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WDVS, Sichtbeton, Holz, Aluminium … Die wichtigsten Anforderungen an die Ausführung von Fassaden sofort griffbereit! Die Fassade ist das Aushängeschild eines Gebäudes. Gleichzeitig schützt sie die Konstruktion vor der Witterung und trägt wesentlich zur Energieeinsparung bei. Risse, Versprünge oder Witterungsschäden sind deshalb doppelt heikel: Sie schränken die Schutzfunktionen der Fassade ein und vermindern die Wirksamkeit von energetischen Maßnahmen. Spätere Nachbesserungen sind dann häufig mit hohen Kosten verbunden, denn im schlimmsten Fall muss auch die darunter liegende Konstruktion saniert werden. Um die Funktionalität einer Fassade dauerhaft zu erhalten und teure Schäden an der Konstruktion zu vermeiden, sind eine fachgerechte Bauausführung sowie regelmäßige Maßnahmen zur Instandhaltung entscheidend. Damit Sie vor Ort alle wichtigen DIN-Vorgaben, Details und Wartungsanforderungen zur Hand haben, gibt es jetzt "Das Baustellenhandbuch für die Fassadenausführung". Ihre entscheidenden Vorteile: - Egal ob WDVS, Sichtbeton oder Holz: Nach Werkstoffen sortiert finden Sie alle wichtigen Vorgaben der DIN-Normen kompakt für die Ausführung aufbereitet. - Praktische Checklisten machen Sie auf kritische Details bei der Prüfung und Abnahme aufmerksam. - Praxistipps zum Oberflächenschutz, zur Reinigung und regelmäßigen Inspektionen unterstützen Sie bei der Pflege und Instandhaltung.
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Seitenzahl: 251
Eckhard Bade, Brigitte Hallschmid, Ingrid Kaiser, Thomas Kies, Erhard Klappert, Oliver Raabe, Prof. Dr.-Ing. Stefan Reich, Dr. Anette Ritter-Höll
Das Baustellenhandbuch für die Fassadenausführung
1. Auflage
Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek
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Alle Rechte vorbehalten, Nachdruck – auch auszugsweise – nicht gestattet.Satz: mediaTEXT Jena GmbH, 07747 JenaDruck: Schätzl Druck & Medien e. K., 86609 Donauwörth
Printed in Germany 2014
Angaben ohne Gewähr
ISBN: 978-3-86586-485-7
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Eine unberechtigte Weitergabe des E-Books ist verboten. Vielen Dank, dass Sie die Arbeit des Autors respektieren und würdigen.
Vorwort
Bei der täglichen Arbeit auf der Baustelle werden von allen Beteiligten schnelle Entscheidungen erwartet. Mit dem vorliegenden Baustellenhandbuch haben Sie vor Ort die wichtigsten Informationen zu Fassadenbekleidungen zur Hand – praktisch sortiert nach Werkstoffen wie Putz, Beton, Metall, Glas oder Holz. Neben den aktuellen Anforderungen der Verordnungen, Normen und technischen Richtlinien beinhaltet das Buch hilfreiche Checklisten, anschauliche Tabellen und Detailzeichnungen von der Materialqualität über die Befestigung bis zur Wartung und Pflege.
Ziel des Buches ist es, sowohl den ausführenden Unternehmen als auch der Bauleitung vor Ort ein kompaktes Nachschlagewerk zur Ausführung bzw. Montage der unterschiedlichsten Fassadenbekleidungen zur Verfügung zu stellen, mit dem sich im Bedarfsfall Probleme unkompliziert lösen lassen bzw. gar nicht erst entstehen.
Der Inhalt des Buches orientiert sich an den grundlegenden Themen der Fassadenausführung und wurde mit äußerster Sorgfalt und eingehender Recherche nach den aktuell gültigen Normen und Richtlinien zusammengestellt. Gegenüber den Autoren und dem Verlag begründet dieses Erzeugnis keine Auskunfts- und Beratungspflicht und auch keine anderweitige Bindungswirkung. Die individuellen Gegebenheiten jedes Einzelfalls gebieten es, dass keine Gewähr für Verbindlichkeiten und Vollständigkeit der in diesem Erzeugnis enthaltenen Darstellungen und Aussagen gegeben werden kann.
Über Ihre Anregungen würden wir uns freuen.
Merching, im Oktober 2014
Die Autoren
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Die Autoren
Dipl.-Ing. Eckhard Bade
•
Dipl.-Ing. (TU) Beratender Ingenieur für Bauwesen, Dipl.-Ing. (FH) Fachrichtung Architektur
•
Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen u. w.
•
Inhaber des Planungsbüros Bade
•
Langjährige Tätigkeit in den Bereichen
–
Konstruktiver Ingenieurbau
–
Gesamtplanungen
–
Fassadenplanung
–
Architekturbetonfassaden und -bauteile
–
Spezialisierung auf Sichtbetonbauteile
•
Gutachterliche Tätigkeit für Betonfassaden
•
Mitarbeit in der Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e. V.
