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Ist die deutsche Prostitutionspolitik mit ihrem Ansatz der Regulierung und Liberalisierung gescheitert? Seit mehr als einem Jahrhundert mahnen Frauenrechtlerinnen nun bereits einen Perspektivwechsel an: Die Nachfrage ist der zentrale Grund, warum Prostitution existiert. Dieser Tatsache wird mit dem schwedischen Ansatz Rechnung getragen, der im Buch ausführlich vorgestellt wird. "Ausverkauft!" ist ein Standardwerk, das einen Einstieg in die vielen verschiedenen Aspekte eines komplexen Themas bietet. Dargestellt werden zentrale Erkenntnisse der feministischen Frauenforschung, der Geschichte, der Soziologie, der Psychologie und der Kriminologie. Das Buch erinnert jedoch auch an all jene mutigen und unerschrockenen Aktivistinnen der Frauenbewegung, die sich damals wie heute der patriarchalen Institution der Prostitution entschieden entgegenstellen. Interviews mit internationalen Expertinnen und Experten machen darüber hinaus die vielfältigen Zugänge zum Thema deutlich. Manuela Schon ist Soziologin mit besonderem Schwerpunkt auf sozialer Ungleichheit und geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie ist außerdem politische Aktivistin, Podcasterin und Bloggerin.
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Veröffentlichungsjahr: 2021
Ausverkauft!
von Manuela Schon
Buchbeschreibung:
Das vorliegende Buch liefert die wichtigsten Erkenntnisse zum Thema Prostitution und dem Nordischen Modell. Zahlreiche Querverweise ermöglichen es dem Leser / der Leserin sich in die einzelnen Aspekte eines sehr komplexen Themas weiter zu vertiefen. Interviews mit zentralen Expertinnen und Experten aus verschiedenen Professionen zeigen eine multidisziplinäre Zusammenarbeit auf.
Über die Autorin:
Manuela Schon ist Soziologin mit Schwerpunkt Geschlechterforschung und besonderer Expertise im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Als politische Aktivistin kämpft sie seit 2013 für die Übernahme des schwedischen Ansatzes für Prostitution in Deutschland und hat die Netzwerke "Abolition 2014 - Für eine Welt ohne Prostitution" und "LINKE für eine Welt ohne Prostitution mitgegründet". Sie referiert auf nationalen und internationalen Veranstaltungen und Konferenzen und schreibt für das Bloggerinnenkollektiv "Die Störenfriedas".
Ausverkauft!
Prostitution im Spiegel von Wissenschaft und Politik
Von Manuela Schon
www.manuela-schon.de
1. Auflage, 2021
© 2021 Manuela Schon
Verlag und Druck: tredition GmbH, Halenreie 40-44, 22359 Hamburg
978-3-347-27631-4
Lektorat: Renate Jung (PCWitch)
Umschlagmotiv: MichaelGaida, Lost Places: Bordell, Pixabay, Public Domain
Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist einschließlich aller seiner Teile urheberrectlich geschützt. Der Nachdruck oder die Übersetzung des Werkes als Ganzes oder seiner Teile, sowie die Vearbeitung in elektronischen Datenverarbeitungs- und Kommunikationssystemen, seine Vervielfältigung oder Verbreitung durch jedwedes Verfahren sind ohne schriftliche Genehmigung der Autorin untersagt.
Für meine liebe Oma Anna Schon, die mich gelehrt hat, menschliches Verhalten zu ergründen, Lebensentscheidungen nicht einfach – ohne jede gesellschaftliche Einordnung – hinzunehmen und sich immer eine positive Lebenseinstellung zu bewahren. Ich vermisse dich jeden Tag.
Für all die starken Frauen, die Prostitution überlebt haben und jeden Tag nicht aufgeben zu kämpfen. Und all jene, die es nicht geschafft haben.
Mit besonderem Dank an meine Eltern Hans-Peter und Rita Schon, meine Schwester Christina Mehler, Maya und Laetitia Monecke, Caroline Werner, Tatjana Cherifi, Huschke Mau, Sarah Rubal, Inge Kleine, Rahel Vono, Andrea Gotzel, Kathrin Stoffel, Evelyn Zell, Saskia Veit-Prang, Liane Bissinger, Morteza Manouchehr Boub, Pablo Fernando Aubele (ohne den es dieses Buch nicht gäbe), meine lieben Freundinnen von der Kvinnegruppa Ottar und dem Netzwerk ELLA, Katharina und Fiete Sass, Simon Häggström, Anita Heiliger, Lisa-Marie Taylor, Heather Brunskell-Evans, Melissa Farley, Carina Angelina, Christian und Quincy Quaynor, Falk Sinß und Andreas Merz.
… und allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern für eine bessere Welt.
♥ Love you! ♥
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Geschichtlicher Abriss über Prostitution in Deutschland
5 Fragen an Anne S. Respondek
Die Ursprünge des Abolitionismus: der Kampf gegen die gesellschaftliche Doppelmoral
5 Fragen an Dr. Kerstin Wolff
Legalisierte und regulierte Prostitution als Einfallstor für den organisierten Frauenhandel
5 Fragen an Dr. Inge Kleine
Vom Prostitutionsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz - eine Einordnung
5 Fragen an Lena Teschlade
Empirische Erkenntnisse zur Lebenssituation prostituierter Frauen in Deutschland
5 Fragen an Dr. Liane Bissinger
Über „Hurengewerkschaften“, AIDS-Geld und Lobbyorganisationen für „Sexarbeit“
5 Fragen an Dr. Sheila Jeffreys
Selbstorganisation der Prostitutionsüberlebenden
5 Fragen an Huschke Mau
Über den rassistischen Charakter der Prostitution
5 Fragen an Grizelda Grotboom
Neonazismus, Rotlichtmilieu und Pädokriminalität – eine fruchtbare Symbiose
5 Fragen an Dr. Cynthia Enloe
Die zweite Frauenbewegung und ihr Kampf gegen Pornographie und Prostitution
5 Fragen an Chantal Louis
Schweden und der Frauenfrieden: Geschichte eines völlig neuartigen Ansatzes gegen Prostitution
8 Fragen an Gunilla Ekberg
Pornokonsum und seine gesellschaftlichen Folgen
5 Fragen an Anna Sander und Josephine Appelqvist
Prostitution als Spielfeld zur Reproduktion männlicher Herrschaft
5 Fragen an Matthias Gathof und Kristine Tauch
Empirische Erkenntnisse zum Freiertum
5 Fragen an Dr. Melissa Farley
Überlebensmechanismen und Trauma-Bonding in der Prostitution
5 Fragen an Simon Häggström
Sex Industry Kills: Ein Dokumentationsprojekt über Morde in der legalen deutschen Sexindustrie
In Erinnerung an …
5 Fragen an das Projekt Sex Industry Kills
Norwegen und Island: wie aus dem „Schwedischen Modell das „Nordische Modell“ wurde
5 Fragen an Trine Rogg Korsvik und Ane Stø
Wissenschaftliche Studien zur Wirksamkeit abolitionistischer Prostitutionspolitik
5 Fragen an Kirsti Bergstø
Feministisch, antirassistisch, antikapitalistisch: Wie eine globale Graswurzel an Einfluss gewinnt
5 Fragen an Per-Anders Sunesson
Umsetzbare Elemente des Nordichen Modells unter Legalisierungsbedingungen
5 Fragen an Saskia Veit-Prang
Von „Das Private ist Politisch“ zur Re-Individualisierung von Frauenschicksalen
5 Fragen an Dr. Katharina Sass
Die vierte Welle rollt: die Wiederbelebung des Radikalfeminismus
5 Fragen an Mira Sigel
Epilog
Anhang
Für die persönliche Bibliothek ans Herz gelegt
Politische Verträge, Abkommen, Dokumente und Urteile mit Relevanz für Prostitution und Menschenhandel
Brüsseler Appell für ein Europa ohne Prostitution
Abolition 2014 – Für eine Welt ohne Prostitution: Positionen und Forderungen
Netzwerk ELLA: Ziele
EMMA: Appell gegen Prostitution
Geschichtlicher Abriss über Prostitution in Deutschland
Unter solchen Verhältnissen hat der Handel mit Frauenfleisch großartige Dimensionen angenommen. Er wird in der bestorganisiertesten Weise auf größter Stufenleiter … mitten in den Stätten der Zivilisation und Kultur betrieben. Ein Heer von Maklern, Agenten und Transporteuren männlichen und weiblichen Geschlechts betreiben das Geschäft mit derselben Kaltblütigkeit, als handle es sich um den Vertrieb irgendeiner Ware, Legitimationen werden gefälscht und Zertifikate ausgestellt, die eine genaue Beschreibung der Qualifikation der einzelnen "Stücke" enthalten, und werden an die Transporteure behändigt zur Anweisung für die Käufer. Der Preis richtet sich, wie bei jeder Ware, nach der Qualität, und die Ware wird nach dem Geschmack und den Anforderungen der Kundschaft in den verschiedenen Orten und Ländern assortiert und expediert. … Dass die Überzahl der Prostituierten ihre Lebensweise herzlich satthat, ja dieselbe sie anekelt, ist eine Erfahrung, die alle Sachverständigen zugeben.
