Barrierefreies Planen und Bauen in Österreich - Maria Grundner - E-Book

Barrierefreies Planen und Bauen in Österreich E-Book

Maria Grundner

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Beschreibung

Um ein Leben ohne Barrieren in einer inklusiven Gesellschaft zu verwirklichen, ist es unumgänglich, barrierefreie Strukturen und Umgebungen anzubieten. Barrierefreie Angebote sind von allen Menschen nutzbar, komfortabel und erhöhen maßgeblich die Mobilität der Personen, die mit Einschränkungen leben: Plötzlich stellen Alltagswege keine Probleme mehr dar, die 2 Zufriedenheit und die Lebensqualität der Bevölkerung steigt, Gesundheit wird gefördert und Unfällen vorgebeugt. Als Grundlage zum barrierefreien Planen und Bauen dient in Österreich unter anderen die Standards-Serie ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen“. Die Autorin Maria R. Grundner garantiert als langjährige Themenexpertin für höchste Praxiskompetenz: Sie berücksichtigt in dieser Neuauflage die Aktualisierungen der ÖNORM B 1600:2023 mit kommentierten Erläuterungen und realisierten Praxisbeispiele in Bildern; sie bringt Erklärungen zu den aktualisierten Regeln und Empfehlungen für Kontraste, Beleuchtung und Glasmarkierungen und erklärt die Mindeststandards aus der OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ wie auch die funktionalen Anforderungen der ÖVE/ÖNORM EN 17210:2021 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt Funktionale Anforderungen“. Grundner stellt die Anwendung des Standards in der täglichen Planungspraxis mit vielen Beispielen und Bildern da und lässt ihre Erfahrungen einfließen. Zahlreiche Tipps und Informationen runden das Werk ab und helfen Ihnen als Planende, Architektinnen und Architekten, Baumeisterinnen und Baumeister, Installationsbetriebe, Baubehörden und kommunal verantwortliche Interessierte bei der Umsetzung von Anforderungen an eine barrierefreie Umwelt.

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Seitenzahl: 203

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Impressum

978-3-85402-416-3

Auch als Buch verfügbar

978-3-85402-415-6

2., aktualisierte und erweiterte Auflage 2023

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt.

Alle Rechte vorbehalten.

Nachdruck oder Vervielfältigung, Aufnahme

auf oder in sonstige Medien oder Datenträger,

auch bei nur auszugsweiser Verwertung,

sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der

Austrian Standards plus GmbH gestattet.

Alle Angaben in diesem Fachbuch erfolgen

trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr

und eine Haftung der Autorin oder des Verlages

ist ausgeschlossen.

© Austrian Standards plus GmbH, Wien 2023

Die Austrian Standards plus GmbH ist ein Unternehmen von Austrian Standards International.

Austrian Standards plus GmbH

1020 Wien, Heinestraße 38

T +43 1 213 00-300

F +43 1 213 00-355

E [email protected]

