Alles, was Sie über Heirat und Finanzen wissen müssen - Johann C. Köber - E-Book

Alles, was Sie über Heirat und Finanzen wissen müssen E-Book

Johann C. Köber

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Beschreibung

Heiraten ist nicht nur Ausdruck der Zusammengehörigkeit, sondern bietet auch eine Vielzahl von Möglichkeiten die eigenen Finanzen und vor allem Steuern optimal zu gestalten. Der erfahrene Steuerexperte Johann Köber führt in alle rechtlichen und finanziellen Aspekte rund um das Thema Heiraten ein. Angefangen bei der Trauung über Regelungen im Ehealltag bis hin zu Fragen im Scheidungs- und Todesfall. Mit vielen anschaulichen Beispielen aus der Praxis gibt er Antworten auf Fragen wie "Welche Steuerklasse ist die günstigste?" "Was gehört in einen Ehevertrag?" oder "Welche Versicherungen kommen infrage?" Zudem berücksichtig er die Situation von Patchwork-Familien, binationalen Ehepartnern oder Partnern im Rentenalter.

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Seitenzahl: 217

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Johann C. Köber

Alles,was Sie überHeirat undFinanzenwissen müssen

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://d-nb.de abrufbar.

Für Fragen und Anregungen:

[email protected]

1. Auflage 2019

© 2019 by FinanzBuch Verlag, ein Imprint der Münchner Verlagsgruppe GmbH

Nymphenburger Straße 86

D-80636 München

Tel.: 089 651285-0

Fax: 089 652096

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Die im Buch veröffentlichten Ratschläge wurden von Verfasser und Verlag sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Garantie kann jedoch nicht übernommen werden. Ebenso ist die Haftung des Verfassers beziehungsweise des Verlages und seiner Beauftragten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

Redaktion: Judith Engst

Korrektorat: Manuela Kahle

Umschlaggestaltung: Sonja Vallant

Umschlagabbildung: shutterstock/Zoran Milic

Satz: inpunkt[w]o, Haiger (www.inpunktwo.de)

Druck: CPI books GmbH, Leck

eBook: ePubMATIC.com

ISBN 978-3-95972-232-2

ISBN E-Book (PDF) 978-3-96092-436-4

ISBN E-Book (EPUB, Mobi) 978-3-96092-437-1

Weitere Informationen zum Verlag finden Sie unter

www.finanzbuchverlag.de

Beachten Sie auch unsere weiteren Verlage unter www.m-vg.de

INHALT

Ab zum Standesamt!

1. Vor der Hochzeit

1.1 Heiraten – warum überhaupt?

1.2 Welcher Partner ist der richtige?

1.3 Die Verlobung

1.4 Die Namensfrage

1.5 Ich heirate einen Ausländer

1.6 Heiraten im Ausland

1.7 Die Inventur

1.8 Ist ein Ehevertrag ratsam?

2. Während der Ehe

2.1 Solidarität

2.2 Rollenverteilung in der Ehe

2.3 Die Absicherung gegen Notfälle

2.4 Wem gehört das Vermögen?

2.5 Die gemeinsame Wohnung

2.6 Doppelte Haushaltsführung

2.7 Das Ehegattensplitting

2.8 Wenn Nachwuchs kommt

2.9 Die Steuerklassen

2.10 Erben und Vererben

2.11 Immobilien in der Ehe

2.12 Kapitalerträge in der Ehe

2.13 Versicherungen

2.14 Die Verteilung des Vermögens in der Ehe

2.15 Die Güterstandschaukel

2.16 Rentensplitting

2.17 Die Sozialleistungen

2.18 Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

3. Ende der Ehe

3.1 Tod eines Partners

3.2 Folgen einer Scheidung

4. Praktische Beispiele

4.1 Maria und Siegbert

4.2 Michael und Pedro

4.3 Susi und René

4.4 Erna und Johannes

4.5 Christa und Arno

5. Anhang

5.1 Textmuster Ehevertrag

5.2 Textmuster Berliner Testament

5.3 Nützliche Links

5.4 Bonusmaterial zum Buch

AB ZUM STANDESAMT!

Die Ehe ist und bleibt die wichtigste Entdeckungsreise, die der Mensch unternehmen kann.

