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Die seit einiger Zeit in Politik und Medien vorherrschende Auffassung von Antisemitismus sorgt für Konflikte. Wissenschaftlich ist sie umstritten. Manche Kritiker warnen davor, einen »israelbezogenen Antisemitismus« zur Einschränkung von Grundrechten zu benutzen. Georg Auernheimer prüft verschiedene Definitionen und vergewissert sich, was Antisemitismus ausmacht und wie er sich äußert. Der Blick auf den christlichen Antijudaismus der europäischen Feudalgesellschaft bis hin zum Antisemitismus als Rechtfertigung des Holocaust verdeutlicht, wie tief diese Erbschaft sitzt. Und für die heutige Debatte stellt sich die Frage, wie sich das Verhältnis der Bundesrepublik zu Israel seit der Ära Adenauer entwickelt hat. Wie wandelten sich deutsche Israelbilder parallel zur Geschichte des Nahostkonflikts? Exkurse sind der DDR, jüdischem Leben unter arabischer und osmanischer Herrschaft sowie dem Zionismus gewidmet. Schließlich werden Strategien der Schuldabwehr vor allem mit Blick auf Israel thematisiert. Die Reflexion dieser Zusammenhänge ist für den Autor die Voraussetzung, um den Ressentiments gegen Jüdinnen und Juden sowie antisemitischen Narrativen erfolgreich den Boden zu entziehen.
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Seitenzahl: 185
Veröffentlichungsjahr: 2025
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Neue
Kleine Bibliothek 353
Georg Auernheimer
Staatsräson vor universellen Menschenrechten?
Folgende Ausgaben dieses Werkes sind verfügbar:
ISBN 978-3-89438-857-7 (Print)
ISBN 978-3-89438-922-2 (Epub)
1. Auflage
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Luxemburger Str. 202, 50937 Köln
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Vorwort
1. Das Verständnis von Antisemitismus – ein politisch kontroverses Thema
2. Die Realität des Antisemitismus
3. Erklärungsmodi für Antisemitismus
3.1. Sozialpsychologische Vorurteilsforschung
3.2. Autoritarismusstudien
3.3. Kapitalismus als Nährboden für Sozialdarwinismus
3.4. Ideologietheoretische Erklärungen
3.5. Eine empirische Studie über Israelkritik und Antisemitismus
4. Vom christlichen Antijudaismus zum Antisemitismus
4.1. Der christliche Antijudaismus in der Feudalgesellschaft
4.2. Judenemanzipation und Antisemitismus
4.3. Von der Ausgrenzung der Juden bis zum Holocaust
5. Die Bundesrepublik und die Last des Holocaust
5.1. Der Deal mit Israel, das neue Judenbild, Schlussstrich und Entlastung
5.2. Deutschland und Israel von 1991 bis 2023 in der unipolaren Welt
5.3. Rechtsnihilismus und die unerbittliche deutsche Staatsräson
6. Stigmamanagement und Strategien der Schuldabwehr
7. Überprüfung eines antisemitischen Stereotyps
8. Wie Antisemitismus bekämpfen?
Abschließende Thesen
Literatur
Anmerkungen
Es mag verwundern, vielleicht sogar befremden, dass in dieser Publikation der Nahostkonflikt ziemlich viel Raum einnimmt. Aber ich bin angesichts der kontroversen Debatten über diesen Konflikt, bei denen Weltbilder aufeinanderprallen, zu der Überzeugung gekommen, dass ich das Thema Antisemitismus gar nicht behandeln kann, ohne auf jenen »Hundertjährigen Krieg gegen Palästina« (Rashid Khalidi 2024) einzugehen, der euphemistisch Nahostkonflikt genannt wird.
