Auge um Auge - Susan Boos - E-Book

Auge um Auge E-Book

Susan Boos

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Beschreibung

Was tun mit gefährlichen Menschen? Mit Männern, die gemordet oder Kinder missbraucht haben? Und die eventuell wieder rückfällig werden? Sie lassen sich vielleicht resozialisieren, aber eben nur vielleicht. Deshalb wurde die Verwahrung eingeführt, die unbefristete Haft – um die Gesellschaft vor denen zu schützen, die es wieder tun könnten. Susan Boos spricht mit Fachleuten, mit Verwahrten und mit deren Angehörigen. Der berühmte Gutachter Frank Urbaniok erzählt, wie er sein Diagnosemodell Fotres entwickelt hat, mit dem festgestellt werden soll, wer wirklich gefährlich ist und drinnen bleiben muss. Herr Vogt berichtet, warum er es nicht aushält, länger verwahrt zu sein und sich gerne mit Exit das Leben nähme. Frau Scherer macht sich Vorwürfe, weil sie glaubt, sie sei mitschuldig, dass ihr Sohn als Pädophiler verwahrt worden ist. Susan Boos reist durch die Archipele der Verwahrung – vom Schweizer System, in dem Verwahrte gewöhnliche Gefangene sind, über Deutschland, wo sie in besonderen Gefängnissen leben, bis in die Niederlande, wo man ihnen hinter Zäunen ein möglichst normales Leben bieten möchte. Zurück in der Schweiz, erfährt sie von Rechtsprofessor Martino Mona, warum es im Rechtsstaat keine Verwahrung geben sollte und was er mit gefährlichen Menschen täte.

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Seitenzahl: 286

Veröffentlichungsjahr: 2022

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Susan Boos

Auge um Auge

Die Grenzen des präventiven Strafens

Die Autorin und der Verlag bedanken sich bei folgenden Institutionen für die Unterstützung dieses Buchs:

Der Rotpunktverlag wird vom Bundesamt für Kultur mit einem Strukturbeitrag für die Jahre 2021 bis 2024 unterstützt.

© 2022 Rotpunktverlag, Zürich

www.rotpunktverlag.ch

Umschlagfoto: wronge57 / photocase.de

Korrektorat: Jürg Fischer

eISBN 978-3-85869-952-7

1. Auflage 2022

… so sollst du gebenLeben für Leben,Auge für Auge,Zahn für Zahn,Hand für Hand,Fuß für Fuß,Brandmal für Brandmal,Wunde für Wunde,Strieme für Strieme.

Tora, 2. Buch Moses, Exodus 21,23-25

Inhalt

1Vogt will sterben

2Briefe aus der Zelle

3Der Mord am Zollikerberg

4Die Vermessung der Gefährlichkeit

5Ilg und der Nazi

6Steiner unterwirft sich nicht

7Der Blick des Verteidigers

8Wenn Häftlinge regieren

9Die Bessermacher

10Warum will Vogt sterben?

11Zwei Frauen mittendrin

12War das gut?

13Das Rückfallrisiko

14Die Mörder sind frei

15Herr Roser lädt ein

16Ein Gefängnis, das keines sein soll

17Der Mann, der das Böse kennt

18Das Dorf der Supergefährlichen

19Von kranken Bösen und bösen Kranken

20Mona stellt alles auf den Kopf

21Darf Vogt sterben?

22Was nun?

Anhang

Die beliebtesten Prognoseinstrumente

Die Verwahrung und die Menschenrechte

Die Vordenker der heutigen Verwahrung

Deutsches Strafgesetzbuch

Österreichisches Strafgesetzbuch

Schweizer Strafgesetzbuch

Literatur

Autorin

1Vogt will sterben

Das Telefon klingelt. Eine unbekannte Nummer. Eine fröhliche Stimme sagt: »Hallo, schön Sie zu hören! Ich bin es, Peter Vogt.«

Peter Vogt. Er sitzt jetzt vermutlich vor einem Kartenautomat. Ein eigenes Telefon besitzt er nicht. Aber er darf regelmäßig telefonieren.

Vogt ist ein prominenter Gefangener. Nur berühmte Verbrecher werden in den Medien mit richtigem Namen genannt. Peter Vogt gehört dazu. Alle andern werden anonymisiert. Um sie und ihre Angehörigen zu schützen. Für die ganz schlimmen Täter gilt das nicht mehr. Berühmt wird man, wenn man schreckliche Taten begangen hat und voraussichtlich nie mehr freikommt. Vogt hat Mädchen und Frauen gewürgt und vergewaltigt. Mehrere. Seit 25 Jahren ist er verwahrt.

Er sitzt in einer Strafanstalt, ist aber genau genommen kein Strafgefangener, weil er seine Strafe längst abgesessen hat, gilt allerdings als nicht therapierbar.

Wir haben uns noch nie gesehen, nur vor Monaten einmal telefoniert. Damals wollte er von mir nicht besucht werden. Er meinte, man müsse ein bisschen taktisch vorgehen. Es nütze ihm wenig, wenn alle Medien gleichzeitig berichteten. Das Fernsehen war an seiner Geschichte dran; das hatte Vorrang.

Jetzt ist er also am Telefon und sagt, er würde sich freuen, wenn ich ihn besuchen käme. Ich müsse halt eine Anfrage bei der Direktion stellen. Physisch gehe es ihm schlecht, Herzinsuffizienz. Er nennt Zahlen aus seinem medizinischen Gutachten. Die Werte klingen so hoch, als dürfte er gar nicht mehr am Leben sein.

»Sie halten mich immer noch für gefährlich. Ich bin übergewichtig, gehe am Stock, kann mich kaum fortbewegen. Aber sie halten mich für hochgradig fluchtgefährdet.« Er lacht. »Nur, wohin soll ich fliehen? Wovon soll ich leben? Dann haben sie noch geschrieben, es bestehe die Gefahr, dass meine Angehörigen mir vielleicht bei der Flucht helfen.« Er lacht wieder.