www.austrian-standards.at/fachliteratur

ProjektManagement

Gertraud Reznicek

Lektorat

Johanna Zechmeister

Cover – Fotocredit

© Magdalena Lampe

Satz/gestaltung

Alexander Mang

Inhalt

Vorwort

1 Einleitung

1.1 „Allgemein barrierefrei“ versus „individuell barrierefrei“

1.2 Die Kosten des barrierefreien Bauens

1.3 Überschneidungsbereiche zur sozialen Nachhaltigkeit im Bauen

2 Rechtliche Rahmenbedingungen

2.1 UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen

2.2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

2.3 Baurecht – Landesgesetzgebung – OIB-Richtlinie Nr. 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“

2.4 ÖVE/ÖNORM EN 17210 – Europäischer Standard zum barrierefreien Bauen

3 Planungsgrundlagen

3.1 Menschen mit Lernschwierigkeiten

3.2 Menschen mit Mobilitätsbehinderungen

3.3 Menschen mit Sehbehinderungen

3.4 Menschen mit Hörbehinderungen

3.5 Menschen im Alter

3.6 Das Mehr-Sinne-Prinzip

TEIL I: Gebäudeteile, Räume, Bereiche und deren Ausstattungen

4 Außenanlagen – Erschließung von Gebäuden

4.1 Gehsteige, Gehwege und Rampen

4.2 Barrierefreie Stellplätze für Personenkraftwagen (PKW)

5 Eingänge und Türen

5.1 Nutzbare Durchgangslichte und Türschwellen

5.2 Kennzeichnung von Türen und Sichtfenstern

5.3 Beschläge

5.3.1 Türdrücker

5.3.2 Maximaler Kraftaufwand zum Öffnen von Türen

5.4 Karusselltüren und automatisierte Türöffner

5.5 Anfahrbereich

5.6 Balkon- und Terrassentürschwellen

6 Markierung von Glastüren und Glasflächen

7 Horizontale Verbindungswege (Gänge, Flure)

8 Vertikale Verbindungswege (Treppen, Personenaufzüge)

8.1 Treppen

8.1.1 Handlauf

8.1.2 Stufen und Markierungen

8.2 Rampen

8.3 Personenaufzüge

9 Brandschutz für alle

9.1 Alarmierung und Information

9.2 Orientierung auf Flucht- und Rettungswegen

9.3 Physische Barrieren auf Flucht- und Rettungswegen

9.3.1 Barrierefreies vertikales Flüchten

9.3.2 Brandschutztüren

9.4 Sichere Verweilbereiche

10 Akustik und Höranlagen

10.1 Baulicher Schallschutz

10.2 Raumakustik

10.3 Übertragungssysteme für Personen mit Hörbehinderungen

11 Bedienungselemente

11.1 Gegensprechanlagen

11.2 Schließsystem (DOM euro-key)

12 Wegeführung und Orientierung

12.1 Planung der Wegeführung

12.2 Informations- und Wegeleitsysteme

12.2.1 Visuelle Informations- und Leitsysteme

12.2.2 Taktile Orientierungssysteme

12.3 Kontraste

12.3.1 Allgemeines

12.3.2 Annäherungsverfahren für die Planung

12.4 Beleuchtung

13 Barrierefreie öffentliche WC-Räume

13.1 Anzahl

13.2 Verschiedene Raumgrößen

13.3 Türen

13.4 Ausstattung WC-Raum

13.4.1 WC-Sitzschale und Anlehnfläche

13.4.2 Waschgelegenheiten

13.4.3 Halte- und Stützklappgriffe

13.4.4 Andere Ausstattungsgegenstände

13.4.5 Notrufeinrichtungen

13.5 Erhöhter Standard

13.6 Weitere Tipps und Hinweise zum barrierefreien WC-Raum

14 Bäder

14.1 Allgemeines

14.1.1 Dusche

14.1.2 Badewanne

14.2 Erhöhte Anforderungen

14.3 Bäder in assistiven Wohnbereichen

14.4 Multifunktionale Sanitärräume

14.5 Pflegebäder

TEIL II: Gebäudearten

15 Anpassbarer Wohnbau

16 Kultur-, Freizeit-, Sport- und Versammlungsstätten

16.1 Bühnenraum

16.2 Zuschauerraum

17 Garagen

18 Barrierefreiheit im Tourismus

18.1 Das barrierefreie Restaurant

18.1.1 Möblierung

18.1.2 Buffet

18.1.3 Akustik

18.1.4 WC-Raum

18.2 Das barrierefreie Hotel

18.2.1 Rezeption

18.2.2 Beherbergungszimmer

18.2.3 Sanitärraum im Hotelzimmer

18.3 Wellnessbereich

18.3.1 Umkleidebereich

18.3.2 Wasserbecken

18.3.3 Sauna, Dampfbad

19 Die barrierefreie Arzt- bzw. Therapiepraxis

19.1 Sanitärräume

19.2 Medizinisch-technische Ausstattung

TEIL III: Bestehende Bauten

20 Erleichterungen für bestehende Bauten

20.1 Historische Pflasterungen

20.2 Eingänge und Türen

20.3 Treppen

20.4 Rampen

20.5 Vertikale Hebeeinrichtungen für Personen ohne allseits geschlossenen Lastenträger und Treppenschrägaufzüge mit Rollstuhlplattform

