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In dem politischen Streit um die Migrations- und Flüchtlingspolitik stellt sich neben der Frage nach der Aufnahmefähigkeit und -bereitschaft auch die nach der Identität der Deutschen ("Wer ist wir?"). Der Autor will den weithin geschmähten und gemiedenen Begriff des deutschen Volkes rehabilitieren. Er entwickelt einen inklusiven Volksbegriff, offen auch für zugewanderte Fremde. Die Aspekte Einwanderungsland Deutschland, Identität und Integration werden in Auseinandersetzung mit der einschlägigen Sach- und Fachliteratur behandelt. Die Kritik an der herrschenden Doktrin, Deutschland müsse auch in Zukunft ein Einwanderungsland bleiben, mündet in Maßnahmen für eine verantwortbare Migrations-, Flüchtlings- und Integrationspolitik.
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Seitenzahl: 460
Veröffentlichungsjahr: 2021
WIR SIND EIN VOLK
AUF DER SUCHE NACH IDENTITÄT
Eckhard Stratmann-Mertens
WIR SIND EIN VOLK
AUF DER SUCHE NACH IDENTITÄT
JENSEITS VON VÖLKISCHEM NATIONALISMUS UND DER DOKTRIN VOM EINWANDERUNGSLAND DEUTSCHLAND
© 2021 Eckhard Stratmann-Mertens
Umschlaggestaltung und Layout: Jan Stratmann, Berlin
Umschlagfoto: Jan Stratmann
Rückseite der 2-Euro-Münze zum Jubiläum „25 Jahre Deutsche Einheit 2015“ mit dem Ruf der Montagsdemonstranten in der DDR „Wir sind ein Volk“ seit Anfang 1990
Verlag & Druck: tredition GmbH, Halenreie 40–44, 22359 Hamburg
ISBN 978-3-347-35042-7 (Paperback)
ISBN 978-3-347-35044-1 (e-Book)
Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.
Zum Autor:
Geb. 1948; wohnhaft in Bochum.
Oberstudienrat i. R. (Sozialwissenschaften /Politik, Geschichte, Ev. Religion)
Gründungsmitglied der GRÜNEN; von 1983–85 und 1987–1990 Mitglied des Deutschen Bundestags, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion; seit 1999 parteilos.
2001–2016 Mitglied von Attac; ausgetreten wegen unüberbrückbarer Differenzen zur Migrations- und Flüchtlingspolitik. Im Ruhestand Studium der Philosophie an der Ruhr-Universität Bochum als Gasthörer.
Publikationen zu: Ökologisch-soziale Wirtschaftspolitik, Wachstumskritik, Entglobalisierung und seit 2015 zu Migrations- und Flüchtlingspolitik.
Nähere Informationen unter:www.stratmann-mertens.de
INHALT
Einleitung
Zum Kapitelaufbau
I. Volk – Nation. Begriffliche Klärungen und Abgrenzungen
I.1 Streit um den Begriff des Volkes
I.2 Zur Sprach-Geschichte von Volk und Nation
I.3 Fazit: Deutsches Volk – geschichtliche Schicksals-, Kultur- und Solidargemeinschaft
II. Die Entwicklung (West-)Deutschlands zum Einwanderungsland – Beschleunigung des ethnischen Umbaus der Gesellschaft
II.1 Phasen der historischen Entwicklung und die großen Zuwanderungsgruppen
II.2 Ethisch-philosophische Überlegungen zu Flucht und Migration
II.3 Fallbeispiel Fachkräfteeinwanderungsgesetz: im Zeichen von Wohlstand – Wachstum – Einwanderung
II.4 Zwischenbilanz: Eckpunkte und Herausforderungen
III. Wer ist Wir? Zugehörigkeit und Identität
III.1 Identität bei Francis Fukuyama und Grenzen der Vielfalt
III.2 „Die neuen Deutschen“ – ein Konstrukt von Herfried Münkler/Marina Münkler
III.3 Das Konzept der „postmigrantischen Gesellschaft“: Naika Foroutan, der Rat für Migration und die Neuen Deutschen Organisationen
IV. Integration: Streit um die Deutungshoheit
IV.1 Verschiedene Begriffe von Integration
IV.2 Integrationspolitik – Hebel für weitere Einwanderung
IV.3 Teilhaberechte oder Zusammengehörigkeit? Liberalismus – Kommunitarismus – Habermas’ Verfassungspatriotismus
V. Integration und Bereicherung durch Vielfalt? Empirische Befunde
V.1 Arbeitsmarktintegration und Deutschkenntnisse von Flüchtlingen
V.2 Schulische Bildung – Brennpunktschulen
V.3 Segregation – Parallelgesellschaften
V.4 Segregation spaltet: Duisburg-Marxloh – ein Lehrbeispiel für die Last der Vielfalt
V.5 Kriminalität von Ausländer*innen
V.6 Der Islam in Deutschland. Gehört er zu Deutschland?
V.7 Kosten durch Flucht-Migration und Integration
VI. Bilanz: multiethnische Vielfalt – eine Bereicherung für Deutschland?
VII. Verantwortbare Migrations-, Flüchtlings- und Integrationspolitik: Maßnahmen
VII.1 Stopp der Netto-Zuwanderung: Warum und wie?
VII.2 Schutzrechte für Asylsuchende und Flüchtlinge garantieren – Missbrauch verhindern
VII.3 Integrationsdefizite von Migrant*innen überwinden
Danksagung
Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen
Literatur
Ausführliches Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG
Die Migrations- und Flüchtlingsproblematik, in den Jahren 2015/16 dramatisch zugespitzt, stellt für das Lebens- und Identitätsgefühl der einheimischen Deutschen und der Zugewanderten eine große Herausforderung dar, welche die Lebenswirklichkeit wesentlich mitbestimmt. Die enorm hohe Zahl der Fluchtmigrant*innen1 seit 2015 hat den Prozess der Zuwanderung seit den 1960er Jahren in einer Weise verschärft, dass seitdem ein tiefer Riss durch die Gesellschaft in Deutschland geht:
Auf der einen Seite diejenigen, die Deutschland als Einwanderungsland propagieren, vergleichbar den USA und Kanada, sowie die Bürger*innen, die nach wie vor eine Willkommenskultur gegenüber den Flüchtlingen praktizieren. Auf der anderen Seite Bürger*innen2, die schwer an den Leistungskürzungen durch die Hartz IV-Reformen (2005) zu tragen haben und oftmals in prekären Arbeitsverhältnissen leben; viele von ihnen sehen in den Zuwanderern unliebsame Konkurrenten auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt. Hinzu kommen viele, die – ganz unabhängig von Sozialstatus, Arbeitssituation und Bildungsstand – durch die starke Zuwanderung und die hohen Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen ihre Identität als Deutsche infrage gestellt sehen und sich oftmals überfremdet3 fühlen.
Die gesellschaftliche Spaltung hat längst in mehrfacher Hinsicht die politische Systemebene erreicht: Das etablierte Parteiensystem verändert sich rapide, die großen Volksparteien verlieren zunehmend an Zustimmung und das eingespielte System der Bildung von Regierungskoalitionen wird durch das Erstarken der AfD durcheinandergewirbelt. Wut und Hass auf Zuwanderer und den politischen Gegner, zunehmend als „Feind“ deklariert, entladen sich nicht nur in den sozialen Netzwerken, sondern auch auf der Straße. Gewalttaten und mörderischer Terror von rechts richten sich gegen Ausländer und Juden (s. die Morde des NSU, von Halle und Hanau), aber auch gegen als „Feinde“ deklarierte politische Gegner (so der Mord an Walter Lübcke). Aber auch linksextremistische Gewalttaten gegen Andersdenkende, die in autonomer Selbstermächtigung als Ausländerfeinde, Rassisten oder Faschisten/Nazis gebrandmarkt werden, sind dazu angetan, die Gewaltspirale anzuheizen.
Die Spaltung der Gesellschaft und Politik infolge der Zuwanderung überlagert und verschärft die Entfremdung zwischen Deutschland Ost und West. Die Wiedervereinigung hat nicht nur „blühende Landschaften und Städte“ hervorgebracht, sondern auch viele Verlierer infolge der Übernahme der DDR durch die übermächtige BRD. Der Ruf der Montagsdemonstrant*innen in der DDR ab Januar 1990 „Wir sind ein Volk“ brachte sicherlich den Wunsch nach staatlicher Einheit, verbunden mit dem Gefühl der Zusammengehörigkeit als deutsches Volk, zum Ausdruck. Dabei ging es auch um den schnellen Zugang zur Deutschen Mark und um die zügige Verabschiedung des real existierenden Sozialismus. Es folgte bei vielen eine große Enttäuschung über den mangelnden Respekt der westdeutschen Eliten beim Übernahmeprozess der DDR. Sie findet ihre Fortsetzung in dem Protest eines großen Teils der ostdeutschen Wählerschaft gegen eine Zuwanderungsund Flüchtlingspolitik, die von vielen als Zumutung empfunden wird.
Das Doppelgesicht der Einwanderungsgesellschaft wird von Jahr zu Jahr offenkundiger: Neben erkennbaren Integrationserfolgen von Migrant*innen wachsen in allen Großstädten in Westdeutschland segregierte Parallelgesellschaften, deren Mitglieder zum großen Teil nicht voll integriert werden können, dies zum Teil auch gar nicht wollen. So stellt sich die Frage nach der Einheit stiftenden Bedeutung des Rufes „Wir sind ein Volk“ in doppelter Hinsicht: Was ist es, das die Einheit der Deutschen in Ost und West ausmacht oder ausmachen könnte? Und was kann es sein, das eine Einheit bzw. einen Zusammenhalt der Zugewanderten und der einheimischen Deutschen ermöglicht? Welches Konzept von Volk und/oder Nation ist dabei hilfreich, welches kontraproduktiv, wenn nicht gar gefährlich?
