Deutschland 6.0 - Joachim Sikora - E-Book

Deutschland 6.0 E-Book

Joachim Sikora

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Beschreibung

Evolution der Politik- und Gesellschaftsordnung durch Initiierung eines Verfassungskonventes auf der Grundlage von Artikel 146 des Grundgesetzes

Das E-Book Deutschland 6.0 wird angeboten von tredition und wurde mit folgenden Begriffen kategorisiert:
Verfassungskonvent, Umsetzung von Artikel 146 GG, neue Politk- und Gesellschaftsordnung

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

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Seitenzahl: 205

Veröffentlichungsjahr: 2016

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Joachim Sikora

Dr. Hans-Jochen Gscheidmeyer

Ralf Liebers

Deutschland 6.0

© 2016 Joachim SikoraDr. Hans-Jochen GscheidmeyerRalf Liebers

Verlag: tredition Gmbh, Hamburg

ISBN: 978-3-7345-4156-8 (Paperback)978-3-7345-4157-5 (eBook)978-3-7345-4162-9 (Hardcover)

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

Vorwort

In den 6 bis 8 Jahren unserer bisherigen Arbeit an der «Initiative-Verfassungskonvent» hat sich die Welt um uns herum stark verändert. Diese Änderungen haben nicht zuletzt auch mit dem Thema «Demokratie» zu tun. Wir möchten hier kurz darauf eingehen, wie wir zu diesen Veränderungen stehen und was sie nach unserer Meinung für unser Anliegen bedeuten.

Die Zeichen globalisierten Wandels haben sich fühlbar beschleunigt und verstärkt:

Fragen der Nachhaltigkeit wurden noch dringlicher. Trotz zweier Finanzkrisen ist die Macht globalen Finanzgebarens bei weitem nicht gebändigt. Weitere geopolitische Konflikte zeichnen sich ab und werden zu wachsenden Problemfeldern. Migrations- und Flüchtlingsströme haben explosionsartig zugenommen und deren Ursachen sind vielfältig. Die UN zeigt sich eher geschwächt und ohne entscheidenden Einfluss. Dem seit Jahren herrschenden Krieg in Syrien steht sie machtlos gegenüber.

Auch in der engeren politischen Landschaft geht es rauer zu.

Großbritannien tritt nach einem Volksentscheid aus der EU aus; etwas, das – richtig oder falsch – 2011 bei Griechenland noch vermieden wurde, u. a. durch aufgezwungene Verhinderung eines dortigen Volksentscheids und unter großem finanziellen Aufwand – hier Bankenrettung, dort Sparauflagen. Im Zusammenhang mit dem sog. BREXIT geäußerte EU-Kritik ist nachvollziehbar, wirkt aber gleichzeitig vorgeschoben und dient möglicherweise anderen Zwecken.

NATO-Gebaren und Russlandkonflikt sind miteinander verwoben und behindern indirekt Friedenspläne in Syrien, wo ein tyrannischer Machthaber eher den oppositionellen Widerstand bekämpft, als die wirklichen Terroristen. Ein Eingreifen über den Sicherheitsrat der UN scheitert an nationalen Machtinteressen und dem dadurch bedingten Veto Russlands.

Mittlerweile ist der Daesch-Terror auch in Europa angekommen, wo man zudem mit gewachsenen Migranten- und Flüchtlingsströmen kämpft und sich untereinander zunehmend uneinig zeigt.1

Die Türkei ist nach einem misslungenen Putsch, dessen Hintergründe weiter unklar sind, in den Ausnahmezustand getreten und im Namen der Demokratie wird Macht immer stärker zentralisiert und an wenige Personen gebunden. Der Rechtsstaat dort scheint mehr als gefährdet.2

In vielen europäischen Staaten gewinnen sog. Rechtspopulisten immer mehr Stimmenanteile und sind in Ungarn, Österreich, Polen und Dänemark bereits in Regierungsverantwortung. Sie äußern durchaus berechtigte Kritik und geben Sorgen der Bürger eine politische Stimme. Tun sie dies aber aus authentisch demokratischen Gründen oder aus purem Selbstinteresse?34

Die USA steht erneut vor einem Wahlkampf um den Einzug in das Weiße Haus und auf dessen Schwelle steht mittlerweile der Außenseiter Trump, dem das im Vorwege niemand zugetraut hatte. Sollte er tatsächlich Präsident werden, wird die Welt wohl noch komplizierter, noch selbstherrlicher, noch machtorientierter.

