Witwenrente - Inga Krauss - E-Book

Witwenrente E-Book

Inga Krauss

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Beschreibung

Verwitwet zu sein bedeutet nicht nur Trauer, sondern oft auch finanzielle Unsicherheit. Hast du dich jemals gefragt, warum die Hinterbliebenenrente gekürzt wird oder welches Einkommen angerechnet wird? Fühlst du dich verloren in einem Meer von Regelungen und Gesetzen? Dieser Ratgeber nimmt dich an die Hand und erklärt dir verständlich, wie die Witwenrente funktioniert – Schritt für Schritt. Er ist persönlich geschrieben und rechtlich geprüft. Verwitwet und finanziell abgesichert: Dein Wegweiser Du erfährst alles Wichtige über Witwenrente, Witwerrente, Erziehungsrente, Waisenrente und Halbwaisenrente. Der Ratgeber richtet sich an alle Hinterbliebenen – auch Männer –, verwendet aber die weibliche Ansprache. Das liegt daran, dass über 85 % der Betroffenen Frauen sind. Die Inhalte und Tipps sind jedoch für alle gleichermaßen hilfreich und verständlich aufbereitet. Ob Steuer, Minijob oder Hinzuverdienstgrenze : du findest Antworten auf die Fragen, die dich wirklich beschäftigen. Dieses Buch ist dein umfassendes Erste-Hilfe-Paket für eine außergewöhnliche Situation. Es bietet nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch viele praktische Lebenshilfen, um dir den Alltag zu erleichtern. Egal ob du Fragen zur Anrechnung von Einkommen, zur Steuer oder zur Wiederheirat hast – hier findest du die Antworten auf Fragen, die dich wirklich beschäftigen.Lass dich von diesem Ratgeber durch den Rentendschungel führen und gewinne finanzielle Sicherheit. Mit diesem Ratgeber als Wegweiser startest du in ein neues, finanziell abgesichertes Leben! Persönlich, geprüft und praxisnah – der Ratgeber zur Witwenrente bietet dir: - Klarheit und Verständnis: Einfache Erklärungen zu den verschiedenen Arten der Hinterbliebenenrente und deren Berechnung. - Praktische Tipps: Konkrete Ratschläge, wie du anrechnungsfreies Einkommen erzielen und deine Witwenrente optimieren kannst. - Rechtliche Sicherheit: Alle Informationen wurden von einer erfahrenen Anwältin geprüft und rechtlich abgesichert. - Persönliche Einblicke: Authentische Erfahrungen und Tipps der Autorin, die selbst verwitwet ist und ihre Expertise teilt.​ - Statistiken und Fakten: Aktuelle Zahlen und Daten zur Hinterbliebenenrente in Deutschland. - Neu in der 2. Auflage: Genialer Lifehack bei der Einkommensanrechnung. Über die Autorin von Witwenrente: Der Renten- und Finanzratgeber für Hinterbliebene Inga Krauss, selbst verwitwet und alleinerziehend, kennt die Herausforderungen, die mit dem Verlust des Partners einhergehen. Mit ihrer Initiative "Gerechte HinterbliebenenRente – verwitwet leben" und ihrer Webseite www.verwitwet-alleinerziehend.de unterstützt sie Betroffene und bietet wertvolle Informationen und Hilfestellungen.

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Seitenzahl: 220

Veröffentlichungsjahr: 2025

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Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.

