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Wer sich mit dem Gesundheitswesen auseinandersetzt, muss Begriffe aus der Gesundheitsökonomie und ihren angrenzenden Disziplinen rasch und leicht verständlich nachschlagen können. Das vorliegende Wörterbuch wendet sich an Leser mit und ohne Vorkenntnisse, die sich mithilfe von knappen, präzisen Erläuterungen einen Überblick über die Gesundheitsökonomie und ihre benachbarten Disziplinen verschaffen möchten. Alle wichtigen Begriffe zu den methodischen Grundlagen werden erläutert. Praktische Anwendungsbeispiele und grafische Darstellungen tragen zum raschen Verständnis auch komplizierter Sachverhalte bei.
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Seitenzahl: 215
Veröffentlichungsjahr: 2008
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Wer sich mit dem Gesundheitswesen auseinandersetzt, muss Begriffe aus der Gesundheitsökonomie und ihren angrenzenden Disziplinen rasch und leicht verständlich nachschlagen können. Das vorliegende Wörterbuch wendet sich an Leser mit und ohne Vorkenntnisse, die sich mithilfe von knappen, präzisen Erläuterungen einen Überblick über die Gesundheitsökonomie und ihre benachbarten Disziplinen verschaffen möchten. Alle wichtigen Begriffe zu den methodischen Grundlagen werden erläutert. Praktische Anwendungsbeispiele und grafische Darstellungen tragen zum raschen Verständnis auch komplizierter Sachverhalte bei.
Dr. med. Stephanie Stock ist Mitarbeiterin des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE) in Köln. Dr. med. Dipl. oec. Marcus Redaèlli ist Mitarbeiter des Instituts für Allgemeinmedizin und Familienmedizin sowie des Kompetenzzentrums evidence der Universität Witten/Herdecke. Univ.-Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE), Köln, z. Zt. beurlaubt als MdB.
Stephanie Stock Marcus Redaèlli Karl W. Lauterbach
Wörterbuch Gesundheitsökonomie
Verlag W. Kohlhammer
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.
Aus Gründen der flüssigeren Schreibweise und besseren Lesbarkeit wird im Text nicht explizit zwischen weiblichen und männlichenWortformen unterschieden. Falls nicht anders hervorgehoben, ist jedoch die so ausgeschlossene Geschlechtsform selbstverständlich immer miteinbezogen.
1. Auflage 2008 Alle Rechte vorbehalten © 2008 W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Gesamtherstellung: W. Kohlhammer Druckerei GmbH + Co. KG, Stuttgart Printed in Germany
ISBN: 978-3-17-019153-2
E-Book-Formate
pdf:
978-3-17-026565-3
epub:
978-3-17-027230-9
mobi:
978-3-17-027231-6
➔ Lauer-Taxe
Das Absolute Risiko (engl.: absolute risk) (AR) ist eine statistische Größe, die u. a. in der Epidemiologie verwendet wird. Sie beschreibt die Auftretenswahrscheinlichkeit eines Ereignisses wie z. B. Schlaganfall, Herzinfarkt oder Tod innerhalb eines definierten Zeitraums bezogen auf das Individuum. Dabei bedeutet 0 (= 0 %), dass das Ereignis nicht eintreten wird, 1 (= 100 %) steht für den Eintritt eines Ereignisses in jedem Fall. Die Angabe eines Absoluten Risikos von 0,7 in einer Publikation wird beispielsweise als eine Auftretenswahrscheinlichkeit des Ereignisses von 70 % bewertet.
Mittels Interventionsstudien wird versucht nachzuweisen, dass durch bestimmte Interventionsformen eine ➔ Absolute Risikoreduktion (ARR) erreicht werden kann. In der Gesundheitsökonomie finden AR bzw. ARR beispielsweise in ➔ Markov-Modellen oder in ➔ Kosten-Nutzen-Analysen Anwendung.