Die Definition von Antisemitismus ist stark politisiert und es ist eine Verwirrung darüber entstanden, wann man jemanden des Antisemitismus beschuldigen kann oder muss. Das verlangt nach einer Klärung. Obrigkeitsstaatliche Verordnungen sind dafür untauglich. Die meinungsbildenden Gruppen in Europa sind vom klassischen Antisemitismus zum Philosemitismus umgeschwenkt. Beide haben projektive Anteile, die ohne den industriellen Massenmord an den europäischen Juden, aber auch ohne Israels Kampf um eine jüdische »Heimstatt« nicht zu verstehen sind.
Georg Auernheimer
Knapp fällt ein Apercu von Theodor W. Adorno aus dem Jahr 1945 aus: »Antisemitismus ist das Gerücht über die Juden« (Adorno 1993, 141). Ein Forscherteam um Wilhelm Heitmeyer hat für die mehrjährigen Untersuchungen von »Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit« Antisemitismus mit zwei Items operationalisiert: »Juden haben in Deutschland zu viel Einfluss« und »Durch ihr Verhalten sind die Juden an ihren Verfolgungen mitschuldig« (Heitmeyer 2002, 26).1 Beide Annäherungen an das Thema sind aufschlussreich. Vorläufig können wir drei Aspekte von Antisemitismus festhalten: die Fantasie über die »Macht der Juden«, die Entlastungsstrategie (»die Juden sind selbst schuld«) und das, was heute »Verschwörungserzählung« genannt wird, bei Adorno »das Gerücht«. Die angebliche Macht der Juden ist Gegenstand des Gerüchts. Dieses Stereotyp ist ein Kernelement des Antisemitismus.
Für den Antisemitismusforscher Werner Bergmann kennzeichnen »feindselige Urteile über die Juden als Kollektiv« den Antisemitismus. Dazu komme, dass den Juden darin »unveränderliche schlechte Eigenschaften sowie die Absicht zugeschrieben wird (sic), anderen Völkern Schaden zuzufügen … Diese Schädigung erfolgt oft verdeckt und kann sich nach Meinung der Antisemiten in allen möglichen Formen äußern: religiös als Christenfeindschaft, wirtschaftlich als unlautere Konkurrenz und Geldgier, politisch als Weltmachtstreben, als politische Radikalität und nationale Illoyalität, kulturell als ›Zersetzung‹ usw.« (Bergmann 2004, 26). Den Juden wurden immer alle Übel des jeweiligen Zeitalters angelastet. Ein extremes Beispiel liefert ein lokaler Vertreter des NS-Lehrerbundes, der 1938 Krieg, Revolution, Inflation, Gewaltherrschaft und Bürgerkrieg zu den Schäden zählte, die die Juden dem deutschen Volk zugefügt hätten.1 Christlicher Antijudaismus und traditioneller Antisemitismus teilen die Vorstellung von einer verborgenen und zersetzenden Tätigkeit der Juden in den Gemeinschaften, unter denen sie leben. Von politisch rechts wurden Juden in der Vergangenheit sowohl als stille Beherrscher des Finanzsystems als auch als revolutionäre Unruhestifter diffamiert (Mosse 1990, 214).
Ein Weg zum Verständnis von Antisemitismus ist es, einen Betroffenen zu Wort kommen zu lassen. Jakob Wassermann (1873-1934), ein äußerst erfolgreicher Romancier, hat 1921 in der Schrift »Mein Weg als Deutscher und Jude« die Situation des assimilationswilligen Juden reflektiert, an der er litt, weil er soziale Anerkennung vermisste. Sogar »fast sprachlosen Hass« hatte er in seiner Militärzeit erlebt, »von dem der Name Antisemitismus fast nichts aussagt« (Wassermann 1999, 39). »Dieser Hass hat Züge des Aberglaubens wie der freiwilligen Verblendung, der Dämonenfurcht wie der pfäffischen Verstocktheit, der Ranküne des Benachteiligten, Betrogenen ebenso wie der Unwissenheit …« (ebd.). Er bezieht sich in dieser Passage explizit auf die Haltung der Mannschaften, also der einfachen Soldaten. Seine Klage lässt sich sowohl als Beispiel dafür lesen, dass die Äußerungsformen von Antisemitismus vermutlich schichtspezifisch sind, als auch dafür, dass sie zumindest teilweise historisch spezifisch sind. Seine Klage über die gesellschaftlich geltende Zugehörigkeitsordnung beleuchtet die Lage der assimilierten Juden in der damaligen Zeit. »Ich wurde als Mensch nicht als zugehörig gefordert«, klagt Wassermann, »weder von den Menschen meines Ursprungs (also den Juden) … noch von denen meiner Wahl (also den Deutschen) … diese aber nahmen mich nicht auf und an« (Wassermann 1999, 34).
