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Krankheit kann schwer auf einem Menschen lasten. Dies gilt insbesondere, wenn man stationär im Krankenhaus aufgenommen ist. Es kommen Lebensängste und Glaubenszweifel auf. Angehörige fühlen sich oftmals hilflos, da nun das Klinikpersonal die Behandlung übernimmt. Gott hat uns mit dieser finsteren Zeit der Krankheit weder bestraft, noch während dieser Zeit verlassen. Er gibt uns genau hierfür mit dem Sakrament der Krankensalbung seinen Zuspruch und seinen Beistand. Leider wird dieses segensreiche Sakrament noch oft als Sterbesegen missverstanden und damit abgelehnt. Das Buch zeigt die geschichtlichen Entwicklung der Krankensalbung in 2000 Jahren von Jesus bis heute auf und blickt auf die Zukunft dieses Sakramentes.
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Seitenzahl: 439
Veröffentlichungsjahr: 2025
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Geschichte und Bedeutung der Krankensalbung
sowie die Seelsorge bei Kranken,
Sterbenden und Verstorbenen.
0 Vorspann
0.1 Inhaltsverzeichnis
0.2 Literaturliste
0.2.1 Kirchliche Publikationen
0.2.2 Weitere Publikationen
0.2.3 Sonstige Schriften
0.3 Vorwort
0.4 Kurze Hinführung
1 Geschichtliche Entwicklung
1.1 Biblische Zeugnisse
1.1.1 Das Leben und Wirken Jesu
1.1.2 Die Jünger heilten Kranke
1.1.3 „Ist einer unter euch krank ...“ (Jak 5,14ff
)
1.2 Entwicklung bis zum 8. Jh
1.3 Die Zeit bis zum Trienter Konzil
1.3.1 Die Zeit der Karolinger
1.3.2 Die Zeit der Scholastik
1.3.3 Die Zeit der „Vita apostolica“
1.3.4 Das „Ave Maria
1.3.5 Das Spätmittelalter
1.3.6 Westkirche - Ostkirche
1.4 Das Trienter Konzil
1.4.1 Vorgeschichte
1.4.2 Das Trienter Konzil (1545-1563
)
1.4.3 Stimmen über das Trienter Konzil
1.4.4 Die Nachwirkungen
1.5 Die Zeit der Aufklärung
1.6 Die Sterbesakramente
1.6.1 Die Buße (benedictio poenitentiae
)
1.6.2 Die Wegzehrung
1.6.3 Die „Letzte Ölung“
1.7 Das Zweite Vatikanische Konzil
1.7.1 Der Prozess des Zweiten Vatikanischen Konzils
1.7.2 Beschlüsse zur Krankensalbung
1.7.3 Beschlüsse zur Wegzehrung
1.7.4 Sonstige Beschlüsse
1.7.5 Urteile über die Entwicklung im II. Vatikanum
1.7.6 Von der „Letzten Ölung“ zur „Krankensalbung“
1.7.7 Entwicklung der Medizin im 20. Jh
2 Die heutige Situation
2.1 Verständnis in Hochschulschriften
2.1.1 Statistische Auswertung
2.1.2 Zitate aus einer Hochschulschrift
2.2 Krankheit, Todesgefahr und Sterbeprozess
2.2.1 Krankheit
2.2.2 Todesgefahr
2.2.3 Sterben
2.2.4 Trennschärfe zwischen Todesgefahr und Sterben
2.2.5 Tod
2.3 Kirchliche Schriften
2.3.1 Die Feier der Krankensakramente
2.3.2 CIC
2.3.3 KKK
2.3.4 Fazit
2.4 Die Krankensalbung
2.4.1 Die Intension
2.4.2 Die Empfänger
2.4.3 Der Spender
2.4.4 Wirkkraft
2.4.5 Sündenvergebung
2.4.6 Krankengottesdienste
2.5 Beichte
2.6 Wegzehrung
2.7 Der Sterbesegen
2.7.1 Gründe für den Sterbesegen
2.7.2 Entwicklung des Sterbesegens im Überblick
2.7.3 Sterbesegen der Diözesen
2.7.4 Zeitpunkt für den Sterbesegen
2.7.5 Ort für den Sterbesegen
2.7.6 Anzahl der Worte
2.8 Aussegnung
2.9 Weitere Themen
2.9.1 Kinder
2.9.2 Segen für Einsatzkräfte
2.9.3 Nottaufen
2.9.4 Todesfeststellung
2.9.5 Über den Tod
2.9.6 In den Medien
2.9.7 Erlebte Pastoral in Krankenhäusern und Hospizen
3 Ausblick
3.1 Die Empfänger
3.1.1 Vernunftgebrauch
3.1.2 Gebrechen
3.1.3 Trauernde
3.1.4 Klare Trennung: Krankensalbung, Sterbesegen, Aussegnung
3.1.5 Wiederholung der Krankensalbung
3.2 Der Spender
3.2.1 Persönliches
3.2.2 Wie geht es weiter?
3.2.3 Seelsorger für Krankheit, Sterben und Tod
3.3 Weitere Veränderungen
3.3.1 Kommunion und Wegzehrung
3.3.2 Veränderungen in kirchlichen Schriften
3.3.3 Krankengottesdienste in den Gemeinden
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit ist die gewohnte Schreibweise (keine Gendersprache) gewählt. Es wird hier ausdrücklich betont, dass bei Angaben wie „Seelsorger“ auch „Seelsorgerinnen“, bei „pastoralen Mitarbeitern“ auch „pastorale Mitarbeiterinnen“, bei „Pastoral- und Gemeindereferenten“ auch „Pastoral- und Gemeindereferentinnen“ und bei „Kommunionhelfern“ auch „Kommunionhelferinnen“ gemeint sind. In allen maskulinen Bezeichnungen sind auch die Frauen mit gemeint.
Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils
IM
Inter mirifica (04.12.1963) Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel
SC
Sacrosanctum Concilium (04.12.1963) Konstitution über die heilige Liturgie
UR
Unitatis redintegratio (21.11.1964) Dekret über den Ökumenismus
OE
Orientalium Ecclesiarum (21.11.1964) Dekret über die katholischen Ostkirchen
NA
Nostra aetate (28.10.1965) Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen
GE
Gravissimum educationis (28.10.1965) Erklärung über die christliche Erziehung
PC
Perfectae caritatis (28.10.1965) Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens:
OT
Optatam totius (28.10.1965) Dekret über die Ausbildung der Priester
CD
Christus Dominus (28.10.1965) Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche
AA
Apostolicam actuositatem (18.11.1965) Dekret über das Laienapostolat
DV
Dei Verbum (18.11.1965) Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung
LG
Lumen Gentium (18.11.1965) Dogmatische Konstitution über die Kirche
DH
Dignitatis humanae (07.12.1965) Erklärung über die Religionsfreiheit
AG
Ad gentes (07.12.1965) Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche
PO
Presbyterorum ordinis (07.12.1965) Dekret über Dienst und Leben der Priester
GS
Gaudium et spes (07.12.1965) Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute
Schriften der katholischen Kirche
Begräbnisfeier
Ständige Kommission für die Herausgabe der gemeinsamen liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet (Hg.): Die kirchliche Begräbnisfeier. 2. Ausgabe. Freiburg, Basel, Wien, Regensburg, Salzburg, Linz 2009
Benediktionale
Liturgische Institute Salzburg, Trier, Zürich (Hg.): Benediktionale. Studienausgabe für die katholischen Bistümer des deutschen Sprachgebietes. Freiburg, Basel, Wien 1991.
CIC
Johannes Paul II. (Hg.): Codex iuris canonici (Der Codex des kanonischen Rechts) 1996.
Collectio rituum
.
ad instar appendicis ritualis Romani pro omnibus Germaniae dioecesibus ; a sancta sede approbata. Regensburg 1960.
GL
(Erz-)Bischöfe Deutschlands, und Österreichs und dem Bischof von Bozen-Brixen (Hg.): Gotteslob. Katholische Gebet- und Gesangbuch. Ausgabe für die Diözese Regensburg. Regensburg 2013.
Kindertaufe
Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz und der Bischöfe von Luxemburg (Hg.): Die Feier der Kindertaufe in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes. Einsiedeln, Köln, Freiburg, Basel, Regensburg, Wien, Salzburg, Linz 1969.
KKK
Johannes Paul II. (Hg.): Katechismus der Katholischen Kirche. 1994.