Beispiel: Es soll ein neues Medikament eingeführt werden, das die Auflösung von Blutgerinnseln in Gefäßen bewirkt. Dazu wird im Rahmen einer ➔ randomisierten, kontrollierten klinischen Studie die Wirksamkeit (➔ Effektivität) des neuen Arzneimittels (Therapiegruppe) gegenüber dem ➔ Goldstandard zur Thrombolysebehandlung (Kontrollgruppe) geprüft. Ergebnis: Bei 44 von 1.000 Patienten in der Therapiegruppe (4,4 %) und bei 158 von 1.000 Patienten (15,8 %) in der Kontrollgruppe kommt es trotz Medikation zu keiner Auflösung des Blutgerinnsels. Die Absolute Risikoreduktion beträgt für die Patienten der Interventionsgruppe 11,4 % (15,8 %–4,4 %).
Vor der Einführung der ➔ DRGs wurden über Abteilungspflegesätze alle Leistungen einer bettenführenden Abteilung eines Krankenhauses vergütet, die nicht über ➔ Fallpauschalen und ➔ Sonderentgelte abgerechnet wurden. Dazu gehörten beispielsweise ärztliche und pflegerische sowie durch diese Personengruppen veranlasste Leistungen wie Labor und Diagnostik. Seit Einführung der DRGs gelten Abteilungspflegesätze zur Vergütung nur noch bei psychiatrischen Krankenhäusern. Teilstationäre Leistungen werden entsprechend durch teilstationäre Abteilungspflegesätze abgegolten. Aufgrund des unterschiedlichen Aufwands auf den verschiedenen Stationen und Krankenhäusern variieren die Abteilungspflegesätze zwischen Abteilungen und Kliniken und werden für jede Abteilung spezifisch gebildet.
➔ Aktivitäten des täglichen Lebens
➔ Aktivitäten des täglichen Lebens
Der Begriff Adverse Selection wird i. d. R. im Versicherungsmarkt verwendet. Er beschreibt eine Art des Marktversagens, die dadurch zustande kommt, dass der Versicherungsnehmer mehr Informationen über sein potenzielles Risiko mögliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen hat, als der Versicherungsanbieter. Idealerweise sollte sich die Versicherungsprämie am durchschnittlichen Risiko einer Gruppe orientieren. Adverse Selection liegt vor, wenn Versicherungsnehmer, die ein höheres Risiko als der Durchschnitt der Gruppe haben, die Versicherungsleistungen auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen, die Versicherung abschließen, während diejenigen, die ein unterdurchschnittliches Risiko haben, die Versicherungsleistung tatsächlich in Anspruch zu nehmen, dies nicht tun, weil die Versicherung zu teuer oder aus anderen Gründen unattraktiv ist. Daraus resultiert für die Versicherung das Problem, dass die Prämien nicht die Ausgaben decken. Eine Möglichkeit, Adverse Selection zu reduzieren, ist die Einführung einer Versicherungspflicht für eine bestimmte Personengruppe, wie es beispielsweise in der GKV der Fall ist.
➔ Opportunitätskosten
Allokation (engl.: allocation) bezeichnet im weitesten Sinne die Verteilung von Ressourcen einer Volkswirtschaft auf die Verwendungs- bzw. Nutzungsmöglichkeiten. In den Wirtschaftswissenschaften bezeichnet Ressourcenallokation das Zuordnen begrenzter Ressourcen zu unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten. Voraussetzung der Allokation ist, dass Ressourcen, die einer Verwendungsmöglichkeit zugeordnet sind, nicht gleichzeitig einer anderen Verwendungsmöglichkeit zugeteilt werden können. Beispielsweise kann ein bestimmter Produktionsfaktor, der zur Produktion des Gutes X eingesetzt wird, nicht gleichzeitig alternativ zur Produktion des Gutes Y verwendet werden. In einer Marktwirtschaft wird die Allokation auf Märkten über den Preis der Ressource gesteuert. Derjenige, der einen hohen Bedarf an einer Ressource hat, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit bereit, einen höheren Preis zu zahlen (➔ Zahlungsbereitschaft), als eine Person bzw. Institution, die einen niedrigeren Bedarf hat. Bei der Ressourcenallokation in der Medizin sind zusätzlich ethische Aspekte zu beachten. So wird beispielsweise über die Notwendigkeit von Hüftoperationen bei Patienten über dem 80. Lebensjahr kontrovers diskutiert.
