Der clevere Bauherr - Horst Ropertz - E-Book
SONDERANGEBOT

Der clevere Bauherr E-Book

Horst Ropertz

0,0
1,99 €
Niedrigster Preis in 30 Tagen: 3,99 €

oder
-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Steigende Zinsen, energetische Auflagen und teure Handwerker erschweren Hausbau und Immobilienkauf. Der Weg zum Eigenheim ist voller Fußangeln, vor allem für Bauherren - angefangen bei Grundstückskauf, Vermessung und Notarvertrag über Ärger mit Architekt, Bauträger oder Handwerker bis zur Wahl der Heizung und der Fenster. "Der clevere Bauherr" beantwortet die wichtigsten Fragen auf dem Weg zum Eigenheim kompetent, unterhaltsam und ohne Fachchinesisch in 33 Einzelgeschichten. Zu Wort kommen Experten von Bauherren-Schutzbund, Immobilienverband Deutschland, Verband Privater Bauherren, Stiftung Warentest, Verbraucherzentrale, Dekra Real Estate, Bundesverband Deutscher Baubiologen, Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und weitere Fachleute.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Inhaltsverzeichnis

Der clevere Bauherr

Horst Ropertz

Der clevere Bauherr

Fallstricke beim Bauen. Worauf Häuslebauer achten müssen

Impressum:

Titel: „Der clevere Bauherr. Fallstricke beim Bauen. Worauf Häuslebauer achten müssen.“

Erscheinungsjahr: 2020.

Inhaltlich Verantwortlicher:

Fachverlag ProJuris

Kai Althoetmar

Am Heiden Weyher 2

53902 Bad Münstereifel

Deutschland

Alle Texte: © Kai Althoetmar.

Titelfoto: © Forgemind ArchiMedia, CC BY 2.0.

Inhaltsverzeichnis:

I. Auf der Suche:

1. Ein Grundstück vom Herrn Pfarrer. Bauland findet man oft auf unkonventionellen Wegen.

2. Wenn das Grundwasser aufsteigt. Vor dem Kauf sollten Baugrundstücke gut untersucht werden.

3. Das kleine Einmaleins für Wohnungskäufer. Demografie vor Ort ist ein neues Kaufkriterium.

4. Fallstricke im Kleingedruckten. Beim Kauf vom Bauträger stecken viele Risiken im Vertrag.

5. Der Schein trügt oft. Vor dem Gebrauchtimmobilienkauf steht der Check der Bausubstanz an.

6. Schöner Schein und teure Fettnäpfchen. Home-Staging: Wie Agenturen Gebrauchtimmobilien zum Verkauf herausputzen.

7. Der Feind in meinem Haus. Wohngiften auf der Spur. Wenn Möbel und Baumaterialien krank machen.

8. Hammerharte Immobilienpreise. Wer bei Zwangsversteigerungen mitbietet, muss einige Regeln beachten.

9. Gekauft und besiegelt - Nachspiel folgt. Wenn der Notar Fehler macht.

II. Planen & Entscheiden:

10. Passform fürs Traumhaus. Bebauungspläne sind Gesetz, Ausnahmen selten. Wer den Plan ignoriert, dem drohen Bußgelder - oder Abriss.

11. Mit Lageplan und Grenzstein zur eigenen Scholle. Ohne Vermessung geht bei Hausbau und Grundstücksgeschäften gar nichts.

12. Den Hausbau richtig versichern. Wer baut, kommt nicht ohne Bauherrenversicherungen aus.

13. Darf es auch etwas teurer sein? Kostenvoranschläge sind nur selten auf den Cent verbindlich.

14. Wer bietet weniger? Suche Handwerker, biete schmales Budget: per Internetauktion zum Anstreicher, Maurer, Klempner.

15. Der Nachwuchs braucht viel Platz. Die Wohnung kindgerecht planen.

16. Das Konto wird mitsaniert. Neue Heizung, neue Fenster oder Dämmung: Die richtige Investition nach dem Gebrauchtimmobilienkauf.

17. Ökobilanz auf Pump. Wärmepumpen: Auch für Erd- oder Luftwärme braucht man Strom. Und der kann Kosten- und Umweltrechnung durcheinanderbringen.

