Das Elternzeit-Handbuch - Verena Dias - E-Book
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Das Elternzeit-Handbuch E-Book

Verena Dias

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Beschreibung

Gestalte deine Elternzeit – individuell und zielgerichtet! Ist ein Baby unterwegs, wollen Eltern sich vorbereiten – emotional, organisatorisch und vor allem finanziell. Das überfordert viele schnell. Ratschläge, Modellrechnungen, Checklisten  und eine Vielzahl an widersprüchlichen Informationen  überfluten einen und führen häufig dazu, dass man sich um gar nichts kümmern möchten. Wichtige Fristen, etwa ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel, werden versäumt und Frust macht sich breit.  Verena Dias berät und unterstützt werdende Eltern und beantwortet viele Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven: - Elternzeit: wie lässt sie sich gestalten? - Wie koordinieren wir unsere Finanzen? - Finden wir noch Zeit als Paar? - Wann beantrage ich Elterngeld? - Alte Rolle – neue Rolle ... wer macht was? - Welche Zuschüsse gibt es noch? -  Wann sollte ich was mit meinem Arbeitgeber besprechen? Gerade die ersten Monate entscheiden häufig darüber, wie gut eine Familie zusammenwächst. Deshalb ist Verena Dias' Buch nicht nur ein fundierter Finanz-Ratgeber, sondern vielmehr ein ganzheitliches Coaching für die Elternzeit und ein Muss für alle, die sich zwischen Kinderwagen-Shopping und Ultraschallterminen ohne langes Suchen zielgerichtet informieren und individuell vorbereiten möchten. So wird jede Elternzeit eine entspannte Zeit!

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Seitenzahl: 188

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Impressum

© eBook: GRÄFE UND UNZER VERLAG GmbH, München, 2020

© Printausgabe: GRÄFE UND UNZER VERLAG GmbH, München, 2020

Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, sowie die Verbreitung durch Film und Funk, Fernsehen und Internet, durch fotomechanische Wiedergabe, Tonträger und Datenverarbeitungssysteme jeder Art nur mit schriftlicher Zustimmung des Verlags.

Projektleitung: Petra Bradatsch, Ariane Hug

Lektorat: Margarethe Brunner

Korrektorat: Dr. Rainer Schöttle

Covergestaltung: independent Medien-Design GmbH, Horst Moser, München

eBook-Herstellung: Yuliia Antoniuk

ISBN 978-3-8338-7671-4

1. Auflage 2020

Bildnachweis

Coverabbildung: GettyImages

Illustrationen: © Claudia Lieb

Fotos: Autorenfoto: © privat

Syndication: www.seasons.agency

GuU 8-7671 10_2020_02

Die GU-Homepage finden Sie im Internet unter www.gu.de

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LIEBE LESERINNEN UND LESER,

wir wollen Ihnen mit diesem E-Book Informationen und Anregungen geben, um Ihnen das Leben zu erleichtern oder Sie zu inspirieren, Neues auszuprobieren. Wir achten bei der Erstellung unserer E-Books auf Aktualität und stellen höchste Ansprüche an Inhalt und Gestaltung. Alle Anleitungen und Rezepte werden von unseren Autoren, jeweils Experten auf ihren Gebieten, gewissenhaft erstellt und von unseren Redakteuren/innen mit größter Sorgfalt ausgewählt und geprüft.

Haben wir Ihre Erwartungen erfüllt? Sind Sie mit diesem E-Book und seinen Inhalten zufrieden? Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung, auf Lob, Kritik und Anregungen, damit wir für Sie immer besser werden können. Und wir freuen uns, wenn Sie diesen Titel weiterempfehlen, in ihrem Freundeskreis oder bei Ihrem online-Kauf.