Um eine optimale Allokation bzw. effiziente Allokation zu erzielen, ist es unerlässlich, Allokationsalternativen zu vergleichen. Unter einem Allokationsoptimum versteht man in der Ökonomie eine Allokation, in der es nicht mehr möglich ist, ein Wirtschaftssubjekt besser zu stellen, ohne gleichzeitig (mindestens) ein Wirtschaftssubjekt schlechter zu stellen (➔ Pareto-Prinzip). Aus gesellschaftlicher und gesundheitspolitischer Sicht ist eine effiziente Allokation von großer Bedeutung. Sie ist erreicht, wenn die Verteilung der Ressourcen zu einer optimalen Produktion führt und die Produkte gemäß der Präferenz der Nachfrager auf diese verteilt werden.
Der ambulante Sektor umfasst alle Leistungen, die durch niedergelassene Ärzte erbracht bzw. angeordnet werden. Der ➔ Sicherstellungsauftrag der ambulanten Versorgung wird von den Krankenkassen an die ➔ Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) weitergegeben. Über die ➔ Bedarfsplanung regulieren die KVen die Zulassung von (Vertrags-)Ärzten in bestimmten Regionen und stellen sicher, dass genug Ärzte für die Versorgung der Versicherten vorhanden sind. Die KV und die Landesverbände der GKV handeln jedes Jahr eine Gesamtvergütung für die Versorgung aus, die dann nach den Leistungspunkten des ➔ Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) an die Ärzte weitergegeben wird (siehe auch ➔ Stationärer Sektor).
Die Amortisation beschreibt eine termingerechte Rückzahlung einer langfristigen Geldschuld (meist öffentliche Anleihe oder Hypothek) in festgesetzten Raten. Der Begriff Amortisation kann für einen Prozess verwendet werden, in dem die Anschaffungskosten (Investitionskosten) einer Anlage durch die durch sie erzielten Einnahmen bzw. gesenkten Kosten gedeckt werden. Die Dauer des Amortisationsprozesses wird mit der Amortisationsrechnung abgeschätzt. Dabei handelt es sich um eine dynamische oder um eine statische Berechnung abhängig von der Einbeziehung möglicher Zinsen.
Der anatomisch-therapeutisch-chemische Code (ATC-Code) ist ein internationales Klassifikationssystem für Arzneimittel, das 1976 entwickelt und 1990 vom Collaboration Centre for Drug Statistics der World Health Organisation (WHO) adaptiert wurde. Für Deutschland wird der amtliche ATC-Code durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Er beruht auf der deutschen Übersetzung der WHO-Publikation, die durch das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WidO) erstellt wurde. Zurzeit liegt die dritte Version der amtlichen ATC-Klassifikation vor.
Die Substanzen werden nach anatomischen (Organ, System), therapeutischen und chemischen (Struktur) Gesichtspunkten einem fünfstelligen Code zugeordnet.
Als angebotsinduzierte Nachfrage bezeichnet man im Bereich der Gesundheitsversorgung das Auslösen von Nachfrage nach Gesundheitsgütern oder -dienstleistungen durch den ➔ Leistungserbringer selbst. So kann z. B. ein Arzt aufgrund seines Informationsvorsprungs (➔ Informationsasymmetrie) gegenüber seinen Patienten die Nachfrage nach ärztlich zu erbringenden Leistungen steuern. Zum Beispiel ist es möglich, dass der Arzt dem Patienten von zwei Behandlungsalternativen die technikorientierte anbietet, um die Kosten eines Gerätes zu amortisieren.
