Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier - E-Book

Wörterbuch zur Sicherheitspolitik E-Book

Ernst-Christoph Meier

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Beschreibung

Das »Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Deutschland in einem veränderten internationalen Umfeld« ist das unübertroffene Standardwerk zum besseren Verständnis der Rolle Deutschlands in der sicherheitspolitischen Welt des 21. Jahrhunderts. In seiner nunmehr bereits 9., vollständig überarbeiteten Auflage bietet es den schnellen Zugang zum aktuellen sicherheitspolitischen Wissen für alle, die an Sicherheitspolitik interessiert sind oder die sich im Studium oder beruflich mit sicherheitspolitischen Fragen auseinandersetzen. Die Autoren stehen hierbei für die gelungene Verbindung von Wissenschaftlichkeit und politischem Praxisbezug. Das Wörterbuch kombiniert prägnante Definitionen und Stichworte mit vertiefenden Grundsatzartikeln zu den wichtigsten Themen aktueller Sicherheitspolitik. So werden die für Deutschland entscheidenden sicherheitspolitischen Entwicklungen in der globalisierten Welt, in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, in NATO und Vereinten Nationen und in den Krisenregionen der Welt erfasst und übersichtlich dargestellt. Ein besonderes Augenmerk gilt der Entwicklung der deutschen Sicherheitspolitik in den vergangenen Jahren – von den konzeptionellen Grundsatzdokumenten bis hin zur strukturellen Neuausrichtung und den internationalen Einsätzen der Bundeswehr.

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Seitenzahl: 1526

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische

Daten sind im Internet über https://portal.dnb.de abrufbar.

eISBN 978-3-8132-1034-7

© 9. vollständig überarbeitete Auflage, 2021 by Mittler im

Maximilian Verlag GmbH & Co. KG

Ein Unternehmen der

Alle Rechte vorbehalten.

Gestaltung und Produktion: Inge Mellenthin

Druck und Bindung: PNB Print Ltd, Lettland

Vorwort

Das »Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Deutschland in einem veränderten internationalen Umfeld« erscheint 2021 in seiner 9. Auflage und ist immer noch das einzige sicherheitspolitische Werk dieser Art auf dem deutschen Buchmarkt.

Neun Jahre seit der letzten Auflage sind in der Außen- und Sicherheitspolitik eine kleine Ewigkeit, denn sie ist einem stetigen Wandel unterworfen, wie sich gerade wieder in der vergangenen Dekade gezeigt hat. Die internationale Ordnung ist im Umbruch. Multipolarität und Machtdiffusion, die Infragestellung völkerrechtlicher Regeln und demokratischer Normen durch autokratische Regime, der Vertrauensverlust in den internationalen Beziehungen zwischen den großen Mächten, die neuen, insbesondere durch das Aufkommen Chinas und ein revisionistisches Russland genährten Machtrivalitäten sowie ein politisches Handeln national wie international beeinflussender Cyber- und Informationsraum – dies alles sind wesentliche Entwicklungen, die das für Deutschland und seine Verbündeten volatile und schwer berechenbare internationale Umfeld prägen.

Dieses dynamische und fordernde internationale Umfeld gibt den Rahmen vor für das Engagement Deutschlands und seiner Streitkräfte. Bestimmt wird dieses letztlich durch die Sicherheitsinteressen Deutschlands, die internationale Verantwortung, die es gemeinsam mit Verbündeten und Partnern übernimmt, aber auch durch die – naturgemäß begrenzten – Möglichkeiten und Mittel, die Deutschland zur Verfügung stehen. Die potenziellen Gefährdungen durch den internationalen Terrorismus und die Proliferation von Massenvernichtungswaffen, die neuen Bedrohungen aus dem Cyber- und Informationsraum, die Risiken für Energiesicherheit und -versorgung, die vielfältigen Folgen des Klimawandels verlangen national koordinierte, gleichzeitig europäisch und international gestaltete Antworten. Sicherheitsvorsorge und Resilienz werden richtigerweise immer mehr als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden.

Der Acquis deutscher Sicherheitspolitik hat sich seit der letzten Auflage dieses Wörterbuchs deutlich verändert, vor allem seit dem aggressiven und völkerrechtswidrigen Verhalten Russlands im Frühjahr 2014. 2016 hat die Bundesregierung nach zehn Jahren erstmalig wieder ein Weißbuch zur Sicherheitspolitik herausgebracht, das den Handlungs- und Gestaltungsanspruch Deutschlands und seiner Streitkräfte formulieren sollte. Deutschland ist in diesen Jahren zu einem Motor der Herausbildung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion geworden. Zugleich hat Deutschland in der NATO die Rückbesinnung auf glaubwürdige Abschreckung und kollektive Bündnisverteidigung in führender Rolle mitgestaltet und dabei mehr Verantwortung übernommen. Die Allianz befindet sich vor dem Hintergrund der veränderten Bedrohungslage in Europa in einem umfassenden politischen und militärischen Anpassungsprozess. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die Relevanz von Landes- und Bündnisverteidigung und die Rolle Deutschlands als Rahmennation für die Entwicklung militärischer Fähigkeiten sowie als Pfeiler einer deutlich einsatzbereiteren NATO Verteidigung. Ein für Juni 2022 beauftragtes neues Strategisches Konzept der NATO wird die neu gewichteten Aufgaben des Bündnisses konzeptionell verankern. Dem entspricht die 2021 entschiedene Neuausrichtung der Bundeswehr mit dem Fokus auf schnell einsatzbereite Kräfte im Bündnisrahmen. Gleichzeitig bleibt die Bundeswehr trotz des Rückzugs aus Afghanistan international in zahlreichen Einsätzen zur Stabilisierung von Krisengebieten an der Peripherie Europas gefordert. Dabei wächst das Verständnis, dass Deutschland sich außen- und sicherheitspolitisch darüber hinaus auch dem indopazifischen Raum zuwenden muss. Dies ist reflektiert in den 2020 erschienenen Leitlinien der Bundesregierung zum Indopazifik.

Nur durch Fortschreibung und Aufnahme neuer Begriffe und Grundsatzartikel kann das »Wörterbuch zur Sicherheitspolitik« vor diesem Hintergrund seinem Anspruch gerecht werden: dem sicherheitspolitisch Interessierten wie dem sicherheitspolitisch Involvierten eine verlässliche und aktuelle Quelle der Information und der Meinungsbildung zu sein. Das »Wörterbuch zur Sicherheitspolitik« bleibt dabei seinem Ansatz treu: einerseits mit kurzen, klaren Definitionen zum besseren Verständnis der Sicherheitspolitik Deutschlands beizutragen. Andererseits sicherheitspolitisch bedeutsam erscheinende Themen mit eigenen Grundsatzartikeln vertiefend darzustellen. Dabei nutzen die Autoren öffentlich verfügbare Quellen wie die des Bundesministeriums der Verteidigung und anderer Ressorts der Bundesregierung sowie der internationalen Organisationen.

Der Dank des Herausgeber- und Autorenteams gilt einer ganzen Reihe weiterer Autoren und Autorinnen für ihre wichtigen Beiträge, darunter Dr. Golo M. Bartsch für seine wertvollen Beiträge zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, Marco Fey für seine Beiträge zu den Neuen Technologien, Dr. Ekkehard Griep für die Bearbeitung des Gesamtkomplexes der Vereinten Nationen, Stefan Lukas für den Blick auf den Iran und die Situation im Nahen Osten, Matthias Mielimonka für die erstmalige Erfassung des neuen und überaus wichtigen Themas der Cyber-Sicherheit, Jürgen Schrödl für die Darstellung des gewaltigen Komplexes der Einsätze der Bundeswehr, Stefan Sohm für eine Reihe von Grundsatzartikeln zu rechtlichen und völkerrechtlichen Grundlagen der Bundeswehr und ihrer Einsätze, Dr. Stefan Steinbrecher für den empirischen Blick auf das sicherheitspolitische Meinungsbild in Deutschland und nicht zuletzt Stefan Lüth und seinen Mitarbeitern für die fachkundige Unterstützung bei den Stichworten zur Bundeswehr.

Das Autorenteam bedankt sich bei Frau Inge Mellenthin für die bewährte gute Zusammenarbeit bei der Neuauflage dieses Wörterbuchs. Ein großer Dank gilt Frau Antje Gust für die erneut überaus engagierte redaktionelle Unterstützung. Es bleibt dabei: Ohne sie wäre es nicht möglich, die Beiträge vieler zu einer neuen und, wie wir hoffen, überzeugenden Neuauflage des »Wörterbuchs zur Sicherheitspolitik« zusammenzufügen.

Berlin, August 2021 Die Autoren

Inhalt

Übersicht über die Grundsatzartikel

Stichworte von A–Z

Anhang: Dokumente zur Sicherheitspolitik

Abkürzungsverzeichnis

Übersicht über die Grundsatzartikel

Abrüstung und Rüstungskontrolle

Abschreckung

Afghanistan

Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Bündnispolitik Deutschlands

Bundeswehr (Bw) und Neuausrichtung der Bundeswehr

Corona-Pandemie

Cyber-Sicherheit

Deutsch-französische Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Einsätze der Bundeswehr

Energiesicherheit

Europäische Union (EU)

Humanitäre Intervention

Hyperschallflugkörper

Internationaler Strafgerichtshof

Iranische Nuklearfrage

Krieg – Bewaffneter Konflikt

Klima und Sicherheit

Krisenbogen Naher und Mittlerer Osten

Konventionelle Rüstungskontrolle

Multinationalität

Nahost-Konflikt

NATO

NATO, Anpassungsprozesse

Neue Technologien

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

OSZE Struktur

Ost-West-Konflikt

Proliferation von Massenvernichtungswaffen

Parlamentsheer Parlamentsarmee

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz deutscher Streitkräfte

Sicherheits- und verteidigungspolitisches Meinungsbild in Deutschland

Sicherheitspolitik Deutschlands

Strategie

Strategische Rüstungskontrolle

Terrorismus

Unterentwicklung

Vereinte Nationen (VN)

VN-Friedenstruppen

Wehrpflicht und Freiwilligkeitsprinzip

Wehrverfassung

Weißbuch 2016

A

Abrüstung und Rüstungskontrolle

~ und Nichtverbreitung sind auch im 21. Jahrhundert unverzichtbarer Bestandteil einer Sicherheitspolitik, die Risiken reduziert, Vertrauensbildung und Transparenz fördert und zu mehr Sicherheit und Stabilität im regionalen wie im globalen Rahmen beiträgt. Dies geschieht auf der Grundlage von Gegenseitigkeit und Nachprüfbarkeit (Verifizierbarkeit) in Form von bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen. ~ fördern die Krisenstabilität und die strategische Stabilität und können zur Senkung der durch Rüstungswettläufe entstehenden Kosten beitragen. Die hierfür zur Anwendung kommenden Maßnahmen sind vielfältig. Sie reichen von Verboten und quantitativen und qualitativen Begrenzungen von Waffensystemen, Begrenzung von Stationierungen und militärischen Übungen, Informations- und Datenaustauschen über Streitkräfte, Stationierungen und militärische Planungen, Notifizierung militärischer Aktivitäten, Beobachtung durch technische Mittel und Inspektoren, Vor-Ort-Inspektionen zur Überprüfung von Daten und eingegangener Verpflichtungen bis hin zu vertrauensbildenden Maßnahmen in Form von Kontakten und Besuchen.

