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"Deutschland muss ihnen ein Land ohne Zukunft sein": Nach dieser Devise wurden Juden in Deutschland bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs entrechtet, enteignet und gedemütigt, um sie außer Landes zu treiben. Doch wohin? Susanne Heim hat erstmals systematisch untersucht, welche perfiden Barrieren die freien Länder der Welt gegen die Flüchtlinge errichteten. Ihr anschaulich erzähltes Buch führt eindringlich vor Augen, warum nur so wenigen Juden die Flucht gelang - bis der NS-Staat die Emigration verbot und den Massenmord organisierte. In Deutschland drangsaliert und verfolgt, versuchten viele Juden verzweifelt, sich ins Ausland zu retten. Doch potenzielle Zufluchtsstaaten schlossen ihre Grenzen und schotteten sich mit jeder weiteren deutschen Expansion stärker ab. Der Völkerbund und die US-Regierung bemühten sich erfolglos, die Flüchtlingspolitik zu koordinieren: Auf der Konferenz im französischen Évian berieten im Juli 1938 Staaten und Hilfsorganisationen über die Aufnahme von Flüchtlingen - ohne Ergebnis. Die Nazis höhnten, niemand wolle die Juden haben. Weil Flüchtlingen eine reguläre Einreise verwehrt blieb, bestiegen sie seeuntüchtige Boote, bezahlten Fluchthelfer und gingen illegale Wege, um sich in Sicherheit zu bringen. Susanne Heims konzises und anschauliches Buch ist ein großer Wurf: Noch nie wurden die internationale Flüchtlingspolitik und ihr dramatisches Scheitern so umfassend beschrieben. Eine notwendige und beklemmende Lektüre, denn die demokratischen Staaten scheinen bis heute nur wenig dazugelernt zu haben.
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Veröffentlichungsjahr: 2026
Susanne Heim
Die Abschottung der Welt
Als Juden vor verschlossenen Grenzen standen 1933–1945
C.H.Beck
Cover
Inhalt
Textbeginn
Titel
Inhalt
Einleitung
1: «Deutschland muss ihnen ein Land ohne Zukunft sein»
Gehen oder bleiben?
Organisierte Auswanderungsvorbereitung
Vertreiben oder zurückhalten?
2: Die Internationalisierung der «Flüchtlingsfrage»
Von der Willkommenskultur zur Fremdenfeindlichkeit – Die Verschärfung des Ausländerrechts in den Zufluchtsstaaten
Hilfsorganisationen im Zwiespalt
Der Völkerbund und die Flüchtlinge – Die Gründung des Hochkommissariats
Große Aufgaben und bescheidene Forderungen
3: Vermögenstransfer und Devisenschmuggel
Der Fiskus bereichert sich
Vermögenstransfer nach dem Ha’avara-Abkommen
Max Warburgs Initiativen und die deutschen Devisenprobleme
Ein Plan für die Auswanderung der Mittellosen
Ungeregelte Bereicherung
4: Geld und Arbeit
Rückschläge des Völkerbunds und die Triumphe des NS-Staats
Kontroversen um McDonalds Rücktritt und die Restrukturierung der Flüchtlingspolitik
Hilfsorganisationen zwischen Rechtsschutz und Paternalismus
Schattenökonomie und Zweckehen
Der Kleinmut obsiegt
5: Krisenjahr 1938
Der Anschluss Österreichs
Die internationale Flüchtlingskonferenz von Évian
Visumspflicht und Grenzkontrollen, Abschiebungen und Auslieferungen
Das deutsche Beispiel macht Schule
Zwangsumsiedlung in die Provinz
Die Annexion des Sudetenlandes
November 1938
Niemandsland und Lager
6: Siedlungsprojekte
Jüdische Siedlungen in der Sowjetunion
Kredite für jüdische Siedler – Die Refugee Economic Corporation
Australien oder Afrika – Hauptsache nicht Europa
Landtausch unter Kolonialmächten
Große Pläne
Dürftige Resultate
7: Zwischen Pogrom und Kriegsbeginn
Die Kindertransporte
Das Schacht-Rublee-Abkommen
Die Zerschlagung der Tschechoslowakei
Wer zahlt?