»Ich sage Ihnen, es ist nicht schwer, aus einem Schweizer Gefängnis davonzulaufen. Aber wovon soll ich leben, wenn ich abhaue? Ich habe kein Geld.«

»Ihre Angehörigen könnten Ihnen Geld geben für die Flucht.«

»Ich habe keine Angehörigen, die Geld haben. Meine Exfrau arbeitet bei der Spitex, die eine Tochter ist in einem Callcenter angestellt, die andere in einer Liegenschaftsverwaltung, eine gute Bekannte bei einem Paketdienst. Ich habe zu niemandem Kontakt, der reich ist.«

Als er vor dreißig Jahren ausgebrochen sei, da sei das etwas anderes gewesen, sagt er. »Da bin ich durch halb Europa getourt, da konnte ich arbeiten. Das geht heute nicht mehr.«

Seit vielen Jahren sitzt er nun im Gefängnis Bostadel. Die Chance, dass er rauskommt, ist gering. Deshalb möchte er gerne Selbstmord machen, sauber und ordentlich, von Exit begleitet.

Das Fernsehen berichtete darüber. Die Boulevardzeitung titelte: »Kinderschänder bettelt um Sterbehilfe!«

Die Debatte kocht, die Kommentare sprudeln.

»Für solche Täter sind nicht Gefängnisstrafe und Verwahrung die Sühne, sondern der Tod. Darum lasst ihn gehen. Die Opfer können so mit dem grausam Erlebten endlich abschließen.«

»Eigentlich wäre es mir schon recht, wenn solche Leute den Hut nehmen könnten. Als Steuerzahlerin bin ich aus Kostengründen jedenfalls schwer dafür.«

»Wie die Todesstrafe ist auch die Verweigerung eines Todeswunschs abzulehnen. Geschieht dies nicht, führt dies zu einer unmenschlichen und bestialischen Gesellschaft, und wir alle werden zu Tätern.«

»Dieser Mann soll im Knast schmoren bis zum bitteren Ende. Er soll so leiden, wie seine Opfer gelitten haben. Ich hoffe sehr, dass das Gesuch bei Exit abgelehnt wird«.

Das Wort »schmoren« kam häufig vor. Das war vor Monaten. Vogt schmort immer noch.

Was bringt einen Menschen dazu, sich im Gefängnis geordnet das Leben nehmen zu wollen? Soll er das dürfen? Was tun wir eigentlich mit hochgefährlichen Menschen? Für immer präventiv wegsperren? Und warten, bis sie im Gefängnis von selbst sterben?

Darum geht es in diesem Buch.

2Briefe aus der Zelle

Beat Meier hatte immer wieder Briefe an die Redaktion geschrieben. Der Absender auf Meiers Briefen lautet unverfänglich: Roosstrasse 49. Das ist die Adresse der Justizvollzugsanstalt Pöschwies, das größte Gefängnis der Schweiz, nicht weit vom Flughafen Zürich entfernt.

Am Tag des ersten Besuches liegt der Himmel wie ein grauer Deckel über Regensdorf mit seinen Hochhäusern, Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern und der Justizvollzugsanstalt (JVA). Von der Busstation geht man an der Pöschwies 45 vorbei. So heißt das Geschäft, das aussieht wie eine gewöhnliche Gärtnerei, aber der Gefängnisladen ist. Dort kann man alles kaufen, was die Häftlinge produzieren. Taschen, die »Jail-Bag« heißen, Geschreinertes, Blumen und viel Krimskrams. Hinter dem Laden verläuft der Zaun. Oben ist er dreifach mit scharf geschliffenem Stacheldraht gesichert. Es folgt ein Streifen Wiese. Dahinter erhebt sich ein hoher Betonwall. Hinter dem Wall gibt es nochmals einen Zaun mit Stacheldraht, doch das sieht man nur auf Luftaufnahmen.

Der Zaun endet. Die Mauer wird unterbrochen durch einen Betontrichter mit Hütchen und weißer Tür. Darüber steht »Eingang«. Es gibt keinen Türgriff. Nirgends ein Fenster, nirgends ein Schild, nirgends ein Mensch, den man fragen könnte.

Auf der Besuchsbewilligung stand, wenn man zu spät sei, werde das von der Besuchszeit abgezogen. Neben dem Eingang eine Gegensprechanlage mit Klingelknopf, darüber eine Kugel. Man ahnt, dass das eine Kamera ist.

Es ist zehn vor neun. Eine Frau mit einer schweren Tasche kommt hinzu. Sie scheint sich auszukennen, geht zum Eingang, klingelt. Eine Stimme weist an, zu warten. Es beginnt sanft zu regnen. Die Betonbänke neben dem Eingang sind feucht. Es gibt nichts, wo man sich unterstellen könnte. Die Architektur dieses Eingangs macht jeden klein, der davor steht.

Die Frau mit ihren beiden Taschen sagt, dass sie ihren Mann besuche. In den Taschen hat sie Essen, weil er das Essen drinnen nicht mag. Sie spricht kaum Deutsch. Wir warten und werden nass.

Nach zehn Minuten, exakt um neun Uhr, schiebt sich die Türe lautlos auf. Ausweis abgeben, persönliche Sachen in einem Kästchen einschließen, durch die Schleuse gehen. Wie am Flughafen muss man einen Metalldetektor passieren.

Nur Stift und Papier sind erlaubt. Uhr ist nicht erlaubt, Kaugummi ist nicht erlaubt, Aufnahmegerät auch nicht.

Im Besucherraum stehen ein Dutzend Tische und Stühle. Der Raum hat die Aura eines Bahnhofwartesaals. Hinter einer Glasscheibe sitzt ein Uniformierter und wacht über Besuch und Gefangene.