Rituale
Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz und der Bischöfe von Bozen-Brixen und von Luxemburg (Hg.): Die Feier der Krankensakramente. Die Krankensalbung und die Ordnung der Krankenpastoral in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebiets. 2. Auflage. Einsiedeln, Köln, Freiburg, Basel, Regensburg, Wien, Salzburg, Linz 1976.
katholische Schriften
Mit „katholische Schriften“ sind verschiedene Schriften der katholischen Kirche zusammengefasst:
Alle 16 Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils
Der Codes des kanonischen Rechts (CIC),
Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK),
Die Feier der Krankensakramente (Rituale)
Das Benediktionale
DBK 2023
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. Kontinuierliche jährliche Erhebung statistischer Eckdaten über Priester, Diakone und andere hauptamtliche Mitarbeiter/innen in der Pastoral. (2023) Nach:
https://www.bvpr-deutschland.de/der-beruf/zahlen-und-statistiken
Sterbesegen
Die kirchliche Begräbnisfeier in den Bistümern des deutschen Sprachgebietes. 2. Auflage. Regensburg 2009.
Diözese Feldkirch: Die Feier des Sterbesegens. Würzburg 2014.
Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg: Handreichung zum Sterbesegen. Freiburg 2012.
Erzbistum Köln „Ich werde mit dir sein und dich segnen“. Segensgebete für Kranke, Sterbende, Verstorbene. 3. Auflage. Köln 2019.
Erzbistum Köln 1: „Ich werde mit dir sein und dich segnen“. Segensgebete für Kranke, Sterbende, Verstorbene. 3. Auflage. Köln 2019.
Bistum Mainz: Sterbesegen. Mainz 2022.
Liturgische Kommission im Bistum Osnabrück: Sterbesegen. Osnabrück 2017.
Bischöfliches Ordinariat Regensburg: Gott, auf dich vertraue ich. Gebete und Segensfeiern im Umfeld des Sterbens. Regensburg 2018.
Bischöfliches Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart: 2011.
Bistum Speyer 1: Sterbesegen. Speyer 2016.
Bischöfliches Ordinariat Speyer: Sterbesegen. 2. Auflage. Speyer 2018.
Bischöfliches Generalvikariat Trier: Gottesdienstliche Feiern im Umfeld des Sterbens. Band 1. Studienausgabe für das Bistum Trier. In der Sterbestunde. Trier 2014.
Bischöfliches Generalvikariat Trier 2: Die Feier des Sterbesegens. Trier 2022.
Diözese Würzburg: Die Feier des Sterbesegens. Würzburg 2014.
Liturgiereferat der Erzdiözese Wien 2: Sterbesegen. Mach dich auf den Weg. Wien 2015.
Fachbereich Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge der Kategorialen Seelsorge der Erzdiözese Wien: Sterbesegen. Mach dich auf den Weg. Wien 2015.
OUI - Rituale Romanum. Ordo unctionis infirmorum eorunque pastoralis curae, 1-41, in: Die Feier der Krankensakramente: Die Krankensalbung und die Ordnung der Krankenpastoral in den katholischen Bistümern des Deutschen Sprachgebietes. Zweite Aufl. Hg. im Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz sowie der (Erz-) Bischöfe von Bozen-Brixen, Lüttich, Luxemburg und Straßburg. Freiburg, 2, 1994.
Evangelische Publikationen
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD): Sakrament.https://www.ekd.de/Sakrament-Basiswissen-Glauben-11022.htm
Evangelische Landeskirche in Baden: Salbung in der Evangelischen Landeskirche in Baden. Empfehlungen der Landessynode vom 9. April 1998.https://www.kirchenrecht-baden.de/document/4347
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz: Kirchliches Amtsblatt (22.03.2023)https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/52760
Evangelische Kirche der Union: Agende für die evangelische Kirche der Union. II. Band. Die kirchlichen Handlungen. Witten 1963.
Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands. Band III. Die Amtshandlungen. Teil 4. Dienst an Kranken. Hannover 1994.
Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschland: Agenda für evangelischlutherische Kirchen und Gemeinden. 3. Band. Die Amtshandlungen. Hannover 1985.
Orthodoxe Publikationen
Önder, Josef: Die Feier der Krankensalbung. Nach dem Ritus der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien. Warburg 2018.
Tawadros, Gewied Ghaly, Marianne Hermann: Die Sakramente. Gebete zur Spendung der Heiligen Sakramente in der Koptisch Orthodoxen Kirche. Waldsolms-Kröffelbach 1994.
Bibliomed Pflege: Sterberisiko von Patienten steigt mit Arbeitslast der Pflege.https://www.bibliomed-pflege.de/news/22415-sterberisiko-von-patienten-steigt-mit-arbeitslast-der-pflege
Bodenstein, Dominik: Sterbesegen. Liturgietheologische Untersuchung zum Segensverständnis der katholischen Kirche und der Entwicklung neuer Segensfeiern. Bislang unveröffentlichte Diplomarbeit. Studiengang Katholische Theologie. Universität Mainz, 2017.
Boff, Leonardo: Ave Maria. Das Weibliche und der Heilige Geist. Düsseldorf 1982.
Busse, Adolf: Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit von Arzt und Seelsorger im Krankenhaus. (theol. Dipl.) München 1979.
Èekolj, Þeljko: Krankheit und der Umgang mit Kranken als ständige Herausforderung für die Kirche und Pastoraltheologie. Hamburg 2021.
Demel, Sabine: Krankensalbung und Letzte Ölung. Sakrament gegen die Isolation bei schwerer Krankheit. In: Diakonia. Internationale Zeitschrift für die Praxis der Kirche 40 (2/ 2009) 83-90.
Dinzelbacher, Peter: Von der Welt durch die Hölle zum Paradies - das mittelalterliche Jenseits. Paderborn 2007.
Ebert-Rall, Taina: Blinddarm-Op. Große Qualitätsunterschiede bei Kliniken. In: ÄrzteZeitung (18.12.2014) https://www.aerztezeitung.de/Kooperationen/Grosse-Qualitaetsunterschiede-bei-Kliniken-243815.html
Ernsting, Heike: Salbungsgottesdienste in der Volkskirche. Krankheit und Heilung als Thema der Liturgie. Leipzig 2012.
Fabian Brand: Warum die Krankensalbung mehr ist als die "Letzte Ölung". katholisch.de (07.08.2020) https://www.katholisch.de/artikel/26447-warum-die-krankensalbung-mehr-ist-als-die-letzte-oelung
Fadgyas, Stefanie Maria: Vergleich der Emissionscomputertomographie (ECT): Gefilterte Rückprojektion versus dreidimensional iterativen Algorithmus. Giessen 2000.(med. Diss.) http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2000/293/pdf/d000095.pdf
Feulner, Hans-Jürgen: Krankensalbung von schwer an Covid-19 Erkrankten. In: Franziskus Knoll, Hanno Heil, Ulrich Engel (Hg.): Bewährtes bewahren – Neues wagen. Innovative Aufbrüche in der Seelsorge und darüber hinaus! Stuttgart 2022, 14-31.
Fischer, Michael: Zukunft der Seelsorge im Gesundheitswesen. Zum Verständnis einer dynamischen Professionalität.Würzburg 2021.
Greshake Gisbert: Letzte Ölung oder Krankensalbung? Plädoyer für eine differenzierte sakramentale Theorie und Praxis. In: Geist und Leben 56 (2/1983), 119-136.
Groen, Basilius J: Die Krankensalbung und die Krankenhausseelsorge: Zeichen der Nähe Gottes. (01.12.2013) https://wir-sind-kirche.at/artikel/die-krankensalbung-und-die-krankenhausseelsorge-zeichen-der-naehe-gottes
Haggenmüller, Reinhold: Die Überlieferung der Beda und Egbert zugeschriebenen Bußbücher.. (Diss.) Frankfurt 1991
Haunerland, W.: Krankenpastoral und sakramentaler Heilsdienst. Ein Diskussionsbeitrag, In: HID 51 (1997), 216-225,
Heck, Erich: Ave Maria. Heilige Schrift - Liturgie - Frömmigkeitsgeschichte. Stuttgart 1989
Hollerweger, Hans: Das Rituale im Bereich des Josephinismus. In: Franz Kohlschein (Hg.): Aufklärungskatholizismus und Liturgie. Reformentwürfe für die Feier von Taufe, Firmung, Buße, Trauung und Krankensalbung. St. Ottilien 1989, 181-202.
Ignatzi, Hans-Joachim: Die Liturgie der Firmung im Rituale Ignaz Heinrich von Wessenbergs (1831). In: Franz Kohlschein (Hg.): Aufklärungskatholizismus und Liturgie. Reformentwürfe für die Feier von Taufe, Firmung, Buße, Trauung und Krankensalbung. St. Ottilien 1989, 93-152.
Janik, Jürgen: Im Dienst der Kranken. Grundlagen einer Ethik und eines Ethos der Klinikseelsorge . Würzburg 2022.
Johannes Paul II. (1997): Zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester (1997). https://www.vatican.va/content/dam/wss/roman_curia/congregations/cclergy/documents/rc_con_interdic_doc_15081997_ge.html
Kaczynski, Reiner: Feier der Krankensalbung. In: Sakramentliche Feiern I/2. Regensburg 1992, S. 241–343.