Anhang

Anhang A Die barrierefreie Veranstaltung

Anhang B Barrierefreie Spielplätze

Literaturverzeichnis

Die Autorin

Abbildungsverzeichnis

Bildtitel

Quelle

Abbildung 1

Personen, die ein Leitsystem nutzen

Jugend am Werk/Kollektiv Fischka/fischka.com

Abbildung 2

Person mit Taststock im Verbindungsgang

Hermine Neuhold

Abbildung 3

Unzureichend gesicherter Treppendurchgang

Maria Grundner

Abbildung 4

Abgesicherte schräge Säule

Georg Lokosek

Abbildung 5

Unterlaufbarer Briefkasten im Gehsteigbereich

Maria Grundner

Abbildung 6

Gehweg, vom Radweg baulich getrennt

Maria Grundner

Abbildung 7

Taktile Bodenmarkierung bei Stufen in Rampen

Maria Grundner

Abbildung 8

Skizze: Mögliche Einschränkungen einer nutzbaren Durchgangslichte

erstellt Maria Grundner

Abbildung 9

Skizze: Tatsächlich nutzbare Durchgangslichte mit Paniktürverschluss

erstellt Maria Grundner

Abbildung 10

Türzuziehgriff

Maria Grundner, bearbeitet Magdalena Lampe

Abbildung 11

Türschwelle

Maria Grundner

Abbildung 12

Panikstange mit taktiler und visueller Kennzeichnung

Maria Grundner, bearbeitet Magdalena Lampe

Abbildung 13

Türdrücker als Drückerplatte

Maria Grundner

Abbildung 14

Karusselltür mit Umgehungsmöglichkeit

ISO 21542:2011, Bild 31

Abbildung 15

Taktiles Aufmerksamkeitsfeld vor einerautomatisierten Tür

Maria Grundner, bearbeitet Magdalena Lampe

Abbildung 16

Skizze: Seitlicher Anfahrbereich

erstellt Maria Grundner

Abbildung 17

Skizze: Interpolation der Anfahrbereich

erstellt Maria Grundner

Abbildung 18

Skizze: Schleuse

erstellt Maria Grundner

Abbildung 19

Skizze: Verschiedene Leibungstiefen an Türen

erstellt Maria Grundner

Abbildung 20

Türanschluss mit Entwässerungsrinne

ÖNORM B 3691:2019; Bild B.6

Abbildung 21

Balkontür Schwelle

Maria Grundner

Abbildung 22

Praxisbeispiel Variante 1: Glasmarkierungen

Maria Grundner

Abbildung 23

Praxisbeispiel Variante 1: Glasmarkierungen

Maria Grundner

Abbildung 24

Praxisbeispiel Variante 2: Glasmarkierungen

Doris Ossberger, bearbeitet Magdalena Lampe

Abbildung 25

Praxisbeispiel Variante 3: Glasmarkierungen

Maria Grundner

Abbildung 26

Praxisbeispiel Variante 4: Glasmarkierungen

Alicia Jezek

Abbildung 27

Praxisbeispiel Variante 4: Glasmarkierungen

Hans-Jürgen Gross

Abbildung 28

Praxisbeispiel Variante 5: Glasmarkierungen

Doris Ossberger, bearbeitet Magdalena Lampe

Abbildung 29

Glasbrüstung mit wahrnehmbarem Holm

Martina Schildendorfer

Abbildung 30

Gegen das Unterlaufen gesicherter Treppenlauf

Maria Grundner

Abbildung 31

Gegen das Unterlaufen gesicherte Vitrine mit Sockel und Tastleiste

Matthias Grundner

Abbildung 32

Skizze: Podesttiefe

erstellt Maria Grundner

Abbildung 33

Skizze: Querschnitt Handlauf

erstellt Maria Grundner

Abbildung 34

Skizze: Querschnitt Aufhängung

erstellt Maria Grundner

Abbildung 35

Skizze: Horizontale Weiterführung des Handlaufes

erstellt Maria Grundner

Abbildung 36

Kontrastierender Handlauf, waagrecht weitergeführt

Maria Grundner

Abbildung 37

Negativbeispiel: Handlauf außerhalb des betretbaren Bereichs am Treppenlauf

Maria Grundner

Abbildung 38

Geschlossene Plattenstufe

Maria Grundner

Abbildung 39

Stufenmarkierung

Maria Grundner, bearbeitet Maria Grundner

Abbildung 40

Skizze: Seitlicher Sicherheitsabstand zur Treppe

erstellt Maria Grundner

Abbildung 41

Taktile Stockwerksanzeige „EG“ im äußeren Türrahmen

Maria Grundner

Abbildung 42

Handlaufinformationen

Martina Schildendorfer

Abbildung 43

Tür mit Brandfallsteuerung

Maria Grundner

Abbildung 44

Sichere Verweilbereiche

ÖNORM B 1600:2023, Bild G.1

Abbildung 45

Skizze: Anfahrbereich

erstellt Maria Grundner

Abbildung 46

Gegensprechanlage im Mehr-Sinne-Prinzip

Maria Grundner

Abbildung 47

Barrierefreie Gegensprechanlage

Maria Grundner, bearbeitet Maria Grundner

Abbildung 48

Hinweis beim Schloss auf das Schließsystem (DOM euro-key)

Maria Grundner, bearbeitet Magdalena Lampe

Abbildung 49

Leitsystem, gut wahrnehmbar und lesbar

Maria Grundner

Abbildung 50

Erhabene Klebestreifen als taktiler Leitstreifen

Maria Grundner

Abbildung 51

Teppich als taktiler Leitstreifen

Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs

Abbildung 52

Taktile Bodeninformationen aus Kunststoff, aufgeklebt

Maria Grundner

Abbildung 53

Taktile Handlaufbeschriftung

Maria Grundner

Abbildung 54

Taktile Türbeschriftung

Hans-Jürgen Gross

Abbildung 55

Skizze: Taktile Information, schräg angeboten

erstellt Maria Grundner

Abbildung 56

Akustische Lichtsignalanlage

Georg Lokosek

Abbildung 57

Hauseinfahrt ohne taktile Bodenleitlinien unter 600 cm Breite

Maria Grundner

Abbildung 58

Weiterführung der taktilen Bodenleitlinien bei einer Hauseinfahrt über 600 cm Breite