Ein Mann schlurft auf einen Stock gestützt herein. Das muss Beat Meier sein. Das weiße lange Haar fällt ihm ins Gesicht. Er trägt eine ausgebeulte Hose. Sein T-Shirt hat Flecken. Der weiße Bart reicht bis zum Bauchnabel. Seine Nägel und Haare sind gelb verfärbt. Er riecht nach Zigarettenrauch.

Meier bittet mich an einen Tisch in der Ecke, dort seien wir ein bisschen ungestörter. Er mag es nicht, wenn die anderen zuhören können. Am Automaten lässt er zwei Kaffees heraus und beginnt zu erzählen. Er scheint nervös und möchte vieles gleichzeitig sagen. Er weiß, er hat für seine Geschichte nur eine Stunde Zeit. Es ist schwer, ihm zu folgen.

Er war ein Verdingkind, in Heimen untergebracht, wurde misshandelt und sexuell missbraucht. Später ging er zur See, war viel im Ausland unterwegs. Dann lernte er jemanden kennen, der ihn in diese unglaubliche Geschichte hineingeritten hat. Über diesen Bekannten traf er eine Frau aus der ehemaligen DDR; sie hatte zwei minderjährige Söhne. Meier heiratete die Frau. Die Familie zog in den Aargau. Dort begann die Hexenjagd, sagt er. Sein Bekannter beschuldigte Meier, er habe die Stiefsöhne missbraucht und andere schlimme Sachen gemacht. Alles nicht wahr, sagt Meier, aber er habe sich nicht wehren können. Seine Stiefsöhne hätten ihn bei den ersten Befragungen noch entlastet. Sie seien dann aber sehr unter Druck gesetzt worden. Am Ende hätten sie ausgesagt, was die Polizei von ihnen habe hören wollen.

Beharrlich beteuert er, er habe sich nie an seinen Stiefsöhnen vergangen. Früher, ja, da habe er einen Fehler gemacht, das wisse er. Aber das mit den Stiefsöhnen stimme nicht. Die kämen ihn immer noch besuchen. Sie würden heute auch sagen, dass das alles gar nicht wahr sei, was sie damals vor der Polizei bezeugt hätten.

2011 hat er mit sieben anderen Verwahrten die Selbsthilfegruppe Fair-wahrt? gegründet. Es ist ein Verein, der von Leuten draußen unterstützt wird, sagt er. Er könne Adressen vermitteln.

Ein Gong. Die Stunde Besuchszeit ist vorbei. Das Gespräch ist mitten im Satz zu Ende.

Zurück durch die Schleuse, die Sachen aus dem Kästchen holen, Ausweis zurücknehmen. Die Türe öffnet sich lautlos. Man steht wieder auf dem Parkplatz vor dem Tor.

Sexualstraftäter sind schwierige Täter. Eine Freundin von mir, eine Psychiaterin, hat einmal apodiktisch gesagt, Vergewaltiger könne man nicht therapieren. Die täten es immer wieder, deshalb müsse man sie wegsperren, da lasse sich leider nicht viel machen. Bei Pädophilen sei das nicht viel anders. Die könnten noch im hohen Alter übergriffig werden.

Beat Meier gehört wie Peter Vogt zu den prominenten Häftlingen. Über ihn wurde schon viel geschrieben, stets mit vollem Namen.

Die Nachrichtenagentur sda berichtete 1997 über den Prozess.

»›Ich bin pädophil‹, sagte Beat Meier vor Gericht unumwunden. Er habe diese Veranlagung seit frühester Kindheit, sei von der Familie abgeschoben, als Heimkind geschlagen und von einem Kapuzinermönch sexuell missbraucht worden. Bekannt ist der Mann seit 15 Jahren: 1982 wurde er Mitglied der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft Pädophilie (SAP), 1986 deren Präsident. Er trat öffentlich für die gesellschaftliche Anerkennung der Pädophilie ein und bot mit Kinder-Pornovideos ›Hilfe zur Selbsthilfe‹ an. Die Bezirksanwältin verlangt für den Missbrauch zweier Buben sechseinhalb Jahre Zuchthaus oder Verwahrung. Die Vertreter der Opfer fordern für die Buben je 25 000 Franken Schmerzensgeld. Meier wies die Anschuldigungen zurück; er habe die Kinder nur platonisch geliebt, erklärte er. Die Aussagen der Kinder seien unter Druck der Polizei entstanden. Sein Verteidiger verlangte Freispruch und sofortige Haftentlassung.«

Die sda schreibt weiter, Meier sei zuvor bereits in Großbritannien wegen sexueller Übergriffe gegen drei Buben zu einer Gefängnisstrafe von achtzehn Monaten verurteilt worden. Diesen Übergriff hat Meier gestanden.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilt ihn zu fünf Jahren und fünf Monaten, ohne Verwahrung. Meier zieht das Urteil an die nächste Instanz weiter. Das Obergericht reduziert die Strafe auf vier Jahre und vier Monate – hängt aber eine Verwahrung an, weil es Meier für nichttherapierbar hält. Hätte er nicht rekurriert, wäre er schon lange wieder draußen. Er sagt: »Ich musste rekurrieren, weil ich die Tat ja nicht begangen habe.«

Nun steckt Meier in der Zwickmühle. Er bestreitet die Tat, deshalb gilt er als uneinsichtig. Weil er als uneinsichtig gilt, gilt er auch als nichttherapierbar. Meier hätte irgendwann sagen können: »Ich war es doch.« Mit einem nachträglichen Geständnis – ob wahr oder nicht – wäre er therapiert worden und längst wieder in Freiheit. Er aber beharrt auf seiner Unschuld.

Ein Grundsatz unseres Rechtssystems lautet, niemand muss sich selbst belasten. Ein Geständnis wirkt lediglich strafmildernd. Ein nichtgeständiger Täter sitzt seine Strafe ab und kommt danach frei. Bei der Verwahrung gilt das nicht mehr. Deshalb sitzt Meier schon über ein Vierteljahrhundert im Gefängnis.

