79,99 €
Um ein Leben ohne Barrieren in einer inklusiven Gesellschaft zu verwirklichen, ist es unumgänglich, barrierefreie Strukturen und Umgebungen anzubieten. Barrierefreie Angebote sind von allen Menschen nutzbar, komfortabel und erhöhen maßgeblich die Mobilität der Personen, die mit Einschränkungen leben: Plötzlich stellen Alltagswege keine Probleme mehr dar, die 2 Zufriedenheit und die Lebensqualität der Bevölkerung steigt, Gesundheit wird gefördert und Unfällen vorgebeugt. Als Grundlage zum barrierefreien Planen und Bauen dient in Österreich unter anderen die Standards-Serie ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen“. Die Autorin Maria R. Grundner garantiert als langjährige Themenexpertin für höchste Praxiskompetenz: Sie berücksichtigt in dieser Neuauflage die Aktualisierungen der ÖNORM B 1600:2023 mit kommentierten Erläuterungen und realisierten Praxisbeispiele in Bildern; sie bringt Erklärungen zu den aktualisierten Regeln und Empfehlungen für Kontraste, Beleuchtung und Glasmarkierungen und erklärt die Mindeststandards aus der OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ wie auch die funktionalen Anforderungen der ÖVE/ÖNORM EN 17210:2021 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt Funktionale Anforderungen“. Grundner stellt die Anwendung des Standards in der täglichen Planungspraxis mit vielen Beispielen und Bildern da und lässt ihre Erfahrungen einfließen. Zahlreiche Tipps und Informationen runden das Werk ab und helfen Ihnen als Planende, Architektinnen und Architekten, Baumeisterinnen und Baumeister, Installationsbetriebe, Baubehörden und kommunal verantwortliche Interessierte bei der Umsetzung von Anforderungen an eine barrierefreie Umwelt.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 203
978-3-85402-416-3
Auch als Buch verfügbar
978-3-85402-415-6
2., aktualisierte und erweiterte Auflage 2023
Das Werk ist urheberrechtlich geschützt.
Alle Rechte vorbehalten.
Nachdruck oder Vervielfältigung, Aufnahme
auf oder in sonstige Medien oder Datenträger,
auch bei nur auszugsweiser Verwertung,
sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der
Austrian Standards plus GmbH gestattet.
Alle Angaben in diesem Fachbuch erfolgen
trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr
und eine Haftung der Autorin oder des Verlages
ist ausgeschlossen.
© Austrian Standards plus GmbH, Wien 2023
Die Austrian Standards plus GmbH ist ein Unternehmen von Austrian Standards International.
Austrian Standards plus GmbH
1020 Wien, Heinestraße 38
T +43 1 213 00-300
F +43 1 213 00-355
www.austrian-standards.at/fachliteratur
ProjektManagement
Gertraud Reznicek
Lektorat
Johanna Zechmeister
Cover – Fotocredit
© Magdalena Lampe
Satz/gestaltung
Alexander Mang
Vorwort
1 Einleitung
1.1 „Allgemein barrierefrei“ versus „individuell barrierefrei“
1.2 Die Kosten des barrierefreien Bauens
1.3 Überschneidungsbereiche zur sozialen Nachhaltigkeit im Bauen
2 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.1 UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen
2.2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
2.3 Baurecht – Landesgesetzgebung – OIB-Richtlinie Nr. 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“
2.4 ÖVE/ÖNORM EN 17210 – Europäischer Standard zum barrierefreien Bauen
3 Planungsgrundlagen
3.1 Menschen mit Lernschwierigkeiten
3.2 Menschen mit Mobilitätsbehinderungen
3.3 Menschen mit Sehbehinderungen
3.4 Menschen mit Hörbehinderungen
3.5 Menschen im Alter
3.6 Das Mehr-Sinne-Prinzip
TEIL I: Gebäudeteile, Räume, Bereiche und deren Ausstattungen
4 Außenanlagen – Erschließung von Gebäuden
4.1 Gehsteige, Gehwege und Rampen
4.2 Barrierefreie Stellplätze für Personenkraftwagen (PKW)
5 Eingänge und Türen
5.1 Nutzbare Durchgangslichte und Türschwellen
5.2 Kennzeichnung von Türen und Sichtfenstern
5.3 Beschläge
5.3.1 Türdrücker
5.3.2 Maximaler Kraftaufwand zum Öffnen von Türen