18. Mit Meranti auf dem Holzweg. Beim Fensterbau sind heimische Hölzer für Umwelt und Klima die beste Wahl.

19. Ein grüner Hut fürs Dach. Dachbegrünungen sparen Energie und schaffen ein gutes Wohnklima - sind aber nicht billig.

20. Feuer und Flamme für Holz. Kaminöfen erleben ein Comeback – weil Holz beim Förster konkurrenzlos günstig ist.

21. Frische Brise fürs Konto. Steigende Strompreise geben Kleinwindanlagen Auftrieb - Noch fehlt der Rückenwind der Politik.

III. Beim Bau:

22. Mancher überschätzt sein Handwerkertalent. Wer beim Bauen selbst Hand anlegt, kann sich verzetteln, Qualitätsstandards nicht gewährleisten und spart dabei längst nicht immer Geld.

23. Und wer bezahlt das jetzt? Für Kostensteigerungen beim Hausbau haftet der Architekt nur selten.

24. Wenn der Baumeister Ärger macht. Die Kündigung eines Architektenvertrages kann teuer werden.

25. Pfusch am Bau kommt teuer zu stehen. Gegen Planungs- und Ausführungsmängel können Bauherren sich schützen.

26. Wenn der Experte befangen ist. Nicht alle Bausachverständigen sind wirklich unabhängig.

27. Mit ein paar Klicks zum Anwalt. Rechtsberatung via Internet kann bei einfachen Problemen die günstigste und schnellste Lösung sein, birgt aber Tücken.

IV. Nach dem Einzug:

28. Nicht gut Kirschen essen. Wenn Bäume im Garten für Zoff sorgen.

29. Genervt von Nachbars Tierhaltung. Frösche, Hähne & Kaninchen: Welche Tiere im Garten erlaubt sind.

30. Vom Sturm gefällte Bäume können teuer werden. Gegen Herbststürme sollten Hauseigentümer sich mit Kontrollen wappnen.

31. Eigentum verpflichtet - zum Streuen und Fegen. Verstöße gegen den Winterdienst können teuer werden.

32. Miteigentümer haben Vetorecht. Wintergarten, Verglasung, Schilfmatten. Den Balkon umzugestalten, ist fast immer verboten

33. Einbrecher haben keine Ferien. Wie man sich vor ungebeten Besuchern schützt.

I. Auf der Suche

1. Ein Grundstück vom Herrn Pfarrer

Bauland findet man oft auf unkonventionellen Wegen.

Wie kommt der Bauherr zum Baugrundstück? Zeitungsinserate, Immobilienportale im Internet, Makler, Aushänge von Banken, die Visite im Neubaugebiet, Zwangsversteigerungen – das sind die gängigen Wege. Die besten Schnäppchen und schönsten Perlen finden sich aber oft anderswo oder gehen unter der Hand weg. So haben auch Kirchen, Kommunen und Stiftungen Grundstücke abzugeben. Auch manche Architekten haben für Kunden Bauland an der Angel.

Kirchen und Stiftungen, teils auch Kommunen geben ihr Land gerne per Erbpacht ab. Der Bauherr pachtet den Grund mit Erbrecht üblicherweise für 75 oder 99 Jahre. Er zahlt einen monatlichen Zins auf den Grundstückswert. Manchmal werden die Erbbauzinsen auch als Einmalzahlung vorausbezahlt. Am Ende fällt das Grundstück samt Haus an den Erbbaurechtgeber zurück, der Erbbauberechtigte erhält eine Vergütung für den Gebäudewert. Vorteil des Geschäfts: Der Bauherr braucht weniger Kapital, weil der Grundstückskauf entfällt.

Nach Kirchengrund kann man bei der Pfarre oder beim Bistum fragen, nach kommunalem Bauland im Rathaus. Einige Kommunen führen auch Listen über private Grundstücke, die zum Verkauf stehen. Ein Anruf beim Liegenschaftsamt klärt das. Dort erfährt man auch den ortsüblichen Quadratmeterpreis.

Auch Landwirte, denen die Gemeinde Acker- zu Bauland erklärt hat, versilbern ihr Land – einige gerne, andere, weil sie die Erschließungskosten nicht stemmen können. Ebenso kann es lohnen, sich unter Bekannten umzuhören. Vor allem Erbengemeinschaften neigen dazu, geerbten Grund zu Geld zu machen.