Er wünsche sich nichts mehr, als dass man an seine Unschuld glaube. Den Einwand, das Gericht habe ihn verurteilt, will er nicht gelten lassen. Er verweist auf eine Recherche der Neuen Zürcher Zeitung. Das sei doch ein Beweis, dass er nicht lüge.

In besagtem Text schreibt die NZZ: »›Gerechtigkeit, ich verlange nichts Anderes als Gerechtigkeit. Wie ist es möglich, dass jemand so lange weggesperrt wird?‹ Es ist ein 37-jähriger Mann, Vater von drei Kindern, der diese Aussage macht. Und er spricht von seinem Stiefvater Beat Meier, dem angeblichen Monster und Übeltäter, der ihn und den jüngeren Bruder jahrelang sexuell missbraucht haben soll.«

Es folgt die Schilderung, wie die französische Polizei die Wohnung in Paris stürmte und alle festnahm, auch die beiden Buben, die mutmaßlichen Opfer.

Weiter O-Ton der NZZ: »Er werde diesen Morgen in Paris nie vergessen, sagt jener Stiefsohn, der Jahrzehnte später über die Ereignisse berichten mag. Es sei schrecklich gewesen, der reinste Horror. Polizisten mit Maschinengewehren seien in den frühen Morgenstunden in die Wohnung gestürmt, hätten sie auf den Posten gebracht, eingesperrt, wie Schwerverbrecher, auch die Kinder. Dann hätten die Einvernahmen begonnen, eine Befragung nach der anderen, immer allein, getrennt von den Brüdern. Man habe ihm, dem damals Dreizehnjährigen, vorgehalten, was der Stiefvater alles mit ihm gemacht haben soll. Irgendwann habe er einfach Ja gesagt: Weil man ihm versprochen habe, dass er dann wieder nach Hause dürfe: ›Ich war dreizehn Jahre alt, ich wollte nur noch nach Hause gehen. ›Der Druck war enorm.‹«

Die Gerichte stützen sich vor allem auf die früheren Aussagen der beiden Stiefsöhne. Sie widerrufen. Der eine nach zwei, der andere nach drei Jahren. Das Obergericht hält die beiden Widerrufe für nicht glaubwürdig.

»Es sei eine frustrierende Erfahrung, sagt der 37-jährige Familienvater heute, dass man ihm einfach nicht glaube; dass man nicht wahrhaben wolle, unter welch enormem Druck er und sein Bruder damals gestanden hätten, als sie den Stiefvater wider besseren Wissens belastet hätten. ›Mein Anwalt hat mir vom Widerruf abgeraten‹, sagt der Mann, ›doch ich musste es einfach tun. Warum so spät? Ich war erwachsen geworden, erst dann hatte ich die Kraft und den Mut dazu. Ich nahm auch in Kauf, wegen Falschanschuldigung verurteilt und bestraft zu werden. Umsonst.‹« Damit endet der NZZ-Text.

Der Artikel stammt von Brigitte Hürlimann. Sie ist Juristin und eine renommierte Gerichtsberichterstatterin. Ihre Recherche hat aber nichts bewirkt; das Bundesgericht wies die Revision ab. Meier hofft weiter, dass sein Fall neu aufgerollt wird.

Beat Meier ist heute weit über siebzig Jahre alt. In einem Brief schildert er sein Leben als Verwahrter:

»Alltag: Kaum mehr Selbstverantwortung, alles ist geregelt. Aufstehen um 7. Frühstück: Kaffee oder Tee. Butter, Konfi + Brot vom Vortag. Mittagessen um 11:45. Abendessen um 16:45. Einschluss zirka 19:35 (Wochenende zirka 16:35). Hofgangzeit: Mo/Di/Do/Fr 12:15 bis 13:30, Mi 14 bis 16:30, abends zirka 17 bis 19:30, Wochenende zirka 8 bis 11:30 oder 13 bis zirka 16 Uhr. Donnerstag früh Einkauf vom fixen Kioskangebot, relativ gute Auswahl, aber sehr selten einzelne Alternativen, Hygieneartikel nur vom Kiosk. Bett- und Kleiderwäsche werden für einen wöchentlich erledigt, Putzlappen, Reinigungsutensilien stehen frei zur Verfügung.

Besuch: Unter acht Jahren Haftzeit: eine Stunde pro Woche. Über acht Jahren: sieben Stunden pro Monat.

Telefonieren: zirka 160 Minuten. Wer häufig kurze Gespräche führt und/oder lange klingeln lassen muss und womöglich niemanden erreicht, hat entsprechend deutlich weniger monatliche Sprechzeit. Anwalts- und gewisse behördliche Gespräche sind davon nicht betroffen.

In jedem Fall begrenzt auf max. 100 Franken Gebühren pro Monat. Gefangene mit Kontakten einzig in ihre ferne Heimat (Afrika, Asien, Südamerika) sind massiv benachteiligt. Ein junger Taubstummer hier kann natürlich nie telefonieren. Alternativen wie etwa Mail oder Bildtelefon werden ihm auch nicht angeboten. Nach 10 Minuten Gespräch ist die Karte jeweils für eine Stunde gesperrt.

Es gibt einen Apparat für dreißig Gefangene. Gespräche bleiben sechs Monate lang aufgezeichnet und können überwacht werden.«

Mit 65 Jahren, also im AHV-Alter, wollte Beat Meier im Gefängnis nicht mehr arbeiten, weil er der Ansicht war, er habe mit seinem Verein Fair-wahrt? genug Arbeit. Meier prozessierte. Die Gerichte argumentierten, die Arbeit im Gefängnis verhindere, dass Haftschäden aufträten. Meier zog den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter. Auch dort hatte er keinen Erfolg.

