachungsämter als Reaktion auf das erwachende öffentliche Interesse restriktive Richtlinien zur Akteneinsicht fest, um zu unterbinden, daß einzelne Amtsleiter oder der eine oder andere aufgeschlossene Beamte – wie es bis dahin vorgekommen war – einem Interessierten Zugang zu den Akten gewährten. Gemäß dem Beschluß vom 15. 5. 1985 antwortete mir der Senator für Inneres von Berlin als vorgesetzte Dienststelle des Berliner Entschädigungsamtes auf meine Bitte um Akteneinsicht wie folgt: „Die Länder haben mehrheitlich die Auffassung vertreten, daß eine Akteneinsicht ohne vorherige Zustimmung der Verfahrensbeteiligten oder anderer Personen, deren Persönlichkeitsrechte berührt werden, nicht möglich ist… Da es angesichts des Umfangs des hiesigen Aktenbestandes (ca. 210000 Einzelakten), des nicht aktualisierten Adressenmaterials und des geringen Personalbestandes des Entschädigungsamtes Berlin völlig ausgeschlossen ist, generell die Einwilligung der Verfahrensbeteiligten zur Akteneinsicht einzuholen, kann ich Ihr Forschungsvorhaben nach der derzeitigen Rechtslage leider nicht unterstützen.“1 Die Landesrentenbehörde Nordrhein-Westfalen lehnte eine Akteneinsicht unter Hinweis auf die unüberschaubare Menge von Akten ebenfalls ab.2 Als ich daraufhin Einsicht in die überschaubare Anzahl von 20 ausgewählten Akten mit Aktenzeichen und allen erforderlichen Daten (die das Heraussuchen zu einer Angelegenheit von Minuten machen) erbat, erhielt ich wiederum einen ablehnenden Bescheid mit der Begründung, der Verwaltungsaufwand sei zu groß.3 Als ich dann persönlich mit der schriftlichen Vollmacht einer Verfolgten in der Landesrentenbehörde in Düsseldorf vorsprach, wurde ich wie ein gefährlicher Eindringling von einer Gruppe aufgescheuchter Beamter umringt, die wissen wollten, was ich denn mit dieser Akte anstellen wollte. Als ich schließlich in das Zimmer des Amtsleiters vorgedrungen war, drehte dieser die Vollmacht dreimal prüfend in der Hand und beteuerte gegenüber seinem widerstrebenden Stellvertreter, daß ich eine Vollmacht hätte, dagegen könne er nichts machen, man müsse mir also notgedrungen Akteneinsicht gewähren. In nur drei Minuten war die Akte da, die ich dann unter Aufsicht studieren durfte.
Eigenartigerweise hatte ich bei einem früheren Forschungsprojekt über die jüdischen Ärzte eines Berliner Krankenhauses vom Entschädigungsamt Berlin ohne Schwierigkeiten die Entschädigungsakten der betroffenen Ärzte bekommen, soweit sie verstorben waren, ohne Einwilligung, soweit sie am Leben waren, hatte man mir ihre Adressen gegeben, damit ich sie anschreiben konnte. Für dieses vom Senator für Kultur geförderte Projekt waren aufgrund einer Weisung die Türen geöffnet worden. Als ich einen Mitarbeiter des Entschädigungsamtes auf diese unterschiedliche Handhabung ansprach, erklärte er mir, es sei kürzlich in einer Veröffentlichung über die ehemalige Stadtärztin von Berlin, Käte Frankenthal, das Entschädigungsamt Berlin kritisiert worden.4 Der Herausgeber dieses Buches habe die Akte Käte Frankenthal beim Entschädigungsamt Berlin eingesehen und daraus falsche Schlüsse gezogen. Man könne doch nicht Leuten Akteneinsicht gewähren, die dann das Amt kritisieren.
In meinem Ersuchen um Akteneinsicht an die verschiedenen Ämter und Gerichte hatte ich geschrieben: „An die Bestimmungen des Datenschutzes fühlen wir uns gebunden… die Anonymität der betroffenen Personen bleibt selbstverständlich gewährleistet. Schon allein von daher, daß die Entschädigungsprozesse öffentlich waren, dürften sich keine rechtlichen Probleme ergeben. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mit Ihrer Hilfe die Bearbeitung dieses wichtigen und im Interesse der Allgemeinheit liegenden Forschungsprojektes unterstützen würden.“ Der Präsident des Landgerichtes Düsseldorf hat insbesondere im Hinblick auf diesen Passus meiner Bitte stattgegeben. Der Präsident des Landgerichts Berlin nicht.
Ich bin dem Präsidenten des Landgerichts Düsseldorf, Dr. Liermann, und dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Düsseldorf, Dr. Jansen, sehr zu Dank verpflichtet für ihre aufgeschlossene Haltung. Sie sind die einzigen Vertreter einer Behörde, die mir Akteneinsicht gewährten. Der größte Teil des Aktenmaterials mußte aus privater Quelle beschafft werden, wobei mir Anwälte, einzelne ärztliche Gutachter und die Verfolgtenorganisationen ohne jegliches bürokratische Hindernis großzügig entgegenkamen. Der ehemalige Vertrauensarzt der Deutschen Botschaft in Paris, S. Pierre Kaplan, überließ mir sein komplettes Archiv mit Entschädigungsgutachten, Behördenkorrespondenz, -Rundschreiben etc. Die Anwälte und Mitarbeiter der Rechtshilfeorganisation United Restitution Organization (URO) in Frankfurt, Kurt May und Ulrich von Bubna, sowie der Leiter der Frankfurter Zentrale der Conference on Jewish Material Claims against Germany, Ernst Katzenstein, stellten mir Material aus ihrem Archiv zur Verfügung. Rechtsanwalt Eberhard Fellmer, Hamburg, gewährte mir Zugang zu Akten seiner ehemaligen Mandanten, Hans-Joachim Herberg zum Archiv des von ihm geleiteten Dokumentationszentrum für Gesundheitsschäden nach Gefangenschaft und Verfolgung in Köln, und Gerda Ahrens, Else Werner und Stephan Romey zum Archiv der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes in Hamburg. Für den historischen Teil der Arbeit stellte mir die ehemalige Beamtin des Entschädigungsamtes Berlin, Helene Jacobs, ihr Privatarchiv zur Verfügung. Ebenso zu Dank verpflichtet bin ich Anette Meyburg und Siegfried Büttner vom Bundesarchiv in Koblenz.