KONTAKT

GRÄFE UND UNZER VERLAG Leserservice Postfach 86 03 13 81630 München E-Mail: [email protected]

Telefon:00800 / 72 37 33 33*Telefax:00800 / 50 12 05 44*Mo–Do:9.00 – 17.00 UhrFr:9.00 bis 16.00 Uhr (* gebührenfrei in D, A, CH)

Wichtiger Hinweis

Die Gedanken, Methoden und Anregungen in diesem Buch stellen die Meinung bzw. Erfahrung der Verfasserin dar. Sie wurden von der Autorin nach bestem Wissen erstellt und mit größtmöglicher Sorgfalt geprüft. Sie bieten jedoch keinen Ersatz für persönlichen kompetenten Rat. Jede Leserin, jeder Leser ist für das eigene Tun und Lassen auch weiterhin selbst verantwortlich. Weder Autorin noch Verlag können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den im Buch gegebenen praktischen Hinweisen resultieren, eine Haftung übernehmen.

MIT GUTEM GEFÜHL DIE SPANNENDSTE ZEIT DES LEBENS PLANEN

Ist ein Baby unterwegs, beschäftigt man sich auch mit der Elternzeit. Eine gute und frühzeitige Planung erleichtert den Einstieg in den Familienalltag.

Fachfrau Verena Dias berät werdende Eltern bei finanziellen, bürokratischen und organisatorischen Angelegenheiten: Welche Vorteile bringt ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel? Wer nimmt wie lange Elternzeit? Welche Versicherung ist geeignet? Wie beantrage ich Elterngeld?

Sechs Beispielfamilien begleiten durch das Buch und zeigen, wie finanzielle Herausforderungen bewältigt werden, wie man sich – vor allem als Frau – vor der Teilzeitfalle schützen kann und wie vermieden wird, dass der Mann auf lange Sicht ganz allein für das Familieneinkommen verantwortlich ist.

Ein Muss für alle, die sich zwischen Kinderwagen-Shopping und Ultraschalltermin zielgerichtet informieren und individuell vorbereiten möchten.

LIEBE LESERIN, LIEBER LESER,

schön, dass du diesen Ratgeber liest. Ich gehe davon aus, dass du ein Kind erwartest. Gratulation!

Wie der Titel vermuten lässt, habe ich mein geballtes Wissen aus der Beratung von werdenden Eltern zur Planung ihrer Elternzeit und dem Bezug von Elterngeld hier zusammengefasst. Möglichst leicht verständlich erklärt und mit vielen Beispielen versehen. Denn so wichtig die in diesem Buch behandelten Themen für jede werdende Familie sind, so langweilig, trocken und unbeliebt ist die Beschäftigung damit für die meisten von uns.

Ich verspreche dir: Es lohnt sich. Aus finanzieller Sicht sowieso. Aber auch aus emotionaler. Wenn du weißt, was du tun musst, um dein Elterngeld in der für dich bestmöglichen Variante zu beantragen, um die für dich richtige Dauer der Elternzeit anzumelden, um bestens vorbereitet ins Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu deiner beruflichen Rückkehr zu gehen, um alle organisatorischen, bürokratischen und sonstigen Informationspflichten rechtzeitig zu erledigen –, das alles gibt dir ein gutes Gefühl. Klarheit. Und Sicherheit. Wenn du alles Wesentliche vorbereitet und in die Wege geleitet hast, kannst du dich ganz auf die Geburt deines Babys und die Zeit danach konzentrieren. Und sie aus ganzem Herzen genießen.

Dafür ist dieses Buch da. Ich wünsche dir interessante Erkenntnisse und viel Freude bei der gemeinsamen Planung mit deinem Partner.