Parteipolitisch stehen sich in Deutschland mit der AfD und Bündnis 90/Die Grünen zwei politische Kulturen diametral gegenüber, wobei beide Parteien von der zunehmenden Polarisierung profitieren. Dabei befehden sich fundamental gegensätzliche Konzepte von Identität, häufig in feindlicher Diktion: „Was ist deutsch?“ und „Was hält die Gesellschaft zusammen?“. Hier Alexander Gauland, Vorsitzender der Bundestagsfraktion der AfD: „Wir werden uns unser Land und unser Volk zurückholen“ (am Abend nach der Bundestagswahl im September 2017), dort Robert Habeck, Parteivorsitzender der GRÜNEN: Die „Idee eines ethnisch-identitären Volkes ist totalitär und ausgrenzend … Gibt es ein solches deutsches Volk jenseits des Staatsvolkes? Gibt es den identitären Volkskörper, von dem die Nazis schwadronierten?“4
Diese Kontroverse um den Begriff des Volkes findet seine Fortsetzung im Sprachgebrauch führender Politiker*innen, allen voran der Bundeskanzlerin Angela Merkel: Der ausdrückliche Bezug auf das deutsche Volk wird weitgehend vermieden und durch die Begriffe Gesellschaft bzw. Bevölkerung ersetzt. Michael Wildt, Professor für deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts, geht sogar so weit zu fragen: „Wäre es da nicht konsequent, ganz auf den Begriff des Volkes zu verzichten?/…/ In einer globalisierten Welt… ist der Begriff des Volkes… anachronistisch geworden. Es, das Volk, hat sich selbst historisiert.“5
Die Auseinandersetzung zwischen der rechtspopulistischen Bewegung und ihrem bürgerlich-linksliberalen Gegenpart ist zunehmend von gegenseitigen Herabsetzungen und Ausgrenzungen bestimmt, verläuft aber im Großen und Ganzen noch in geregelten, auch parlamentarischen Bahnen. Dies ist aber für die längere Zukunft keineswegs garantiert. Die Identifikations- und Konfliktfähigkeit der Fragen nach Nation und Volk wird weithin unterschätzt. Das Nationalgefühl bzw. Nationalbewusstsein hat etwas mit dem religiösen Gefühl gemeinsam: Es ist tief verankert in der Mentalität von Völkern bzw. Gesellschaften.6 In Zeiten wirtschaftlicher Prosperität gerät es bei der Menge in Vergessenheit, während es in Zeiten wirtschaftlicher Rezession, sonstiger Krisen und Bedrohungen relativ schnell hervortritt und von politischen Akteuren instrumentalisiert werden kann. Wie schnell und völlig unerwartet – auch in Europa – ethnische Unterschiede selbst zu Bürgerkriegen und mörderischen Pogromen führen können, hat sich beim Auseinanderbrechen Jugoslawiens in den 1990er Jahren gezeigt.
Die Frage der Identität in einer Einwanderungsgesellschaft, wie sie sich in Deutschland seit über sechzig Jahren entwickelt hat, und das Ringen um eine dazu passende Begrifflichkeit (z. B.
Volk und/oder Nation) wird in jüngster Zeit breit debattiert, sowohl von einheimischen wie auch migrantischen7 Autor*innen. Ferda Ataman, Publizistin und Sprecherin der „Neuen Deutschen Organisationen“, einem bundesweiten Netzwerk von Vereinen und Initiativen mit Migrationshintergrund, fragt: „Wer ist Deutsch und wenn ja, wie viele? Wenn wir ehrlich sind, drücken wir uns seit Jahrzehnten darum, diese Frage zu diskutieren. Dabei ist sie in einem Einwanderungsland total zentral.“8 Hier ist ihr völlig zuzustimmen. Dann aber wendet sie sich gegen jedes Denken und Reden in Kategorien der Abstammung wie Nation, Volk, Ethnie, da diese Kategorien einem „Blut und Boden“-Denken verhaftet seien, Menschen mit Migrationshintergrund vom Deutschsein ausgrenzten und nach wie vor von Teilhabechancen ausschlössen. Eine der bekanntesten Migrations- und Integrationsforscher*innen in Deutschland, Naika Foroutan, unterlegt diese Position mit einem grundlegenden theoretisch und empirisch gestützten Buch „Die postmigrantische Gesellschaft“9. Dieses Konzept wird im weiteren Verlauf des Buches intensiv diskutiert (s. u.).
Es ist auffällig, dass seit einigen Jahren der Begriff der Nation in der deutschen Debatte um Migration bei etlichen Autor*innen eine Renaissance erfährt. Allen ist aber gemeinsam, dass sie sich deutlich von einem ethnischen Verständnis der Nation abgrenzen, damit auch den Begriff des Volkes vermeiden.
Thea Dorn, Philosophin und Schriftstellerin, plädiert in ihrem Buch „deutsch, nicht dumpf. Ein Leitfaden für aufgeklärte Patrioten“ für einen Kulturpatriotismus, der nicht nur beschränkt deutsch ist und eingerahmt sein muss von einem Verfassungspatriotismus.10 Unter der Überschrift „Lob der Nation“ schreibt sie: „Das einzigeMittel, unsere Gesellschaft vor einer noch gravierenderen und irgendwann nicht mehr zu kontrollierenden Spaltung zu bewahren, scheint mir das Bekenntnis zur Nation zu sein. Und zwar nicht in einem völkisch-ethnischen, sondern in einem verfassungsrechtlichen, sozialsolidarischen und kulturellen Sinn.“11 Charakteristisch ist hier die Ineinssetzung von ethnisch mit völkisch, wodurch die Nähe zum völkischen Denken der Nationalsozialisten assoziiert werden soll. Der in diesem Buch vorgestellte inklusive Volksbegriff grenzt sich dagegen entschieden von einem „völkischen“ Denken ab.
„Lob der Nation“ ist auch der Titel eines Buches von Michael Bröning, Referatsleiter in der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin. Im Schlusskapitel „Fazit und Ausblick: Ein linkes Lob der Nation“ zitiert er die SPD-Granden Herbert Wehner und Willy Brandt. Wehner habe unter Nation „auch und gerade ‚das Volk als politische Willensgemeinschaft‘“ verstanden; für Willy Brandt war „‚die Nation eine primäre Schicksalsgemeinschaft‘“ und Patriotismus eine „zugleich europäische und weltpolitische Aufgabe‘“.12 In einem Streitgespräch zwischen Michael Bröning und dem Historiker Michael Wolffsohn äußerte dieser, dass faktisch und historisch der Unterschied zwischen Volk und völkisch fließend sei und dass „der Begriff Volk … etwas Biologistisches hat und etwas Ausschließendes. Diejenigen, die nicht zum Volk gehören, weil nicht hineingeboren, weil nicht ethnisch dazugehörig, sind eben bestenfalls geduldete Fremde“.13 Dem Verweis von Bröning auf das Volk als staatsrechtliche Kategorie des Grundgesetzes und auf die anti-elitäre Dimension des Begriffes (Kampfruf der Montagsdemonstranten in der DDR 1989 „Wir sind das Volk“) hält Wolffsohn entgegen: „Insgesamt finde ich die politische Diskussion um den Volksbegriff höchst unerfreulich. Wir sollten davon schnellstens wegkommen.“14
Im Gegensatz zu Wolffsohn erscheint es dem Autor wichtig, den Volksbegriff aus seiner historisch belasteten, biologistischen Gefangenschaft zu befreien und ihn auch für die Aufnahme von Fremden zu öffnen (inklusiver Volksbegriff).
Aufhorchen lässt schon der Titel des 2020 erschienenen Buches der Literaturwissenschaftlerin Aleida Assmann „Die Wiedererfindung der Nation. Warum wir sie fürchten und warum wir sie brauchen“. Ausgangspunkt ihrer Überlegungen zum „Umbau des nationalen Wir“ ist die Feststellung: „Der Umbau der Nation zur Einwanderungsgesellschaft ist in vollem Gange… Die neue Diversität wird immer stärker auch von ethnischen, religiösen und kulturellen Differenzen bestimmt. Es ist offensichtlich, dass sich damit ganz neue Fragen und Herausforderungen für den Heimat- und Nationsbegriff ergeben.“15 So müsse die Frage lauten: „Wie exklusiv oder inklusiv ist dieses nationale Wir, das durch Identität und Identifikation entsteht?“16 Der Umbau der Nation in eine Einwanderungsgesellschaft solle einen positiven Rahmen für die Einbürgerung von Migranten schaffen.17 Ganz am Ende ihres Buches stellt Assmann dann „DEM DEUTSCHEN VOLKE“, der Inschrift im Giebelfries des Reichstagsgebäudes, den Neonschriftzug „DER BEVÖLKERUNG“ in einem Lichthof des Gebäudes gegenüber. „Diese Bevölkerung muss sich immer wieder neu darüber verständigen, was sie verbindet.“18
Die Gedankenfolge von Assmann ist deutlich: Der Umbau Deutschlands zur Einwanderungsgesellschaft wird kritiklos zum Ausgangspunkt der weiteren Überlegungen gemacht; der Nationsbegriff wird dem angepasst; (alle (?) oder möglichst viele) Migranten sollen eingebürgert werden; das über viele Jahrhunderte gewachsene deutsche Volk wird ersetzt durch eine in den letzten sechzig Jahren zusammen „gebaute“, höchst diverse Bevölkerung. Aus ihr soll sich das neue nationale Wir ergeben. Diese fast schon ingenieurmäßige Art von Gesellschafts- und Nationkonstruktion ist – auch aufgrund ihrer Geschichtsvergessenheit – das Gegenbild zum Ansatz dieses Buches.