Kedzierski; Jacek. Ritual und Erfahrung österlicher Hoffnung. Eine interkontextuelle pastoraltheologische Analyse von Sterbebegleitungsprozessen in der Innsbrucker Klinikpastoral. (theol. Diss.) Innsbruck 2016.
Kieltyka, Robert: Der Umgang mit Wachkoma-Patienten. Ein moraltheologischer Beitrag zu einer aktuellen Debatte. (theol. Diss.) Freiburg 2006.
Der Katholik. Zeitschrift für katholische Wissenschaft und kirchliches Leben. 83. Jahrgang 1903. Erste Hälfte. Neue Folge (3). 27. Band.
Katholische Kirchen Heidenheim: Krankensalbung. https://se-heidenheim.drs.de/dienste-sakramente/das-sakrament-der-krankensalbung.html
Kebekus, Norbert: Das Ave Maria. https://www.ebfr.de/maria-im-festkreis-der-kirche/das-ave-maria
Knobloch, Stefan: Lebenszeichen. Für eine Wiederentdeckung der Sakramente. Ostfildern 2014.
Knoll, Franziskus, Hanno Heil, Ulrich Engel (Hg.): Bewährtes bewahren – Neues wagen. Innovative Aufbrüche in der Seelsorge und darüber hinaus! Stuttgart 2022.
Koch I, Günter: Sakramentale Zeichen. In: Wolfgang Beinert (Hg): Lexikon der katholischen Dogmatik. 3. Auflage. Freiburg 1991, 447-449.
Koch II, Günter: Sakramentale Zeichen. In: Wolfgang Beinert (Hg): Lexikon der katholischen Dogmatik. 3. Auflage. Freiburg 1991, 447-449.
Kochanek, Johannes, Monika Wacker: Der Abschied von einem Menschen im Altenheim. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 57-62.
Kongregatio für die Glaubenslehre [KG 2005]: Note bezüglich des Spenders des Sakraments der Krankensalbung. Vatikan 2005. https://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20050211_unzione-infermi_ge.html
Kühn, Lisa: Liturgie im Krankenhaus Plurale Feierformen in der Begleitung kranker und sterbender Menschen. In: Stefan Altmeyer, Christian Bauer, Kristian Fechtner, Thomas Klie, Helga Kohler-Spiegel, Benedikt Kranemann, Isabelle Noth, Birgit Weyel (Hg.): Praktische Theologie heute. Stuttgart 2021.
Kunzler, Michael: Leben in Christus. Eine Laienliturgik zur Einführung in die Mysterien des Gottesdienstes. Paderborn 1999.
Küpper-Popp a, Karolin, Ida Lamp: Erst-HelferInnen im Land der Trauer. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 18-20.
Küpper-Popp b, Karolin, Ida Lamp: Die christlichen Kirchen am Übergang vom Leben zum Tod. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 21-24.
Küpper-Popp c,: Verantwortliche Angehörige und Freunde am Totenbett. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 25-26.
Küpper-Popp d, Karolin, Ida Lamp: Abschied seitens des Personals. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 27-28.
Küpper-Popp e, Karolin, Ida Lamp: Rituale am Totenbett - wozu dienen sie? Eine kleine Ritualkunde. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 29-32.
Küpper-Popp f, Karolin, Ida Lamp: Symbolische Handlungen am Totenbett. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 33-42.
Küpper-Popp g, Karolin, Ida Lamp: Erschwerte Verabschiedung. Rituale und symbolische Handlungen ohne Totenbett. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 43-44.
Küpper-Popp h, Karolin: Standards für den Abschied im Krankenhaus. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 63-65.
Lamp a, Ida, Karolin Küpper-Popp: Abschied nehmen. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 10-11.
Lamp b, Ida, Karolin Küpper-Popp: Den Tod anschauen - den Toten verabschieden . In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 14-17.
Lamp c, Ida: Der Tod wohnt im Zimmer nebenan. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 46-47.
Lamp d, Ida: Umgang mit Verstorbenen und deren Angehörigen im Hospiz. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 48-51.
Lamp e, Ida: Vom Zimmer zum Aufbahrungsraum. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 85-88.
Lamp f, Ida: Überm Berg - Gotteserfahrungen. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 91-92.
Lamp g, Ida: Wie viele Glöckchen hat das Hospiz? In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 93-94.
Lamp h, Ida: Licht soll werden. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 95-98.
Lamp i, Ida: Abschiedsritual mit Blumen. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 99-100.
Lamp j, Ida: Ich sehe deine Tränen. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 101-102.
Lamp k, Ida: Ein Weihrauch-Ritus. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 103-104.
Lamp l, Ida: Durststrecken bestehen - ein Wasser-Ritus. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 105.
Lamp m, Ida: Gedenksteine sind wir — Abschieds-Rituale mit Steinen. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 106-108.
Lamp n, Ida: Neues Leben kann werden - Ein Ritus mit der Rose von Jericho. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 109-110.
Lamp o, Ida: Vom Segnen. In: Ida Lamp, Karolin Küpper-Popp (Hg.): Abschied nehmen am Totenbett. Rituale und Hilfen für die Praxis. Gütersloh 2006, 140-143.
Meyer zu Linzinghausen, Ute: Krankensalbung in der evangelischen Klinikseelsoge - ein Ritual wird neu entdeckt. Münster 1999.
Müller-Kaspar, Ulrike (Hg.): Handbuch des Aberglaubens. 3 Bände. Wien 1996.
Niewiadomski, Jozef: Kampf um den Schnee von Gestern oder Suche nach dem Wasser für Morgen? In: Detlef Schwarz (Hg.): Das Sakrament der Krankensalbung in der Krankenpastoral von heute. Fachtagung der ARGE KrankenhausseelsorgerInnen in der Erzdiözese Salzburg. Salzburg 2012, 12-17.
Odenthal, Andreas: Sollten auch Nicht-Priester die Krankensalbung spenden dürfen. In: kirche-und-leben.de (11.03.2021). https://www.kirche-und-leben.de/artikel/sollten-auch-nicht-priester-die-krankensalbung-spenden-duerfen
Ohler, Norbert: Sterben und Tod im Mittelalter. München 1990.
Poschmann, Bernhard: Buße und Letzte Ölung. In: Michael Schmaus, Josef Geiselmann, Hugo Rahner (Hg.): Handbuch der Dogmengeschichte. Band IV. Sakramente und Eschatologie. Faszikel 3. Buße und Letzte Ölung. Freiburg 1951.
Probst, Manfred: Das „Deutsche Ritual' von Ludwig Busch. In: Franz Kohlschein (Hg.): Aufklärungskatholizismus und Liturgie. Reformentwürfe für die Feier von Taufe, Firmung, Buße, Trauung und Krankensalbung. St. Ottilien 1989, 153-180.
Rath I, Philippa (Hg.): „... Weil Gott es so will“. Frauen erzählen von ihrer Berufung zur Diakonin und Priesterin. Freiburg 2021.1
Rath II, Birgit: Todesdarstellungen, Todesfeststellungen und Sterben im Mittelalter Kultur- und medizinhistorische Aspekte. Wien 2017.
Retterath, Marc: Die Krankenliturgie der Trierer Kirche seit dem Konzil von Trient. Hamburg 2003
Röllin, Andrea G.:Der Empfang der Sakramente der Busse, der Eucharistie oder der Krankensalbung durch katholische Gläubige in einer nichtkatholischen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft. Rechtsgeschichtliche Entwicklung der kanonischen Normen. Luzern 2022.
Richter, Klemens, Manfred Probst, Heinrich Plock: Liturgie mit Kranken. Krankensalbung – Hausmessen – Stärkung im Tod. Vorschläge und Überlegungen. Essen 1973.
Schäfer, Klaus: Trösten – aber wie? Ein Leitfaden zur Begleitung von Trauernden und Kranken. 5. Auflage. Regensburg 2019.
Schaupp, Walter: Spielräume des Sakramentalen und eine Ethik des innerkirchlichen Konflikts. In: Detlef Schwarz (Hg.): Das Sakrament der Krankensalbung in der Krankenpastoral von heute. Fachtagung der ARGE KrankenhausseelsorgerInnen in der Erzdiözese Salzburg. Salzburg 2012, 18-27.
Schmitz I, Hermann Josef: Die Bussbücher und die Bussdisciplin der Kirche. Nach handschriftlichen Quellen dargestellt. Band 1. Graz 1958.
Schmitz II, Hermann Josef: Die Bussbücher und die Bussdisciplin der Kirche. Nach handschriftlichen Quellen dargestellt. Band 2. Graz 1958.
Schwarz, Detlef: Die Krankensalbung in der pastoralen Praxis. In: Detlef Schwarz (Hg.): Das Sakrament der Krankensalbung in der Krankenpastoral von heute. Fachtagung der ARGE KrankenhausseelsorgerInnen in der Erzdiözese Salzburg. Salzburg 2012, 4-11.