Alles Liebe

Verena Dias

EIN PAAR HINWEISE VORAB …

Bevor wir einsteigen, möchte ich erklären, warum das Themenfeld Elternzeit und Elterngeld so unübersichtlich und kompliziert wirkt (auch wenn es tatsächlich ein großartige Sache ist):

Mit den vielen Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld hat der Gesetzgeber versucht, möglichst allen Familien die Gelegenheit zu bieten, einerseits gerade in den ersten Lebensmonaten viel Zeit mit ihrem Kind zu verbringen und andererseits den beruflichen Wiedereinstieg nach der Babypause familienfreundlich zu gestalten. Und dies unabhängig von der individuellen Lebens- und Arbeitssituation der einzelnen Paare. Das führt dazu, dass zum Beispiel bei der Berechnung des Elterngelds, aber auch bei anderen Fragen rund um die Elternzeit, den Mutterschutz oder das Mutterschaftsgeld zahlreiche Komponenten eine Rolle spielen. Das kann etwa die Frage nach dem beruflichen Kontext sein: Bist du angestellt oder verbeamtet, selbstständig, studierend, Minijobber, Hausfrau oder derzeit arbeitssuchend? Oder die Frage nach der Krankenversicherung: Bist du gesetzlich pflicht- oder freiwillig versichert, privat oder familienversichert? Gibt es bereits Geschwisterkinder? Ist ein Elternteil derzeit noch in Elternzeit? Wirst du während des Elterngeldbezugs zusätzlich Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben? All diese Faktoren und noch einige mehr spielen eine Rolle bei der Antwort auf die Frage, wie die für euch passende Elternzeit- und Elterngeldstrategie aussieht.

Zudem gab es im Jahr 2015 Änderungen beim Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, die für Geburten ab dem 1.7.2015 gelten. Wenn ihr also gut gemeinte Ratschläge von Freunden und Kollegen hört, fragt bitte vorsichtshalber nach, wann ihr Kind geboren wurde, und überlegt euch nur bei Geburten nach dem 1.7.2015, ob ihr den Ratschlag annehmen möchtet. 

Seit dem 17.2.2020 liegt ein neuer Entwurf zur Gesetzesänderung vor. Nach aktueller Planung sollen die Gesetzesänderungen für Geburten ab dem 1.4.2021 gelten, sofern das Gesetz rechtzeitig verabschiedet wird und in Kraft tritt. Im jeweiligen Kapitel findest du die aktuell gültigen Regelungen ausführlich erläutert sowie eine Ankündigung, was sich zukünftig ändern soll.

Hinweis für unverheiratete Paare

Wenn ihr nicht verheiratet seid: Ein Kind ist kein Grund, zu heiraten. Alles, was in diesem Buch steht, gilt für euch genauso wie für Ehepaare, mit Ausnahme der steuerlichen Aspekte und der Möglichkeiten der Familienversicherung.

Ich empfehle euch jedoch, euch schon vor der Geburt um die Vaterschaftsanerkennung zu kümmern. Dazu macht ihr einen Termin beim Jugendamt aus und erledigt die damit verbundenen Formalitäten (dazu gehört auch die »Sorgeerklärung«). Dieser Service des Jugendamtes ist kostenfrei.

TIPP

Solltet ihr mit der Vaterschaftsanerkennung spät dran sein und kurzfristig keinen Termin beim Jugendamt eurer Stadt erhalten, könnt ihr einfach zum Jugendamt einer anderen Stadt gehen. Ein Notar hilft euch ebenfalls, wird allerdings für seine Leistung eine Rechnung ausstellen.

Die vorherige Erledigung der Vaterschaftsanerkennung hat den Vorteil, dass Klarheit besteht und der Vater auch offiziell Verantwortung für sein (ungeborenes) Kind übernehmen kann. Vielen werdenden Müttern ist dies auch aus emotionalen Gründen sehr wichtig. Darüber hinaus ist die vorherige Vaterschaftsanerkennung die Voraussetzung dafür, dass der Vater direkt in die Geburtsurkunde des Kindes mit aufgenommen werden kann.

