Crashkurs BWL - Helmut Geyer - E-Book

Crashkurs BWL E-Book

Helmut Geyer

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Beschreibung

Auf leicht verständliche Art und Weise erklären Helmut Geyer und Bernd Ahrendt Berufs- und Quereinsteiger:innen die Grundlagen der Betriebswirtschaft: Sie erläutern den grundsätzlichen Aufbau eines Betriebes, wichtige Managementmethoden und die Grundlagen zum Personalmanagement, Marketing und zur Unternehmensfinanzierung. Zahlreiche Praxisbeispiele helfen Ihnen dabei, das theoretische Wissen direkt auf den Berufsalltag zu übertragen. Inhalte: - Wie Sie ein Unternehmen effektiv führen - Marketing: So kommt das Produkt zum Kunden - Grundlagen des leistungswirtschaftlichen Prozesses - Personalmanagement: Wie Sie die Potenziale Ihrer Mitarbeiter:innen erkennen und fördern - Finanzmanagement: Betriebliches Rechnungswesen, Kostenrechnung und JahresabschlussNeu in der 8. Auflage: - Purpose-diven Organisation - Ausbau des Themas Motivation in Zeiten von Fachkräftemange und DigitalisierungDie digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: - Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte - E-Book direkt online lesen im Browser - Persönliche Fachbibliothek mit Ihren BüchernJetzt nutzen auf mybookplus.de.  

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Inhaltsverzeichnis

InhaltsverzeichnisHinweis zum UrheberrechtmyBook+ImpressumAbbildungsverzeichnisEinführung1 Von Betrieben und Unternehmen1.1 Was ist eigentlich Betriebswirtschaftslehre?1.2 Die Organisation von Unternehmen1.2.1 Einzelfallentscheidung oder generelle Regelung?1.2.2 Welche Hierarchie herrscht im Unternehmen?1.2.3 Typische Organisationsformen1.2.4 Handlungsabläufe organisieren1.2.5 Welche Ziele sind mit einer guten Ablauforganisation verbunden?1.3 Rechtsformen von Unternehmen1.3.1 Grundlegendes1.3.2 Kriterien für die Wahl einer Rechtsform1.3.3 Einzelunternehmen1.3.4 Personengesellschaften1.3.5 Kapitalgesellschaften1.3.6 Genossenschaften1.4 Unternehmensführung1.4.1 Der Managementzyklus – von der Planung zur Kontrolle1.4.2 Die Führung von Mitarbeitenden im Unternehmen1.4.3 Management by … – Moderne Managementmethoden1.4.4 Von Benchmarking bis Kreativitätstechniken2 Marketing – Die Ausrichtung des Unternehmens auf den Markt2.1 Wie sich Produkte unterscheiden2.1.1 Was kennzeichnet Konsumgüter?2.1.2 Was kennzeichnet Investitionsgüter?2.1.3 Was kennzeichnet Dienstleistungen?2.2 Die Entwicklung eines Marketingkonzeptes2.2.1 Die Ausgangssituation am Markt2.2.2 Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens2.2.3 Formulierung der Marketingziele2.2.4 Formulierung der Marketingstrategie2.3 Die operativen Marketinginstrumente2.3.1 Produktpolitik – das Produkt arrangieren2.3.2 Konditionenpolitik – die Preise anpacken2.3.3 Distributionspolitik – die Absatzwege gestalten2.3.4 Franchising – ein spezieller Absatzweg2.3.5 Kommunikationspolitik – die Sprache der Käufer finden3 Der leistungswirtschaftliche Prozess3.1 Die Produktionsfaktoren: Was wird zum Produzieren benötigt?3.2 Welche Produkte gibt es?3.3 Die Planung der Produktion3.3.1 Die Programmplanung3.3.2 Die Fertigungsplanung3.4 Materialwirtschaft: Wie kommt man an die Sachen ran?3.4.1 Die Einstellung von Arbeitskräften3.4.2 Was ist bei der Bereitstellung der Betriebsmittel zu beachten?3.5 Werkstoffe: Wie werden sie besorgt?3.5.1 Ermittlung des Materialbedarfs3.5.2 Materialbestandsplanung3.5.3 Die Planung der Bestellmengen3.5.4 Aufgaben der Logistik3.5.5 Bereiche der Logistik4 Personalmanagement – die Potenziale der Mitarbeitenden gezielt einsetzen4.1 Mitarbeitende mit klassischen Anreizen motivieren4.1.1 Monetäre Anreize4.1.2 Nichtmonetäre Anreize4.2 Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen4.3 Der Arbeitsvertrag4.4 Personalmanagement von den Mitarbeitenden her denken: Personalmarketing4.4.1 Moderne Personalbeschaffung: Digital Recruiting4.4.2 Aktiv nach geeigneten Bewerbern suchen: Active Sourcing4.4.3 Das Unternehmen bewirbt sich: Reverse Recruiting4.4.4 Wer eignet sich am besten? Die Personalauswahl4.5 Fähigkeiten fördern: Die Personalentwicklung4.6 Das Arbeitsverhältnis beenden: Personalfreisetzung4.6.1 Die interne Personalfreisetzung4.6.2 Die externe Personalfreisetzung5 Investitionen und ihre Beurteilung5.1 Warum investiert man?5.1.1 Grundlegendes5.1.2 Investition und Finanzierung – ein untrennbarer Zusammenhang5.1.3 Das Zielsystem der Investitionen5.1.4 Was sind die häufigsten Fehler bei der Planung von Investitionen?5.1.5 Welche Investitionsentscheidungen sind zu treffen?5.1.6 Begrenzungen der Investitionshöhe5.2 Methoden zur Beurteilung von Investitionen5.2.1 Qualitative Verfahren5.2.2 Investitionsrechnungsverfahren (quantitative Verfahren)5.2.3 Verfahren der statischen Investitionsrechnung5.2.4 Verfahren der dynamischen Investitionsrechnung5.2.5 Die Kapitalwertmethode5.2.6 Die interne Zinsfußmethode5.2.7 Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer6 Die Finanzierung von Unternehmen6.1 Aufgaben und Ziele des Finanzmanagements6.2 Die Finanzen managen6.2.1 Wie viel Kapital braucht ein Unternehmen?6.2.2 Welche Aufgaben hat die Finanzplanung?6.3 Kapitalquellen und Finanzierungsformen6.3.1 Grundlegende Einteilung6.3.2 Eigen- und Fremdkapital6.3.3 Innen- und Außenfinanzierung6.4 Planung und Steuerung der Liquidität6.5 Der Cashflow als Quelle der Liquidität7 Betriebliches Rechnungswesen – das Unternehmen in Zahlen7.1 Die Teilgebiete des Rechnungswesens7.1.1 Die Buchführung7.1.2 Statistik und Vergleichsrechnung7.1.3 Die Planungsrechnung7.2 Grundbegriffe des Rechnungswesens7.2.1 Ein- und Auszahlungen7.2.2 Einnahmen und Ausgaben7.2.3 Ertrag und Aufwand7.2.4 Leistung und Kosten7.3 Controlling7.3.1 Was versteht man unter Controlling?7.3.2 Planung und Budgetierung7.3.3 Kontrolle im Controlling7.3.4 Informationsmanagement und Reporting7.3.5 Die Balanced Scorecard als ein Instrument des strategischen Controllings8 Digitalisierung in Unternehmen8.1 Technische Basis – wesentliche Begriffe8.2 Robotic Process Automation (RPA)8.3 Advanced Analytics8.4 Digitalisierung im Rechnungswesen8.5 Fazit9 Kostenrechnung: Abbilden sachzielbezogener Vorgänge9.1 Welche Kostenkategorien gibt es?9.2 Die Kostenartenrechnung9.2.1 Materialkosten9.2.2 Personalkosten9.2.3 Kalkulatorische Kosten9.3 Die Kostenstellenrechnung9.4 Die Kostenträgerrechnung9.4.1 Die Kostenträgerstückrechnung9.4.2 Die Kostenträgerzeitrechnung9.5 Die Plankostenrechnung9.6 Die Deckungsbeitragsrechnung9.7 Neuere Verfahren der Kostenrechnung10 Der Jahresabschluss und die wichtigsten Kennzahlen10.1 Was ist der handelsrechtliche Jahresabschluss?10.2 Inhalt, Gliederung und Bewertung in der Bilanz10.3 Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV)10.3.1 Gewinn, EBIT, EBITDA – die Aussagen der GuV10.3.2 Jahresüberschuss10.3.3 Earnings before Interest and Taxes (EBIT)10.3.4 Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation (EBITDA)10.4 Weitere Informationen des Jahresabschlusses und der Bilanzpolitik10.4.1 Anhang und Lagebericht10.4.2 Bilanzpolitik – Nutzung von Wahlrechten und Freiräumen10.5 Für mehr Information: Die Jahresabschlussanalyse10.5.1 Kennzahlen zur Bilanz10.5.2 Renditekennzahlen10.5.3 Die Bewegungsbilanz10.6 Die Konzernrechnungslegung10.7 Internationale Trends in der Rechnungslegung11 Motivation mit Sinn: Das individuelle Ikigai11.1 Die klassische Sicht auf Motivation: Extrinsische und intrinsische Motivation11.2 Die Erweiterung der klassischen Sicht: Das individuelle Ikigai11.2.1 Das Frankl’sche Menschenbild11.2.2 Sinn- und Bedürfnisorientierung unterscheiden11.2.3 Motivation genau betrachten 1: Die logofokale Motivation11.2.4 Motivation genau betrachten 2: Das Frankl’sche Dreieck12 Das Unternehmen im ständigen Wandel: Organisationsentwicklung12.1 Gestaltung des organisatorischen Wandels12.1.1 Ursachen und Ziele des organisatorischen Wandels12.1.2 Der Wandel hat einen Namen: VUCA12.1.3 Den Wandel annehmen12.1.4 Wandel vom Kern aus gestalten: Organisationskultur12.2 Purpose-driven Organisationen: Das organisationale Ikigai12.2.1 Vom individuellen zum organisationalen Ikigai12.2.2 Mehr als nur Gewinn: größere Zweckorientierung12.2.3 Umsetzung des organisationalen Zwecks: Werte mit Leben füllen12.2.4 Den ganzen Menschen erkennen: Logofokale Führung12.2.5 Führung beginnt bei sich selbst: Intentionale Selbstführung13 LiteraturverzeichnisDie AutorenIhre Online-Inhalte zum Buch: Exklusiv für Buchkäuferinnen und Buchkäufer!Stichwortverzeichnis

