Das E-Government-Gesetz des Bundes - Julien Münchbach - E-Book

Das E-Government-Gesetz des Bundes E-Book

Julien Münchbach

4,9

Beschreibung

Unsere heutige Gesellschaft befindet sich mitten im digitalen Zeitalter. Täglich sind wir von einer Vielzahl von Medien umgeben. Sie stellen nicht nur eine große Unterstützung dar, sondern sind längst Teil des alltäglichen Lebens. Diese Bachelorarbeit stellt den aktuellen Stand des E-Governments in groben Zügen dar. Es soll den Menschen, die der Informationstechnik kritisch gegenüberstehen, zeigen, dass die IT heutzutage mehr als nur Facebook, WhatsApp und E-Mail ist. Auch soll die Verbindung von reiner gesetzlicher Verwaltung mit der rein-technischen Informatik hergestellt werden.

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„Die Daten sollen laufen, nicht der Bürger“

Bundeskanzler Schröder a.D. in seiner Rede auf der Expo Hannover 2000 (zitiert nach Goller et al., 197

INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

VORWORT

EINLEITUNG

E-GOVERNMENT

2.1 Definition E-Government

2.2 Speyerer Definition

2.3 CIO Bund

2.4 Deutsche Gesellschaft für Informatik e.V

.

2.5 Definition nach Jansen / Priddat

DAS E-GOVERNMENT-GESETZ DES BUNDES

3.1 Allgemein

3.1.1 Zeitlicher Ablauf

3.1.2 Kompetenzen

3.2 Inhalte

3.2.1 Optimierung von Verwaltungsabläufen

3.2.2 Elektronische Signatur

3.2.3 De-Mail

3.2.4 Neuer Personalausweis (nPA)

3.2.5 Elektronische Akte

BÜRGER

4.1 Welche Quellen kann er nutzen?

4.2 Motivation Quellennutzung

E-GOVERNMENT VERGLEICH

5.1 National

5.1.1 Bayern

5.1.2 Sachsen

5.1.3 Berlin

5.1.4 Baden-Württemberg

5.2 International

5.2.1 Österreich

5.2.2 Schweiz

SCHLUSS

LITERATURVERZEICHNIS

INTERNETQUELLEN

ANLAGE 1

ANLAGE 2

ANLAGE 3

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

BGBBürgerliches GesetzbuchBGBlBundesgesetzblattBGGBehindertengleichstellungsgesetzBITKOMBundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V.BMIBundesministerium des InnernBSIBundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikCIO BundBeauftragte der Bundesregierung fürInformationstechnikDe-Mail-GDe-Mail-GesetzDe-Mail-G-Entwurf des Gesetzes zur Regelung von De-Mail-EDiensten und zur Änderung weiterer VorschriftenDIVSIDeutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit imInternetDMSDokumentenmanagement-System
EGovGE-Government-GesetzFraunhoferFraunhofer-Gesellschaft zur Förderung derangewandten Forschung e.V.GABlGemeinsames AmtsblattGewOGewerbeordnungGIDeutsche Gesellschaft für Informatik e.V.ITGInformationstechnische GesellschaftIuKInformations- und KommunikationstechnikKGStKommunale Gemeinschaftsstelle fürVerwaltungsmanagementLSBLandessystembeauftragterNGONon-Governmental OrganisationnPANeuer Personalausweis mit der Identitätsfunktion fürInternetanwendungenNPONon-Profit-Organisation
pSeiteppSeitenPGPPretty Good PrivacySigGSignaturgesetzSSEESignaturerstellungseinheitVDEVerband der Elektrotechnik, Elektronik undInformationstechnik e.V.VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetzZPOZivilprozessordnung

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: E-Government in einem X2Y-Beziehungsgeflecht

Abbildung 2: Umsetzungsübersicht des EGovG

Abbildung 3: Ausprägungen der elektronischen Signatur

Abbildung 4: Asymmetrische Verschlüsselung

Abbildung 5: Zufriedenheit mit E-Government-Angeboten

Abbildung 6: E-Government-Nutzer in der Bevölkerung

Abbildung 7: Zufriedenheit mit E-Government-Angeboten

VORWORT

Die Informationstechnik ist in meinen Augen eine der bedeutsamsten Errungenschaften des 20. Jahrhunderts. Und doch ist sie heute in vielen Teilen der Verwaltung noch nicht flächendeckend angekommen. Ich selbst durfte dies als Student an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl feststellen. Hier nimmt und nahm der Themenkomplex Informationstechnologie einen nur geringen Stellenwert im Vergleich zu anderen Modulen ein. Dennoch bin ich der Auffassung, dass sich die Verwaltungen der gewaltigen Möglichkeiten, die sich durch diese neue Technologie ergeben, immer noch nicht bewusst sind.

Diese Bachelorarbeit stellt den aktuellen Stand des E-Governments in groben Zügen dar. Es soll den Menschen, die der Informationstechnik kritisch gegenüberstehen, zeigen, dass die IT heutzutage mehr als nur Facebook, WhatsApp und E-Mail ist. Auch soll die Verbindung von reiner gesetzlicher Verwaltung mit der reintechnischen Informatik hergestellt werden.