Hinweis für Alleinerziehende

Inhaltlich kann ich dir als Alleinerziehende vorab mitteilen: Beim Mutterschutz und der Elternzeit gibt es für Alleinerziehende keine besonderen Regelungen zu beachten. Beim Elterngeld allerdings schon: Da stehen dir alle Ansprüche zu, die sonst für Paare gemeinsam gelten. Im Elterngeldkapitel ab > findest du die Details dazu. In diesem Buch variiere ich bei der Anrede zwischen »du« und »ihr«. Einfach weil »schwanger sein« und »Eltern sein« in der Regel paarweise passiert und viele Gedanken das Paar gemeinsam betreffen. Solltest du dich als Alleinerziehende dadurch benachteiligt fühlen, ist dies in keiner Weise beabsichtigt.

Hinweise für alle Leser

Das Gleiche gilt für Regenbogenfamilien. Und für emanzipierte Paare, bei denen die Mutter primär fürs Geldverdienen und der Vater für die Familienarbeit zuständig ist.

Mit diesem Buch möchte ich euch die Planung der Elternzeit erleichtern und keine Diskussion über Werte oder Lebensmodelle führen. Dieser Ratgeber soll »für alle« da sein, unabhängig von eurem Geschlecht, eurer gewählten Lebens- und Familienform, euren Werten und Überzeugungen. Der Verlag und ich hoffen, dies mit den ausgewählten Beispielen zum Ausdruck gebracht zu haben. Aus Vereinfachungsgründen und zur besseren Lesbarkeit verwende ich keine geschlechtsneutralen Formulierungen.

Hinweis für Selbstständige

Wenn du beruflich selbstständig bist, hast du um so mehr Bedarf an Informationen und Planung, um die ersten Monate und Jahre mit deinem Kind so zu verbringen, wie du dir das finanziell und zeitlich vorstellst: Je nachdem, ob du gar nicht, kurz oder länger mit deiner Selbstständigkeit pausieren möchtest.

Was ich dir als Selbstständige vorab mitteilen kann: Das Kapitel Elternzeit wirst du überspringen können, es sei denn, du hast nebenbei noch ein Anstellungsverhältnis oder du möchtest später in ein Angestelltenverhältnis wechseln und dann die Möglichkeit der Elternzeit kennen. Aktuell gilt für dich: kein Anstellungsverhältnis, keine Elternzeit. Für dich wird vor allem das Elterngeldkapitel ab > interessant sein. Die Informationen zum Mutterschutz (ab >) solltest du lesen, wenn du über die KSK (Künstlersozialkasse) oder eine private Krankenzusatzversicherung versichert bist. 

Hinweis für Frauen mit Beschäftigungsverbot

Eine häufig gestellte Frage lautet: »Ich bin im Beschäftigungsverbot. Muss ich etwas beachten?« Nein, musst du nicht. Egal, ob du ein individuelles oder generelles Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hast, es hat keinen Einfluss auf dein Mutterschaftsgeld oder Elterngeld. Insofern gibt es für dich nichts zu beachten. 

Hinweis für Angestellte, die Kurzarbeitergeld erhalten

Im Rahmen der Covid-19-Pandemie sind seit Ende April 2020 in Deutschland mehr als 10 Millionen Angestellte in Kurzarbeit. Gehörst du auch dazu? Einen kleinen Trost habe ich für dich: Du brauchst keine finanziellen Nachteile beim Mutterschaftsgeld oder Elterngeld zu befürchten. 

Wenn du im Mutterschutz bist, werden das Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers in der regulären Höhe gezahlt. Die Kurzarbeit hat hierauf keinerlei Auswirkungen.

Bei der Berechnung des Elterngelds wird Kurzarbeitergeld in»normalen Zeiten« nicht als Einkommen berücksichtigt. Kurzarbeit würde also normalerweise zu einem geringeren Elterngeld führen. Die Bundesregierung hat aber kurzfristig gesetzliche Änderungen vorgenommen, damit werdende Eltern durch Coronabedingte Kurzarbeit keine Nachteile bei der Elterngeldberechnung haben. Nun werden die Monate, die von Einkommenseinbußen betroffen sind, einfach »ausgeklammert« und fließen bei der Bemessung des Elterngelds nicht ein. Weitere Erläuterungen zu den vorübergehenden Anpassungen beim Elterngeld aufgrund der Corona-Pandemie findest du ab >.