Das Material der vorliegenden Untersuchung bilden:
1.195 Akten aus dem Privatarchiv von S. Pierre Kaplan, Paris
2.27 Akten des Landgerichts Düsseldorf
3.27 Akten aus dem Privatarchiv von Rechtsanwalt Eberhard Fellmer, Hamburg
4.15 Akten aus dem Archiv der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes in Hamburg
5.89 Akten aus dem Archiv der United Restitution Organization (URO) in Frankfurt
6.1 Akte aus dem Archiv der URO Berlin
7.15 Akten aus dem Archiv des Dokumentationszentrums für Gesundheitsschäden nach Gefangenschaft und Verfolgung in Köln
8.Handakten des Privatarchivs von Helene Jacobs in Berlin
9.Die Wiedergutmachungsakten des Bundesfinanzministeriums im Bundesarchiv
Daneben wurden 39 Zeitzeugen befragt: Anwälte, Richter, ärztliche Gutachter aus dem In- und Ausland, Verfolgte, Mitglieder von Verfolgtenorganisationen, Bundestagsabgeordnete und Beamte von Entschädigungsämtern.
Die Arbeit ist Teil des Projekts Täterbiographien im Nationalsozialismus am Hamburger Institut für Sozialforschung, das sich zur Aufgabe gestellt hat, die vom NS-System profitierenden deutschen Intellektuellen darzustellen. Eine wesentliche Stütze des NS-Staates bildeten die Ärzte, die die sozial- und gesundheitspolitischen Programme zur Ausgrenzung und Vernichtung der Minderwertigen, Schwachen und Fremdrassigen mit entwarfen und vollzogen. Im Rahmen dieser Programme erfuhr das Gutachterwesen eine ungeheure Ausweitung. Die zur Sterilisation bzw. zur Vernichtung vorgesehenen Kranken wurden eingehend ärztlich begutachtet. Am Beispiel der Wiedergutmachung wird in dieser Arbeit untersucht, inwieweit nach 1945 die ehemaligen Täter in Gestalt von Politikern, Beamten, Richtern und insbesondere ärztlichen Gutachtern über ihre eigenen Opfer zu Gericht saßen, in welchem Rahmen diese Begegnung stattfand und was für Konsequenzen sie hatte. Aufgrund der Quellenlage und aus methodischen Gründen mußten die Biographien der Beteiligten etwas in den Hintergrund und dafür die grundsätzlichen Merkmale der Täter-Opfer-Beziehung in den Vordergrund treten. Es sollte eine Studie über einige wenige Gutachter werden und ist im Verlauf des Projekts zu einer historischen Untersuchung über die politischen, psychologischen und medizinischen Aspekte der Wiedergutmachung geworden. Da die beteiligten Personen nach gängiger Auffassung allzu schnell in Nazis und Nicht-Nazis eingeteilt werden, sich bei näherem Hinsehen dieses Schwarz-Weiß-Schema jedoch als unzulänglich erweist, werden diejenigen, die im Zusammenhang dieser Untersuchung wichtig sind, in besonders hervorgehobenen Kurzbiographien vorgestellt, soweit ausreichende Daten zugänglich waren. Sofern diese aus den allgemeinen Nachschlagewerken stammen, wird auf die Quellenangabe verzichtet.
Zu danken ist zu allererst Götz Aly, dessen Ansporn, Rat und Kritik mir unentbehrlich waren, Jan Philipp Reemtsma, der das Projekt gefördert und inhaltlich begleitet hat, Hans-Dieter Heilmann, dessen Gedanken und wertvolle Quellenhinweise wesentliches zum Gelingen der Arbeit beigetragen haben, Susanne Heim und Peter Chroust für wichtige Diskussionen und Anregungen, Kurt May, Otto Küster, Ulrich von Bubna, Heinz Düx, Martin Hirsch und Alice Stertzenbach, die mich mit dem Wiedergutmachungsrecht vertraut gemacht haben, Ludger Hermanns, Wolf-Dieter Narr, Ulrich Schultz, Helmut Dahmer und Kilian Stein für ihren fachkundigen Rat und die kritische Durchsicht des Manuskripts sowie Heike Schoop, die die Endfassung des Manuskripts lektoriert hat.
Wichtige Hinweise und Auskünfte gaben mir: Walter Ritter von Baeyer, Heidelberg; Jan Bastiaans, Leyden, NL; Otto Bental, Berlin; Józef Bogusz, Krakau; Günter Hand, Düsseldorf; Otto Heinz Hurdelbrink, Berlin; Klaus Hoppe, Los Angeles; Heinrich Huebschmann, Heidelberg; Hans Keilson, Bussum, NL; Robert Kempner, Frankfurt; Milton Kestenberg, Sands Point, N.Y.; Stanisław Kłodzinski, Krakau; Ernst Kluge, Freiburg; Uschi Körber, Berlin; Christi Langenberger, Berlin; Joseph Lautmann, Berlin; Joachim Luwisch, Forest Hills, N.Y.,; Wolfgang Meywald, Hamburg; Jakob Moneta, Frankfurt; Herrman Müller, Frankfurt; William G. Niederland, Englewood, N.J.; Karl Heinz Roth, Hamburg; Zdzisław Ryn, Krakau; Hilde Schramm, Berlin; Hermann Steinitz, Tel Aviv; Ulrich Venzlaff, Göttingen; Ruth Warnecke, Berlin.
