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Seit 20 Jahren steht das deutsche Wissenschaftssystem unter großem Änderungsdruck – eine Entwicklung, die sich in der Folge von Bologna-Reform, Hochschulpakt und Exzellenzinitiative weiter beschleunigt. Damit wird das heterogene System aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit seinem Geflecht von politischen, administrativen und finanziellen Regelungen noch unübersichtlicher. Dieses Buch gibt eine Einführung in die Strukturen des deutschen Wissenschaftssystems. Themen sind: Entstehung der institutionellen Wissenschaft und Forschung in Deutschland Politische Rahmenbedingungen des Wissenschaftssystems in der föderalen Bundesrepublik Die wichtigsten wissenschaftlichen Einrichtungen Finanzierung, Forschungsförderung, Drittmittel Grundlagen des Wissenschaftsrechts
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Seitenzahl: 174
Veröffentlichungsjahr: 2013
Dieses Buch erscheint als Band 1 der Edition „Praxisratgeber Wissenschaftsmarketing“ der TU Berlin Science Marketing GmbH im Verlag des innokomm Forschungszentrums für Wissenschafts- und Innovationskommunikation. Weitere Ausgaben dieser Reihe sind:
Public Affairs in der Wissenschaft
Events in der Wissenschaft
Weitere Informationen unter innokomm.eu/verlag
Das Buch ist unter der ISBN 978-3-9814811-5-0 sowie als Printversion unter der ISBN 978-3-9814811-2-9 im Handel erhältlich.
Albin, Wolf / Hauf, Matthias (2013): Wissenschaftssystem und Wissenschaftsrecht.
Berlin: Edition Praxisratgeber Wissenschaftsmarketing. innokomm, Bd. 1.
978-3-9814811-5-0
Cover-Gestaltung und Kapitel-Grafiken: Kerstin Lehrke
Copyright © by innokomm GmbH, Berlin
www.innokomm.eu/verlag
Die Weitergabe dieses Buches als Ganzes oder in Teilen ist nicht gestattet.
Alle Rechte vorbehalten
1. Auflage 2013
Wissenschaftssystem und Wissenschaftsrecht
Seit 20 Jahren steht das deutsche Wissenschaftssystem unter großem Änderungsdruck – eine Entwicklung, die sich in der Folge von Bologna-Reform, Hochschulpakt und Exzellenzinitiative weiter beschleunigt. Damit wird das heterogene System aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit seinem Geflecht von politischen, administrativen und finanziellen Regelungen noch unübersichtlicher. Dieses Buch gibt eine Einführung in die Strukturen des deutschen Wissenschaftssystems. Themen sind:
- Entstehung der institutionellen Wissenschaft und Forschung in Deutschland
- Politische Rahmenbedingungen des Wissenschaftssystems in der föderalen Bundesrepublik
- Die wichtigsten wissenschaftlichen Einrichtungen
- Finanzierung, Forschungsförderung, Drittmittel
- Grundlagen des Wissenschaftsrechts
Die Autoren
Matthias Hauf verantwortet das zentrale Forschungsmanagement an der Fachhochschule Potsdam. Nach Erfahrungen im Projektmanagement in der Umweltwirtschaft ist er seit mehr als zehn Jahren mit verschiedenen Themen im Hochschul- und Wissenschaftsmanagement beschäftigt. Er lehrt Forschungsmanagement im Masterstudiengang Bauforschung.
Dr. Wolf Albin ist Pressesprecher und Koordinator der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Justiz. Er war als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht, als Freier Journalist, Referent im Bundespräsidialamt und als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag tätig. Zudem ist er Lehrbeauftragter der TU Berlin.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Geschichte und Tradition
Politische Rahmenbedingungen
Der Föderalismus: Zuständigkeit von Bund und Ländern
Der Wissenschaftsrat: Politikberatung und Denkfabrik
Der Deutsche Ethikrat: Sachverständigenrat des Bundes
Strukturen und Institutionen
Hochschulen im Wissenschaftssystem
Akademien in Deutschland
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Die Forschungsförderer
Öffentliche Forschungsförderung: BMBF u. a. staatliche Akteure
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
Stiftungen
Ausblick
Wissenschaftsrecht
Einleitung
Was ist Wissenschaftsrecht?
