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Die Lohnabrechnung im Baugewerbe gehört zu den umfangreichsten und schwierigsten Lohnabrechnungsarten in Deutschland. Günther H. Krüger stellt die bauspezifischen Besonderheiten für die Lohnabrechnung insbesondere der gewerblichen Arbeitnehmer:innen vor. Grundlage sind dabei die Regelungen des aktuell geltenden Bundesrahmentarifvertrages für die Bauwirtschaft. Anhand einer Muster-Lohnabrechnung werden die wesentlichen Verfahrensschritte erläutert. Das Buch zeigt, wie Ausfallstunden kompensiert und zusätzliche Leistungen wie Saison-Kurzarbeitergeld, Winterbeschäftigungsumlage oder Zuschuss zum Wintergeld bei der Berechnung des Baulohns berücksichtigt werden. Ein Adressen-, Abbildungs- und Stichwortverzeichnis erleichtert die Orientierung, Berechnungshilfen im Anhang ergänzen die praxisgerechte Handhabung. Inhalte: - Bauhauptgebwerbe: gewerbliche Arbeitnehmer:innen, Angestellte, Auszubildende - Baunebengewerbe: Dachdeckerhandwerk, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Gerüstbauhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk - Witterungsbedingte Regelungen: Saison-Kurzarbeitergeld, Wintergeld, Winterbeschäftigungsumlage, Sozialversicherung bei Saison-Kug u. a. - Nebenbereiche: Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Controlling, Mitarbeiterführung u. a. - Personalwirtschaftlichkeit und Personalkostenbeeinflussung - Baulohnspezifisches GlossarNeu in der Ausgabe 2024: - Aktualisierte Daten, Grafiken, Abbildungen und Kennzahlen - Aktualisierte Muster-Lohnabrechnung Bauhauptgewerbe - Sozialkassenbeiträge und Tarife 2024 - Leistungssätze Saison-Kug 2024 - Gesetzliche und tarifliche ÄnderungenDie digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: - Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte - E-Book direkt online lesen im Browser - Persönliche Fachbibliothek mit Ihren BüchernJetzt nutzen auf mybookplus.de.
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Günther Krüger
Baulohn 2024
2. Auflage 2024
© 2024 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg
www.haufe.de
Bildnachweis (Cover): © AndreyPopov, iStock
Produktmanagement: Dr. Bernhard Landkammer
Lektorat: Juliane Sowah
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Die Lohnabrechnung im Baugewerbe gehört zu den umfangreichsten und schwierigsten Lohnabrechnungsarten innerhalb der Wirtschaftsbranchen Deutschlands. Die jährlichen Änderungen tragen nicht gerade zur Vereinfachung bei, sondern erhöhen ständig die Anforderungen in den Lohnbüros. Aufgrund des Autorenwechsels ergeben sich zwar inhaltliche Änderungen, die Zielsetzung bleibt jedoch wie bisher, den Lohnbüros eine praxisbezogene Arbeitshilfe an die Hand zu geben.
Inhalt des aktualisierten Ratgebers ist es, die bauspezifischen Besonderheiten für die Lohnabrechnung, insbesondere der gewerblichen Arbeitnehmer, aufzuzeigen. Dabei werden die Regelungen des aktuell geltenden Bundesrahmentarifvertrages für die Bauwirtschaft zugrunde gelegt. Anhand einer Musterlohnabrechnung werden die wesentlichen Verfahrensschritte aufgezeigt. Darüber hinaus wird auf die tariflichen Regelungen für die Angestellten und die wesentlichen Baunebengewerke eingegangen.
Ergänzt wird das Werk durch eine Übersicht über die Nebenbereiche und Zusammenhänge der im Unternehmen zu verarbeiteten Lohndaten. Ein besonderes Augenmerk richtet sich darüber hinaus auf die Bereiche der Personalkostenbeeinflussung und damit der Personalwirtschaftlichkeit. Es kann somit als grundlegendes Handbuch für die baubetriebliche Personalwirtschaft dienen.
