Auszeit - Adriana Marti-Gubler - E-Book

Auszeit E-Book

Adriana Marti-Gubler

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Beschreibung

Auszeit, Sabbatical, unbezahlter Urlaub oder Arbeiten aus dem Ausland: Fast jede zweite Person macht es einmal im Leben. Aber was muss man dafür aufgleisen in der Schweiz, damit man nicht aus dem System fällt? Was abmelden, was beibehalten: Krankenkasse, Versicherung, AHV Zahlungen usw. Das kleine, feine Buch fasst im frischen, handlichen Pocketformat die Informationen aus einem grösseren Standardwerk zusammen und liefert wichtige Infos und praktisches Know-how.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 99

Veröffentlichungsjahr: 2024

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Stand Gesetze und Rechtsprechung: Juli 2023

Beobachter-Edition

© 2023 Ringier Axel Springer Schweiz AG, Zürich

Alle Rechte vorbehalten

www.beobachter.ch

Herausgeber: Der Schweizerische Beobachter, Zürich

Lektorat: Wortspalterei GmbH, Zug

Umschlaggestaltung, Konzept und Layout: fraufederer.ch

Herstellung: Bruno Bächtold

Gedruckt in der EU

ISBN 978-3-03875-492-3

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Download

Die Muster und Checklisten in diesem Ratgeber finden Sie auch unter ­www.beobachter.ch/download

(Code 4916). Sie können sie herunterladen und an Ihre Situation anpassen.

Die Autorin

Adriana Marti-Gubler, Journalistin, Paralegal und selbständige Unternehmerin, hat mehrere Jahre als Lokaljournalistin gearbeitet und später die Kommunikation bei der Wirtschaftsförderung Kanton Solothurn verantwortet.

Dank

Für die fachliche Unterstützung, die informativen Gespräche oder auch das Gegenlesen einzelner Kapitel danke ich ganz herzlich: Romina Pfäffli und Nadja Spring, Visa-Service Globetrotter AG; Lorenz Ramseyer, Präsident Verein Digitale Nomaden Schweiz, Sabine Neuhaus und Lucia Schmutz, Beobachter-Ratgeberinnen. Ein herzlicher Dank Daniela Christen, Olivia Inauen, Thomas Murschetz sowie Marcella und Johannes Seifert dafür, dass sie die Leserinnen und Leser an ihren ganz persönlichen Auszeit-Erfahrungen teilhaben lassen. Ein spezieller Dank geht auch an Martina Plüss für das wertvolle Lektorat.

Inhalt

Vorwort

Ab ins Ausland …

1 Die Vorbereitung

Ein Jahr vor der Abreise

Einreisebestimmungen

Arbeiten im Ausland

Wohnverhältnisse klären I

Abmelden – ja oder nein?

Unterwegs mit Kindern

Geld zur Seite legen

Apps, Anlaufstellen und Netzwerk

Checkliste: Ein Jahr bevor es losgeht

INTERVIEW: «Jedes Kind durfte ein Säckchen füllen»

Ein halbes Jahr vor der Abreise

Wohnverhältnisse klären II

Sich um die Versicherungen kümmern

Überblick über die Reisekosten

Steuerpflicht

Führerschein, notwendige Impfungen und Militärdienst

Schule und Kita im Ausland organisieren

Kündigungen von Abos und Verträgen

Eine Vertrauensperson bevollmächtigen

Checkliste II: To-dos ein halbes Jahr vor der Abreise

Ein bis zwei Monate vor der Abreise

Abmeldung Wohngemeinde und Strassenverkehrsamt

Wohnungsüber- bzw. abgabe

Wichtige Dokumente – oder: Ist der Pass noch gültig?

Schutz vor Cyberrisiken I

Zollbestimmungen – haben Sie etwas zu deklarieren?