Die Ausarbeitung der Bachelorarbeit wurde durch die Bereitstellung von guter Lektüre seitens der Hochschule Kehl unterstützt, wofür ich sehr dankbar bin. Ebenfalls möchte ich mich bei meinem Zweitkorrektor Julian Meier bedanken, der mich auf dem Weg mit Fachwissen, Quellen sowie bei Fragen unterstützte. Dieser Dank geht auch an alle Kommilitonen und Freunde, die mir bei der Ausarbeitung zur Seite standen. Besonderer Dank geht an David Stocker, Rebecca Schumann und Philipp Broß.

Neuried, im September 2014 JulienMünchbach

1 EINLEITUNG

Unsere heutige Gesellschaft befindet sich mitten im digitalen Zeitalter. Täglich sind wir von einer Vielzahl von Medien umgeben. Sie stellen nicht nur eine große Unterstützung dar, sondern sind längst Teil des alltäglichen Lebens. Besonders bei Jugendlichen ist die Nutzung des Internets bereits in jungen Jahren deutlich zu vernehmen (DIVSI, 2014, p. 62). So ist es nicht verwunderlich, dass im Jahr 2013 85 Prozent der deutschen Haushalte über eine Breitbandversorgung verfügten (BITKOM, 2014). Diese Breitbandversorgung ist der Zugang zur modernen Welt und zugleich Autobahn jeglicher fortgeschrittener Kommunikation.

Umso erstaunlicher ist es, dass laut BITKOM, dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.,

lediglich 49 Prozent der deutschen Privatpersonen das Internet nutzen, um mit einer Behörde zu kommunizieren (BITKOM, 2014).

Es zeigt sich, dass das vorhandene E-Government Angebot in einem nur sehr geringen Maße angenommen wird. Dieses nicht ausgeschöpfte Potenzial für Bürgerinnen und Bürger erkannte die Bundesregierung aber erst im Frühjahr 2012. Zum damaligen Zeitpunkt wurde ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom Bundesinnenministerium veröffentlicht (BECK-Online, 2014). Im darauffolgenden Jahr wurde das schließlich neue E-Government-Gesetz (EGovG) auf Bundesebene verkündet (BGBl 2013, Teil I Nr. 43, S. 2749).

Diese Arbeit soll aufzeigen, welche öffentlichen Stellen vom jüngst erlassenen Gesetz betroffen sind und welche Inhalte dem zugrunde liegen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Sichtweise des Bürgers. Ebenfalls soll geklärt werden, ob das E-Government-Gesetz eine reale Unterstützung ist, um die Entwicklung des E-Governments auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene voranzutreiben.

Der Aufbau der Bachelorarbeit sieht vor, dass zunächst die Grundlagen des E-Governments erläutert werden. Im Anschluss an diesen allgemeinen Teil werden das E-Government-Gesetz und seine Inhalte intensiv begutachtet. Ferner werden diverse Vergleiche zu anderen Bundesländern und Staaten aufgezeigt. Im Schlussteil werden die durch die Einleitung aufgeworfenen Fragen zusammenfassend beantwortet.

Um die Lesbarkeit nicht zu beeinträchtigen, wird im Folgenden Text dieser Arbeit nur die männliche Form der Anrede verwendet. Selbstverständlich umfasst die gewählte Ausdrucksform beide Geschlechter gleichermaßen.

2 E-GOVERNMENT

E-Government ist eine der Abkürzungen für den Begriff Electronic Government, auf Deutsch: elektronische Regierung. In der weiteren Arbeit wird zum besseren Verständnis die Abkürzung E-Government verwendet.

2.1 Definition E-Government

E-Government ist ein Begriff, für den es keine allgemein anerkannte Definition gibt. Wie bei weitgreifenden Begriffen üblich, sind hierbei mehrere Auslegungen möglich. Im Folgenden wird zunächst auf die bekanntesten Definitionen eingegangen, um dem Leser den oft unbekannten Begriff E-Government näherzubringen.

2.2 Speyerer Definition

Die ‘Speyerer Definition von Electronic Government‘ wurde von der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Speyer festgelegt. Sie soll helfen, Missverständnisse und immer wieder auftretende Ungenauigkeiten in Bezug auf den Begriff E-Government zu überwinden (Reinermann & von Lucke, 2002, p. 1).

Der Vorschlag für eine Definition sieht besonders den geschäftlichen Prozess im Fokus. So verstehen die Herausgeber unter E-Government „die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten […] mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien“ (Reinermann & von Lucke, 2002, p. 1).

Dabei werden die drei föderalistischen Ebenen (Kommune, Land und Bund) ebenso umfasst, wie die weiter reichende globale Ebene (Reinermann & von Lucke, 2002, p. 1). Dies bedeutet, dass es keinen Unterschied macht, ob eine Kommune, das Land oder der Bund E-Government verwenden.