Ausgeschlossen zu sein, immer wieder als ein Fremder gesehen zu werden, diese Erfahrung teilen Juden und Jüdinnen mit anderen Minderheiten. Aber das Besondere ist: »Die Juden waren niemals völlig Teil der größeren Gesellschaften, in denen sie lebten; sie waren auch niemals völlig außerhalb dieser Gesellschaften« (Postone 2012). Die schmerzliche Erfahrung von Ignatz Bubis, damals Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland, bei einem Besuch in Rostock 1992 verdeutlicht das. Nach pogromartigen Ausschreitungen gegen Vietnamesen wollte er sich ein Bild von der Lage machen. Die taz berichtete am 3.11.1992:
»Während einer Pressekonferenz im Rathaus entblödete sich der Vorsitzende des Rostocker Innenausschusses, Karl-Heinz Schmidt (CDU), nicht, folgende Worte an den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland zu richten: ›Herr Bubis, Sie sind deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Ihre Heimat ist Israel. Ist das richtig so? …‹ Bubis fragte nach: ›Sie wollen mit anderen Worten wissen, was ich hier eigentlich zu suchen habe?‹«2
Der Antisemitismus erscheint oft versteckt. Die Mutter des rechtsextremen Stephan B., der am 9. Oktober 2019 den Anschlag auf die Synagoge von Halle verübte, erklärte wenige Tage später: »Er hat nichts gegen Juden in dem Sinne.« »Er hat was gegen die Leute, die hinter der finanziellen Macht stehen – wer hat das nicht?«3
Der 1879 von einer Gruppe um den Journalisten Wilhelm Marr kreierte Begriff ›Antisemitismus‹ sollte nicht wie heute das Syndrom von Vorurteilen und Diskriminierungen bezeichnen. Diese Bedeutung hat der Begriff erst später erlangt. Marr verstand darunter seine Pseudowissenschaft über die jüdische ›Rasse‹. Die Begriffsschöpfung markiert den Wechsel vom tradierten religiös gestützten Antijudaismus zum modernen Antisemitismus. Das Neue daran ist das rassistische Denken, womit Juden nicht mehr wie zuvor durch Übertritt zum Christentum der Verfolgung entgehen konnten.
Ob Antisemitismus als eine Variante von Rassismus gelten soll, sei dahingestellt. Gängige Ansicht ist, dass Rassismus als Rechtfertigung für das Kolonialsystem und die Sklaverei entstanden ist. Interessanterweise fanden antisemitische Bewegungen in Frankreich und Großbritannien nie großen Anklang (Mosse 1990, 227). Juden gelten nicht als unterlegen, sondern als übermächtig. Klar ist aber, dass der moderne Antisemitismus nicht ohne das in der Aufklärung geweckte Bedürfnis nach Klassifizierungen denkbar ist, was George L. Mosse in seiner Geschichte des Antisemitismus herausarbeitet. Als Gemeinsamkeiten von Rassismus und Antisemitismus könnte man ansehen: die Zuschreibung von Wesenseigenschaften, fantasierte und ambivalente Fremdbilder. Demnach ist der Jude einerseits übermächtig, andererseits hilflos unterwürfig; der Schwarze ist einerseits bedrohlich wild, andererseits ursprünglich, naiv, hat ›Rhythmus im Blut‹. Beide Ideologien (im Sinn von Stuart Hall) dienen der Rechtfertigung des Status quo, von Ausgrenzung oder Unterdrückung.
