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Wiedervereinigung, wo es konkret wird: Zurückgekehrte Adelsfamilien treffen auf eine sozialistisch geprägte Dorfbevölkerung. Selten trafen im deutsch-deutschen Vereinigungsprozess Ost- und Westdeutsche so unmittelbar aufeinander wie in den brandenburgischen Gutsdörfern. Hier mussten nach 1990 zurückgekehrte Adelsfamilien ein Auskommen mit der sozialistisch geprägten Dorfbevölkerung finden, von der sie seit der Enteignung 1945 über 40 Jahre lang getrennt waren. Im ehemaligen Gutsdorf wurden wie unter einem Brennglas spezifische Probleme und Dynamiken sichtbar, die seit 1990 überall im Osten Deutschlands auftraten. Ines Langelüddecke untersucht die jeweiligen Prägungen und Geschichtsbilder von Adligen und Dorfbewohnern und damit die mentalen Voraussetzungen und historischen Tiefenschichten dieser Vereinigung auf lokaler Ebene. Damit widmet sich erstmals eine Studie in zeithistorischer Perspektive den sozialen Veränderungen des ländlichen Raumes in Ostdeutschland mit seinen kleinräumigen, dörflichen Milieus, in die nach dem Ende der DDR die Nachfahren der ehemaligen Gutsbesitzer zurückgekehrt sind. Darüberhinaus leistet die Autorin einen Beitrag zum Verständnis der Konfliktlagen der Gegenwart, die mehr als dreißig Jahre nach 1989/90 immer noch Unterschiede und Gegensätze zwischen Ost und West kennt.
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Seitenzahl: 637
Veröffentlichungsjahr: 2020
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Ines Langelüddecke
Alter Adel – Neues Land?
Die Erben der Gutsbesitzer und ihre umstrittene Rückkehrins postsozialistischeBrandenburg
Gedruckt mit freundlicher Unterstützung
des Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft der VG Wort
Für meine Kinder Salka und Frida
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der
Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten
sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
© Wallstein Verlag, Göttingen 2020
www.wallstein-verlag.de
Umschlaggestaltung: Susanne Gerhards, Düsseldorf
Umschlagfotos: Oliver Mark, Berlin
ISBN (Print) 978-3-8353-3635-3
ISBN (E-Book, pdf) 978-3-8353-4458-7
ISBN (E-Book, epub) 978-3-8353-4459-4
Einleitung. Probleme der Wiederbegegnung von Adligen und Dorfbevölkerung nach 1989/90
1. Geschichte als Rahmen. Die Zäsuren des 20. Jahrhunderts und ihre Auswirkungen auf das Gutsdorf
1.1. Die deutsche Einheit 1990: Neuordnung von Grund und Boden
1.2. Das Ende des Zweiten Weltkriegs 1945: Der Untergang der alten Welt von Adel und Dorf
1.3. Getrennte Wege 1945-1990: Adelsfamilien in der Bundesrepublik und Dorfbevölkerung in der DDR
1.4. Drei ehemalige Gutsdörfer nach 1990: Siebeneichen, Bandenow und Kuritz
2. Gutshäuser und Schlösser. Widerstände gegen die Neugestaltung des ehemaligen Herrschaftszentrums
2.1. Dorf ohne Schloss: Das Ringen um die leere Mitte von Siebeneichen
2.2. Ein Schloss, das nicht sein soll: Distanz und Diskretion im Sprechen über die Gutshäuser von Bandenow
2.3. Schloss ohne Gutsherr: Ein öffentlicher Ort in Kuritz
2.4. Fazit
3. Die Kirche im Dorf. Zwischen Gut, Gemeinde und Gott
3.1. Patronat im Wandel: Die Kirchenrestauration in Siebeneichen als Aushandlungsprozess
3.2. Adliges Engagement und dörfliches Desinteresse: Die Kirche von Bandenow
3.3. Rivalen vor Gott und vor der Gemeinde: Pastoraler Geltungsanspruch und adliger Rückzug in Kuritz
3.4. Fazit
4. Adlige Familienfriedhöfe. Bedrängte Bastionen der Tradition
4.1. Urnen auf Reisen: Grabpflege in Siebeneichen zwischen symbolischer Präsenz und materieller Aneignung
4.2. Traditionswahrung über Systemgrenzen hinweg: Die Erhaltung der Adelsgrabstätte in Bandenow vor und nach 1989/90
4.3. Zwischen den Gräbern Pferde, Schweine und Gänse: Der Konflikt um die Nutzung des Adelsfriedhofs in Kuritz
4.4. Fazit
5. Bauernland in Junkerhand? Felder und Wälder als Konfliktquelle zwischen Adelsfamilien und Dorfbevölkerung
5.1. Belasteter Boden, geschichtete Erinnerung: Strategien adliger Vertrauensbildung in Siebeneichen
5.2. Adel, der arbeitet: Unternehmertum in Bandenow zwischen symbolischer Inszenierung und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit
5.3. Streitbarer Adel: Der Gutsherr mit der Peitsche und die Last der Vergangenheit in Kuritz
5.4. Fazit
6. Der Park, ein Privileg. Adlige Grenzziehung als Ausdruck der neuen Raumordnung zwischen Gut und Dorf
6.1. »Es wäre auch ganz schön, mal einen Gartenzaun zu haben«: Adliges Understatement in der räumlichen Expansion in Siebeneichen
6.2. »Nun hat er es wieder«: Dörfliche Kritik an der Parkgestaltung in Bandenow
6.3. »Und grade rüber vom Schloss war ein verwilderter Park«: Vom unsentimentalen Verschwinden eines Repräsentationsraumes in Kuritz
6.4. Fazit
7. Und was ist mit dem Ungesagten? Das Schweigen des Dorfes als Ausdruck asymmetrischer Machtverhältnisse
Schluss: Der Transformationsprozess in historischer Tiefe
Dank
Kurzbiographien der Interviewten
Literatur- und Quellenverzeichnis
Anmerkungen
Als der junge Adlige Jasper von Sierstedt im September 1990 aus Bayern nach Brandenburg übersiedelte, begann er bald ein neues Haus für seine Familie zu bauen. Das Schloss gab es nicht mehr.[1] Parallel dazu sanierte der damals 29-jährige Enkel des letzten Gutsbesitzers zusammen mit der Pfarrerin und den Kirchenmitgliedern die verfallene Kirche. Sogar die Patronatsloge wurde so rekonstruiert, wie sie ausgesehen hatte, als sein Großvater noch Kirchenpatron von Siebeneichen war. Heute bleibt die Loge über dem Kirchenschiff leer, denn im Unterschied zu der Zeit vor 1945 sitzt die Adelsfamilie in den Kirchenbänken, wie alle anderen Gläubigen auch. Die Kirche von Siebeneichen hat sich im Laufe des 20. Jahrhunderts verändert. Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs war sie als Patronatskirche im Adelsbesitz. Während der Jahre der DDR verfiel sie immer mehr, bis sie nach 1990 auf Initiative der Adelsfamilie rekonstruiert und wiederaufgebaut wurde. Heute vermittelt die Kirche den Eindruck, als hätte es im Dorf nie eine Zeit ohne die lokale Adelsfamilie gegeben.
Jasper von Sierstedt, der 1961 in der Bundesrepublik geboren wurde und das Projekt der Kirchenrenovierung maßgeblich vorantrieb, kannte Siebeneichen bis 1990 nur aus den mündlichen und schriftlichen Erzählungen, die in seiner Familie weitergegeben wurden. Zu dieser Familienüberlieferung gehört auch ein kleines Heft mit Tagebuchaufzeichnungen seines Großvaters aus dem Jahre 1945. In kurzen Einträgen hielt dieser den Alltag und den Untergang der alten Welt des Adels fest. Am 15. April 1945 notierte der damals 51-jährige Botho von Sierstedt:
»Unser Dasein hier ist wohl nur noch nach Stunden zu zählen. Früh trommelt der Russe im nördlichen Abschnitt. Danach streut er mit großen Haubitzen. Die ersten Dinger pfeifen uns über den Kopf in den Acker hinter der Koppel. Dann eins auf die Koppel hinter dem Ersatzteilschuppen und verletzt dabei unseren letzten Treckerfahrer. Das kann Einschießen zur großen Kanonade bedeuten, die sehr bald einsetzen wird und Siebeneichen zerschlagen wird. Man sitzt herum, hat nichts zu tun und wird geplagt von den Gedanken, was werden soll. […] Noch schlägt die Kirchturmuhr getreulich ihre Stunden.«[2]
Einen Tag später, am 16. April, folgte dann wie erwartet der Angriff der sowjetischen Truppen, der das östlich von Berlin gelegene Dorf in Trümmer legte. Botho von Sierstedt, der kurz vor der sowjetischen Großoffensive noch seine verbliebenen Angestellten mit der Frühjahrsbestellung auf seinen Feldern beauftragt hatte, musste das Dorf und sein Gut für immer verlassen. Seine Frau und die sieben Kinder waren schon vor ihm aus Siebeneichen geflohen.