Im April 1957 saßen in einem Offenburger Gasthaus ein Textilhändler und ein Studienrat zusammen und kamen ins Debattieren. Es ging um das Dritte Reich und die jüngsten Schändungen jüdischer Friedhöfe. Der Studienrat hatte nichts daran auszusetzen; im Gegenteil: es seien „noch viel zu wenige Juden vergast worden“. Daraufhin gab sich der Textilhändler als Jude zu erkennen. Seinen Unterkiefer hatte man ihm im KZ zerschlagen. Dann habe man wohl auch ihn bei der Vergasung vergessen, meinte der Studienrat, im übrigen sei er stolz darauf, mit seinen Männern im Krieg „Hunderten von Juden mit der Schaufel das Genick eingeschlagen zu haben“. Dem jüdischen Textilhändler versicherte er, daß er ihn „auch heute noch ins KZ bringen“ und seine Frau „ebenfalls vergasen“ würde, ihre zwei Kinder könnten seinetwegen am Leben bleiben. Der so Angegriffene und Bedrohte beschwerte sich beim Direktor des Gymnasiums und beim Kultusministerium. Es geschah zunächst nichts. Mit der Mitteilung, daß der Studienrat seine Äußerungen dahingehend abgeschwächt habe, er habe „nur Russen“ und nicht „Juden“ gemeint, als er von Hunderten mit der Schaufel Erschlagener sprach, versuchte man zwar des Textilhändlers Empörung zu dämpfen, doch wartete er vergeblich auf eine Entschuldigung. Im Gegenteil: er handelte sich eine Beleidigungsklage ein, als er den Studienrat bei einer erneuten Begegnung als „Menschenschlächter“ bezeichnete. Als der Spiegel über diesen Fall berichtete, bekundeten zahlreiche Leserbriefschreiber Sympathie für den Studienrat. Ein Pastor meldete sich zu Wort und äußerte Verständnis für Ressentiments, die durch die „heutige Rechtsungleichheit“ zwischen Juden und Ariern bedingt wären, denn erstere erhielten „Wiedergutmachungsleistungen, die über das erlittene Unrecht hinausgehen“. Die Affaire kam schließlich vor den Wiedergutmachungsausschuß des Bundestages und nach einem dreiviertel Jahr wurde der Studienrat vom Dienst suspendiert.1
Fast dreißig Jahre später standen sich ein Vertreter der verfolgten Juden, der ehemalige Berliner Rechtsanwalt Walter Schwarz und Vertreter der deutschen Nachkriegs-Generation im Berliner Abgeordnetenhaus gegenüber. Es sollte über eine parlamentarische Initiative der Alternativen Liste (AL) Berlin zur Anerkennung vergessener und ohne Entschädigung gebliebener Opfer des Nationalsozialismus, Zigeuner, Zwangssterilisierte, Homosexuelle, sogenannte Gemeinschaftsfremde (Asoziale) und Kommunisten gesprochen werden. Schwarz, als Sachverständiger von der CDU-Fraktion geladen, sollte aufgrund seiner Kenntnis des Wiedergutmachungsrechts, das er in wesentlichen Teilen mitgestaltet hatte, zur Initiative der AL Stellung nehmen. Er wertete die Wiedergutmachungsgesetzgebung als einen großen Erfolg und als eine in der Geschichte beispiellose Leistung der Bundesrepublik, auf die das deutsche Volk stolz sein könne. Er erntete stürmischen Protest.2
Der Hamburger Arzt Karl Heinz Roth forderte auf einer Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll im November 1983 die Aufhebung des Bundesentschädigungsgesetzes wegen seiner die Opfer erniedrigenden Verfahrensvorschriften.3 Schwarz beklagte nach der Tagung in der Presse, daß sich die Wiedergutmachung nahezu vier Jahrzehnte in einem politischen Ghetto abgespielt habe, und ein aktives öffentliches Interesse, das in der Vergangenheit so bitter nötig gewesen wäre, nun plötzlich bei „schneidigen“ jungen Deutschen erwache, die sich ausschließlich auf die Randprobleme der Wiedergutmachung stürzten. Der Vorwurf der Erniedrigung der Opfer habe die Würde der Deutschen angetastet, die mit ihrer Arbeit für die Wiedergutmachung den „undankbarsten Job der Nachkriegszeit“ durchgestanden hätten.4
Der Konflikt zwischen Schwarz und den „schneidigen“ jungen Deutschen berührt einen neuralgischen Punkt im Verhältnis von Juden und Deutschen.5 Mit großer Leidenschaft wird über die vernachlässigten Minderheiten unter den Opfern gesprochen, während man die Juden als größte und am schwersten betroffene Gruppe außer Betracht läßt, sie gar nicht erwähnt und wenn doch, dann nur indirekt in Gestalt der durch die Wiedergutmachungsgesetze „planvoll privilegierten Professoren“,6 d.h. der jüdischen Akademiker und Staatsbediensteten der Weimarer Republik, die verhältnismäßig hoch entschädigt wurden. Von dieser Position aus sind die russischen und polnischen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter „intensivst geschundene Bevölkerungsgruppen“,7 intensiver geschunden offenbar als Juden. Hier wird die Hierarchisierung der Opfer in umgekehrter Weise betrieben und es werden Ressentiments geschürt in dem Sinne, daß die Juden schon wieder zu viel Geld haben. Die von den Politikern seit jeher gewollte Spaltung der Verfolgten wird unter anderen Vorzeichen vertieft. Im gleichen Sinne werden oberflächliche historische Analysen verfaßt, die den Eindruck vermitteln, als sei die Ausgrenzung von Opfer-Minderheiten das einzige, was neben Platitüden wie der, daß die Wiedergutmachungsgesetze kapitalistisch seien und ein Verschleierungswerk alter Nazis, zur Wiedergutmachung zu sagen sei.8 Demgegenüber bezeichnete Walter Schwarz in der Presse und in der Anhörung des Berliner Abgeordnetenhauses die leer ausgegangenen Opfer als „Randgruppen“,9 als „Bodensatz“, an die „der Gesetzgeber nicht hat denken können“, die „sich nicht