Søren Kierkegaard

Einer der Dauerbrenner in meiner Laufbahn als Steuerberater sind die Fragen nach den finanziellen und steuerlichen Auswirkungen einer Eheschließung. Im Mittelpunkt stehen etwa die Gestaltungsmöglichkeiten durch die unterschiedlichen Steuerklassen, die finanziellen Veränderungen durch Kinder oder die Verantwortlichkeit eines Ehepartners für die Steuern oder Finanzen des anderen. Immerhin kreisen diese Fragen um die Potenziale und Möglichkeiten; Ehepaare wollen die Chancen des deutschen Steuerrechts aktiv nutzen. Leider fast genauso oft geht es aber um das liebe Geld, wenn es mal nicht nach Plan läuft. Was passiert beispielsweise bei einer Scheidung oder dem Tod eines Ehepartners? Wie wirkt sich ein ehelicher Streit auf das Familienunternehmen aus? Kurzum: Häufig machen sich Paare Gedanken über die finanziellen Konsequenzen einer Hochzeit. Derartige Überlegungen sind auch keineswegs verwunderlich, denn mit dem Termin auf dem Standesamt ändert sich einiges in puncto Steuern und Geld.

Allerdings sind viele Mythen und Irrtümer im Umlauf, der öffentlich vorherrschende und in zahlreichen Filmen und sogar in Fachpublikationen vermittelte Eindruck täuscht häufig: Allein aus steuerlichen Gründen muss niemand heiraten, denn die Ehe bringt selten etwas – zumindest in steuerlicher Hinsicht. Von dieser Regel gibt es sicher Ausnahmen und diese werde ich in diesem Buch auch ausführlich behandeln. Jedoch mussten die Ehepartner in der Mehrzahl aller Fälle, die ich in den letzten Jahrzehnten als Steuerberater betreut habe, allein durch die Eheschließung nicht wirklich mehr oder weniger Geld an den Fiskus abführen als vor dem Tag ihrer standesamtlichen Trauung. Viel wichtiger ist es, andere Parameter zu beachten und beispielsweise Vermögenswerte oder Zukunftsentscheidungen steuerlich zu optimieren. Diese haben vom Grundsatz her zunächst einmal wenig mit dem Familienstand zu tun. Selbstverständlich ändern sich zum Beispiel Freibeträge. Die steuerliche Einstufung einer Immobilie oder Firma bleibt davon jedoch unberührt.

Obwohl dieses Thema eine große Mehrheit der Menschen hierzulande angeht, findet sich nach meinen Recherchen kein Ratgeber in Buchform dazu, der sich ausschließlich damit befasst. Diese Lücke möchte ich mit dem vorliegenden Werk schließen. Mein Anspruch besteht darin, vor allem die Praxis zu beleuchten. Ich möchte Ihnen ganz konkret zeigen, was Sie beachten sollten, wo die Stolperfallen liegen und welche Chancen Sie nutzen können. Deshalb finden Sie in der vorliegenden Publikation kaum etwas über Paragraphen und Regeln, sehr viel dagegen über Beispiele aus meiner Beratungspraxis oder populäre Irrtümer. Dabei kann ich mich nicht allein auf persönliche Steuerfragen beschränken oder auf die unmittelbaren Auswirkungen der Eheschließung auf jeden einzelnen Ehepartner. Bei Steuern und Finanzen hängt alles mit allem zusammen, deshalb wird es auch um Immobilien, Unternehmen, Gesellschaftsstrukturen und vieles mehr gehen. Sogar emotionale, ethische und moralische Fragen kann ich nicht aussparen, sie tragen zum Erfolg einer Ehe – oder zu ihrem Scheitern bei.

Damit sind wir auch schon wieder beim Kern des Buches: Die großen Potenziale des deutschen Steuerrechts werden Sie nie ausschöpfen können, wenn Sie einzelne Aspekte isoliert betrachten. Die Steuern hängen immer von vielen Faktoren ab. Peilen zwei Menschen zum Beispiel den Kauf einer oder mehrerer Immobilien an, sollte die Frage nach dem optimalen Vehikel für den Kauf Berücksichtigung finden – ob sie nun miteinander verheiratet sind oder nicht. Soweit es den Rahmen nicht sprengt, werde ich Möglichkeiten und Regeln ansprechen. Wem dieser Blick jedoch nicht ausreicht, der sollte einen Blick in meine anderen Bücher werfen.1 Ich möchte damit einen Bogen schlagen vom steuerlich möglichst optimal gestalteten Geldverdienen über geeignete Formen zur Gestaltung und Vermehrung des Vermögens bis hin zu dessen Sicherung über den eigenen Tod hinaus. Selbstverständlich spielt die Ehe eine zentrale Rolle bei den Überlegungen, die viele Menschen dazu anstellen. Diese Seiten können daher nur Teilaspekte eines sehr umfassenden Themenspektrums behandeln.