Mit der Verschärfung des Nahostkonflikts bzw. in dem Maß, in dem der Konflikt unlösbar zu erscheinen begann, weil sich herausstellte, dass die Forderungen der Palästinenser und die Vorstellungen der israelischen Regierungen unvereinbar waren, ist die Definition von Antisemitismus zum Politikum geworden.
2005 beschloss die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (englisch abgekürzt EUMC für European Union Monitoring Center) eine »Arbeitsdefinition« von Antisemitismus, die mit der Hervorhebung von israelbezogenem Antisemitismus ein neues Verständnis von Antisemitismus zum Maßstab machte. Die sieben auf Israel bezogenen Kriterien waren:
die Anschuldigung, die Juden oder Israel hätten den Holocaust erfunden oder übertrieben;
die Anschuldigung, die Juden stünden loyaler zu Israel als zu den Staaten, deren Bürger sie sind;
das »Abstreiten des Rechts auf jüdische Selbstbestimmung«, etwa durch die Darstellung Israels als rassistischem Projekt;
die »Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet oder gefordert wird«;
das »Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen«, für Israel (etwa der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordlegende);
»Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten«;
das »Bestreben, alle Juden kollektiv für Handlungen des Staates Israel verantwortlich zu machen«.
Die Arbeitsdefinition sollte handhabbare Kriterien zur praktischen »Erkennung, Identifizierung, Dokumentation, Bekämpfung und strafrechtlichen Verfolgung von Antisemitismus« anbieten, etwa für den Berufsalltag von Lehrern, Polizisten und Richtern. »Arbeitsdefinition« (working definition) bezeichnet hier nicht wie üblich eine für Analysezwecke noch zu schärfende Definition. Diese Definition hat vielmehr normativen Charakter und soll Maßstäbe für pädagogische oder juristische Maßnahmen setzen, sollte »als praktischer Leitfaden für die Erkennung und Dokumentation antisemitischer Vorfälle sowie für die Erarbeitung und Umsetzung gesetzgeberischer Maßnahmen gegen den Antisemitismus dienen«.4 Dabei sind die beispielhaft angeführten Urteile oder Meinungen ohne die je persönlichen Weltbilder nicht einzuordnen (Kempf 2015).
Daher ist der Definitionsversuch nicht für die angegebenen Zwecke tauglich. Dazu kommt, dass die aufgeführten Indizien oder Kriterien unter wissenschaftlichem und politischem Aspekt umstritten sind. Zum Beispiel könnte jemand, der Israel Rassismus vorwirft, belangt werden, obwohl von höchster internationaler Gerichtsbarkeit bescheinigt wird, dass die israelische Rechtsordnung ein Apartheidsystem stützt.5
Ungeachtet solch kritischer Fragen hat die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), zu Deutsch Internationale Allianz zum Holocaust-Gedenken, 1998 initiiert vom früheren schwedischen Ministerpräsidenten Persson zur Förderung des Gedenkens an den Holocaust, aber auch an den Genozid an den Roma,6 in Anlehnung an das EUMC 2016 eine um Israelbezüge ergänzte »Arbeitsdefinition« verabschiedet. Die IHRA setzt sich aus den Delegierten von 35 Mitgliedstaaten und Experten zusammen. Alles spricht dafür, dass es sich primär um ein politisches Gremium mit wissenschaftlicher Expertise handelt.