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Helmut Geyer/Bernd Ahrendt

Crashkurs BWL

8. aktualisierte und erweiterte Auflage 2024

© 2024 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg

www.haufe.de

[email protected]

Produktmanagement: Kerstin Erlich

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des auszugsweisen Nachdrucks, der Übersetzung und der Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, vorbehalten. Alle Angaben/Daten nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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Sollte dieses Buch bzw. das Online-Angebot Links auf Webseiten Dritter enthalten, so übernehmen wir für deren Inhalte und die Verfügbarkeit keine Haftung. Wir machen uns diese Inhalte nicht zu eigen und verweisen lediglich auf deren Stand zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung.

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Die Einbindung des Unternehmens in wirtschaftliche Prozesse

Abb. 2: Marktwachstum-Marktanteil-Portfolio

Abb. 3: Betriebliche Produktionsfaktoren

Abb. 4: Formen der Anpassung an die Produktionsmenge

Abb. 5: Rangfolge arbeitsrechtlicher Gesetze und Bestimmungen

Abb. 6: Investitionsrechnungsverfahren

Abb. 7: Darstellung einer Kapitalwertfunktion

Abb. 8: Die Abgrenzung von Aufwand und Kosten

Abb. 9: Darstellung der Gesamtkosten- und Umsatzkurve

Abb. 10: Grafische Darstellung des Break-even-Punktes

Einführung

Wir freuen uns sehr, dass »Crashkurs BWL« nunmehr in der 8. Auflage erscheint. Unserem Anliegen, betriebswirtschaftliche Aspekte und Zusammenhänge zu erklären, ohne in unverständliches »Fachchinesisch« zu verfallen, und dabei »trotzdem« alle wesentlichen Bereiche abzudecken, haben wir versucht, treu zu bleiben. Neu in dieser Auflage ist eine ausführlichere Betrachtung der menschlichen Motivation, die Sie in Kapitel 11 finden. Dieser Aspekt gewinnt in Zeiten von Fachkräftemangel und Digitalisierung einen immer höheren Stellenwert, sodass wir ihn zudem mit den Darlegungen zum organisationalen Wandel in Kapitel 12 verknüpft haben. Hierbei wird die Sinnorientierung des Menschen im betriebswirtschaftlichen Kontext, die auch unter dem Begriff »purpose-driven Organisation« diskutiert wird, entsprechend gewürdigt. Schließlich haben wir unsere kurze Betrachtung zur Führung von Mitarbeitenden (Kapitel 1.4.2) um den transformationalen Führungsansatz ergänzt.

Basis für die unternehmerische Tätigkeit ist ein gut organisiertes Unternehmen, infolgedessen gehen wir zunächst kurz auf den Aufbau und wichtige Fragen der Unternehmensführung ein.

Ein Unternehmen lebt vom Verkauf seiner Produkte und Dienstleistungen. Deshalb folgt ein Kapitel zum Marketing. Nur was abgesetzt werden kann, sollte überhaupt produziert werden. Marketing heißt also die Ausrichtung des Unternehmens auf den Markt.

Die folgenden Kapitel widmen sich dem leistungswirtschaftlichen Prozess unter Beachtung der Produktionsfaktoren. Die besondere Bedeutung des Personals unterstreicht das Kapitel zum Personalmanagement.

Kein Unternehmen kann ohne Kapital auskommen, demzufolge werden in einem anschließenden Abschnitt zunächst der Investitionsprozess und danach die Beziehungen zum Kredit- und Kapitalmarkt sowie wesentliche Aspekte der Finanzplanung und des Finanzcontrollings beleuchtet.