Noch radikaler als Aleida Assmann rückt Jan Plamper, Professor für Geschichte, dem Volksbegriff zu Leibe. In seinem Buch „Das neue Wir. Warum Migration dazugehört. Eine andere Geschichte der Deutschen“ erzählt er die deutsche Geschichte anhand der Migrant*innen, die nach 1945 nach Deutschland West und Ost gekommen sind. „Die Summe ihrer Geschichten ist die Geschichte der Deutschen. Zusammen sind sie das neue Wir.“ Für die neue nationale Kollektividentität der Deutschen schlägt er das Modell der „Salatschüssel“ vor, „in der viele Herkunftsidentitäten, die Blätter des bunten Salats, Platz haben“. Der Begriff der Integration, der meistens das völlige Aufgehen in der Einheitskultur meine, sollte „ausrangiert“ werden.19 Als Sammelbegriff für alle deutschen Staatsbürger mit Migrationsgeschichte schlägt Plamper den Begriff „Plusdeutsche“ vor, Deutsche mit zusätzlichem kulturellen Gepäck. Der Gipfel seiner Argumentation ist dann: „Keinen Begriff braucht es eigentlich für diejenigen, die in der Wissenschaft als autochthone Deutsche und umgangssprachlich von manchen als Biodeutsche bezeichnet werden“.20 Hier soll der Begriff deutsches Volk im ethnischen Sinne nicht nur ersetzt (Assmann), vermieden (Wolffsohn), sondern eliminiert werden. Weiter kann man die Enteignung der einheimischen Deutschen von ihrer eigenen Geschichte nicht treiben, als es der Geschichtsprofessor tut21.
Das vorliegende Buch „Wir sind ein Volk – Auf der Suche nach Identität“ ist der Versuch, in die hoch aufgeladene Debatte um Migration, Flüchtlinge, Integration und Überfremdungsgefühle eine differenzierende Position einzubringen, die zugleich klar Stellung bezieht. Dabei geht es um eine Rehabilitierung des Begriffes Volk und um seine inklusive Erweiterung: Es geht zum einen um die Anerkennung der Sorge eines großen Teils der einheimischen Deutschen um die Bewahrung ihrer gewachsenen Identität als Nation und als Volk. Es geht aber auch um eine differenzierende Anerkennung der Rechte der deutschen und nicht-deutschen Bürger*innen mit Migrationsgeschichte, die zunehmend volle Teilhabe im öffentlichen Raum und ein Ende ihrer Diskriminierung einfordern. Einheimische Deutsche und Deutsche mit Migrationsgeschichte machen das deutsche (Staats-)Volk aus, wodurch die nationale Identität sich natürlich wandeln wird. So gehören die deutschen Muslim*innen zum deutschen Volk. Ob und inwieweit der praktizierte Islam zu Deutschland gehört, muss differenziert betrachtet werden, abhängig auch davon, was unter „gehört zu“ und Zugehörigkeit verstanden wird. Er gehört dazu, soweit er auf dem Boden der Grundwerte unserer Verfassung praktiziert wird. Eine klare Absage an den politischen Islam und die verschiedenen Formen eines aggressiven Islamismus ist aber unausweichlich.22
Bei einem Großteil der seit den 1960er Jahren Zu- und Eingewanderten23 sind mehr oder weniger gute Integrationserfolge zu verzeichnen (beim Erwerb deutscher Sprachkenntnisse, auf dem Arbeitsmarkt, bei der Bildung sowie bei sozialen Kontakten zu einheimischen Deutschen). Nicht zu verhehlen ist aber auch, dass bei sehr vielen Zugewanderten, insbesondere bei der Mehrzahl der Fluchtmigranten seit 2015/16, erhebliche Integrationsdefizite zu beobachten sind. Die Tragfähigkeit des Integrationsansatzes24 sowie eines inklusiven Konzeptes von Volk erfordert, dass diese Integrationsdefizite nicht noch durch jährliche Netto-Zuwanderung weiter zunehmen. Netto-Zuwanderung meint die Zahl der Zuzüge von ausländischen Staatsangehörigen abzüglich der Zahl der Fortzüge. Der Wanderungssaldo von Zu- und Fortzügen nach Deutschland betrug im Zeitraum 2012–2019 pro Jahr durchschnittlich rund 569.000 Zuwanderer.25 Allein um die schon bestehenden Integrationsprobleme von Migrant*innen und von Fluchtmigrant*innen lösen zu können, heißt es daher, Abschied zu nehmen von der Doktrin, Deutschland müsse ein (Netto-)Einwanderungsland bleiben.
Auch in der Flüchtlingspolitik ist eine realistische Differenzierung notwendig. Im Zusammenhang mit dem Vorschlag der EU-Kommission für einen „Pakt für Asyl und Migration“ (September 2020) erklärte die zuständige EU-Kommissarin für Migration und Inneres, Ylva Johansson, dass „heutzutage nur ein Drittel derjenigen, die die EU ohne Dokumente erreichen, Flüchtlinge sind. Zwei Drittel dieser Menschen sind nicht asylberechtigt, weshalb sie in ihr Heimatland zurückkehren müssen“.26 Dieser Schlussfolgerung ist zuzustimmen. Insofern sind die Begriffe Flüchtling/Geflüchteter bzw. Schutzsuchender/Asylsuchender zum größeren Teil irreführend, wenn sie pauschal auf alle irregulär in die EU Eingereisten angewendet werden.27
Das inklusive Volksverständnis setzt sich entschieden ab von völkisch-nationalistischem Denken („Unser Volk zuerst“) und von rückwärtsgewandten, biologistisch-essenzialistischen Auffassungen („Bio-Deutsche“). Ein aufgeklärter und demokratischer Patriotismus hilft, aus dem polarisierten Freund-Feind-Denken auszubrechen und für aufgeschlossene, nicht ideologisch festgelegte Mitbürgerinnen Konsensmöglichkeiten auszuloten: Eine nationale Orientierung auf das eigene Volk schließt das Engagement für das Projekt der europäischen Einigung ein; sie geht Hand in Hand mit der kosmopolitischen Verantwortung für das Weltklima, und sie bedeutet auch internationale Solidarität sowie Schutzgewährung für anerkannte Flüchtlinge.
Das in diesem Buch entfaltete demokratische und inklusive Verständnis von Volk und Integration von Zugewanderten ist eingebettet in eine umfassendere Sichtweise auf die ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Deutschland, Europa und global. Diese Sichtweise sperrt sich gegen eine eindimensionale Links-Rechts-Zuordnung, wie sie häufig in der politischen Auseinandersetzung, aber auch in der Wissenschaft pauschalisierend und gerne in polemischer Absicht vorgenommen wird. Dies gilt besonders für die Abwertung bestimmter Positionen durch Zuweisung zum (Rechts-)Populismus, einem umstrittenen und mehrdeutigen Begriff mit weithin pejorativem Unterton.28
1 Der Begriff Fluchtmigrant*innen wird häufig anstelle von Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Schutzsuchenden benutzt, weil diese Begriffe bei ihrer pauschalen Verwendung unpräzise und irreführend sind. Siehe dazu Kapitel II.1.10 „Sprachkämpfe um die Begriffe“, S. 90–94.
2 Grundsätzlich befürwortet der Autor die Verwendung des Gendersterns in den Zusammenhängen, wo es auch auf die Geschlechtervielfalt ankommt. Im Allgemeinen greift er aber um der besseren Lesbarkeit willen auf das generische Maskulinum zurück.
3 Der Begriff Überfremdung wurde 1993 von der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) zum Unwort des Jahres gewählt. Die Begründung lautete, dass der Begriff zu einer „Stammtischparole [wurde], die auch die undifferenzierteste Fremdenfeindlichkeit ‚argumentativ‘ absichern soll“. (Zitiert nach: Wikipedia, Artikel Überfremdung, abgerufen 5.7.2021). Diese Kritik ist sicherlich berechtigt, kann aber nicht pauschal erhoben werden. Das entsprechende Gefühl teilen auch viele Menschen, die vehement Fremdenfeindlichkeit ablehnen.Auf die Kontroverse um den Begriff Überfremdung wird näher eingegangen im Kapitel III.2 „Die Neuen Deutschen“ (zu Punkt d), S. 144–147.
4 Zitat in: www.robert-habeck.de/texte/blog/zweierlei-volk/ geschrieben am 8.5.2018
5 Wildt 2017, 142
6 Siehe dazu auch: Streeck 2017: „Nicht ohne meine Nation“
7 Die Begriffe Migrant*in und migrantisch werden im Folgenden – wie weithin üblich – für Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Migrationsgeschichte gebraucht.
8 Ataman 2019, 46
9 Foroutan 2019
10 Dorn 2018, 312
11 Ebd., 274
12 Bröning 2019, 98
13 Bröning/Wolffsohn 2019, 131
14 Ebd., 130.134
15 Assmann 2020, 274 f.
16 Ebd., 303
17 Ebd., 311
18 Ebd., 312 f.
19 Plamper 2019, 15
20 Ebd., 12.14
21 Vgl. auch oben den Geschichtsprofessor Wildt (2017).
22 Siehe dazu Kap. V.6 „Der Islam in Deutschland. Gehört er zu Deutschland?“
23 Im Unterschied zu dem Oberbegriff Zuwanderer werden mit dem Begriff Einwanderer diejenigen bezeichnet, die mit einer langfristigen Bleibeabsicht zuwandern oder sich im Laufe der Zeit langfristig in Deutschland niederlassen. Vgl. Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) 2021, 20.
24 Zum unterschiedlichen Verständnis von Integration siehe Kapitel IV „Integration – Streit um die Deutungshoheit“; zu den Erfolgen bzw. Misserfolgen von Integration siehe Kapitel V „Integration und Bereicherung durch Vielfalt?“.
