Bankaufsichtliches Risikomanagement - Silvio Andrae - E-Book

Bankaufsichtliches Risikomanagement E-Book

Silvio Andrae

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Beschreibung

Turbulente Zeiten für die Banken- und Finanzmarktregulierung. Das anwendungsorientierte Buch stellt die komplexen Regelungen umfassend dar. Themen: - Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung - Offenlegung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen - Anforderungen an das Risikomanagement im Detail - Derivateregulierung (EMIR) - Anforderungen zum Vertrieb und Handel von Wertpapieren (MiFID2/MiFIR) - Anforderungen für Nichtbanken (Versicherungen, Investmentfonds, Hedgefonds)Darüber hinaus werden die Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen den verschiedenen Themenbereichen aufgezeigt. Praktische Beispiele veranschaulichen die komplexe Materie.

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Seitenzahl: 1206

Veröffentlichungsjahr: 2018

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Inhaltsverzeichnis

Hinweis zum UrheberrechtImpressumVorwortAbkürzungsverzeichnis1   Einleitung2   Regulierung von Banken2.1   Bankenregulierung2.1.1   Regulierung und Beaufsichtigung einer Bank2.1.1.1   Kategorisierung von Banken2.1.1.2   Mikro- vs. makroprudenzielle Perspektive2.1.2   Geschäfts- und Produktregulierung2.1.2.1   Einlagen2.1.2.2   Kredite2.1.2.3   Vermittelte Wertpapiere2.1.2.4   Derivate2.2   Regulierungs- und Aufsichtsrahmen2.2.1   Internationale Ebene2.2.1.1   Finanzstabilitätsrat2.2.1.2   Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht2.2.1.3   Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden2.2.1.4   Internationaler Währungsfonds2.2.2   Europäische Ebene2.2.2.1   Europäische Finanzaufsichtsbehörden2.2.2.2   Europäische Zentralbank2.2.2.3   Europäischer Ausschuss für Systemrisiken2.2.3   Nationale Ebene2.2.3.1   BaFin/Deutsche Bundesbank2.2.3.2   Ausschuss für Finanzstabilität2.2.4   Ausblick und Weiterentwicklung2.3   Bankenunion2.3.1   Von Basel I zu Basel IV2.3.1.1   Basel I2.3.1.2   Basel II2.3.1.3   Basel III2.3.1.4   Basel IV2.3.2   Umsetzung in Europa2.3.2.1   Gesetzgebungsprozess2.3.2.2   Level 1: CRR/CRD2.3.2.3   Level 2: Technische Standards2.3.2.4   Ausblick und Weiterentwicklung2.3.3   Einheitlicher Aufsichtsmechanismus2.3.3.1   Aufgaben2.3.3.2   Krisenfall2.3.4   Sanierung und Abwicklung2.3.4.1   Sanierungs- und Abwicklungsinstrumente2.3.4.2   Abwicklungsverfahren2.3.5   Einlagensicherung2.3.5.1   Einlagensicherungssysteme2.3.5.2   Weiterentwicklung2.4   Kapital- und Liquiditätsvorschriften (Säule 1)2.4.1   Quantitative Kapitalvorgaben2.4.1.1   Eigenkapitalquoten2.4.1.2   Kapitalpuffer2.4.1.2.1   Kapitalerhaltungspuffer2.4.1.2.2   Antizyklischer Kapitalpuffer2.4.1.2.3   Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute2.4.1.2.4   Kapitalpuffer für andere systemrelevante Institute2.4.1.2.5   Systemrisikopuffer2.4.1.2.6   Kombinierte Kapitalpufferanforderung2.4.1.3   Zusätzliche Kapitalerfordernisse2.4.1.4   Kapitaluntergrenzen2.4.1.4.1   Ermittlung des Basel I-Floors2.4.1.4.2   Ausblick und Weiterentwicklung2.4.1.5   Verschuldungsquote2.4.1.5.1   Berechnungsvorschrift2.4.1.5.2   Wechselwirkungen2.4.1.5.3   Ausblick und Weiterentwicklung2.4.2   Qualitative Eigenmitteldefinition2.4.2.1   Kapitaldefinitionen2.4.2.1.1   Hartes Kernkapital2.4.2.1.2   Zusätzliches Kernkapital2.4.2.1.3   Ergänzungskapital2.4.2.2   Ausschüttungen für Kapitalinstrumente2.4.2.3   Aufsichtliche Korrekturposten2.4.2.3.1   Verbriefte Aktiva2.4.2.3.2   Absicherung von Zahlungsströmen eigener Verbindlichkeiten2.4.2.3.3   Zusätzliche Bewertungsanpassungen2.4.2.3.4   Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Zeitwertbilanzierung2.4.2.4   Kapitalabzüge2.4.2.4.1   Eigene Kapitalinstrumente2.4.2.4.2   Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuern2.4.2.4.3   Beteiligungen2.4.2.4.4   Verluste des laufenden Geschäftsjahres2.4.2.4.5   Immaterielle Vermögensgegenstände2.4.2.4.6   Wertberichtigungsvergleich2.4.2.5   Kapital aus Minderheitenanteilen2.4.2.6   Ausblick und Weiterentwicklung2.4.3   Kreditrisiko2.4.3.1   Kreditrisikostandardansatz2.4.3.1.1   Anrechnungsbeträge, Positionswerte und Bemessungsgrundlage2.4.3.1.2   Externe Ratings2.4.3.1.3   Positionsklassen und Risikogewichte2.4.3.1.4   Ausblick und Weiterentwicklung2.4.3.2   Interner Rating-basierter Ansatz (IRBA)2.4.3.2.1   Anrechnungsbeträge2.4.3.2.2   IRB-Berechnungsvorschrift2.4.3.2.3   Forderungsklassen2.4.3.2.4   IRB-Besonderheiten2.4.3.2.5   IRB-Mindestanforderungen2.4.3.2.6   Parameterschätzungen2.4.3.2.7   Teilanwendung (Partial Use)2.4.3.2.8   Zulassung und Genehmigung2.4.3.2.9   Ausblick und Weiterentwicklung2.4.3.3   Einfluss von IFRS 92.4.3.3.1   Risikovorsorge auf Basis der erwarteten Verluste2.4.3.3.2   Aufsichtsrechtliche Behandlung der Risikovorsorge nach IFRS 92.4.4   Verbriefungen2.4.4.1   Kreditrisikostandardansatz2.4.4.2   IRBA-Ansätze2.4.4.3   Ausblick und Weiterentwicklung2.4.4.3.1   Neue Methodenhierarchie und Ausgestaltung2.4.4.3.2   Kriterien für STS-Verbriefungen2.4.4.3.3   Eigenmittelanforderungen für STS-Verbriefungen2.4.5   Kreditrisikominderungstechniken2.4.5.1   Allgemeine Anforderungen2.4.5.2   Finanzielle Sicherheiten2.4.5.2.1   Einfache Sicherheitenmethode2.4.5.2.2   Umfassende Sicherheitenmethode2.4.5.3   Grundpfandliche Sicherheiten2.4.5.3.1   Anerkennungsvoraussetzungen2.4.5.3.2   Wertansätze2.4.5.4   Kreditrisikominderungseffekte2.4.5.5   Ausblick und Weiterentwicklung2.4.6   Kontrahentenausfallrisiko2.4.6.1   Marktbewertungsmethode2.4.6.1.1   Berechnungsvorschrift2.4.6.1.2   Weiterentwicklung zum Standardansatz2.4.6.2   Laufzeitmethode2.4.6.2.1   Berechnungsvorschrift2.4.6.2.2   Weitentwicklung der Laufzeitmethode2.4.6.3   Interne Modelle Methode (IMM)2.4.6.3.1   IMM-Berechnungsvorschrift2.4.6.3.2   IMM-Mindestanforderungen2.4.7   CVA-Risiko2.4.7.1   Standardmethode2.4.7.2   Fortgeschrittene Methode2.4.7.3   Alternative Methode2.4.7.4   Ausblick und Weiterentwicklung2.4.7.4.1   Standardansatz2.4.7.4.2   Basisansatz2.4.7.4.3   Vereinfachter CVA-Ansatz2.4.8   Marktrisiko2.4.8.1   Abgrenzung Handelsbuch vs. Bankbuch2.4.8.1.1   Handelsabsicht2.4.8.1.2   Ausblick und Weiterentwicklung2.4.8.2   Bagatellgrenzen2.4.8.2.1   Aktuelle Grenzen2.4.8.2.2   Ausblick und Weiterentwicklung2.4.8.3   Standardmethoden2.4.8.3.1   Bildung von Nettopositionen2.4.8.3.2   Zinsrisiko2.4.8.3.3   Aktienkursrisiko2.4.8.3.4   Fremdwährungsrisiko2.4.8.3.5   Rohwarenrisiko2.4.8.3.6   Abwicklungs- und Lieferrisiko2.4.8.3.7   Vorleistungsrisiko2.4.8.3.8   Weiterentwicklung der Standardmethoden2.4.8.4   Interne Modelle Methode (IMA)2.4.8.4.1   IMA-Berechnungsvorschrift2.4.8.4.2   Risikomaße2.4.8.4.3   Weiterentwicklung IMA-Modelle2.4.9   Operationelle Risiken2.4.9.1   Basisindikatoransatz (BIA)2.4.9.2   Standardansatz (STA)2.4.9.3   Fortgeschrittene Methode (AMA)2.4.9.3.1   Qualitative Anforderungen2.4.9.3.2   AMA-Berechnungsvorschrift2.4.9.3.3   Validierung2.4.9.4   Ausblick und Weiterentwicklung2.4.10   Liquiditätsrisiken2.4.10.1   Liquiditätsdeckungsquote2.4.10.1.1   Liquiditätspuffer2.4.10.1.2   Zahlungsmittelabflüsse2.4.10.1.3   Zahlungsmittelzuflüsse2.4.10.2   Strukturelle Liquiditätsquote2.4.10.2.1   Verfügbare stabile Refinanzierung2.4.10.2.2   Erforderliche stabile Refinanzierung2.5   Anforderungen an das Risikomanagement (Säule 2)2.5.1   Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement2.5.1.1   Aufbau und Rolle der MaRisk2.5.1.2   Entwicklung der MaRisk2.5.1.3   Ausgewählte Elemente der MaRisk2.5.1.3.1   Strategien2.5.1.3.2   Internes Kontrollsystem2.5.1.3.3   Anforderungen an die Risikoberichterstattung2.5.1.3.4   Anforderungen an das Kreditgeschäft2.5.1.3.5   Anforderungen an das Handelsgeschäft2.5.1.3.6   Verteidigungslinien2.5.1.4   ICAAP: Risikotragfähigkeit2.5.1.4.1   Risikoinventur2.5.1.4.2   Risikomessmethoden2.5.1.4.3   Risikoüberwachung2.5.1.4.4   Risikosteuerung2.5.1.4.5   Ausblick und Weiterentwicklung2.5.1.5   ICAAP in einer „Best-Practice“-Bank2.5.1.5.1   Governance-Prinzipien2.5.1.5.2   Ökonomische Risikomessung2.5.1.5.3   Kapitalsteuerung2.5.1.5.4   Risikokultur2.5.1.5.5   Performancemanagement Kapital2.5.1.6   ILAAP: Wesentliche Eckpunkte2.5.1.7   ILAAP einer „Best practice“-Bank2.5.1.7.1   Risikoinventur2.5.1.7.2   Liquiditätsrisikostrategie2.5.1.7.3   Liquiditätsrisikomessung2.5.1.7.4   Liquiditätssteuerung2.5.1.7.5   Liquiditätsnotfallplan2.5.1.7.6   Strukturelle Liquiditätsrisiken2.5.1.7.7   Liquiditätsplanung2.5.1.7.8   Performancemanagement Liquidität2.5.1.8   Ausblick und Weiterentwicklung2.5.2   NPL-Management2.5.2.1   NPL-Strategie2.5.2.2   NPL-Steuerungsprozesse2.5.2.3   Forebearance-Lösungen2.5.2.4   Identifizierung von NPL-Positionen2.5.2.5   Wertminderungen und Abschreibungen2.5.2.6   Bewertung von Immobiliensicherheiten2.5.2.7   Best-Practice-Ansätze2.5.2.8   Ausblick und Weiterentwicklung2.5.3   Governance-Strukturen2.5.4   Vergütungsregeln2.5.4.1   CRD IV und Vergütung2.5.4.2   Die Institutsvergütungsverordnung2.5.4.3   Ausblick und Weiterentwicklung2.6   Offenlegung (Säule 3)2.6.1   Allgemeine Offenlegungsvorschriften2.6.1.1   Wesentlichkeit, Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnis2.6.1.2   Anwendungsbereich2.6.1.3   Format und Intervall2.6.2   Offenlegungsanforderungen für alle Institute2.6.2.1   Risikomanagement2.6.2.2   Unternehmensführung2.6.2.3   Eigenmittelstruktur und Eigenmittelausstattung2.6.2.4   Eigenmittelanforderungen2.6.2.4.1   Kreditrisiko2.6.2.4.2   Verbriefungen2.6.2.4.3   Kontrahentenausfallrisiko2.6.2.4.4   Marktrisiko2.6.2.4.5   Operationelle Risiken2.6.2.4.6   Zinsänderungsrisiko im Bankbuch2.6.3   Offenlegung bei Nutzung besonderer Instrumente2.6.3.1   Offenlegung bei Anwendung der IRB-Ansätze2.6.3.2   Kreditrisikominderungstechniken2.6.3.3   Offenlegung bei Anwendung des IMA2.6.4   Weitere Offenlegungsinformationen2.6.4.1   Antizyklischer Kapitalpuffer2.6.4.2   Systemrelevanz2.6.4.3   Unbelastete Vermögenswerte2.6.4.4   Verschuldung2.6.4.5   Ausblick und Weiterentwicklung2.7   Meldewesen2.7.1   Finanzinformationen2.7.1.1   Kerninformationen2.7.1.2   Notleidende und gestundete Forderungen2.7.1.3   Ausblick und Weiterentwicklung2.7.2   Kapitalinformationen2.7.2.1   Kerninformationen2.7.2.2   Verlustraten2.7.2.3   Großkredite2.7.2.4   Verschuldung2.7.3   Liquiditätsinformationen2.7.3.1   Liquiditätsdeckungsquote2.7.3.2   Strukturelle Liquiditätsquote2.7.3.3   Zusätzliche Liquiditätsparameter2.7.3.4   Refinanzierungspläne2.7.4   Belastete Vermögenswerte2.7.5   Benchmarking2.7.6   Nationales Meldewesen2.7.6.1   FinaRisikoV2.7.6.2   Millionenkredite2.7.6.3   Zinsrisikokoeffizient2.7.7   Bankstatistisches Meldewesen2.7.7.1   Bestandteile der Bankenstatistik2.7.7.2   AnaCredit2.7.7.3   Ausblick und Weiterentwicklung2.8   Sanierung und Abwicklung2.8.1   Wesentliche Elemente eines Sanierungsplans2.8.1.1   Strategische Analyse2.8.1.1.1   Unternehmensstruktur2.8.1.1.2   Geschäftsmodell2.8.1.1.3   Vernetzungsstrukturen2.8.1.2   Indikatoren2.8.1.3   Sanierungs-Governance2.8.1.4   Sanierungshandlungsoptionen2.8.1.5   Belastungstestanalysen2.8.1.6   Ausblick und Weiterentwicklung2.8.2   Abwicklungsplanung2.8.2.1   Abwicklungsfähigkeit2.8.2.2   Abwicklungsplan2.8.2.2.1   Identifizierung von Abwicklungshindernissen2.8.2.2.2   Durchführung der Abwicklung2.8.3   Abwicklungsinstrumente2.8.3.1   Unternehmensveräußerung2.8.3.2   Brückeninstitut oder Veräußerung von Vermögenswerten2.8.3.3   Bail-in2.8.3.3.1   TLAC-Konzept2.8.3.3.2   MREL-Konzept2.8.3.4   Ausblick und Weiterentwicklung2.9   Bankaufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess2.9.1   SREP-Leitlinien der EBA2.9.1.1   Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells2.9.1.2   Überprüfung der Governance- und Kontrollstrukturen2.9.1.3   Kapitaladäquanz2.9.1.4   Liquiditätsadäquanz2.9.1.5   SREP-Ergebnis2.9.2   Ausgestaltung der SREP-Leitlinien2.9.2.1   SREP des SSM2.9.2.1.1   Geschäftsmodellanalyse2.9.2.1.2   Kontrollstrukturen2.9.2.1.3   Kapital- und Liquiditätsadäquanz2.9.2.2   SREP der nationalen Aufsicht2.9.2.3   Ausblick und Weiterentwicklung3   Regulierung von Derivate- und Finanzmärkten3.1   Credit Counterparty Risk again3.1.1   Margining für OTC-Derivate3.1.2   Collateral Management3.1.3   Die Rolle von externen Ratings3.1.4   Back- und Stresstesting3.1.5   Dokumentationen3.1.5.1   Der Rahmenvertrag3.1.5.2   Der Schedule zum Rahmenvertrag3.1.5.3   Der Besicherungsanhang3.1.5.4   Die produktspezifischen Definitionen3.1.5.5   Die ISDA Protokolle3.1.5.5.1   Credit Default Swaps3.1.5.5.2   Exkurs: Die Finanzkrise, Kontrahentenausfallrisiken und CDS-Spreads3.1.5.5.3   ISDA 2014 Credit Definitions3.1.5.5.4   Kreditkrise und Standardisierung von Credit Default Swaps3.1.6   Credit Valuation Adjustment3.1.7   Fallstudie3.1.7.1   Credit Valuation Adjustment und Wrong-Way-Risk3.1.7.2   Recovery-Annahmen3.1.7.3   FVA3.1.7.4   Modellrisiko3.1.7.5   Ergebnisse3.2   OTC-Derivate3.2.1   EMIR-Anwendungsbereich3.2.2   Clearing-Pflicht und zentrale Gegenparteien3.2.3   Reporting und Transaktionsregister3.2.4   Risk Mitigation3.3   Finanzinstrumente3.3.1   Anlegerschutz3.3.2   Die gesetzlichen Marktsegmente3.3.3   Marktbezogene Themen3.3.4   Hochfrequenzhandel3.3.5   Rohstoffhandel3.4   Beipackzettel für Anlageprodukte3.5   Marktmissbrauch3.6   Benchmarks3.7   Kapitalmarktunion3.7.1   Nutzen und Ziele der Kapitalmarktunion3.7.2   Der Aktionsplan3.7.2.1   Der Aktionsplan – Phase 13.7.2.1.1   Verbriefungen3.7.2.1.2   Venture Capital3.7.2.1.3   Prospektverordnung3.7.2.1.4   Behandlung von Infrastrukturprojekten unter Solvency II3.7.2.1.5   Einheitlicher Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen3.7.2.1.6   Wirkungsanalyse der Finanzmarktregulierung3.7.2.1.7   Verbesserungen für Verbraucher3.7.2.2   Der Aktionsplan – Phase 23.7.2.2.1   Umstrukturierungen und Unternehmensinsolvenzen3.7.2.2.2   Förderung von Kapitalbeteiligungen3.7.2.3   Weitere Tätigkeitsfelder3.7.2.3.1   Rolle von FinTech3.7.2.3.2   Klimaübereinkommen und CO2-arme Wirtschaft4   Regulierung von Nichtbanken4.1   Versicherungen4.1.1   Säule 1 von Solvency II4.1.1.1   Das Marktrisikomodul des Standardmodels4.1.2   Säule 2 von Solvency II4.1.3   Säule 3 von Solvency II4.1.4   Versicherungen und Systemrisiken4.1.5   Wechselwirkungen zur Regulierung von Banken4.2   Investmentfonds4.2.1   OGAW/UCIT4.2.1.1   OGAW V4.2.1.2   OGAW VI4.2.1.3   Europäische langfristige Investmentfonds: ELTIF4.2.2   Alternative Investmentfonds: AIFMD/AIFMR4.2.3   Das Kapitalanlagegesetzbuch4.2.3.1   Anlegertypen nach dem KAGB4.2.3.2   Die KVG4.2.3.3   Anforderungen an das Risiko- und Liquiditätsmanagement4.2.3.4   Auslagerungen4.2.3.5   Verwahrstellen4.2.3.6   Zulässige Vermögensgegenstände4.2.3.7   Bewertungen von Fondspositionen4.2.3.8   Vertrieb4.2.4   Wechselwirkungen der Regulierung von Banken und Fonds4.2.5   Systemische Relevanz von Fonds5   Kumulierte Auswirkungen5.1   Auswirkungen während der Übergangsphase5.2   Kumulierte Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle von Banken5.3   Kumulierte Auswirkungen auf andere Finanzdienstleister und die Finanzmärkte5.4   Kumulierte Auswirkungen auf die Realwirtschaft6   Trends im Risikomanagement6.1   Hohe Regelungstiefe6.2   Veränderte Kundenbedürfnisse6.3   Technologische Entwicklungen6.4   Neue Risiken6.5   Objektivierung der Risikofunktion6.6   Steigender Kostendruck6.7   Anhaltende Disintermediation7   Zusammenfassung8   Literatur8.1   Gesetzestexte und aufsichtliche Dokumente8.1.1   Dokumente des Finanzstabilitätsrates8.1.2   Dokumente des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht8.1.3   Dokumente der EU-Kommission8.1.4   8.1.4 Dokumente des Rates der EU8.1.5   Dokumente der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA’s)8.1.6   Dokumente der Europäischen Zentralbank (EZB)8.1.7   EU-Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse18.1.8   Nationale Gesetze und Dokumente8.2   Weitere QuellenStichwortverzeichnis
[1]