Flüchtlingsschiffe ohne Landegenehmigung – Die St. Louis-Affäre
Die Organisation der illegalen Palästina-Einwanderung
Der elendste Platz der Welt – Zuflucht Shanghai
Zwischenbilanz
8: Auswanderung nach Beginn des Krieges
Flucht in die Sowjetunion
Litauen – Ein Ausweg auf Zeit
Schiffskatastrophen – Über die Donau und das Schwarze Meer nach Palästina
Der Krieg im Westen
Varian Fry und das Centre Américain de Secours
Letzte Zuflucht Lissabon
Am Rande der Legalität
9: Flucht vor der Vernichtung
Struma – Eine absehbare Katastrophe
Die Bermuda-Konferenz
Die Achse schwächelt
Das War Refugee Board
Flucht aus der Sowjetunion nach dem deutschen Angriff
Mit der Anders-Armee in den Iran
Flucht vor der Deportation im Westen – Spanien, Portugal, Schweiz
Fluchthilfenetzwerke
Rettung ist nachrangig – bis zuletzt
Anhang
Dank
Anmerkungen
Einleitung
1 «Deutschland muss ihnen ein Land ohne Zukunft sein»
2 Die Internationalisierung der «Flüchtlingsfrage»
3 Vermögenstransfer und Devisenschmuggel
4 Geld und Arbeit
5 Krisenjahr 1938
6 Siedlungsprojekte
7 Zwischen Pogrom und Kriegsbeginn
8 Auswanderung nach Beginn des Krieges
9 Flucht vor der Vernichtung
Abkürzungen
Literatur
Bild- und Kartennachweis
Personenregister
Zum Buch
Vita
Impressum
Historische Bibliothek der GERDA HENKEL STIFTUNG
Die Historische Bibliothek der Gerda Henkel Stiftung wurde gemeinsam mit dem Verlag C.H.Beck gegründet. Ihr Ziel ist es, ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, grundlegende Erkenntnisse aus dem Bereich der Historischen Geisteswissenschaften einer interessierten Öffentlichkeit näherzubringen. Die Stiftung unterstreicht damit ihr Anliegen, herausragende geisteswissenschaftliche Forschungsleistungen zu fördern – in diesem Fall in Form eines Buches, das höchsten Ansprüchen genügt und eine große Leserschaft findet.
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Stig Förster: Deutsche Militärgeschichte
Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart
«Der Geflüchtete hat das Land seiner Geburt verlassen, aber er lässt es nie hinter sich. Selbst wenn er behauptet, es interessiere ihn nicht mehr.»
Ilija Trojanow, ‹Nach der Flucht›, S. 36
Paris war im Jahr 1933 die erste Station auf der Flucht des Philosophen Günther Anders. Die Lage der jüdischen Flüchtlinge dort beschrieb er mit den Worten: «Jeder von uns (die Ausnahmen sind kaum der Rede wert) hatte ja erst einmal zu versuchen, sein Lebensminimum zu erjagen, als da sind: ein Bett, Arbeitserlaubnis, Geld, Essenskarten, Schwarzarbeit, vor allem aber seine (‹Aufenthaltserlaubnis› genannte) Lebenserlaubnis.» Diese Jagd, so Anders weiter, lief darauf hinaus, «daß man uns gewissermaßen amtlich dazu zwang, die Gesetze zu umgehen, nämlich schwarzzuarbeiten, weil uns ohne Schwarzarbeit […] auch das größere Geld gefehlt hätte, das für die Aufenthaltserlaubnis verlangt wurde. In anderen Worten: Offiziell gefordert waren Zahlungen von Beträgen, deren Erwerb ebenso offiziell untersagt war.»[1]
In einer solch absurden Situation befanden sich viele der Flüchtlinge, um die es in diesem Buch geht. Da für die legale Einwanderung zahlreiche Dokumente erforderlich waren, kam es nicht selten vor, dass die erste Bescheinigung schon wieder ihre Gültigkeit verloren hatte, noch bevor man die letzte ergattert hatte.