Verfassungsrechtliche Grundlagen des Wissenschaftsrechts
Das Recht der staatlichen Hochschulen nach der Föderalismusreform
Exzellenzinitiative
Hochschule in Zeiten der Finanzkrise
Endnoten
Einleitung
Das deutsche Wissenschaftssystem auf nur einigen dutzend Seiten darstellen zu wollen, ist ein Vorhaben, das mit „unzureichend“ bis „unmöglich“ beschrieben werden kann. Fragt sich also: Was bietet dieses Buch?
Erstens: Die folgenden Kapitel sind selbstverständlich keine wissenschaftliche Ausarbeitung zum vielfältigen Erscheinungsbild von Wissenschaft in Deutschland und ihren stark ausdifferenzierten Strukturen. Zweitens: Die Zielgruppe sind vorwiegend Studierende bzw. Neu- und Seiteneinsteiger, die wenig Hintergrundwissen und auch wenig Erfahrung im Wissenschaftsbetrieb haben.
In der Einleitung zum 2010 erschienen „Handbuch Wissenschaftspolitik“ schreiben die Herausgeber: „Es überrascht, dass ausgerechnet über den Betrieb der Wissenschaft selbst, wie er funktioniert, wie er geregelt und finanziert ist, die Auskunftslage zumindest in dieser Zusammenschau recht dünn ist.“
Und genau vor diesem Hintergrund entstand auch diese Broschüre als Studienheft für die Studierenden des 2005 eröffneten Masterstudiengangs »Wissenschaftsmarketing« an der TU Berlin. Ihnen sollte ein Überblick über das differenzierte Gefüge der deutschen Wissenschaftslandschaft ermöglicht und gleichzeitig auch Anregung zur weiteren Auseinandersetzung mit dem Thema gegeben werden.
Dazu wurde besonderer Wert gelegt auf die Zusammenstellung verfügbarer Informationen und die Recherche von Informationsquellen, die ein weiterführendes und detailliertes Studium ermöglichen. Die Ausführungen, v. a. zu und über die einzelnen Akteure im Wissenschaftssystem stammen überwiegend aus öffentlich zugänglichen Quellen wie z. B. den Jahresberichten und Internetpräsenzen der Institutionen, Stellungnahmen der Hochschulrektorenkonferenz, Studien und Empfehlungen von Wissenschaftsrat und Stifterverband, Statistiken und Haushaltsplänen von Ministerien und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern etc.
Bereits vor über 10 Jahren, im Juli 2000, hat der Wissenschaftsrat in seinen „Thesen zur zukünftigen Entwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland“1 darauf hingewiesen, dass die Diskussion über Defizite im deutschen Wissenschaftssystems nicht neu ist, sondern schon seit den 1970er Jahren geführt wird.
Mit der Neugestaltung der Wissenschaftslandschaft in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung in den 90er Jahren und verstärkt durch internationale Entwicklungen sowohl der europäischen Integration als auch der Globalisierung wurde die Notwendigkeit von Veränderungen tagesaktuell. So ist das deutsche Wissenschaftssystem in den vergangenen 10 bis 20 Jahren stark in Bewegung bzw. unter Änderungsdruck gekommen. Bis heute befindet es sich in einem Umbauprozess, der noch über Jahre andauern wird und sich quasi auf alle Bereiche erstreckt. Im Zuge aller Veränderungen wurde aber auch deutlich, „dass einiges im Argen liegt im deutschen Wissenschafts- und insbesondere im Universitätssystem in den Zeiten von Bologna-Reform, Hochschulpakt und Exzellenzinitiative“2. Die Verzahnung der rückläufigen Kompetenzen des Bundes mit der grundsätzlichen Kultushoheit der Länder hat diesen Befund eher noch verschärft.