Soffner, Sabine: Die Krankensalbung nach Jakobus 5 – Biblische Möglichkeit oder gelebte Wirklichkeit? Eine praktisch-theologische empirische Untersuchung innerhalb der sächsischen Landeskirche. o.O. 2005.
Spindelböck, Josef: Bitte ruft mir bei Todesgefahr einen katholischen Priester! (September 1997) https://www.stjosef.at/artikel/todesgef.htm
Stüber, Karl: Commendatio animae. Sterben im Mittelalter. Frankfurt 1976
Vorgrimler, Heribert: Krankensalbung. In: Herder.de (31.08.2021) https://www.herder.de/religion-spiritualitaet/kirche/sakrament/krankensalbung
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Hardy-Thorsten Panknin: Medizinfortschritt mit Nebenwirkung. Teil 4. In: Medizintechnik im Dialog (2023) 24 (11), 668-71
Hardy-Thorsten Panknin: Medizinfortschritt mit Nebenwirkung. Teil 5. In: Medizintechnik im Dialog (2023) 24 (12), 66-70
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Schäfer, Klaus: 10 Axiome zu Sterben und Tod. Regensburg 2004. https://epub.uni-regensburg.de/57851
Schäfer Klaus: Seelsorge bei Krankheit und Tod. Liturgisches Handbuch für Krankensalbung, Nottaufen, Sterbesegen und Aussegnung. 3. erweiterte Auflage. Regensburg 2025.
1 In diesem Sammelband mit 298 Seiten berichten 150 Frauen von ihren seelsorglichen Erlebnissen, die in ihnen den Ruf zur Diakonin bzw. zur Priesterin in der katholischen Kirche weckte.. Um das Literaturverzeichnis nicht zu überfrachten, aber die Urheberschaft und die Quelle korrekt anzugeben, werden die Namen der Frauen angegeben und dahinter „In: Rath,“ mit Seitenangabe gesetzt. Für die Frau mit dem 150. Beitrag heißt es somit: „Inge Zumsande. In: Rath, 285.“
Es gibt wenige Rituale, die sich so klar mit der Ambiguität des Lebens auseinandersetzen – mit Gesundheit und Ganz-Sein einerseits und Zerbrechlichkeit, Erkrankung und Sterben andererseits – und die sich dermaßen an der Grenze zwischen Leben und Tod zutragen, wie die Krankensalbung. Es handelt sich hier um ein Sakrament, das in Krankheits- und Sterbeprozessen der Gläubigen früher eine bedeutende Rolle spielte und oft noch immer spielt. Leider ist in der Theologie die Krankensalbung lange Zeit wie das Aschenputtel, das verkannte Stiefkind unter den Sakramenten betrachtet worden, und sie hat in den sakramententheologischen Traktaten relativ wenig Aufmerksamkeit bekommen. In den Krankenhäusern jedoch ist sie noch immer eine sehr wichtige Aufgabe der Seelsorge, egal ob das nun die Krankenhausseelsorger oder den von außen kommende Pfarrklerus betrifft.
Pater Klaus Schäfer hat ein einfühlsames Buch über die gesamte mit diesem Sakrament verbundene Problematik verfasst. Es stützt sich auf seine umfassende liturgisch-pastorale Erfahrung und ist gespickt mit zahlreichen einschlägigen persönlichen Erfahrungen. Gleichzeitig bietet er eine Übersicht der historischen Entwicklung des Sakraments; außer bedeutenden liturgiehistorischen Quellen bespricht er Konzilstexte, die heutigen liturgischen Bücher, das kanonische Recht und den Katechismus der Katholischen Kirche. Ein Großteil des Buches besteht aus dem reflexiven Skizzieren der heutigen liturgisch-pastoralen Situation im Krankenhaus. Dabei geht es nicht nur um die Feier der Krankensalbung selbst, sondern auch um das rituelle Umfeld. Was Letzteres betrifft befürwortet der Verfasser eine klare Trennung zwischen Krankensalbung, Sterbesegen und Aussegnung. Außerdem schenkt er der Wegzehrung und der Beichte Aufmerksamkeit. Treffend ist, dass er vor kritischen Beobachtungen und kantigen Aussagen nicht zurückschreckt. Diese machen das Buch nicht nur lesenswerter, sondern tragen hoffentlich auch zur Weiterentwicklung der pastoralliturgischen Praxis bei. Seine Reformvorschläge sind insgesamt sinnvoll. Beispielsweise nenne ich seine Argumentation, dass alle hauptamtlich in der Krankenhausseelsorge Tätigen (also nicht nur die Geweihten) die Krankensalbung spenden könnten. Darüber hinaus erörtert er die Komplexität von Begriffen wie Krankheit, Todesgefahr, Sterbeprozess und Trauer und geht auch auf den Einfluss der gewaltigen Entwicklung der Medizin ein. Dass er gleichzeitig die Lage in den ‚gewöhnlichen‘ Pfarrgemeinden imAuge hat, ergibt sich aus seinen Ausführungen über die Krankengottesdienste in den Gemeinden.
Pater Schäfer hat eine bedeutende Handreichung verfasst, die vielen sehr behilflich sein dürfte. Die Krankensalbung sollte ja eben nicht primär ein Abschiedsritual darstellen, sondern sie ist ein wichtiges Sakrament zur Genesung des ganzen Menschen; eine Feier der Begegnung zwischen Gott und Mensch und zwischen Menschen untereinander in einer Krisensituation, in der das Gebrochen-Sein und die Kontingenz des Daseins am eigenen Körper erfahren werden; ein Ritual, in dem wir die ‚Menschenfreundlichkeit‘ (Philanthropia) Gottes vermitteln können; ein Sakrament, das die kranke Person für das Gottesmysterium aufgeschlossen macht und gleichzeitig Kraft verleiht. Dies symbolisieren übrigens nicht nur die Zeichen der Salbung und der Handauflegung und das authentische ‚Glaubensgebet‘, sondern es müssen hier auch gute Seelsorge und liebevolle Versorgung durch Verwandte und Freunde sowie Pflegepersonal, Ärzte und – last but not least – Angehörige der Glaubensgemeinschaft als unentbehrlich genannt werden. Beten und Liturgie dürfen keine isolierten Akte sein. Liturgie und Gebet einerseits und Caritas und Diakonie andererseits gehören zusammen. Das war übrigens auch ein Leitsatz der ‚Gesellschaft des katholischen Apostolates‘, die vom Hl. Vincenzo Pallotti (1795-1850) gegründete Gemeinschaft, der Pater Schäfer angehört.
Viele von uns möchten Krank-Sein und Leiden aus unserem Alltagsleben verbannen. Sie sind jedoch ein wesentlicher Teil unseres Daseins. Sowieso gehören die dunkle Nacht, das Suchen und das Zweifeln ebenso zum religiösen Leben wie der helle Tag und die Gewissheit, dass es Gott gibt und dass wir in der Liebe Gottes ‚wunderbar geborgen‘ sind (frei nach Dietrich Bonhoeffer; das rührende Lied „Von guten Mächten wunderbar geborgen ...“ findet sich im Gotteslob Nr. 430 in der Melodie des aus dem Osten Deutschlands stammenden Kurt Grahl). Die Begegnung zwischen Gott und Mensch in der Liturgie der Krankensalbung trägt auf vielfältige Weise zur Heilung bei und kann ein relevanter Faktor in unserem Ganz- und Gesundwerden sein, wenn wir auch oft nicht wissen – aufgrund der Unzulänglichkeit unserer Gotteserkenntnis – wie dies geschieht.
Basilius J. Groen, Universität Graz und Pontificio Istituto Orientale, Rom
Graz, Oktober 2024
Von der Letzen Ölung zur Krankensalbung
Ich wurde im Jahr 1958 geboren. Damit verbunden erfuhr ich den Kommunionunterricht zur Zeit des Zweiten Vatikanischen Konzils, das in den Jahren 1962-1965 tagte. Mir wurde damit die „Letzte Ölung“als ein Sakrament für Sterbende gelehrt. Mit diesem Wissen begann ich als Spätberufener im Jahr 1993 mein Theologiestudium. Dabei lernte ich, dass ich 20 Jahre lang eine Veränderung in der katholischen Kirche „verschlafen“ hatte: Im Jahr 1974 kam auf dem Hintergrund der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils für die Krankenpastoral ein neues Rituale heraus. Darin wurde nicht nur die Bezeichnung „Letzte Ölung“ zur „Krankensalbung“ geändert, sondern auch die Verwendung. Das Sakrament sollte nicht erst am Ende einer schweren Erkrankung gespendet werden, sondern am Beginn einer schweren Erkrankung (SC 73). Damit wurde es ein Sakrament für die Kranken.