Hinweis zum Urheberrecht

Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft · Steuern · Recht GmbH, Stuttgart

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

Print:ISBN: 978-3-7910-3586-4Bestell-Nr.: 16604-0001ePDF:ISBN: 978-3-7910-3641-0Bestell-Nr.: 16604-0150ePub:ISBN: 978-3-7910-4139-1Bestell-Nr.: 16604-0100

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

© 2017 Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft · Steuern · Recht [email protected]

Umschlagentwurf: Goldener Westen, BerlinUmschlaggestaltung: Kienle gestaltet, StuttgartSatz: Claudia Wild, Konstanz

Mai 2018

Schäffer-Poeschel Verlag StuttgartEin Unternehmen der Haufe Group

Vorwort

Die europäischen Finanzmärkte haben nunmehr eine beinahe neunjährige Phase der Einführung neuer regulatorischer Anforderungen hinter sich. Sie betreffen neben den Märkten als solche auch die unterschiedlichen Typen von Finanzinstitutionen, wie z. B. Banken, Versicherungen und Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Obwohl die Implementierungsphase von „Basel III“ noch nicht abgeschlossen ist, stehen mit „Basel IV“ weitere große Reformpakete für das Kredit- und Handelsgeschäft von Banken an. Mit MiFID II/MiFIR sowie EMIR II werden die Finanz- und speziell die Derivatemärkte einer neuen Regulierung unterworfen. Mit der Alternative Investment Fund Manager Directive (AIMFD) bzw. Solvency II geschieht dies auch für Hedgefonds und geschlossene Fonds bzw. Versicherungen. Gleichzeitig wurde mit der Erweiterung der Kompetenzen der EZB eine einheitliche Bankenaufsicht im Euroraum geschaffen, welche durch einen gemeinsamen Abwicklungsmechanismus für schiefliegende Banken ergänzt wird. Letzterer wird durch Neuregelungen der Verlustbeteiligungen (TLAC/MREL) für Gläubiger und Anteilseigener von Banken flankiert. Insgesamt wird damit die Forderung von Pittsburgh in 2009 eingelöst, wonach kein Produkt, kein Markt und kein Finanzakteur mehr unreguliert und unbeaufsichtigt bleiben darf.[2]

Die grundlegend veränderten regulatorischen Rahmenbedingungen verursachen einen hohen Anpassungsdruck auf die Geschäftsmodelle der Finanzinstitutionen. So reduziert die Liquiditätdeckungsquote (LCR) die Profitabilität der Vermögenswerte von Banken, während die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) die Kosten der Verbindlichkeiten erhöht, um nur eines von vielen Beispielen zu nennen. Die regulatorisch bedingten Erosionen der Geschäftsmodelle von Banken werden verstärkt durch das lang anhaltende Niedrigzinsumfeld. Durch Digitalisierung steigen nicht nur die technologischen Herausforderungen, vielmehr erwachsen den etablierten Häusern neue Konkurrenten, wie z. B. die Fintechs, oder werden durch neue Technologien, wie z. B. Blockchain, Geschäftsmodelle von Finanzintermediären als solche in Frage gestellt.[3]

Die Kombination aus grundlegend veränderten regulatorischen Rahmenbedingungen, Niedrigzinsumfeld und den massiven Auswirkungen der sich gerade entfaltenden digitalen Revolution wirkt sich nicht nur auf Banken aus. Vielmehr wird sich die technische Infrastruktur der Finanzmärkte grundlegend ändern. Damit werden die Auswirkungen neben Banken, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften auch die nachgelagerten Dienstleistungsunternehmen, wie z. B. Wirtschaftsprüfungsunternehmen, Beratungsgesellschaften oder Anwaltskanzleien signifikant betreffen.

