Automatisierte Governance in der Ära der Blockchain-Technologie - Jan-Gero Alexander Hannemann - E-Book

Automatisierte Governance in der Ära der Blockchain-Technologie E-Book

Jan-Gero Alexander Hannemann

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Beschreibung

Die Entwicklung der Blockchain-Technologie wird weltweit mit großem Interesse verfolgt, da sie in zahlreichen Wirtschaftsfeldern aufgrund ihrer revolutionären, aber auch disruptiven Eigenschaften große Veränderungen ermöglicht. Die Innovationskraft der Blockchain-Technologie reicht inzwischen über Krypto-Währungen deutlich hinaus. Heutzutage generieren Milliarden von IoT-Sensoren, IoT-Applikationen und Maschinen eine hohe Anzahl von Echtzeitdaten und Informationen. Wir steuern auf eine Zukunft zu, in der intelligente Maschinen - gesteuert von künstlicher Intelligenz mittels (Mikro-)Transaktionen durch Blockchain-basierte "Decentralized Autonomous Organisations" (DAOs) - ihre transformative Wirkung entfalten können. Es sind sogenannte Smart Contracts, also der Wesenskern einer jeden DAO, welche die automatisierte Steuerung von Operationen über eine programmierbare Geschäftslogik ermöglichen. Man muss sich nicht mehr auf eine zentrale Infrastruktur verlassen, sondern ist dezentral aufgestellt. So verringert sich das Risiko von Cyberangriffen. Zukünftig wird eine neue Welt autonomer Systeme entstehen, die auch die Robotik u.ä. umfasst. DAOs können darüber hinaus neue Organisations- sowie Kooperationsmöglichkeiten für Menschen und Organisationen bieten. Das Buch erläutert aktuelle Fragestellungen im Bereich der DAOs, insbesondere im Gesellschafts-, Steuer-, und Aufsichtsrecht und diskutiert mögliche Lösungsmöglichkeiten für rein digital existierende DAOs sowie die Interaktion von KI und DAO.

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Automatisierte Governance in der Ära der Blockchain-Technologie

Decentralized Autonomous Organizations (DAOs), Smart Contracts und KI im Einklang

von

Jan-Gero Alexander Hannemann, LL.B. und Dr. Robert Müller, LL.M.

  

Fachmedien Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe | Frankfurt am Main

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.de abrufbar.

ISBN: 978-3-8005-1891-3

© 2024 Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main www.ruw.de Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Druck: Beltz Grafische Betriebe GmbH, 99947 Bad Langensalza

A. Inhaltsverzeichnis

A. Inhaltsverzeichnis

B. Abkürzungsverzeichnis

C. Danksagungen

D. Das Cover des Buches – von Daò zu DAO

E. Vorwort – Christoph Jentzsch – „The DAO“-Gründer

F. Hauptteil

I. Einleitung

1. Was ist die Blockchain – wie funktioniert sie und was macht sie sicher?

2. Die Entstehung einer neuen Technologie – Die Blockchain

3. „Hello World!“ oder was bedeuten DAO für die Welt

4. Was sind DAOs und wie kann man DAOs als Laie gründen?

5. Relevante Rechtsfragen für dezentralisierte Gesellschaften

II. Die allgemeine Funktionsweise der Blockchain-/Decentralized Ledger Technology (DLT) und DAOs

1. Die Funktionsweise der Blockchain-Technologie/Decentralized Ledger Technology (DLT)

2. Die Funktionsweise von DAOs

III. Die Entwicklung von Blockchain-Technologie

1. Das Bitcoin Whitepaper

2. Der Energieverbrauch von Blockchain-Anwendungen

3. Ausblick auf die zweite Generation von Blockchain-Anwendungen

IV. Geschichte der DAO

V. Funktionsweise und Strukturierung einer DAO

1. Allgemeines zur Funktionsweise und Struktur einer DAO

2. Die Token einer DAO – Wem die DAO gehört, wie man ihr beitritt und wie die Entscheidungsfindung erfolgt

3. Smart Contracts als Grundlage von DAOs

a) Funktionsweise von Smart Contracts

b) Smart Contract – Ein Vertrag oder doch nur Code?

c) Problematik der Unveränderlichkeit und Rückabwicklungen von Smart Contracts

4. Oracles und wie Blockchains sich mit der realphysischen Welt verbinden

5. Die Verbindung einer DAO mit Künstlicher Intelligenz (KI) – Das MARIA-System (Master AI for Revolutionary Intelligent Autonomy)

6. Die DAO als Finanzierungsinstrument mittels ICOs und NFTs

7. Das DAO-Ökosystem und die entsprechenden Taxonomien – Wie DAOs aufgesetzt werden können

VI. Mit DAOs verbundene Rechtsfragen

1. Entbehrlichkeit der Rechtsform: „Code is Law“, ein neues Vertragsrecht oder Verkehrssitte?

a) Das Prinzip von „Code is Law“

b) Code als „neues Vertragsrecht“

c) Code als Verkehrssitte

d) Anonymität als Haftungsschutz

2. Unterscheidung von DAO und DINO

3. Die DAO als Kapitalgesellschaft

a) DAO als GmbH

aa) Voraussetzungen einer Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH

(1) Satzung

(2) Willensbildungsorgan i.S.d. § 48 GmbHG

(3) Vorstand bzw. Leitungsorgan i.S.d. § 35 GmbHG

(4) Keine Kapitalgesellschaft mangels notarieller Eintragung, § 2 I S. 1 GmbHG

bb) DAO als fehlerhafte GmbH

cc) Kein-Mann-GmbH

b) Die DAO als AG und Governance-Token als Wertpapiere

c) Zwischenfazit Kapitalgesellschaften

4. DAO als Kommanditgesellschaft

5. DAO als Stiftung, eingetragene Genossenschaft (e.G.), Europäische Genossenschaft (SCE), eingetragener Verein (e.V.)?

6. DAO als nicht eingetragener Verein (n.e.V.) i.S.d. § 54 BGB

7. Bruchteilsgemeinschaft i.S.d. §§ 741 BGB in Abgrenzung zu Gesamthandsgemeinschaft

8. DAO als Personengesellschaft

a) DAO als GbR i.S.d. § 705 BGB.

aa) Problematik des einander nicht Kennens, die Haftungsproblematik und die Publikumspersonengesellschaft

bb) Problematik der entstehenden anonymen Mehrmitgliedschaft in einer GbR

b) Zwischenfazit – Die DAO als persona sui generis

9. Internationale Entwicklungen und Rechtsfragen zur DAO

a) Legal Wrapper in Gestalt neuer Rechtsformen speziell für DAOs

b) Entwicklungen in den USA

aa) Wyoming: Die DAO LLC als Legal Form für DAOs?

bb) Legal Wrapper in weiteren US-Bundesstaaten

c) Rechtliche Einordnung in Europa

aa) Rechtslage in Malta

bb) Rechtslage in der Schweiz

cc) Entwicklungen in Großbritannien

d) Internationales Privatrecht – IPR

aa) Kollisionsrechtliche Einordnung

bb) Anwendung auf „The DAO“

cc) Herausforderungen und mögliche Lösungsmechanismen

dd) Anwendung der Lex Fori zur Gerichtsstandsbestimmung

e) Erste Gerichtsurteile und rechtliche Bewertungen von DAOs

10. Aufsichtsrechtliche Fragestellungen

a) Verordnung über Märkte für Kryptowerte

b) DLT-Pilotregime

c) Nationale aufsichtsrechtliche Einordnungen

aa) Klassifizierung als Wertpapier oder Vermögensanlage

bb) Klassifizierung als Kryptowert

cc) Klassifizierung als Utility-Token

dd) Sonstige Compliance-Pflichten

11. Lösung des Problems der Rechtsform

a) Bisherige Lösung der DAOs: Legal Wrapper zum Auffangen der DAOs als dazwischengeschaltete Rechtsform

b) Legal Wrapper über traditionelle bestehende Rechtsformen: Die hybride Lösung

c) Internationale Harmonisierungsbemühungen

aa) COALA Ansatz: Eine juristische Fiktion für DAOs

bb) Aufbau des DAO-ML

cc) DAO spezifische Regelungen

dd) Bewertung des DAO Model Law

d) Lösungsansatz in Form einer Deutschen DAOmbH mit Token

e) Zwischenfazit: Eine neue eigene Rechtsform für DAOs – Der Gesetzgeber ist in der Pflicht

aa) Eine neue Rechtsform für DAO ist notwendig

bb) Die DAO mit beschränkter Haftung (DAOmbH)

cc) Zeitnahes gesetzgeberisches Handeln ist notwendig

12. Steuerrechtliche Einordnung von DAOs

a) Allgemeine Herausforderungen

b) Die direkte Besteuerung von DAOs und ihrer Token-Halter

aa) Besteuerung der DAO

(1) Grundlagen der Besteuerung nach dem KStG

(2) Grundlagen der Besteuerung nach dem EStG

bb) Besteuerung auf Ebene der Token-Halter

c) Entwicklungen zum Ausbau der Reporting-Pflichten

d) Aspekte internationaler Besteuerung

aa) Allgemeines

bb) Grundlagen zu Betriebsstätten in der digitalen Wirtschaft

(1) Grundlagen zu Betriebsstätten in einer digitalisierten Wirtschaft

(2) Herleitung alternativer Betriebsstättenkonzepte

(3) Darstellung alternativer Betriebsstättenkonzepte

cc) Praktische Umsetzungsherausforderungen und Fazit

dd) Steuerlicher COALA-Harmonisierungsansatz

ee) Bewertung der Aspekte internationaler Besteuerung

13. Datenschutzrechtliche Fragestellungen beim Einsatz einer DAO

a) Datenschutzrechtliche Problemstellungen

b) Praktische Implikationen für DAO

14. Arbeitsrechtliche Überlegungen

a) Beschäftigung im Ausland

aa) Sozialversicherungspflicht

bb) Arbeitsrecht

b) Scheinselbständigkeit

15. Wie DAOs sich mit staatlichen Strukturen verbinden ließen

VII. Die Verbindung von DAOs mit Künstlicher Intelligenz

1. Einleitung zur KI

2. Die historische Entwicklung der Künstlichen Intelligenz und ein Versuch, ihr Auftreten zu definieren

3. Geistiges Eigentumsrecht und die Verwässerung durch Künstliche Intelligenz

a) Der Zweck des Schutzes des geistigen Eigentums

b) Ein kurzer Überblick über das gesetzliche Urheberrecht in Deutschland

c) KI übernimmt kreative Prozesse

d) Beispielhafte Fallstudie: Das Porträt von Edmond Belamy

e) Wenn Menschen eine solche Kreativität entfalten, wird das Urheberrecht gewährt

f) Das Porträt von Edmond Belamy ist noch nicht ausreichend selbständig

g) Andere kreative Projekte, die den Anschein einer starken KI erwecken, aber letztendlich doch von Menschen gesteuert werden