UNSERE BEISPIELFAMILIEN

Von diesen sechs Familien wird im Buch immer wieder erzählt. Sie stehen beispielhaft für die häufigsten Konstellationen.

Carolin und Fabian

Carolin, 34, verbeamtete Lehrerin, monatliche Besoldung 4.500 €

Fabian, 39, Angestellter, monatlich 4.000 € brutto.

Zwillinge Anton und Emil *2.9.2020

Elternzeit & -geld: Beide Eltern wollen Elternzeit nehmen und vorübergehend Teilzeit arbeiten.

Karin

Karin, 33, alleinerziehend mit alleinigem Sorgerecht, Angestellte, monatlich 3.700 € brutto

Paul *7.10.2020

Elternzeit: Karin möchte die staatlichen Leistungen für Familien optimal ausschöpfen, um so lange wie möglich mit ihrem Sohn zu Hause bleiben zu können.

Leonie und Daniel

Leonie, 29, Angestellte, monatlich 2.200 € brutto und Mini-Job auf 450€-Basis

Daniel, 32, selbstständig, durchschnittlicher monatlicher Gewinn in Höhe von 4.000 €

Lilia *7.10.2020

Elternzeit & -geld: Leonie möchte möglichst viel Elternzeit in Anspruch nehmen, während für Daniel nur die Väter-Monate infrage kommen.

Katja und Jan

Katja, 36, Angestellte, monatlich 5.000 € brutto

Jan, 41, Angestellter, monatlich 5.000 € brutto und nebenbei freiberuflich tätig mit durchschnittlichem monatlichen Gewinn in Höhe von 400 €

Benedikt *2.1.2017

Eric *14.10.2020

Elternzeit & -geld: Katja möchte schon früh wieder Teilzeit in ihrem Job arbeiten. Jan möchte wenigstens einige Monate zu Hause bei den Kindern sein und seine Stundenzahl vorübergehend reduzieren.

Anja und Andrea

Anja, 32, freiberuflich tätig, durchschnittlicher monatlicher Gewinn in Höhe von 3.000 €

Andrea, 32, Angestellte in Teilzeit mit 30 Wochenstunden, monatlich 3.000 € brutto

Sabrina *30.9.2020

Elternzeit & -geld: Anja und Andrea möchten die Elternzeit partnerschaftlich aufteilen und sowohl Basiselterngeld als auch ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.

Julia und Max

Julia, 35, Hausfrau und Mutter

Max, 42, freiberuflich tätig, durchschnittlicher monatlicher Gewinn in Höhe von 6.000 €

Hannah *5.8.2018

Lea *7.10.2020

Elternzeit & -geld: Julia ist seit Hannahs Geburt aufgrund einer Vertragsbefristung nicht mehr berufstätig. Sie möchte Basiselterngeld und den Geschwisterbonus beantragen. Max möchte mehr Zeit mit der Familie verbringen und in dieser Zeit Elterngeld beziehen.

Kapitel 1Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Macht es dir Spaß, Gesetzestexte zu lesen? Wenn du zur großen Mehrheit gehörst, denen das keine Freude bereitet, kann ich das sehr gut nachvollziehen. Mir geht es genauso. Ich habe mich während der Schwangerschaft viel lieber mit den verschiedenen Kinderwagenmodellen und mit der Wahl des Vornamens beschäftigt. Auch ohne die Details von Mutterschutz und Mutterschaftsgeld verstanden zu haben, habe ich mich irgendwie durch die Anträge»gewurschtelt« und tatsächlich Geld auf mein Konto erhalten. Spätestens wenn es um das Elterngeld geht, ist das jedoch keine gute Strategie.