Dem Cashflow als Quelle der Liquidität wurde viel Raum gewidmet. Dabei haben wir einerseits auf die Unterscheidung von operativem Cashflow, Investitionscashflow und Finanzcashflow Wert gelegt. Andererseits sind wir auf die unterschiedlichen Aussagen einer Cashflowrechnung und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung eingegangen. Das Controlling belegt einen eigenen Abschnitt in Kapitel 7 »Betriebliches Rechnungswesen – das Unternehmen in Zahlen«.

Die Digitalisierung ist eine Herausforderung nicht nur für die Wirtschaft. In Kapitel 8 wenden wir uns deshalb wesentlichen Begriffen in diesem Zusammenhang zu: Das reicht von Robotic Process Automation über Advanced Analytics bis hin zu künstlicher Intelligenz und der Digitalisierung im Rechnungswesen.

Die folgenden Kapitel zur Kostenrechnung und zum Jahresabschluss sind wieder klassische BWL. Bewährt haben sich die Ausführungen zu inzwischen etablierten Kennzahlen wie EBIT, ROI und andere.

Viele Organisationen befinden sich in einer Situation, in welcher Änderungen nicht mehr nur »ab und zu« vorzunehmen, sondern zu einer stetigen Begleiterin geworden sind. Insofern haben wir zum einen in Kapitel 11 Grundzüge der Motivation dargestellt, die wir im Anschluss in Kapitel 12 aufgreifen und auf Organisationen anwenden. Hierbei stellen wir – auf Basis einer grundsätzlichen Darlegung zum organisationalen Wandel – wesentliche Aspekte einer purpose-driven Organisation dar, in welcher die Sinnorientierung als zentrale menschliche Motivationsquelle (Kapitel 11) aufgegriffen und auf Organisationen übertragen wird (organisationales Ikigai).

Unsere Erfahrungen der letzten Jahre bestätigen immer wieder, dass ein fundiertes Grundverständnis wirtschaftlicher und speziell betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge unerlässlich ist, um vielen Anforderungen im Berufsleben gerecht zu werden. Dieses Buch soll dazu beitragen, die wesentlichen Grundzusammenhänge zu erfassen. Es soll Ihnen ermöglichen, selbstständig fundierte wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen, indem Sie wesentliche Verknüpfungen erkennen und in die Lage versetzt werden, komplexe Auswirkungen von Alternativen einzuschätzen. Großen Wert haben wir auf allgemeine Verständlichkeit und Praxisnähe gelegt. Ein »Kleines Lexikon der BWL«, Berechnungsbeispiele, Anwendungen, Übersichten und Checklisten finden Sie darüber hinaus auf https://mybook.haufe.de.

Wir wünschen Ihnen viel Kraft bei der Umsetzung in die Praxis!

Abb. 1:

Die Einbindung des Unternehmens in wirtschaftliche Prozesse

1 Von Betrieben und Unternehmen

Dieses Einführungskapitel macht Sie mit den Inhalten der Betriebswirtschaftslehre vertraut.

Sie erfahren,

wie ein Unternehmen aufgebaut ist,

welche typischen Organisationsformen es gibt und

wie Sie durch eine gute Ablauforganisation verschiedene Tätigkeiten im Geschäftsalltag koordinieren, strukturieren und optimieren können.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie eine Checkliste unterstützen Sie bei der Organisation von Abläufen in Ihrem Unternehmen.

1.1 Was ist eigentlich Betriebswirtschaftslehre?

BetriebEinzelwirtschaftUnternehmenBetriebswirtschaftslehreVolkswirtschaftslehreWährend die Volkswirtschaftslehre gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge untersucht – etwa innerhalb eines Staats –, ist das primäre Betätigungsfeld der Betriebswirtschaftslehre die Analyse der Einzelwirtschaft – vor allem der privatwirtschaftlichen Unternehmen und Betriebe. Dabei sind Volks- und Betriebswirtschaft als die beiden Hauptbereiche der Wirtschaftswissenschaften eng miteinander verbunden. Schließlich setzt sich die Volkswirtschaft aus einer Vielzahl von Einzelwirtschaften zusammen und die Einzelwirtschaft agiert in einem volkswirtschaftlichen Rahmen.

Die Betriebswirtschaftslehre hat die wirtschaftliche Seite der Unternehmen zum Gegenstand und berücksichtigt andere Bereiche nur insofern, als sie Einfluss auf diese wirtschaftliche Seite haben.

Wirtschaftseinheiten

WirtschaftseinheitDie Akteure am arbeitsteiligen Wirtschaftsprozess werden als Wirtschaftseinheiten bezeichnet. Sie stehen im Regelfall unter einheitlicher Leitung und treffen auf dem Markt aufeinander. Sie bieten Güter an oder suchen sie und tauschen sie untereinander aus. Die Güter können in materielle Güter (Sachgüter wie Nahrungsmittel und Autos) und immaterielle Güter (das sind nicht gegenständliche Güter, also Dienstleistungen und Informationen) unterschieden werden. Sie werden in Kapitel 2 sehen, dass wir dann die Güter auch als Produkte bezeichnen.

Bei genauerer Betrachtung kann man schnell erkennen, dass es unterschiedliche Formen von Wirtschaftseinheiten gibt:

Privathaushalteinerseits die privaten Haushalte, die überwiegend als Nachfrager für den eigenen Konsum auftreten,

BetriebUnternehmenandererseits Betriebe und Unternehmen, die Güter sowohl anbieten als auch nachfragen.

Im täglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe »Unternehmen« und »Betrieb« häufig synonym verwendet, schließlich weiß man, was gemeint ist. Auch Firma, Geschäft, Gesellschaft oder Laden reihen sich in diese Begriffsvielfalt ein. Für eine genaue Untersuchung ist es jedoch erforderlich, den Begriffen exakte Inhalte zuzuordnen. Wir halten die folgende Trennung für sinnvoll:

Betrieb

BetriebEin Betrieb ist eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit. Unter dem Oberbegriff des Betriebs sind

einerseits jene Wirtschaftseinheiten zu verstehen, die unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten das Ziel verfolgen, durch die Herstellung und den Absatz von Gütern Gewinn zu erwirtschaften.

Haushaltandererseits gehören zu den Betrieben auch öffentliche Betriebe und Haushalte, die zwar wirtschaftlich tätig sind, aber nicht das primäre Ziel der Gewinnerzielung verfolgen.

Allen Betrieben gemeinsam sind folgende Prinzipien:

ProduktionsfaktorKombination der Produktionsfaktoren

menschliche Arbeit

BetriebsmittelBetriebsmittel (Gebäude, Maschinen, Anlagen usw.)

WerkstoffWerkstoffe (Materialien und Hilfsstoffe)

ökonomisches PrinzipPrinzip der WirtschaftlichkeitWirtschaftlichkeitPrinzip der Wirtschaftlichkeit: Dieses Prinzip wird auch als »ökonomisches Prinzip« bezeichnet und sagt aus, dass ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen dem Ertrag und dem Aufwand, also eine hohe Wirtschaftlichkeit erreicht werden soll.

LiquiditätPrinzip des finanzwirtschaftlichen Gleichgewichts: Jeder Betrieb muss seinen Zahlungsverpflichtungen betrags- und termingenau nachkommen. Diese Fähigkeit wird als Liquidität bezeichnet. Jedoch reicht finanzwirtschaftliches Gleichgewicht allein als Voraussetzung für die Existenz des Betriebs nicht aus. Es ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung.