Wer schon eines meiner Bücher gelesen hat, weiß, dass ich immer nur über Themen schreibe, die ich selbst ausprobiert habe. Egal ob es um die Gründung einer Holding oder Stiftung geht oder um das Investieren an der Börse: Ich muss wissen, wie sich die Dinge anfühlen. Denn meiner Meinung kann nur derjenige wirklich praxisrelevante Informationen liefern, der die erforderlichen Schritte selbst gegangen ist. Sonst bliebe es beim Trockenschwimmen. Diese Regel gilt selbstverständlich auch für das Thema Steuern und Heiraten. An dieser Stelle kann ich mir nicht verkneifen, offen einzugestehen: Ich habe es gleich mehrfach versucht. Selbstverständlich ging es mir dabei weder ums Geld noch ums Steuernsparen – meiner Erfahrung nach sollte eine Eheschließung nie vor einem derartigen Hintergrund erfolgen. Die zentralen Fragen bewegen sich vielmehr auf einer emotionalen und moralischen Ebene. Und um viele Vorschläge und Einordnungen in diesem Buch deutlicher zu machen, möchte ich zunächst mein Bild von der Ehe erläutern.

Auf einer eher abstrakten Ebene lässt sich die Ehe meiner Meinung nach als Bekenntnis zweier Menschen beschreiben, auf Dauer füreinander da sein zu wollen. Und selbstverständlich umfasst eine derartige Gemeinschaft auch materielle Aspekte. Deshalb verwundert es mich nicht, wenn Fragen nach Geld, Vermögen oder Steuern auch immer wieder im Zusammenhang mit einer Hochzeit auftauchen. Ist es gerade günstig zu heiraten? Viele Paare denken bei der Suche nach dem perfekten Zeitpunkt für ihre Eheschließung (auch) ans Geld und an ihr Vermögen. Den Hochzeitstermin sollte natürlich jeder vor allem aus dem Gefühl heraus festlegen; ich möchte aber die pekuniären Aspekte zumindest nicht unter den Tisch fallen lassen. Rein steuerlich gesehen ist der Zeitpunkt egal. In der Regel wird sich lediglich das Anfangsvermögen unterscheiden – je älter man bei Eheschließung ist, desto höher wird dieses in der Regel ausfallen. Aber ob man beispielsweise für eine Vermögenshälfte einen Freibetrag in Anspruch nehmen darf oder ob sich dieser bei einem gemeinsamen Vermögen verdoppelt, ist letztlich gleichgültig. Deshalb hat der richtige Zeitpunkt für eine Hochzeit eher etwas mit der Lebenserfahrung zu tun. Es ist meiner Meinung nach sinnvoll, eher später zu heiraten. Denn ausgereift ist man meist mit etwa 30. Bis zu diesem Alter verändern sich Menschen und ihre Einstellungen sehr stark. Mit solchen Veränderungen kommen auch gemeinsame Perspektiven oftmals unter die Räder, Trennungen sind dann unvermeidlich. Von den persönlichen Aspekten abgesehen führen Scheidungen meist auch zu finanziellen Belastungen.

Anmerkung: Obwohl in diesem Buch von Männern und Frauen, von Ehepartnern und -partnerinnen die Rede ist, wird ausschließlich die männliche Form verwendet. Missverstehen Sie dies bitte nicht als Diskriminierung von Frauen, sondern als Versuch, den Text leicht lesbar und gut verständlich zu halten.