Drei Jahre später berichtete ihm seine ehemalige Angestellte Helene Kaiser in einem Brief vom 29. Januar 1948, was aus dieser letzten Aussaat auf seinen Äckern geworden war. Anfang des Jahres 1948, als ein sehr kalter Winter mit Nahrungsmittelknappheit herrschte, erinnerte sie sich an die Fürsorge des Gutsherrn für seine Angestellten. Sie schrieb:
»Als wir im Herbst 45 nichts zu essen hatten und die Not so furchtbar groß war, weil alles Land nicht bestellt war, da war es eine Fügung, dass hinter dem großen Schuppen der große Schlag mit Pferdebohnen stand, […] und der Schlag mit den Mohrrüben, der allerdings von den Russen bewacht wurde. Aber beim Auspflügen durften Frauen und Kinder abdrehen helfen und dafür bekamen wir dann welche. Mindestens zwei Wochen lang dauerte die Ernte. […] Schauen Sie, verehrter Herr von Sierstedt, trotzdem Sie nicht mehr da waren, ist durch die Fürsorge der Landbestellung vielen Menschen geholfen worden. Und dafür müsste der Herrgott Ihnen und Ihrer Familie auch wieder helfen.«[3]
In einer Deutung, die an Theodor Fontanes Gedicht über Herrn Ribbeck auf Ribbeck im Havelland[4] denken lässt, bezog sich Helene Kaiser in ihrem Brief auf die traditionelle Gutsherrschaft, in deren Rahmen sich die Angestellten unterordneten, dafür aber gutsherrschaftlicher Fürsorge gewiss sein konnten. So wie auf dem Grab des verstorbenen Gutsbesitzers in Ribbeck ein Birnbaum wächst und Früchte trägt, die die Kinder des Dorfes jedes Jahr wieder essen, so konnten in Siebeneichen Frauen und Kinder auf den Feldern des Gutes wenigstens noch einmal die Mohrrüben ernten, die Botho von Sierstedt im Frühjahr kurz vor Kriegsende hatte aussäen lassen. Diese letzte Ernte im Herbst 1945 beschrieb Helene Kaiser im Rückblick als bedeutendes Ereignis der Nachkriegsmonate. Zugleich versorgte sie den enteigneten Gutsbesitzer, der mittlerweile im Rheinland lebte, auch mit Neuigkeiten darüber, wie sich die Verhältnisse im Dorf verändert hatten:
»In Siebeneichen würde sich manch einer freuen, wenn ›der Chef‹ bald wieder käme. Aber leider sind auch welche dabei, die Sie einst ihre Getreuen nannten, die heute sagen: ›Mir geht es so viel besser.‹ Ein paar Neubauten sind auch schon in Siebeneichen entstanden.«[5]
Die Adelsfamilie und die Dorfbewohner waren 1948 noch verbunden durch die gemeinsame Geschichte, die der Enteignung vorausgegangen war.[6] Daran erinnerte Helene Kaiser in ihrem Brief über die Zonengrenze hinweg. Zugleich hatte mit dem Umbruch von 1945 eine neue Zeit begonnen, in der sich die Verbundenheit der früheren Angestellten mit dem Gutsherrn, der nicht mehr im Dorf lebte, allmählich lockerte. Für Botho von Sierstedt erfüllte sich nicht mehr, was er in seinem Antwortbrief an Helene Kaiser vom 1. April 1948 ersehnt hatte: »Im tiefsten Herzen aber bleibt doch immer noch die Hoffnung, dass wir doch einmal noch die Heimat wiedersehn dürfen. Es gilt nur noch lang hübsch geduldig bleiben.«[7] Er starb 1982 in Köln. Der letzte Brief von Helene Kaiser stammt aus dem Jahr 1975, als sie aus einem Pflegeheim an den ehemaligen Gutsbesitzer schrieb.[8] Auch sie erlebte das Ende der deutschen Teilung nicht mehr. 1990 begegneten die Nachfahren des enteigneten Gutsbesitzers der Dorfbevölkerung von Siebeneichen. Jetzt erhoben beide Seiten, Adelsfamilie wie Dorfbewohner, Anspruch auf das ehemalige Gut. Teilweise kooperierten sie, beispielsweise bei der Wiederinstandsetzung der Dorfkirche, sie verhandelten aber auch und stritten über die Frage, wie die ehemalige Gutsanlage und die dazugehörigen Gebäude praktisch und symbolisch genutzt werden sollten.
Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 befanden sich in Brandenburg die großen landwirtschaftlichen Güter (mit Acker- und Waldflächen von häufig über 1000 Hektar) im Besitz der jeweiligen Adelsfamilie, oftmals seit Jahrhunderten.[9] Als Folge der Bodenreformverordnung, die auf Initiative der KPD und der sowjetischen Besatzungsmacht in Brandenburg am 6. September 1945 in Kraft getreten war, bildeten sich in den Dörfern Bodenreformkommissionen, die das Land der Gutsbesitzer und Großbauern, die über 100 Hektar besaßen, an landlose und landarme Bauern verteilten.[10] Die Gutsgebäude gingen in die neugeschaffene Rechtsform des Volkseigentums über. In der ersten Zeit nach der Enteignung dienten sie häufig als Unterkünfte für die sogenannten Umsiedler, später dann als Altersheime, Schulen, Kindergärten oder landwirtschaftliche Betriebe. Ungefähr 420 Gutsbetriebe in adligem Besitz waren 1945 in Brandenburg enteignet worden.[11] Nach dem Ende der DDR und der Wiedervereinigung 1990 veränderten sich die Eigentumsverhältnisse in Ostdeutschland erneut. Etwa 30 bis 40 Adelsfamilien kehrten zwischen 1990 und 2010 nach Brandenburg zurück.[12] Die Nachfahren der enteigneten Gutsbesitzer kauften 1990 das Land und die Gebäude des ehemaligen Gutes aus staatlichem Besitz, denn die Enteignungen im Zeitraum zwischen 1945 und 1949 wurden nicht rückgängig gemacht.[13] Die Adelsfamilien sanierten die Gebäude, gründeten Unternehmen, engagierten sich in der Lokalpolitik und verhandelten mit der Dorfbevölkerung über die Verpachtung oder den Verkauf von Ackerflächen.[14] Schlösser, Kirchen, Friedhöfe, Parks, Felder und Wälder im ehemaligen Gutsdorf sind heute nicht nur private, sondern zumindest zum Teil auch öffentliche Räume.[15] Sie sind, wie die ehemalige Patronatskirche in Siebeneichen, immer auch Symbole einer standesspezifischen Familienerinnerung. In der Zeit der deutsch-deutschen Teilung waren sie für die Adelsfamilie mit dem Verlust ihres Gutes verknüpft. Die Gutsgebäude haben im Laufe der Zeit ihr Aussehen verändert. In ihrer Materialität weisen sie aber bis heute Spuren von Macht, Repräsentation und Reichtum auf. Sie zeugen von dem Willen der adligen Oberschicht, das Gutsdorf als Herrschaftsraum zu gestalten. Die Gutsanlagen mit ihrer repräsentativen Architektur befinden sich häufig im Zentrum der ehemaligen Gutsdörfer. Doch nicht nur für die Adelsfamilien, auch für die Dorfbewohner sind die Schlösser, Kirchen und Parks Bezugspunkte für die lokale Geschichte. Für beide Seiten verbinden sich damit Vorstellungen von Heimat und regionaler Zugehörigkeit.[16]
Drei brandenburgische Gutsdörfer, in denen seit 1990 wieder die enteigneten Adelsfamilien von einst leben, sind Gegenstand der Fallstudien, auf denen diese Untersuchung basiert.[17] Hier verlief die Geschichte nach 1945 und 1990 ganz unterschiedlich: In Siebeneichen wurde das Schloss nach Kriegsende zerstört und nicht wieder aufgebaut. In Kuritz ist das ehemalige Schloss heute ein kulturelles Zentrum, das dem Landkreis gehört. In Bandenow lebt die zurückgekehrte Adelsfamilie wieder im Gutsgebäude. Nach dem Ende der DDR trafen die adligen Rückkehrer in den drei Dörfern auf drei unterschiedliche Konstellationen: der Abbruch der Adelsgeschichte nach 1945 in Siebeneichen, die Weiterführung der vom Adel begründeten landwirtschaftlichen Traditionen in Bandenow sowie die Umwidmung der Adelsgeschichte in eine lokale Geschichtserzählung in Kuritz. Diese Unterschiede im Umgang mit der lokalen Adelstradition sind der Grund für die Auswahl dieser spezifischen drei Dörfer. Siebeneichen, Bandenow und Kuritz gibt es jedoch auch zahlreiche Gemeinsamkeiten im Umgang mit der Gutsgeschichte und den Gebäuden des Gutes.
Im Zentrum der Untersuchung stehen die Rückkehr dieser Adelsfamilien nach Brandenburg und die Begegnung mit den Menschen im Dorf seit 1990. Beide Gruppen sind durch eine geteilte Vergangenheit bis zur Enteignung 1945 miteinander verbunden, waren aber die folgenden 40 Jahre lang voneinander getrennt. Im ehemaligen Gutsdorf wurden wie unter einem Brennglas spezifische Probleme und Dynamiken sichtbar, die seit 1990 überall im Osten Deutschlands auftraten. Selten trafen Ostdeutsche und Westdeutsche so direkt aufeinander wie in diesen ehemaligen brandenburgischen Gutsdörfern.
Inwiefern versuchten die Nachfahren der 1945 enteigneten Herrschaftselite nach 1990, also 45 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, an ihre Familiengeschichte anzuknüpfen? Nahmen sie dafür Umbauten an den ehemaligen Gutsanlagen vor? Wie und mit welchen Ergebnissen verhandelten sie mit der Dorfbevölkerung über die Neuordnung des Gutes, das sich nach Enteignung und Bodenreform nun wiederholt veränderte? Welche Konflikte ergaben sich aus dem Problem, unter den neuen Bedingungen einer demokratischen Gesellschaft Gebäude zu rekonstruieren, die in ihrer Materialität auf die traditionelle Gutsherrschaft verwiesen?[18] Wie sprechen beide Seiten rückblickend über diesen Transformationsprozess im ehemaligen Gutsdorf? Wie unterscheiden sich dabei die Erzählungen der im DDR-Sozialismus aufgewachsenen Bewohner der Dörfer von denen der bundesrepublikanisch sozialisierten Adligen, den Nachfahren der »Junker und Ausbeuter«, wie sie im SED-Propagandajargon abschätzig genannt wurden?[19] Welche Narrative über den Raum sind auf beiden Seiten mit dieser Rückkehr des Adels nach Brandenburg verbunden?