5.4 Karusselltüren und automatisierte Türöffner
5.5 Anfahrbereich
5.6 Balkon- und Terrassentürschwellen
6 Markierung von Glastüren und Glasflächen
7 Horizontale Verbindungswege (Gänge, Flure)
8 Vertikale Verbindungswege (Treppen, Personenaufzüge)
8.1 Treppen
8.1.1 Handlauf
8.1.2 Stufen und Markierungen
8.2 Rampen
8.3 Personenaufzüge
9 Brandschutz für alle
9.1 Alarmierung und Information
9.2 Orientierung auf Flucht- und Rettungswegen
9.3 Physische Barrieren auf Flucht- und Rettungswegen
9.3.1 Barrierefreies vertikales Flüchten
9.3.2 Brandschutztüren
9.4 Sichere Verweilbereiche
10 Akustik und Höranlagen
10.1 Baulicher Schallschutz
10.2 Raumakustik
10.3 Übertragungssysteme für Personen mit Hörbehinderungen
11 Bedienungselemente
11.1 Gegensprechanlagen
11.2 Schließsystem (DOM euro-key)
12 Wegeführung und Orientierung
12.1 Planung der Wegeführung
12.2 Informations- und Wegeleitsysteme
12.2.1 Visuelle Informations- und Leitsysteme
12.2.2 Taktile Orientierungssysteme
12.3 Kontraste
12.3.1 Allgemeines
12.3.2 Annäherungsverfahren für die Planung
12.4 Beleuchtung
13 Barrierefreie öffentliche WC-Räume
13.1 Anzahl
13.2 Verschiedene Raumgrößen
13.3 Türen
13.4 Ausstattung WC-Raum
13.4.1 WC-Sitzschale und Anlehnfläche
13.4.2 Waschgelegenheiten
13.4.3 Halte- und Stützklappgriffe
13.4.4 Andere Ausstattungsgegenstände
13.4.5 Notrufeinrichtungen
13.5 Erhöhter Standard
13.6 Weitere Tipps und Hinweise zum barrierefreien WC-Raum
14 Bäder
14.1 Allgemeines
14.1.1 Dusche
14.1.2 Badewanne
14.2 Erhöhte Anforderungen
14.3 Bäder in assistiven Wohnbereichen
14.4 Multifunktionale Sanitärräume
14.5 Pflegebäder
TEIL II: Gebäudearten
15 Anpassbarer Wohnbau
16 Kultur-, Freizeit-, Sport- und Versammlungsstätten
16.1 Bühnenraum
16.2 Zuschauerraum
17 Garagen
18 Barrierefreiheit im Tourismus
18.1 Das barrierefreie Restaurant
18.1.1 Möblierung
18.1.2 Buffet
18.1.3 Akustik
18.1.4 WC-Raum
18.2 Das barrierefreie Hotel
18.2.1 Rezeption
18.2.2 Beherbergungszimmer
18.2.3 Sanitärraum im Hotelzimmer
18.3 Wellnessbereich
18.3.1 Umkleidebereich
18.3.2 Wasserbecken
18.3.3 Sauna, Dampfbad
19 Die barrierefreie Arzt- bzw. Therapiepraxis
19.1 Sanitärräume
19.2 Medizinisch-technische Ausstattung
TEIL III: Bestehende Bauten
20 Erleichterungen für bestehende Bauten
20.1 Historische Pflasterungen
20.2 Eingänge und Türen
20.3 Treppen
20.4 Rampen
20.5 Vertikale Hebeeinrichtungen für Personen ohne allseits geschlossenen Lastenträger und Treppenschrägaufzüge mit Rollstuhlplattform
Anhang
Anhang A Die barrierefreie Veranstaltung
Anhang B Barrierefreie Spielplätze
Literaturverzeichnis
Die Autorin
Bildtitel
Quelle
Abbildung 1
Personen, die ein Leitsystem nutzen
Jugend am Werk/Kollektiv Fischka/fischka.com
Abbildung 2
Person mit Taststock im Verbindungsgang
Hermine Neuhold
Abbildung 3
Unzureichend gesicherter Treppendurchgang
Maria Grundner
Abbildung 4
Abgesicherte schräge Säule
Georg Lokosek
Abbildung 5
Unterlaufbarer Briefkasten im Gehsteigbereich
Maria Grundner
Abbildung 6
Gehweg, vom Radweg baulich getrennt
Maria Grundner
Abbildung 7
Taktile Bodenmarkierung bei Stufen in Rampen
Maria Grundner
Abbildung 8
Skizze: Mögliche Einschränkungen einer nutzbaren Durchgangslichte
erstellt Maria Grundner
Abbildung 9
Skizze: Tatsächlich nutzbare Durchgangslichte mit Paniktürverschluss
erstellt Maria Grundner
Abbildung 10
Türzuziehgriff
Maria Grundner, bearbeitet Magdalena Lampe
Abbildung 11
Türschwelle
Maria Grundner
Abbildung 12
Panikstange mit taktiler und visueller Kennzeichnung
Maria Grundner, bearbeitet Magdalena Lampe
Abbildung 13
Türdrücker als Drückerplatte
Maria Grundner
Abbildung 14
Karusselltür mit Umgehungsmöglichkeit
ISO 21542:2011, Bild 31
Abbildung 15
Taktiles Aufmerksamkeitsfeld vor einerautomatisierten Tür
Maria Grundner, bearbeitet Magdalena Lampe
Abbildung 16
Skizze: Seitlicher Anfahrbereich
erstellt Maria Grundner
Abbildung 17
Skizze: Interpolation der Anfahrbereich