4. Kann Strong-AI Persönlichkeitsrechte erwerben und geistiges Eigentum beanspruchen?

a) Warum ist die Frage der menschlichen Persönlichkeit von Bedeutung?

b) Die wichtigsten gegensätzlichen Positionen: Der Mensch als universeller Schöpfer vs. humanoide Starke Künstliche Intelligenz (AGI)

aa) Die vorherrschende Meinung: KI ist eine passive Maschine, die niemals die menschliche Intelligenzfähigkeit erreichen wird

(1) Das Argument des chinesischen Raums

(2) Erst der Mensch als soziotechnische Voraussetzung macht KI im Zuge des Deep Learning Prozesses und durch eine Zielfunktion zu dem, was sie ist

bb) Die Minderheitenmeinung: Starke KI kann so intelligent werden wie der Mensch selbst

(1) KI verdient die Anerkennung als Persönlichkeit und man muss über eine Rechtspersönlichkeit nachdenken

(2) Es ist möglich, ein digitales Gehirn zu bauen – Das KI-Wurm-Experiment

(3) Kann KI auch zur Nachbildung eines menschlichen Gehirns eingesetzt werden?

(4) Ist der Mensch als Maschine zu begreifen – Die Frage nach Disposition, Determinismus und Behaviorismus

(5) Auch wenn eine KI ein menschliches Gehirn nicht exakt abbilden kann, könnte sie eine eigene Form der Kreativität entwickeln

(6) Teilrechtsfähigkeit für KI analog der Stellvertretungsfähigkeit i.S.d. § 164 BGB i.V.m. einer Haftpflichtversicherung

cc) Zwischenfazit

5. Könnten Werke, die von einer vollautomatisch und ohne Vermittler operierenden KI in Verbindung mit einer DAO geschaffen werden, eine andere Bewertung von urheberrechtlichen Erwägungen nach sich ziehen?

a) Wie KI und Blockchain-Technologie mit DAOs oder DACs verschmelzen können

b) Implementierungsvorschläge

c) Zwischenfazit

6. Können von KI oder DAOs in Verbindung mit KI-geschaffenen Werken überhaupt eine Vergütung beanspruchen oder sind die so geschaffenen Werke automatisch gemeinfrei?

7. Die Problematik der Letztentscheidungskompetenz bei KI

8. Zwischenergebnis

VIII. Ausblick weiterer Entwicklung der DAOs

IX. Fazit

G. Literaturverzeichnis

H. Über die Autoren

I. Über die Schriftenreihe – Blockchain in Ökonomie & Recht

B. Abkürzungsverzeichnis

AG

Aktiengesellschaft

AI

englisch: Artificial Intelligence, zu Deutsch selten auch: Artifizielle Intelligenz (plural: AIs)

AGI

Artificial General Intelligence

AktG

Aktiengesetz

API

Application Programming Interface (Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung)

BaFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

BörsG

Börsengesetz

BIP

Bitcoin Improvement Proposal

BTC

Bitcoin

COALA

Coalition of Automated Legal Applications

DAA

Decentralized Autonomous Association

D-Apps

Decentralized Applications

DAC

Decentralized Autonomous Corporation

DAE

Distributed Autonomous Enterprise

DAO

Decentralized Autonomous Organization

DAO LLC

Limited Liability Autonomous Organization

DL

Distributed Ledger

DLT

Distributed Ledger Technologie

DO

Decentralized Organization

ETH

Ether (Kryptowährung der Ethereum Blockchain)

EU

Europäische Union

EVM

Ethereum Virtual Machine

eWpG

Gesetz über elektronische Wertpapiere

FinTech

Financial Technology

GAN

Generative Adversarial Network

GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

GmbH-Gesetz

HGB

Handelsgesetzbuch

ICO

Initial Coin Offering

i.d.R.

in der Regel

IPFS

Inter-Planetary File System

IoT

Internet of Things

IPO

Initial Public Offering

IPR

Internationales Privatrecht

IT

Information Technology

i.V.m.

in Verbindung mit

KG

Kommanditgesellschaft

KI

Künstliche Intelligenz

LAMDA

Language Model for Dialogue Applications (Google AI)

LAO

Limited Liability Autonomous Organization

Ltd.

Englische Limited

MARIA

Master AI for Revolutionary Intelligent Autonomy

MiCA

Verordnung über Märkte für Krypto-Assets

NFT

Non-Fungible Token

OFAC

U. S. Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control

P2P

Peer-to-Peer

PrK

Private Key

PuK

Public Key

RFID

Radio Frequency Identification (Verfahren zur berührungslosen, kosten- und energiearmen Datenübertragung)

RPA

Robotergesteuerte Prozessautomatisierung

SEC

US-amerikanische Securities and Exchance Commission

Sog.

So genannt/So genannten/So genannte

SPAC

Special Purpose Acquisition Company

TFR

Geldtransferverordnung

UG

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

VoIP

Voice over Internet Protocol

Für weitere Abkürzungen wird verwiesen auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache.

C. Danksagungen

Jan-Gero Alexander Hannemann

An dieser Stelle möchte ich vor allem meiner Familie, meiner Ehefrau Marie, meinen beiden Kindern Leo und Sophie und natürlich meinen Eltern und Schwiegereltern danken, die mich alle bei meinen Unternehmungen stets unterstützt haben. Sie sind meine besten Freunde, Vertrauten, Berater und Unterstützer in allen Lebenslagen.

Mein besonderer Dank im Rahmen dieser Arbeit gilt meinen Freunden und engen Vertrauten Christine, Dr. Robert Müller und Familie, Xiao-Heng Lu, Dr. Robert Schrobenhauser & Evelyn Koska, Anton Stamme, Georg, Konrad, Arne, Matoya, Stephan, Ingrid und Albrecht (†), denen ich es verdanke, dass ich die wirklich wichtigen Dinge des Lebens nie ganz aus den Augen verloren habe.

Ich danke meinen Förderern und Freunden, Prof. Zoll, Prof. Dornis, Prof. Alexander Schall, Sylvia Groneick und Frau Bundesrichterin Ingrid Kopacek für die vielen Gespräche und ihren prägenden Einfluss. Auch gilt mein Dank Prof. Gold und Prof. Chan.

Ich bin meinen Dozenten Andreas Antonopoulos und Marinos Themistocleous sowie Klitos Christodoulou zutiefst dankbar für ihre herausragenden und inspirierenden Vorlesungen an der Nicosia Universität in Zypern im Blockchain-Bereich, von denen ich viel lernen konnte. Sie haben meine Sichtweise auf Blockchain-Technologien und Kryptowährungen auf eine ganz neue Ebene gehoben. Ihre profunden Kenntnisse und die Leidenschaft für das Thema haben mein Verständnis erweitert und meine Begeisterung gesteigert. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei der University of Nicosia (UNIC) für das Studienstipendium und die Möglichkeit, meinen Master im Bereich „Blockchain and Digital Currency“ abzuleisten, bedanken.

Abschließend möchte ich mich für das Vorwort von Christoph Jentzsch, dem „The DAO“-Gründer bedanken, der die Szene der DAOs ganz entschieden mitgestaltet hat und dessen Rat und Expertise ich sehr schätze.

München, im Frühjahr 2024

Jan-Gero Alexander Hannemann

Danksagung – Dr. Robert Müller

Ermöglicht wurde dieses Publikationsprojekt erst durch die Unterstützung meiner Ehefrau Claudia Müller sowie meiner Tochter Amalie, denen ich zu großem Dank verpflichtet bin. Ihre kontinuierliche Ermunterung und Mithilfe sowie das Korrekturlesen waren ausschlaggebend für das Gelingen dieser Arbeit. Selbstverständlich möchte ich Jan-Gero Alexander Hannemann für die allzeit gute Zusammenarbeit danken.

Ebenfalls möchte ich mich für das Vorwort von Christoph Jentzsch, dem „The DAO“-Gründer bedanken. Meine Begeisterung für DAOs wurde über einen Beitrag von ihm geweckt.

Allen möchte ich für ihre bedingungslose Unterstützung danken. Ohne diese Menschen wäre der erfolgreiche Abschluss dieses Publikationsprojekts nicht möglich gewesen.

Darmstadt, im Frühjahr 2024

Robert Müller

D. Das Cover des Buches – von Daò zu DAO

Das Buchcover illustriert eine Verbindung zwischen den Prinzipien der daoistischen Philosophie und der aufstrebenden Welt der Blockchain-Technologien und Dezentralisierten Autonomen Organisationen (DAOs).

Die Welt der Blockchain-Technologien und Dezentralisierten Autonomen Organizationen (DAOs) ist geprägt von Innovation, Transparenz und dem Streben nach einer neuen Form der Zusammenarbeit. Die in Blocks dargestellte Struktur der Blockchain, die miteinander verbunden sind, spiegelt die Grundlagen der Blockchain und ihre Nodes wider.

Auf einigen Blocks ist das chinesische Zeichen „DAÒ“ (道) zu erkennen, das auf eine uralte daoistische Tradition verweist. Übersetzt als „Weg“, „Straße“ oder „Pfad“, hat es seine Wurzeln in der daoistischen Philosophie, wo es den „rechten Weg“ und die „höchste Wirklichkeit“ symbolisiert. In diesem Kontext wird das „DAÒ“ als eine transzendente, universelle Realität und Wahrheit verstanden. Die Verbindung des daoistischen Konzepts des „DAÒ“ mit der Welt der Blockchain-Technologien und den DAOs ist faszinierend. Wie das daoistische Konzept betont auch die Blockchain-Technologie das Streben nach einer organischen Ordnung und einem harmonischen Gleichgewicht. Beide streben nach Dezentralisierung, Selbstregulierung und der Idee, dass das Ganze mehr ist als die Summe seiner Teile.