Ich hatte somit einen inneren Wandel in der Bedeutung und Zielsetzung des Sakramentes zu vollziehen. Auf diesem Hintergrund habe ich Verständnis für alle Menschen, die noch immer nichts von der Krankensalbung wissen. Zu meinem Erstaunen gibt es auch junge Menschen, die noch von der „Letzten Ölung“ sprechen. Die deutlichste Erfahrung machte ich nach dem Jahr 2000, als ich von einem Religionslehrer gebeten wurde, für eine Unterrichtsstunde in die 5. Klasse zu kommen, um etwas von der Tätigkeit als Klinikseelsorger zu erzählen. Die Unterrichtsstunde begann ich mit der Frage, was sie meinen, was meine Aufgabe sei. Eine Antwort lautete, die „Letzte Ölung“ zu spenden. Ich stellte diese Antwort richtig.
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es für Priester und Religionslehrer ist, theologisch mit der Zeit zu gehen. Sie sollten nicht auf dem Stand verharren, den sie selbst in ihrer Ausbildung gelernt haben. Daher steht an Stelle eines Vorworts ein Gespräch mit einer Patientin, das für das Thema „Krankensalbung“ typisch ist.
Im Jahr 2023 bat Frau S. um den Besuch eines katholischen Priesters. Sie war Mitte 70 Jahre alt und sollte in den nächsten Tagen eine große Herzoperation erfahren. Es war fraglich, ob sie die Operation überleben wird. Für mich war dies ein klassischer Fall, ihr den Empfang der Krankensalbung anzubieten. Es ist ein Sakrament für Kranke mit der Bitte an Gott um Beistand und Genesung.
Somit bot ich Frau S. das Sakrament der Krankensalbung an, mit dem Hinweis verbunden, dass es ein Sakrament für die Kranken ist. Doch Frau S. lehnte ab.
Ich verwies auf den Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass das Sakrament gespendet werden soll, „wenn der Gläubige beginnt, wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten.“ [SC 73] Ich verwies auf den Katechismus, der es eigens nennt, dass es angebracht ist, „die Krankensalbung zu empfangen, wenn man vor einer schweren Operation steht.“ [KKK 1515] Ich verwies auf das Weihegebet des Bischofs, das er über das Salböl betet. Darin heißt es: Das geweihte Öl ist „ein heiliges Zeichen deines Erbarmens, das Krankheit, Schmerz und Bedrängnis vertreibt, heilsam für den Leib, für Seele und Geist.“
Frau S. blieb bei ihrer ablehnenden Haltung. Sie wollte jetzt keine Krankensalbung. Wenn jedoch bei der Operation etwas schief läuft und sie sterben sollte, dann sollte ich sofort für die „Letzte Ölung“ zur Verfügung stehen.
Ich gab zu bedenken, dass ich für den Fall, dass sie während der Operation verstirbt, keinen Zugang zum Operationssaal habe. Ich könnte dann nur für sie als Verstorbene beten. Doch dazu muss ich erfahren, dass sie verstorben ist. Gleiches gilt auch, wenn sie künstlich beatmet und damit im künstlichen Koma liegend, auf der Intensivstation liegt. Ich muss erfahren, dass sie im Sterben liegt. Ich versuchte, Frau S. aufzuzeigen, wie undurchführbar ihr Wunsch ist.
Ungeachtet dieser Bedenken blieb Frau S. bei ihrer ablehnenden Haltung. Sie wollte jetzt keine Krankensalbung, aber wenn sie im Sterben liegt, sollte ich oder ein anderer Pfarrer unverzüglich für eine eine „Letzte Ölung“ zur Stelle sein. Wenn sie im Operationssaal verstirbt, ist dies allein aufgrund des engen Zeitfensters von wenigen Minuten undurchführbar.
Diese Erfahrungen zeigten mir, dass die Information über das Sakrament der Krankensalbung nicht erst in der Klinik zu den Menschen muss, sondern im Vorfeld. Es genügt nicht, aus den kirchlichen Papieren zu zitieren, sondern es muss ein nachvollziehbares Verständnis für das Sakrament in den Ortsgemeinden geschaffen werden. Geht es doch darum, in den Köpfen der Gläubigen die „Letzte Ölung“ als Sterbesakrament gegen die „Krankensalbung“ auszutauschen. Dazu empfiehlt das Rituale, dass regelmäßig die Kranken einer Gemeinde zu einem Krankengottesdienst eingeladen werden, um dieses Sakrament zu empfangen.
Mit einem reinen Austausch ist es jedoch nicht getan. Damit entsteht für das Sterben eine Lücke, die es zu schließen gilt. So verstehen es viele Gläubige. Doch seit dem 8.Jh. sollte nachweislich die Wegzehrung das Sterbesakrament sein. Das wissen viele Gläubige nicht. Außerdem ist es bei einem bewusstlosen Sterbenden nicht anwendbar. Vielen Gläubigen ist dies zu kurz. Sie wünschen sich eine kleine liturgische Feier, wollen zuweilen auch selbst aktiv mitbeten.
An diesem bedeutsamen Schritt vom Diesseits ins Jenseits ist es für den Sterbenden und deren Angehörige wichtig, dass sie nicht tatenlos das Sterben erleben. Sie wollen es aktiv gestalten und auch spirituell noch etwas für den Sterbenden tun, was über die Wegzehrung hinaus geht.. Für den Sterbenden soll gebetet und er damit Gott in besonderer Weise anempfohlen werden.
Hinzu kommt die personelle Struktur der Klinikseelsorge. Um das Jahr 2010 sollen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ca. 20% Priester und rund 80% pastorale Mitarbeiter gearbeitet haben. Da der Priester oft beim Sterben eines Menschen gerufen werden, brachte die Diözese Rottenburg-Stuttgart im Jahr 2012 einen Sterbesegen heraus. Andere Diözesen folgten mit einem ähnlichen Sterbesegen. Damit sind Sterbende nicht vergessen. Für sie wird auch weiterhin gebetet und in dem Gebet Gott anempfohlen. Sterbende sind somit nicht vergessen.
Doch die „Letzte Ölung“ scheint sehr fest im kollektiven Bewusstsein festzusitzen. Dies zeigt das Sterben von Frau R, was sich ebenfalls im Jahr 2023 ereignet hatte:
An einem Sonntag wurde ich um 22:22 Uhr auf die Intensivstation zu Frau R. gerufen. Sie lag künstlich beatmet im Bett, darum die Kinder, die Schwester und der Schwager. Sie sagten mir, dass das Gehirn so schwer geschädigt ist, dass Frau R. nie wieder aufwachen wird. Sie wird an den Folgen der schweren Hirnschädigung sterben. Aus diesem Grund entschied ich mich für die Spendung des Sterbesegens.
Am Dienstag wurde ich um 10:30 Uhr wieder zu Frau R. gerufen. Die Situation war die gleiche. Nur war jetzt eine andere Schwester von Frau R. anwesend. Sie sagte mir, dass sie sich für ihre Schwester eine richtige Salbung wünsche. Ich verwies darauf, das 1963 das Zweite Vatikanische Konzil beschloss, dass das Sakrament nicht am Ende einer Erkrankung gespendet werden soll, sondern am Anfang einer Erkrankung, weswegen namentlich aus der „Letzten Ölung“ die „Krankensalbung“ wurde, ein Sakrament für Kranke, nicht für Sterbende. Dies führte bei der Schwester von Frau R. keine Veränderung der Haltung.
Daher las ich aus dem Weihegebet des Bischofs vor, das er über das Krankenöl betet. Dabei betonte ich, dass mit dem Krankenöl „Krankheit, Schmerz und Bedrängnis“ vertreiben soll. Hier aber gibt es keine Genesung mehr. Auch dies führte zu keiner Gesinnungsänderung der Schwester.
Somit spendete ich Frau R. die Krankensalbung als Letzte Ölung. Weil es in der Situation keinen Sinn macht, hier um Heilung zu beten, nahm ich die ergebnisoffene Form. Mit Psalm 23 betete ich einfach um eine gute Begleitung durch die schwere Krankheit, wobei der Ausgang offen ist.* Danach bedankte sich die Schwester von Frau R. mit verklärtem Blick für die Spendung der Salbung.
