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In diesem Werk geht es um die Übertragung des Know-how zur Anwendung von Best Practice, also Transferwissen für einen Wissenstransfer, Lerntransfer, Methodentransfer oder Verfahrenstransfer. Dieser Best-Practice-Know-how-Transfer verläuft hier regelhaft in acht Phasen: • Identifizieren, unter anderem mithilfe der Ausschreibung eines Wettbewerbs, • Begutachten, zum Beispiel durch Sachverständige im Rahmen von Visitationen, • Auswählen durch Rating, Ranking und Voting einer Fachjury, • Darstellen in unterschiedlichen Medien-Formaten, • Qualifizieren mittels Benchmarking und SMART, • Kommunizieren in Anwendung von Public Relations, Public Affairs, Social-Collaboration, Kontakt- und Lobbyarbeit, • Vermitteln über Transfer-Agentur und Regionalknoten, • Übertragen und Herstellen der Anwendungsfähigkeit durch persönliche Einführung. Der Autor war jahrzehntelang als sachverständiger Berater und Publizist tätig und berichtet über alle Phasen aus eigener Erfahrung: „Nach der Jahrtausendwende erweiterte er seinen Fokus auf die Inhalte und Durchführung präventiver Projekte. 2002 plante er im Auftrag der Bertelsmann Stiftung den nationalen Award Deutscher Präventionspreis. Als Leiter der Geschäftsstelle der GbR Bertelsmann Stiftung, Bundesministerium für Gesundheit und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung führte er ihn in vier Wettbewerbsjahren von 2004 bis 2007 in den Markt ein. 2005 gründete er mit … eine Entwicklungs- und Betreibergesellschaft für das soziale Netzwerk VORBILDER. Zwei Jahre später stellten sie die Online-Plattform exzellenten Projekten zur Darstellung, Kommunikation, Vernetzung und den Transfer ihres Know-how zur Verfügung. 2008 veröffentlichte er sein Konzept für den Know-how-Transfer exzellenter Projekte. Dies wurde 2010 zur Grundlage der vom Europäischen Sozialfonds ausgezeichneten Projektidee einer Sächsischen Transferagentur.“ Quelle: Seite „Harry Gunnar Stierle“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 14. April 2019, 05:04 UTC. (Abgerufen: 6. Juni 2021, 14:48 UTC)
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Veröffentlichungsjahr: 2021
Inhaltsverzeichnis
Worum geht es? - Der Transfer von Best-Practice-Know-how
Hinderungsgründe und Ansätze für die Transfer-Aufgabe
Was wird gebraucht? – Die Infrastruktur für den Wissenstransfer
Was gibt es schon davon?
Zusammenfassung: Die Phasen des Transfers
Wer stellt es bereit? – Die unabhängige Transfer-Agentur
Wie soll es ablaufen? Die Phasen des Transferprozesses
Phase I: Identifizieren – Wie finden wir transfergeeignete Best-Practice-Verfahren?
Phase II: Begutachten – Wie finden wir die Richtigen?
Phase III: Auswählen – Wie entscheiden wir uns richtig?
Phase IV: Darstellen – Wie erreichen wir Akzeptanz und Teilnahme, Verständnis und Unterstützung?
Phase V: Qualifizieren – Wie werden wir immer besser?
Phase VI: Kommunizieren – Wie pflegen wir unsere Beziehungen?
Phase VII: Vermitteln – Wie kultivieren wir den Boden für die neue Wissensanpflanzung?
Phase VIII: Übertragen
Womit geht es los? – Das Regelsystem
Die Rückkopplung
Nachwort
Impressum
In diesem Werk geht es um die Aufgabe, das Wissen (Know-how) von der Anwendung bestmöglicher Verfahren (Best Practice) vom einen Ort (Wissensträger / Träger des Anwendungswissens bzw. Rechtsträger / Träger der Organisation, die Best-Practice-Verfahren durchführt) zum anderen regelhaft zu tragen (Transfer).