Wenn Banken neben Kunden- oder Konkurrenzdruck durch regulatorische Anforderungen, wie z. B. BCBS 293 oder die jüngste MaRisk-Novelle, ihre Geschäftsprozesse digitalisieren, so wird dies z. B. unweigerlich für die mandatierten Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu technologischen Anpassungen der Prüfungsprozesse führen. Banken integrieren neue Technologien systematisch in ihr Risikomanagement, um regulatorische Vorgaben zu erfüllen. Durch die Etablierung eines harmonisierten Datenmanagements seitens der Aufsichtsbehörden vollzieht sich ein Paradigmenwechsel von der Lieferung vordefinierter und aggregierter Berichte hin zur granularen und redundanzfreien Lieferung von Einzeldaten. Um ihre Risikofunktionen zur Erfüllung neuer regulatorischer Aufgaben leistungsfähig zu machen, entwickeln Banken IT-Infrastrukturen, welche auf zentralen „Data Lakes“ mit harmonisierten Definitionen und vereinbarter „Data Governance“ aufbauen.[4]

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Regulierung und Digitalisierung die Evolution der Geschäftsmodelle von Finanzdienstleistern massiv beschleunigen wird.

In jedem Fall ist die Komplexität der regulatorischen Rahmenbedingungen für Finanzmärkte und -institutionen seit der ursprünglichen Baseler Eigenkapitalvereinbarung von 1988 erheblich angestiegen. Die sich daraus ergebenden Belastungen für Finanzinstitutionen lassen sich durch zahlreiche Erfahrungen aus der jüngsten Finanzmarktkrise rechtfertigen. Auch wenn es von Teilen der gegenwärtigen US-Administration anders gesehen werden mag, so ist die Argumentationsbasis für Deregulierung in naher Zukunft dünn.

Unbeschadet davon stellt die Umsetzung der vielfältigen regulatorischen Anforderungen eine große Herausforderung dar. Neben den hohen Implementierungskosten und damit einhergehender reduzierter Profitabilität besteht auch immer die latente Gefahr, bestimmte regulatorische und aufsichtliche Anforderungen zu übersehen und Fehlsteuerungen zu verursachen. Es ist somit von entscheidender Bedeutung, dass Entscheidungsträger in Finanzinstitutionen aber auch ihre Prüfer und Berater über detailliertes Wissen über jene regulatorischen Anforderungen mit unmittelbarer Wirkung auf den von ihnen verantworteten Geschäftsbereich verfügen. Das vorliegende Buch möchte mit seinem Anspruch auf eine vollständige Abhandlung der Post-Krisenbankenregulierung zu diesem Wissentransfer beitragen.[5]

Neben diesem Detailwissen ist aber aufgrund zahlreicher Wechselwirkungen und zur Entwicklung nachhaltiger Geschäfts- und Risikostrategien ein Überblick über die Anforderungen an andere Geschäftsbereiche, andere Typen von Finanzmarktteilnehmer, der Finanzmärkte als Ganzes sowie den Verbraucherschutz von hoher Bedeutung. Schließlich stellen sich auch eine Reihe übergeordneter Fragen: Haben zum Beispiel die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen tatsächlich zu einem sicheren Finanzsystem geführt? Eine andere wesentliche Frage ist, ob das Finanzsystem unter diesen neuen regulatorischen Rahmenbedingungen eine effiziente Struktur zur Erbringung aller relevanten Finanzdienstleistungen für die Realwirtschaft in notwendigem Umfang und zum akzeptablen Preis hat? Man kann all diese übergeordneten Fragen zu einer fundamentalen Fragestellung zusammenfassen: Was sind die kumulativen Auswirkungen der Gesamtheit der neuen regulatorischen Anforderungen? Ohne einen Gesamtüberblick können Entscheidungsträger sich über diese zentrale Frage kein realistisches Bild machen.

Das vorliegende Buch gibt mit den Einzelheiten zu allen aktuellen und künftigen regulatorischen und bankaufsichtlichen Anforderungen Einblicke in alle wichtigen Aspekte der Bankenregulierung. Zudem gewährt das Werk einen Überblick zur Regulierung der Finanzmärkte (MIFID II/MIFIR/EMIR[6]), der Regulierung für Versicherungsunternehmen (Solvency II) sowie der Fondsindustrie (AIMFD/AIMFR/UCITS/Kapitalanlagegesetzbuch). Neben den kumulativen Auswirkungen der neuen regulatorischen Rahmenbedingungen werden auch die zu erwartenden Trends im Risikomanagement diskutiert. Risikomanagement wird mehr noch als bisher das Kompetenzzentrum der Bank für alle analytischen Tätigkeiten sein. Damit wird sich auch die Tätigkeit wichtiger Dienstleister der Bankenindustrie auf eine enge Verzahnung und Unterstützung der Risikofunktionen in den Banken ausrichten.

Das vorliegende Buch ist für einen großen Kreis von Mitarbeitern aus Banken, Wirtschaftsprüfungs- wie Beratungsunternehmen eine wichtige Unterstützung bei ihrer täglichen Arbeit. Nachdem mit dem im Dezember 2017 erschienenen „Basel IV“-Rahmenwerk ein vorläufiges Ende der bankregulatorischen Arbeit erreicht zu sein scheint, ist diese auch der richtige Zeitpunkt für ein Buch, welches sowohl als Lehrbuch wie auch als Übersichts- und Nachschlagewerk dienen kann. Wer sich im beruflichen Alltag mit dem Thema „Regulierung“ und „Aufsicht“ beschäftigt, dem ist auch bewusst, wie aufwändig die Recherche in einer Vielzahl von Originalpublikationen und Gesetztestexten ist. Ein einfach lesbares Werk, in welchem nahezu der gesamte aktuelle Stand der Bankenregulierung in einfach lesbarer Form und mit veranschaulichenden Beispielen enthalten ist, hilft die knappe Ressource Zeit zu sparen und erhöht die tägliche Effizienz unserer Arbeit.[7]

