Allgemeine Grundsätze der wirtschaftlichen Regierung eines ackerbautreibenden Königreiches - François Quesnay - E-Book

Allgemeine Grundsätze der wirtschaftlichen Regierung eines ackerbautreibenden Königreiches E-Book

François Quesnay

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Beschreibung

Quesnays physiokratisches Werk »Allgemeine Grundsätze der wirtschaftlichen Regierung eines ackerbautreibenden Reiches« ist eine Zusammenfassung von 30 Punkten, die ein ackerbautreibender Staat zur Vermehrung des Wohlstands berücksichtigen soll. Es folgen jeweils Erläuterungen zu jedem der Punkte.

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Impressum

François Quesnay:
Allgemeine Grundsätze der wirtschaftlichen Regierung eines ackerbautreibenden Königreiches
Klassiker der Ökonomie. Band 13
Veröffentlicht im heptagon Verlag© Berlin 2019
www.heptagon.de
ISBN: 978-3-934616-17-2

Quesnay: Allgemeine Grundsätze der wirtschaftlichen Regierung eines ackerbautreibenden Königreiches

und Anmerkungen zu diesen Grundsätzen

I.

Die höchste Gewalt sei einzig und erhaben über alle Individuen der Gesellschaft und alle ungerechten Unternehmungen der Sonderinteressen; denn der Zweck der Herrschaft und des Gehorsams ist die Sicherheit aller und das erlaubte Interesse aller. Das System der Gegenkräfte in einer Regierung ist eine verderbliche Ansicht, die nichts anderes zeigt als die Zwietracht unter den Großen und die Überbürdung der Kleinen. Die Einteilung der Gesellschaften in verschiedene Rangstufen von Bürgern, von denen die einen die höchste Gewalt über die anderen ausüben, zerstört das allgemeine Interesse der Nation und öffnet dem Geist der Sonderinteressen unter den verschiedenen Klassen von Bürgern Tür und Tor: Diese Einteilung würde die Ordnung der Regierung eines ackerbautreibenden Reiches umkehren, die alle Interessen auf ein Hauptziel vereinigen muss, auf das Gedeihen der Landwirtschaft, welche die Quelle aller Reichtümer des Staates und derjenigen aller Bürger ist.

II.

Die Nation werde in den allgemeinen Gesetzen der Naturordnung unterrichtet, welche die offenbar vollkommenste Regierung begründen. Das Studium der menschlichen Rechtsgelehrsamkeit genügt nicht, um die Staatsmänner zu bilden; diejenigen, welche sich den Verwaltungsgeschäften widmen wollen, müssen zum Studium der Naturordnung angehalten werden, welche für die zur Gesellschaft vereinigten Menschen am zuträglichsten ist. Ferner müssen die praktischen und lichtvollen Kenntnisse, welche die Nation auf dem Wege der Erfahrung und des Nachdenkens erwirbt, sich zur allgemeinen Regierungswissenschaft vereinigen, damit die stets durch den Augenschein erleuchtete höchste Gewalt die besten Gesetze erlasse und deren strenge Beobachtung zur Sicherheit aller und zur Erreichung der höchstmöglichen Wohlfahrt der Gesellschaft erzwinge.

III.

Der Herrscher und die Nation mögen niemals aus dem Auge verlieren, dass der Boden die alleinige Quelle der Reichtümer ist, und dass der Ackerbau es ist, der sie vervielfältigt. Denn die Vermehrung der Reichtümer sichert diejenige der Bevölkerung; die Menschen und die Reichtümer fördern den Ackerbau, erweitern den Handel, beleben die Industrie, vermehren und erhalten die Reichtümer. Von dieser überströmenden Quelle hängt der Erfolg aller Teile der Verwaltung des Reiches ab.

IV.

Das Eigentum an Liegenschaften und Mobiliarvermögen werde denjenigen gesichert, welche ihre rechtmäßigen Besitzer sind;denn die Sicherheit des Eigentums ist die unerlässliche Grundlage der wirtschaftlichen Ordnung der Gesellschaft. Ohne die Sicherheit des Eigentums würde der Boden unangebaut bleiben. Es würde weder Grundeigentümer noch Pächter geben, um die für die Instandsetzung und Kultur des Bodens notwendigen Ausgaben zu machen, wenn die Erhaltung des Anlagekapitals und des Ertrages denjenigen nicht gesichert wäre, welche die Vorschüsse dieser Ausgaben machen. Es ist die Sicherheit des fortdauernden Besitzes, welche die Arbeit und die Verwendung der Reichtümer auf die Verbesserung und die Kultur des Bodens und auf die Handels- und Industrieunternehmungen hervorruft. Nur die höchste Gewalt sichert das Eigentum der Untertanen, hat ein ursprüngliches Recht auf die Teilung der Früchte der Erde, der alleinigen Quelle der Reichtümer.

V.