Als konkretes Beispiel für eine solche Übertragung dient in diesem Werk das Wissen von der Anwendung solcher Verfahren, die die Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien nachhaltig verbessern, indem sie eine Lücke zwischen einem gewünschten (idealen) hochstehenden und einem tatsächlich (realen) minderen Zustand schließen.
Das gewünschte Ideal ist im konkreten Fall bereits in Artikel 1 des Grundgesetzes formuliert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Auch wenn hier „ist“ behauptet wird, kennen alle die Realität: Die Würde des Menschen wird permanent angetastet - auch bei den Kindern und Jugendlichen, die im Fokus des Anwendungsbeispiels stehen. Dies lässt bereits die Formulierung „aus sozial benachteiligten Familien“ vermuten.
Artikel 1 unseres Grundgesetzes ist also Wunschdenken bzw. wie es in Googles deutschem Wörterbuch von Oxford Languages definiert ist: eine „Annahme, dass sich etwas in einer be-stimmten Weise verhält, was aber nicht der Realität ent-spricht, sondern nur dem Wunsch, dass es so sein möge“.
Der Realität entspricht in unserem Fall, dass Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien weder Einzelfälle noch eine temporäre Erscheinung der Gesellschaft sind. Prof. Rolf Rosenbrock referierte auf der Tagung „Kinder in eine gesunde Zukunft“ am 9. Dezember 2008 in Berlin, dass in jenem Jahr in Deutschland rund 140.000 Kinder geboren wurden, deren Lebenschancen in allen Bereichen (Bildung, Gesundheit, Teilhabe) durch die soziale Lage ihrer Eltern erheblich eingeschränkt sind.
2005 wurden in Deutschland 25.442 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. 2019 führten die Jugendämter in Deutschland rund 49.500 solcher vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch. Etwa jedes dritte betroffene Kind war jünger als 12 Jahre, rund jedes zehnte sogar jünger als 3 Jahre, teilte das Statistische Bundesamt am 17. September 2020 mit.
Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII umfasst „... die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen.“ Sie ist eine viel zu späte Hilfe. Oft ist sie nicht ausreichend, Sorgerechtsentzug und lange kostenintensive Fremdunterbringungen folgen. Die Risiken für die Kinder sind nicht verantwortbar.
Inobhutnahmen schließen nicht die Lücke, mitunter erweitern sie diese sogar. Sie verhindern auch nicht Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch, ... Die Risiken und Gefährdungen für die Entwicklung (Lebenschancen) von Kindern und Jugendlichen weisen zahlreiche Faktoren auf wie Armut, dauerhafte Arbeitslosigkeit der Eltern, frühe Geburt, chronische Krankheit oder Behinderung von Kindern, frühe Elternschaft, unerwünschte Schwangerschaft, Ein-Eltern-Familie, psychische Störungen der Eltern, Herkunft aus zerrütteten familiären Verhältnissen, familiäre Gewalt und Suchtmittelmissbrauch der Eltern.
Benötigt werden Verfahren, die sich inhaltlich und nicht nur formal mit diesen Faktoren, ihren Ursachen und Folgen befassen. Tatsächlich bestehen seit Jahren bewährte, fachlich anerkannte, dokumentierte, evaluierte und häufig im Vergleich zu üblichen Prozedere der Jugend-, Gesundheits- und sonstigen Hilfen effektivere und effizientere Lösungen. Doch viele dieser Verfahren werden nicht fortgeführt oder idealerweise sogar an weitere Orte mit entsprechendem Bedarf übertragen. Es lohnt sich, diese Hinderungsgründe genau anzusehen.
Abstrakt gesehen entspringt die eingangs definierte Transfer-Aufgabe der Zielsetzung, wertvolles Anwendungswissen zu erhalten, zu mehren und zu verbreiten.
Im konkreten Beispiel wird dieses Ziel allzu oft nicht verfolgt oder erreicht: Mangels Finanzierung der Rechtsträger bzw. Perspektive der Wissensträger wird die Anwendung von Best-Practice-Verfahren häufig beendet, wenn sie gerade den Zustand bester Praxis erreicht hat und noch ehe das Wissen von der Anwendung aufgearbeitet und an andere Orte verbreitet wurde. So geht wertvolles Wissen sinnlos verloren: Es ist, als ob Vandalen aufwändig gezüchtete Pflanzen abschneiden, bevor ihre Früchte geerntet und ihre Samen verteilt wurden.