haben melden können“. Bei den Zwangssterilisierten bezweifelte er, ob man sie zu den Verfolgten zählen könne, denn eine eugenische Gesetzgebung gebe es auch in anderen Ländern.10 Die maßgeblichen Sprecher der jüdischen Verfolgtenorganisationen sahen die Wiedergutmachung bis vor zwei Jahren als abgeschlossen an und blieben in der jüngsten Debatte zunächst eher auf Distanz. Das hat sich inzwischen geändert, z. B. sagte der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Heinz Galinski, bei der Eröffnung einer Ausstellung über die Euthanasiemorde in Berlin am 2. September 1987, die Juden sähen sich als am stärksten verfolgte Gruppe verpflichtet, gerade auch für die Gruppen einzutreten, die in der Wiedergutmachung benachteiligt oder völlig übergangen worden seien, einschließlich der Zwangssterilisierten.11
Es ist für junge Zeitgenossen kaum mehr vorstellbar, in welchem Klima und gegen welche politischen Widerstände in den fünfziger Jahren die Wiedergutmachungsgesetze erkämpft worden sind. Die Auseinandersetzungen, die die Vertreter der jüdischen Organisationen und die kleine Gruppe der Wiedergutmachungsbefürworter mit der mit ehemaligen Nationalsozialisten durchsetzten bundesrepublikanischen Bürokratie geführt haben, und die Tatsache, daß sie letzterer jede Gesetzesänderung zugunsten der Opfer mühsam abringen mußten, daß die Wiedergutmachung ein hart erkämpfter Kompromiß zwischen Opfern und Tätern war, das fällt bei den „schneidigen“ deutschen Kritikern unter den Tisch. Mit dieser Form einarmiger Geschichtsschreibung wird den Tätern nachträglich eine überdimensionale Machtfülle zugeschrieben, und werden die Vertreter und Fürsprecher der Opfer, die in den fünfziger und sechziger Jahren auf einem dornigen Terrain hart gearbeitet haben, zu Versagern gestempelt.
Im Deutschland der fünfziger Jahre begegneten die Opfer den Tätern auf Schritt und Tritt. Für erstere war es ein Alptraum, für letztere eine lebendige Anklage, eine unangenehme Störung. Kaum zu vermeiden, daß diese Begegnung auch da stattfand, wo sie nie hätte stattfinden dürfen: in den Amtszimmern der Wiedergutmachungsbehörden, in den Sprechzimmern der ärztlichen Gutachter und in den Gerichtssälen. Das deutsche Volk mochte die Opfer nicht, schon gar nicht mochte es für sie zahlen. Die Wiedergutmachung war eine lästige, von den Siegern verordnete Pflichtübung. Die Alliierten, der Staat Israel und die Conference on Jewish Material Claims against Germany als Interessenvertretung der Millionen ermordeten und geschädigten Juden zwangen die Bundesrepublik 1952 in zwischenstaatlichen Verträgen, Wiedergutmachung zu leisten. Im Land selbst gab es nur eine verschwindende Minderheit von Juristen, Beamten und Politikern, die sich zur Sühne – soweit sie finanziell möglich war – bereit fanden; ein „verlorener Haufen“, wie die sich selbst bezeichneten, die die Wiedergutmachung als moralische Aufgabe ernst nahmen und versuchten, die Gesetze entsprechend zu prägen. Von ihnen handelt dieses Buch in seinem ersten, historischen Teil über die Entstehung und den Inhalt der Entschädigungsgesetze. Zu dem „verlorenen Haufen“ zählten Walter Schwarz, Kurt May, Otto Küster, Franz Böhm, Adolf Arndt und Martin Hirsch.
Dr. Walter Schwarz wurde 1906 in Berlin geboren. Er war Rechtsanwalt und floh 1938 vor den Nazis nach Palästina. Sein Vater wurde im Konzentrationslager Theresienstadt ermordet. 1950 kehrte Walter Schwarz nach Deutschland zurück und eröffnete 1952 in Berlin eine Anwaltspraxis. Sein Spezialgebiet ist das Rückerstattungsrecht. Dank seines praktischen und publizistischen Engagements vermochte er das alliierte und das deutsche Rückerstattungsgesetz wesentlich zu verbessern. 1957 übernahm er die Schriftleitung der Zeitschrift „Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht“ (RzW) – bis dahin nur eine Sammlung von Gerichtsentscheidungen als Beilage zur „Neuen Juristischen Wochenschrift“12 – und machte sie zu einem kritischen Forum aller an der Wiedergutmachung beteiligten Anwälte, Richter und Amtspersonen.13 1963 trat er erstmals an die Bundesregierung heran mit dem Vorschlag, die Wiedergutmachung zusammenfassend darzustellen.14 Zu diesem Werk, „Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland“, entstand aus seiner Feder 1974 der erste Band „Rückerstattung nach den Gesetzen der alliierten Mächte“.15 Seine Idee zu diesem Sammelwerk, das inzwischen auf fünf unterschiedlich zu bewertende Bände angewachsen ist, wäre fast „an der bleiernen Gleichgültigkeit“ der damaligen sozialliberalen Regierung gescheitert.16 Doch Schwarz verlor trotz aller Rückschläge in der Wiedergutmachung nie seinen Glauben an die demokratische Erneuerung im Nachkriegsdeutschland. Schon während des Krieges als englischer Luftwaffensoldat, der gefangene deutsche Flieger verhörte, wunderte er sich, daß er „keinen Haß gegen die Gehilfen des Vernichters empfinden konnte“.17 Schwarz suchte den Ausgleich und nicht die Konfrontation mit der Regierung. Aus ihm spricht ein nachsichtiger Gläubiger, der „nicht dem mythischen Bild des hart gewesenen und unzufrieden gebliebenen Mannes entspricht“, sondern die „Empfindung, daß dieses Mal die Deutschen ein Werk des Wiedergutmachens vollbracht haben, das Anerkennung, ja den Dank der Gläubigerseite verdient“.18 Die Arbeit an der Wiedergutmachung ist Walter Schwarz’ Lebenswerk.