In diesem Buch gehe ich von der Annahme aus, dass sich im Reden über den Raum zwischen Dorf und Gut Beziehungsverhältnisse und Interessen sowie Erwartungen und Erfahrungen niederschlagen.[20] Der Raum ist eine Kategorie, um die physischen Bedingungen eines konkreten Ortes und die damit verbundenen menschlichen Handlungen und Deutungen zu analysieren.[21] Innerpersönliche Erzählmuster der Selbst- und Fremdwahrnehmung sind dabei mit äußeren Prozessen verknüpft, die sich aus der baulichen Umgestaltung der ehemaligen Güter nach 1989/90 ergeben. Das ehemalige Gut kann nicht als ein abgeschlossener »Containerraum« gesehen werden, der unveränderlich in der Topographie des Dorfes verankert wäre.[22] Schloss und Kirche, Park und Wald, Friedhof und Feld bestehen zum einen aus ihrer Materialität,[23] zum anderen bilden sie eine »Kontaktarena«,[24] in der sich die adligen Rückkehrer und die Dorfbevölkerung in der Gegenwart begegnen und miteinander aushandeln, wie der Raum genutzt werden soll. Dieser soziale Raum des früheren Gutes ist durch seine materiellen ebenso wie durch seine symbolischen Charakteristika geprägt.[25] In meinem Buch untersuche ich, wie dieser Raum des ehemaligen Gutes nach dem Umbruch von 1989/90 sozial (wieder)hergestellt wird, aber auch, was dieser spezifische Raum aufgrund seiner Materialität selbst vorgibt.[26]
»Der Raum ist ein Ort, mit dem man etwas macht« – so setzt der französische Historiker Michel de Certeau diese beiden Begriffe ins Verhältnis.[27] An de Certeau und Martina Löw anknüpfend wird in diesem Buch deshalb unterschieden zwischen Räumen, in denen Akteure aufeinandertreffen und Aushandlungsprozesse stattfinden, und Orten, die konkrete Gebäude und Gebiete beschreiben.[28] »Im Raume lesen wir die Zeit«, hat der Osteuropahistoriker Karl Schlögel festgestellt: allerdings, so muss man einschränken, nur bei sehr genauer Betrachtung.[29] Nicht immer lässt sich genau unterscheiden, was alt und was neu ist, was restauriert und was hinzugefügt wurde. Bei der Analyse von Räumen geht es um Grenzen zwischen Innen und Außen, um Zugehörigkeit und Fremdheit.[30] Welche spezifischen Raumvorstellungen konkurrierten also in diesem Aushandlungsprozess auf der lokalen Ebene im ehemaligen Gutsdorf, und welche Vergangenheits- und Gegenwartsbezüge wurden dabei von allen Beteiligten hergestellt?[31] In diesem Buch werden Raum- und Erinnerungstheorie methodisch miteinander verschränkt. Dabei finden die Perspektiven einer Kulturgeschichte nach dem Spatial Turn Anwendung.[32]
Oral History-Interviews sowie Archivmaterialien bilden die Quellenbasis für diese Studie. In zwei Dörfern, Bandenow und Kuritz, geben die Dorfarchive ausführlich darüber Auskunft, wie die Gebäude des Gutes nach der Enteignung 1945 genutzt und wie die staatlichen Vorgaben zur Bodenreform umgesetzt wurden, welche Aushandlungsprozesse auf lokaler Ebene und mit den zuständigen Landesbehörden und SED-Abteilungen darüber erfolgten, aber auch, wie sich der Umgang mit diesen Gebäuden über die Zeit der DDR veränderte. Für Siebeneichen ist hingegen nur eine schmale, wenig ergiebige Gemeindeüberlieferung im Kreisarchiv vorhanden. In allen drei Kreisarchiven, im Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam sowie im Bundesarchiv Berlin konnten Gemeindeakten, SED-Berichte, behördliche Protokolle und Presseberichte eingesehen werden.[33] Für das Dorf Siebeneichen existiert ein sehr ausführlicher Nachlass der adligen Familie, der die Nutzung des Gutes vor 1945 dokumentiert und zahlreiche Aufzeichnungen, Briefe und Tagebücher des enteigneten Gutsbesitzers aus der Zeit der Bundesrepublik enthält. Auch für Bandenow ist eine eigene Überlieferung der Adelsfamilie vorhanden. Beide Bestände befinden sich im Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam.
In dieser Studie werden die Aussagen von Frauen und Männern, von Menschen adliger und nicht-adliger Herkunft analysiert, die mir Auskunft darüber gegeben haben, wie sie die Begegnungen zwischen den beiden Akteursgruppen – Adelsfamilien und Dorfbevölkerung – und die damit verbundenen lokalen Aushandlungsprozesse nach 1990 wahrgenommen haben. In themenzentrierten Interviews mit autobiographischen Anteilen haben Landwirte, Handwerker, ein Pfarrer und eine Pfarrerin, Bürgermeister, Menschen im Ruhestand und Angestellte, insgesamt 21 adlige und nicht-adlige Interviewte aus drei ehemaligen Gutsdörfern, berichtet, wie sich ihr Leben nach dem Umbruch von 1990 verändert hat. Ihre erzählten Erinnerungen handeln von der Zeit nach dem Mauerfall und der Wiedervereinigung, aber auch von der Zeit der DDR, der Zeit der Bundesrepublik und von den Veränderungen nach dem Zweiten Weltkrieg, als in ihren Dörfern mit der Enteignung und der Bodenreform die traditionelle Gutsherrschaft endete. Sieben Adlige, die drei Adelsfamilien angehören, und vierzehn Einwohner aus drei verschiedenen Dörfern blickten aus den Jahren 2010 und 2011, als diese Interviews entstanden, auf ein wechselvolles 20. Jahrhundert zurück.[34] Es war mir wichtig, mit Schlüsselpersonen des öffentlichen Lebens in dem jeweiligen Dorf ins Gespräch zu kommen, mit Bürgermeistern und Pfarrern, die nicht nur über ihre eigene Lebensgeschichte, sondern auch über allgemeinere Angelegenheiten Auskunft geben konnten. Außerdem habe ich Personen mit einer engeren Beziehung zur Geschichte des Guts befragt, beispielsweise Kinder von Gutsangestellten. Von allen angefragten Zeitzeugen erklärten sich nur zwei Siebeneichener nicht zu einem Interview bereit. Das könnte Zufall sein, hat aber möglicherweise auch Gründe, um die es in den Kapiteln über Siebeneichen gehen soll. Bei den Adligen war die Bereitschaft, sich interviewen zu lassen, hingegen sehr groß: Alle, die ich um ein Interview bat, reagierten ausnahmslos mit Zusagen. Mit den Nachfahren der Gutsbesitzer in den drei ausgewählten Dörfern habe ich nach dem ersten Interview noch ein weiteres geführt, in dem ich auf ungeklärte Fragen zurückkam und eine biographische Erzählung, vor allem mit Schwerpunkt auf deren Leben in der Bundesrepublik, anregte. Besonders interessierte mich in diesen Gesprächen die innerfamiliäre Tradierung von Erinnerungen innerhalb der Adelsfamilien.[35] Für die beiden Dörfer Siebeneichen und Bandenow konnte ich zwei Generationen der ehemaligen Gutsfamilie interviewen. In Kuritz konnte ich nur den Enkel des letzten Gutsbesitzers befragen, der heute wieder in diesem Dorf lebt.
Die in den Interviews greifbaren Erinnerungen sind ebenso konkretes Ergebnis des Interviewprozesses selbst wie der individuellen Erfahrungsaufschichtung innerhalb jeder Lebensgeschichte.[36] Biographisches Erzählen zielt zum einen auf die Vergegenwärtigung der Vergangenheit und zum anderen auf die Darstellung einer in sich kohärenten Lebensgeschichte. Jede subjektive Erinnerungserzählung ist zudem sozial gerahmt, das heißt, sie ist an die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Gruppen gebunden, wie zum Beispiel Familie, soziale Schicht, Altersgruppe, Beruf, Religion oder Geschlecht. Ob Mann oder Frau, adlig oder nicht-adlig, jung oder alt, Pfarrer oder Bäuerin: In allen diesen Erzählungen gibt es Schichten, die auf die jeweilige soziale Gruppe verweisen, aber auch solche Aspekte, die die Individualität jedes einzelnen Gedächtnisses ausmachen.[37] Die eigene Biographie zu erzählen heißt also nicht nur, eine in sich selbst schlüssige Geschichte zu präsentieren. Mit jeder lebensgeschichtlichen Interviewerzählung wird die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe bekräftigt.[38] Das Erzählen folgt immer einem spezifischen sozialen Drehbuch oder Skript.[39] Bei der Interviewanalyse stehen nicht nur die dominanten Erzählmuster innerhalb dieses Drehbuchs im Mittelpunkt, sondern auch die Brüche und Widersprüche, die aus dem Erzählkontext hervorscheinen und auf tiefere Schichten der Erfahrung verweisen können.[40]
Im Unterschied zu anderen Oral-History-Studien geht es in meinem Buch nicht um eine einzige Gruppe oder eine Generation, sondern um zwei unterschiedliche Erzählgemeinschaften.[41] Nach Albrecht Lehmann konstituiert sich eine Erzählgemeinschaft aus der Gemeinsamkeit des sozialen Erlebens in einer Familie oder in einem sozialen Milieu, in einem Dorf oder auch in einem städtischen Wohnmilieu.[42]
Adlige und Menschen im Dorf stehen sich als zwei voneinander getrennte Erzählgemeinschaften gegenüber.[43] Für die interviewten Adligen ist die Enteignung von 1945 ein zentrales Ereignis ihrer Familiengeschichte im 20. Jahrhundert.[44] Die Erinnerung an diese Erfahrung konnten die adligen Familien innerhalb ihrer spezifischen Sozialformation in der Zeit der Bundesrepublik weitergeben und sich innerhalb ihrer sozialen Gruppe darüber solidarisieren.[45] Mit dem materiellen Verlust des Eigentums und mit dem verlorenen Zugang zum früheren Gutsdorf waren für diese Familien die zentralen Ressourcen für Macht und Herrschaft verlorengegangen. Vor allem die Schlösser und Gutshäuser, die Kirchen und die Friedhöfe sind die zentralen Räume des Gutes, mit denen sich auf einer symbolischen Ebene die Zugehörigkeit zu einem generationenübergreifenden Familienverband verknüpft. Der Pflege der Familienerinnerung kommt für den Adel eine besondere Bedeutung zu, weil auf diese Weise die herausgehobene gesellschaftliche Position auch in Niedergangsprozessen, wie nach dem Ende der Monarchie 1918 und der Enteignung 1945, zumindest symbolisch gehalten werden kann.[46] Die Selbstwahrnehmung der Erzählgemeinschaft der adligen Rückkehrer ist charakterisiert durch den Bezug auf die eigene Familiengeschichte mit der Gutsherrschaft vor 1945, den Erlebnissen von Enteignung, Flucht und Vertreibung, der Zeit in der Bundesrepublik und vor allem auf das Ereignis der Rückkehr nach Brandenburg.