In diesen pastoralen Situationen wie bei der Schwester von Frau R., kann man sich bemühen, aufzuklären. Erfahrungsgemäß sind diese Menschen so fest in ihrer Tradition verhaftet, dass sie sich von Argumenten nicht umstimmen lassen. Sie wollen das, was sie vor Jahrzehnten gelernt haben. Zuweilen fordern sie das in aller Deutlichkeit ein. Daher macht es keinen Sinn, in den aktuellen Situationen weiter aufzuklären. Wenn schon das Krankenöl für Sterbende missbraucht wird, sollten wenigstens die Gebete offen sein. Es sollte bei Sterbenden nicht um Heilung gebetet werden, auch wenn die Angehörigen in ihrem magischen Denken dies erhoffen.2
* Hinweis: Diese offene Form der Krankensalbung benutze ich in diesen Situationen:
a) Wenn medizinisch eher vom Sterben als vom Weiterleben ausgegangen werden muss.
b) Wenn Angehörige ausdrücklich eine „Krankensalbung“ für einen Sterbenden wünschen.
c) Wenn Hinterbliebene ausdrücklich eine „Krankensalbung“ für einen Hirntoten wünschen.
Im Schlusssegen bete ich ein allgemeines Segensgebet, zumeist den aaronitischen Segen, da bei a) alles offen ist, bei b) das Sterben ausgeblendet wird und bei c) der eingetretene Tod nicht akzeptiert wird. In diesen Situationen ist es nicht der rechte Platz für theologische Grundsatzdiskussionen. Um aber nicht völlig an der Situation vorbei zu beten, wird diese offene Form gewählt.
Damit verbunden gibt es am Ende dieser Form keinen Segen, mit der um Trost für die Trauernden gebetet wird. Soll doch Sterben und Tod nach dem Wunsch der Angehörigen bzw. der Hinterbliebenen ausgeblendet werden. Daher ist es unpassend, im Schlusssegen um Trost zu beten.
In allen diesen Lebenslagen ist es hilfreich und tröstlich, wenn man in Gott einen Wegbegleiter weiß, der auch in diesen dunklen Stunden und Tagen den Kranken nicht verlässt, so wie es im Mittelteil des Psalm 23 heißt:
Auch wenn ich gehe im finsteren Tal, ich fürchte kein Unheil; denn du bist bei mir, dein Stock und dein Stab, sie trösten mich. (Ps 23,4)
Im Vertrauen auf Gottes Beistand macht es Sinn, in allen diesen Lebenslagen Gottes um seine Hilfe und Unterstützung zu bitten. Dafür bietet die katholische Kirche das Sakrament der Krankensalbung an. Es fußt auf einer Stelle im Jakobusbrief:
Ist einer unter euch krank, dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten und der Herr wird ihn aufrichten; und wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben. (Jak 5,14f)
Daneben wird auch auf einen Vers imMarkus-Evangelium verwiesen, der die Tätigkeit der ausgesandten Jünger wie folgt zusammenfasst:
Sie trieben viele Dämonen aus und salbten viele Kranke mit Öl und heilten sie. (Mk 6,13)
Im Vertrauen auf diese Bibelworte dürfen Kranke das Sakrament der Krankensalbung empfangen. Das hierfür verwendete Salböl wird in der Karwoche in der Chrisammesse3 vom Bischof eigens für die Kranken der Diözese geweiht.
Was die Salbung mit dem Krankenöl bewirken soll, drückt sehr anschaulich das Weihegebet des Bischofs aus, das er über das Krankenöl betet. Es lautet:
Herr und Gott, du Vater allen Trostes.
Du hast deinen Sohn gesandt,
den Kranken in ihren Leiden Heilung zu bringen.
So bitten wir dich: Erhöre unser gläubiges Gebet.
Sende deinen Heiligen Geist vom Himmel her
auf dieses Salböl herab.
Als Gabe deiner Schöpfung, stärkt und belebt es den Leib.
Durch deinen Segen + werde das geweihte Öl
für alle, die wir damit salben, ein heiliges Zeichen deines Erbarmens,
das Krankheit, Schmerz und Bedrängnis vertreibt,
heilsam für den Leib, für Seele und Geist.
Im Namen unseres Herrn Jesus Christus,
der mit dir lebt und herrscht in alle Ewigkeit. Amen.
Mit der Krankensalbung geht es somit um die Vertreibung von „Krankheit, Schmerz und Bedrängnis“. Die Salbung soll „heilsam für den Leib, für Seele und Geist“ sein.
Wenn dem Priester für einen Notfall kein vom Bischof geweihtes Krankenöl zur Verfügung steht, kann er für die aktuell anstehende Krankensalbung das Öl selbst weihen. Dazu gibt es im Rituale ein eigenes Segensgebet: [Rituale, 56]
Gott, du bist der Vater allen Trostes.
Durch deinen Sohn
wolltest du die Gebrechen der Kranken heilen,
erhöre das Gebet, das der Glaube uns eingibt,
und sende deinen Heiligen Geist
auf dieses Salböl herab.
Als Gabe deiner Schöpfung
stärkt und belebt es den Leib.
Durch deinen Segen + werde es für alle,
die damit gesalbt werden,
ein geweihtes Öl,
ein heiliges Zeichen deines Erbarmens,
das Krankheit, Schmerz und Kummer vertreibt,
ein Schutz für Leib, Seele und Geist.
Im Namen unseres Herrn Jesus Christus,
der mit dir lebt und herrscht in alle Ewigkeit.
Auch bei diesem Segensgebet soll das Krankenöl Krankheit, Schmerz und Kummer vertreiben. Die „Bedrängnis“ im Weihegebet des Bischofs wurde mit „Kummer“ ersetzt. Die Bitte des Bischofs, „heilsam für den Leib, für Seele und Geist“ zu sein, wurde mit der Bitte um „ Schutz für Leib, Seele und Geist“ ersetzt.
Die Weiheworte des Bischofs „für alle, die wir damit salben“ fehlen beim Segensgebet des Priesters, da dieser das Öl nur für diese eine Krankensalbung verwenden darf. [KKK 1530; CIC 999] Ansonsten sind die beiden Segensgebete durchaus vergleichbar.
Auf Seite 166 des Rituales gibt es noch ein weiteres Segensgebet, das der Priester über das Öl beten kann:
Herr, sei uns gnädig nahe
und heilige durch deinen Segen dieses Öl,
das bereitet wird,
um die angstvolle Sorge deiner Gläubigen zu mindern.
Höre auf das Gebet des Glaubens und befreie alle,
die mit dem geweihten Öl gesalbt werden,
von jeder Krankheit, die sie niederdrückt.
Durch Christus, unseren Herrn.
Dieses Segensgebet enthält eine neue Bitte: Es soll die angstvolle Sorge der Gläubigen mindern. Genau dies ist die Situation vieler Kranken. Daher sollte diese Bitte in das Weihegebet des Bischofs wie auch in das große Segensgebet des Priesters mit aufgenommen werden.
Das Segensgebet, mit dem der Priester bei der Krankensalbung den Kranken mit dem Krankenöl segnet, beinhaltet die gleiche Intension:
Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.
Dieses Segensgebet ist nicht nur im Rituale des Priesters genannt. Es ist auch im Katechismus der katholischen Kirche unter Nummer 1513 genannt und damit für alle Gläubigen frei zugänglich.
Weshalb entgegen dieser Faktenlage viele Menschen die „Letzte Ölung“ wünschen und damit die „Krankensalbung“ ablehnen, mitunter sogar als angebliches Sterbesakrament ablehnen, ist geschichtlich begründet.
Ziel dieses Buches soll daher sein, die geschichtliche Entwicklung der Krankensalbung von der Zeit Jesu4 bis hin zur Gegenwart zu beleuchten. Daneben soll es auch einen Ausblick in die Zukunft geben.
Wissenswertes zur Krankensalbung
Im Gotteslob heißt es unter Nummer 602, Absatz 2:
In der Krankensalbung will Jesus Christus jenen Gläubigen begegnen, die sich wegen schwerer körperlicher oder psychischer Krankheit oder Altersschwäche oder auch vor einer schweren Operation in einem bedrohlich angegriffenen Gesundheitszustand befinden. Auch Kinder können die Krankensalbung empfangen. Sie ist das Sakrament der Kranken und nicht allein der Sterbenden. Die Krankensalbung kann bei erneuter schwerer Krankheit oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes wiederholt werden.
Die Anwendung der Krankensalbung für Sterbende beruht auf einer irrigen Gleichsetzung von Lebensgefahr und Sterbeprozess: Viele Menschen begeben sich z.T. freiwillig in Lebensgefahr. Aus diesem Grunde sind sie aber nicht sterbend.
Das Sakrament der Krankensalbung soll nach dem Verständnis des Zweiten Vatikanischen Konzils Menschen in Lebensgefahr gespendet werden. Sterbende sind jedoch nicht in Lebensgefahr, sondern sind Sterbende.
2 Zuweilen vertrauen Gläubige noch im unabwendbaren Sterbeprozess darauf, dass Gott ein Wunder bewirkt und der Sterbende wieder gesund zu ihnen nach Hause kommt. Der Volksmund sagt dazu sehr trefflich: „Die Hoffnung stirbt zuletzt.“
3 Sie heißt zwar „Chrisammesse“, aber in ihr werden nicht nur das Chrisamöl geweiht, sondern die drei heiligen Öle:
Das Katechumenenöl, mit dem die Taufbewerber vor der Taufe gesalbt werden.