25 Datenquelle: Bundesregierung 2020: Migrationsbericht 2019, 127, Abbildung 4–1
26 Ylva Johansson im Interview mit dem ARD-Mittagsmagazin (23.9.2020, Min. 13).
27 Siehe Fußnote 1, S. 8, zum Begriff Fluchtmigranten.
28 Vgl. dazu: Reckwitz 2019; Abschnitt „Populismus als Symptom“, 277–285. Eine umfassende, differenzierte und zugleich kritische Analyse des Rechtspopulismus als Gegenreaktion auf den epochalen Umbruch durch die Globalisierung und das Regime des „progressiven Neoliberalismus“ findet sich bei Cornelia Koppetsch: Die Gesellschaft des Zorns, 2019 (s. Koppetsch 2019). Die Autorin hat sich durch die zahlreichen Plagiate in diesem Werk und anderen Veröffentlichungen selbst in ihrer wissenschaftlichen Arbeitsweise diskreditiert. Diese Verfehlungen berühren aber nicht „die wirklich große wissenschaftliche Leistung“ von Koppetsch in dem genannten Buch (so der Münchener Soziologe Armin Nassehi, zitiert im Spiegel Nr. 50 v. 07.12.2019, S. 131); ähnlich urteilt der Journalist Gustav Seibt, in: Süddeutsche Zeitung v. 14.–16.08.2020.
ZUM KAPITELAUFBAU
Der Aufbau dieses Buches folgt einer systematischen Entwicklung des Gedankengangs auf der Suche nach der Identität der Deutschen. Am Beginn stehen begriffliche Klärungen und Abgrenzungen zu den Begriffen Volk und Nation. Im Kapitel I werden zunächst die vier in der politischen Debatte hauptsächlich verwendeten Begriffe von Volk dargestellt, darunter auch Volk als ethnische Kategorie (I.1). Es folgt die geschichtliche Entwicklung der Begriffe Volk und Nation von der griechischen Antike bis ins 20. Jahrhundert (I.2). Deutlich wird die völkische Tradition in Deutschland vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zur völkischen Ideologie und Praxis im nationalsozialistischen Deutschland herausgearbeitet.
Am Ende steht als Fazit die Position des Autors: Deutsches Volk als geschichtliche Schicksals-, Kultur- und Solidargemeinschaft (Adjektiv: volklich) mit einer deutlichen Abgrenzung von völkischen, biologistischen und essenzialistischen Traditionen.
Im Kapitel II. werden die Phasen der Entwicklung (West-)Deutschlands zum Einwanderungsland seit Mitte der 1950er Jahre sowie die großen Zuwanderungsgruppen darstellt. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Beschleunigung der Netto-Zuwanderung seit 2012–2019.1 Terminologisch wichtig ist der Abschnitt über die Sprachkämpfe, die um die Begriffe Asylbewerber, Flüchtlinge und Schutzsuchende ausgetragen werden (II.1.10).
Es schließen sich „Ethisch-philosophische Überlegungen zu Flucht und Migration“ an (II.2). Hier geht es u. a. um die Kritik an der Position der Offenen Grenzen und die fälschliche Berufung ihrer Befürworter auf Immanuel Kant („Zum ewigen Frieden“). Von zentraler Bedeutung ist das Spannungsverhältnis zwischen der herrschenden Auffassung von universalen Menschenrechten und den bisher nicht im supranationalen wie nationalen Recht kodifizierten Gemeinschaftsrechten. Hier geht es auch um die Austarierung der Rechte von Minderheiten und von Mehrheiten (z. B. dem Recht auf Bewahrung gewachsener volklicher Identitäten).
Eine Schlüsselstellung im Buch nimmt das Unterkapitel zum „Fallbeispiel Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ ein (II.3). Hier wird – soweit ich sehe – zum ersten Mal der kausale Zusammenhang zwischen der Doktrin von Wirtschaftswachstum und Wohlstandsmaximierung einerseits und den Folgen der Ökokrise (u. a. menschengemachter Klimawandel und Artensterben) sowie den gesellschaftlichen und politischen Spaltungstendenzen infolge der Einwanderungsdoktrin andererseits aufgezeigt. Gleichzeitig wird daran deutlich, dass das Plädoyer des Autors für einen inklusiven Volksbegriff integraler Bestandteil seiner politischen Gesamtposition ist: nämlich das Insistieren auf der Verantwortung von Staat und Gesellschaft für die ökologischen Lebensbedingungen global sowie für die internationale Solidarität mit (ökonomisch) weniger entwickelten Ländern (daher Ablehnung des neokolonialistischen Brain drain durch Fachkräfteabwerbung).
Das Kapitel III. widmet sich der zentralen Frage des Buches nach der nationalen Identität. Es umfasst die kritische Auseinandersetzung mit drei bedeutenden Positionen zu dieser Frage: des US-amerikanischen Politikwissenschaftlers Francis Fukuyama, des Politikwissenschaftlers und der Literaturwissenschaftlerin Münkler (Herfried und Marina) und der deutsch-iranischen Sozialwissenschaftlerin Naika Foroutan (Die „postmigrantische Gesellschaft“). Wie im ganzen Buch erfolgt diese Auseinandersetzung in einer diskursiven Weise, indem die Gegenpositionen zur Position des Autors möglichst authentisch, auch in längeren Zitaten, dargestellt werden.
Es folgt in Kapitel IV. die Auseinandersetzung um den Begriff der Integration (chancengleiche Teilhabe, starker und schwacher Multikulturalismus) und um die Integrationspolitik. Dabei werden die den Kontroversen zugrundeliegenden Grundannahmen diskutiert: die des Liberalismus, des Kommunitarismus und des Verfassungspatriotismus (à la Jürgen Habermas).
Das umfangreiche Kapitel V. befasst sich in sieben Unterkapiteln mit der Mainstreamthese, dass fortgesetzte Einwanderung die gesellschaftliche Vielfalt (Diversität) erhöhe und dies eine Bereicherung für die Gesellschaft sei. Diese These wird an den zentralen Bereichen der strukturellen Integration (Arbeitsmarkt, Bildung), der sozialen Integration (Segregation, Parallelgesellschaften, Kriminalität) und der kulturellen Integration behandelt. Zu letzterer wird ausführlich der Islam in Deutschland unter politisch-soziologischen Aspekten betrachtet (V.6). Dabei geht es auch um die Frage, ob und inwiefern der Islam zu Deutschland gehört. Schließlich wird der Frage nach den Kosten durch Fluchtmigration und Integration nachgegangen.
Das ganze Kapitel V. durchzieht die – auch kritische – Befassung mit der einschlägigen Fach- und Sachliteratur.
Im Kapitel VI. wird eine Bilanz aus den Untersuchungen des Kapitels V. vorgestellt. Ist die multiethnische Vielfalt infolge fortgesetzter Migration einschließlich Fluchtmigration eine Bereicherung und/oder eine Belastung für die Gesellschaft? Diese Bilanz ist damit eine Grundlage für das letzte Kapitel VII.„Verantwortbare Migrations-, Flüchtlings- und Integrationspolitik: Maßnahmen“. Hier werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen und diskutiert: zum Stopp der Netto-Zuwanderung, zum Schutz für Asylsuchende und Flüchtlinge bei Verhinderung des Missbrauchs und schließlich umfangreiche Maßnahmen, um bestehende Integrationsdefizite von Migranten zu überwinden. Dabei geht es absehbar um höchst kontroverse politische Themen: Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft, die Integration von Muslim*innen und den Stopp weiterer Segregation. Der Autor vertritt dabei die Auffassung, dass Deutschland zu etlichen dieser Fragen viel von der derzeitigen dänischen, sozialdemokratisch geführten Minderheitsregierung lernen kann (VII.3.3).
Alle indirekten und direkten Zitate werden exakt ausgewiesen. Direkte Zitate sind kursiv gesetzt. Bei direkten Zitaten (z. B. aus Studien), die eine reine Faktendarstellung sind, wird auf die Darstellung in Anführungszeichen und in Kursivschrift verzichtet, die Quelle aber korrekt angegeben.
1 Über das ganze Buch werden die Migrations- und andere einschlägige Daten für 2020 nicht berücksichtigt, da diese wegen des Corona-Pandemie-Jahres untypisch für die T rendentwicklung sind.
I. VOLK – NATION. BEGRIFFLICHE KLÄRUNGEN UND ABGRENZUNGEN
I.1 STREIT UM DEN BEGRIFF DES VOLKES
In der politischen Auseinandersetzung um Nutzen oder eher Schaden der Migration und um die Herausforderungen der Integration von Zugewanderten und deren Zielsetzung spielt der Begriff des Volkes eine wichtige Rolle, von den einen eher bewusst vermieden, von den anderen mehr oder weniger stark betont. Dabei sind vier Bedeutungen von Volk in Gebrauch.
I.1.1 Volk als politische Kategorie: die Masse der Bevölkerung versus die Herrschenden, die Eliten
„Wir sind das Volk“ – mit diesem Ruf erschütterten die Montagsdemonstrationen im Spätsommer und Herbst 1989 das Herrschaftsgefüge der SED- und Stasi-Diktatur in der DDR. Allen Beobachtern der politischen Szenerie im Herbst der DDR war schnell klar, dass sich hier ein Aufbegehren artikulierte, das einen tiefen Unmut der Mehrheit der Bevölkerung zum Ausdruck brachte. Ihre Ziele waren eine demokratische Reformierung der DDR, Abschaffung der Stasi und Reisefreiheit in den Westen.