Nicht alle haben wie Anders das Provisorium der Emigration als Verlust der Würde und Infragestellung ihrer Identität erlebt. Aber ein fundamentaler Bruch im Leben war es für fast alle, ob sie nun, wie Anders, Deutschland gleich nach dem Machtantritt Hitlers verlassen oder zunächst noch die Entrechtung und Ausplünderung in ihrer Heimat durchlebt hatten; ob sie auf regulären Wegen ausgereist waren oder unter Umgehung der Kontrollen; ob sie allein oder mit Hilfe von Fluchthelfern die grüne Grenze überquert hatten; ob sie nach dem deutschen Einmarsch in Polen im deutsch besetzten Westen des Landes oder im sowjetisch besetzten Osten auf bessere Überlebenschancen hofften.
Viele jüdische Flüchtlinge brachten Tausende Kilometer hinter sich und überwanden etliche Grenzen, oft unter Lebensgefahr, bevor sie zumindest vorerst in Sicherheit waren. Manche lebten Monate oder gar Jahre in stacheldrahtbewehrten Flüchtlingslagern oder an Orten der Zwangsresidenz, zur Untätigkeit verurteilt und daran gehindert, sich die Visa, Bürgschaften, Ausreisegenehmigungen und sonstigen Papiere zu beschaffen, die ihnen eine Weiterreise ermöglicht hätten. Sehr viele hat es in Länder verschlagen, in die sie eigentlich nie einreisen wollten, in denen sie nicht willkommen waren und die sie oftmals erst nach Ende des Krieges wieder verlassen konnten.
Die Flüchtlinge waren mit ständig sich verändernden Einreisebedingungen und -verboten, mit Grenzschließungen, Abschiebe- und Internierungsbestimmungen konfrontiert, mit bürokratischer Willkür in Konsulaten und unterschiedlicher Auslegung der Visabestimmungen.
Obwohl der NS-Staat danach trachtete, die Juden außer Landes zu treiben, erschwerte gerade ihre weitgehende Enteignung durch deutsche Behörden und «Arisierungs»-Profiteure die Auswanderung. Dies hatte Folgen für die Chancen auf einen Neuanfang im Ausland und beeinflusste auch die Migrationspolitik der Zufluchtsstaaten: Mittellose Flüchtlinge waren nirgends willkommen. Neben der Suche nach geeigneten Aufnahmeländern war die Finanzierung der jüdischen Auswanderung das zentrale Problem der internationalen Flüchtlingspolitik. Spätestens nach dem Novemberpogrom 1938 wurde die Flucht zunehmend chaotischer, und die Bemühungen um eine «geordnete Auswanderung» wurden Makulatur. Der Beginn des Krieges sortierte die Landkarte der Fluchtwege nochmals völlig neu, versperrte bislang etablierte Routen und vervielfachte gleichzeitig die Zahl der Flüchtlinge ebenso wie die Gefahren, denen sie ausgesetzt waren. Im Oktober 1941 verbot Himmler die Auswanderung der Juden aus dem deutschen Machtbereich. Nahezu zeitgleich begannen die systematischen Deportationen in die Ghettos und Vernichtungslager im besetzten Osteuropa. Damit war Flucht endgültig zu einer Frage des Überlebens geworden.
Dieses Buch zeichnet die Geschichte der Flucht und der Flüchtlingspolitik der Jahre 1933 bis 1945 aus vier verschiedenen Perspektiven nach:
Erstens: die Fluchterfahrungen verfolgter Jüdinnen und Juden. Etwa 80 Prozent der Flüchtlinge aus dem nationalsozialistischen Deutschland wurden verfolgt, weil sie nach den NS-Gesetzen als jüdisch galten. Ihre Erfahrungen variierten je nach dem Zeitpunkt der Flucht und dem Transit- oder Zielland; Männern erging es anders als Frauen, Menschen mit Geld hatten bessere Chancen als diejenigen, die mittellos geflohen waren. Was Masha Gessen über die Flüchtlinge des 21. Jahrhunderts schreibt, galt auch schon in den 1930er-Jahren: «Klassenunterschiede reproduzieren sich bei Flüchtlingen, stärker noch als zu Hause».[2] Jungen Leuten fiel die Entscheidung zur Emigration oft leichter als älteren. Je früher sie das Land verließen, desto eher hatten die Flüchtlinge noch eine Möglichkeit, zwischen verschiedenen Wegen und Zielen zu wählen. Von 1938 an sahen sich die meisten gezwungen, jedwede noch so entfernte Chance wahrzunehmen. Doch die Grenze zwischen Emigration, die noch einen Rest Entscheidungsfreiheit miteinschloss, und erzwungener Flucht lässt sich nicht eindeutig bestimmen. In den Ländern, die das deutsche Militär angriff, flohen in den ersten Wochen nach dem Überfall Millionen von Zivilisten vor den Kampfhandlungen. Juden waren unter ihnen nur eine Minderheit, stießen aber während ihrer Flucht immer wieder auf besondere Schwierigkeiten, nicht nur an den Grenzen. Denn die deutsche Besatzungspolitik mobilisierte antisemitische Ressentiments und vergiftete das Zusammenleben in den überfallenen Ländern oft auf Jahrzehnte.