erstellt Maria Grundner
Abbildung 18
Skizze: Schleuse
erstellt Maria Grundner
Abbildung 19
Skizze: Verschiedene Leibungstiefen an Türen
erstellt Maria Grundner
Abbildung 20
Türanschluss mit Entwässerungsrinne
ÖNORM B 3691:2019; Bild B.6
Abbildung 21
Balkontür Schwelle
Maria Grundner
Abbildung 22
Praxisbeispiel Variante 1: Glasmarkierungen
Maria Grundner
Abbildung 23
Praxisbeispiel Variante 1: Glasmarkierungen
Maria Grundner
Abbildung 24
Praxisbeispiel Variante 2: Glasmarkierungen
Doris Ossberger, bearbeitet Magdalena Lampe
Abbildung 25
Praxisbeispiel Variante 3: Glasmarkierungen
Maria Grundner
Abbildung 26
Praxisbeispiel Variante 4: Glasmarkierungen
Alicia Jezek
Abbildung 27
Praxisbeispiel Variante 4: Glasmarkierungen
Hans-Jürgen Gross
Abbildung 28
Praxisbeispiel Variante 5: Glasmarkierungen
Doris Ossberger, bearbeitet Magdalena Lampe
Abbildung 29
Glasbrüstung mit wahrnehmbarem Holm
Martina Schildendorfer
Abbildung 30
Gegen das Unterlaufen gesicherter Treppenlauf
Maria Grundner
Abbildung 31
Gegen das Unterlaufen gesicherte Vitrine mit Sockel und Tastleiste
Matthias Grundner
Abbildung 32
Skizze: Podesttiefe
erstellt Maria Grundner
Abbildung 33
Skizze: Querschnitt Handlauf
erstellt Maria Grundner
Abbildung 34
Skizze: Querschnitt Aufhängung
erstellt Maria Grundner
Abbildung 35
Skizze: Horizontale Weiterführung des Handlaufes
erstellt Maria Grundner
Abbildung 36
Kontrastierender Handlauf, waagrecht weitergeführt
Maria Grundner
Abbildung 37
Negativbeispiel: Handlauf außerhalb des betretbaren Bereichs am Treppenlauf
Maria Grundner
Abbildung 38
Geschlossene Plattenstufe
Maria Grundner
Abbildung 39
Stufenmarkierung
Maria Grundner, bearbeitet Maria Grundner
Abbildung 40
Skizze: Seitlicher Sicherheitsabstand zur Treppe
erstellt Maria Grundner
Abbildung 41
Taktile Stockwerksanzeige „EG“ im äußeren Türrahmen
Maria Grundner
Abbildung 42
Handlaufinformationen
Martina Schildendorfer
Abbildung 43
Tür mit Brandfallsteuerung
Maria Grundner
Abbildung 44
Sichere Verweilbereiche
ÖNORM B 1600:2023, Bild G.1
Abbildung 45
Skizze: Anfahrbereich
erstellt Maria Grundner
Abbildung 46
Gegensprechanlage im Mehr-Sinne-Prinzip
Maria Grundner
Abbildung 47
Barrierefreie Gegensprechanlage
Maria Grundner, bearbeitet Maria Grundner
Abbildung 48
Hinweis beim Schloss auf das Schließsystem (DOM euro-key)
Maria Grundner, bearbeitet Magdalena Lampe
Abbildung 49
Leitsystem, gut wahrnehmbar und lesbar
Maria Grundner
Abbildung 50
Erhabene Klebestreifen als taktiler Leitstreifen
Maria Grundner
Abbildung 51
Teppich als taktiler Leitstreifen
Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
Abbildung 52
Taktile Bodeninformationen aus Kunststoff, aufgeklebt
Maria Grundner
Abbildung 53
Taktile Handlaufbeschriftung
Maria Grundner
Abbildung 54
Taktile Türbeschriftung
Hans-Jürgen Gross
Abbildung 55
Skizze: Taktile Information, schräg angeboten
erstellt Maria Grundner
Abbildung 56
Akustische Lichtsignalanlage
Georg Lokosek
Abbildung 57
Hauseinfahrt ohne taktile Bodenleitlinien unter 600 cm Breite
Maria Grundner
Abbildung 58
Weiterführung der taktilen Bodenleitlinien bei einer Hauseinfahrt über 600 cm Breite
Georg Lokosek
Abbildung 59
Beispiel: Fotografie der zu bestimmenden Fläche und Referenzfarbkarte
Maria Grundner
Abbildung 60
Beispiel: Fotografie in Graustufen umgewandelt
Maria Grundner, bearbeitet Maria Grundner
Abbildung 61
Negativbeispiel: Punktuelle Gangbeleuchtung
Maria Grundner
Abbildung 62
Negativbeispiel: Bodeneinbaustrahler in Kombination mit einer spiegelnden Wand
Maria Grundner
Abbildung 63
Universell anfahrbare WC-Sitzschale
Maria Grundner
Abbildung 64
Skizze: Raumgröße laut OIB-RL 4:2019, 7.1.1
erstellt Maria Grundner
Abbildung 65
Skizze: Raumgröße mit geringster Raumtiefe von 185 cm
erstellt Maria Grundner
Abbildung 66
Skizze: Mindestraumgröße mit Handwaschbecken gegenüber der WC-Sitzschale
erstellt Maria Grundner
Abbildung 67
Skizze: Notwendige Raumgröße mit Waschtisch