Während des Kalten Krieges in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts waren ~ integraler Bestandteil der Entspannungspolitik zwischen West und Ost, um das prekäre Gleichgewicht zwischen den beiden nuklearen Supermächten zu stabilisieren und den Ost-West-Konflikt in Europa durch Vertrauensbildung und konventionelle Rüstungsbegrenzung zu entschärfen. Historische Verträge insbesondere zur Reduzierung der Nuklearwaffen von USA und Sowjetunion (Grundsatzartikel Strategische Rüstungskontrolle, INF-Vertrag) konnten erreicht werden. In der historischen Umbruchsituation nach dem Ende des Warschauer Pakts und der Sowjetunion hat sich ~ als erfolgreiches Konzept stabilitätsorientierter Sicherheitspolitik erwiesen. Vor allem die Aussicht auf einen Erfolg der Wiener Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa (Grundsatzartikel »Konventionelle Rüstungskontrolle«) gehörte zu den wesentlichen Voraussetzungen für die Regelung der äußeren Aspekte der Deutschen Einheit.

In den vergangenen 10–20 Jahren haben Stagnation in der konventionellen wie nuklearen Rüstungskontrolle, die Erosion und Aushöhlung vieler Verträge durch fehlende Anpassung an die veränderten militärischen und sicherheitspolitischen Bedingungen im euroatlantischen Raum, die vielfältige Verletzung von Verträgen bis hin zum Vertragsbruch (INF-Vertrag) durch die Russische Föderation den Stellenwert von ~ real verringert und bisweilen den Eindruck einer grundlegenden Krise der globalen Rüstungskontrollarchitektur erweckt.

Das Sicherheitsumfeld ist für die Rüstungskontrolle komplexer und schwieriger geworden. Zu den Gründen zählen erhebliche politische Verwerfungen und Vertrauensverlust zwischen den großen Akteuren (USA-Russland, USA-China, Russland-Europa), eine sich stärker abzeichnende multipolare Weltordnung, geopolitische Umbrüche, eine Vielzahl ungelöster Konflikte, Entwicklungen der nuklearen Proliferation und eine vielfältige Erosion der regelbasierten Weltordnung und internationalen Zusammenarbeit. Hinzu kommen rasante technologische Entwicklungen in vielen Bereichen, unter anderem Künstliche Intelligenz, Autonomie, Cyber-Technik, Biotechnologie und neuartige Raketensysteme. Neue Technologien eröffnen erhebliche Chancen für militärische Anwendungen, sie bringen aber auch erhebliche Risiken für die Sicherheit mit sich und fordern die Instrumente der Rüstungskontrolle in neuer Weise. Eine Überprüfung, Anpassung und Weiterentwicklung der bisherigen, zum Teil jahrzehntealten Instrumente ist notwendig.

Die kontrollierte und sichere Reduzierung der während des Ost-West-Konflikts gewachsenen Waffenarsenale vor allem im nuklearen und chemischen Bereich sowie die Sicherstellung konventioneller Stabilität in Gesamteuropa bleiben hierbei eine fortbestehende wichtige sicherheitspolitische Aufgabe. Die Rückkehr militärischer Gewalt in Europa durch die Russische Föderation mit dem Ziel der Veränderung von Grenzen, wie 2014 durch die russische Annexion der Krim und die nachfolgende Unterstützung von Separatisten in der östlichen Ukraine geschehen, sowie die signifikante Zunahme militärischer Übungstätigkeiten in Europa in den vergangenen Jahren haben die Notwendigkeit für mehr Risikoreduzierung, Transparenz und Vertrauensbildung in Europa deutlich unterstrichen.

Insbesondere die fortschreitende Verbreitung nuklearer, biologischer und chemischer Massenvernichtungswaffen in Verbindung mit weitreichenden Trägermitteln und deren potenzielle Verfügbarkeit auch in nichtstaatlicher Hand zwingen zudem weiterhin zu umfassenden, multilateralen, weltweiten, aber auch regionalen Ansätzen der ~ und Nichtverbreitung. Die Wiener Nuklearvereinbarung aus dem Jahr 2015 (Iranische Nuklearfrage) sowie die Vernichtung der deklarierten syrischen Chemiewaffenbestände 2014/15 und die internationale Verfolgung des Einsatzes von chemischen Waffen danach in Syrien sind Beispiele für die Umsetzung von kritischen Nichtverbreitungsnormen durch die internationale Gemeinschaft. Wie groß diese Herausforderung bleibt, zeigt die jüngste Bereitschaft von Staaten wie Russland oder Syrien, internationale Verträge (hier: Chemische-Waffen-Übereinkommen) zu brechen und gleich mehrfach vor einem Tabubruch, dem Einsatz von chemischen Massenvernichtungswaffen im In- oder im Ausland, nicht zurückzuschrecken.

~ sowie Nichtverbreitung bleiben daher auch unter den veränderten Bedingungen euroatlantischer Sicherheit und Stabilität integraler Bestandteil einer Politik der globalorientierten Sicherheitsvorsorge. Dem wurde prominent im Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr Rechnung getragen, in dem ~ als eines der Internationalen Gestaltungsfelder Deutschlands und wichtige Instrumente des Krisenmanagements definiert werden. Auch die NATO wird in ihrem neuen Strategischen Konzept ~ entsprechend gewichten und die aktive Rolle des Bündnisses zur Stärkung von ~ unterstreichen.

Gerade in der Welt der Globalisierung und der grenzüberschreitenden Entwicklungen bleiben ~ wesentlich, um Berechenbarkeit und Stabilität in den internationalen Beziehungen zu fördern. Internationale Ordnungspolitik muss sich an allgemein verbindlichen und transparenten Regeln orientieren. Völkerrechtlich bindende Abmachungen erhalten gerade in politischen Schlechtwetterperioden Vertrauen und wirken deeskalierend.

Die Handlungsfelder der ~ bleiben hierbei geprägt durch unerledigte »Altlasten« wie die Universalisierung von Nichtverbreitungsverträgen und neuen Herausforderungen wie den Umgang mit neuen, militärisch nutzbaren Technologien unter Einbeziehung neuer Domänen wie Weltraum oder Cyberspace. Vor dem Hintergrund des gewachsenen Misstrauens in den internationalen Beziehungen sowie neuer Waffensysteme (z. B. Hyperschallflugkörper, Drohnen, UAVs) wird die Bedeutung der Verifikation von Regelungen und Vereinbarungen deutlich zunehmen. Den veränderten internationalen Bedingungen und Risikofaktoren angemessen zielen ~ noch stärker als bisher auf die rüstungskontrollpolitische Einbindung von Staaten außerhalb Europas, vor allem von China, um Risiken für die globale und europäische Sicherheit zu begegnen, und auf den Aufbau kooperativerer Sicherheitsbeziehungen in Krisenregionen wie im indopazifischen Raum oder im Arabischen Krisenbogen. Nichtstaatlichen Akteuren muss weiterhin wirksam der Zugang zu Massenvernichtungswaffen, aber auch zu konventionellen Waffen und Munition, verwehrt werden. Nichtverbreitungsverpflichtungen von Staaten, wirksame Exportkontrollen und regionale Projekte zur besseren Kontrolle von Kleinwaffen und Munition können hierzu einen Beitrag leisten. Sie bleiben allerdings wirkungslos, wenn Staaten und Regierungen kollabieren. NATO Strategisches Konzept; Grundsatzartikel »Neue Technologien«

Für ~ zeichnen sich gegenwärtig folgende wesentliche Handlungsfelder der nächsten Jahre ab:

In Europa

•Fortgesetzte aktive Implementierung des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Open-Skies-Vertrags auch nach dem Austritt der USA am 22. November 2020 und des wahrscheinlich folgenden Austritts von Russland.

•Fortsetzung der Verhandlungen im Rahmen der OSZE über eine umfassende Modernisierung des Wiener Dokuments 2011 über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen in Europa.

•Fortgesetzte Implementierung des Vertrags über konventionelle Abrüstung in Europa (Grundsatzartikel »Konventionelle Rüstungskontrolle«), dabei aber Fortführung der 2016 auf deutsche Initiative (OSZE-Vorsitz) hin begonnenen Entwicklung konzeptioneller Überlegungen in diesem Bereich für einen Neuansatz zur Berücksichtigung moderner militärischer Fähigkeiten und der veränderten Bedrohungslage in Europa.

Zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Russland

•Verhandlung eines Nachfolgevertrags des im Januar 2021 um fünf Jahre verlängerten »New START-Vertrags« unter Berücksichtigung der Entwicklung und Stationierung neuartiger russischer Waffensysteme und unter Einbeziehung der bislang noch nicht erfassten nicht-strategischen Nuklearwaffen in Europa.

•Ggf. Öffnung der Verhandlungen zur Einbeziehung des chinesischen Nuklearwaffenpotenzials. Grundsatzartikel »Strategische Rüstungskontrolle«

Auf weltweiter Basis, im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) und der Genfer Abrüstungskonferenz (CD)

•Bewältigung der drängenden regionalen Proliferationsrisiken, insbesondere im Iran (Iranische Nuklearfrage), in Nordkorea (Nordkorea, Nuklearfrage) und in Südasien.

•Erhalt und Stärkung des nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) durch Stärkung der Verifikationsmöglichkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation und An-/Einbindung außerhalb des Vertrags stehender nuklearwaffenfähiger Staaten (v. a. Indien, Nordkorea). Universalisierung des Zusatzprotokolls zum Sicherungsabkommen der AEO als Verifikationsstandard gemäß Artikel III des Nichtverbreitungsvertrags.

•Wiederaufnahme der Arbeit der Genfer Abrüstungskonferenz und Verhandlung eines Verbots der Produktion von Spaltmaterial für Nuklearwaffen (Cut-off).

•Inkrafttreten, Umsetzung und Universalisierung des Vertrags über ein umfassendes Verbot von Nuklearversuchen (Teststoppverträge).

•Stärkung des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ) und seiner Organisation für das Verbot chemischer Waffen in Den Haag als Folge des mehrfachen Einsatzes von Chemiewaffen in den vergangenen Jahren.

•Verbesserung der Wirksamkeit des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ) durch weitere Schritte auf dem Weg zu einem noch fehlenden Verifikationsregime.

•Weitere Anstrengungen zur Unterbindung der Gefahren der Proliferation, u. a. durch Verschärfung der internationalen und Angleichung der nationalen Rüstungsexportbeschränkungen und zur weltweiten Sicherung von Nuklearmaterial.

•Entwicklung von Ansätzen zu mehr Transparenz für die Nutzung des Weltraums und zur Stärkung der Cyber-Sicherheit (Grundsatzartikel »Cyber-Sicherheit«) und Entwicklung dazu dienender vertrauensbildender Maßnahmen.

•Entwicklung von Leitprinzipien und normativer Vorgaben für den Umgang mit der wachsenden Autonomie von Waffensystemen bis hin zu möglichen vollautonomen letalen Waffensystemen der Zukunft im Rahmen der VN-Waffenkonvention.

•Eindämmung der weltweit unkontrolliert vagabundierenden und destabilisierenden Ströme kleiner und leichter Kriegswaffen (Kleinwaffen) im Rahmen der Europäischen Union, der OSZE und der Vereinten Nationen.

•Umsetzung und Universalisierung des Ottawa-Übereinkommens über das Verbot von Antipersonenminen.