Angesichts solch zahlreicher und wirkungsmächtiger internationaler Problemstellungen stellt sich die Frage, ob da unsere kleine nationale Initiative überhaupt noch Bedeutung hat. Oft hören wir auch in Gesprächen bei Erläuterung unserer Initiative, dass es uns in Deutschland doch eigentlich gut geht. Warum also an unserer repräsentativen Demokratie überhaupt etwas ändern?Wir sind hingegen überzeugt:

Gerade jetzt – angesichts der geschilderten weltweiten Verwerfungen – ist es im besonderen Maße erforderlich, dass Verfassung, Staat und Politik von vielen Bürgern getragen werden. Wir müssen uns alle einbringen. Denn eine Demokratie ohne Volk, ohne Bürger mit Verantwortungsbereitschaft für Verfassung, Staat und Gemeinschaft ist im Grunde keine wirkliche Demokratie; sie würde und wird allzu leicht zum Spielball der Mächtigen. Wir alle stehen daher angesichts weltweiter Probleme vor der großen Herausforderung, in unserem unmittelbaren Wirkungsbereich gemeinsam und gleichberechtigt an der Weiterentwicklung unserer eigenen und kostbaren Demokratie kontinuierlich so zu arbeiten, dass Fehlentwicklungen frühzeitig beseitigt werden und unser Zusammenleben als gutes Beispiel mit regionaler, nationaler, ja globaler Geltung dienen kann.

Wir meinen, dieser Gegenentwurf macht einen Unterschied im positiven Sinn.

Wir halten ihn angesichts geschilderter Verwerfungen auch für absolut notwendig.

Deutschland im August 2016

Die Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Einführung

UNSERE ZIELE:

1. Warum sollten wir das Grundgesetz durch eine Verfassung ablösen wollen?

2. Evolution unserer Politik- und Gesellschaftsordnung

3. Warum wollen wir unser Politik- und Gesellschaftssystem weiterentwickeln?

... der Würde wegen

... der Souveränität wegen

... der Gerechtigkeit wegen

... der Freiheit wegen

... der Solidarität wegen

... des Gemeinwohls wegen

... der Regionalität/Subsidiarität wegen

... der Umwelt wegen

... der zukünftigen Generationen wegen

... zur Annäherung und Aussöhnung von Staat und Gesellschaft

4. Überlegungen zum Gesellschaftsvertrag

5. Konstruktionsfehler und Schwächen im gegenwärtigen Politik- und Gesellschaftssystem

… im Verfassungssystem – Beispiel: Souveränität

... im politischen System – Beispiel 1: Gewaltenteilung

... im politischen System – Beispiel 2: Parteien

… im wirtschaftlichen System – Beispiel: Wirtschaftsordnung

… im Finanzsystem – Beispiel: Geldordnung

... im sozialen System – Beispiel: Rentensystem

... im Grund- und Bodensystem – Beispiel: Bodenordnung

... im kulturellen System – Beispiel: Bildungssystem

... im medialen System – Beispiel: Massenmedien

... im föderalen System – Beispiel: Grundlage Souveränität und Konsens-Falle

... im Umweltsystem – Beispiel: Nachhaltigkeit

6. Blaupausen für eine neue Politik- und Gesellschafts-Architektur

– im politischen System – Beispiel: neue Formen der Gewaltenteilung/die „Konsultative“

– im wirtschaftlichen System – Beispiel: die Gemeinwohl-Ökonomie,

– im Finanzsystem – Beispiel: die Vollgeldreform/die „Monetative“

– im sozialen System – Beispiele: Grundeinkommen, Bürgerversicherung und alternative Gesundheits-Sicherung („Samarita“)

– im regionalen System – Beispiel: Regio-Geld – „der Chiemgauer“

7. Von der Mehrheitsentscheidung zum „Systemischen Konsensieren“

8. Vorliegende Verfassungsentwürfe (Beispiele)

– Verfassungsentwurf des Runden Tisches der DDR

– Verfassungsentwurf des Kuratoriums für eine demokratisch verfassten Bunddeutscher Länder

– Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat

www.initiative146.de

9. Der Weg zum Ziel

– Verfassungs-Konvent

– „Bürger-Konvent“

– Willensbildung im Internet: „Liquid Democracy“

– Permanente Information und Diskussion per Internet („Crowdsourcing“)

– Organisation einer Basis-Finanzierung des Projektes („Crowdfunding“)

– Treffen (z. B. auf der Insel „Herrenchiemsee“ – 2019) des zivilgesellschaftlichen Bürger-Konventes zur Diskussion sowie Entscheidung über grundlegende Gesetzesvorlagen für den Deutschen Bundestag:

10. Vorschlag für eine Umsetzungsstrategie

10.1 Der Ansatz der „Initiative Verfassungskonvent“

10.2 Der Ansatz von «Verfassung vom Volk»

11. Schlusswort: «Etwas Neues in einer unsicheren Zukunft zum Erfolg bringen»

Vernetzungen

„Deutschlandkarte der Demokratie-Initiativen“ auf www.deutschland-neu-starten.de

Diskussionsforum der Konstruktionsfehler und der Visionen auf www.visionsofpolitics.de

Anhang

1. Von der Empörung zur Staatsverantwortung

2. LEIPZIGER AUFRUF – Volksentscheid ins Grundgesetz!

3. „Berliner Perspektive“

4. Hambacher Konsens

Literaturverzeichnis:

Materialien:

Einführung

Mit der „Initiative Verfassungskonvent“ versuchen wir seit 2011 mit Hilfe von drei Internetseiten, diversen Treffen und Arbeitskreisen auf Bundesebene, die Reflexion über Grundlagen und Konzepte unseres politischen und gesellschaftlichen Systems zu intensivieren. Unserer Überzeugung nach – wie wir es in den „Berliner Perspektiven“ zum Ausdruck gebracht haben (siehe Anhang).

Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt

- die Demokratie neu zu fassen und zu verfassen,

- die Einflussmöglichkeiten des Volkes in die Politik neu zu gestalten,

- die demokratischen Regeln so zu fassen, dass das Volk selbst Politik machen kann für das Volk.

Wir streben daher einen neuen Gesellschaftsvertrag in Form einer Verfassung an.

Dazu gehört nicht nur:

- der „Volksentscheid ins Grundgesetz“ (siehe: Leipziger Aufruf“ – im Anhang) und

- die Entscheidung des Volkes über eine Verfassung, die es auf der Basis des Grundgesetzes neu zu erarbeiten gilt, durch die Einberufung eines Verfassungskonventes,

- ebenso bedeutsam – die Überwindung der vielen Systemfehler und damit verbunden die Entwicklung systemischer Neuansätze.

Zusammengefasst: Uns schwebt eine evolutionäre Erneuerung unserer Politik- und Gesellschaftsordnung vor (Abschnitt 2). Dies möchten wir (stichwortartig) begründen (Abschnitt 3) und koppeln mit einigen Überlegungen zu einem neuen Gesellschaftsvertrag (Abschnitt 4).

Es wäre als Alternative bzw. Ergänzung zum Verfassungskonvent auch durchaus denkbar, in einem ersten Schritt das bestehende Grundgesetz durch eine Volksabstimmung zur Verfassung zu erheben und zunächst das Volk als Souverän zu etablieren – so wie es der Verein «Verfassung vom Volk» anstrebt, um den Dialogprozess um die ideale inhaltliche Ausgestaltung der Verfassung als unmittelbaren Folgeschritt anzuschließen.

Kurz möchten wir an einigen Beispielen Konstruktionsfehler und Schwächen im gegenwärtigen Politik- und Gesellschaftssystem aufzeigen (Abschnitt 5). Korrekturen an Symptomen ändern nichts an grundsätzlichen Fehlern im Systemansatz! Deshalb muss ggf. auch über Neuansätze und alternative Konzeptentwicklungen nachgedacht werden.

In unserer Gesellschaft gibt es bewundernswert viele Ideen und Konzepte für alternative Systeme und Verfahrensweisen; einige Beispiele aus diesem Bereich stellen wir unter „Blaupausen für eine neue Politik- und Gesellschafts-Architektur“ (Abschnitt 6) vor. Alle diese Vorlagen sollten dem „Verfassungskonvent“ als Materialien dienen; ebenso die vorhandenen Verfassungsentwürfe (Abschnitt 8) – auch hier wollen wir nur einige Beispiele zur Verdeutlichung aufzeigen. Gleichzeitig empfehlen wir, über das Entscheidungsverfahren nachzudenken, da eine reine „Mehrheitsentscheidung“ selten optimale eine optimale Lösung bietet. Als einen in diesem Zusammenhang interessanten wie relevanten Neuansatz gehen wir näher auf das „Systemische Konsensieren“ ein (Abschnitt 7).