I.1.2 Volk als staatsrechtliche Kategorie: Staatsvolk (demos), die Summe der Staatsbürgerinnen
Mit dem Übergang der dominanten Slogans der Montagsdemonstrationen seit dem Jahreswechsel 1989/90 zu „Deutschland – einig Vaterland“ und „Wir sind ein Volk“ drängte eine andere Bedeutung von Volk ans Licht der Öffentlichkeit. Zum ersten Mal tauchte der Slogan „Wir sind ein Volk!“ in einem Massenflugblatt für die
Leipziger Montagsdemonstration am 9. Oktober ’89 mit 70.000 Teilnehmenden auf. Es war ein Aufruf gegen Gewalt, der sich sowohl an die Demonstranten als auch an die Sicherheitskräfte richtete, also ein Appell an die gemeinsame Zugehörigkeit zum Staatsvolk der DDR. Von manchen Oppositionsgruppen war aber dieser Slogan auch wegen seiner Doppeldeutigkeit gewünscht, nämlich sich nicht nur auf die Bevölkerung der DDR zu beziehen.1
Der Ruf „Wir sind ein Volk“ war als erstes nicht in Leipzig oder Dresden, sondern am 23. Oktober auf einer Demonstration in Jena von einzelnen Gruppierungen innerhalb des Demonstrationszuges zu hören, dazu in Verbindung mit Fahnen ohne das DDR-Emblem. Aber dieser Ruf erschallte nur hier und da auf den vielen Demonstrationen bis zur Jahreswende. „Als Massenruf aber ist er von Anfang Oktober bis in den Dezember 89 hinein in der DDR nicht zu hören. Dafür aber: 'Deutschland einig Vaterland“.2 Ab dem 13. November, also unmittelbar nach dem Mauerfall, wird dieser Slogan immer lauter skandiert, offenbar weil sich ein Türchen für etwas bis dahin kaum Denkbares geöffnet hat.
„Deutschland einig Vaterland“ war eine Zeile aus der ersten Strophe der Nationalhymne der DDR „Auferstanden aus Ruinen“, dem Text von Johannes R. Becher im November 1949 nach der Gründung der DDR. Die Orientierung dieser Zeile, in der zweiten Strophe wiederholt, war damals die deutsche Einheit. Nach der Anerkennung der DDR im Grundlagenvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland 1972 schien der DDR-Führung die Perspektive einer Wiedervereinigung obsolet und ab da wurde verfügt, die Hymne nur noch ohne Text zu spielen, um die inkriminierte Zeile vergessen zu machen. Mit der Maueröffnung am 9. November 1989, den Massendemonstrationen und den wiederauflebenden Rufen „Deutschland einig Vaterland“ sah sich das Regime Anfang Januar 1990 genötigt, die Hymne samt Text wieder zuzulassen. Zum Sendeschluss wurde die Nationalhymne wieder gesungen.
Mit dieser Resonanz von „Deutschland einig Vaterland“ wurde der Boden bereitet für den Siegeszug des Rufes „Wir sind ein Volk“ im Fahnenschwenken der schwarz-rot-goldenen Farben seit Anfang 1990. Dazu hatte die BILD-Zeitung am 11. November ’89 mit einem Kommentar als Initialzündung beigetragen: „‚Wir sind das Volk‘ rufen sie heute – ‚Wir sind ein Volk‘ rufen sie morgen!“ Und gleichzeitig startete die Bundes-CDU eine Kampagne mit fast 13.000 Plakaten „Wir sind ein Volk“ und über 300.000 Aufklebern mit diesem Slogan. Die Landesverbände der CDU sorgten planmäßig für die Verbreitung dieses Materials in der gesamten DDR. Damit war dann auch schon der Vorwahlkampf der CDU für die letzte Volkskammerwahl im März ’90 eröffnet, der der „Allianz für Deutschland“, dem Bündnispartner der CDU-West, den Sieg brachte.
I.1.3 Volk als ethnische Kategorie: Abstammungs- und Kulturgemeinschaft
Seit dem 18. Jahrhundert wird Volk – häufig in gleicher Bedeutung auch Nation – für eine Gemeinschaft aufgrund der Abstammung benutzt und damit auf eine gemeinsame Tradition der Kultur, Sprache, Religion (Christentum trotz konfessioneller Spaltung) Bezug genommen. Der Begriff der Abstammung ist heute sehr umstritten, da er bei vielen die Assoziation einer biologisch-blutsmäßig verstandenen Volksgemeinschaft auslöst, die mit Recht seit der Zeit des Nationalsozialismus in Verruf geraten ist. Von daher rührt im linken und linksliberalen politischen Spektrum die Ablehnung einer ethnischen Bestimmung des Volkes als völkisch-nationalistisch und rassistisch. Die Kategorie der Ethnie muss allerdings keineswegs diese biologistische Bedeutung haben; sie kann auch auf eine Herkunft territorialer Art und/oder eine Generationenfolge ohne strengen Nachweis von Blutsverwandtschaft verweisen.3
I.1.4 Volk als die Bevölkerung eines Staates
Bei denjenigen, die in der aktuellen Auseinandersetzung um Migration, Integration und Überfremdung den Begriff des (deutschen) Volkes meiden, da sie ihm sofort eine biologistische und rassistische Bedeutung unterstellen, wird anstelle von Volk durchgängig von Gesellschaft oder Bevölkerung gesprochen. Die soziologische Kategorie Gesellschaft meint aber etwas Anderes als das, was mit Volk gemeint ist. Sie hebt auf sozialstrukturelle Aspekte ab, z. B. der Ungleichheit (Schichten, Klassen, Milieus, Lebenslagen), der Geschlechter- und Generationenbeziehungen usw. Aspekte der Gemeinschaftlichkeit, der Bewahrung oder neuen Herstellung eines Wir-Gefühls in der Großgruppe Volk sowie die sozialen und kulturellen Beziehungen zwischen Einheimischen und Ausländern bzw. Menschen mit Migrationshintergrund spielen bei dieser Sichtweise keine Rolle. Daher ist es auch nur konsequent, wenn der Ansatz der „postmigrantischen Gesellschaft“ bei Naika Foroutan sich von ethnischen oder volklichen Aspekten verabschiedet (s. u. Kap. III.3.).
Noch weitergehend ist es, nur noch von der „Bevölkerung“ in Deutschland zu sprechen, womit dann unterschiedslos die statistische Größe aller gemeint sind, die derzeit auf dem Territorium Deutschlands leben. Eine prominente Umdeutung des Begriffes Volk im Sinne der Bevölkerung findet sich bei Bundeskanzlerin Angela Merkel; sie formulierte auf dem Landesparteitag der CDU Mecklenburg-Vorpommern am 25.2.2017 in Stralsund in Abgrenzung von Pegida-Rufen „Wir sind das Volk“:
(Punkte c-e), im Unterkapitel I.2.2, S. 35–37.
„Es gibt keine Rechtfertigung, dass sich kleine Gruppen aus unserer Gesellschaft anmaßen zu definieren, wer das Volk ist. Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“4
Demnach umfasst das Volk also einheimische Deutsche, deren Vorfahren seit Generationen Deutsche sind, zugewanderte Ausländer, anerkannte Geflüchtete (mit befristetem Schutzstatus) sowie abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber. Dass dies keine unbedachte Äußerung der Bundeskanzlerin war, zeigte sich bei ihrer Rede auf dem Deutschlandtag der Jungen Union in Kiel am 6.10.2018. Dort führte sie aus:
„Wir sind plötzlich wieder gefordert in der Frage, was für ein Land wollen wir sein … Lassen sie uns nicht anfangen, uns wieder in Gruppen zu teilen: die Migranten und die Deutschen, die im Osten und die im Westen, die Griechen und die Italiener und die Deutschen … Wir sind ein Volk, wenn wir nicht die Einen als ‚die‘ und uns als ‚wir‘ bezeichnen, sondern wenn wir Brücken schlagen“.5
Nach ihrem Amtseid ist die Kanzlerin allerdings dem Wohle des deutschen Volkes verpflichtet, was nach dem Grundgesetz das deutsche Staatsvolk meint, also alle Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, ob mit oder ohne Migrationshintergrund, gleich welcher Religion oder Weltanschauung. Relevant wird dieser Sachverhalt bei der hoch umstrittenen Frage, ob weitere Zuwanderung nach Deutschland gefördert oder eher begrenzt, wenn nicht gar gestoppt werden soll.
Die Umdeutung des Begriffes Deutsche durch in Deutschland Lebende (Bevölkerung) zeigt sich in den Medien als auch in Beschlüssen der Deutschen Bundestags. So unterlegte die Süddeutsche Zeitung ein großes Foto des Reichstagsgebäudes mit den Zeilen: „Machtzentrum für 83 Millionen Deutsche“6. Dass zu den Deutschen dann auch über 10 Millionen Ausländer gezählt werden, geschieht ganz beiläufig. Es offenbart aber eine Denkweise einer der großen deutschen Zeitungen.
In die gleiche Richtung zielte das heftig umstrittene Kunst-am-Bau-Projekt des Projektkünstlers Hans Haacke aus dem Jahre 2000 in einem Lichthof des Reichstags. In einem großen, leicht bewachsenen Holztrog erstrahlen die Worte „DER BEVÖLKERUNG“ in großen weißen Leuchtbuchstaben, vom Plenarsaal des Bundestags aus zu sehen. Haacke zielte mit diesem Projekt auf eine Auseinandersetzung mit und eine Abgrenzung von der Giebelinschrift „DEM DEUTSCHEN VOLKE“ am Reichstag. Als Grund gab er an, dass die alte Reichstagsinschrift „historisch belastet“ sei und fast zehn Prozent der Bewohner der Bundesrepublik keine deutschen Staatsbürger seien; auch diesen gegenüber seien die Abgeordneten des Bundestages „moralisch verantwortlich“.7 Die Wortkombination „deutsches Volk“ impliziere eine „mythische, ausgrenzende Stammeseinheit“ und sei „mit einem radikal undemokratischen Verständnis der res publica assoziiert“. Dieser „eine Blutsgemeinschaft: suggerierende Volksbegriff“stifte immer noch „Unheil“.8 Es sei angemerkt, dass es eher der Volksbegriff von Hans Haake ist, der zu Verwirrung und Unheil führt, als der Begriff des Staatsvolkes, wie er oben skizziert wurde. Das Kunstprojekt wurde 2000 dann vom Bundestag mit knapper Mehrheit mit Stimmen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der PDS gebilligt und dann installiert.