Neben den unterfinanzierten Hochschulen ist das deutsche Wissenschaftssystem v. a. durch teilweise große Einrichtungen der außeruniversitären Forschung gekennzeichnet. Im internationalen Vergleich wurde zuletzt 2009 bestätigt: „Kein anderes der großen OECD-Länder stellt so kontinuierlich umfangreiche Mittel für die AFU (außeruniversitäre Forschung) bereit wie Deutschland“3. Beide Gruppen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sind sehr heterogen. Hinzu kommen die föderalen Rahmenbedingungen, die ein Geflecht von politisch-administrativen Regelungen bedingen, und eine Vielzahl von Geldgebern und Finanzflüssen. Aus dieser Mischung resultiert der Eindruck der Unübersichtlichkeit und irritierenden Vielfalt des Wissenschaftssystems. Zumal die scheinbare Spitze der politischen Verantwortung, das Bundesbildungsministerium, nach dem Grundgesetz nur über begrenzte Zahl von Zuständigkeiten verfügt.
In der Lehre und in der Weiterbildung machen Lehrende wie Studierende genau an dieser Stelle sehr oft die Erfahrung, dass aus Unübersichtlichkeit der Zusammenhänge schnell Unverständnis und in der Folge Desinteresse wird. Das vorliegende Studienheft möchte dagegen Verständnis für die gewachsenen bundesdeutschen Strukturen vermitteln und neugieriges Interesse für die Zusammenhänge wecken.
Kapitel 2 vermittelt einen Überblick über die Entstehung der institutionellen Wissenschaft und Forschung in Deutschland. Es wird gezeigt, wie bestimmte Strukturen und Forschungsstätten entstanden sind und in welcher Form sie sich bis heute erhalten haben. Die Vielfältigkeit der Ansätze und die Verschiedenheit der Entstehungsgeschichten verdeutlichen, warum wir es heutzutage mit einem derart komplexen und für Neueinsteiger unübersichtlichen Wissenschaftssystem zu tun haben.
In Kapitel 3 werden die politischen Rahmenbedingungen umrissen, die das Wissenschaftssystem in der föderalen Bundesrepublik Deutschland prägen. Das sind insbesondere die unterschiedlichen Zuständigkeiten des Bundes und der Länder sowie ihr Zusammenwirken und die entsprechenden Gesetzesgrundlagen.
Kapitel 4 stellt die wichtigsten heute existierenden wissenschaftlichen Einrichtungen vor. Neben einer Beschreibung ihrer Arbeitsweise und des Aufgabenspektrums werden Informationen zur jeweiligen Gründung, zur Finanzierung und gesamtgesellschaftlichen Einbindung gegeben. Des weiteren wird jeweils auf die Kontaktadresse bzw. die Internetadresse zur vertiefenden Recherche verwiesen.
In Kapitel 5 wird letztlich auf die wichtige Frage der Finanzierung eingegangen. Während der Grundhaushalt (Einrichtung und Betrieb) der öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen durch Bund und Länder finanziert wird, müssen für einen Großteil der Forschungsprojekte zusätzliche Finanzmittel (so genannte „Drittmittel“) eingeworben werden. Bedeutenden nationale Forschungsförderer, v. a. Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) und eine Reihe wichtiger Stiftungen, werden in diesem Kapitel beschrieben. Auf Ausführungen zur internationalen Forschungsfinanzierung (v. a. der Europäischen Union) wurde an dieser Stelle aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
In Kapitel 6 wird die dem Bildungssystem zugrundeliegende rechtliche Basis untersucht. Ein Blick auf die mitunter verworrene Mehrebenenkonstruktion von Europarecht, Verfassungsrecht und Landeshochschulgesetzen sowie die Parallelität von staatlicher und privater Forschung mag gleichzeitig erklären, weshalb im Wissenschaftsrecht vergleichsweise wenige Publikationen vorliegen. In diesem Kapitel wird aber nicht nur die im Föderalismus begründete Vielfalt des Rechts dargestellt. Es sollen darüber hinaus auch die rechtlichen Regeln vorgestellt und erörtert werden, die notwendig sind, um einen Wissenschaftsbetrieb am Laufen zu halten.