Wie erreichen wir die Weiterentwicklung unserer Politik- und Gesellschaftsordnung?

Wir sehen keine Umsetzungs-Chancen im Rahmen der Form gegenwärtiger Politik, wie auch die vergeblichen Initiativen in den Jahren 1990-1994 gezeigt haben: Weder scheint eine offene wie öffentliche Reflexion zu diesen Herausforderungen möglich – noch die öffentliche Diskussion und gemeinsame Entwicklung alternative Konzepte. Die Zivilgesellschaft selbst muss die Initiative ergreifen! Wir möchten deshalb einen zivilgesellschaftlich initiierten „Bürger-Konvent“, deren Vertreter durchs Volk gewählt und dessen Realisierung durch das Volk finanziert werden muss (Einzelheiten im Abschnitt 9).

Zum Schluss entwickeln wir den „Vorschlag für eine Umsetzungsstrategie“ (Abschnitt 10) über einen „Bürger-Konvent“.

Trotz allem nachgesagten Optimismus sind wir der festen Überzeugung, dass es jetzt allerhöchste Zeit ist, um über einen konstruktiven, evolutionären, zukunftsweisenden politischen und gesellschaftlichen Neuansatz nicht nur nachzudenken, sondern diesen qualitativen „Sprung“ in eine höhere Entwicklungsstufe zu initiieren und zu realisieren. Die Erarbeitung und Entscheidung über eine Verfassung ist für uns der „Hebel“, um uns von diesem erschöpften und destruktiven System zu trennen, welches nicht nur die Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich immer mehr forciert, sondern die gesamte Werteordnung aushebelt. Dieser Weg kann auch eingeschlagen werden als Folgeschritt zu einer im ersten Schritt erfolgten Etablierung des Volkes als Souverän der Verfassung – ein Ansatz wie ihn unsere Freunde des Vereins «Verfassung vom Volk» aus Hannover vertreten und verfolgen (Kap.10.2).

Um ein solches Vorhaben zu realisieren, bedarf es nicht nur der inhaltlichen Impulse, sondern auch der Voraussetzungen für eine operative Umsetzung. Das heißt konkret, wir bedürfen enormer finanzieller Mittel, um ein solches Vorhaben zu realisieren. Wir verfügen aber nicht über diese Ressourcen; zumal jeder Schritt – völlig unabhängig von den gegenwärtigen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträgern – gegangen werden muss. Wir sind deshalb auf die finanzielle Unterstützung durch die Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Entsprechende Projekte des „Crowdfunding“ werden wir auf den entsprechenden Internetseiten platzieren.

Viele der von uns angesprochenen Punkte werden auch in unserem Koordinationsteam noch intensiv und engagiert diskutiert. Wir erbitten von Ihnen insbesondere eine rege Beteiligung auf unseren Internetseiten, um Ihre Überzeugungen und Anregungen vorzutragen; wir werden diese aufgreifen und mit Ihnen in den Dialog treten.

Wir – das herausgebende Koordinationsteam:

Joachim Sikora

Dr. Hans-Jochen Gscheidmeyer

Ralf Liebers

bedanken uns sehr herzlich für jede konstruktive Unterstützung!

Troisdorf, Bremen, Sankt Augustin, im August 2016

UNSERE ZIELE:

1. Das Grundgesetz durch eine Verfassung ablösen

Es ist Zeit, das seit 1949 als "Grundgesetz" geltende Provisorium endlich durch eine vom Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung abzulösen. Dazu ermächtigt und fordert uns der Art.146 dieses Grundgesetzes auf: Art 146 GG

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Eine Verfassung wird idealerweise besonders dann vom Volk getragen und mit Leben erfüllt werden,wenn sie in einem breiten, jedem Bürger zugänglichen Dialogprozess entwickelt wird.

