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Seit ihr bereit für ein außergewöhnliches Abenteuer? Dann auf in ein Auslandspraktikum. Aber wie soll ich das angehen und welche Dinge sollte ich unbedingt beachten? Dafür ist der Ratgeber "Abenteuer Auslandspraktikum" genau das richtige! Der Ratgeber wurde aus eigener Erfahrung geschrieben und ist somit wirklichkeitsgetreu.
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Seitenzahl: 63
Veröffentlichungsjahr: 2016
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Elena Islitzer
Abenteuer Auslandspraktikum
Hilfe, Tipps und Ratschläge
Dieses ebook wurde erstellt bei
Inhaltsverzeichnis
Titel
Allgemeines
Vor dem Praktikum
Während des Praktikums
Am Ende des Praktikums
Wieder zu Hause
Zusammenfassung
Impressum neobooks
Abenteuer Auslandspraktikum
Hilfe, Tipps und Ratschläge
von Elena Islitzer und Victoria Hanser
Vorwort
Am Ende der dritten Klasse der HLW-Lienz (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe) muss von den Schülerinnen und Schülern ein 12-wöchiges Pflichtpraktikum im Tourismussektor absolviert werden. Im Zuge des Praktikums ist es auch möglich, diese 12 Wochen in einem Betrieb im Ausland zu verbringen. Diese Chance haben wir, Elena Islitzer und Victoria Hanser, genutzt und dadurch einen Praktikumsplatz in Südengland gefunden.
Der Weg vom Entschluss ins Ausland zu gehen, bis hin zum Arbeitsantritt war weit, steinig und stellte uns vor einige Probleme, welche später noch genauer erläutert werden. Diese Hürden waren der Startschuss für das Thema unserer Diplomarbeit, denn einerseits möchten wir zu Auslandspraktika animieren und andererseits Hilfe und Ratschläge für Probleme und Situationen jeglicher Art liefern.
Obwohl es bisher viele Informationen und Tipps für den Aufenthalt im Ausland gibt, sind diese schwer zu finden und teilweise nicht praxisorientiert. Diese Tatsache haben wir zum Anlass genommen, das Thema im Rahmen unserer Diplomarbeit aufzuarbeiten damit sich zukünftige Praktikantinnen und Praktikanten besser zurechtfinden und motivierter ins Arbeitsleben starten können.
Einleitung
Auf eigenen Beinen stehen, das ist sehr faszinierend und kann doch sehr furchteinflößend sein. Diese Erfahrung machten wir, als wir unser Pflichtpraktikum an unserer Schule absolvierten. Arbeiten im Ausland, klingt sehr aufregend und wunderbar, ist es auch. Wir möchten Schülerinnen und Schülern die sich zu diesem Schritt entscheiden, eine Hilfestellung geben, denn es kann sehr schwer sein sich zu orientieren. Wir suchten selbst nach einem Ratgeber, doch keiner konnte uns wirkliche Einblicke und Ratschläge geben. Deshalb haben wir uns vorgenommen, ein klar gegliedertes Buch zu schreiben, denn es ist sehr wichtig über die wichtigsten Schritte vor, während und am Ende des Auslandspraktikums ausreichend informiert zu sein.
Das Buch ist in folgende Kapitel aufgebaut:
Vor dem Praktikum:
Kapitel: In welchem Bereich?, Wohin?, Wie lange? und mit wem?
Kapitel: Praktikumsplatzsuche inkl. Schritte der Bewerbung
Kapitel: Bewerbungsgespräch
Kapitel: Praktikumsvertrag
Kapitel: Stipendiumsansuchen
Kapitel: Reisevorbereitungen
Während des Praktikums:
Kapitel: Die Stellung des Praktikanten im Betrieb
Kapitel: Der erste Arbeitstag
Kapitel: Umgebung
Kapitel: Sozialversicherung
Kapitel: Arbeitsaufzeichnungen
Kapitel: Bankkonto
Kapitel: Freizeit
Kapitel: Praktikumsmappe
Kapitel: Problembewältigung
Am Ende des Praktikums:
Kapitel: Formelles
Kapitel: Rückreise
Kapitel: Der Tag der Abreise
Wieder zu Hause:
Kapitel: Formelles
Kapitel: Sonstiges
Unser Ratgeber enthält alle grundlegenden Aspekte, die wichtig sind um einen guten Praktikumsplatz zu finden, eine gute Bewerbung zu schreiben, die notwendigen Versicherung abzuschließen, was man während des Praktikums alles beachten sollte und auch danach mit einem Lächeln auf den Lippen sagen zu können: “Das Praktikum war ein voller Erfolg, ich würde es sofort wieder machen.”
Ein Ratgeber erscheint uns ideal, denn er ist klein, handlich und man kann ihn überall mitnehmen. Zusätzliche Infos können anbei notiert werden und wichtige Infos kann man mit Leuchtstiften gut sichtbar herausheben. Eine Alternative wäre auch eine Website, doch das große Manko dabei ist, dass man nicht überall über gute Internet bzw. WIFI Verbindungen verfügt. Deshalb finden wir ein kleines Taschenbuch besser als eine Website.
In unserer Arbeit verwenden wir immer wieder den Begriff Praktikum, weshalb dieser im Folgenden kurz erläutert wird.