Dr. Kurt May, 1896 geboren, war Rechtsanwalt in Jena und verlor 1933 als rassisch Verfolgter seine Stellung. Er wanderte nach Palästina aus und baute sich dort eine Existenz als selbständiger Kaufmann auf. 1948 gehörte er zu den Gründern der jüdischen Rechtshilfeorganisation United Restitution Organisation (URO), deren deutsche Zentrale in Frankfurt er bis heute, 91jährig, leitet! Er schuf, ohne dabei jemals Aufhebens um die eigene Person zu machen, eine Dokumentationssammlung über die Verfolgung der Juden in Ungarn, Italien, Nordafrika, Rumänien, über die Einziehung jüdischer Wohnungseinrichtungen in Holland, Frankreich, Belgien und Luxemburg, über die die polnischen Juden im Deutschen Reich erfassende „Polenaktion 1938“ sowie die rassische Verfolgung der Zigeuner-Deutschen, die er als einer der ersten bereits Anfang der sechziger Jahre dokumentierte. Ebenso archivierte er die neuesten Rechtsentscheidungen in der Wiedergutmachung. Das Archiv der URO diente vielen Anwälten, Richtern und Behörden als Informationsquelle. Vielen Verfolgten, die alleine keine Beweise für ihren Entschädigungsantrag hatten bringen können, verhalf May mit seinen Dokumenten zum erfolgreichen Abschluß ihres Verfahrens.19
Von der Schuldnerseite muß an erster Stelle Dr. Otto Küster, geboren 1907, gewürdigt werden. Er trat nie als Verfolgter auf, wiewohl er – streitbarer schwäbischer Protestant – als Richter im Herbst 1933 entlassen wurde, unter anderem wegen „Ablehnung der nationalsozialistischen Führung“.20 Küster gehört zu den wenigen Deutschen, die die Ergebnisse der deutschen Politik zwischen 1933 und 1945 als Herausforderung zur schonungslosen Selbstreinigung begriffen, die es als historische Aufgabe ansahen, „in Deutschland das geschundene Recht und die Demokratie wiederaufzurichten“. Küster war die Symbolfigur des „gewissenhaften Schuldners“, der mit außergewöhnlicher Zivilcourage21 gegen die allgemeine Gleichgültigkeit gegenüber den begangenen Verbrechen und die schleppende Behandlung der Entschädigungsfrage ankämpfte. Der liberale Württembergische Ministerpräsident Reinhold Maier holte ihn im Oktober 1945 als Referent für Gesetzgebung und Ausbildung in sein – wie schon bis 1933 – von Josef Beyerle geleitetes Justizministerium. Am 1. 3. 1947 wurde er zusätzlich zum Staatsbeauftragten für die Wiedergutmachung im Land Württemberg-Baden berufen. Quasi im Rang eines Staatssekretärs stehend, hatte er den unabhängigen Status eines Mandatsträgers, er war weder Beamter, noch parteipolitisch gebunden, eine in der deutschen Verwaltung ganz ungewöhnliche Konstruktion.22 1952 war er neben dem Frankfurter Rechtsprofessor und CDU-Abgeordneten Franz Böhm stellvertretender deutscher Verhandlungsleiter bei den Haager Verhandlungen mit Israel und der Conference on Jewish Material Claims against Germany. Das alliierte Rückerstattungsgesetz von 1947, das Entschädigungsgesetz der amerikanischen Besatzungszone von 1949 und der Bundesratsentwurf zu einem Bundesentschädigungsgesetz tragen seine Handschrift. Die Bundesrepublik hat keinen kompetenteren und engagierteren Anwalt des wiederherzustellenden Rechts gehabt als Otto Küster. Daß sie ihn letztlich nicht haben wollte, spricht nicht für sie. Küster war neben seinem Amt aktiv im Freiburger Rundbriefkreis, einem Zusammenschluß von katholischen und evangelischen Christen, die sich um eine Aussöhnung zwischen Deutschen und Juden bemühten.23 Er stilisierte sich nicht zum Widerstandskämpfer, sondern bekannte, die fortschreitende Entrechtung und Vertreibung der Juden im Dritten Reich habe auf ihn wie die anderen „wie ein Narkotikum“ gewirkt, er habe vor sich „die Möglichkeit Auschwitz verborgen“24
Prof. Dr. Franz Böhm, 1895–1977, Offizier im Ersten Weltkrieg, war von 1925–1933 Sachbearbeiter im Referat „Kartelle“ des Reichswirtschaftsministeriums. 1933 habilitierte er sich in Freiburg und lehrte ab 1936 Rechtswissenschaften an der Universität Jena. Er veröffentlichte mehrere Schriften über das Wettbewerbsrecht und die Rolle des Staates als Ordnungsfaktor in der freien Marktwirtschaft. 1938 wurde er wegen seiner Kritik an der NS-Rassenpolitik einem Dienststrafverfahren unterzogen und 1940 in den Wartestand versetzt. Andererseits veröffentlichte er 1942 als „Dozent der Universität Jena“ in den Schriften der NS-Akademie für Deutsches Recht eine für die spätere Erhardsche Wirtschaftspolitik grundlegende Arbeit mit dem Titel „Der Wettbewerb als Instrument staatlicher Wirtschaftslenkung“.