erstellt Maria Grundner
Abbildung 68
Skizze: Notwendige Raumgröße mit starrer Montage einer Wickelauflage
erstellt Maria Grundner
Abbildung 69
Skizze: Überragen der Vorderkante des Waschtisches mit der ihr zugewandten Außenseite der WC-Sitzschale
erstellt Maria Grundner
Abbildung 70
Skizze: Mindestraumgröße mit Handwaschbecken rechts
erstellt Maria Grundner
Abbildung 71
Skizze: Mindestraumgröße mit Handwaschbecken gegenüber
erstellt Maria Grundner
Abbildung 72
Kurzer Hebel zum Verriegeln der Tür
erstellt Maria Grundner, bearbeitet Magdalena Lampe
Abbildung 73
Doppelzylinder für öffentliche WC-Anlage
Mark Wilson
Abbildung 74
Vorsatzschale als Anlehnfläche
Maria Grundner, bearbeitet Maria Grundner
Abbildung 75
Skizze: Anfahrfläche WC-Sitzschale
erstellt Maria Grundner
Abbildung 76
Befestigungsstange der WC-Brille
Maria Grundner
Abbildung 77
Spülbetätigung leicht bedienbar
Maria Grundner, bearbeitet Maria Grundner
Abbildung 78
Skizze: Überstand der Halte- bzw. Stützklappgriffe über die WC-Sitzschale
erstellt Maria Grundner
Abbildung 79
Elektrisch höhenverstellbare WC-Sitzschale
Maria Grundner
Abbildung 80
Skizze: Parallel geführtes Griffepaar
erstellt Maria Grundner
Abbildung 81
Skizze: Mindestraumgröße eines Badezimmers
erstellt Maria Grundner
Abbildung 82
Skizze: Grundriss Duschplatz
erstellt Maria Grundner
Abbildung 83
Dusche mit Stützgriff, um die Ecke geführt
Maria Grundner
Abbildung 84
Skizze: Badewanne mit abgesenktem Einstieg
Maria Grundner
Abbildung 85
Badewanne mit Badebrett
Eva Grundner
Abbildung 86
Badezimmer im erhöhten Standard (mit Dusche oder Badewanne)
ÖNORM B 1601:2013, Bild 2
Abbildung 87
Waschtisch mit Stützgriffen
Maria Grundner
Abbildung 88
Piktogramm für multifunktionelle Sanitärräume
Stiftung Leben pur, München
Abbildung 89
Skizze: Pflegebad
erstellt Maria Grundner
Abbildung 90
Skizze: Unterfahrbarkeit Kücheneinrichtung
erstellt Maria Grundner
Abbildung 91
Reduzierte Greifhöhe (li.); Griffverlängerung für Fensterolive (re.)
Andreas Krenn, Maria Grundner
Abbildung 92
Skizze: Anpassbarer Wohnungsgrundriss
erstellt Maria Grundner
Abbildung 93
Skizze: Schleuse
erstellt Maria Grundner
Abbildung 94
Skizze: Barrierefreier WC-Raum mit klappbarem Wickeltisch
erstellt Maria Grundner
Abbildung 95
Barrierefreie Schankanlage
Hotel Weißseespitze, Kaunertal
Abbildung 96
Abgesenkte Rezeption
Hotel Weißseespitze, Kaunertal
Abbildung 97
Skizze: Freier Bewegungsbereich Dusche
erstellt Maria Grundner
Abbildung 98
Skizze: Freier Bewegungsbereich Badewanne
erstellt Maria Grundner
Abbildung 99
Skizze: Freier Bewegungsbereich Waschtisch
erstellt Maria Grundner
Abbildung 100
Skizze: Beispiel Grundriss Hotelzimmer
erstellt Maria Grundner
Abbildung 101
Einstieg über den Beckenrand
ÖNORM B 1603:2013, Bild 7b
Abbildung 102
Skizze: Sitzauflage
erstellt Maria Grundner
Abbildung 103
Sitzstufen ins Wasser
Hotel Weißseespitze, Kaunertal
Abbildung 104
Skizze: Bewegungsflächen Lifter
erstellt Maria Grundner
Abbildung 105
Mobiler Lifter
Eduard Riha
Abbildung 106
Barrierefreie Liege
Maria Grundner
Abbildung 107
Berollbarer Streifen in historischen Pflasterungen
Maria Grundner
Abbildung 108
Hinweis auf den barrierefreien Nebeneingang
Maria Grundner
Abbildung 109
Bedienbarkeit des Stehflügels
Maria Grundner
Abbildung 110
Rampe als Erschließung in historischem Gebäude
Maria Grundner
Abbildung 111
Rampe in Türachse
Maria Grundner
Abbildung 112
Gehsteiganhebung
Maria Grundner
Abbildung 113
Vertikale Hebeeinrichtung für Personen ohne allseits geschlossenen Lastträger und Lastträgertüren
Maria Grundner
Abbildung 114
Skizze: Platzbedarf eines Treppenschrägaufzugs mit Rollstuhlplattform
erstellt Maria Grundner
Abbildung 115
Treppenschrägaufzug mit Rollstuhlplattform
Maria Grundner, bearbeitet Maria Grundner
Abbildung 116
Schaukelkorb
Maria Grundner
Tabellentitel
Quelle
Tabelle 1
Anzahl der barrierefreien PKW-Stellplätze für Personen mit Behinderungen