Abkürzungsverzeichnis

AADAdjoint Algorithmic Differentiation (mathematische Methode des automatischen Differenzierens, um z. B. Sensitivitäten zu berechnen)ABCPAsset-Backed-Commercial-Paper (Verbriefungsprogramm, bei dem die emittierten Wertpapiere v.a. die Form eines Geldmarktpapiers haben)ABSAsset-Backed Securities (Verbriefungen, denen durch Vermögenswerte gesicherte Wertpapiere zugrunde liegen)AbwMechGDeutsches AbwicklungsmechanismusgesetzAEUVVertrag über die Arbeitsweise der EUAFSAusschuss für FinanzstabilitätAFSAvailable for Sale (Bewertungskategorie für Finanzinstrumente gemäß IFRS 9; umfasst alle Eigenkapitalinstrumente, sofern sich nicht der Kategorie AFV zugeordnet werden)AEAsset Encumbrance (belastete Vermögenswerte)AFVAssets at Fair Value (Bewertungskategorie für Finanzinstrumente gemäß IFRS 9; umfasst Handelsaktiva und designierte Finanzinstrumente)AIFAlternative Investment Fund (alternativer Investmentfonds)AIFMAlternative Investment Fund Manager (Fondsmanager eines alternativen Investmentfonds)AIFMDAlternative Investment Fund Managers Directive (Richtlinie zur Regulierung der Manager von alternativen Investmentfonds)A-IRBAAdvanced Internal Ratings based Approach (Fortgeschrittener IRB-Ansatz)ALCOAsset Liability Committee (Ausschuss für das Bilanzstrukturmanagement in einer Bank)ALMAsset and Liability Management (Bilanzstrukturmanagement)ALMMAdditional Liquidity Monitoring Metrics (zusätzliche Liquiditätsbeobachtungskennziffern)ALMMRVerordnung zur Ausgestaltung der zusätzlichen LiquiditätsbeobachtungskennziffernAMAAdvanced Measurement Approach (fortgeschrittende Messmethode für operationelle Risiken)AMAOAdvanced Method for Additional Outflows (Interne Modelle Methode für zusätzliche Abflüsse)AnaCreditAnalytical Credit Dataset (Kreditregister)AnlEntGDeutsches AnlegerentschädigungsgesetzAPApproved Publication Arrangements (genehmigte Veröffentlichungssysteme, die Handelsdaten im Namen von Wertpapierfirmen veröffentlichen)APAApproved Publication Arrangement (Veröffentlichungsysteme, die Handelsdaten veröffentlichen)AQRAsset Quality Review (Programm der EZB zur Bewertung der Qualität der Vermögenswerte der SI)ARAccuracy Ratio (Maß zur Schätzgüte von Ratingverfahren)ASMAvailable Solvency Margin (verfügbare ökonomische Eigenmittel bei Versicherungsunternehmen)AT 1Additional Tier 1 (zusätzliches Kernkapital)AVAAdditional Valuation Adjustment (zusätzliche Bewertungsanpassung)B3MBasel III-Monitoring (quantitative Auswirkungsstudie zur Begleitung der Baseler Reformen)BA-CVABasis Approach Credit Valuation Adjustment (Basisansatz für kreditrisikobezogene Bewertungsanpassungen)BaFinBundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBBBanking Book (Bankbuch)BCBSBasel Committee on Banking Supervision (Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht; Abkürzung für die „Baseler Papiere“)BDDBanking Data Dictionary (bankweites Datenmodell)BDSGBundesdatenschutzgesetzBelWertVDeutsche BeleihungswertermittlungsverordnungBIRDBanks’ Integrated Reporting Dictionary (integriertes Datenmodell zum Meldewesen)BIBusiness Indicator (Geschäftsindikator zur Bemessung der operationellen Risiken im SMA)BIABasisindikatoransatz (einfacher Messansatz für operationelle Risiken)BISBank for International Settlements (Bank für Internationalen Zahlungsausgleich)BMRBenchmark Regulation (Verordnung für Referenzzinssätze)BörsGDeutsches BörsengesetzBoSBoard of Supervisors (Hauptbeschlussfassungsorgan der EBA)bpBasispunkt(e)BRRDBank Recovery and Resolution Directive (Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten)BSABesicherungsanhängeCACollateral Agreement (Sicherheitenvereinbarung)CARCapital Adequacy Ratio (Kapitaladäquanzkennziffer)CACollateral Agreements (vertragliche Sicherheitenvereinbarungen)CAPMCapital Asset Pricing Model (Preismodell für Kapitalgüter)CBClearing Broker (direktes Mitglied einer zentralen Gegenpartei)CBCCounterbalancing Capacity (Liquiditätsdeckungspotenzial)CBSGCross-Border Stability Group (Gruppe für die länderübergreifende Finanzmarktstabilität)CCFCredit Conversion Factor (Kreditumrechnungsfaktor)CCRCounterparty Credit Risk (Kontrahentenausfallrisiko oder Gegenparteiausfallrisiko)CCPCentral Counterparty (zentrale Gegenpartei)CCyBCountercyclical Capital Buffer (antizyklischer Kapitalpuffer)CDOCollateralized Debt Obligations (Oberbegriff für Finanzinstrumente, die zur Gruppe der forderungsbesicherten Wertpapiere und strukturierten Kreditprodukten gehören)CDSCredit Default Swap (Kreditderivat)CECLCurrent Expected Credit Losses (Name für das Modell der erwarteten Verluste zur Berechnung der Risikovorsorge in den USA)CEMCurrent Exposure Method (Marktbewertungsmethode zur Kalkulation des Forderungswertes beim Kontrahentenausfallrisiko)CET 1Core Equity Tier 1 (hartes Kernkapital)CFDContract for Difference (Differenzkontrakt als Form eines Total Return Swap)CGFSCommittee on the Global Financial System (Ausschuss für das globale Finanzsystem)CLNCredit Linked Note (Kreditderivat)COREPCommon Solvency Ratio Reporting (gemeinsames Eigenkapitalmeldewesen)CMClearing Member (Clearing-Mitglied)CMBSCommercial Mortgage-Backed Securities (durch Verbriefung geschaffenes handelsbares Wertpapier, das durch einen Pool an Krediten für Gewerbe- und Mehrfamilienimmobilien besichert ist)CMGCrisis Management Group (Krisenmanagementgruppe)CMVCurrent Market Value (aktueller Marktwert der Derivategeschäfte)CoCoContingent Convertible Bonds (nachrangige Hybridanleihe)CPAConstant Position Approach (Annahme konstanter Positionen über den Risikohorizont bei der Marktrisikobewertung)CPSSCommittee on Payment and Settlement Systems (Ausschuss für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme)CRARCredit Rating Agency Regulation (Verordnung für externe Ratingagentur)CRDCapital Requirements Directive (Eigenkapitalrichtlinie)CRMComprehensive Risk Measure (umfassender Risikoansatz für das Marktrisiko)CROChief Risk Officer (trägt die oberste Verantwortung für das unternehmensweite Risikomanagement und vertritt das Thema gegenüber der Unternehmensleitung)CRRCapital Requirements Regulation (Eigenkapitalverordnung)CSACredit Support Annex (standardisierter Vertrag, der die Hinterlegung von Sicherheiten – sog. Collaterals – für Derivategeschäfte regelt)CSDRCentral Securities Depositories Regulation (Zentralverwahrerverordnung)CSMContingent Settlement Mechanism (Kontingentklauseln im Zusammenhang mit Eigenkapitalinstrumenten)CTConcentration Threshold (Konzentrationsschwellenwerte im Rahmen der Solvency II)CtEConversion to Equity (Wandlungsmechanismus im Zusammenhang mit Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals)CTPCorrelation Trading Portfolio (Korrelationshandelsportfolio)CTPConsolidated Tape Provider (Bereitsteller konsolidierter Datenträger)CVACredit Valuation Adjustment (kreditrisikobezogene Bewertungsanpassung)CVRCurvature Risiko Exposure (Forderungen in Bezug auf das Krümmungsrisiko)DBDurchführungsbeschlussDCMDirect Clearing Membership (direkte Mitgliedschaft beim Clearing über CCP)DepotGDeutsches DepotgesetzDGSDDeposit Guarantee Schemes Directive (Europäische Einlagensicherungsrichtlinie)DMADirect Market Access (direkter elektronischer Handelsplatzzugang)DPMData Point Model (Datenpunktmodell im Zusammenhang mit dem Datenmanagement/Meldewesen)DRDensitiy Ratio (RWA-Dichtemaß; Anwendung im Zusammenhang mit den risikogewichteten Kapitalquoten)DRCDefault Risk Charge (Kapitalaufschlag für Ausfallrisiken; ist Bestandteil der Marktrisikomessung)DRVDeutscher RahmenvertragDSCDebt Service Coverage Ratio (Kennziffer zur Bemessung der Kapitaldienstfähigkeit)DSGVODatenschutzgrundverordnungDTADeferred Tax Assets (aktive latente Steueransprüche)DTCCDepository Trust & Clearing Corporation (US-amerikanische Clearingstelle)DTLDeferred Tax Liabilities (passive latente Steueransprüche)DVADebt Valuation Adjustment (forderungsbezogene Bewertungsanpassung aus Derivaten)EaDExposure at Default (Forderungshöhe bei Ausfall)EBAEuropean Banking Authority (Europäische Bankenaufsichtsbehörde)EBAARÄnderungsverordnung zur Organisation und Arbeitsweise der EBAEBARVerordnung zur Organisation und Arbeitsweise der EBAEBCEuropean Banking Committee (Europäischer Bankenausschuss)ECAIExternal Credit Assessment Institutions (externe Ratingagentur)ECBEuropean Central Bank (Europäische Zentralbank)ECLExpeced Credit Loss Model (Konzept der erwarteten Kreditausfälle im Rahmen IFRS 9)ECRAExternal Credit Risk Assessments (Bewertung des Kreditrisikos auf Basis des externen Ratings)EDISEuropean Deposit Insurance System (europäisches Einlagensystemssystem)EEAEuropean Economic Area (Europäischer Wirtschaftsraum)EEPEEffective Expected Positive Exposure (effektiver erwarteter positiver Wiederbeschaffungswert einer Derviateposition; häufig auch nur EPE)EFSFEuropean Financial Stability Facility (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität)EFTAEuropean Free Trade Association (Europäische Freihandelsassoziation)EinSiGDeutsches EinlagensicherungsgesetzEIOPAEuropean Insurance and Occupational Pensions Authority (Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde)ELExpected Loss (erwarteter Verlust)ELTIFEuropean Long-term Investment Funds (Verordnung über den europäischen langfristigen Investmentfonds)EMIREuropean Market Infrastructure Regulation (Derivateverordnung)EMMIEuropean Money Markets InstituteEONIAEuro Overnight Index Average (Durchschnittszinssatz für Tagesgeld im Interbankengeschäft der Eurozone)EPEuropean Parliament (Europäisches Parlament)ERFEuropean Reporting Framework (einheitlicher statistischer Berichtsrahmens)ESExpected Shortfall (Risikomaß)ESA’sEuropean Supervisory Authorities (Europäische Aufsichtsbehörden)ESFSEuropean System of Financial Supervision (Europäisches Finanzaufsichtssystem)ESMEuropean Stability Mechanism (Europäischer Stabilitätsmechanismus)ESMAEuropean Securities Market Authority (Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde)ESRBEuropean Systemic Risk Board (Europäischer Ausschuss für Systemrisiken)ESZBEuropäisches System der ZentralbankenEUEuropäische UnionEurex Clearingzentrale Gegenpartei mit Sitz in Frankfurt/M.EURIBOREuro Interbank Offered Rate (Referenzzinssatz)EURLEuropäische RichtlinieEuSEFEuropean Social Entrepreneurship Funds (Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum; Initiative im Rahmen der Kapitalmarktunion)EUVEuropäische VerordnungEuVECAEuropean Venture Capital Fund (Europäischer Risikokapitalfonds; Initiative im Rahmen der Kapitalmarktunion)EVEmissionsvolumenEWBEinzelwertberichtigungEWREuropäischer WirtschaftsraumEWUEuropäische WährungsunionFATFFinancial Action Task Force on Money Laundering (Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche)FBAFall-Back Approach (Rückfalllösung im Zusammenhang mit Investmentfonds)FBLForborne Loan (Kredit in Umschuldung)FCFinancial Component (Finanzkomponente zur Ermittlung des BI für die operationellen Risiken)FCFinancial Counterparty (finanzielle Gegenpartei)FCAFinancial Conduct Authority (Finanzaufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs; ist verantwortlich für die Finanzmarkt und Infrastrukturregulierung)FinaRisikoVDeutsche Verordnung zur Einreichung von Finanz- und RisikotragfähigkeitsinformationenFinErgGDeutsches FinanzdienstleistungsaufsichtsergänzungsgesetzFinMarktAnpGDeutsches FinanzmarktanpassungsgesetzFiMaNoGDeutsches FinanzmarktnovellierungsgesetzFINREPFinancial Reporting (gemeinsames Finanzinformationsmeldewesen)FINREPRVerordnung zum FinanzinformationsmeldewesenFinStabGDeutsches FinanzstabilitätsgesetzF-IRBAFoundation Internal Ratings based Approach (IRB-Basisansatz)FMSABundesanstalt für FinanzmarktstabilisierungFVOCIFair Value through Other Comprehensive Income (Bewertungskategorie „Zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis“ im Rahmen des IFRS 9)FRTBFundamental Review of Trading Book (grundlegende Überarbeitung der Vorschriften für das Handelsbuch)FSAPFinancial Sector Assessment Programme (Finanzsektoranalyse des IMF)FSBFinancial Stability Board (Finanzstabilitätsrat)FSIFinancial Stability Institute (Institut für Finanzstabilität, ist bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich angesiedelt)FTPFunds Transfer Price (Konzept für Verrechnungspreise, z. B. im Bereich der Liquiditätsrisiken)FVFair Value (beizulegender Zeitwert)FVAFunding Value Adjustment (verbindlichkeitsbezogene Bewertungsanpassung aus Derivaten)GAFAGoogle, Amazon, Facebook, AppleGAAPGenerally Accepted Accounting Principles (Rechnungslegungsvorschriften)GCMGeneral Clearing Membership (allgemeine Mitgliedschaft beim Clearing über CCP)GCRAGeneral Credit Risk Adjustment (allgemeine Kreditrisikoanpassung)GHOSGovernors and Heads of Supervision (Aufsichtsorgan des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht)GIGeschäftsfeldindikatorGLEIFGlobal Legal Entity Identifier Foundation (internationale Aufseherstiftung)GRVGross Replacement Value (Bruttoeindeckungsaufwand im Kontext des Kontrahentenausfallrisikos)GSGeschäftsstrategieG-SIBGlobal Systemically Important Bank (Global systemrelevante Bank, in Deutsch auch G-SRI abgekürzt)GUIKFUntersuchung des Geschäftsumfeldes und der internen Kontrollfaktoren; Analyse im Rahmen der Risikomessung operationeller RisikenGuVGewinn- und VerlustrechnungGvKGruppe verbundener Kunden (Zusammenschluss von Kreditnehmern im Rahmen des Großkreditregimes)HHaircut (Wertabschlag)HDPHigh Default Portfolio (Portfolio mit hohen Ausfallraten, i. d. R. Forderungen gegenüber Retail-Kunden)HFTHigh Frequency Trading (Hochfrequenzhandel)HFTGDeutsches HochfrequenzhandelsgesetzHGBHandelsgesetzbuchHoldCOHolding Company (Holdinggesellschaft)HQLAHigh Quality Liquid Assets (hochliquide Vermögenswerte)HP-LSIHigh-Priority Less Significant Institutions (weniger bedeutende Institute mit hoher Priorität)HtMHeld-to-Maturity (Bewertungskategorie für Finanzinstrumente gemäß IFRS 9; umfasst Finanzinstrumente, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden)IAIndependent Amount (vertraglich vereinbarte Zusatzsicherheiten)IAAInternal Assessment Approach (interne Beurteilungsmethode für Verbriefungspositionen)IADIInternational Association of Deposit Insurers (Internationale Vereinigung der Einlagensicherung)IAISInternational Association of Insurance Supervisors (Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden)IASBInternational Accounting Standards Board (privatwirtschaftliches Gremium, das die International Financial Reporting Standards (IFRS) entwickelt und verabschiedet)ICAAPInternal Capital Adequacy Assessment Process (Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals; liefert Beitrag zur Bestimmung der Kapitalanforderungen im Rahmen des SREP)ICLAAPInternal Capital and Liquidity Adequacy Assessment Process (künftiges Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals und der Liquidität eines Instituts im Rahmen des SREP)IFRSInternational Financial Reporting Standards (internationale Rechnungslegungsvorschriften)IGAIntergovernmental Agreement (zwischenstaatliche Vereinbarung)IIFInternational Institute of Finance (globale Vereinigung von Finanzinstitutionen)ILAAPInternal Liquidity Adequacy Assessment Process (Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Liquidität; liefert Beitrag zur Bestimmung der Liquiditätsanforderungen im Rahmen des SREP)ILDCInterest, Leases and Dividend Component (Zinskomponente zur Ermittlung des BI für die operationellen Risiken)ILMIncurred Loss Model (Konzept der eingetretenen Verluste im Rahmen des IAS 39)IMInterne Modelle zur RisikomessungIMInitial Margin (Einschusszahlung)IMAInterne Modelle Methode zur Bemessung des MarktrisikosIMFInternational Monetary Fund (Internationaler Währungsfonds)IMMInterne Modelle Methode zur Kalkulation des Forderungswerts beim KontrahentenausfallrisikoInvVermInvestmentvermögenIOPSInternational Organization of Pension Supervisors (Internationale Vereinigung der Aufsichtsbehörden für Einrichtungen der Altersversorgung)IOSCOInternational Organization of Securities Commissions (Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden)IRBAInternal Rating Based Approach (Interner Ratingbasierter Ansatz)IRCIncremental Risk Charge (Kapitalzuschlag für das besondere Marktrisiko)IRRBBInterest Rate Risk Banking Book (Zinsrisiko im Bankbuch)IRSInterest Rate Swap (Zinsswap)ISDAInternational Swaps and Derivatives Association (Handelsorganisation von Teilnehmern am Markt für OTC-Derivate)ITInformationstechnologieITSImplementing Technical Standard (Durchführungsstandard)IVVDeutsche InstitutsvergütungsverordnungJCJoint Committee (Forum der ESA’s für übergreifende Themen den Versicherungs-, Wertpapier- und Bankenbereich betreffend)JFJoint Forum (Fachgremium für die internationale sektorübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Finanzmarktaufsicht)JSTJoint Supervisory Teams (gemeinsame Aufsichtsteams im Rahmen des SSM)JtDJump to Default (Ausfall im Zusammenhang mit Sprungereignissen)KAGBKapitalanlagegesetzbuchKIDKey Information Document (einheitliches Basisinformationsblatt)KMUKleine und Mittlere UnternehmenKonÜVKonzernabschlussüberleitungsverordnungKPIKey Performance Indicator (Schlüsselindikator, die die Performance der Bank auf verschiedenen Ebenen zum Ausdruck bringt)KRMTKreditrisikominderungstechnikKVACapital Valuation Adjustment (erwartete Bewertungsanpassungen aufgrund der Eigenkapitalunterlegung)KVGKapitalverwaltungsgesellschaftKWGKreditwesengesetzLABLiquiditätsablaufbilanzLBQLower Bound of Quartile (untere Grenze eines Quartils; kommt mit der kombinierten Kapitalpufferanforderung zur Anwendung)LCH ClearnetLondon Clearing House (zentrale Gegenpartei)LCRLiquidity Coverage Ratio (Kennziffer zur Berechnung der Liquiditätsdeckungsanforderung)LCRREPRVerordnung zur Meldung der LiquiditätsdeckungsquoteLCRRVerordnung zur Ausgestaltung der LiquiditätsdeckungsquoteLDALoss Distribution Approach (gebräuchlicher AMA-Ansatz zur Quantifizierung der operationellen Risiken)LDPLow Default Portfolio (Portfolio mit geringen Ausfallraten, i. d. R. Forderungen gegenüber Staaten, großen Unternehmen und Banken)LELarge Exposure (Großkredite)LEILegal Entity Identifier (einheitlicher Referenzcode)LGDLoss Given Default (Verlustquote)LIBORLondon Interbank Offered Rate (Referenzzinssatz)LMLoss Multiplier (institutsspezifischer interner Verlustmultiplikator zur Bemessung der operationellen Risiken im SMA)LOFLoan Origination Fund (originäre Darlehensvergabe im Rahmen von Verbriefungen)LOULocal Operating Unit (Vergabestelle eines LEI)LPFLoan Participation Fund (Darlehenserwerb im Rahmen von Verbriefungen)LP-LSILow Priority Less Significant Institutions (weniger bedeutende Institute mit geringer Priorität)LRLeverage Ratio (Kennziffer zur Ermittlung der Verschuldungsquote)LRREPRVerordnung zur Meldung der VerschuldungsquoteLRRVerordnung zur Ausgestaltung der VerschuldungsquoteLSILess Significant Institutions (weniger bedeutende Institute)LTALook-Through Approach (Durchschaumethode in Bezug auf Investmentfonds)LTVLoan to Value (Kennziffer, die das Verhältnis des Kreditbetrages zum Verkehrs- oder Marktwert eines Immobilienobjekts setzt)MMaturity (effektive Laufzeit)MaCompMindestanforderungen an die ComplianceMADMarket Abuse Directive (Marktmissbrauchsrichtlinie)MARMarket Abuse Regulation (Marktmissbrauchsverordnung)MaRiskMindestanforderungen an das RisikomanagementMaSanMindestanforderungen an die SanierungsplanungMaSanVVerordnung für die Mindestanforderungen an die SanierungsplanungMBManagement Board (Verwaltungsrat der EBA)MBAMandate Based Approach (Mandatsbasierter Ansatz in Bezug auf Investmentfonds)MBSMortgage Backed Securities (Verbriefungen, denen durch Immobilien gesicherte Wertpapiere zugrunde liegen)MCAModel Component Approach (Modellkomponentenansatz zur Modellierung des Downturn-LGD)MCRMinimum Capital Requirements (Mindestkapitalanforderungen bei Versicherungsunternehmen)MDAMaximum Distributable Amount (maximale Ausschüttungsgrenze)MDBMultilateral Development Bank (multilaterale Entwicklungsbank)MFMaturity Factor (Laufzeitfaktor)MFIMonetäres FinanzinstitutMiFIDMarkets in Financial Instruments Directive (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente)MiFIRMarkets in Financial Instruments Regulation (Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente)MoCMargin of Conservatism (Sicherheitszuschlag)MoUMemorandum of Understanding (Absichtserklärung)MORVerordnung zur Ausgestaltung von internen ModellenMP-LSIMedium Priority Less Significant Institutions (weniger bedeutende Institute mit mittlerer Priorität)MPORMargin Period of Risk (kalkulatorische Glattstellungsdauer)MPRMargin Period of Risk (Maximaler Zeitraum, welcher zwischen einem Margin Call bis zur Reaktion der Gegenpartei vergehen darf)MRELMinimum Requirement for Eligible Liabilities (Mindestanforderungen an berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten)MRMModel Risk Management (Modellrisikomanagement)MTAMinimum Transfer Amount (im Rahmen der VM geltender Mindesttransferbetrag)MTFMultilateral Trading Facility (multilaterales Handelssystem; Kategorie eines beaufsichtigten Handelsplatzes)MVMarket Value (Marktwert)MVAMargin Valuation Adjustment (Bewertungsanpassung bezogen auf die Einschusszahlungen)MVLMarket Value Liabilities (Marktwert der Passiva bei Versicherungsunternehmen)MVMMarket Value Margin (Kapitalkosten für das nicht hedgebare Risikokapital; angewendet im Rahmen der Solvency II)NAVNet Asset Value (Nettovermögenswert)NCANational Competent Authority (Nationale zuständige Behörde)NCWONo Creditor Worse Off (Kriterium, wonach Gläubiger in einem Abwicklungsverfahren nicht schlechter gestellt als im Insolvenzverfahren)NDFNon Deliverable Forwards (nicht lieferbare Forwards, d. h. synthetische Termingeschäfte)NFCNon-Financial Counterparty (nicht finanzielle Gegenpartei)NGRNet Gross Ratio (Netto-Brutto-Verhältnis)NICANet Independent Collateral Amount (Nettosicherheiten)NIINet Interest Income (Nettozinsertrag)NPENon Performing Exposure (notleidende Forderung; umfasst neben Krediten (NPL) auch Anleihen und Derivatepositionen etc.)NPLNon Performing Loan (notleidender Kredit)NRANational Resolution Authority (nationale Abwicklungsbehörden, in Deutschland: FMSA)NRVNet Replacement Value (Nettoeindeckungsaufwand im Kontext des Kontrahentenausfallrisikos)NSFRNet Stable Funding Ratio (strukturelle Liquiditätsquote)NZBNationale ZentralbankenOECDOrganisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)OEMOriginal Exposure Method (Laufzeitmethode, auch Ursprungsrisikomethode zur Kalkulation des Forderungswertes beim Kontrahentenausfallrisiko)ÖPPÖffentlich-private PartnerschaftenOGOrdnungsgemäße GeschäftsorganisationOGAWOrganismen für gemeinsame Anlagen in WertpapierenOISOvernight Index Swap (risikolose Zinskurve für Tagesgeld-Swap)OpCoOperating Company (operative Gesellschaft)ORCOperational Risk Capital (Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken)ORSAOwn Risk and Solvency Assessment (unternehmensinterne Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung bei Versicherungsunternehmen)O-SIIOther Systemically Important Institutions (anderweitig systemrelevantes Institut, in Deutsch auch A-SRI abgekürzt)OTCOver The Counter (außerbörsliches Derivategeschäft)OTDOriginate-to-Distribute (Geschäftsmodell, bei dem die Bank Forderungen für Verbriefungszwecke an einer Zweckgesellschaft gibt)OTFOrganized Trading Facilities (Organisiertes Handelssystem; Kategorie eines beaufsichtigten Handelsplatzes)OTROrder-to-Trade-Ratio (Order-Transaktions-Verhältnis)P2GPillar 2 Guidance (institutsspezifische Kapitalempfehlungen an ein Institut die aus der Überprüfung der Säule 2 ableiten)P2RPillar 2 Requirements (institutsspezifische Kapitalanforderungen, die aus der Überprüfung der Säule 2 ableiten)PAngVPreisangabenverordnungPDProbability of Default (Ausfallwahrscheinlichkeit)PfandBGDeutsches PfandbriefgesetzPFEPotential Future Exposure (potentieller künftiger Wiederbeschaffungswert)PiTPoint in Time (Ratingmethode, wo die Ausfallprognose für ein Jahr nach Beurteilungszeitpunkt erfolgt)P&LProfit&Loss (Gewinn und Verlust)PONVPoint of Non-Viability (Zeitpunkt, wenn die Abwicklungsbehörde eine drohende Insolvenz feststellt; steht im Zusammenhang mit dem zusätzlichen Kernkapital)PortWBPortfoliowertberichtigungPRIIPSPackaged Retail and Insurance-based Investment Products (Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte)PrüfbVPrüfungsberichtsverordnungPSIPotenziell systemgefährdende InstitutePWBPauschalwertberichtigungQCCPQualifying Central Counterparty (qualifizierte zentrale Gegenpartei)QRTQuantitative Reporting Templates (quantitative Reportingmasken für Versicherungsunternehmen)RCorrelation (Asset Korrelation in der IRB-Formel)RACIResponsible, Accountable, Consulted, Informed (Methode zur Festlegung von unterschiedlichen Verantwortlichkeiten)RAROCRisk-Adjusted Return on Capital (Performancemaß: risikoadjustierter Ertrag auf das Eigenkapital)RAROLRisk adjusted Return on Liquidity (Performancemaß: risikoadjustierter Ertrag auf die Liquidität)RBARatings Based Approach (auf externen Ratings basierter Ansatz für Verbriefungspositionen)RCReplacement Cost (aktueller Wiedereindeckungsaufwand)RCAPRegulatory Consistency Assessment Programme (Prüfverfahren des Baseler Ausschusses)RDARisikodatenREFITProgramm der EU-Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der RechtsetzungREMITRegulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency (europäische Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts)REPRVerordnung zum bankaufsichtlichen MeldewesenRKOFRatio Knock Out Forward (strukturierter Optionskontrakt)RLRichtlinieRLZRestlaufzeitRMRegulated Market (regulierter Markt)RMBSResidential Mortgage-Backed Security (durch Verbriefung geschaffenes handelsbares Wertpapier, das durch einen Pool an Krediten für Wohnimmobilien besichert ist)RSRisikostrategieRoAReturn on Assets (Gesamtkapitalrentabilität, ausgedrückt als operatives Ergebnis vor Steuern in Bezug auf das bilanzielle Gesamtvermögen)RoDReturn on Deposits (Einlagenrentabilität, ausgedrückt als Nettogewinn in Relation zum Einlagenbestand)RoEReturn on Equity (Eigenkapitalrentabilität, ausgedrückt als operatives Ergebnis vor Steuern in Bezug auf das Eigenkapital)RoRWAReturn on Risk-Weighted Assets (Performancemaß: Ertrag in Bezug auf die risikogewichteten Aktiva)RSARisk Self Assessments (Risikoselbsteinschätzung im Rahmen der Bewertung operationeller Risiken; im größeren Rahmen auch als Risikoinventur)R-SbMReduced Sensitive-based Method (Vereinfachte Variante der SbM, um Marktrisiken zu bemessen)RSRRegular Supervisory Report (Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht von Versicherungsunternehmen)RTFRisikotragfähigkeitRTSRegulatory Technical Standard (Regulierungsstandard)RVAReference Value Approach (Referenzwertansatz zur Modellierung des Downturn-LGD)RWRisikogewichtRWARisk-weighted Assets (risikogewichtete Aktiva, kurz: Risikoaktiva)SAASupervisory Add-on Approach (Aufsichtlicher Ansatz zur Modellierung des Downturn-LGD)SA-CCRStandardised Approach Couterparty Credit Risk (Standardansatz zur Bemessung des Kontrahentenausfallrisikos)SA-CRStandardised Approach Credit Risk (Standardansatz fpr das Kreditrisiko)SA-CVAStandardised Approach Credit Valuation Adjustment (Standardansatz für kreditrisikobezogene Bewertungsanpassungen)SA-TBStandardised Approach Trading Book (Standardansatz für das Handelsbuch)SAGDeutsches Sanierungs- und AbwicklungsgesetzSbMSensitive-based Method (Bestandteil des neuen Standardansatzes zur Bemessung der Marktrisiken)SCServices Component (Servicekomponente zur Ermittlung des BI für die operationellen Risiken)SCRSolvency Capital Requirements (Kapitalanforderungen für Versicherungsunternehmen)SCRASpecific Credit Risk Adjustment (spezifische Kreditrisikoanpassung)SCRAStandardised Credit Risk Assessment (Bewertung des Kreditrisikos auf Basis einer standardisierten Methode)SDSupervisory Duration (aufsichtliche Duration)SDDSingle Data Dictionary (gemeinsam zwischen Bank und Aufsicht etabliertes Datenmodell)SDPSingle-Dealer Platform (Typologie eines Handelssystems)SEC-ERBAExternal Ratings-Based Approach (auf externen Ratings beruhender Ansatz für Verbriefungspositionen)SEC-IRBAInternal Ratings-Based Approach (Interner Ratingbasierter Ansatz für Verbriefungspositionen)SEC-SAStandardised Approach (Standardansatz für Verbriefungspositionen)SIFISystemically Important Financial Institution (systemisch bedeutende Finanzinstitution, vgl. auch G-SIB und O-SII)SMAStandardised Measurement Approach (Standardansatz zur Bemessung der operationellen Risiken)SFASupervisory Formula Approach (aufsichtlicher Formelansatz für Verbriefungen)SFCRSolvency and Financial Condition Report (Bericht über die Solvabilität und Finanzlagen von Versicherungsunternehmen)SFTSecurities Financing Transaction (Wertpapierfinanzierungsgeschäft)SLASecond Loss Approach (Ansatz für die Eigenkapitalunterlegung von Verbriefungspositionen; gilt für Zweitverlustposition in ABCP-Programmen)SISignificant Institutions (bedeutende Institute)SMStandardmethodeSoFFinSonderfonds Finanzmarktstabilisierung bzw. Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), verwaltet von der FMSASolvVDeutsche SolvabilitätsverordnungSONIASterling Overnight Index Average (Referenzzins)SPVSpecial Purpose Vehicles (Zweckgesellschaft)SRBSingle Resolution Board (europäische Abwicklungsbehörde)SREPSupervisory Review and Evaluation Process (aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess)SRFSingle Resolution Funds (europäischer Abwicklungsfonds)SSMSingle Supervisory Mechanism (einheitlicher Aufsichtsmechanismus)SSMFRRahmenverordnung zum einheitlichen AufsichtsmechanismusSSMRVerordnung zum einheitlichen AufsichtsmechanismusSRMSingle Resolution Mechanism (einheitlicher Bankenabwicklungsmechanismus)SRMRVerordnung zum einheitlichen AbwicklungsmechanismusSTAStandardansatz zur Bemessung der operationellen RisikenSTCSimple, Transparent, Comparable (einfache, transparente und vergleichbare Verbriefungsstrukturen)STEShort-term Exercise (strukturierte, regelmäßige Datenerhebung der EZB)STSSimple, Transparent, Standardised (einfache, transparente und standardisierte Verbriefungsstrukturen)SVSondervermögenT1Tier 1 (Kernkapital)T2Tier 2 (Ergänzungskapital)TBTrading Book (Handelsbuch)THThreshold (im Rahmen der VM geltende Schwelle, bei deren Unterschreitung das Institut keine Sicherheiten fordern kann)TLACTotal Loss-Absorbing Capacity (Messung der Totalverlustabsorptionsfähigkeit von Kapitalinstrumenten)TrennbankenGTrennbankengesetzTRIMTargeted Review of Internal Models (EZB-Projekt zur Überprüfung interner Modelle)TtCThrough the Cycle (Ratingmethode, wo die Ausfallprognose über den Konjunkturzyklus erfolgt)UBQUpper Bound of Quartile (obere Grenze eines Quartils; kommt mit der kombinierten Kapitalpufferanforderung zur Anwendung)UCITSUndertakings for Collective Investment in Transferable Securities Directive (Richtlinie für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren)ULUnexpected Loss (unerwartete Verluste)ULZUrsprungslaufzeitUMLUnified Modeling Language (Sprache zur Beschreibung von Softwaresystemen)UPIUnique Product Identifier (Identifikationsparameter für ein einzelnes Produkt)UTIUnique Trade Identifier (Identifikationsparameter für einen einzelnen Trade)VAGVersicherungsaufsichtsgesetzVaRValue at Risk (Risikomaß)VDRNVariable Rate Demand Note (variabel verzinsliche Sichtschuldscheine)VKAVergütungskontrollausschussVMVariation Margin (Nachschusszahlung)VRVolatilitätsrateWBWertberichtigungenWpHGWertpapierhandelsgesetzWWRWrong Way Risk (positive Korrelation zwischen der Kredithöhe und dem Ausfallrisiko des Kreditnehmers)XBRLeXtensible Business Reporting Language (Format, in dem[8-28]