•Universalisierung des 2010 in Kraft getretenen Osloer Übereinkommens über Streumunition.

•Förderung praktischer Abrüstungsschritte für die Befriedung von und den Wiederaufbau in Krisengebieten.

ABC-Abwehr

1.Sammelbegriff für Schutz- und Abwehrmaßnahmen gegen die Wirkung atomarer (nuklearer), biologischer und chemischer Waffen.

2.In der Bundeswehr ist ~ eine organisationsbereichsübergreifende Unterstützungsaufgabe, die alle Vorkehrungen und Maßnahmen gegen die Wirkung von ABC-Kampfmitteln und vergleichbaren Gefährdungen umfasst. Die Amtsaufgaben der ~ werden durch die Streitkräftebasis wahrgenommen; die hauptamtlichen Kräfte der landgebundenen ~ sind in der Streitkräftebasis zusammengefasst.

ABC-Abwehrtruppe

Streitkräftebasis

ABC-Kampfmittel

Sammelbegriff für Nuklearsprengkörper, radiologische, biologische und chemische Kampfstoffe und Munition, die diese Stoffe enthält.

ABC-Abwehr; ABC-Schutz; ABC-Waffe; Massenvernichtungswaffe

ABC-Schutz

Teil der ABC-Abwehr. Der ~ beinhaltet Maßnahmen zum Schutz von Personal gegen die Wirkungen von ABC-Kampfmitteln, um körperliche Gefährdung zu vermeiden.

ABC-Waffe

Bezeichnung für atomare (Nuklearwaffe), Biologische Waffen und Chemische Waffen. Die einheitliche Kategorisierung dieser Waffen als Massenvernichtungswaffen geht auf eine Empfehlung der Kommission der Vereinten Nationen (VN) für konventionelle Rüstung aus dem Jahre 1948 zurück. Tatsächlich handelt es sich aber um Waffenkategorien recht unterschiedlicher Wirkung und strategischer Bedeutung.

ABC-Waffenverzicht

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 23. Oktober 1954 in den Pariser Verträgen auf Erwerb, Herstellung und Verfügungsgewalt über ABC-Waffen im eigenen Land verzichtet und am 2. Mai 1975 den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) ratifiziert. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 hat Deutschland seinen ~ erneuert. Darüber hinaus wurde in diesem Vertrag vereinbart, dass nukleare Mittel nicht auf dem Territorium der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) stationiert werden dürfen.

Abgestufte Präsenz

Präsenz von Streitkräften

Abhaltestrategie

Dissuasion

Abkommen

Bezeichnung für einen völkerrechtlichen Vertrag. Agreement; Konvention

Abkopplung

In der Diskussion um die Glaubwürdigkeit der NATO Strategie, insbesondere in der Vergangenheit (MC 14/3) verwendete Bezeichnung für die strategische Trennung des amerikanischen Kontinents von Europa durch Unterbrechung des Eskalationsverbundes. Triade

ABM-Systeme

Waffen zur Bekämpfung von Flugkörpern mit einer ballistischen Flugbahn. Nach dem ABM-Vertrag, der keine spezifischen Systemtypen nennt, gehören dazu u.a. Abfangraketen und deren Startanlagen sowie ABM-Radargeräte.

ABM-Vertrag

Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und der Sowjetunion über die Begrenzung antiballistischer Raketensysteme (»anti-ballistic missile [ABM] systems«); trat am 3. Oktober 1972 mit unbegrenzter Dauer, aber der Möglichkeit der einseitigen Kündigung in Kraft. Zweck des ~ war die Begrenzung der Entwicklung, Erprobung und Aufstellung von see-, luft-, raum- oder mobilen landgestützten Raketenabwehrsystemen gegen strategische ballistische Flugkörper.

Der ~ sah nur eine geringe Anzahl von ABM-Systemen – entweder zum Schutz der Hauptstadt oder eines Dislozierungsraumes für Interkontinentale Ballistische Raketen (ICBM) – vor und verhinderte damit den wirksamen Schutz der Territorien beider Staaten. Damit sollte die strategische Stabilität gesichert werden, da über die Eindringfähigkeit strategischer Nuklearraketen die beidseitige Verwundbarkeit und damit die gesicherte Zweitschlagsfähigkeit unangetastet bleibt.

Seit 1993 wurde zwischen den USA und Russland über eine Vertragsmodifizierung verhandelt mit dem Ziel einer eindeutigen Abgrenzung zwischen »verbotenen« strategischen ABM-Systemen und »erlaubten« Systemen einer Theater Missile Defense (TMD), die die USA mit Blick auf die gestiegenen Risiken in diesem Bereich vertragskonform entwickeln und dislozieren wollten. Am 26. September 1997 wurde eine entsprechende Ergänzung des ~ unterzeichnet, dabei auch die Zahl der ABM-Vertragsstaaten um Ukraine, Weißrussland und Kasachstan erweitert. Die Vereinbarung, die unter der Clinton-Regierung allerdings nicht mehr ratifiziert werden konnte, sah vor, dass die Fluggeschwindigkeit von land-, luft- und seegestützten TMD-Systemen 5,5 km/s bzw. 4,5 km/s nicht überschreiten, die Reichweite der abzufangenden Rakete nicht über 3.500 Kilometer und ihre Geschwindigkeit nicht über 5 km/s liegen darf. Sämtliche geplanten TMD-Systeme der USA wären nach Interpretation der damaligen US-Regierung mit diesen Regelungen vereinbar gewesen.

Seit Mitte der 90er-Jahre verstärkten sich in den USA die Bestrebungen zur Entwicklung einer Raketenabwehr gegen begrenzte Angriffe durch sogenannte Schurkenstaaten. Die Regierung Bush erklärte den ~ als Produkt des Kalten Krieges für »obsolet« und strebte eine umfassende »Missile Defense« (MD) zum Schutz der USA und der Verbündeten gegen eine Bedrohung durch eine begrenzte Zahl an weit reichenden ballistischen Raketen von Drittstaaten an. Die erkennbare Systemarchitektur der vorgesehenen MD, die eine »layered defense« sein wird und die gesamte Flugbahn des ballistischen Flugkörpers von der Startphase bis zur Endphase abdecken wird, machte eine Aufhebung oder weitgehende Anpassung des ~ notwendig. Am 13. Dezember 2001 kündigte US-Präsident Bush den ~ formal auf. Nach Ablauf der sechsmonatigen Kündigungsfrist ist der ~ am 13. Juni 2002 erloschen. Raketenabwehr, Nationale (NMD)

Abriegelung aus der Luft

(engl.: air interdiction)

Operationsform des taktischen Luftkrieges. ~ beinhaltet die Bekämpfung der in der Tiefe gelegenen Mittel und Einrichtungen eines Gegners, die eigene Kräfte besonders bedrohen.

Abrüstung

Grundsatzartikel »Abrüstung und Rüstungskontrolle«;Jahresabrüstungsbericht

Abrüstungskonferenz, Genfer

(engl.: Conference on Disarmament – CD)

Die ~ mit 65 Teilnehmerstaaten ist eine formal von den Vereinten Nationen (VN) unabhängige, faktisch jedoch eng mit den VN verbundene Konferenz. In gegenwärtiger Form besteht sie seit 1979. Als einziges ständiges und weltweit repräsentatives Verhandlungsforum für Fragen der Rüstungskontrolle, Abrüstung sowie Nichtverbreitung bildet die ~ gemeinsam mit dem 1. Ausschuss der VN-Generalversammlung und der VN-Abrüstungskommission das Instrumentarium des globalen multilateralen Abrüstungs- und Rüstungskontrolldialogs. Die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit der ~ waren bislang die Aushandlung des am 29. April 1997 in Kraft getretenen

•Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen (Chemische-Waffen-Übereinkommen) und des

•Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Teststoppverträge), der am 24. September 1996 zur Zeichnung aufgelegt wurde, aber noch nicht in Kraft ist.

Auch die Verhandlungen über ein weltweites Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Nuklearwaffen (Cut-off) sollen voraussichtlich im Rahmen der ~ stattfinden. Die ~ ist aber seit 1999 nicht mehr in der Lage, sich ein Arbeitsprogramm zu geben. Tiefgreifende Differenzen über die Behandlung der Themen Rüstungskontrolle im Weltraum, nukleare Abrüstung und den »Cut-off«-Vertrag haben Verhandlungsfortschritte verhindert und grundsätzliche Fragen nach der Zukunft dieses Verhandlungsforums aufgeworfen.

Abrüstungszone

1. Geografisches Gebiet, für das in Rüstungskontrollabkommen Höchststärken für präsente Streitkräfte bzw. Hauptwaffensysteme oder Personal vereinbart ist.

2. Im Rahmen des KSE-Vertrages von 1990 festgelegte Reduzierungszone vom Atlantik bis zum Ural (ATTU), die in vier Zonen aufgeteilt ist und denen jeweils bestimmte Höchstkontingente an Waffensystemen zugeordnet werden. Ziel ist die Vermeidung von Waffenkonzentrationen.

Abrüstungszusammenarbeit

(engl.: cooperation on disarmament)

Finanzielle und technische Unterstützungsmaßnahmen bei der Vernichtung von Rüstungspotenzialen, insbesondere von Nuklearwaffen und ihren Trägermitteln sowie chemischen Kampfstoffen, die aufgrund von Verträgen (START; Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen) bzw. einseitigen Abrüstungsentscheidungen (taktische Nuklearwaffen) beseitigt wurden. Angesichts erkennbarer Schwierigkeiten bei der Umsetzung seiner Abrüstungsaufgabe (Russland musste ca. 40.000 Tonnen chemische Kampfstoffe und ca. 20.000 Nuklearwaffen beseitigen) war das Ziel der ~ die Sicherstellung einer zügigen, sicheren und umweltgerechten Eliminierung von Massenvernichtungswaffen. Die Vereinigten Staaten von Amerika, die 1991 diese Form der ~ unter dem späteren Begriff des »Cooperative Threat Reduction Program« initiierten (»defense by other means«), leisteten den größten Anteil. Deutschland hatte 1992 seinerseits mit Russland und der Ukraine entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen und umgesetzt (von 1993 bis 2001 in einem Umfang von weit über 100 Mio. DM). Mit der Ukraine arbeitete Deutschland von 1995–2001 bei der Eliminierung von SS-19- bzw. SS-24-Startsilos zusammen.

2002 wurde auf der Grundlage der bisherigen ~ und vor dem Hintergrund des internationalen Terrorismus die G8 Globale Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien etabliert. Insgesamt sollten über zehn Jahre rund 20 Mrd. US-Dollar in Projekte mit Russland und anderen Staaten fließen. Wichtige aktuelle Projekte für Deutschland waren in diesem Rahmen die Unterstützung Russlands beim Bau von bislang drei Vernichtungsanlagen für Chemiewaffen (Gorny, Kambarka, Potschep), der Bau eines Langzeit-Zwischenlagers für 150 Reaktorsektionen von Atom-U-Booten (Murmansk) und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherung von Nuklearmaterial und -anlagen in verschiedenen russischen Nuklearstädten und Forschungsinstituten.

Abschiebung

Zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht. Sie darf nur dann vorgenommen werden, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist und die freiwillige Ausreise des Ausländers nicht gesichert oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint (vgl. § 49 Ausländergesetz).