erstellt Maria Grundner
Tabelle 2
Ablauf der Kommunikation an einer barrierefreien Gegensprechanlage
erstellt Maria Grundner
Tabelle 3
Wichtige taktile Tür- bzw. Raumbeschriftungen und Kennzeichnungen
erstellt Maria Grundner
Tabelle 4
UGR-Werte für eine barrierefreie Beleuchtung
Dr. Nico Hauck
Tabelle 5
Mindestraumgrößen
erstellt Maria Grundner
Tabelle 6
Anzahl der barrierefreien Unterkunftseinheiten für Gäste mit Mobilitätsbehinderungen
erstellt Maria Grundner
Tabelle 7
Einstiegshilfen
erstellt Maria Grundner
Tabelle 8
Eignung von Bodenbelägen im Neuzustand
SN 521500:2009 „Hindernisfreie Bauten“
Tabelle 9
Vergleich Rampen im Neubau Rampen zur Erschließung von bestehenden Bauten
erstellt Maria Grundner
Tabelle 10
Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile von verschiedenen Aufstiegshilfen
erstellt Maria Grundner
Tabelle 11
Eigenschaften verschiedener Bodenbeläge
in Anlehnung an ÖNORM B 2607:2014, Tabelle 3
Das barrierefreie Bauen gewinnt zusehends an Bedeutung und gesellschaftlicher Akzeptanz. Dies ist eine wichtige Basis, um eine inklusive Gesellschaft nachhaltig entstehen zu lassen.
Nicht mehr die Integration ist anzustreben, in der unterschiedliche Menschen mit ihren individuellen Bedürfnissen akzeptiert werden, sondern die Inklusion: sie betrachtet die individuellen Unterschiede der Menschen als Normalität und nimmt daher keine Unterteilung in Gruppen vor. Das Verständnis von Inklusion reicht über die Integration von Menschen mit und ohne Behinderungen hinaus und umfasst alle Dimensionen der Heterogenität der Gesellschaft.
Der Begriff der „Inklusion“ unterscheidet sich vom Begriff der „Integration“ insofern, als es bei der Integration immer noch darum geht, Unterschiede wahrzunehmen und Getrenntes wieder einzugliedern. Inklusion trägt hingegen den individuellen Bedürfnissen aller Menschen Rechnung.
Umfassende Barrierefreiheit ist demnach die Grundlage und die Voraussetzung, um gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Barrieren können physische, soziale, kommunikative oder intellektuelle sein.
+Physische Barrieren: wie etwa Zugangsbarrieren zu öffentlichen Gebäuden, Wohnhäusern, Schulen und medizinischen Einrichtungen oder Hindernisse im öffentlichen Straßenraum.
+Soziale Barrieren: das Bild von Menschen mit Behinderungen ist noch immer stark von Mitleid und dem Fürsorgegedanken geprägt und nicht von Selbstbestimmung und voller Inklusion.
+Kommunikative Barrieren: zeigen sich unter anderem in fehlenden Angeboten von alternativen Kommunikationsformen wie Gebärdensprache, Untertitelung, Brailleschrift oder große Schrift.
+Intellektuelle Barrieren: wie z. B. mangelnde Informationen in leichter Sprache.
Dieses Buchprojekt beschreibt praxisgerecht, wie die gebaute Umgebung gestaltet werden soll, um physische Barrieren für Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen möglichst gering zu halten.
Die Normenreihe der ÖNORM B 1600 beschreibt weitgehende physische bzw. bauliche Barrierefreiheit. Die vorliegenden Normen – ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“, ÖNORM B 1601 „Barrierefreie Gesundheitseinrichtungen, assistive Wohn- und Arbeitsstätten – Planungsgrundlagen“, ÖNORM B 1602 „Barrierefreie Bildungseinrichtungen – Planungsgrundlagen“ und ÖNORM B 1603 „Barrierefreie Tourismus- und Freizeiteinrichtungen – Planungsgrundlagen“ – legen Standards für die barrierefreie Gestaltung der gebauten Umwelt fest und geben Planungshinweise für die Umsetzung. Es liegt im Verantwortungsbereich der Anwenderin/des Anwenders (z. B. Bauherrin/Bauherr, Auftraggeberin/Auftraggeber) bzw. des Gesetzgebers festzulegen, wann und in welchem Umfang diese Normen anzuwenden sind.[1]
Alle Maßvorgaben und Messwerte beziehen sich auf das fertige Gebäude, die gebaute Umgebung, wie sie genutzt wird.[2] Zum besseren Verständnis dieser Normen und ihrer Inhalte trägt dieses Praxisbuch bei.