August Bebel1
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Prostitution in Deutschland mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 legalisiert worden sei. Tatsächlich nämlich blickt Deutschland auf eine jahrhundertelange Tradition legalisierter Prostitution zurück. Sich dies vor Augen zu halten, ist ungemein wichtig, wenn wir verstehen wollen, wie Prostitution in diesem Land, wie ich es nennen würde, zu einem akzeptierten Teil unserer kulturellen Identität werden konnte. Hier liegt eine der zentralen Ursachen dafür, wie Deutschland kaum hinterfragt zum „Bordell Europas“ werden konnte. Sich die Geschichte vor Augen zu führen, kann dabei verstehen helfen, warum Prostitutionsmythen wie die Ventilsitte („Wenn Prostitution nicht verfügbar ist, steigt die Zahl der Vergewaltigungen“) sich hierzulande so hartnäckig halten und geradezu unkaputtbar erscheinen.
Die nachfolgende Darstellung soll einen (sehr groben) Überblick über die zentralen Weichenstellungen vermitteln.
Bordelle: ein zeitgenössisches Relikt des Spätmittelalters
Die Einrichtung von Bordellen – zynischerweise zunächst ausgerechnet als „Frauenhäuser“ betitelt - und die gesellschaftliche Legitimation der sexuellen Ausbeutung von Frauen reicht in Deutschland (und Europa) bis ins 13. Jahrhundert zurück. Chronisten verzeichnen, dass beispielsweise anlässlich des Konstanzer Konzils (andauernde Versammlung der Kirchenführung von 1414 - 1418) 1.500 prostituierte Frauen zugegen gewesen sein sollen.
Insbesondere im 14. und 15. Jahrhundert sind Bordelle für alle größeren Orte bekannt. Dabei handelte es sich um offiziell von den Autoritäten geduldete Einrichtungen, aus deren Betrieb die jeweiligen Mieten und Steuereinnahmen direkt an die jeweiligen Städte abzuführen waren, wie beispielsweise die in den Lübecker Steuerlisten geführten prostituierten Frauen belegen, oder Aktenzeugnisse über Beschwerden von prostituierten Frauen in Bezug auf Ausbeutung gegenüber dem Nördlinger Stadtrat. Der Kölner Jurist und Ratsherr Hermann von Weinsberg (1518-1597) gibt in einem autobiographischen Werk Kunde über die männerbündelnden Rituale, bei denen die Nutzung von Prostitution zum Mannwerden fast zwingend dazugehörte.2 Bereits damals war Freiertum also bereits zentraler Bestandteil der männlichen Kultur. Die Vorstellung, dass Prostitution zur Befriedigung des natürlichen Triebes des Mannes notwendig und seine Enthaltsamkeit gesundheitsschädlich sei, reicht bis in diese Zeit zurück.
Auch die Idee der heutigen Toleranzzonen und die Kasernierung prostituierter Frauen in festen Quartieren finden wir bereits im Spätmittelalter. Dort wurden die Frauen vom Scharfrichter (Vollstrecker von Todes- und Gerichtsurteilen) oder von durch den Stadtrat vereidigten „Bordellköniginnen“ (Nürnberg) überwacht und kontrolliert. Eine Straße in Stralsund trug den Namen „Kuttlose Straße“ (Straße ohne weibliche Scham), ein Hinweis, dass hier zu jener Zeit Prostitution stattfand.
Laut mittelalterlicher Magistratsverordnung war die Voraussetzung zur Tätigkeit im Bordell das Vorhandensein von Brüsten, das Freiertum war ab 14 Jahren erlaubt. Dieser Zustand herrschte etwa zwei Jahrhunderte vor, bis Karl der V. aufgrund der neu grassierenden Syphilis im Jahr 1530 via Reichspolizeiverordnung alle Bordelle schließen ließ. Prostitution und Kuppelei wurden mit Pranger und Auspeitschung bestraft – oder man schnitt den prostituierten Frauen die Ohren ab, eine zu jener Zeit gängige Verstümmelungsstrafe mit dem Zweck der öffentlichen Kennzeichnung durch ein Schandmal.3
Konzessionierte Bordelle nach Preußischem Landrecht
Während die Prostitution im 17. und 18. Jahrhundert nach und nach trotz Prostitutionsverbot wieder etwas großzügiger geduldet wurde, wurden 1794 unter dem Allgemeinen Preußischen Landrecht erneut staatlich konzessionierte Bordelle eingeführt, Prostitution als Gewerbe anerkannt und entsprechend besteuert. Wegen der zunehmenden Verbreitung von Geschlechtskrankheiten verfügte Napoleon I. in Frankreich die Errichtung von Bordellen und Gesundheitsüberwachung zum Schutz des Militärs, eine Politik, die sich auch Deutschland zum Vorbild nahm.
Friedrich II verfügte, eine „Hurenheilungskasse“ zur Kranken- und Altersabsicherung der prostituierten Frauen einzurichten: Die Bordellwirte mussten hernach pro prostituierter Frau eine Abgabe zahlen, mit der die Behandlungskosten finanziert wurden. Die prostituierten Frauen mussten sich regelmäßigen gesundheitlichen Untersuchungen und einer medizinischen und hygienischen Unterweisung unterziehen. Untersuchungen der Polizeibehörden dieser Zeit ergaben, dass die prostituierten Frauen bereits damals wegen verpflichtender Abgaben an Kost, Logis und Unterkunft zutiefst verschuldet dastanden.4
Ein stetiges Hin und Her in der Prostitutionspolitik kennzeichnet das 19. Jahrhundert. Der preußische König Friedrich Wilhelm III. ließ via Order 1809 die Berliner Bordelle vom Polizeipräsidenten an den Stadtrand verdrängen. 1814 verbot er die Neuerteilung von Gewerbescheinen für Bordellbetriebe. Sein Sohn und Thronfolger Friedrich Wilhelm IV. ließ 1846 alle Bordelle in Preußen schließen, was zu einer Zunahme der „Winkelhurerei“, gemeint ist Straßenprostitution, führte. Als Konsequenz hieraus erlaubte der König den Bordellbetrieb 1850 wieder. Ein neuer §146 des Preußischen Strafgesetzbuches erlaubte lediglich Straßenprostitution unter der Bedingung der Verfolgung der jeweiligen lokalen Polizeiordnungen. Ungeachtet der Order des Königs wurden in allen größeren Städten Preußens Bordellerlaubnisse erteilt. Eine erneute Schließungsverfügung erging sodann im Jahr 1856.
Im Jahr 1837 war eine Studie von Alexandre Parent-Duchatelet nach dessen Tod veröffentlicht worden, die zu dem Ergebnis kam, dass Prostitution als soziales Phänomen nicht auszurotten sei. Um die gesellschaftlichen Schäden zu begrenzen, müsse sie medizinisch und polizeilich überwacht werden. In Folge übernahmen die meisten europäischen Länder eine Politik der Reglementierung, Überwachung und staatlichen Konzessionierung.
Prostitution im Deutschen Reich
Nach dem Strafgesetzbuch von 1871 und der Novellierung im Jahr 1876 standen Prostitution und außerehelicher Geschlechtsverkehr nicht mehr unter Strafe. Die prostituierten Frauen waren jedoch zwingend verpflichtet, sich zu registrieren und die polizeilichen Weisungen zu befolgen. Nicht als Prostituierte registrierte Frauen, die sich „verdächtig“ verhielten, wurden einkassiert, zwangsuntersucht und überprüft, um sie dann in „Dirnenlisten“ einzutragen und der regelmäßigen Pflicht zur Zwangsuntersuchung zu unterwerfen. In dieser Epoche entstanden die meisten heute bekannten Rotlichtbezirke: Die Helenenstraße in Bremen (1878), die Stahlstraße in Essen (1900), die Linienstraße in Dortmund (1904), das Leonhardsviertel in Stuttgart (1907) oder die Flaßhofstraße in Oberhausen (1910).
Da prostituierte Frauen als „minderwertig“ und „abnorm“ galten, wurden sie gesellschaftlich massiv ausgegrenzt. So veröffentlichte Cesare Lambroso 1893 „La donna delinquente“, die Ergebnisse seines Studiums der Physiognomie, für das er Schädelvermessungen an prostituierten Frauen vorgenommen und ihre Gehirnmasse gewogen hatte. Nach seiner Vorstellung war Prostitution eine angeborene Verhaltensweise. Die Ausgrenzung äußerste sich zum Beispiel darin, dass sie nicht regulär in Krankenhäusern behandelt werden durften und in geschlossenen „Besserungsanstalten“ untergebracht wurden. Auch ihr gesellschaftliches Leben wurde massiv eingeschränkt. So durften sie in Bremen nach Eintritt der Dunkelheit beispielsweise nicht mehr auf die Straße und generell nur dort übernachten, wo die Polizei es ihnen gestattete. Das Halten von Katzen oder Hunden war ihnen ebenso verboten wie das Betreten von Parks und die Nutzung öffentlicher Fortbewegungsmittel. 5 Andernorts wurden das Singen, Musizieren, Radfahren oder der Theaterbesuch untersagt. Bei Verstoß gegen die Verbote wurden den Betroffenen Haftstrafen auferlegt. Bei Wiederholungstaten drohte das Arbeitshaus: Bei erstmaliger Überweisung für ein halbes Jahr, bei mehrmaliger Überweisung bis zu zwei Jahren.