Welche Rolle die Krankenkasse beim Mutterschutz spielt, warum der errechnete und der tatsächliche Geburtstermin wichtig sind und warum du das alles für die bewusste Planung deines Elterngeldbezugs verstehen solltest, erkläre ich dir in diesem Kapitel.

MUTTERSCHUTZ – WAS IST DAS GENAU?

Es gibt das Mutterschutzgesetz, das für dich als werdende oder frisch gebackene Mutter sehr wichtig ist. Darin ist alles geregelt, was dich, deine Gesundheit und die deines Kindes am Arbeitsplatz schützt. Und zwar nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch noch einige Zeit nach der Entbindung und in der Stillzeit. 

Das Mutterschutzgesetz ist vor allem für dich wichtig, wenn du erwerbstätig bist, unter anderem regelt es:

zu welchem Zeitpunkt du weniger oder gar nicht mehr arbeiten darfst

deine Arbeitsbedingungen und welche Tätigkeiten du als Schwangere gegebenenfalls gar nicht mehr ausüben darfst

das Beschäftigungsverbot nach ärztlichem Zeugnis

das Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und die Schutzfristen vor und nach der Geburt

das Mutterschaftsgeld und alles, was damit zusammenhängt.

Somit bist du dank des Mutterschutzgesetzes vor Gefährdungen deiner Gesundheit, Überforderung am Arbeitsplatz, finanziellen Einbußen und dem Verlust deines Arbeitsplatzes während der jeweiligen Geltungsfristen gesichert.

INFO

Die meisten Arbeitgeber halten sich an die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes. Erfahrungsgemäß kann es trotzdem immer wieder Situationen geben, in denen es hilfreich ist, deine besonderen Rechte als Schwangere, frisch gebackene Mutter und stillende Frau zu kennen. Im Internet kannst du den Gesetzestext unter www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018 im Detail nachlesen.

Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle werdenden Mütter, die angestellt sind, also in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Dabei ist es egal, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijob) arbeitest.

Solltest du einen befristeten Arbeitsvertrag haben, der während der Mutterschutzfrist endet, dann gilt das Mutterschutzgesetz für dich nur bis zum vertraglich vereinbarten Ablauf. Kein Grund zur Sorge: Finanziell wirst du auch weiterhin unterstützt, nur anders. Weitere Informationen findest du ab >.

Bist du Beamtin, Richterin oder Soldatin?

Wenn du Beamtin, Richterin oder Soldatin bist, gilt für dich eine andere Rechtsgrundlage, unter anderem das Beamtenrecht. Um es so einfach wie möglich zu halten: Die im nächsten Abschnitt erläuterten Fristen des Mutterschutzes sind für dich als Beamtin die gleichen, nur die Rechtsgrundlagen sind andere. Beim Mutterschaftsgeld gibt es einen wesentlichen Unterschied: Als Beamtin erhältst du während der Mutterschutzfristen kein Mutterschaftsgeld, sondern beziehst weiterhin dein Beamtengehalt von der Besoldungsstelle. Das heißt: Bis zum Ende der Mutterschutzfrist hast du keinerlei finanzielle Einbußen und du erhältst deine Bezüge, als ob du arbeiten würdest.

Bist du selbstständig oder nicht berufstätig?

Für Selbstständige und für nicht berufstätige Frauen (Hausfrauen) gilt das Mutterschutzgesetz nicht. Warum nicht? Die Antwort ist ganz einfach: Als Selbstständige oder Hausfrau stehst du in keinem Beschäftigungsverhältnis und es gibt niemanden, der dir Weisungen erteilt. Du entscheidest selbst, wann du dich ausruhst und welche Tätigkeiten du ausführst. Ja, ich weiß, in der Realität sieht es möglicherweise anders aus. Als Selbstständige kannst und willst du deine Kunden nicht einfach ignorieren. Als Hausfrau kümmerst du dich auch weiterhin um Familie, Haushalt oder pflegebedürftige Angehörige. Immerhin kannst du selbst entscheiden, wann und wie viel du noch arbeiten möchtest, wann du eine Pause einlegst und welche Aufgaben du delegierst oder liegen lässt. Das ist dein Vorteil gegenüber Angestellten.