Diejenigen, die sich von dem Begriff des Volkes in seiner ethnischen Bedeutung verabschieden wollen, tun dies zumeist mit dem Hinweis auf dessen verheerende Auswirkung im Dritten Reich: Die „Nürnberger Rassegesetze“ von 1935 bestimmten die völlige politische Entrechtung der Juden und ihren Ausschluss aus der rassisch definierten „Volksgemeinschaft“; sie schufen damit die Voraussetzung der folgenden Diskriminierung der Juden bis hin zum Holocaust. Weitere zentrale Elemente des nationalsozialistischen Volksverständnisses waren die Überhöhung des eigenen Volkes bei Missachtung aller Menschenrechte, wie die vielfach propagierten Nazi-Parolen „Du bist nichts, dein Volk ist alles“ oder „Gut ist, was dem Volke nutzt“ zeigten; des Weiteren der aggressive Anspruch auf „Lebensraumerweiterung im Osten“, dem dann später der militärische Überfall auf Polen und die Sowjetunion folgten.
Es ist allerdings in der aktuellen Auseinandersetzung um Migration und ihre Begrenzung offensichtlich, dass der Hinweis auf die Nazi-Tradition des Volksbegriffes häufig der Diffamierung auch jener Versuche dienen soll, den Begriff des Volkes sich nicht nachträglich von den Nazis enteignen zu lassen und stattdessen eine demokratische Neubestimmung des Volksbegriffes zu ermöglichen. Dabei zeigen schon die nicht enden wollenden Auseinandersetzungen um die Ausgestaltung des Staatsbürgerschafts rechtes (ius sanguinis und ius soli, doppelte Staatbürgerschaft und Optionsmodell) und des Wahlrechts für EU-Ausländer, dass die Positionierung in diesen Fragen von der Haltung zum deutschen Volk als Herkunftsgemeinschaft abhängt. Diejenigen, die die Staatsbürgerschaft enger an die deutsche Herkunftsgemeinschaft binden wollen, plädieren für eine restriktivere Haltung bezüglich Staatsbürgerschaft und Ausländerwahlrecht und umgekehrt. Insofern kommt dem Staatbürgerschaftsrecht und dem Wahlrecht für Ausländer eine Scharnierfunktion zwischen dem staatsrechtlichen und dem ethnischen Verständnis von Volk zu. Grund genug, die Genese beider Begrifflichkeiten näher zu beleuchten.
I.2 ZUR SPRACH-GESCHICHTE VON VOLK UND NATION
I.2.1 Griechische Antike: demos, ethnos; natio
Der altgriechische Begriff des demos ist Kernbestand der Demokratie in den antiken griechischen Stadtstaaten (polis), die ihren Höhepunkt und ihre reinste Ausprägung in der athenischen Demokratie im 5. und 4. Jahrhundert v. Chr. erfahren hat. Das Subjekt der Demokratie (Volksherrschaft) war der Demos, das Volk im Sinne der Polisbewohner mit politischen Stimm- und Teilhaberechten (Volksversammlung, Volksgerichte). Dabei wurde nicht zwischen demos und ethnos (Volks, Volksstamm) unterschieden. Mit ethnos wurden die Völker außerhalb der hellenischen Welt bezeichnet; sie wurden wegen ihres fremdartigen „bar-bar“-Idioms als Barbaren bezeichnet.
„Die griechische Polis der Antike bewahrte während der ganzen Unabhängigkeitsperiode Hellas' eindeutig den Charakter eines auf wirklicher oder fiktiver Blutsverwandtschaft basierenden Stammesverbandes“, wobei das Staatsbürgerrecht (polites) vom Vater auf den Sohn überging.9„Anzahl und Rechte der Staatsbürger sowie die Erwerbung der Staatsbürgerschaft blieben im politischen Leben wie im politischen Denken der Griechen primäre Fragen.“10 In Athen waren die Staatsbürgerrechte auf die Männer beschränkt; Frauen, Sklaven sowie die Metöken, d. s. auf dem Gebiet der Polis (Attika) lebende „Ausländer“, waren von allen politischen Rechten ausgeschlossen. Die Metöken waren auf Dauer angesiedelte Fremde, der Herkunft nach Griechen oder Nicht-Griechen. Da sie in Attika kein Land besitzen durften, waren sie vorwiegend städtische Gewerbetreibende. Obwohl sie nicht Mitglieder der Polis waren und damit keine staatsbürgerlichen Rechte hatten, waren sie zu Heeres- und Flottendienst sowie zu Steuern verpflichtet.11
Obwohl es zur Zeit der attischen Demokratie den Begriff der Volkssouveränität noch nicht gab, beanspruchte der demos dennoch seine Souveränität nach innen und außen: nach außen gegenüber Angriffen feindlicher Mächte oder auch bei eigenen Angriffen auf fremde „Staaten“ (z. B. Delos oder Syrakus); nach innen durch Vorkehrungen, die eigene Verfassung oder Kultur zu verteidigen (Scherbengericht gegen der Tyrannei Verdächtige oder Volksgericht mit Todesurteil gegen Sokrates wegen angeblichen Atheismus’).
Für die gegenwärtige Diskussion um Staatsvolk und Staatsbürgerschaft ist erhellend, dass im antiken Athen die Einheit von Staatsbürgern (polites) und Volk in einem ethnischen Sinne, d. h. aufgrund von Abstammung oder Herkunft, selbstverständlich war, ohne dass hier zwischen demos und ethnos unterschieden wurde. In der Zeit nach der Nazi-Diktatur wurde in Deutschland der Begriff des Volkes anrüchig und nach Möglichkeit vermieden und gegen den Begriff der Ethnie ausgetauscht; aus Volkskunde wurde so Ethnologie. Und das Adjektiv ethnisch verdrängte das mit Recht verbrannte Adjektiv „völkisch“.
Der Begriff der Nation, dem des Volkes nahe verwandt, leitet sich vom lateinischen Verb nasci „geboren werden“ ab und bezeichnet heute Kollektive von Menschen, die durch gemeinsame Merkmale wie Herkunft, Sprache, Tradition und Sitten zusammengehalten werden. Der Begriff hat allein durch seine etymologische Herkunft oftmals eine Nähe zum Merkmal der Abstammung und zum Begriff ethnos.
I.2.2 Deutsches Volk und deutsche Nation im Mittelalter
Auf der Suche nach den Wurzeln des deutschen Volkes bzw. der deutschen Nation muss man bis ins frühe Mittelalter zurückgehen, in die Zeit der Teilungen des Fränkischen Reiches nach dem Tod Karls „des Großen“ (i. J. 814 n. Chr.). Die Grundlage für das Entstehen einer deutschen Nation bzw. eines deutschen Volkes wurde mit den Teilungen des Fränkischen Reiches im 9. Jahrhundert (843, 870 und 880) gelegt: Aus dem Westfränkischen Reich ging nach einem langwierigen Entwicklungsprozess das spätere Frankreich hervor, ebenso aus dem Ostfränkischen Reich das spätere Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) und daraus dann das Deutsche Reich (ab 1871). Der Mittelalter-Historiker Carl-Richard Brühl ist der Entstehung der beiden Völker in Deutschland und Frankreich in einer umfassenden, akribischen Quellenanalyse (843 S.) nachgegangen und setzt sich dabei in kritischer Distanz mit einer völkischen, von der Romantik inspirierten Geschichtsdarstellung auseinander.12
Ein Zurückgehen auf die Germanenstämme vor der Völkerwanderung (Ende des 4. Jh.s – 6. Jh. n. Chr.) und auf den sagenhaften Hermann, den Cherusker und Retter vor den Expansionsgelüsten des Römischen Reiches, führt leicht auf mythische Irrwege. Brühl urteilt zu dem Gallier- und Germanenmythos: „Es ist aber eine grobe Verfälschung der Geschichte, wenn man so tut, als ob es sich um französische oder deutsche Geschichte handelt, wenn in Wahrheit von gallischer, germanischer oder fränkischer Geschichte gesprochen werden muß. Daß diese Epochen die Folgezeit bleibend mitgeprägt haben, versteht sich von selbst, rechtfertigt aber keinen ‚Etikettenschwindel‘, der nur allzu leicht politisch mißbraucht werden kann.“13
Von einem deutschen Volk und einer deutschen Nation kann man in der Königszeit Heinrichs I. (913–936) noch kaum reden; wohl aber von den Völkern und Nationen der Sachsen, Franken Schwaben und Bayern in den entsprechenden Herzogtümern (heute weithin als „Stammesherzogtümer“ bezeichnet).14 Auch das Reich der ottonischen Könige aus dem Herzogtum Sachsen (936– 1024) war offiziell ein fränkisches Reich15, kein deutsches. So wenig wie in Ostfranken gab es im Westen – die Franci neben den Aquitaniern, Burgundern, Normannen usw. – im 9.–10. Jahrhundert ein alle Völker umfassendes Gesamtbewusstsein. Die Quellen für beide Reichsteile bezeugen in den meisten Fällen ein erheblich stärkeres Gefühl der Andersartigkeit im Verhältnis zu einem fremden Volk als ein Bewusstsein der Gemeinsamkeit mit dem eigenen. Anlass zur Betonung der Verschiedenartigkeit waren die Unterschiede in Sprache, Kleidung, Ess- und Trinksitten, Umgangsformen usw., die jedoch leicht in moralische Werturteile umschlugen oder mündeten. Noch um 1000 gab es sehr konkrete Beispiele für eine tief sitzende Abneigung der im Ostfrankenreich zusammengeschlossenen Völker.16
Nach einer eingehenden Quellenanalyse kommt Brühl zu dem Ergebnis, dass es unmöglich sei, innerhalb des 11. Jahrhunderts ein festes Datum für den Beginn der deutschen und französischen Geschichte anzugeben; aber seit dem frühen 12. Jahrhundert seien Deutschland und Frankreich ohne jeden Zweifel selbständige historische Größen.17 Und mitten im 12. Jahrhundert könne an der Existenz eines deutschen und französischen Nationalbewusstseins nicht mehr gezweifelt werden.18 Dabei haben die Kreuzzüge (ab 1096), „obwohl doch Sache der gesamten Christenheit, nicht unerheblich zur Bewusstwerdung und [283] Abgrenzung der eigenen Art vonder Art anderer Völker und damit zur Entwicklung eines Nationalgefühls gerade in Frankreich beigetragen“.19
Bei seinen Untersuchungen zur Geschichte des Volks- und Nation-Begriffes für die Zeit des 9. bis 11. Jahrhunderts stellt Brühl fest: Die jeweiligen lateinischen Worte in den Quellen populus, nationes (von natio) und gentes (von gens) werden häufig synonym und abwechselnd gebraucht, wobei gens die normale Vokabel für „Volk“ ist und für fast alle Völker dieser Zeit gebraucht wird, z. B. für Alamannen, Angelsachsen, Aquitanier, Baiern, Bretonen, Bulgaren, Franken, Friesen, Sachsen, Goten, Slawen, Normannen.20 Am ehesten entspricht gens dem Begriff „Volk“ als einer politisch verfassten Gemeinschaft; populus meint eher „Volk“ im Gegensatz zu Klerus und/oder Adel, während natio im Singular vorwiegend die Abstammung von Personen bezeichnet.21
Schon seit den Zeiten Karls „des Großen“ wurde zwischen den Sprachen im westfränkischen (romana lingua) und im ostfränkischen Teil des Reiches (theudisca lingua) unterschieden. Theodiscus meint volkssprachlich, wenn auch germanische Sprachen damit gemeint sind: (Angel-)Sächsisch, Gotisch, Fränkisch, Alamannisch u. a.22 Theudiscus wurde später zunehmend von der jüngeren Wortschöpfung teutonicus abgelöst23, das als teutonici (Teutonen) eine politisch-volkliche Bedeutung als Sammelbegriff für die Franken, Sachsen, Baiern und Schwaben annimmt und „sowohl sprachlich als auch auf das Volk bezogen im Sinne von ‚deutsch‘ gebraucht wird“24.