Die Blockchain-Technologie ermöglicht es, Transaktionen und Informationen transparent und fälschungssicher zu speichern und zu verifizieren sowie zwischen unbekannten Parteien zu übermitteln. Sie bietet eine Möglichkeit, Vertrauen und Konsens in einem dezentralisierten Umfeld herzustellen, ohne dass eine zentrale Autorität erforderlich ist. Dies steht im Einklang mit dem daoistischen Prinzip des „DAÒ“, das darauf abzielt, eine natürliche Ordnung zu schaffen, die frei von externen Hierarchien und Zwängen ist.

Die Dezentralen Autonomen Organisationen (DAOs), die auf der Grundlage der Blockchain-Technologie entstehen, verkörpern dieses daoistische Konzept des „DAÒ“ in der modernen Welt. Sie sind autonome, dezentrale Organisationen, die auf Code und intelligenten Verträgen basieren, wodurch die Teilhabe und Mitbestimmung der Mitglieder in den Vordergrund gerückt werden.

Durch die direkte Teilhabe und Abstimmung der Mitglieder ermöglichen DAOs eine stärkere Mitbestimmung und Selbstorganisation in operativen Fragen, also Governance-Fragen. Dabei kann der traditionelle top-down Ansatz durch ein bottom-up Modell ergänzt werden, das dann auf Konsens und Zusammenarbeit beruht.

Das „DAÒ“-Zeichen soll den Leser dazu inspirieren, über die technischen Aspekte hinauszudenken und das Potenzial dieser Technologien im Einklang mit den Prinzipien des „rechten Weges“ zu betrachten.

Wir wollten mit der Verbindung der daoistischen Philosophie und des chinesischen Zeichens „DAÒ“ eine Verbindung zwischen der uralten Weisheit und der innovativen Technologie dieser Welt schaffen.

Neben dem daoistischen „DAÒ“-Zeichen ist auch das Logo von „The DAO“ – der ersten DAO auf einer Blockchain – auf dem Cover zu finden. Die Aufnahme des „The DAO“-Logos inmitten der Blocks auf dem Buchcover ist ein bewusster Schritt, der unsere Motivation und unser Verständnis für die Bedeutung von „The DAO“ in der Blockchain-Welt verdeutlicht. „The DAO“ war ein bahnbrechendes Projekt, dass die Ideale von Dezentralisierung und Selbstbestimmung in die Praxis umsetzte. Es war eine der ersten großen Anwendungen von Smart Contracts und Dezentralen Autonomen Organisationen und schuf eine Plattform, auf der Mitglieder kollektive Entscheidungen treffen und Investitionen tätigen konnten, ohne die Notwendigkeit einer zentralen Verwaltung. Dadurch wurde ein Angebot etabliert für eine alternative Organisationsform, die in einer kontinuierlich stärker vernetzten Welt an Bedeutung gewann.

Die Entscheidung, das „The DAO“-Logo in unsere Darstellung aufzunehmen, veranschaulicht unser Bekenntnis zur Erforschung und zum Verständnis der Herausforderungen und Potenziale, die sich aus solchen bahnbrechenden Projekten ergeben. Es repräsentiert unsere Anerkennung der historischen Bedeutung von „The DAO“ und den Einfluss, den es auf die Entwicklung der Blockchain-Technologie und Dezentralen Autonomen Organisationen hatte.

Wir wollen unsere Leser dazu inspirieren, aus der Vergangenheit zu lernen. Vielleicht wären DAOs ohne den Hack von „The DAO“ gegenwärtig bereits viel präsenter und stärker in unseren Alltag integriert. Aufgrund ihrer mannigfaltigen Einsatzmöglichkeiten hätten DAOs möglicherweise bereits einen viel breiteren und tieferen Einfluss in verschiedenen Sektoren, wie der Organisationsstruktur, dem Internet der Dinge, der Künstlichen Intelligenz und der Robotik.

Es ist ein Gedankenanstoß, der uns vor Augen führt, wie die Akzeptanz von DAOs die Entwicklung unserer digitalen Welt beeinflussen könnte. Wir hoffen, dass diese Überlegungen das Potenzial und die Bedeutung von DAOs unterstreichen und dazu beitragen, dass sie einen wichtigen Platz in unserer Gesellschaft einnehmen.

E. Vorwort – Christoph Jentzsch – „The DAO“-Gründer

Im November 2015 fand in London eine denkwürdige Konferenz statt: Devcon One.

Die junge Ethereum Community hatte sich zum ersten Mal nach dem Launch der Blockchain, die DAOs möglichen machen sollte, zusammengefunden. Hier wurde kurzerhand, ohne auch nur annähernd die weitreichenden Folgen zu erkennen, entschlossen, die erste Smart Contract basierte DAO auszurufen.

Warum? Manche mögen meinen, es war aus rein finanziellen Beweggründen oder um persönlichen Ruhm zu erlangen. Doch in Wahrheit war die Zeit dafür einfach gekommen, und hoch motivierte Entwickler, die selbst am Entstehen der Ethereum Blockchain beteiligt waren, konnten dem Gedanken nicht widerstehen, eine richtige DAO zu bauen, einfach weil sie der Meinung waren, dass sie es jetzt konnten. Es war ein Mix aus Mut und viel Naivität.

Auch wenn das Projekt, „The DAO“, technisch scheiterte, brachte es den Stein ins Rollen, der die Entwicklung unzähliger DAOs und ähnlicher Projekte anstieß.

Es wurden mehr Fragen aufgeworfen als Antworten gegeben.

Im vermeintlich rechtsleeren Raum hat auf Basis der Blockchain-Technologie die Kreativität ihren freien Lauf genommen.

Hannemann und Müller haben es mit diesem Buch geschafft, nicht nur Klarheit und Struktur in die aktuelle Entwicklung zu bringen, sondern auch die vielen hochkomplexen Berührungspunkte mit der rechtlichen Realwelt zu erörtern. Es wurden im nationalen sowie internationalen Kontext die Möglichkeiten der Einordnung bzgl. des Gesellschaftsrechtes, Steuerrechts sowie der Verordnungen über Märkte für Kryptowerte mit viel Liebe zum Detail abgewogen. Das Buch schlägt eine Brücke zwischen zwei scheinbar getrennten Welten.

Dem seit Jahrhunderten etablierten und sich inzwischen weit entwickelten Recht, mit Gesetzen und klaren Aufgabenbereichen der Judikative, Legislative und Exekutive, und der Blockchain-Welt, in der man versucht hat wie auf der grünen Wiese das System, basierend auf Code, neu zu erfinden.

Auch wenn das Buch klar die Missstände rund um die rechtliche Einordnung von DAOs aufzeigt, überwiegt der Optimismus und es werden Wege nach vorn aufgezeigt, wie rechtssicher durch DAOs ein echter Mehrwert für die Gesellschaft entstehen kann.

Als wenn das nicht schon Herausforderung genug wäre, wird auch der rechtliche Kontext der Künstlichen Intelligenz, bis hin zu der perspektivischen Verbindung mit DAOs diskutiert.

Neben Urheberrechtsfragen werden auch Fragen zu Persönlichkeitsrechten angegangen. Was ist der Mensch, welche Beziehung hat er zu KI und welche Rechte sprechen wir ihr zu? Was kann eine, an eine DAO angeknüpfte, KI bewirken?

T. S. Eliot sagte einst, “You never know how far you can go, until you’ve gone too far”. Genau diese Grenze gilt es, zu erforschen. Nicht mit Angst, sondern voller Optimismus aber auch Weisheit.

Christoph Jentzsch,

„Tokenize.it“, vormals engagiert bei „The DAO“ und „Ethereum“1

1

Christoph Jentsch

hat theoretische Physik studiert. 2014 hat er sich der Ethereum Foundation angeschlossen und dort zusammen mit

Vitalik Buterin

Ethereum aufgebaut. Er war involviert in das Projekt „The DAO“.

F. Hauptteil

I. Einleitung

1

Die Entwicklung der Blockchain-Technologie bzw. DLT (Distributed Ledger Technologie) wird weltweit mit großem Interesse verfolgt, da sie auf zahlreichen Wirtschaftsfeldern aufgrund ihrer „revolutionären, aber auch disruptiven Eigenschaften“ große Veränderungen ermöglicht.2

2

Die Blockchain-Technologie ist wie eine „geheimnisvolle Technologie scheinbar aus dem Nichts aufgetaucht“, wenngleich hieran „fast anonyme Forscher, politische Idealisten und Nerds bereits zwei Jahrzehnte intensiv gearbeitet und Visionen von Befreiung und Revolution auf sie projiziert haben“.3

2

Schrey/Thalhofer

, Rechtliche Aspekte der Blockchain, NJW 2017, S. 1431.

3

Andreessen

, Why Bitcoin Matters, in: The New York Times, vom 21.01.2014.

1. Was ist die Blockchain – wie funktioniert sie und was macht sie sicher?

3

Man kann sich die Blockchain wie ein nur noch schwer abänderbares Notizbuch vorstellen. Ein Notizbuch, was jedermann zu jederzeit lesen kann, solange er eine Internetverbindung herstellen kann. Alle Nutzer des Notizbuches können es lesen und sich über den Inhalt des Notizbuches informieren. Dabei ist jede Transaktion wie eine Zeile auf einer Seite in diesem Notizbuch. Und jede voll beschriebene Seite in diesem Notizbuch ist vergleichbar mit einem sog. Block auf der Blockchain. Der Platz ist begrenzt und wenn die Seite voll ist (wenn also der sog. Block voll ist), schlägt man sie um und beginnt, auf der nächsten Seite weiterzuschreiben. Mit anderen Worten, man hängt den vollen Block an die Blockchain.