Die Arbeitsdefinition lautet: »Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und / oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.«7 Die angefügten »Beispiele zur Veranschaulichung« werden eingeleitet mit der Feststellung: »Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten.« Einschränkend wird angemerkt: »Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden.« Die Formulierung, dass sich Antisemitismus auch gegen den Staat Israel richten kann, fanden manche Beteiligte anscheinend ergänzungsbedürftig. Daher zum einen der Attributsatz, »der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird«, zum anderen der Nachsatz, der mit »allerdings«, in der englischen Fassung mit »however«, beginnt. Solche Klauseln hätten sich erübrigt, wenn nicht die Formulierung »Kritik am Staat Israel« gewählt worden wäre, obwohl es doch nur um Kritik an der Politik Israels gehen kann.2
Ungeachtet solcher Unklarheiten bestimmt diese Definition seitdem in westlichen Staaten das Verständnis von Antisemitismus, und hat sich als folgenreich für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit herausgestellt. Dass sie in der Bundesrepublik formell nicht rechtsverbindlich ist, wird in der Praxis meist missachtet. Für den Rechtswissenschaftler Lothar Zechlin ist sie »seltsam konturlos« (2020,105), als Regulierungsinstrument nach dem Urteil des Rechtswissenschaftlers Kai Ambos gänzlich untauglich. »Erfahrungen aus Kontexten, in denen die IHRA-Arbeitsdefinition als Regulierungsinstrument diente, zeigen, dass sie für erhebliche Einschränkungen von Grundrechten genutzt wird – sehr häufig auch gegen Juden, die die Politik der jeweiligen Regierung Israels kritisieren.«8 Genereller Zechlin: »Ganz offensichtlich unterliegt der Begriff Antisemitismus der Gefahr, im politischen Meinungskampf als Kampfbegriff instrumentalisiert zu werden« (2020, 110).
Ungeachtet wissenschaftlicher Bedenken und der rechtlichen Fragwürdigkeit hat die Bundesregierung im September 2017 entschieden, dass diese Arbeitsdefinition von allen Ressorts übernommen werden soll. Eine wichtige Funktion bei der Ahndung von Antisemitismus hat man der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus, gestartet 2015 in Berlin, übertragen, die sich an der IHRA-Definition orientiert. Sie wird von Bundes- und Landesbehörden, aber auch vom Zentralrat der Juden in Deutschland und von Stiftungen finanziert.
Sogar den Bericht des vom Bundestag selbst eingesetzten Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus hat man missachtet, als man daran ging, der IHRA-Definition Rechtskraft zu verleihen. Dieser Expertenkreis definiert Antisemitismus als »Sammelbezeichnung für alle Einstellungen und Verhaltensweisen, die den als Juden wahrgenommenen Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen aufgrund dieser Zugehörigkeit negative Eigenschaften unterstellen. Demnach geht es um die Feindschaft gegen Juden als Juden.«9 Wichtig, nicht nur in Bezug auf Israelkritik, ist der Appell des Expertenkreises, kontextbezogen zu urteilen. Es komme »darauf an, wer, was, wann sagt und ob die Kritik ohne Zuschreibungen an ein unterstelltes jüdisches Kollektiv erfolgt«10 Der israelische Schriftsteller Uri Avnery bringt es auf eine einfache Formel: »Antisemiten hassen die Juden, weil sie Juden sind, ganz unabhängig von dem, was sie tun« (2010, 49).
In Übereinstimmung damit haben 2021 mehrere hundert Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der sogenannten Jerusalemer Erklärung folgende Definition vereinbart: »Antisemitismus ist Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische).«11 Die Wissenschaftler halten die Arbeitsdefinition der IHRA für problematisch: »Denn die Definition der IHRA ist in zentralen Punkten unklar und weit offen für unterschiedliche Interpretationen, sie hat Verwirrung gestiftet und Kontroversen ausgelöst und schwächt daher den Kampf gegen Antisemitismus.«3 Sie stellen klar, dass die Unterstützung der palästinensischen Forderung nach uneingeschränkter Gewährung ihrer Bürger- und Menschenrechte, und auch ihrer nationalen Rechte, ebenso wenig antisemitisch ist wie Kritik am Zionismus. Auch die BDS-Kampagne als eine gewaltfreie Form des Protests sprechen sie vom Vorwurf des Antisemitismus frei.