Die Zeit der Weltkriege
Ab 1915 errichtete die Militärregierung reglementierte Kriegsbordelle. Es wurden Listen über die Zahl der Bordellgänger geführt und die Hygiene überwacht. Den Listen ist zu entnehmen, dass in den fünf Stunden, in denen das Bordell täglich geöffnet war, ein Spitzenwert von 32 Soldaten pro prostituierter Frau gezählt wurde. Lange Schlangen vor den Bordellen waren keine Seltenheit.
Global gesehen kommt im Übrigen der Militärprostitution eine bedeutende Rolle zu, seien es das japanische „Trostfrauensystem“, Vergewaltigungslager in Bosnien oder die „Ruhe- und Erholungszentren“ in Südostasien der US-Streitkräfte, aber auch die Nutzung von Prostitution durch UN-Friedenstruppen zeigen bis heute eine tiefe Verbundenheit zwischen Militarismus und der sexuellen Ausbeutung von Frauen.
Auf Grundlage der Reichsverordnung aus dem Jahr 1918 wurden Zwangsheilverfahren auch für Männer eingeführt. Die deutsche abolitionistische Bewegung konnte jedoch gut zehn Jahre später einen großen Sieg erringen: Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 18. Februar 1927 wurden die grundsätzliche Strafbarkeit des sich Prostituierens und die polizeiliche Reglementierung der prostituierten Frauen abgeschafft, Bordelle wurden verboten.
Nichtsdestotrotz erhielten nunmehr statt der Polizei die Gesundheitsbehörden eine Überwachungsfunktion. Sie wurden befugt, beim Verdacht des Vorliegens einer Geschlechtskrankheit Zwangsmaßnahmen gegen prostituierte Frauen in die Wege zu leiten. Überall wurden nun Beratungsstellen für Geschlechtskranke gegründet. In Folge wurde die Prostitution sichtbarer, und viele Frauen, die sich vorher heimlich prostituiert hatten, gingen nunmehr öffentlich der Prostitution nach.
Infolge der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurden jedoch ab 1933 abolitionistische Ideen massiv bekämpft und die prostituierten Frauen wieder der polizeilichen Kontrolle unterstellt. Auf der einen Seite wurde Prostitution als volksschädlich bekämpft und prostituierte Frauen massenweise verhaftet, andererseits jedoch richtete man Bordelle für Soldaten und Zwangsarbeiter und in Konzentrationslagern ein.
Mit der Vereinheitlichung des Gesundheitswesens im Jahr 1934 betrieben die Gesundheitsämter nationalsozialistische Rassenpolitik, und Personen mit „häufig wechselndem Geschlechtsverkehr“, wie prostituierte Frauen, wurden in der Erb- und Rassenkartei registriert. In Schulungslagern versuchte man sie „umzuerziehen“. So fungierten die Gesundheitsämter ab 1939 auch als Lieferanten für die Konzentrationslager, und prostituierte Frauen wurden als „Asoziale“ verfolgt.
Prostitution ab 1945
Nach dem 2. Weltkrieg stieg aufgrund der wirtschaftlichen Not die Prostitution massiv an. Nach wie vor versuchte man, dem neuerlichen Anstieg von Geschlechtskrankheiten mittels einer staatlichen Umerziehung der prostituierten Frauen Herr zu werden: Wer binnen eines Jahres drei Mal oder häufiger mit einer Geschlechtskrankheit diagnostiziert wurde, konnte bis zu drei Jahre in ein Arbeitshaus verbracht werden.
Das Gesetz von 1927 wurde 1947 endgültig aufgehoben, und der Erlass zur „Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten“ verpflichtete Ärzte dazu, geschlechtskranke prostituierte Frauen namentlich zu melden und für deren Festnahme, Zwangsunterbringung und Behandlung im Krankenhaus zu sorgen. Somit setzten viele Amtsärzte die nationalsozialistische Tradition zur „Seuchenbekämpfung“ auch nach dem Krieg weiter fort. Auch mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten wurde der fürsorgerische Charakter der Gesundheitsämter weiter unterstrichen. Das Gesetz verlieh ihnen die Befugnis, Untersuchungen anzuordnen, geschlechtskranken Frauen die Ausübung der Prostitution zu untersagen, Zwangsmaßnahmen einzuleiten und ihnen Geschlechtsverkehr zu verbieten. Die Möglichkeit zur Arbeitshausinternierung wurde erst im Jahr 1969 abgeschafft.
Mit der Neufassung des §180a des Strafgesetzbuches wurden Großbordelle als „Dirnenwohnheime“ 1973 gesetzlich legitimiert. Die Hoffnung war, dass die hohen Tagesmieten den Zulauf insgesamt reduzieren und die Ghettoisierung der Frauen die staatliche Kontrolle erleichtern würde. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 15. Juli 1980 Prostitution als sittenwidrige Tätigkeit, die nicht mit der Menschenwürde vereinbar ist, einstufte, hatte dies keinerlei Konsequenzen für die seit 1964 wieder geltende Steuerpflicht für prostituierte Personen.
In den 1980er Jahren stellten viele Gesundheitsämter um, von einer verpflichtenden Kontrolle prostituierter Frauen auf eine freiwillige Gesundheitsberatung. Der so genannte „Bockschein“, ein regelmäßig erneuertes Gesundheitszeugnis, wurde sukzessive abgeschafft. Das Infektionsschutzgesetz, welches im Januar 2001 in Kraft trat, schrieb diese Tendenz gesetzlich fest: An die Stelle von Kontrolle trat die Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens der Individuen, mit der Folge, dass sich insbesondere die gesundheitliche Situation von ausländischen Frauen in der Prostitution verschlechterte, da diese schon damals selten über einen Krankenversicherungsschutz verfügten.
Exkurs: Nachkriegsprostitution am Beispiel von Rosemarie Nitribitt
Das Leben von Rosalia Annemarie Auguste Nitribitt (1933 – 1957) war bereits Stoff für zahlreiche Filme und Erzählungen, jedoch immerzu unter dem Narrativ der Erfolgsstory der strahlenden selbst-ermächtigten Prostituierten, die sich als solche einen gewissen Reichtum und die Nähe zur Prominenz erarbeitet hat und viel zu jung ermordet und damit tragisch aus dem Leben gerissen wurde. Die wahre Geschichte von Rosemarie ist hingegen den wenigsten präsent, dabei zeichnet ihre Biographie einen idealtypischen Verlauf für prostituierte Frauen im Nachkriegsdeutschland und für die Idee der Fürsorgeerziehung und der staatlichen Kontrolle nach.
Geboren in Düsseldorf als uneheliches Kind, das seinen Vater nie kennenlernte, kommt sie, gemeinsam mit ihrer Schwester Irmgard, im Jahr 1936 „wegen drohender Verwahrlosung“ in ein Kinderheim und zwei Jahre später in ein Erziehungsheim, bevor sie im Mai 1939 in einer Pflegefamilie untergebracht wird, wo sie eine unbeschwerte Kindheit erleben darf. Im Alter von elf Jahren wird sie jedoch von einem sieben Jahre älteren Mann in einem Waldstück vergewaltigt, was ihr Leben tiefgreifend verändert. „Verhaltensauffälligkeiten“ sind die Folge. Bereits im Alter von zwölf Jahren wird sie von französischen Soldaten des nahegelegenen Militärflugplatzes Mendig regelmäßig prostituiert. Im Alter von 14 Jahren stirbt sie fast an den Folgen einer Abtreibung. Es folgen zahlreiche Heimaufenthalte, denen sie wiederholt entflieht.
Am 22. August 1947 wird eine Fürsorgeerziehung erlassen wegen ihres “starken Hangs zu geschlechtlichen Ausschweifungen” und des “wahllosen Einlassens mit Männern“. Sie wird mehrfach polizeilich aufgegriffen und wegen “gewerblicher Unzucht” in ein Arbeitshaus gesteckt. Auch dort gelingt es ihr, zu fliehen. Im April 1950 erhält sie eine Hausmädchenanstellung in Andernach, wechselt aber ganz schnell in andere Jobs. Weil sie auch in dieser Zeit immer wieder wegen Prostitution aufgegriffen wird, schickt man sie in ein Krankenhaus zur “Beobachtung von Geschlechtskrankheiten” und bringt sie anschließend in einem Kloster unter. Auch eine Überweisung in die Landesnervenklinik in Andernach wird in Betracht gezogen. Sie flüchtet sich zu ihrer Mutter.
Erstmals wird Rosemarie 1951 in Frankfurt polizeilich registriert und wegen “Landstreicherei” für drei Wochen in der JVA Frankfurt-Preungesheim inhaftiert. Es folgt eine Zeit des Anschaffens im Frankfurter Bahnhofsviertel und eine weitere Episode in einem Erziehungsheim. Ab März 1953 erhält sie eine Anstellung als Haushaltshilfe in Mayen (neben der sie weiterhin als Gelegenheitsprostituierte tätig ist). Hier lernt sie einen jungen Mann namens Peter kennen und verliebt sich in ihn. Mit ihren jetzt 17 Jahren möchte sie heiraten und eine Familie gründen. Als sie ihrem Freund von einer (vermutlich erfundenen) Schwangerschaft erzählt, meldet dieser sich zur Fremdenlegion und lässt sie sitzen. Am 14. August 1953 erklärt man sie frühzeitig für volljährig und entlässt sie aus der Fürsorgeerziehung.