Nach der Einleitung, in der die rechtlichen Rahmenbedingungen zum barrierefreien Bauen und die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen, die sie an ihre gebaute Umgebung stellen, beschrieben werden, finden sich drei weitere Teile:
Der erste Teil beschreibt konkrete Gebäudeteile und wie sie auszuführen sind, um von den meisten Menschen genutzt werden zu können. Im zweiten Teil werden Gebäudearten beschrieben, und der dritte Teil behandelt jene Grundsätze, die einzuhalten sind, um bestehende Bauten barrierefrei zu adaptieren.
Da an Veranstaltungsräume – mit und ohne Bühnenbereich – besondere Anforderungen an die Ausstattung neben dem Baulichen gestellt werden, um inklusive Veranstaltungen abzuhalten, findet sich im Anhang A eine Beschreibung über die Normenreihe der ÖNORM B 1600 hinaus. Der Anhang B beschreibt barrierefreie Spielplätze.
Ich würde mich über Ihr Feedback freuen! Was ist zu wenig konkret, wo braucht es mehr Praktisches und wo kann gekürzt werden. Schreiben Sie mir bitte direkt Ihre Kritik und Anregungen: E-Mail [email protected]
Bedanken möchte ich mich für die Unterstützung zu diesem Buchprojekt bei meiner Familie, im speziellen bei meinen Eltern und folgenden Personen: Andreas Krenn, Eduard Riha, Hannes Wiesinger, Oskar Kalamidas, Monika Klenovec, Magdalena Maringer, Christina Wurzinger, Max Rubisch, Peter Luschin, Doris Ossberger, Eva Grundner, Michael Bednar, Veronika Egger, Elmar Fürst, Ernst Schlossnickel, der AG Sehbehinderungen und Hias Grundner.
Viel Freude beim Lesen und Anwenden!
Wien, im September 2013 Maria R. Grundner
Das barrierefreie Bauen hat sich bei Neubauten etabliert. Maßgeblich dazu beigetragen hat die sukzessiv steigende Verpflichtung zur allgemeinen Zugänglichkeit in den österreichischen Baugesetzen. Nach 2013 gab es eine kleine Überarbeitung (2017) der ÖNORM B 1600, bei der die Türen neu geregelt wurden. Dabei wurden vor allem die Bedienkräfte für das Öffnen und Schließen von Türen modifiziert. Im Brandfall wurden höhere Öffnungsmomente zulässig, was die Erfüllung der Brandschutzauflagen erleichtert, allerdings weniger Barrierefreiheit bringt. Türöffnungskräfte in der nunmehr zulässigen Größenordnung sind nicht mehr für so viele Personen ohne Weiteres bedienbar, wodurch es organisatorische Maßnahmen bedarf.
2017 wurde neuerdings ein Überarbeitungsantrag gestellt, diesmal vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB), das eine Richtlinie zur Barrierefreiheit und Nutzungssicherheit herausgibt. Diese Richtlinie 4 (OIB-RL 4) gibt die absoluten Mindeststandards (teilweise aus der ÖNORM B 1600 für bestehende Bauten übernommen) für barrierefreies Bauen an, und zwar nur für bautechnische Standards. Baurechtliches und Betriebsorganisatorisches wird darin nicht behandelt. Die Widersprüche zwischen der OIB-RL 4 und der ÖNORM B 1600 waren für die Baubranche nachvollziehbarerweise schwierig. Daher wurde eine Annäherung unumgänglich.
Zudem formierte sich auf europäischer Ebene ein Standard zur Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt. In diesem neuen Standard ÖVE/ÖNORM EN 17210:2021 sind ausschließlich funktionale Anforderungen formuliert. Es liest sich wie die Vision zum österreichischen Standard. Nicht nur, weil mehr Gruppen von Menschen mit Behinderungen umfasst sind (z. B. Personen mit Allergenen oder Kinder mit Behinderungen), auch, da sämtliche Bereiche abgedeckt sind: von der Strandpromenade über die Mobilität hin zu Sakralbauten und Arbeitsplätzen im Labor.
In diesem Spannungsfeld zwischen OIB-RL 4 und ÖVE/ÖNORM EN 17210 stand die Überarbeitung der ÖNORM B 1600. Und diesen Bogen schafft die neue ÖNORM B 1600 mit Hilfe von Klassifizierungen. Beispielsweise ist eine Rampenbreite von nur einem Meter unter gewissen Umständen für kurze, wenig frequentierte Rampen zulässig. Für andere Anwendungen werden breitere Rampen empfohlen.