2. Sammlung und Vorstellung von systemischen NeuansätzenInternetseite www.deutschland-neu-starten.de

3. Diskussion dieser NeuansätzeInternetseite www.visionsofpolitics.de statt.

4. Initiierung einer Bürgerbewegung zur Einberufung eines zivilgesellschaftlich organisierten „Bürger-Konventes“.Internetseite: www.initiative-verfassungskonvent.de

5. Einberufung eines „Verfassungs-Konventes“Auf der Grundlage entsprechender Gesetze wird der Konvent – durch den Bundeswahlleiter – organisiert und staatlich finanziert.

1. Warum sollten wir das Grundgesetz durch eine Verfassung ablösen wollen?

Vom Notbau zum festen Haus

Demokratische Verfassungen sind Angelegenheiten des Volkes – nicht der Regierungen, denn Rechtsstaaten und deren Regierungen werden durch die Verfassung überhaupt erst legitimiert. Eine Verfassung, die Ausdruck des freien Willens der Bevölkerung sein soll, Willkür durch Recht zu ersetzen und sich diesem zu unterwerfen, kann nur von dieser Bevölkerung selbst erarbeitet und beschlossen werden. Dass dies bei der Verabschiedung des Grundgesetzes noch nicht möglich war, ist ein entscheidender Grund, warum wir heute überhaupt eine neue, nun aber vom Volk zu beschließende Verfassung brauchen. Treffender als alle anderen hat am 8. Mai 1949, dem Tag der Verabschiedung des Grundgesetzes, Prof. Carlo Schmid, der Vorsitzende des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rates, die damalige Situation beschrieben: „Es ist alter und guter Brauch, dass eine Verfassung durch das Volk sanktioniert werden muss. Aber wir wollen hier ja keine Verfassung machen. (...) Wir haben hier doch nur einen Schuppen, einen Notbau, und einem Notbau gibt man nicht die Weihe, die dem festen Hause gebührt.“5

Aber 2016, fast 70 Jahre danach, geht es nicht mehr um einen Schuppen, sondern um das feste Haus. Dabei können wir auf dessen Fundament einer vom Volk bestimmten Verfassung nicht verzichten. Um diese Notwendigkeit deutlich zu machen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes im Artikel 146 GG unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass eine "Verfassung" nur "von dem deutschen Volke" selbst in "freier Entscheidung" beschlossen werden kann.

Die Vorstellung der Bundesregierung

Der „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – „Einigungsvertrag“ vom 31. August 1990 (Inkrafttreten: 29. September 1990) – beauftragt deshalb auch die „gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren“ mit den Fragen der Verfassungsgebung in Gestalt einer „Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes“ und dabei „insbesondere ... mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen (mit) einer Volksabstimmung“ zu befassen.6 Es lag der „Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches der DDR“ vor und die Ausarbeitung eines eigenen Verfassungsentwurfes nach der Systematik des Grundgesetzes unter Einbeziehung des Runden-Tisch-Entwurfes.

In der von den Regierungen beider Seiten ausgearbeiteten und dem Einigungsvertrag angefügten „Denkschrift“ findet sich dann allerdings die Behauptung, es habe sich der „Anspruch des Grundgesetzes, aus der verfassunggebenden Gewalt des Volkes hervorzugehen“, mit dem Beitritt der neuen Länder zum Grundgesetz bereits „erfüllt“. Mit dieser ebenso merkwürdigen wie unzutreffenden Feststellung verknüpft die Bundesregierung die Konsequenz, „dass die Arbeiten zur Novellierung von Verfassungsbestimmungen in dem im Grundgesetz verankerten Verfahren erfolgen und den Anforderungen des Artikels 79 des Grundgesetzes uneingeschränkt unterliegen mit der Folge, dass Verfassungsänderungen einer Zweidrittelmehrheit in den gesetzgebenden Körperschaften bedürfen.“7