4

Die häufigste Frage, die man gestellt bekommt, ist wohl, ob dieses Verfahren sicher sei. Und ja, es ist sicher. Die potenzielle Anzahl der Private Keys entspricht 2^256, was als Dezimalzahl mit 78 Stellen kaum noch lesbar ist:

115792089237316195423570985008687907853269984665640564039457 584007913129639936, also∼1,15792*10^77.

5

Es gibt Schätzungen, nach denen das in etwa der Anzahl aller Atome im ganzen Universum entsprechen könnte oder dem 250 Millionenfachen an Atomen, die sich in der Milchstraße befinden.4 Dass zwei Menschen rein zufällig genau das gleiche Atom aus dem gesamten Universum wählen, ist äußerst unwahrscheinlich. Dementsprechend wird es auch nie zwei gleiche Public Keys geben, wenngleich dies theoretisch denkbar wäre. Die meisten Bitcoins oder Altcoins5 gehen verloren, weil jemand seinen Private Key als Zugang zu seinem Blockchain-Wallet vergisst, verliert, zu umfassend kodiert hat und dann merkt, dass nur er die Verantwortung für seine Keys tragen kann und es keine zentrale Autorität in Form eines Intermediärs (z.B. eine Bank oder einer Krypto-Exchange) gibt, die seine Wallet wieder herstellen könnten. Die Coins befinden sich nach wie vor auf der Blockchain, lassen sich aber ohne den Zugang zur Wallet nicht mehr verschieben und sind damit dauerhaft entwertet (bzw. „verbrannt“).6 Anfangs wurden das Potenzial und die tiefgreifenden Auswirkungen der Blockchain-Technologie unterschätzt7, inzwischen entstehen völlig neue Technologiebereiche und die Entwicklung der Blockchain-Technologie wird mit der des Personal Computers (PC) im Jahr 1975 und dem Internet im Jahr 1993 gleichgesetzt. Es ist das erste Mal, dass digitales Eigentum – durchaus auch an real-physischen Gütern – ohne Intermediäre und absolut transparent und sicher an andere Internetnutzer übertragen werden kann („jeder weiß, dass die Übertragung stattgefunden hat, und niemand kann die Rechtmäßigkeit der Übertragung anfechten“).8

4

Mangold

, Die Orangene Pille – Warum Bitcoin weit mehr als nur ein neues Geld ist, S. 99.

5

Altcoins steht für „Alternative Coins“. Dabei handelt es sich um alle Kryptowährungen, die nach dem Bitcoin geschaffen wurden.

6

Mangold

, Die Orangene Pille – Warum Bitcoin weit mehr als nur ein neues Geld ist, S. 104.

7

Antonopoulos

, Mastering Bitcoin – Programming The Open Blockchain, S. xiii.

8

Andreessen

, Why Bitcoin Matters, in: The New York Times, vom 21.01.2014.

2. Die Entstehung einer neuen Technologie – Die Blockchain

6

Ähnlich wie das Internet in den neunziger Jahren wird diese Technologie die Gesellschaft vollständig transformieren und unsere Computer- und Transaktionsinfrastrukturen revolutionieren.9 Was seinen Auftakt mit der ersten dezentralisierten Kryptowährung, dem Bitcoin-Protokoll von Nakamoto10, inmitten der Finanzkrise im Jahr 2008 als eine Reaktion auf ein instabiles internationales Finanz- und Bankensystem genommen hat, war nur Ausgangspunkt eines noch viel gewaltigeren Entwicklungsschritts. Denn die wahre Innovation ist die dieser Kryptowährung zugrunde liegende Datenstruktur, namentlich der Blockchain, die zum einen dezentralisierte Strukturen und das Hosten dezentraler Anwendungen (sog. D-Apps) ermöglicht (vgl. Abbildung Nr. 1)11 und zum anderen den Bedarf an Mittelsmännern in vielen Wirtschaftssektoren drastisch verringert.12

Abbildung 1: Grundlegende schematische Übersicht zur Funktionalität der Layer einer Blockchain13Die Blockchain benötigt zunächst ein Netzwerk von Nodes (hier: Blockchain-Netzwerk), das die Blockchain dezentral operieren lässt. Auf diesem Netzwerk setzen dann die verschiedenen Ebenen auf. Das Ganze beginnt mit der ersten Blockchain-Ebene, die Grundfunktionen abbildet (hier: Validierungsmechanismus, Kryptografie, Incentivierungsmechanismus, Schlüssel-Management). Schließlich gibt es eine Ebene, auf der bestimmte Programme ausgeführt werden (hier: Anwendungsebene), über eine API werden Oracles an die Blockchain angebunden. So können Brücken in die real-physische Welt gebaut werden. In der Grafik kann man noch einmal schematisch sehen, wie die Blockchain-Architektur für das Einbinden von Drittanwendungen und zur Abbildung einer DAO aufgebaut ist. Dabei bilden die Blockchain und der verteilte Datenspeicher die Grundlage, auf der weitere Elemente (z.B. die Smart Contracts oder Token) aufsetzen. Es lassen sich auch Schnittstellen in die real-physische Welt erstellen (sog. Oracles). Man kann Applikationen direkt auf der Blockchain oder extern laufen lassen und weitere Programme von Dritten einbinden.

7

9

Burniske/Tatar

, Cryptoassets, S. xxiii.

10

Baur

, Die gesellschaftsrechtliche Außenhaftung für die Verbindlichkeiten von Decentralized Autonomous Organizations, S. 23 m.w.N.

11

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 27.

12

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 205f.; so auch:

Heckelmann

, der gleich den Wegfall von „Notare, Rechtsanwälte und Banken“ prognostiziert, in:

Heckelmann,

Zulässigkeit und Handhabung von Smart Contracts, NJW 2018, 509.

13

Eigene Grafik, angelehnt an zwei frühere Arbeiten von:

Xu/Weber/Staples

, Architecture for Blockchain Applications, S. 14 m.w.N., S. 84 m.w.N.

14

Baumann/Sesing

, Smart, Smarter, Smart Contracts – Vertragsagenten, Blockchain und automatisierte Vertragsdurchführung in der Industrie 4.0, DSRITB 2020, 559.

15

Baur,

Die gesellschaftsrechtliche Außenhaftung für die Verbindlichkeiten von Decentralized Autonomous Organizations, S. 238.

16

Freidank

, Blockchain in der Digitalisierung – Aufsetzen eines Blockchain-Projekts, DSRITB 2020, S. 583 m.w.N.

17

Vgl.

Yano/Dai/Masuda/Kishimoto

, Blockchain and Crypto Currency – Building a High Quality Marketplace for Crypto Data, S. 91.

18

Fan/Cronemberger/Gil-Garcia

, Using Blockchain Technology to Manage IoT Data for Smart City Initiatives: A Conceptual Framework and Initial Experiments Based on Smart Contracts, S. 97;

Mienert

, Wyomings DAO-Gesetz, RDi 2021, S. 385.

19

Isaacson

, The Innovators, S. 159.

20

Heckelmann

, Zulässigkeit und Handhabung von Smart Contracts, NJW 2018, 504.

21

Reyes

, Autonomous Corporate Personhood, Washington Law Review 2021, Vol. 96, Nr. 4, S. 1470.

22

Vgl.

Dan-Cohen

, Rights, Persons and Organizations, S. 15; Auch

De Filippi/Wright

verweisen auf

Meir Dan-Cohen

als initialer Ideengeber einer Firma, die sich selbst besitzt und von einer KI gesteuert wird, in:

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 146 m.w.N.

3. „Hello World!“ oder was bedeuten DAO für die Welt

8

DAOs sind neue Formen der Organisation. Man kann sie wie folgt definieren: Eine DAO ist (meist) eine Gruppe von natürlichen oder juristischen Personen mit ähnlichen Zielen (häufig in online Communities organisiert), die sich unter einer auf Smart Contracts und auf einer DLT bzw. Blockchain laufenden Infrastruktur – die wiederum über eine eigene Wallet verfügt mittels der die DAO vollautomatisch Auszahlungen vornehmen kann – zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels, mittels Durchsetzung gemeinsamer Regeln, zusammenschließen.23

9

Und diese Menschen operieren mit automatisierten, digitalisierten und bereits im Vorfeld vollumfänglich definierten Geschäftsprozessen, welche die Blockchain-Technologie zur Grundlage nehmen.

10

Man kann DAOs in verschiedene Grundtypen differenzieren (vgl. zur weiteren Differenzierung das Kapitel „Das DAO-Ökosystem und die entsprechenden Taxonomien – Wie DAOs aufgesetzt werden können“):

11

Hierbei handelt es sich um eine Gruppe Investoren, die gemeinsam in (verschiedene) Assetklassen (i.d.R. Blockchain-Projekte, aber auch klassische Assetklassen wie Immobilien, Rohstoffe oder Aktien) investieren wollen.

12

Ferner gibt es auch DAOs, bei denen sich ehrenamtlich Engagierte zusammentun, um ein bestimmtes Projekt voranzutreiben.

13

Hierbei handelt es sich um DAOs, die einen Service oder eine Dienstleistung für Dritte erbringen möchten. Das umfasst auch DAOs im IoT Bereich, die mittels Mikrotransaktion bestimmte Prozesse initiieren, aufrechterhalten, abrechnen und orchestrieren.

14

Die breite Öffentlichkeit selbst hat möglicherweise noch gar nicht so recht verstanden, worum es sich bei DAOs handelt. Das kann man ihr aber auch nicht negativ auslegen, schließlich ist das eine hochdynamische neue Form von Organisation, die sich mit jeder technischen Neuentwicklung im Blockchain-Bereich verändert, erweitert und eigene Innovationen selbstprägend aus sich heraus vorbringt. Hinzu kommt, dass immer noch viele Vorurteile vorherrschen und diese neue Technologie dem ein oder anderen auch Angst macht (Stichwort Abbau von Intermediären). Doch diesen Vorurteilen muss man sich stellen und die Hemmschwelle, sich mit der Blockchain-Technologie auseinanderzusetzen, abbauen, wenn man mit der technologischen Entwicklung der nächsten Jahre Schritt halten möchte.