Rosemarie mietet sich nun eine Wohnung in Frankfurt an. Sie versucht, der Prostitution zu entkommen, indem sie sich in anderen Bereichen bewirbt, dies gelingt ihr jedoch nicht. Dank finanzkräftiger Freier kann sie sich im Alter von 21 Jahren einen Wagen kaufen, dessen Preis heute etwa 58.000 € entsprechen würde. Ihr Monatseinkommen wird auf 4.000 DM geschätzt. Im Jahr 1954 übersteigt ihr Jahreseinkommen das bundesdeutsche durchschnittliche Jahreseinkommen um das Siebenfache.
Mit ihrem Opel Kapitän und später ihrem Mercedes Cabrio 190 SL nimmt sie täglich ab etwa 17 Uhr Rundfahrten durch Frankfurt zur Kundenakquise vor. Sie macht mit einer provokanten Fahrweise auf sich aufmerksam, gabelt Kunden auf und bringt sie nach den sexuellen Handlungen wieder zum Ausgangspunkt zurück. Ihr Auto wird regelmäßig beschädigt, zum Beispiel durch das Einritzen von Hakenkreuzen oder ordinären Sprüchen. Auch die gehobeneren Cafés in Frankfurt dienen ihr zur Kundenakquise. Eine Bedienung berichtet, sie habe ihren Hund Joey (sprich: “Schoey”) so trainiert, dass dieser als “Icebreaker” zu für sie interessanten Männern dient.
Am 1. November 1957 wird Rosemarie im Alter von 24 Jahren in ihrem Apartment in der Stiftstraße 36 in Frankfurt erwürgt aufgefunden.
Notes:
(1) August Bebel: Die Frau und der Sozialismus, Verlag der Volksbuchhandlung, Zürich-Hottingen 1879.
(2) Die Welt: Warum die Kirche die Prostitution duldete, 3.7.2013, https://www.welt.de/geschichte/article117668216/Warum-die-Kirche-die-Prostitution-duldete.html.
(3) Der Spiegel: Hausen und Hegen, 15/1965.
(4) Dr. Fr. J. Behrend: Die Prostitution in Berlin und die gegen sie und die Syphilis zu nehmenden Maßregeln, in: Adolph Christian-Heinrich Henke (Hrsg.): Zeitschrift für die Staatsarzneikunde, Erlangen, 1849.
(5) Kerstin Wolff: Anna Pappritz. Die Rittersguttochter und die Prostitution, Ulrike Helmer Verlag, Sulzbach, 2017.
5 Fragen an … Anne S. Respondek
Anne S. Respondek promoviert aktuell am Lehrstuhl Wirtschafts- und Sozialgeschichte der TU Dresden. Von ihr erschien 2019 das Buch „Gerne will ich wieder ins Bordell gehen…“. Maria K`s „freiwillige“ Meldung für ein Wehrmachtsbordell“ beim Verlag Marta Press.
Als Historikerin beschäftigen Sie sich eingehend mit der Prostitutionspolitik in der Zeit des Nationalsozialismus. Welche zentralen Erkenntnisse konnten Sie in Ihrer Forschung gewinnen?
Zunächst einmal ist mir klargeworden, wie sehr ein Staat von der Existenz der Prostitution profitieren kann. Prostitution war im Nationalsozialismus legal, aber auf Anbieterinnenseite erheblich kriminalisiert. Die sich in der Prostitution befindlichen Frauen wurden dabei Opfer mehrerer Diskriminierungsdimensionen: Als Frau in einer patriarchalen Gesellschaft, als Frau, deren Sexualität nicht vom Staat oder Ehemann kontrolliert werden kann, als oftmals rassistisch abgewertete Person (Frauen aus Osteuropa wurde z. B. gar keine „Geschlechtsehre“ zugestanden, an der sie hätten verletzt werden können, ebenso wurde ihnen häufig abgesprochen, überhaupt empfindsam genug zu sein, um von sexuellen Übergriffen überhaupt Schäden davonzutragen) und als arme Frauen, denn das waren die meisten von ihnen. Die Polizeiakten aus dem Dritten Reich zeigen, wie heftig Prostituierte von der Polizei gegängelt und verfolgt wurden und auf wie wenig Verständnis und Mitgefühl für ihre Lage sie trafen. Ebenso galten Prostituierte als „Seuchenschleudern“, sie mussten regelmäßig zu Zwangsuntersuchungen erscheinen. Und sie mussten sich bei der Polizei anmelden. Die Anmeldung als Prostituierte hatte aber weitreichende Folgen: Die Frau stand künftig unter medizinischer, aber auch unter polizeilicher Aufsicht. Der Aufenthalt auf bestimmten Straßen und Plätzen war ihr verboten, manchmal auch, nachts draußen zu sein usw.
Der NS-Staat hat nicht Prostitution verboten, im Gegenteil hat er mit der Kasernierung der Prostituierten die Bordelle und Bordellstraßen erst (wieder) geöffnet oder neu erschaffen. Dies hatte – durchaus gewollt – die Ausgrenzung von Prostituierten aus der Gemeinschaft zur Folge. Prostituierte wurden als „asoziale Elemente“ verfolgt, und es kam immer wieder auch zu Einweisungen in KZ. Ab Kriegsbeginn aber erfolgte eine prostitutionspolitische Wende des nationalsozialistischen Staates. Jetzt versuchte man nicht mehr nur, Prostitution mittels Kasernierungen und Kriminalisierung einzudämmen, sondern machte sich zusätzlich die Existenz der Prostitution zunutze. Bordelle für die Wehrmacht wurden errichtet, auch Bordelle für die SS. Dies fand größtenteils in den besetzten Ländern statt, eben überall dort, wo die Wehrmacht war. In Frankreich übernahm die Wehrmacht einfach Bordelle – teilweise mitsamt Inventar und den Frauen. Waren nicht genug Frauen zugegen, erpresste man eine „freiwillige Meldung“ von Prostituierten, die wegen ihrer Prostitution in ein Lager gesteckt worden waren. Auch im besetzten Osteuropa ging man so vor, dass man die Frauen in der Prostitution erst stark kriminalisierte, auch Hurenkarteien anlegte, sie medizinisch überwachte oder bei Razzien gleich festnahm – und sie dann andererseits wieder zu genau dem zwang, weswegen man sie eigentlich kriminalisiert hatte: Prostitution.
Da die Menschen Osteuropas für die Nationalsozialisten so oder so „Untermenschen“ waren, lief der „Rekrutierungsvorgang“ ins Wehrmachtsbordell oftmals auch deutlich gewalttätiger ab als bei den Wehrmachtsbordellen im besetzten West- oder Nordeuropa. Für das besetzte Polen legte Heinrich Himmler fest, dass jede polnische Frau, die mit einem deutschen Mann Geschlechtsverkehr hatte, in ein Bordell eingewiesen werden könne. Viele Frauen, die sich der Kriegsbedingungen wegen prostituierten oder schon vorher Prostituierte gewesen waren, wurden einfach in Wehrmachts- oder SS-Bordelle „eingewiesen“ – sie bekamen bei diesem Vorgang ein Merkblatt ausgehändigt, in welchem sie darüber belehrt wurden, dass sie bei Widerstand und Nichteinhaltung der „Regeln“ in ein KZ eingewiesen würden. Noch weiter östlich hat man auf diese Merkblätter und den bürokratischen Anstrich gleich ganz verzichtet und viele Frauen und Mädchen – manche davon noch „jungfräulich“ - einfach in die Wehrmachts- und SS-Bordelle verschleppt.
Für die Wehrmachtssoldaten kostete der Bordellbesuch 2 bis 3 Reichsmark. In der Nähe eines jeden Wehrmachtsbordells waren Sanitätsstuben eingerichtet, in denen sie sich untersuchen und sanieren – also einer prophylaktischen medizinischen Behandlung auf Geschlechtskrankheiten unterziehen – lassen mussten. Das war vorgeschrieben, ebenso wie der Gebrauch eines Kondoms, beides wurde aber häufig von den deutschen Soldaten unterlaufen. Die Frauen in den Bordellen waren einem strengen Regime unterworfen. Sie durften das Haus nur verlassen, wenn sie einen Urlaubsantrag – z. B. auf Stadtausgang – gestellt hatten, und niemals allein. Nachts durften sie überhaupt nicht raus, aber tagsüber mussten sie den Soldaten zur Verfügung stehen. Zwei Mal die Woche wurden sie zwangsuntersucht. Bei Verfehlungen oder „Fehlverhalten“ drohte KZ, oder, weiter östlich, gleich die Erschießung.