Autor des Kapitels Sichtbeton
Dipl.-Ing. (FH) Brigitte Hallschmid
•
Innenarchitektin
•
Verbandsgeprüfte Bausachverständige, Baubiologin (IBN)
•
Energieberaterin (BAFA)
•
Mehrjährige Tätigkeit in den Bereichen
–
Neubau und Sanierung von Wohnhäusern und Wohn- und Geschäftshäusern
–
Sanierung, Unfallschutz-, Brandschutzmaßnahmen an Schulen und Kindergärten
–
Ausstellungsbau, Museen
–
Neubau, Sanierung, Erweiterung von Krankenhäusern
–
Seminargebäude
–
Gutachten
–
Versicherungsgutachten
Autorin des Kapitels Wärmedämm-Verbundsysteme sowie Putz- und Stuckarbeiten
Dipl.-Ing. Ingrid Kaiser
•
Freischaffende Architektin, Mitglied der Architektenkammer Bremen
•
Dozentin für Hochbau, Baubetrieb, Baurecht, Projektmanagement und Immobilienwirtschaft
•
Langjährige Tätigkeit in den Bereichen
–
Leistungsphasen 1–9 HOAI im Verwaltungs-, Industrie- und Wohnungsbau
–
Wertermittlungs- und Bauschadensgutachten
–
Energieberatung
Autorin des Kapitels Kunststoffbekleidungen
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Kies
•
Bauingenieur – Tragwerksplanung
•
Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg
•
Bei der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Holzbau und Schäden an Holzbauten
•
Mitglied im Prüfungsausschuss für handwerkliche Sachverständige im Zimmererhandwerk
•
Mehrjährige Tätigkeit in den Bereichen
–
Ingenieurholzbau
–
Planung und Realisierung von Holzhäusern und Passivhäusern
–
Erstellung von Gutachten bei Bauschäden
Autor des Kapitels Holz und Holzwerkstoffe
Dipl.-Ing. Erhard Klappert
•
Ingenieur- und Planungsbüro
•
Bei der IHK Siegen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Dach- und Wand-Metallkonstruktionen, Trapezprofile, Kassetten und Sandwichelemente
Autor des Kapitels Paneele, Sidings und Kassetten
Dipl.-Ing. (FH) Oliver Raabe
•
Bauingenieur – Tragwerksplaner
•
Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Hessen (IngKH)
•
Von der IHK Wiesbaden öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für konstruktiven Ingenieurbau: Dach-, Wand- und Deckenelemente im Metallleichtbau
•
Mitglied in diversen Fachausschüssen des DIN, CEN, IFBS, EPAQ
•
Mehrjährige Tätigkeit in den Bereichen
–
Tragwerksplanung bei Neubau und Sanierung im Industriebau oder sonstige Tragwerke
–
Aufstellen und Prüfung von bautechnischen Nachweisen und Konstruktionszeichnungen
–
Leichtmetallbau, Sandwichtechnik und Verbundbau
–
Planung und Statik für Dach-, Wand-, Decken- und Fassadenelemente
–
Zulassungs- und Zertifizierungsmanagement
–
Software Author (SandStat, SandExcel)
–
Gutachten
Autor des Kapitels Elemente des Metallleichtbaus
Prof. Dr.-Ing. Stefan Reich
•
Studium Bauingenieurwesen, Vertiefung Konstruktiver Ingenieurbau, Technische Universität Dresden
•
Tragwerksplaner im Büro Leonhardt, Andrä und Partner
•
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Institut für Baukonstruktion, Technische Universität Dresden
•
Promotion zum Dr.-Ing., Thema: Raumstabwerke mit lastabtragender Verglasung
•
Von der IHK Dresden öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Glasbau
•
Selbstständige Tätigkeit als Tragwerksplaner für Glas-, Metall- und Fassadenkonstruktionen und als ö. b. u. v. Sachverständiger im Privat- und Gerichtsauftrag (www.reich-ingenieure.de)
•
Professor für Ingenieurhochbau an der Hochschule Anhalt in Dessau, Fachbereich Architektur, Facility Management und Geoinformation
Autor des Kapitels Glas
Dr. Anette Ritter-Höll
•
Dr. rer. nat., Diplom-Geologin, Industrie-Betriebswirtin (Fachrichtung Naturstein)
•
Beratende Geowissenschaftlerin (BDG)
•
Von der IHK München-Oberbayern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Bestimmung von Naturstein im Bauwesen und in der Denkmalpflege
•
Mitglied in der Technischen Kommission des Deutschen Natursteinverbands, zeitliches Ausschussmitglied im DIN für die DIN 18516 Teil 3
•
Übernahme der RITTER Natursteinberatung und -begutachtung GmbH (seit 1985)
•
Seit mehr als zwei Jahrzehnten Ansprechpartnerin bei allen Fragen rund um den Naturstein:
–
Moderne Architektur (Leistungsverzeichnisse für Natursteinfassaden/-böden, Steinauswahl, Überprüfung der Steinqualität, Produktionen, Baustelle, Abnahme)
–
Historische Bauten (Kartierung der Schäden, Recherche nach dem verbauten Stein, Maßnahmevorschläge in Absprache mit der Denkmalpflege, Leistungsverzeichniserstellung, Überprüfung von Steinmetzarbeiten, Abnahme)
–
Gerichtsgutachten, außergerichtliche Gutachten
–
Seminare im In- und Ausland
Autorin des Kapitels Platten aus Naturstein und Keramik
Gesamtinhaltsverzeichnis