Die Verzeichnisse zu Adressen-, Abbildungen sowie Stichwörtern erleichtern die Orientierung im Werk. Ein umfangreicher Anhang bietet weitere Informationen und Berechnungshilfen ergänzen die praxisgerechte Handhabung.
Soweit in diesem Aufsatz Zahlenwerte verwendet werden, gelten diese teilweise auch beispielhaft. Für das Verständnis des Inhaltes ist es letztendlich unerheblich, ob z. B. der Tarifstundenlohn 19,00 EUR oder 21,00 EUR beträgt oder der Krankenversicherungsbeitrag 14 % oder 14,5 %. In vielen Beispielen werden deshalb auch keine aktuellen Jahre verwandt, sondern die Jahre 00, 01, 02 usw. zugrunde gelegt, damit diese Beispiele nicht bei jeder Aktualisierung wegen der Jahreszahlen geändert werden müssen.
In diesem Buch wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung nur die männliche Form verwendet. Es sind jedoch stets Personen jedes Geschlechts gleichermaßen gemeint.
Für ergänzende, aber auch kritische Anregungen und Hinweise bin ich für nachfolgende Auflagen dankbar.
Kevelaer, Januar 2024
Günther H. Krüger
13. ME
13. Monatseinkommen
ArEV
Arbeitsentgeltverordnung
AUGala
Ausbildungsförderwerk
AV
Arbeitslosenversicherung
AZK
Arbeitszeitkonto
bspw.
beispielsweise
BBiG
Berufsbildungsgesetz
BBTV
Tarifvertrag Berufsbildung im Baugewerbe
BetrAVG
Betriebliches Altersversorgungsgesetz
BetrVG
Betriebsverfassungsgesetz
BHG
Bauhauptgewerbe
BRTV
Bundesrahmentarifvertrag
BSG
Bundessozialgericht
BStBl
Bundessteuerblatt
BZ
Bauzuschlag
DBA
Doppelbesteuerungsabkommen
EStG
Einkommensteuergesetz
evtl.
eventuell
EWGala
Einzugsstelle Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
gem.
gemäß
ggf.
gegebenenfalls
GTL
Gesamttarifstundenlohn
i. d. F.v.
In der Fassung vom
JAEG
Jahresarbeitsentgeltgrenze
KF
Zahl der Kinderfreibeträge
KiSt
Kirchensteuer
KUG
Kurzarbeitergeld
KV
Krankenversicherung
LAK
Lohnausgleichskasse
LG
Lohngruppe
LSt
Lohnsteuer
LTV
Lohntarifvertrag
MWG
Mehraufwands-Wintergeld
PV
Pflegeversicherung
RTV
Rahmentarifvertrag
RV
Rentenversicherung
SFN-Zuschläge
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge
SGB
Sozialgesetzbuch
Saison-Kug
Saison-Kurzarbeitergeld
sog.
sogenannte
SolZ
Solidaritätszuschlag
SOKA-BAU
Sozialkassen im Baugewerbe
SozV
Sozialversicherung
StKl
Steuerklasse
SWZ
Schlechtwetterzeit
TL
Tarifstundenlohn
TV
Tarifvertrag
TVR
Tarifvertrag über Rentenbeihilfe im Baugewerbe
TZR
Tarifvertrag über Zusatzrente im Baugewerbe
uBZ
ununterbrochene Betriebszugehörigkeit
ULAK
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse
VTV
Tarifvertrag Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
WAG
Winterausfallgeld
WAG-VL
Winterausfallgeld-Vorausleistung
W-Umlage
Winterbau-Umlage
WB-Umlage
Winterbeschäftigungsumlage
ZWG
Zuschuss-Wintergeld
ZVK-Bau
Zusatzversorgungskasse des Bauhandwerks
Die Lohnabrechnung im Bauhauptgewerbe gehörte immer schon zu den umfangreichsten Abrechnungsformen in Deutschland. Bereits im Jahre 1910 wurde erstmals ein BautarifBautarif vereinbart. Das Bautarifwerk ist eines der kompliziertesten Tarifsysteme in Deutschland. Fast 40 Tarifverträge, allein im Bauhauptgewerbe, die überwiegend bundesweite Gültigkeit besitzen, sind derzeit aktuell vereinbart. Sie untergliedern sich in
Rahmentarifverträge,
Entgelttarifverträge,
Sozialkassentarifverträge,
Verfahrenstarifverträge.