Die politischen Realitäten lassen manches als antisemitisch bewertete Urteil hinterfragbar erscheinen. Wenn der Staat Israel »als jüdisches Kollektiv verstanden wird«, so deckt sich das mit dem erklärten Selbstverständnis Israels. Mit dem Nationalstaatsgesetz von 2018 ist das auch formell und offiziell so fixiert. Seit Israel sich als jüdischer Staat definiert, erschwert das die Differenzierung zwischen Israelis und Juden. Zusätzlich erschwert wird sie dadurch, dass Oppositionspolitiker die rechtszionistische Regierung teils noch an Radikalität zu übertreffen versuchen.12 Die IHRA bewertet das »Bestreben, alle Juden kollektiv für Handlungen des Staates Israel verantwortlich zu machen« als antisemitisch. Begünstigt wird diese Tendenz aber dadurch, dass sich jüdische Organisationen in der Diaspora, wie der Zentralrat der Juden in Deutschland, vorbehaltlos an die Seite jeder israelischen Regierung stellen und selbst Kriegsverbrechen negieren oder rechtfertigen. Wohl auch daher sieht sich ein Teil der Menschen jüdischer Herkunft durch diese Organisationen nicht vertreten und durch deren Politik gefährdet.13
Seit Jahren wird in mehreren europäischen Ländern und den USA die 2005 initiierte Kampagne »Boycott, Divestment, Sanctions« (BDS), die gegen den Siedlerkolonialismus gerichtet ist, als antisemitische Bewegung bekämpft. Der Deutsche Bundestag übernahm am 17. Mai 2019 mit großer Mehrheit den von Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen vorgelegten den Antrag »Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen«. Darin wurde unterstellt: »Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung sind antisemitisch.« Unter anderem wurde die Aufforderung zum Boykott Israels, eines wirtschaftlich und militärisch starken Staates, mit dem Slogan der Nazis »Kauft nicht bei Juden!« in Beziehung gesetzt.4 Dass die mit BDS verbundenen Forderungen UN-Resolutionen entsprechen, kümmert die Abgeordneten so wenig wie das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom Juli 2024, nach dem die seit 1967 anhaltende Besetzung und fortgesetzte Besiedlung der palästinensischen Gebiete durch Israel rechtswidrig ist.
Klarheit kann man nur mit dem Universalitätsprinzip gewinnen. Diesem gemäß darf niemand allein wegen seiner ethnischen Zugehörigkeit, sei sie national, religiös oder sonst irgendwie bestimmt, diskriminiert werden. Somit sind allein Vorurteile und Feindseligkeiten gegen Juden als Juden als antisemitisch zu verurteilen. Wenn einer Gruppe inhärente Wesenszüge zugeschrieben werden (Essentialisierung), so ist das rassistisch. Das halten die Autor:innen der Jerusalemer Erklärung einleitend fest, und das erlaubt auch eine Unterscheidung zwischen antisemitischer und nicht-antisemitischer Israelkritik.
Zusammenfassung: Die Kritik an israelischer Politik ist antisemitisch, wenn sie unter der Hand essentialistisch wird und auf typisch jüdische Eigenschaften Bezug nimmt, zum Beispiel auf »typisch jüdische List«. Es gibt aber Israelkritik, die von menschenrechtsbezogenen und pazifistischen Einstellungen getragen wird (empirischer Nachweis bei Kempf 2015, 51). Die Fokussierung auf »israelbezogenen Antisemitismus« schafft Unklarheit über die tatsächliche Verbreitung von Antisemitismus und Verwirrung bei seiner Bekämpfung. Und sie dient der Delegitimierung der Kritik an israelischem Regierungshandeln, was selbst der Hauptverfasser der IHRA-Arbeitsdefinition, Kenneth Stern, mittlerweile eingeräumt hat (Mashiach 2024, 11).
1Mit der Operationalisierung entscheiden die Forscher, welche Handlungen inklusive sprachlicher Äußerungen eine Einstellung der untersuchten Personen anzeigen sollen.