Unternehmen

eingesetztes KapitalWährend sich der Erfolg eines Betriebes an dem Gewinn orientiert, geht das Unternehmen noch einen Schritt weiter und schaut auch auf das Kapital, das es zur Gewinnerzielung eingesetzt hat. Der Unternehmenserfolg orientiert sich hiernach sowohl auf den Rückfluss des eingesetzten Kapitals als auch an der Entwicklung des Unternehmenswertes.

Obwohl die Betriebswirtschaftslehre prinzipiell alle Wirtschaftseinheiten zum Untersuchungsgegenstand hat, soll in diesem Buch der Schwerpunkt auf den Unternehmen liegen.

1.2 Die Organisation von Unternehmen

Beispiel: Der andere Chef

Die Herren Schall und Rauch als Gesellschafter und Geschäftsführer der Schall & Rauch GmbH geraten sich in die Haare: Jedes Mal, wenn ihr Mitarbeiter Herr Streit eine Aufgabe nicht zufriedenstellend erfüllt hat, beruft er sich darauf, dass ihm der »andere« Chef einen völlig anderen Auftrag erteilt habe. Außerdem gehöre gerade diese Aufgabe gar nicht zu seinen Pflichten und bei diesem organisatorischen Chaos könnten alle froh sein, dass er überhaupt noch arbeite!

1.2.1 Einzelfallentscheidung oder generelle Regelung?

Die Organisation des Unternehmens ist Führungsaufgabe. Es gilt zu unterscheiden, wann es sinnvoll ist, generelle Regelungen zu treffen, an die sich alle halten müssen, und wann es zweckmäßiger ist, den Einzelfall zu entscheiden.

OrganisationOrganisation im Sinne von »Organisieren« bedeutet, Vorgänge, die vorhersehbar sind und sich mehr oder weniger regelmäßig wiederholen, zu strukturieren. Durch eine genaue Analyse der organisierten Abläufe gelingt es, generelle Regelungen für den konkreten Fall und für alle künftigen Wiederholungen zu treffen. Diese Vorgehensweise hat folgende Vorteile:

Vereinfachung laufender Führungsaufgaben und damit Erhöhung der eigenen ­Kapazität

Rationalisierung von Betriebsabläufen

verbesserte Arbeitsteilung

Bei einem zu hohen Grad der Organisation können jedoch auch Probleme entstehen:

Einschränkung individueller Spielräume und damit Demotivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Entpersönlichung, das heißt, alles wird zum »Vorgang«

Schematisierung und Einschränkung der Elastizität

DispositionImprovisationDie Organisation wird um die Disposition ergänzt, die Anordnung für den Einzelfall. Individuelle Disposition ersetzt fehlende Organisation dort, wo diese nicht realisiert werden kann oder soll. Tritt schließlich ein Vorgang unerwartet oder erstmalig auf und müssen Probleme unter Zeitdruck gelöst werden, ist zu improvisieren. Organisation, Disposition und Improvisation sollten sich im Unternehmen sinnvoll ergänzen.

Beachten Sie: Dispositionen und Improvisationen sind aufwendig. Prüfen Sie im Nachhinein, ob durch eine organisatorische Regelung späterer Dispositions- oder ­Improvisationsaufwand vermieden werden kann.

1.2.2 Welche Hierarchie herrscht im Unternehmen?

AufbauorganisationDie Aufbauorganisation beschreibt das hierarchische Gefüge des Unternehmens. Diese Hierarchie ist ursprünglich entstanden, als sämtliche Tätigkeiten, die zur Realisierung des Sachzieles des Unternehmens durchzuführen sind, zu sinnvollen kleinen Arbeitspaketen zusammengefasst und zueinander in Beziehung gesetzt wurden – also strukturiert wurden.

Bei der Gestaltung der Aufbauorganisation sind folgende Aufgaben zu lösen:

Welche Stellen werden geschaffen?

Welche Befugnisse und Kompetenzen sind mit diesen Stellen verbunden?

Welche Verantwortlichkeiten sind den Stellen zuzuordnen?

Wie sind die Beziehungen der Stellen untereinander geregelt?

LeitungssystemFachkompetenzDisziplinarbefugnisBedeutsam sind einerseits die Fachkompetenz, das heißt die fachliche Anleitung im Unternehmen bzw. in Teilbereichen, und andererseits die Disziplinarbefugnis, also der hierarchische Aufbau und damit die Anweisungsbefugnis. Daraus wird deutlich, dass die Aufbauorganisation eng mit dem Leitungssystem eines Unternehmens verknüpft ist.

Grundsätzlich folgt der Aufbau der Organisation einem der beiden folgenden Prinzipien:

Funktionen, wie z. B. kaufmännischer Bereich, technischer Bereich, untersetzt mit weiteren Untergliederungen (verrichtungsorientiert)

Sparten, orientiert an Produkten, Kundengruppen, Regionen usw.

Bei einem Organisationsaufbau nach Sparten werden üblicherweise Einzelfunktionen wie etwa die Personalabteilung, das Rechnungswesen als »Dienstleister« für alle Sparten ausgegliedert und einer separaten Sparte »allgemeine Verwaltung« unterstellt.

In der Unternehmenspraxis dominieren Mischformen dieser beiden grundsätzlichen Zuordnungsmöglichkeiten.

1.2.3 Typische Organisationsformen

OrganisationsformIm Folgenden gehen wir kurz auf die wesentlichen Organisationsformen ein:

Ein-Linien-System

Ein-Linien-SystemDas Ein-Linien-System ist durch eindeutige fachliche und disziplinarische Zuordnung gekennzeichnet. Jede untergeordnete Stelle empfängt ihre Weisungen genau von einer übergeordneten Stelle. Und genau dieser einen Stelle ist sie auch rechenschaftspflichtig. Es gibt keine Doppelunterstellungen.

Stab-Linien-System

Stab-Linien-SystemStabsstelleBeim Stab-Linien-System werden bestimmte Aufgaben abgespalten und sogenannten Stabsstellen zugeordnet. Damit wird einer zunehmenden Spezialisierung entsprochen. Typische Stabsstellen sind Rechtsabteilungen, zentralisierte Büros, Assistenten. Die Stabsstellen haben keine Führungs- und Anweisungskompetenz, sondern unterstützen jene Stellen, denen sie zugeordnet sind.

Mehr-Linien-System

Mehr-Linien-SystemNicht immer sind diese oben genannten Systeme optimal. Einerseits sind aufgrund des streng hierarchischen Aufbaus zwischen gleich geordneten Abteilungen lange Informationswege zu überbrücken, andererseits ignorieren sie die Fachkompetenz, die nicht immer nur auf geradem Wege zwischen zwei Abteilungen ausgeübt werden kann. Um diese Mängel auszugleichen, wird das Mehr-Linien-System eingesetzt. Bei diesem Prinzip kann eine Stelle von mehreren übergeordneten Stellen Aufträge empfangen, und zwar immer von denen, die für ein ganz bestimmtes Teilgebiet verantwortlich sind.