Das Chrisamöl, mit dem die Täuflinge nach der Taufe und die Firmlinge gesalbt werden.
Das Krankenöl, mit dem die Kranken bei der Krankensalbung gesalbt werden.
4 Bei Befürwortern der „Letzten Ölung“ hat es den Anschein, als würde die Kirchengeschichte mit dem Konzil von Trient beginnen.
Die biblische Grundlage für die Krankensalbung beginnt beim Leben und Wirken Jesus. Die Evangelien sind voll von Heilungswundern. Unter den zahlreichen Heilungswundern stechen jedoch einige heraus: Jesus zeigte in seinen Worten und Werken (Heilungswundern) deutlich auf, dass es keine Grenze für Hilfeleistung gibt. Wer in Not war, dem half er. Dabei gibt es nichts, was Jesus davon abhielt:
kein Sonntagsgebot (eines der 10 Gebote)
Jesus heilt an einem Sabbat ...
einen Mann mit verdorrter Hand (Mt12,9-13)
eine Frau mit verkrümmtem Rücken (Lk 13,10-14)
einen Mann mit Wassersucht (Lk 14,1-6)
einen Gelähmten (Joh 5,5-9)
einen von Geburt an Blinden (Joh 9,1.6f.13f)
Damit verstieß Jesus sozusagen als „Wiederholungstäter“ gegen das Sabbatgebot, eines der 10 Gebote. Da Heilen als Arbeit angesehen wurde, hätte er nach jüdischem Verständnis alleine dafür die Todesstrafe verdient. Doch Jesus war die Heilung der Kranken so wichtig, dass er das Sabbatgebot brach. Als er einmal hierfür zur Rede gestellt wurde, fragte er zurück:
Bindet nicht jeder von euch am Sabbat seinen Ochsen oder Esel von der Krippe los und führt ihn zur Tränke? (Lk 13,15)
An einer anderen Stelle begründete er sein Handeln mit deutlichen Worten:
Der Sabbat wurde für den Menschen gemacht, nicht der Mensch für den Sabbat. (Mk 2,27)
keine religiösen oder nationalen Unterschiede
Jesus heilte ...
den Diener eines römischen Hauptmanns (Mt 8,5-13)
zwei Besessene von Gadaren (Mt 8,28-34)
die Tochter einer kanaanäischen Frau (Mt 15,21-28)
die Tochter einer Syrophönizierin (Mk 7,24-30)
Damit macht Jesus deutlich, dass es für die Hilfe in Not geratener Menschen keine Grenzen gibt, keine nationalen, keine religiösen oder sonstige Grenzen. Einem in Not geratenen Menschen ist zu helfen, so man dies vermag.
keine Feindschaft
Jesus erzählt das Gleichnis vom barmherzigen Samariter (Lk 10,25-37) Seit der Teilung des Landes nach dem Tod von König Salomon (931 v.C.) waren die Menschen aus Juda (Juden) und die Menschen aus Samarien (Samariter) verfeindet. Sie führten sogar Kriege gegeneinander. Dies führte dazu, dass bis zur Zeit Jesu kein Jude mit einem Samariter gesprochen hat. Man hat ihn noch nicht einmal gegrüßt (Joh 4,9). Doch genau solch ein Samariter half einem halbtoten Juden.
Jesus heilte den Diener des Hohepriesters, der kam, um Jesus gefangen zu nehmen. (Lk 22,47-53) Da kommt eine Gruppe Bewaffneter, um Jesus gefangen zu nehmen. Die Apostel verteidigen Jesus und es kommt zum Kampf. Dabei schlug Petrus dem Diener des Hohepriesters ein Ohr ab. Diesen Verwundeten heilte Jesus. Damit lebte Jesus seine eigenen Worte von der Feindesliebe (Mt 5,44 // Lk 6,27) vor.
Nichts hielt Jesus davon ab, einem Notleidenden zu helfen. Das Zeichen der Nächstenliebe verpflichtete ihn dazu, jedem Notleidenden zu helfen. Jesus half ihm, weil er ein Mensch ist, ein Kind Gottes.
Jesus befreite Menschen von Dämonen
Zu den Heilungswundern Jesu sind auch die Befreiungen von unreinen Geistern und Dämonen zu zählen:
einen Stummen, der von einem Dämon besessen war (Mt 9,32 // Lk 11,14)
die kanaanäische Frau, deren Tochter von einem Dämon gequält wurde (Mt 15,22)
der Knabe, der oft ins Feuer oder ins Wasser fiel (Mt 17,18)
die Tochter der Syrophönizierin (Mk 7,26)
der Mann in der Synagoge (Lk 4,33)
der Mann, der Ketten und Fußfesseln zerriss (Lk 8,29)
der Sohn eines Mannes, der plötzlich aufschreit (Lk 9,42)
Bei nüchterner Betrachtung würden wir heute in diesen Fällen von einer Befreiung von psychischen Erkrankungen sprechen. Diese sind jedoch im Rituale für die Krankensalbung nicht genannt. Statt dessen ist darin 20 mal von einer „Todesgefahr“ genannt. Selbst bei „einem chirurgischen Eingriff kann die Krankensalbung immer dann gespendet werden, wenn eine gefahrbringende Erkrankung der Grund für die Operation ist.“ [Rituale, 28] Damit wird ignoriert, dass jede Operation und jeder invasiver Eingriff zu einer lebensbedrohlicher Situation führen kann, wo zuvor keine lebensgefährliche Situation bestand (siehe unten).
Psychisch kranke Menschen leiden oft sehr unter ihrer Krankheit, die entweder permanent vorliegt oder in Schüben wellenförmig kommt und geht. Sollte ihnen die Krankensalbung weiterhin vorenthalten werden, weil ihre Erkrankung keine „Todesnähe“ darstellt, soweit man von Suizidgedanken absieht? Jesus wandte sich auch den psychisch Kranken zu und heilte diese. Stünde es somit nicht der Kirche gut an, in seiner Nachfolge stehend auch psychisch Kranken das Sakrament der Krankensalbung anzubieten?
Jesus und der Tun-Ergehen-Zusammenhang
Früh im Alten Testament findet man zahlreiche Zeugnisse für den Tun-Ergehen-Zusammenhang. Man soll Vater und Mutter ehren, damit man lange lebe und es im Land gut ergehe (Dtn 5,16). Israel soll auf die Gesetze Gottes achten und sie halten, damit es einem gut ergehe und das Volk zahlreich werde (Dtn 6,3), und es den Kindern gut gehe (Dtn 12,28).
„Tue Gutes und es wird dir gut ergehen“ ist die Kurzformel, deren Umkehrschluss lautet: „Wenn du aber Schlechtes tust, dann wird es dir schlecht ergehen.“ Als Schlussfolgerung dieses Tun-Ergehen-Zusammenhangs war: Wenn es einem Menschen schlecht geht, z.B. krank ist, dann muss er gesündigt haben. So suchten Ijobs Freunde nach dessen Schuld, nachdem dieser seinen Besitz, seine Kinder und seine Gesundheit verloren hat (Ijob 4,7).
Dieses Denken gab es auch zur Zeit Jesu. Mehrmals wurde Jesus gefragt, wer bei diesem Schicksal gesündigt habe:
die Galiläer oder alle anderen Galiläer? (Lk 13,2)
die vom Turm Erschlagenen oder alle Einwohner Jerusalems? (Lk 13,4)
der Blindgeborene oder seine Eltern? (Joh 9,2)
Jesus wies jedes Mal dieses Denken zurück. Damit entkoppelte Jesus Krankheit von möglicherweise begangenen Sünden. Er zerschmetterte damit den Glauben des Tun-Ergehen-Zusammenhang. Leider ist vereinzelt dieses Denken noch heute bei einigen Christen anzutreffen. Sie bringen noch heute Krankheit und Sünde in Verbindung.5
Diese Entkoppelung von Sünde und Krankheit sollte daher auch in der Theologie angekommen sein, zumal schon das Buch Ijob erfahrenes Leid und Sünde entkoppelt hat.. Diese Trennung von Sünde und Leid gilt insbesondere für das Sakrament der Krankensalbung und den pastoralen Umgang mit Kranken.