Auch wenn du als Selbstständige offiziell nicht im Mutterschutz bist, kann es sein, dass du trotzdem Mutterschaftsgeld beziehen kannst. Details dazu findest du im Abschnitt Mutterschaftsgeld ab >.

Bist du Schülerin oder Studierende?

Wenn du Schülerin oder Studierende bist, gilt seit Anfang 2018 auch für dich – in eingeschränkter Form mit Besonderheiten – das Mutterschutzgesetz. Sofern du ohne Beschäftigung bist, betreffen dich die Regelungen zum Kündigungsschutz nicht und du erhältst auch keine Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz wie zum Beispiel das Mutterschaftsgeld. Im Unterschied zu Angestellten ist die Schutzfrist nach der Geburt für dich nicht verbindlich. Wenn du dies ausdrücklich verlangst, kannst du deine schulische oder universitäre Ausbildung auch während der Schutzfrist nach der Geburt fortsetzen und zum Beispiel an Seminaren und Prüfungen teilnehmen.

MUTTERSCHUTZFRISTEN – WIE LANGE UND WANN?

Besonders wichtig für dich als Schwangere sind die gesetzlich verankerten Schutzfristen vor und nach der Entbindung: Sie umfassen einen Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. In bestimmten Fällen verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt, zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten, medizinischen Frühgeburten oder gegebenenfalls bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung. 

In den genannten Zeiträumen darf dein Arbeitgeber dich nicht beschäftigen. Als finanziellen Ausgleich für das entgangene Einkommen erhältst du für die Wochen, die du im Mutterschutz verbringst, das Mutterschaftsgeld. Dazu gleich mehr (siehe Abschnitt Mutterschaftsgeld ab >).

Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz

Viele angestellte Schwangere nehmen vor Beginn der Mutterschutzfrist (also noch vor den sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin) die ihnen noch zustehenden Urlaubstage. Grundsätzlich hast du das Recht, diesen Urlaubsanspruch auch nach der Elternzeit zu nehmen. Viele Arbeitgeber und schwangere Frauen bevorzugen jedoch die Variante, den Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist aufzubrauchen. Das hat den Vorteil, dass du als Schwangere dich schon etwas früher vom Arbeitsleben zurückziehen und dich auf deine Gesundheit und dein zukünftiges Mamadasein konzentrieren kannst. Zudem brauchst du dir keine Gedanken über noch ausstehende Urlaubstage zu machen, die du gegebenenfalls erst einige Jahre später nehmen wirst. Oder die du dir irgendwann auszahlen lässt, wenn du zum Beispiel nach der Elternzeit das Arbeitsverhältnis mit deinem Arbeitgeber auflöst.

FALLBEISPIEL

Karin

Der errechnete Geburtstermin von Paul ist der 7.10.2020 (ein Mittwoch). Karins Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Geburt, also am 26.8.2020. Ihr letzter Arbeitstag ist somit Dienstag, der 25.8.2020. Da sie noch einen Urlaubsanspruch von zwölf Tagen übrig hat, den sie vor der Geburt aufbrauchen will, ist Freitag, der 7.8.2020, ihr letzter Arbeitstag. 

Karins Mutterschutzfrist endet acht Wochen nach der Geburt. Da Paul tatsächlich »pünktlich« zum errechneten Geburtstermin am 7. 10. 2020 auf die Welt kommt, endet Karins Mutterschutzfrist wie geplant am Mittwoch, den 2.12.2020. Wenn sie nicht direkt im Anschluss Elternzeit nehmen würde, wäre Donnerstag, der 3.12.2020, ihr erster Arbeitstag nach Ablauf der Mutterschutzfrist.