Die Steuer sei nicht zerstörend oder der Masse des Einkommens der Nation unangemessen; ihre Erhöhung folge auf die Vermehrung des Einkommens; sie werde unmittelbar auf den Reinertrag der Liegenschaften gegründet, und nicht auf den Lohn der Menschen, noch auf die Waren, wo sie die Erhebungskosten vermehren, den Handel benachteiligen und jährlich einen Teil der Reichtümer der Nation vernichten würde. Sie werde auch nicht von den Reichtümern der Pächter der Liegenschaften erhoben; denn die Vorschüsse der Landwirtschaft eines Reiches müssen als ein Immobiliarvermögen angesehen werden, das sehr sorgfältig aufbewahrt werden muss für die Erzeugung der Steuer, des Einkommens und des Lebensunterhaltes aller Klassen von Bürgern: Andernfalls artet die Steuer in Plünderung aus und verursacht einen Niedergang, der den Staat schnell zugrunde richtet.

VI.

Die Vorschüsse der Landwirte seien ausreichend, um durch die Ausgaben der Bodenkultur jährlich den höchstmöglichen Ertrag wieder erstehen zu lassen; denn wenn die Vorschüsse nicht ausreichend sind, sind die Ausgaben der Kultur im Verhältnis größer und werfen weniger Reinertrag ab.

VII.

Die Gesamtsumme des Einkommens trete in die jährliche Zirkulation ein und durchlaufe sie in ihrer ganzen Ausdehnung; es mögen sich keine Geldvermögen bilden, oder es finde wenigstens ein Ausgleich statt zwischen jenen, die sich bilden, und jenen, welche wieder in Umlauf kommen; denn andernfalls würden diese Geldvermögen die Verteilung eines Teiles des jährlichen Einkommens der Nation auf halten und die Barschaft des Reiches zurückhalten zum Schaden des Wiedereingehens der Vorschüsse der Bodenkultur, der Verteilung des Lohnes der Handwerker und des Verbrauches, den die verschiedenen Klassen von Menschen, welche einträgliche Berufe ausüben, machen müssen; dieses Auffangen der Barschaft würde die Reproduktion der Einkünfte und der Steuer vermindern.

VIII.

Die wirtschaftliche Regierung stelle sich nur die Aufgabe, die produktiven Ausgaben und den Handel mit Rohprodukten zu unterstützen, und überlasse die sterilen Ausgaben sich selbst.

IX.

Eine Nation, welche viel kulturfähigen Boden besitzt und leicht einen ausgedehnten Handel mit Rohprodukten ausüben kann, dehne die Verwendung des Geldes und der Menschen nicht zu sehr auf die Manufakturen und den Handel mit Luxuswaren zum Nachteil der landwirtschaftlichen Arbeiten und Ausgaben aus; denn, mehr als alles, muss das Reich stark mit vermögenden Landwirten wohl bevölkert sein.

X.

Kein Teil der Summe der Einkünfte gehe ins Ausland, ohne in Geld oder in Waren von dort zurückzukehren.

XI.

Man suche die Auswanderung der Einwohner zu verhindern, welche ihre Reichtümer außer Landes bringen würden.

XII.

Die Kinder der vermögenden Pächter mögen sich auf dem platten Land niederlassen, um dort die Landwirte fortzupflanzen; denn, wenn irgendwelche Plackereien sie veranlassen, das platte Land zu verlassen, und sie bestimmen, in die Städte zu ziehen, so bringen sie die Reichtümer ihrer Väter dorthin, die auf die Bodenkultur verwendet wurden. Es handelt sich weniger darum, die Menschen als die Reichtümer auf das platte Land zu ziehen; denn, je mehr Reichtümer auf die Bodenkultur verwendet werden, desto weniger Menschen gebraucht sie, desto mehr gedeiht sie, und desto mehr Einkommen wirft sie ab. So verhält es sich z.B. mit Rücksicht auf das Getreide mit der Großkultur der reichen Pächter, im Vergleich zur Kleinkultur der armen Teilbauern, die mit Ochsen oder mit Kühen ackern.

XIII.

Jedem stehe es frei, auf seinem Feld diejenigen Produkte zu bauen, die ihm sein Interesse, seine Fähigkeiten, die Natur des Bodens ihm eingeben, um daraus den größtmöglichen Ertrag zu ziehen. Man soll bei der Kultur der Liegenschaften nicht das Monopol begünstigen, weil es für das allgemeine Einkommen der Nation nachteilig ist. Das Vorurteil, welches dazu verleitet, den Überfluss an Gütern des notwendigsten Bedarfs, gegenüber den anderen Erzeugnissen, zum Schaden des Verkaufspreises der einen oder der anderen zu begünstigen, rührt von der Kurzsichtigkeit her, welche die Wirkungen des gegenseitigen Außenhandels nicht überblickt, der für alles sorgt, und der den Preis der Güter bestimmt, die jede Nation mit dem größten Gewinn anbauen kann. Nächst den Betriebsgewinnen der Landwirtschaft sind es die Einkünfte und die Steuer, welche die notwendigsten Reichtümer eines Staates ausmachen, um die Untertanen gegen den Mangel und gegen den Feind zu schützen, und um den Ruhm und die Macht des Monarchen und die Wohlfahrt der Nation zu erhalten.

XIV.

Man unterstütze die Vergrößerung des Viehstandes; denn die Tiere versehen die Felder mit Dünger, der die reichen Ernten schafft.

XV.