Diese Auffassung ist falsch. Ein Beitritt der neuen Länder zum Grundgesetz ist kein Ersatz für den im Grundgesetz verbürgten Anspruch des deutschen Volkes auf die freie Wahl einer Verfassung und für das nur dem Volk zustehende Recht auf die Ausübung der verfassungsgebenden Gewalt. Dieser Schritt baut den von Carlo Schmid beschriebenen Notschuppen nur weiter aus, er baut nicht das feste Haus. Denn es ist unzulässig, das im Grundgesetz angelegte Verfahren eines Verfassungsreferendums durch das Volk (Artikel 146 GG) auf das ganz andere, für Änderungen des Grundgesetzes durch die Organe der verfassten Gewalt vorgeschriebene Verfahren (Artikel 79 GG) zu reduzieren. Beide Regelungen enthalten völlig verschiedene Gegenstände, verschiedene Subjekte und dementsprechend verschiedene Verfahrensweisen und Quoren. Zudem ist noch anzumerken, dass in einer vom Volk bestimmten und verabschiedeten Verfassung ja durchaus auch das Volk selbst einen Einfluss und ein Mitspracherecht bei jeder zukünftigen Verfassungsänderung erhalten könnte, vermutlich als Souverän dieser Verfassung sogar zwingend erhalten müsste.

Dass die Regierung trotzdem den Weg gewählt hat, die verfassungsgebende Gewalt des Volkes auf das im Art. 79 GG vorgesehene Änderungsverfahren zu beschränken, ist zugleich ein deutlicher Hinweis darauf, dass sich das Volk sein ureigenes Recht, den plebiszitären Weg zur gesamtdeutschen Verfassung, offensichtlich erst erkämpfen muss.

Eine ernsthafte, eingehende Verfassungsdebatte ist daher längst überfällig, die Etablierung des Volks als Souverän der Verfassung kann ihr dabei durchaus vorangehen.

Das Grundgesetz ist über 60 Jahre alt. 40 Jahre lang war Deutschland geteilt. Seit über 20 Jahren sind Mauer, Stacheldraht und Minenfelder verschwunden. Die formale Vereinigung ist erreicht – der gemeinsam zu formulierende Gesellschaftsvertrag liegt als Aufgabe noch vor uns.

Der Verfassungsdiskussion kommt bei der Erfüllung dieser Aufgabe eine wesentliche Rolle zu. Denn in ihr findet das Bemühen um die gemeinsame Gestaltung der Gegenwart und Zukunft Ansatz und Ausdruck. Durch sie kann die äußere Form des neuen Staates mit demokratischer und politischer Substanz gefüllt werden.

Verfassungsfragen sind auch Lebens- und Leitfragen. Sie gehen alle an. Denn die Verfassung definiert den Rechtsrahmen, innerhalb dessen wir alle leben und unser Zusammenleben gestalten und entwickeln wollen. Und sie sichert die Rechte des Einzelnen, zieht die Grenzen, innerhalb derer sich alle Gesetze und staatlichen Organe bewegen müssen, und ist oft der letzte Schutz gegen Machtmissbrauch und unzulässige Beschneidungen der Freiheit.

Das zeigt, was und wie wichtig eine Verfassung ist. Aber, lässt sich einwenden: Wir haben doch ein Grundgesetz, um das uns viele beneiden! Warum also eine Verfassungsinitiative?

Der Auftrag des Grundgesetzes

Auf den Trümmern des nationalsozialistischen Unrechtsstaates sollte wieder ein Rechtsstaat errichtet werden; das Volk aber war zu der Etablierung einer Verfassung in dieser Situation nicht in der Lage. Ein grundlegendes Gesetz, stellvertretend und verdienstvoll geschaffen durch die Mütter und Väter des GG sollte auf Zeit an seine Stelle treten. Bewusst nannte man es «Gesetz», denn die Verfassung, welche das über dem Gesetz stehende «Recht» erst schafft, sollte – das Grundgesetz ablösend – durch das Volk zu einem späteren, passenden Zeitpunkt geschaffen werden. Die erfolgende Teilung Deutschlands schob diesen Zeitpunkt dann weiter auf zunächst unbestimmte Zeit hinaus.

Das Grundgesetz hat sich in den zurückliegenden 60 Jahren bewährt. Aber es löst nicht die großen Aufgaben, die heute, beim Zusammenwachsen Europas und beim Eintritt in ein neues weltpolitisches Zeitalter vor uns liegen.

Vor allem aber: Das Grundgesetz war als Provisorium gedacht. Es wurde 1949, unter Besatzungsrecht und dem Eindruck der sich verfestigenden Teilung Deutschlands, geschaffen, um – wie die Präambel wörtlich formulierte – „dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“. Nur deshalb heißt es „Grundgesetz“ und nicht „Verfassung“, weil es nicht vom Volk beschlossen wurde. Eine Verfassung, die zu recht diesen Namen trägt, kann es, dem Text des Grundgesetzes und dem Willen des Parlamentarischen Rates zufolge, erst nach der Überwindung der Teilung geben. Das wurde in der Präambel und in der Schlussbestimmung des Grundgesetzes (Artikel 146) unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.