1. VOR DER HOCHZEIT

1.1 Heiraten – warum überhaupt?

Viele Paare stellen sich vor dem Termin im Standesamt eine ähnliche Frage: Ist es finanziell oder steuerlich gesehen überhaupt sinnvoll zu heiraten? Und lässt sich vielleicht sogar richtig viel Geld sparen durch diesen Schritt? Leider gibt es keine eindeutigen Antworten auf diese Fragen. Sie hängen, wie so oft, von der individuellen Situation ab. Sie wissen bereits, dass die Hochzeit an sich nur in seltenen Fällen die finanziellen Belastungen oder Chancen verändert. So bemisst sich beispielsweise die Höhe der Steuerlast viel eher an Gehältern, Einkunftsarten oder Vermögensstrukturen. Deshalb ist immer eine sehr viel breitere Perspektive notwendig, um Sinn oder Unsinn sowie Nutzen oder Nutzlosigkeit in puncto Geld beurteilen zu können. Ohnehin bin ich der Meinung, dass die Ehe zuallererst einen Bund aus Liebe und Zuneigung darstellen sollte. Sie ist ein Bekenntnis, dauerhaft für den anderen da sein zu wollen. Genauso sieht es auch der Gesetzgeber, denn der Staat fördert das Heiraten, weil zwei Menschen bereit sind, dauerhaft füreinander einzustehen.2 Und weil das so ist, sind die bestehenden Regeln auf diesen Fall hin konzipiert. Deshalb eignet sich eine Ehe faktisch eher dazu, das (gemeinsame) Vermögen zu erhalten oder sogar zu retten. Dafür sorgen die vorteilhaften Bestimmungen im Fall des Todes eines Partners. Es gelten beispielsweise ausgesprochen großzügige Erbschaftsteuerregelungen für eigengenutzte Immobilien. Der Staat will vermeiden, dass der Hinterbliebene die ehemals gemeinsame Wohnung nicht mehr halten kann und zum Sozialfall wird. Die gesamte Gesellschaft profitiert davon auch deshalb, weil Ehepaare zum Beispiel seltener Sozialleistungen benötigen, etwa wenn ein Partner wegen der Kindererziehung den Job aufgibt. Überhaupt sollten wir das Zusammenspiel von Hochzeit, Geld, Vermögen und Steuern immer in eine langfristige Perspektive setzen. Denn obwohl die eigentliche Eheschließung selten großartige, finanzielle Veränderungen mit sich bringt, können sich daraus dennoch 20 oder 30 Jahre später eklatante steuerliche Unterschiede ergeben. Ob ein Paar beispielsweise zum Todeszeitpunkt eines Partners verheiratet ist oder nicht, kann über Reichtum oder Offenbarungseid des anderen entscheiden – Stichwort Erbschaftsteuer. Deshalb schlägt dieses Buch einen Bogen von der Frage, ob man überhaupt heiraten soll, über die Regelungen im Zuge der Trauung selbst und den nötigen Alltagsregelungen bis hin zu Alter und Tod. Nur wer den gesamten Lebenszeitraum bei der finanziellen Beurteilung der Eheschließung einbezieht, wird die Frage nach dem Warum umfassend beantworten können.

Zunächst einmal bringt die Hochzeit ein Stück zusätzliche Wahlfreiheit zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung. So können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner entscheiden, ob sie zwei getrennte Steuererklärungen oder eine gemeinsame Steuererklärung abgeben möchten. Hier sind jedoch einige Bedingungen zu erfüllen. So müssen beide Partner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein und dürfen nicht dauernd getrennt leben.3 Diese Bedingung muss wenigstens einmal im Jahr eingetreten sein. Nichts spricht hierbei dagegen, wenn ein Partner aus beruflichen Gründen woanders wohnt als der andere. Doch ein Punkt ist wichtig: Wo der Trauschein fehlt – wenn Paare nicht verheiratet oder verpartnert sind – ist keine Zusammenveranlagung möglich. Für den Fiskus zählt nur die standesamtliche Trauung. Ebenso genügt es nicht, nur kirchlich zu heiraten. Weniger strikt ist das Finanzamt bei der Dauer einer solchen Gemeinschaft. Steuerlich reicht es aus, am 31. Dezember zu heiraten, um für das gesamte Kalenderjahr bei der Einkommensteuererklärung die Zusammenveranlagung wählen zu können. Mögliche Vorteile gelten rückwirkend für den gesamten Veranlagungszeitraum. Wer dagegen am 2. Januar heiratet, kann diese Möglichkeit erst ab dem neuen Jahr nutzen. Ein alter Witz lautet daher, dass Steuerberater im Dezember heiraten. Zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen können übrigens auch solche Paare, die sich im Laufe eines Jahres trennen. Wer dagegen ein gesamtes Jahr getrennt lebt, muss sich zwingend einzeln veranlagen lassen – auch, wenn die Ehe noch nicht geschieden wurde. Versuchen es zerstrittene Paare nochmals miteinander und leben sie nach ihrer Trennung für mindestens einen Monat zusammen, dürfen sie im betreffenden Jahr ebenfalls zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Hier honoriert der Staat den Versöhnungsversuch. Allerdings reicht es nicht, nur zusammen in Urlaub zu fahren. Noch ein Wort zu gleichgeschlechtlichen Paaren: Seit 2013 – in Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts – gilt die Wahlfreiheit auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Gleichgeschlechtlichen Paaren ist es sogar möglich, rückwirkend bis ins Jahr 2001 zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung zu wählen. In der Steuergesetzgebung spiegeln sich also die Veränderungen der Gesellschaft im Hinblick auf ihre Werteorientierung sehr deutlich wider.