Georg Lokosek

Abbildung 59

Beispiel: Fotografie der zu bestimmenden Fläche und Referenzfarbkarte

Maria Grundner

Abbildung 60

Beispiel: Fotografie in Graustufen umgewandelt

Maria Grundner, bearbeitet Maria Grundner

Abbildung 61

Negativbeispiel: Punktuelle Gangbeleuchtung

Maria Grundner

Abbildung 62

Negativbeispiel: Bodeneinbaustrahler in Kombination mit einer spiegelnden Wand

Maria Grundner

Abbildung 63

Universell anfahrbare WC-Sitzschale

Maria Grundner

Abbildung 64

Skizze: Raumgröße laut OIB-RL 4:2019, 7.1.1

erstellt Maria Grundner

Abbildung 65

Skizze: Raumgröße mit geringster Raumtiefe von 185 cm

erstellt Maria Grundner

Abbildung 66

Skizze: Mindestraumgröße mit Handwaschbecken gegenüber der WC-Sitzschale

erstellt Maria Grundner

Abbildung 67

Skizze: Notwendige Raumgröße mit Waschtisch

erstellt Maria Grundner

Abbildung 68

Skizze: Notwendige Raumgröße mit starrer Montage einer Wickelauflage

erstellt Maria Grundner

Abbildung 69

Skizze: Überragen der Vorderkante des Waschtisches mit der ihr zugewandten Außenseite der WC-Sitzschale

erstellt Maria Grundner

Abbildung 70

Skizze: Mindestraumgröße mit Handwaschbecken rechts

erstellt Maria Grundner

Abbildung 71

Skizze: Mindestraumgröße mit Handwaschbecken gegenüber

erstellt Maria Grundner

Abbildung 72

Kurzer Hebel zum Verriegeln der Tür

erstellt Maria Grundner, bearbeitet Magdalena Lampe

Abbildung 73

Doppelzylinder für öffentliche WC-Anlage

Mark Wilson

Abbildung 74

Vorsatzschale als Anlehnfläche

Maria Grundner, bearbeitet Maria Grundner

Abbildung 75

Skizze: Anfahrfläche WC-Sitzschale

erstellt Maria Grundner

Abbildung 76

Befestigungsstange der WC-Brille

Maria Grundner

Abbildung 77

Spülbetätigung leicht bedienbar

Maria Grundner, bearbeitet Maria Grundner

Abbildung 78

Skizze: Überstand der Halte- bzw. Stützklappgriffe über die WC-Sitzschale

erstellt Maria Grundner

Abbildung 79

Elektrisch höhenverstellbare WC-Sitzschale

Maria Grundner

Abbildung 80

Skizze: Parallel geführtes Griffepaar

erstellt Maria Grundner

Abbildung 81

Skizze: Mindestraumgröße eines Badezimmers

erstellt Maria Grundner

Abbildung 82

Skizze: Grundriss Duschplatz

erstellt Maria Grundner

Abbildung 83

Dusche mit Stützgriff, um die Ecke geführt

Maria Grundner

Abbildung 84

Skizze: Badewanne mit abgesenktem Einstieg

Maria Grundner

Abbildung 85

Badewanne mit Badebrett

Eva Grundner

Abbildung 86

Badezimmer im erhöhten Standard (mit Dusche oder Badewanne)

ÖNORM B 1601:2013, Bild 2

Abbildung 87

Waschtisch mit Stützgriffen

Maria Grundner

Abbildung 88

Piktogramm für multifunktionelle Sanitärräume

Stiftung Leben pur, München

Abbildung 89

Skizze: Pflegebad

erstellt Maria Grundner

Abbildung 90

Skizze: Unterfahrbarkeit Kücheneinrichtung

erstellt Maria Grundner

Abbildung 91

Reduzierte Greifhöhe (li.); Griffverlängerung für Fensterolive (re.)

Andreas Krenn, Maria Grundner

Abbildung 92

Skizze: Anpassbarer Wohnungsgrundriss

erstellt Maria Grundner

Abbildung 93

Skizze: Schleuse

erstellt Maria Grundner

Abbildung 94

Skizze: Barrierefreier WC-Raum mit klappbarem Wickeltisch

erstellt Maria Grundner

Abbildung 95

Barrierefreie Schankanlage

Hotel Weißseespitze, Kaunertal

Abbildung 96

Abgesenkte Rezeption

Hotel Weißseespitze, Kaunertal

Abbildung 97

Skizze: Freier Bewegungsbereich Dusche

erstellt Maria Grundner

Abbildung 98

Skizze: Freier Bewegungsbereich Badewanne

erstellt Maria Grundner

Abbildung 99

Skizze: Freier Bewegungsbereich Waschtisch

erstellt Maria Grundner

Abbildung 100

Skizze: Beispiel Grundriss Hotelzimmer

erstellt Maria Grundner

Abbildung 101

Einstieg über den Beckenrand

ÖNORM B 1603:2013, Bild 7b

Abbildung 102

Skizze: Sitzauflage

erstellt Maria Grundner

Abbildung 103

Sitzstufen ins Wasser

Hotel Weißseespitze, Kaunertal

Abbildung 104

Skizze: Bewegungsflächen Lifter

erstellt Maria Grundner

Abbildung 105

Mobiler Lifter

Eduard Riha

Abbildung 106

Barrierefreie Liege

Maria Grundner

Abbildung 107

Berollbarer Streifen in historischen Pflasterungen

Maria Grundner

Abbildung 108

Hinweis auf den barrierefreien Nebeneingang

Maria Grundner

Abbildung 109

Bedienbarkeit des Stehflügels

Maria Grundner

Abbildung 110

Rampe als Erschließung in historischem Gebäude

Maria Grundner

Abbildung 111

Rampe in Türachse

Maria Grundner

Abbildung 112

Gehsteiganhebung

Maria Grundner

Abbildung 113

Vertikale Hebeeinrichtung für Personen ohne allseits geschlossenen Lastträger und Lastträgertüren