Abschirmung

Alle Maßnahmen zur Abwehr sicherheitsgefährdender Kräfte gegen Streitkräfte, um die Militärische Sicherheit herzustellen und zu erhalten. Sabotage; Spionage; Zersetzung

Abschreckung

(engl.: deterrence)

~ bezeichnet in der Sicherheitspolitik den Versuch, auf den Willen eines möglichen Aggressors einzuwirken und ihn durch die Androhung von Vergeltung oder eines möglichst großen Schadens von dem (vermuteten) Angriff abzuhalten. Ist ein militärischer Konflikt einmal ausgebrochen, kann man mit ~sdrohungen dem Gegner signalisieren, dass sein Schaden größer sein wird als der zu erwartende Nutzen, um ihn damit zum Abbruch der Kampfhandlungen zu bewegen. Somit kann ~ sowohl auf die Kriegsverhinderung als auch auf die Kriegsbeendigung zielen. In dieser allgemeinen Form gibt es die ~ schon, solange es militärische Konflikte gibt.

Um durch ~ die Absichten eines Gegners beeinflussen zu können, müssen mindestens drei Voraussetzungen gegeben sein: Erstens muss der Abschreckende über ausreichende militärische Fähigkeiten verfügen, um seine Drohung wahrmachen zu können. Darüber hinaus muss sein Wille, diese auch einzusetzen, für den Gegner glaubhaft erkennbar sein. Drittens schließlich muss der Angreifer die Kosten und Nutzen einer Aktion ähnlich einschätzen wie der Verteidiger – es muss also auf beiden Seiten eine ähnliche Rationalität gegeben sein.

Allerdings war die Erfolgsbilanz der konventionellen ~ vor der Einführung von Nuklearwaffen sehr begrenzt, wie die Vielzahl der Kriege zeigt, die von militärisch unterlegenen Aggressoren begonnen wurden.

Nukleare ~ geht vom gleichen Grundgedanken aus, basiert aber auf der ungeheuren Zerstörungskraft von Kernwaffen, die sich in ihren ersten und einzigen Kriegseinsätzen in Hiroshima und Nagasaki 1945 gezeigt hat. Zumindest im Kalten Krieg scheint es die nukleare ~ gewesen zu sein, die einen offenen Gewaltausbruch zwischen den beiden Supermächten USA und Sowjetunion bzw. zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt verhindert hat. Anders ist das Ausbleiben eines bewaffneten Konflikts oder gar eines Kernwaffeneinsatzes zwischen den beiden antagonistischen und hoch gerüsteten Blöcken nur schwer zu erklären. Gleichzeitig zeigte der Kalte Krieg, auf dessen Höhepunkt etwa 70.000 Kernwaffen in Ost und West bereitgehalten wurden, auch die Ambivalenz der nuklearen ~. Wäre es zu einem nuklearen Schlagabtausch gekommen, wäre die völlige Vernichtung der Menschheit zumindest eine Möglichkeit gewesen. Es ist bis heute umstritten, ob eine Sicherheitsstrategie, welche die Auslöschung der eigenen Art zumindest als Option beinhaltet, ethisch vertretbar und politisch dauerhaft konsensfähig sein kann. Ein großer Teil des antinuklearen Protests der vergangenen Jahrzehnte entzündet sich im Kern an dieser Frage.

Ebenfalls im Kalten Krieg ist innerhalb der NATO das Konzept der erweiterten ~ entwickelt worden. Die USA gaben den übrigen NATO-Mitgliedern (und darüber hinaus einigen amerikanischen Verbündeten außerhalb der NATO) ein nukleares Sicherheitsversprechen. Dies signalisiert einem möglichen Aggressor, dass er auch bei einem Angriff auf die Länder, die nicht über eigene Atomwaffen verfügen, mit der nuklearen Vergeltung durch die USA rechnen müsse. Die NATO hat diese Drohung noch verstärkt, in dem sie explizit eine Strategie des nuklearen Ersteinsatzes verkündete, die eine mögliche nukleare Eskalation selbst bei einem rein konventionellen Angriff in Europa vorsah. Damit sollte die nukleare ~ nicht nur vom Einsatz von Kernwaffen abschrecken, sondern vom Gebrauch jeglicher militärischeren Macht.

Wie die nukleare ~ selbst ist auch die erweiterte ~ von unauflöslichen Dilemmas und Ambivalenzen gekennzeichnet. Sie hat sowohl ein Glaubwürdigkeits- als auch ein Vermittlungsproblem. Gegen die Glaubwürdigkeit eines Nuklearschirms für nichtnukleare Verbündete spricht, dass die nukleare Schutzmacht der nuklearen Vergeltung des Gegners ausgesetzt wäre, sollte sie ihre Kernwaffen zum Schutz der Verbündeten einsetzen. Das wurde im Kalten Krieg in die plakative Frage gekleidet, ob denn die USA wirklich bereit wären, San Francisco zu opfern, um etwa Berlin, München oder Amsterdam zu retten. Frankreich lehnte die Idee der Erweiterung der nuklearen ~ rundheraus ab und vertritt bis heute die Position, dass Kernwaffen nur im nationalen Rahmen abschreckend wirken könnten. Folglich trat Paris aus dem nuklearen Abschreckungsverbund der NATO aus und entwickelte seine eigene nationale Atomstreitmacht.

Um das Glaubwürdigkeitsproblem der erweiterten ~ zu minimieren, setze die NATO seit Ende der 1960er-Jahre auf eine lückenlose Eskalationskette von konventionellen und nuklearen Waffen unterschiedlicher Größe, Wirkung und Reichweite, um auf einen sowjetischen Angriff individuell reagieren und bei Bedarf schrittweise eskalieren zu können. Eine solch flexible Strategie verstärkte allerdings das Vermittlungsproblem der erweiterten ~ in der europäischen Öffentlichkeit. Dadurch, dass Kernwaffen kleiner, flexibler und einsetzbarer wurden, stieg die Furcht, dass sie auch eher eingesetzt und Europa großflächig zerstören würden. Dieses Dilemma ist letztlich nicht lösbar. Damit ~ funktioniert, muss die Abschreckungsdrohung, also im Extremfall der Kernwaffeneinsatz, glaubwürdig sein. Das führt zu dem Paradox, dass Kernwaffen einsetzbar sein müssen, um letztlich nicht eingesetzt zu werden.

War während des Kalten Krieges die nukleare ~ vor allem bilateral zwischen Ost und West ausgerichtet, so verkomplizierte sich die Lage mit der Auflösung der Blockstrukturen ganz erheblich. Neue Kernwaffenstaaten wie Pakistan und Indien kamen hinzu und entwickelten ihre eigenen Abschreckungsdynamiken. Derzeit gibt es neben den fünf klassischen Nuklearmächten USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und China vier weitere erklärte und nichterklärte Kernwaffenstaaten: Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea. Der Iran verfolgt seit vielen Jahren ein eigenes Nuklearprogramm, konnte aber bislang durch einen Mix von Sanktionen und Abkommen (JCPoA) am Bau funktionsfähiger Kernwaffen gehindert werden. Weiteren Ländern wie Saudi-Arabien oder der Türkei werden ebenfalls nukleare Ambitionen nachgesagt. In einer solch multinuklearen Welt wird ~ nicht nur deutlich komplizierter, sondern auch anfälliger für Fehlentscheidungen, da es bei unberechenbaren Regimen wie Nordkorea unklar ist, ob die Entscheidungsträger über ein im westlichen Sinne rationales Kosten-Nutzen-Kalkül verfügen.

Noch komplizierter wird es, wenn man die Möglichkeit einbezieht, dass auch Terrorgruppen über Kernwaffen oder radiologische Sprengkörper (Dirty Bomb) verfügen könnten. In einem solchen Fall ist ~ aus zwei Gründen kaum wirksam. Zum einen haben Terrorgruppen oder religiös-extremistische Organisationen meist keinen Adressaten in Gestalt einer Regierung oder eines Staatsgebiets, gegen den die Abschreckungsdrohung gerichtet werden kann. Zum anderen nehmen gerade islamistische Gruppierungen bzw. deren Mitglieder den eigenen Tod billigend in Kauf oder betrachten ihn gar als lohnendes Opfer für das religiöse Seelenheil. Da gerade nukleare ~ zwingend auf der Androhung der physischen Vernichtung des Angreifers zielt, kann sie bei einem zum Tode bereiten Gegenüber per Definition nicht funktionieren.

Die immanenten Gefahren und Dilemmas nuklearer ~ führen regelmäßig zu der Forderung, Kernwaffen international zu ächten oder gar zu verbieten und damit auf deren völlige Abschaffung hinzuarbeiten. Diese Versuche, die im Rahmen der Vereinten Nationen unlängst erst wieder durch den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) unternommen werden, sind zwar populär, aber aus zweierlei Gründen unwirksam. Zum einen werden sie von den Kernwaffenstaaten nicht unterstützt, weil diese ihre nuklearen Potenziale – ob zu Recht oder zu Unrecht – als essenziell für ihre Sicherheit betrachten. Einige Nuklearstaaten mögen zu zahlenmäßigen Reduzierungen bereit sein, zur völligen Denuklearisierung aber mit Sicherheit nicht. Zum anderen ist das Wissen um den Bau von Kernwaffen in der Welt und kann nicht »rückerfunden« werden. Da auch das nukleare Spaltmaterial durch die zivile Nutzung von Kernenergie verfügbar bleibt, könnten moderne Industrienationen selbst nach einer völligen nuklearen Abrüstung innerhalb weniger Wochen Kernwaffen erneut produzieren. Eine Welt, in der jede größere Krise in einem Wettlauf um die Beschaffung von Kernwaffen enden kann, wäre kaum stabiler als das heutige Sicherheitsumfeld, in dem nukleare ~ weiterhin eine Rolle spielt.

Neuland betritt der Abschreckungsgedanke in den Bereichen, in denen mit nichtmilitärischen Mitteln gewaltige Schäden verursacht werden können. Herausragendes Beispiel hierfür sind sogenannte Cyber-Angriffe auf Computernetzwerke, elektronische Steuerungssysteme oder die Kommunikationstechnologie moderner Gesellschaften. Elektronische Attacken auf Atomkraftwerke, Hospitäler oder Luftsicherheitssysteme von Großflughäfen können zu Opferzahlen führen, die denen eines bewaffneten Konflikts gleichkommen. Können diese verhindert werden, indem dem Aggressor im Sinne einer Cyber-~ ein digitaler Vergeltungsschlag angedroht wird? Könnten für die Vergeltungsdrohung auch militärische Maßnahmen bis hin zu Kernwaffeneinsätzen erwogen werden? Beides ist derzeit heftig umstritten.

Offensichtlich ist, dass die Lehren der ~ – ob konventionell oder nuklear – nicht einfach auf den digitalen Raum übertragen werden können. Wie bei Angriffen durch Terrorgruppen oder nichtstaatlichen Akteure besteht bei Cyber-Angriffen meist das Problem der Attribution: man weiß nicht, wer hinter dem Angriff steckt. Ist der Angreifer nicht klar zu bestimmen, so gibt es auch niemanden, gegen den sich die Abschreckungsdrohung konkret richten kann. Ebenso schwierig ist die Demonstration der eigenen Abschreckungsfähigkeiten. Während im militärischen Bereich die verfügbaren Waffen auf Paraden gezeigt oder in Tests demonstriert werden können, ist dies im Cyber-Bereich nur selten möglich. Der Angreifer weiß also oft nicht, mit welchen digitalen Vergeltungsmaßnahmen er rechnen muss. Geht man bei der Abwägung von Gegenschlägen über den digitalen Bereich hinaus und erwägt, sofern der Angreifer klar benannt werden kann, konkrete Waffeneinsätze bis hin zu Nuklearschlägen, so stellt sich die Frage der Proportionalität und damit der völkerrechtlichen und ethischen Vertretbarkeit solcher Aktionen. Wie groß müsste der digital verursachte Schaden sein, damit eine militärische Aktion oder gar ein Kernwaffeneinsatz gerechtfertigt wäre?