Mit der Krönung von Otto I., des Königs des Ostfrankenreiches, zum Kaiser des Imperium Romanum im Jahre 962 (seit 1157 „Heiliges Römisches Reich“, seit 1474 mit dem Zusatz „deutscher Nation“) wurde der Herrschaftsbereich und -anspruch vom ostfränkischen Territorium auch auf das sog. Reichs-Italien und Burgund ausgedehnt. Der früh gebräuchliche Begriff natio hat lange Zeit nichts mit dem neuzeitlichen und hoch politischen Nationbegriff seit der Französischen Revolution zu tun (s. u.). Sowohl an den spätmittelalterlichen Universitäten als auch in den großen Handelsstädten haben die nationes in etwa den Charakter von Landsmannschaften, die aber nicht notwendig dieselbe Sprache sprechen. So umfasste noch die natio germanica des Konstanzer Konzils (1414–1418) auch die dänischen, schwedischen, polnischen und ungarischen Prälaten.25
Erst 1438 wird die natio Germanica – und nicht Teutonica – zu einem festen politischen Begriff, der ebenso auf das gesamte Deutschland in den Grenzen des 15. Jahrhunderts bezogen wird wie auch der seit 1409 bezeugte Begriff der „deutschen Lande“ als Teil des Römischen Imperiums. Diese Entwicklung gipfelt schließlich in der seit 1474 nachgewiesenen Bezeichnung „Heiliges Römisches Reich deutscher Nation“ (Sacrum Romanum Imperium Nationis Germanicae); diese Bezeichnung wurde in voller Form allerdings relativ selten gebraucht.
Aus der bisherigen Skizze der Entwicklung des Volksbzw. Nationbegriffes sowie der Bezeichnungen für die Sprache der „Stämme“ lassen sich in Anlehnung an Brühl26, aber z. T. auch in Abgrenzung zu ihm sowie über ihn hinaus folgende Feststellungen treffen:
Merkmale des vorzuschlagenden Volksbzw. Nationbegriffes
a) Bis zum Beginn der Neuzeit sind Volk und Nation weitgehend synonym.
b) Geht man vom heutigen Sprachgebrauch aus, wonach „Stamm“ eine Untergliederung des Volkes ist, so ist das „deutsche Volk“ eine Summe seiner Stämme. Bevor sich das deutsche Volk als übergreifendes Volk ausgebildet hat, waren diese Stämme aber selbständige Völker.
c) Diese Völker waren keine biologisch-natürlichen Einheiten, sondern Gruppen sehr verschiedener Herkunft und Tradition, die immer in Umformung begriffen waren. Von daher ist es sinnvoll, von Volk nicht als Abstammungsgemeinschaft zu sprechen, sondern eher von historischer Schicksals- und Kulturgemeinschaft.
d) Die Ausbildung des deutschen Volkes vollzog sich als ein langsamer, über Jahrhunderte dauernder Prozess. Er war etwas völlig Neues ohne Anschluss an ältere germanische Völker. Bei diesem Prozess waren „staatlich“-politische Faktoren wie Grenzziehungen, Eroberungen, neue Grenzen und Integration/ Assimilation von unterworfenen Stämmen bzw. Völkern von Bedeutung wie auch sprachgeschichtliche Entwicklungen. Beide Faktorengruppen wirkten aufeinander ein. So war die erste Reichsteilung des Frankenreiches (843) u. a. in ein West- und Ostfrankenreich nicht allein, aber auch maßgeblich von gewachsenen Sprachgrenzen zwischen den unterschiedlichen Volkssprachen (romana lingua und theutisca lingua) beeinflusst. Die Entwicklung des sog. Althochdeutschen seit ca. 750 n. Chr. legt davon Zeugnis ab; fraglich ist dabei, inwieweit die Bezeichnung Althochdeutsch nicht eine Rückprojektion in eine frühe Vergangenheit ist.
e) Dem deutschen Volk sowie allen Völkern haftet also keineswegs etwas Essentielles, Übergeschichtliches an, sondern sie sind historisch entstanden, also auch historisch wandelbar und vergänglich. Dies sei gegenüber all den Kritiker*innen betont, die dem Volksbegriff etwas Essentielles anheften wollen. Den postnationalen Kritiker*innen des Volksbzw. des Nationenbegriffes und des positiven Bezugs auf die so bezeichneten Gemeinschaften muss entgegnet werden, dass Volk und Nation zwar historische „Konstrukte“ im Sinne von Herausbildungen über lange Zeiträume sind, die aber nicht einfach zugunsten einer supranationalen Europäischen Union überwunden werden können. Auch die EU ist ihrerseits ein junges Konstrukt. Was in Jahrhunderten entstanden ist, hat dadurch eine flexible Stabilität gewonnen, die ihrerseits in eine längere Zukunft hinausweist. Dabei allerdings auf weitere „1000 Jahre“ zu setzen wie Björn Höcke/AfD, läuft darauf hinaus, die kontingente Zukunft in von der Vergangenheit vorgegebene Bahnen lenken zu wollen.
I.2.3 Volk und Nation im 18. bis 20. Jahrhundert
Häufig wird die Unterscheidung zwischen „Kulturnation“ und „Staatsnation“, die auf den Historiker Friedrich Meinecke (18621954) zurückgeht, herangezogen, um sie spezifischen Nationen zuzuordnen und diese damit näher zu charakterisieren. Deutschland wird dann eher einer Kulturnation zugeordnet, Frankreich seit der Französischen Revolution eher einer Staatsnation. Meinecke schreibt in seinem Hauptwerk „Weltbürgertum und Nationalstaat“: „Man wird … die Nationen einteilen können in Kulturnationen und Staatsnationen, in solche, die vorzugsweise auf einem irgendwelchen gemeinsam erlebten Kulturbesitz beruhen, und solche, die vorzugsweise auf der vereinigenden Kraft einer gemeinsamen politischen Geschichte und Verfassung beruhen.“27 Dabei ist für Meinecke klar, dass man beide Typen von Nationen nicht streng voneinander unterscheiden könne.
Kronzeuge für das deutsche Verständnis von Kulturnation ist Johann Gottfried Herder (1744–1803), Dichter sowie Geschichts- und Kulturphilosoph im Geiste der Aufklärung, mit Goethe und Schiller in Weimar lebend und arbeitend. Herder hatte die Französische Revolution 1789 – im Gegensatz zu Goethe – zunächst begrüßt, sich aber nach den Septembermorden 1792 von ihr distanziert. In seinen „Briefen zur Beförderung der Humanität“, geschrieben von 1793–1797, also während des Revolutionskrieges der verbündeten Staaten Preußen und Österreich gegen das revolutionäre Frankreich, schrieb er über die Liebe zum Vaterland und zur Nation:
Brief 57 „Haben wir noch das Vaterland der Alten?“:
„Sollte außer Tapferkeit und Ehrlichkeit unserm Vaterlande nicht noch etwas anders not sein? Licht, Aufklärung, Gemeinsinn; edler Stolz, sich nicht von andern einrichten zu lassen, sondern sich selbst einzurichten … Deutsche zu sein auf eignem wohlbeschützten [im Original] Grund und Boden.“ – „Nicht so rücken Vaterländer gegeneinander; sie liegen ruhig nebeneinander, und stehen sich als Familien bei. Vaterländer gegen Vaterländer im Blutkampfist der ärgste Barbarismus der menschlichen Sprache.“28
Brief 101:
„So übel steht’s nicht mit der Deutschen Muse, wie Sie fürchten. Es ist vielleicht der Hauptfehler unserer Nation, dass sie aus zu großer Gefälligkeit gegen Fremde sich selbst nicht kennt und achtet. Wahr ist’s, wir kamen spät; desto jünger aber sind wir.“29 Hier klingt schon früh das Motiv von Deutschland als „verspäteter Nation“ an.