Maria Grundner

Abbildung 114

Skizze: Platzbedarf eines Treppenschrägaufzugs mit Rollstuhlplattform

erstellt Maria Grundner

Abbildung 115

Treppenschrägaufzug mit Rollstuhlplattform

Maria Grundner, bearbeitet Maria Grundner

Abbildung 116

Schaukelkorb

Maria Grundner

Tabellenverzeichnis

Tabellentitel

Quelle

Tabelle 1

Anzahl der barrierefreien PKW-Stellplätze für Personen mit Behinderungen

erstellt Maria Grundner

Tabelle 2

Ablauf der Kommunikation an einer barrierefreien Gegensprechanlage

erstellt Maria Grundner

Tabelle 3

Wichtige taktile Tür- bzw. Raumbeschriftungen und Kennzeichnungen

erstellt Maria Grundner

Tabelle 4

UGR-Werte für eine barrierefreie Beleuchtung

Dr. Nico Hauck

Tabelle 5

Mindestraumgrößen

erstellt Maria Grundner

Tabelle 6

Anzahl der barrierefreien Unterkunftseinheiten für Gäste mit Mobilitätsbehinderungen

erstellt Maria Grundner

Tabelle 7

Einstiegshilfen

erstellt Maria Grundner

Tabelle 8

Eignung von Bodenbelägen im Neuzustand

SN 521500:2009 „Hindernisfreie Bauten“

Tabelle 9

Vergleich Rampen im Neubau Rampen zur Erschließung von bestehenden Bauten

erstellt Maria Grundner

Tabelle 10

Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile von verschiedenen Aufstiegshilfen

erstellt Maria Grundner

Tabelle 11

Eigenschaften verschiedener Bodenbeläge

in Anlehnung an ÖNORM B 2607:2014, Tabelle 3

Vorwort

Vorwort 2013

Das barrierefreie Bauen gewinnt zusehends an Bedeutung und gesellschaftlicher Akzeptanz. Dies ist eine wichtige Basis, um eine inklusive Gesellschaft nachhaltig entstehen zu lassen.

Nicht mehr die Integration ist anzustreben, in der unterschiedliche Menschen mit ihren individuellen Bedürfnissen akzeptiert werden, sondern die Inklusion: sie betrachtet die individuellen Unterschiede der Menschen als Normalität und nimmt daher keine Unterteilung in Gruppen vor. Das Verständnis von Inklusion reicht über die Integration von Menschen mit und ohne Behinderungen hinaus und umfasst alle Dimensionen der Heterogenität der Gesellschaft.

Der Begriff der „Inklusion“ unterscheidet sich vom Begriff der „Integration“ insofern, als es bei der Integration immer noch darum geht, Unterschiede wahrzunehmen und Getrenntes wieder einzugliedern. Inklusion trägt hingegen den individuellen Bedürfnissen aller Menschen Rechnung.

Umfassende Barrierefreiheit ist demnach die Grundlage und die Voraussetzung, um gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Barrieren können physische, soziale, kommunikative oder intellektuelle sein.

+Physische Barrieren: wie etwa Zugangsbarrieren zu öffentlichen Gebäuden, Wohnhäusern, Schulen und medizinischen Einrichtungen oder Hindernisse im öffentlichen Straßenraum.

+Soziale Barrieren: das Bild von Menschen mit Behinderungen ist noch immer stark von Mitleid und dem Fürsorgegedanken geprägt und nicht von Selbstbestimmung und voller Inklusion.

+Kommunikative Barrieren: zeigen sich unter anderem in fehlenden Angeboten von alternativen Kommunikationsformen wie Gebärdensprache, Untertitelung, Brailleschrift oder große Schrift.

+Intellektuelle Barrieren: wie z. B. mangelnde Informationen in leichter Sprache.

Dieses Buchprojekt beschreibt praxisgerecht, wie die gebaute Umgebung gestaltet werden soll, um physische Barrieren für Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen möglichst gering zu halten.

Die Normenreihe der ÖNORM B 1600 beschreibt weitgehende physische bzw. bauliche Barrierefreiheit. Die vorliegenden Normen – ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“, ÖNORM B 1601 „Barrierefreie Gesundheitseinrichtungen, assistive Wohn- und Arbeitsstätten – Planungsgrundlagen“, ÖNORM B 1602 „Barrierefreie Bildungseinrichtungen – Planungsgrundlagen“ und ÖNORM B 1603 „Barrierefreie Tourismus- und Freizeiteinrichtungen – Planungsgrundlagen“ – legen Standards für die barrierefreie Gestaltung der gebauten Umwelt fest und geben Planungshinweise für die Umsetzung. Es liegt im Verantwortungsbereich der Anwenderin/des Anwenders (z. B. Bauherrin/Bauherr, Auftraggeberin/Auftraggeber) bzw. des Gesetzgebers festzulegen, wann und in welchem Umfang diese Normen anzuwenden sind.[1]

Alle Maßvorgaben und Messwerte beziehen sich auf das fertige Gebäude, die gebaute Umgebung, wie sie genutzt wird.[2] Zum besseren Verständnis dieser Normen und ihrer Inhalte trägt dieses Praxisbuch bei.