Unter Anschubfinanzierung wird im Allgemeinen eine finanzielle Förderung verstanden, die Anreize zur Einführung einer neuen Technologie/Struktur setzt.
Im Rahmen der Anschubfinanzierung der ➔ Integrierten Versorgung konnten in den Jahren von 2004 und 2006 bis zu 1 % der an die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen zu entrichtenden Gesamtvergütung des ambulanten sowie bis zu 1 % des stationären Budgets von den Krankenkassen einbehalten werden, um Verträge der ➔ Integrierten Versorgung nach § 140 ff zu vergüten. Wurden die einbehaltenen Mittel nicht innerhalb von 3 Jahren für den genannten Zweck verwendet, so müssen die nicht verwendeten Mittel an die Kassenärztlichen Vereinigungen und die einzelnen Krankenhäuser entsprechend dem einbehaltenen Anteil zurückgezahlt werden.
Die Approximation gilt als Schätzung und ist im mathematischen Verständnis als Annäherung zu interpretieren. Die Ausführung einer Approximation ist dann sinnvoll, wenn man
outcome-orientiert ist und kein Interesse am Gleichungsprozess hat
bzw.
Vereinfachung einer komplexen mathematischen Gleichung wegen Datenvorgaben wünscht.
Als normalverteilt, im Rahmen der Approximation, kann eine Prüfgröße (z.B. Blutdruck) bezeichnet werden, wenn eine Stichprobe ausreichend groß ausgewählt wurde. Dann gilt sie als repräsentativ, da sie mit großer Wahrscheinlichkeit der Normalverteilung der geschätzten Grundgesamtheit entspricht.
Per definitionem beschreibt die Äquivalenz eine Gleichwertigkeit der Dinge. Im deutschen Gesundheitswesen beschreibt das Äquivalenzprinzip als Strukturprinzip der ➔ privaten Krankenversicherung (PKV) die Regel der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung. Das heißt, dass sich die Beiträge in der PKV daran orientieren, welche Leistungen in Anspruch genommen werden und welches Risiko vorliegt. Dazu werden individuelle Risikofaktoren, Geschlecht und Eintrittsalter jedes einzelnen Versicherten in die Berechnung des Beitrags einbezogen. Letztlich sollen so die im Lebenszyklus entstehenden Kosten des individuellen Versicherten abgedeckt werden. Im Idealfall entsprechen die Beiträge den entstehenden Kosten plus den Altersrückstellungen. Davon abzugrenzen sind das ➔ Solidarprinzip (➔ gesetzliche Krankenversicherung), das ➔ Fürsorge- oder ➔ Subsidiaritätsprinzip und das ➔ Versorgungsprinzip (Pensionskasse).
Die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin (AQS) ist mit der Zielsetzung eingerichtet worden, einen hohen Qualitätsstandard im Gesundheitswesen zu fördern. Sie besteht aus ➔ Bundesärztekammer, ➔ Kassenärztlicher Bundesvereinigung, ➔ Deutscher Krankenhausgesellschaft, ➔ Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und dem ➔ Verband der privaten Krankenversicherung.
Mithilfe eines Qualitätssicherungs-Informationsportals des Gemeinsamen Bundesausschusses wird ein umfangreiches Spektrum interessanter Links zur Verfügung gestellt. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich über eine Vielzahl von Aktivitäten zu Qualitätsmanagement und -sicherung im Gesundheitswesenzuinformieren.
Arbeitsunfähigkeit (AU) (engl.: incapacity to work) liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seiner vor Krankheitsbeginn ausgeübten Tätigkeit aufgrund der Erkrankung entweder nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin nachgehen kann, dass sich sein Gesundheitszustand verschlechtert. Eine Arbeitsunfähigkeit muss sich der Arbeitnehmer vom Arzt bescheinigen lassen.