Trotz dieser Unwägbarkeiten haben die USA in ihrem nuklearstrategischen Grundlagendokument, dem »Nuclear Posture Review« von 2018 explizit auf die Möglichkeit einer nuklearen Antwort auf einen strategischen Cyber-Angriff etwa auf amerikanische nukleare Infrastruktur hingewiesen. Im gleichen Dokument wird aber ebenso klargestellt, dass ein Kernwaffeneinsatz nur unter extremen Umständen erwogen würde – etwa in denen der eigene Schaden gewaltig und der Angreifer klar identifizierbar wäre. Das korrespondiert mit den technischen Entwicklungen bei der Attribuierung von Cyber-Angriffen, da insbesondere im Bereich der Cyber-Forensik, also der Rückverfolgung nach einem erfolgten Angriff, erhebliche Fortschritte erzielt wurden. Ein wenn auch begrenzter Abschreckungseffekt kann sich demnach daraus ergeben, dass Staaten, die oft hinter den Angriffen von vermeintlichen Einzeltätern oder nichtstaatlichen Gruppieren stehen, die Gefahr der nuklearen Vergeltung zumindest ins Kalkül ziehen müssen. Ihre Kosten-Nutzen-Abwägung verändert sich dadurch erheblich. Allerdings steht man bei der Strategieentwicklung im Bereich der Cyber-Abschreckung erst am Anfang eines langen und komplexen Prozesses.

Abschreckungskritik

Haltung, die aus politischen, philosophischen oder ethischen Gründen die Auffassung bestreitet, dass Krieg durch Abschreckung mit Nuklearwaffen zu verhindern sei, da der tatsächliche Gebrauch von Nuklearwaffen zu Zwecken der Kriegführung denkbar erscheint, wodurch folglich auch die Nuklearschwelle gesenkt und damit das Risiko, dass Nuklearwaffen eingesetzt werden, erhöht werde. ~ kann Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Abschreckung haben.

Abschreckungsphilosophie

In sich schlüssiges Gedankengebäude, das von der Annahme ausgeht, dass ein Krieg durch die glaubwürdige Androhung eines nicht hinnehmbaren Schadens für einen Aggressor vermieden werden kann.

Abschreckungsverbund

Möglichst lückenlose strukturelle und konzeptionelle Verknüpfung konventioneller und nuklearer bzw. taktischer, operativer und strategischer Kräfte mit dem Ziel, den Einsatz von Streitkräften nach Art und Intensität in Abhängigkeit vom Konfliktverlauf steigern zu können und so die Abschreckungswirkung des Gesamtpotenzials zu erhöhen. Abschreckung; Eskalation; NATO Strategie

Absicherung

In der Bundeswehr alle Maßnahmen personeller, materieller und organisatorischer Art, die der Herstellung und Erhaltung der Militärischen Sicherheit dienen.

Absolutismus

Regierungsform, in der die unbeschränkte Gewalt, also Legislative und Exekutive, beim Herrscher liegt. Im 17./18. Jahrhundert als absolute Monarchie vorherrschende Regierungsform in Europa. Unter Friedrich II. in Preußen Wandlung zum aufgeklärten ~ mit Milderung des Strafrechts, Abschaffung der Folter und Stärkung des allgemeinen Bildungswesens. ~ war eine wesentliche Voraussetzung für die Entstehung der Nationalstaaten. In Frankreich mit der Französischen Revolution und im übrigen Europa im Verlauf des 19. Jahrhunderts beseitigt, hielt sich der ~ in Russland bis 1905. Konstitutionalismus

Abstandsaufklärung

(engl.: standoff reconnaissance)

Aufklärung einer Region oder eines tatsächlichen/potenziellen Gegners unter Wahrung internationalen Rechts und/oder außerhalb der Reichweite seiner Waffensysteme.

Abstandswaffe

(engl.: standoff weapon)

Bezeichnung für unbemannten, ferngelenkten oder zielsuchenden Flugkörper, der in einem sicheren Abstand von der Reichweite gegnerischer Waffensysteme ausgelöst wird.

Abu Sayyaf

(arab.: Vater des Schwertes)

Militante islamistische Organisation im Süden der Philippinen mit Verbindungen zum Terrornetzwerk Al-Qaida, die für die Autonomie einiger südlicher Inselgruppen des Landes von der Zentralregierung in Manila kämpft und langfristig die Gründung eines islamischen Gottesstaates auf den Philippinen anstrebt. ~ entstand 1991 als Abspaltung der gemäßigt islamischen Moro-Befreiungsfront (MNLF), nachdem diese ihren Kampf gegen die reguläre philippinische Armee aufgegeben hatte. Gegründet wurde sie von einem islamischen Gelehrten (Abduragak Abubakar Janjalani), der nach einer militärischen Ausbildung in Libyen, unter anderem auch in Afghanistan, auf der Seite der Mudschahedin gekämpft hatte. Im Dezember 1998 wurde Janjalani in einem Feuergefecht mit der philippinischen Polizei getötet. Anschließend übernahm sein Bruder Khadafy Janjalani die Führung bis zu seinem Tod bei einem Schusswechsel im September 2006. M. J. Khalifa, saudischer Geschäftsmann und Schwager Bin Ladens, organisierte zwischen 1989 und 1994 den Aufbau der ~. Ihr Ziel ist – vergleichbar mit dem Islamischen Staat – der Aufbau eines islamischen Gottesstaates. In den vergangenen zehn Jahren hat ~ nur noch sporadisch breitere Aufmerksamkeit erlangt, etwa mit den Entführungen und Tötungen deutscher Segler 2014 und 2017.

Achse des Bösen

(engl.: axis of evil)

Von US-Präsident George W. Bush in seiner Rede zur Lage der Nation (»State of the Union Address«) vor dem Kongress am 29. Januar 2002 geprägter Begriff für Staaten (und deren terroristische Verbündete), die den Besitz von Massenvernichtungswaffen anstreben oder bereits über solche Waffen verfügen, die diese Waffen internationalen Terrorgruppen zur Verfügung stellen und damit künftig eine existenzielle Bedrohung für die USA und ihre Verbündeten darstellen könnten. Explizit nannte der Präsident dabei Nordkorea, Iran und Irak.

Active Defence

Erweiterte Luftverteidigung

Active Fence NATO Active Fence

Admiralstabsdienst

Generalstabsdienst

Afghanischer Friedensprozess, (Inner-)

Im Februar 2018 initiierte der afghanische Staatspräsident Ghani den sog. »Kabuler Prozess« mit zahlreichen Gesprächsangeboten an die Taliban. Höhepunkt dieser Entwicklung war eine dreitägige Waffenruhe (erstmals seit 2001) im Juni 2018. Die im Oktober 2018 aufgenommenen Gespräche zielten auf eine Einigung zu vier Punkten ab: 1. Talibanbekenntnis zur effektiven Bekämpfung von al-Qaida und Islamic State Khorasan Province (ISKP, aus US-Sicht zentral), 2. Zeitplan für konditionalisierte Reduzierung der US-Truppenpräsenz, 3. Aufnahme innerafghanischer Friedensgespräche, 4. Waffenruhe/Gewaltreduzierung während der Verhandlungen und des Truppenabzugs. Ghani legte im Oktober 2019 einen Sieben-Punkte-Friedensplan vor, der auf Elemente der USA-Taliban-Verhandlungen, aber auch auf der Grundlage seines Wahlsiegs und der Fortführung des Friedensprozesses unter seiner Regierung aufbaute. Aufgrund der anhaltenden Weigerung der Taliban, direkt mit der afghanischen Regierung zu verhandeln, waren die Verhandlungen mit den USA ein notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zu innerafghanischen Verhandlungen. Am 29. Februar 2020 wurde das USA-Taliban-Abkommen unterzeichnet, aber es dauerte bis zum 12. September 2020, bis die innerafghanischen Friedensverhandlungen begannen. In den ersten drei Monaten einigten sich die Parteien lediglich auf die Agenda und Regeln der Friedensverhandlungen. Nach mehrwöchiger Unterbrechung wurden die Friedensverhandlungen Anfang Januar 2021 wieder aufgenommen. Bis Mitte Januar reduzierte die Trump-Administration die Zahl der US-Soldaten in Afghanistan auf 2.500 und sagte in dem Abkommen von Doha den völligen Abzug bis April 2021 zu – ohne dies mit den Verbündeten abzustimmen. Mit dem Präsidentenwechsel geriet dieser Prozess allerdings ins Stocken, da Präsident Biden den Abzugsprozess zunächst anhielt, um innerhalb der NATO einen Konsens herzustellen. Dies wurde wiederum von den Taliban als Vertragsbruch gewertet. Im Frühjahr 2021 kündigten die USA gemeinsam mit den NATO-Alliierten an, bis September 2021 alle Streitkräfte aus Afghanistan abzuziehen. De facto wurde dieser Abzug bereits im Juli 2021 abgeschlossen. De facto wurde dieser Abzug bereits im Juli 2021 abgeschlossen.

Afghanistan

1. Sowjetische Invasion, Bürgerkrieg, Schreckensherrschaft und Sturz der Taliban

Mit dem Einmarsch sowjetischer Truppen am 24. Dezember 1979 kam in Afghanistan ein internationaler Konflikt zum Ausbruch, der in seinen Folgen bis heute ausstrahlt und die internationale Gemeinschaft in besonderem Maße fordert.

Der sowjetische Einmarsch verschärfte den in diesem Land bereits zuvor herrschenden Bürgerkrieg und führte zu einer erheblichen Zuspitzung der Ost-West-Konfrontation. Unter dem Druck verschiedener islamistischer Widerstandsgruppen, die vor allem von den Vereinigten Staaten von Amerika, Pakistan, Saudi-Arabien und anderen Staaten unterstützt wurden, zogen sich die sowjetischen Truppen bis zum Februar 1989 aus Afghanistan zurück. Der Abzug der sowjetischen Truppen, dem eine in Genf am 4. April 1988 unterzeichnete internationale Vereinbarung voranging, führte aber nicht zur Beendigung des afghanischen Bürgerkrieges.

Von 1994 bis 1996 eroberten die Taliban, eine neue, vor allem in pakistanischen Koranschulen und Flüchtlingslagern erzogene Generation paschtunischer islamistischer Kämpfer, die meisten Gebiete Afghanistans. Dabei stützte sich diese Bewegung auf die logistische, finanzielle und Expertenhilfe von Osama Bin Laden und dessen 1986 in Pakistan zur Vorbereitung und Organisation des islamischen Widerstandes gegen das sowjetische Besatzungsregime gegründete Organisation Al-Qaida ab. Die Symbiose aus erprobten Kämpfern mit der von Bin Laden vertretenen radikalislamischen wahhabitischen Ideologie führte in Afghanistan zur Errichtung des »Islamischen Emirats Afghanistan« und einem Gewaltregime unter Mullah Omar, das seiner Bevölkerung die elementarsten Menschenrechte versagte.