Nach der Einleitung, in der die rechtlichen Rahmenbedingungen zum barrierefreien Bauen und die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen, die sie an ihre gebaute Umgebung stellen, beschrieben werden, finden sich drei weitere Teile:

Der erste Teil beschreibt konkrete Gebäudeteile und wie sie auszuführen sind, um von den meisten Menschen genutzt werden zu können. Im zweiten Teil werden Gebäudearten beschrieben, und der dritte Teil behandelt jene Grundsätze, die einzuhalten sind, um bestehende Bauten barrierefrei zu adaptieren.

Da an Veranstaltungsräume – mit und ohne Bühnenbereich – besondere Anforderungen an die Ausstattung neben dem Baulichen gestellt werden, um inklusive Veranstaltungen abzuhalten, findet sich im Anhang A eine Beschreibung über die Normenreihe der ÖNORM B 1600 hinaus. Der Anhang B beschreibt barrierefreie Spielplätze.

Ich würde mich über Ihr Feedback freuen! Was ist zu wenig konkret, wo braucht es mehr Praktisches und wo kann gekürzt werden. Schreiben Sie mir bitte direkt Ihre Kritik und Anregungen: E-Mail [email protected]

Bedanken möchte ich mich für die Unterstützung zu diesem Buchprojekt bei meiner Familie, im speziellen bei meinen Eltern und folgenden Personen: Andreas Krenn, Eduard Riha, Hannes Wiesinger, Oskar Kalamidas, Monika Klenovec, Magdalena Maringer, Christina Wurzinger, Max Rubisch, Peter Luschin, Doris Ossberger, Eva Grundner, Michael Bednar, Veronika Egger, Elmar Fürst, Ernst Schlossnickel, der AG Sehbehinderungen und Hias Grundner.

Viel Freude beim Lesen und Anwenden!

Wien, im September 2013 Maria R. Grundner

Vorwort 2023

Das barrierefreie Bauen hat sich bei Neubauten etabliert. Maßgeblich dazu beigetragen hat die sukzessiv steigende Verpflichtung zur allgemeinen Zugänglichkeit in den österreichischen Baugesetzen. Nach 2013 gab es eine kleine Überarbeitung (2017) der ÖNORM B 1600, bei der die Türen neu geregelt wurden. Dabei wurden vor allem die Bedienkräfte für das Öffnen und Schließen von Türen modifiziert. Im Brandfall wurden höhere Öffnungsmomente zulässig, was die Erfüllung der Brandschutzauflagen erleichtert, allerdings weniger Barrierefreiheit bringt. Türöffnungskräfte in der nunmehr zulässigen Größenordnung sind nicht mehr für so viele Personen ohne Weiteres bedienbar, wodurch es organisatorische Maßnahmen bedarf.

2017 wurde neuerdings ein Überarbeitungsantrag gestellt, diesmal vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB), das eine Richtlinie zur Barrierefreiheit und Nutzungssicherheit herausgibt. Diese Richtlinie 4 (OIB-RL 4) gibt die absoluten Mindeststandards (teilweise aus der ÖNORM B 1600 für bestehende Bauten übernommen) für barrierefreies Bauen an, und zwar nur für bautechnische Standards. Baurechtliches und Betriebsorganisatorisches wird darin nicht behandelt. Die Widersprüche zwischen der OIB-RL 4 und der ÖNORM B 1600 waren für die Baubranche nachvollziehbarerweise schwierig. Daher wurde eine Annäherung unumgänglich.

Zudem formierte sich auf europäischer Ebene ein Standard zur Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt. In diesem neuen Standard ÖVE/ÖNORM EN 17210:2021 sind ausschließlich funktionale Anforderungen formuliert. Es liest sich wie die Vision zum österreichischen Standard. Nicht nur, weil mehr Gruppen von Menschen mit Behinderungen umfasst sind (z. B. Personen mit Allergenen oder Kinder mit Behinderungen), auch, da sämtliche Bereiche abgedeckt sind: von der Strandpromenade über die Mobilität hin zu Sakralbauten und Arbeitsplätzen im Labor.

In diesem Spannungsfeld zwischen OIB-RL 4 und ÖVE/ÖNORM EN 17210 stand die Überarbeitung der ÖNORM B 1600. Und diesen Bogen schafft die neue ÖNORM B 1600 mit Hilfe von Klassifizierungen. Beispielsweise ist eine Rampenbreite von nur einem Meter unter gewissen Umständen für kurze, wenig frequentierte Rampen zulässig. Für andere Anwendungen werden breitere Rampen empfohlen.

Stufenlosigkeit und leichtgängige Türen sind bekannte Themen im barrierefreien Bauen. Was detaillierter und genauer kommt, ist der Themenbereich der Orientierung und Wegefindung. Ein aktueller Schlüsselbereich im barrierefreien Planen und Bauen ist die Planung von Leitsystemen. Zudem wurden Kontraste – wie sie gemessen und demnach auch eingehalten werden sollten – genauer definiert.