2Hierzu Zechlin: »Diese Vagheit der Definition ist kein Zufall, sondern auf Schwierigkeiten der Konsensfindung unter den Unterzeichnerstaaten zurückzuführen.« Auch »bei manchen NGOs« seien Formulierungen auf Kritik gestoßen (2020, 106).
3Im Original: »Because the IHRA Definition is unclear in key respects and widely open to different interpretations, it has caused confusion and generated controversy, hence weakening the fight against antisemitism.«
4Für Arne Andersen passt eher der Vergleich mit dem Appell jüdischer Organisationen in den USA: »Don’t buy German goods while Nazis rule!« während des NS-Regimes (der Freitag, 16.1.2024). Zur Enthistorisierung von Antisemitismus, genannt Eternalismus, Mashiach 2024.
Antisemitismus ist Realität, macht sich nicht nur mit öffentlichkeitswirksamen Anschlägen bemerkbar, sondern auch im Alltag. Eine Vorstellung vom alltäglichen Antisemitismus an Schulen vermittelt der Beitrag »Hey, ich bin Jude! – Jung. Jüdisch. Deutsch« von Jan Tenhaven, gesendet vom ZDF am 9. November 2020.14 Die Doku ist sicher nicht repräsentativ, nicht nur wegen der kleinen Zahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die zu Wort kommen, sondern auch wegen deren Rolle als bekennende Juden und Jüdinnen. Sie alle sind anscheinend in jüdischen Gemeinden aktiv. Aber ungeachtet dessen vermittelt der Film eine Vorstellung davon, wie sich Antisemitismus äußert oder äußern kann, anders gesagt: wie sich junge Juden in Deutschland heute fühlen. Fast alle beklagen ihren Exotenstatus, dass sie sich nicht als normale Schülerinnen und Schüler, Sporttreibende, Studierende oder eben als normale Deutsche fühlen können. Ein Sprecher erzählt, als er an eine neue Schule gekommen sei, habe es geheißen: »Wow! Wir haben einen Juden an der Schule.« Verständlich, dass das ein anhaltendes Unwohlsein bedingt. Mehrere erleben die Kommunikation mit ihrer Umwelt als »verkrampft«, so eine Sprecherin. Die Deutschen verhielten sich ihnen als Juden gegenüber unsicher, wofür einige auch mit Blick auf die Geschichte Verständnis zeigen. Eine junge Erwachsene möchte mit einem Erlebnis in der Bahn verdeutlichen, dass sie manchmal den Eindruck hat, dass sie wegen ihrer Herkunft gemieden wird. Ein Mann, der ihr gegenüber Platz genommen hatte, habe sich umgesetzt, als er einen Davidstern, den sie sichtbar trug, entdeckt habe. Es bleibt offen, ob sie das als feindselige Reaktion wahrgenommen hat. Zwei, drei berichten, dass ihnen öfters empfohlen worden sei, den Davidstern nicht offen zu tragen oder auf die Kippa als Identitätssymbol besser zu verzichten.
Konkrete Bedrohungssituationen oder Einschüchterung haben die, die im Film zu Wort kommen, weniger erlebt. Aber einige Erlebnisse kommen zur Sprache. Mindestens zweimal wird von Mobbing an der Schule berichtet, was für Kinder und Jugendliche eine äußerst beängstigende Erfahrung ist. Ein Jugendlicher hebt hervor, dass ihm bei einem tätlichen Angriff niemand beigestanden habe, dass er sich allein gefühlt habe. Eine andere erzählt, sie sei einmal als Jüdin beschimpft worden. Einer erinnert sich an Hakenkreuzschmierereien und Anspielungen auf Gas. Beispiele für geschmacklose und verletzende Anspielungen auf den Holocaust werden sonst nicht berichtet. Die Schauspielerin Iris Berben entnimmt solche Beispiele einem Buch, aus dem sie im Film vorliest. Zum Beispiel: »Dich hätte man vergasen sollen.« In einer ZDF-Doku von Anfang 2022 erzählt eine Mutter, dass ihrem zwölfjährigen Sohn Jonathan einmal entgegengeschleudert worden sei: »Schade, dass ihr nicht alle vergast worden seid.«15
Viele der Jugendlichen im Film beklagen sich, dass sie spontan auf Israel angesprochen, mit Israel in Verbindung gebracht oder gar für israelische Politik mit verantwortlich gemacht werden – zu beachten ist, dass der Film vor dem großen Gazakrieg und der entfesselten Siedlergewalt von 2023/24 gedreht wurde. Junge Jüdinnen oder Juden, die sich von der Politik Israels distanzieren, wurden vom Filmemacher nicht beteiligt. Eine Frau merkt nur an, dass sie »nicht alles gut findet«, was dort geschieht.