Auch in den Konzentrationslagern wurden Bordelle errichtet – der Bordellbesuch sollte für die männlichen Häftlinge ein Anreiz sein, fleißig zu arbeiten und keinen Widerstand zu leisten. Auch für die Fremd- und Zwangsarbeiter, die sich auf dem Boden des Deutschen Reichs befanden, wurden ab 1942 Bordelle gebaut. Ganz im Sinne der NS-Rassedoktrin versuchte man dort, den (Zwangs-)Arbeitern Frauen desselben „Volkstums“ zur Verfügung zu stellen. – Eine der zentralen Erkenntnisse meiner Forschungsarbeit war also bisher, dass ein Staat, der Prostituierte kriminalisiert, nicht prinzipiell gegen Prostitution sein muss. Hier haben wir mit dem NS-Staat ein Beispiel dafür, dass eine Kriminalisierung von Frauen in der Prostitution und ihre gleichzeitige Ausnutzung durch den Staat sehr nah beieinanderliegen. Für den NS-Staat waren Prostituierte Abschaum, er hat sie verfolgt, eingesperrt und auch getötet. Zugleich aber hat er sie sexuell ausgebeutet. Es gibt Beispiele von Frauen, die in KZ-Bordellen gewesen sind, und die wegen Prostitution in das Konzentrationslager eingewiesen worden waren – nur um sie dort dazu zu zwingen, die Prostitution (diesmal im Sinne des Staates) wiederaufzunehmen. Dasselbe gilt für die Bordelle der Wehrmacht und SS. In jedem besetzten Gebiet galten mit Einmarsch der Deutschen dieselben Regeln für Prostitution. Und in jedem besetzten Gebiet begannen Kriminalpolizei und Sicherheitspolizei sofort damit, Jagd auf prostitutionsverdächtige Frauen zu machen: mit Razzien, mit Festnahmen, mit dem Anlegen von Karteien usw. Aus dem Pool der derart festgestellten Frauen selektierte man dann oftmals den Nachschub für die Wehrmachtsbordelle. Der NS-Staat fungierte hier eindeutig als Zuhälter: Er zwang Frauen zur Prostitution, er betrieb eindeutig Menschenhandel. Und er profitierte massiv davon.
In Ihrem Buch„Gerne will ich wieder ins Bordell gehen…“haben sie die Geschichte von Maria K. aufgearbeitet. Wer war Maria, und was konnten Sie über Ihren Lebensweg herausfinden?
Maria K. ist eine polnische Frau, die in ein Wehrmachtsbordell verschafft worden ist. Als ich ihre Polizeiakte aus der Zeit der deutschen Besatzung fand, wurde mir klar, dass man anhand ihres Einzelfalls gut erklären kann, was all die Verordnungen und Bestimmungen über Prostitution während des Besatzungsregimes, aber auch die Regeln, die im Wehrmachtsbordell galten, für eine betroffene Frau bedeuteten. Denn es waren ja konkrete Menschen, für die diese Regeln und Vorgehensweisen der Polizei, der Wehrmacht und der Sanitätsärzte galten – was bedeutete das denn genau? In Marias Akte wurde vermerkt, sie habe sich freiwillig für das Wehrmachtsbordell gemeldet. Das ist ja etwas, was auch in der Forschung immer wieder behauptet wird: Bei den Wehrmachtsbordellen handele es sich nicht um Zwangsprostitution. Marias Fall macht aber deutlich, dass dieser Freiwilligkeitsmythos etwas ist, das aus der NS-Zeit kommt. Es wurde damals schon behauptet, die Frauen in den Bordellen hätten sich freiwillig gemeldet, oder es mache ihnen nichts aus. Am konkreten Fall sieht man aber deutlich, wie viel Gewalt der NS-Staat diesen Frauen konkret angetan hat.
Maria K. ist bei Einmarsch der Deutschen noch eine polnische Verkäuferin in Posen. Sie wird allerdings festgenommen wegen des Vorwurfs, sie habe ein Verhältnis mit einem deutschen Mann. Weil Maria K. von ihrem Verhältnis Geschenke angenommen hat, formuliert die Kripo den Verdacht eines prostitutiven Kontakts. Fortan gilt sie als „heimliche“ (also nicht angemeldete) Prostituierte. Sie wird immer wieder festgenommen und zwangsuntersucht. Irgendwann verliert sie ihre Wohnung und auch ihre Arbeit, der sie ja nicht regelmäßig nachgehen kann, da sie immer wieder für mehrere Tage festgesetzt wird. Jetzt schnappen die Behörden zu: Maria K. gilt jetzt als obdachlose, arbeitslose Prostituierte, sprich: als „Asoziale“. Mehrfach kommt sie ins Gefängnis. In den Zwischenzeiten prostituiert sie sich dann vermutlich wirklich. Schließlich wird sie ins Wehrmachtsbordell in Posen zwangseingewiesen. Dort hat sie keine Freiheiten. Sie verstößt mehrfach gegen die Regeln, einmal läuft sie weg, weil sie so erschöpft ist, dass sie nicht mehr kann – die Behörden hatten ihr aber keinen freien Tag genehmigt. Sie wehrt sich auch gegen die Zwangsuntersuchungen – einmal beißt sie einen Sanitäter, der sie gynäkologisch untersuchen soll. Und immer wieder greift sie zu Alkohol, weil sie ihre Lage nicht mehr erträgt. Wenn sie das tut, beginnt sie häufig zu randalieren. Man sperrt sie dann in ihrem Verrichtungszimmer ein und droht ihr mit KZ. Irgendwann wird den Behörden dann klar: Maria K. kann nicht mehr. Sie ist für den NS-Staat nicht mehr zu gebrauchen. Ihre „sexuelle Arbeitskraft“ ist erschöpft. Also steckt man sie zur Strafe für ihren Widerstand für ein Jahr in ein Straflager, wo sie hungern, frieren und Zwangsarbeit leisten muss und auch körperlicher Gewalt ausgesetzt ist.
Als sie nach einem Jahr wieder entlassen wird, lässt die Kripo sie sofort in „Schutzhaft“ nehmen. Denn sie sei, als „Asoziale“, als „obdachlose Prostituierte“, eine Gefahr für die Gemeinschaft, aber auch potentielle Ansteckungsquelle für die Wehrmachtssoldaten. Sie wird verhört – und aus den Vernehmungsprotokollen wird klar, dass ihr sehr wohl bewusst gewesen ist, wie ernst ihre Lage war. Sie wusste genau, dass eine Einweisung in ein KZ bevorstand, und bettelte buchstäblich um ihr Leben. Dies ist genau die Situation, in der sie meint, sie würde alles tun, was die Behörden wollen: „Gerne will ich wieder ins Bordell gehen!“ – und das vermerken die Behörden dann als „freiwillige Meldung ins Wehrmachtsbordell“. Es nutzt ihr allerdings nichts. Maria K. wird nicht wieder ins Wehrmachtsbordell verschafft, sondern nach Auschwitz – wo das SS-Hygieneinstitut in Rajsko mit ihr gynäkologische Experimente durchführt.
Sie überlebt den Krieg und arbeitet später in einem Hotel, in dem vor allem deutsche Touristen übernachten.
Die Geschichte von Maria ist unglaublich bewegend. Aber sie ist kein Einzelfall. Hinter jeder Frau und hinter jedem Mädchen aus den KZ-, Wehrmachts-, SS- und Fremdarbeiterbordellen steckt eine solche Geschichte.
Warum wurden die Bordelle für die Wehrmacht und die SS gebaut, und welche Auswirkungen hatte das staatlich kontrollierte Bordellwesen?
Der Bordellbau für die Wehrmacht begann in den besetzten Ländern unter der Prämisse, die „Sexualnot“ der Soldaten zu lindern. Denn dies führe, so meinte der NS-Staat, zu homosexuellen Handlungen – und diese wurden strafrechtlich verfolgt. Den Soldaten sollten Frauen zur Verfügung gestellt werden, aber eben nicht einfach irgendwelche: Es sollte sichergestellt sein, dass die Soldaten keine Beziehungen zur einheimischen Bevölkerung aufnahmen. Denn diese Frauen hätten ja Spioninnen sein können, oder aber der Soldat könnte Zuneigung entwickeln und erkennen, dass es sich hier nicht um „Untermenschen“ handelt. Der deutsche Soldat hatte aber immer und jederzeit als Vertreter des Besatzungsregimes aufzutreten und zu handeln.
Emotionale Beziehungen zu den Besetzten galten als unerwünscht, auch hinsichtlich der NS-Rasseideologie. Fand der sexuelle Kontakt allerdings im Wehrmachtsbordell statt, so war der Vorwurf der „Rassenschande“ (außer für Jüdinnen, diese waren offiziell in den Wehrmachtsbordellen nicht gestattet) im Wehrmachtsbordell außer Kraft gesetzt. Himmler verfügte, es handle sich ja um Beziehungen „sachlich-wirtschaftlicher Art“: „Ein gesellschaftlicher Verkehr setzt ein gewisses Maß an Achtung und geistigen Beziehungen voraus, die in den Bordellen nicht gegeben sind.“ Ins heutige Deutsch übersetzt bedeutet das: Die Frauen in den Bordellen galten den NS-Besatzern als Objekte, vor denen man keinen Respekt haben musste.
Der wichtigste Faktor für die Errichtung der Wehrmachtsbordelle war aber die Angst der Wehrmachtführung vor Geschlechtskrankheiten. Denn ein geschlechtskranker Soldat ist ein Soldat, der ausfällt, und das galt es zu verhindern. Und da man nicht die gesamte weibliche Bevölkerung unter gynäkologische Zwangskontrolle stellen konnte und die Soldaten häufig zu heimlichen Prostituierten gingen, befand man, man müsse den Soldaten gesundheitlich kontrollierte Frauen zur Verfügung stellen: in einem Wehrmachtsbordell.