In der Überarbeitung dieses Buches wurden die neuen Themenbereiche aufgenommen, die Sprache dem neuen Zeitgeist angepasst und geänderte Regeln eingearbeitet.

Ich darf mich für diese Ausgabe herzlich bei Barbara Schmid-Länger, Nico Hauck, Dieter Schnaufer, Hans-Jürgen Gross und Magdalena Lampe für die Unterstützung bedanken. Besonderer Dank gilt Andreas Krenn, der mir den notwendigen Rahmen geschenkt hat, diese Überarbeitung zu finalisieren.

Wien, im April 2023 Maria R. Grundner

1 vgl. ÖNORM B 1600:2013, Vorwort

2 Toleranzen werden in ÖNORM B 1600:2023, Abschnitt 4 neu geregelt.

1Einleitung

1Einleitung

Im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, BGBl. I Nr. 82/2005) wird im § 1 als Ziel Folgendes formuliert:

„Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.“

In den geltenden bundesgesetzlichen und landesgesetzlichen Vorschriften ist dieses Ziel sehr unterschiedlich implementiert. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist eine Querschnittsmaterie; sie müsste sich, um Grundlegendes zu ändern, durch alle Gesetze und Regelwerke ziehen. Zielführend wäre es, Gesetze zu schaffen und in jeder Novelle bereits bestehender Gesetze die Anliegen in jeder Richtlinie und Vorschrift zu berücksichtigen.

1.1„Allgemein barrierefrei“ versus „individuell barrierefrei“

„Allgemein barrierefrei“ sind Bauten, die für möglichst alle Menschen nutzbar sind. Dadurch sind sie auch für Menschen mit Behinderungen weitgehend ohne Hindernisse zugänglich. Als „individuell barrierefrei“ (ehemals auch „behindertengerecht“ genannt) kann die eigene Wohnung oder der spezifische Arbeitsplatz bezeichnet werden. Die Ausstattung kann nach den jeweiligen Bedürfnissen für jede einzelne Person erfolgen. Zur Schaffung einer individuell barrierefreien Arbeitsplatz- oder Wohnumgebungen ist es eine unabdingbare Voraussetzung, barrierefreie Strukturen anzubieten. Damit kann auch eine spätere Adaptierung für eine Person mit ihren Behinderungen einfacher und kostengünstiger erfolgen.

In öffentlichen Bereichen besteht demnach der Anspruch, allgemein barrierefreie Umgebungen anzubieten, nicht jedoch, individuell barrierefrei zu sein.

!

Praxistipp: Expert:innen

Es gibt Planungen, die versuchen, auf individuelle Bedürfnisse von benannten Nutzer:innen zu reagieren. Da im öffentlichen Bereich der Anspruch besteht, für alle zu bauen, dementsprechend allgemein barrierefrei zu sein, sollte die ÖNORM B 1600 in allen Details umgesetzt werden. Es können zudem Expert:innen mit einschlägiger Kenntnis der Planungsgrundlagen zum barrierefreien Bauen beigezogen werden.

1.2Die Kosten des barrierefreien Bauens

Barrierefreies Bauen bedeutet geringfügige Mehrkosten bei Neubauten.

Bei öffentlichen Bauten und Gebäuden mit Arbeitsplätzen entstehen unwesentliche Mehrkosten, wenn Barrierefreiheit von Anfang an mitgeplant wird. Heutzutage gebietet es auch der gewünschte Komfort, ein Bauwerk stufenfrei, sprich mittels Aufzüge, zu nutzen und Türen nicht als Barriere wahrzunehmen, da sie entweder nicht merkbar durchschritten werden, sie im Regelfall bzw. zu Betriebszeiten einfach offenstehen oder automatisiert öffnen und schließen. Vor allem in der Orientierung und Information unterscheidet sich ein barrierefreies Gebäude augenscheinlich von einem nicht barrierefrei gewollten Bauwerk.

!

Praxistipp: Je größer, desto günstiger[3]

Werden Bauten von Anfang an hindernisfrei geplant, erhöhen sich die Errichtungskosten im Mittel nur um rund 1,8 %.

Ein Gebäude erst nachträglich barrierefrei zu machen, kostet rund eineinhalb Mal so viel wie die Einplanung des barrierefreien Bauens von Beginn an. Entscheidend sind die Größe und die Art eines Bauwerks.

Anders verhält es sich bei Wohnbauten: die Adaptierung von Wohnungen ist sehr teuer. Wenn die Garage nicht barrierefrei zugänglich ist, der Aufzug fehlt, das Badezimmer zu klein ist und der Balkon nicht stufenfrei erreicht werden kann, ist eine Adaptierung sehr kostenintensiv. Die Investition in barrierefreien Wohnbau steht gesellschaftspolitisch und volkswirtschaftlich in keiner Relation zu jenen Mehrkosten von aufwendigen Adaptierungen bei schon bestehenden Bauten – besonders im Hinblick auf die demographische Entwicklung.