In den Deutungen der Leute aus dem Dorf und in ihrem Reden über die Adligen verbinden sich hingegen Anti-Junker-Ressentiments aus der Zeit der DDR mit Erwartungshaltungen an einen paternalistischen, fürsorglich agierenden Gutsherrn oder auch mit Kritik an westdeutschen Investoren in der Zeit der Wiedervereinigung. Zentrale Ereignisse in diesen Erzählungen sind die Enteignung, die Bodenreform, die Kollektivierung der Landwirtschaft und der Umbruch von 1989/90. Die Erzählgemeinschaft der Dorfbevölkerung ist in sich heterogener als die der Adelsfamilien. Unter ihren Angehörigen dominiert eine Selbstwahrnehmung, die vor allem auf die DDR und die Erfahrung des Umbruchs von 1989/90 konzentriert ist. Aus diesen konträren Grunderfahrungen in beiden Gemeinschaften resultieren unterschiedliche Wahrnehmungen und Interessen, die sich auf die Aushandlungsprozesse im Dorf auswirken.
In allen Interviewerzählungen überlagern sich verschiedene Schichten von individuellen Erfahrungen und Deutungen mit Bildern und Vorstellungen, die in sozialen Gruppen und Gemeinschaften überliefert werden. In einem multiperspektivischen Zugriff verknüpfe ich in meiner Untersuchung diese unterschiedlichen subjektiven Erzählungen mit dem vorhandenen Archivmaterial. In einigen Fällen bestätigen die schriftlichen Überlieferungen die mündlichen Äußerungen, in anderen nicht.[47] Dann stellt sich die Frage, warum einige historische Ereignisse, die sich aus der schriftlichen Überlieferung rekonstruieren lassen, nicht Bestandteil der Erzählungen sind. Daneben existieren zahlreiche Geschichten, die von verschiedenen Interviewpartnern weitergegeben werden, für die es aber keine Entsprechung in den schriftlichen Quellen gibt. In dieser Untersuchung geht es nicht darum, die Aussagen der mündlichen Quellen mit den schriftlichen Überlieferungen abzugleichen und eventuelle Inkonsistenzen herauszuarbeiten. Die rekonstruierbaren historischen Ereignisse bilden vielmehr die Grundlage für die Untersuchung der Deutungen, die innerhalb der beiden Erzählgemeinschaften formuliert werden. Diese Vergangenheitskonstruktionen, Sinnzuschreibungen und räumlichen Narrative, die mit Erwartungen und konkreten Interessen verknüpft sind und die zum Gegenstand der Auseinandersetzung zwischen beiden Akteursgruppen werden, stehen im Mittelpunkt dieses Buches.[48]
Wie bereits erwähnt wähle ich in meinem Buch einen methodischen Zugang, der sich aus der Verbindung von Raum- und Erinnerungstheorie ergibt. Daneben verorte ich meine Untersuchung in so unterschiedlichen Feldern wie Adels-, DDR- und Transformationsforschung und folge damit einem kultur- und mentalitätsgeschichtlichen Ansatz.[49] An die Forschungen von Arnd Bauerkämper und Jens Schöne anknüpfend, untersuche ich die historische Entwicklung in drei ehemaligen Gutsdörfern nach 1945.[50] Ich betrachte die Gutsdörfer in der DDR und die Adelsfamilien in der Bundesrepublik dabei in einer beziehungsgeschichtlichen Perspektive.[51] Diese »asymmetrisch verflochtene Parallelgeschichte« über die Begegnung zweier unterschiedlicher Akteursgruppen in drei ehemaligen Gutsdörfern verfolge ich außerdem über die Zäsur von 1989/90 hinaus bis fast in die Gegenwart.[52] Der Untersuchungszeitraum der Arbeit erstreckt sich dabei vom Zeitpunkt der Interviews 2010/2011 rückblickend in eine Vergangenheit, die ungefähr 80 bis 100 Jahre zurückliegt. Der zeitliche Erfahrungsraum umfasst jeweils drei Generationen[53] und damit diejenigen Erinnerungen, die beispielsweise in einer Familie von der Elterngeneration an die Kinder und Enkelkinder weitergegeben werden.[54] Meine älteste Interviewpartnerin, Clara von Sierstedt aus Siebeneichen, ist 1922 geboren: Ihre Erzählungen und die einiger anderer Zeitzeugen reichen bis in die Zeit der Gutsherrschaft zurück.
Meine Annäherung an die untersuchten Gutsdörfer in der Zeit der DDR und vor 1945 sowie an die Adelsfamilien in der Bundesrepublik erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dennoch eröffnet sich durch die Auswahl der Beispiele, die mündlichen Erzählungen und die schriftlichen Quellen ein Mosaik, in dem die Konflikte, Kompromisse und Konsensbildungen in den ehemaligen Gutsdörfern nach 1989/90 und zugleich die damit verbundenen tieferen Zeitschichten aufgezeigt werden können. In den Auseinandersetzungen der Transformationsperiode beziehen sich die unterschiedlichen Akteure auf verschiedene Zeitschichten aus der Zeit der DDR, der Bundesrepublik und der vorangegangenen Gutsherrschaft, die in den Erzählungen gleichzeitig vorhanden und wirksam sind.[55]
Der Umbruch von 1989/90 und der Systemwechsel nach dem Ende der DDR sollen hier nicht als eine eindeutige Zäsur, sondern – unter Einbeziehung seiner Vorgeschichte und seiner langfristigen Folgen – als eine längere Übergangsperiode betrachtet werden. Im ehemaligen Gutsdorf lässt sich der »Wandel nach der Wende«[56] nur im Zusammenhang mit dem Umbruch von 1945 und den jeweiligen politischen und sozialen Parallelentwicklungen in der DDR und in der Bundesrepublik verstehen. Mit dieser These schließe ich an neuere Studien zur historischen Transformationsforschung an, die ihren Untersuchungszeitraum über die Zäsur von 1989/90 hinweg ausdehnen und auch die Vorgeschichte in der DDR und in der Bundesrepublik mit einbeziehen.[57] Im Unterschied zur bereits existierenden, in erster Linie politikwissenschaftlich und an den Ereignissen von Mauerfall und Wiedervereinigung ausgerichteten Transformationsforschung[58] soll mit diesem Ansatz eine Vereinigungsgesellschaft in den Blick genommen werden, in der sich auf verschiedenen gesellschaftlichen Feldern über einen längeren Zeitraum vor, während und nach 1989/90 Entwicklungen und Aushandlungsprozesse mit ihren spezifischen Dynamiken vollzogen haben.[59]
Den Umbruch von 1989/90 und die Jahre danach hat der Historiker Jürgen Danyel als eine Zeit beschrieben, »in der das Alte noch nicht völlig verschwunden war und das Neue sich erst allmählich zu etablieren begann«.[60] Alt und Neu sind als konträres Begriffspaar auch in meinem Buch zentral. In jeder sozialen Gruppe, in jedem Individuum, in jeder Erfahrung – »in der viele Schichten früherer Zeiten zugleich präsent sind, ohne über deren Vorher und Nachher Auskunft zu geben«, so der Historiker Reinhart Koselleck[61] – ist Altes und Neues in einem sich ständig verändernden Mischungsverhältnis verwoben. So sind Geschichte, Gegenwart und Zukunft miteinander verknüpft. Der Titel dieses Buches »Alter Adel – neues Land?« verweist auf die Konstruktion einer langen generationenübergreifenden Kontinuitätslinie innerhalb der Adelsfamilien, die sich nach 1990 wieder in einem Land ansiedeln, dessen Bewohner vom SED-Sozialismus geprägt sind und dessen Bevölkerungsstruktur sich nach den Umbrüchen von 1945 und 1989/90 tiefgreifend verändert hat. Aber auch die Umkehrung des Begriffspaares wäre möglich: »Neuer Adel – altes Land?« – weil sich nicht nur das Land und seine Bewohner in der Zeit des Sozialismus verändert haben, sondern auch der Adel während der Jahre der Bundesrepublik soziale Wandlungsprozesse erlebt hat.[62]
Bei der Rückkehr der Adligen in die ehemalige DDR geht es nicht nur um lokal begrenzte Dorfgeschichte. Die umstrittene Rolle der adligen Gutsbesitzer als militärisch-politische Elite bis 1945 wurde in der Geschichtswissenschaft, in der Öffentlichkeit der alten Bundesrepublik und nach 1990 kontrovers diskutiert.[63] Die Debatte über die Rolle der Adligen ist nach dem Ende der DDR im Zusammenhang mit der Debatte über die nicht erfolgte Rückgabe des enteigneten Landes neu entflammt und bis heute aktuell.[64] Die Auseinandersetzungen zwischen Adligen und Dorfbevölkerung in der postsozialistischen Gesellschaft sind bisher vor allem ein medial vielfach beleuchtetes Thema gewesen.[65] Geschichtswissenschaftliche Arbeiten, die das Verhältnis zwischen beiden Gruppen mit einem beziehungs- und erinnerungsgeschichtlichen Ansatz in den Blick nehmen, gibt es jedoch bislang nicht.[66] Diese Lücke möchte dieses Buch schließen.
Im ersten Kapitel werden die historischen Rahmenbedingungen für die Rückkehr der Adligen in die früheren Gutsdörfer nach 1990 vorgestellt. Damit wird der Bogen über das 20. Jahrhundert von der Gutsherrschaft über die Enteignung 1945, die Zeit der Bundesrepublik und der DDR bis in die Gegenwart gespannt. Anschließend werden in einem Überblick die drei Dörfer vorgestellt. In den folgenden fünf Kapiteln werden die Räume der früheren Güter, die damit verbundenen Erzählungen und die Auseinandersetzungen zwischen Adligen und Dorfbevölkerung in den drei Dörfern untersucht, beginnend mit den Gutshäusern und Schlössern, danach die ehemaligen Patronatskirchen, die adligen Familienfriedhöfe, die Felder und Wälder und zuletzt die Parks. An diese Kapitel schließt sich jeweils ein kurzer Vergleich zur Situation in den drei Dörfern an, in dem die Unterschiede und Parallelen in der Auseinandersetzung um den jeweiligen Raum von der Zeit der Gutsherrschaft über die DDR bis nach 1989/90 diskutiert werden. Auf diesen Hauptteil der Untersuchung folgt ein Exkurs zum ambivalenten Verhältnis von Schweigen und Reden in diesen Dörfern von der Gutsherrschaft bis in die Gegenwart. Ein Schlusskapitel fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen.