Stufenlosigkeit und leichtgängige Türen sind bekannte Themen im barrierefreien Bauen. Was detaillierter und genauer kommt, ist der Themenbereich der Orientierung und Wegefindung. Ein aktueller Schlüsselbereich im barrierefreien Planen und Bauen ist die Planung von Leitsystemen. Zudem wurden Kontraste – wie sie gemessen und demnach auch eingehalten werden sollten – genauer definiert.
In der Überarbeitung dieses Buches wurden die neuen Themenbereiche aufgenommen, die Sprache dem neuen Zeitgeist angepasst und geänderte Regeln eingearbeitet.
Ich darf mich für diese Ausgabe herzlich bei Barbara Schmid-Länger, Nico Hauck, Dieter Schnaufer, Hans-Jürgen Gross und Magdalena Lampe für die Unterstützung bedanken. Besonderer Dank gilt Andreas Krenn, der mir den notwendigen Rahmen geschenkt hat, diese Überarbeitung zu finalisieren.
Wien, im April 2023 Maria R. Grundner
1 vgl. ÖNORM B 1600:2013, Vorwort
2 Toleranzen werden in ÖNORM B 1600:2023, Abschnitt 4 neu geregelt.
Im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, BGBl. I Nr. 82/2005) wird im § 1 als Ziel Folgendes formuliert:
„Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.“
In den geltenden bundesgesetzlichen und landesgesetzlichen Vorschriften ist dieses Ziel sehr unterschiedlich implementiert. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist eine Querschnittsmaterie; sie müsste sich, um Grundlegendes zu ändern, durch alle Gesetze und Regelwerke ziehen. Zielführend wäre es, Gesetze zu schaffen und in jeder Novelle bereits bestehender Gesetze die Anliegen in jeder Richtlinie und Vorschrift zu berücksichtigen.
„Allgemein barrierefrei“ sind Bauten, die für möglichst alle Menschen nutzbar sind. Dadurch sind sie auch für Menschen mit Behinderungen weitgehend ohne Hindernisse zugänglich. Als „individuell barrierefrei“ (ehemals auch „behindertengerecht“ genannt) kann die eigene Wohnung oder der spezifische Arbeitsplatz bezeichnet werden. Die Ausstattung kann nach den jeweiligen Bedürfnissen für jede einzelne Person erfolgen. Zur Schaffung einer individuell barrierefreien Arbeitsplatz- oder Wohnumgebungen ist es eine unabdingbare Voraussetzung, barrierefreie Strukturen anzubieten. Damit kann auch eine spätere Adaptierung für eine Person mit ihren Behinderungen einfacher und kostengünstiger erfolgen.
In öffentlichen Bereichen besteht demnach der Anspruch, allgemein barrierefreie Umgebungen anzubieten, nicht jedoch, individuell barrierefrei zu sein.
!
Praxistipp: Expert:innen
Es gibt Planungen, die versuchen, auf individuelle Bedürfnisse von benannten Nutzer:innen zu reagieren. Da im öffentlichen Bereich der Anspruch besteht, für alle zu bauen, dementsprechend allgemein barrierefrei zu sein, sollte die ÖNORM B 1600 in allen Details umgesetzt werden. Es können zudem Expert:innen mit einschlägiger Kenntnis der Planungsgrundlagen zum barrierefreien Bauen beigezogen werden.
Barrierefreies Bauen bedeutet geringfügige Mehrkosten bei Neubauten.
Bei öffentlichen Bauten und Gebäuden mit Arbeitsplätzen entstehen unwesentliche Mehrkosten, wenn Barrierefreiheit von Anfang an mitgeplant wird. Heutzutage gebietet es auch der gewünschte Komfort, ein Bauwerk stufenfrei, sprich mittels Aufzüge, zu nutzen und Türen nicht als Barriere wahrzunehmen, da sie entweder nicht merkbar durchschritten werden, sie im Regelfall bzw. zu Betriebszeiten einfach offenstehen oder automatisiert öffnen und schließen. Vor allem in der Orientierung und Information unterscheidet sich ein barrierefreies Gebäude augenscheinlich von einem nicht barrierefrei gewollten Bauwerk.
!
Praxistipp: Je größer, desto günstiger[3]
Werden Bauten von Anfang an hindernisfrei geplant, erhöhen sich die Errichtungskosten im Mittel nur um rund 1,8 %.
Ein Gebäude erst nachträglich barrierefrei zu machen, kostet rund eineinhalb Mal so viel wie die Einplanung des barrierefreien Bauens von Beginn an. Entscheidend sind die Größe und die Art eines Bauwerks.
Anders verhält es sich bei Wohnbauten: die Adaptierung von Wohnungen ist sehr teuer. Wenn die Garage nicht barrierefrei zugänglich ist, der Aufzug fehlt, das Badezimmer zu klein ist und der Balkon nicht stufenfrei erreicht werden kann, ist eine Adaptierung sehr kostenintensiv. Die Investition in barrierefreien Wohnbau steht gesellschaftspolitisch und volkswirtschaftlich in keiner Relation zu jenen Mehrkosten von aufwendigen Adaptierungen bei schon bestehenden Bauten – besonders im Hinblick auf die demographische Entwicklung.