1   Einleitung

Kreditinstitute verfügen über zahlreiche Wettbewerbsvorteile: Sie haben ein hohes Kundenvertrauen, eine umfangreiche Kundenbasis, eine Vielzahl von Daten und die Garantie für deren Sicherheit, eine hohe Kompetenz bei der Erbringung von Dienstleistungen sowie einen Zugang zu günstiger Refinanzierung. Hinzu kommt ein fortgeschrittenes Risikomanagement.

Die Bewertung und die Steuerung von Risiken sind das Kerngeschäft von Banken. Risikomanagement heißt risikobewusste Unternehmensführung. Bei der Gestaltung der unternehmerischen Aktivitäten sollen alle damit verbundenen Risiken systematisch berücksichtigt und ihnen mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden.

Risiken einzugehen, ist für Banken das entscheidende Merkmal unternehmerischen Handelns. In diesem Kontext ist häufig von einem integrierten System, vom ganzheitlichen Management bzw. von einem holistischen Risikomanagement die Rede. Damit ist die Integration des Risikomanagements in das Unternehmensmanagement gemeint, die insbesondere die Anwendung einer einheitlichen Steuerungskonzeption als Norm erfordert. Risikomanagement stellt die Verbindung zwischen den operativen Organisationseinheiten und der Unternehmensleitung her. Risikomanagement ist zudem eine arbeitsteilige Aufgabe, die von der gesamten Geschäftsorganisation und allen Mitarbeitern zu leisten ist (vgl. Abb. 1.1).

Abb. 1.1: Risikomanagement als zentraler Bestandteil des Bankbetriebs (eigene Darstellung)[29]

Banken werden seit jeher schon intensiv beaufsichtigt. Dennoch war das Bankaufsichtsrecht in der Vergangenheit ein sehr überschaubarer Bereich, der im Tagesgeschehen einer Rechtsabteilung eines Instituts gut zu bewältigen war. Mit der Finanzkrise hat die Bankenaufsicht ihren Werkzeugkasten aber noch einmal zu einer ganzen Werkstatt ausgebaut. Als Folge dessen wurde das Risikomanagement der Banken maßgeblich von den Vorgaben des Gesetzgebers und verschiedener Aufsichtsbehörden geprägt. Zu nennen sind die speziellen Vorgaben des Kreditwesengesetzes, Basel II und III sowie deren europäische Umsetzung CRR/CRD IV, die verschiedenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement, an die Sanierung und Abwicklung, an die Compliance oder die umfangreichen Vorschriften zur Regulierung der Wertpapier- oder Derivatemärke. Mit der Umsetzung der Vielzahl von Regeln wurde das Bankaufsichtsrecht ein Gebiet, das sich nur noch in enger Zusammenarbeit von Spezialisten mit bankbetriebswirtschaftlichen Kenntnissen einerseits und juristischer Perspektive andererseits erfassen und umsetzen lässt. Die Herausforderungen für eine Bank bestehen darin, sich ständig einen Überblick über das geltende Bankaufsichtsrecht zu verschaffen und die sich ständig ändernden Vorschriften zu implementieren. Hinzu kommt die Auslegung und Interpretation der Rechtsbegriffe. Regulatorische Normen enthalten häufig nur noch allgemeine Prinzipien. Dies verursacht Widersprüchlichkeiten, Rechtsunsicherheit sowie Rechtsrisiken.[30]

Die ökonomischen und regulatorischen Veränderungen haben die Bankbilanzen in den letzten Jahren stark beeinflusst. So sind beispielsweise die Bilanzen einzelner Banken geschrumpft. Weiterhin haben höhere Kapitalanforderungen zu einer Differenzierung der Produkte in kapitalintensive und kapitalarme Produkte geführt. Darüber hinaus hat die Besicherung als zum Kapital komplementärer Absicherungsmechanismus an Bedeutung gewonnen. Schließlich hat das Liquiditätsrisiko von der Bedeutung her zum Verlustrisiko aufgeschlossen und wird ebenfalls mit bankaufsichtlichen Kennzahlen limitiert.

Die große Herausforderung besteht in der Bewältigung der Interaktion der verschiedenen regulatorischen Vorgaben. Wegen der hohen Komplexität rückt eine mehrschichtige Optimierung in den Mittelpunkt des Risikomanagements. So stellt sich die Frage, auf welchen Ebenen die Optimierung ansetzen sollte. Ist das Einzelgeschäft, das Portfolio oder die Gesamtbank die geeignete Ebene für die Identifizierung und die Steuerung der Risiken? In einer Bank sind es nicht allein die Einzelrisiken, die ein systematisches Risikomanagement erforderlich machen, sondern auch die Wechselwirkungen und Konzentrationen von Risiken. Dies alles erfordert eine Neuausrichtung des Risikomanagements, und zwar operativ wie strategisch.