Bei nachträglichen Entfernungen baulicher Barrieren sind die Kosten tatsächlich erheblich, dies vor allem in denkmalgeschützten Gebäuden. Es ist zu betonen, dass Denkmalpflege und Barrierefreiheit einander nicht widersprechen; aufwendigere – und somit kostenintensivere – Lösungen sind aber doch oft notwendig.

1.3Überschneidungsbereiche zur sozialen Nachhaltigkeit im Bauen

Auch das nachhaltige Bauen ist eine Querschnittsmaterie. Nachhaltigkeit ist ein Prinzip im Bauen, wonach ökologisch, ökonomisch und soziokulturell langfristig wirksam und verträglich Ressourcen eingesetzt werden.

Grundlage für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden (bzw. Bauwerken) sind die umweltbezogene, die ökonomische und die soziale Qualität (vgl. ÖNORM EN 15643:2021).

Die soziale Qualität von Gebäuden wird gemäß ÖNORM EN 16309:2014 über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes bewertet. Wesentliche Aspekte für die soziale Qualität während der Nutzungsphase des Gebäudes sind Zugänglichkeit und Barrierefreiheit.

„Nachhaltige Entwicklung ist ein grundlegendes und übergeordnetes Ziel der EU […]. Die Einbindungen des ‚Universal Designs‘ in Vergabe, Gestaltung, Konstruktion, Betrieb und Nutzung der gebauten Umwelt trägt zur Nachhaltigkeit bei, indem Gebäude und Plätze bereitgestellt werden, die für jedermann barrierefrei sind und die an künftige Nutzende und Nutzeranforderungen angepasst werden können. Eine Gestaltung unter Berücksichtigung des gesamten Lebenswegs der Personen fördert die soziale Inklusion und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Funktionalität einer barrierefreien gebauten Umwelt ist anpassungsfähiger und die Infrastruktur ist nachhaltiger, da eine geringere Notwendigkeit für spätere teure Umbaumaßnahmen vorliegt, die aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht kostspielig sein können.“[4]

Mit der barrierefreien Gestaltung eines Gebäudes wird auch ein wesentlicher Aspekt einer soziokulturell nachhaltigen Gestaltung erreicht.

3 vgl. www.hindernisfreie-architektur.ch, Stand April 2023

4 ÖVE/ÖNORM EN 17210:2021, 4.10

2Rechtliche Rahmenbedingungen

2Rechtliche Rahmenbedingungen

2.1UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen

Obwohl mehrere Menschenrechtskonventionen in der einen oder anderen Weise das Thema Behinderung aufgreifen, sind Menschen mit Behinderungen noch immer in hohem Maße von Ausgrenzung und Diskriminierung betroffen. Der Ruf nach einer eigenen Menschenrechtskonvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen war daher begründet. Österreich hat die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen 2008 ratifiziert. Zwei Jahre später (im Dezember 2010) hat auch die Europäische Union erstmals in ihrer Geschichte einen internationalen Menschenrechtsvertrag in Form der Behindertenrechtskonvention ratifiziert.

Daher beeinflusst diese Konvention nicht nur die österreichische Gesetzgebung, sondern auch Europäisches Recht – bis hin zu technischen Regelwerken.

Die Behindertenrechtskonvention formuliert Menschenrechte mit dem Ziel, die Gleichheit aller zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

Der Monitoringausschuss des Bundes hat die Aufgabe, in seinem Bereich die Umsetzung der UN-Konvention zu überwachen. In seinem Leitbild beschreibt er den Paradigmenwechsel, den die Konvention bewirken soll:

„Vom medizinischen Modell ...

Bisher wurden Menschen mit Behinderungen vielfach als Objekt der Wohlfahrt gesehen, viele Handlungen waren daher darauf gerichtet, sie ‚wohl zu versorgen und zu beschützen‘. Grundlage dafür ist das auf Defizite abstellende, medizinische Modell, das Menschen mit Behinderungen auf ihre Behinderung reduziert und oftmals ‚Behandlungen‘ zur ‚Korrektur‘ als einziges Ziel hat. Das hat zur Konsequenz, dass die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen unbeachtet bleiben und diese nicht als Träger:innen von Rechten anerkannt werden.

Paradigmenwechsel

Die Behindertenrechtskonvention unterstreicht den Paradigmenwechsel, indem sie Menschen mit Behinderungen als Subjekt und damit als Träger:innen von Rechten anerkennt. Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr länger als Almosenempfänger gesehen, sondern sie haben Rechte, über deren Ausübung sie selbst bestimmen können.

... zum sozialen Modell

Behinderung entsteht demnach aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Beeinträchtigungen werden nicht negativ gesehen, sondern als ‚normaler‘ Bestandteil menschlichen Lebens, verbunden mit dem Respekt vor der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen als Teil der Vielfalt der Menschheit.

Menschen mit Behinderungen werden als selbstverständliche, bereichernde Mitglieder der Gesellschaft anerkannt und wertgeschätzt.

Damit ist das Verständnis von Behinderung nicht ein fixer Zustand, sondern entwickelt sich ständig weiter.