Die Hinderungsgründe hierfür verweisen gleichzeitig auch auf chancenfördernde Ansätze für die Best-Practice-Know-how-Transfer-Aufgabe, wie die nachfolgenden Beispiele aufzeigen:
Grund: Die Wissensträger verfügen nicht über genügend Ressourcen, ihr Anwendungswissen von Best-Practice-Verfahren zu dokumentieren, für einen Wissenstransfer aufzuarbeiten und an diesem Transferprozess bis zum erfolgreichen Abschluss teilzunehmen.
Ansatz: Bereits in der Startfinanzierung muss sichergestellt werden, das die Wissensträger bei Erreichen des Niveaus einer Best Practice mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet sind bzw. werden. Dies ist bereits allein eine Forderung der wertsteigernde Qualitätsentwicklung und werterhaltenden Bestandssicherung.
Grund: Die Wissensträger und potentiellen Transfersender blockieren den Wissenstransfer aus ihrem Verständnis von sich selbst, ihrer Arbeit, ihrem Verfahren, ihrer Zugehörigkeit, etc.
Ansatz: Hier ist zunächst eine Einsichts-, Überzeugungs- und Veränderungsbereitschaft herzustellen.
Grund: Die an einem Ort erreichte Best Practice wird andernorts nicht wahrgenommen, wenn sie benötig wird. Stattdessen werden dort neue Modellversuche aufgelegt.
Ansatz: Hier muss umgedacht und eine methodische Suche nach bereits bestehendem Best-Practice-Anwendungswissen initiiert werden.
Grund: Die Best-Practice-Verfahren werden nicht bekannt, obwohl Interessenten wie Träger von Jugend-, Sozial- und Sonstigen Hilfen danach suchen.
Ansatz: Hier muss eine sach- und fachgerechte Darstellung und Kommunikation der Verfahren und ihres Know-how erfolgen.
Grund: Die bestmöglichen Verfahren sind den relevanten Stellen bekannt, deren Anwendungswissen wird von ihnen aber aus formalen, politischen, Image- o.a. Gründen nicht anerkannt und transferiert.
Ansatz: Diese Haltung muss durch Einbindungen in Netzwerke und Dialoge aufgeweicht werden. Es ist effizienter, bereits erreichtes Wissen von der Anwendung bestmöglicher Verfahren vom einen Ort zum anderen zu tragen, statt andernorts ständig das Rad neu zu erfinden.
Grund: Sie sind bekannt, anerkannt, transferfähig, werden jedoch nicht verbreitet, weil Voraussetzungen bei den Transferempfängern fehlen.
Ansatz: Hier muss eine Transfer-Infrastruktur geschaffen werden, welche bei den Empfängern sowohl Prozedere der Implementierung als auch fortlaufende Wertsteigerungen und Finanzierung umfasst.
Die Transfer-Aufgabe beginnt offensichtlich weit vor der eigentlichen Wissensübertragung - und endet ebenso weit danach. Für ihre Erfüllung müssen mehrere Einzelaufgaben integriert werden wie
Dokumentationen, die strukturiert und nachvollziehbar das Anwendungswissen, also die Grundlagen, die erforderlichen Ressourcen, die detaillierte Durchführung, die Erfolgskriterien und die Risikofaktoren der jeweiligen Best-Practice-Verfahren offenlegen.
Instrumente, die in der Lage sind, Best-Practice-Verfahren mit der höchsten Exzellenz und Transfereignung zu IDENTIFIZIEREN, zum Beispiel Wettbewerbe, die in ihren Ausschreibungen das tatsächlich gesuchte Anwendungswissen (worum geht es, was wird gebraucht, wer stellt es bereit, wie soll es sein, …?) beschreiben, BEGUTACHTEN und AUSWÄHLEN.