Der direkte Weg ist die Vor-Ort-Recherche: sich auf eigene Faust umschauen und gezielt unter Anwohnern nachfragen. In Neubaugebieten gibt es hier und da brachliegende Grundstücke, in Bestandsgebieten Baulücken. Informationen über den Eigentümer hat das Katasteramt. Auf dem Dorf findet sich auch manche grüne Wiese, auf der ein Schild für den Verkauf als Bauland wirbt.

Vor- und Nachteile jeder Grundstückslage sind schnell geklärt: Aussicht und Umgebung, Verkehrsanbindung, Lärmquellen, Gefahrenquellen für Kinder wie Straßen, Gleise oder Tümpel. Auch die Infrastruktur von Arzt über Schule bis zu Geschäften erschließt sich durch eine Besichtigungstour und Gespräche mit Einheimischen.

Oft haben Grundstücke einen Haken, den Laien nicht sehen. Beispiel Baugrundprobleme. So kann Grundwasser drücken. "Dabei kann es sich um aufstauendes Sickerwasser oder auch einen hohen Grundwasserspiegel handeln", informiert der Verband Privater Bauherren (VPB).

Auch das Erdreich kann Probleme machen. In Städten erschließen die Rathäuser gerne alte Industriebrachen als Wohngebiete. Ist der Boden durch Schwermetalle oder andere Gifte verseucht, muss er saniert und ausgetauscht, der Aushub entsorgt werden. "Weil solche Fälle in der Regel auch nicht vertraglich geregelt sind oder eine Garantie für einen altlastenfreien Baugrund ausgeschlossen ist, bleiben auch hier die – teils enormen – Mehrkosten wieder am Bauherrn hängen", so der VPB.

2. Wenn das Grundwasser aufsteigt

Vor dem Kauf sollten Baugrundstücke gut untersucht werden.

Wenn der Winter sich verabschiedet, stehen viele Häuslebauer in den Startlöchern. Nach der Vermessung geht es im Frühjahr mit dem Erdaushub los. Für Bauherren stellt sich da schon die erste bange Frage: Was fördert der Bagger zutage? Wie ist der Baugrund beschaffen? Verkaufsexposés enthalten oft nur dürre Angaben zum Zustand des Grundstücks. Makler geben die Angaben des Verkäufers wieder und haben ihre eigene blumige und beschönigende Sprache.

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Bauherren in einem ersten Planungsschritt zu einer Untersuchung des Baugrunds. Nur so seien die Baukosten seriös kalkulierbar. "Solange wir nicht wissen, welchen Baugrund wir haben, solange wissen wir auch nicht, wie wir das Haus gründen und konstruieren müssen und was dies letzten Endes kostet", erklärt der Bremer VPB-Sachverständige Ulrich Schiffer.

Aufschluss kann die Bohrung mit einer hohlen Sonde geben. Dabei wird ein Bohrkern entnommen, der das Bodenprofil mit allen Erdschichten zeigt. "Dieser Bohrkern", so Schiffer, "erlaubt Rückschlüsse auf die Tragfähigkeit des Bodens und auch auf die Wasserverhältnisse unter Tage." Die Kosten der Bohrung betragen 500 bis 1.000 Euro. Ohne die Untersuchung kann der Bauherr vom Grundwasser böse überrascht werden. Schiffer: "Bei hohem Grundwasserstand etwa planen wir eine 'Weiße Wanne', deren wasserdichter Beton das Haus gegen Grundwasser sichert."

Ein weiteres Risiko ist eine mögliche Verseuchung des Bodens. VPB-Berater Schiffer rät daher: "Gar nicht kaufen sollten angehende Bauherren Grundstücke mit Geschichte." Dazu zählten zum Beispiel alte Gewerbebrachen. "Flächen, auf denen früher ein Dachpappenbetrieb oder ein Galvanounternehmen stand, sollte niemand kaufen." Auch alte Ziegelkuhlen seien kein guter Baugrund, denn die wurden nach dem Krieg oft mit Hausmüll verfüllt. Grünes Licht könne man dagegen meist für ehemalige landwirtschaftliche Flächen geben.