Packen und erste Übernachtungen organisieren

Checkliste III: Wenige Wochen vor der Abreise

INTERVIEW: «Jeden Tag einen neuen Plan schmieden»

2 Der Aufenthalt

Endlich angekommen

Anmelden am neuen Ort

Arbeiten vor Ort

Die Ausgaben im Griff

Schutz vor Cyberrisiken II

Heiraten und/oder Nachwuchs kündigt sich an

Wenn alles schiefgeht …

Nicht zu vergessen

Digitale Nomaden – darauf ist zu achten

Versicherungsschutz als digitaler Nomade

Arbeiten: Darauf gilt es zu achten

Steuerrecht

Datensicherheit

INTERVIEW: «Wir wollten unseren Job besonders gut machen»

3 Die Rückkehr

Wieder in der Schweiz wohnen

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen

Zurück in der eigenen Wohnung

Anmeldung und Adressmeldung

Einreisebestimmungen für ausländische Partner

Wieder hier arbeiten – und was es sonst noch zu beachten gilt

Jobsuche und Neuorientierung

Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe

Zollformalitäten

Schutz vor Cyberrisiken III

Anhang

Mögliche Fragen an die offizielle Vertretung Ihres Ziellandes

Nützliche Links

Allgemeine Informationen

Länderinformationen

Rechtsberatung

Arbeiten im Ausland

Medien

Militär- und Zivildienst

Schulen, Ausbildung im Ausland

Steuern und Versicherungen

Einfuhr

Zivilstandsfragen

Vorwort

Auszeit – ein Konzept, das in unserer hektischen Welt allzu oft vergessen wird.

Wir verspüren das Verlangen nach einer Unterbrechung, einer Auszeit vom Alltäglichen, von der Routine und dem monotonen Hamsterrad. Wir hegen alte Träume und Visionen von einer Zeit, in der ausreichend Raum vorhanden war, um unser Leben bewusster zu gestalten und uns auf das Wesentliche zu konzentrieren: Neue Erfahrungen sammeln, zur Ruhe kommen und persönliche Interessen vertiefen.

Dieses Buch richtet sich an all jene, die den Mut und die Neugier besitzen, aus ihrem gewohnten Umfeld auszubrechen, um sich auf eine Reise in neue Kulturen, Sprachen und Lebensweisen zu begeben. Es ist ein Ratgeber für all diejenigen, die einen längeren Auslandsaufenthalt mit der festen Absicht der Rückkehr planen – sei es als Entsandte einer Schweizer Firma, als digitale Nomaden, Weltreisende oder Auslandsstudierende. Die rechtlichen Themen rund um Vorsorge, Krankenkasse, Abmeldung und Einreisebestimmungen stehen im Fokus dieses Werkes.

Inspiriert von meinen eigenen Auszeiten in Australien und den USA, die den Grundstein für meine spätere Unternehmensgründung und das Interesse am ortsunabhängigen Arbeiten legten, hoffe ich, dass dieses Buch Ihnen den Mut vermittelt, neue Horizonte zu erkunden.

Lorenz Ramseyer, Präsident Digitale Nomaden Schweiz

Ab ins Ausland …

Es gibt viele gute Gründe, die Koffer zu packen und sich für mehrere Monate eine Auszeit vom Alltag in der Schweiz zu gönnen. Gehören Sie zur Zunft der Weltreisenden – oder treibt es Sie beruflich ins Ausland?

Jedes Jahr steigen viele Schweizerinnen und Schweizer in den Flieger, in den Camper oder aufs Velo und kehren der Schweiz den Rücken. Sie verlassen ein gemachtes Nest und machen sich auf in ein neues Abenteuer. Eine solche Auszeit kann mehrere Monate oder gar Jahre dauern. Ganz unterschiedliche Motive können der Treiber für einen Ausbruch auf Zeit sein.

Jede Person, die sich für eine Auszeit entscheidet, hat ihre ganz eigenen Motive. Sie hat ganz eigene Vorstellungen davon, wie der Alltag in der Fremde aussehen soll. Und sie hat ganz eigene Ansprüche an den Lebensstandard und die Alltagsgestaltung. Es gibt daher kein allgemeingültiges Patentrezept für die Planung und die Organisation des Auslandsaufenthaltes. Je nach Gestaltung der Auszeit, der Reisedauer und der Zieldestination stellen sich verschiedene rechtliche Fragen:

Entsandter eines Schweizer Unternehmens: Entsandte von international tätigen Schweizer Unternehmen leisten ihre Arbeit für eine befristete Dauer an einem Firmenstandort ausserhalb der Schweiz. Sie bleiben in ihrem Unternehmen angestellt und verfügen damit über einen Vertrag nach schweizerischem Arbeitsrecht. Was aber ist mit der mitgereisten Partnerin oder dem mitgereisten Partner? Wird sie oder er ebenfalls eine Arbeitsbewilligung erhalten? Und gilt der Schweizer Führerschein im Ausland unbeschränkt?Digitale Nomaden: Sie packen ihren Laptop und verlegen ihren Arbeitsplatz vom eintönigen Bürogebäude in der Vorstadt in die weite Welt – die digitalen Nomaden. Die Bewegung der digitalen Nomaden hat dank Remote-Arbeit und Technologiefortschritten in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Arbeiten an den schönsten Orten der Welt tönt verlockend. Das digitale Nomadendasein bedeutet aber auch, keinen festen Wohnsitz zu haben. Wo melden sich digitale Nomaden an? Welcher Krankenkasse können sie sich anschliessen? Auslandssemester: Jedes Jahr bewerben sich viele Schweizer Studierende für internationale Austauschprogramme von Universitäten, Fachhochschulen und höheren Ausbildungsstätten. Sie wollen auf diese Weise ihr Studium oder einen Teil davon im Ausland absolvieren und nebenbei Sprach- und Kulturkenntnisse vertiefen. Sollen sich Studierende für diese Zeit bei ihrer Schweizer Wohngemeinde abmelden? Wie können sie vermeiden, dass eine AHV-­Bei­tragslücke entsteht?Der Liebe wegen: Vielleicht ist es der schönste aller Gründe, wenn man sich der Liebe wegen für mehrere Monate ins Ausland begibt. So nimmt man direkt am Leben und am Alltag der Partnerin oder des Partners teil. Vielleicht ist sogar Familienplanung ein Thema: Was gilt es bei der Eheschliessung oder bei der Geburt eines Kindes im Ausland zu beachten? Und welches sind die rechtlichen Hürden, wenn sich die Familie in der Schweiz niederlassen möchte? Einmal um die Welt: Es gibt sie, die Weltenbummler, die von einem Ort zum nächsten reisen. Sich ganz ohne Pläne treiben lassen. Nicht wissen, wo sie am nächsten Tag eine Übernachtungsmöglichkeit finden. Vielleicht ist sogar der Zeitpunkt der Heimkehr ungewiss. Was müssen die Abenteurer beachten, wenn sie ihre Wohnung während dieser Zeit an eine gute Kollegin untervermieten wollen? Und wo müssen sie sich nach ihrer Rückkehr in die Schweiz überall anmelden?Familientrip: Mehr Zeit für den Ehepartner und die Kinder – mit diesem Wunsch ziehen Ehepaare und Familien in die weite Welt oder suchen sich für mehrere Monate ein neues Zuhause an der Wärme. Erhält die Familie auch während des Auslandsaufenthaltes Familienzulagen? Und was gilt es bezüglich der obligatorischen Schulpflicht in der Schweiz zu beachten?

Eine solide Vorbereitung zahlt sich aus und verhindert böse Überraschungen. Dieser Ratgeber listet verschiedene rechtliche Themen und praktische Hinweise auf, mit denen Sie sich als angehende Weltenbummlerin oder Auslandsstudierender frühzeitig auseinandersetzen sollten. Sie finden hilfreiche ­Erklärungen, Checklisten und Hinweise zu weiterführenden Informationen.

Mit einem längeren Auslandsaufenthalt verändert sich vieles. Die rechtlichen Aspekte bilden nur einen Teil davon ab. So verändert sich der Familienalltag in Dubai doch stark, wenn die Kinder plötzlich auf eine internationale Privatschule gehen. Vielleicht wiegt es auch schwerer als erwartet, wenn der Mann wegen des Auslandsjobs seiner Frau seine Anstellung in der Anwaltskanzlei und seine politischen Ämter in seiner bisherigen Wohnsitzgemeinde vorübergehend niederlegen muss. Kann sein, dass die digitalen Nomaden trotz beneidens­wertem Arbeitsort mit Meeresrauschen das Feierabendbier mit den Arbeitskollegen vermissen. Es lohnt sich, sich gemeinsam mit Familie und engsten Vertrauten auch auf die «soften» Faktoren der Auszeit vorzubereiten. Der vorliegende Ratgeber jedoch klammert diese Aspekte aus.

Ein Jahr vor der Abreise

Was mache ich mit meiner Wohnung? Kündige ich meinen Job oder beantrage ich einen unbezahlten Urlaub? Muss ich mich in der Schweiz abmelden? Stellen Sie zu Beginn der Vorbereitungen die Weichen richtig für Ihre Auszeit.