Die folgenden Ausführungen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach überarbeitet und aktualisiert. Dabei wurde immer versucht, die Komplexität der deutschen Wissenschaftslandschaft und die nicht einfach zu verstehenden föderalen Rahmenbedingungen eingängig und nicht zu detailliert darzustellen. Den einzelnen Kapiteln nachgeordnet finden sich eine Aufstellung weitererführender Internet-Links sowie Literaturhinweise. Während einer Überarbeitung aller Kapitel im August 2012 wurden alle zitierten Internetquellen überprüft und aktualisiert. Bei der Fülle der Informationsangebote sind die genannten Quellen als Anregungen zur Informationsbeschaffung zu verstehen. Sie stellen keine Wertung der genannten gegenüber unerwähnt gebliebenen Angeboten dar und erheben auch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Für eine umfassende Quellenrecherche empfiehlt sich der Einstieg über das webis-Portal4 (webis - Sammelschwerpunkte an Deutschen Bibliotheken). Für das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Sondersammelgebiet „Hochschulwesen. Organisation der Wissenschaften und ihrer Einrichtungen“ finden sich hier Informationen zur gesammelten Literatur sowie die Links zur zuständigen Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin sowie zur virtuellen Fachbibliothek hochschulwesen-online.de.
Geschichte und Tradition
Entwicklung der Wissenschaftslandschaft
Dem besseren Verständnis der später folgenden Ausführungen soll dieser stark verkürzte historische Überblick über die Entstehung der wissenschaftlichen Einrichtungen und Strukturen in Deutschland dienen. Darin wird aufgezeigt, warum Deutschland ein derart komplexes und (zunächst) unübersichtliches Wissenschaftssystem hat.
Ausgangspunkt institutioneller Forschung in Deutschland waren die im Mittelalter gegründeten Universitäten: Heidelberg (im Jahre 1386), Köln (1388), Erfurt (1392), Leipzig (1409) und Rostock (1419). Im 15./16. Jahrhundert kam es im Spannungsfeld der Auseinandersetzung zwischen Scholastik und Humanismus, zwischen Reformation und Gegenreformation zu einer ganzen Reihe weiterer Gründungen.
Nach einer gewissen Erstarrung und Verschulung brachte die Aufklärung im 18. Jahrhundert mit einem zunehmenden Interesse an Naturwissenschaften und Mathematik wieder neue Impulse für die Wissenschaft. Ein nennenswerter Meilenstein war dabei die Erfindung, stetige Verbesserung und wirtschaftliche Nutzung der Dampfmaschine (im Jahre 1769 patentiert).
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts führen die Einflüsse des klassischen Idealismus, der Romantik und diverse politische Erschütterungen zur Reform und zu Konzeptionen einer neuen modernen Universität, die hauptsächlich durch Wilhelm von Humboldt geprägt wurde. Die ersten Beispieluniversitäten waren in Berlin (1810) – die »Mutter aller moderner Universitäten«, in Breslau (1811) und Bonn (1817) zu finden.
Die zunehmende Bedeutung von Naturwissenschaft und Technik im 18./19. Jahrhundert und der steigende Bedarf an qualifizierten Fachleuten in der sich entwickelnden Wirtschaft förderte parallel zur Entwicklung der Universitäten die Entstehung spezialisierter Fachlehranstalten, so genannter Technischer und Polytechnischer Schulen wie z. B. 1795 das Collegium Carolinum, die spätere Technische Hochschule, in Braunschweig. Im Laufe der Zeit erhalten diese die gleichen Rechte wie die Universitäten bis hin zu der in den 1960ern beginnenden Tendenz die Technischen Hochschulen mit philosophischen, naturwissenschaftlichen und medizinischen Fakultäten auszustatten und sie in »Technische Universitäten« oder »Universitäten« umzubenennen.