Ein Extremfall sind ehemaligen Mülldeponien. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) berichtet von einem Beispiel, dass auf einer früheren Deponie gebaut wurde und zwanzig Jahre später Setzrisse in den Häusern entstanden, weil Deponiegas austrat. Das Risiko versuchten Erdreichs tritt vor allem in Ballungsgebieten und in Ostdeutschland auf. Riskant, so der IVD, seien auch Gelände, wo früher eine Tankstelle, eine Reinigungsfirma oder ein Industriebetrieb war. Im Extremfall wurde dort Sondermüll gelagert. Dann helfen nur Sanierung und Austausch des Erdreichs. Ordnen die Behörden an, das Grundstück zu sanieren, zahlt der aktuelle Eigentümer. Die Kosten können schnell den Grundstückskaufpreis übersteigen. Kaufwillige sollte daher vorab bei der Kommune nach einem Altlastenverzeichnis fragen. Alternativ hilft ein Blick ins Grundbuch, ob Handwerks- oder Industriefirmen Vorbesitzer waren.

Der VPB rät Käufern sich mit einem Passus im Notarvertrag abzusichern, dass dem Verkäufer keine Altlasten bekannt seien. Ein sicherer Modus wäre eine Baugrunduntersuchung, die Grundstückseigentümer und Kaufinteressent gemeinsam veranlassen. Sperrt sich der Verkäufer vor dem Gang zum Notar partout gegen eine Bodenuntersuchung, ist Misstrauen angesagt. Weist der Baugrund bei einer Untersuchung Mängel auf, sollte über einen Preisnachlass verhandelt werden.

Erfährt der Käufer zu spät von Baulandmängeln, hilft oft nur noch der Gang zum Kadi. Wichtig ist, ob arglistige Täuschung vorliegt. Oder hat der Verkäufer den Mangel wirklich nicht gekannt? Für versteckte Mängel kann im Vertrag eine Haftung ausgeschlossen werden. Bei arglistiger Täuschung aber kann der Käufer den Vertrag anfechten - etwa wenn der Verkäufer ihm bekannte Mängel oder konkrete Anhaltspunkte verschwiegen hat. Der Verkäufer macht sich dann schadenersatzpflichtig.

3. Das kleine Einmaleins für Wohnungskäufer

Demografie vor Ort ist ein neues Kaufkriterium.

Während in regelmäßigen Schüben die Angst um den Euro umgeht, sind die Zinsen im Tal und die Banken werben mit günstigen Baufinanzierungen. Viele, die inflationssicher Geld anlegen oder die Mietwohnung hinter sich lassen wollen, spielen mit dem Gedanken, eine Immobilie zu kaufen. Wer kein Geld versenken will, braucht Orientierung.

Entscheidende Kriterien bei der Objektwahl sind Zustand und Lage der Immobilie und ob sie vermietet oder selbst genutzt werden soll. „Lage, Lage, Lage!“, heißt seit Käufergenerationen das Mantra am Markt. „Das stimmt auch nach wie vor“, sagt Andreas Holtfrerich, Leiter des Regionalbüros Münster im Verband Privater Bauherren (VPB). „Allerdings geht es dabei in Zukunft nicht mehr nur um den Vergleich von Orten, etwa im Zentrum einer Universitätsstadt wie Münster oder in einem Dorf in der Uckermark, sondern um Innenstadt- und Randlagen.“ Auch in den bislang teuren Speckgürteln attraktiver Städte stünden mancherorts zunehmend Häuser leer. „Die Nachfrage fehlt“, so Holtfrerich, „folglich sinken dort auch die Preise“. Das werde sich wegen der demografischen Entwicklung noch verschärfen. „Wer heute dort zu teuer kauft, der sitzt morgen vielleicht auf einer unverkäuflichen und nicht vermietbaren Immobilie.“ Deren Finanzierung und Unterhalt kann zu einem Fass ohne Boden werden.

Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes IVD, sieht ebenfalls die demografische Entwicklung als Mega-Kriterium: „Die Chance der Vermietung steigt, je größer das Bevölkerungswachstum ist.“ Zudem sei es in einer Region mit alternder Bevölkerung günstiger, eine kleine Wohnung im Erdgeschoss zu erwerben. Wo viele 25- bis 40-Jährige lebten, seien dagegen Drei- bis Vierzimmerwohnungen gefragt, durchaus auch solche in oberen Stockwerken. Zunehmend ungern entbehrt würden Balkone.