Nach 1945 war er Kultusminister in der hessischen Nachkriegsregierung, 1946 wurde er auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Handels- und Wirtschaftsrecht an die Universität Frankfurt berufen. In den Zeiten des Kalten Krieges vertrat er eine scharfe Linie in der Ostpolitik. 1957 antwortete er auf das Memorandum deutscher Wissenschaftler über die Gefahren der Atombombe, daß die Gefahr, die vom totalitären Staat der Sowjetunion ausgehe, größer sei als die der Atombombe, und forderte eine atomare Bewaffnung der Bundeswehr. 1952 ernannte ihn die Bundesregierung zum Leiter der deutschen Delegation bei den Wiedergutmachungsverhandlungen in Den Haag. Von 1952 bis 1965 gehörte er der CDU-Fraktion im Bundestag an, im 3. und 4. Bundestag war er stellvertretender Vorsitzender des Wiedergutmachungsausschusses. Er gehörte zu den unablässigen Kritikern am wiederaufkeimenden Antisemitismus und Nationalismus sowie dem mangelnden Willen der Deutschen und ihrer Regierungs- und Behördenvertreter zu einer ernst gemeinten Wiedergutmachung. Er gab mehrere Schriften zur Wiedergutmachung heraus sowie das zweibändige Werk „Judentum – Schicksal, Wesen und Gegenwart“. Neben deutschen Auszeichnungen erhielt er den Leo-Baeck-Preis. Böhm gilt neben Ludwig Erhard als einer der Väter der Sozialen Marktwirtschaft und wurde dafür 1985 vom damaligen Frankfurter Oberbürgermeister Walter Wallmann in einer Gedenkrede gewürdigt.25
Dr. Adolf Arndt, 1904–1974, war von 1930 bis 1933 Richter in Berlin. Dann verlor er aus rassischen Gründen seine Stellung, konnte jedoch als Anwalt weiter arbeiten und verteidigte prominente Gewerkschaftsführer wie Wilhelm Leuschner und Theodor Leipart. In den letzten beiden Kriegsjahren wurde er von der Organisation Todt als Munitionsschlepper in Frankreich dienstverpflichtet. 1945 berief man ihn als Ministerialrat in das hessische Justizministerium, wo er das alliierte Rückerstattungsgesetz und das Entschädigungsgesetz der US-Zone mit ausarbeitete. 1949 wurde er in den ersten Deutschen Bundestag gewählt und war als engster Vertrauter von Kurt Schumacher führender Jurist der SPD-Fraktion. Er stritt gegen die Wiederbewaffnung ebenso wie gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe und war wesentlich an der Ausarbeitung des Godesberger Programms der SPD beteiligt. 1963 legte er sein Bundestagsmandat vorübergehend nieder, um ein Jahr unter Willy Brandt in Berlin als Senator für Kunst und Wissenschaft zu amtieren. In den Debatten um die Verjährung von NS-Verbrechen 1965 sprach er sich zunächst gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist aus, da die Staatsmacht nicht nachträglich ausgeweitet werden dürfe. Schließlich trat er jedoch für eine weitere Bestrafung von NS-Verbrechen ein unter der Voraussetzung, daß die Verjährung für Mord generell aufgehoben werde. 1969 zog er sich aus dem öffentlichen Leben zurück.26
Prof. Dr. Martin Hirsch, geboren 1913, war vor 1933 Mitglied des Sozialistischen Schüler- und des Sozialistischen Studentenbundes. Nach dem juristischen Staatsexamen 1939 fand er eine Anstellung als Justitiar in der Papierindustrie in Berlin. 1941 bis 1945 war er Soldat an der Ostfront. Nach dem Ende des Krieges arbeitete er als Rechtsanwalt in Marktredwitz in Nordbayern, wo er viele Verfolgte vertrat, nebenher war er SPD-Stadtrat, ab 1954 bayerischer Landtagsabgeordneter und ab 1961 Bundestagsabgeordneter.
In dieser Eigenschaft war er in der 4. Legislaturperiode Vorsitzender des Wiedergutmachungsausschusses und maßgeblich am Zustandekommen des BEG-Schlußgesetzes von 1965 beteiligt. 1981 wurde er in den Beirat des vom Bundesfinanzministerium verwalteten Wiedergutmachungsdispositionsfonds innerhalb des Härtefonds für nichtjüdische Verfolgte berufen.
Im Bundestag arbeitete er außer an der Wiedergutmachung an der Strafrechtsreform, der Notstandsgesetzgebung und der Liberalisierung des Demonstrationsstrafrechts mit. 1968, während der großen Koalition, gehörte er zu den Mitverfassern eines heftig umstrittenen Vorschlags zur Einführung von Vorbeugehaft für potentielle Serientäter. 1971 bis 1981 war er Richter am Bundesverfassungsgericht.
Politiker und Juristen, die sich für eine Wiedergutmachung engagierten, waren unter den Deutschen eine verschwindende Minderheit, verbündet nur mit einer kleinen Gruppe von Intellektuellen, Presse- und Kirchenleuten in Deutschland, im Einklang mit der Öffentlichkeit der Vereinigten Staaten und unterstützt, teilweise sogar gedrängt von der amerikanischen Regierung. Die Koalition der Wiedergutmachungsbefürworter war parteiübergreifend, die der -gegner ebenfalls, sie passen beide nicht in das Rechts-Links-Schema, wiewohl die Gegner am zahlreichsten in der CDU/CSU und der FDP vertreten waren. Die stärksten Verbündeten der Wiedergutmachungsgegner waren das Bundesfinanzministerium, federführende Behörde in der Wiedergutmachungsgesetzgebung, und das deutsche Volk, das in seiner übergroßen Mehrheit keine Sympathien für die Opfer des Nationalsozialismus hegte. Der Bundestag repräsentierte in seinen Debatten um die Wiedergutmachung und in der Gesetzgebung, so beschämend sie heute auch erscheinen mögen, keinesfalls die Meinung der Wähler, er war ihr weit voraus und fungierte als Gewissen einer Nation, die keines hatte. Die gesamte Geschichte der Wiedergutmachung muß man im Licht dieser Kräfteverhältnisse sehen.