Inhaltsübersicht

1   Vorwort

2   Renteninformation, Rentenauskunft, Kontenklärung und Rentenbescheid

2.1   Renteninformation

2.2   Rentenauskunft

2.3   Kontenklärung

2.4   Rentenbescheid

3   Die gesetzliche Rentenversicherung – Grundlagen

3.1   Die drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland

3.2   Entgeltpunkte (EP)

3.3   Durchschnittseinkommen und Durchschnittsentgelt

3.4   Beitragsbemessungsgrenze

3.5   Rentenwert

3.6   Rentenerhöhung

3.7   Wartezeit und Mindestversicherungszeit

3.8   Steuerjahr und Rentenjahr

3.9   Kindererziehungszeiten (KEZ) und Kinderberücksichtigungszeiten (Kibüz)

3.9.1   Die Mütterrente

3.9.2   Kinderberücksichtigungszeiten (Kibüz)

3.10   Ein Hinweis zur Gleichstellung

4   Renten wegen Todes – Grundlagen

4.1   Neues Recht vs. altes Recht

4.1.1   Grundlagen neues Recht und altes Recht

4.1.2   Wesentliche Änderungen durch das neue Recht

4.1.3   Kinderzuschlag

4.1.4   Was ist der Abschlag?

4.2   Eine Hinterbliebenenrente als Unterhaltsersatzleistung

4.2.1   Folgen der Definition als Unterhaltsersatzleistung

4.2.2   Einordnung der Hinterbliebenenrente als Versicherungsleistung

4.2.3   Gemeinsamkeiten zum Unterhalt

4.2.4   Unterschiede zum Unterhalt

4.3   Anspruchsvoraussetzungen der Hinterbliebenenrenten

4.4   Sterbevierteljahr

4.5   Anhebung der Altersgrenze – »Rente mit 67«

4.6   Krankenversicherung der Rentner und Pflegeversicherungsbeiträge

5   Renten wegen Todes – Arten

5.1   Große Witwenrente und Witwerrente

5.1.1   Große Witwenrente nach altem Recht

5.1.2   Große Witwenrente nach neuem Recht

5.2   Kleine Witwenrente und Witwerrente

5.2.1   Kleine Witwenrente nach altem Recht

5.2.2   Kleine Witwenrente nach neuem Recht

5.3   Die Erziehungsrente

5.3.1   Anspruchsvoraussetzungen Erziehungsrente

5.3.2   Vorteile der Erziehungsrente

5.3.3   Nachteile der Erziehungsrente

5.3.4   Der Weg zur Erziehungsrente

5.3.5   Kontenklärung und Probeberechnung

5.3.6   Rentensplitting und Versorgungsausgleich

5.3.7   Auswirkungen des Rentensplittings

5.3.8   Auswirkungen des Empfangs der Erziehungsrente

5.4   Waisen- und Halbwaisenrenten

5.4.1   Anspruchsvoraussetzungen

5.4.2   Rentenbeginn

5.4.3   Dauer der Zahlung

5.4.4   Höhe der Waisenrente

5.4.5   Mindestunterhalt und Unterhaltsvorschuss

5.4.6   Unterhaltsvorschuss auf der Webseite des BMFSFJ

5.4.7   Reformierung des Unterhaltsvorschussgesetzes

5.4.8   Einkommensanrechnung

5.4.9   Besonderheiten Krankenversicherung und Pflegeversicherung

5.4.10   Versteuerung der Halbwaisenrenten

5.4.11   Wenn Kinder zu Immobilieneigentümern geworden sind

5.4.12   BAföG bei Halbwaisen

6   Wiederheirat und Abfindung

6.1   Abfindung für Hinterbliebene

6.2   Steuerliche Vorteile durch das Ehegattensplitting

6.3   Absicherung des neuen Partners

6.4   Eigene Absicherung

7   Einkommensgrenze, Freibetrag, Hinzuverdienstgrenze

7.1   Rechtmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt

7.2   Einkommensanrechnung je nach Recht unterschiedlich

7.2.1   Einkommensanrechnung nach altem Recht

7.2.2   Einkommensanrechnung nach neuem Recht

7.3   Exkurs: Rentenjahr vs. Steuerjahr – welches Einkommen zählt?

7.4   Rentenerhöhungen

7.5   Höhe des Freibetrags

7.6   Das »fiktive Netto-Einkommen«

7.7   Der sogenannte Mehrbetrag und die Kürzung

7.8   Beispiele

7.9   Wie viel kannst du maximal anrechnungsfrei verdienen?

7.10   Pauschalen in der Übersicht

7.11   Die Besonderheit bei einem Minijob

7.12   Downloads/App/Excel »Berechnungshilfe«

7.13   Die 10-Prozent-Marke

7.14   Die Nullrentner müssen selbst aktiv werden

7.15   Die »Rentenfalle« für jung Verwitwete oder der systembedingte Weg in die Altersarmut

7.16   Pflegegeld

7.17   Der Sockelbetrag der Wachstumsinitiative

7.18   Der Koalitionsvertrag 2025

8   Steuern

8.1   Grundlagen Steuer und Pflicht zur Steuererklärung

8.2   Grundfreibetrag, Steuersatz und Steuerprogression

8.3   Nichtveranlagungsbescheinigung (NV 1A)

8.4   Nachgelagerte Besteuerung

8.5   Wie hoch sind Renten wegen Todes zu versteuern?

8.6   1, 2 oder 3: Welche Lohnsteuerklasse ist am besten?

8.7   Das Witwensplitting

8.7.1   Das Witwensplitting ist ein steuerliches Thema

8.7.2   Das Ehegattensplitting ist doch die Lohnsteuerklasse 3, oder?

8.7.3   Deine Steuerlast

8.7.4   Der Effekt des Witwensplittings

8.7.5   Lohnsteuerklasse vs. Steuerlast

8.7.6   Splittingtabelle und Grundtabelle

8.7.7   Ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners

8.8   Wie viel Steuern muss ich zurücklegen?

9   Tipps & Tricks zur Minderung der Anrechnung

9.1   Einfach genial: Der Lifehack bei der Einkommensanrechnung

9.2   Betriebliche Altersversorgung (bAV), Jobrad, Dienstwagen

9.3   Das Sterbegeld in privaten Rentenversicherungen

9.4   Auszahlungen von Betriebsrenten des Verstorbenen

9.5   Arbeitszeitkonto

9.6   Altersteilzeit

9.7   Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

9.8   Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

9.8.1   Kaufdatum

9.8.2   Der monatliche Cashflow

9.8.3   Abschreibung und verminderte Restnutzungsdauer

9.8.4   Die Veräußerungsfrist, Veräußerungsgewinn und Veräußerungssteuer

9.9   Einnahmen aus Kapitalerträgen (nur neues Recht)

9.9.1   Sparerpauschbetrag (Pauschale)

9.9.2   Kapitalertragsteuer (oder auch Abgeltungsteuer)

9.9.3   Übertragung von Kapital auf die Kinder

9.10   Eigene Kapitallebensversicherungen in der Auszahlung

10   Anlaufstellen für Verwitwete

10.1   Absicherung der Kinder – sinnvolle Versicherungen

10.2   Lohnsteuerhilfeverein

10.3   Webseite www.verwitwet-alleinerziehend.de

10.4   Facebook-Gruppe »gerechte Hinterbliebenenrente«

10.5   Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)