Siebeneichen gibt es nicht, genauso wenig wie Bandenow und Kuritz – aber natürlich gibt es die drei Dörfer, die sich hinter diesen Namen verbergen.[67] Um die Persönlichkeitsrechte der befragten Interviewten zu wahren, wurden für alle Personen und Orte fiktive Namen gewählt.[68] Die Untersuchung folgt damit den Standards der Oral-History-Forschung, doch hat die Anonymisierung noch einen weiteren Grund: In diesem Buch soll es nicht in erster Linie um den Einzelfall eines ehemaligen Gutsdorfs mit seiner spezifischen Lokalgeschichte gehen, sondern darum, wie sich das Allgemeine im Besonderen zeigt. In der Auswertung der Interviews möchte ich verallgemeinerbare Muster und Tendenzen im Umgang mit den früheren Gütern für diese drei Dörfer deutlich machen. Jedes Dorf für sich ist ein Sonderfall der deutsch-deutschen Wiedervereinigungsgeschichte. Auf lokaler Ebene sind sich in diesen Dörfern seit 1990 Ostdeutsche und Westdeutsche begegnet und haben sich in komplexen Aushandlungsprozessen mit der Neuordnung des dörflichen Raumes auseinandergesetzt. Lässt sich von diesem lokalen Sonderfall der Transformationsgeschichte etwas für die gesamtdeutsche Situation ableiten? Vom Besonderen zum Allgemeinen und von der Nahaufnahme zur Sicht auf das Ganze, das ist die Suchbewegung, der ich mit dieser Studie folge.[69]
Den Rahmen für die Auseinandersetzungen zwischen adligen Rückkehrern und Dorfbewohnern im postsozialistischen Brandenburg bildet eine Vereinbarung, die als »Gemeinsame Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen« am 15. Juni 1990 getroffen wurde. Im Dezember 1989 hatten sich Bundeskanzler Helmut Kohl und DDR-Ministerpräsident Hans Modrow darauf geeinigt, eine deutsch-deutsche Arbeitsgruppe zur Klärung der Vermögensfragen einzusetzen.[1] Im ersten Halbjahr 1990 trafen sich dazu Experten aus beiden Staaten mehrfach.[2] Die »Gemeinsame Erklärung« vom 15. Juni 1990 war das Ergebnis dieses bilateralen Aushandlungsprozesses. Sie wurde mit demselben Wortlaut in den Artikel 41 und als Anlage in den Einigungsvertrag vom 3. Oktober 1990 übernommen – und damit Gesetz.[3] In diesem heißt es:
»Die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) sind nicht mehr rückgängig zu machen. Die Regierungen der Sowjetunion und der Deutschen Demokratischen Republik sehen keine Möglichkeit, die damals getroffenen Maßnahmen zu revidieren. Die Regierung der Bundesrepublik nimmt dies im Hinblick auf die historische Entwicklung zur Kenntnis. Sie ist der Auffassung, dass einem künftigen gesamtdeutschen Parlament eine abschließende Entscheidung über etwaige staatliche Ausgleichsleistungen vorbehalten bleiben muss.«[4]
Für diejenigen, die bereits unter sowjetischer Besatzungsherrschaft enteignet worden waren, sah dieses Gesetz also keine Entschädigung für verlorenes Eigentum und Vermögen vor, ebenso wenig für ihre Nachfahren. Im Unterschied dazu galt für Enteignungen nach der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 der Grundsatz der Restitution – und zwar nach dem Prinzip »Rückgabe vor Entschädigung«. Ab September 1945 waren in der sowjetischen Besatzungszone im Zuge der Bodenreform alle Großbauern mit einem Betrieb über 100 Hektar Größe sowie diejenigen, denen eine Beteiligung an NS-Verbrechen vorgeworfen wurde, entschädigungslos enteignet worden. Der aus der Bodenreform resultierende Strukturwandel in den ländlichen Regionen Ostdeutschlands sollte 1990 nicht wieder rückgängig gemacht werden. Dadurch sollten mögliche Konflikte zwischen DDR-Bürgern, die auf Bodenreform-Land ihre Häuser gebaut hatten, und Bundesbürgern, die auf dieses Land Anspruch erheben würden, verhindert werden. Die Regierung der Bundesrepublik fügte sich also in diesem Punkt den Interessen der sowjetischen wie der DDR-Regierung. Im Gesetzestext erläuterte sie diese Entscheidung unter Verweis auf die historische Entwicklung. Mit dem Hinweis auf eine noch ausstehende Regelung, die der Bundestag verabschieden sollte, machte sie den Betroffenen zugleich Hoffnung auf spätere Ausgleichsleistungen.[5]
Warum mit den Enteignungen, die vor 1949 in der sowjetischen Besatzungszone durchgeführt wurden, grundsätzlich anders umgegangen wurde als mit denjenigen, die nach 1949 in der DDR stattfanden, ist zum einen mit einer verhandlungstaktischen Ebene im Einigungsprozess zu erklären. Zum anderen geht es um die historische Entwicklung, auf die im Gesetz verwiesen wird. Diese im Wortlaut nicht genauer erläuterten geschichtlichen Zusammenhänge, als deren Folge das Gesetz selbst zu verstehen ist, sind Ausdruck der komplexen Problemlage von 1990. Damals ging es darum, in einem relativ kurzen Verhandlungszeitraum zwischen Dezember 1989 bis Oktober 1990 einen sozialverträglichen Ausgleich zwischen den rechtlichen Ansprüchen der DDR-Bürger, die Bodenreform-Eigentum besaßen und nutzten, und den Erwartungen der Enteigneten auf Wiedergutmachung herzustellen. Außerdem musste die Position der Sowjetunion berücksichtigt werden, die 1945 als Besatzungsmacht die Bodenreform in ihrem Einflussbereich durchgesetzt hatte. Nach der Wiedervereinigung standen sich damit zwei konkurrierende Eigentumsansprüche, gegenüber, die einander ausschlossen. Vor allem die Frankfurter Allgemeine Zeitung bot in den folgenden Jahren eine Plattform für konservative Kritik an dieser nicht erfolgten Restitution.[6]
Dieser umstrittene Umgang mit den SBZ-Enteignungen nach 1990, gegen den die Nachfahren der früheren Guts- und Großgrundbesitzer erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagten, steht in einer längeren Kontinuitätslinie, die über die Zeit der DDR und die Jahre der sowjetischen Besatzungsherrschaft bis in die Jahrzehnte vor 1945 zurückreicht. In den folgenden Kapiteln soll die »Gemeinsame Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen« vom Juni 1990 vor dem Hintergrund der Umbrüche des 20. Jahrhunderts eingeordnet werden. Zuerst betrachte ich die soziale Situation im preußischen Gutsdorf vor 1945 sowie anschließend die unterschiedlichen gesellschaftlichen Entwicklungen in der DDR und der Bundesrepublik nach der Enteignung der Gutsbesitzer und der Bodenreform 1945. Auf diese Weise soll der historische Kontext erläutert werden, in den die Rückkehr der Adelsfamilien nach Brandenburg seit 1990 eingeordnet werden kann.
Das 19. und 20. Jahrhundert waren für den preußischen Adel eine Zeit des gesellschaftlichen Abstiegs. Auf gesetzlicher Ebene hatten die Gutsbesitzer mit den Agrarreformen seit 1807 in den Dörfern immer mehr an Einfluss und Macht verloren; außerdem konnten die Gutsbesitzer nun nicht-adliger Herkunft sein.[7] Mit dem Ablösungs- und Regulierungsgesetz vom 2. März 1850 wurden die leibherrlichen Bindungen, die sogenannte Erbuntertänigkeit, aufgehoben. In der Folge konnten sich die Bauern und Leibeigenen gegen eine Entschädigungszahlung von ihren traditionellen Diensten und Abgaben gegenüber ihrem Lehnsherrn freikaufen.[8] Damit war die jahrhundertelange Verfügungsgewalt des Adels über »Land und Leute« aufgehoben, die der preußische König nach mittelalterlichem Lehnsrecht an den Landadel verliehen hatte. 1872 wurden zudem die gutsherrliche Polizeigewalt und die Gerichtsbarkeit aufgehoben.[9] Die größte Zäsur in diesem Abstiegsprozess des Adels aber war das Ende der Monarchie. Am 9. November 1918 dankte Wilhelm II. als letzter deutscher Kaiser ab und emigrierte ins niederländische Exil nach Doorn. Der preußische Hof wurde aufgelöst. Mit der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung 1919 (Artikel 109, Absatz 3) wurde der Adel als eigener Stand abgeschafft.[10] Noch bis zum 1. Oktober 1928 bestanden in Preußen neben kommunal verwalteten Bezirken allerdings die sogenannten »Gutsbezirke« fort, in denen der Gutsherr qua Gesetz auch Oberhaupt der lokalen Selbstverwaltung war.[11] Außerdem nutzten die Gutsbesitzer seit dem 19. Jahrhundert ein besitzrechtliches Privileg, ihr Eigentum abzusichern, den sogenannten »Fideikommiss«.[12] Damit wurde das Gut zu einer rechtlichen Einheit zusammengefasst, das nicht verkauft, an verschiedene Erben weitergegeben oder mit Krediten belastet werden durfte.[13] Obwohl in der Weimarer Reichsverfassung festgeschrieben worden war, dass die Fideikommisse aufzulösen seien, zog sich dieser Prozess aufgrund von Protesten aus adligen Kreisen bis 1938 hin.[14]
Diese rechtlichen und politischen Veränderungen im 19. und im beginnenden 20. Jahrhunderts die von einer zunehmenden Industrialisierung und Modernisierung der Arbeits- und Produktionsprozesse in der Landwirtschaft begleitet waren, führten zu einem Wandel im Gutsdorf. Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs machten sich hier aber immer noch vormoderne, feudale Herrschaftsbeziehungen bemerkbar. Zu diesen Überresten gehörte auch das Kirchenpatronat, mit dem für den Adel Privilegien und Herrschaftsrechte verbunden waren. Der adlige Kirchenpatron hatte das Recht, den protestantischen Pfarrer zu bestimmen, und verfügte damit über eine Möglichkeit, das soziale Gefüge des Dorfes zu beeinflussen und zu steuern. Gleichzeitig war der Gutsherr für die Renovierungsmaßnahmen an der Kirche zuständig. Das Patronat existierte in den Gutsdörfern bis 1945, obwohl in Preußen schon seit 1848/49 über seine Aufhebung diskutiert worden war.[15] Die landeskirchlichen Leitungsorgane hatten letztlich kein Interesse daran, die Patronate aufzulösen, vor allem weil der Patron die notwendigen Kirchensanierungen, die sogenannte »Baulast«, übernahm.