Die Arbeitsunfähigkeit ist von der ➔ Erwerbsunfähigkeit und der ➔ Berufsunfähigkeit abzugrenzen.
➔ Receiver Operating Characteristic Curve (ROC-Kurve)
Das Arzneimittelgesetz (§ 2 AMG) bezeichnet als Arzneimittel Stoffe und Zubereitungen, die zur Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind, um
Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen,
Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen,
die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu erkennen oder zu beeinflussen,
vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe, Transmitter oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen.
Der Begriff Arzneimittel schließt also alle Medikamente ein, geht aber über den Begriff des Medikaments hinaus: Blutpräparate oder Diagnostika wie beispielsweise Kontrastmittel sind zwar Arzneimittel, aber keine Medikamente. Umgangssprachlich wird das Wort Arzneimittel jedoch häufig synonym mit Medikament verwendet. Aufgrund dieser begrifflichen Abgrenzung ist es unerlässlich, Arzneimittel bzw. Medikamente in Studien genau zu definieren.
Die Arzneimittel-Richtlinien (AMR) des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung liegen in der Fassung vom 31. August 1993 vor und werden regelmäßig vom ➔ Gemeinsamen Bundesausschuss aktualisiert. Sie regeln die Verordnung von ➔ Arznei- und Verbandmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung und sind von den ➔ Vertragsärzten, den ➔ Kassenärztlichen Vereinigungen und den ➔ gesetzlichen Krankenkassen zu beachten. Ihr Ziel ist das Erreichen einer „ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten“ mit ➔ Arznei- und Verbandmitteln (SGB V). Gemäß § 92 SGB V sollen die AMR dem Arzt Preisvergleiche sowie die Auswahl therapiegerechter Verordnungsmengen ermöglichen. Als Entscheidungshilfe sollen Arzneimittel dafür nach Indikationsgebieten und Stoffgruppen gegliedert und zusammengestellt werden.
Die Zentralstelle der deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin (ÄZQ) wurde als gemeinsame und paritätisch besetzte Einrichtung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im März 1995 gründet.
Seit 2003 steht die Abkürzung ÄZQ für Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin. Aufgaben des ÄZQ sind
die Unterstützung der ➔ Bundesärztekammer (BÄK) und der ➔ Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bei deren Arbeit zur Sicherung der Qualität in der ärztlichen Berufsausübung,
die Überwachung der Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Krankenhausverbänden im Rahmen der Qualitätssicherung,
die Entwicklung von Patienteninformationen für wichtige Versorgungsbereiche sowie
die Einführung nationaler Leitlinien und das damit verbundene ➔ Clearingverfahren.
Damit liefert die ÄZQ zahlreiche Dienstleistungen für medizinische Professionen, Entscheidungsträger im Gesundheitswesen sowie Patienten und Verbraucher.
In Deutschland erfolgt die Arzneimittelabgabe ausschließlich über Apotheken oder als Applikation durch den Arzt. Apotheken sind verpflichtet, bei der Abgabe von Arzneimitteln die ➔ Aut-idem-Regelung zu beachten.
Mit Blick auf die steigenden Ausgaben für ➔ Arzneimittel wurde im Februar 2002 das so genannte Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) eingeführt. Wichtiger Bestandteil des AABG war und ist die bereits in vielen europäischen Ländern praktizierte ➔ Aut-idem-Regelung.
Weitere Maßnahmen waren:
Solidarzahlungen in Höhe von 200 Millionen Euro von den forschenden Pharmaunternehmen im Jahr 2002. Im Gegenzug verzichtete die Bundesregierung auf einen Preisnachlass von 4 % auf Arzneimittel, die nicht der ➔ Festbetragsregelung unterliegen.
Erhöhung des Apothekenrabatts von 5 % auf 6 % in den Jahren 2002 und 2003
Verpflichtung des (ehemaligen) Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, Preise und therapeutischen Nutzen von Medikamenten zu bewerten und die Ärzte darüber zu informieren.