DeckblattVorwortBedienung des E-BooksDie AutorenGesamtinhaltsverzeichnisWärmedämm- Verbundsysteme sowie Putz- und StuckarbeitenAnforderungenWärmedämm-VerbundsystemeSystembestandteileAusführungOberflächenWartung und InstandhaltungProfile und BewegungsfugenCheckliste für Wärmedämm-VerbundsystemePutz- und StuckarbeitenAußenputzPutzträger und PutzbewehrungKanten und BewegungsfugenStuckCheckliste für Putz- und StuckarbeitenLiteraturhinweisePlatten aus Naturstein und KeramikVorgehängte hinterlüftete Fassaden mit Naturstein und KeramikNaturstein als BekleidungKeramik als BekleidungHinterlüftungszoneDämmungUnterkonstruktion und Befestigung von KeramikplattenUnterkonstruktion und Befestigung von NatursteinplattenGrößen von NatursteinplattenGrößen von KeramikplattenFugenBrandschutzCheckliste zur Ausführung hinterlüfteter FassadenbekleidungenAngemörtelte Fliesen aus Naturstein und KeramikGeltende DIN-NormenAnforderungen an Fliesen und Platten aus Keramik und NatursteinVerlegeuntergrundPlattengrößenFugenbreiteBewegungsfugenCheckliste zur Ausführung von angemörtelten Fliesen aus Naturstein und KeramikPflege und WartungLiteraturhinweiseSichtbetonGeltungsbereichAusführungenKonstruktionen und ihre MerkmaleOberflächenausführungen (gemäß DIN 18500 Betonwerkstein)Statische Systeme und Befestigung von BetonwerksteinenOberflächenschutz von BetonwerksteinenAnforderungen an den Baustoff und seine VerarbeitungBeton für Fassadenplatten mit SichtbetonanspruchHerstellung von FassadenbauteilenStandsicherheit und GebrauchstauglichkeitWärme- und FeuchteschutzBrand- und SchallschutzSchnittstellen zu anderen FassadenbauteilenTechnische Planungsunterlagen für die FertigungVerarbeitung und Montage von SichtbetonelementenPlanerische VoraussetzungenBaustellentechnische VoraussetzungenPersonelle VoraussetzungenVoraussetzungen in statischer und sicherheitstechnischer HinsichtVorbereitung der Montage und Überprüfung von VorleistungenStatische Anforderungen an die Montage (Kraftschlüssigkeit bei Dübelmontage)Verarbeitungsqualität bei der MontageOberflächenschutzLasuren und BeschichtungenKosmetische NachbearbeitungFugenausbildungAbnahme und baurechtliche BescheinigungenOrtbeton mit SichtbetonanspruchPlanungSchalung, SchalungshautTrennmittelBewehrung und AbstandshalterBetonierenVerdichtungNachbehandlungChecklistenLiteraturhinweisePlatten aus KunststoffGeltungsbereichÜbersicht über Kunststoffe und ihre EigenschaftenAnwendungsbereich und NormenAnforderungenStandsicherheit und LastenWärmeschutzFeuchteschutzBrandschutzSchallschutzAusführungenKonstruktionsartenUnterkonstruktionenBefestigungselementeDämmungAusführungsbedingungenWartung, Reinigung und PflegeChecklistenÜberprüfung des UntergrundsPrüfung der FunktionsfähigkeitLiteraturhinweiseMetallbekleidungenPaneele, Sidings und KassettenGeltungsbereichBauphysikalische AnforderungenProduktformen und LieferartenMaterialauswahlOberflächenartenBauteiltoleranzen und MaterialdickenBefestigungsmöglichkeiten und VerlegungAbnahme und ÜbereinstimmungserklärungWartung und PflegeLiteraturhinweiseElemente des MetallleichtbausGeltungsbereich und AllgemeinesKonstruktionsarten und MerkmaleBefestigungen bzw. VerbindungselementeAnforderungen an Elemente des MetallleichtbausTechnische UnterlagenElemente des Metallleichtbaus auf der BaustelleVerarbeitung auf der BaustelleAbnahme und AbrechnungTrapezprofile als WandbekleidungenKassettenprofileSandwichbauteileLiteraturhinweiseGlasGeltungsbereichDefinition Vorhangfassaden aus GlasBaurechtliche EinordnungStand der NormungAnforderungenStandsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und ResttragfähigkeitWärmeschutzBrandschutzSchallschutzAbdichtungVerträglichkeit zwischen KunststoffenBaurechtlich geregelte KonstruktionenGlasprodukteGrundprinzipien der KonstruktionKlotzungCheckliste Glasprodukte, Konstruktion und KlotzungLinienförmig gelagerte VerglasungenPunktförmig gelagerte VerglasungenAbsturzsichernde VerglasungenBaurechtlich nicht geregelte KonstruktionenProfilbauglasGebogene VerglasungenPunktförmig gelagerte Verglasungen mit SenkkopfhalterGeklebte VerglasungenNormen und LiteraturhinweiseHolz und HolzwerkstoffeGeltungsbereich und NormenLiteraturhinweiseBauphysikalische AnforderungenWärmeschutz nach EnEV 2014BrandschutzSchallschutzLuftdichtheitWinddichtheitSchlagregenbeanspruchungSpritzwasserbeanspruchung im SockelbereichAufbau und KonstruktionsartenBekleidungen aus HolzUnterkonstruktionBefestigungs-, Verbindungs- und VerankerungsmittelBefestigung von BrettbekleidungenBefestigung von HolzwerkstoffplattenVerbindungsmittelVerankerungsmittelLeibungen und Anschlüsse an DurchdringungenHolzschutzOberflächenbeschichtungenEignung von BeschichtungssystemenAuftragen einer BeschichtungInstandhaltungStichwortverzeichnisWeiterführende InformationenWärmedämm- Verbundsysteme sowie Putz- und Stuckarbeiten
Anforderungen
Wärmedämm-Verbundsysteme sollen bei entsprechender Instandhaltung einer angenommenen Nutzungsdauer von 25 Jahren (gemäß Leitlinie ETAG 004; siehe auch „Leitfaden nachhaltiges Bauen“ des BMVBW) standhalten, ebenso Putze mit mind. 20 bzw. 25 Jahren, wobei sie verschiedenen bauphysikalischen und statisch-konstruktiven Anforderungen wie Brandschutz, Feuchte- und Witterungsschutz, Langzeitbeständigkeit, Schallschutz, Standsicherheit, Wärmeschutz und Eignung für Sanierung entsprechen müssen.
Wärmeschutz {Wärmeschutz} nach EnEV {EnEV} 2014
Die EnEV 2014 trat am 01.05.2014 in Kraft. Ihre Anforderungen an den Mindestwärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden und bei baulichen Änderungen an bestehenden Gebäuden mit normalen und niedrigen Innentemperaturen sind zu erfüllen. Dabei ist der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahresheizwärmebedarf so gering wie möglich zu halten, auch bei im jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen. Entsprechend dem verwendeten Berechnungsverfahren ist der verbleibende Einfluss der Wärmebrücken zu berücksichtigen.