Trotz aller weitreichenden politischen und gesellschaftlichen Veränderungen blieb das preußische Gutsdorf noch während der Zeit des Nationalsozialismus bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ein Ort, an dem die Gutsbesitzer und ihre Angestellten zusammen mit den Bauern und Handwerkern des Dorfes in einem klar geordneten Herrschaftsgefüge lebten. Bis zum Mai 1945 waren der Gutsbetrieb der dominierende Wirtschaftsfaktor und der Gutsherr die unangefochtene Respektsperson im Dorf. Die Gutsangestellten erlebten in diesem hierarchisch gegliederten Verhältnis Fürsorge und Schutz, aber auch Ausbeutung und Abhängigkeit. Dieser sogenannte Paternalismus beruhte auf persönlichen Autoritätsbeziehungen und konnte so die Gutsherrschaft als informelles, aber dennoch wirkungsmächtiges Strukturprinzip im Dorf bis 1945 stabilisieren und erhalten.[16]
In der ständischen Gesellschaft unterschieden sich die Horizonte von Adligen und Dorfbewohnern. Während die Leute im Dorf ihren Arbeits- und Besitzverhältnissen entsprechend in unterschiedlicher Weise auf den Gutsbesitzer als Arbeitgeber und als dörfliche Autoritätsperson bezogen waren, waren die Adligen in Netzwerke eingebunden, die über das Gutsdorf hinausreichten. Als Folge des mittelalterlichen Lehnswesens standen die Adelsfamilien als sozial abgeschlossene Gruppe untereinander und zum preußischen König in enger Beziehung. Der Berliner Königshof war bis zum Ende der Monarchie 1918 ein Ort kultureller Repräsentation wie auch der politischen Lobbyarbeit, den die adligen Gutsbesitzer für ihre Interessen nutzen konnten, beispielsweise wenn es um die von ihnen geforderten Schutzzölle für Getreide ging. Über die Erste Kammer des preußischen Abgeordnetenhauses verfügte der Adel bis 1918 über eine direkte politische Einflussmöglichkeit.[17] Adlige Männer verfolgten häufig Laufbahnen im preußischen Militär und konnten sich so Karrierewege eröffnen, die aus dem Gutsdorf hinausführten.[18] Über ihre spezifischen Netzwerke waren die Adligen in größere regionale Zusammenhänge eingebunden. Zudem verfügten sie durch die Vorstellung einer generationenübergreifenden Familientradition über zeitliche Horizonte, die zumeist länger in die Vergangenheit zurückreichten als die üblichen Vorstellungswelten der Dorfbewohner. Je stärker der Adel im 19. und 20. Jahrhundert gesellschaftlichen Abstiegstendenzen ausgesetzt war, umso wichtiger wurde es für seine Angehörigen, diesen innerfamiliären Zusammenhalt zu stärken und sich dadurch als herausgehobener Stand nach außen hin abzugrenzen.[19]
Das Ende der Monarchie, die politischen Veränderungen der Weimarer Republik, die Inflation und die Weltwirtschaftskrise verstärkten in den adligen Familien die Wahrnehmung eines rapiden gesellschaftlichen und teilweise auch sozialen Abstiegs. Das konnte wiederum zu einem Interesse an und einer Hinwendung zur nationalsozialistischen Ideologie führen. So war in der NSDAP der Adel bereits im Januar 1933 überrepräsentiert.[20] Dabei waren es weniger die vermögenden Gutsbesitzer als die verarmten, sozial destabilisierten Teile des Kleinadels, die diesen politischen Radikalisierungsprozess vorantrieben.[21] Die meisten brandenburgischen Gutsbesitzer ließen nach dem Umbruch von 1918 eine offen republikfeindliche, monarchistische Gesinnung erkennen. Institutionell schlug sich diese in der Mitgliedschaft in der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) oder im Stahlhelm – Bund der Frontsoldaten nieder.[22] Neben der anfänglichen Begeisterung für den Führer speiste sich aus dieser (Selbst-)Wahrnehmung einer gesellschaftlich abgeschlossenen Gruppe mit ausgeprägtem Sendungsbewusstsein, das über die Gegenwart hinausreichte, aber auch der adlige Widerstand gegen Hitler bezog sich darauf.[23] Das gescheiterte Attentat auf Adolf Hitler vom 20. Juli 1944 war vor allem von adligen Offizieren vorbereitet und ausgeführt worden, die sich aus vielfältig verwobenen Freundes- und Familienkreisen kannten und die für ihre Aktivitäten adlige Netzwerke in Anspruch nehmen konnten.[24] Als ländliche Bastionen adliger Herrschaft und gesellschaftlicher Vorrangstellung waren die Adelsgüter von den Nationalsozialisten weitgehend unangetastet gelassen worden und boten damit eine Ausgangsbasis für die Organisation des Widerstands, der zum Attentat auf Adolf Hitler führte.[25]
Parallel zur allmählichen Abschaffung der ständischen Privilegien seit Beginn des 19. Jahrhundert veröffentlichten Publizisten und Wissenschaftler wie Hugo Preuß, Max Weber oder Ferdinand Tönnies in der Zeit des Kaiserreichs verschiedene Schriften, in denen die »Junker« in den Fokus ihrer politisch linksliberal motivierten Kritik gerieten. So schrieb Preuß 1897:
»Alle Versuche, das Junkertum in einen modernen, politischen Adel zu verwandeln, mussten und müssen fruchtlos sein. Man kann einer sozialen Gruppe nicht ihre spezifischen Existenzbedingungen nehmen, ohne sie selbst aufzulösen. Und die Existenzbedingungen dieses Junkertums wurzeln ein für allemal in rückständigen Wirtschaftsformen.«[26]
Weber und Tönnies lasteten den »Junkern« zudem an, dass sie durch ihre Interessenpolitik die Entwicklung des Kaiserreichs von einem Agrar- zu einem Industriestaat blockierten. Vor allem kritisierten sie die Bildung der Fideikommisse als privilegierte Besitzform, mit der die Adelsfamilien ihren Landbesitz der Marktkonkurrenz entzogen.[27]
Einen administrativ-politischen Ausdruck fand die Junkerkritik mit der Auflösung Preußens 1947, aber vor allem mit der Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone 1945 als einer grundlegenden gesellschaftlichen Umwälzung. Diese politischen Weichenstellungen bildeten den Abschluss eines Entwicklungsprozesses, in dem seit dem 19. Jahrhundert die adligen Gutsherren immer weiter an Macht und Einfluss verloren hatten. Die Alliierten begründeten die Auflösung Preußens im Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 damit, dass Preußen »seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland gewesen ist«.[28] Auf ähnliche Weise hatte das führende KPD-Mitglied Anton Ackermann am 14. Juni 1945 den Aufruf der KPD zur Bodenreform erläutert. Darin forderte Ackermann dazu auf,
»gleichzeitig mit der völligen Vernichtung der Überreste des Hitlerstaates und der Hitlerpartei den reaktionären Schutt aus der Vergangenheit hinwegzuräumen, den die feudalen Überreste darstellen, vor allem der reaktionäre preußische Militarismus mit allen seinen ökonomischen und politischen Ablegern«.[29]
In der DDR wurde die Anti-Junker-Propaganda zur offiziellen politischen Leitlinie, mit der die Bodenreform legitimiert und die ländliche Bevölkerung in den neugegründeten sozialistischen Staat integriert werden sollten.[30] Auch im westlichen Teil Deutschlands wurden die Adligen als Führungsschicht des preußischen Staates zu den Hauptschuldigen des Zweiten Weltkriegs erklärt, so etwa in der 1946 erschienenen Schrift »Die deutsche Katastrophe« des Historikers Friedrich Meinecke.[31] Weitergeführt und zugespitzt wurde diese Deutung dann in der These des »deutschen Sonderwegs« von einer jüngeren bundesrepublikanischen Historikergeneration in den 1960er und 1970er Jahren, die damit vor allem an die Forschungen des in der NS-Zeit in die USA emigrierten deutsch-jüdischen Historikers Hans Rosenberg anknüpfte.[32] Rosenberg beendete seine 1978 erschienenen Ausführungen über »Die Pseudodemokratisierung der Rittergutsbesitzerklasse« damit, dass er deren »Helfersdienste bei der Heraufbeschwörung der deutschen Katastrophe und in ihrem Gefolge die historische Vernichtung des ostdeutschen Gutsbesitzertums« feststellte und mit den Worten schloss: »Wer möchte wohl ernsthaft daran glauben, dass im Falle einer deutschen Wiedervereinigung im westlichen Sinne die ostelbische Rittergutsbesitzerklasse wiederauferstehen würde?«[33] Mit diesen Überlegungen sollte Rosenberg recht behalten. Den Nachfahren der Gutsbesitzer wurde 1990 ihr ehemaliger Familienbesitz nicht restituiert.
Mit der »Gemeinsamen Erklärung« vom Juni 1990 setzte sich die Entscheidung gegen die Restitution der zwischen 1945 und 1949 enteigneten Vermögenswerte in der juristischen Ausgestaltung des Einigungsprozesses durch.[34] Die Betroffenen der SBZ-Enteignungen und ihre Nachfahren konnten diese für sie nachteilige gesetzliche Regelung nicht nachvollziehen, wie mir alle meine adligen Interviewpartner erklärten. Sie argumentierten mit der Idee einer notwendigen und umfassenden Wiedergutmachung von Unrecht, das sie und ihre Vorfahren in der Vergangenheit erlitten hatten. Nach dieser Vorstellung von Gerechtigkeit sollten den Opfern von Gewalt und Willkürakten, wie sie nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in der sowjetischen Besatzungszone geschehen waren, Wiedergutmachungs- und Entschädigungsleistungen zustehen.[35] Diese Ideen vertraten nicht nur die Adligen, die ich interviewt habe, sondern sie sind auch im öffentlichen Bewusstsein und im Wertekanon der westlichen »postheroischen Gesellschaften« tief verankert.[36] Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs lässt sich eine Tendenz zur »Viktimisierung« feststellen, d. h. eine Verlagerung vom heroischen Gedenken hin zu Diskursen, die das Opfer in den Mittelpunkt stellen. Dieser Fokus auf der Opferperspektive verlangt allerdings, dass die betroffene Opfergruppe in einem umfassenden Sinne als unschuldig angesehen werden muss.[37] Diesen eindeutigen Opferstatus konnten die nach 1945 enteigneten Gutsbesitzer nicht für sich reklamieren, denn in der öffentlichen Wahrnehmung wurde dem Adel eine wesentliche Mitschuld am Aufstieg Hitlers und am preußischen Militarismus zugeschrieben.[38] Mit dieser Deutung wurde der Opferstatus der Adligen in Frage gestellt, ganz unabhängig von der Tatsache, dass ihnen 1945 ihr Besitz gewaltsam entzogen worden war und sie zwangsweise in die westlichen Besatzungszonen übersiedeln mussten.