Unter dem Einfluss der von Bin Laden geführten militanten Araber wurde der konservative Islamismus der Taliban immer internationalistischer. Während die USA die Taliban bis 1997 mit Wohlwollen begleiteten, versuchten sie ab 1998 den Bruch der Taliban mit Bin Laden herbeizuführen, was misslang. Bis ins Jahr 2001 hinein war die innenpolitische Lage in Afghanistan geprägt durch ein restriktives, religiös-ideologisches und menschenverachtendes Regime, wirtschaftlichen und sozialen Niedergang sowie islamistische Intoleranz (u.a. Zerstörung der Buddhastatuen von Bamiyan am 16. März 2001). Nach den von Bin Laden und Mitgliedern der Al-Qaida gesteuerten Terroranschlägen in den USA am 11. September 2001 formten die USA eine internationale Koalition, um das Terrornetzwerk dieser Organisation und das sie unterstützende Talibanregime in Afghanistan zu zerschlagen.

Am 7. Oktober 2001 begann mit US-amerikanischen und britischen Luftschlägen gegen Ziele in Afghanistan die Operation Enduring Freedom im Rahmen des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus. In nur wenigen Wochen gelang es den USA und ihren Verbündeten, Stützpunkte und Infrastruktur der Al-Qaida- und Taliban-Kräfte so weit zu schwächen, dass die Bodentruppen der Nordallianz, des militärischen Flügels der »Vereinigten Islamischen Front für die Rettung Afghanistans«, nunmehr unaufhaltsam die Taliban zurückdrängten und aus der Hauptstadt (Anfang November) und schließlich auch aus deren letzter Hochburg Kandahar (Anfang Dezember) vertreiben konnten. Das Schreckensregime der Taliban in Afghanistan war noch im Jahr 2001 beendet.

2. Petersberg-Konferenz und der politische Einigungsprozess

Vom 27. November bis 5. Dezember 2001 wurden unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen auf dem Petersberg in Königswinter (Petersberg-Konferenz) die wichtigsten Weichen für die politische Zukunft Afghanistans gestellt. Diese Konferenz setzte die wichtigsten Eckpfeiler für einen politischen Neubeginn in Afghanistan. Bereits am 20. Dezember 2001 autorisierte der VN-Sicherheitsrat den Einsatz einer International Security Assistance Force (ISAF) zunächst für Kabul und Umgebung. Mit Resolution 1401 (2002) des UN-Sicherheitsrates vom 28. März 2002 wurde die VN-Mission UNAMA als politische Mission implementiert und beauftragt, alle humanitären und Wiederaufbau-Aktivitäten der Vereinten Nationen in Afghanistan zu integrieren, zu verwalten und mit der Regierung in Kabul zu koordinieren.

Am 19. Juni 2002 bestimmte die »Loya Jirga« Hamid Karzai zum Übergangspräsidenten. Am 4. Januar 2004 verabschiedete die Große Ratsversammlung eine neue afghanische Verfassung, die das Präsidentenamt mit weitreichenden Befugnissen ausstattete.

Bei den landesweiten Präsidentschaftswahlen am 9. August 2004 wurde Präsident Karzai mit einer Mehrheit von über 55 Prozent im Amt bestätigt. Am 18. September 2005 fanden – erstmals nach 36 Jahren – freie Parlamentswahlen statt, bei denen keine politischen Parteien, sondern nur unabhängige Kandidaten zugelassen waren. Erstmals in der Geschichte Afghanistans saßen nun 68 Frauen im 249 Sitze umfassenden Parlament.

3. Afghanistan Compact – Fortsetzung des Engagements für Sicherheit, Wiederaufbau und Entwicklung

Mit dem im Januar 2006 auf einer internationalen Afghanistan-Konferenz in London zwischen der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft unter Teilnahme hochrangiger Vertreter von 70 Staaten und internationalen Organisationen vereinbarten Afghanistan Compact begann die zweite Phase in Afghanistan. Der Afghanistan Compact enthielt die sicherheits-, innen- und entwicklungspolitischen Ziele für die anschließenden fünf Jahre und verknüpfte diese mit Zeitlinien und Messgrößen für die Zielerreichung. Auf der Pariser Afghanistan-Konferenz am 14. Juni 2008 wurden für die Realisierung der Ziele des Afghanistan Compact und der ANDS insgesamt über 20 Mrd. US-Dollar für die nächsten acht Jahre zugesagt. Die Konferenz zog zugleich eine kritische Halbzeitbilanz des Afghanistan Compact und entschied über Maßnahmen zur Verbesserung und Straffung der noch mängelbehafteten Koordinationsmechanismen.

4. Strategiewechsel

Nach der Wahl von Präsident Obama in den USA änderte sich dort die Betrachtung des Afghanistan-Einsatzes, indem die Vernachlässigung dieses Konfliktes zugunsten des Irak-Einsatzes ein Ende fand. Auf der militärischen Bühne wurde diese Änderung durch die Kommandoübernahme von General McCristal deutlich. Die Verstärkung des zivilen und militärischen Engagements, Surge genannt, ging mit einer Anpassung der operativen Verfahren im Sinne der Counterinsurgency-Doktrin in ihrer bevölkerungszentrierten Ausführung einher. Die Verbündeten schlossen sich diesem Ansatz im Zuge der London-Konferenz im Januar 2010 an. Allein mehr als 30.000 amerikanische Soldaten wurden zusätzlich nach Afghanistan verlegt. Der schon im Afghanistan Compact angelegte Prozess wurde mit massiven zusätzlichen Mitteln von bis zu 100 Mrd. Dollar pro Jahr insgesamt unterlegt. Gleichzeitig war in dem Strategiewechsel der Gedanke angelegt, dass man nach den Erfolgen, die ein verstärktes Engagement nach sich ziehen würden, eine schrittweise Reduzierung des Engagements in ~ einleiten könne.

5. International Security Assistance Force (ISAF) und US-amerikanische Kräfte

Diese internationale Friedenstruppe für Afghanistan hatte den Auftrag, die afghanische Regierung bei der Wahrung der Menschenrechte, der Herstellung und Wahrung der inneren Sicherheit, der Auslieferung humanitärer Hilfsgüter und der geregelten Rückkehr von Flüchtlingen zu unterstützen. Sie sollte vor allem sicherstellen, dass sowohl die afghanischen Staatsorgane als auch das Personal der Vereinten Nationen und anderes internationales Zivilpersonal, insbesondere solches, das dem Wiederaufbau und humanitären Aufgaben nachgeht, in einem sicheren Umfeld arbeiten können.

Anfänglich wurde die strategisch-operative Führung der ISAF von einer Lead Nation wahrgenommen. Ab August 2003 übernahm die NATO die Gesamtführung und damit ihre erste militärische Führungsrolle außerhalb des Euro-Atlantischen Raums. Auf dem Höhepunkt der Aktivitäten von ISAF bestand diese Truppe aus etwa 130.000 Soldaten. Deutschland hatte im Jahr 2011 die Höchststärke von 5.433 Soldaten in ~ stationiert.

Etwa ab 2012 kamen zwei Faktoren zusammen, die das internationale Engagement in Afghanistan weg vom Kampfeinsatz und hin zu einer Aufbau- und Ausbildungsmission für die afghanischen Sicherheitskräfte veränderten. Zum einen hatte das verstärkte Engagement in den ersten Jahren der Obama-Administration vermeintliche Erfolge gezeigt, die zum Optimismus Anlass gaben. Zum Zweiten zeigte sich nach über zehn Jahren des Konflikts eine gewisse Konfliktmüdigkeit bei den ISAF-Mitgliedern, die etwa im Fall Kanadas und Frankreichs zum völligen Rückzug bzw. zum Abzug der Streitkräfte aus der Mission führte. Die NATO gab die Sicherheitsverantwortung schrittweise an die afghanische Regierung zurück, und am 31.12.2014 endete die ISAF-Mission.

6. Operation Resolute Support

Am Folgetag begann die deutlich kleinere Operation Resolute Support (ORS). Ziel dieser Mission war vor allem die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte (TAA – Train, Advise, Assist). Wenn es gelänge, so die Logik der Operation, die afghanische Regierung mit einem schlagkräftigen Sicherheitsapparat aus Militär und Polizei auszustatten, dann könnte die Stabilität im Land von eigenen Kräften gewährleistet werden und würde immer weniger internationales Engagement erfordern. Obgleich die NATO ganz Afghanistan als Operationsgebiet festgelegt hatte, kehrte ORS wieder zu einem eher regionalen Ansatz zurück. Im sogenannten »Nabe-Speichen-Konzept« wurde die Nabe vom Hauptquartier in Kabul gebildet, während die vier Regionalkommandos Nord, Süd, Ost, West als Speichen bezeichnet wurden. Zwar konnte ORS durchaus Erfolge beim Aufbau der Sicherheitskräfte aufweisen, allerdings gab es auch immer wieder Rückschläge von desertierenden Einheiten oder korrupten Strukturen in ~.

7. Der Weg zum Abzug

Ein weiterer amerikanischer Strategiewechsel, der aufgrund der dominierenden Rolle der USA alle in ~ engagierten Nationen betraf, kam mit der Präsidentschaft Donald Trumps. Dieser hatte bereits im Wahlkampf angekündigt, die »unendlichen Kriege« der USA rasch beenden zu wollen und arbeitete gleich zu Beginn seiner Präsidentschaft in diese Richtung. Dabei lag das Problem weniger darin, dass der Präsident das amerikanische Engagement verringern wollte, sondern dass er stets neue Abzugsideen unabgestimmt, meist über Twitter, verkündete. In den ersten beiden Jahren gelang es den erfahrenen Regierungsmitgliedern noch, wie Verteidigungsminister James Mattis, die Vorstöße des Präsidenten zu verwässern oder hinauszuzögern. Nachdem Trump sein Kabinett aber allein mit willfährigen Vertretern bestückt hatte, setzte er seine Ankündigungen ohne Rücksicht auf Verbündete oder die Eigeninteressen der USA um. Dabei mischten sich durchaus vernünftige Vorstöße mit den oft verqueren Initiativen des Präsidenten. Im Juli 2018 begannen die USA Friedensgespräche mit den Taliban in der katarischen Hauptstadt Doha, die vom ehemaligen US-Botschafter Zalmay Khalilzad geleitet wurden. Die Vorgänger Trumps hatten stets direkte Verhandlungen mit den Taliban abgelehnt, da dies die Autorität der afghanischen Regierung untergraben würde – Trump setzte sich über diese Bedenken hinweg. Diese Verhandlungen sahen eine schrittweise Verminderung der amerikanischen Truppenpräsenz in Afghanistan vor, ohne dass die Bedingungen des Abzugs völlig eindeutig waren. Da die US-Streitkräfte für die Unterstützung der übrigen NATO-Mitglieder in Afghanistan unerlässlich sind, würden auch diese schrittweise abziehen müssen. Nachdem Präsident Trump den Friedensprozess einmal platzen ließ, gelang im Februar 2020 ein Durchbruch, der einen Teilabzug auf 8.600 US-Soldaten bis Mitte 2020 vorsah. Trump kündigte zwar im Oktober 2020 noch einmal den Abzug aller Streitkräfte bis Weihnachten an, dieser wurde aber von der militärischen Führung nicht umgesetzt. Stattdessen wurde die Zahl amerikanischer Soldaten bis zum 15. Januar 2021 auf 2.500 gekürzt.