Zweitens: die Zufluchtsländer. Die meisten der in Frage kommenden Aufnahmeländer hatten in Folge der Weltwirtschaftskrise noch mit einer hohen Arbeitslosigkeit zu kämpfen. Doch ob die Flüchtlinge vorrangig als Belastung für den Arbeitsmarkt oder als Sicherheitsrisiko angesehen wurden, ob ihr «Fremdsein» problematisiert wurde oder eher die Tatsache, dass sie unter Umgehung der Gesetze oder mittellos ins Land gekommen waren, hing vor allem vom innenpolitischen Klima im jeweiligen Aufnahmeland ab. Im Konflikt zwischen humanitärem Anspruch und dem Beharren auf staatlicher Souveränität obsiegte auch in den demokratischen Staaten das vermeintliche nationale Interesse an einer restriktiven Migrationspolitik. Sie wiesen die Zumutung des nationalsozialistischen Deutschlands zurück, das ihnen seine Unerwünschten zuzuschieben versuchte, und wollten es sich mit der starken Wirtschaftsmacht Deutschland doch nicht verderben.
Drittens: die internationale Flüchtlingspolitik. Auf internationalen Konferenzen verhandelten die Staaten über eine gemeinsame Linie im Umgang mit den Flüchtlingen und deren dauerhafte Unterbringung. Bereits im Herbst 1933, als die Zahl der Flüchtlinge noch relativ überschaubar war, gab es Versuche, internationale Institutionen zu schaffen, die das Problem «lösen» sollten. Doch stießen diese Versuche an die Grenzen staatlicher Souveränität. Von der Gründung des Völkerbund-Hochkommissariats für Flüchtlinge im Herbst 1933 über die Konferenz von Évian im Sommer 1938 bis zur Bermuda-Konferenz 1943 waren die Verhandlungen auf internationaler Ebene stark durch die Konkurrenz der Nationalstaaten und deren Bemühen geprägt, die Unerwünschten möglichst von den eigenen Landesgrenzen fernzuhalten. Dabei wurden jedoch auch grundsätzliche Fragen aufgeworfen sowie Normen und Regeln verhandelt, an die die flüchtlingspolitische Diskussion nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs anknüpfen konnte.
Viertens: die Hilfsorganisationen. Jüdische Organisationen berieten die Flüchtlinge in ihren Heimatländern bei der Vorbereitung der Emigration, finanzierten bisweilen die Ausreise, leisteten rechtlichen, materiellen und moralischen Beistand in den Zufluchtsländern. Auch auf internationaler Ebene traten sie als eigenständige und bisweilen durchaus einflussreiche, wenngleich bis heute wenig beachtete Akteure auf. Sie verstanden sich sowohl als Fürsprecher und Anwälte der Flüchtlinge wie auch als Vermittler zwischen ihnen und den staatlichen Institutionen. Dies zwang sie häufig zu einer Gratwanderung. In Deutschland wurden jüdische Organisationen zunächst darauf verpflichtet, die Auswanderung der Juden zu forcieren; nach dem Auswanderungsverbot mussten sie Handlangerdienste bei den Deportationen übernehmen. In den Zufluchtsländern hatten die Hilfsorganisationen zumeist ein Interesse an einer erfolgreichen und möglichst geräuschlosen Eingliederung der Neuankömmlinge – und unter Umständen auch daran, dass nicht zu viele von ihnen im Land blieben. International agierten vor allem das American Jewish Joint Distribution Committee, kurz: Joint, und die HICEM als philanthropische Organisationen mit langjähriger Erfahrung, während sich der Jüdische Weltkongress in erster Linie als politische Interessenvertretung der Juden verstand. Die Jewish Agency for Palestine richtete ihre Unterstützung der aus dem deutschen Herrschaftsbereich vertriebenen Jüdinnen und Juden vor allem an dem Ziel aus, ein jüdisches Gemeinwesen in Palästina aufzubauen. Organisationen wie der Joint und die HICEM finanzierten die Emigration von der Fahrkarte ins Exil bis zum Aufbau jüdischer Siedlungen im Ausland. Bei den internationalen Konferenzen zur Flüchtlingspolitik waren sie dennoch nicht als Verhandlungspartner zugelassen.