Wichtigste Merkmale dieses neuen Typs von Lehreinrichtung (sowohl der Universitäten als auch der Technischen Schulen) sind einerseits die Einheit von Forschung und Lehre und andererseits die allseitige humanistische Bildung der Studenten mit der Forderung einer weitgehenden Freiheit der Wissenschaft von staatlicher Bevormundung, denn, so Humboldt: eine Selbstentfaltung der Wissenschaft bedeute auch eine Selbstentfaltung der Gesellschaft. Daraus resultiert die für Deutschland typische Mischung aus Wissenschaftsfreiheit auf der einen Seite und umfangreichen Möglichkeiten seitens des Staates Einfluss auf die Wissenschaften und ihre Institutionen zu nehmen auf der anderen. So wurde z. B. über Ausbildungsordnungen, Mittelverteilung, Berufungen bis hin zur Benachteiligung diverser Fächer und zum Teil offener Verfolgung unliebsamer Gelehrter bestimmt.
Der Einfluss des Staates war aber auch mit der Vorstellung verknüpft, dass gerade in der modernen Welt nur der Staat mit seinem Ordnungsgefüge, mit seiner Traditionsbindung und seiner zur Neutralität verpflichteten Bürokratie in der Lage sei, die Wissenschaft vor Gefahren zu schützen. Der Theologe Adolf von Harnack, einer der einflussreichsten Repräsentanten der deutschen Wissenschaften in den zwei Jahrzehnten vor Ausbruch des ersten Weltkrieges, hat diese Einschätzung 1911 so formuliert:
»Bei Staat und Wissenschaft scheint mir in unsern Zeitläufen und für die Zukunft ein Hauptgedanke, dass der Wissenschaftsbetrieb unrettbar und sicher dem Kapitalismus und der damit verbundenen rohen Interessenpolitik verfallen muss, wenn ihn nicht der Staat in der Hand behält.«
Historische Akademien
Ausschließlich der Forschung verschrieben hatten sich dagegen die Akademien als „gelehrte Gesellschaften“. In der Regel wurden innerhalb der Akademien bereits mit der Gründung zwei bis drei Klassen gebildet: meistens eine mit philosophisch-historischer und eine mit mathematisch-naturwissenschaftlicher Ausrichtung und manchmal (eher bei späteren Gründungen) eine Klasse für Kunst und Literatur. Im Allgemeinen waren die Akademien in ihrem Arbeits- und Verantwortungsbereich regional beschränkt.
Die Deutsche Akademie der Naturforscher – die spätere Leopoldina – wurde 1652 in Halle gegründet. Im 18.Jahrhundert entstanden die Preußische Akademie der Wissenschaften in Berlin 1700, die Akademie der Wissenschaften in Göttingen 1751, die Bayrische Akademie der Wissenschaften in München 1759 und die in Leipzig 1846. Drei weitere wissenschaftliche Akademien sind Gründungen des 20. Jahrhunderts: die Heidelberger Akademie der Wissenschaften (1909), die Akademie der Wissenschaften und Literatur in Mainz (1949) und die Rheinisch-Westfälische Akademie in Düsseldorf (1970).
Die alten Akademien sind im Allgemeinen landesfürstliche Gründungen, doch gehen manche auch auf die Initiative einzelner Gelehrter (wie z. B. Leibniz in Berlin) zurück. Oftmals besaßen die Akademien vor den Universitäten exzellent ausgestattete Laboratorien und Institute für die naturwissenschaftliche Forschung. Im 19./20. Jahrhundert wurden in diesen Stätten wertvolle Leistungen durch Planung, Finanzierung und verantwortliche Leitung von großen wissenschaftlichen Gemeinschaftsaufgaben, wie Editionen und Wörterbuchunternehmen vollbracht. Sie nahmen sich hauptsächlich wissenschaftlicher Aufgaben an, die ein Einzelner nicht vollbringen konnte.