Schick sieht für Kapitalanleger an erster Stelle die Frage der Vermietbarkeit. „Lage, Zuschnitt und Ausstattung müssen den Anforderungen möglichst vieler potenzieller Mieter entsprechen, sonst steht die jeweilige Mietwohnung womöglich über einen längeren Zeitraum leer“, so Schick. Eine Anforderung sei gute Erreichbarkeit, sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Unter guter Infrastruktur verstehe jeder etwas anderes. „Ältere Menschen beispielsweise sind sehr an der Nähe zu Ärzten und medizinischen Versorgungseinrichtungen interessiert“, so Schick, während junge Leute attraktive Freizeitstätten bevorzugten und junge Familien Wert auf möglichst fußläufig erreichbare Schulen und Kindergärten legten.

Der VPB rät vor dem Kauf dazu, einen unabhängigen Sachverständigen das Objekt begutachten zu lassen, auch mit Blick auf Reparaturkosten und Nachrüstpflichten. Sich auf die Aussagen und Musterrechnungen in Exposés zu verlassen, reiche nicht. Makler und Vertriebsleute haben ihre eigene schönfärberische Sprache und sind am zügigen Besitzerwechsel interessiert.

Ein Hauskauf für den langfristigen Eigenbedarf lohnt sich laut VPB fast immer, zumal die Zinsen derzeit niedrig sind. Doch Vorsicht beim Preis: „Gerade private Hauskäufer sollten sich keinesfalls auf Preiskriege einlassen“, warnt Diplom-Ingenieur Holtfrerich. Das Haus müsse in der Anschaffung wie im Unterhalt bezahlbar sein und zur Familie passen – jetzt und in Zukunft. Andernfalls drohen Desaster wie zu Beginn der Finanzkrise am Immobilienmarkt der USA oder Spaniens. Dort erwarben ganze Heerscharen, die sich dies letztlich nicht leisten konnten, dank niedriger Leitzinsen überteuerte Immobilien, die nach Ende der Hausse unter den Hammer kamen.

4. Fallstricke im Kleingedruckten

Beim Kauf vom Bauträger stecken viele Risiken im Vertrag.

Ein Haus vom Bauträger - das klingt zwar nach Haus von der Stange, ist aber bequem, muss sich der künftige Eigenheimbesitzer doch um viel weniger kümmern als beim Bauen mit Architekt oder Generalunernehmer. Bei Bauträgerverträgen errichtet eine Firma zum Festpreis eine schlüsselfertige Immobilie. Doch das birgt Risiken, warnt der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Beim Bauträgervertrag ist der Häuslebauer kein Bauherr, sondern Erwerber. Grund und Boden gehören dem Bauträger. Der tritt als Bauherr auf und verkauft das Grundstück mit einer Bauverpflichtung über ein Einfamilienhaus, eine Neubaueigentumswohnung oder eine sanierte Altbauwohnung. "Erwerber werden beim Bauträgermodell erst spät zu Eigentümern einer Immobilie, obwohl sie schon früh Zahlungen leisten", erklärt BSB-Vertrauensanwältin Elke Heera. "Sicherheiten sind unzureichend, Rechte des Verbrauchers eingeschränkt."

Verbraucher sollten sich daher das Eigentum des Bauträgers am Grundstück und die Baugenehmigung nachweisen lassen, nach Vertragsschluss die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Oft werde Zeitdruck auf den Kaufinteressenten ausgeübt. "Die Erweber können so nicht ausreichend das aus fünfzig und mehr Seiten bestehende Vertragswerk prüfen und beurkunden vorschnell, weil sie meinen, der vom Bauträger beauftragte Notar werde ihre Interessen schon ausreichend mit vertreten", so Elke Heera. Diese Ansicht sei naiv. "Notare beurkunden den Willen der Parteien - eine unabhängige Verbraucherberatung können sie nicht leisten."

Fehlerhafte Angaben, unzulässige Klauseln, garniert mit Termindruck und Beurkundung im Hauruck-Stil - für den Erwerber kann der notarielle Bauträgervertrag zum toxischen Papier werden. Verbraucherschützer schlagen schon seit Jahren Alarm, weil von Notaren beurkundete Bauträgerverträge Erwerber zuweilen krass benachteiligen.