Die Zahl der Zivilisten, die während des Zweiten Weltkriegs in Europa flüchten mussten, wird auf 40 Millionen geschätzt.[3] Unter ihnen waren die Juden in einer besonderen Situation, weil sie keinen Staat hatten, der für ihre Interessen eintrat. Zum Zeitpunkt ihrer Flucht waren die jüdischen Flüchtlinge – so wie in Europa heute diejenigen, die aus Afrika und dem Nahen Osten kommen und Zuflucht suchen – in den meisten Ländern unerwünscht, weil oft verarmt; sie wurden als fremd, wenn nicht gar als verdächtig angesehen, zumindest aber als eine Last für die Zufluchtsstaaten. Erst im Rückblick wird heute anerkannt, dass sie als eine besonders erfolgreiche Migranten-Community zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in den Aufnahmeländern beigetragen haben. Die Flüchtlingshelfer von damals werden inzwischen als mutige Helden geehrt und der Untergang von Flüchtlingsschiffen gilt als Staatsversagen oder gar als Folge eines grausamen Zynismus. Wie werden Historikerinnen und Historiker künftiger Generationen über die heutige Migrationspolitik urteilen?
1
Am 5. April 1933, vier Tage nach dem deutschlandweiten Boykott gegen jüdische Geschäftsleute, schilderte der Jurastudent Heinrich Marx in seinem Tagebuch die allabendlichen Lagebesprechungen in seinem Bekanntenkreis: «Zwischen Wegfahren und Hierbleiben gehen lebhafte Diskussionen hin und her. Ich selbst vertrat von Anfang an den Standpunkt, hier in Berlin auszuhalten. […] ein Weggehen hat nur Sinn, wenn man imstande ist, alle Brücken hinter sich abzubrechen, wenn man die begründete Aussicht hat, sich im Ausland eine neue Existenz zu schaffen, ohne darauf angewiesen zu sein, je wieder in dieses Land [mit] diesem Regime zurück [zu müssen].»[1]
So wie Marx dachten – und fühlten – im Frühjahr 1933 die meisten der etwa 500.000 deutschen Jüdinnen und Juden.[2] Der Boykott vom 1. April war ein weithin sichtbares Fanal gewesen, dass die neue Regierung den Kampf gegen die Juden ausgerufen hatte. Er hatte die jüdische Gemeinschaft schwer erschüttert und allenthalben zu Diskussionen geführt, wie Marx sie schildert. Nur wenige Tage später verloren durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums neben Sozialdemokraten und Kommunisten auch viele Jüdinnen und Juden ihre Stellung im Staatsdienst. Doch alle Brücken hinter sich abzubrechen, war für die meisten von ihnen nach wie vor schlicht unvorstellbar. Zu groß war die Ungewissheit, ob man sich im Exil würde behaupten können, und die Sorge um zurückbleibende Angehörige. Vielen war ihre Bindung an Deutschland weit wichtiger als ihr Judentum. Zudem nährte die Erfahrung häufiger Regierungswechsel in den zurückliegenden Jahren die Hoffnung, dass auch die nationalsozialistische Herrschaft nicht von Dauer sein würde. Einige Jahre später sah sich jedoch auch Heinrich Marx gezwungen, das Land zu verlassen. Er hatte sein Jurastudium abbrechen müssen, weil er Jude war, und eine Lehre in der jüdischen Privatbank Gebrüder Arnhold begonnen. Im Sommer 1934 wurde er mehrere Monate im Konzentrationslager Lichtenburg inhaftiert, weil er angeblich einen kritischen Zeitungsartikel weitergegeben hatte. 1937 emigrierte er schließlich in die USA, wo er eine journalistische Laufbahn einschlug und bis 1969 die deutschsprachige New Yorker Staatszeitung herausgab.