Für Neubauten als Wohngebäude gelten bezüglich der Einhaltung des Jahresprimärenergiebedarfs die festgelegten Grenzwerte in Anhang 1, Tabelle 1 und bzgl. des spezifischen Transmissionswärmeverlusts (die wärmeübertragende Umfassungsfläche betreffend) die Grenzwerte nach Anlage 1 Nr. 1.2.
Für Neubauten als Nichtwohngebäude sind die Grenzwerte des Jahresprimärbedarfs nach Anlage 2 Tabelle 1 sowie die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach Anlage 2 Tabelle einzuhalten.
Für Änderungen an beheizten oder gekühlten Räumen von Gebäuden sind für die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die in Anlage 3 angegebenen Höchstwerte zu beachten. Eine Ausnahme sind Änderungen an Außenbauteilen, die nicht mehr als 10 % der gesamten jeweiligen Bauteilfläche betreffen. Wird das beheizte oder gekühlte Gebäude um mehr als 50 m2 Nutzfläche vergrößert, sind dafür die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz von zu errichtenden Gebäuden nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten. Sofern zusätzlich zur Vergrößerung ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die Anforderungen für zu errichtende Gebäude nach § 3 und § 4 einzuhalten. Auf Dichtheit des Gebäudes ist zu achten.
Von den Anforderungen der EnEV kann abgewichen werden, sofern bei besonders erhaltenswerter Bausubstanz oder Baudenkmälern durch die Maßnahmen das Erscheinungsbild oder die Substanz beeinträchtigt werden oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßigen Aufwand führen. Sofern die Erfüllung der Anforderungen zu einer unbilligen Härte oder unangemessenem Aufwand führen würde, kann im Einzelfall auf Antrag von den Behörden davon befreit werden.
Brandschutz {Brandschutz, Putz}{Brandschutz, Wärmedämm-Verbundsystem}
Putze und Dämmstoffe werden nach DIN 4102-1:1998 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen, Prüfungen“ in Baustoffklassen eingeteilt, wobei ein Wärmedämm-Verbundsystem brandschutztechnisch in der Gesamtheit als Baustoff betrachtet wird und der Nachweis des Brandverhaltens durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. europäische technische Zulassung (ETA) erfolgt. Tabelle 1 stellt die relevanten Baustoffklassen dar.
Feuerhemmende Putze wie Zementputze, Kalkzementputze, Gipsputze (teils mit Leichtbauzuschlägen) werden als Brandschutzputze verwendet. Brandschutzputze gehören nach DIN 4102-4:1994 der Baustoffklasse A1 an, haben eine Feuerwiderstandsklasse im Bereich von F 90 und werden auf Stahlträgern, Stahlbeton und Fachwerk eingesetzt.
Baustoffklasse
Bauaufsichtliche Benennung
Dämmstoff
A1
Nicht brenn-bare Baustoffe
ohne brennbare Bestandteile
Mineralwolle, Minerallamelle
A2
mit brennbaren Bestandteilen
Mineralschaum
B1
Schwer entflammbar
Polystyrol-Hartschaum
B2
Normal entflammbar
Holzfaser
B3
Leicht entflammbar
–
Baustoffe – Klassifizierung in Bezug auf Brennbarkeit (Quelle: Zusammenstellung nach DIN 4102-1)
In den geltenden Brandschutzvorschriften der Länder wird geregelt, bis zu welcher Gebäudehöhe das entsprechende Wärmedämm-Verbundsystem eingesetzt werden darf.
•
Gebäude mit geringer Höhe bis 7 m über Gelände: B2
Dämmstoff: Mineralwolle, Minerallamelle, Mineralschaum, Polystyrol-Hartschaum
•
Gebäude mittlerer Höhe mit 7–22 m über Gelände: B1
Dämmstoff: Mineralwolle, Minerallamelle, Mineralschaum, Polystyrol-Hartschaum
•
Hochhäuser ab 22–100 m über Gelände: A1/A2
Dämmstoff: Mineralwolle, Minerallamelle, Mineralschaum
Zusätzlich zu DIN 4102-1 ist die europäische Norm DIN EN 13501-1 relevant, die auch die Rauchentwicklung (smoke) und das brennende Abtropfen bzw. Abfallen (droplets) als stärkere Differenzierung beinhaltet, was zu Neueinstufungen von Baustoffen führen kann. In Deutschland sind aber die geltenden Zulassungen und die Landesbauordnungen insbesondere für die Anwendung eines Wärmedämm-Verbundsystems maßgeblich sowie die Anwendungsregeln in der Liste der Technischen Baubestimmungen, Teil II (DIBt, 2006 inkl. Änderungen). Folgende konstruktive Bedingungen müssen demnach bei der Ausführung von schwer entflammbaren Wärmedämm-Verbundsystemen mit Polystyrol-Dämmstoffplatten mit Dicken > 100 mm und ≤ 300 mm erfüllt werden:
•
Ein nichtbrennbarer Mineralfaser-Dämmstoffstreifen (Klasse A1 oder A2 – s1, d0 nach DIN EN 13501-1) muss mind. 200 mm hoch und mind. 300 mm seitlich überstehend im Bereich der Stürze vollflächig verklebt werden.
•
Muss die Leibung auch gedämmt werden, weil die Fenster nicht bündig mit der Rohbauöffnung eingesetzt werden, ist an der Untersicht des Sturzes auch ein nichtbrennbarer Mineralfaser-Dämmstoffstreifen (Klasse A1 oder A2 – s1, d0 nach DIN EN 13501-1) zu verwenden.
•
Ein dreiseitiger Einbau (oberhalb und an den Seiten des Fensters) eines mind. 200 mm breiten bzw. hohen nicht brennbaren Mineralwolle-Dämmstoffstreifens (Klasse A1 oder A2 – s1, d0 nach DIN EN 13501-1) hat mit vollflächiger Verklebung zu erfolgen, wenn Fenster in der Dämmebene bzw. Rollläden oder Jalousien unmittelbar oberhalb von Öffnungen eingebaut werden.
