Der Fall Olaf Latzel - David Wengenroth - E-Book

Der Fall Olaf Latzel E-Book

David Wengenroth

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Beschreibung

Enthüllendes Sachbuch zum Fall Olaf Latzel. Justizskandal, politische Rufmordkampagnen und die Bedrohung der Meinungsfreiheit. Ein Lehrstück für Demokratie. Ein evangelischer Pastor, konstruierte Vorwürfe, fast fünf Jahre juristische Verfolgung und eine gezielte Rufzerstörung – der "Fall Latzel" offenbart, wie die Meinungsfreiheit durch gezielte Rufmordkampagnen untergraben werden kann. Die Autoren decken auf, wie Justiz und Medien zusammenwirkten, um eine unliebsame Person mundtot zu machen. Am Beispiel des Bremer Justizskandals zeigen sie exemplarisch, wie gefährlich eine Vermischung von Politik, Moralismus und Rechtsprechung ist. Die Autoren geben außerdem einen Ausblick darauf, wie Meinungsfreiheit im demokratischen Rechtsstaat neu gelebt werden kann: als Raum, in dem unterschiedliche Meinungen ausgehalten und gehört werden. Ein brisantes Lehrstück, das nachdenklichen Leserinnen und Leser die Augen öffnen und eine fundierte Debatte über Wert und sinnvolle Grenzen der Meinungsfreiheit anstoßen will.

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Seitenzahl: 212

Veröffentlichungsjahr: 2025

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David Wengenroth, Felix BöllmannDer Fall Latzel

http://www.fontis-verlag.com

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (…) Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (…) Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.Aus dem «Lüth-Urteil» des Bundesverfassungsgerichts, 1958

David WengenrothFelix Böllmann

Der Fall Latzel

Ein Rufmord mithilfe der Justiz

Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://www.dnb.de abrufbar.Der Fontis-Verlag wird von 2021 bis 2025vom Schweizer Bundesamt für Kultur unterstützt.© 2025 by Fontis-Verlag BaselFontis AGSteinentorstr. 234051 [email protected] in der EU:Fontis Media GmbHBaukloh 158515 Lü[email protected]: René Graf, Fontis-Verlag BaselFotos Umschlag: Gerichtsszene: KEYSTONE/picture alliance/Hauke-Christian Dittrich; Autorenfoto F. Böllmann: ADF International;Autorenfoto D. Wengenroth: IDEA/Alexander StambkeSatz: Justin Messmer, InnoSet AG, BaselISBN 978-3-03848-495-0 (eBook)

Inhaltsverzeichnis

Buchcover
Schmutztitel
Motto
Titelseite
Impressum
Inhaltsverzeichnis
Warum wir dieses Buch geschrieben haben
Prolog: «Was dir harmlos vorkommen mag: Lass es lieber!»
I. Wie frei ist die Rede noch?
Meinungsfreiheit in Gefahr
Die Verleugnung des Problems
II. Pastor unter Anklage: Der Fall Olaf Latzel
Startschuss einer Rufmordkampagne
Die Kultur des Rufmords: Mechanismen und Beispiele
Behördliche Resonanzräume für den Rufmord
Vom Hörsaal ins Kirchenschiff: Parallelen zweier Kampagnen
III. Vom «Schwulenversteher» zum «Hetzprediger»: Wie Olaf Latzel zur Reizfigur wurde
Ein Pastor als Stachel im Fleisch
Der «Christival»-Eklat
Ein aufrechter Sünder
Vorspiel im Siegerland
Fruchtbarer Boden
Die Gideon-Predigt
IV. «Volksverhetzung»: Was hinter dem Paragrafen steckt
Volksverhetzung und Meinungsfreiheit
Ein Blick in die Entstehungsgeschichte
Von der Hetzschrift zum Gesetzesentwurf
Das Gesetz, das beinahe gescheitert wäre
Ein Schock, der Geschichte schrieb
«Wir wollen die Saupreußen in Bayern nicht mehr sehen!»
Strenger als der Rest der Welt?
V. Anklage mit Agenda
Staatsanwälte als Aktivisten
Juristische Fehler in der Anklage
Das historische Amtsgerichtsurteil
Mängel in der Urteilsbegründung
Wenn Recht zur Willkür wird
Öffentlichkeit und Grundrechte: Was das Gericht übersah
Exkurs: «Danke, Gustav!»
VI. Der lange Weg durch die Instanzen
Das Berufungsverfahren
Das Revisionsverfahren
Zweites Berufungsverfahren und Einstellung gegen Geldauflage
Das kirchliche Disziplinarverfahren
Ausblick: Wir müssen wieder Meinungsfreiheit lernen
Anhang
Die Gerichtsurteile im Wortlaut (Im Original vorhandene Tippfehler wurden übernommen.)
Leseempfehlungen – eine Auswahl

Warum wir dieses Buch geschrieben haben

Das Ziel dieses Buches ist eine Ehrenrettung: Über den Bremer Pastor Olaf Latzel ist in den vergangenen fünf Jahren eine öffentliche Rufmordkampagne hereingebrochen, an der sich Vertreter der Evangelischen Kirche, der Medien, der Politik und der Justiz beteiligten. Sie diffamierten ihn als Schwulenhasser und Hetzprediger.

Wir haben dieses Buch geschrieben, weil Olaf Latzel kein Schwulenhasser und kein Hetzprediger ist. Er ist nicht mehr und nicht weniger als ein theologisch konservativer Pastor, der sich zwar viele Freunde gemacht hat, aber auch viele Feinde – insbesondere im politisch links-dominierten Stadtstaat Bremen.

Der «Fall Latzel» kam nicht aus heiterem Himmel. Die Rufmordkampagne, die gegen ihn gefahren wurde, ist in vielerlei Hinsicht typisch für die perfide Methode, mit der meinungsstarke Aktivisten zurzeit prominente Konservative, Liberale und Christen mundtot machen wollen. Besonders gefährlich ist, dass sich zunehmend auch staatliche Institutionen an solchen Rufmordkampagnen beteiligen.

Diese Entwicklung ist eine ernsthafte Gefahr für die Meinungsfreiheit und damit für die freiheitliche Demokratie insgesamt geworden. Wir wollen am Fall Latzel exemplarisch aufzeigen, wie solche Kampagnen funktionieren. Wir hoffen, dass wir dadurch einen Beitrag dazu leisten, ihnen den Boden zu entziehen – und damit die Meinungsfreiheit in unserem Land schützen und stärken.

Prolog:«Was dir harmlos vorkommen mag: Lass es lieber!»

Am frühen Morgen des 12. November 2024 klingelten Polizisten an einer Tür in dem Dörfchen Burgpreppach bei Bamberg. In dem Haus lebte der 64-jährige pensionierte Bundeswehrsoldat Stefan Niehoff mit seiner Ehefrau und seiner 33-jährigen Tochter. Er öffnete, nach eigenen Angaben noch im Schlafanzug und barfuß. Die Beamten hielten ihm einen Durchsuchungsbefehl unter die Nase. Darin hieß es, er stehe im Verdacht, durch einen Post auf der Plattform X eine Person des öffentlichen Lebens beleidigt zu haben. In der Wohnung beschlagnahmten sie seinen Tablet-Computer.

Niehoffs Vergehen: Er hatte ein Bildchen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck retweetet, das einer Werbung der Kosmetikfirma Schwarzkopf nachempfunden war – allerdings mit der veränderten Aufschrift «Schwachkopf Professional».

Die Polizeiaktion löste einen Sturm der Entrüstung aus. In den Medien machte der Vorgang als «Schwachkopf-Affäre» Furore. Quer durch den Blätterwald rauschte die Empörung über das völlig unverhältnismäßige Vorgehen der Justiz. «Das Verfahren hätte wegen Geringfügigkeit eingestellt werden können», schrieb etwa der Kolumnist Gunnar Schupelius in der «Bild»-Zeitung. Stattdessen habe der zuständige Staatsanwalt «zum alleräußersten Mittel: einer Wohnungsdurchsuchung» gegriffen und der zuständige Amtsrichter sei ihm «in seiner vollkommen unverhältnismäßigen Entscheidung» gefolgt.

Auch die Politik reagierte. Wenn Richter und Staatsanwälte wegen Kleinigkeiten zu harten Maßnahmen griffen, habe das «selbstverständlich eine einschüchternde Wirkung», schrieb der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki auf seiner Internetseite. «Die Botschaft ist: Was dir harmlos vorkommen mag, kann dich in große Probleme bringen. Lass es lieber!»

Der Aufschrei kam spät. In vielen vergleichbaren Fällen war er vorher ausgeblieben.

Völlig überzogene Aktionen von Justizbehörden gegen harmlose Meinungsäußerungen gibt es seit Jahren. Die Medien interessierte das bis zur Schwachkopf-Affäre wenig bis gar nicht.

In dem krassesten Fall der vergangenen Jahre versagten sie als Kontrollinstanz sogar komplett: Am 28. August 2024 endete vor dem Landgericht Bremen das Strafverfahren gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel mit einer «Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage». Der Geistliche erklärte sich bereit, eine «Geldauflage» von 5.000 Euro an das Bremer «Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben» zu zahlen.

Mit seiner Zustimmung zu dieser Einstellung zog Latzel nach fast vier Jahren Prozess die Reißleine, weil er fürchten musste, rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt zu werden. Dabei war sein «Vergehen» – ein paar schnodderige Sätze bei einer Gemeinde-Veranstaltung – bei nüchterner Betrachtung meilenweit davon entfernt, den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen. Sie waren überhaupt nur aus Versehen auf einer Audiodatei im Internet gelandet – vier Sätze in einem Vortrag von über anderthalb Stunden.

Die Bremer Staatsanwaltschaft erhob daraus den juristisch haltlosen Vorwurf der Volksverhetzung. Als Anklagebehörde startete sie eine beispiellose Rufmordkampagne. Sie zerrte Latzel durch drei Instanzen bis zum Oberlandesgericht, beschädigte seinen Ruf schwer und zerstörte fast seine berufliche Existenz.

In der ersten Instanz machte das Amtsgericht Bremen kurzen Prozess. Nach nur einem Verhandlungstag verurteilte es Latzel am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro. Die Begründung des Urteils war erkennbar mit heißer Nadel gestrickt, voll von logischen Kurzschlüssen und haarsträubenden juristischen Fehlern. Die Verteidigung legte dementsprechend Berufung ein.

Am 20. Mai 2022 hob das Landgericht Bremen das Amtsgerichtsurteil nach drei Verhandlungstagen auf und sprach Latzel vom Vorwurf der Volksverhetzung frei.

Dagegen ging wiederum die Staatsanwaltschaft in Revision.

Am 23. Februar 2023 hob das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen dann den Freispruch wieder auf. Es verwies das Verfahren zur Verhandlung vor einer anderen Kammer an das Landgericht zurück. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit einer Formalie.

In der erneuten Verhandlung vor dem Landgericht einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht schließlich auf die Verfahrenseinstellung gegen «Zahlung einer Geldauflage». Latzel erklärte sich bereit, 5.000 Euro ausgerechnet an einen queeren Lobbyverein zu zahlen. Am Ende war Latzel froh, dass er wenigstens juristisch mit einem blauen Auge davongekommen war.

Dabei hatte die Sache für ihn auch noch ein disziplinarisches Nachspiel: Am 20. Mai 2025 verkündete die Bremische Evangelische Kirche auf ihrer Internetseite die Entscheidung der Kirchenleitung, Latzel als Disziplinarmaßnahme seine Bezüge um 5 Prozent für die Dauer von vier Jahren zu kürzen. Das trage «der Schwere des Verstoßes durch seine Äußerungen Rechnung» und solle ihm «als Erinnerung und Mahnung für sein Fehlverhalten dienen». Die gekürzten Beträge würden «Organisationen zur Verfügung gestellt, die als Anlaufstellen für queere Menschen dienen und wichtige Arbeit in diesem Bereich leisten».

Der bizarre Fall Latzel kam ebenso wenig wie die Schwachkopf-Affäre aus heiterem Himmel. Beide sind die Folge einer gefährlichen Entwicklung: Einer wachsenden Bereitschaft der Justiz, die Meinungsfreiheit einfach beiseite zu wischen, wenn Menschen im Internet unbequeme Meinungen äußern. Bisher kommen diese Fälle noch so selten vor, dass man sie als Ausrutscher bezeichnen könnte. Aber es gibt eine Entwicklung in unserer Gesellschaft, die die Befürchtung nahelegt, dass sie keine Ausnahmen bleiben werden. Viel mehr noch als die Schwachkopf-Affäre ist hier der Fall Latzel ein Warnsignal.

I.Wie frei ist die Rede noch?

Meinungsfreiheit in Gefahr

Am 14. Februar 2025 hielt der amerikanische Vizepräsident JD Vance eine Rede auf der Münchener Sicherheitskonferenz, die in Medien und Politik einschlug wie eine Bombe. Denn anders als erwartet sprach der amerikanische Politiker nicht über Geopolitik und militärische Aufrüstung, sondern über den Zustand der Demokratie. «Die Bedrohung, die mir in Bezug auf Europa am meisten Sorgen bereitet, ist nicht Russland, nicht China und auch kein anderer externer Akteur», sagte Vance. «Was mir Sorgen macht, ist die Bedrohung von innen: der Rückzug Europas von einigen seiner grundlegendsten Werte – Werte, die es mit den Vereinigten Staaten von Amerika teilt.»

Konkret ging es dem US-Politiker vor allem um Einschränkungen der Meinungsfreiheit: «Die Freiheit der Meinungsäußerung, fürchte ich, ist auf dem Rückzug.» Und das sei für die Demokratien des Westens ein grundlegendes, ja sogar existenzbedrohendes Problem: «Ich glaube zutiefst, dass es keine Sicherheit gibt, wenn Sie Angst vor den Stimmen, den Meinungen und dem Gewissen Ihres eigenen Volkes haben.»

Der Gast aus Washington sprach eigentlich nur aus, was jeder Zuhörer seit Jahren wissen konnte. Es liegt auf der Hand, dass wir in unserem Land ein Problem mit der Meinungsfreiheit haben. Ende 2024 veröffentlichte das Institut für Demoskopie Allensbach eine alarmierende Zahl: In der aktuellen Ausgabe seiner Untersuchung «Meinungsfreiheitsindex» stimmten 41 Prozent der Bundesbürger der Einschätzung zu, man könne seine politische Meinung heute in Deutschland nicht mehr frei äußern. Im Jahr zuvor waren es sogar 44 Prozent. Mit anderen Worten: Fast jeder Zweite hatte Angst davor, öffentlich zu sagen, was er denkt.

Das hatte es in den mehr als 70 Jahren, seit denen der Meinungsfreiheitsindex erhoben wird, noch nie gegeben. Für eine freiheitliche Demokratie war das ein vernichtendes Ergebnis. Bemerkenswert war die Entwicklung der Zahlen: Bis in die 1990er Jahre glaubten regelmäßig weniger als 20 Prozent der Bundesbürger, man könne in Deutschland nicht frei seine Meinung sagen. Bis 2017 kletterte der Wert auf 25 Prozent, um dann bei 44 Prozent im Jahr 2023 regelrecht zu explodieren.

Die Ergebnisse anderer Umfragen bestätigen die beunruhigende Entwicklung. Bei einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA im Juli 2020 stimmten 33 Prozent sogar der Aussage zu: «Ich habe das Gefühl, dass es in Deutschland keine Meinungsfreiheit (mehr) gibt.» In den östlichen Bundesländern waren es 41 Prozent. Im Dezember 2024 stimmten bei einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Evangelischen Kirche in Deutschland 51 Prozent der Befragten der Aussage zu: «In Deutschland kann man nicht mehr frei seine Meinung äußern, ohne Ärger zu befürchten.» Bei einer weiteren INSA-Umfrage für IDEA im Februar 2025 stimmten 46 Prozent der Aussage zu: «Ich habe das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland zu stark eingeschränkt ist». In den östlichen Bundesländern lag der Wert bei 57 Prozent.

Die Botschaft ist eindeutig:

Da läuft etwas gründlich schief.

Es ist eine Binsenweisheit, dass die Meinungsfreiheit für eine Demokratie fundamental ist. Der Mannheimer Politikwissenschaftler Richard Traunmüller brachte es in einem Bericht des «Mitteldeutschen Rundfunks» zum Meinungsfreiheitsindex so auf den Punkt: «Meinungsfreiheit und Demokratie sind eigentlich deckungsgleich. Und wenn die Meinungsfreiheit in der Diskussion ist, dann gilt das auch für die Demokratie.» Wenn der freie Meinungsaustausch nicht mehr gewährleistet ist, «leidet die demokratische Teilhabe».

Das ist eine Verharmlosung. Wenn annähernd die Hälfte der Bürger meint, zumindest teilweise von der politischen Partizipation ausgeschlossen zu sein, ist das für die Demokratie existenzbedrohend. Die freie, kritische Diskussion ist die Atemluft der Demokratie. Wenn der Austausch der Meinungen und Argumente unterbunden wird, erstickt sie. Mit anderen Worten: Wenn die Hälfte der Gesellschaft von diesem Austausch ausgeschlossen ist, weil sie nicht mehr wagt, ihre Meinung zu sagen, dann haben nicht nur diese Menschen, sondern wir alle, ein Problem.

Die Verleugnung des Problems

Die Umfrageergebnisse sprechen eine klare Sprache – sollte man meinen. Aber das hindert Politiker, Wissenschaftler und Medienvertreter nicht daran, das Problem zu leugnen. Eine verbreitete Strategie ist etwa, von dem Problem der «gefühlten Meinungsfreiheit» oder der «subjektiven Meinungsfreiheit» zu sprechen, wie es etwa die «Neue Osnabrücker Zeitung» in ihrer Berichterstattung über den Meinungsfreiheitsindex tat.

Diese Begriffsschöpfungen suggerieren: Es gibt gar kein «reales» oder «objektives» Problem für die Meinungsfreiheit. Wer glaubt, seine Meinung nicht frei äußern zu dürfen, hat ein irrationales privates Problem oder – noch konsequenter – keine Ahnung. Diese Sichtweise geht aber von einer falschen Voraussetzung aus: Sie suggeriert, dass man sauber zwischen einer subjektiven und einer objektiven Dimension der Meinungsfreiheit unterscheiden könnte. Das kann man aber nicht. Die subjektive und die objektive Seite eines Freiheitsrechts sind unauflösbar miteinander verwoben. Anders ausgedrückt: Eine Freiheit, von der ich «subjektiv» nichts mitbekomme, ist keine. Meinungsfreiheit ist nämlich nicht nur ein juristisch garantiertes Recht (objektiv), sondern lebt davon, dass Menschen sich auch trauen, sie zu nutzen (subjektiv).

Eine andere Strategie der Verleugnung des Problems geht davon aus, dass es überhaupt keine Einschränkungen von «legitimen Meinungen» gebe, sondern nur Beschränkungen für «Hass und Hetze». So schrieb etwa die «Süddeutsche Zeitung» zur Münchner Rede von JD Vance: «Den US-Amerikanern ist die Idee staatlich geschützter Strukturen der öffentlichen Debatte fremd, sie vertrauen darauf, dass sich im darwinistischen Kampf die bessere Meinung durchsetzen wird. Dass also der Hass am Ende wie von selbst aussortiert wird. In Deutschland dagegen findet man, Hass sei keine Meinung. Sondern eine Gefahr für die Meinungsfreiheit.»

Diese Argumentation hat einen richtigen Kern, denn natürlich darf und muss der Staat einen Ordnungsrahmen vorgeben, innerhalb dessen die Meinungsfreiheit ausgeübt werden kann. Tatsächlich unterscheidet sich in Bezug auf die Meinungsfreiheit das Rechtsverständnis in Deutschland von demjenigen der USA, wo der Erste Zusatzartikel zur Verfassung eine nahezu schrankenlose freedom of speech (Redefreiheit) garantiert. Äußerungen sind nach einer Grundsatzentscheidung des US-Supreme Court (Brandenburg v. Ohio aus dem Jahr 1969) nicht strafbar, solange sie nicht die hohe Schwelle überschreiten zur «Anstiftung zu unmittelbar bevorstehenden rechtswidrigen Handlungen».

Hierzulande gilt dagegen, dass die Meinungsfreiheit an Grenzen stößt, wenn sie in Konflikt mit den Grundrechten anderer Menschen gerät. So verbietet zum Beispiel Paragraf 186 des Strafgesetzbuches die üble Nachrede, also die Verbreitung von Falschbehauptungen. In den USA wäre so ein Straftatbestand undenkbar.

Aber auch unser deutsches und europäisches Rechtsverständnis erlaubt deswegen längst nicht jede Form von staatlicher Einschränkung der Redefreiheit. Nach Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes findet die Meinungsfreiheit «ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre». Mit anderen Worten: Einschränkungen der Rede- und Meinungsfreiheit sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, die für alle Gesetze gelten. Die Beschränkungen müssen den Grundsätzen des Rechtsstaates entsprechen. Sie müssen insbesondere nachvollziehbar und erkennbar sein. Das Bundesverfassungsgericht fordert zudem, dass solche Gesetze im Zweifel zugunsten der Meinungsäußerungsfreiheit ausgelegt werden müssen.

Auch die Europäische Menschenrechtskonvention gestattet in Artikel 10 Absatz 2 Beschränkungen der Meinungsfreiheit, weil ihre «Ausübung (…) mit Pflichten und Verantwortung verbunden» ist. Daher kann sie «Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden». Solche Beschränkungen sind aber nur zulässig, wenn sie «gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind».

Die griffige Behauptung «Hass ist keine Meinung» wird dagegen zwar oft als Maßstab für die Grenzen der Meinungsfreiheit genannt, taugt dafür aber nicht. Denn zunächst einmal ist sie offenkundig falsch.

Natürlich ist Hass eine Meinung. Alle Menschen hassen irgendetwas und fast alle irgendwen. Es wäre lächerlich, wenn der Staat die Aussage «Ich hasse Gummibärchen» verbieten wollte. Der demokratische Staat erlaubt darüber hinaus auch, den Kapitalismus, die Steuergesetzgebung, ja sogar die Demokratie und die Freiheit selbst zu hassen – und diesen Hass auch kundzutun.

Auch der Hass auf Menschen ist nicht per se verboten. Für den Satz: «Ich hasse Nazis» hat sicherlich noch kein Internetnutzer frühmorgendlichen Besuch von der Polizei bekommen. In einschlägigen Internetforen gehört absurderweise auch Hass auf den jeweiligen politischen Gegner zum guten Ton. Hinter dem vermeintlich edlen Motiv «Hass zu bekämpfen» verbirgt sich in der gesellschaftlichen Wirklichkeit meistens ein Messen mit zweierlei Maß.

Außerdem fehlt es nicht nur an allgemein nachvollziehbaren Maßstäben dafür, gegen wen sich öffentlich geäußerter Hass richten darf, sondern auch dafür, was überhaupt als «Hass» gilt – und was nicht.

Der Vorwurf von «Hass» (oder «Feindschaft» oder «Hetze») ist mittlerweile in vielen Fällen eine Keule, die in der medialen Realität auf den niedersausen kann, der irgendeiner meinungsstarken Gruppe in die Quere kommt. Denn im deutschen Recht gibt es für diesen emotional aufgeladenen, unbestimmten Rechtsbegriff keine klare Definition. Jeder darf ihn für seine Zwecke auslegen – und das öffnet der Willkür Tür und Tor.

In der öffentlichen Diskussion ist der sogenannte «Kampf gegen Hass und Hetze» nicht nur eine Reaktion auf reale Missstände, sondern auch ein Versuch, über das geltende Recht hinaus einen moralischen Aspekt geltend zu machen. Er wird als hehres Ziel proklamiert, das Internetnutzer, Behörden und Plattformbetreiber angeblich zum Handeln zwingt. Tatsächlich wird der diffuse Begriff mitunter genutzt, um rechtlich umstrittene oder unbequeme Äußerungen in den Bereich des Unerlaubten zu rücken.

Die Formel «Hass ist keine Meinung» ist also gerade kein nachvollziehbarer, rechtsstaatlicher Maßstab für die Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern Teil des Problems. Die Tatsache, dass dieser offenkundige Unsinn als angebliche Wahrheit durch die Diskussion wabert, trägt bei Menschen, die um ihre Meinungsfreiheit fürchten, höchstens zur Verunsicherung bei.

Stefan Niehoff wurde übrigens im Juni 2025 wegen eines anderen Posts zu einer Geldstrafe von 825 Euro (55 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Gegenstand war nicht der «Schwachkopf»-Meme, sondern ein manipuliertes «Spiegel»-Cover, das Niehoff geteilt hatte. Es zeigte die Grünen-Politikerin Katharina Schulze lachend und mit zum Hitlergruß erhobenen Arm, dazu die Schlagzeile: «Das grüne Reich – die Machtergreifung».

Das Gericht sah darin eine strafbare «Verwendung von Kennzeichen terroristischer oder verfassungsfeindlicher Organisationen» (Paragraf 86a Strafgesetzbuch). Ob diese Verurteilung angemessen war, ist zweifelhaft, aber nicht Gegenstand dieses Buches – ebenso wenig übrigens wie die Beurteilung irgendwelcher anderen Äußerungen von Stefan Niehoff.

Die «Welt» schrieb über das Urteil, es werfe die Frage auf, «für wie unmündig die Justiz den Bürger inzwischen hält – und was aus der Freiheit der Satire geworden ist, die sich seit dem Ende der Naziherrschaft respektlos bei deren Insignien bedient, um tatsächliche oder vermeintliche Tendenzen ins Autoritäre zu brandmarken». Der Richter habe «ein zeittypisches Rechtsverständnis» gezeigt, «das nicht mehr von der Vermutung für die Freiheit ausgeht, sondern subjektives Moralempfinden verabsolutiert». Indirekt bestätigte die Verhandlung übrigens noch einmal, wie grotesk unverhältnismäßig die Hausdurchsuchung gewesen war: Über den «Schwachkopf»-Meme wurde in dem Prozess nicht einmal mehr verhandelt.

II.Pastor unter Anklage: Der Fall Olaf Latzel

Startschuss einer Rufmordkampagne

Als aufrechte Kämpfer gegen «Hass und Hetze» sahen sich wohl auch die Bremer Staatsanwälte, die im Sommer 2020 Anklage gegen den evangelischen Bremer Pastor Olaf Latzel erhoben. Man warf ihm Volksverhetzung vor. Dazu gab die Anklagebehörde eine Pressemitteilung heraus, in der es hieß:

Dem Pastor wird mit der Anklage zur Last gelegt, am 19. 10.2019 in der St. Martini Gemeinde in Bremen ein sogenanntes Eheseminar abgehalten und hierbei Äußerungen getätigt zu haben, die er als Audiodatei auf der Internetplattform Youtube online stellte, so dass diese für jedermann verfügbar waren. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sind einzelne Ausschnitte dieser Äußerungen als volksverhetzend i. S.d. § 130 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Strafgesetzbuch zu bewerten, da mit ihnen in einer Art die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Menschen als Teil der Bevölkerung aufgestachelt wird, die in Bezug auf ihre Geschlechtsidentität und/oder sexuelle Orientierung, von der angeblich allein richtigen zweigeschlechtlichen und heterosexuellen Norm abweichen. Zum anderen liegt in den getätigten Äußerungen zugleich ein Angriff auf die Menschenwürde dieser Gruppierungen. So bezeichnet der Angeschuldigte Homosexuelle generalisierend als Verbrecher und die Homosexualität als Degenerationsform der Gesellschaft. Menschen, die in Bezug auf ihre Geschlechtsidentität von der angeblichen Norm abweichen, werden als Genderdreck und als Angriff auf die göttliche Schöpfungsordnung bezeichnet.

Die Staatsanwaltschaften genießen in Deutschland hohes Ansehen. Anders als zum Beispiel in den USA, wo Ankläger vor Gericht oft auf Biegen und Brechen eine Verurteilung erreichen wollen, versteht sich die Staatsanwaltschaft in Deutschland als «objektivste Behörde der Welt». Ihr Ziel ist, in jeder Phase eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens alle Beweise und Gesichtspunkte sorgfältig zu prüfen und zu berücksichtigen. Das gilt ausdrücklich auch für diejenigen, die gegen eine Verurteilung sprechen.

Dieser gute Ruf der Anklagebehörde prägt die öffentliche Wahrnehmung von Strafprozessen. Die meisten Journalisten wissen zwar ebenso wie ihre Zuhörer, Zuschauer und Leser, dass für einen Angeklagten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt. Aber wenn die «objektivste Behörde der Welt» sich zu einer Anklageerhebung entschließt, gehen Beobachter in der Regel davon aus, dass an ihren Vorwürfen, salopp gesagt, «schon etwas dran ist».

Darin liegt eine Gefahr: Wenn Staatsanwälte in Wirklichkeit gar nicht so objektiv an einen Fall herangehen, wie man es ihrem Ruf entsprechend erwarten würde, können ihre Äußerungen zu einer Vorverurteilung in der Öffentlichkeit führen. Genau das passierte im «Fall Latzel». Wenn man die Pressemitteilung mit dem vergleicht, was wirklich geschehen war, wird man den Verdacht nicht los, dass die Staatsanwaltschaft Bremen alles andere als objektiv an die Sache heranging.

Geschehen war, kurz zusammengefasst, Folgendes:

Latzel hatte am 19. Oktober 2019 vor rund 30 Ehepaaren aus seiner Gemeinde ein «Eheseminar» mit dem Titel «Biblische Fahrschule zur Ehe» durchgeführt. Dort hielt er in freier Rede einen Vortrag von etwa zwei Stunden. Das Seminar wurde zwar aufgezeichnet, aber eine Veröffentlichung im Internet war nicht geplant. In dem Vortrag machte Latzel unter anderem die folgenden Aussagen:

«Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist zutiefst teuflisch und satanisch.»

«… Homosexualität, dass das alles Degenerationsformen von Gesellschaft sind, die ihre Ursache darin haben in der Gottlosigkeit.»

«Diese Homo-Lobby, dieses Teuflische, kommt immer stärker, immer massiver.»

«Überall laufen diese Verbrecher rum von diesem Christopher-Street-Day.»

Wenn man diesen überschaubaren Sachverhalt mit der Pressemitteilung der Bremer Staatsanwaltschaft vergleicht, springt ins Auge, dass sie an zwei zentralen Punkten schlicht die Unwahrheit sagte.

Da war erstens die Behauptung: «So bezeichnet der Angeschuldigte Homosexuelle generalisierend als Verbrecher.» Tatsächlich hatte Latzel gesagt: «Überall laufen diese Verbrecher rum von diesem Christopher-Street-Day.» Später im Prozess sollte sich herausstellen, dass es für diese Aussage einen Hintergrund gab, der für ihr Verständnis eine wichtige Rolle spielt. Aber schon vom reinen Wortlaut sagt sie etwas Anderes als das, was die Staatsanwaltschaft daraus machte. Wer einmal bei einem Christopher Street Day war, der weiß: Längst nicht alle Besucher solcher Veranstaltungen sind selbst homosexuell. Außerdem gehen längst nicht alle Homosexuellen zum Christopher Street Day (tatsächlich tun es die meisten nicht). Die Aussage enthielt also gar keine «generalisierende» Aussage über Homosexuelle – schon gar nicht die, dass sie alle Verbrecher seien.

Zweitens hieß es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft: «Menschen, die in Bezug auf ihre Geschlechtsidentität von der angeblichen Norm abweichen, werden als Genderdreck und als Angriff auf die göttliche Schöpfungsordnung bezeichnet.»

Es wäre noch wohlwollend, diesen Satz als Verdrehung von Tatsachen zu verstehen. Im Grunde war er eine Lüge. Denn: Der Begriff «Gender» kommt aus dem Englischen und bezeichnet das «soziale Geschlecht». Er bezeichnet also das, was als für Männer und Frauen «typisch» gilt. In Deutschland wurde er in Zusammenhang mit der «Gendertheorie» bekannt, die in ihrer pointiertesten Form letztlich sagt, dass weibliche und männliche Verhaltensweisen durch herrschende Rollenverteilungen in der Erziehung und nicht durch das «biologische Geschlecht» (englisch: sex) geprägt werden.

Die Staatsanwaltschaft behauptete, Latzel bezeichne mit dem Begriff «Gender» eine Gruppe von Menschen. Da das Wort aber allgemein nicht in diesem Sinne benutzt wird, war dieser Vorwurf absurd. Viel näher lag eine andere Interpretation: dass mit dem Wort «Genderdreck» die Gendertheorie bzw. ihre Überhöhung in der Genderideologie gemeint war.

Zu diesen beiden glatten Unwahrheiten kam in der Pressemitteilung noch eine Halbwahrheit, die ebenfalls geeignet ist, ernsthafte Zweifel an der Objektivität der Staatsanwaltschaft zu begründen. So hieß es in dem Text: «… die er als Audiodatei auf der Internetplattform Youtube online stellte, so dass diese für jedermann verfügbar waren.»

Dieser Halbsatz erweckt den Eindruck, Latzel habe den Vortrag bewusst und gezielt ins Internet gestellt, um einen möglichst großen Personenkreis damit zu erreichen. Dabei wussten die Staatsanwälte, dass eigentlich keine Veröffentlichung des Mitschnitts im Internet geplant war. Wie auf der Aufzeichnung selbst zu hören ist, sagte Latzel vor Beginn des Vortrages, dass es bei dem Eheseminar ja etwas persönlicher werden könne. Deshalb werde, so Latzel wörtlich, «das alles hier bleiben. Das wird nicht rausgehauen über den Äther, übertragen».

Später im Prozess erklärte Latzel, wie es trotzdem zu der Veröffentlichung gekommen war: Etwa vier Monate nach dem Eheseminar fand ein Mitarbeiter der Gemeinde die Datei auf einem Server und wunderte sich, weil Gemeindeveranstaltungen sonst grundsätzlich ins Internet gestellt wurden. Er fragte bei Latzel nach, der sich (nach eigener, unwiderlegter Aussage) nicht mehr genau erinnern konnte, was er bei dem Seminar gesagt hatte und deshalb grünes Licht für eine Veröffentlichung gab.

Auch der weitere Verlauf deutete nicht darauf hin, dass es Latzel darum gegangen wäre, ausgerechnet jene vier Sätze, die im Kontext des Eheseminars nicht zu den zentralen Aussagen gehörten, später aber den Gegenstand der Anklage bildeten, «für jedermann verfügbar» zu machen: Am 14. März 2020 wurde die Audiodatei auf YouTube online gestellt. Etwa einen Monat später, am 16. April 2020, wies der Geschäftsführer des «Rat&Tat-Zentrums für queeres Leben» in Bremen die Polizei darauf hin, dass die Äußerungen im Audiomitschnitt seiner Meinung nach nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Latzel erfuhr am 23. April durch die Nachfrage eines Journalisten von der Kritik an dem Vortrag. Er hörte sich die Aufzeichnung noch einmal an und ließ sie daraufhin sofort aus dem Netz nehmen.