1.2 Welcher Partner ist der richtige?

Dieses Kapitel würden Sie wahrscheinlich eher in einem psychologischen Ratgeber für Paare vermuten, doch auch im Zusammenhang mit Finanzen und Steuern liegt die Frage nach den Voraussetzungen für eine funktionierende Partnerschaft nicht fern. Obwohl Sie die Wahl Ihres Ehepartners wahrscheinlich schon getroffen haben, wenn Sie dieses Buch in die Hand nehmen, möchte ich noch einige Worte zum Thema verlieren. Denn zunächst einmal gelten für das persönliche Zusammenleben und für die finanziellen Aspekte einer Ehe ähnliche Voraussetzungen: Aus Sicht beider Partner geht es um eine Gemeinschaft der Werte. Und der Begriff Werte ist hier doppeldeutig zu verstehen; einerseits im Hinblick auf Ethik und Moral sowie andererseits in Bezug auf die Vermögenswerte. Eine dauerhafte und funktionierende Partnerschaft hängt vom Gleichklang der Beteiligten ab. Deshalb sollte jeder vor der Ehe prüfen, ob der oder die Auserwählte die richtige Person sein kann. Hier bilden gemeinsame Interessen sicher eine wichtige Basis. Entscheidend ist aber, wie man miteinander reden kann, ob man sich gut versteht und Konflikte – die es früher oder später geben wird – gut und respektvoll bewältigen kann.

Interessanterweise legen wissenschaftliche Experimente nahe, dass sich bereits nach der Beobachtung weniger Minuten mit hoher Treffsicherheit feststellen lässt, ob ein Paar in fünf Jahren noch zusammen sein wird oder nicht. Wichtige Forschungen hat der amerikanische Psychologe John Gottman geleistet, indem er beispielsweise die Unterhaltungen verschiedener Ehepaare in einem Versuchsraum untersuchte. Die Gespräche wurden aufgezeichnet und Studenten mussten sie anschließend anhand von verschiedenen Kriterien auswerten. Im Fokus stand vor allem, wie respektvoll die Partner miteinander umgehen – in Wort und Körpersprache. Dabei konnten die Psychologen bestimmte Muster identifizieren, die sich negativ bemerkbar machen. Gottman nennt sie »die vier apokalyptischen Reiter der Paarbeziehung«. Kurz zusammengefasst handelt es sich dabei um …

Kritik an der Persönlichkeit des anderen,

Verachtung (aus einer Position der Überlegenheit),

Verteidigung des eigenen Standpunkts und

Ausgrenzung oder emotionalen Rückzug aus der Interaktion, meist aufgrund von Überforderung durch Kritik.

Diese Muster traten in den Versuchsreihen vor allem bei solchen Paaren auf, die sich wenige Jahren später im Anschluss an die Untersuchung trennten. Nach Gottmans Angaben betrug die Treffsicherheit der Prognosen über 90 Prozent. Und was für psychologische Mechanismen gilt, trifft oftmals auch auf finanzielle Zusammenhänge zu, bei denen es ebenfalls oft auf gemeinsame Werte und Einstellungen ankommt. Mehr noch: Vielfach spielt das Geld eine wichtige Rolle in Partnerschaften. Wenn es zu Engpässen kommt oder Belastungen über den Kopf wachsen, färben die düsteren Aussichten bei den Finanzen schnell auf die Gefühle für den Partner ab. Meiner Erfahrung nach ist es daher wichtig, dass beide Partner über eine ähnliche Sichtweise in Bezug auf das Geld verfügen. Spart der eine lieber und gibt sich der andere gerne dem Shoppingrausch hin, sind Spannungen in der Beziehung vorprogrammiert. Werden derartige Differenzen zu groß, lassen sie sich nur selten durch eine Eheschließung überbrücken. Hier stellt sich die grundsätzliche Frage, ob eine Ehe Sinn ergibt und ob das betreffende Paar tatsächlich eine dauerhafte Verbindung eingehen kann. Doch auch wenn ein Paar noch so harmonisch zusammenlebt, stets sind zwei Personen beteiligt, und auch die finanzielle Entwicklung wird kaum hundertprozentig parallel verlaufen. Um zwangsläufig auftretende Unterschiede steuerlich optimal zu gestalten, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein.