Darum ging es in meinem Zeitungsartikel. Meier sollte seine Zitate gegenlesen können, bevor der Text erscheint. Es eilte, der Redaktionsschluss rückte näher. Meier hatte versucht, auf der Redaktion anzurufen, erreichte mich aber nicht. Übers Handy rief ich im Gefängnis an. Die Frau am Empfang war freundlich und verband mich mit Meiers Abteilung. Ein Aufseher nahm ab: »Ich sage nichts.« Ich erklärte ihm, Herr Meier habe mich gebeten, zurückzurufen. Was hiermit geschehe.

»Aber Sie rufen von einem Handy an.«

»Ja und?«

»Dann kann ich Sie nicht verbinden. Es sei denn, Sie können mir den Vertrag mit dem Handyanbieter faxen, damit wir verifizieren können, dass Sie die Besitzerin dieses Handys sind. Ist ein bisschen kompliziert, ich weiß. Aber sonst geht es nur über die Redaktionsnummer.«

Also bat ich, er solle Meier ausrichten, dass ich am nächsten Morgen auf der Reaktion zu erreichen sei.

Kurz nach 9 Uhr rief Meier an. Er sagte, er habe nur zehn Minuten.

Wir preschten durch den Text. Nach neun Minuten begann es in der Leitung zu piepen.

In einer Stunde habe er nochmals zehn Minuten verfügbar. Prompt rief er nach einer Stunde nochmals an, aufgeregt. Er könne sonst für den Rest des Monats mit niemandem mehr telefonieren.

Einen Tag später rief ich erneut von der Redaktion aus an.

Das Spiel ging von vorne los. Die Frau in der Zentrale wollte mich nicht in die Abteilung durchstellen. Ich bat darum, zumindest Herrn Meier auszurichten, dass ich angerufen hätte. »Nein, das machen wir nicht.«

In einem Brief schreibt er: »Was mir am meisten fehlt: Freiheit natürlich. Die Natur, Kontakt zu Bezugspersonen, Freunden, die über die geregelten Besuchsstunden, Telefonate, Briefverkehr hinausgehen. Und jede Nacht fehlt mir eine von innen verriegelbare Zellentür, und damit das Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit. Es fehlt mir seit einem Vierteljahrhundert ein Abend, an dem ich nicht in eine Betonzelle eingesperrt werde und endlich nicht mehr gegen das kaum je völlig verschwindende, obskure unterschwellige Gefühl ankämpfen muss, es könnte mir in dieser Lage etwas passieren, dem ich völlig wehrlos ausgesetzt wäre, dem ich nicht entrinnen könnte.«

3Der Mord am Zollikerberg

Es ist der 30. Oktober 1993, ein Samstag. In Bosnien herrscht Krieg. In Sarajewo wird geschossen, mindestens zwanzig Menschen sterben dort an diesem Tag. Die baskische Untergrundorganisation ETA lässt eine Geisel frei. In der Schweiz trifft sich die CVP zur Delegiertenversammlung. Das Thema ist die innere Sicherheit. Der damalige Justizminister Arnold Koller listet auf, was sein Departement alles geplant hat, von neuen Strafnormen gegen das organisierte Verbrechen bis zu den sogenannten Zwangsmaßnahmen gegen Ausländer. Er sagt, das verbreitete Gefühl der Unsicherheit könne nicht allein auf die Kriminalität zurückgeführt werden, sondern müsse andere Ursachen haben. Im letzten Jahr sei die Gesamtkriminalität gesunken. »Die Gefahr, auf der Straße zu verunglücken oder gar überfallen zu werden, ist wesentlich kleiner, als im eigenen Haushalt zu verunglücken«, sagt der CVP-Bundesrat.

An diesem Tag geschieht ein Mord, der die Schweiz verändern wird. »ZOLLIKERBERG ZH. Die 20-jährige Pfadiführerin Pasquale Brumann ist am Samstag in einem Waldstück in der Nähe ihres Wohnortes von einem unbekannten Täter umgebracht worden. Die angehende Krankenschwester hätte am Samstag um 13 Uhr bei ihrer Pfadigruppe sein sollen – erschien jedoch nicht beim Treffpunkt Allmend-Zollikon. Die Polizei suchte bereits am Samstag das Gelände mit Hunden ab, gestern halfen Pfadfinder. Gegen 15 Uhr wurde die junge Frau gefunden – verscharrt im losen Waldboden«, schreibt Blick am Montag, dem 1. November.

Die Boulevardzeitung setzt eine Gruppe von Reportern auf den Fall an. Einige Tage später berichten sie: »Der sonnige Samstag sollte für die angehende Krankenschwester und begeisterte Pfadiführerin Pasquale Brumann ein besonderer Freudentag werden: In den letzten Monaten hatte sie rund ein Dutzend Pfadis zu Führern ausgebildet und wollte ihnen an einer kleinen Feier die Urkunden überreichen. Fröhlich marschierte sie durch den lichtdurchfluteten Herbstwald. Zwischen 12.45 Uhr und 13 Uhr muss Pasquale ihrem Mörder begegnet sein. Der hat sie auf bestialische Weise umgebracht. Die nackte, misshandelte, stark verschmutzte Leiche wurde von den Suchtrupps der Polizei am Sonntag gefunden. Verscharrt unter einem Baumstrunk. […] Zu den Hinweisen, dass der jungen Pfadiführerin die Kehle durchtrennt worden ist, wollte Polizeisprecher Markus Atzenweiler noch keine Stellung nehmen, schloss ein Sexualdelikt auch nicht aus.«

Eine Woche nach der Tat folgt das Geständnis. Es war ein Häftling auf Freigang. Blick schreibt: »Der zweifache Frauenmörder Erich Hauert (34) gestand gestern, Pasquale Brumann (20) mit einem Messer getötet zu haben. Als ob nichts geschehen wäre, war der Sex-Killer Erich Hauert am Sonntagabend nach seinem Hafturlaub wieder in die Strafanstalt Regensdorf zurückgekehrt. Ein Mithäftling zu Blick: ›Aber er trug andere Kleider und hatte Kratzspuren. Das fiel nach Bekanntwerden des Mordes auf.‹ Für die Tatzeit hatte Hauert kein Alibi. Am Tatort soll ein Schuhabdruck gefunden worden sein, der auf Hauerts Größe passt. Weiter wurden Spuren von Sperma auf dem nackten Körper der jungen Frau gefunden.«