Beachten Sie: Treffen Sie unbedingt genaue Festlegungen darüber, wer in welchen Bereichen wem weisungsberechtigt ist. Ansonsten kommt es zu Doppelunterstellungen.

Matrixorganisation

MatrixorganisationDie Matrixorganisation ist eine Organisationsform, die gewöhnlich in großen Unternehmen verwendet wird. Sie ist gewissermaßen eine Spezialform der Mehrfachunterstellung, bei der sich Sach- und Spartenfunktionen überlagern. Einer einheitlichen Geschäftsführung unterstellt sind

einerseits die verschiedenen Funktionen wie Beschaffung, Produktion, Absatz und Verwaltung,

SparteProduktgruppeandererseits gibt es innerhalb dieser verrichtungsorientierten Struktur eine Trennung nach den verschiedenen Produktgruppen (Sparten). Auch diese einzelnen Sparten werden separat geführt.

Daraus resultiert eine doppelte Zuordnung der einzelnen Abteilungen, was durch ­eindeutige Kompetenzregelungen praktikabel zu gestalten ist.

1.2.4 Handlungsabläufe organisieren

AblauforganisationNeben dem Aufbau des Unternehmens gilt es auch, die Handlungsabläufe im Unternehmen zu organisieren. Beide Betrachtungsebenen ergänzen einander und können nicht unabhängig voneinander ausgebildet werden. Im Rahmen dieser Ablauforganisation werden

einzelne Tätigkeiten,

die Zeiten, die für ihre Ausführung erforderlich sind, sowie

die Mittel und Wege, die dabei eingesetzt werden, erfasst und systematisch zusammengestellt. Zu gestalten sind dabei u. a.

ArbeitsablaufArbeitsabläufe,

UnternehmensprozessProzesse im Unternehmen und

UnternehmenskommunikationKommunikationKommunikation im Unternehmen (betriebliches Informationswesen).

Zu den Arbeitsabläufen zählen u. a.

der Transport von Werkstücken von Arbeitsgang zu Arbeitsgang. Hier ist z. B. zu klären, welche Mengen zusammengefasst transportiert werden (jedes Teil einzeln, eine Kiste oder die Tagesproduktion), auf welchen Wegen und mit welchen Transportmitteln;

die Weitergabe von Belegen.

Zu den Prozessen zählen unter anderem

die Klärung, wann bestimmte Tätigkeiten auszuführen sind. So sollte unbedingt geordnet sein, dass beim Unterschreiten bestimmter Lagerbestandsmengen eine neue Bestellung ausgelöst werden muss. Es ist festzulegen, wer das tut und welche Stellen noch informiert werden;

die Organisation der Verwaltung.

Es reicht nicht aus festzulegen, wer was zu tun hat. Darüber hinaus ist es wichtig zu bestimmen, welche Informationen an wen zu leiten sind. Wer muss wann und wie oft worüber informiert werden? Welche Informationen haben automatisch zu erfolgen und welche nur beim Überschreiten bestimmter Grenzwerte?

1.2.5 Welche Ziele sind mit einer guten Ablauforganisation verbunden?

Der mit den Abläufen verbundene Aufwand sollte möglichst gering sein. Viele Rückfragen, viele Doppelarbeiten, viele individuelle Entscheidungen und Informationen, die – bewusst oder unbewusst – nicht ordnungsgemäß weitergegeben werden – all das erhöht den Aufwand und reduziert damit die Rentabilität des gesamten betrieblichen Prozesses.

Eine gute Ablauforganisation koordiniert die folgenden Schwerpunkte:

Wirtschaftlichkeit,

Ausnutzung der vorhandenen Kapazitäten,

innerbetriebliche Logistik (Durchlauf),

Verbesserung der Produktqualität,

Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Checkliste: Organisation von Abläufen

Erfassen Sie die bestehenden Abläufe mithilfe von Listen, Ablaufdiagrammen, Tabellen usw. möglichst genau.

Analysieren Sie diese Abläufe und achten Sie dabei vor allem auf Schwachstellen:

• Sind die Kapazitäten ausgenutzt, gibt es Überkapazitäten?

• Konnten Sie Fehlerquellen entdecken?

• Was haben Sie seit der letzten Ist-Aufnahme verändert? Konnten Sie die damals gestellten Ziele erreichen?

Bedenken Sie, dass es nicht ausreicht, eine Ablauforganisation zu entwickeln. Planen Sie auch den Aufwand, der durch die Umstellung selbst entstehen wird. Mit der Entwicklung einer Ablauforganisation ist es nicht getan. Auch ihre Planung sowie die Umstellung sind zu berücksichtigen, da beide Aufwand erzeugen.

Es ist sinnvoll, die neuen Abläufe systematisch zu dokumentieren. Des Weiteren ist es unbedingt erforderlich, dass die Mitarbeiter die Veränderungen nachvollziehen können. Zu den Techniken, die das möglich machen, gehören u. a. Tabellen und Listen, Blockschaltbilder, Daten(Beleg-)flusspläne und Programmablaufpläne.

Schließlich gelingt es durch eine geeignete Kommunikation, möglichst viele Mitarbeiter auf die Veränderungen vorzubereiten, sodass diese sie aktiv unterstützen.

Die folgende Checkliste, die Sie auch auf https://mybook.haufe.de finden, gibt Hinweise für eine entsprechende Vorgehensweise.

Checkliste: Ablauforganisation

Soll die Umstellung mit einem Mal oder schrittweise erfolgen?

Soll es zunächst »Testbereiche« geben?

Was muss wann getan werden?

Wer ist zuständig und verantwortlich?

Wie kann ich möglichst viele Mitarbeiter von den Veränderungen überzeugen und ins Boot holen?

Welche Mitarbeiter sollen eine aktive Rolle während der Veränderungsprozesse übernehmen?

1.3 Rechtsformen von Unternehmen

1.3.1 Grundlegendes

Rechtsformen, GrundlagenIm vorherigen Abschnitt haben wir unter anderem aufgezeigt, wie Unternehmen organisiert werden können. Der Schwerpunkt lag auf der inneren Organisation, also dem Ablauf von Prozessen und dem Aufbau der Struktureinheiten. Ein Unternehmen als planvoll organisierte Wirtschaftseinheit muss sich aber auch eine Rechtsform geben. Die Wahl dieser Rechtsform gehört zu den sogenannten »konstitutiven ­Entscheidungen«.

Beispiel: Konstitutive Entscheidungen

Konstitutive Entscheidungenkonstitutive Entscheidung sind von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen. Sie werden erstmals vor der eigentlichen Unternehmensgründung getroffen. Eine Änderung ist zwar prinzipiell möglich, aber mit überdurchschnittlichem Aufwand verbunden. Deshalb sollten sie wohlüberlegt sein.

Die wichtigsten Entscheidungen in diesem Sinne sind die Entscheidung für einen Standort und die Entscheidung für eine Rechtsform.

Im Handelsgesetzbuch sind die einzelnen Rechtsformen und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten umfassend geregelt. Dazu zählen u. a. die folgenden grundsätzlichen Fragen: Wer darf die Gesellschaft nach außen vertreten? Wer leitet das Unternehmen? Wer haftet in welcher Höhe?