1893 schlossen sich die sechs bedeutendsten Akademien durch die Gründung des so genannten Kartells zusammen: Göttingen, Heidelberg, München, Berlin, Halle und Leipzig. Die größte und wissenschaftlich bedeutendste der deutschen Akademien war die Preußische Akademie der Wissenschaften, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Ost-Berlin ihren Sitz hatte und damit einer starken Veränderung in Gestalt und Arbeitsweise unterworfen war. Sie nahm nur noch in beschränktem Umfang als Partner gesamtdeutscher wissenschaftlicher Unternehmungen teil. Einen Überblick über die Forschungseinrichtungen der dann in »Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin« umbenannten ostdeutschen Akademie gibt Dunken (1960).
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 in Mainz die Akademie der Wissenschaften und der Literatur gegründet, die einen abweichenden Typ der bestehenden Akademien verkörperte, da sie ihre Mitglieder nicht nur aus der Region, sondern aus der ganzen Bundesrepublik berief und zum ersten Mal in Deutschland auch eine Literaturklasse beherbergte. Die vier Akademien Göttingen, Heidelberg, München und Mainz bildeten 1949 eine Arbeitsgemeinschaft, die sich 1967 den Namen »Konferenz der deutschen Akademien der Wissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland« gab.
Außeruniversitäre Forschung
Mit der schon erwähnten zunehmenden Bedeutung von Naturwissenschaft und Technik in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde ein dritter Typ Forschungsstätte ins Leben gerufen. Die deutschen Regierungen und Verwaltungen brauchten für ihre hoheitlichen Zwecke naturwissenschaftlich-technische Angestellte, weshalb sich insbesondere im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts die Gründungen staatlicher, halbstaatlicher und privater Forschungsinstitute außerhalb der Universitäten und Akademien mehrten. Es entstanden Einrichtungen wie technische Dienste, Institute der Gesundheitspflege oder Anstalten, die der Förderung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Zwecke dienten. Beispiele hierfür sind das Kaiserliche Gesundheitsamt (1876) oder die Physikalisch-Technische Reichsanstalt (1887), die auf Initiative von Werner von Siemens gegründet und als erstes metrologisches Staatsinstitut der Welt zum Vorbild entsprechender Institutionen in London und Washington wurde.
Alle diese Institute waren und sind nicht mit Hochschulen verbunden, haben keine Lehraufgaben, sondern sind an bestimmten praktischen Fragestellungen orientiert: sie haben anwendungsnahe Ziele, dienen der Zweckforschung oder übernehmen im öffentlichen Interesse liegende Kontroll- und Prüfungsaufgaben, zu deren Wahrung wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich sind.
Die ersten zwei Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts waren trotz der Unterbrechung durch den Ersten Weltkrieg eine Zeit sehr fruchtbarer Entwicklung für die deutsche Wissenschaft. Mit der 1911 gegründeten Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft wurde das deutsche Forschungspotential wesentlich erweitert und verstärkt. Deren Ziel war es, Forschungsinstitute insbesondere für die Naturwissenschaften zu schaffen, an denen sich hervorragende Wissenschaftler, frei von Lehrverpflichtung, ausschließlich der Forschung widmen können sollten. So sollten auch neue Fachrichtungen gestärkt werden, die in der Universitätsstruktur keinen oder keinen ausreichenden Platz hatten. Hervorragende Gelehrte erhielten so speziell auf sie zugeschnittene Arbeitsmöglichkeiten (wie z. B. Fritz Haber – Physikalische Chemie, Otto Hahn – Radiochemie, Albert Einstein – Theoretische Physik). Schnell gewinnt die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft an Bedeutung und hatte 1918 bereits 20 Institute.
In Folge der ökonomischen Krise nach dem ersten Weltkrieg und der Inflation wurde 1920 auf Initiative führender Männer des geistigen Lebens der jungen Weimarer Republik (Fritz Haber und Friedrich Schmitt-Ott, damaliger preußischer Kultusminister) die Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft gegründet. Mitglieder waren Akademien, Universitäten, die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft und die Gesellschaft Deutscher Naturforscher und Ärzte. Sie sollte der Forschung des Landes wieder eine sichere materielle Basis verschaffen und dabei neue Prinzipien und Methoden anwenden, die z. B. die Unterstützung nicht den Ländern und ihren Hochschulen zukommen lassen, sondern direkt einzelnen Forschern und ihren Arbeiten. Dieses Vorbild griff später die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) wieder auf.