15

Man kann durchaus sagen, dass DAOs ein Paradigmenwechsel sind. Vor ungefähr 400 Jahren –im Zeitalter der Seefahrer und großen Entdecker in Holland – gab es nur wenig Menschen, die überhaupt genug Kapital hatten, um sich große Schiffe und ihre Besatzung leisten zu können. Gewürze und Rohstoffe aus exotischen Ländern, die zum Teil noch weitestgehend unbekannt waren, erfreuten sich großer Beliebtheit in Europa. Es handelte sich um ein gutes Investment. Da sich aber eben nicht jeder ein Schiff mitsamt Besatzung und einem erheblichen Risiko (was, wenn das Schiff untergeht oder Piraten in die Hände fällt etc.) leisten konnte, kamen einige kluge Geschäftsmänner (Niederländische Ostindien-Kompanie)24 auf die Idee, Beteiligungsscheine auszugeben. So war es plötzlich jedem möglich, sich an einem Schiff für einen kleinen Anteil zu beteiligen und am Ende einen Teil der Früchte des Erfolges zu genießen. Später entstand aus dieser Idee die heutige Aktiengesellschaft, die erstmals in den Niederlanden formal juristisch beschlossen wurde.

16

Man kann diese Entwicklungen, mit denen des Web 3.0 vergleichen. Es entstehen neue (digitale) Strukturen (z.B. durch Token) und Gesellschaften (z.B. durch DAOs) und es drängt sich der Gedanke auf, dass diese die bestehenden Strukturen, wie Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, ergänzen, vielleicht sogar ersetzen können. Die Welt ist globalisiert, Grenzen gibt es nur noch wenige und das Internet erlaubt es Menschen, global unabhängig vom Thema miteinander zu interagieren.

17

Möglicherweise ist diese Entwicklung im Web 3.0 ein ähnlicher Aufbruch, wie es das Zeitalter der Industrialisierung war. So, wie die Teilhabe durch Aktien an einer Aktiengesellschaft plötzlich entstand und das Recht sich anpassen musste, gibt es nun Token, die auf der Blockchain verzeichnet sind. Es stellt sich die Frage, wie wir zukünftig mit Identität und Anonymität umgehen werden. Wie verteile ich Anteile sowie Besitz von Unternehmen und wie kann ich diese dokumentieren? Wird es Unternehmen in der bisherigen Form in einigen Jahren so noch geben oder verschmelzen bestehende Rechtsstrukturen mit den neuen aus dem Web 3.0.? Eine neue Organisationsstruktur ist entstanden. Aktuell nennen wir sie Dezentralisierte Autonome Organisationen oder kurz DAOs. DAOs stehen aber für viel mehr. Sie stehen für ein alternatives Angebot an eine global vernetzte Menschheit, neue Wege der Kollaboration zu finden für eine vollständige Automatisierung und könnten gleichzeitig Wegbereiter der Loslösung von KI und Mensch sein.

23

Definition angelehnt an:

Faqir/Arroyo/Hassan

, An overview of decentralized autonomous organizations on the blockchain, S. 3.

24

Mienert

, Dezentrale autonome Organisationen (DAOs) und Gesellschaftsrecht, S. 2.

4. Was sind DAOs und wie kann man DAOs als Laie gründen?

18

Inzwischen ist es auch für Laien kein Problem mehr, eine eigene DAO innerhalb kürzester Zeit z.B. mittels Baukasten-Systemen wie dem Aragon-Projekt oder DAOStack aufzusetzen.25 So wurden allein mit dem Aragon-Projekt bis heute an die 5.000 DAOs gegründet.26 Dabei hat sich der monetäre Wertzuwachs und von DAOs verwaltetes Vermögen allein von 2021 bis 2022 von 607 Mio. USD auf über 10 Mrd. USD um 1.500 % gesteigert.27 Ferner gibt es das OpenZeppelin framework28, das es jedermann ermöglicht, auf wiederverwendbare und sichere Ethereum Smart Contracts, ERC-20- und ERC-721 Token, Crowdsale-Modelle zuzugreifen, an denen das Zeppelin-Team, mit zahlreichen externen Programmierern, arbeitet.29 Man möchte Sicherheit unter Nutzung von Industriestandards etablieren, was durch OpenZeppelin-Entwickler und das stetige Testen und Prüfen durch die Community erreicht wird.30 Die Smart Contracts sind modular – wie einfache Bausteine – aufgebaut und ermöglichen es so, in verschiedenen Bereichen einfach wiederverwendet oder erweitert zu werden.31

19

Manch einer möchte schon von einer „DO-ocracy“ oder auch „DAOcracy“32 sprechen und stellt dabei auf die völlig neuen Formen der Zusammenarbeit ab, die DAOs ermöglichen und die dem Individuum eine Vielfalt von nie dagewesenen, neuen Gestaltungsfreiheiten geben.33 DAOs verändern „die Art und Weise, wie die Menschheit ihre Arbeit organisiert, tiefgreifend“.34Die Möglichkeit, Kontrolle über die eigene digitale Identität zu behalten und sich von zentralisierten Plattformen und vom Überwachungskapitalismus zu emanzipieren und gleichzeitig die eigene digitale Identität mitzugestalten und Miteigentümer zu werden, ist für Millionen von Nutzer sehr attraktiv.35 Außerdem besteht die Möglichkeit, beliebige (auch physische) Werte digital mittels der Blockchain-Technologie zu erfassen (z.B. in Form von NFTs, ERC-721-Token, ERC-1155-Token usw.) und digital und dezentral auszutauschen.36 So kann eine Blockchain auch als zentraler Aufbewahrungsort für Wertpapiere dienen, indem man z.B. eine Aktie eines Unternehmens oder eine Staatsanleihe, einen Konsortialkredit „tokenisiert“ und den Token wie einen Bitcoin schnell und transparent am Markt handeln kann.37

20

Gleichzeitig treffen sich Menschen überall auf der Welt zu so genannten Hackathons (eine Wortschöpfung aus „Hack“ und „Marathon“, auch bekannt als „Programmierer-Konferenzen“, „Hack Days“, „Hackfests“ und „Codefests“), bei denen sie kollaborative Soft- und Hardware, vor allem aber neue Web 3.0 Lösungen, entwickeln. Die meisten Ideen werden sich nicht durchsetzen, aber einige werden schon sehr bald unseren Alltag bestimmen. Das Web 3.0 wird voraussichtlich zukünftig eine dominante Rolle spielen. Viele gut ausgebildete Programmierer, Wissenschaftler, Freelancer usw. entwickeln auf diesen Hackathons neue Lösungen und lassen dabei Fragen wie Urheberrechte, Patentrechte oder Gesellschaftsrechtsformen unbeachtet. Es wird über Grenzen hinweg gearbeitet, der Staat scheint für einige ausgedient zu haben (vgl. Code is Law Diskussion). Für diese Gruppen zählt nur noch Geschwindigkeit, Skalierbarkeit und der Erfolg, gemeinsam mit der Community das eigene Projekt idealerweise dezentral und offen aufzusetzen. Die Blockchain-Technologie im Allgemeinen, DAOs und Kryptowährungen im Speziellen, spielen dabei eine entscheidende Rolle.

21

Dass man Algorithmen verwenden kann, um eine Organisation bzw. ein Unternehmen zu bauen und ihnen damit die Möglichkeit gibt, sich quasi selbst zu verwalten, klingt im ersten Moment nach Science-Fiction. Doch dass der Mensch nach dieser Zukunftsversion strebt, kann man an den ersten Versuchen des Venture Kapital Unternehmens (Risiko-Kapital-Finanzierer) „Deep Knowledge Ventures“ erkennen. Das in Hong Kong ansässige Unternehmen hatte versucht, Investment-Entscheidungen im Biopharmasektor mit ihrer KI namens „VITAL“ mitgestalten zu lassen, indem sie ihren Rat für Businessentscheidungen einholten.38 Der KI wurde ein Abstimmungsrecht zugebilligt. So gab man ihr direkten Zugriff auf die Art und Weise, wie sich das Unternehmen am Markt aufstellte.39 Dass man eines Tages eine Firma hat, die sich selbst verwaltet, ist inzwischen nicht mehr nur reine Science-Fiction, sondern scheint langsam Realität zu werden. Auch wurde der Gedanke immer wieder diskutiert und nahm ab den 1990er Jahren konkrete Formen an, als Meir Dan-Cohen vorschlug, dass eine KI-gesteuerte Firma alle von ihr ausgegebenen Anteile zurückkaufen könnte. Auf diese Weise würde sie dann – abgesehen von Gesetzen, die auch für diese Organisationen gelten würden – quasi frei von menschlichen Anteilseignern werden. Sie würde dann ganz normal neben anderen von Menschen gesteuerten Gesellschaften existieren und am Markt operieren.40 Wer dann den Profit aus ihrer Interaktion am Markt zieht, ob es immer noch ein Mensch wäre, ein idealer Zweck oder die Gesellschaft selbst, die wiederum die Finanzmittel einsetzen würde, um sich selbst und ihren Betrieb lebendig zu halten, wären Fragen, die man klären müsste.

22

Das Gesellschaftsrecht muss mit dieser Veränderung Schritt halten, und es stellt sich die Frage, ob es „hinreichend flexibel ist, um den neuen technischen Möglichkeiten Raum zu geben“ und auf Softwarecode aufbauende völlig „neue Organisationsformen“ zu erfassen, die möglicherweise mit den bestehenden Regelungen nur unzureichend abgebildet werden können.41 Dies kann insbesondere dann schwierig werden, wenn solche Projekte dezentral aufgesetzt werden und ab einem gewissen Punkt der Mensch nicht mehr entscheidet, sondern eine Künstliche Intelligenz wesentliche Entscheidungen übernimmt.

25

So auch:

Schwemmer

, Dezentrale (autonome) Organisationen, AcP 2021, S. 563 m.w.N.

26

Wobei die Zahlen schwanken und der Analysedienst DeepDAO nur über 4.000 DAOs zählen möchte, vgl. auch:

Draht

, DAO – Drei Buchstaben verändern die Welt, in btcecho.de, vom 09.07.2022.

27

10xDNA-Research Analysten

, Zukunftsmarkt DAOs: Decentralized Autonomous Organizations, in ftd.de, veröffentlicht am: 05.09.2022.