Die im folgenden Abschnitt vorgestellten Rechtsformen entsprechen dem deutschen Handelsrecht. In der Europäischen Union gilt grundsätzlich Niederlassungsfreiheit. Das heißt, dass eine Gesellschaft, die beispielsweise nach französischem Recht gegründet wurde, auch in Deutschland oder Spanien tätig sein kann. Je nachdem, in welchem Land der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit liegt, müssen vor allem steuerrechtliche Besonderheiten beachtet werden. Aufgrund der Komplexität werden wir aber Steuerfragen nicht explizit behandeln.

Zu bedenken ist, dass für ähnliche oder gar gleichlautende Rechtsformen in den einzelnen Ländern der EU (und darüber hinaus, zum Beispiel in der Schweiz) nicht immer vollkommen identische Regeln gelten. Zwar ähneln sich die Regeln in den einzelnen Ländern, im Einzelfall müsste man sich über die konkret geltenden rechtlichen Grundlagen aber gesondert informieren. So unterscheiden sich u. a. die Grundsätze zur Höhe und zur Einzahlung des Stammkapitals bei GmbHs.

Es gibt keine »beste« Rechtsform. Vielmehr ist die Frage, welche Rechtsform gewählt wird, von verschiedenen Faktoren abhängig. Im folgenden Abschnitt wollen wir uns mit den Auswahlkriterien für die einzelnen Rechtsformen befassen und kurz auf die wichtigsten Formen eingehen.

1.3.2 Kriterien für die Wahl einer Rechtsform

Rechtsformen, AuswahlkriterienFragt man nach dem Hauptkriterium für die Wahl einer bestimmten Rechtsform, wird in den meisten Fällen als Erstes die Haftung der Eigenkapitalgeber genannt. Die Frage nach der privaten Haftung der Eigentümer ist zwar legitim und wichtig, aber bei Weitem nicht der einzige Grund, sich für die eine oder andere Rechtsform zu entscheiden.

Hinweis: Eigenkapitalgeber

EigenkapitalgeberNeben der Geschäftsidee und einem gewissen Managementwissen gehört zu jeder Unternehmensgründung Eigenkapital. Ohne die Anschubfinanzierung von außen wird kein Unternehmen starten können. Eine Finanzierung allein mit Fremdkapital (z. B. Bankkrediten) ist nicht möglich, da kein Kreditgeber bereit sein wird, ein Unternehmen komplett zu ­finanzieren. Es ist also Eigenkapital erforderlich.

Derjenige oder diejenigen, die das Eigenkapital zur Verfügung stellen, sind der oder die Eigentümer des Unternehmens. Sie bestimmen die grundsätzliche Richtung (z. B. den Unternehmensgegenstand) und werden für die Kapitalüberlassung mit Anteilen am Gewinn »belohnt«. Das heißt aber auch: Wird kein Gewinn erwirtschaftet, müssen zwar weiter die Zinsen für das Fremdkapital gezahlt werden, die Eigentümer gehen aber – zumindest für einen bestimmten Zeitraum – leer aus.

UnternehmenszielZiel einer unternehmerischen Tätigkeit ist (neben solchen nicht quantifizierbaren Zielen wie Image, Selbstverwirklichung usw.) vor allem die dauerhafte Erzielung von Gewinn und damit die Erhöhung des Vermögens der Eigentümer. Unter diesem Aspekt spielen vor allem folgende Kriterien bei der Wahl der Rechtsform eine Rolle:

Wer leitet das Unternehmen, welche Kontrollbefugnisse gibt es?

Ist die Haftung der Eigentümer unbeschränkt, haftet also auch das Privatvermögen mit, oder ist die Haftung beschränkt?

Nach welchem Schlüssel werden Gewinne unter den Eigentümern verteilt, wie ist die Verlustbeteiligung ausgestaltet?

Welche grundsätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Müssen Jahresabschlüsse und andere Geschäftszahlen veröffentlicht werden? Welche Prüfungen sind obligatorisch? Gilt die Mitbestimmung nach Mitbestimmungsgesetz?

Wie ist die steuerliche Belastung?

Bei den Rechtsformen unterscheidet man grundsätzlich nach

privaten Betrieben und

öffentlichen Betrieben.1

Der Zielstellung dieses Buches folgend werden wir uns im weiteren Verlauf ausschließlich den privaten Betrieben widmen. Diese kann man einteilen in

Einzelunternehmen,

Personengesellschaften,

Kapitalgesellschaften und

Genossenschaften.

Unternehmen in Deutschland nach Rechtsform und Anzahl der Beschäftigten 2017 (Stand September 2018)

0 bis 9 Beschäftigte

10 bis 49 Beschäftigte

50 bis 249 Beschäftigte

250 Beschäftigte und mehr

Insgesamt

Einzelunternehmer

2.082.586

63.776

2.454

80

2.148.896

Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG)

324.085

54.150

12.885

2.881

394.001

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)

520.524

149.112

41.510

9.706

720.852

Sonstige Rechtsformen

182.066

26.572

7.079

2.394

218.111

Insgesamt

3.109.261

293.610

63.928

15.061

3.481.860

Quelle: Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/237346/umfrage/unternehmen-in-deutschland-nach-rechtsform-und-anzahl-der-beschaeftigten/, zuletzt abgerufen am 25.03.2019

1.3.3 Einzelunternehmen

Rechtsformen, EinzelunternehmenEinzelunternehmenGemessen an der Anzahl bilden die Einzelunternehmen die stärkste Gruppe. Jedoch ist zu bedenken, dass sie in aller Regel klein strukturiert sind und demzufolge auch nur etwa 10 % des gesamten Umsatzes in der Wirtschaft ausmachen.

Leitungs- und Kontrollrechte liegen allein beim Eigentümer. Er stellt das Eigenkapital aus seinem Privatvermögen zur Verfügung und haftet uneingeschränkt. Das heißt, im Zweifel wird nicht zwischen Betriebs- und Privatvermögen unterschieden. Dafür steht ihm auch der komplette Gewinn zu, der erwirtschaftet wurde, es gibt keine Entnahmebeschränkungen.

Die Finanzierung aus Eigenkapital ist beschränkt durch das Privatvermögen des Unternehmers. Eine Fremdfinanzierung, z. B. durch Bankkredite, ist möglich, aber ­abhängig von der persönlichen Bonität des Unternehmers.

Veröffentlichungspflichten und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer gibt es nicht.

Beachten Sie: Einzelunternehmen, HaftungRechtsformen, EinzelunternehmenDer Einzelunternehmer finanziert das Unternehmen komplett aus seinem Privatvermögen und haftet privat für aufgenommene Kredite. Er trägt sämtliche unternehmerischen Risiken allein und ist unabhängig von anderen. Demzufolge stehen ihm auch die alleinige Führung des Unternehmens und die Entscheidung über die Verwendung des Gewinns zu.

Grundsätzlich ist diese Rechtsform vor allem geeignet für kleinere Unternehmen, z. B. im Bereich des Handwerks oder des Einzelhandels. Das Einzelunternehmertum bedeutet aber nicht, dass der Unternehmer allein im Unternehmen arbeiten muss. Er kann, wie alle anderen Unternehmen auch, Mitarbeiter anstellen.