Nicht nur Blick, dieses Mal berichten auch alle anderen Zeitungen atemlos. Es ist etwas passiert, was nicht hätte passieren dürfen. Hauert ist acht Jahre zuvor wegen zweifachen Mordes, zehn Vergewaltigungen und mehreren Raubüberfällen zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt worden. Trotzdem darf er alleine seinen Therapeuten aufsuchen. Bei einem dieser Freigänge kauft er sich Klebeband und ein Messer. Er geht in den Wald, der nicht weit von der Praxis seines Therapeuten liegt. Es ist der Wald von Zollikerberg, einem Dorf zwischen Zürichsee und Greifensee. Dort gibt es keinen Berg, der Zollikerberg heißt, aber eben diesen Wald. Pasquale Brumann durchquert ihn und wird zu Hauerts Opfer, zufällig; es hätte auch eine andere Frau treffen können.

Die Leute sind schockiert. In Leserbriefspalten wird die Todesstrafe gefordert. Doch der Zorn richtet sich vor allem gegen die, die zugelassen haben, dass Hauert sich frei bewegen durfte.

»Es war ein Psychiatriemord! Nie können Triebtäter als geheilt bezeichnet werden. Hafturlaub für Schwerstverbrecher – wir alle waren ahnungslos. Aber das in den Augen der Spezialisten dumme Volk darf ja betrogen werden. Unsere Meinung interessiert keinen. Wie lange noch?«, schreibt R. S. aus Zürich.

»An die Herren Psychiater, Therapeuten, Psychologen, Sozialhelfer: Bald könnt ihr euren Schützling wieder in die Arme schließen, ihn trösten, ihm gut zureden, Verständnis zeigen, und er kann guten Mutes sein, nach ein paar Jährchen das Gefängnis wieder verlassen zu dürfen. Was, wenn eure Kinder Opfer von Gewalt würden?«, schreibt R. D. aus Winterthur.

»Empörend! Schon wieder wurde einem Schwerverbrecher Urlaub gewährt, der ja eigentlich nach zwei Morden und 10 Vergewaltigungen eher an den Galgen gehörte. Herr Leuenberger, wenn Sie nur einen Funken Mitgefühl für die schwergeprüfte Familie Brumann haben, übernehmen Sie die politische Verantwortung und treten Sie zurück.« schreibt W. B. aus Richterswil ZH.

Drei Jahre später findet der Prozess statt. Es ist mehr als ein Prozess gegen einen Mörder. Es ist auch ein Prozess gegen die Justiz. Schon Mitte der achtziger Jahre war Hauert begutachtet worden. Der Psychiater schreibt, Hauert habe einen »starken Drang zur aggressiven Bemächtigung der Umwelt«. Tötungsfantasien und eine zu geringe Ich-Stärke zu ihrer Abwehr ergäben eine unheilvolle Kombination. »In solchen Perioden ist die Gefahr groß, dass die aggressiven Strebungen und möglicherweise auch Größenfantasien ins Verhalten durchschlagen.«

Hauert hat alle Frauen nach einem ähnlichen Muster umgebracht: Einstiche im Rücken, Schnitte am Hals, bis zum Durchschneiden der Kehle. Eine 19-jährige Radfahrerin holte er bei Solothurn vom Rad, quälte sie, schlug sie mit einer Stahlrute, bis sie sich nicht mehr regte. Dass sie überlebte, war ein Wunder. Die Taten gleichen denen eines Serienkillers, die immer brutaler werden. Die Leute mögen solche Geschichten, wenn sie im Fernsehen kommen. Nur ist es dieses Mal real.

Erich wird 1959 als unerwünschtes Kind in Basel geboren. Der Vater ist Alkoholiker und erschießt sich, als der Junge elf Jahre alt ist. Seine Mutter arbeitet als Serviertochter und hat kaum Zeit, sich um ihren Sohn zu kümmern. Erich bekommt einen Vormund, wird zuerst in einer Pflegefamilie und später in Heimen untergebracht. In der Pflegefamilie wird er täglich mit dem Teppichklopfer misshandelt. Im Kinderheim gibt es Stockschläge. Als Erich einmal erwischt wird, wie er Brotreste im Klo entsorgen will, wird er gezwungen, das Brot herauszufischen und aufzuessen.

Erich macht bei Migros eine Lehre. Er absolviert die Rekrutenschule und wäre Unteroffizier geworden, wenn er nicht bei einem bewaffneten Raubüberfall erwischt worden wäre. Er lebt als Einzelgänger, hält Frauen für hochnäsig und berechnend.

Als er nach den beiden ersten Tötungsdelikten begutachtet wird, sagt er, die beiden Frauen seien an ihrem Tod mitschuldig gewesen, weil sie sich übertrieben gewehrt hätten. Er hält die beiden Tötungen für »Schicksal«, »Pech«, »unglückliche Umstände«.

Egal wie schlimm seine Kindheit war, Hauert gehört zu den Menschen, die man nie mehr in Freiheit sehen möchte. Ein grausamer Mensch, der mit allergrößter Wahrscheinlichkeit mit keiner Therapie zu entschärfen wäre.

Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn im September 1996 zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe und schiebt die Strafe zugunsten einer Verwahrung auf unbestimmte Zeit auf. Hauerts Verteidiger hatte wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit eine Strafe von nur fünfzehn Jahren beantragt. Allerdings fand auch er, Hauert müsse auf unbestimmte Zeit verwahrt werden. Der Verteidiger fügte an: Dieser Antrag ergehe mit dem Einverständnis seines Mandanten, Hauert habe das Sicherungsbedürfnis der Öffentlichkeit anerkannt. Er wird nie mehr freikommen.