Auch durch die Neufassung des Artikels 146 im Einigungsvertrag hat sich daran nichts geändert. Das Grundgesetz selbst enthält nach wie vor den Auftrag zur Verfassungsgebung. Die Zustimmung des gesamten deutschen Volkes zu einer deutschen Verfassung bleibt also weiter als Herausforderung bestehen, ja, sie ist während der Wiedervereinigung durch die Nichtbeachtung der politischen Institutionen sogar zu einer noch drängenderen Aufgabe geworden, dem das deutsche Volk unbedingt gerecht werden muss, will es seine Selbstbestimmung nicht aus der Hand geben und will es seine Würde und Selbstachtung nicht völlig verlieren.

Die demokratische Legitimation der Verfassung

Die Aufgabe, eine Verfassung für das geeinte Deutschland auszuarbeiten, die vom Volke beschlossen wird, entspricht den elementaren Grundsätzen der Demokratie. Die Verfassung ist Angelegenheit des Volkes. Auch den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates war bewusst, dass eine demokratische Verfassung richtigerweise vom Volk selbst beschlossen werden muss. Doch die Inkraftsetzung des Grundgesetzes war alles andere als ein Akt der Volkssouveränität in der Form der verfassunggebenden Gewalt des Volkes. Man hat damals nur deshalb auf eine Volksabstimmung verzichtet und sich mit einem Provisorium begnügt, weil einem Teil der Deutschen die Mitwirkung an einer Abstimmung versagt geblieben wäre. Heute jedoch wäre diese Abstimmung möglich. Deshalb gilt nun für die Bürgerinnen und Bürger in allen Bundesländern der Auftrag, das bisherige Provisorium durch eine vom Volk beschlossene Verfassung abzulösen. Durch den Beitritt der DDR hat sich also der Verfassungsauftrag nicht erübrigt, sondern er ist dadurch überhaupt erst möglich – und nötig! – geworden.

Zusätzliche Argumente für die Ablösung des GG durch eine Verfassung

Die Art und Weise wie wir DEMOKRATIE betreiben (insbesondere die gegenwärtige Parteien-Oligarchie!) ist an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit – und nicht zuletzt ihrer Legitimität! – gekommen. Systembedingt ist fast jede „Reform“ eine „Verschlimmbesserung“.

Die wichtigsten Maßstäbe für demokratische Politik, die Menschenwürde und die Gemeinwohlorientierung, sind abhanden gekommen. Dem bisherigen System der Meinungs- und Willensbildung unter Vermeidung politischer Partizipation des Einzelnen muss durch eine neue Kultur der politischen Beteiligung begegnet werden.

Wir stehen vor der Neuerfindung des politischen Selbst.

Der Föderalismus ist zu einem System der organisierten Verantwortungslosigkeit degeneriert; die Aufgaben müssten neu verteilt, die Subsidiarität umgesetzt und die Regionalisierung gestärkt werden. Auch der Demokratisierungsprozess auf europäischer Ebene muss neu gestaltet werden.

Inhaltliche Gründe für eine Verfassung

Wichtiger noch sind für uns die inhaltlichen Gründe, die zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung Anlass geben.

Die Verfassungsdiskussion bietet uns die ebenso notwendige wie einzigartige Chance, Bilanz zu ziehen: Was hat sich bewährt, was muss verändert, was verbessert und was neu aufgenommen werden?

Hier nur einige Stichworte, die der weiteren Präzisierung bedürfen:

Zur Wirklichkeit, der sich eine Verfassung stellen muss, gehört heute die fortschreitende Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen und die wachsende Vergiftung von Boden, Luft und Wasser, die die Zukunft der Menschen und zahlreicher Tier- und Pflanzenarten gefährdet. Dieses Problem spielte bei der Verabschiedung des Grundgesetzes noch keine Rolle und fand deshalb darin keine Berücksichtigung. Heute aber ist die Beachtung der ökologischen Zusammenhänge und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zur wichtigsten Überlebensfrage der ganzen Menschheit geworden. Eine Verfassung, die zu diesem essentiellen Thema schweigt, ist daher nicht mehr zeitgemäß.