Jesus segnete Kinder
Nach katholischer Lehre dürfen die Kinder erst ab dem Vernunftgebrauch das Sakrament der Krankensalbung empfangen. [CIC 1004] Dazu gibt es eine deutliche Parallel in den Evangelien:
Da brachte man Kinder zu ihm, damit er ihnen die Hände auflegte und für sie betete. Die Jünger aber wiesen die Leute zurecht. Doch Jesus sagte: Lasst die Kinder und hindert sie nicht, zu mir zu kommen! Denn Menschen wie ihnen gehört das Himmelreich. Dann legte er ihnen die Hände auf und zog von dort weiter. (Mt 19,13-15 // Mk10,13-16; Lk 18,15-17)
Heute weisen nicht die Jünger die Leute zurecht, sondern die im Amt befindlichen Nachfolger Jesu. Es sind hierzu die Worte Jesus in Erinnerung zu rufen: „Lasst die Kinder und hindert sie nicht, zu mir zu kommen! Denn Menschen wie ihnen gehört das Himmelreich.“
Jesus hat die Kinder entgegen dem Willen seiner Jünger durch die Auflegung seiner Hände gesegnet. Sie wollten etwas von dem Gnadenreichtum Jesu erhalten. Dabei ist nicht angegeben, dass eines der Kinder krank war oder sich sogar in Todesnähe befand. Um so mehr sollte kranken Kindern auf ihren Wunsch hin oder auf den Wunsch ihrer Eltern hin das Sakrament der Krankensalbung gespendet werden.
Als „Leib Christi“ [KKK 805] und damit „mit Christus eins“ [KKK795] sollte die Kirche so handeln, wie Jesus gehandelt hat. Sie sollte nicht die Fehler der Jünger fortsetzen, sondern sollte als „Mutter aller Glaubenden“ [KKK 181] und „Werkzeug der Erlösung aller“ [LG 9] die Kinder nicht ausschließen. Dem Handeln Jesu entsprechend würde die Kirche mit der Hineinnahme der Kinder in den Kreis derer, die als Kranke das Sakrament der Krankensalbung empfangen können, das „schon gegenwärtigen Reich Gottes“ [KKK 763] erfahrbar machen. Daher sollten CIC 1004 und alle weiteren Texte, die die Kinder ohne Vernunftgebrauch vom Empfang der Krankensalbung ausschließen, entsprechend abgeändert werden.
Jesus legte die Hände auf
Im Zusammenhang mit der „Krankensalbung“ – ehemals „Letzte Ölung“ – wird seit der frühen Kirche auf das vom Bischof geweihte Krankenöl geschaut. Es steht in Verbindung mit der Segensformel des Priesters im Mittelpunkt des Sakraments.
Es gibt jedoch keine Stelle in den Evangelien, in denen Jesus gesalbt hätte. Er wurde jedoch gesalbt, von der Sünderin (Lk 7,38; Joh 12,3). Er sollte nach seinem Tod gesalbt werden (Mk 16,1; Lk 24,1), doch da war er nicht mehr da. Er war auferstanden.
Jesus legte bei mehreren Heilungswundern den Kranken die Hände auf.
Jesus legte Kranken die Hände auf und heilte sie (Mk 6,5; Lk 4,40].
Jesus legte einem Blinden die Hände auf und heilte ihn (Mk 8,23.25).
Jesus legte der verkrümmten Frau die Hände auf und heilte sie: (Lk 13,13).
Das Auflegen der Hände ist nicht nur eine körperliche Zuwendung an den Kranken:
der Synagogenvorsteher bat Jesus um die Auflegung der Hände an seiner sterbenden Tochter (Mk 5,23).
Jesus legte Kindern die Hände auf und segnete sie (Mt 19,15, Mk 10,16).
Das Auflegen der Hände ist auch eine alte Segensgeste, wie schon Mose praktizierte:
Mose legte Josua die Hände auf und gab ihm Anweisungen (Num 27,23).
Die beide Ältesten legten Susanna die Hände auf den Kopf (Dan 13,34).
Auch die Apostel legten als Segensgeste mehreren Menschen die Hände auf:
Die Weihe der ersten 7 Diakone (Apg 1,1-7).
Petrus und Johannes firmten die Samariter (Apg 8,14-19).
Hananias segnete Saulus (Apg 9,17).
Die Weihe von Barnabas und Saulus (Apg, 13,1-3).
Paulus firmte 12 Bürger von Ephesus (Apg 19,1-7).
Paulus legte dem Vater des Publius die Hände auf und heilte ihn (Apg 28,2)
Das Auflegen der Hände besitzt als Segensgeste eine Jahrtausende alte Tradition, In den Evangelien und der Apg steht die Handauflegung in engem Zusammenhang mit Heilungen. Da Jesus und die Apostel es praktizierten, sollte dies bei jeder Krankensalbung, jedem Sterbesegen und jeder Aussegnung angewandt werden. Dabei kann den Anwesenden angeboten werden, dass sie dem Kranken, dem Sterbenden bzw. dem Verstorbenen als Segensgeste ebenso die Hände auflegen oder mit sonst einer Geste diesem alles Gute wünschen.6
Jesus und die Sündenvergebung
Neben den Wundertaten sind die Sündenvergebungen durch Jesus zu nennen. Diese sind:
Vergebung der Sünden eines Gelähmten (Mt 9,2)
Vergebung der Sünden eines Gelähmten (Mk 2,5 // Lk 5,20)
Vergebung der Sünden der Frau, die Jesus die Füße salbte (Lk 7,48)
Damit stehen 3 Sündenvergebungen durch Jesus 5 Heilungswunder Jesu gegenüber, die Jesus am Sabbat tätigte und damit gegen das Sabbatgebot verstieß. Daneben gibt es noch weitere Heilungswunder, die hier ungenannt sind.
Hinzu kommt eine Stelle, an der angedeutet wird, dass Jesus den Jüngern den Auftrag erteilte, Sünden zu vergeben:
Amen, ich sage euch: Alles, was ihr auf Erden binden werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein.(Mt 18,18)
Daneben lässt sich im weitesten Sinn das Verkünden des Evangeliums auch mit der Vergebung der Sünden zusammenbringen. Es ist eine gute Nachricht (Eu-angelium), wenn dem reuigen Sünder gesagt wird, dass seine Sünden vergeben sind.
Blickt man in das aktuell im Gebrauch befindliche Gotteslob – das Gesang- und Gebetsbuch der katholischen Kirche -, so gibt es darin zum „Sakrament der Buße und der Versöhnung“ 25 Seiten. Über die „Krankensalbung und weitere Feiern mit Kranken“ gibt es 4 Seiten. Damit hat die Sündenvergebung gegenüber der Krankensalbung ein deutliches Übergewicht. Nach den Evangelien legte Jesus jedoch ein großes Augenmerk auf Heilungswunder. Die Vergebung der Sünden erscheint daneben eher wie ein gelegentliches Beiwerk.
Fazit
Das Leben und Wirken Jesu ist vor allem durch körperliche Heilungen der Kranken gekennzeichnet „Vom Anfang der Verkündigung Jesu an steht die Krankensalbung im Zentrum seiner Botschaft. Jesus trug den Jüngern auf, Kranke mit Öl zu salben (vgl. Mk 6,13), damit sie zu neuen Lebenskräften kämen und in dieser Erneuerung und Wiedergeburt ihres Lebens von der Dynamik eines in seiner Vollendung noch ausstehenden Lebens erfasst würden. “ [Knobloch, 65]
Das Heilen von Kranken war nicht nur auf Jesus beschränkt. Er erhob darauf keinen exklusiven Anspruch, sondern beauftragte dazu auch seine Jünger. Die Evangelien geben Zeugnis, dass Jesus seine Jünger zu zwei Aufgaben aussandte: (Lk 9,2)
die Jünger sollten das Evangelium verkünden (Mk 16,15)
die Jünger sollten Kranke heilen (Mt 10,8)
Mit der Erfüllung dieser beiden Aufgaben sollten die Jünger das Wirken Jesu fortsetzen, da er nicht ewig bei den Menschen sein werde (Mt 26,11).
Jesus begnügte sich nicht damit, „die Kranken und Leidenden auf einen Ausgleich im Jenseits zu vertrösten, sondern er hilft ihnen, indem er sie von Krankheiten und Dämonen befreit. Er lässt sich auf die Nöte der Menschen ein und zeigt ihnen in ihrer Notsituation und Hilfsbedürftigkeit , dass allein Gott helfen kann.“ [Èekolj, 92]
Dass die Jünger nicht nur zu Jesu Lebzeiten diesen beiden Aufgaben – Verkündigung des Evangeliums und Heilung der Kranken – nachkamen, belegen die Erzählungen von den Heilungswunder durch Apostel:
Sie trieben viele Dämonen aus, salbten viele Kranke mit Öl und heilten sie. (Mk 6,7)
Sie trieben viele Dämonen aus und salbten viele Kranke mit Öl und heilten sie. (Mk 6,13)
Sie machten die Kranken gesund. (Lk 9,2)
Sie verkündeten das Evangelium und heilten überall. (Lk 9,6)
Die 72 Jünger berichteten, dass ihnen sogar die Dämonen untertan waren. (Lk 10,17)
Petrus heilte in Jerusalem einen Gelähmten. (Apg 3,1-11)