Bauaufsichtliche Anforderung
Zusatzanforderungen
Europäische Klasse nach DIN EN 13501-11)
Baustoffklasse nach DIN 4102-1
Kein Rauch
Kein brennendes Abfallen / Abtropfen
Nicht brennbar
x
x
A1
A1, A2
x
x
A2 – s1, d0
Schwer entflammbar
x
x
B – s1, d0
B12)
x
x
C – s1, d0
x
A2 – s2, d0
x
A2 – s3, d0
x
B – s2, d0
x
B – s3, d0
x
C – s2, d0
x
C – s3, d0
x
A2 – s1, d1
x
A2 – s1, d2
x
B – s1, d1
x
B – s1, d2
x
C – s1, d1
x
C – s1, d2
A2 – s3, d
B – s3, d2
C – s3, d2
Normal entflammbar
x
D – s1, d0
B2 2)
x
D – s2, d0
x
D – s3, d0
x
E
D – s1, d2
B2 2)
D – s2, d2
D – s3, d2
E – d2
Leicht entflammbar
F
B3
1) A1, A2: kein Beitrag zum Brand
B: sehr begrenzter Brandbeitrag bzgl. Flammen-, Wärme- und Rauchausbreitung
C: begrenzter Brandbeitrag
D: hinnehmbarer Brandbeitrag
E: hinnehmbares Brandverhalten bzgl. hinnehmbarer Entzündlichkeit und begrenzter Flammenausbreitung
F: keine Brandschutzleistung
Zusätzliche Klassifizierung für Rauchentwicklung (smoke):
s1: Rauchentwicklung vernachlässigbar
s2: schwache Rauchentwicklung
s3: starke Rauchentwicklung
Zusätzliche Klassifizierung für brennendes Abtropfen/Abfallen (droplets):
d0: kein brennendes Abtropfen/Abfallen innerhalb der ersten 10 Minuten
d1: kein fortdauerndes Abtropfen/Abfallen für länger als 10 Sekunden innerhalb der ersten 10 Minuten
d2: Die Eigenschaften hinsichtlich brennenden Abtropfens/Abfallens wurden nicht bestimmt oder es wurde weder d0 noch d1 erreicht.
2) Angaben über hohe Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen/Abfallen im Verwendungsnachweis und in der Kennzeichnung
Europäische Klassen und bauaufsichtliche Anforderungen (Quelle: Hallschmid)
Bild 1: Sturz – Brandschutz (Quelle: Hallschmid)
Bild 2: Dehnfuge – Brandschutz (Quelle: Hallschmid)
Schallschutz {Schallschutz, Wärmedämm-Verbundsystem}{Schallschutz, Putz}
Um Störungen, Belästigungen und Gesundheitsschäden von Nutzern zu verhindern, sind die Empfehlungen und Mindestanforderungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise“ zu beachten.
Schallschutz und Wärmeschutz sind gegenläufig, da der Luftschallschutz vom Gewicht des Wandbaustoffs pro Quadratmeter abhängig ist. Insbesondere beim Wärmedämm-Verbundsystem als Zwei-Massen-Schwinger, das ggf. über Dübel an der Massivwand befestigt ist, wird der Luftschallschutz beeinflusst. Eine Minderung der Schalldämmung durch Dübel tritt bei Systemen mit Dämmstoffen mit geringer Steifigkeit auf, da eine Befestigung mit Dübeln eine zusätzliche Versteifung des Systems bewirkt. Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass eine Verringerung der Steifigkeit bei Polystyrol-Hartschaumplatten durch Elastifizierung erzielt wird, Mineraldämmplatten über eine geringere Steifigkeit als Minerallamellen verfügen und sich ein zunehmender Klebeflächenanteil vermindernd auf die Schalldämmung auswirkt.
Den Schallschutz betreffend sind bei der Betrachtung der Außenwand als Ganzes neben den angrenzenden Bauteilen (z. B. Innenwand, auflagernde Innendecke) auch die Fenster zu berücksichtigen, die schlechter schalldämmend wirken als Wände. Eine mögliche Veränderung der Schalldämmung ist bei einer Kombination aus hohem Flächenanteil von Fenstern und Massivwand mit Wärmedämm-Verbundsystem allgemein sehr gering und oft auch zu vernachlässigen.
Feuchteschutz {Feuchteschutz, Putz}{Feuchteschutz, Wärmedämm-Verbundsystem}
Feuchteschutz und Wärmeschutz von Gebäuden stehen in engem Zusammenhang, weil feuchte Bauteile eine schlechtere Wärmedämmung aufweisen. Durch Feuchte in Bauteilen können zudem Frostschäden entstehen und Schimmelpilzwachstum auftreten. Somit ist die wichtigste Aufgabe eines Putzsystems der Regenschutz (insbesondere auf Wärmedämm-Verbundsystemen), um die dauerhafte Wärmedämmung der Wand zu sichern. Für Wärmedämm-Verbundsysteme ist zu beachten, dass Polystyrol-Hartschaumplatten wesentlich unempfindlicher gegenüber Feuchteeinwirkungen sind als Mineralfaserdämmstoffe, sie aber vor lang einwirkender UV-Strahlung zu schützen sind, da sie sich sonst an der Oberfläche zersetzen.
Hinsichtlich der Schlagregenbeanspruchung {Schlagregenbeanspruchung, Wärmedämm-Verbundsystem} von Gebäuden sind nach DIN 4108-3 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung“ in Deutschland die drei unten aufgeführten Beanspruchungsgruppen zu berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, dass die Schlagregenintensität mit zunehmender Gebäudehöhe überproportional steigt. Im Spritzwasserbereich bis ca. 0,30 m Höhe ist ebenfalls eine erhöhte Schlagregenbeanspruchung zu verzeichnen.