28

Vgl. die Website, abrufbar unter: https://www.openzeppelin.com, (zuletzt aufgerufen am 12.01.2024); sowie auf GitHub, abrufbar unter: https://github.com/OpenZeppelin, (zuletzt aufgerufen am 12.01.2024).

29

Antonopoulos/Wood

, Mastering Ethereum: Building Smart Contracts and Dapps, S. 354.

30

Antonopoulos/Wood

, Mastering Ethereum: Building Smart Contracts and Dapps, S. 354.

31

Antonopoulos/Wood

, Mastering Ethereum: Building Smart Contracts and Dapps, S. 354.

32

Greilich

, Interview with KrauseHouse Co-Creator Commodore: How 2.000 strangers are trying to buy a NBA-Team using NFTs and organizing online, REthinking: Law 2022, S. 23.

33

Mienert

, Dezentrale Autonome Organisationen als alternative Organisationsstruktur der Zukunft, REthinking: Law 2022, S. 29.

34

Mienert

, Dezentrale Autonome Organisationen als alternative Organisationsstruktur der Zukunft, REthinking: Law 2022, S. 29.

35

Glatz

, Building Common Ground – How DAOs unlock the future of Work and Social Media, REthinking: Law 2022, S. 36.

36

Baur,

Die gesellschaftsrechtliche Außenhaftung für die Verbindlichkeiten von Decentralized Autonomous Organizations, S. 23.

37

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 93.

38

Noack

, Künstliche Intelligenz und die Unternehmensleitung, S. 956.

39

Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 151 m.w.N.

40

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 146 m.w.N.

41

Teichmann

, Digitalisierung und Gesellschaftsrecht, ZfPW 2019, S. 248.

5. Relevante Rechtsfragen für dezentralisierte Gesellschaften

23

Neben dem Gesellschaftsrecht stehen aber auch andere Rechtsgebiete, die durch die jüngsten Entwicklungen im Bereich der DAOs vor Herausforderungen gestellt werden, beispielsweise im Steuer- oder Aufsichtsrecht.

24

Dieses Buch wird sich vordergründig mit Dezentralisierten Autonomen Organisationen (DAOs) und ihrer Verbindung mit KI beschäftigen. Es wird der Versuch gewagt, eine rechtliche Einordnung vorzunehmen. Der Fokus wird insbesondere auf den Mechanismen der Kapitalbeschaffung durch ICOs (Initial Coin Offerings) und NFTs (Non-Fungible Token) zum Umgehen von Marktkontrollmechanismen als alternative Finanzierungsmöglichkeiten für leichteren Zugang zu Kapital durch DAOs liegen. Die Blockchain-Technologie ermöglicht eine neue Form des Crowd- bzw. Massenkapitalismus, bei dem der Öffentlichkeit eine unmittelbare Teilhabe am Erfolg und dem Entstehen von autonom agierenden Organisationen eröffnet wird. Diese Organisationen werden sich selbst betreiben. Auf diese Weise können sie völlig neue P2P (Peer-to-Peer)-Märkte realisieren, die kollektiv besessen werden können und „digitale Umwälzungen vorantreiben“.42 Das von DAOs koordinierte Vermögen hat sich von 2021 auf 2022 verzehnfacht und ist im August 2022 auf über 14,5 Mrd. USD angewachsen.43 Ferner wird das Potenzial der Verbindung von DAOs und KI abgehandelt, die nicht nur eine rein dezentralisierte, sondern auf absehbare Zeit auch eine völlig autonom operierende Organisation ermöglichen werden. In Ermangelung eines allgemeingültigen internationalen Gesellschaftsrechts44 wird deutsches Recht als Grundlage genommen, wobei Lösungsansätze aus dem Ausland vergleichend herangezogen werden. Auch Aspekte des IPR (Internationalen Privatrechts) werden mit Blick auf die DAOs näher beleuchtet. Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) und andere aufsichtsrechtliche Fragen werden gestreift, jedoch nicht vertieft. Darüber hinaus werden steuerrechtliche Problemstellungen und Lösungsmöglichkeiten thematisiert. Selbstverständlich werden noch wesentliche datenschutzrechtliche sowie arbeitsrechtliche Fragestellungen erörtert.

25

In diesem Buch wird der Versuch gewagt, technische mit rechtlichen Aspekten zu harmonisieren. Da es sehr unterschiedliche Blockchain-basierte Projekte gibt, kann lediglich eine exemplarische Erörterung einzelner spezifischer Fälle zur besseren Einordnung in das Gesamtbild vorgenommen werden, jedoch keinesfalls eine vertiefte Analyse. Der Fokus liegt ganz klar auf der allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Einordnung der Thematik. Alle weiteren relevanten Rechtsbereiche, wie beispielsweise (aber nicht abschließend) das Zwangsvollstreckungsrecht, das Strafrecht, das neue eWpG, werden von dieser Arbeit nicht erfasst. Auch die allgemeinen Funktionsprinzipien der Blockchain-Technologie werden aufgrund zahlreicher existierender Darstellungen und Erörterungen mit Blick auf die technische Funktionsweise allenfalls angerissen und als weitestgehend bekannt vorausgesetzt. Ebenso verhält es sich mit der geschichtlichen Entwicklung und einer vertieften Darstellung von technischen Grundlagen der Blockchain-Technologie.

26

Dieses Buch bietet daher Erkenntnisse für alle, die sich mit DAOs und Krypto-Themen beschäftigen. Gleichzeitig richtet sich die Arbeit auch an Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung, die den Blockchain-Standort Deutschland unterstützen und fördern wollen.

27

Abschließend sei festgehalten, dass der Fokus dieses Buches – wenn sich viele Prinzipien sicherlich auch auf zahlreiche andere Blockchain-Netzwerke übertragen ließen – mehrheitlich auf der Ethereum-Blockchain liegt.

42

Sundararajan

, The sharing economy: The end of employment and the rise of crowdbased capitalism, S. 18.

43

Mienert

, Dezentrale Autonome Organisationen als alternative Organisationsstruktur der Zukunft, REthinking: Law 2022, S. 29f.

44

Baur,

Die gesellschaftsrechtliche Außenhaftung für die Verbindlichkeiten von Decentralized Autonomous Organizations, S. 27.

II. Die allgemeine Funktionsweise der Blockchain-/Decentralized Ledger Technology (DLT) und DAOs

28

Die Blockchain – auch als Decentralized Ledger Technology (DLT) bezeichnet – kann als dezentrale Datenbank erklärt werden. Um ein verständliches Bild zu bekommen, könnte man auf Wikipedia verweisen, wo viele Änderungen an Artikeln stattfinden, aber in der „Artikelhistorie“ gespeichert werden und jederzeit von jedem eingesehen werden können, da die Einträge öffentlich zugänglich sind. Die Blockchain speichert ein Register von Vermögenswerten und Transaktionen innerhalb eines dezentralen Peer-to-Peer-Netzwerks.45 Werte werden virtuell über ein System gehandhabt, das keine zentrale Autorität kennt und dezentral und (normalerweise, aber nicht immer) demokratisch verwaltet wird.46 Einige würden sogar argumentieren, dass die Blockchain-Technologie – die ironischerweise einen sicheren direkten Handel mit weit entfernten Parteien und eine faire Umverteilung der Macht an die Massen gewährleistet – den ursprünglichen demokratischen Zielen, die zu den modernen westlichen Demokratien geführt haben, sehr nahe kommt.47 Auf diesen technischen Grundlagen setzen auch DAO auf.

45

Lehner

, Einsatz der Blockchain-Technologie im IP-Law, S. 45.

46

Burniske/Tatar

, Cryptoassets, Introduction S. xxiv.

47

Vigliotti/Jones

, The Executive Guide to Blockchain, S. 171.

1. Die Funktionsweise der Blockchain-Technologie/Decentralized Ledger Technology (DLT)

29

Man kann die Blockchain-Technologie als ein öffentliches Register bezeichnen, in dem nahezu unveränderliche, durch Kryptografie gesicherte Informationen darüber zu finden sind, welche Vermögenswerte zu welchem Teilnehmer der Blockchain gehören.48 Jeder Block enthält Daten, einen Hash und den Hash des vorangegangenen Blocks. Ein Hash ist eine mathematisch berechnete Zahl, die praktisch nicht nachgebildet werden kann.49 Man kann einen Hash mit einem Fingerabdruck vergleichen, da er immer eindeutig ist und einen Block und seinen Inhalt identifiziert.50 Sobald der Block erstellt ist, wird sein Hash berechnet. Jeder Block mit dieser Kettenstruktur ist identisch mit der anderen Datenstruktur mit einem Header, der den Merkle, den Zeitstempel für die Erstellung des Blocks und die Adresse des vorherigen Blocks als Hash-Schlüssel (Hash-Key) enthält.51 Wenn sich innerhalb des Blocks etwas ändert, ändert sich auch der gesamte Hash, wodurch der Block und alle weiteren Blöcke ungültig werden. Der Hash des vorherigen Blocks macht die Blockchain-Technologie so sicher, weil er jeden Block mit einem anderen verbindet und jede Änderung von jedem Knoten des Systems überprüft wird (Abbildung Nr. 2). Jeder Server speichert den gesamten Blockchain-Datensatz und führt ähnliche Aufgaben parallel aus. Diese Server werden als Full-Nodes einer Blockchain bezeichnet.52 Da jede Transaktion von jedem Knoten der Blockchain überprüft wird, bevor sie von der Blockchain aufgezeichnet wird, und aufgrund des ausgeklügelten digitalen Signierverfahrens (vgl. Abbildung Nr. 3) ist das System ziemlich sicher.53

Abbildung Nr. 2 – Diagramm der Hash-Funktion54Die Hash-Funktion lässt sich am besten durch einen Blick auf die Bitcoin-Blockchain veranschaulichen. Jeder vorhergehende Hash in jedem vorhergehenden Block muss im nächsten Block gespiegelt werden, um die Kette der Blöcke als Ganzes zu vervollständigen.

Abbildung Nr. 3 – Diagramm des Transaktionsprozesses auf der Bitcoin-Blockchain55Auf der Abbildung wird der Transaktionsprozess der Bitcoin-Blockchain in einem Diagramm dargestellt.