Irrtum 1:Nach der Hochzeit bin ich finanziell versorgt.

»Wenn ich heirate, dann bin ich mein Leben lang finanziell versorgt. Und falls es zu einer Scheidung kommt, muss mein Ex-Partner Unterhalt zahlen, wenn es mir schlecht geht.«

Tatsächlich haben Eheleute während der Ehe und auch nach einer Scheidung gegenseitige Unterhaltsansprüche. Im Gegensatz zu früher stellt der Staat heute jedoch die Eigenverantwortung in den Mittelpunkt. Nach einer Scheidung ist jeder Ex-Partner wieder für sich selbst verantwortlich. Nur in Ausnahmefällen kann man Unterhalt verlangen. Dies gilt

bei langer Ehedauer und hohem Alter der Partner, so dass eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann,solange einer der Ex-Partner kleine Kinder betreut undwährend einer Übergangszeit, die erforderlich ist, um wieder für sich selbst sorgen zu können. Hierzu zählt beispielsweise eine Phase der Fortbildung, die die Chancen am Arbeitsmarkt verbessern soll.

1.3 Die Verlobung

Ein romantischer Heiratsantrag – vielleicht noch vor großem Publikum – ist nicht jedermanns Sache. Um gültig zu sein, ist auch kein großes Bekenntnis nötig, auch wenn ein solches sehr schön sein kann. Allerdings bildet die Verlobung die Vorstufe zur Ehe und ohne sie ist die Eheschließung gar nicht möglich. Ein Partner macht dem anderen einen Heiratsantrag, der andere nimmt diesen Heiratsantrag an. Damit existiert das gegenseitige Versprechen, den anderen heiraten zu wollen. Das gilt auch bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, die rechtlich seit August 2001 als eingetragene Lebenspartnerschaften und seit Oktober 2017 als Ehe offiziell möglich sind. Ein Verlobungsring ist üblich, aber keine rechtliche Voraussetzung für die Gültigkeit. Informieren beide Partner beispielsweise ihre Familie über ihre Verabredung, reicht das aus. Doch wer darf sich überhaupt verloben? Zwei wichtige Voraussetzungen lauten, dass die Verlobten heiratsfähig und damit mindestens 16 Jahre alt sein müssen und überdies nicht verwandt sein dürfen. Verloben dürfen sich auch Verheiratete, die in Scheidung leben. Rechtsgültig ist die neue Verbindung jedoch erst nach Ende der bestehenden Ehe; also nach Scheidung oder nach dem Tod des Noch-Ehepartners. Fristen existieren nicht; die Verlobung gilt, solange beide Partner daran festhalten. Jeder der beiden Partner kann die Verlobung jederzeit auflösen. Wird die Ehe doch nicht geschlossen, darf keine Strafe damit verbunden sein. Allerdings muss der dadurch entstandene Schaden ersetzt werden. Diese Regelung betrifft nicht nur den Schaden des Verlobten, sondern erstreckt sich auch auf dessen Eltern. Ebenso müssen übliche Geschenke, die im Hinblick auf die bevorstehende Ehe gemacht wurden, zurückgegeben werden. Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn die Verlobung durch Tod eines Verlobten endet.

So ist die Verlobung nicht nur ein schöner Augenblick, sondern zieht durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich. Die beiden Partner erhalten dadurch diverse Rechte. Vor Gericht können sie sich beispielsweise auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Die Verlobte muss ihren Verlobten nicht belasten, wenn er etwas angestellt hat oder umgekehrt. Auf die Frage, wer zu schnell gefahren ist, muss sie also nicht antworten. Das gilt sogar in Fällen, in denen das Blitzerfoto eindeutig ist. Im Steuerrecht gilt der oder die Verlobte als Angehörige/r und nahestehende Person. Verträge mit dieser nahestehenden Person müssen einem Vertrag unter Fremden entsprechen, damit sie anerkannt werden. Verlobte sind zwar rechtlich nicht zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, sittlich aber wohl. Unterstützt einer den anderen finanziell, dann kann er dieses Geld später nicht zurückfordern. Ab dem Zeitpunkt der Verlobung ist es zudem möglich, einen Ehevertrag abzuschließen. Allerdings gilt dieser erst nach der Eheschließung.