Durch die vielfältigen Änderungen in den vergangenen Jahren ist die Abrechnung nicht einfacher, sondern für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Lohnbüros immer komplizierter und umfangreicher geworden.
Insbesondere die Tarifpolitik der vergangenen Jahre hat mit dazu beigetragen, dass die Lohnnebenkosten im Bauhauptgewerbe mittlerweile, je nach Berechnungsweise ca. 90 bis 100 % betragen und damit einen der Spitzenplätze in den Industriebranchen Deutschlands einnehmen.
Auch die Urlaubs- und LohnausgleichskasseUrlaubs- und Lohnausgleichskasse sowie die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes sieht sich immer größerer Kritik ausgesetzt. In den »Fünfzigerjahren« als sinnvolle Einrichtung zur Sicherung der Urlaubsansprüche der Bauarbeiter gegründet, fragen sich heute viele Bauunternehmer, ob hier nicht eine »Behörde« entstanden ist, die an der Erhöhung der Lohnzusatzkosten sicherlich nicht unbeteiligt ist und den Unternehmen einen zusätzlichen und nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand beschert. Andererseits gibt es unbestreitbare Vorteile dieser Einrichtungen, die auch heute noch beispielhaft sind. Die »aktiven« Befürworter der SozialkasseSozialkassenn sind immer noch eindeutig in der Mehrheit.
Die Bezahlung der Bauarbeiter während der sogenannten Schlechtwetterzeit ist in den vergangenen Jahren ein weiterer Diskussionspunkt gewesen. Die ursprüngliche Regelung wurde mit Wirkung zum 01.04.2006 geändert und durch das Saison-KurzarbeitergeldSaison-Kug (Saison-Kug) in der Bauwirtschaft ersetzt.
Nachfolgend einige wesentliche Daten über das Bauhauptgewerbe (Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. Berlin/Statistisches Bundesamt /Dt. Bundesbank).
Unternehmensstruktur im Bauhauptgewerbe für das Jahr 2022 (Stand 06/2022)
Unternehmensstruktur 2022
Unternehmensgröße Beschäftigte
Gesamt
Zahl der Betriebe
%
Anzahl der Beschäftigten
%
1 bis 4
41.270
49,89
82.077
8,84
5 bis 9
18.542
22,41
123.636
13,32
10 bis 19
13.171
15,92
178.244
19,20
20 bis 49
6.937
8,39
207.375
22,33
50 bis 99
1.820
2,20
123.323
13,28
100 bis 199
678
0,82
92.105
9,92
200 und mehr
305
0,37
121.766
13,11
Gesamt
82.723
100,00
928.526
100,00
Tabelle 1: Unternehmensstruktur im Bauhauptgewerbe für das Jahr 2022 (Stand 06/2022)
Abb. 1:
Unternehmensstruktur im Bauhauptgewerbe für das Jahr 2022 (Stand 06/2022)
Beschäftigungsentwicklung im Bauhauptgewerbe 2006 bis 2022
Jahr
Betriebe
Beschäftigte
davon gewerbliche Arbeitnehmer*
2006
76.034
729.062
493.991
2007
74.765
720.165
487.180
2008
74.535
715.040
482.100
2009
73.944
715.062
483.601
2010
73.292
727.215
496.042
2011
74.424
744.821
510.835
2012
75.181
755.041
519.008
2013
75.332
768.812
528.995
2014
74.018
768.190
530.784
2015
73.664
771.614
534.348
2016
74.223
788.790
543.810
2017
74.959
817.415
596.931
2018
74.837
842.363
617.248
2019
76.811
871.928
636.347
2020
79.305
893.814
649.600
2021
80.168
913.574
661.828
2022
82.723
928.526
667.625