Häufig müssen Käufer die Schlussrate vor Fälligkeit auf ein Notaranderkonto einzahlen oder gegen Vorlage einer Bankbürgschaft vorfällig direkt an den Bauträger zahlen. So verlieren sie das Druckmittel, damit der Bauträger Mängel beseitigt. In anderen Klauseln heißt es, der Käufer werde erst ins Grundbuch eingetragen, wenn die letzte Rate gezahlt sei. Unwirksam, urteilte der Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 420/00).

Das besondere Risiko eines Bauträgervertrags bestehe für Erwerber darin, "dass sie in der Regel den Kaufpreis nicht erst nach mängelfreier Fertigstellung des Hauses und Eigentumsumschreibung zahlen", erklärt Bernhard-Dietrich Breloer, ebenfalls BSB-Vertrauensanwalt. Stattdessen seien Erwerber gehalten, während der Bauphase Abschläge zu zahlen. Nicht selten solle direkt aufs Geschäftskonto des Bauträgers überwiesen werden. "Bei einer Firmeninsolvenz kann das Geld unwiederbringlich weg sein, ohne dass Eigentum erworben wurde", warnt Breloer.

Verbraucher sollten nur nach tatsächlichem Baufortschritt zahlen, und dies möglichst auf ein Notaranderkonto oder das Konto der den Bauträger finanzierenden Bank. Baubeginn, Fertigstellungstermin und Sonderwünsche sollten vertraglich fixiert werden, für Bauzeitüberschreitung ist eine Vertragsstrafe zu vereinbaren. Bauträgerkunden sollten sich nicht scheuen, den Vertragsentwurf einem zweiten Notar oder einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen. Die Ausgaben von einigen Hundert Euro dürften gut investiert sein.

5. Der Schein trügt oft

Vor dem Gebrauchtimmobilienkauf steht der Check der Bausubstanz an.

Wochenends sind sie viel unterwegs: Makler mit jungen Paaren im Schlepptau. "Oma ihr klein Häuschen" ist oft ab 100.000 Euro oder - je nach Region - gar darunter zu haben. Gut in Schuss ist es selten. Das Problem: Verkaufsexposés enthalten nur dürre Infos. Makler geben Verkäuferangaben wieder und haben ihre eigene Sprache. "Ideal für Handwerker" heißt "Bruchbude".

Wer ein Haus aus zweiter Hand sucht, braucht ein gutes Auge. Denn verdeckte Mängel ziehen horrende Instandsetzungskosten nach sich. Die Schäden im Fachwerkhaus sind andere als im Massivbau. 1970er Jahre-Objekte sind oft mit Wohngiften belastet, sei es durch Holzschutzmittel oder asbesthaltige PVC-Böden. Nach einer Dekra-Studie wiesen 28 Prozent der untersuchten Wohnimmobilien einen Instandhaltungsstau auf.

"Kaufinteressenten sollten sich in jedem Fall von einem Profi bei der Ortsbesichtigung begleiten und beraten lassen", rät Siegfried Seifert von der Dekra Real Estate Expertise. Profis schätzen, was "aufgrund vorhandenem Instandhaltungsstau und von zukünftigen notwendigen Maßnahmen in den nächsten Jahren auf den potentiellen Käufer zukommt". Experten sind: Bausachverständige, Bauingenieure, Architekten, für Einzelgewerke auch Handwerker. Vorsicht bei "freien Sachverständigen". Anders als bei "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" ist ihre Bezeichnung nicht geschützt, behördliche Zulassung nicht nötig.

Laut Honorarordnung für Architekten und Ingenieure liegt der Stundensatz bei etwa 90 Euro netto, ein Gutachten mit Sanierungsplan bei 900 bis 1.400 Euro. Ein übersehener Schaden kostet schnell 20.000 Euro.

Verkaufsexposés enthalten oft nur dürre Angaben zum Zustand des Hauses. Makler geben die Angaben des Verkäufers wieder und haben ihre eigene Sprache. Mängel werden oft blumig beschönigt. Geld für die Sanierung muss in jedem Fall eingeplant werden. Wer eine Eigentumswohnung sucht, dem rät Stiftung Warentest darauf zu achten, "dass die Instandhaltungsrücklage für nötige Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum reicht". Sonst drohen hohe Sonderumlagen.

6. Schöner Schein und teure Fettnäpfchen

Home-Staging: Wie Agenturen Gebrauchtimmobilien zum Verkauf herausputzen.

---ENDE DER LESEPROBE---