1.3.4 Personengesellschaften

Rechtsformen, PersonengesellschaftPersonengesellschaftWenn sich mehrere Personen zu wirtschaftlicher Tätigkeit zusammenschließen, entstehen Personengesellschaften. Die Person der Unternehmer steht dabei nach wie vor im Mittelpunkt. Personengesellschaften sind

die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft),

die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und

die Kommanditgesellschaft (KG).

Personengesellschaften beruhen grundsätzlich auf Verträgen, wobei an die Form des Vertrages keine gesetzlichen Anforderungen gestellt werden. So kann z. B. ein GbR-Vertrag auch mündlich abgeschlossen sein. Aus Gründen der Nachweisbarkeit wird man aber wohl immer die Schriftform wählen.

Die GbR wird vielfältig gewählt. Das reicht von der Erbengemeinschaft über Gemeinschaftspraxen von Ärzten bis zu Arbeitsgemeinschaften (Arge) z. B. zur Errichtung eines Bauwerks.

a) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Personengesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)Die GbR selbst ist keine juristische Person, aber Träger bestimmter Rechte und Pflichten. Gesellschafter einer GbR können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Das Vermögen der Gesellschaft ist sogenanntes GesamthandsvermögenGesamthandsvermögen, das bedeutet, dass es allen Gesellschaftern gemeinsam (und nicht etwa anteilig) gehört.

Leitungs- und Kontrollrechte stehen grundsätzlich allen Gesellschaftern zu, jedoch kann es vertragliche Regelungen geben, vor allem hinsichtlich der Leitung. Ein ­Ausschluss einzelner Gesellschafter von der Kontrolle ist auf vertraglicher Basis möglich. Die Vertretung nach außen kann nicht auf einzelne Personen eingeschränkt ­werden.

Die Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen. Darüber hinaus haften alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen uneingeschränkt als Gesamtschuldner.

Die Eigenfinanzierung erfolgt aus dem Vermögen aller Gesellschafter. Insofern ist die Finanzierung damit einfacher als beim Einzelkaufmann, gibt es doch mehrere Gesellschafter, die Vermögen einbringen können. Die Fremdfinanzierung ist über Bankkredite möglich.

Hinweis: Haftung bei Bankkrediten

Da alle Gesellschafter als Gesamtschuldner und nicht quotal haften, kann sich die Bank nach eigenem Ermessen den bonitätsstärksten Gesellschafter heraussuchen. Es ist Sache der Gesellschafter, sich untereinander zu einigen.

Die Gewinnverteilung erfolgt nach Vertrag. Sollte es keine vertragliche Regelung ­geben (untypisch), gilt § 722 BGB.

b) Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Offene Handelsgesellschaft (OHG)Personengesellschaft, Offene Handelsgesellschaft (OHG)Die OHG ist die »große Schwester« der GbR. Sie beruht auf den gleichen Prinzipien. Der Unterschied besteht vor allem darin, dass eine OHG dann sinnvoll und notwendig ist, wenn ein »in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb« erforderlich ist. Ansonsten gelten in übertragener Weise (es gilt das HGB und nicht das BGB) die gleichen Prinzipien wie bei der GbR.

c) Kommanditgesellschaft (KG)

Personengesellschaft, Kommanditgesellschaft (KG)Kommanditgesellschaft (KG)Ein Problem der o. g. Rechtsformen besteht darin, dass das Eigenkapital durch das Vermögen der Eigentümer begrenzt ist. Nun ließe sich die Zahl der Eigentümer theoretisch unbegrenzt erhöhen. Dem steht aber entgegen, dass dann alle Eigentümer die gleichen Leitungs- und Kontrollrechte haben, was kaum praktikabel ist.

Dieses Problem umgeht die Kommanditgesellschaft. Hier ist der Gesellschafterkreis allerdings zweigeteilt:

KomplementärKomplementär(e): Komplementäre sind Vollhafter. Für sie gilt grundsätzlich das Gleiche wie für Einzelkaufleute oder die Gesellschafter einer OHG – sie haften auch mit ihrem Privatvermögen und haben dafür (uneingeschränkte) Leitungs- und Kontrollbefugnisse.

KommanditistKommanditisten: Kommanditisten sind Teilhafter. Sie haften mit ihrem eingebrachten Kapital (d. h., im Falle von Verlusten kann das Kapital verloren sein), aber nicht mit ihrem Privatvermögen.

Die Leitungsrechte und Vertretungsrechte nach außen liegen bei den Komplementären. Die Kommanditisten haben (eingeschränkte) Kontrollrechte, aber keine Leitungsbefugnis. Damit sind die Komplementäre hinsichtlich Haftung und Leitungsbefugnis den Einzelkaufleuten oder Gesellschaftern einer OHG gleichgestellt. Die Rolle der Kommanditisten beschränkt sich im Wesentlichen darauf, Kapital zur Verfügung zu stellen und dafür einen angemessenen Anteil am Gewinn zu erhalten. Allerdings handelt es sich dabei um Haftungskapital, es kann also verloren gehen. Es besteht kein Gläubiger-Schuldner-Verhältnis zwischen den Kommanditisten und der Gesellschaft, sondern ein Beteiligungsverhältnis.

Nach außen kann die KG durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten werden, die normalerweise aus dem Kreis der Komplementäre stammen. Die Vertretungsbefugnisse sind im Handelsregister eingetragen.

Exkurs: Die GmbH & Co. KG

Rechtsformen, GmbH & Co. KGAus steuerrechtlichen Gründen ist eine Personengesellschaft die bessere Wahl, allerdings möchten die Eigentümer nicht mit ihrem gesamten Vermögen haften. Ein möglicher Ausweg ist die GmbH & Co. KG (auch möglich als AG & Co. KG, allerdings wird diese Form nur sehr selten gewählt): Hierbei handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, jedoch ist der ­vollhaftende Komplementär keine natürliche Person, sondern eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder eben AG), deren alleiniger Geschäftszweck darin besteht, Komplementär einer KG zu sein. Die GmbH haftet zwar mit ihrem gesamten (Betriebs-)Vermögen, dieses ­beschränkt sich aber zumeist auf das erforderliche Stammkapital.2 Damit müssen die Gesellschafter nicht befürchten, mit ihrem Privatvermögen in Haftung genommen zu werden, und können trotzdem die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft nutzen.

Ein wesentlicher Vorteil der KG gegenüber einer OHG oder einem Einzelkaufmann besteht darin, dass durch die Aufnahme von Kommanditisten zusätzliches Eigenkapital zugeführt wird, ohne dass die Leitungsbefugnisse verändert werden.

1.3.5 Kapitalgesellschaften

Rechtsformen, KapitalgesellschaftKapitalgesellschaftBei Kapitalgesellschaften stehen nicht die Person bzw. die Personen der Eigentümer im Mittelpunkt, sondern das zur Verfügung gestellte Kapital. In der »höchsten« Form, der Aktiengesellschaft, führt das sogar dazu, dass die Eigentümerpersönlichkeiten permanent wechseln können (durch Verkauf und Kauf von Aktien, z. B. an der Börse), ohne dass dies einen direkten Einfluss auf das Unternehmen selbst hat. Eine Kapitalgesellschaft kann in den Rechtsformen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),

Aktiengesellschaft (AG) oder

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

organisiert sein.