Beanspruchungsgruppen
1.
Geringe Schlagregenbeanspruchung
–
im Allgemeinen Gebiete mit Jahresniederschlagsmengen unter 600 mm
–
bei besonders windgeschützten Lagen auch Gebiete mit größeren Niederschlagsmengen
2.
Mittlere Schlagregenbeanspruchung
–
im Allgemeinen Gebiete mit Jahresniederschlagsmengen von 600–800 mm
–
bei besonders windgeschützten Lagen auch in Gebieten mit größeren Niederschlagsmengen
–
Häuser und Hochhäuser in exponierten Lagen in Gebieten, die aufgrund der regionalen Wind- und Regenverhältnisse einer geringen Schlagregenbeanspruchung zuzuordnen wären
3.
Starke Schlagregenbeanspruchung
–
im Allgemeinen Gebiete mit Jahresniederschlagsmengen über 800 mm
–
bei windreichen Gebieten auch Gebiete mit geringeren Niederschlagsmengen (z. B. Alpenvorland, Mittel- und Hochgebirgslagen, Küstengebiete)
–
Häuser und Hochhäuser in exponierten Lagen in Gebieten, die aufgrund der regionalen Wind- und Regenverhältnisse einer mittleren Schlagregenbeanspruchung zuzuordnen wären
Im Gegensatz zu Putzen und Beschichtungen, bei denen die Anforderungen bzgl. der Wasseraufnahme in Abhängigkeit von den Beanspruchungsgruppen differenziert werden, ist nach DIN 4108-3 Tabelle 3 bei dem Putzsystem eines Wärmedämm-Verbundsystems stets die Anforderung der hohen Schlagregenbeanspruchung einzuhalten, und es muss wasserabweisend eingestellt sein.
Es wird zwischen wasserhemmenden und wasserabweisenden Putzsystemen gemäß den in der DIN 4108-3 differenzierten Beanspruchungsgruppen unterschieden. Die zu berücksichtigenden Grenzwerte der Wasserdurchlässigkeitsrate w sind in der DIN V 18550 festgelegt. Weitere Parameter für die Bestimmung der Regenschutzwirkung sind die Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl µ, die wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke sd (Produkt aus Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl µ und Dicke der Bauteilschicht) sowie das Produkt aus Wasserdurchlässigkeitsrate w und wasserdampfdiffusionsäquivalenter Luftschichtdicke sd.
Klimabedingter Feuchteschutz
Die Anforderungen an den klimabedingten Feuchteschutz zur Vermeidung von Schäden infolge von Tauwasser {Tauwasser, Wärmedämm-Verbundsystem} sind in der DIN 4108-3 enthalten. Ein Nachweis von Tauwasserausfall infolge von Dampfdiffusion ist bei den üblichen Systemaufbauten nicht nötig, wie z. B. bei
•
einschaligem Mauerwerk mit Außendämmung und mineralischem Putz oder Kunstharzputz,
•
einschaliger Wand aus Normalbeton mit Außendämmung und mineralischem Putz oder Kunstharzputz,
•
Wärmedämm-Verbundsystemen mit keramischer Bekleidung im Neubau mit einem Mindest-Fugenanteil der betrachteten Fläche von 5 %,
•
außen gedämmtem Mauerwerk mit keramischer Bekleidung, wobei die wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke sd ≤ 4,0 m ist.
Für den Altbaubereich sind die für den Nachweis des klimabedingten Feuchteschutzes notwendigen sd-Werte und die w-Werte von Unter- und Oberputzen in den jeweiligen Systemzulassungen vermerkt. Für Fugenmörtel, Verlegemörtel und keramische Bekleidungen ist dies gemäß Zulassung im Einzelfall zu bestimmen.
Werden Systeme verklebt und zusätzlich mechanisch befestigt, erfolgt der Hinweis in der Zulassung, dass sich die Dübel in Abhängigkeit von der Wärmedämmung und bei bestimmtem Wetter im Winter durch Tau-/Reifwasserbildung wegen der Wärmebrückenwirkung abzeichnen können.
Zusätzlich muss die auf den Wandquerschnitt bzw. auf die Innenseite der Außenwand wirkende Feuchte berücksichtigt werden, die im Innenraum erzeugt wird. Die Baufeuchte wird häufig bei Neubauten während der Bauphase nicht ausreichend abgeführt, wenn z. B. im Spätherbst zeitgleich oder schnell aufeinander folgend das Wärmedämm-Verbundsystem aufgebracht wird und danach der Innenausbau mit den Putzarbeiten, dem Estricheinbau etc. erfolgt. Durch mangelndes Stoßlüften während der Nutzung andererseits wird ebenfalls nicht ausreichend Feuchte abtransportiert, v. a. durch den luftdicht abschließenden Einbau von Fenstern und die herabgesetzte Wasserdampfdiffusion durch ein Wärmedämm-Verbundsystem. Für die entsprechenden Nachweise und Ausnahmen gilt die DIN 4108-2.
Wärmedämm-Verbundsysteme
Die ATV DIN 18345 „Wärmedämm-Verbundsysteme“ ist auf das Herstellen von Wärmedämm-Verbundsystemen einschließlich der nach Zulassung vorgesehenen Oberflächen anzuwenden.
Bei der Prüfung hat der Auftragnehmer Bedenken geltend zu machen, wenn
•
größere Unebenheiten des Untergrunds vorhanden sind als nach DIN 18202 zulässig,
•
ungeeignetes Klima vorhanden ist,
•
die Beschaffenheit des Untergrunds ungeeignet ist (z. B. zu glatte Flächen, ungleich saugende oder gefrorene Flächen, bei Ausblühungen, bei verschiedenartigen Stoffen),
•
Bezugspunkte fehlen,
•
die Verankerungs- und Befestigungsmöglichkeiten unzureichend sind.