Es wird allerdings nicht ausreichen, dass Banken die Vielzahl der regulatorischen Mindestanforderungen einhalten. Insbesondere wenn man bedenkt, dass Regulierungen für den Finanzsektor fast ausschließlich Gegenstand internationaler Verhandlungen sind und die dabei gefundenen Lösungen vor allem auch politischen Charakter tragen. Dies ist insofern wichtig, da der „optimale“ Grad der Regulierung und Aufsicht unbekannt ist, und wohl immer unbekannt bleiben wird. Über viele Regelungen wird im Detail immer mit einem gehörigen Maß an Pragmatismus entschieden werden müssen. Wesentlich ist, dass sich das Grundsystem aus überzeugenden Argumenten ableitet.[31]

Geschäftsmodelle, die also ausschließlich auf Basis regulatorischer Anforderungen gesteuert werden, werden langfristig nicht erfolgreich sein. Der Aufsicht geht es im Wesentlichen um die Vermeidung bestandsgefährdender Risiken. Aus Sicht der Bank bleibt dies „nur“ eine Nebenbedingung. Die Hauptbedingung ist ein intelligentes, langfristig ausgerichtetes Geschäftsmodell, welches die ökonomischen Erfordernisse mit den regulatorischen Anforderungen verzahnt.

Das vorliegende Buch analysiert diese „Nebenbedingung“. Es geht um einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Regulierungs- und Aufsichtsvorschriften und deren Bezug zum Risikomanagement einer Bank, ohne dass sich die Leserin oder der Leser in den einzelnen „Silos“ der Einzelregelungen verliert. Der Inhalt richtet sich vor allem an die Risikoverantwortlichen eines Kreditinstituts. Da Risikomanagement eine Querschnittsfunktion ist, sind alle wesentlichen Organisationsbereiche wie das Treasury, der Handels- und Marktbereich, das Risikocontrolling, der Bereich Finanzen, das Meldewesen auf allen Ebenen (Vorstand, Bereichsleiter, Gruppenleiter, Spezialist) angesprochen. Einerseits wird der Leserin oder dem Leser eine Vielzahl an Beispielen an die Hand gegeben. Sie sollen die verschiedenen Anforderungen leichter verständlicher machen. Andererseits geben verschiedene Praxisfälle Einblick, wie die Vorschriften in ausgewählten Instituten umgesetzt wurden.[32]

Das Buch ist wie folgt aufgebaut (vgl. Abb. 1.2).

Abb. 1.2: Gang der Untersuchung (eigene Darstellung)

Das Kapitel 2 enthält alle wesentlichen Risikovorschriften für Banken. Begonnen wird mit der Erklärung, warum Kreditinstitute im Vergleich zu Unternehmen der Realwirtschaft überhaupt in diesem Umfang und der Intensität reguliert und überwacht werden (Kapitel 2.1). Anschließend werden die verschiedenen Institutionen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene dargestellt, die die Banken regulieren und überwachen (Kapitel 2.2). Herzstück der europäischen Bankenregulierung und Aufsicht ist die Bankenunion. Das Kapitel 2.3 gibt einen knappen Überblick zu den zentralen Pfeilern der Bankenunion mit ihrem Aufsichts- und Abwicklungsmechanismus sowie der Einlagensicherung. Die Abhandlung der Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften der Säule 1 orientiert sich an der Struktur der gesetzlichen Vorgaben. Jede Risikoart wird separat beschrieben und erläutert (Kapitel 2.4). Die verschiedenen Anforderungen an die Risikomessverfahren – sei es in Form von Standardansätzen oder internen Modellen – werden dargestellt. Im sich anschließenden Kapitel 2.5 stehen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (Säule 2) und die Vergütungsregeln im Mittelpunkt. Die Vorgaben sind prinzipienbasiert, sodass sie durch die Institute individuell ausgestaltet werden müssen. Das Kapitel 2.6 geht auf die Offenlegungsvorschriften (Säule 3) ein. Ein wichtiger Punkt des weiterentwickelten Aufsichtsregimes ist das Meldewesen. Es rückt immer stärker in den Fokus und ist damit auch Bestandteil des Risikomanagements (Kapitel 2.7). Durch die vermehrten Schieflagen der Banken in den letzten Jahren wurden Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung entwickelt (Kapitel 2.8). Sie erweitern das Risikomanagement um wesentliche Aspekte, wie z. B. die Sanierungsplanung. Die wesentlichen Aspekte des bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesses werden in Abschnitt 2.9 dargestellt.[33]

Im dritten Kapital stehen die Regulierungsvorschriften für die Derivate- und Finanzmärkte im Mittelpunkt. Auch hier erfolgt die Abhandlung entlang der wichtigsten Regelwerke, die einzelne Produkte und neue Marktinfrastrukturen zum Gegenstand haben. Zunächst werden die Anforderungen an das Kontrahentenausfallrisiko für Derivategeschäfte um die Aspekte ergänzt, die jenseits der Kapitalvorgaben liegen (Kapitel 3.1). Daran schließt sich die Darstellung der DerivateverordnungEMIR an (Kapitel 3.2). Es folgt in Abschnitt 3.3 das Paket MiFID/MiFIR, in dem es einerseits um den Anlegerschutz beim Handel mit Finanzinstrumenten geht. Andererseits resultieren daraus völlig neue Transparenzvorgaben für Handelsplattformen. Hinter den EU-Regeln für Produktinformationsblätter verbergen sich einheitliche und leicht verständliche Informationen für Käufer von verpackten Anlageprodukten wie Investmentfonds oder Lebensversicherungen. Sie werden in Kapitel 3.4 dargestellt. Bei den Regeln zum Marktmissbrauch geht es im Wesentlichen um den Umgang mit Insiderinformationen (Kapitel 3.5). Im anschließenden Kapitel 3.6 werden die Vorgaben zur Verwendung von robusten Referenzzinsen (Benchmarks) präsentiert. Das Kapitel 3 endet mit Ausführungen zu den laufenden und geplanten Arbeiten der Kapitalmarktunion.[34]

Aus Sicht eines Risikoverantwortlichen einer Bank ist es essentiell zu wissen, wie andere Marktteilnehmer wie beispielsweise Nicht-Banken reguliert werden. Im Fokus stehen die Vorschriften für Versicherer (Kapitel 4.1) und Investmentfonds (Kapitel 4.2). Die Perspektive ist hier also beidseitig: Banken sind einerseits Investoren in Anlagevehikel. Fonds und Versicherer treten andererseits als Investoren bei z. B. Wertpapieremissionen von Banken auf.

Nach der umfassenden Darstellung der Vorschriften für Banken, Derivate- und Finanzmärkte und Nicht-Banken wird in Kapitel 5 untersucht, welche kumulierten Wirkungen aus den Vorschriften resultieren könnten. Auf Basis verschiedener Studien wird analysiert, wie die Geschäftsmodelle von Unternehmen der Finanzbranche, die Finanzmärkte und die Realwirtschaft von der Flut der regulatorischen Regeln beeinflusst werden. Die Analysen belegen, dass die Vorschriften nicht nur eine höhere Finanzstabilität versprechen, sondern auch negative Auswirkungen haben können.[35]

Der letzte Teil des Buches gibt einen Ausblick auf sich abzeichnende Trends im Risikomanagement von Banken. So sind neben einer weiteren Vertiefung der Regulierungsvorgaben, beispielsweise veränderte Kundenbedürfnisse, technologische Weiterentwicklungen und eine stärkere Bedeutung der Risikofunktionen zu erwarten. Die Abhandlung endet mit einer Zusammenfassung.

Viele Institutionen und Regeln befinden sich im ständigen Wandel. Dies macht die laufende Umsetzung in der Praxis besonders herausfordernd. Das vorliegende Nachschlagewerk kann sich dieser Dynamik nicht entziehen. Zu jedem gibt Kapitel gibt es deshalb einen Ausblick, der die Weiterentwicklung der jeweiligen Anforderungen diskutiert.

2   Regulierung von Banken

Der Begriff der „Bankenregulierung“ umfasst alle Vorschriften, mit denen sich der Staat Eingriffe in den Bankensektor vorbehält. Neben dem allgemeinen Wettbewerbsrecht ist die Bankenaufsicht zwar sektorspezifisch ausgestaltet. Gramlich (2002, S. 320) weist darauf hin, dass nicht nur terminologisch zwischen den Begriffen „Regulierung“, „Aufsicht“ und „Überwachung“ unterschieden werden sollte.

Wichtig

Regulierung: Mit der Festlegung allgemeiner Regeln, staatlicher Maßnahmen und Anordnungen wird versucht, das Verhalten von Marktteilnehmern in einem bestimmten Maße zu beeinflussen.[36]

Aufsicht: Die Aufsicht übernimmt die Funktion, die Regeln durchzusetzen. Sie dient primär der präventiven, Krisen vorbeugenden Gefahrenabwehr.1

Überwachung: Sie umfasst das Arsenal an Hilfsmitteln, die Regulierungs- wie Aufsichtsbehörden gleichermaßen zur Verfügung stehen.

Diese theoretisch klare Trennung von Rahmenregulierung und intervenierender Aufsicht verschwimmt freilich in der Praxis. Häufig werden die Begriffe synonym verwendet.

Die vielfältigen Regulierungsvorhaben dürfen im Ergebnis nicht negativ auf die Primärziele der Regulierung wirken und selbst das Finanzsystem destabilisieren. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Summe der verschiedenen Initiativen eine Komplexität erreicht, deren Auswirkungen weder von den Instituten noch von den Aufsichtsbehörden in ihrer Gesamtheit genau erfasst werden können (vgl. Kapitel 5). Die Angemessenheit von Entscheidungen lassen sich dann unter den üblichen bankinternen Zielen nicht überprüfen. Es entsteht die Konstellation, dass in dieser Regelungswelt verstärkt Zielkonflikte auftreten.

Wenn Staaten auf dem Gebiet der Wirtschaft zusammenarbeiten, Wirtschaftsaufgaben und Befugnisse auf Wirtschaftsgemeinschaften übertragen und Wirtschaftsfreiheiten bilateral, regional und global anerkennen, dann können auch Banken in der Regel zwischen verschiedenen Wirtschaftsrechtssystemen wählen. Sie orientieren sich an Märkten und entscheiden sich für den Wirtschaftsraum und seine Ordnungsprinzipien, der ihnen die meisten Vorteile bietet. Da die Steuerung der nationalen Bankenregulierung und des Aufsichtsrechts in dem Maße abnimmt, in dem die ökonomischen Verflechtungen zunehmen, ist die Volkswirtschaft mit offenem Handel, Dienstleistungen und Kapitalverkehr zugleich eine aufsichtsrechtliche Herausforderung.[37]

2.1   Bankenregulierung

Der wesentliche Unterschied der Banken- und Finanzmarktregulierung im Gegensatz zu anderen Märkten besteht darin, dass die Wirtschaft vor systemischen Risiken geschützt werden soll. Das systemische Risiko bezeichnet das Risiko eines plötzlichen, unerwarteten Ereignisses mit der Konsequenz, dass ein Finanzsystem die gesamte wirtschaftliche Aktivität eines Wirtschaftsraumes beeinträchtigt. Die früheren Krisen waren auf spezifische und punktuelle Risikofaktoren in heterogenen Volkswirtschaften zurückzuführen. Die Finanzkrise zeigte, dass systemische Effekte aufgrund der Vernetzung zwischen Finanz- und Realwirtschaft eine viel größere Bedeutung haben (vgl. Kapitel 2.1.1.2).

Abb. 2.1: Die sechs Dimensionen der Bankenregulierung (eigene Darstellung)

Banken als Teil eines Finanzsystems werden aus sechs verschiedenen Beweggründen und damit mit verschiedenen Schwerpunkten reguliert (vgl. Abb. 2.1):

Banken betreiben spezielle Geschäfte2. Daraus resultieren spezifische Risiken für die Bank und die Volkswirtschaft. Daher ist die Regelungstiefe in Bezug auf die Bankrisiken, die Vergütung oder die Berichterstattung besonders tief (vgl. Kapitel 2). Nicht-Banken haben hingegen keine besonderen Auflagen in Bezug auf die Risikoübernahme oder die Vergütung zu erfüllen.[38]

Banken zahlen Steuern und sind ihren Gläubigern gegenüber auskunftspflichtig. Sie haben daher eine Steuerbilanz, eine Handelsbilanz nach HGB und – auf der Konzernebene – unter Umständen eine IFRS-Bilanz zu erstellen. Alle diese Bilanzen müssen nach zum Teil unterschiedlichen, komplexen Grundsätzen aufgestellt werden, was auch eine Art der Regulierung ist. Diese Regelungen sind aber nicht bankspezifisch, sondern gelten für andere Unternehmen ebenfalls. Die Steuerungskreise der Rechnungslegung und des Steuerrechts überlagern sich teilweise mit dem des Bankaufsichtsrechts (vgl. beispielhaft das Kapitel 2.4.3.3). Die europäische Bankenregulierung orientiert sich am Leitbild der International Financial Accounting Standards (IFRS).