Die Auswirkungen, die das staatlich errichtete Bordellwesen hatte, waren dann aber nicht die, die die Wehrmachtführung vorgesehen hatte. Die Geschlechtskrankheiten nahmen nicht ab, sondern zu. Denn die Wehrmachtsoldaten gingen weiterhin zu heimlichen Prostituierten – hier konnten sie den gewünschten Verkehr ohne Kondom besser durchsetzen. Steckten sie sich dort an, besuchten sie ein Wehrmachtsbordell und gaben dann an, sich dort infiziert zu haben. Diese Meldungen erwiesen sich häufig als falsch. Auch Ansteckungen bei Vergewaltigungen wurden so vertuscht.
Eine weitere Auswirkung des Bordellwesens war die Zunahme an Gewalttaten gegen nichtprostituierte Frauen. Die Bordelle verhinderten Sexualstraftaten gegen Frauen nicht – sie befeuerten sie. Bereits 1942 beklagt das Oberkommando des Heeres, die Soldaten nähmen aus den Bordellen ein äußerst abwertendes Frauenbild mit – dies wird für den NS-Staat aber nur deswegen ein Problem, weil die Soldaten ihr Frauenbild während des Fronturlaubs mit in die Heimat tragen und die deutschen (Ehe-)Frauen darunter leiden lassen. Eine Einstellung des Bordellwesens erfolgt dennoch nicht.
Allerdings häufen sich im Laufe des Krieges immer mehr Meldungen über Exzesse in den Wehrmachtsbordellen: Schießereien, Schlägereien, Übergriffe, Alkoholexzesse. Auch wird immer wieder thematisiert, dass die Bordelle dafür sorgen, dass auch junge Soldaten, die gar nicht vorhatten, je zu Prostituierten zu gehen, von ihren Kameraden in diese Einrichtungen mitgenommen werden. Das Bordellwesen, so stellt die Wehrmachtführung sehr schnell nach Einrichtung der Bordelle fest, produziert also immer mehr soldatische Freier. Die Triebabfuhrtheorie, nach der die Bereitstellung von Prostituierten Vergewaltigungen verhindere, funktioniert ebenso wenig: Die Soldaten begehen nicht nur Übergriffe an den Prostituierten; werden sie, was selten genug geschah, wegen Vergewaltigung einer einheimischen Frau angeklagt, berufen sie sich darauf, sie hätten gedacht, es handle sich dabei um eine Prostituierte und kommen damit davon. Das staatlich errichtete Bordellwesen produziert also Täter – und es sorgt dafür, dass sich die Soldaten die „Kriegsbeute Frau“ nicht mehr individuell besorgen müssen.
Trotz einer lebendigen Erinnerungskultur kommt das Thema Prostitution in dieser bis heute kaum vor. Gedenkstätten klammern das Thema fast vollständig aus. Prostituierte Frauen erscheinen als Opfer zweiter Klasse. Welche Erklärungen könnte es Ihrer Meinung dafür geben?
Das lässt sich erklären durch die Stigmatisierung, der Frauen in der Prostitution unterworfen sind. Die Kategorisierung als „Asoziale“ wirkt da einfach fort, ebenso wie der Mythos der „freiwilligen Meldung“. Dass noch immer davon gesprochen wird, es habe sich hier nicht um Zwangsprostitution gehandelt, hat natürlich Konsequenzen: Wenn wir als Gesellschaft diese Frauen nicht als Opfergruppe anerkennen, dann muss sich der deutsche Staat auch nicht für das den Frauen angetane Leid entschuldigen. Und dann muss auch niemand Entschädigungsleistungen zahlen.
Dass diese Frauen nie erwähnt werden, sondern in der Vergessenheit versinken, hat auch noch eine andere Auswirkung: nämlich dass wir als Gesellschaft nicht anerkennen müssen, dass es sich hierbei um eine weitere Verbrechensart handelt, derer sich die Wehrmacht schuldig gemacht hat.
Erkennen Sie Parallelen in den Debatten um die Prostitution im Nationalsozialismus und den zeitgenössischen Debatten um Prostitution?
Ja, absolut. Zunächst ist auffällig, dass noch immer der Mythos existiert, man könne eine Prostituierte nicht vergewaltigen (denn dabei handelt es sich ja, wenn es um Zwangsprostitution geht). Auch die soldatischen Freier merken, wenn sie über ihre Besuche in Wehrmachtsbordellen sprechen, immer wieder an, das sei ja schon zuvor der Beruf dieser Frauen gewesen. Das dient ihnen dazu, ihr Gewissen zu erleichtern. Aber natürlich kann man auch eine Frau in der Prostitution vergewaltigen. Und natürlich ist es Zwangsprostitution, wenn man eine Frau wegen Prostitution festnimmt und sie dann andernorts unter Androhung von Haft, Folter oder Tod dazu bringt, sich zu prostituieren. Aber wir haben in Deutschland noch immer keine Definition für Zwangsprostitution. Und das kommt den Frauen aus den Wehrmachtsbordellen nicht zugute. Über sie wird auch heute noch gesagt, sie hätten doch stattdessen auch ins KZ gehen können. Oder in den Bordellen sei es wenigstens warm gewesen, und was zu essen hätten sie ja auch gehabt. Ihr Überleben wird ihnen vorgeworfen.
Aber wir werfen doch auch den Inhaftierten aus den KZ nicht vor, dass sie überlebt haben. Manchmal wird sogar behauptet, es habe sich hierbei nicht um Zwangsprostitution gehandelt, weil die Intention der Wehrmacht ja schließlich nicht gewesen sei, die Frauen sexuell zu versklaven. Man habe eben nicht anders handeln können, um den Soldaten Frauen zur Verfügung zu stellen und die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten zu verhindern. Alles in allem hat man da noch sehr, sehr viel Verständnis für die Wehrmacht – und damit für Täter. Ich habe in meinem Buch vorgeschlagen, folgende Fragen zu stellen, um zu erkennen, ob Zwangsprostitution vorliegt:
Wird die Frau mittels Druck, Zwang, der Androhung von Gewalt, Fremdbestimmung, Einsperrung oder massiven Eingriffen auf ihren Leib oder ihr Leben dazu aufgefordert, die Prostitution aufzunehmen? Wird die Frau mittels Druck, Zwang, Einsperrung oder der Androhung von Strafe, Freiheitsberaubung oder Gewalt dazu gebracht, in der Prostitution zu verbleiben? Ist sie in der Lage, die Prostitution jederzeit auf eigenen Wunsch hin zu beenden, ohne negative Folgen (Verfolgung, Einsperrung, strafrechtliche Konsequenzen, Gewalt) befürchten zu müssen? Kann sie Freier ablehnen? Kann sie Preise und Praktiken selbst bestimmen? Wird sie in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt? Findet eine Einsperrung statt?
Wenn man diese Fragen stellt, wird deutlich, dass Zwangsprostitution vorgelegen hat. Was jetzt folgen muss, ist: noch mehr Forschung. Und auch: eine Anerkennung des Leids, das die deutsche Wehrmacht über Frauen und Mädchen in den besetzten Ländern gebracht hat. Viele von ihnen sind bereits gestorben. Wir als Gesellschaft haben es bereits versäumt, ihnen wenigstens Gelder zu zahlen, die ihnen helfen, die Folgen dieser Sexualgewalt zu lindern. Versäumen wir nicht auch noch ihre Anerkennung als Opfergruppe und die Bitte um Entschuldigung!
Die Ursprünge des Abolitionismus: der Kampf gegen die gesellschaftliche Doppelmoral
Damals [zur Zeit des Sezessionskrieges in den USA] gehörten wir zum ersten, aber nicht zum letzte Male in unserem gemeinsamen Leben einer Minderheit an, einer Menschengruppe, die zunächst so unbedeutend war, dass sie sich kaum irgendwo Gehör verschaffen konnte, deren Stellungnahme aber nachträglich, durch den Lauf der Dinge, voll gerechtfertigt wurde. Für uns war dies eine gute Schule, gegen den Strom schwimmen zu lernen oder wenigstens fest zu stehen in dem vorbeifließenden Strom und zugleich milde zu sein gegen die Feinde wie gegen die Tausenden, die zufrieden im breiten Fluss der herrschenden Tagesmeinung dahin schwammen. Oft empfanden wir das Gefühl des Alleinstehens in einer so wichtigen und erschütternden Sache schmerzlich, aber die damit verbundene Zucht war uns heilsam. Ist es doch später in noch stärkerem Maße unser Los geworden, um des Gewissens willen eine einsame Stellung einzunehmen und darin auszuhalten.