Vom ersten Tag nach dem Mord steht der monumentale Vorwurf im Raum: Wie konnte das passieren?

In der Verantwortung ist Moritz Leuenberger. Seine Karriere beginnt als Anwalt in Zürich. Zwanzig Jahre lang hat er in der Langstrasse ein Büro. Viele Jahre sitzt er im Nationalrat. 1991 wird er in die Zürcher Regierung gewählt. Bei Hauerts Hafturlaub ist er der zuständige Justizdirektor. Er müsste die Frage beantworten können, wie der Mord passieren konnte. Vier Jahre später wurde der Sozialdemokrat in den Bundesrat gewählt und stand fünfzehn Jahre lange dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vor.

Wir verabreden uns im Bistro des Bernhard Theaters, das gleich neben dem Zürcher Opernhaus liegt. Es regnet wie verrückt. Moritz Leuenberger kommt herein, sein Regenmantel klatschnass, zwei schwere Taschen in den Händen. Material für eine Sitzung, die er nachher hier noch haben wird. Das Bernhard Theater ist seine neue Wirkungsstätte. Regelmäßig veranstaltet er im Theater Sonntagmatinées und unterhält sich mit Gästen – Schriftstellerinnen, Filmemachern, der Miss Schweiz oder Politikern. Er sagt, er sei jetzt unter die Entertainer gegangen und lacht. Es gehe in den Matinées nicht um Politik, mehr witzig, vergnügt und unterhaltsam sollen sie sein. Der Mann scheint nicht zu altern. Schmales Gesicht, schlank und dasselbe skeptische Lächeln wie früher.

Wie war das im Oktober 1993? Wann hatte er das erste Mal von dem Mordfall gehört?

Leuenberger bestellt sich heißes Wasser mit Zitrone. Er habe in der Zeitung über den Mord gelesen; daran könne er sich gut erinnern. »Die schreckliche Tat passierte ja in unmittelbarer Nähe. Aber ich hatte nicht im Entferntesten daran gedacht, dass ich später etwas damit zu tun bekommen könnte.«

Erst Tage später begriff er, dass er in einen Mediensturm katapultiert worden war. Er weiß nicht mehr genau, an welchem Tag es exakt war, aber der Regierungsrat war auf einem Ausflug. Dort erfuhr er, dass die Tat von einem Rückfalltäter auf Urlaub begangen worden war. Als er nach Hause kam, stand ein Journalist vor seiner Haustüre. Er wollte ein Interview. Leuenberger verweigerte es; das sei ihm später vorgeworfen worden. »Ich stand in jenem Moment nicht über der Sache, insofern habe ich nicht adäquat reagiert. Aber es hat mich auch mitgenommen, ich war paralysiert. Das gibt es halt.«

Noch am selben Abend stellte sich Leuenberger den Medien. Er beantwortete die Fragen, soweit er das überhaupt konnte. Als erste Maßnahme erließ er für sämtliche Gewalt- und Sexualtäter eine Urlaubssperre. »Diese Urlaubssperre war gesetzeswidrig. Das war mir damals bewusst«, sagt er. »Die Emotionen sind aber dermaßen hoch gegangen, dass ich das gegeneinander abgewogen habe. Und interessanterweise hat es keinen einzigen Rekurs gegeben. Sogar die Häftlinge haben es irgendwie als politische Maßnahme akzeptiert. Aber ich weiß, es war eine populistische Reaktion.« Später setzte er eine Kommission ein, die sämtliche Urlaubsgesuche beurteilen musste.

Als Leuenberger sein Amt antrat, schaute er alle Unterschriftenregelungen an. Er wollte wissen, was er selbst entscheiden musste und was er delegieren konnte. Vor seinem Amtsantritt war ein Beamter dafür zuständig, ob ein Häftling in den Urlaub durfte oder nicht. Egal, für welche Tat er einsaß. Leuenberger änderte das. Er ordnete an, dass bei Gefangenen, die ein Gewaltdelikt begangen hatten, er persönlich unterschreiben musste, bevor der Häftling Freigang bekam.

Hauert wäre ein solcher Häftling gewesen, ohne jeden Zweifel. Doch niemand unterbreitete Leuenberger das Dossier Hauert zur Unterschrift. Man ließ ihn raus. Leuenberger wusste von nichts. »Ich könnte jetzt sagen: Wäre mir dieses Urlaubsgesuch gezeigt worden, hätte ich das niemals gestattet«, sagt er nachdenklich, »aber das kann ich ja ehrlicherweise gar nicht wissen. Wenn es mir nämlich gezeigt worden wäre, hätten sie mir wohl erläutert, warum das so sein müsse, und dann hätte ich vielleicht unterschrieben. Ich weiß es einfach nicht.«

Verschiedene Medien werfen Leuenberger noch Jahre nach der Tat vor, er sei informiert gewesen und habe doch nichts unternommen. Ein Staatsanwalt sagt im Fernsehen, er habe schon lange vor dem Mord an Pasquale Brumann vor dem lockeren Strafvollzug gewarnt; niemand habe auf ihn gehört. Die Weltwochedoppelt nach und schreibt, der besagte Staatsanwalt habe Leuenberger »mehrfach vor der drohenden Gefahr gewarnt«. Skandalös sei, wie Leuenberger das alles vertuscht habe, nur um sich die Wahl in den Bundesrat zu sichern.