Mit den sozialen Veränderungen seit der Nachkriegszeit und dem Wandel im Wertegefüge und Bewusstsein der Menschen hat sich auch deren Rollenverständnis einschneidend geändert.

Eine der wichtigsten Aufgaben jeder Verfassung ist es, staatliche wie halbstaatliche oder private Machtausübung zu begrenzen und demokratischer Kontrolle zuzuführen.

Der Erfahrungen der letzten 60 Jahre haben auch in der Bundesrepublik erhebliche Demokratiedefizite deutlich werden lassen. Machtmissbrauch, die Übermacht der Exekutive und der politischen Parteien und die immer wieder schmerzhaft empfundene Ohnmacht der Bürgerinnen und Bürger führen zu einer wachsenden Staats-, Parteien- und Politikverdrossenheit. Deshalb bedarf es der Stärkung der Demokratie und der unmittelbaren Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Angefangen von Informations- und Kontrollrechten bis hin zu Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide gilt es, auf allen Ebenen, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Dies ist auch ein Vermächtnis der friedlichen Revolution, der Bürgerbewegungen und der Runden Tische in der ehemaligen DDR.

Seit vielen Jahren beobachten wir in Wirtschaft, Staat und Politik einen ständigen Zentralisierungsprozess. Dies führt zu immer größeren Konzernen mit immer weniger Wettbewerb, sondern vor allem auch zur Verlagerung von Kompetenzen an größere, immer weiter von den Menschen entfernten Einheiten. Auch der Föderalismus, eines der wichtigsten Strukturprinzipien der Bundesrepublik, steht in vielen Bereichen nur noch auf dem Papier. In der Praxis wurden die Länderrechte zugunsten des Bundes immer weiter ausgehöhlt. Die gleiche Tendenz wiederholt sich jetzt beim Übergang von Rechten des Bundesparlaments an die nicht ausreichend demokratisch strukturierten Organe der Europäischen Gemeinschaft. Dieser fraglos gefährliche, antidemokratische Trend kann nur durch eine bewusste verfassungsrechtliche Stärkung der Gemeinden, der Regionen und einer Neugestaltung des Föderalismus verändert werden.

Der Kalte Krieg und der weltweite Rüstungswettlauf haben uns an den Rand eines Abgrundes gebracht. Diese Erkenntnis und die geänderte Weltlage nach dem Abbau des Eisernen Vorhanges verpflichten uns, im Rahmen einer neuen Verfassung die Voraussetzungen für massive Abrüstungen und den Aufbau einer neuen, auf Vertrauen und Gegenseitigkeit gegründete Friedensordnung zu schaffen. Neue Gefahren entstehen dabei durch die von uns mit verursachte erschreckende Armut vieler Menschen und Völker und die daraus resultierende wachsende Zahl der Konflikte und der Flüchtlinge auf dieser Erde. Statt in der Androhung militärischer Stärke und dem Export kriegstauglicher Waffen muss Deutschland künftig seine Aufgabe in einer sehr viel größeren Bereitschaft zur internationalen Zusammenarbeit, Solidarität und Hilfe für die Armen dieser Erde sehen.

Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes (Art. 20) bedarf der Konkretisierung, indem beispielsweise alle Wirtschaftssubjekte in das System der sozialen Sicherung integriert werden. Gleichzeitig ist ein Überdenken der Vielfalt der Sicherungsangebote zugunsten einer einheitlichen Grundsicherung (Grundeinkommen?) angesagt.

Das System der „Sozialen Marktwirtschaft“ hat sich immer mehr zu einem finanzmarktdominierten Kapitalismus entwickelt. Demgegenüber könnte als ein neues Ziel die „Gemeinwohl-Ökonomie“ in die Verfassung integriert werden.

Die Forderung nach einer grundlegenden Reform der Demokratie wird lauter. Mit der Verfassung sollte ein Konzept zur grundsätzlichen Neustrukturierung der Demokratie vorgelegt werden; Fragen zur Realität bestehender Gewaltenteilung bis hin zu alternativen Vorstellung einer erweiterten, etwa aus sechs „Gewalten“ bestehende Demokratieordnung.

Grundgesetz Art. 20 Abs. 2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“