Die Genannten haben jeder auf seine Weise um eine gerechte Wiedergutmachung gekämpft, waren dabei jedoch keineswegs immer der gleichen Meinung. Während Walter Schwarz – vor allen Dingen seitdem er Mitherausgeber der Chronik des Finanzministeriums ist – eine eher regierungstreue Haltung vertrat und vertritt, war Küster seit eh und je ein unbequemer, unbeugsamer und in der Form sehr heftiger Kritiker. Auf der bereits erwähnten Tagung in Bad Boll traten ihre inhaltlichen Differenzen offen zutage. Küster hatte moniert, daß manche Verfolgten zu viel und manche zu wenig bekommen hätten, daß die Sprecher des Judentums fast alle eine günstige Berufsschadensrente erhalten hätten, und daß, „soweit ihr Herz nicht entschieden für die schlecht weggekommenen Schicksalsgenossen“ schlage, sie sich undankbar vorkämen, „wenn sie unsere Wiedergutmachung nicht loben würden“.27 Hirsch kritisierte das von Walter Schwarz mitherausgegebene Werk des Bundesfinanzministeriums als allein von der Bürokratie geschriebene Hofberichterstattung.28 Unter anderem wegen Hirschs Anwesenheit blieb Schwarz der Tagung in Bad Boll fern.
Die Gegner der Wiedergutmachung kämpften mit weniger offenen Methoden. Da der Antisemitismus in der Bundesrepublik politisch tabu war, versteckten sie sich hinter finanzpolitischen Argumenten und setzten ihre Ziele hinter den Kulissen durch. Als erster und gewichtigster Sprecher dieser Gruppe ist Adenauers erster Finanzminister Schäffer zu nennen. Eine ähnliche Haltung wie Schäffer vertraten der baden-württembergische Ministerpräsident Gebhard Müller und der bayerische Justizminister Josef Müller.
Fritz Schäffer, 1888–1967, war in den zwanziger Jahren Landtagsabgeordneter der Bayerischen Volkspartei. Er trat 1922 vor dem Hitlerputsch mit antisemitischen Reden und als ideologischer Sympathisant der Nazis auf. 1931 wurde er Staatsrat und bayerischer Finanzminister. In der Reichspolitik unterstützte er 1930 die Wiederwahl Hindenburgs zum Reichspräsidenten und die Regierung Brüning. Er widersetzte sich 1933 zusammen mit dem bayerischen Kabinett der nationalsozialistischen Machtergreifung und trat zurück. Anschließend arbeitete er in München als Rechtsanwalt. Im Zusammenhang mit dem Attentat auf Hitler wurde er von August bis Oktober 1944 im KZ Dachau inhaftiert. Nach 1945 setzten ihn die Amerikaner als ersten bayerischen Ministerpräsidenten ein. Als jedoch bekannt wurde, daß er eine antisemitische Vergangenheit hatte und seine Regierung mit ehemaligen Nationalsozialisten durchsetzt war, enthoben sie ihn bereits nach wenigen Monaten seines Postens. Die US-Militärregierung warf ihm vor, in seinem gesamten politischen Leben ein Sympathisant und Förderer der Nationalsozialisten gewesen zu sein und das Entnazifizierungsprogramm obstruiert zu haben. In einem 1947 von ihm selbst eingeleiteten Entnazifizierungsverfahren wurde er von dieser Beschuldigung freigesprochen. 1949 wurde er Finanzminister im ersten Kabinett Adenauer und blieb bis 1957 in dieser Funktion. Er galt damals als mächtigster Mann in Bonn neben dem Bundeskanzler. Im dritten Kabinett Adenauer wurde er Justizminister, 1961 schied er aus dem politischen Leben aus. Als Finanzminister machte er sich einen Ruf als kleinlicher, sparsamer Schatzmeister, „Juliusturm“-Politiker, dem die Hortung großer Geldmittel vorgeworfen wurde. Er präsentierte sich als Garant der wiedererstarkten deutschen Währung und wehrte alle Forderungen an den deutschen Staat, insbesondere Wiedergutmachungsforderungen, ab. Schäffer war in vielen Wiedergutmachungsverhandlungen der persönliche Gegner Otto Küsters.29
Dr. Gebhard Müller, geboren 1900, Soldat im Ersten Weltkrieg, studierte katholische Theologie, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften. Vor 1933 war er Referent für Steuer- und Verwaltungssachen beim Diözesanverwaltungsrat in Rottenburg und Vorsitzender der dortigen Zentrumspartei, im Dritten Reich Amts- und Landgerichtsrat bei verschiedenen württembergischen Gerichten, zeitweise Soldat. Nach 1945 wurde er von der französischen Militärregierung mit dem Wiederaufbau der Justizverwaltung in Württemberg-Hohenzollern beauftragt. 1947 wählte man ihn zum Landesvorsitzenden der CDU Württemberg-Hohenzollern, und 1948 avancierte er zum Staatspräsidenten dieses Landes. Ein Jahr nach der 1952 erfolgten Gründung des Landes Baden-Württemberg aus den amerikanisch besetzten Ländern Nordbaden, Nordwürttemberg und dem französisch besetzten Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern, im Oktober 1953 löste Müller Reinhold Maier ab, der die bis dahin amtierende FDP/SPD/BHE-Koalitionsregierung geleitet hatte.