Brief 107:
„Ja, wodurch sollen wir Patriotismus und Liebe zu unserm Vaterlande erlangen, als durch seine Sprache, durch die vortrefflichen Gedanken und Empfindungen, die in ihr ausgedrückt, die wie ein Schatz in sie gelegt sind … Indessen soll keine Liebe zu unsrerNation uns hindern, allenthalben das Gute zu erkennen, das nur im großen Gange der Zeiten und Völker fortschreitend bewirkt werden konnte.“30
Brief 119:
„Jede Nation muß es allgemach unangenehm empfinden, wenn eine andre Nation beschimpft und beleidigt wird … Wächst dies Gefühl, so wird unvermerkt eine Allianz aller gebildeten Nationen gegen jede einzelne anmaßende Macht.“31
Herder wirkte im Rahmen des Herzogtums Sachsen-Weimar, einem Kleinstfürstentum und Teil des Heiligen Römischen Reiches, einem dezentralen Bund von über 300 Reichsständen. Von daher ist verständlich, dass sich sein Vaterland nicht auf sein kleines Fürstentum bezog, sondern auf Deutschland als Kulturraum und Kulturnation. Zentrales Bindeglied der Nation ist für ihn der „Genius unsrer Sprache und unsrer Schriften“ (bis zu den hochmittelalterlichen Minnesängern; Brief 102).
Von großer Bedeutung ist, dass bei Herder selbst in Kriegszeiten Patriotismus nicht in eine Aversion gegen das Nachbarland Frankreich umschlägt, ganz im Gegenteil. Die Verschiedenheit der Nationen ist für ihn gerade die Voraussetzung zur Herausbildung einer Humanität, an der alle Nationen mitwirken. Aber diese „Multikulturalität“ zur „Beförderung der Humanität“, wie die Briefe überschrieben sind, ist eine Vielfalt von souveränen Vaterländern (s. Brief 57). Und der Satz aus Brief 101: „Es ist vielleicht der Hauptfehler unserer Nation, dass sie aus zu großer Gefälligkeit gegen Fremde sich selbst nicht kennt und achtet.“ klingt fast wie eine Diagnose der weithin verbreiteten Selbstvergessenheit der Deutschen heute.
Vom französischen Nationverständnis wird häufig gesagt, dass dies seit dem Ausbruch der Französischen Revolution 1789 stark auf den verfassten Staat bezogen sei samt der revolutionären Losung von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. Dies wird von Vertretern eines Verfassungspatriotismus quasi als Kronzeugnis für ihre Position und die Zurückweisung eines auch kulturell und geschichtlich basierten Nationverständnisses angeführt. Ein Beleg für das staatsorientierte Nationverständnis ist die Schrift des Abbé Sieyès von Januar 1789, vor dem Zusammentreten der Generalstände in Paris: In seiner Kampfschrift „Was ist der Dritte Stand?“ schreibt er:
„Was ist eine Nation? Eine Gesellschaft, welche unter einem gemeinschaftlichen Gesetz lebt und durch ein und dieselbe gesetzgebende Versammlung vertreten wird. /…/ Der Dritte Stand ist alles, was zur Nation gehört… Was ist der Dritte Stand? Alles … Die Nation existiert vor allem anderen, sie ist der Ursprung von allem. Ihr Wille ist immer legal; sie ist das Gesetz selbst. Vor ihr und über ihr gibt es nur das natürliche Recht…“32
Es liegt auf der Hand, dass dieses Verständnis von Nation nur verständlich ist durch die höchst angespannte, vorrevolutionäre Situation in Frankreich und die Opposition des Dritten Standes gegen die absolute Monarchie und die Feudalordnung. Fast hundert Jahre später, im März 1882, hielt der französische Religionswissenschaftler und Orientalist Ernest Renan (1823–1892) eine, später berühmt gewordene, Vorlesung an der Sorbonne zum Thema: „Was ist eine Nation?“ Zur Bestimmung, was eine Nation sei, wendet sich Renan gegen die Auffassungen, eine Nation basiere auf Rasse (im Sinne von Abstammung), Sprache (s. Schweiz), Religion oder geographischen Gegebenheiten. Die Tatsache der Abstammung, ursprünglich einmal bedeutsam, werde aber immer mehr an Wichtigkeit einbüßen.33 Es heißt dann bei ihm:
„Es gibt bei der Nationalität eine Gefühlsseite; sie ist zugleich Seele und Körper. Ein Zollverein ist kein Vaterland.“ Der „Mensch gibt die Seele. Der Mensch ist alles, auf ihn kommt es bei der Bildung dieses ehrwürdigen Gebildes, das man ein Volk nennt, an …
Eine Nation ist eine Seele, ein geistiges Prinzip. Zwei Dinge, die in Wahrheit eins sind, bilden diese Seele, dies geistige Prinzip. Das eine liegt in der Vergangenheit, das andere in der Gegenwart. Das eine ist der gemeinsame Besitz eines reichen Vermächtnisses an Erinnerungen; das andere ist die gegenwärtige Übereinstimmung, der Wunsch zusammen zu leben, der Wille fortzufahren, jenes Erbe nutzbar zu machen, das man ungeteilt empfangen hat.“34„Eine Nation ist mithin eine große Solidarität, beruhend auf dem Gefühl der Opfer, die man gebracht hat und derer, die man noch zu bringen gewillt ist. Sie setzt Vergangenheit voraus; sie bestätigt sich dennoch in der Gegenwart durch eine fühlbare Tatsache: durch die Übereinstimmung, den klar ausgedrückten Wunsch, das gemeinsame Leben fortzuführen. Die Existenz einer Nation … ist ein Alltagsplebiszit“.35
Auch bei Renan sind Nation und Volk Synonyme. Von höchster Bedeutung ist die Betonung der seelisch-geistigen Seiten der Nation, um überhaupt eine Solidargemeinschaft bilden zu können. Nach diesem Verständnis kann Volk/Nation nicht auf einen funktionalen Aspekt reduziert werden, z. B. als Garant für den Sozialstaat oder das Funktionieren des Rechtsstaates. Die Solidargemeinschaft schöpft ihr gemeinschaftsstiftendes Band aus der Vergangenheit, aus dem Fundus der Erinnerungen. Renan meint damit auf keinen Fall schöngefärbte Nationalgeschichten. Denn ausführlich wendet er sich den Gewalttaten zu, mit denen die Einheitsbildung zur Nation überhaupt erst möglich war, und das nicht nur im Falle Frankreichs und Deutschlands. Zum Ruhme Frankreichs gehört aber auch für ihn, „durch die Französische Revolution proklamiert zu haben, daß eine Nation durch sich selbst existiert“.36
Dass Renan der Sprache als Nation bildendem Merkmal keine grundlegende Bedeutung beimisst, liegt daran, dass er viersprachige Nationen wie die Schweiz in seine Überlegungen einbeziehen will. Dieser Versuch einer Generalisierung geht aber nur um den Preis, dass man z. B. im Falle Deutschland als „zu spät gekommener“ Staatsnation den Faktor Sprache nicht hinreichend würdigt. Das Bewusstmachen und die Pflege der Erinnerung an die gemeinsame Vergangenheit als Erbe der Vorfahren ermöglicht für Renan den Wunsch der Gemeinschaft, als Nation zusammen zu bleiben, u. z. in einem täglichen Bekenntnis zu ihr. Auf die heutigen Auseinandersetzungen um Nation oder postnationale Orientierung bezogen, bedeutet dies: Es kann keine Stiftung von Gemeinschaft geben, wenn die Erinnerungen des Volkes und als Volk vergessen gemacht werden sollen durch Aufgabe des Begriffes und des Bezugspunktes Volk (s. o. M. Wildt und J. Plamper); und wenn Nationen aufgegeben werden sollen zugunsten einer Regionalisierung und einer künftigen supraregionalen Einheit, wie sie Ulrike Guérot mit ihrer Utopie einer Republik Europa entwirft37.
Trotz einer anderen Akzentuierung im Begriff der Nation gibt es deutliche Übereinstimmungen Renans mit Herder, so wenn er schreibt: „Durch ihre verschiedenen und oft entgegengesetzten Eigenschaften dienen die Nationen dem gemeinsamen Werk der Zivilisation. Alle tragen einen Klang bei zu dem großen Konzert der Humanität, die alles in allem die höchste ideale Wirklichkeit ist, die wir kennen. Isoliert haben sie ihre schwachen Seiten.“38 Und an anderer Stelle stellt er fest, als sei es geradezu in unsere heutige Zeit gesprochen: „DieNationen sind nichts ewiges. Sie haben einen Anfang, sie werden ein Ende haben. Der europäische Zusammenschluß wird sie wahrscheinlich ersetzen. Aber das ist nicht das Gesetz des Jahrhunderts, in dem wir leben. Zur gegenwärtigen Stunde ist die Existenz der Nationen gut, sogar notwendig. Ihre Existenz ist die Garantie der Freiheit, die verloren wäre, wenn die Welt nur ein Gesetz und einen Herrn hätte.“39 Der deutsch-französische Krieg (1870/71) und damit die Gründung des Deutschen Reichs liegen da elf Jahre hinter ihm, die beiden Weltkriege konnte er aber nicht vorausahnen.
Abschließend sei John Stuart Mill, britischer Philosoph und Nationalökonom (1806–1873), zitiert, der den Aspekt der Vergangenheitserinnerung als Bindungsfaktor einer Nation noch stärker fokussiert als Renan. In seinen „Betrachtungen über die repräsentative Demokratie“ (1861) schreibt er:
„… Man kann sagen, eine Gruppe von Menschen konstituiere eine Nation, wenn diese Menschen untereinander durch gegenseitige Sympathien verbunden sind, die zwischen ihnen und irgendwelchen anderen nicht bestehen … Ein solches Gefühl der nationalen Zusammengehörigkeit kann aus den verschiedensten Ursachen entstanden sein“, gleiche Abstammung, gemeinsame Sprache und Religion, auch geographische Grenzen.