Vor allem der letzte Ministerpräsident der DDR, Lothar de Maizière, hatte im Einigungsprozess dafür plädiert, die Eigentumsveränderungen der Bodenreform nicht anzutasten und auf die Restitution des 1945 enteigneten Gutsbesitzes zu verzichten.[39] Darin unterstützt wurde er vom Generalsekretär der KPdSU, Michail Gorbatschow, der jedoch im Nachhinein den Anteil der Sowjetunion an der Festschreibung der Bodenreform für gering erklärte, die er als deutsch-deutsche Vereinbarung betrachtete.[40] Im Gegensatz hierzu sagte der damalige Leiter der Abteilung 2 im Auswärtigen Amt, Dieter Kastrup, der auf Seiten der Bundesrepublik an den Verhandlungen mit der UdSSR beteiligt gewesen war, dass die sowjetische Regierung 1990 konsequent an der Festschreibung der Bodenreform festgehalten hätte.[41] Ob auch die Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl schon von Beginn der deutsch-deutschen Verhandlungen an einen Ausschluss von Restitutionen für die Enteignungen zwischen 1945 und 1949 favorisierte oder ob sie damit lediglich auf ostdeutsche und sowjetische Forderungen reagierte, bleibt bis heute eine offene Frage.[42]
Die Gegner der Bodenreform-Regelung waren mit dieser Entscheidung jedenfalls nicht einverstanden und legten nach Abschluss des Einigungsvertrags eine Verfassungsbeschwerde ein, die jedoch am 23. April 1991 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurde.[43] Darauf reagierten die Betroffenen mit einer erneuten Klage. Am 18. April 1996 bestätigte das Bundesverfassungsgericht in diesem Punkt den Einigungsvertrag.[44] Nach diesen beiden Niederlagen reichten die Betroffenen noch einmal auf europäischer Ebene ihre Klage ein. Doch auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kam am 30. März 2005 zu dem Ergebnis, dass die deutsche Rechtslage im Umgang mit den Enteignungen 1945 nicht gegen die Menschenrechtskonvention verstößt.[45] Die zwischen 1945 und 1949 enteigneten Adelsfamilien, die nach der Wiedervereinigung in die ehemalige DDR zurückkehren wollten, konnten also nicht mit der Restitution ihres früheren Eigentums rechnen. Vielmehr mussten sie den ehemaligen Familienbesitz von der Treuhandanstalt zurückkaufen oder pachten.[46] Die »Treuhand« war als öffentliche Behörde dafür eingesetzt, die volkseigenen Betriebe sowie die enteigneten, volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR zu privatisieren. 1992 übernahm dann die Bodenverwertungs- und -verwaltungs-GmbH (BVVG) als eigene Behörde die Aufgabe, ausschließlich die Bodenflächen zu verwalten, zu verpachten und zu verkaufen. Hierhin mussten sich die Adelsfamilien wenden, wenn sie ihren früheren Besitz in den Gutsdörfern zurückbekommen wollten.
1990 begegneten sich in den ehemaligen Gutsdörfern die bundesrepublikanisch sozialisierten Nachfahren der ehemaligen Gutsbesitzer und die vom DDR-Sozialismus geprägten Dorfbewohner, aber die Herrschaftselite von einst verfügte nun nicht mehr über die materielle Vormachtstellung wie zur Zeit der traditionellen Gutsherrschaft. 1990 vollzog sich in diesen Dörfern ein erneuter Wandel, ähnlich tiefgreifend wie in den Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs mit der Bodenreform und der Kollektivierung. Jetzt wurden die großen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) wieder zu bäuerlichen und genossenschaftlichen Betrieben umstruktiert. Die Übernahme des politischen Systems der Bundesrepublik, der Übergang von der sozialistischen Wirtschaftsordnung zur sozialen Marktwirtschaft sowie die damit verbundenen grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen waren in den ländlichen Regionen der ehemaligen DDR von einer ökonomischen Anpassungskrise mit hoher Arbeitslosigkeit begleitet, die ihren Höhepunkt 1992 erreichte.[47] In dieser krisenhaften Umbruchssituation trafen nun die Nachfahren der adligen Gutsbesitzer und die Dorfbevölkerung mit ihren jeweils unterschiedlichen historischen und lebensgeschichtlichen Prägungen aufeinander.
Die allermeisten der enteigneten brandenburgischen Adelsfamilien waren 1945 aus der sowjetisch besetzten Zone geflüchtet. Sie gehörten damit zu den ungefähr 14 Millionen vertriebenen Deutschen nach 1945.[48] Mit der Ankunft in den westlichen Besatzungszonen war häufig ein sozialer Abstieg der vormals landbesitzenden und vermögenden Adelsfamilien verbunden. Schwierigkeiten bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche sowie Versorgungsengpässe bei Nahrungsmitteln und Heizmaterial bestimmten die ersten Nachkriegsjahre. Der Rückgriff auf adlige Netzwerke und Verwandtschaftsbeziehungen konnte die Etablierung im Westen erleichtern, dennoch hatten gerade Vertriebene mit einer landwirtschaftlichen Berufsausbildung in der stärker auf die Industrie ausgerichteten Wirtschaft in den westlichen Besatzungszonen häufig einen schweren Start.[49] Eine finanzielle Unterstützung durch staatliche Stellen erhielten die geflohenen brandenburgischen Gutsbesitzer in den allermeisten Fällen vorerst nicht. Lediglich die Gutsbesitzer aus der Neumark, dem Teil Brandenburgs östlich der Oder-Neiße-Grenze, gehörten rechtlich gesehen zu den Vertriebenen aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches. Diese Gruppe hatte ab 1952 Anspruch auf den sogenannten »Lastenausgleich«. Die Vertriebenen erhielten in der Bundesrepublik Sozialleistungen, Renten und eine Entschädigung für das verlorene Vermögen.[50] Die meisten der brandenburgischen Gutsbesitzer hatten jedoch in dem Teil Brandenburgs gelebt, der ab 1945 zur sowjetischen Besatzungszone gehörte, und waren deswegen anfangs vom Lastenausgleich ausgenommen.[51] Erst mit der Novellierung des Lastenausgleichsgesetzes von 1965 wurde die ungleiche Behandlung der Flüchtlinge aus der SBZ/DDR aufgehoben. Die ersten Entschädigungszahlungen erhielten die früheren Gutsbesitzer allerdings erst ab 1971 – und damit mehr als 25 Jahre nach ihrer Enteignung. Bei der Entschädigung des verlorenen Vermögens wurde der Einheitswert von 1935 zugrunde gelegt. Die so ermittelten Grundbeträge wurden nur bis zur Höhe von 4.800 Reichmark (RM) vollständig in Deutsche Mark (DM) entschädigt, bei Eigentum im Wert von bis zu 100.000 RM verminderte sich die Entschädigung auf ungefähr 25 % des Grundbetrags und bei Schäden über einer Million Reichsmark lag die Entschädigung nur noch bei ungefähr 6,5 % des enteigneten Vermögens.[52]
Die ersten Auszahlungen an die Enteigneten der Bodenreform von 1945 erfolgten während der sozialliberalen Koalitionsregierung unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) und damit in einer Zeit, als die DDR und die Bundesrepublik zum ersten Mal seit ihrer Gründung 1949 über zwischenstaatliche Abkommen verhandelten. Mit dem sogenannten Grundlagenvertrag vom November 1972 zwischen beiden deutschen Staaten war die Anerkennung der Zweistaatlichkeit verbunden. Zwar war in der Präambel des Lastenausgleichsgesetzes der ausdrückliche Vorbehalt festgeschrieben, »dass die Gewährung und Annahme von Leistungen keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen und Rückgabe des von den Vertriebenen zurückgelassenen Vermögens bedeutet«.[53] Trotzdem hießen die Entschädigungszahlungen in den frühen 1970er Jahren für die enteigneten Gutsbesitzer-Familien zweierlei: zum einen die späte gesetzliche Anerkennung des individuellen Eigentumsverlustes – und zum anderen die zunehmende Delegitimierung von Rückkehrhoffnungen auf die früheren Güter in einer Zeit, in der mit der politischen Akzeptanz der Zweistaatlichkeit die Aufhebung der deutschen Teilung in immer weitere Ferne gerückt war.