Systembestandteile
Die nach Bauregelliste B Teil 1 zulassungspflichtigen Baustoffe werden in den relevanten Zulassungen (allgemeiner bauaufsichtlicher oder europäischer technischer Zulassung) als Kombination bestimmter Systemprodukte wie Kleber, Dübel, Dämmstoff, Unterputz, Gewebe, Grundierungen, Oberputze u. a. behandelt und dürfen nur in der beschriebenen Art und Weise angewendet und miteinander kombiniert werden. Zusätzlich sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen sowie die relevanten Normen
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DIN EN 13499 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) aus expandiertem Polystyrol – Spezifikation,
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DIN EN 13500 Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) aus Mineralwolle – Spezifikation,
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DIN 55699 Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen.
Dämmstoffe {Dämmstoff, Wärmedämm-Verbundsystem} und Dübel {Dübel, Wärmedämm-Verbundsystem}
Expandierte Polystyroldämmstoffe (EPS) müssen der DIN EN 13163 sowie der DIN 4108-10 entsprechen und können für normal oder schwer entflammbare Wärmedämm-Verbundsysteme entsprechend den Baustoffklassen B2 oder B1 nach DIN 4102 verwendet werden. Die Ausführungen zum Brandschutz sind zu beachten.
Mineralwolle-Dämmstoffe müssen der DIN EN 13162 sowie der DIN 4108-10 entsprechen und erfüllen die Eigenschaft „nicht brennbar“ bzw. die Baustoffklasse A nach DIN 4102. Überwiegend werden Mineralwolle-Dämmplatten, Dämmplatten mit mehrheitlich in der Plattenebene ausgerichteten Fasern oder Lamellendämmplatten verwendet.
Wenn der Schallschutz durch das angewendete Wärmedämm-Verbundsystem verbessert werden soll, ist ein System mit Mineralwolle oder elastifiziertem Polystyrol-Hartschaum wegen der niedrigen Steifigkeit sowie ein Dickputzsystem an der Oberfläche zu wählen.
Systeme mit Polystyroldämmstoff mit niedriger Wärmeleitfähigkeit kommen bevorzugt in Betracht, wenn die Dicke begrenzt ist und gleichzeitig erhöhte Anforderungen an die Wärmedämmung gestellt werden. Dabei sind die Anforderungen an den Brandschutz und die dabei gebotene eingeschränkte Möglichkeit für den Einsatz von Polystyroldämmstoff bis 20 m Gebäudehöhe bei der Systemauswahl zu berücksichtigen.
Bei den Dübeln wird zwischen bauaufsichtlich zugelassenen und nicht bauaufsichtlich zugelassenen Produkten unterschieden, wobei sich die Zulassung sowohl auf die Eignung im jeweiligen System als auch auf die Haftung des Dübels im Untergrund beziehen muss. Sofern die Standsicherheit eines Wärmedämm-Verbundsystems allein durch die Verklebung sichergestellt ist, dürfen ausnahmsweise auch nicht bauaufsichtlich zugelassene Dübel verwendet werden, z. B. für EPS-Dämmstoffe auf klebegeeignetem und tragfähigem Untergrund. Je nach Dämmmaterial haben sich Schraubdübel mit Kunststoffteller und Spreiznägel aus Metall oder Kunststoff oder mit Spreizhülse bewährt, wobei systemspezifisch auch andere Dübel verwendet werden können.
Es wird empfohlen, Dübel mit im Dämmstoff versenkbaren Tellern zu verwenden, um den Wärmeverlust über die punktuelle Wärmebrücke zu reduzieren und Abzeichnungen im Putzsystem zu verhindern. Für gedübelt und geklebte Systeme gemäß Zulassungsgruppe Z-33.43-xxx dürfen nur für Wärmedämm-Verbundsysteme bauaufsichtlich zugelassene Dübel verwendet werden, dagegen können für geklebte Systeme alle systemverträglichen Dübel verwendet werden. Ausschließlich geklebte Systeme werden in der Zulassungsgruppe Z-33.41-xxx geführt. Werden Wärmedämm-Verbundsysteme über Schienen befestigt, sind die Dämmplatten zusätzlich zur Befestigung über die Schienen mit Klebepunkten zu fixieren und in Abhängigkeit von der Windlast mit zugelassenen Dübeln zu befestigen.
Werk {Werkmörtel}- und Putzmörtel {Putzmörtel}, Beschichtungsstoffe {Beschichtungsstoffe, Wärmedämm-Verbundsystem}
Die zu verwendenden Klebemörtel sowie mineralischen Putzmörtel für Unter- und Oberputze entsprechen i. d. R. den Angaben der DIN V 18550 „Putz und Putzsysteme – Ausführung“. Für die Ausführung von Silikatputzen als Oberputze (mit Kali-Wasserglas als mineralischem Bindemittel) gilt die DIN V 18550 sinngemäß. Organische Oberputze entsprechen der DIN 18558 „Kunstharzputze – Begriffe, Anforderungen, Ausführung“. Für die Ausführung von Silikonharzputzen, die organische und anorganische Bindemittel enthalten, können die DIN V 18550 und DIN 18558 sinngemäß herangezogen werden. Des Weiteren sind die DIN EN 998-1 „Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau – Teil 1: Putzmörtel“ und die DIN EN 1062-1 „Beschichtungsstoffe – Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für mineralische Substrate und Beton im Außenbereich – Teil 1: Einteilung“ relevant.
Grundierung {Grundierung, Wärmedämm-Verbundsystem} des Untergrunds
Der Auftrag einer geeigneten lösemittelfreien Grundierung kann zur Herstellung eines gleichmäßigen Saugverhaltens nötig sein. Die Klebeeignung bei oberflächlich sandenden Untergründen kann durch Auftragen einer Grundierung hergestellt werden, wobei lösemittelfreie Grundiermittel zu bevorzugen sind, die Ablüftzeiten einzuhalten sind und die Klebeeignung nochmals zu prüfen ist.