Nach dem Präsidentenwechsel in den USA wurde die Entscheidung zum endgültigen Abzug der USA aus Afghanistan, der zwangläufig auch den Abzug der NATO zur Folge hat, sehr rasch getroffen. In Abstimmung mit den Verbündeten erklärte Präsident Biden im Frühjahr 2021, den militärischen Einsatz in Afghanistan zu beenden und die Truppen bis zum 11. September 2021, also genau 20 Jahre nach dem Angriff auf die Twin Towers in New York, nach Hause zu holen. Die NATO folgte, indem sie am 14. April 2021 ebenfalls ihren Rückzug verkündete. Im August 2021 spitzte sich die Situation in ~ noch einmal dramatisch zu. Die von der internationalen Gemeinschaft ausgebildeten afghanischen Streitkräfte wurden von den herannahenden Taliban überrannt und ergaben sich kampflos. Die Taliban-Führer übernahmen in Kabul innerhalb von Tagen die Macht, nachdem die Regierung geflohen war. Der Deutsche Bundestag mandatierte daraufhin mit großer Mehrheit einen Evakuierungseinsatz mit bis zu 600 Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan, um deutsche und internationale Staatsbürger sowie afghanische Ortskräfte außer Landes zu bringen. Bis zum Ende dieser gefährlichen Mission am 26. August 2021 hatte die Bundeswehr über 5.300 Personen evakuiert.

Afghanistan Compact

Grundsatzartikel »Afghanistan«

Afghanistankonflikt

Grundsatzartikel »Afghanistan«

Afghanistankonzept der Bundesregierung

Grundsatzartikel »Afghanistan«

African Union Mission Sudan (AMIS)

Bezeichnung für eine Friedensmission der Afrikanischen Union (AU) in der westsudanesischen Region Darfur zur Überwachung des am 25. April 2004 in N’Djamena (Tschad) von der sudanesischen Regierung, der Sudanesischen Befreiungsbewegung (Sudan Liberation Movement – SLM/Sudan Liberation Army – SLA) und der Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit (Justice and Equality Movement – JEM) vereinbarten Waffenstillstands. Darüber hinaus sollte ~ im Einsatzgebiet der Zivilbevölkerung in unmittelbarer Notlage helfen und humanitäre Hilfeleistungen ermöglichen.

Der Einsatz von ~, die auch eine bewaffnete Schutztruppe umfasste, war vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 30. Juli 2004 mit Resolution 1556 (2004) gemäß Kap. VII der Charta der Vereinten Nationen gebilligt worden. Zuvor hatten am 28. Mai 2004 die Konfliktparteien und die Afrikanische Union in Addis Abeba eine Vereinbarung getroffen, mit der die Erstgenannten dem Einsatz einer AU-geführten Friedensmission zustimmten.

Die AU hatte im August 2004 zunächst 300 Soldaten und 80 Militärbeobachter in den Sudan entsandt (AMIS I). Da mit diesem Einsatz die Lage in der Region nicht beruhigt werden konnte, beschloss der Friedens- und Sicherheitsrat der AU am 20. Oktober 2004 eine weitere Aufstockung des ~-Kontingents (AMIS II).

Das Gesamtkontingent der ~ wuchs bis auf etwa 7.000 Soldaten. Darüber hinaus stellen zahlreiche afrikanische Länder Polizisten bei. Großbritannien, die Niederlande und – seit Dezember 2004 – auch Deutschland unterstützten mit Transportleistungen.

Der Deutsche Bundestag stimmte am 3. Dezember 2004 mit großer Mehrheit einer Beteiligung der Bundeswehr an der Lufttransportunterstützung für ~ mit bis zu 200 Soldaten zu. ~ konnte nie die erhoffte Wirkung entfalten. Grund dafür waren neben fehlendem Friedenswillen der Konfliktparteien vor allem Defizite in der Führung, Struktur, Ausrüstung und Versorgung dieser afrikanischen Friedenstruppe, die dem herausfordernden Szenario in dieser Region, die groß wie Frankreich ist, aber kaum über Transportwege und Infrastruktur verfügt, nicht gewachsen war. ~ wurde am 1. Januar 2008 von der United Nations and African Union Mission Darfur (UNAMID) als Nachfolgemission abgelöst.

Afrikanische Union (AU)

Am 9. Juli 2002 im südafrikanischen Durban auf Initiative des libyschen Staatschefs Muammar el-Gaddafi gegründete Nachfolgeorganisation der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU). Hauptsitz der ~ ist die äthiopische Hauptstadt Addis Abeba.

Die in der »Konstituierenden Akte der ~« im Juli 2000 definierten Ziele der ~ sind vor allem Stärkung der Solidarität der afrikanischen Völker, Verteidigung der Souveränität der Mitgliedstaaten, verbesserte Kooperation in der politischen Konsensbildung, Förderung von Friede und Stabilität, Armuts- und Krankheitsbekämpfung, Förderung demokratischer Strukturen und Einhaltung der Menschenrechte, während sich die OAU primär in den Bereichen Postkolonialismus und Abschaffung der Apartheid engagiert hatte.

Die ~ zählt 53 Mitgliedstaaten und umfasst alle afrikanischen Länder mit Ausnahme Marokkos; die Mitgliedschaft von Mauretanien ist seit August 2005 aufgrund des dortigen Militärputsches vorübergehend suspendiert.

Bei der Schaffung ihrer Institutionen hat sich die ~ stark an der Organstruktur der Europäischen Union orientiert.

Die wichtigsten Institutionen der ~ sind:

•Versammlung der Staats- und Regierungschefs (vorher: Gipfeltreffen der OAU)

•Exekutivrat (vorher: Ministerrat)

•Kommission (vorher: Generalsekretariat)

•Panafrikanisches Parlament (neu, Sitz in Midrand-Südafrika, 1. Sitzung im März 2004)

•Gerichtshof (neu)

•Komitee der ständigen Vertreter (neu)

•Friedens- und Sicherheitsrat (neu, gehört zur Kommission)

Neben der weitgehenden Umgestaltung der Strukturen unterscheidet sich die ~ von der ehemaligen OAU vor allem in dem ausdrücklichen Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten und in der Abkehr vom Prinzip der Nichteinmischung in andere Staaten. Die Satzung der ~ sieht ein Interventionsrecht unter »schwerwiegenden Umständen« (Kriegsverbrechen; Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) vor.

Aus sicherheitspolitischer Sicht ist die Schaffung des Friedens- und Sicherheitsrates von besonderer Bedeutung. Der Rat wurde am 25. Mai 2004 offiziell gegründet und besteht aus 15 von der Versammlung der Staats- und Regierungschefs gewählten Mitgliedern. Strittige Entscheidungen werden mit Zweidrittelmehrheit gefällt, ein Vetorecht wie im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen existiert also nicht. Ziele des Rates sind die Förderung von Frieden, Demokratie und Guter Regierungsführung. Dazu ist er mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. So kann er im Falle schwerwiegender Umstände (s. o.) in einem Mitgliedstaat der Versammlung der Staats- und Regierungschefs die Durchführung einer militärischen Intervention empfehlen. Im Falle eines verfassungswidrigen Regierungswechsels in einem Mitgliedstaat kann er sogar selbst Sanktionen gegen das Land verhängen. Der Rat soll darüber hinaus eine gemeinsame afrikanische Verteidigungs- und Sicherheitspolitik umsetzen, die im Februar 2004 von der ~ offiziell beschlossen wurde. Mit der ab Juli 2004 in der Konfliktregion Darfur eingesetzten African Mission in Sudan (AMIS) hat die ~ erstmals die Verantwortung für eine VN-mandatierte Friedensmission übernommen und damit erste Schritte hin zu einer eigenen sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit unternommen. AMIS zeigte jedoch zugleich die noch bestehenden Grenzen der Leistungsfähigkeit dieser Organisation auf.

Zur Verwirklichung ihres Ziels wirtschaftlicher Entwicklung haben Mitgliedstaaten der ehemaligen OAU bereits im Juli 2001 in Lusaka (Sambia) einen ehrgeizigen Aufbauplan für ihren Kontinent (Bezeichnung seit Oktober 2001: New Partnership for Africa’s Development – NePAD) entwickelt, der im Gegenzug für westliche Aufbauhilfen demokratische Verhältnisse und rechtsstaatliche Regierungstätigkeit verspricht.

Die G8 haben sich in ihrem Afrika-Aktionsplan vom Juni 2002 zur konkreten Unterstützung der NePAD-Initiative verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde beim G8-Gipfel in Heiligendamm (Juni 2007) wiederholt.

Die zwischen EU und ~ gemeinsam erarbeitete und beim EU-Afrika-Gipfel in Lissabon am 8./9. Dezember 2007 verabschiedete EU-Afrika-Strategie und der dazugehörige Aktionsplan liefern ebenfalls einen umfassenden Rahmen für die künftige Zusammenarbeit beider Organisationen. Zu den in der Strategie definierten Zielen gehört die Förderung von Frieden und Sicherheit, nachhaltiger Entwicklung, guter Regierungsführung und Menschenrechten, die Unterstützung bei der Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele sowie eine breit angelegte Partnerschaft, welche die Menschen in den Mittelpunkt stellt und die Zivilgesellschaft umfassend mit einbezieht.

Deutschland arbeitet eng mit der ~ und verschiedenen Regionalinstitutionen zusammen und ist bei der ~ akkreditiert. Es unterstützt den Aufbau von Kapazitäten bei der ~ und ihren Regionalorganisationen bei ihrer Zusammenarbeit und Netzwerkbildung, liefert Expertise und strategische Beratung in den Bereichen Konfliktanalyse, Konfliktprävention und Konfliktbearbeitung sowie für die Entwicklung eines Frühwarnsystems, stärkt die zivilen Komponenten der afrikanischen Strukturen zur Friedenserhaltung und Friedenskonsolidierung, stärkt die Kapazitäten im Bereich der Kleinwaffenkontrolle und der Kontrolle illegalen Waffenhandels und unterstützt Friedenskonsolidierungs- und Post-Konflikt-Programme (auch über Nichtregierungsorganisationen). Bei ihrer Mission in Sudan (AMIS) wurde die ~ von Deutschland durch die Bereitstellung von Lufttransport für Truppenrotationen unterstützt.

Afrikanischer Nationalkongress

(engl.: African National Congress – ANC)

Afrikanische Partei in Südafrika, die 1912 von den Bantu mit dem Ziel sozialer, ökonomischer und politischer Gleichberechtigung für die schwarze Bevölkerung gegründet wurde. Vor dem Hintergrund der Politik der Apartheid der weißen Minderheitsregierung leistete der ~ in der Zeit von 1960 bis 1990 politische Arbeit im Untergrund. Ihr politischer Führer, Nelson Mandela, wurde nach dem Ende der Apartheid im Juli 1991 zum Präsidenten Südafrikas mit einer weißen Regierung gewählt. Im Dezember 1993 führten die Verhandlungen des ~ mit der Regierung zur neuen Verfassung. Mandela wurde 1994 mit der absoluten Mehrheit vom Volk zum Präsidenten gewählt. Inkatha

Agenda für den Frieden

Dokument des ehemaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN-GS) Boutros Boutros-Ghali vom 17. Juni 1992, in dem dieser in Umsetzung der Erklärung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN-SR) vom 31. Januar 1992 der ersten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs abgehaltenen Sitzung des VN-SR eine »Analyse sowie Empfehlungen zu der Frage auszuarbeiten [hatte], wie die Kapazität der Vereinten Nationen zur vorbeugenden Diplomatie, zur Friedensschaffung und zur Friedenssicherung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch) und ihrer Bestimmungen gestärkt und effizienter gestaltet werden kann«.

