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Steuern sind nicht unbedingt das Coolste am Unternehmer-Dasein. Mit ein bisschen Plan ist allerdings alles halb so wild. Mit diesem Buch findet ihr einen easy Einstieg in alle wichtigen Steuerfragen, die euch im ersten Jahr der Selbstständigkeit so begegnen: Welche Rechtsform ist die beste für mich? Woher bekomme ich die Steuernummer? Was sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen? Wie zahle ich die Krankenversicherung für meine Mitarbeiter? Was ist mit dieser Umsatzsteuer, wenn ich ins Ausland verkaufe? Was zum Kuckuck ist der Unterschied zwischen Soll und Haben und wie mache ich meine Steuererklärungen? Die Autorinnen Helen Dieckhöfer (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer), Sarah Klinkhammer und Franziska Beschorner (Steuerberaterin) müssen es wissen, denn schließlich machen sie das nicht erst seit gestern. Und das kann man sich auch auf ihren Social-Media-Kanälen "Wir lieben Steuern" ansehen. "Wir lieben Steuern" ist für sie nämlich keine euphemistische Jobbeschreibung, sondern der Name ihres Social-Media-Auftritts, auf dem sie gemeinsam daran arbeiten, das Thema Steuern gesellschaftsfähig zu machen. Umgesetzt wird das Ganze dann in der Dortmunder Steuerberatungsgesellschaft Dieckhöfer & Partner, in der sie seit Jahren gemeinsam arbeiten. Inhalte: - Alles, was ihr über die Vorbereitungen wissen müsst: Was muss in den Gesellschaftsvertrag, wann muss ich zum Notar, bin ich als Unternehmer sozialversichert, wie schreibe ich einen Businessplan und brauche ich einen Steuerberater und und und - Alles, was ihr über eure unterjährigen To-dos wissen müsst: Wie schreibe ich Rechnungen, wie lese ich eine BWA, welche Meldungen muss ich regelmäßig an das Finanzamt machen, wie stelle ich Mitarbeiter ein, wie automatisiere ich meine Buchhaltungsprozesse und noch wirklich vieles mehr - Alles, was ihr über eure jährlichen To-dos wissen müsst: Was ist der Unterschied zwischen einer Einnahmenüberschussrechnung und einer Bilanz, welche Steuererklärungen muss ich abgeben, was sind außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen und so weiter und so fort - Alles, was ihr wissen müsst, wenn ihr im eCommerce -Business bestehen wollt: Was ist der OSS, wie funktioniert der IOSS, was muss man als Onlinehändler sonst noch so beachten, wo muss welche Umsatzsteuer bezahlt werden, kann ich als Onlinehändler auch Kleinunternehmer sein et cetera et cetera et cetera "Pflichtlektüre für Gründer und Gründerinnen: Zum Lesen, Nachschlagen und/oder Steuerberater challengen!" Thomas Kehl, Gründer von Finanzfluss und SPIEGEL- Bestseller-Autor "Gründerwissen & Steuertipps verständlich und mit Humor verpackt!" Lisa Osada, Gründerin von Aktiengram und SPIEGEL-Bestseller-Autorin "Gründen ist hart - dieses Buch bringt endlich ruhigere Nächte." Margarethe Honisch, Gründerin von Fortunalista und SPIEGEL- Bestseller-Autorin
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Seitenzahl: 311
Veröffentlichungsjahr: 2024
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ISBN 978-3-648-17707-5
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ISBN 978-3-648-17708-2
Bestell-Nr. 12059-0100
ePDF:
ISBN 978-3-648-17709-9
Bestell-Nr. 12059-0150
Helen Dieckhöfer/Sarah Klinkhammer/Franziska Beschorner
Der Gründer-Cheatcode
1. Auflage, September 2024
© 2024 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg
www.haufe.de
Bildnachweis Cover: Agape GbR, https://agape-fotografie.de/
Produktmanagement: Kerstin Erlich
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Düften wir nur einer einzigen Person danken, wäre das auf jeden Fall Ruth Kuonath vom Schäffer-Poeschel Verlag. Hätte sie nicht so sehr darauf bestanden, dass sie ein Buch von uns haben möchte, würde dieses hier ganz sicher noch nicht existieren. Daher: DANKE!
Außerdem möchten wir uns wirklich von ganzem Herzen bei den Boys und Girls aus dem Hotel in Kühtai bedanken, in dem wir unseren Schinken geschrieben haben. Danke, dass ihr uns so lange ertragen und so viel Taylor Swift mit uns gehört habt. Das hat SO viel Spaß gemacht!
Danken möchten wir außerdem auch noch den E-Commerce Vollprofis Ilka Skryppek und Patrick Schulz. Deren Beitrag war ziemlich sicher weniger spaßig als der der Hotel-Crew, dafür aber fachlich ziemlich wichtig! Die Wahrscheinlichkeit, dass wir großen Schwachsinn geschrieben haben, ist durch euch deutlich kleiner geworden
An der Gesellschafts- und Arbeitsrechtfront wurde diese Bürde von Kay Koeppen und Daniel Wolgast übernommen.
Sämtliche Fotos in und auf unserem Buch und unserer Kanzlei-Homepage stammen aus der Kamera von Simone Cavar. Danke, dass du es bei allen Fototerminen immer hinbekommst, dass wir uns so fähig und schön fühlen!
[12]Und als letztes und damit wichtigstes möchten wir unseren unendlich coolen Kolleginnen Janina Gutfreund, Lea Stanzmann und Lisa Spangenberg für die Beratung in Sachen Bilderauswahl und Cover sowie für alles andere danken, was sie für uns machen! Lisa hat den Schinken im Vorfeld sogar komplett gelesen und uns vor vielen Fettnäpfchen bewahrt. Dank ihr wissen wir zum Beispiel nun, dass es Casus knacksus heißt – nicht Casus Knacktus. Mit euch zusammenzuarbeiten, ist einfach nur AMAZING!
Wir machen uns nichts vor – wir wissen, dass man mit dem Thema Steuern nicht unbedingt zur Stimmungskanone auf jeder Party wird. Aber Wir lieben Steuern trotzdem. Weil sie, entgegen ihrem so schlechten Ruf, cool und spannend und abwechslungsreich sein können. Zumindest für all diejenigen, die die Anfangsenergie aufbringen, sich so lange mit der Thematik zu befassen, bis das erste Verständnis kickt.
Und an diesen Punkt sollte wirklich jeder gelangen, der mit dem Gedanken spielt, endlich Nägel mit Köpfen zu machen und das eigene Unternehmen zu gründen. Deswegen haben wir uns die allergrößte Mühe gegeben, das hier alles so zu schreiben, dass man es schafft, dieses Buch zu Ende zu lesen, ohne es vorher in wilder Frustration aus dem Fenster zu schmeißen.
Der Grund, der uns morgens aus den Betten treibt, ist, das Thema Steuern so zu verkaufen, dass die Allgemeinheit es ein bisschen weniger bescheuert findet. Der Preis, den wir dafür zahlen, ist, dass wir an der ein oder anderen Stelle für die Allgemeinheit uninteressante Details, Ausnahmen, Rückausnahmen und Rück-Rückausnahmen [14]unter den Tisch fallen lassen. Diese Details überlassen wir immer gerne den Leuten, die Bücher über Steuern für die Leute schreiben, die sich professionell mit Steuern befassen.
Bevor ihr also schadenfroh in die Hände klatscht, weil ihr auf den folgenden Seiten (oder grundsätzlich irgendwo in unseren Inhalten) Dinge findet, die wir nicht hundertprozentig sauber formuliert, nicht hundertprozentig umfassend dargestellt oder nicht hundertprozentig was auch immer haben:
We don’t care lol bye.
Spoiler Alert: Unternehmensgründer zu sein ist hart.
Besonders das erste Jahr in der Selbständigkeit kann einem so ziemlich jeden denkbaren nervtötenden Stock zwischen die Beine werfen.
So muss es aber nicht sein – wir haben hier nämlich einen Cheatcode für euch, damit euer erstes Jahr katastrophenfrei uuuund somit ziemlich cool wird.
Deswegen handeln wir hier alle Themen, die euch im ersten Jahr begegnen werden, schön chronologisch ab, damit ihr zu jedem Zeitpunkt wisst, was ihr zu tun habt.
Für Phase 1, die Vorbereitungen, haben wir das Kapitel 1 – Vorbereitung schadet vielleicht nicht.
Rechtsform?!? Alleine oder mit jemandem zusammen? Woher kommt das Geld? Gibt man sich die Steuerfront alleine oder gönnt man sich einen Steuerberater? Nach diesem Einstiegskapitel sollte es hier schonmal wirklich keinerlei Unklarheiten mehr geben.
Nachdem also alle Unklarheiten beseitigt wurden, geht es an die wirkliche Gründung – und die solltet ihr richtig machen! Ganz in diesem Sinne gibt es daher das Kapitel 2 – Los geht’s! Wie ihr richtig [26]gründet. Notar, Geschäftskonto, Gewerbeanmeldung und steuerlicher Erfassungsbogen inklusive aller Tücken wie Gewerbe vs. Freiberufler, Kleinunternehmer, Soll-/Istversteuerung, EÜR/Bilanz und Eröffnungsbilanz – wir haben an alles gedacht.
Ist das weggehustled, versinkt man als Gründer gerne mal recht zügig im Geschäftsalltag, denn der will ja gemeistert werden. Deswegen gibt es Kapitel 3 – Wie ihr euren Geschäftsalltag meistert. Die ersten eigenen Rechnungen, nervige Buchhaltung, Controlling, Geld und vielleicht sogar Mitarbeiter – alles kein Problem mehr für euch.
Der Geschäftsalltag ist aber leider nur die Spitze des Eisbergs eurer Aufgaben als Gründer – und damit ihr den Rest auch gut gebacken bekommt, gibt es auch noch Kapitel 4 – Eure laufenden To-dos und Kapitel 5 – Eure jährlichen To-dos. Laufende Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen, Gehaltsabrechnungen und Steuervorauszahlungen treffen euch nach dieser Lektüre auf keinen Fall mehr unvorbereitet. Und auch den jährlichen Jahresabschluss inklusive der betrieblichen und privaten Steuererklärungen seht ihr schon aus weiter Ferne anrücken.
Da die Onlinehändler unter euch es in vielerlei Hinsicht noch ein bisschen schwerer haben als Normalo-Gründer, gibt es für die noch das Kapitel 6 – E-Commerce. Da können aber auch die Normalo-Gründer unter euch noch mal reinschauen, die sich verstärkt für Umsatzsteuer-Kram interessieren.
Und weil das einfach alles noch nicht reichte, haben wir noch das Kapitel 7 – Zugabe geschrieben. Da geht es um alles, was sonst noch wichtig ist, aber nirgendwo so richtig gut reingepasst hat. Und außerdem haben wir dort auch noch mal einige ganz besonders wichtige Infos in kurz und knapp für euch zusammengefasst.
[27]Nichts davon müsst ihr unbedingt in der von uns hier diktieren Reihenfolge lesen. Ihr könnt das völlig ruhigen Gewissens in der Reihenfolge lesen, die euch sinnvoll erscheint. Es gibt da wirklich keinerlei festes Regelwerk.
Nachdem ihr nun wisst, was euch erwartet, noch ein paar Worte zu den persönlichen Hürden, die wir im Rahmen dieses Buches bewältigen mussten:
Wir drei arbeiten seit vielen Jahren jeden Tag zusammen und sind uns auch in vielen Dingen immer sehr einig. Wo wir uns allerdings nicht im Geringsten einig sind, ist die Schreibweise des Wortes »selbständig« beziehungsweise »selbstständig.«
Da wir euch aber natürlich keine unterschiedlichen Schreibweisen antun wollen, haben wir uns nach langen und knallharten Verhandlungen auf »selbständig« geeinigt. Kommt euch vielleicht falsch vor, liegt aber daran, dass auch in den Steuergesetzen vor allem »selbständig« steht (ganz einig sind sich die Steuergesetze da aber auch nicht) und der Duden sagt, dass beides geht.
Also nein, keine Sorge, wir sind, entgegen der mittlerweile schon häufiger mal gestellten Frage, nicht zu blöd, um das richtig zu schreiben.
Und nun: Have fun!
Unser erstes Kapitel ist zieeemlich lang. Und an einigen Stellen zugegebenermaßen auch etwas zäh – also ein sehr gutes Kapitel, um es direkt zu Beginn hinter sich zu bringen. Es schadet aber auch sicher nicht, wenn ihr es etappenweise lest und vielleicht zwischendurch schon mal zu den etwas aufregenderen und praxisnäheren Kapiteln weiter hinten springt.
Bevor wir jetzt loslegen, noch eine weitere kurze Sache vorweg: Das hier wird ein grober Abriss über die verschiedenen Rechtsformen.
Rechtsformen sind eigentlich das Spezialgebiet von Fachanwälten für Gesellschaftsrecht und das sind auch die einzigen, die euch in diesen Sachen hundertprozentig rechtssicher beraten können. Aber auch als Steuerberater kennt man sich mit vielen Sachen im Gesellschaftsrecht ziemlich gut aus, weil gesellschaftsrechtliche Dinge viele unmittelbare Auswirkungen auf Steuern haben.
Weil wir aber nun mal keine Fachanwälte für Gesellschaftsrecht sind, aber natürlich trotzdem hundertprozentig sicherstellen wollten, dass wir euch keinen Schwachsinn erzählen, wurde dieses Kapitel von genau so einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht kontrollgelesen. Safety first.
So, jetzt aber los:
Die Wahl der Rechtsform eures Unternehmens ist eine der ersten wichtigen Entscheidungen, die ihr treffen müsst. Um die für euch perfekte Rechtsform aussuchen zu können, müsst ihr euch aber erst mal über eine Sache klar werden:
Seid ihr Einzelkämpfer oder Teamplayer?
[31]Wenn ihr alleine gründen wollt, könnt ihr bestimmte Rechtsformen nämlich einfach gar nicht nehmen, weil es für diese mehrere Personen braucht, um existieren zu können. Wenn ihr mit anderen zusammen gründen wollt, seid ihr ein bisschen flexibler, denn zusammen könnt ihr eigentlich alles sein. Außer ein Einzelunternehmer – was für eine Überraschung – und ein eingetragener Kaufmann. Bevor ihr also überhaupt mit irgendwas anfangen könnt, ist genau diese Entscheidung euer erstes To-do.
Wenn diese Entscheidung gefallen ist, könnt ihr überlegen, in welche »Überkategorie« an Rechtsformen ihr rein wollt. Die sind im Wesentlichen:
EinzelunternehmenAlleinePersonengesellschaftenZusammenKapitalgesellschaftenAlleine oder zusammenTab. 1: Übersicht Rechtsformgruppen
Es gibt auch noch Optionen wie Vereine und Stiftungen und sowas. Aber weil die für die meisten uninteressant sind, konzentrieren wir uns nur auf diese drei »Überkategorien« – Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Hier deshalb eine Übersicht über die gängigsten deutschen Rechtsformen in diesen Kategorien:
[32]RechtsformAlleineZusammenTypEinzelunternehmen✔✘Natürliche PersonEingetragener Kaufmann✔✘Natürliche PersonGbR✘✔PersGesOHG✘✔PersGesKG✘✔PersGesGmbH & Co. KG✔✔MischmaschUG✔✔KapGesGmbH✔✔KapGesAG✘✔KapGesTab. 2: Übersicht Rechtsformarten
Diese Rechtsformen sehen wir uns nun der Reihe nach mal etwas genauer an und klären dabei vor allem folgenden Fragen:
Wie erfolgt die Gründung?Muss man zum Notar?Braucht man einen Gesellschaftsvertrag?Wer zahlt welche Steuern?Wer haftet für wen und für was?Was muss man buchhaltungsmäßig machen?Welchen Nerv-Kram muss man sonst noch so beachten?Zum seichten Einstieg geht es los mit dem Einzelunternehmer. Wie der Name schon sagt, kann man Einzelunternehmer nur sein, solange man alleine ist. Wenn ihr also mit jemandem zusammen gründen wollt, müsst ihr euch direkt für eine andere Rechtform entscheiden. Entscheidet ihr euch irgendwann später dazu, jemanden in euer Business aufzunehmen, müsst ihr die Rechtsform wechseln.
Dafür ist es auf der anderen Seite wirklich mega easy, ein Einzelunternehmen zu gründen. Ihr braucht dafür nicht zum Notar, ihr müsst euch in keinem Register eintragen lassen und ihr könnt mehr oder weniger sofort loslegen.
Ihr müsst euch aber über eine Sache im Klaren sein: Der fehlende Eintrag in ein Register dazu führt, dass ihr in eurer Unternehmensbezeichnung ein bisschen eingeschränkt seid. Es muss mindestens euer Nachname enthalten sein – besser der volle Name. Diese Regelung dient dem Schutz von Geschäftspartnern, die bei einem Fantasienamen ohne Eintragung in ein Register unter Umständen gar keine Möglichkeit hätten, herauszufinden, wer ihr eigentlich seid. Um das zu verhindern, muss zusätzlich auf euren Geschäftsbriefen auf jeden Fall auch immer euer voller Name und eine ladungsfähige Adresse stehen.
Dadurch, dass ihr einfach ihr seid und keine Gesellschaft, gibt es auch keine Abgrenzung zwischen euch und eurem Betrieb. Es gibt sozusagen nur eine Ebene, auf der ihr als natürliche Person und Unternehmer steht – und das gilt auch für alle Steuerarten. Ihr persönlich seid für alle Steuern das sogenannte Steuersubjekt. Bei euch als Person fallen die Steuern an und ihr als Person schuldet die Steuern. Falls ihr euch fragt, warum wir hierauf so herumreiten: Bei anderen Rechtsformen kann das anders aussehen. Dazu kommen wir gleich noch.
[34]Da es rechtlich zwischen eurem Unternehmen und euch als Person also keine Trennung gibt, könnt ihr euch auch kein Gehalt auszahlen oder Geschäfte mit euch selbst machen. Das, was euer Unternehmen als Gewinn macht, ist einfach euer Gewinn, den ihr versteuert. Wenn ihr euch monatlich Geld zahlt, um davon zu leben, ist das einfach nur eine Privatentnahme, die sich aber nicht auf den Gewinn des Unternehmens auswirkt. Eure Privatentnahmen haben also keinen Einfluss darauf, was ihr versteuert.
Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass ihr euch »einfach so« Geld von eurem Geschäftskonto nehmen könntet – und ja, ihr solltet definitiv auch als Einzelunternehmer ein eigenes Geschäftskonto haben. Warum das so ist, erklären wir euch etwas später noch lang und breit.
Ganz, ganz, ganz wichtig zu wissen ist, dass ihr als Einzelunternehmer persönlich und unbeschränkt haftet – heißt also auch mit eurem kompletten Privatvermögen. Und das bedeutet, dass ihr im Zweifel mit privatem Vermögen einspringen müsst, wenn euer Unternehmen jemandem was schuldet oder wenn mal etwas gehörig schiefläuft und ihr einen Schaden begleichen müsst.
In Sachen Buchhaltung ist das Einzelunternehmen auch erst mal unkompliziert, denn – zumindest solange ihr bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreitet – könnt ihr eine einfache Einnahmenüberschussrechnung machen. Erst wenn ihr über diese Grenzen kommt und gewerblich tätig seid, müsst ihr bilanzieren. Und, keine Panik, was genau eine Einnahmenüberschussrechnung und was eine Bilanz ist, wird in den folgenden Kapiteln immer wieder Thema sein. Fürs Erste könnt ihr euch merken, dass die Einnahmenüberschussrechnung einfacher ist als die Bilanz.
Der eingetragene Kaufmann unterscheidet sich eigentlich nicht sooo sehr vom Einzelunternehmer. Der wesentliche Unterschied ist, dass er im Handelsregister eingetragen ist. Deshalb muss man hierfür auch zum Notar, denn der muss die Eintragung im Handelsregister anstoßen.
Dafür dürft ihr euch als eingetragener Kaufmann aber auch Fantasienamen als Firmierung aussuchen. Denn durch den Eintrag ins Handelsregister kann man ja herausfinden, wer hinter dem Unternehmen steckt. Außerdem steht dann im Unternehmensnamen auch noch, dass ihr eingetragener Kaufmann seid, meistens abgekürzt mit »e. K. «.
Wenn man möchte, kann man sich freiwillig als Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen. Es gibt aber auch Fälle, in denen man sich eintragen lassen muss, ob man will oder nicht. Sobald ihr einen »in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb« braucht, müsst ihr euch nämlich eintragen lassen. Leider gibt‘s im Gesetz keine klaren Grenzen, ab denen es heißt: »Es ist so weit! Dieser Gewerbebetrieb ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb!«
Stattdessen muss man sich jeden Einzelfall angucken. Dabei schaut man zum Beispiel auf die Höhe der Umsätze oder auch auf die Anzahl der Geschäftsvorfälle. Wenn ihr mehrere 100.000 € Umsatz im Jahr macht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ihr euch eintragen lassen müsst. Also ein bisschen im Blick behalten das Ganze!
[36]Oder einfach direkt freiwillig eintragen lassen, wenn ihr wisst, dass euer Business kein kleines Side Hustle bleiben soll. Dann erspart ihr euch den Struggle für die Zukunft.
Ob ein eingetragener Kaufmann bilanzieren muss oder nicht, hängt von seinem Umsatz und Gewinn ab, aber dazu kommen wir später noch mal.
Es gibt einige Rechtsformen, die Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften mischen. Die bekannteste und verbreitetste ist die GmbH & Co. KG. Die ist erst mal auch einfach nur eine KG. Es gibt also mindestens einen Komplementär und mindestens einen Kommanditisten.