Bei nachträglichen Entfernungen baulicher Barrieren sind die Kosten tatsächlich erheblich, dies vor allem in denkmalgeschützten Gebäuden. Es ist zu betonen, dass Denkmalpflege und Barrierefreiheit einander nicht widersprechen; aufwendigere – und somit kostenintensivere – Lösungen sind aber doch oft notwendig.
Auch das nachhaltige Bauen ist eine Querschnittsmaterie. Nachhaltigkeit ist ein Prinzip im Bauen, wonach ökologisch, ökonomisch und soziokulturell langfristig wirksam und verträglich Ressourcen eingesetzt werden.
Grundlage für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden (bzw. Bauwerken) sind die umweltbezogene, die ökonomische und die soziale Qualität (vgl. ÖNORM EN 15643:2021).
Die soziale Qualität von Gebäuden wird gemäß ÖNORM EN 16309:2014 über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes bewertet. Wesentliche Aspekte für die soziale Qualität während der Nutzungsphase des Gebäudes sind Zugänglichkeit und Barrierefreiheit.
„Nachhaltige Entwicklung ist ein grundlegendes und übergeordnetes Ziel der EU […]. Die Einbindungen des ‚Universal Designs‘ in Vergabe, Gestaltung, Konstruktion, Betrieb und Nutzung der gebauten Umwelt trägt zur Nachhaltigkeit bei, indem Gebäude und Plätze bereitgestellt werden, die für jedermann barrierefrei sind und die an künftige Nutzende und Nutzeranforderungen angepasst werden können. Eine Gestaltung unter Berücksichtigung des gesamten Lebenswegs der Personen fördert die soziale Inklusion und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Funktionalität einer barrierefreien gebauten Umwelt ist anpassungsfähiger und die Infrastruktur ist nachhaltiger, da eine geringere Notwendigkeit für spätere teure Umbaumaßnahmen vorliegt, die aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht kostspielig sein können.“[4]
Mit der barrierefreien Gestaltung eines Gebäudes wird auch ein wesentlicher Aspekt einer soziokulturell nachhaltigen Gestaltung erreicht.
3 vgl. www.hindernisfreie-architektur.ch, Stand April 2023
4 ÖVE/ÖNORM EN 17210:2021, 4.10
Obwohl mehrere Menschenrechtskonventionen in der einen oder anderen Weise das Thema Behinderung aufgreifen, sind Menschen mit Behinderungen noch immer in hohem Maße von Ausgrenzung und Diskriminierung betroffen. Der Ruf nach einer eigenen Menschenrechtskonvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen war daher begründet. Österreich hat die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen 2008 ratifiziert. Zwei Jahre später (im Dezember 2010) hat auch die Europäische Union erstmals in ihrer Geschichte einen internationalen Menschenrechtsvertrag in Form der Behindertenrechtskonvention ratifiziert.
Daher beeinflusst diese Konvention nicht nur die österreichische Gesetzgebung, sondern auch Europäisches Recht – bis hin zu technischen Regelwerken.
Die Behindertenrechtskonvention formuliert Menschenrechte mit dem Ziel, die Gleichheit aller zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.
Der Monitoringausschuss des Bundes hat die Aufgabe, in seinem Bereich die Umsetzung der UN-Konvention zu überwachen. In seinem Leitbild beschreibt er den Paradigmenwechsel, den die Konvention bewirken soll:
„Vom medizinischen Modell ...
Bisher wurden Menschen mit Behinderungen vielfach als Objekt der Wohlfahrt gesehen, viele Handlungen waren daher darauf gerichtet, sie ‚wohl zu versorgen und zu beschützen‘. Grundlage dafür ist das auf Defizite abstellende, medizinische Modell, das Menschen mit Behinderungen auf ihre Behinderung reduziert und oftmals ‚Behandlungen‘ zur ‚Korrektur‘ als einziges Ziel hat. Das hat zur Konsequenz, dass die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen unbeachtet bleiben und diese nicht als Träger:innen von Rechten anerkannt werden.
Paradigmenwechsel
Die Behindertenrechtskonvention unterstreicht den Paradigmenwechsel, indem sie Menschen mit Behinderungen als Subjekt und damit als Träger:innen von Rechten anerkennt. Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr länger als Almosenempfänger gesehen, sondern sie haben Rechte, über deren Ausübung sie selbst bestimmen können.
... zum sozialen Modell
Behinderung entsteht demnach aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Beeinträchtigungen werden nicht negativ gesehen, sondern als ‚normaler‘ Bestandteil menschlichen Lebens, verbunden mit dem Respekt vor der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen als Teil der Vielfalt der Menschheit.
Menschen mit Behinderungen werden als selbstverständliche, bereichernde Mitglieder der Gesellschaft anerkannt und wertgeschätzt.
Damit ist das Verständnis von Behinderung nicht ein fixer Zustand, sondern entwickelt sich ständig weiter.