Die Jahre 1930 bis 1950 hatten verheerende Folgen für die Entwicklung der Wissenschaft in Deutschland: Ab 1929 verhinderte die Weltwirtschaftskrise kostspielige Bauvorhaben und notwendige Erweiterungsmaßnahmen. Vom Wintersemester 1928/29 bis zum Wintersemester 1938/39 gingen die Studentenzahlen (auch in den Naturwissenschaften) um die Hälfte zurück. Die Folgen der wissenschaftsfeindlichen Haltung des Nationalsozialismus waren kaum zu übersehen. Zum fünfzigsten Gründungstag der Max-Planck-Gesellschaft hat sich eine Präsidentenkommission »Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus« konstituiert, die fünf Jahre lang die Rolle der KWG und deren Beziehungen zum NS-Regime untersuchte und ihre Arbeit Ende 2005 beendet hat5.
In der Nachkriegszeit herrschten für einige Jahre Forschungsverbote in wichtigen Bereichen der Wissenschaft, wie Kernphysik, Luftfahrt und Schiffsbau. Daraufhin minimierte eine Auswanderungswelle in die USA die Zahl der Wissenschaftler innerhalb Westdeutschlands um weitere ca. 5.000. Ergebnis des Zweiten Weltkrieges waren auch starke materielle Verluste. Laut Wissenschaftsrat waren 60 % aller universitären oder institutionellen Bauten zerstört worden (in Berlin sogar 80 %). Ebenso brachte die Teilung Deutschlands große Verluste.
Das 1949 verabschiedete Grundgesetz der BRD garantiert die Freiheit von Forschung und Lehre. Die föderalistische Struktur der BRD grenzte dabei Verantwortungen und Zuständigkeiten ab und übertrug den Ländern neben Rechten und Verpflichtungen auch die Hauptlast des Wiederaufbaus ihrer wissenschaftlichen Institutionen. Zur Koordinierung der Aktivitäten des Bundes und der Länder sowie zur Abstimmung ihrer Maßnahmen und der gemeinsamen Finanzierung schufen die Länder 1949 die freiwillige Arbeitsgemeinschaft »Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der BRD«. 1955 wurde von der Bundesregierung die erste Behörde eingesetzt, die sich mit wissenschaftlichen Fragen befasste: das Bundesministerium für Atomfragen, welches 1962 bei Erweiterung seiner Kompetenzen und Übernahme einiger Zuständigkeiten aus dem Bundesministerium des Inneren in ein Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung umgewandelt wird. Auf Details zu den politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen im Wissenschaftssystem geht Kapitel 3 ein.
Mitte der 1950er Jahre wurden die beiden ersten Kernforschungsanlagen in Jülich und Karlsruhe gegründet, die sich im Laufe der Zeit zu Bundesforschungszentren entwickelten. In den folgenden ca. 10 Jahren vollzog sich mit einer deutlichen Technologieorientierung der Aufbau der Großforschung (v. a. Kerntechnik, Luft- und Raumfahrt), die maßgeblich zu der späteren Bedeutung des Bundes in der Wissenschaftspolitik beitrugen.
Spätestens Ende der 60er Jahre begann der Bund in weitere innovative und neue Technologie zu investieren und die Forschungsförderung aber auch den Hochschulausbau und die Ausbildungsförderung auszubauen. In der Folge bildete sich 1970 die »Arbeitsgemeinschaft für Großforschungseinrichtungen« (AGF), die seit 2001 als Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HFG) bekannt ist.
Im Bildungsbereich wurden 1968 die Fachhochschulen geschaffen, wodurch eine für Jahrzehnte prägende Differenzierung zwischen praxis- (FH) und forschungsbezogener (Uni) Ausbildung in das Hochschulsystem einzog. Einen ausführlicheren Überblick über die Entwicklungen im 20. Jahrhundert sowie den Unterschieden und Parallelen zwischen dem west- und dem ostdeutschen Wissenschaftssystem gibt Lengwiler (2010).