Die aus zehn Kapiteln bestehende ~ ermöglichte erstmals einen ganzheitlichen Blick auf das Krisenmanagement-Instrumentarium der Vereinten Nationen nach dem Ende des Kalten Krieges, geht von einem erweiterten Sicherheitsbegriff aus und entwickelt einen modellhaften Konfliktlösungskreislauf.

Kernpunkte der ~ sind u. a.:

•die Ausweitung des klassischen Konzepts friedenserhaltender Maßnahmen durch den präventiven Einsatz von Friedenstruppen;

•die Schaffung von »standby-arrangements« der VN;

•die Stärkung der Rolle der Regionalorganisationen (Regionale Abmachungen) im Bereich friedenserhaltender Maßnahmen;

•die Schaffung von »standby-forces« der VN;

•die Stärkung der Rolle des Internationalen Gerichtshofs;

•die dauerhafte Überwindung der Finanzkrise der VN und

•die Institutionalisierung von Treffen des VN-SR auf hoher Ebene.

Die ~ wurde im VN-SR und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen intensiv erörtert und in wissenschaftlichen Kreisen diskutiert. In der am 3. Januar 1995 vorgelegten »Ergänzung zur Agenda für den Frieden« griff Boutros-Ghali einzelne Aspekte erneut auf, berücksichtigte Erfahrungen und Erkenntnisse der zurückliegenden Jahre (z. B. zur Rolle der VN in innerstaatlichen Konflikten) und identifizierte weiteren Entscheidungsbedarf (im Bereich Peacekeeping z. B. Abgrenzung von Führungsebenen, Notwendigkeit schneller Eingreifkräfte, angemessene Ausrüstung/Ausbildung, Informationspolitik). Auch wenn die Agenda für den Frieden durch spätere Reformansätze weiterentwickelt und überlagert wurde, bleibt sie von Bedeutung als ein Dokument der Weichenstellung für die Vereinten Nationen und die sukzessive Weiterentwicklung der VN-Friedenssicherung in einer zeithistorischen Phase des weltpolitischen Umbruchs.

Agenda für Entwicklung

Als Ergänzung zur Agenda für den Frieden und nach Aufforderung durch die VN-Generalversammlung (1992) durch den ehemaligen Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN-GS), Boutros Boutros-Ghali, unter Berücksichtigung von Anregungen der Mitgliedsländer im Mai 1994 vorgelegter Bericht für ein umfassendes Entwicklungskonzept, das auf den fünf Säulen Frieden, Wirtschaft, Umwelt, soziale Gerechtigkeit und Demokratie ruht. Zusammen mit den durch Boutros-Ghali im November 1994 ergänzend vorgelegten Empfehlungen (insbesondere zur Revitalisierung der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, für ein wirksames multilaterales Entwicklungssystem und für verbesserte Entwicklungsaktivitäten der VN) ist die Agenda für Entwicklung ein entschiedenes Plädoyer für eine neue nachhaltige Entwicklung und kann insofern als früher Vorläufer der im Rahmen der VN beschlossenen Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) sowie der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs, Agenda 2030) gelten.

Nach mehrjähriger Beratung im Rahmen einer im Dezember 1994 eingesetzten Arbeitsgruppe hat die VN-Generalversammlung im Juni 1997 unter dem Titel »Agenda for Development« den Bericht einer 1994 eingesetzten Arbeitsgruppe angenommen, der sich auf wesentliche Impulse Boutros-Ghalis stützt. Die ~ wurde zu einem wichtigen Referenzdokument für Verhandlungen und Resolutionen der Vereinten Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich.

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im September 2015 beschlossener Aktionsplan für die Transformation der Welt bis 2030 unter der Maßgabe von 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs). Die ~ führt die Anstrengungen zur Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals – MDGs) fort. Sie umfasst Aspekte der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung und hat universelle Gültigkeit. Die SDGs beinhalten u. a. die Überwindung der Armut (SDG 1), die Beseitigung des Hungers (SDG 2), Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13), Schutz des Lebens unter Wasser (SDG 14) sowie Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen (SDG 16). In regelmäßigen Zwischenberichten wird der jeweilige Stand der Umsetzung festgestellt.

Aggression

Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat, eine Staatengemeinschaft oder ein Bündnis gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates oder eine andere mit der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch) nicht zu vereinbarende Art und Weise politischen Handelns.

1. Vor dem Hintergrund der traumatischen Erfahrungen des Ersten Weltkrieges versuchte bereits der Völkerbund 1923 und 1924, den Begriff ~ verbindlich zu definieren und völkerrechtlich zu implementieren. Dieser Versuch scheiterte. Obwohl die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN-GV) diese Initiative 1950 wieder aufgriff, gelang es erst 24 Jahre später, eine Definition zu erarbeiten, die am 14. Dezember 1974 von der VN-GV angenommen wurde:

»Ein Aggressionskrieg ist ein Verbrechen gegen den Weltfrieden.«

(Entschließung 3314 der VN vom 14. Dezember 1974)

2. Als ~ wird von den VN beschrieben:

Besetzung oder gewaltsame Annexion von Gebieten; Beschießung oder Bombardierung fremder Hoheitsgebiete; Blockade der Häfen oder Küsten eines Staates; militärischer Angriff auf die Streitkräfte eines anderen Staates; Einsatz von Streitkräften auf Gastterritorien über das Einverständnis der Gastgebernation hinaus; Bereitstellung eigenen Hoheitsgebietes für Angriffshandlungen einer fremden Nation gegen einen dritten Staat, Entsendung bewaffneter Banden, Freischärler, Söldner durch einen Staat oder in seinem Namen, die die bisher genannten Aggressionshandlungen ausführen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann weitere Handlungen als ~ definieren. Eine ~ kann weder politisch, wirtschaftlich noch militärisch gerechtfertigt werden. Von dieser Definition bleiben jedoch unberührt:

•das Recht der Völker auf Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit, wenn diese gewaltsam vorenthalten werden;

•das Recht der Völker unter Kolonial- und Rassenherrschaft oder anderen Formen der Fremdherrschaft, für ihre Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit zu kämpfen, Unterstützung zu suchen und diese in Übereinstimmung mit der VN-Ch anzunehmen.

Nach VN-Ch, Art. 51 sind Maßnahmen überfallener Staaten zur individuellen und/oder kollektiven Selbstverteidigung bzw. Anwendung von Waffengewalt gegen einen Aggressor »naturgegebenes Recht« und damit keine ~. Grundsatzartikel »Internationaler Strafgerichtshof«

Aggressor

Person, Gruppe oder Staat, der eine Aggression führt.

Agreement

Zustimmung, Vereinbarung. In der englischen Rechtssprache Bezeichnung für politisch, aber nicht rechtlich verbindliche Vereinbarungen zwischen Staaten. Es bedarf im Unterschied zum völkerrechtlich verbindlichen Vertrag keiner parlamentarischen Zustimmung und Ratifizierung.

Aide Memoire

Niederschrift einer mündlich vorgetragenen Erklärung im diplomatischen Verkehr. Außenpolitik

Air Command & Control System

Einsatzführungssystem Luftstreitkräfte

Air Policing

Aufgabe im Rahmen der Wahrnehmung der Lufthoheit. Sie beinhaltet den Einsatz von Jagdflugzeugen zur Luftraumüberwachung im Frieden, um die Unversehrtheit des nationalen Luftraums zu wahren.

Airborne Early Warning and Control System (AWACS)

NATO Fliegendes Frühwarn- und Überwachungssystem

Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation

Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr (ZInfoABw)

Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)

Grundsatzartikel »Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe«

Aktive Cyber-Abwehr

Maßnahmen der ~ können eine große Bandbreite von Eingriffen im zivilen Kontext umfassen, die über eine (passive) Prävention und Detektion von Cyber-Angriffen zum Schutz der eigenen Systeme (z. B. mittels Firewalls oder Antivirenprogrammen) hinausgehen. Dies sind u. a. Maßnahmen wie Umlenken oder Blockieren von Schadsoftware-Kommunikation oder Überlastungsangriffen (sog. Distributed Denial of Service oder DDoS-Angriffe) oder das Löschen von Dateien. Ein »Cyber-Gegenangriff« (umgangssprachlich oftmals auch »Hackback«) als höchste nichtmilitärische Stufe der ~ hat zum Ziel, durch Störung oder Manipulation der vom Angreifer genutzten IT-Systeme mit informationstechnischen Mitteln den Cyber-Angriff abzubrechen oder dessen Wirkung abzuschwächen. Eine einheitliche Definition für ~ existiert nicht. Da für den Einsatz von ~ in Deutschland bislang keine rechtliche Grundlage existiert, besondere Fachkenntnisse erforderlich sind und die politische Diskussion hierzu nicht abgeschlossen ist, werden bislang keine entsprechenden Maßnahmen durchgeführt. Cyber-Abwehr

Aktivität in der Ägäis

Grundsatzartikel »Einsätze der Bundeswehr«

AKP-Staaten Lomé-Abkommen

Akzeptanz

Einverständnis, Bejahung. Der Begriff gewann in der gesellschaftspolitischen Diskussion vor dem Hintergrund der Nachrüstungsdebatte eine beherrschende semantische Bedeutung. In der allgemeinen sicherheitspolitischen Diskussion ist ~ ein Schlüsselbegriff für die Zustimmung oder Ablehnung der Bürger gegenüber politischen Entscheidungen geworden.

Al Kaida Al-Qaida

Alarmsystem

Systematische Zusammenfassung aller Verfahren der Zustimmung, Auslösung und Aufhebung von Maßnahmen, die der Herstellung der Einsatzbereitschaft von Streitkräften in einer Krise bzw. im Verteidigungsfall dienen. Das ~ der Bundeswehr beruht auf Vereinbarungen innerhalb der NATO.

d’Albion, Plateau

Ehemaliges Stationierungsgebiet französischer landgestützter strategischer Nuklearwaffen im Südosten Frankreichs (Haute-Provence).

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die ~ ist das erste Dokument in der Geschichte der Menschheit, das die Grundrechte des Einzelnen mit dem Anspruch weltweiter Geltung zusammenführt. Die ~ wurde am 10. Dezember 1948 in Form einer feierlichen Deklaration von der VN-Generalversammlung verabschiedet. Die ~ enthält in 29 Artikeln eine umfassende Aufzählung von Freiheitsrechten, Gleichheitsrechten sowie staatsbürgerlichen und sozialen Rechten.

Allgemeine Reserve

In der Bundeswehr die Gesamtheit aller verfügbaren nichtbeorderten Reservisten. Diese stehen bei Bedarf und Eignung für eine Mobilmachungsverwendung zur Verfügung. Da es bei der Bundeswehr seit Ende des Kalten Krieges keine Pläne zur Mobilmachung mehr gibt ist der Einsatz der Allgemeinen Reserve derzeit unwahrscheinlich.

Allgemeine Wehrpflicht

Grundsatzartikel »Wehrpflicht und Freiwilligkeitsprinzip«

Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen

(engl.: General Agreement on Tariffs and Trade – GATT)

1947 gegründete Sonderorganisation der 