Wie umfassend und zeitintensiv die Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt wird, hängt von den individuellen Plänen ab. Als Faustregel gilt jedoch: Beginnen Sie mit der Planung mindestens ein Jahr vor der Abreise. Sich von schönen Bildbänden und Reise­blogs inspirieren lassen, sich über Land und Leute informieren und die politische Situation in den Zielländern verfolgen – das ist der sanfte Einstieg in die Vorbereitung. Danach geht’s ans Eingemachte: Nur, wo fange ich an? Welche Ämter muss ich kontaktieren? Dieses Kapitel zeigt auf, welche Fragen zu Beginn der Planungsphase relevant und welche Abklärungen sinnvoll sind.

Einreisebestimmungen

Die Einreisebestimmungen sind von Land zu Land verschieden. Fragen Sie deshalb bei der offiziellen Vertretung Ihres Ziellandes in der Schweiz (Botschaft oder Konsulat) an, welche Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen Sie und Ihre Familie benötigen. Es kann unter Umständen mehrere Monate dauern, bis eine entsprechende Anfrage beantwortet wird. Deshalb empfiehlt es sich, die Fragen möglichst spezifisch, umfassend und frühzeitig zu stellen. So können Sie später das Visum bzw. die Einreisebewilligung rechtzeitig beantragen.

Komplizierter wird es, wenn Sie Visa für verschiedene Länder beantragen möchten: Die einzureichenden Dokumente unterscheiden sich je nach Zielland. Einige Botschaften akzeptieren den Antrag in elektronischer Form, bei anderen wiederum muss man die Unterlagen physisch einreichen. Auch die Fristen variieren: Gewisse Visa kann man erst 90 oder sogar erst 30 Tage vor der Einreise einholen. Koordinieren Sie deshalb die Beantragung der Visa bzw. der Einreisebewilligung rechtzeitig und erstellen Sie allenfalls einen entsprechenden Terminplan. Wer sich diesen Aufwand sparen möchte, kann die Visumskoordination an einen etablierten Reisedienstleister auslagern, zum Beispiel an den Globetrotter Travel Service (www.globetrotter.ch). Er berät Reisende in Fragen rund um Visa und erledigt bei Bedarf alle Formalitäten.

Auf Seite 132 finden Sie mögliche Fragestellungen an die offizielle Vertretung Ihres Ziellandes in der Schweiz, die für Sie relevant sein könnten.

Erleichtertes Einreisen in den EU-/EFTA-Raum

Falls Sie Pläne in Deutschland, Finnland oder Spanien hegen, können Sie aufatmen: Solange das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gilt, bewegen sich Schweizerinnen und Schweizer im EU-Raum sowie in den EFTA-Staaten Norwegen und Island ohne grössere bürokratische Hürden. Sie können mit einem Identitätsausweis einreisen und eine Wohnung mieten. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten ist es allerdings notwendig, dass sich Schweizerinnen und Schweizer bei der lokalen Behörde für einen Daueraufenthalt anmelden.

Dieser Daueraufenthalt ist an einige Bedingungen ­geknüpft:

Eine Kranken- und Unfallversicherung ist Pflicht. Unselbständig Erwerbende müssen einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen, selbständig Erwerbende ihre Selbständigkeit belegen.Nichterwerbstätige müssen nachweisen, dass sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um für ihren Lebens­unterhalt sorgen zu können.

Bei Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsvertrags erteilt die lokale Behörde eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Dauer von fünf Jahren. Bleibt die Person über diese Zeit hinaus ­erwerbstätig, wird die Aufenthaltsbewilligung in der Regel verlängert.

Arbeiten im Ausland

In den meisten Ländern benötigt man eine Arbeitsbewilligung, wenn man eine Arbeit aufnehmen möchte. Nicht so in den EU-/EFTA-Staaten. Schweizerinnen und Schweizer können im EU-/EFTA-Raum arbeiten, ohne vorgängig einen Bürokratie-Marathon zu absolvieren. Sie müssen sich lediglich für einen Daueraufenthalt anmelden, bevor sie eine Arbeit aufnehmen. Für die Anmeldung ist der lokalen Migrationsbehörde eine Bescheinigung des Arbeitgebers (z. B. Anstellungsvertrag) vorzulegen.