Bei der Auswertungsstrategie für Interventionsstudien können zwei Ansätze gewählt werden: As-treated-Analyse oder Intention-to-Treat-Analyse. So werden bei dem As-treated-Verfahren bei einer ➔ randomisierten, kontrollierten klinischen Studie alle Patienten unter derjenigen Therapie ausgewertet, die sie zuletzt erhalten haben. Dabei kann die Balance durch die vorangegangene ➔ Randomisation der Studienteilnehmer auf die verschiedenen Therapiegruppen zum Teil aufgehoben werden. Dieser Effekt kann dann ggf. zu einem Auswertungsbias führen. Daher ist es sinnvoller, meist auch transparenter, anstelle des As-treated-Verfahrens eine ➔ Intention-to-Treat-Analyse durchzuführen.
➔ anatomical-therapeutic-chemical Code
➔ Area under the curve
➔ Receiver Operating Characteristic Curve [ROC-Kurve])
Wörtlich steht Aut-idem für „oder das Gleiche“. Im Gesundheitswesen, speziell im Apothekenrecht, beschreibt Aut-idem die Möglichkeit, dass der Apotheker dem Patienten anstelle des vom Arzt verschriebenen Medikaments ein anderes wirkstoffgleiches Präparat abgeben kann. Als Teil des ➔ Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes (AABG) soll die Aut-idem-Regelung Apotheker bei der Verpflichtung zur wirtschaftlichen Arzneimittelabgabe unterstützen.
Am 01.07.2002 ist die Aut-idem-Regelung als Bestandteil des ➔ Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes in Kraft getreten. Seitdem sind die Apotheken verpflichtet ein preisgünstiges Arzneimittel aus dem unteren Preisdrittel abzugeben, wenn der Arzt
ein Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet oder
die Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen hat.
Dabei bedeutet Wirkstoffgleichheit, dass Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße identisch sind und das Mittel für den gleichen Indikationsbereich zugelassen ist. Mit dem ➔ GKV-Modernisierungsgesetz wurden zum 01.04.2004 ➔ Festbeträge für Gruppen mit wirkstoffgleichen Arzneimitteln im unteren Preisdrittel eingeführt. Somit können nun die Apotheker bis zur Festbetragsgrenze substituieren.
Das ausgegebene Arzneimittel muss in seiner Wirkungsstärke und Packungsgröße mit dem eigentlich verordneten Arzneimittel übereinstimmen sowie für das gleiche Krankheitsbild zugelassen sein. Außerdem muss das Arzneimittel die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform haben, wie das vorgesehene Arzneimittel. Aut-idem kann durch den Arzt auf dem Rezept ausgeschlossen werden.
Im Vergleich zur Aut-idem-Substitution, also einen wirkstoffgleichen, handelt es sich bei der Aut-simile-Substitution um einen wirkstoffähnlichen Ersatz. Aut-simile-Substitution ist in Deutschland, wie derzeit in den meisten europäischen Ländern, nicht zulässig.
➔ Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin
➔ Bundesärztekammer
Die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens (z. B. Krankenhaus) wird überwiegend anhand von finanziellen Größen gemessen. Um diese eindimensionale Sichtweise zu ergänzen, wurde die Balanced Scorecard (wörtlich ausgewogene Bewertung) entwickelt. Sie ist ein Führungs- und Steuerungsinstrument, das Strategien und Visionen eines Unternehmens anhand von Kennzahlen abbildet. Das Erreichen der strategischen Ziele wird anhand von Messgrößen ermittelt. Zwischen Zielvorgabe und Zielerreichung wird ein kontinuierlicher Abgleich durchgeführt. Dadurch wird ein ganzheitliches, zielbasiertes Managementsystem geschaffen, das Kennzahlen zur Erfolgsmessung und -steuerung einsetzt. Die Balanced Scorecard umfasst die nachfolgenden vier Aspekte der betrieblichen Leistungsfähigkeit:
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