10.6   Nicolaidis YoungWings Stiftung

10.7   Sozialverband VdK Deutschland e.V.

10.8   Bestatter(innen) und (regionale) Trauergruppen

10.9   Jugendamt und Erziehungsberatungsstellen

11   Schlusswort und Danksagung

12   Quellenverzeichnis

13   Über die Autorin

Witwenrente: Der Renten- und Finanzratgeber für Hinterbliebene

1   Vorwort

Warum ist das alles nur so kompliziert? Wie viel darf ich anrechnungsfrei dazuverdienen? Wieso wird die Hinterbliebenenrente eigentlich gekürzt? Welches Einkommen wird angerechnet oder besser gesagt, welches Einkommen wird nicht angerechnet? Gibt es überhaupt anrechnungsfreies Einkommen? Wird meine Witwenrente gekürzt, wenn ich einen zusätzlichen Minijob annehme? Wie viel Geld muss ich monatlich für die Steuer zurücklegen? Wie kann ich in der ganzen Situation finanziell überleben?

All diese Fragen hast du dir schon einmal gestellt? Du fühlst dich gefangen in diesem Wirrwarr von Regelungen? Du hast längst aufgegeben, die Gesetze zu verstehen, weil die Worte darin auf »anwältisch« sind? Dann ist dieses Buch genau das Richtige für dich!

Dieser Ratgeber erklärt dir in einfach gehaltener Sprache die wichtigsten Grundlagen über dein neues finanzielles Leben als Hinterbliebene. Er gibt dir einen guten Einblick und ein besseres Verständnis für die Regeln der Witwenrente, Witwerrente, der Erziehungsrente, der Halbwaisenrente und es erklärt, was es mit dem Unterhaltsvorschuss auf sich hat. Hier lernst du alles über das Deutsche Rentensystem, was für Hinterbliebene lohnenswert ist zu wissen, ohne die komplizierten Gesetzestexte in allen Einzelheiten mit sämtlichen Normen und Absätzen lesen zu müssen.

In den Texten verwenden wir ganz bewusst das »du«, um einen besseren Draht zu dir, liebe Leserin und lieber Leser, herzustellen. Wir verwenden in den meisten Fällen die weibliche und die männliche Form, zum Beispiel Witwenrente und Witwerrente, aber manchmal kommt es vor, dass nur eine Form verwendet wird: Das ist dann die weibliche Form, da es mit über 85 % deutlich mehr betroffene Frauen als betroffene Männer gibt. Die Hinterbliebenenrenten umfassen sowohl die Witwen- und Witwerrente als auch die Halb- und Vollwaisenrente aus der Versicherung des Verstorbenen. Hinzu kommt die eher unbekannte Erziehungsrente, ebenfalls eine Rente wegen Todes, allerdings aus eigener Versicherung. Was das alles genau ist, erfährst du im weiteren Verlauf des Buches. Die gesetzliche Rente und die Hinterbliebenenrenten sind sehr komplexe Themen und es ist wenig zielführend, jedes Detail aufzuführen und zu kennen. Dieses Buch ist als Grundlagen-Buch zu verstehen, sozusagen als umfassendes Erste-Hilfe-Paket für eine außergewöhnliche Situation.

Dieser Ratgeber soll also Betroffenen einen einfach zu lesenden Wegweiser bieten, mit der neuen finanziellen Situation als Verwitwete gut leben zu können. Er gibt neben einigen Grundlagen und spezifischem Hintergrundwissen viele praktische Lebenshilfen für Betroffene. Er soll zudem dieses komplexe rechtliche Thema Hinterbliebenenrente in einfachen Worten verständlich machen, denn der Ratgeber wurde von einer Betroffenen geschrieben und von einer Anwältin rechtlich geprüft. Die Betroffene bin ich, Inga Krauss. Ich bin mit nur 40 Jahren unerwartet, aber nicht plötzlich zur alleinerziehenden Witwe geworden. Ich bekam schreckliche Existenzängste und verzweifelte daran, dass mir niemand so recht die Regeln meines neuen finanziellen Lebens als Witwe erklären konnte. Inzwischen schreibe ich nach »Wenn der Tod dazwischenkommt« mit diesem Buch bereits mein zweites Buch und ersten reinen Ratgeber. Ich führe die Facebook-Gruppe meiner Initiative Gerechte HinterbliebenenRente – verwitwet leben und meine Webseite www.verwitwet-alleinerziehend.de, um eben solche Betroffenen, wie ich es damals war, abzuholen und aufzuklären. Wenn also im Ratgeber von »ich« die Rede ist, meine ich, Inga Krauss, mich damit. Die Anwältin ist Anna Kiehl, geborene Henkelmann alias Henkelfrau. Sie hat sich das Ziel gesetzt, Eheverträge von der schweren »anwältischen« Sprache in ein leichtes und tatsächlich lustiges Deutsch zu »übersetzen«. Sie hat den Inhalt rechtlich auf Herz und Nieren geprüft und wichtigen Input gegeben. Es ist eine fast zwangsläufige und sehr schöne Fügung, dass wir zusammengefunden haben und dass der Verlag Wolters Kluwer Steuertipps dieses Projekt so wunderbar unterstützt.