“Das Praktikum ist eine vorübergehende oder befristete praktische Tätigkeit z.B. von Schülern in Betrieben, die zur Ausbildung oder Berufsfindung beziehungsweise -orientierung gehört. Sie erlauben es Schülern und Schülerinnen, in bestimmte Berufsfelder hinein zu schnuppern und helfen herauszufinden, welche berufliche Richtung sie einmal einschlagen wollen. Neben der puren Berufspraxis bietet ein Praktikum die Möglichkeit, Arbeitsabläufe (oft auch als Work-flow bezeichnet) in Firmen oder Betrieben kennen zu lernen. Zusätzlich ist es eine gute Gelegenheit, ein Netzwerk aufzubauen und Kontakte zu knüpfen, die sich nach Abschluss der als nützlich erweisen können.”
(http://www.planetpraktika.de/praktikumsarten.php, 2.1.16)
Ein aufgrund der einschlägigen schulrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenes Praktikum ist dann als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren, wenn die AbsolventenInnen in den Arbeitsprozess so eingegliedert sind, dass die Merkmale eines Arbeitsvertrages zwar nicht zur Gänze, wohl aber in einem überwiegenden Ausmaß erfüllt sind.
Grundsätzlich dürfen Jugendliche erst mit Vollendung des 15. Lebensjahres und Beendigung der Schulpflicht ein Arbeitsverhältnis eingehen. Für die Pflichtpraktika nach dem Schulorganisationsgesetz gilt allerdings die Ausnahme, dass zwar die Schulpflicht erfüllt, aber nicht das 15. Lebensjahr vollendet sein muss.
MERKMALE EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES SIND:
die Erbringung der Arbeitsleistung unter persönlicher (Weisungsrecht des Arbeitgebers) und wirtschaftlicher Abhängigkeit
die Eingliederung in den Betrieb
die Arbeit mit vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln
die persönliche Arbeitspflicht des Arbeitnehmers
die Arbeitsleistung auf Zeit, nicht zu einem bestimmten Erfolg
die Fremdbestimmung der Arbeit (der wirtschaftliche Erfolg kommt dem Arbeitgeber zugute, das Risiko trifft den Arbeitgeber).
Das Praktikum ist also in der Regel ein normales Arbeitsverhältnis, auf das alle arbeitsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung kommen. Die Bestimmungen des Kollektivvertrages und der Betriebsvereinbarungen sind anzuwenden, soweit sie PraktikantenInnen nicht ausdrücklich ausschließen. Welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist, hängt von der Fachgruppenzugehörigkeit (Gewerbeberechtigung) des Unternehmens ab. Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Vertretern der Wirtschaft und den Gewerkschaften, die grundlegende Bedingungen der Arbeitsverhältnisse in bestimmten Branchen festlegen. Im Kollektivvertrag sind das Ausmaß der Arbeitszeit, Ansprüche bei Arbeitsverhinderung, Höhe des Entgeltes und vieles mehr geregelt. Arbeitsverträge dürfen für die betroffenen Arbeitnehmer nur bessere, aber nie schlechtere Bedingungen als der Kollektivvertrag enthalten.
Die Arbeitszeit von Jugendlichen darf grundsätzlich acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht übersteigen.
PraktikantenInnen dürfen bis zum 18. Lebensjahr nicht zur Überstundenleistung herangezogen werden. Werden trotzdem Überstunden geleistet, sind diese mit einem Zuschlag zum Normallohn von 50% auszuzahlen. Eine Abgeltung der Überstunden durch Zeitausgleich ist nur zulässig, wenn dies zwischen ArbeitgeberInnen und PraktikantInnen vereinbart wurde.
Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als 4,5 Stunden, haben Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr einen Anspruch auf eine ununterbrochene halbstündige Ruhepause. Die Pause ist spätestens nach sechs Stunden zu gewähren. Während der Ruhepause darf der/die Jugendliche keine Arbeitsleistung erbringen und auch nicht zur Arbeitsbereitschaft verpflichtet werden. Die Pause ist unbezahlt.
PraktikantenInnen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind 12 Stunden ununterbrochene Ruhezeit innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsbeginn zu gewähren. Jugendliche PraktikantenInnen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr haben nach Arbeitsende Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 14 Stunden innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsbeginn.
(vgl.https://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/Publikationen/Pflichtpraktikum_2015.pdf 3.2.16)
Weitere hilfreiche Informationen bezüglich der rechtlichen Grundlagen sind auf der Website der Arbeiterkammer zusammengefasst und ansprechend aufbereitet.
Als unsere Eltern noch die Schule besuchten, wäre es niemandem in den Sinn gekommen ein Praktikum nicht in der gewohnten Umgebung, sondern im Ausland zu machen. Es fehlte bereits am erforderlichen Geld, denn finanzielle Unterstützung von Mobilitätsprogrammen wie Erasmus+ (wird später erläutert) gab es einfach nicht. Weiters war das Internet und somit die Globalisierung noch nicht so weit fortgeschritten und so gestaltete sich die Kontaktaufnahme mit Betrieben im Ausland sowie die Reise dorthin schwierig.
Glücklicherweise ist es in den letzten Jahren um einiges leichter geworden, als SchülerIn sein (Pflicht-) Praktikum im Ausland zu absolvieren, um zusätzlich zur Arbeitserfahrung auch in Sprache und Kultur profitieren zu können. Bevor wir uns aber den Details rund um das “Abenteuer Auslandspraktikum” widmen, stellen sich noch ein paar Fragen.
Welches sind die beliebtesten Ziele für Auslandspraktika, wie viele SchülerInnen entschließen sich überhaupt dazu ins Ausland zu gehen und wie hoch ist die Abbruchsrate?
Diese Fragen werden im Folgenden mit Hilfe von Diagrammen, welche aus den Informationen der Standortagentur erstellt wurden, beantwortet. Verglichen werden hierbei die Jahre 2013 und 2014 in Tirol.
Abbildung Vergleich 2013 und 2014