Leuenberger erinnert sich an diese Vorwürfe. Er erzählt aus dem Innern seines Departements: »Als ich das Amt als Justizdirektor antrat, traf ich auf eine total feindliche Verwaltung – sie haben mich richtig gehasst.« Damals hatte er noch keine Erfahrung in der Exekutive. Er habe versucht mit den Beamten, die bereits für die Direktion gearbeitet hatten, irgendwie auszukommen. Die wichtigste Person war der Generalsekretär, den schon seine Vorgängerin eingesetzt hatte. Dieser Mann mochte seinen neuen Chef nicht. »Nach der Direktionsverteilung im Regierungsrat hat er seine Leute zusammengetrommelt und zu ihnen gesagt: ›Man hat uns den Abschaum zugeteilt.‹ Mit dem Abschaum, den man ihnen zugeteilt habe, meinte er mich«, erzählt Leuenberger. »Als ich das erfuhr, hätte ich ihm sofort kündigen müssen. Stattdessen habe ich immer wieder probiert, mit ihm auszukommen. Die ersten zwei Jahre in der Justizdirektion waren für mich die Hölle.« Der Generalsekretär habe alles hintertrieben und ihm systematisch Informationen vorenthalten. Deshalb, so sagt Leuenberger heute, könne es durchaus sein, dass die Justizdirektion informiert gewesen war. »Aber ich selbst hatte mit besagtem Staatsanwalt nie direkten Kontakt in dieser Sache.«

Kurz nach dem Mord sollte Leuenberger vor dem Kantonsrat eine Erklärung abgeben. Der Generalsekretär schrieb ihm einen Entwurf. »Wenn ich eine solche Erklärung abgegeben hätte, das wäre mein politisches Todesurteil gewesen. Vermutlich hat er das auch gewollt«, konstatiert Leuenberger. »Er schrieb in etwa sinngemäß: Dieser Mordfall sei die Folge des linken Strafvollzugs, jetzt könne man sehen, wohin der ganze übersteigerte Sozialgedanke führe und so weiter. Dabei hatte der Generalsekretär diesen Strafvollzug seit Jahren selbst zu verantworten, wollte aber die Fehler, die bei Hauert gemacht worden waren, mir und meiner politischen Herkunft in die Schuhe schieben.« In diesem Moment sei ihm klar gewesen, dass er seinen Generalsekretär entlassen musste. Was er dann auch tat.

Leuenberger nimmt aus einem Mäppchen die Erklärung, die er danach selbst verfasste. Er hält ein dreiseitiges, ziemlich vergilbtes Papier in den Händen. Datiert vom 8. November 1993:

»Letztes Wochenende wurde in Zollikerberg die zwanzigjährige Frau Pasquale Brumann ermordet.

Als wir von diesem Verbrechen erfuhren, fragten wir uns entsetzt, wie ist so etwas möglich, was hat diese Frau durchgemacht, welche Schmerzen leidet die Familie, jetzt und immer. Wir denken an unsere und an befreundete Kinder und Frauen und auch an uns selbst. Mit der Familie fragen wir: Warum? Wir haben Angst und sind verunsichert.

Im Namen des Regierungsrates des Kantons Zürich spreche ich den Angehörigen des Opfers unser schmerzlich empfundenes Mit- und Beileid aus. Sie haben nicht nur Anrecht auf unser Mitgefühl, sondern auch auf materielle und rechtliche Hilfe zur Bewältigung ihrer Probleme und Durchsetzung ihrer Rechte. […]

Der Täter ist ein aus der Strafanstalt Regensdorf [heute JVA Pöschwies] beurlaubter Gefangener. Dieser Urlaub ist somit eine Mitursache des Verbrechens. Diese Mitursache hat der Staat gesetzt und zu verantworten. […]

Ferner ist es unsere Pflicht, alles Erdenkliche zu unternehmen, dass sich eine auch nur viel geringere Katastrophe nicht wiederholt. […]

Selbst wenn über 95 Prozent aller Urlaube unproblematisch verlaufen, dürfen wir uns nach einem derartigen Ereignis nicht rechtfertigend auf den Standpunkt stellen, es seien keine Fehler begangen worden, absolute Sicherheit sei ja doch nie zu erreichen, und zur Tagesordnung übergehen. […]

Bei der Frage der Gefährlichkeit oder Rückfälligkeit eines Täters hat die Öffentlichkeit den Anspruch, dass im Zweifel für ihre Sicherheit entschieden wird.«

Es war eine historische Rede, die bis heute Auswirkungen hat. Das Credo »im Zweifel für die Sicherheit« gilt seither und führt dazu, dass mehr Menschen präventiv im Gefängnis bleiben.

Leuenberger war selbst Verteidiger. Hat der Fall Hauert seinen Blick aufs Strafen verändert? Nein, sagt er, aber die Rolle als Regierungsrat sei eine andere gewesen. »Als Verteidiger hat man die Aufgabe, sich prioritär für die Interessen seines Mandanten einzusetzen. Als Regierungsrat musste ich mir dann sagen: Mein Mandant ist die Allgemeinheit. Das sind sehr viel mehr Menschen, deren Interessen ich vertreten muss. Ich persönlich habe die Rache als Motiv für den Strafvollzug nie akzeptieren können. Es geht darum, eine sinnvolle Strafe zu verhängen, die den Täter resozialisiert und verhindert, dass er rückfällig wird. Ihn aus Rache hart zu bestrafen kann kein Kriterium sein. Es kommt doch darauf an, dass er nicht rückfällig wird, und da kann eine harte Strafe das Gegenteil bewirken. Als Justizdirektor habe ich gemerkt, Opfer denken anders. Für sie ist die Rache wichtig. Das ist nicht auszumerzen, das ist in allen Menschen tief verwurzelt. Gegen den Ruf nach harten Strafen kann man nicht viel ausrichten. Wenn der Staat es aufgibt, dieses Element in die Strafbemessung aufzunehmen, laufen wir wieder in Privatfehden hinein. Der Staat hat die Strafe monopolisiert. Er hat gesagt: Ich sorge dafür, dass Gerechtigkeit da ist; die Vergeltung übernehme ich. Wenn er nun sagt: Die Rache spielt bei der Höhe der Strafe überhaupt keine Rolle – was ich persönlich finde –, nährt er den Gedanken bei den Opfern, sie müssten sich selbst rächen, wenn der Staat es nicht tut.« Deshalb sei die Härte der Strafen ein notwendiges Kriterium.