Apropos Frauen … Fangen wir doch gleich mal mit ein paar Zahlen zu den Hinterbliebenenrenten an:

Von derzeit rund 5,2 Millionen Empfängern von Hinterbliebenenrenten sind insgesamt mehr als 4,4 Millionen Frauen und nur rund 750.000 Männer. In Prozent ausgedrückt gibt es 85,6 % Witwen und 14,4 % Witwer. Dazu kommen etwa 6.000 Frauen, die Erziehungsrente beziehen, wohingegen nur 862 Männer Erziehungsrente beziehen. Alle diese Zahlen wurden von der Deutschen Rentenversicherung mit Stand 31.12.2023 Ende Juni 2024 veröffentlicht und beziehen sich auf das darauffolgende Rentenjahr 2024/2025.

Die Witwenrente ist also ein weibliches Thema, denn in 85,6 % der Fälle stirbt der Mann zuerst. Erklärungen dafür könnten sein, dass Männer in vielen Ehen älter sind und Frauen zusätzlich eine längere Lebenserwartung haben. Männer leben auch gefährlicher und gehen seltener zum Arzt oder erst dann, wenn es zu spät ist.

Grundsätzlich gilt: Frauen und Männer sind bei den Renten wegen Todes seit 1986 gleichberechtigt. Das Gerücht, Männer bekämen keine Witwerrente, ist falsch. Dass die Witwenrente dennoch ein weibliches Thema ist, ist bei den sogenannten Nullrenten gut zu erkennen. Nullrenten sind Hinterbliebenenrenten, die im Anspruch vorhanden sind, die aber nicht zur Auszahlung kommen. Gründe hierfür sind a) der niedrige Rentenanspruch und/oder b) das eigene Einkommen, welches so hoch ist, dass die Rente schlussendlich auf null Euro gekürzt wird.

Schauen wir uns also die Nullrenten an: In allen Altersklassen insgesamt beziehen rund 433.602 Männer eine Nullrente und nur rund 134.121 Frauen, das sind in der Summe 567.723 Nullrenten oder 10,95 % aller Hinterbliebenenrenten (s. folgende Grafik).

Auf der nächsten Abbildung wird klar: Während Betroffene im erwerbsfähigen Alter geschlechterübergreifend 128.953-mal eine Nullrente beziehen und damit schon bei 11,3 % des gesamtdeutschen Anteils liegen, wird der Unterschied geschlechtsspezifisch in diesen Altersklassen noch sehr viel deutlicher: Es gibt in der Summe 217.495 Witwer im erwerbsfähigen Alter. Davon beziehen 64.651 Männer eine Nullrente, also 29,7 % der männlichen Bezieher im erwerbsfähigen Alter. Bei Frauen gibt es mit 923.970 Witwen deutlich mehr Bezieherinnen von Hinterbliebenenrenten im erwerbsfähigen Alter als bei Männern. Davon beziehen mit 64.302 Frauen trotzdem fast ebenso viele Witwen wie Witwer eine Nullrente. In Prozent ausgedrückt bekommen also nur rund 7 % der bezugsfähigen Frauen im erwerbsfähigen Alter eine Nullrente. Woran liegt das? Teilzeitfalle? Ja. Auch. Vielleicht. Ungerechtigkeitsgefühl? Ja, sicher. Mangelnde Wirtschaftlichkeit von Mehr-Arbeit? Auf alle Fälle. Frauen müssen außerdem üblicherweise Care-Arbeit (dt. Fürsorgearbeit) und Erwerbsarbeit in Einklang bringen und leisten laut Zeitverwendungserhebung 2022 mit 30 Stunden pro Woche rund neun Stunden mehr unbezahlte Arbeit pro Woche als Männer (oder 1 Stunde und 19 Minuten pro Tag).

Auf das gesamte Erwerbsleben gerechnet verdienen Frauen nur etwas mehr als die Hälfte des Erwerbseinkommens der Männer (Quelle 1). Für die Nullrenten gilt vor allem, dass Männer aufgrund der Erwerbsbiografien ihrer Frauen eine in der Regel deutlich geringere Witwerrente beziehen. Für gewöhnlich leben Männer aufgrund der männlich dominierten Erwerbsarbeit in der Regel mit einem deutlich höheren Einkommen. Dieses (höhere) Einkommen lässt die sowieso schon geringe Witwerrente dann schnell auf null Euro Auszahlbetrag sinken. Deswegen kommen Nullrenten bei Witwern deutlich häufiger vor.