*einschließlich Poliere, Schachtmeister, Meister und Auszubildende
Tabelle 2: Beschäftigungsentwicklung im Bauhauptgewerbe 2006 bis 2022
Abb. 2:
Beschäftigungsentwicklung im Bauhauptgewerbe 2006 bis 2022
Beschäftigtenstruktur im Bauhauptgewerbe für das Jahr 2022 (Stand 06/2022)
Tätige Personen Ende Juni 2022 nach der Stellung im Betrieb und Beschäftigtengrößenklassen
Stellung im Betrieb
1–4
Gesamt
5–9
Betriebe mit … bis … tätigen Personen
10–19
20–49
50–99
100–199
> 200
1
Tätige Inhaber
58.053
36.765
12.579
5.935
2.003
472
225
74
2
Angestellte
202.848
15.221
24.848
34.268
39.019
26.964
22.781
39.747
3
Poliere
93.188
2.864
8.929
16.909
22.570
14.686
11.884
15.346
4
Maurer
315.653
18.131
50.992
73.763
78.960
37.817
24.962
31.028
5
Baumaschinenführer
62.309
1.277
3.917
8.650
15.625
12.199
9.622
11.019
6
Fachwerker
158.174
6.293
16.713
29.742
41.014
26.532
18.689
19.191
7
Auszubildende
38.301
1.526
5.658
8.977
8.184
4.653
3.942
5.361
Tätige Personen im Baugewerbe Gesamt
928.526
82.077
123.636
178.244
207.375
123.323
92.105
121.766
Tätige Inhaber und Mitinhaber und unbezahlt mithelfende Familienangehörige
Kaufmännische und technische Arbeitnehmer, kaufm./techn. Auszubildende
Poliere, Schachtmeister und Meister, Werkpoliere, Baumaschinen-Fachmeister, Vorarbeiter und Baumaschinen-Vorarbeiter
Maurer, Betonbauer, Zimmerer, übrige Fach-/Spezialfacharbeiter (Dachdecker, Isolierer, Maler, usw.)
Baumaschinen-, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer
Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer, Werker/Maschinenwerker
Gewerblich Auszubildende, Umschüler, Anlernlinge und Praktikanten
Tabelle 3: Beschäftigtenstruktur im Bauhauptgewerbe für das Jahr 2022 (Stand 06/2022)
Abb. 3:
Beschäftigtenstruktur im Bauhauptgewerbe für das Jahr 2022 (Stand 06/2022)
Kostenstruktur 2021 in % der Gesamtleistung nach Umsatzgrößenklassen in Mio. EUR
Kostenart
alle
bis < 2
2 bis < 10
10 bis < 50
50 und mehr
Personalaufwand
22,0
35,1
28,6
23,0
19,5
Materialaufwand
61,5
43,6
52,1
59,3
65,4
Übriger Aufwand
16,5
21,3
19,3
17,7
15,1
Summe
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
Tabelle 4: Kostenstruktur 2021 in % der Gesamtleistung nach Umsatzgrößenklassen in Mio. EUR
Abb. 4:
Kostenstruktur 2021 in % der Gesamtleistung nach Umsatzgrößenklassen in Mio. EUR
Personalkosten in % der Gesamtleistung 2020 und 2021
Personalkosten in % der Gesamtleistung
Unternehmensgröße nach Umsatz
2020
2021
A
Alle Unternehmen
22,0
22,0
B
Kapitalgesellschaften
22,0
21,8
C
Unternehmen < 2 Mill. €
35,1
36,2
D
Unternehmen 2 bis 10 Mill. €
28,8
28,4
E
Unternehmen 10 bis 50 Mill. €
22,2
22,4
F
Unternehmen > 50 Mill. €
19,6
19,4
G
Nichtkapitalgesellschaften
21,9
22,3
H
Unternehmen < 2 Mill. €
29,6
30,7
I
Unternehmen 2 bis 10 Mill. €
28,5
29,4
J
Unternehmen 10 bis 50 Mill. €
24,2
24,6
K
Unternehmen > 50 Mill. €
19,2
19,9
Tabelle 5: Personalkosten in % der Gesamtleistung 2020 und 2021
Abb. 5:
Personalkosten in % der Gesamtleistung 2020 und 2021