Mietvertrag und neue Wohnung. Ihr Recht als Mieter - Horst Ropertz - E-Book
SONDERANGEBOT

Mietvertrag und neue Wohnung. Ihr Recht als Mieter E-Book

Horst Ropertz

0,0
3,99 €
Niedrigster Preis in 30 Tagen: 2,99 €

oder
-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Gelten auch mündliche Mietverträge? Müssen Mieter auf alle Fragen des Vermieters ehrlich antworten? Wann darf der Vermieter an die Mietkaution ran? Wo findet man günstige Handwerker, die die neue Wohnung auf Vordermann bringen? "Mietvertrag und neue Wohnung" beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Mietvertrag und Beginn des Mietverhältnisses kompetent, unterhaltsam und ohne Jurakauderwelsch. In ausführlichen Fall- und Rechtsgeschichten werden geläufige Aspekte zum Thema dargestellt, einschließlich Tips zum Geldsparen bei Handwerkersuche und Energieverbrauch. Experten vom Deutschen Mieterbund kommen ebenso zu Wort wie Anwälte für Mietrecht und andere Fachleute. Ergänzt werden die Texte um eine Vielzahl von Aktenzeichen zu Urteilen rund um Mietvertrag und neue Wohnung - vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Inhaltsverzeichnis

Mietvertrag und neue Wohnung

Horst Ropertz

Mietvertrag und neue Wohnung

Ihr Recht als Mieter

Impressum:

Titel: „Mietvertrag und neue Wohnung. Ihr Recht als Mieter“.

Ersterscheinungsjahr: 2017.

Inhaltlich Verantwortlicher:

Fachverlag ProJuris

Kai Althoetmar

Am Heiden Weyher 2

53902 Bad Münstereifel

Deutschland

Alle Texte: © Kai Althoetmar.

Titelfoto: © Eric Bauer, CC BY-SA 2.0.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die hier gegebenen Informationen stellen bei Mietrechtsstreitigkeiten keinen Ersatz für eine juristische Beratung dar. Der Autor erteilt keine mietrechtliche Einzelfallberatung.

Verlag und Autor folgen der bis 1996 allgemeingültigen und bewährten deutschen Rechtschreibung.

Inhaltsverzeichnis:

I. Der Mietvertrag

1. Falsche Frage, falsche Antwort. Auf unzulässige Vermieterfragen müssen Mieter nicht wahrheitsgemäß antworten.

2. Handschlag statt Unterschrift. Mündliche Mietverträge gelten, bergen aber Risiken.

3. Ein Grundgesetz für die WG. Wohngemeinschaften sollten sich juristisch absichern.

4. Eine Klausel gegen überraschenden Auszug. Mieter und Vermieter können im Mietvertrag gegenseitig auf Kündigung verzichten.

II. Vor dem Einzug

5. Viel Unsicherheit um die Mietsicherheit. Die Mietkaution darf der Vermieter nicht willkürlich antasten.

6. Ein satter Aufschlag für nichts. Viele Wohnungen sind kleiner als im Mietvertrag angegeben.

7. Kein Wohnraum, aber auch kein rechtsfreier Raum. Keller, Abstellraum, Garage. Auf den Mietvertrag kommt es an.

8. Wer bietet weniger? Suche Handwerker, biete schmales Budget: per Internetauktion zum Anstreicher, Maurer, Klempner.

9. Sparpotentiale zwischen Küche und Bad. Kosten für Strom, Wasser und Heizung kann jeder senken.

10. Die Schlüsselfrage. Verlust, Austausch, Rückgabe: der Dreh mit dem Wohnungsschlüssel.

11. Abgerechnet wird zum Schluß. Lockt der Vermieter mit niedrigen Nebenkostenvorauszahlungen, sollte sich der Mieter gegen Nachforderungen wappnen.

I. Der Mietvertrag

1. Falsche Frage, falsche Antwort

Auf unzulässige Vermieterfragen müssen Mieter nicht wahrheitsgemäß antworten

Dem Mietinteressenten gefällt die Wohnung, aber ist ihm auch zu trauen? Das fragt sich mancher Vermieter vor Vertragsabschluß. Vor allem Makler und Wohnungsunternehmen wedeln vor Abschluß des Mietvertrags gerne mit Mieterfragebögen herum. Grund ist die Angst vor Zahlungsausfall und Mietnomaden. Mit den richtigen Fragen glauben manche Vermieter und Vermittler am Wohnungsmarkt die Spreu vom Weizen trennen zu können. Eine Reihe von Fragen ist zulässig, andere nicht.

Prinzipiell sind Mieter nicht verpflichtet, solche Fragebögen auszufüllen. Der Nürnberger Fachanwalt Dirk Clausen rät dennoch zur Kooperation. Da der Vermieter ebensowenig verpflichtet sei, dem Interessenten seine Wohnung zu vermieten, komme man um das Ausfüllen kaum herum, wolle man die Wohnung haben.

Die Fragen solle man durchweg ernst nehmen. Wenn der Mieter Fragen falsch beantworte, so Clausen, „kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder fristlos kündigen“. Konsequenz: Der Mieter darf gar nicht erst einziehen oder muß die Wohnung sofort räumen. Das gelte aber nur, wenn der Mieter eine zulässige Frage falsch beantwortet habe, betont Clausen.

Wahrheitsgemäß antworten muß der Mieter auf Fragen nach seinem Familienstand, der Zahl der Personen, die einziehen sollen, seinem Einkommen und Arbeitgeber, beabsichtigter Tierhaltung und auf die Frage, ob er in den vergangenen drei Jahren die eidesstattliche Versicherung („Vermögensauskunft“), früher „Offenbarungseid“ genannt, abgegeben hat. Umstritten ist, ob sich der Interessent äußern muß, ob er raucht.

Andere Fragen sind unzulässig und dürfen falsch beantwortet werden. Das betrifft die sexuelle Orientierung, die Religion, Krankheiten, Kinderwunsch, Musikgeschmack sowie die Zugehörigkeit zu Parteien, Vereinen und Verbänden.

Letzteres berührt oft die Frage, ob man Mitglied im Mieterverein sei. Auch wie man die Wohnung gestalten wolle oder warum das letzte Mietverhältnis beendet worden sei, darf nicht gefragt werden. Der Mieter kann solche Fragen getrost falsch beantworten, weil er sich in der Regel nur Nachteile einhandelt, wenn er die Antwort verweigert.

Auch Alter und Staatsangehörigkeit darf der Vermieter nicht abfragen.

---ENDE DER LESEPROBE---