Die Enteignung und die Vertreibung 1945 waren prägende Ereignisse für die adligen Familien, denn mit dem Verlust des Familienbesitzes ging häufig auch ein sozialer Abstieg einher.[54] Dieser Verlust blieb auch nach 1945 ein wichtiger Referenzpunkt der Existenz und der Identität der vertriebenen Adligen, wurde aber zunehmend als innerfamiliäre Erzählung weitergegeben.[55] Wichtiger als der reale Landbesitz wurde die ideelle Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, die sich über spezifische Erinnerungsbestände konstituierte.[56] Die politische und gesellschaftliche Ordnung der Bundesrepublik bot dabei Spielräume und Nischen, um distinkte Formen adligen Lebens zu praktizieren und innerhalb des Familienverbandes zu pflegen.[57] Einen wichtigen erinnerungspolitischen Rahmen für die Integration der enteigneten Adligen in der Bundesrepublik stellte wiederum das offizielle bundesrepublikanische Gedenken an das Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944 dar, das mit den Reden Ernst Reuters zur Einweihung des Ehrenhofes im Bendlerblock (1953) und von Bundespräsident Theodor Heuss im Audimax der Freien Universität Berlin (1954) seinen ersten Ausdruck fand.[58] Im gesamtgesellschaftlichen Konsens des Antikommunismus der Adenauer-Ära wurden die Adligen mit ihrer Erfahrung von Flucht, Vertreibung und Enteignung als soziale Gruppe von staatlicher Seite aus anerkannt und konnten sich so in das politische System der Bundesrepublik integrieren.[59]
Mit der Einführung von Reiseerleichterungen nach dem Grundlagenvertrag ab 1972 konnten sich Adlige und Dorfbevölkerung wieder im Gutsdorf begegnen.[60] Für DDR-Bürger war es hingegen erst in den 1980er Jahren und nach aufwändigen Antragsverfahren möglich, ihre Verwandten in der Bundesrepublik zu treffen. Die Gutsbesitzer und ihre Nachfahren durften schon in den 1970er und 1980er Jahren wieder das Dorf besuchen, aus dem ihre Vorfahren vertrieben worden waren. Alle von mir interviewten Adligen berichteten in den Interviews über diese Besuche in der DDR. Die früheren Gutsdörfer hatten sich allerdings inzwischen grundlegend verändert. Durch die Bodenreform von 1945 waren kleine Parzellen des vormaligen Gutsbesitzes an landlose und landarme Bauern verteilt worden, die durchschnittlich fünf bis acht Hektar groß waren. Aus der Bodenreform war eine spezifische Eigentumsform hervorgegangen: Das zugeteilte Land durfte nicht verkauft, verpachtet oder verpfändet werden.[61] Mit dem Strukturwandel der Landumverteilung wurde das Ziel verfolgt, den Einfluss von KPD/SED im dörflichen Milieu zu erweitern. In den ersten Nachkriegsjahren gelang dies in den Dörfern jedoch nur mit eingeschränktem Erfolg.[62] Die ländliche Gesellschaft in der DDR-Nachkriegszeit war von traditionsbewussten Sozialmilieus geprägt, die sich gegenüber staatlichen Eingriffen tendenziell abschlossen.[63] Erst in den 1950er Jahren, als die kleinbäuerliche, private Landwirtschaft nach und nach von genossenschaftlich organisierten Wirtschaftsformen abgelöst wurde, konnte die SED in den ländlichen Regionen an Einfluss gewinnen. Bis 1960 wurde der Prozess der Kollektivierung auf massiven staatlichen Druck hin abgeschlossen. Diejenigen, die mit dieser neuen, zwangsweise implementierten Wirtschaftsform nicht einverstanden waren, konnten ihr Dorf bis zum Mauerbau im August 1961 über West-Berlin in die Bundesrepublik noch verlassen. Mit der zwangsweisen Kollektivierung waren dann alle zuvor selbständigen Bauern in Genossenschaften organisiert und bewirtschafteten die landwirtschaftlichen Flächen gemeinsam.[64] In dieser neuen Form einer industriellen Landwirtschaft, die sich von der traditionellen Gutsherrschaft und der kleinbäuerlichen Wirtschaftsweise der Nachkriegsjahre unterschied, waren während der DDR-Jahre die meisten Einwohner der Dörfer beschäftigt.
Auf dem Land kam es in den Jahren nach der Gründung der DDR zu einem langsamen Mentalitätenwandel. Mit der voranschreitenden Auflösung der traditionellen bäuerlichen Milieus schwand beispielsweise die Zugehörigkeit zur protestantischen Kirche. Auch der Konflikt zwischen der staatlich organisierten Jugendweihe und der protestantischen Institution der Konfirmation hatte in den 1950er und 1960er Jahren Auswirkungen auf das ländliche Leben: Die Menschen in den Dörfern mussten sich entscheiden, wie sehr sie sich dem staatlichen Druck beugen und die Jugendweihe vorziehen wollten oder ob sie ihren Kindern mit der Teilnahme an der Konfirmation möglicherweise Karriere- und Aufstiegswege im SED-Staat vorenthalten und verbauen würden.[65]
Nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages 1972 stellte sich in der DDR und in der Bundesrepublik die Frage nach der jeweiligen staatlichen Eigenständigkeit neu, nachdem nun eine Wiedervereinigung immer unwahrscheinlicher geworden war.[66] In der DDR veränderte sich in dieser Zeit der Blick auf die historischen Epochen, die zeitlich vor der Gründung des sozialistischen Staates 1949 lagen. Im Rahmen der sogenannten »Tradition- und Erbe-Konzeption« beschäftigten sich staatsnahe Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre mit der preußischen Geschichte und boten ideologische Erklärungen an, um diese in die offizielle Geschichtserzählung des sozialistischen Staates einzubetten.[67] In der Bundesrepublik wurde parallel dazu mit der Preußenausstellung von 1981 in West-Berlin an den 1947 aufgelösten Teilstaat erinnert.[68] In Ost-Berlin durfte seit 1981 das Reiterstandbild von Friedrich dem Großen, das dreißig Jahre zuvor abgebaut worden war, wieder im Zentrum der Stadt, gegenüber der Humboldt-Universität, aufgestellt werden.[69] Während die deutsche Einheit durch den Grundlagenvertrag in eine immer fernere Zukunft rückte, bekam in Ost und West die preußische Geschichte einen neuen Stellenwert, der jedoch ambivalent blieb und zwischen Abgrenzung und Zustimmung zu dieser umstrittenen Epoche der Vergangenheit changierte. In ihrer Wirkung können die Preußen-Renaissance der 1980er Jahre in Ost und West ebenso wie die innerdeutschen Reiserleichterungen ab 1972 damit als Ausdruck einer fortdauernden Verbundenheit der beiden deutschen Teilstaaten angesehen werden, auch wenn das natürlich nicht unbedingt beabsichtigt war.[70]
Nach dem 3. Oktober 1990 änderte sich der Charakter der Begegnung zwischen zurückkehrenden Adligen und den Menschen in den Dörfern: Sie trafen nicht mehr nur als Besucher aus zwei deutschen Teilstaaten aufeinander. Jetzt begegneten sie sich in einer Gegenwart, in der die Geschichte vor 1945 und die Nachkriegsjahre unter der sowjetischen Besatzungsherrschaft wieder zu einem konkreten Bezugspunkt für aktuelle Auseinandersetzungen wurden und nicht mehr nur – wie in den 1970er und 1980er Jahren – eine historische Reminiszenz waren. Im Einigungsprozess des Jahres 1990 verhandelten die gewählten Vertreter von DDR und Bundesrepublik dann darüber, ob die enteigneten Gutsbesitzer ihren früheren Besitz zurückerhalten sollten. Der gesamtdeutsche Beschluss gegen die Restitution war auch eine Entscheidung dafür, dass die Herrschaft des Adels heute als eine historische Epoche betrachtet werden kann, die endgültig der Vergangenheit angehört.
Das neu gegründete Bundesland Brandenburg war nach dem Ende der DDR eine ländlich geprägte Region mit ungefähr 2,5 Millionen Einwohnern, in der nur in Cottbus und Potsdam mehr als 100.000 Menschen lebten. Den drei früheren Gutsdörfern, die als Fallbeispiele in diesem Buch vorkommen, ist gemeinsam, dass sie jeweils 280 bis 480 Einwohner haben und alle drei bis 1945 Sitz einer Adelsfamilie waren. Damit gehören sie zu den ungefähr 30 bis 40 Dörfern in ganz Brandenburg, in die die früheren Adelsfamilien zurückgekehrt sind.[71] In diesem Buch steht die Rückkehr der Adelsfamilien in drei brandenburgische Dörfer in der Transformationszeit nach 1990 im Zentrum. Wer sind die Menschen, die mit mir über ihr Leben und über die Rückkehr der adligen Familie in ihr Dorf, ihre Heimat gesprochen haben? Wie sieht es in den Dörfern aus, in denen diese Menschen leben?
Siebeneichen ist ein kleines Dorf im östlichen Brandenburg mit etwa 280 Einwohnern. Derjenige Teil des Dorfes, in dem sich bis 1945 das Gut der Familie von Sierstedt befand, ist übersichtlich entlang der Straße angeordnet: eine mehrgeschossige Scheune, einige Häuser, die Kirche, daneben der Friedhof mit den adligen Gräbern, zwei Kriegerdenkmäler und die Wiese hinter dem Teich, wo sich bis Ende der 1940er Jahre das Schloss befand, mit einem Park dahinter. Die bis heute sichtbaren Baulücken im Zentrum des Dorfes stammen aus der Schlussphase des Zweiten Weltkriegs, als das Dorf stark zerstört wurde – und aus den Nachkriegsjahren. Ende der 1940er Jahre wurden die Ruinen des Schlosses und der meisten Gutsgebäude abgerissen. Auf dem ehemaligen Gutsgelände baute Jasper von Sierstedt nach seiner Rückkehr 1990 zwei ehemalige Nebengebäude des Schlosses zu Wohnhäusern um. In dem kleinen Dorf Siebeneichen gibt es, abgesehen von einem Restaurant in der ehemaligen Gutsscheune, keine Infrastruktur. Es existieren vor Ort keine Einkaufsmöglichkeiten, keine Schule und kein Kindergarten.
In Siebeneichen sprachen der 1961 geborene Jasper von Sierstedt, seine 1964 geborene Frau Franziska und seine 1922 geborene Mutter Clara mit mir über die Rückkehr der Familie ins Dorf. Ihre Erzählungen wurden durch den umfangreichen Nachlass ihres Großvaters und Vaters Botho von Sierstedt (1893-1982) ergänzt. Der Familiennachlass mit Chroniken und Briefen befindet sich im Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam und durfte von mir nach vorheriger Genehmigung durch die Familie eingesehen werden. Daneben existiert ein weiterer Teil des Nachlasses, der die Zeit der Gutsherrschaft von Botho von Sierstedt in den Jahren von 1919 bis 1945 umfasst, der wiederum frei zugänglich im Potsdamer Archiv aufbewahrt wird.
Von den Menschen aus dem Dorf waren die Pfarrerin im Ruhestand Johanna Brogel (*1935), die ehemalige Bäuerin Marianne Schulz (*1934) und der Handwerker Sebastian Menzel (*1973) bereit, mit mir über das ehemalige Gut in der Zeit vor und nach 1990 zu reden.[72]
