Tödliche Souvenirs. Nepp & Risiken auf Reisen - Horst Ropertz - E-Book
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Tödliche Souvenirs. Nepp & Risiken auf Reisen E-Book

Horst Ropertz

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Beschreibung

Umsonst um die Welt fliegen? Wie geht das? Was steckt hinter den Türkei-Billigtouren per Bus durch Kappadokien und Nordzypern zum Pauschalpreis von 149 Euro? In welchen Ländern lauern welche Zoll- und Touristenfallen? Welche Gefahren drohen Naturreisenden in Europa durch wilde Tiere - von Aspisviper bis Braunbär? Und darf ich aus dem Urlaub raubkopierte DVDs mitbringen? "Tödliche Souvenirs. Nepp & Risiken auf Reisen" schildert Touristenfallen und Gefahren im Ausland wie auch Verbraucherrechte von Urlaubern kompetent, unterhaltsam und ohne juristisches Fachchinesisch. Zu Wort kommen Experten von Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest und Automobilverbänden, von Zoll und Polizei, Versicherer und Anlageschützer, Profis der Reisebranche und andere Fachleute.

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Inhaltsverzeichnis

Tödliche Souvenirs

Horst Ropertz

Tödliche Souvenirs

Nepp & Risiken auf Reisen

Impressum:

Titel des Buches: „Tödliche Souvenirs. Nepp & Risiken auf Reisen“.

Erscheinungsjahr: 2019.

Inhaltlich Verantwortlich:

Fachverlag ProJuris

Kai Althoetmar

Am Heiden Weyher 2

53902 Bad Münstereifel

Deutschland

Text: © Kai Althoetmar.

Titelfoto: Bus in der Wüste. Foto: Nico Kaiser, CC BY 2.0.

Verlag und Autor folgen der bis 1996 allgemeingültigen und bewährten deutschen Rechtschreibung.

Umsonst um die Welt fliegen

Wie Flugreisende bei Flugüberbuchungen Kasse machen können

Für die Airlines ist es ein Geschäft: mehr Tickets verkaufen, als es Plätze im Flieger gibt. Meist geht das gut, weil erfahrungsgemäß einige Passagiere die Maschine sausen lassen. Manchmal geht die Rechnung aber nicht auf - und ein paar gebuchte Gäste müssen am Flughafen zurückbleiben. Die Fluggesellschaften zahlen dann Entschädigungen: Bargeld oder Fluggutscheine. Wer Zeit hat und es geschickt anstellt, kann kräftig Kasse machen.

Bombay, International Airport. Es ist Mittwoch, 22.30 Uhr. Die indischen Mitarbeiter am Check-in-Schalter der Air France müssen kapitulieren: Der Nachtflug AF 135 nach Paris ist hoffnungslos überbucht. Es werden Freiwillige gesucht, die von ihrem gebuchten Platz zurücktreten. Zehn Kandidaten sind kurzentschlossen: vier deutsche Traveller, ein holländischer Beamter, eine fünfköpfige indische Familie. Die Prämie: 370 Euro oder ein Air France-Fluggutschein über 700 Euro pro Person, dazu Unterkunft im Hotel mit Verpflegung, bis der nächste Flieger geht. Das soll morgen sein - aber über Delhi.

Aber noch ist nichts entschieden. Erst um Mitternacht steht fest, wie viele Freiwillige definitiv gebraucht werden. Bis dahin warten die Sitzenbleiber im Airportcafé, gut versorgt mit Snackgutscheinen. 23.00 Uhr. Ein Air France-Mitarbeiter bringt die ersten Gutscheine - allein fürs Bereithalten: Wahlweise über 75 Euro bar oder über einen Flugvoucher im Wert von 115 Euro, pro Kopf. Mitternacht ist alles klar: Alle zehn müssen ins Hotel. Es gab nicht genug „no shows“ - gebuchte Passagiere, die nicht am Schalter aufgekreuzt sind. Ein Bus fährt die Freiwilligen um zwei Uhr nachts zurück in die Stadt. Am nächsten Morgen liegen die restlichen Voucher an der Rezeption: Nochmals 300 Euro Bargutschein oder Freiflug für 600 Euro. Mittags holt ein Bus die Gruppe ab. Von Bombay geht es mit Air India nach Delhi, von dort startet abends eine Air France-Maschine nach Paris. Aber auch die wird total überbucht sein. Die zehn Meilensammler opfern sich feixend noch mal, und noch mal, und noch mal - alles in allem vier Tage lang.