Josephine Butler
Die Initialzündung für den Startpunkt abolitionistischer Ideen lieferten die 1864 in England eingeführten Contagious Disease Acts (Gesetz über ansteckende Krankheiten – auch: CD-Acts). Mit den CD Acts wurden prostituierte Frauen kontrolliert und reglementiert, um die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten unter den britischen Soldaten zu reduzieren. 1869 gründete Josephine Butler (1828 – 1906) die Ladies‘ National Association for the Repeal of the Contagious Disease Acts (LNA) und erhielt Unterstützung unter anderem von bekannten Liberalen wie John Stuart Mill oder der Frauenrechtlerin Florence Nightingale. Moralische Rückendeckung gab auch der französische Schriftsteller Victor Hugo, der in einem Brief an Butler schrieb „In Amerika wurde die Sklaverei der farbigen Frauen abgeschafft; dieder weißen Frauen besteht in Europa weiter und fortwährend ersinnt der Mann neue Gesetze zur Knechtung der Frau.“ Die LNA verbreitete ihre Forderungen in Form von acht Punkten in der Zeitung Daily News. Dies war der Auftakt für eine rührige und schlagkräftige Bewegung, die mehr als 500 Bücher und Flugschriften produzierte und mehr als 900 Protestveranstaltungen durchführte. Das House of Commons erreichten in den Jahren zwischen 1870 und 1885 mehr als 17.000 Petitionen mit insgesamt mehr als 2,6 Millionen Unterschriften.
Wie sehr Butlers Aktivismus die Männerseelen bedrohte, lässt sich unter anderem daran ablesen, was man(n) sich alles einfallen ließ, um sie am Sprechen zu hindern. So drohte der wütende Mob zum Beispiel jenen Hotels, in denen sie sich auf ihren Vortragsreisen einquartiert hatte, mit Brandstiftung. Mehr als einmal musste sie, von einem Pöbel aus Freiern und Zuhältern gejagt, durch die Straßen flüchten. 1872 wurde der Boden eines Heubodens, der als Veranstaltungsort aufgetan werden konnte, mit schwarzem Pfeffer bestreut, um das Sprechen zu vereiteln. Während der Versammlung wurden darüber hinaus im unteren Raum Strohbündel entzündet.2 All diese Einschüchterungsversuche konnten die Bewegung jedoch nicht aufhalten: Bereits im Jahr 1883, also nur wenige Jahre nach deren Einführung, wurden die CD Acts zunächst außer Kraft gesetzt und schließlich 1886 vollständig aufgehoben.
Der Abolitionismus war nicht genuiner Teil der Frauenbewegung, aber mit dieser eng verbunden. Die Mitwirkung von - insbesondere jungen - Männern war ausdrücklich gewollt. So war Butler der Meinung, dass die Arbeit der Bewegung vor allem dabei ansetzen müsse, dass diese ihre „männliche Ich-Sucht“ zu überwinden lernten. In Frankreich führte schließlich mit Yves Guyot, dem ehemaligen Staatsminister, ein Mann den Vorsitz des nationalen Zweigs. Für sein Engagement verbrachte er unter anderem sechs Monate im Gefängnis. Darüber hinaus wurden in der internationalen abolitionistischen Bewegung politische, religiöse und nationale Grenzen überwunden. Die Idee zur internationalen Ausweitung der Bewegung war bereits 1874 auf einer Versammlung entstanden: „Die abolitionistische Bewegung ist – wie die Frauenbewegung, mit der sie so eng verbündet ist – eine Welt-Bewegung. Ihre Grundprinzipien können überall, unabhängig vom Entwicklungsstand, der Regierungsform und jedem nationalen Ideal, angewendet werden“. Nur wenige Jahrzehnte später gab es abolitionistische Bestrebungen u.a. in den britischen Kolonien, Südafrika, Russland, Nordamerika (1899), Japan (1904), Uruguay, Ägypten, Ungarn, Rumänien, Litauen und Syrien (1920).
Der Deutsche Kulturbund als erster übergesprungener Funke
Die Wurzeln des deutschen Abolitionismus gehen zurück in das Jahr 1880, als die Sozialistin Gräfin Gertrud Guillaume-Schack (1845 – 1903) mit dem Deutschen Kulturbund einen ersten Versuch unternahm, die Internationale Abolitionistische Föderation ins Deutsche Reich zu bringen. Als erste Frau thematisierte Guillaume-Schack auf sehr gut besuchten öffentlichen Veranstaltungen die Ausbeutung der Frau in der Prostitution, sprach sich gegen die Regulierung aus und brachte eine entsprechende Petition zur Abschaffung der Prostitution ein. Sie und ihre Mitstreiterinnen begingen damit einen gesellschaftlichen Tabubruch und erzürnten die Gemüter. So wurde u.a. einer ihrer Vorträge am 23. März 1882 bereits nach rund 15 Minuten wegen „groben Unfugs“ aufgelöst. Sie und die Organisatorin mussten sich vor Gericht verantworten, denn die Staatsanwaltschaft betrachtete es als skandalös, ein solches Thema vor einem gemischten Publikum aus Männern und Frauen zur Sprache zu bringen.
Ebenfalls bereits 1882 wandte sich die protestantische Frauenversammlung gegen die Polizeiwillkür, die sich gegen prostituierte Frauen richtete, und brandmarkte stattdessen den Freier als „Hauptinfektionsherd“, vor dem die Frauen geschützt werden müssten. Im 1885 gegründeten christlichen Verein zur Hebung der öffentlichen Sittlichkeit wurden die Frauen jedoch zunächst verdrängt und dann schließlich sogar ausgeschlossen, womit der Prohibitionismus der dort aktiven Männer die Oberhand gewann.
Aufgrund öffentlicher Aussagen gegen Prostitution von führenden Sozialdemokraten wie August Bebel suchte Guillaume-Schack ein Bündnis mit den Sozialdemokraten, die auch in Ländern wie England und Italien die gute Sache unterstützten. Allerdings führte gerade diese Verbindung zu der unter Bismarck verbotenen Sozialdemokratie zur Ausweisung Guillaume-Schacks aus dem Deutschen Reich, mit der Folge, dass der Deutsche Kulturbund wieder aufgelöst wurde und der erste Versuch, den Abolitionismus in Deutschland zu verankern, schon 1886 als gescheitert erklärt werden musste.
Der deutsche Zweigverein der Internationalen Abolitionistischen Föderation (IAF)
Einen zweiten Anlauf nahm der Abolitionismus im Deutschen Reich schließlich um die Jahrtausendwende im Jahr 1899, als in Hamburg – durch Lida Gustava Heymann (1868 - 1943) - und in Berlin – durch Anna Pappritz (1861 – 1938) - zwei erste Zweigvereine der IAF gegründet wurden. Sieben Jahre später existierten insgesamt 16 lokale Gruppen. Ab 1902 sorgte das Vereinsorgan Der Abolitionist für eine weite Verbreitung der Positionen und Vernetzungsaktivitäten. Eine zentrale Bedeutung kommt Pappritz zu, die auf einer Englandreise Butler begegnet war und dort den Kampf gegen Prostitution als Arbeitsfeld und Lebenssinn für sich entdeckte. Sie hatte das übergriffige Verhalten von deutschen Männern geschildert und war auf die deutsche Reglementierung der Prostitution als eine der Ursachen für dieses Verhalten hingewiesen worden: „Dass es eine Prostitution gebe … das war mir neu und das erschien mir furchtbar. Noch unfassbarer aber schien mir, dass der Staat das Laster regelt, um dem Mann gesunde Frauen zur Verfügung zu stellen.“
Die deutsche Frauenbewegung, die sich 1865 auf einer großen Frauenkonferenz in Leipzig ihren Ausgangspunkt geschaffen hatte, spaltete sich 1890 auf in eine proletarische und eine bürgerliche Frauenbewegung. Letztere bestand aus einem radikalen Zweig unter Minna Cauer (Berliner Verein Frauenwohl) und einem gemäßigten Zweig unter Helene Lange (Verband fortschrittlicher Frauenvereine VFFV). Während der radikale Zweig eher propagandistisch arbeitete, lag der Fokus des gemäßigten Zweiges auf der gemeinnützigen Arbeit. 1894 gelang es, den Bund deutscher Frauenvereine (BdF) als Dachverein zu gründen, der 1901 137 Vereine mit 70.000 Mitgliedern und 1913 2.200 Vereine mit rund einer halben Million Mitgliedern unter sich vereinte. In der Prostitutionsfrage nahm der BdF bis 1895 eine Position ein, die international für Entsetzten bei den Frauenrechtlerinnen sorgte: Gefordert wurde unter anderem die Behandlung geschlechtskranker prostituierter Frauen in Krankenhäusern oder Zwangserziehungsanstalten, eine Anzeigepflicht der Ärzte bei Geschlechtskrankheiten sowie die sofortige Ausweisung von Ausländerinnen. Auch im Verein Frauenwohl dominierten die prohibitionistischen Positionen der Vorsitzenden Hanna Bieber-Böhm (1851 – 1910) den Verband.
Große Bewegung in die Diskussion über die Prostitutionsfrage kam, als ein Fall einer Zwangsuntersuchung eines Fräulein Köppen Aufsehen erregt hatte und eine Protestkundgebung in Berlin am 9. Januar 1898 mit rund 2.000 Teilnehmenden stattfand. Bei der Vorstandswahl des Vereins Frauenwohl im Januar 1899 obsiegte die Abolitionistin Anita Augspurg (1857 – 1943) über Bieber-Böhm, was den Austritt Letzterer, gemeinsam mit 40 weiteren Mitgliedern, zur Folge hatte. Auf der 5. Generalversammlung des BdF 1902 in Wiesbaden ließ sich Anna Pappritz in den Vorstand wählen. Eine Resolution gegen Zwangsuntersuchungen wurde hier mit drei Enthaltungen angenommen und eine einstimmige Beschlussfassung zur Intensivierung des Kampfes gegen die staatlich reglementierte Prostitution herbeigeführt.