1.4 Die Namensfrage

Eine wichtige und weitreichende Entscheidung bei der Eheschließung dreht sich um die Wahl des Namens. So bildet der Name ein wesentliches Kennzeichen eines Menschen, er gehört zu seiner Identität. Jeder Mensch identifiziert sich mit seinem Namen, den er für viele Jahre oder Jahrzehnte trägt. Daher bildet das Recht der Namensführung ein absolutes Recht; jeder Mensch hat Anspruch darauf und der Name kann niemandem entzogen werden – auch nicht vom Ehepartner. Die Namensänderung aufgrund der Eheschließung stellt psychologisch und auch organisatorisch keine Lappalie dar. Denken Sie nur an die vielen Verträge, die Sie im Lauf der Zeit eingegangen sind. An jeden einzelnen davon müssen Sie denken und den Wortlaut bei einer Namensänderung gegebenenfalls ändern. Viele Vertragspartner verlangen sogar einen Nachweis der Namensänderung; etwa Banken, Vermieter und Versicherungen. Der bürokratische Aufwand kann daher relativ groß ausfallen. Noch ein Punkt: Der Familienname wird auch an die Kinder weitergegeben. Deshalb sollte sich jeder Heiratswillige Gedanken zu dem Thema machen. Grundsätzlich existieren folgende Möglichkeiten:

Jeder behält seinen bisherigen Namen.

Beide Partner einigen sich auf einen gemeinsamen Familiennamen. Laut BGB sollen die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.

Ein Partner stellt den eigenen Namen vor den gemeinsamen Familiennamen.

Ein Partner stellt den eigenen Namen hinter den gemeinsamen Familiennamen.

Ein Partner behält seinen bisherigen Familiennamen als inoffiziellen »Künstlernamen«.

Den neu angenommenen Familiennamen kann ein Partner behalten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht; sei es durch Scheidung oder Tod des Partners. Dieser erworbene Familienname kann später sogar der neue Familienname werden, falls es zu einer Wiederverheiratung kommt. Dieses Vorgehen kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn Kinder da sind. Schließlich hätten diese sonst einen anderen Namen als Vater oder Mutter. Schmückt sich einer der Verlobten mit einem Doppelnamen, kann auch dieser Name Ehename werden. Der Staat gestattet es allerdings nicht, einen Doppelnamen noch um einen dritten Namen zu erweitern.

Soweit zu den rechtlichen Möglichkeiten bei der Namenswahl. Nicht vorenthalten möchte ich Ihnen meine grundsätzlichen Erwägungen zum Thema. Auch hier geht es mir wieder um die optimalen Voraussetzungen für eine Partnerschaft – nach innen und nach außen. So bevorzuge ich im Zweifel kurze Namen, sie erleichtern das Unterschreiben etwa bei offiziellen Anlässen oder im Beruf, zudem lassen sie sich einfacher im Computer tippen. Falls Kinder geplant sind, halte ich es für sinnvoll, einen gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen. Sonst treten leicht Missverständnisse auf, weil das Kind einen anderen Nachnamen hat als ein Elternteil. Auch wenn Ihnen dieser Ratschlag etwas antiquiert erscheinen mag, in der Praxis erweist er sich als angebracht. Sonst sind allzu häufig Erklärungen nötig, dass Vater oder Mutter zwar anders heißt, aber doch ein Elternteil des Kindes ist. Hinzu kommt wieder die Bürokratie: Oft muss man Mutter- oder Vaterschaft nachweisen, etwa bei der Schulanmeldung.

Bei älteren Verlobten kann es dagegen durchaus sinnvoll sein, den eigenen Namen zu behalten. Schließlich erwarten sie häufig keine (weiteren) Kinder mehr. Gelegentlich werden Betroffene allerdings fälschlicherweise mit dem Namen des Partners angesprochen. Doch das lässt sich leicht klarstellen.

Kommt ein Kind, dann muss für das erste Kind innerhalb eines Monats nach der Geburt entschieden werden, welchen Namen dieses und alle weiteren Kinder tragen sollen. Es ist nicht möglich, dem zweiten gemeinsamen Kind einen anderen Nachnamen zu geben als dem ersten. Möglich ist es dagegen, sich erst dann für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden. Dessen Festlegung soll zwar bei der Eheschließung erfolgen, durch eine öffentliche Beglaubigung lässt sich der gemeinsame Ehename aber später ändern.