Klebemörtel
Üblicherweise werden Klebemörtel mit Zement als Bindemittel zur Herstellung einer dauerhaften Verbindung verwendet, weshalb auch die für zementbasierte Mörtel geltenden Regeln Anwendung finden. Dem Mörtel darf das Anmachwasser nicht vor dessen Erhärtung entzogen werden, und die Mindestverarbeitungstemperatur nach Herstellerangaben ist zu berücksichtigen.
Vereinzelt werden auch pastöse Klebemörtel mit Kunstharzdispersion als Bindemittel verwendet. Diese sind nur bei saugfähigen Untergründen sinnvoll einzusetzen, da sie über den Entzug von Wasser rein physikalisch erhärten.
Klebeschaum
Die Voraussetzung für die Anwendung von Klebeschaum, der auch zur Verklebung von Polystyrolplatten (EPS) verwendet werden kann, sind ebene Untergründe im Roh- und Altbau, denn der Klebeschaum kann nur einige Millimeter egalisieren. Um eine ausreichende Haftung zum Untergrund sicherzustellen, ist darauf zu achten, dass der Abstand der Dämmplatte zur Wand während der Abbindezeit nicht verändert werden darf und wegen des Expansionsverhaltens des Klebeschaums die Platten nicht angedrückt oder weggezogen werden dürfen.
Unterputz {Unterputz} und Bewehrung
Der Unterputz als systemspezifische Schicht nach DIN EN 13499 und DIN EN 13500 ist direkt auf den Dämmstoff aufzutragen und darin die Bewehrung einzulegen. Es werden sowohl Produkte mit Zement als auch mit Kunstharz-Dispersion verwendet, wobei zu beachten ist, dass der systemzugehörige Unterputz gleichmäßig dick gemäß Zulassung aufgebracht wird.
Kunststoffummantelte, alkalibeständige Glasfasergewebe werden als Bewehrungsgewebe verwendet, da sie die Forderung nach einer hohen Lastaufnahme bei geringer Dehnung erfüllen. Allerdings dürfen nur systemzugehörige Gewebe verwendet werden, damit schädliche Risse vermieden werden können und die Kraftübertragung zwischen Unterputz und Gewebe sowie die dauerhafte Haftung des Unterputzes auf dem Gewebe sichergestellt sind.
Grundierung des Unterputzes
Das Auftragen einer geeigneten, lösungsmittelfreien Grundierung kann nötig sein, um die Strukturierbarkeit des Oberputzes zu erleichtern und ein gleichmäßiges Saugverhalten des Unterputzes herzustellen. Durch ungeeignete Grundiermittel kann sich bei mineralischen Oberputzen die Haftung verschlechtern, was durch eine zu stark absperrende Wirkung, durch zu geringe Verdünnung oder zu hohe Quellfähigkeit verursacht werden kann.
Ausführung
Verarbeitung
Die Angaben in DIN 55699 zur Ausführung von Wärmedämm-Verbundsystemen mit EPS und Mineralwolle sowie Systemen mit keramischen Belägen und Flachverblender-Systemen sind zu beachten und können sinngemäß auf andere Dämmstoffe übertragen werden, wobei die jeweiligen Zulassungen zu berücksichtigen sind. Verfügt ein System über eine europäische technische Zulassung, darf es zwar frei innerhalb der EU gehandelt, aber nur dann in Deutschland angewendet werden, wenn eine Verwendungszulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) mit Angaben zu den bauordnungsrechtlichen Anforderungen (Brandschutz, Standsicherheit usw.) vorhanden ist. Zusätzlich sind die anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen, wie z. B. folgende Regelwerke (siehe auch Literaturhinweise zum Kapitel):
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Egalisierungsanstriche auf Edelputzen (IWM)
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Empfehlungen für den Einbau/Ersatz von Metall-Fensterbänken (WDVS-Fassade)
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Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung von Anschlussdetails im Bereich von Klempner- und Stuckateurarbeiten
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Richtlinie Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz, Trockenbau und Wärmedämm-Verbundsystem
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Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockelputzes sowie des Anschlusses der Außenanlage
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Merkblatt Nr. 21 Technische Richtlinien für die Planung und Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen
Unebenheiten und erhöhte Anforderungen an die Ebenheit {Ebenheit, Wärmedämm-Verbundsystem}
Teil- oder vollflächige Auffütterungen, Ausgleichsputze und dergleichen zum Ausgleich von größeren Unebenheiten des zu dämmenden Untergrunds sind als besondere Leistungen zu vergüten. Zur Überprüfung und Beurteilung von Ebenheitsabweichungen des Untergrunds ist Zeile 5 der DIN 18202 Tabelle 3 maßgeblich. Flächen bis 2,5 m2 Einzelgröße sind in Anzahl zu vergüten, bei Flächen über 2,5 m2 sind Auffütterungen und Ausgleichsputze in Schritten von 5 mm, 10 mm, 15 mm usw. sinnvoll.
Die Zeile 6 der DIN 18202 Tabelle 3 bezieht sich auf die normal vertraglich geschuldete Leistung, Zeile 7 auf gesondert vereinbarte, höhere Anforderungen an die fertiggestellte Oberfläche. Das dafür notwendige Setzen von Putzleisten, von Pariser Leisten, von Putzbrettern, das Herstellen eines Ausgleichsputzes sowie das Ausfluchten von Wand- und Deckenflächen ist als besondere Leistung gesondert zu vergüten. Die Formulierung „lot- und fluchtrecht“ gilt für die vertraglich geschuldete Standard-Ebenheitstoleranz.
Liegen bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten in den Oberflächen innerhalb der zulässigen Toleranzen, sind sie hinnehmbar nach der „Richtlinie zur visuellen Beurteilung beschichteter Oberflächen“ (Rili-Ofl).
Ebenheitstoleranzen in mm bei Abstand der Messpunkte in m bis
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