Staatlicherseits wurden den Abolitionistinnen viele Steine in den Weg gelegt. Die Hamburger Polizeibehörde beispielsweise hielt die Diskussionen für „gefährlich und der Unsittlichkeit Vorschub leistend“ und verhängte kurzerhand ein Versammlungsverbot. Hierdurch steigerte sich jedoch nur das ohnehin bereits große öffentliche Interesse, und der Zweigverein verlegte seine Aktivitäten auf preußischen Boden, nach Altona, wo ein Vortrag von Heymann von 850 Personen, darunter 350 Männern, besucht wurde. Die öffentliche Wirkung blieb trotz der nicht sehr unterstützenden Tagespresse, dem „Bollwerk männlicher Macht“ (Anna Pappritz), nicht aus.
Anders als in anderen Ländern war der Abolitionismus in Deutschland insbesondere von der Frauenbewegung getragen. Das klare Geschlechterverhältnis spiegelt sich auch in den Mitgliederzahlen wieder: Im Jahr 1910 hatte die Föderation in Deutschland etwa 1.000 Mitglieder, wovon nur 13,8 % männlich waren. Nichtsdestotrotz gab es auch hierzulande engagierte Abolitionisten, wie den Gießener Rechtsprofessor Wolfgang Mittermaier oder den Colmarer3 Pfarrer Emile Hoffet. Von Hoffet sind diese leidenschaftlichen und klaren Worte gegen Prostitution als gesellschaftliche Notwendigkeit überliefert, die als massiver Angriff auf das Männerbild und die männlichen Privilegien gelten können:
Dieser Satz ist, man möge ihn drehen und wenden, wie man wolle, eine Verläumdung der Männerwelt. … Gegen ihn erheben wir im Namen alles dessen, was wir je geehrt und geliebt, im Namen unserer eigenen Ehre, im Namen derer aller, die uns eines besseren belehrt und durch ihr eigenes Beispiel gerade den Gegenbeweis geliefert, den allerenergischsten Protest. … Wenn die Dinge wirklich also ständen, wenn der Mann nicht ohne die Prostitution leben könnte, … wenn es Naturgesetz wäre, dass die Erinnerung an die Feigheit und Ehrlosigkeit, seinen Leib nicht in Zügel gehalten zu haben, auf jedem Männergewissen zu lasten haben, dass man kein Mann sein kann, ohne das Frauengeschlecht … erniedrigt zu haben, … dann bliebe uns, um unsere Ehre zu retten und die Achtung der Frauen zu verdienen, kein anderer Ausweg, als ein schleuniges Scheiden aus dem Leben. Einer auf solcher Grundlage basierten Menschheit müsste baldigst ein Ende gemacht werden.
Im elsässischen Mühlhausen – nur knapp 40 km von Hoffets Colmar entfernt - betrug der Männeranteil im abolitionistischen Zweigverein im Jahr 1908 überraschenderweise dann auch sogar 60 %.
Die AbolitionistInnen agierten neben den zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen auch strategisch mit einem Schneeballsystem in so genannten „Heimstubensitzungen“, um ihre Ideen und Vorstellungen in der breiten Bevölkerung zu verankern. So wurden zwölf Frauen aus verschiedenen Stadtteilen zu einer privaten Zusammenkunft eingeladen, auf der es eine intensive Debatte zum Thema gab und wo Flugblätter und Informationsmaterialien ausgehändigt wurden. Kurze Zeit später fanden dann wiederum Veranstaltungen mit neuen Gästen in den Wohnungen und Häusern der zuvor Eingeladenen statt. So konnten vor allem die Arbeiterinnen gut für die Sache gewonnen werden. Die Abolitionistinnen und Abolitionisten wandten sich gegen die Auffassung der moralisch verdorbenen Prostituierten und diskutierten stattdessen die sozialen und ökonomischen Ursachen der Prostitution und thematisierten die männliche Nachfrage.
Der deutsche Zweig der Internationalen Abolitionistischen Föderation konnte einige zentrale Erfolge verbuchen. Die Dresdner Abolitionistin Katharina Scheven (1861 – 1922) gehörte zu den ersten zehn Frauen, die in das Dresdener Stadtverordnetenkolleg gewählt wurden. Nach der Sozialdemokratin Scheven wurde bereits 1926 eine Straße benannt, was zeigt, wie viel Respekt sie sich hat erarbeiten können. Die sprachgewandte und eloquente Scheven, die als Bindeglied zu den ausländischen Gruppen der IAF fungierte, stellte schon 1910 fest, dass es der Bewegung gelungen war, das Schweigen über die Prostitution und ihre Folgen erfolgreich zu brechen:
Überall in der ganzen zivilisierten Welt hat der abolitionistische Gedanke in den letzten Jahren einen ungeahnten Aufschwung genommen, und wer die Zeichen der Zeit zu deuten versteht, der sieht trotz aller düsteren Wolken, die den Himmel jetzt noch bedecken, doch schon das Morgenrot eines neuen Tages heraufdämmern. … Wenn auch die heutige Generation diesen Tag nicht mehr erleben wird, so ist es doch für uns, die wir an sein Kommen glauben, tröstlich und erhebend, unter den Pionieren sein zu dürfen, die die Bahn für sein Kommen frei machen.
Eine große Wirkung hatte der von Anna Pappritz im Jahr 1919 herausgegebene Sammelband „Einführung in das Studium der Prostitutionsfrage“. Hierfür hatte sie auch zahlreiche Ärzte und Juristen gewinnen können. Mit der Wahl von Frieda Radel (1869 – 1958) in die Hamburgische Bürgerschaft im Jahr 1920 gelang es, einen Ausschuss einzusetzen, der zum Ergebnis hatte, dass die Bordelle ungesetzlich seien und abgeschafft gehörten. Die Schließung wurde am 17. März 1922 vollzogen.
Der größte Erfolg gelang den deutschen AbolitionistInnen schließlich mit dem zum 1. Oktober 1927 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, welches die grundsätzliche Strafbarkeit von den prostituierten Frauen nahm und mit der die Abschaffung der Bordelle eine Entmachtung der Zuhälter erwirken sollte.
Nationalsozialistische Repression gegen den Abolitionismus
Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten machte jedoch nur kurze Zeit später die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ wieder alle abolitionistischen Hoffnungen zunichte. Die Abolitionistinnen Lida Gustava Heymann und ihre Lebensgefährtin Anita Augspurg standen schon seit 1923 auf der „schwarzen Liste“ der „zu liquidierenden“ Personen der Nationalsozialisten und lebten als überzeugte Pazifistinnen ab 1933 im Schweizer Exil.
Die beiden hatten den Kampf für Frauenrechte zu ihrem Lebensmittelpunkt gemacht und kämpften an allen Fronten: Sie riefen zum Eheboykott auf, forderten Schutz vor sexuellen Belästigungen und Vergewaltigungen, den Frauen- und Mädchenhandel und die Ansicht von der Frau als Ware, für mehr Rechte für uneheliche Mütter, gegen die Vergewaltigung von schwarzen Frauen in den deutschen Kolonien, gegen Kolonialismus, gegen Schleierzwang in muslimischen Ländern, gegen den § 218 und die Hetze gegen die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Nachdem ein Nazitrupp mit Knüppeln in eine Frauenversammlung geprügelt hatte, wurden sie beim bayrischen Innenminister vorstellig, um Hitlers Ausweisung zu fordern. Das pazifistische Engagement wurde als Vaterlandsverrat und Deutschenfeindlichkeit aufgefasst. Die Nationalsozialisten konfiszierten den gesamten Besitz und vernichteten das von Heymann und Augspurg aufgebaute Archiv der Frauenbewegung.
Den abolitionistischen Vereinen gingen von heute auf morgen aufgrund der Gleichschaltung der Vereine alle jüdischen Mitglieder verloren. Anna Pappritz haderte sehr mit dieser Situation:
Ich … kann mich dem Zwange, unsere jüdischen Mitglieder auszuschalten, nicht fügen. Abgesehen von meinen persönlichen Anschauungen entspricht die Maßnahme nicht den Grundsätzen der Föderation, die immer für Gerechtigkeit und Sittlichkeit eingetreten ist. Gerechtigkeit und Sittlichkeit sind keine teilbaren Begriffe; man kann sie nicht auf dem einen, dem sexuellen Gebiet verfechten, und sie auf einem anderen Gebiet verletzen. Wenn der Vorstand die Ausschaltung der jüdischen Mitglieder beschließt, so lege ich mein Amt als 1. Vorsitzende nieder.
Sechs jüdische Vorstandsmitglieder überzeugten sie in einer langen Debatte, die Arbeit weiter zu führen. Widerwillig ließ sich Pappritz, die zum Gesicht des Abolitionismus in Deutschland geworden war, darauf ein, empfand dies jedoch als eine „ungerechte und unehrenhafte“ Handlung, die ihrer inneren Überzeugung zutiefst widersprach. Die jüdischen Mitglieder traten sodann zurück, um dem Berliner Ortsverein die weitere Arbeit zu ermöglichen.