Ja, die Witwenrente ist ein weibliches Thema. Und die neuen finanziellen Lebensbedingungen treffen einige Frauen mit voller Härte, denn sie waren es traditionell gesehen bis dato nicht gewohnt, sich um Finanzen zu kümmern. Hier findet glücklicherweise in den jüngeren Generationen ein Wandel statt, aber in der älteren Generation – auch die älteren Frauen, die noch im Erwerbsleben stehen – kennen sich so manches Mal finanziell überhaupt nicht aus. Um diese Informationsnot zu lindern und die komplizierten Themen wie Höhen der Hinterbliebenenrente, Anrechnungen und Steuern leichter verständlich zu machen, gibt es dieses Buch.

Liebe Männer, bitte zögert nicht, dieses Buch zu lesen, denn auch um euch geht es. Trotz eingeklagter Möglichkeit der Witwerrente im Jahr 1986 seid ihr diejenigen, die oft nur wenig Hinterbliebenenrente bekommen. Oft wird der geringe Anspruch auf Witwerrente durch hohes eigenes Einkommen zur Nullrente. Warum gerade für Witwer die Erziehungsrente wichtig sein kann und was das Rentensplitting damit zu tun hat, erfahrt ihr in diesem Ratgeber.

Der CDU-Landrat Marco Prietz führte im August 2024 die rein weibliche Dienstbezeichnung mit folgender Begründung ein: »Warum müssen nur die Frauen mit der Erklärung zurechtkommen, dass mit männlichen Bezeichnungen auch sie umfasst sind? Wir Männer können das andersherum auch mal über uns ergehen lassen, ohne dass es uns in irgendeiner Art und Weise herabsetzen würde«. Deswegen ist die Ansprache im ganzen Buch in der weiblichen Form gehalten und du findest im ganzen Buch kein »man macht das so und so«, sondern nur ein »frau macht das so und so«. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf das Gendern verzichtet.

Und nun viel Spaß beim Lesen wünscht

Inga Krauss

Hinweis: Die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stehen rentenrechtlich den Partnern einer gültigen Ehe gleich, selbstverständlich gilt das auch für die am 1.10.2017 eingeführte »Ehe für alle«. Ist in diesem Ratgeber von Ehepartnern oder Witwen/Witwern die Rede, gelten die Aussagen ohne jegliche Diskriminierungsabsicht, sondern aus Vereinfachungsgründen ebenso für eingetragene beziehungsweise hinterbliebene eingetragene Lebenspartnerinnen.

2   Renteninformation, Rentenauskunft, Kontenklärung und Rentenbescheid

Das hat fast jede von uns schon einmal in der Hand gehabt: die Renteninformation. Aber was steht da eigentlich drin? Was ist der Unterschied zwischen Renteninformation und Rentenauskunft? Und was ist eine Kontenklärung? Du als Leserin dieses Ratgebers hast wahrscheinlich auch schon einen Rentenbescheid bekommen oder wirst ihn bald in der Hand halten. In diesem Kapitel geht es darum, ein paar Grundsätze zu erläutern und die Unterschiede der einzelnen Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung zu erklären.

2.1   Renteninformation

Fangen wir mit dem wohl bekanntesten Schreiben der Deutschen Rentenversicherung an: die Renteninformation. Du bekommst die Renteninformationen automatisch, wenn du mindestens 27 Jahre alt bist und fünf Jahre Beitragszeiten erworben hast. Die Renteninformation wird einmal pro Jahr versandt. Sie informiert dich über die Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung, den heutigen Stand der Regelaltersrente und die Höhe der zukünftigen Regelaltersrente unter der Annahme, dass du weiterhin so verdienst wie in den letzten fünf Jahren.

Wie viel Rente du nach aktuellem Stand bekommst, steht auf der Vorderseite. Bedenke bitte auch, dass alle Beträge auf der jährlichen Renteninformation nur ein Zusammenschnitt deines bisherigen Erwerbslebens sind und dass sie alle brutto zu verstehen sind.

So sieht eine Renteninformation aus:

Von der Brutto-Rente wird bei gesetzlich Krankenversicherten noch Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Freiwillig Versicherte und Privatversicherte erhalten einen Zuschuss zur Krankenversicherung, aber nicht zur Pflegeversicherung.

Die Rente ist dann noch zu versteuern.

Höhe der Rente bei voller Erwerbsminderung

Höhe der Regelaltersrente

Höhe der zukünftigen Regelaltersrente unter der Annahme, dass du weiterhin so verdienst wie in den letzten fünf Jahren.

Auf der zweiten Seite findest du noch die wichtige Information, wie viele Entgeltpunkte du bisher auf dein eigenes Rentenkonto sammeln konntest. Was genau ein Entgeltpunkt ist und was er für deine Rente bedeutet, dazu kommen wir im weiteren Verlauf dieses Buches noch.

Höhe der bisher gesammelten Entgeltpunkte

Mit dem Erhalt einer Renteninformation weißt du also, dass du die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren bereits erfüllt hast, siehe Punkt »Wartezeit und Mindestversicherungszeit«.

Die Renteninformation informiert dich leider nicht darüber, wie hoch eine Hinterbliebenenrente vor Einkommensanrechnung ist. Grob kannst du schätzen, dass ca. 55 % der Rente wegen voller Erwerbsminderung der Witwenrente oder Witwerrente nach neuem Recht entspricht. Eine Halbwaisenrente beträgt etwa 10 %, eine Vollwaisenrente etwa 20 % der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Für eine konkrete Todesfall-Planung ist das allerdings wenig hilfreich.