Mit der Wiedervereinigung wurde in den ostdeutschen Bundesländern ein Um- bzw. Neuaufbau der dort vorhandenen Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen vollzogen. Den erreichten Stand gibt die Untersuchung von Pasternack (2007) wieder.
Weitere Details und Zusammenhänge der jüngeren Vergangenheit werden in Kapitel 4 bei den jeweilige wissenschaftlichen Institutionen beschrieben.
Literatur:
Dunken, Gerhard (1960): Wegweiser durch die Institute und Forschungseinrichtungen der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Berlin: Akademie Verlag.
Ellwein, Thomas (1997): Die deutsche Universität. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Wiesbaden: Fourier Verlag.
Hartwich, Hans-Hermann (2000): Die „Erneuerung“ des ostdeutschen Wissenschaftssystems im Prozess der Wiedervereinigung: Eine kritische Bilanz. In: Wolfgang Thierse (Hrsg.): Zehn Jahre deutsche Einheit: Eine Bilanz. Opladen, S.149-159.
Kocka Jürgen / Renate Mayntz (Hrsg.) (1998): Wissenschaft und Wiedervereinigung – Disziplinen im Umbruch. Berlin: Akademie Verlag.
Lengwiler, Martin (2010): Kontinuitäten und Umbrüche in der deutschen Wissenschaftspolitik des 20. Jahrhunderts. In: Dagmar Simon / Andreas Knie / Stefan Hornbostel (Hrsg.): Handbuch Wissenschaftspolitik. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. S. 13-25.
Pasternack, Peer (2007): Forschungslandkarte Ostdeutschland, Sonderband „die hochschule“ 2007, Institut für Hochschulforschung (HoF), Wittenberg.
Schindling, Anton (1999): Bildung und Wissenschaft in der frühen Neuzeit 1650–1800. München: R. Oldenburg Verlag.
Tröger, Jörg (Hrsg.) (1984): Hochschule und Wissenschaft im Dritten Reich. Frankfurt a. M./New York: Campus Verlag.
Vom Bruch, Rüdiger, Brigitte Kaderas (Hrsg.) (2002): Wissenschaften und Wissenschaftspolitik. Bestandsaufnahmen zu Formationen, Brüchen und Kontinuitäten im Deutschland des 20. Jahrhunderts. Stuttgart: Franz Steiner Verlag.
Webseiten:
Die Deutsche Gesellschaft für Geschichte der Medizin, Naturwissenschaft und Technik e.V. ist die älteste wissenschaftshistorische Fachgesellschaft der Welt:
www.dggmnt.de
Die 1965 gegründete Gesellschaft für Wissenschaftsgeschichte widmet sich der Förderung der Wissenschaftsgeschichte in allen Bereichen:
www.gewige.de
Das Max Planck Institut für Wissenschaftsgeschichte (MPIWG) in Berlin widmet sich dem Studium der Wissenschaftsgeschichte mit dem Ziel, wissenschaftliches Denken und Handeln als historische Phänomene zu verstehen:
www.mpiwg-berlin.mpg.de/de/institut/index.html
Politische Rahmenbedingungen
Der Föderalismus: Zuständigkeit von Bund und Ländern
Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland liegt die Zuständigkeit für Bildung und Kultur - und damit auch für die wissenschaftliche Bildung an den Hochschulen - nach dem Grundgesetz bei den einzelnen Bundesländern (die so genannte „Kulturhoheit“). Die Länder regeln in ihren jeweiligen Landeshochschulgesetzen alle notwendigen Details und finanzieren den laufenden Betrieb ihrer Hochschulen. Die Hochschulen haben das Recht auf Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Gesetzliche Grundlagen sind das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere Artikel 5 Absatz 3 „Wissenschaftsfreiheit“) und die jeweiligen Verfassungen der Bundesländer.