1.5 Ich heirate einen Ausländer

In unserer globalisierten Welt sind die Menschen immer mobiler. Deutsche sind viel außerhalb der eigenen Landesgrenzen unterwegs, lernen Land und Leute kennen und manche Menschen sogar lieben. Ausländer kommen nach Deutschland, sei es als Studierende, als Arbeitskräfte, als Asylsuchende oder als Touristen. Die Liebe kennt keine Ländergrenzen. Oder vielleicht findet die Begegnung auch im Ausland statt und das binationale Paar möchte seinen Wohnsitz in Deutschland beziehen. Doch egal, wie man zusammenkommt: Bei der Heirat im Inland achtet der Gesetzgeber zunächst einmal auf das Herkunftsland des ausländischen Ehepartners. Bei EU-Bürgern treten normalerweise keine größeren Schwierigkeiten auf. Aufwändiger gestaltet sich die Eheschließung aber mit einem Partner, der aus einem sogenannten Drittstaat kommt. Die betreffende Person muss sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, um hier heiraten und dann dauerhaft hier leben zu dürfen. Das Ganze ist mit vielfältigen und komplizierten Rechtsfragen verbunden. Daher empfiehlt sich meist anwaltliche Hilfe. Davon abgesehen gilt jedoch das Gleiche wie bei einer Ehe zwischen inländischen Partnern: Die Vorstellungen über Ehe, Familie, Kindererziehung oder Aufgabenverteilung innerhalb der Partnerschaft sollten vor der Hochzeit geklärt werden – vor allem bei kulturellen Unterschieden zwischen den Partnern. Schon allein die Frage des zukünftigen Wohnortes gestaltet sich häufig problematisch. Soll es Deutschland sein oder das Heimatland des Partners?

Doch auch bei Ehen mit EU-Bürgern wiehert der Amtsschimmel mitunter ganz schön laut. So benötigen ausländische Mitbürger für die Eheschließung in Deutschland beispielsweise ein Zeugnis der inneren Behörde ihres Heimatstaates, dass die Eheschließung nach dortigem Recht möglich wäre. Manche Staaten wie etwa Frankreich stellen solche Ehefähigkeitszeugnisse aber gar nicht aus. In derartigen Fällen müssen sich die Beteiligten von dieser Pflicht befreien lassen. So entstehen Gerichtskosten und zeitliche Verzögerungen. War der Verlobte bereits verheiratet, kann das die Sache noch komplizierter machen. Zunächst nötig ist der Nachweis, dass die frühere Ehe nicht mehr besteht. Dann müssen alle Dokumente besorgt und in deutsche Sprache übersetzt werden. Das kann dauern. Liegt ein derartiges Ehefähigkeitszeugnis schließlich vor, genügt es jedoch nur dem ausländischen Recht. Für die Eheschließung hierzulande gilt aber deutsches Recht – ein unglaubliches Hin und Her. Nach der Heirat geht der bürokratische Hürdenlauf häufig weiter und richtig kompliziert kann es im Erbfall werden. Verteilt sich das Erbe beispielsweise noch über die Ländergrenzen, dann halten gleich mehrere Steuerbehörden die Hand auf. Einige Staaten besteuern die Erbschaft nach dem Ort, wo die Erbgegenstände liegen – etwa bei Immobilien – andere gehen nach dem Wohnort des Erblassers und des Erben, bei wieder anderen spielt die Staatangehörigkeit zusätzlich eine Rolle. Qualifizierte Beratung ergibt daher schon bei der Eheschließung Sinn, sonst kann es später ein böses Erwachen geben. Einen kleinen Trost kann ich an dieser Stelle jedoch geben: Der deutsche Fiskus rechnet die im Ausland gezahlte Steuer auf seine Forderungen an.

1.6 Heiraten im Ausland

Im vorigen Abschnitt ging es um binationale Ehen, die in Deutschland geschlossen werden. Ebenso kann jedoch die Hochzeit auch im Ausland stattfinden. Auch eine solche wird hierzulande voll anerkannt und ist damit rechtsgültig. Die Eheleute dürfen sich als verheiratet bezeichnen und beispielsweise den geänderten Familiennamen tragen. Heiratet ein Partner anschließend in Deutschland zusätzlich eine weitere Person, wird das als verbotene Bigamie eingestuft.4