Berliner Bestattungsgesetz - Sebastian Andreas Götz - E-Book

Berliner Bestattungsgesetz E-Book

Sebastian Andreas Götz

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Beschreibung

Bestattungsgesetz Berlin - die Neuauflage! Das Bestattungsrecht in Deutschland ist Sache der Länder. weshalb für jedes Bundesland eigene, unabhängige Bestattungsgesetze bestehen. Diese regeln sämtliche Aspekte des Friedhofs- und Leichenwesens, von der Organisation und Verwaltung der Friedhöfe bis hin zu den Rechten und Pflichten der Bestatter und Angehörigen. Auf den Bestattungsgesetzen basieren zudem zahlreiche Verordnungen, die die praktische Anwendung und Ausführung dieser Gesetze regeln. Mit dieser Neuauflage des Bestattungsgesetzes Berlin erhalten Sie die aktuelle Fassung des Gesetzes in seiner jüngsten Version, die mit der letzten Änderung vom 14. Februar 2024 veröffentlicht wurde. Dieses Werk bietet Ihnen eine präzise und umfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen für Bestattungen und Friedhofsangelegenheiten im Bundesland Berlin. Ideal für Bestattungsfachkräfte und Praktiker in der Bestattungsbranche, bietet dieses handliche Booklet einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu den relevanten Gesetzestexten und Änderungen. Ob für die tägliche Arbeit oder zur rechtlichen Orientierung.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
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Seitenzahl: 17

Veröffentlichungsjahr: 2018

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Inhaltsverzeichnis

Erster Abschnitt - Anwendungsbereich

§ 1 – Leichen§ 2 – Ehrfurcht vor Toten

Zweiter Abschnitt - Leichenschau

§ 3 – Leichenschaupflicht§ 4 – Veranlassung der Leichenschau§ 5 – Leichen von unbekannten Personen§ 6 – Vornahme der Leichenschau§ 7 – Auskunftspflicht§ 8 – Kosten der Leichenschau

Dritter Abschnitt – Behandlung und Beförderung von Leichen

§ 9 – Überführung in Leichenhallen§ 10 – Einsargung§ 10a – Rituelle Waschungen von Leichen§ 11 – Leichenpass§ 12 – Leichenwagen§ 13 – Aufbahrung von Leichen§ 14 – Öffentliches Ausstellen von Leichen

Vierter Abschnitt – Bestattung

§ 15 – Bestattungspflicht§ 16 – Bestattungspflichtige Personen§ 17 – Bestattungsarten§ 18 – Bestattungsort§ 19 – Zulässigkeit der Bestattung§ 20 – Besondere Voraussetzungen der Feuerbestattung, zweite Leichenschau§ 21 – Zeitpunkt der Bestattung§ 22 – Bestattungsunterlagen§ 23 – Ausgrabung von Leichen

Fünfter Abschnitt – Schlussvorschriften

§ 24 – Ordnungswidrigkeiten§ 25 – Rechtsverordnungen§ 26 – Verwaltungsvorschriften§ 27 – (Änderungsanweisungen)§ 28 – Inkrafttreten

ERSTER ABSCHNITT - ANWENDUNGSBEREICH

§ 1 – Leichen

(1) Leiche im Sinne dieses Gesetzes ist der Körper eines Menschen, bei dem sichere Zeichen des Todes bestehen oder bei dem der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt worden ist. Leblose Teile eines menschlichen Körpers gelten dann als einer Leiche zugehörig, wenn ohne sie ein Weiterleben des Individuums unmöglich wäre. Als Leiche gilt auch der Körper eines Neugeborenen, bei dem nach vollständigem Verlassen des Mutterleibes

entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat und das danach verstorben ist oder

keines der unter Nummer 1 genannten Lebenszeichen festzustellen war, das Geburtsgewicht jedoch mindestens 500 Gramm betrug (Totgeborenes).