Der Gesetzgeber schreibt bei Kapitalgesellschaften ein bestimmtes Mindestkapital vor, das vor Aufnahme des Geschäftsbetriebes eingezahlt werden muss. Bei einer GmbH sind das in Deutschland zurzeit 25.000 Euro, bei einer AG 50.000 Euro.

Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse publizieren und prüfen lassen. Erleichterungen gibt es lediglich für kleine und mittelgroße Gesellschaften.

a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Kapitalgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Die Gesellschafter einer GmbH sind im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Jeder Gesellschafter bringt eine im Vertrag vereinbarte Kapitalsumme ein. Normalerweise handelt es sich um einen Geldbetrag, der zugunsten der zu gründenden GmbH eingezahlt wird, jedoch sind auch Sacheinlagen (z. B. ein Auto) grundsätzlich möglich. Dieses eingebrachte Eigenkapital ist die Basis für die Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung, aber auch die Basis für die Beteiligung an Gewinn und Verlust.

Beispiel: Ein-Mann-GmbH

Kapitalgesellschaft, Ein-Mann-GmbHEin-Mann-GmbHDas GmbH-Gesetz legt keine Mindestanzahl von Gesellschaftern fest. Somit kann auch eine einzelne Person eine GmbH gründen. Sie bringt das erforderliche Eigenkapital allein auf und hat demzufolge in der Gesellschafterversammlung auch alle Stimmen auf sich vereinigt. Trotzdem handelt es sich um eine GmbH mit den Vorteilen für den Gesellschafter: Er haftet nicht mit seinem Privatvermögen.

StammkapitalFälschlicherweise wird oft angenommen, dass die GmbH nur mit ihrem Stammkapital haftet. Das stimmt nicht. Die Gesellschaft selbst haftet unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Wohlgemerkt, die Gesellschaft. Bei den Gesellschaftern ist die Haftung beschränkt auf ihren Anteil am Stammkapital. Diese Haftungsbeschränkung macht die GmbH speziell bei kleineren Unternehmen attraktiv. Die grundsätzliche Sicherheit, zwar eine bestimmte Kapitalsumme aufs Spiel zu setzen, aber nicht das gesamte Privatvermögen, erleichtert es, zusätzliches Eigenkapital von (bestehenden oder neuen) Gesellschaftern zu erhalten.

Wie sieht es aber beim Fremdkapital aus?

FremdkapitalDa Banken als Sicherheit nicht auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen können, werden sie zusätzliche Sicherheiten vereinbaren. Das können beispielsweise auch Grundschulden auf private Immobilien sein.

Beispiel: »Selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft« bei Bankkrediten

selbstschuldnerische BürgschaftBürgschaftDie S&R GmbH hat zwei Gesellschafter, das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Mit der Hausbank einigt man sich auf einen Investitionskredit in Höhe von 400.000 Euro. Als zusätzliche Sicherheit verlangt die Bank eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft der beiden Gesellschafter von jeweils 400.000 Euro. Das bedeutet: Die beiden bürgen mit ihrem Privatvermögen – allerdings nur bei dieser speziellen Verbindlichkeit – gegenüber der Bank bis zu 400.000 Euro. Sollte alles wie geplant laufen, passiert nichts. Wird der Kredit jedoch nicht oder nicht vollständig bedient, könnte die Bank auf das Privatvermögen zugreifen. Der Vorteil der beschränkten Haftung würde auf diese Weise ausgehebelt.

Die Gesellschafter sind natürlich nicht verpflichtet, diesen Vertrag zu unterschreiben. Allerdings würden sie dann auch keinen Kredit bekommen.

Im Gesellschaftsvertrag können Regeln z. B. zur Verteilung des Gewinns getroffen werden. Grundsätzlich erfolgt diese jedoch nach den Kapitalanteilen der Gesellschafter.

Die Vertretung nach außen erfolgt durch einen oder mehrere Geschäftsführer, die im Handelsregister eingetragen sein müssen. Dabei kann der Geschäftsführer auch (Mit-)Eigentümer der Gesellschaft sein, er wäre dann »geschäftsführender Gesellschafter«. Diese Gesellschaftereigenschaft ist keinesfalls zwingend. Der Geschäftsführer ist ­Angestellter der GmbH.

b) Aktiengesellschaft (AG)

Aktiengesellschaft (AG)Kapitalgesellschaft, Aktiengesellschaft (AG)Die AG ist die höchste Form der Kapitalgesellschaften. Das Eigenkapital ist auf Aktien3 aufgeteilt, die in den meisten Fällen gehandelt werden können. Der jeweilige Eigentümer der Aktie ist dann anteilig Eigentümer des Unternehmens. Auf diese Weise ist die Beschaffung von Eigenkapital sehr flexibel möglich. Aktionäre haften nicht mit ihrem Privatvermögen, allerdings tragen sie eventuelle Verluste der Gesellschaft in Höhe des von ihnen investierten Kapitals mit. Die Gesellschaft selbst haftet natürlich mit ihrem gesamten Vermögen.

Aufgrund der Struktur einer Aktiengesellschaft (u. a. direkter Zugang zum Kapitalmarkt) sind die Finanzierungsmöglichkeiten hervorragend.

Aktiengesellschaft (AG), HauptversammlungAktiengesellschaft (AG), DividendenzahlungMindestens einmal jährlich wird die Versammlung aller Aktionäre einberufen (Hauptversammlung). Diese beschließt über die Verwendung des Gewinns (Dividendenzahlung und/oder Einstellung in die Rücklagen) und die grundsätzliche Entwicklung der Gesellschaft. Auf der Hauptversammlung wird der Aufsichtsrat (Arbeitgeberteil) gewählt, der gemeinsam mit den Vertretern der Arbeitnehmer über die Berufung von Vorständen entscheidet. Die Vorstände haben Leitungsbefugnis.

Die Stimmrechte auf der Hauptversammlung beruhen auf den Kapitalanteilen, die die einzelnen Aktionäre haben.

Aktiengesellschaft (AG), GründungskostenDie Gründungskosten einer Aktiengesellschaft sind nicht niedrig. Auch die Publizitätspflicht und die Pflicht zur Wirtschaftsprüfung verursachen Kosten. Aus diesem Grund ist die AG sinnvoll für große, zumeist global agierende Unternehmen. Für Mittelständler ist diese Rechtsform zwar grundsätzlich ebenfalls möglich, aber aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nicht sinnvoll.

c) Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Kapitalgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien(KGaA)Kommanditgesellschaft (KG)Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft, die in der Form einer KG organisiert ist. Im Unterschied zur einfachen KG ist hier das Kommanditkapital auf Aktien aufgeteilt, was es möglich macht, sie zu handeln. Der KG-Aktionär hat allerdings nicht die gleichen Rechte wie die Aktionäre einer Aktiengesellschaft. Er erhält anteilig Gewinn (Dividende), hat aber keine Leitungs- und Mitbestimmungsrechte, sondern lediglich (eingeschränkte) Kontrollrechte.

Exkurs: Stille Gesellschaft

stille GesellschaftKapitalgesellschaft, stille Gesellschaft