2.2   Rentenauskunft

Die Rentenauskunft ist ein weit umfassenderes Schreiben der Deutschen Rentenversicherung als die zweiseitige Renteninformation. Die Rentenauskunft bekommst du unverlangt erstmals mit dem 55. Lebensjahr, du kannst sie aber jederzeit auch schon früher verlangen. Die Rentenauskunft informiert dich über deine Rentenhöhe bei einer Regelaltersrente und deinen Rentenbeginn. Sie enthält sämtliche Informationen über deine bisher berücksichtigten Wartezeiten, deine bisher gesammelten Entgeltpunkte sowie deinen gesamten Versicherungsverlauf. Die Rentenauskunft teilt dir auch mit, wie hoch die Hinterbliebenenrente vor der Einkommensanrechnung wäre. Allerdings können sowohl die Renteninformation als auch die Rentenauskunft nur so gut sein wie die Daten, welche diesen zugrunde liegen, womit wir bereits zum nächsten Punkt kommen: die Kontenklärung.

2.3   Kontenklärung

Eine Kontenklärung ist dazu da, die bei der Deutschen Rentenversicherung vorhandenen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Lücken im jeweiligen Versicherungskonto zu schließen. Grundsätzlich brauchst – und solltest! – du aber nicht darauf warten, bis die Deutsche Rentenversicherung (DRV) dich anschreibt und zur Kontenklärung auffordert. Du kannst eine Kontenklärung jederzeit aktiv anfordern und überprüfen. Eine Aktualisierung bietet sich beispielsweise an, wenn es Umbrüche in deinem Leben gibt, zum Beispiel Krankengeldbezug oder Arbeitslosigkeit oder spätestens mit deinem nächsten runden Geburtstag. Die nächste Null ist immer ein guter Grund, um ohne Grund aktiv auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuzugehen und die Vollständigkeit deines Rentenkontos zu prüfen. Es liegt in deinem eigenen Interesse, die Daten immer mal wieder zu prüfen und auf Stand zu halten.

Wenn dein Partner oder deine Partnerin bereits gestorben ist und du schon einen Antrag auf Witwenrente oder Witwerrente gestellt hast, solltest du in diesem Zuge auch dein eigenes Rentenkonto klären lassen. Wenn dir der Bescheid über die Witwenrente erteilt wurde und dein eigenes Rentenkonto geklärt wurde, kannst du eine Auskunft über die möglichen Auswirkungen des Rentensplittings beantragen (Günstiger-Prüfung). Aber darauf kommen wir später noch einmal zu sprechen. Hat die oder der Verstorbene noch keine Kontenklärung gemacht oder sie nicht vollständig beantwortet, kommt es vor, dass du als Hinterbliebene die Lücken im Versicherungslebenslauf des Verstorbenen belegen musst, damit diese als versicherungsrechtliche Zeiten angerechnet werden können. Vielleicht musst du für die Kontenklärung deiner Partnerin oder deines Partners ein Ausbildungszeugnis von 1977 nachreichen? Dann weißt du auf alle Fälle, wie schwer eine solche Nachverfolgung viele Jahre später ist. Da Aufbewahrungsfristen mitunter schon nach zehn Jahren ablaufen, solltest du auch für dein eigenes Versicherungskonto nicht darauf vertrauen, dass schon alles in Ordnung sein wird. Auch werden Versicherungszeiten und Entgeltpunkte für die Kindererziehungszeiten oft erst mit der Kontenklärung festgestellt, aber dazu mehr im Punkt »Kindererziehungszeiten (KEZ) und Kinderberücksichtigungszeiten (Kibüz)«.

Anträge für eine Hinterbliebenenrente dauern in der Bearbeitung mitunter viele Monate. Oft liegt das daran, dass das Konto noch nicht geklärt wurde und eben diese Versicherungslücken aus vergangenen Jahren geklärt werden müssen.

Merke: Ein vollständig geklärtes Versicherungskonto ist die Grundlage dafür, dass die spätere Rente – oder auch die Hinterbliebenenrente – korrekt berechnet werden und damit auch in richtiger und vollständiger Höhe gezahlt werden kann.

2.4   Rentenbescheid

Bevor es richtig mit den Grundlagen losgeht, zeige ich dir, wie ein Bescheid für die Witwenrente aussieht, und erläutere einige der Begriffe und Zahlen, die du vorher wahrscheinlich noch nie gesehen hast. Erfreulicherweise formuliert die Deutsche Rentenversicherung (früher als BfA, LVA oder Knappschaft bekannt) mittlerweile deutlich verständlicher. Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Begriffen findest Du dann in den einzelnen Kapiteln. Los geht's:

Gib die Rentenversicherungsnummer bei jedem Brief und jeder E-Mail an, damit die Mitarbeiter der DRV schnell die richtige Akte finden können.

Hier kannst du sehen, welcher Träger (DRV Bund, ein Regionalträger oder die DRV Knappschaft-Bahn-See) den Bescheid erlassen hat. Bei Fragen kannst du dich an jede Beratungsstelle der DRV wenden, unabhängig davon, welcher Träger für dich zuständig ist. Beispielsweise beantwortet die DRV Bayern-Süd deine Fragen, auch wenn eigentlich die DRV Nord zuständig ist.