Banken handeln mit Derivaten und sind auf speziellen Märkten aktiv. Bei der Marktinfrastrukturregulierung wie der EMIR wird primär das Finanzinstrument „Derivat“ reguliert. Deshalb betrifft diese Verordnung auch alle anderen Firmen wie z. B. Investmentfonds, Pensionsfonds, Versicherungen, die ebenfalls mit Derivaten handeln (vgl. Kapitel 3.2). Die Regulierung aufgrund der Präsenz in bestimmten Märkten gilt für andere Marktteilnehmer ebenfalls. Hier greifen vor allem die Richtlinie und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (vgl. Kapitel 3.3).

Banken haben viele Privatkunden. Bei diesen Nichtkaufleuten vermutet der Gesetzgeber grundsätzlich einen höheren Aufklärungsbedarf über die Preise, Chancen und Risiken von Produkten als bei Kaufleuten. Banken – in ihrer Funktion als Kaufleute – sind verpflichtet, bei diesen Kunden und Verbrauchern auf besondere Transparenz und Aufklärungsarbeit zu achten.[39]

Das Geschäftsmodell von Banken geht unter anderem mit der Entgegennahme von größeren Bargeldbeträgen einher. Diese Beträge könnten aus gesetzeswidrigen Quellen (z. B. unversteuertem oder illegalem Vermögen) stammen oder gesetzeswidrigen Verwendungen (z. B. Terrorismusfinanzierung) zugeführt werden. Hier ist die Bank in der Pflicht, diese Sachverhalte gegebenenfalls zu melden und mit den zuständigen Behörden zu kooperieren. Als prominenter Vertreter dieses Regulierungstatbestandes sei hier das Geldwäschegesetz genannt. Dieses gilt natürlich auch für andere Unternehmen, die unter Umständen hohe Bargeldbeträge abwickeln (z. B. Notare, Investmentfonds).

Banken verarbeiten und speichern personenbezogene, sensible Daten. Mit diesen Aktivitäten fallen Banken unter die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Banken sind hier natürlich nur ein Regulierungssubjekt unter vielen. Die Gesetze finden auf alle Unternehmen mit sensiblen, personenbezogenen Daten Anwendung (z. B. Ärzte, Krankenhäuser, Behörden).

Die sechs genannten Regulierungsbereiche erfordern von einer Bank hohen Ressourceneinsatz. Die Abbildung 2.1 dient als Landkarte für das Thema „Bankenregulierung“. Die Detailkapitel des vorliegenden Buches thematisieren vor allem die Regulierungsbereiche Nr. 1 und Nr. 3.[40]

2.1.1   Regulierung und Beaufsichtigung einer Bank

Bezogen auf den Zustand bzw. das Risikoprofil einer Bank sind präventive von protektiven Regelungen zu unterscheiden:

Präventive Instrumente: Sie sollen die Insolvenzwahrscheinlichkeit ex ante reduzieren. Diese Maßnahmen lassen sich in drei Kategorien unterteilen. Es sind zum einen Restriktionen, die den Handlungsspielraum einengen. Darunter sind beispielweise die Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften, die Vorschriften für Risikokonzentrationen oder die Offenlegungsvorschriften zu versehen. Zum anderen sind es Anreize, die das Risiko des Bankportfolios begrenzen sollen. Unterschiedliche Risikogewichte setzen den Anreiz, beispielsweise das Risikomanagement zu verbessern. Zudem gibt es Maßnahmen zur Abwicklung und Schließung insolventer Banken. Die präventiven Normen sind jederzeit von einer Bank einzuhalten. Für ihr Wirken ist es notwendig, dass es Sanktionen gibt, falls gegen die Normen verstoßen wird.

Protektive Instrumente: Sie entfalten ihre Wirkung erst dann, wenn die Insolvenz droht. Die Instrumente zielen darauf ab, den Anleger vor dem Verlust seiner Einlagen bzw. die Bank selbst zu schützen (z. B. Einlagensicherungssystem, Lender of Last Resort). Die Maßnahmen tragen entweder diskretionären Charakter oder sind vertraglich nach einer zuvor spezifizierten Regel bestimmt. Die Gesamtheit aller protektiven Maßnahmen macht das Sicherheitsnetz des Bankensystems aus.[41]

Die übliche Begründung, die heute der Regulierung des Finanzsektors zugrunde liegt, basiert auf der Annahme von spezifischen Formen des Marktversagens. Dies resultiert aus der hohen Flexibilität des Finanzmarktes, der asymmetrischen Informationsverteilung zwischen den Marktteilnehmen und den marktinhärenten moralischen Risiken („Moral Hazard“). Staatliche Regularien sollen den finanzmarkttypischen Risiken entgegenwirken und somit zur Stabilisierung des Finanzsektors beitragen. Abbildung 2.2 beschreibt die Regulierung einer Bank im Lebenszyklus.

Abb. 2.2: Regulierung einer Bank im „Lebenszyklus“ (eigene Darstellung)

Bei Gründung der Bank ist die Lizenzerteilung inklusive der einzureichenden Unterlagen reguliert. Ebenfalls festgelegt ist, wer als Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglied nominiert werden kann.3

Sobald die Bank operativ ist, werden vielfältige Aspekte geregelt. Sie betreffen die Unternehmensführung („Governance“), die unter anderem die Prozesse und Verantwortlichkeiten für den Umgang mit Risiken sowie Vergütungsstrukturen umfasst. Obwohl die Bankenaufsicht traditionell die Geschäftsrisiken im Blick hat, ist mit der regulatorischen Aufarbeitung der Finanzkrise auch das Geschäftsmodell der Banken in den Fokus der Aufseher gerückt. Hintergrund ist, dass vor der Finanzkrise einige Banken das traditionelle Geschäftsmodell des „Originate to hold“ durch ein „Originate to distribute“-Geschäftsmodell ersetzt haben.4 Obwohl die Aufsicht sich nicht als „Vorstandsersatz“ sieht, fordert sie zumindest nachhaltige Geschäftsmodelle. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass bei ihnen klar erkennbar ist, wie zukünftige Erträge realisiert werden können (vgl. Kapitel 2.9). Der wesentliche Teil der Regulierung beschäftigt sich mit der Kapital- und Liquiditätsadäquanz einer Bank. Beides soll die Insolvenz oder die Illiquidität verhindern. Eine Bank hält einen ausreichenden Kapital- und Liquiditätspuffer, wenn die eingegangenen Risiken in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Reservepolstern stehen. Mit weniger quantitativen Verfahren, aber immer noch mit Höchstgrenzen werden die Risikokonzentrationen durch Großkreditvorschriften begrenzt. Neben den bankaufsichtlichen Standards der Risikoadäquanz müssen Institute auch eigene Verfahren des Risikomanagement haben. Die Vorgaben hier sind eher prinzipienorientiert und damit ähnlich wie die Governance-Prinzipien im KWG[42] nur grob umrissen. Konkretisiert werden sie durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Hinzu kommen regulatorische Vorschriften zur Offenlegung. Es wird angenommen, dass Marktteilnehmer wie Gläubigern, Einleger, Aktionäre aus Basis der offengelegten Informationen eine wesentliche Überwachungsfunktion der Banken übernehmen. Die Offenlegung erfolgt zum Teil über normierte Vorlagen, um die Vergleichbarkeit zwischen den Instituten zu gewährleisten. Diese Berichte werden im Anschluss daran auf den Internsetseiten der Institute zur Verfügung gestellt.[43]

Im Fall der Schließung einer Bank gibt es umfangreiche Vorgaben, die im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geregelt sind (vgl. Kapitel 2.3.4 und 2.8).

2.1.1.1   Kategorisierung von Banken

Die Umsetzung der einzelnen Regulierungsvorhaben verursacht im Allgemeinen Fixkosten. Durch ihre begrenzte Kundenbasis fällt es kleineren Instituten schwerer, diese Kosten zu verdienen. Gleichzeitig geht von kleineren Instituten eine geringere Bedrohung für das Finanzsystem aus. Deshalb liegt es nahe, für kleinere bzw. weniger komplexe Institute vereinfachte Regelungen zu definieren und anzuwenden. Diese Idee wird als „Proportionalitätsprinzip“ bezeichnet.5 Die Institute werden daher in verschiedene Kategorien eingeteilt. Leider gibt es keine einheitliche Kategorisierung, in der jedes Institut genau einer solchen Kategorie angehört. Stattdessen existieren unterschiedliche Einteilungen, die sich teilweise überlappen. Nachfolgend werden die wichtigsten Kategorien, die zugrunde liegenden Kriterien und ihre Konsequenzen dargestellt (vgl. Abb. 2.3).

Abb. 2.3: Kategorisierung der Banken

Insgesamt werden vier Gruppen unterteilt. Die daraus resultierenden Konsequenzen beziehen sich auf folgende vier Dimensionen:

Kapitalanforderungen (A-Dimension)

Zuständigkeit der Aufsicht (B-Dimension)

Vergütung6 (C-Dimension)

Sanierung und Abwicklung7 (D-Dimension)

Kapitalanforderungen (A-Dimension)

In Bezug auf die Kapitalanforderungen wird zwischen Global systemrelevanten (G-SIB) und die anderweitig systemrelevanten (O-SII) Instituten unterschieden. Die Identifizierung der G-SIB und O-SII folgt orientiert sich folgenden fünf Kriterien:[44]

Größe

Bedeutung

Komplexität der Geschäftsaktivitäten

Internationalität

Interbankverflechtung

Das G-SIB-Modell stammt vom Finanzstabilitätsrat bzw. dem Baseler Aufsschuss8, das der O-SII von der EBA9 (vgl. Kapitel 2.2.1 und 2.2.2). Die Kriterien 1 bis 5 sind in beiden Modellen gleich. Allerdings gibt es bei der Gewichtung der Kriterien leichte Unterschiede. Falls ein Institut ein O-SII oder G-SIB ist, muss es höhere Kapitalpufferanforderungen einhalten. Die global systemrelevanten Institute müssen darüber hinaus ein Minimum an Verlustabsorption – gemessen durch die Kennzahl „Total Loss-Absorbing Capacity“ (TLAC) – einhalten (vgl. Kapitel 2.8.3.3.1). Darüber hinaus müssen die G-SIB die Publikationen des Baseler Ausschusses auf der Konzernebene direkt, d. h. ohne Umsetzung in europäisches Recht, einhalten.

Zuständigkeit der Aufsicht (B-Dimension)

Bezüglich Aufsichtszuständigkeit werden die bedeutenden (Significant Institution, SI) und die weniger bedeutenden (Less Significant Institution, LSI) Instituten unterschieden. Es ist zu beachten, dass der Begriff „bedeutend“ auch bei den Vergütungsregeln (C-Dimension) verwendet wird, allerdings mit einer anderen Definition und Zielsetzung. Um dies voneinander abzugrenzen, verwenden wird in diesem Kontext der Begriff „Bedeutende Institute i. S. der EZB-Verordnung“ verwendet. In der Eurozone werden alle Institute durch den SSM beaufsichtigt (vgl. Kapitel 2.3.3). Die 125 bedeutenden Banken werden direkt durch die Europäische Zentralbank überwacht. Die übrigen Institute unterliegen der nationalen Aufsicht. Für die direkte Beaufsichtigung durch die EZB muss ein Institut mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:[45]

Bilanzsummer von mehr als 30 Mrd. EUR;

zu den drei größten Banken eines Landes gehören;

Bilanzsumme von über 20 % des nationalen Bruttosozialproduktes;

weitverzweigte Auslandsaktivitäten sowie

(Teil-)verstaatlichte Banken.10