30

Es gibt inzwischen zahlreiche unterschiedliche Ausprägungen von Blockchain bzw. DLT-Protokollen oder ähnlichen Technologien. Zu erwähnen – aber nicht weiter zu vertiefen – seien hier der Vollständigkeit halber DAGs (auch D.A.G.s – Directed Acyclic Graphs), Hashgraphs (Gossip about Gossip) und DTA (Distibuted Hash Tables). Ferner gibt es auch zahlreiche dezentrale Speichersysteme wie IPFS oder Arweave Permanent Information Storage.

48

Ølnes/Jansen

, Blockchain Technology as Information Infrastructure in the Public Sector, S. 19.

49

Burke

, Financial Services in the Twenty-First Century, S. 142.

50

Ølnes/Jansen

, Blockchain Technology as Information Infrastructure in the Public Sector, S. 31.

51

Erdem/Altun

, Redesigning Current Banknotes with Blockchain Infrastructure: A Model Proposal, S. 50.

52

Yano/Dai/Masuda/Kishimoto

, Blockchain and Crypto Currency – Building a High Quality Marketplace for Crypto Data, S. 5.

53

Dayi

, The Global Financial System’s New Tool: Digital Money, S. 30.

54

Bitcoindeveloper

, Bitcoin developer guide, abrufbar unter: https://developer.bitcoin.org/devguide/block_chain.html, (zuletzt aufgerufen am 12.01.2024).

55

Nakamoto

, Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System, veröffentlicht am 31.10.2008, abrufbar unter: https://bitcoin.org/bitcoin.pdf, (zuletzt aufgerufen am 12.01.2024).

2. Die Funktionsweise von DAOs

31

DAOs bestehen in der Regel aus einer Sammlung von Smart Contracts, die keinen Eigentümer haben.56 Ein Smart Contract ist ein Softwareprogramm, das Bedingungen beinhaltet, deren Erfüllung eine spezifische Folgeoperation durch den in dem Programm enthaltenen Code auslöst. Dieser Code wird auf den Computern von Minern oder Netzwerkunterstützern, sogenannten Nodes, ausgeführt und die Ergebnisse der Operationen werden wiederum dauerhaft im Register gespeichert, was eine unveränderliche Aufzeichnung gewährleistet. Darüber hinaus sind Smart Contracts in der Regel mit einer Wallet-Adresse verbunden, die es ermöglicht, Kryptocoins an sie zu senden.57

32

In Verbindung mit sogenannten „Oracles“ – die Ereignisse aus der realen Welt widerspiegeln (z.B. die API zu einer Zeitung mit Wetterdaten etc.) – ist es möglich, Smart Contracts zu individualisieren und bestimmte Ereignisse zur Ausführung bestimmter Entscheidungen zu nutzen. Eine solche Organisation kann global agieren, ohne einen gemeinsamen Standort innerhalb bestimmter Landesgrenzen zu haben.58 Ihre Operationen werden durch einen auf der Blockchain bereitgestellten Code gesteuert, und sie sind auf ein digitales Währungskonto angewiesen, um ihre Operationen zu finanzieren und sich über einen längeren Zeitraum zu erhalten. Eine solche DAO erhält alle Verfügungsgewalt über die ihr zur Verfügung gestellten finanziellen Einheiten und kann die hinterlegten Werte (in der Regel ETH-Coins) einerseits zur Aufrechterhaltung ihres Betriebs und andererseits zur Erfüllung der programmierten Zielfunktion verwenden. Solche Zielfunktionen können ganz unterschiedlich sein. So gab es einmal eine DAO, die das Ziel hatte, die eine Kopie der Verfassung der Vereinigten Staaten zu kaufen.59 In diesem Fall konnte die DAO – nachdem sie genügend Geld von ihren Unterstützern gesammelt hatte – am Bieterverfahren teilnehmen, bis der verfügbare Betrag erschöpft war. Und solange eine DAO ein Blockchain-basiertes Netzwerk – auf dem sie operiert – für die von ihr benötigten Ressourcen (z.B. Energie oder Speicher) bezahlen kann und es einen Zweck gibt, der Aufgaben stellt, kann sie unabhängig vom Willen ihrer ursprünglichen Entwickler weiterarbeiten.60 Eine DAO kann über einen längeren Zeitraum ohne Abhängigkeit von einer dritten Partei weiterarbeiten. Diese Eigenschaften bedeuten, dass keine Institution zersetzenden Druck auf eine DAO ausüben oder sie zwingen kann, auf eine bestimmte Weise zu handeln. Ebenso wenig kann jemand die Vermögenswerte der Organisation beschlagnahmen oder anderweitig kontrollieren, es sei denn, die der DAO zugrunde liegende Blockchain wird kompromittiert oder derartige Möglichkeiten werden im Voraus in das zugrunde liegende Blockchain-Protokoll eingebaut.61 Wie jede Organisation zielt auch eine DAO darauf ab, sich im Laufe der Zeit selbst zu erhalten, indem sie die zur Aufrechterhaltung ihres Betriebs erforderlichen Ressourcen anhäuft.62 In diesem Sinne ist der Bitcoin auch eine DAO, allerdings mit nur einem Anwendungsfall, nämlich um Transaktionen zu ermöglichen und als Wertaufbewahrungsmittel zu dienen. Und je nachdem, wie sie beschaffen ist, haben die Menschen möglicherweise keinen Einfluss mehr darauf, was eine DAO tut. Es handelt sich um eine Institution, die quasi selbstverwaltend arbeitet. Sie hat eine Reihe von Verhaltensregeln gespeichert und muss nach diesen Regeln arbeiten.

56

Baur

, Die gesellschaftsrechtliche Außenhaftung für die Verbindlichkeiten von Decentralized Autonomous Organizations, S. 35.

57

Baur

, Die gesellschaftsrechtliche Außenhaftung für die Verbindlichkeiten von Decentralized Autonomous Organizations, S. 35.

58

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 143f.

59

Kastrenakes

, Crypto collective raises $27 million to bid for rare copy of US Constitution, in: theverge.com, vom 17.11.2021, abrufbar unter: https://www.theverge.com/2021/11/17/22787993/constitutiondao-crypto-buy-us-constitution-copy-sothebysethereum, (zuletzt aufgerufen am 12.01.2024).

60

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 148.

61

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 148f.

62

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 149.

III. Die Entwicklung von Blockchain-Technologie

33

Das grundlegende Konzept der Blockchain-Technologie existiert bereits seit geraumer Zeit. So wurde schon 1988 von Timothy May in seinem vielbeachteten Crypto Manifest63 beschrieben, dass das Internet mit den Fortschritten der öffentlichen Kryptografie schon sehr bald Einzelpersonen und Gruppen dazu in die Lage versetzen würde, auf anonyme Weise mittels nicht zurückverfolgbarer Netzwerke zu kommunizieren, Geschäfte zu tätigen und elektronische Verträge auszuhandeln, ohne jemals den wahren Namen oder die rechtliche Identität des anderen zu kennen und es zu einer Abkoppelung des Einzelnen vom Staat kommen würde, was unsere Vorstellungen von Vertrauen und Reputation völlig verändern würde.64 Das alles folgte dem Gedanken, dass das Internet in seiner ursprünglich erträumten Ausgestaltung ein anarchischer Ort ohne Gesetze, eine Welt für sich sein sollte, wo traditionelle Rechtskonzepte wie zum Beispiel Immaterialgüterrechte (also Patentschutz u.ä.) keine Akzeptanz finden sollten.65

34

Doch nach und nach hat sich durch das Aufkommen von Mobiltelefonen, App-Stores und Cloud-Computing-Plattformen ein wesentlich stärker zentralisiertes Internet herausgebildet, das von einer Handvoll Internetunternehmen dominiert und maßgeblich weiterentwickelt wurde, wobei sowohl der Informationsfluss als auch die meisten denkbaren wirtschaftlichen Interaktionen keinesfalls mehr frei, sondern unter dem Auge dieser Intermediäre stattfanden.66

35

Die rückverfolgbare Natur von IP-Adressen, Cookies, Trojanern und viele weitere technische Entwicklungen sorgten dafür, dass die Nutzer im Internet gläsern und durchschaubar wurden.67

36

Hinzu kam, dass die Entwicklung vom anfangs digitalen wilden Westen auch durch nationale Gesetzgebung immer weiter eingeschränkt und durchreguliert wurde.68

37

Zum Teil durch hierarchische und nicht minder bürokratische Regelungen, bei denen staatliche Behörden als zentralisierte Kontrollpunkte („Centralized Points of Control“) dienten69 und damit ein gut reguliertes Marktumfeld – auf dem sich große Spieler sicher bewegen und die kleinen Spieler hinten überkippen – geschaffen haben.

38

Die Hoffnung, eine offene Gesellschaft im Netz zu formen und sich der Kontrolle von Regierungen und dominanten Internetkonzernen zu entziehen, bestand jedoch fort und fand Ausdruck in den vielen digitalen Softwarelösungen, demokratischen Messenger Services, digitalen Verträgen, die auf der ganzen Welt erdacht, programmiert und schließlich Open Source (also zur freien Verwendung) bereitgestellt wurden.70 Der wohl mächtigste Gedanke, der sich aus den Träumen dieser so genannten „Cyberpunks“ ableiten ließ, war wohl die Hoffnung, ein autonomes, anonymes und nicht oder nur bedingt nachverfolgbares Zahlungssystem unter Anwendung der Kryptografie zu schaffen.71 Dies sicherlich auch als naheliegendster erster Anwendungsfall, weil es bis in die heutige Gegenwart deutlich länger dauert, Geld elektronisch zu übermitteln, was auch mit zum Teil höheren Kosten verbunden ist (eine Zahlung von Micropayments scheidet von vornherein aus), insbesondere, wenn über Landesgrenzen hinweg überwiesen werden soll.72