Dein Baby kommt früher als geplant

Die meisten Babys werden nicht am errechneten Geburtstermin geboren. Was bedeutet das für die Mutterschutzfrist? Wenn das Baby früher oder pünktlich geboren wird, bleibt die Gesamtdauer des Mutterschutzes mit 14 Wochen gleich.

FALLBEISPIEL

Anja und Andrea

Im Beispiel von Anja und Andrea wird ihre Tochter Sabrina nicht am errechneten Termin am Mittwoch, den 7.10.2020, geboren, sondern schon eine Woche vorher am Mittwoch, den 30.9.2020. Damit ist Anja vor der Geburt nicht schon sechs Wochen im Mutterschutz, sondern erst fünf (26.8. bis 30.9.2020). Diese eine Woche im Mutterschutz, die Sabrina zu früh auf die Welt gekommen ist, geht Anja allerdings nicht verloren: Die Schutzfrist, die ihr nach der Geburt ihrer Tochter zusteht, wird um eine zusätzliche Woche verlängert.

Damit ist Anja nach der Geburt (30.9.2020) nicht acht, sondern neun Wochen bis zum 2.12.2020 im Mutterschutz. Die gesamte Dauer der Mutterschutzfristen hat sich also durch den früheren Geburtstermin nicht verändert. Es bleibt bei einer Gesamtdauer von 14 Wochen. Auch der Start- und Endtermin des Mutterschutzes sind gleich geblieben (26.8. bis 2.12.2020). Zum besseren Verständnis findest du auf Seite 20 eine Übersicht mit den Mutterschutzfristen unserer Beispielmütter.

Dein Baby kommt später als geplant

Wenn dein Baby auf sich warten lässt und später als zum errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, verkürzt sich die Gesamtdauer deines Mutterschutzes allerdings nicht. Im Gegenteil: Der Zeitraum verlängert sich um die Anzahl an Tagen beziehungsweise Wochen, die seit dem errechneten Termin vergangen sind. Für diesen Zeitraum profitierst du zusätzlich von Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Ein kleiner Trost, wenn du schon sehnsüchtig auf die Geburt deines Kindes wartest!

FALLBEISPIEL

Katja und Jan

Eric, der Sohn von Katja und Jan, kommt am 14.10.2020 auf die Welt, eine Woche nach dem errechneten Termin. Wie wirkt sich das auf die Mutterschutzdauer von Katja aus? Am Tag von Erics Geburt ist Katja bereits seit sieben (statt sechs) Wochen im Mutterschutz (26.8. bis 14.10.2020).

Diese zusätzliche Woche wird ihr nicht nach der Geburt gekürzt. Es bleibt dabei, dass sie nach der Geburt eine Mutterschutzfrist von acht Wochen hat. Somit dauert in diesem Fall der gesamte Mutterschutz 15 (statt 14) Wochen und endet am 9.12.2020. Aus rein finanzieller Sicht ist das Übertragen ein kleiner Trost, da Katja somit eine Woche länger Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss erhält.

Besondere Umstände, bei denen sich der Mutterschutz verlängert

Es gibt drei besondere Umstände, bei denen sich der Mutterschutz zusätzlich um weitere vier Wochen verlängert: bei medizinischen Frühgeburten, bei Zwillings- und weiteren Mehrlingsgeburten und (auf Antrag) bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung. In diesen Fällen dauert die Mutterschutzfrist nach der Geburt nicht acht, sondern zwölf Wochen. Die behandelnden Ärzte stellen dann im Krankenhaus eine Bescheinigung aus, die du bei deiner Krankenkasse zur Verlängerung des Mutterschutzes einreichst. Sollten zwei der genannten Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel die Frühgeburt von Zwillingen, verlängert sich die Mutterschutzfrist jedoch nicht um die doppelte Dauer (acht Wochen); es bleibt bei einer Verlängerung von vier Wochen.

FALLBEISPIEL

Carolin und Fabian