Bist du mit dem Inhalt des Bescheids nicht einverstanden, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

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Tipp: Bewahre den Briefumschlag auf und notiere das Eingangsdatum, falls es Probleme mit der Frist geben sollte.

Als Antragsdatum gilt der Tag, an dem der (formlose) Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen ist. Übrigens: Rentenanträge kannst du auch bei jedem anderen Sozialversicherungsträger, zum Beispiel deiner Krankenkasse, abgeben.

Du hast Anspruch auf die »große« Witwenrente oder Witwerrente, wenn du das maßgebliche Lebensalter (abhängig vom Geburtsjahrgang 45 + x) erreicht hast. Wenn du jünger bist, besteht Anspruch auf die »große« Witwenrente, und wenn du ein Kind unter 18 Jahren erziehst oder erwerbsgemindert bist. Andernfalls hast du nur Anspruch auf die »kleine« Witwenrente oder Witwerrente.

Die Witwenrente oder Witwerrente beginnt mit dem Todestag, es sei denn, die verstorbene Person hat bereits eine Rente bezogen. In diesem Fall beginnt die Witwenrente oder Witwerrente ab dem Folgemonat. Die Auszahlung auf dein Girokonto erfolgt in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Monats.

Die obere Zahl ist der Bruttobetrag deiner Witwenrente oder Witwerrente, wobei deine Einkünfte bereits berücksichtigt wurden. Es handelt sich hier also um die gekürzte Hinterbliebenenrente. Von diesem Betrag werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (untere Zahl). Wenn du privat oder freiwillig krankenversichert bist, erhältst du einen Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR-Zuschuss), jedoch keinen Zuschuss zur Pflegeversicherung.

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Tipp: Als Kinder, die den Beitrag zur Pflegeversicherung mindern, gelten neben leiblichen auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder, die (zeitweise) mit dir in einem Haushalt gelebt haben. Steuern auf die Witwenrente oder Witwerrente sind hier noch nicht berücksichtigt. Das klärst du in deiner Steuererklärung. Der monatliche Zahlbetrag ist der Betrag, der faktisch auf dein Konto überwiesen wird.

Solltest du im Nachzahlungszeitraum andere Sozialleistungen wie zum Beispiel Bürgergeld erhalten haben, wird die Nachzahlung zunächst einbehalten und an den zuständigen Sozialleistungsträger abgeführt. Über die Abrechnung erhältst du einen gesonderten Bescheid. Sollte eine Restsumme übrig bleiben, wird diese später ausgezahlt.

Hat dein verstorbener Ehegatte auch im Ausland gearbeitet? Dann können sich weitere Zahlungen ergeben, wenn du dies im Rentenantrag angegeben hast.

Die laufende Rente wird nicht direkt von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, sondern vom »Deutschen Post Rentenservice«. Dieser kümmert sich auch um Angelegenheiten wie eine neue Bankverbindung oder Adressänderungen.

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Tipp: Stelle sicher, dass dich Briefpost immer erreicht (Namensschild vorhanden und lesbar?). Kommt beispielsweise die Rentenanpassung zum 1. Juli unzustellbar zurück, wird die Rentenzahlung ausgesetzt.

Melde der Deutschen Rentenversicherung rechtzeitig zusätzliche Einkünfte. Das schützt dich vor Überzahlungen und möglichen Rückforderungen. Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe. Die Deutsche Rentenversicherung listet alle Einkünfte auf, die sich auf die Höhe deiner Witwenrente oder Witwerrente auswirken können.

Bricht dein volljähriges Kind seine Schul- oder Berufsausbildung ab, informiere die Deutsche Rentenversicherung unverzüglich.

Bei einer Wiederheirat endet dein Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente. Allerdings erhältst du eine Abfindung in Höhe des 24-fachen Zahlbetrags der Witwenrente oder Witwerrente.

Der Versorgungsausgleich nach einer Scheidung ist in der Regel endgültig. Stirbt jedoch die begünstigte Person, ohne jemals Rente bezogen zu haben, oder hat sie höchstens 36 Monate Rente erhalten, werden die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs rückgängig gemacht (§ 37 Versorgungsausgleichsgesetz). Wenn dein verstorbener Ehegatte bereits früher mit jemand anderem verheiratet war und dabei Rentenansprüche bekommen hat, solltest du diese Regelung im Hinterkopf behalten.

Verschlechtert sich deine Einkommenssituation wesentlich, beispielsweise durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit, informiere die Deutsche Rentenversicherung sofort. Du könntest dann Anspruch auf eine höhere Witwenrente oder Witwerrente haben.

Hier versteckt sich ein wichtiger Hinweis, der dir langfristig mehr Rente bescheren kann: Statt der hier bewilligten Witwenrente oder Witwerrente kannst du ein »Rentensplitting unter Ehegatten« durchführen und infolgedessen eine »Erziehungsrente« bekommen. Dass man dieses »Rentensplitting unter Ehegatten« auch als Witwen oder Witwer allein erklären kann, übersehen gelegentlich selbst Profis. Mehr dazu in den entsprechenden Kapiteln in diesem Ratgeber.