39

Bereits 1988 erkannte Timothy May, dass in naher Zukunft kryptografische Werkzeuge neue Formen und Märkte erschließen würden, in denen sich die Teilnehmer völlig anonym gegenüberstehen und trotzdem ihre Verträge aushandeln könnten, ohne jemals in den Genuss zu kommen, ihr Gegenüber – sei es nun ein Mensch oder eine Maschine – wirklich kennen, geschweige denn identifizieren zu können.73 So gesehen ein früher Vorbote vom Private- und Public Key und dem gegenwärtigen Interagieren im Web 3.0 aus den 1990er Jahren. Um die gleiche Zeit herum wurde der Gedanke der sich selbst besitzenden Firma entwickelt – wie er auch von Meir Dan-Cohen vorgeschlagen wurde – als eine moderne Firma, die eine Künstliche Intelligenz zur Anwendung bringt, die wiederum darauf bedacht ist, ihre veräußerten Anteile (wie bei einem Wandeldarlehen) auf dem Markt zurückzukaufen und dadurch frei und ohne Besitzer zu werden. Es ist die Blockchain-Technologie und darauf aufsetzende DAOs, die diese Vision in die Realität zu übertragen vermag.74

40

1991 wurde dann ein erstes Blockchain-System von Stuart Haber and Scott Stornetta entwickelt, wenngleich man die damalige Entwicklung mit den gegenwärtigen Konzepten kaum noch vergleichen kann.75 Es ging um das Verbinden von Blöcken mittels sog. Hashed Data.76

41

1994 wurde dann von David Chaum ein System vorgeschlagen, das die Erstellung und den Transfer von elektronischem Bargeld ermöglichen sollte, ohne dass die Nutzer persönliche Daten preisgeben mussten. Und schließlich ein Unternehmen namens DigiCash gegründet wurde, dessen Ziel es war, eine digitale Währung herauszugeben, die mittels eines digitalen Unterschriftensystems die Validierung von Transaktionen zwischen Parteien sicherstellen konnte.77

63

May

, The Crypto Anarchist Manifesto, vom 22.11.1992.

64

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 7 m.w.N.

65

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 7 m.w.N.

66

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 7 m.w.N.

67

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 68 m.w.N.

68

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 50 m.w.N.

69

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 53.

70

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 18f. m.w.N.

71

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 19.

72

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 63 m.w.N.

73

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 81 m.w.N.

74

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 146.

75

Haber/Stornetta

. How to time-stamp a digital document, Journal of Cryptology, 3(2): 99–111, January 1991.

76

Treiblmaier/Clohessy

, Blockchain and Distributed Ledger Technology Use Cases, S.v.

77

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 19 m.w.N.

1. Das Bitcoin Whitepaper

42

Als Satoshi Nakamoto dann – inmitten einer der bisher katastrophalsten internationalen Wirtschaftskrisen der Menschheit – am 31.10.2008 das Bitcoin Whitepaper als Reaktion auf ein instabiles internationales Banken-System veröffentlichte, erblickte eine neue Währung das Tageslicht und versprach eine Abkehr von einem durch Regierungen und Zentralbanken regulierten Wirtschaftswesen, das nunmehr deterministisch durch Code ausgeführt und mittels Kryptografie gesichert wurde.78 Mit dem Bitcoin als „Urform“ schuf er die Grundlage für die DLT (Decentralized Ledger Technology), also die Blockchain-Technologie).79

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Wer, was oder vielleicht sogar wie viele Satoshi Nakamoto es gibt, ist bis heute ein ungelöstes Rätsel, über das viel spekuliert wird. Die wahre Identität des Schöpfers der Bitcoin-Blockchain ist bis dato ungeklärt. Sein Krypto-Vermögen wurde seit 2011 nicht mehr bewegt. Das muss aber nichts heißen – auch wenn die meisten Bitcoin-Experten sich das so erklären, dass Satoshi Nakamoto bereits verstorben sein dürfte – da es immer mal wieder sehr alte Bitcoin-Bestände gibt, die über Jahre hinweg nicht bewegt wurden und dann ganz plötzlich doch wieder aktiviert wurden.80 Und man nicht weiß, mit welcher Motivlage sich Satoshi Nakamoto zurückgezogen hat. Es ist jedenfalls naheliegend, dass Satoshi Nakamoto mehr als nur eine einzige Wallet gehabt haben könnte.

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Bisher haben zentralisierte Datenbanken im sog. Backend das Rückgrat einer jeden Plattform, Webseite oder App gebildet, doch das ändert sich durch intermediärfreie „Peer-to-Peer“ operierende Blockchain-Lösungen, die von zentralistischer Kontrolle losgelöst sind und stattdessen bunt verteilt auf einer Vielzahl von Systemen (Nodes) laufen und über einen ausgefeilten Konsensus-Mechanismus (egal, ob es nun PoW, PoS oder D-PoS oder etwas ganz anders sei) maximale Sicherheit versprechen.81 Wo auch immer bis Dato ein zentralisierter Mittelmann erforderlich war, dem man Vertrauen entgegenbringen musste (z.B. eine Bank oder ein Grundbuchamt), kann die Blockchain-Technologie dieses Erfordernis aushebeln und damit nahezu jeden Bereich der Wirtschaft revolutionieren.82 Dass eine neue Art Datenbank einer Art Kassenbuch bzw. Ledger schließlich als Infrastruktur für völlig neue digitale Infrastrukturen dienen kann und dezentrale Anwendungen (so genannte D-Apps) ermöglicht, verändert sukzessive das Internet, die KI-Technologien und schließlich das gesellschaftliche Zusammenleben.83Satoshi Nakamoto hat die erste Generation von Blockchains geschaffen und in die reale Welt eingeführt. Das größte Problem von Bitcoin ist aktuell der immense Energieverbrauch, um die Sicherheit des Netzwerkes im Zuge des Mining-Prozesses zu garantieren.

78

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 205.

79

Baur

, Die gesellschaftsrechtliche Außenhaftung für die Verbindlichkeiten von Decentralized Autonomous Organizations, S. 32f.

80

Andrew Throuvalas

, Satoshi-Era Bitcoin Address Moves $9.6 Million in BTC After 11 Years – Assuming the coins were sold, the owner reaped a 120,000,000 % profit, in: Decrypt, vom 08.02.2023, abrufbar unter: https://decrypt.co/120905/dormant-bitcoinaddress-moves-400-btc-after-11-years, (zuletzt aufgerufen am 12.01.2024).

81

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 33.

82

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 205f.

83

De Filippi/Wright

, Blockchain and the Law, S. 27 m.w.N.

2. Der Energieverbrauch von Blockchain-Anwendungen

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Der „Proof-of-Work“ Mechanismus funktioniert über komplexe mathematische Rätsel, welche die sog. Miner unter Anwendung von Computern und hoher Rechenleistung lösen müssen. Auf diese Weise werden Transaktionen auf der Blockchain validiert und gleichzeitig neue Einheiten der Kryptowährung erzeugt und an die Miner ausgeschüttet. Die dabei verwendeten Computer haben einen extrem hohen Energieverbrauch und erzeugen so hohe CO2-Emissionen.84 Sofern man hier keine adäquate Lösung finden sollte in Form von z.B. grünen Energien (exemplarisch: Solarenergie, Windkraft, Wasserkraft) oder durch eine Veränderung der Mining-Infrastruktur mittels eines BIP (Bitcoin Improvement Proposal – hierbei handelt es sich um ein technisches Dokument, in dem Änderungen, Ideen oder Erweiterungen für die Bitcoin-Blockchain vorgeschlagen werden), wie es auch 2022 bei Ethereum mit der Umstellung von Proof-of-Work (PoW) auf Proof-of-Stake (PoS) erfolgte, könnte das dem Bitcoin mit Blick auf Klimawandel möglicherweise seine Salonfähigkeit nehmen.85 Geschätzt wird, dass die Kryptowährungen weltweit bis zu 240 Twh pro Jahr verbrauchen. Dabei entfallen ca. 130 Twh auf Bitcoin.86 Damit haben wir einen gegenwärtigen CO2-Ausstoß, der Ländern wie Argentinien, Australien87 oder Österreich gleichkommt.88 So ruft allein Bitcoin 0,15 % von der gesamten Energieproduktion weltweit ab.89 Im schlimmsten Fall – sofern die Bitcoin-Community hier keine Lösung annehmen möchte – werden ihr ab einem gewissen Punkt und mit fortschreitenden Klimawandel solche Lösungen entweder indirekt von der Politik aufgezwungen werden (z.B. durch direkte Handelsverbote, hohe Besteuerungen von Bitcoin-Ver- und -Ankäufen, Besteuerung nach CO2 und Kilojoule sowie eine gesellschaftliche Ächtung) oder sich entscheidende Investoren abwenden, um nicht unter politische Sanktionen zu fallen. So wie auch der US-amerikanische (Internet-, Automobil- und Weltraum-) Unternehmer Elon Musk für den amerikanischen Elektromobilbauer Tesla am 13.05.2021 verkündete, dass man keine Bitcoin-Zahlungen mehr aufgrund der Energieineffizienz und des Umstandes, dass sehr viele fossile Energieträger und insbesondere Kohle für das Erzeugen von Bitcoin verbrannt werden, als Zahlungsmittel annehmen werde.90 Innerhalb von etwa einer Stunde stürzte der Wert eines Bitcoins um mehr als 5.000 USD von über 53.000 USD auf weniger als 48.000 USD ab.91 Gleichzeitig erklärte er aber auch, dass er die unbestreitbaren Vorteile von Kryptowährungen sehe und auf solche umsteigen werde, deren Energieverbrauch unterhalb von 1 % des Energieverbrauchs von Bitcoin läge.92 Dann könnte es sein, dass der Bitcoin signifikant an Bedeutung verliert und möglicherweise eines Tages nur noch geschichtliche Bedeutung mit Blick auf das Etablieren der Blockchain-Technologie haben könnte. Da sich die Bitcoin-Community dessen aber bewusst ist, kann man im Idealfall davon ausgehen, dass frühzeitig neue Vorschläge für eine bessere Energieeffizienz Anklang finden und das Netzwerk sich weiterentwickeln wird.

84

Straube

, Ethereum: Vom CO2-Emittenten zum grünen Vorreiter, ESGZ 2023, Vol. 5, S. 55.

85

Straube

, Ethereum: Vom CO2-Emittenten zum grünen Vorreiter, ESGZ 2023, Vol. 5, S. 55.

86

Straube

, Ethereum: Vom CO2-Emittenten zum grünen Vorreiter, ESGZ 2023, Vol. 5, S. 54f. m.w.N.; vgl. auch: