Der erfundene Superspion - Rudek Joachim H. - E-Book

Der erfundene Superspion E-Book

Rudek Joachim H.

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Beschreibung

Es ist eines der dunkelsten Kapitel in der Geschichte des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR: Anfang der 1970er Jahre erfand der Stasi-Oberst Herbert Pätzel für seine Dissertation eine besonders gefährliche Spezies westlicher Agenten – die "Agenten mit spezieller Auftragsstruktur", kurz "AsA". Sie gingen in der DDR angeblich ein und aus, legten geheime Waffendepots an, wurden im Westen ausgebildet, während ein Doppelgänger ihre Rolle einnahm. Alles, was Pätzel als Beleg für seine Theorien brauchte, waren Fallbeispiele – und die konnte er vorweisen: Fast 150 Personen waren aufgrund vager Denunziationen verhaftet und so lange verhört worden, bis sie alles zugaben. Unter anderem gab es ein Urteil von 1969 vom Obersten Gericht der DDR – 15 Jahre Haft für Jörg Bocho wegen Spionage. In ihm hatte die Staatssicherheit einen idealen Kandidaten gefunden, der sich nicht nur als Offizier des amerikanischen Geheimdienstes NSA selbst bezichtigt, sondern seine vermeintliche westliche Agententätigkeit immer konkreter ausgeschmückt hatte. Gezeichnete Klein-U-Boote, eine im Auftrag der NSA angeblich absolvierte Kampfschwimmerausbildung … – er erzählte, was man von ihm hören wollte, weil ihm versprochen worden war, er würde dank seiner "Kooperation" in den Westen entlassen werden. Joachim H. Rudek hat die Akte Jörg Bocho studiert, akribisch recherchiert und sich der Frage gestellt: Sollte das alles Lüge sein? 30 Jahre nach dem Mauerfall legt er die Geschichte Jörg Bochos vor, die aus einem Agententhriller zu stammen scheint, und zeigt, mit welchen Methoden und Machenschaften das MfS vorging, um sich die Entdeckung eines Superspions auf die Fahnen zu schreiben.

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Seitenzahl: 287

Veröffentlichungsjahr: 2019

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Joachim H. Rudek

Der erfundene Superspion

Jörg Bocho und der größte Betrug des MfS

Mit einem Nachwort von Remo Kroll

edition berolina

eISBN 978-3-95841-562-1

1. Auflage

© 2019 by BEBUG mbH / edition berolina, Berlin

Umschlaggestaltung: fuxbux, Berlin

Umschlagabbildung: akg-images / Dieter E. Hoppe

edition berolina / BEBUG mbH

Alexanderstraße 1

10178 Berlin

Tel. 030/ 206 109-0

www.buchredaktion.de

Danksagung

Fast dreißig Jahre nach dem Untergang der Deutschen Demokratischen Republik, dem angeblich ersten Arbeiter-und-Bauern-Staat auf deutschem Boden, stellt sich immer noch die Frage nach der Aufarbeitung der Geschichte dieses Staates, der viele Jahre als Mitglied der Vereinten Natio­nen (UNO) von einer großen Anzahl von Staaten politisch anerkannt war. Auch von den USA.

Viel ist bereits gesagt und geschrieben worden über die DDR, besonders natürlich von den Gegnern dieses politischen Systems, die teilweise erheblich unter der Verfolgung durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zu leiden hatten. Die Spionage dieses Ministeriums in den Ländern der westlichen Welt, speziell in der BRD (alt), und die Repressivmaßnahmen gegen Andersdenkende im eigenen Land – darauf beschränkt sich die Geschichtsschreibung überwiegend, wenn es um die DDR und ihren Staatssicherheitsdienst geht.

Doch es gab noch eine andere Aufgabe, die Minister Mielke und seine Mannen zu erfüllen hatten. Die Spionageabwehr, besonders im Bereich der Militärspionage.

Eine besondere Zeit dafür war nach dem Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 angebrochen. Satelliten, die aus dem Orbit weite Landstriche bis ins kleinste Detail fotografieren können, gab es damals noch nicht. Das politische Klima zwischen den beiden Machtblöcken NATO und Warschauer Vertragsorganisation war rau, und so mussten Spione auf beiden Seiten die notwendigen Informationen und Vorbereitungen für einen möglichen Krieg schaffen. Die DDR stand dabei im Mittelpunkt des NATO-Interesses, denn hier würde der erste Schlag gegen die Sowjetunion geführt werden müssen.

Manch ein Leser wird sich jetzt fragen: Ist denn dieses Thema heute überhaupt noch wichtig? Ja, es ist sogar sehr wichtig, will man bestimmte Reaktionen und Vorgänge richtig verstehen und einordnen.

Wenn ab Mitte der 1960er Jahre ein normaler DDR-Bürger nachts nicht mehr an den Strand der Ostsee durfte, wenn Wachboote der Volksmarine oder der Grenzbrigade Küste (GBK) mit ihren Sonargeräten ständig das Küstenvorfeld absuchten und so manche Flucht eines DDR-Bürgers vereitelten, wenn Gärten und Wochenendhäuser an Flüssen geheim besonders observiert wurden, dann lagen die Gründe dafür auch in den beschriebenen Verhältnissen.

Es geht hier nicht um Schuldzuweisung, nicht um die Verteidigung von Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR-Behörden. Es geht um die Erklärung der Zusammenhänge von Ursache und Wirkung, wobei der Normalbürger in Ost und West meist nur die Wirkung zu spüren bekam.

In der DDR hielt man den Anlass für diese Maßnahmen streng geheim. Auch im Bereich des MfS waren die Akten mit dem Kürzel »GH« für »Geheim« gekennzeichnet und nicht für jeden Mitarbeiter zugänglich.

Diese Jahre unmittelbar nach dem Mauerbau waren eine außerordentlich bedeutende und dramatische Phase in der deutschen Geschichte, mit besonderer Auswirkung auf das Leben der Menschen in der DDR und Westberlin.

Die beschriebenen Handlungen auf beiden Seiten zeugen von der Suche nach Lösungen für den Erhalt des jeweils eigenen Systems, mit übersteigerten Ansprüchen an die Moral. Darin verstrickt agierten Menschen, deren politische Vorstellungen oft in Unmoral mündeten.

Man kann die Gegenwart nur verstehen, wenn man die Geschichte kennt. Eine alte Weisheit. Doch wenn man die Geschichte kennen will, muss man beide Seiten betrachten. Nicht nur die Schandtaten der Staatssicherheit.

Aber die Suche nach speziellen Teilen der deutschen Geschichte, besonders der westdeutschen, ist auch nach dem Untergang der DDR nicht leichter geworden. Politische Inter­essen stehen dem gegenüber. Viele Dinge und Aktionen, die von der BRD (alt) initiiert oder unterstützt wurden, hätten unter Umständen den Tod vieler unschuldiger Menschen in der DDR nach sich ziehen können. Darüber wird auch heute nicht gern gesprochen.

Umso mehr danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), die mir trotz erheblichen Widerstands in der eigenen Einrichtung den Zugang zu einigen Akten ermöglichten. Es sind dies besonders Frau Marianne Birthler, Frau Astrid Möser und Herr Rüdiger Droysen von Hamilton von der Zentralstelle der BStU in Berlin sowie Frau Beate Karow von der Außenstelle in Rostock-Waldeck.

Unterstützung fand ich bei Herrn Wolfgang Schröder von der Kameradschaft ehemaliger Kampfschwimmer der BRD (alt), bei Frau Mechthild Günther von der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen und bei Herrn Dietrich Strobel aus Wolgast.

Fachliche Ratschläge und Hinweise zu speziellen Pro­blemen gaben unter anderem Tauchermeister Eyk-Uwe Pap, Geschäftsführer der Baltic Taucherei- und Bergungsbetrieb Rostock GmbH, sowie Prof. Dr.-Ing. Eckhard Moeck, langjähriger Rektor der Hochschule für Seefahrt in Warnemünde.

Herr Enrico Döring aus Dresden war Initiator meiner Untersuchungen, er gab den Anstoß für die Recherchen, und Frau Dr. Barbara Roggow vom Stadtmuseum in Wolgast berichtete über eigene Erlebnisse.

Bei den Recherchen unterstützten mich uneigennützig und mit großer Sachkenntnis die Journalistinnen Frau Sabine Claus und Frau Heike Bittner aus Dresden. Frau Eva Schlingensief aus Düsseldorf gab private Informationen frei.

Herr Dr.-Ing. Gerhard Buttkewitz von der Wasserstofftechnologie-Initiative Mecklenburg-Vorpommern e. V. begutachtete freundlicherweise die Unterlagen zur Brennstoffzellen-Technologie.

Prof. Dr.-Ing. Franz Spychala aus Rostock nahm sich dankenswerterweise des Problems der sogenannten Staudruck-Strahlturbine an.

Herr Eckhardt Rehberg, Bundestagsabgeordneter der CDU/CSU, nahm speziell Stellung zum »Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet«, das die Spionage eines BRD-Spions in der DDR für rechtens erklärt. Zum gleichen Thema äußerte sich auch Prof. Dr. Wolfgang Methling, Mitglied des Landtages Mecklenburg-Vorpommern für DIE LINKE.

Herr Norbert F. Pötzl von der Redaktion Der Spiegel machte mich auf die Besonderheiten des Falles aufmerksam, die bereits beim Studium der Akten deutlich geworden waren. Sprechen konnte ich auch mit Herrn Willi Brockhaus, früher Eigner des Kutters Gisela, der in dieser Geschichte eine Rolle spielt.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Rostock gewährte Einsicht in die Seekarten des fraglichen Operationsgebiets.

Die Leserschaft heute soll und muss sich anhand der recherchierten Fakten ihre eigene Meinung zu den beschriebenen Ereignissen bilden. Aber immer im Kontext mit der damaligen politischen Situation in Deutschland und der Welt. Es ist nicht Aufgabe eines Chronisten, zu richten, sondern er soll und will mahnen.

Joachim H. Rudek

Rostock, im Juni 2019

Einleitung

Am 1. September 1966 verhaftete die Kreisdienststelle Wolgast des Ministeriums für Staatssicherheit einen DDR-Bürger, der sich, ohne danach gefragt zu werden, als Leutnant der U.S. Navy und Agent der National Security Agency (NSA) ausgab.

Normalerweise streiten verhaftete Menschen ja erst einmal alle Vorwürfe ab in der Hoffnung, das Untersuchungsorgan wird vielleicht nicht alles wissen. Dieser Mann war nun das ganze Gegenteil.

Erste Verhöre in der Bezirksverwaltung Rostock des MfS machten schnell deutlich, dass man es hier mit einer psychisch auffälligen Person zu tun hatte, deren weitere prozessuale Bearbeitung im Bezirk nicht angeraten war. Darum kam der Verhaftete in die Untersuchungshaftanstalt (UHA) Berlin-Hohenschönhausen, in die Hände des Leiters der Hauptabteilung (HA) IX/5, Oberstleutnant Herbert Pätzel. Mit im Boot waren Hauptmann/Major Dieter Brock, Offizier für Sonderaufgaben, und Hauptmann/Major Hermann Eichel, ebenfalls Offizier für Sonderaufgaben.

Diese drei Offiziere des MfS erkannten sehr schnell das Potential, das ihnen dieser besondere Häftling bot. Ein psychisch kranker Mensch, der sich durch immer neue und abenteuerlichere Geschichten selbst belastete, bot genau den Stoff, den sie sonst in ihrer Ermittlungsarbeit nicht fanden: die Entdeckung eines Superspions. Würde dieser Beweis erbracht, wäre das ein enormer Imagegewinn für die HA IX/5 und würde zu einer Aufwertung des MfS-Untersuchungsorgans HA IX1 führen.

Ziel der Aufarbeitung dieses Falles ist es nun, an konkreten Beispielen aus den Akten herauszustellen, welchen Wahrheitsgehalt die Selbstbezichtigungen des Häftlings und späteren Angeklagten hatten und warum der Prozess vor ausgesuchtem Publikum an der Beweisführung nicht scheiterte.

Jörg Bocho, so der Name des Häftlings, geboren am 20. Juli 1940 in Leipzig2, gestorben am 20. Juni 1997 in Stade3, war über Jahre einer der ungezählten Insassen in den Kerkern des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik.

Für die Charakterisierung der Persönlichkeit des Verstorbenen stehen uns heute nur zwei eingeschränkte Quellen zur Verfügung:

1. Sein im Januar 1977 geschriebener Bericht über die Erlebnisse in DDR-Haftanstalten, dem er die Gründe seiner Inhaftierung voranstellt. Diese Einlassungen sind erstaunlich offen und sachlich und nicht von Hass über erlittenes Unrecht geprägt. Bocho beschreibt darin auch sehr kritisch seine Wiedereingliederung in die BRD nach dem Freikauf. In Verbindung mit den Unterlagen der Staatssicherheit zeigt dieser Bericht ein reales, glaubhaftes Bild der historischen Abläufe. Sein eigenes Wirken und die Zusammenarbeit mit dem MfS klammert er jedoch vollständig aus.

2. Der Punkt II der schriftlichen Urteilsbegründung als Bestandteil des Urteils des Obersten Gerichts der DDR vom 8. Februar 1969. Die im Archiv der BStU lagernden Personalakten des Angeklagten, die mehr Klarheit über die Ermittlungsergebnisse und Beweise der HA IX/5 geben könnten, werden zur Einsicht nicht freigegeben.4 Personalakten über seine Zeit bei der Bundeswehr liegen nach Recherchen des Militärgeschichtlichen Forschungsamts (MGFA) der Bundeswehr im Militärarchiv Koblenz nicht vor.5 Unklar bleibt, ob tatsächlich keine Dokumente mehr vorhanden sind oder ob es geheimdienstliche Gründe gibt, diese nicht öffentlich zu machen.

In den Grunddaten zur Person gibt es indessen keine relevanten Unterschiede zwischen den vorliegenden Dokumenten.

Der Vater diente, wie fast alle Männer seines Alters, als Soldat in der Wehrmacht, während die Mutter als Arbeiterin den Lebensunterhalt der Familie verdiente. So wuchs der kleine Jörg zwangsläufig bei seiner Großmutter auf und wurde durch sie maßgeblich geprägt. Diese so entstandene ungewöhnlich starke emotionale Bindung im Kindesalter war letztlich ausschlaggebend für eine lebensentscheidende Handlung des Jörg Bocho.

Nach einem Bombenangriff auf Leipzig und dem Verlust der Wohnung zog die Familie 1943 nach Jüterbog um. Dort wurde Jörg eingeschult und verlebte hier auch seine Kindheit, bis der Vater 1952 aus sowjetischer Gefangenschaft zurückkam.

Die Kriegs- und Nachkriegserfahrungen in der Sowjetunion ließen es dem Vater angeraten sein, den neuen Wohnsitz in Westberlin zu wählen. Das bedeutete Trennung von der Großmutter.

Nach eigener Einlassung beendete Jörg Bocho in Westberlin die Mittelschule nach zehnjährigem Schulbesuch, laut Anklage dagegen besuchte er die Oberschule bis zur zwölften Klasse, ohne das Abitur abzulegen. Unstrittig ist eine anschließende abgebrochene Schlosserlehre.

Die Feststellung dieses Bildungsstands ist insofern bedeutsam, werden wir diese Person nachfolgend noch als angeblichen exzellenten Ingenieur und Marinefachmann kennenlernen.

Auf Anraten des Vaters, der die unstete Lebensweise des Sohnes nicht tolerierte, meldete sich der Westberliner Bürger Jörg Bocho 1958 freiwillig zur Bundeswehr und unterschrieb im März 1959 eine vierjährige Verpflichtung als Zeitsoldat. Den Grundwehrdienst absolvierte er bei den Panzergrenadieren in Hamburg-Wandsbek, wo er zeitgleich als Kompanieschreiber und Lagerverwalter diente.

Unglaubwürdig erscheint die Feststellung des Militärgerichts der DDR hinsichtlich seiner Verpflichtung als Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) im März 1960 und der vorgesehenen Ausbildung als Ranger, Fallschirmspringer und Kampfschwimmer. Das widerspricht in jeder Form der Einsatzcharakteristik der MAD-Mitarbeiter, die Überwachung der Bundeswehr nach innen.6

Von einer freiwilligen Ausbildung zum Ranger, Fallschirmspringer und Kampfschwimmer berichtet Bocho jedoch während der Haft in von ihm selbst geschriebenen Unterlagen, die möglicherweise für die Urteilsbegründung herangezogen wurden. Darauf wird noch eingegangen.

Einige Lehrgänge der Bundeswehr, an denen Bocho teilgenommen haben soll, standen nach Ansicht des MfS unter Leitung amerikanischer Offiziere des Counter Intelligence Corps (CIC).7

Die Ausbildung zum Kampfschwimmer soll ab März 1961 in Hamburg-Wandsbek, auf dem Seeschießplatz in Putlos, in Bremen-Vegesack und in Lübeck stattgefunden haben.8 In Putlos trainierte die Bundesmarine tatsächlich von Anbeginn an ihre Spezialkräfte für besondere Einsätze aus.

Weiterhin soll Bocho als Einzelkämpfer »zur Durchführung von Diversionsakten in sozialistischen Staaten« ausgebildet worden sein.9 Westliche Geheimdienste bildeten ihre Agenten tatsächlich zielgerichtet und nicht breitgefächert aus. Fundierte Kenntnisse der Sprache des Einsatzlands waren Grundvoraussetzung jeder Tarnung.

Die angeblichen oder tatsächlichen Lehrgänge in einem Kampfschwimmerobjekt der Bundeswehr auf der Insel Sylt, an denen Bocho im Mai 1961 teilgenommen haben soll und bei denen Kleinst-U-Boote, Torpedoträger und Sprengboote zum Einsatz gekommen sein sollen10, sind nicht zu belegen. Die Kampfschwimmerausbildung in der Bundesmarine begann offiziell am 1. Juli 1959 mit einem Lehrgang in List auf der Insel Sylt. Bereits am 1. August 1959 wurde der erste Kampfschwimmerzug in Sengwarden bei Wilhelmshaven aufgestellt.

Ende Mai 1961 soll Bocho nach eigenen Angaben im Marinehafen Cherbourg an französischen Kleinst-U-Booten ausgebildet worden sein. Dagegen spricht die Tatsache, dass die französische Marine zu diesem Zeitpunkt keine Klein-U-Boote mehr in ihrem Bestand führte. Zwar hatten die Franzosen 1945 vier deutsche Klein-U-Boote vom Typ »Seehund« (U-5074, U-5090, U-5107 und U-5365) übernommen und als Sous-marins de poche in Dienst gestellt11, aber 1955 endete diese Episode wegen fehlender Einsatzkonzeption für den Typ12.

Wenn Bocho aber tatsächlich in Frankreich ausgebildet worden war, dann konnte es nur in Toulon gewesen sein. Dort waren die französischen Kampfschwimmer, die ­Nageurs de combat, stationiert. In den Anfangsjahren der Bundesmarine, als es in Deutschland noch an Ausbildungseinrichtungen fehlte, wurden dort auch westdeutsche Kampfschwimmer geschult. Im Bestand des Kommandos »Hubert«, so der Einheitsname, führte man Mini-U-Boote, sogenannte Scooter. Insgesamt war das Kommando in vier Gruppen gegliedert, mit den Bezeichnungen A, B, C und D. Davon lag die Zuständigkeit für die Wartung und den Einsatz der Unterwasserfahrzeuge bei der Gruppe C. Die eigentliche Einsatzgruppe, die aus ausgebildeten Fallschirmspringern bestand, trug den Buchstaben D. Bocho müsste demnach in den Gruppen C und D gedrillt worden sein.

Der Nachweis darüber, dass er tatsächlich in Frankreich war, konnte bisher nicht erbracht werden.

Im Juli 1961 desertierte der Bundeswehrsoldat Jörg Bocho und floh in die DDR. Er selbst bezeichnet das später als Kurzschlusshandlung in jugendlicher Unbesonnenheit. In Wahrheit ist es jedoch die Sehnsucht nach der Großmutter und einem geregelten Leben.13

Laut Meldeunterlagen des DDR-Aufnahmelagers Blankenfelde, südlich von Berlin, befand er sich dort vom 24. Juli bis zum 9. August 1961.

Im Januar 1962 waren die Überprüfungen durch die Staatssicherheit abgeschlossen, und Bocho konnte wie geplant in seine Geburtsstadt Leipzig übersiedeln. Wo er sich von August bis Januar aufgehalten hatte, ist nicht mehr zu ermitteln.

Seine neue Wohnung befand sich in der Leipziger Karl-Liebknecht-Straße 43, und am 24. Januar 1962 nahm er eine Arbeit als Schlosser im Volkseigenen Betrieb (VEB) Leipziger Gummiwarenfabriken (später: VEB Elguwa Leipzig) auf. Dass ihn diese Tätigkeit befriedigt hat, ist kaum anzunehmen. Schichtarbeit in einem schmutzigen Gummiwerk, karger Lohn und keine Aussicht auf positive Änderungen lassen die Zukunft für einen jungen Mann trübe erscheinen.

Möglicherweise sind darin die Ursachen zu sehen, dass er schon bald eine Nebentätigkeit als Aushilfskellner im Leipziger Felsenkeller aufnahm. Hier lernte er 1963 auch die Sängerin Regina Findeisen kennen, mit der sich Jörg Bocho alsbald verlobte. Sie wohnte in der Seelenbinderstraße 32 zur Untermiete. Ihrer Erinnerung nach arbeitete er später nur noch als Kellner, war jedoch stets in Geldnot und musste sich oft kleinere Beträge von ihr borgen. Weil die zwei Wohnungen nicht zu finanzieren waren, zogen die beiden zusammen bei Regina Findeisens Großmutter ein.

Das Problem dieser Beziehung lag in der häufigen Abwesenheit von Jörg Bocho. Bis zu vier Tage verschwand er ohne Ankündigung und ohne Erklärung, wo er gewesen war. Regina Findeisen hatte die Vorstellung, er habe nebenbei noch eine andere Freundin.

1965 kam es dann zum endgültigen Zerwürfnis wegen dieser Fragen. Sie räumte kurzentschlossen seine Sachen aus dem Schrank und forderte ihn ultimativ auf, die Wohnung zu verlassen. Jörg Bocho folgte ohne Widerspruch dem Geheiß; Regina Findeisen hat ihn danach nie wiedergesehen.

Etwa 1969, genau kann sie sich nicht mehr entsinnen, bekam Regina Findeisen eine Vorladung von der Staatssicherheit. Da war sie schon verheiratet und hatte einen einjährigen Sohn. Die stundenlangen Vernehmungen bezogen sich ausschließlich auf die Person Jörg Bocho. Man wollte von ihr wissen, ob sie sicher sei, dass es immer derselbe Mann an ihrer Seite gewesen wäre, und ob ihr bei Bocho eine Pistole aufgefallen sei. Diese Fragen nach möglicherweise unterschiedlichen Männern in ihrer Beziehung erschienen ihr damals absurd, und sie konnte den Sinn nicht verstehen.14

Jörg Bochohatte nach der Trennung seine Arbeitsstelle gewechselt, um seiner früheren Verlobten nicht mehr begegnen zu müssen. Er kellnerte fortan in den Leipziger Lokalen Intermezzo und Casino Mühle, bevor er im Sommer 1966 nach Wolgast verzog und in der Gaststätte Vier Jahreszeiten eine Tätigkeit als Saisonkellner aufnahm.

Dort wurde er – wie eingangs erwähnt – am 1. September 1966 von Mitarbeitern der Kreisdienststelle Wolgast des MfS verhaftet. Die Gründe für die Verhaftung sind in drei Varianten dokumentiert:

1. In der Urteilsbegründung vom 8. Februar 1969.

2. In den verschiedenen Selbstbezichtigungen des Angeklagten in den Akten des MfS.

3. In der Einlassung von Bocho in seinem schriftlichen Bericht vom Januar 1977.

Deckungsgleich in den Versionen sind Körperverletzung und subversive Handlungen in Form von nicht näher bezeichneten Sabotageakten.

Das Urteil

Es war kalt in Berlin am 8. Februar 1969, sehr kalt sogar, und die Meteorologen vermeldeten am Monatsende eine durchschnittliche Abweichung vom langjährigen Mittel um minus 1,8 Grad Celsius.

Trotzdem musste an diesem Samstag in der Hauptstadt der DDR gearbeitet werden, denn das verlängerte Wochenende gab es zur damaligen Zeit nur alle vierzehn Tage im Wechsel.

Doch nicht nur die Lufttemperaturen bewegten sich tief im Keller, auch im politischen Klima zwischen der DDR und der BRD herrschte Eiszeit. Die Wahl des neuen deutschen Bundespräsidenten stand auf der Tagesordnung und sollte symbolträchtig Anfang März in Westberlin durchgeführt werden. Eine Provokation für die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Eine neue Berlin-Krise. Die wievielte eigentlich?

Der Innenminister der DDR, Friedrich Dickel, versagte daher pflichtgemäß auf Weisung des greisen Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht der Bundesversammlung die Durchreise durch die DDR. Nun mussten sich die Wahlmänner und -frauen per Flugzeug auf den Weg nach Berlin begeben, um den neuen Präsidenten der BRD zu küren. Was für ein Kasperletheater.

Aber auch Positives berichtete die sozialistische Presse an diesem kalten Februar-Samstag. Gaby Seyfert, die Eiskunstläuferin aus der DDR, stand in Garmisch-Partenkirchen kurz vor dem Gewinn der Europameisterschaft.

Im Obersten Gericht der DDR in der Berliner Scharnhorststraße 6 bereiteten sich an diesem Morgen derweil drei Militärrichter auf die Verlesung eines Urteils vor. Es waren dies: Militäroberrichter Oberst des Justizdienstes Dr. Günter Sarge als Vorsitzender, Militärrichter Oberstleutnant des Justizdienstes Gottfried Ruf als Beisitzer und Militärrichter Oberstleutnant des Justizdienstes Dr. Lothar Baier als Beisitzer.

Drei Tage lang, vom 3. bis zum 5. Februar, hatten sie gemeinsam mit den Vertretern der Militärstaatsanwaltschaft – Militärstaatsanwalt Oberstleutnant des Justizdienstes Richter und Militärstaatsanwalt Oberstleutnant des Justizdienstes Fritsche – in einem spektakulären Fall von Spionage und Diversion verhandelt. Nun sollte mit dem Urteil der Schlussstrich unter den Fall gezogen werden.

Vom Vertreter der Verteidigung, dem Berliner Rechtsanwalt Hans-Gerhard Cheim, waren mit Sicherheit keine Probleme zu erwarten, denn der stand als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) bei der Staatssicherheit mehr oder weniger auf der Gehaltsliste. Es bestand daher die berechtigte Hoffnung, den Prozess bis zu den Mittagsstunden abzuschließen.

Während der drei Verhandlungstage hatte es einige Schwierigkeiten mit dem Angeklagten Jörg Bocho gegeben. Er hatte die von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Anklagepunkte, die auf seinen eigenen Aussagen vor dem Vernehmer Oberstleutnant HerbertPätzel beruhten, mehrmals widerrufen. Doch Pätzel und seine Mitarbeiter hatten immer wieder positiv auf den Angeklagten einwirken können. Schließlich verfügten sie über ausreichende Erfahrungen, wie man einen Beschuldigten zur gewünschten Aussage bewegen konnte.

Hatte man in den 1950er Jahren Anklagen gegen Spione und Saboteure noch publikumswirksam in Schauprozessen inszeniert, fanden in den 1960er Jahren derartige Verfahren in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Doch diesmal war der Zuschauerraum prall gefüllt. Allerdings nicht mit interessierten Berliner Bürgern, sondern mit ausgesuchten Offizieren der Staatssicherheit und aller Waffengattungen der Nationalen Volksarmee (NVA). Denn was der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung zu Gehör bringen würde, das traf die Sicherheit der DDR tief ins Mark. Es mussten unbedingt Schlussfolgerungen gezogen werden, um die Wachsamkeit besonders an den Küsten der DDR grundlegend zu verbessern. Darum war auch das Kontingent der Volksmarine und der Grenzbrigade Küste unter den anwesenden Offizieren relativ stark vertreten. Fachleute also, die sich mit der Materie maritimer Technik besser auskannten als die Vernehmungsoffiziere der HA IX/5 unter Oberstleutnant Herbert Pätzel.

Punkt neun Uhr betrat das Gericht in tadellosen und ordensgeschmückten Uniformen den Gerichtssaal. Nach der kurzen formalen Feststellung, dass der Angeklagte anwesend sei und sich in guter Verfassung befinde, begann Militäroberrichter Sarge mit der Verlesung des Urteils:

»In der Strafsache gegen den Angeklagten Jörg Bocho ergeht folgendes Urteil:

IM NAMEN DES VOLKES!

Der Angeklagte wird wegen Verbrechens der Spionage und Diversion im schweren Fall sowie wegen eines staatsgefährdenden Gewalt­aktes, begangen in Tateinheit, gemäß §§ 14, 22, 24 Abs. 1, 17 StEG; 63 Abs. 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe von fünfzehn Jahren verurteilt.

Außerdem wird er gemäß § 242 Abs. 5 StPO verurteilt, als Gesamtschuldner gemeinsam mit dem bereits rechtskräftig verurteilten Rudolf Schondelmaier, an Herrn Eckart Hahn, wohnhaft in Dessau, Gästehaus Medicusstraße, Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 2.190,-- Mark zu zahlen. Die Auslagen des Verfahrens trägt der Angeklagte.«

Beim Vergleich des Vortragskonzepts, unterschrieben von allen drei Militärrichtern am 7. Februar 1969, also ein Tag vor dem Urteilsspruch, und der schriftlichen Ausfertigung des Urteils nach Abschluss des Verfahrens gibt es einige Unterschiede im Rubrum. So heißt es im Letzteren:

»IM NAMEN DES VOLKES!

In der Strafsache gegen den Oberleutnant des US-Geheimdienstes NSA Bocho, Jörg, geboren am 20. Juli 1940 in Leipzig, wohnhaft in 703 Leipzig, Kochstr. 43 bei Jordan, z. Z. UHA des MfS Berlin wegen Spionage, Diversion und staatsgefährdendem Gewaltakt hat das Oberste Gericht der Deutschen Demokratischen Republik […] für Recht erkannt: Der Angeklagte wird wegen Verbrechens der Spionage und Diversion im schweren Fall sowie wegen eines staatsgefährdenden Gewalt­aktes, begangen in Tateinheit, gemäß §§ 14, 22, 24 Abs.1, 17 StEG; 63 Abs. 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 15 – fünfzehn – Jahren verurteilt.«

Demnach wohnte also tatsächlich in Leipzig ein Oberleutnant des US-Geheimdienstes. Ein US-Bürger also, der geheim Spionage und Diversion betrieb, was man darunter auch immer verstehen mag.

Doch das stimmte nicht. Bocho war nach seiner Übersiedlung aus der BRD ordnungsgemäßer DDR-Bürger, mit entsprechendem Personalausweis, und im Melderegister der Stadt Leipzig eingetragen. Diesen Sachverhalt mochte man den Zuschauern im Saal, auch wenn sie alle mit Sicherheitsfragen zu tun hatten, wohl nicht anbieten.

Andererseits fehlt in der schriftlichen Ausfertigung der Hinweis auf den Bürger Eckart Hahn. Und das aus gutem Grund. Hahn war nämlich ein Spitzel der Staatssicherheit, und als solcher hatte er Anspruch auf den Schutz seiner Person. Folglich taucht sein Name im offiziellen Teil der Akten auch nicht weiter auf.

Die schriftliche, 26-seitige Urteilsbegründung vom 8. Februar 1969 ist in vier Sachverhalte gegliedert:

1. Die politisch-ideologische Argumentation für den Grund des Verfahrens.

2. Die militärische und nachrichtendienstliche Ausbildung des Angeklagten in der BRD (alt) sowie seine angeblichen beziehungsweise tatsächlichen strafrechtlichen Handlungen in der DDR.

3. Die rechtliche Bewertung der unter Punkt 2 aufgelisteten Handlungen.

4. Die politisch-moralische Zusammenfassung der Beweisführung des Gerichts.

Die Ausfertigung des Urteils15

Politisch-ideologische Argumentation des Gerichts

»Dieses Verfahren verdeutlicht, dass der Kampf um Sozialismus, Fortschritt und Frieden gegen Imperialismus und Krieg die Grandfrage aller Klassenauseinandersetzungen der heutigen Zeit ist.« Die Diskussion über diese Ansicht des Militärstrafsenats des Obersten Gerichts der DDR ist durch den Untergang der DDR 1989 historisch überlebt und erübrigt sich somit.

Weiter heißt es in der Urteilsbegründung:

»Die in diesem Verfahren festgestellten Verbrechen haben das Bedeutsame, Elemente der unmittelbaren Aggressionsvorbereitung gegen die DDR durch die USA und Westdeutschland zu sein. Der amerikanische Geheimdienst NSA hat auftragsgemäß gut ausgebildete, bewaffnete, technisch vortrefflich ausgerüstete und im antikommunistischen Sinne erzogene Angehörige der US-Streitkräfte zu speziellen Kommandounternehmen in die DDR geschickt, mit dem Ziel, zu spionieren, zu provozieren, Agenten zu schleusen und konkrete Maßnahmen der Aggressionsvorbereitung zu treffen.

Dieser Verbrechen ist der Angeklagte, der Oberleutnant des USA-Geheimdienstes NSA, Bocho, überführt.«

Diese These wird auf ihren Wahrheitsgehalt zu untersuchen sein.

Militärische und nachrichtendienstliche Ausbildung des Angeklagten sowie strafrechtliche Handlungen in der DDR

Nachfolgende Ausführungen sind aus der Urteilsbegründung Punkt II, Seite 5 bis 20 zitiert. Sie beinhalten die wesentlichen Vorwürfe des Verfahrens und bilden somit die Grundlage jeder sachbezogenen Diskussion.

»Im Oktober 1959 kam der Angeklagte mit Mitarbeitern des Militärischen Abschirmdienstes der Bundeswehr (MAD) in Verbindung, wurde zur Mitarbeit geworben, mit den Aufgaben dieser Organisation vertraut gemacht und entsprechend ausgebildet. Auf Veranlassung des MAD besuchte er in Hamburg die Abendschule, um Abitur und die Facharbeiterprüfung als Schlosser abzulegen. Im März 1960 erfolgte seine Verpflichtung als Mitarbeiter des MAD. Ihm wurde eröffnet, dass er für eine Ausbildung als Ranger, Fallschirmspringer und Kampfschwimmer vorgesehen sei, womit der Angeklagte auch einverstanden war. Zunächst erhielt er die Aufgabe, als sogenannter Vertrauensmann des MAD Charakteristiken und sonstige Informationen über andere Angehörige der Bundeswehr zu sammeln.

Etwa Ende März/Anfang April 1960 wurde der Angeklagte zur Absolvierung des Ranger-Lehrgangs nach dem Truppenübungsplatz Munsterlager kommandiert und nahm ca. acht Wochen an diesem Lehrgang teil, der unter Leitung westdeutscher und amerikanischer Offiziere stand. Danach erhielt der Angeklagte mit sechs weiteren Bundeswehrangehörigen eine spezielle Ausbildung, die ausschließlich von amerikanischen Offizieren durchgeführt wurde. Bereits während dieses Lehrgangs wurde der Angeklagte auf seine spätere Tätigkeit als Agent des amerikanischen Geheimdienstes ›Counter Intelligence Corps‹ (CIC) vorbereitet. Insgesamt erhielt der Angeklagte auf diesem Lehrgang eine umfassende Ausbildung als Einzelkämpfer, wobei er insbesondere für die Durchführung von Diversionsakten in sozialistischen Staaten ausgebildet wurde.

Nach Beendigung des Lehrgangs wurden die Teilnehmer in der Heeresoffiziersschule II in Hamburg-Rahlstedt untergebracht und nahmen in unregelmäßigen Abständen an der Offiziersausbildung teil. Gleichzeitig erhielt der Angeklagte eine Ausbildung als Kraftfahrer. Danach begann die Ausbildung als Fallschirmspringer, die etwa acht Wochen in Anspruch nahm und ebenfalls von Offizieren des CIC geleitet wurde. Nach Abschluss dieses Lehrgangs erfolgte die Ernennung des Angeklagten zum Fahnenjunker der Bundeswehr. Anschließend begann die Ausbildung als Kampfschwimmer, die im Februar 1961 für etwa drei Wochen durch eine Winterausbildung als Ranger unterbrochen wurde. Die Ausbildung als Kampfschwimmer erfolgte zunächst in Hamburg-Wandsbek und ab März 1961 auf dem Seeschießplatz der Bundesmarine in Putlos, in Bremen-Vegesack und in Lübeck, wobei der Angeklagte in der individuellen Ausbildung von dem Offizier des US-Geheimdienstes ›Gilbert‹ angeleitet wurde. Im Rahmen dieser Ausbildung war der Angeklagte als Kampfschwimmer an einer Aktion im Ratzeburger See beteiligt, die der Aufklärung der Sicherungsmaßnahmen an der Staatsgrenze der DDR in diesem Raum diente. Anschließend, etwa Mitte Mai 1961, wurde die Ausbildung in einem Kampfschwimmerobjekt der Bundeswehr auf der Insel Sylt fortgesetzt, wobei der Angeklagte an maritimen Kleinkampfmitteln, insbesondere Kleinst-U-Booten, Torpedo-Trägergeräten, Sprengbooten, Minen, Haftladungen und anderen Waffen und Ausrüstungsgegenständen für den Unterwasserkampf, ausgebildet wurde. Ende Mai 1961 erfolgte eine weitere Ausbildung an französischen Kleinst-U-Booten im Marinehafen Cherbourg in Frankreich. Den Abschluss der Ausbildung als Kampfschwimmer bildete ein Einsatz mit einem Kleinst-U-Boot und Trägergeräten vom Typ ›GN 3‹ in der Ostsee, bei dem der Angeklagte und andere Kampfschwimmer von Kuttern aus operierten, die als Fischereifahrzeuge getarnt waren. Mit Hilfe der Trägergeräte drangen die Kampfschwimmer in die Hoheitsgewässer der DDR im Raum Rerik ein und erkundeten die Grenzsicherungsmaßnahmen an der Ostseeküste der DDR. Nach Beendigung der Kampfschwimmerausbildung kehrte der Angeklagte zur Heeresoffiziersschule II zurück und wurde zum Fähnrich der Bundeswehr ernannt.

Nachdem der Angeklagte während der Ranger-Ausbildung mit Mitarbeitern des CIC in Verbindung gekommen war und sich im Januar 1961 zur Mitarbeit in dieser Agentenorganisation schriftlich verpflichtet hatte, erhielt er während der Ausbildung als Kampfschwimmer Kontakt zu Angehörigen der amerikanischen Geheimdienstorganisation ›National Security Agency‹ (NSA) und erklärte sich gegenüber dem amerikanischen Major ›Williams‹ bereit, künftig auch deren Aufträge zu erfüllen.

Unter Leitung von Mitarbeitern des amerikanischen Geheimdienstes wurde der Angeklagte im Verlauf seiner Spezialausbildung in der geheimdienstlichen Tätigkeit geschult. Entsprechend dem für ihn vorgesehenen Einsatz wurden ihm Kenntnisse über die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR, über die Arbeit der Sicherheitsorgane unserer Republik und über das operativ-taktische Verhalten in der DDR und anderen sozialistischen Staaten vermittelt. Er erhielt eine Ausbildung im Umgang mit Fotoapparaten, die von den Geheimdiensten benutzt werden, wurde in der Führung von Agenten, im Anfertigen von Geheimschriften und in den Möglichkeiten des Einsatzes verschiedener Schallaufnahme-Geräte unterwiesen. Außerdem erhielt er eine Funk- und Chiffrier-Ausbildung und erwarb Kenntnisse im Umgang mit den verschiedenen Waffen, mit Giften und Betäubungsmitteln sowie zum Öffnen von Schlössern und zur Anfertigung von Stempeln.

Im Weiteren erhielt der Angeklagte zusammen mit dem Leutnant ›Gilbert‹, der ebenfalls Mitarbeiter der NSA war, eine Double-Ausbildung. Da sich beide sehr ähnlich sahen, wurden sie von einem erfahrenen Psychologen so geschult, dass sich ihre Lebensgewohnheiten und Umgangsformen sowie ihre Ausdrucksweise und Unterschriften derart glichen, dass sie kaum mehr voneinander unterschieden werden konnten. Außerdem wurde bei beiden zur weiteren Angleichung ihres Aussehens eine kosmetische Operation durchgeführt. Diese Maßnahme erfolgte mit dem Ziel, beide während ihrer Agententätigkeit in der DDR unbemerkt austauschen zu können.

Nach Abschluss der gesamten Ausbildung war der Angeklagte in der Lage, als geschulter Agent, Einzelkämpfer, Fallschirmspringer und Kampfschwimmer in jeder Situation zu handeln und die ihm von den Geheimdiensten gestellten Aufgaben zu erfüllen. Er war auch bedingungslos bereit, alle erhaltenen Aufträge unter jeden Umständen durchzuführen.«

Zum besseren Verständnis an dieser Stelle eine tabellarische Zusammenstellung der angeblichen geheimdienstlichen Ausbildung des Angeklagten laut Urteilsbegründung des Gerichts:

Jahr

Monat

Handlung laut Militärstrafsenat

1959

03 ff.

Einstellung bei der Bundeswehr

Grundausbildung, Kompanieschreiber, Lagerverwalter

10 ff.

Kontakt mit dem MAD, Abendschule zwecks Abitur

1960

03

Verpflichtung beim MAD, Bespitzelung von Kameraden

04 ff.

Rangerlehrgang, Kontakt zum CIC, Einzelkämpferausbildung, Übung für Diversionsakte, Teilnahme an Offiziers­ausbildung, Ausbildung als Kraftfahrer, Ausbildung als Fallschirmspringer (acht Wochen), Fahnenjunker, Ausbildung als Kampfschwimmer

1961

02 ff.

Drei Wochen Winterausbildung als Ranger, Ausbildung als Kampfschwimmer, Aktion gegen die Staatsgrenze der DDR im Ratzeburger See, Ausbildung an maritimen Kleinkampfmitteln, insbesondere Kleinst-U-Boote, Torpedo-Trägergeräte, Sprengboote, Minen, Haftladungen, andere Waffen und Ausrüstungen für den Unterwasserkampf

Jahr

Monat

05 ff.

Handlung laut Militärstrafsenat

Ausbildung an französischen Kleinst-U-Booten, Einsatzübung mit Trägergerät GN 3 in der Ostsee von Fischkuttern aus, Eindringen in die Hoheitsgewässer der DDR bei Rerik, Rückkehr an die Heeresoffiziersschule II und Ernennung zum Fähnrich, Kontakt mit Geheimdienst NSA

Schulung über gesellschaftliche Verhältnisse in der DDR, Arbeit der Sicherheitsorgane, Ausbildung an Fotoapparaten der Geheimdienste, in der Führung von Agenten, in der Anfertigung von Geheimschriften, im Einsatz von Schallaufnahmegeräten, Funk- und Chiffrierausbildung, Waffenausbildung (nicht näher definiert), Ausbildung im Umgang mit Giften und Betäubungsmitteln, Ausbildung zum Öffnen von Schlössern und zur Anfertigung von Stempeln

Double-Ausbildung und Durchführung einer kosmetischen Operation

1961

07

Flucht in die DDR

Angemerkt sei: Nach seiner Flucht in die DDR im Juli 1961 wurde Bocho, wie allgemein üblich, von der Staatssicherheit zu seinem Leben in der BRD und bei der Bundeswehr vernommen. Dabei wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.

Nach Auskunft des Militärgeschichtlichen Forschungsamts (MGFA) der Bundeswehr, das mittlerweile ins Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) übergegangen ist, konnte keine Personalakte zu Jörg Bocho gefunden werden. Auch keine Dokumente zu dem Bataillon, in dem Bocho gedient hat. Gründe für das Fehlen der Unterlagen sind nicht bekannt. Oberleutnant Strunk von der Pressestelle der Bundeswehr ist der Auffassung, es sei unwahrscheinlich, dass Bocho innerhalb so kurzer Zeit einen Dienstgrad wie Oberleutnant erreicht haben soll bei seiner Position im Fuhrpark. Es sei auch unglaubwürdig, dass Bocho für den MAD angeworben worden sei. Der MAD arbeitet innerhalb der Bundeswehr. Für im Ausland arbeitende Spione sei der Bundesnachrichtendienst (BND) zuständig.16

»In Vorbereitung seiner Tätigkeit in der DDR erhielt der Angeklagte folgende Aufträge, die ihm vom Mitarbeiter des CIC ›Shaper‹ erteilt wurden:

• Sammlung von Informationen über Objekte und Einheiten der Volksmarine, der Grenzbrigade Küste sowie der sowjetischen Seestreitkräfte;• Aufklärung von Raketen-Truppen, Feuerstellungen der Küstenverteidigung sowie von Funkmess- und Radarstationen;• Aufklärung der Standorte, Bewaffnung und Ausrüstung der im Küstengebiet der DDR stationierten Luftstreitkräfte der NVA und der Sowjetarmee;• Aufklärung des Sicherungssystems der Territorialgewässer der DDR;• Sammlung von Informationen über Häfen und Werften einschließlich ihrer Sicherung;• Ausarbeitung verschiedener Varianten für Kommando-Unternehmen durch Ranger und Kampfschwimmer zur Zerstörung wichtiger Objekte, Vernichtung von Schiffen und Blockierung von Hafenausfahrten bei Auslösung eines Krieges;• Feststellung von Räumen und Punkten für die Anlandung von Kampfschwimmern und Truppen im Kriegsfall;• Vorbereitung und Durchführung von Agentenschleusungen mit Hilfe maritimer Kleinkampfmittel.

Zur Erfüllung dieser Aufträge sollte sich der Angeklagte nach seinem Übertritt in die DDR mit dem in Leipzig tätigen Agenten des CIC ›Hillebold‹ in Verbindung setzen und mit diesem zusammenarbeiten.

Vom Mitarbeiter der NSA ›Williams‹ erhielt der Angeklagte die Weisung, für ›Hillebold‹ nur die unbedingt notwendigen Aufträge durchzuführen und sich hauptsächlich auf die Aufklärung der Ostseeküste zur Durchführung von Schleusungsoperationen zu konzentrieren.

Am 24. Juli 1961 kam der Angeklagte – als Deserteur der Bundeswehr getarnt – über Westberlin in die DDR und wurde in das Aufnahmeheim Berlin-Blankenfelde eingewiesen. Noch im Verlauf des Aufnahmeverfahrens nahm er, entsprechend den ihm erteilten Instruktionen, Verbindung zum Geheimdienst auf, sammelte Informationen über den Ablauf des Aufnahmeverfahrens und über ehemalige Angehörige der Bundeswehr, die in die DDR übergetreten waren. Er beschaffte Abdrücke von Sicherheitsschlüsseln, die im Aufnahmeheim Verwendung fanden, und fertigte etwa zehn Skizzen über das Heim an. Informationsberichte und Lagemeldungen sandte er in verschlüsselter Form über Deck­adressen an den Geheimdienst. Die Schlüsselabdrücke übergab er später dem CIC-Agenten ›Hillebold‹.

Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens siedelte der Angeklagte nach Leipzig über, nahm Mitte August 1961 eine Tätigkeit als Reparaturschlosser im VEB Leipziger Gummiwarenfabrik (ELGUWA) auf und sammelte unter Ausnutzung verschiedener Betriebsangehöriger Informationen über diesen Betrieb.

Außerdem informierte er sich über ein Objekt der Nationalen Volksarmee, in dessen Nähe er wohnte.

Die Sammlung dieser Informationen diente jedoch im Wesentlichen der Abdeckung seiner eigentlichen Tätigkeit im Raum der Ostseeküste, um die Sicherheitsorgane der DDR im Falle seiner Festnahme täuschen zu können.

Ende November/Anfang Dezember 1961 nahm der Angeklagte zu dem Agenten des CIC ›Hillebold‹ Verbindung auf, mit dem er in der Folgezeit regelmäßig zusammentraf. Im Februar 1962 erhielt er von ›Hillebold‹ zeitweilig ein als Koffer-Radio getarntes Funkgerät, mit dem er etwa vier Funksprüche an den Geheimdienst absetzte. Außerdem nahm er in Zusammenarbeit mit ›Hillebold‹ an vier Schleusungsaktionen teil, bei denen eine Agentin des Geheimdienstes aus Westdeutschland über die DDR in die ČSSR eingeschleust und vier Agenten aus der ČSSR ausgeschleust wurden.

Im Frühjahr 1962 begann der Angeklagte mit der Verwirklichung der ihm erteilten Hauptaufträge. Er kaufte Karten von der Ostseeküste, fertigte sich eine Campingkarre an und fuhr im März 1962 zur Halbinsel Darß. Dort klärte er die Küstenverhältnisse im Raum der Ortschaft Wustrow ­(Fischland) auf. In der Höhe dieser Ortschaft bestimmte er im Saaler Bodden zwei Punkte, die für das Anlegen eines Versorgungsdepots unter Wasser und für die Ablage von Trägergeräten geeignet waren. An der Westküste des Fischlandes legte er zwei Punkte und zwei Ausweichräume für die Anlandung von Trägergeräten fest. Ihre Lage trug er auf einer Bäderkarte ein und kennzeichnete markante Orientierungspunkte. Nach seiner Rückkehr fertigte er in Leipzig einen genauen verschlüsselten Bericht und eine codierte Karte an, die für den Mitarbeiter der NSA ›Williams‹ bestimmt waren. Ähnliche Unterlagen übermittelte er dem CIC-Agenten ›Shaper‹.

Von ›Hillebold‹ erhielt er im Frühjahr 1962 erneut ein als Koffer-Radio getarntes Funkgerät, das er bis Juni 1963 im Besitz hatte und mit dem er vor jeder Schleusungsoperation Funksprüche absetzte, um den Geheimdienst über sein Eintreffen an der Ostseeküste zu informieren.