Warten auf Godot... Am fünften Tag werden sie en bloc nach Paris abgeschoben, obwohl noch immer Freiwillige gesucht werden. „In Indien lernt man ja Gelassenheit. Aber noch länger hätte ich das nicht mitgemacht“, resümiert die Grafikerin Kerstin Koller aus Bad Münstereifel. Wer wie sie die Fluggutscheine gewählt hat, kann jetzt für 2.800 Euro mit Air France um die Welt düsen. Oder päppelt statt des Meilen- das Girokonto. Die indische Familie aus Paris streicht mit der Warterei zwischen Airport und Fünfsternehotel fast 7.500 Euro ein. Viel Geld für gepflegtes Nichtstun im Luxushotel und verlängertes Sightseeing in Delhi - für die Fluggesellschaft unterm Strich aber noch ein Geschäft.

Alle Airlines versuchen ihre Maschinen optimal auszulasten und verhökern auf Linienflügen mehr Tickets, als der Flieger Plätze hat. Wie viele - das ermitteln komplizierte Computerprognosen, in die Faktoren wie Jahreszeit, Ferien, Messen oder Vorjahresstatistiken einfließen. Anders als bei Lotsenstreiks oder Schneesturm sind die Airlines an den Überbuchungen aber selbst schuld und müssen Passagiere entschädigen. Das gilt auch für Charterflüge.

Sinn ergeben die Überbuchungen trotz allen Tohuwabohus, denn: Viele Geschäftsleute buchen ihre Flüge vorsichtshalber mehrfach, andere Passagiere erscheinen nicht, verpassen zum Beispiel den Flieger.

Wenn Fluggäste, die gebucht haben, nicht abheben können, ist das den Airlines peinlich, vor allem wenn sich nicht genug Freiwillige finden. Dann gilt das Prinzip: Den letzten (Eincheckenden) beißen die Hunde. Für einen Arzt oder Anwalt, der ein paar Tage seine Praxis dichtmachen muß, weil er am Airport festsitzt, ist das schnell eine kleine Katastrophe, die Kompensationen dann nur lächerlich. Allerdings kann er Schadensersatz einklagen. Rentner, Studenten, Arbeitslose hingegen können sich das „denied boarding“, den „verwehrten Flug“, eher leisten.

In den USA ist das Spekulieren auf überbuchte Flüge fast Volkssport. Profis, sogenannte „bumpees“, erfragen bei Reisebüros überbuchte Flüge, buchen die am Tag vor dem Abflug und lassen sich gegen Cash oder Gratisflüge am Flughafen wieder von der Passagierliste streichen. Um den Wert des Fluggutscheins wird dann am Gate noch munter gefeilscht. In Europa sind die Check-in-Schalter noch keine Basarstände. Hier sind die Barkompensationen gesetzlich EU-weit geregelt. Wovon die Bombay-Flieger noch nicht profitiert hatten: Inzwischen sind die Kompensationen gestiegen. 250 Euro Cash-Entschädigung sind derzeit das Minimum, wenn die Maschine überbucht ist und man nicht binnen zwei Stunden mit einer anderen wegkommt. Auf der Langstrecke sind in dem Fall mindestens 600 Euro fällig. Beträgt die Flugdistanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer, sind mindestens 400 Euro als Entschädigung zu zahlen.

Einige Fluggesellschaften zahlen mehr, und bei den Kompensationen per Gutschein gibt es auch Unterschiede. Reisende, die Opfer einer Überbuchung oder Annullierung sind, erhalten zusätzlich zur Geldentschädigung Betreuungsleistungen, teilt der Internetinformationsdienst Airpassengerrights.eu mit. „Das Recht auf Betreuungsleistungen gilt auch für die Passagiere, die von langen Verspätungen betroffen sind. Der Anspruch auf Unterstützungsleistungen ist abhängig von der Dauer der Verspätung und der Entfernung des Fluges und reicht von mindestens zwei Stunden für Kurzstreckenflüge bis hin zu mindestens vier Stunden für längere Flüge.“

Der Anspruch auf kostenlose Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft umfaßt: Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, Hotelunterbringung, falls ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist, Transport zwischen Hotel und Flughafen, zwei unentgeltliche Telefongespräche oder zwei Telexe oder zwei Telefaxe oder zwei E-Mails. Pech nur: Es gibt meist keinen Unterschied zwischen Ecoklasse und Business Class. Die freiwillig über Bord gegangenen Passagiere des AF-Fluges 135 von Bombay nach Paris läßt das kalt. Die Gutscheinjäger schwören auf Indien und die Air France. Ihre Gleichung: Ein Indien-Ticket kaufen, vier Übersee-Tickets geschenkt bekommen.

Ein Virus als tödliches Souvenir

Ohne medizinische Vorsorge kann eine Tropenreise tragisch enden. Das Internet leistet Aufklärung

Die Warnmeldungen des Düsseldorfer Centrums für Reisemedizin (CRM) lesen sich wie ein Horrorkatalog. Im norditalienischen Treviso erkrankten neun junge Leute an Hirnhautentzündung und Blutvergiftung, verursacht durch Meningokokken, drei starben. In Kenia erlag eine Holländerin nach einem Fledermausbiß der Tollwut, in Bolivien grassiert Denguefieber, in Angola die Schlafkrankheit, in Uganda Ebola.

Wer zum Fernurlaub aufbricht, sollte sich gut über Gesundheitsrisiken informieren. Thomas Löscher, Direktor des Tropeninstituts an der Uni München, bekommt die Fälle mit. „Gerade erst ist eine Frau, die in Kenia war, tot in ihrer Münchener Wohnung aufgefunden worden“, berichtet der Professor. „Die Obduktion ergab: Malaria.“ Die Urlauberin war ohne Prophylaxe gereist. Malaria wird von Anopheles-Mücken übertragen. Ihre schwerste Form, die Malaria tropica, hat eine Inkubationszeit von mindestens einer Woche und kann zu Koma, Schock und Nierenversagen führen - und damit zum Tod. Impfungen gibt es nicht, doch man kann das Risiko mindern: durch Mückenschutz in der Nacht und Dämmerung, helle, geschlossene Kleidung, Moskitonetz, Anti-Mücken-Mittel und Chemoprophylaxe. „Malaria wird häufig unterschätzt“, sagt Löscher. Sogar in exotischen Ländern. „Die Leute fahren zehnmal hin, und irgendwann betreiben sie keine Prävention mehr.“

Impfmuffel seien die Deutschen zwar nicht, und das Bewußtsein für Tropenkrankheiten habe sich gebessert. Jedoch: „Vierzig bis fünfzig Prozent der Fernreisenden sind nicht optimal geschützt, zehn bis zwanzig Prozent fahren ohne Schutz los.“ Gisela Hartmann-Kötting vom CRM sekundiert: „Oft wird vergessen, daß sich Risiken verändern.“ Hinzu komme, daß heute mehr Ältere reisen, und die sind in aller Regel anfälliger. Tropenmediziner Löscher fordert: „Die Reiseunternehmen sollten besser auf die Risiken hinweisen. Ein Land mit Dengue darf nicht wie Teneriffa verkauft werden.“

Oft trügt ein Schein von Sicherheit: Das Noro-Virus kann auf jeder Kreuzfahrt zuschlagen, die Luxushotel-Eilande Reunion, Mauritius und Seychellen litten zeitweilig unter dem Virus-Fieber Chikungunya, das, von Stechmücken übertragen, ähnlich wie Dengue-Fieber starke Gelenkschmerzen auslösen kann. Eine Epidemie auf Reunion forderte Dutzende Tote, darunter vor allem Alte und Kinder, die meist aufgrund von Komplikationen wie Hirnhautentzündung starben. Zuletzt machte in Brasilien das Zika-Virus Schlagzeilen, das im Verdacht steht, bei Ungeborenen im Bauch der Mutter Fehlbildungen auszulösen.

Medizinische Unterrichtung gibt es zuhauf. Anlaufstellen für tropenmedizinische Informationen sind Gesundheitsämter, Ärzte mit reisemedizinischer Fortbildung und Apotheken. Die beste Expertise findet sich bei Fachinstituten. Heraus ragt das Reisemedizinische Zentrum am Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin mit der Website bnitm.de. Gebührenfrei ist ein Länderlexikon (Reiter: „Reisen & Impfen“, dort „Länderinformationen“), das sich u.a. Hygienesituation, Infektionskrankheiten, Gefahren durch Tiere, Klima und Umweltsituation widmet.

Weitere Informationsquellen: Die Internetseite rki.de des auf Infektionskrankheiten spezialisierten Robert-Koch-Instituts, wo man Impfhinweise findet. Länderinfos, Impftips und Fachpublikationen steuert die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) im Web bei.

Kostenlose Orientierung gibt auch das Auswärtigen Amtes im Netz (auswaertiges-amt.de, Reiter: „Sicher Reisen“, dann „Reisen und Gesundheit“; sowie länderspezifisch: Reiter: „Service“, dann „Länderinformationen“, dann „Reise- und Sicherheitshinweise“). Aktuelle medizinische Hinweise zu Reisezielen bieten die Länderinformationen des Auswärtigen Amtes, die auch über Sicherheit und politische Lage informieren. Egal, welche Quelle man nutzt: Internetseiten und Gesundheitsbriefe ersetzen nicht den Besuch beim Arzt. „Unsere Empfehlungen bereiten das Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt vor, sie ersetzen es aber nicht“, teilt das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin mit. Das gilt erst recht für Kranke, Kinder und Ältere, die in die Tropen reisen. Mittlerweile erstatten auch viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten von Impfungen für private Fernreisen zumindest teilweise.

Ferienende mit Scherbengericht

Antiquitäten, Alkohol, Nacktbaden - juristische Fallstricke im Urlaubsland

Daß Drogenfunde beim Zoll Gefängnis nach sich ziehen, weiß jeder. Daß man den „Playboy“ nicht ins streng islamische Saudi-Arabien einführen sollte, liegt auch nahe. Weniger bekannt ist, daß zum Beispiel die Ausfuhr antiker Scherben und Steine aus der Türkei ein Scherbengericht mit mehrjährigen Haftstrafen zur Folge haben kann. Kaum anders Griechenland. Wer sich für Omas Vitrine ein Stückchen Akropolis in die Tasche steckt und erwischt wird, lernt die Gastlichkeit griechischer Gefängnisse kennen. Länder wie Ägypten oder Rußland schützen ihr Kulturgut mit ähnlich harten Strafkatalogen. Antiquitäten und Kunst aus der Zeit vor 1945 dürfen nicht aus Putins Reich exportiert werden. Vor allem auf Ikonen haben Zöllner ein Auge. Selbst alte Geldscheine oder Sowjetmedaillen vom Flohmarkt fallen darunter.

Alte Münzen auf dem Basar gekauft, öffentlich Alkohol getrunken, am Strand „oben ohne“ gesonnt - das alles kann Urlaubern im Ausland juristische Souvenirs bescheren, die sie nicht vergessen. Andere Länder, andere Sitten: Auf vieles, was in Mitteleuropa als legal oder normal gilt, stehen anderswo Geld- und Haftstrafen.

Was nackte Haut zum Beispiel anbelangt, sind nicht alle Länder so freizügig wie ein Ostsee-FKK-Strand. In Brasilien gelten „Oben-ohne-Baden“ und das Umkleiden in der Öffentlichkeit als Erregung öffentlichen Ärgernisses - beides kann zur Festnahme führen. In Südafrika wiederum ist Nacktbaden strafbar. Im Emirat Katar, Gastgeberland der Fußball-WM 2022, ist selbst der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit - dazu zählen Küssen und Umarmungen, aber nicht Händchenhalten - verboten. Nichteheliche Schwangerschaften werden bei Anzeige strafrechtlich verfolgt, selbst Vergewaltigungsopfer können vor dem Kadi landen. Im Iran, gleichwohl keine Touristenhochburg, droht bei „unzüchtigem Verhalten“ im schlimmsten Fall gar die Todesstrafe. Auch Frauen anderer Kulturkreise müssen dort Kopftuch und Mantel tragen, Männer sollten keine kurzen Hosen tragen, wollen sie nicht den Zorn der Sittenwächter auf sich ziehen. Selbst im Touristenland Marokko sind außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen Straftatbestände.

In der Diskriminierung Homosexueller steht der Orient nicht allein da. Beispiel Indien: Dort ist homosexueller Geschlechtsverkehr strafbar, die Höchststrafe beträgt lebenslänglich. In China wiederum stellt das „Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung“ gleich 238 Tatbestände unter Strafe. Dazu zählen allerhand nebulöse Gummiparagraphen-Delikte wie „Störung der öffentlichen Ordnung“ oder „sittenwidriges Verhalten“. Neben saftigen Bußgeldern hagelt es auch bis zu fünfzehn Tage Arrest - ohne richterliches Urteil.

Drastische Strafen drohen auch Gelegenheitsschmugglern, die sich in artenreichen Ländern wie Brasilien, Südafrika oder Malaysia an geschützten Tieren und Pflanzen vergreifen.

---ENDE DER LESEPROBE---