Eine seiner ersten Amtshandlungen war die Entlassung des Staatsbeauftragten für die Wiedergutmachung Otto Küster, dem in einer von Müller lancierten Kampagne angeblich zu großzügige Entschädigungspraxis vorgeworfen worden war. Zu seinen ersten Amtshandlungen gehörten auch die Begnadigungen des wegen Euthanasiemordes an etwa 15 000 Anstaltspatienten verurteilten ehemaligen Rastatter Anstaltsleiters und Psychiaters Arthur Schreck sowie des für die Euthanasie in Baden zuständigen ehemaligen höchsten badischen Medizinalbeamten Ludwig Sprauer am 23. 7. 1954.30 Ab 1958 war Gebhard Müller bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1971 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Dr. Josef Müller, 1898–1979, Soldat im Ersten Weltkrieg, studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Vor 1933 war er Rechtsanwalt in München und aktiv in der Bayerischen Volkspartei. Im Dritten Reich arbeitete er als Rechts- und Wirtschaftsberater katholischer Kirchenkreise und hatte Verbindung zum Kardinal-Staatssekretär im Vatikan, Pacelli, dem späteren Papst Pius XII. Im Krieg war er in der militärischen Abwehr von Admiral Canaris beschäftigt. Er hatte Kontakte zu den Verschwörern des 20. Juli 1944 und fungierte als deren Gesandter in Rom. 1943 wurde er verhaftet, in einem Hochverratsprozeß vor dem Reichskriegsgericht in Berlin jedoch freigesprochen. Trotzdem blieb er in Haft im Gestapo-Gefängnis in der Prinz-Albrecht-Straße in Berlin sowie in den KZs Buchenwald, Flossenbürg und Dachau, aus dem er 1945 befreit wurde. Nach 1945 wurde er Landesvorsitzender der von ihm mitbegründeten CSU in Bayern. 1947 übernahm er in der CSU-Landesregierung unter Ministerpräsident Hans Ehard das Amt des stellvertretenden Ministerpräsidenten und des Justizministers. 1951 ließ er den Leiter des bayerischen Landesentschädigungsamtes, Philipp Auerbach, verhaften und vor Gericht stellen. Aufgrund seiner zwielichtigen Rolle in der „Affaire Auerbach“ mußte er 1952 als Justizminister zurücktreten. 1960 kandidierte er erfolglos für das Amt des Oberbürgermeisters von München gegen Jochen Vogel, SPD. Danach war seine politische Karriere beendet. 1966 erhielt er das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern. Über Josef Müller, auch als „Ochsensepp“ bekannt, schrieb die Süddeutsche Zeitung in einem Nachruf: „Der farbige, listenreiche, joviale, lebensfrohe und trinkfeste Mann… war ein guter Demokrat.“
Neben den genannten einzelnen Personen spielen die Verfolgtenorganisationen in der Wiedergutmachungsgeschichte eine zentrale Rolle. Die größte und einflußreichste ist die Conference of Jewish Material Claims against Germany – im allgemeinen kurz als Claims Conference bezeichnet. Sie wurde am 26. 10. 1951 in New York auf Anregung des israelischen Außenministers Moshe Sharett als Zusammenschluß aus 52 jüdischen Organisationen in westlichen Ländern zur Gesamtvertretung der außerhalb Israels lebenden Juden, die Wiedergutmachungsforderungen an Deutschland stellten, gegründet.31 Sie hatte ein eigenes Büro in Bonn und ihr Vorsitzender Nahum Goldmann fungierte quasi als Botschafter eines souveränen Staates. Dieser Status ging auf die Haager Wiedergutmachungsverhandlungen im Jahr 1952 zurück, in denen die Claims Conference die über alle Welt verstreute „Nation“ jüdischer Flüchtlinge und Überlebender neben Israel gleichberechtigt vertrat. Einer der engsten Mitarbeiter Goldmanns war Ernst Katzenstein.
Dr. Ernst Katzenstein, geboren 1898, in der Weimarer Republik Rechtsanwalt in Hameln, mußte 1934 nach Verlust seiner Anwaltspraxis nach Palästina auswandern. 1936 siedelte er nach London über. Nach Ablegung des englischen Anwaltsexamens kehrte er nach Palästina zurück und betrieb in Jerusalem eine Anwaltspraxis. Als leitender Mann der Jewish Restitution Successor Organization (JRSO), einer New Yorker Organisation, die durch die Rückerstattungsgesetzgebung für die amerikanische Besatzungszone an Stelle des deutschen Fiskus zur gesetzlichen Erbin erbloser jüdischer Nachlässe bestimmt worden war, kehrte er 1949 nach Deutschland zurück. Katzenstein wurde 1956 Direktor des deutschen Büros der Claims Conference in Frankfurt, das er bis heute leitet. Als Vertrauter Goldmanns war er wesentlich an den Beratungen zum Bundesentschädigungsgesetz von 1956 und BEG-Schlußgesetz von 1965 beteiligt.32
Die Claims Conference schloß mit dem Haager Protokoll Nr. 1 einen Vertrag mit der Bundesrepublik über die Richtlinien für die deutsche Wiedergutmachungsgesetzgebung. Keine andere Verfolgtengruppe hatte eine vergleichbare Position und konnte die Bundesrepublik vertraglich auf ihre Wiedergutmachungsleistungen festlegen. Mit der renommierten deutschsprachigen Emigrantenzeitung Aufbau33 in New York und guten Beziehungen zu Politikern und Regierungskreisen in den USA betrieb die Claims Conference wirksame Öffentlichkeitsarbeit und Wiedergutmachungspolitik und nahm von der internationalen Ebene aus Einfluß auf Gesetzgebung und Behördenpraxis in Deutschland. Auch der Staat Israel war ein einflußreicher Fürsprecher für die jüdischen Verfolgten.
Ähnliche Bedeutung hatte die 1949 in London vom Council of Jews from Germany gegründete United Restitution Organization (URO), eine gemeinnützige Rechtshilfeorganisation, die bis heute in der Bundesrepublik, Westberlin, Israel und verschiedenen westlichen Ländern Anwaltsbüros unterhält. Die Mitarbeiter der Claims Conference und der URO waren größtenteils im Dritten Reich emigrierte deutsche Juristen, die die Verwaltungspraxis und das deutsche Rechtswesen genau kannten. Die URO hatte zeitweise mehr als 1000 Mitarbeiter und vertrat seit Beginn der Wiedergutmachung rund 300 000 Mandanten, die im Durchschnitt etwa je drei bis fünf unterschiedliche Schadensansprüche erhoben.34 Sie vertrat insbesondere solche Verfolgten, die einen Anwalt selbst nicht bezahlen konnten. In der Frankfurter