Unter der von dir angegebenen »persönlichen Steueridentifikationsnummer« wird die Witwenrente oder Witwerrente an dein Wohnsitzfinanzamt gemeldet. Beschäftige dich daher mit dem Thema Steuererklärung und hole dir bei Bedarf Unterstützung, zum Beispiel durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Aufgrund der komplexen Rechtslage gibt es oft Widersprüche, die sich als unbegründet erweisen. Wenn du nicht kurzfristig einen kostenlosen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung bekommst, lege fristwahrend schriftlich Widerspruch ein, ohne diesen zu begründen. Du kannst um ein Beratungsgespräch bitten und kostenlos Akteneinsicht erhalten. Danach entscheidest du, ob du den Widerspruch begründest oder zurücknimmst.

3   Die gesetzliche Rentenversicherung – Grundlagen

Kommen wir nun zu den Grundlagen der Rentenversicherung in Deutschland. Wie bereits im Vorwort erwähnt, sind einige Grundlagen unseres Rentensystems notwendig, um die Systematiken der Hinterbliebenenrenten und schlussendlich auch die Anrechnung von Einkommen auf die Hinterbliebenenrente zu verstehen. Viele Begriffe sind im ersten Kapitel schon aufgetaucht und bedürfen zum besseren Verständnis einer Erläuterung. Für die meisten Witwen und Witwer besteht ein lebenslanger Anspruch auf diese Rente; für Empfängerinnen von Erziehungsrente besteht der Anspruch für viele Jahre, daher ergibt es natürlich sehr viel Sinn, ein wenig Zeit zu investieren, um die wichtigsten Grundlagen zu verstehen. Dafür ist dieses zweite Kapitel da. Überspringe es lieber nicht, denn die Begriffe werden dir ab sofort ständig begegnen, nicht nur in diesem Buch, sondern auch in deinem Leben als Rentnerin oder Rentner.

3.1   Die drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland

Grundsätzlich gibt es in Deutschland drei Säulen der Altersvorsorge: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge.

Wir befinden uns in diesem Ratgeber ausschließlich im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung und hier speziell bei den Hinterbliebenenrenten. Nicht behandelt – außer im Zusammenhang mit der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrenten – werden die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die private Altersvorsorge.

3.2   Entgeltpunkte (EP)

Die Berechnung der gesetzlichen Rente, egal ob Altersrente oder Hinterbliebenenrente, basiert immer auf Entgeltpunkten. Im Verlauf deines Erwerbslebens sammelst du mit jedem verdienten Euro auf deinem Lohnzettel die für alle Renten ausschlaggebenden Entgeltpunkte.

Bist du in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, zahlt dein Arbeitgeber und du selbst jeden Monat automatisch Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Diese Beiträge werden bei der DRV in Punkte umgewandelt und auf deinem persönlichen Rentenkonto angespart – wie, dazu kommen wir gleich. Entgeltpunkte werden von der DRV üblicherweise mit vier Nachkommastellen aufgezeigt. Deine gesammelten Entgeltpunkte und die hieraus erworbenen Monate für die Wartezeit (Mindestversicherungszeit, auch dazu kommen wir gleich) kann dir grundsätzlich niemand mehr nehmen, dein Rentenkonto kann also grundsätzlich nur wachsen. Einzige Ausnahmen: Du lässt dich scheiden oder entscheidest dich für ein Rentensplitting. Bei beiden Verfahren werden die während der Ehe gesammelten Rentenpunkte zwischen den Ehepartnern so ausgeglichen, dass beide Ehepartner mit derselben Punktzahl aus der Ehe gehen. Derjenige, der mehr Entgeltpunkte gesammelt hat (meist ist das der Mann), muss derjenigen, die weniger Entgeltpunkte gesammelt hat (meist ist das die Frau), ein paar Entgeltpunkte abgeben – und dabei kann auch dein persönlicher Kontostand der Entgeltpunkte sinken (meist für den Mann).

Wenn du nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehst oder in einer rentenversicherungspflichtigen Selbstständigkeit nach § 2 SGB VI tätig bist, kannst du freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Zusätzlich neben einer bestehenden Versicherungspflicht freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen (eine sogenannte Höherversicherung) ist seit 1992 nicht mehr möglich. Andere Einkommensarten wie beispielsweise Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge sind nicht sozialversicherungspflichtig und erhöhen damit logischerweise dein Rentenkonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht.

Auch während eines Studiums werden keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, weswegen lange Studienzeiten aus Sicht deines Rentenkontos weniger gut sind, denn hier werden keine Entgeltpunkte erworben. Die Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Geburtstag helfen die Wartezeit von 35 Jahren zu erfüllen, es sei denn, du führst während dieser Zeit einen sozialversicherungspflichtigen Minijob aus. Mit einem beitragspflichtigen Minijob sicherst du dir sowohl Leistungsansprüche in der Rentenversicherung als auch, dass dir diese Zeiten bei der Mindestversicherungszeit für eine Rente angerechnet werden. Es lohnt sich also in der Regel, den geringen Eigenanteil der Sozialversicherung bei einem Minijob zu zahlen – so kann auch ein Studium rententechnisch sinnvoll genutzt werden.

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Tipp: