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Justizversagen oder Meisterstück? Der Prozess gegen Beate Zschäpe
In kaum einem Strafprozess sind Möglichkeiten und Grenzen der Rechtsprechung so ausgelotet worden wie im Verfahren gegen Beate Zschäpe und ihre Mitangeklagten. Gisela Friedrichsen, Deutschlands bekannteste Gerichtsreporterin, zeigt in ihrer glänzenden Analyse, warum dieser fünf Jahre dauernde Prozess, der erstmals nach 1945 eine rassistisch motivierte Mordserie aufklären musste, für die bundesdeutsche Rechtsprechung so bedeutend ist. Anschaulich schildert sie die Beteiligten und ihre Strategien, von der sphinxhaften Hauptangeklagten über die ungewöhnliche Riege der Verteidiger und dubios agierende Nebenklägeranwälte bis hin zum Vorsitzenden Richter, der sich nicht das Heft aus der Hand nehmen ließ. Anders als manche Kritiker, die ein Versagen der Justiz erkennen, kommt sie zu dem Schluss, dass die Justiz die Bewährungsprobe bestanden hat.
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Seitenzahl: 349
Veröffentlichungsjahr: 2019
Zum Text
In kaum einem Strafprozess sind Möglichkeiten und Grenzen der Rechtsprechung so ausgelotet worden wie im Verfahren gegen Beate Zschäpe und ihre Mitangeklagten. Gisela Friedrichsen, Deutschlands bekannteste Gerichtsreporterin, zeigt in ihrer glänzenden Analyse, warum dieser fünf Jahre dauernde Prozess, der erstmals nach 1945 eine rassistisch motivierte Mordserie aufklären musste, für die bundesdeutsche Rechtsprechung so bedeutend ist. Anschaulich schildert sie die Beteiligten und ihre Strategien, von der sphinxhaften Hauptangeklagten über die ungewöhnliche Riege der Verteidiger und dubios agierende Nebenklägeranwälte bis hin zum Vorsitzenden Richter, der sich nicht das Heft aus der Hand nehmen ließ. Anders als manche Kritiker, die ein Versagen der Justiz erkennen, kommt sie zu dem Schluss, dass die Justiz die Bewährungsprobe bestanden hat.
Zur Autorin
Gisela Friedrichsen arbeitete 16 Jahre lang als Redakteurin bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und berichtete danach von 1989 bis 2016 als Gerichtsreporterin für den Spiegel. Seit 2016 schreibt sie für die Welt. Sie veröffentlichte mehrere Bücher, darunter eine Sammlung von Gerichtsreportagen, Ich bin doch kein Mörder (DVA, 2004) und ein Buch über den Fall Pascal, Im Zweifel gegen die Angeklagten (DVA, 2008). Gisela Friedrichsen wurde für ihre Gerichtsreportagen mehrfach ausgezeichnet.
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GISELAFRIEDRICHSEN
Der Prozess
Der Staat gegen Beate Zschäpe u. a.
Reinhard Birkenstock postum gewidmet
Inhalt
Vorwort
Vor Prozessbeginn
Die ersten VerhandlungstageDas Terrain wird sondiert
Die Beweisaufnahme
2014, das zweite Jahr
2015, das dritte und entscheidende Prozessjahr
Die Verteidigungskrise
Die Jahre 2016 und 2017
Die Gutachten
Die Plädoyers der Ankläger
Die Plädoyers der Verteidigung
Das letzte Wort
Was bleibt
Das Urteil
Nachwort
Vorwort
Ende des Jahres 2011 enttarnte sich der »Nationalsozialistische Untergrund« (NSU) selbst. Wenige Tage nach dem mutmaßlichen Doppelselbstmord von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in Eisenach tauchten an den verschiedensten Orten in Deutschland Videos auf, in denen sich der NSU zu einer rassistisch motivierten Mordserie an Menschen nichtdeutscher Herkunft, zum Mord an einer Polizistin und Sprengstoffanschlägen bekannte. Über ein Jahrzehnt lang hatte die Terrorzelle, bestehend aus den beiden Männern und Beate Zschäpe, gewütet, ohne einen Hinweis auf ihr Motiv zu geben.
Sie töteten in Hamburg, in München, in Kassel, in Dortmund, in Nürnberg und einmal auch in Rostock. Sie töteten mit perfider Raffinesse Menschen, die sie nicht näher kannten und die nichts miteinander zu tun hatten. Dies stellte die Ermittler lange Zeit vor Rätsel. Profiler verglichen die Taten unter anderem mit den Verbrechen der RAF, stellten aber keine typischen Gemeinsamkeiten fest. Rechter Terror? Obwohl die Neonaziszene bis ins nächste Umfeld des NSU von V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt war, hielt niemand das Vorhaben dreier berufs- und arbeitsloser Verlierer aus Thüringen für möglich. Ausgerechnet sie sollten beabsichtigt haben, »die Welt zu retten«, was selbst einer ihrer Unterstützer, Holger G., ihnen kopfschüttelnd vorwarf? Durch das willkürliche Erschießen von Blumen- und Gemüsehändlern etwa?
Die Ermittler, die damals noch nicht länderübergreifend arbeiteten, erkannten nicht den rassistischen Hintergrund der Taten und dass sie von ein und denselben Tätern verübt wurden, denn es gab kein Bekennerschreiben. Stattdessen wurde im Osten halbherzig nach Bankräubern gefahndet, die in regelmäßigen Abständen vor allem Post- und Sparkassenfilialen überfielen. Auf die Idee, dass diese Überfälle mit den Tötungsdelikten im Westen Deutschlands zusammenhingen und dazu dienten, drei Ausländerhassern aus Jena den Lebensunterhalt zu sichern und das Morden zu ermöglichen, kam lange Zeit niemand.
Dann stellte sich Beate Zschäpe der Polizei. Plötzlich wurde klar, woran vorher niemand gedacht hatte. Ein Jahr später, am 5. November 2012, erhob der Generalbundesanwalt Anklage. Der Prozess sollte vor dem Oberlandesgericht München stattfinden.
Die Erwartungen waren übergroß. Es sollte ein historischer Prozess werden, einer von außergewöhnlicher Dimension, ein Mahnmal. Denn erstmals seit dem Ende des NS-Regimes standen wieder Nazis vor Gericht unter dem Vorwurf, allein aus rassistischen Gründen gemordet zu haben oder in solche Mordtaten verwickelt gewesen zu sein. Die Abgründe und das Ausmaß der modernen Hitlerei sollten nun endlich ans Licht der Öffentlichkeit kommen.
Auch ein politischer Prozess wurde beschworen, weil der Generalbundesanwalt staatliche Interessen verfolge, nämlich den Schutz seiner Dienste, denen bei der Aufklärung der Verbrechen verheerende Fehler unterlaufen waren. Angebliche Versuche des obersten Anklägers, diese Pannen und Irrtümer zu kaschieren, sollten im NSU-Prozess aufgedeckt werden. Vor allem für die Opferangehörigen galt es, viele Ungereimtheiten zu klären und Fragen beantwortet zu bekommen, die die Ermittler in ihrer Ignoranz und Voreingenommenheit absichtlich oder weisungsgemäß übergangen hätten.
Fünf Personen, vorweg Beate Zschäpe, wurden angeklagt. Für die gerichtlichen Feststellungen allerdings, ob und wie sich die Angeklagten schuldig gemacht hatten, spielten die Fragen der Angehörigen keine entscheidende Rolle. Trotzdem wurden sie wieder und wieder gestellt: Wieso musste ausgerechnet mein Vater, mein Bruder, mein Sohn sterben? Wer außer den verstorbenen Komplizen Zschäpes, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, hat noch gemordet? Es gab doch sicher viele Mittäter und Mitwisser! Wie viele? Gibt es sie noch immer? Warum wurden jahrelang die Opfer und ihre Angehörigen verdächtigt und nicht jene zwei Radfahrer, die von mehreren Zeugen an Tatorten beobachtet worden waren? Weil diese so deutsch aussahen? Oder weil Terroristen nicht mit dem Fahrrad zum Tatort fahren? Warum kam man nicht eher auf Rechtsterrorismus?
Die Antworten schienen so einfach zu sein. Man glaubte zu wissen – und wusste in Wahrheit nichts. Am Ende blieb erwartungsgemäß vieles offen, sehr zum Unmut der Opfer, die auf eine Ausleuchtung der rechten Szene bis in den letzten Winkel gehofft hatten. Immer wieder zitierten sie den Satz von Angela Merkel vom 23. Februar 2012, als die Kanzlerin versicherte: »Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Daran arbeiten alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern mit Hochdruck.« Es war eine politische Aussage zur Beruhigung der verunsicherten Menschen. Die Opfer entnahmen ihr, dass es noch weit mehr Helfer und Hintermänner geben müsse als nur Ralf Wohlleben, André E., Carsten Sch. und Holger G., die neben Zschäpe auf der Anklagebank saßen.
Vielen Hinterbliebenen und Verletzten schien nicht klar gewesen zu sein, dass in einem Strafprozess weder das Vergangene eins zu eins rekonstruiert, noch so etwas wie die reine, eherne Wahrheit herausgefunden werden kann. Es ist immer nur der Versuch möglich, Eindrücke, Gefühle wiederzugeben und Zusammenhänge neu herzustellen, um das Maß an Wirklichkeit sichtbar zu machen, über das sich die Beteiligten als gemeinsame Wahrheit verständigen können. Nur in diesem Rahmen kann Schuld benannt und Strafe verhängt werden. Wer andere Ziele verfolgt und andere Versprechungen durchsetzen will, wird enttäuscht werden.
Das Ziel eines Strafprozesses, nämlich der versöhnende Rechtsfrieden, trat daher mit dem Urteil des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München nicht ein. Neue Erwartungen wurden geschürt. Es dürfe nun keinesfalls ein Schlussstrich gezogen werden, hieß es, die Suche nach den wahren Tätern und Hintermännern beginne erst. Die Chance auf umfassende Aufklärung sei vom Gericht vertan worden. Die Richter hätten die Opfer abgespeist mit dürren juristischen Bewertungen der einzelnen Anklagepunkte und seien mit keinem Wort auf die Belange der Nebenklage, die Auswirkungen der Verbrechensserie auf die Gesellschaft und die Bedeutung des Strafverfahrens eingegangen.
Dessen ungeachtet zeigt sich jetzt in einigem Abstand, dass der NSU-Prozess in Wahrheit ein bedeutendes Stück deutscher Justizgeschichte darstellt. Einzelne Beobachter setzen ihn sogar mit den Frankfurter Auschwitz-Prozessen in den sechziger Jahren gleich. Doch da ging es um millionenfachen Mord an Juden und anderen von den Nationalsozialisten verfolgten Bevölkerungsgruppen. Es ging um eine in der Menschheitsgeschichte einmalige, weil industriell perfektionierte Menschenvernichtung, die zu ahnden eigentlich einer speziellen Rechtsanwendung bedurft hätte (wie sie Jahrzehnte später erst im Münchner Demjanjuk-Verfahren vollzogen wurde). Die NSU-Täter hingegen erschossen zehn Personen, brachten viele in Lebensgefahr und begingen 15 Raubüberfälle. Um die Angeklagten abzuurteilen, bedurfte es keiner neuen Interpretation des Gesetzes. Das Verfahren gegen Beate Zschäpe und ihre Helfer und Unterstützer folgte den üblichen Regeln der Strafprozessordnung, und der Senat hielt sich peinlich genau daran. Er befragte an den 374 Tagen Beweisaufnahme mehr als 600 Zeugen und Sachverständige, beschied 264 Beweisanträge, überstand 43 Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden und seine Mitrichter, hörte sich an 51 Tagen die Schlussvorträge der Prozessbeteiligten an – zwischen den Plädoyers der Bundesanwaltschaft und dem Urteil verging ein ganzes Jahr – und legte bei alledem keine anderen Maßstäbe an als in anderen Mordprozessen auch.
Selbst wenn einzelne Hinterbliebene und Geschädigte enttäuscht auf den NSU-Prozess zurückblicken, da sie vom Gericht etwas anderes erwartet hatten als dessen Pflichterfüllung: Es war nicht Aufgabe des Senats, sich mit der Flut von Verschwörungstheorien, den Fiktionen von Thrillerautoren oder den Überzeugungen von Bloggern auseinanderzusetzen. Er hatte sich an Recht und Gesetz zu halten und sich mit der Anklage – und nicht mit Spekulationen und Fantasiegespinsten – gewissenhaft auseinanderzusetzen. Verjährungsfristen waren zu berücksichtigen, das Schweigerecht von Angeklagten und gegebenenfalls auch von Zeugen war zu beachten. Verschiedentlich wurde dem Vorsitzenden Manfred Götzl vorgeworfen, er habe Zeugen aus dem rechten Milieu nicht harsch genug angegangen und zur Wahrheit gezwungen. Haben diese Kritiker bedacht, dass der Vorsitzende dann umgehend von der Verteidigung wegen Befangenheit abgelehnt worden wäre? Und zwar erfolgreich.
Die beiden Haupttäter sind tot, die mit ihrer Komplizin 13 Jahre lang in der Illegalität gelebt hatten. Sie standen als unmittelbare Auskunftspersonen nicht mehr zur Verfügung. Beate Zschäpe und die Mitangeklagten schwiegen zu vielen Themen. Durch die Brandlegung in Zschäpes letzter Wohnung in Zwickau wurden überdies viele Beweismittel vernichtet. Der Senat drehte und wendete jedes verkohlte Fetzchen Papier aus dem Brandschutt, um in mühsamster Kleinarbeit Beweise für die mörderischen Absichten des NSU zusammenzutragen. Weitere Beweismittel gingen möglicherweise verloren durch das fatale Schreddern von Akten, durch Dummheit und/oder das Bestreben von Ermittlern, eigenes Fehlverhalten zu vertuschen. Aussagefreudige Informanten aus jener Zeit gab es nicht in großer Zahl. Sie wussten entweder tatsächlich nicht viel oder beriefen sich auf ihr Recht zu schweigen, um sich nicht selbst zu belasten. Es blieben also Fragen offen, was in so gut wie jedem Strafprozess vorkommt.
Aber sein Zweck, und dies war keineswegs nur ein Minimalziel, über die Angeklagten ein Urteil zu fällen, wurde erfüllt. Dass dies gelungen ist, trotz des langen Tatzeitraumes, trotz vieler verloren gegangener Beweismittel, trotz des langen Schweigens der Hauptangeklagten und ihrer dann zum Teil höchst unzulänglichen und wenig glaubhaften Angaben, trotz einer zunächst planlosen, schließlich chaotischen Verteidigung sowie untereinander uneinigen, bisweilen auch unseriös agierenden Nebenklagevertretern – es verdient allen Respekt. Auch trotz einer anfangs keineswegs in allen Punkten überzeugenden Anklageschrift, die nur durch ihren Umfang von 488 Seiten beeindruckte.
Der Vorsitzende bemühte sich an 438 Verhandlungstagen, nennenswerte Fehler zu vermeiden. Jahrelange Versuche, den Prozess oder das Gericht in Misskredit zu bringen, scheiterten über kurz oder lang. Vor allem hielt Manfred Götzl der immensen Belastung durch die ungewöhnlich hohe Zahl von 60 Nebenklageanwälten stand, die sich als dritte Prozesspartei verstanden und die Kontroverse nicht nur mit der Verteidigung, sondern fast mehr noch mit den Vertretern der Anklage und dem Gericht suchten. Sogar seine schärfsten Kritiker erkennen mittlerweile die enorme Leistung dieses Senats an.
Es gab unzählige Redundanzen während der mehr als fünf Jahre langen Verhandlung. Es kam so manches Mal zu überflüssigem, unwürdigem Gezeter, was der Vorsitzende souverän unterband. Er ließ vor allem den 95 Nebenklägern viel Raum, weit mehr als üblich ist. Er ließ zu, dass manche Opferfamilien bis zu neun Anwälte beschäftigten, denen jeweils ein Frage- und Antragsrecht zustand. Auch das trug zu fünf Jahren Verhandlungsdauer bei.
Ungewöhnlich war auch, dass die Ziele der vielen Nebenkläger keineswegs deckungsgleich waren. Die einen sehnten ein baldiges Ende herbei, um mit dem Tod ihres Angehörigen abschließen oder eigene Verletzungen überwinden zu können. Anderen lag vor allem an Entschädigungszahlungen für erlittene Verluste. Aber auch einzelne Opferanwälte verstanden die eigene Rolle anders als so mancher Kollege. Jede Schattierung – von reiner Interessenwahrnehmung der Mandanten bis hin zu reflexhaften Affekten gegen die Bundesanwaltschaft oder dem Bestreben, aus der Opfervertretung eine möglichst einträgliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme durch Anwalts-Hopping zu machen – war vertreten.
Das Gericht musste mühsam Stein um Stein aneinanderfügen, bis sich langsam ein Bild ergab. Der Vorsitzende brachte Verstockte und Ängstliche zum Reden, er verlor nie die Kontrolle über die widerstreitenden Interessen der vielen Beteiligten. Er ließ sich nicht hinreißen von ungerechten Anwürfen und brachte einigen Anwälten, denen der Strafprozess fremd war und die in nagelneuen Roben erschienen, die sie sich offenbar eigens für den Prozess zugelegt hatten, mehr oder minder geduldig bei, wie man gemäß der Strafprozessordnung verhandelt und Anträge oder Fragen an Zeugen richtig formuliert. Der NSU-Prozess war für so manchen der Ort, an dem zu lernen war, wie Strafjustiz in Deutschland funktioniert.
In einer Erklärung zum Prozessauftakt hatten einzelne Anwälte der Nebenklage vorgebracht, die Familien der Getöteten und Verletzten treibe die Frage um, ob nicht ein Großteil oder sogar alle Taten hätten verhindert werden können, wenn die Ermittler und die V-Leute der Nachrichtendienste bereits von Beginn der Aktivitäten des NSU angemessen gehandelt, die Gefahr rechtsextremer Gruppierungen ernst genommen und entsprechend verfolgt hätten. Das ist eine Einschätzung ex post. 1998 suchte man Uwe Böhnhardt, der sich vor dem Antritt einer Haftstrafe drückte und stattdessen mit zwei Freunden, nämlich Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, untertauchte. Fünf Jahre später, 2003, war die Sache schon verjährt. Gegen Zschäpe lag so gut wie nichts vor. Und von Mundlos wusste man zwar, dass er ein irrer, hochfahrender Typ war. Doch dass von ihm und seinen Kumpanen eine tödliche Gefahr für Menschen nichtdeutscher Herkunft in Westdeutschland ausgehen sollte, überstieg die Vorstellungskraft der Ermittler.
Auch die V-Leute in der Umgebung von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe rechneten offenbar nicht damit. Innerhalb der rechten Szene galten die drei als elitäre, sich von den anderen abgrenzende und daher geheimnisumwitterte Kleinstgruppe, die sich ihren Lebensunterhalt anscheinend durch Überfälle sicherte. Dass sie nicht nur rechtsradikale Ansichten hatten und sich auf offensichtlich dubiose Weise Geld beschafften, sondern ganz konkret zu perfiden Mordtaten entschlossen waren – wer hielt das damals für möglich?
Die Anwälte der Nebenklage widersprachen in ihrer Erklärung mit der Überschrift »Minimalanklage« der Verteidigung und dem Generalbundesanwalt, dass es sich um eine »maximale Anklage« handle. Denn: »Die Vorstellung, der NSU habe aus nur drei besonders gefährlichen Rechtsextremisten bestanden«, sei nur schwer nachvollziehbar. »Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft ermitteln gegen eine Vielzahl weiterer Personen, die dem Unterstützernetzwerk zugerechnet werden. Es gibt Hinweise darauf, dass der NSU an den Tatorten lokale Helfer gehabt hat«, hieß es in der Erklärung. Hinweise war wohl zu viel gesagt. Es gab mehr Spekulationen, Unterstellungen und Behauptungen als konkrete Anhaltspunkte dafür.
Im Lauf des Verfahrens trat eine Fülle von Zeugen auf, die mit den dreien vor deren Untertauchen im Jahr 1998 Kontakt oder zumindest von ihnen gehört hatten. Mancher hat auch seine Wohnung oder einen Ausweis den Kameraden kurzzeitig zur Verfügung gestellt, hinter denen die Polizei her war, oder andere Hilfsdienste geleistet oder angeboten. Das alles wurde ermittelt und abgeklärt. Vieles davon war jedoch zu Prozessbeginn schon verjährt und nicht mehr justiziabel. Wen oder was hätte man da noch anklagen sollen? Aber von Mitwissern oder gar Mittätern beim Töten – keine Spur. Jeder Mitwisser hätte das Entdeckungsrisiko außerdem um ein Vielfaches erhöht.
Ähnliches gilt für die folgende Spekulation mancher Opferanwälte: »Schließlich ist nicht auszuschließen, dass weitere Anschläge, die bisher nicht Gegenstand der Anklage sind, durch den NSU begangen worden sind.« Die Behauptung der Bundesanwaltschaft, sie habe sämtliche ungeklärten Fälle darauf überprüft, ob sie mit dem NSU in irgendeinem Zusammenhang stünden, ist nicht widerlegt worden. Ein vom Mitangeklagten Carsten Sch. gestandener Anschlagsversuch in Nürnberg mittels einer Taschenrohrbombe, die keinen großen Schaden anrichtete, rechneten die Ermittler fälschlicherweise nicht dem NSU zu. Mag sein, dass Böhnhardt und Mundlos auf ihren unzähligen Ausspähfahrten den einen oder anderen Versuch eines Anschlags unternahmen, davon aber wegen irgendwelcher Komplikationen schließlich absahen. Aber konkrete Hinweise auf weitere Taten gibt es bis heute nicht.
Wie wurden Tatorte und Opfer ausgewählt? Warum mussten Enver Şimşek und die anderen Männer sterben? Warum Michèle Kiesewetter? Es sind Fragen, die vor allem die Hinterbliebenen und die Geschädigten plagen. Beate Zschäpe könnte sie wahrscheinlich beantworten. Doch sie nahm ihr Recht in Anspruch, dies nicht zu tun, wohl auch deshalb, weil sie damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen in eine hochnotpeinliche Situation hätte bringen können. Waren die Morde Zufallstaten, weil die Gelegenheit gerade günstig war? Oder waren alle oder einzelne ausgekundschaftet und planvoll ausgeführt worden? Für die letzte Tat in Heilbronn, die Attacke gegen zwei Polizisten, kann es keinen Plan gegeben haben, folgt man den Angaben des schwerverletzten Überlebenden Martin A., der sich an jenen Tag bis zum Moment der Schussabgabe genau erinnert. Demnach hatten die junge Polizistin Kiesewetter und ihr Kollege die fatale Entscheidung, wo sie ihre Mittagspause verbringen wollten, spontan getroffen. Böhnhardt und Mundlos mögen zwar beabsichtigt haben, auch Repräsentanten des Staates zu terrorisieren. Vielleicht war auch der Besitz von Polizeiwaffen besonders reizvoll für sie. Irgendwelche belastbaren Anhaltspunkte jedoch für einen konkreten Plan, ausgerechnet Kiesewetter und ihren Kollegen zu überfallen, wurden nicht gefunden.
Der Prozess beruhte zunächst nur auf den Aussagen der geständigen Angeklagten Carsten Sch. und Holger G., die das Gericht mit unsicheren Erinnerungen konfrontierten. Während Sch. sich schon 2001 von der rechten Szene abgewandt hatte und also über das folgende Jahrzehnt nichts mehr sagen konnte, blieb G. dieser Szene durch seine Freundschaft zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe fast bis zum Schluss verbunden. Doch es war eine nur lockere Verbindung.
In diesen schwankenden Boden schlug das Gericht aber bald Pflöcke ein und errichtete starke Säulen, die am Ende das Fundament stabilisierten und das gesamte Prozessgebäude trugen. An Füllmaterial war in den langen Jahren zwischen 1998 und 2011, als der NSU aufflog, ohnehin einiges zusammengekommen. Lücken, die sich nicht hatten schließen lassen, bieten bis heute Raum für Spekulationen, dass alles vielleicht auch ganz anders hätte gewesen sein können. Nur: Solange es dafür keine belastbaren Beweise gibt, handelt es sich tatsächlich nur um »Fliegengesumme«, wie sich Bundesanwalt Herbert Diemer ausdrückte.
Das Gerüst eines Strafprozesses ist stets dasselbe: Anklage, Vernehmung der Angeklagten, Beweisaufnahme, Schlussvorträge, Urteil. Doch die sichtbare Architektur eines Urteilsgebäudes variiert von Fall zu Fall. Da der NSU-Senat den geständigen Angaben des Angeklagten Carsten Sch. Glauben schenkte, ergaben sich daraus Hinweise auf die Rolle von Ralf Wohlleben. Hatte der den Auftrag zum Erwerb der Ceska 83 gegeben, die wie eine Signaturwaffe bei neun von zehn Morden eingesetzt worden war, folgten daraus Anhaltspunkte für die dahinterstehende Ideologie, die Zschäpe als Dritte im Bunde mitgetragen haben muss, zumal der Mitangeklagte Holger G. dazu Angaben machte.
In diesem Buch soll diese Architektur beschrieben werden. Es soll gezeigt werden, anhand welcher Indizien und Aussagen das Gericht zu der Überzeugung gelangte, der Kern des NSU habe aus nicht mehr als drei Personen bestanden, die, zwar nicht ohne Mithilfe, aber doch ohne konkretes Mitwissen anderer, die Verbrechen begingen. In mehr als fünf Jahren Hauptverhandlung schossen zwar Spekulationen von Journalisten, Politikern, Filmschaffenden, Autoren und am Fortbestehen ihres Mandats interessierten Anwälten sowie fantasiebegabten Internetforisten ins Kraut, die das Gegenteil propagierten. Einen Beweis dafür blieben sie alle schuldig.
Vor Prozessbeginn Kritik von allen Seiten
Der Start geht erst einmal daneben. Am 17. April 2013 hätte die Hauptverhandlung beginnen sollen. Vier Tage zuvor demonstrieren Tausende in München »gegen Naziterror, staatlichen und alltäglichen Rassismus«, wozu ein Bündnis mehrerer Dutzend linksgerichteter Gruppen aufgerufen hatte. Einen Tag vor dem geplanten Prozessbeginn verteilen Neonazis am Justizgebäude Flugblätter, auf denen die Freilassung des Angeklagten Ralf Wohlleben gefordert und das Verfahren als »Schauprozess« verunglimpft wird. Verantwortlich zeichnet dafür das sogenannte Freie Netz Süd.
Es dauert dann drei Wochen, bis der Prozess am 6. Mai 2013 tatsächlich eröffnet werden kann. Fünf Personen sind angeklagt, vier Männer und Beate Zschäpe, gegen die sich der schwerste Vorwurf – Mittäterschaft bei zehn Morden – richtet. Zwei Angeklagten wird Beihilfe zu neun Morden vorgeworfen, zwei weiteren die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
Vorausgegangen war ein Debakel mit der Akkreditierung von Journalisten, das zu der Verzögerung geführt hatte. Ausgerechnet mehrere türkische Medien hatten die Anmeldefrist verstreichen lassen und beklagten sich dann, als alle Plätze vergeben waren, über angebliche Diskriminierung. Ein Versuch, das Verfahren bereits vor Eröffnung der Hauptverhandlung in Misskredit zu bringen? Dieser Verdacht wurde nie ausgeräumt. Eine Erklärung für ihre späte Anmeldung boten die türkischen Medien nicht an.
Neben den großen deutschen und internationalen Medien hatten sich Frauenzeitschriften, aber auch lokale Blätter und der Münchner Sender »Radio Arabella«, akkreditiert, nicht aber die größte türkische Zeitung in Deutschland Hürriyet. Auf den Protest der türkischen Medien hin gab das Bundesverfassungsgericht dem Münchner Senat auf, eine »angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter ausländischer Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben«.
Zwischen den Zeilen las sich das Papier so, als wäre von dem Senat schon zu erwarten gewesen, die türkischen Medien besonders im Blick zu haben. Aber war damit zu rechnen, dass ausgerechnet sie den Beginn der Anmeldefrist nicht beachten würden? Die Karlsruher sparten nicht mit Vorschlägen, »ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen« für ausländische Medien zu eröffnen. Oder »die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln« zu gestalten, was dem Senatsvorsitzenden »unbenommen« sei.
Das Windhundverfahren, wonach all jene einen Platz bekommen, die sich schnell genug anmelden, gilt seit langem als bewährte Methode der Akkreditierung von Journalisten in spektakulären Fällen. Dem Vorsitzenden Götzl blieb nun nichts anderes übrig als das Los. Denn wohin mit weiteren Stühlen? Die Karlsruher Richter hatten keine Ahnung, wie eng es auf der Münchner Zuschauertribüne zuging.
Also fing alles wieder von vorn an, und wer sich von den Journalisten schon sicher wähnte, einen Sitzplatz ergattert zu haben, stand von neuem mit leeren Händen da. Beim Windhundverfahren hatte jedermann die Chance auf einen Sitzplatz, hielt er sich nur an die Regel einer möglichst frühen Anmeldung. Gegen das Los aber war man machtlos. Wieder gab es Unzufriedene. Die Situation war schließlich so verfahren, dass das Gericht, welche Regelung es auch traf, dafür gescholten wurde. Die Münchner Justiz schien sturmreif geschossen, noch ehe der Prozess begann. Der Vorsitzende stand da wie ein überforderter bayerischer Provinzrichter. Welch ein Irrtum.
Kritik kam von allen Seiten: das Akkreditierungsverfahren unkorrekt, die Öffentlichkeit unzulässig beschränkt bei gleichzeitig maximaler öffentlicher Aufmerksamkeit. Die Pressearbeit dilettantisch, der Saal zu klein, der Platz der Verteidiger zu eng und vor allem zu nahe an der Richterbank. Zu unbequem für die 95 Nebenkläger und deren 60 Anwälte. Die Arbeitsbedingungen für Journalisten nicht auszuhalten. Die Sicht von der Zuschauertribüne aus auf jenen Teil des Saales, in dem sich die Anwälte der Opfer und die Geschädigten aufhielten, unmöglich.
Doch größer ließ sich der Gerichtssaal mit seinen 250 Sitzen nicht machen. Den Mindestanforderungen an die Kapazität genügte er. Die 49 für die Presse reservierten Plätze auf der Tribüne reichten nach dem Gerichtsverfassungsgesetz aus, um dem Öffentlichkeitsprinzip zu genügen. Vorschläge, den Prozess in einen Konzertsaal oder eine Sporthalle zu verlegen, kamen wegen der Sicherheitsmaßnahmen, die grundsätzlich für Terrorverfahren zu treffen sind, nicht in Frage. Auch war die Dauer des Verfahrens nicht abzusehen.
In München gibt es keine andere Räumlichkeit, die für ein solches Strafverfahren auf unabsehbare Zeit hätte freigehalten werden können, als den fensterlosen, künstlich beleuchteten und schlecht belüfteten Sitzungssaal A 101 im Betonbunker des Strafjustizgebäudes an der Nymphenburger Straße. Mit seinen gelbgrünlichen Wänden und der in Betonblöcke aufgefächerten Decke, die sich kuppelartig über das Zentrum des Saales wölbt, ist er ein unwirklich anmutender Raum, von der Außenwelt abschottet wie eine Isolierstation, in der sich die Koryphäen ihres Fachs über Delinquenten beugen, die zumeist für lange Zeit ihre Freiheit verwirkt haben.
Hätte der Prozess nicht vor dem Staatsschutzsenat eines anderen Oberlandesgerichts stattfinden können? Warum ausgerechnet München? Weil fünf der zehn Mordanschläge des NSU in Bayern verübt wurden? Das Münchner Oberlandesgericht, in dem mehrere Staatsschutzsenate tätig sind, galt in Karlsruhe als geeignet, den Prozess um die Mordserie des »Nationalsozialistischen Untergrundes« zu führen. Geeignet wohl auch deshalb, weil das Verfahren beim 6. Strafsenat landen würde. Bei dessen Vorsitzendem Manfred Götzl.
Karl Huber, dem damaligen Präsidenten des Münchner Oberlandesgerichts, unterlief im Vorfeld des Verfahrens eine vieldeutige Bemerkung: »Ich habe das Thema zur Chefsache gemacht, meine besten, erfahrensten Richter dafür abgestellt …«, sagte er am 2. Februar 2013 in einem Interview gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Die besten Richter abgestellt? Wo bleibt da der nach dem Gesetz zuständige Richter? Aber vielleicht war es ja nur ein Versprecher.
Die Verteidigung beantragte eine Tonbandaufzeichnung mit Verweis auf die Frankfurter Auschwitz-Prozesse und die Strafverfahren gegen die Mitglieder der RAF in Stuttgart-Stammheim, schon aus historischem Interesse. Aber in den sechziger und siebziger Jahren gab es noch nicht das Internet und eine Paralleljustiz in den sozialen Medien, wie sie heute üblich geworden sind. Jede Art von Aufzeichnung würde heute sogleich den Weg aus dem Gerichtssaal hinaus auf den Marktplatz der Meinungen finden. Der Senat lehnte den Antrag, wie nicht anders zu erwarten, ab.
Auch einer Übertragung der Hauptverhandlung in einen Nebenraum, wie sie vereinzelt gewünscht wurde, verweigerte sich der Senat. Sie wäre bereits daran gescheitert, dass nicht jeder Nebenkläger oder Zeuge sein Einverständnis dazu gegeben hätte. Jeder von ihnen hätte auf den Schutz seiner Persönlichkeitsrechte pochen können. Ähnliches galt für eine audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung, selbst wenn sie nur als Gedächtnishilfe für das Gericht gedacht gewesen wäre. Denn jeder Prozessbeteiligte hätte sie auch für sich – und damit für die Öffentlichkeit – beanspruchen können.
Es war die übliche Erregung vor einem vielbeachteten Strafprozess. Sie sollte sich bald legen.
Die ersten Verhandlungstage Das Terrain wird sondiert
6. Mai 2013. Ein Morgen, der wettermäßig einen durchwachsenen Tag erwarten lässt. Manche Zuschauer hatten sich schon um vier Uhr früh vor dem Gerichtsgebäude eingefunden.
Kamerateams warten auf Prozessbeteiligte, um einen O-Ton zu erhaschen. Journalisten sammeln sich unter einem Zeltdach. Ein paar Transparente, türkische Fahnen, auch eine bayerische. Einer ruft: »Wir sind doch Deutsche!« Sonst ist es ruhig. Wenigstens hatte die Verwaltung dieses Mal auf ein Schild à la »Sammelstelle Demjanjuk« verzichtet, das vor Jahren zu Unmut unter den Nebenklägern geführt hatte, deren Angehörige im Vernichtungslager Sobibor von den Nazis umgebracht worden waren. Siebzig Jahre später gibt es wieder Nazis. Neonazis.
Die Atmosphäre im Saal ist gespannt. Um 8.45 Uhr erscheinen die Vertreter des Generalbundesanwalts in ihren roten Roben. Sie harren in geschlossener Front der Angeklagten: Herbert Diemer, als Bundesanwalt der Ranghöchste, hinter ihm Oberstaatsanwältin Anette Greger, die Zschäpe-Spezialistin. Dann Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten, der scharfzüngige Intellektuelle unter den Anklägern, und Staatsanwalt Stefan Schmidt, der Jüngste, der sich später allzu sehr anmerken ließ, was er gerade dachte.
In der ersten Reihe der Nebenkläger die Eltern Yozgat, deren Sohn im Alter von 21 Jahren in seinem Internetcafé in Kassel erschossen wurde. Er starb in den Armen seines Vaters, dem das Leid noch immer im Gesicht geschrieben steht.
Der Angeklagte André E. wird von Beamten in den Saal gebracht. Er grinst hinauf Richtung Zuschauertribüne zu ein paar Gesinnungsgenossen. Es folgen Holger G., der sich hinter einem Aktendeckel verbirgt, und Carsten Sch. unter einer tief ins Gesicht gezogenen Kapuze. Ralf Wohlleben wird von seiner Anwältin Nicole Schneiders umarmt.
9.30 Uhr. Eine Tapetentür links vorn öffnet sich. Zwei Wachtmeister treten beiseite. Beate Zschäpe. Schwarzer Hosenanzug, weiße Bluse, die Arme vor dem Körper verschränkt. Einen Moment lang stockt sie irritiert, sucht mit den Augen ihren Platz. Sie ist 38 Jahre alt und schmaler, als nach den unvorteilhaften Polizeifotos zu vermuten war. Die langen schwarzen Haare trägt sie offen, »gestylt«, mokieren sich Zuschauer. Ein paar Schritte, dann dreht sie sich auf dem Absatz, wirft das Haar nach hinten und wendet den Fotografen demonstrativ den Rücken zu.
Eine Weile steht sie so da. Wo sind ihre Anwälte? Wo sind Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer? Einer der Sicherheitsbeamten auf der Zuschauertribüne sagt: »Die geben draußen Interviews.« Doch das stimmt offenbar nicht. Sie seien anderweitig beschäftigt gewesen, behaupten die Anwälte später. Sie wehren sich gegen die »Unterstellung«, Interviews gegeben zu haben, mit einer vielseitigen Gegendarstellung, deren Sinn sich nicht erschließt. Denn heutzutage gehört es sehr wohl zu den Aufgaben von Verteidigern, sich zu Beginn eines großen Prozesses öffentlich zu äußern, zumal wenn man über »Vorverurteilung« der Mandantin klagt. Jedenfalls sind sie nicht an der Seite der Angeklagten.
Beate Zschäpe kommt aus der Enge und Einsamkeit einer fensterlosen Vorführzelle. Und nun holt sich die internationale Presse ihr Opfer. Blitzlichter, Gedränge, Geschiebe vor der Anklagebank. Jeder Wimpernschlag dieser Frau wird eingefangen, die so ganz anders aussieht als erwartet. Bis auf die Geräuschkulisse der Medien, ihr Klicken und Surren, ist es totenstill.
Zschäpe setzt sich nicht. Es gibt kein Foto, das sie an diesem Tag auf der Anklagebank sitzend zeigt. Einzelne Opferanwälte zücken ihre Handys und fotografieren. Mutter Yozgat hält sich die Hand vor den Mund.
Man führt Zschäpe nicht gefesselt vor wie Angeklagte sonst in Mordprozessen – mit Handschellen und bisweilen sogar mit aneinandergeketteten Füßen, sodass normale Schritte kaum möglich sind. Zschäpe darf sich frei bewegen, was sie Verteidiger Stahl zu verdanken hat, der »eine maximal stigmatisierende Wirkung« ins Feld geführt und auf die Gefahr der Suggestion einer besonderen Gefährlichkeit Zschäpes hingewiesen hatte.
Ihre Anwälte, endlich. Stahl im dunklen Anzug. Sturm, mit ihrem hellblonden Kurzhaar der zweite Blickfang neben der Angeklagten. Heer, der sehr jung wirkt, trotz seiner markanten Brille. Sie umringen die Angeklagte, umschließen sie wie ein Kokon. Alles starrt auf diese Frau in der Mitte, die eine Terroristin sein soll, angeblich eine »Nazibraut«. Die Fotografen lauern auf das eine, das außergewöhnliche Motiv, jenes Bild, das sich als Ausdruck von Schuld oder Unschuld interpretieren ließe. Beate Zschäpes Botschaft an sie ist unfreundlich: Hier, meine Kehrseite. Mehr bekommt ihr nicht.
Bisher gab sie den Verbrechen, die dem NSU angelastet werden, ein Gesicht – das eines etwas verstockt wirkenden jungen Mädchens. Hier aber steht eine erwachsene Frau. Sie bietet eine Projektionsfläche für jedermann. In den Augen eines Teils der Öffentlichkeit verkörpert sie nicht nur die Grausamkeit, das Böse, Abgefeimte rechtsterroristischer Ideologie, sondern sie steht auch für das Versagen staatlicher Institutionen und der Gesellschaft in der Wahrnehmung und Abwehr rechtsextremen Gedankenguts. Andere halten sie für das Bauernopfer, das in Ermangelung der eigentlichen Täter dargebracht wird.
Sie zöge wohl weniger Blicke auf sich, säßen Böhnhardt und Mundlos als Haupttäter neben ihr auf der Anklagebank. Aber nun ist sie die einzige Frau unter diesem Haufen tätowierter Männer, und dazu eine, die so gar nicht dem Bild einer Nazifrau oder einer Terroristin entspricht. Ist sie der Sündenbock, der die Schuld anderer auf sich nimmt?
Zschäpe ist die einzige Überlebende des NSU, folgt man der Argumentation des Generalbundesanwalts. Sie gibt Rätsel auf. Warum tritt sie so selbstbewusst auf, als habe sie sich nichts vorzuwerfen? Auf Rat ihrer Anwälte oder aus eigenem Entschluss? Gegen ihren Willen wohl kaum. Wer ist sie? Die Geliebte zweier Männer gleichzeitig? Die Drahtzieherin der Verbrechen? Oder ist sie vielleicht doch das abhängige Hausmütterchen, das zu Unrecht wegen Mittäterschaft an zehn Morden angeklagt ist, stellvertretend für die wahren Täter? Sollte sie Mittäterin gewesen sein, müsste sie die Taten als eigene gewollt haben. Entscheidend wird sein, ob der Nachweis gelingt, dass erst durch das Zusammenwirken von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe die Verbrechen geschehen konnten. Ist ihr das klar? Vielleicht schauspielert sie nur. Die Frage ist, wie lange sie die in wenigen Augenblicken sichtbar gewordene Rolle der Undurchdringlichen durchhält.
Der Senat zieht ein. Manfred Götzl, der Vorsitzende, ein drahtiger Franke, Urgestein der Münchner Justiz. In München hat er als junger Staatsanwalt gelernt, später wurde er Schwurgerichtsvorsitzender. Seit 2010 ist er Senatsvorsitzender am Oberlandesgericht München. So viel Erfahrung wie er hat kaum ein anderer Münchner Richter aufzubieten. Wie offen wird er an den Prozess herangehen? Die Erwartungen im In- und Ausland an ihn und seine Mitrichter sind enorm. Ist ihm dieser Druck bewusst und wird er sich ihm entziehen können? Wie wird er mit den Opfern und deren Anwälten umgehen? Verständnisvoll oder rational? Wird es ihm und seinen Mitrichtern am Ende des Verfahrens gelingen, ein von Vor-Entscheidungen unabhängiges, gegebenenfalls auch unpopuläres Urteil zu fällen? Immerhin hat sich dieses Gericht bereits durch den Eröffnungsbeschluss entschieden, dass die Angeklagten der ihnen vorgeworfenen Straftaten hinreichend verdächtig seien. Wird Götzl Widerspruch dulden im Senat? Wer ihn kennt, sagt, er sei durchdrungen von dem Bestreben, alles richtig zu machen. Er wolle aufklären, gerade in diesem Prozess.
Künftig werden die Richter an jedem Sitzungstag in gleicher Reihenfolge in den Saal kommen: Renate Fischer, Michaela Odersky, dann Peter Lang und Konstantin Kuchenbauer, die beide als Berichterstatter eine herausgehobene Funktion haben. Nach ihnen drei Ergänzungsrichter: Gabriele Feistkorn, Aksel Kramer und Peter Prechsl. Im Lauf des Verfahrens werden zwei Richterinnen aus dem Senat ausscheiden, die eine in Richtung Bundesgerichtshof, die andere in den Ruhestand.
Götzl dann als Letzter, unter dem linken Arm Akten. Mit der Rechten schließt er das Sitzungszimmer. Jeder Handgriff sitzt. Vom ersten bis zum letzten Verhandlungstag, fünf Jahre lang, schließt er mit derselben Hand die Tür. Und stets wird er mit den gleichen Worten die Sitzung eröffnen: fünfmal »Guten Morgen« in die Richtung der verschiedenen Prozessbeteiligten. Dann: »Erschienen sind die Angeklagten mit ihren Verteidigern, die Bundesanwaltschaft in gleicher Besetzung und die Vertreter der Nebenklage. Herr Rechtsanwalt Alkan, Frau Rechtsanwältin Başay, Herr Rechtsanwalt …« Es folgen Namen über Namen, denn die Anwälte der Opfer und Verletzten füllen den gesamten hinteren Teil des Saales. Abweichungen von diesem wie in Stein gemeißelten Ritual gestattet sich Götzl nur, wenn ein Verteidiger fehlt, wenn Nebenkläger oder Sachverständige erschienen sind oder einer der Vertreter der Anklage ausnahmsweise nicht erschienen ist. Das vermerkt er dann außer der Reihe.
Fortan wird er allein die Verhandlung bestreiten, seine Senatskollegen arbeiten ihm nur im Hintergrund zu. Er vernimmt die Zeugen. Er befragt die Sachverständigen. Er setzt sich mit den Prozessbeteiligten auseinander. Jedes seiner Worte wird künftig mit der Goldwaage gewogen werden. Er hat alles im Blick. Und er geht jeder Situation aus dem Weg, in der es zu einem persönlichen Wort kommen könnte. Nicht einmal mit den Vertretern des Generalbundesanwalts tauscht er sich aus, und sei es über ein völlig unverfängliches Thema. Das hat den Vorteil, dass Differenzen jeglicher Art allein mit ihm ausgefochten werden. Verbale Fauxpas anderer Senatsmitglieder sind nicht zu befürchten.
In einem Prozess wie dem NSU-Verfahren, dessen Dimension zu Beginn noch nicht annähernd abschätzbar war, sondern allenfalls mit einer diffusen Ahnung einherging, sich auf ein Abenteuer, wenn nicht sogar auf ein Himmelfahrtskommando eingelassen zu haben, dienen die ersten Tage den Beteiligten der Orientierung. Man beschnuppert sich. Das Terrain, auf dem um das Recht gekämpft werden wird, ist noch nicht abgesteckt. Die Bundesanwaltschaft hat die Anklage vorgelegt, sie muss jetzt nicht mehr angreifen, sondern kann sich gegen Angriffe wappnen. Die Verteidigung hingegen hat die Anklage abzuwehren. Wie wird sie agieren? Was ist von der ungewöhnlich umfangreichen Nebenklage zu erwarten? 63 Ankläger gegen zunächst elf, später 14 Verteidiger? Welchen Ton wird der Vorsitzende anschlagen? Dazu der Wettstreit um die öffentliche Darstellung. Den Protagonisten wird kurzzeitig höchste Aufmerksamkeit zuteil in einer Situation, die völlig offen ist.
Die Verhandlung beginnt zäh. Wie zäh und kleinteilig und bisweilen auch durchsetzt von Animositäten der Prozess tatsächlich werden wird, darauf geben exemplarisch die ersten Tage einen Vorgeschmack.
Verteidiger Heer meldet sich gleich in jenem Ton zu Wort, den er bis zum Schluss gegenüber dem Vorsitzenden beibehalten wird: wenig verbindlich, bisweilen forsch, manchmal rechthaberisch oder schmollend, immer aber unterschwellig aggressiv.
»Frau Zschäpe hatte Sie wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Die Verteidigung interessiert, wie Sie mit diesem Antrag umzugehen gedenken.«
Götzl: »Was heißt das?«
»Wollen Sie fortsetzen? Was ist mit den dienstlichen Stellungnahmen?«
Götzl ironisch: »Wollen Sie den Antrag nicht erst einmal durch Verlesung einführen, um ihn auch anderen Beteiligten zur Kenntnis zu geben?« Das war die erste Lektion, die er den Anwälten erteilte. Denn daran hätten sie selbst denken müssen.
Es ist der erste Befangenheitsantrag. Es geht darin um die Anordnung des Vorsitzenden, dass sich die Anwälte einer Zugangskontrolle durch Abtasten zu unterziehen hätten, nicht aber die Mitglieder des Gerichts, nicht die Vertreter der Bundesanwaltschaft, die Protokollführer, die Justizbediensteten oder auch nicht die Amtshilfe leistende Polizei, ja nicht einmal die Reinigungsfrauen. Ein heikles Thema, das Unmut erregt, weil sich Anwälte diskriminiert oder der Kumpanei mit den Angeklagten oder auch als erpressbar verdächtigt fühlen. Doch erpresst werden kann auch der Justizbeamte oder der Staatsanwalt, ja selbst der Richter. Aber wenn Götzl etwas anordnet, bleibt es dabei. Gegenvorstellungen können erhoben werden, ändern aber nichts an der Anordnung.
Verteidiger, denen laut Bundesverfassungsgericht der Status als Organ der Rechtspflege zugebilligt werde, argumentiert Mitverteidiger Wolfgang Stahl, genössen bis zum Beweis des Gegenteils einen Vertrauensvorschuss. Es bedürfe eines sachlichen Grundes, wenn davon abgewichen werde.
Sofort blafft ihn einer der Nebenklageanwälte an: »Sie beklagen nicht Ihre eigene Beeinträchtigung, sondern dass nicht auch andere Prozessbeteiligte beeinträchtigt werden!«
Stahl rechtfertigt sich mit dem Hinweis, dass die Verteidigung versucht habe, sich mit dem Vorsitzenden zu verständigen. Doch ihre Argumente seien »weggewischt« worden, was von einer Voreingenommenheit gegen die Verteidigung und damit gegen die Angeklagte zeuge.
Der nächste Nebenklageanwalt fällt ihm ins Wort: »Die Opfer werden gequält mit solchen Anträgen! Das ist sachwidrig!« Der Antrag sei abzulehnen. Zschäpe-Verteidigerin Anja Sturm springt Stahl bei: »Mitnichten wird von uns das Leid der Opfer nicht gesehen. Aber ich erinnere daran, dass Frau Zschäpe hier mit einer Maximalanklage auf der Anklagebank sitzt, sogar Sicherungsverwahrung wird gefordert! Die Rechte der Nebenklage wurden gestärkt. Dass wir emotional gezwungen werden sollen, auf unsere Rechte zu verzichten, widerspricht einem sachlichen Umgang miteinander!« Die Front, die sich hier auftut, war zu erwarten.
Wer an diesem ersten Sitzungstag auf den Beginn der Beweisaufnahme oder zumindest auf ereignisreiche Momente gehofft hatte, wird enttäuscht. Nach der Mittagspause fragt Götzl, ob noch jemand einen »unaufschiebbaren«, also einen Ablehnungsantrag zu stellen beabsichtige. Er ist zu sehr alter Hase, als dass er nicht mit Befangenheitsanträgen gerechnet hätte, mit denen sich Verteidiger gern in Szene setzen. Nur unaufschiebbare Anträge muss er auf der Stelle entgegennehmen, andere können warten.
»Keine? Dann wird der Prozess am 14. Mai um 9.30 Uhr fortgesetzt. Die Termine in dieser Woche am 7. und 8. Mai entfallen.«
Das zahlreich erschienene Publikum verlässt teils unzufrieden, teils verständnislos den Saal. Das soll der Beginn der Aufklärung dieser unheimlichen Mordserie gewesen sein?
Vor den Kameras außerhalb des Gerichtsgebäudes wird Götzls Entscheidung von einigen Nebenklageanwälten als »unzumutbare Belastung der Opfer« bezeichnet, als ein weiterer Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Sie hätten erwartet, dass das Gericht zügig zur Sache komme und nicht jetzt schon Sitzungstage ausfielen. Die von der Bundesregierung bestellte Ombudsfrau Barbara John, die von der Tribüne aus das Geschehen beobachtet hatte, nennt den ersten Prozesstag »abschreckend«. Denn viele Opfer hätten das Gefühl gehabt, »als Nebenkläger nicht ernst genommen zu werden«. Sie hätten sich auf drei Verhandlungstage eingerichtet, Urlaub genommen, die häuslichen Pflichten delegiert und Spartickets gekauft. Und dann: Anträge, Rangeleien unter den Anwälten, Diskussionen, wer durchsucht werde und wer nicht. Nicht einmal die Anklage sei verlesen worden.
Der zweite Verhandlungstag. Das Zuschauerinteresse hat schon merklich nachgelassen. Auch zahlreiche Angehörige von NSU-Opfern sind wieder nach Hause gereist. Nur neun sind noch anwesend. Die Zahl der Nebenkläger hat sich inzwischen auf 86 erhöht. Für sie sitzen an diesem Tag 62 Anwälte im Saal.
Thomas Bliwier, Anwalt der Familie Yozgat, will einen Antrag stellen.
Verteidiger Heer meldet sich sofort und erinnert daran, dass er am ersten Sitzungstag als Erster ums Wort gebeten habe. Er beantrage, dass ihm nun auch als Erstem das Wort erteilt werde.
Bliwier geht nicht darauf ein, sondern bittet den Vorsitzenden, dieser möge anordnen, dass die Personalien der Angeklagten und dann die Anklage verlesen werden, wie es zu Beginn eines Strafprozesses üblich ist. Anträge von Verteidigern könnten danach gestellt werden. »Sie müssen Ihre Sitzungsleitung ausüben!«, fordert er Götzl streng auf.
Das war sichtlich der falsche Ton. Auf Ratschläge oder Belehrungen von Anwälten reagiert Götzl erfahrungsgemäß allergisch. Doch er verzieht keine Miene. Früher wäre ihm dies kaum gelungen. Aber nun ist er ja Senatsvorsitzender. Er erkundigt sich, worum es gehe.
»Ich beabsichtige nicht«, antwortet Heer in schnippischem Tonfall, »meine Anträge vorher zu erläutern.«
Götzl ungerührt: »Das werden Sie müssen.«
Heer: »Tu ich nicht. Da bin ich anderer Auffassung. Ich erinnere Sie an meinen eben gestellten Antrag«, ihm als Erstem das Wort zu erteilen.
Götzl lauter: »Ich habe die Sitzungsgewalt.«
Heer: »Ich will einen Antrag stellen, der inhaltlich vor allen anderen vorzubringen ist.«
Götzl: »Sie müssen schon erläutern, worum es geht. Ist es ein Ablehnungsantrag?«
Heer: »Nein. Aus unserer Sicht kann in diesem Saal nicht weiterverhandelt werden.«
Verteidigerkollege Stahl versucht, die Wogen zu glätten. Heer, unerbittlich an seinem Vorhaben festhaltend: »Ich hatte den Antrag gestellt, Herrn Bliwier nicht das Wort zu erteilen. Ich bitte, künftig die Reihenfolge zu beachten. Und ich bitte jetzt ums Wort!«
Bundesanwalt Herbert Diemer schaltet sich ein: »Wir haben den Beschleunigungsgrundsatz zu beachten, schließlich sitzen zwei Angeklagte in Untersuchungshaft.« Auf dieses Prinzip, dass Verfahren dann möglichst zügig zu verhandeln sind, wird er in den kommenden Jahren noch unzählige Male hinweisen.
Götzl, den Wortwechsel abrupt beendend: »Zehn Minuten Unterbrechung.« Mehrere Zuschauer verlassen den Saal. Das gehe ja zu wie im Kindergarten, murmelt einer.
Die Szene ist typisch für den Verlauf des gesamten Prozesses. Zeitraubende Diskussionen und Streitereien, die nichts mit dem Kern der Anklage zu tun haben, wird es noch viele geben. Die Fronten verlaufen dabei nicht immer an gewohnter Stelle. Mal opponiert die Verteidigung gegen die Bundesanwaltschaft, mal die Nebenklage gegen die Verteidigung. Aber die Nebenkläger greifen auch ihre natürliche Verbündete, die Staatsanwaltschaft, an. Oder Verteidigung und Nebenklage tun sich gegen das Gericht zusammen. Götzl aber bleibt bis zum Ende der unbestrittene Chef.
Das Hickhack geht weiter. Selbst nach der Mittagspause droht es fortgesetzt zu werden. Götzl unterbindet es schließlich kurzerhand: »Nun zu den persönlichen Verhältnissen. Erst zu Ihnen, Frau Zschäpe.«
Heer: »Die Mandantin wird keine Angaben machen.«
Götzl: »Auch nicht zu den Personalien? Dann nehmen wir diese aus der Anklageschrift.«
Er verliest Namen, Geburtsdatum und -ort und Familienstand, wann sie festgenommen wurde und seit wann sie in Untersuchungshaft sitzt.
Der Angeklagte André E. nickt die verlesenen Daten ab. Zu mehr will auch er sich nicht äußern.
Der Angeklagte Holger G. bestätigt: »Ja, ja, ja.«
Auch Carsten Sch. stimmt zu: »Ja, richtig.«
Götzl: »Dann kommen wir zur Verlesung des Anklagesatzes. Herr Dr. Diemer, ich darf Sie bitten.«
Es war ein Meisterstück des Vorsitzenden angesichts der Störfeuer, die die Verteidiger zu zünden sich offenbar für den Prozessbeginn vorgenommen hatten, bereits am zweiten Verhandlungstag die Anklage verlesen zu lassen. Das gelingt nicht jedem Vorsitzenden in einem solchen Monsterprozess. Da zeigte sich Götzls ganze Erfahrung.
Auch der Begriff des »Abgötzelns« macht schon die Runde, das Zusammengestaucht-Werden durch den Vorsitzenden. So mancher Anwalt wird später, wenn er sich unpräzise ausdrückt, rote Ohren bekommen.