In der schon erwähnten ZDF-Doku von Anfang 2022 stellte Michael Rubinstein, Geschäftsführer des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden Nordrhein-Westfalen, fest: »Heute werden wir mit Klarnamen im Internet beschimpft. Und aus Schulen hören wir, dass Jude wieder ein Schimpfwort auf den Schulhöfen ist«.16 Der Film verdeutlicht das Sicherheitsbedürfnis der jüdischen Minderheit in Deutschland, das nicht nur vor dem Hintergrund des damals zwei Jahre zurückliegenden Anschlags auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 verständlich ist. Der schwer bewaffnete Täter hatte damals ein Massaker geplant. Für das jüdische Albert-Einstein-Gymnasium in Düsseldorf, das im Film vorgestellt wird, gelten umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen.
Lena Brasch (32), Autorin und Regisseurin in Berlin, berichtet 2025 im Interview: »Ich trage einen Davidstern am Finger. Den drehe ich seither (seit Oktober 2023, G. A.) regelmäßig um, einfach weil ich Schiss habe und auch schon ein paarmal angegangen wurde.« Was ist passiert? »Kurz nach dem 7. Oktober hatte mich irgendein Fascho in der Bahn angesprochen. Er sagte etwa: ›Ach, die Juden trauen sich wieder auf die Straße.‹ Im Internet wurde mir gedroht, nachdem ich eine Arbeit über jüdische Identität am Maxim Gorki Theater gemacht hatte.«17
Die Erfahrungen, die jüdische Deutsche heute, seit Israel von Teilen der Weltgesellschaft und UN-Organisationen einer genozidalen Kriegsführung beschuldigt wird, mit Judenhass machen, sind sicher weit schmerzlicher als vor einigen Jahren. Die Sozialen Medien leisten Angriffen erfahrungsgemäß Vorschub. Antisemitismus-Beauftragte und der Zentralrat der Juden in Deutschland klagen über anschwellenden Antisemitismus. Beratungsstellen registrieren einen erhöhten Hilfebedarf.
Anschläge auf jüdische Einrichtungen sind ein klares Indiz für Antisemitismus, wobei die Taten meist rechtsradikalen Gruppierungen und Jugendszenen zuzurechnen sind. Die Täter fühlen sich allerdings nicht selten durch die Politik, durch mediale Diskurse oder Internethetze ermutigt. Der Anschlag auf die Synagoge von Halle war der bedrohlichste unter den Anschlägen, die in einer Liste von Wikipedia aufgelistet werden.18 Dort werden neben Anschlägen auf Synagogen und jüdische Bürger auch Anschläge auf jüdische Restaurants, die Schändung jüdischer Friedhöfe und Gedenkorte aufgezählt. Ab 2010 hat nach diesen Angaben augenscheinlich die Bedeutung des Nahostkonflikts für die Bedrohung jüdischer Bürger und Einrichtungen zugenommen. Denn nun tauchen öfter in der Täterbeschreibung die Adjektive »palästinensisch« oder »arabisch« auf, zum Teil vielleicht auf Verdacht hin.