Unter wachsendem antisemitischem Druck zogen Juden die Auswanderung auch in Länder in Betracht, von denen sie allenfalls wussten, auf welchem Kontinent sie lagen.
Gerhart Riegner gehörte hingegen zu denen, die ihr Land bereits im Jahr 1933 verließen. Als politisch interessierter Student hatte er schon während der Weimarer Republik erlebt, wie seine nationalsozialistischen Kommilitonen mit Knüppeln bewaffnet über jüdische Studenten und Professoren herfielen. Wer nicht zusammengeschlagen werden wollte, musste aus dem Fenster springen, so erinnerte sich Riegner später. Anfang 1933 war er Referendar am Berliner Kammergericht. Am Tag des April-Boykotts verlor er seine Anstellung, ebenso wie seine ältere Schwester, die als Studienassessorin in Frankfurt am Main arbeitete. Sein Vater, ein Rechtsanwalt, wurde aus der Anwaltskammer ausgeschlossen und seine jüngere Schwester musste die Grundschule verlassen. «Also, das Leben von vier Menschen einer fünfköpfigen Familie war völlig drüber und drunter, […] an einem Tag.»[3] Ihm sei damals gleich klar gewesen, so Riegner im Interview, dass ein würdiges Leben für Juden in Deutschland nicht mehr möglich sein würde. Doch viele seiner Bekannten hätten seinen Entschluss, das Land so schnell wie möglich zu verlassen, für übertrieben gehalten.[4]
1933 emigrierten circa 60.000 Jüdinnen und Juden aus Deutschland. Etwa 23.000 kehrten allerdings nach einigen Wochen oder Monaten zurück, in der Annahme, dass sich die Lage beruhigt habe, oder aber, weil sie keine Möglichkeit sahen, im Ausland Fuß zu fassen. In den folgenden Jahren bis 1937 verließen jährlich zwischen 21.000 und 25.000 Personen Deutschland, die nach den nationalsozialistischen Bestimmungen als jüdisch galten – unabhängig davon, wie sie sich selbst definierten. 1938 wurde dann aus der bis dahin noch halbwegs planbaren Auswanderung eine massenhafte Fluchtbewegung: Der Anschluss Österreichs, die Einverleibung des Sudetenlandes ins Deutsche Reich nach dem Münchner Abkommen im September und schließlich das Novemberpogrom machten auch Menschen, die anfangs noch gezögert oder die Emigration strikt abgelehnt hatten, deutlich, dass sie in Deutschland ihres Lebens nicht mehr sicher waren.[5]
Die Tatsache, dass der antijüdische Boykott bereits nach einem Tag offiziell wieder abgebrochen wurde, schien denen recht zu geben, die glaubten, es werde schon alles so schlimm nicht werden. Erst allmählich bemerkten immer mehr jüdische Geschäftsleute das Wegbleiben alter Kunden und die schleichende Ausbreitung des Boykotts. Jüdische Organisationen und führende Persönlichkeiten der Jüdischen Gemeinden riefen dazu auf, der Diskriminierung selbstbewusst entgegenzutreten. In Berlin forderte die Jüdische Gemeinde vom Magistrat die Rücknahme von Bestimmungen, die jüdische Geschäftsleute bei der Vergabe städtischer Aufträge benachteiligten und Sozialeinrichtungen wie Armenküchen und Kindergärten der Gemeinde die städtische Unterstützung entzogen.[6] Es kam auch vor, dass in Zeitungen Kritik an den antijüdischen Maßnahmen durchklang oder Nichtjuden für jüdische Kolleginnen und Kollegen Partei ergriffen, so der Patentanwalt Richard Wirth, der im April 1933 dagegen protestierte, dass jüdischen Anwälten die Zulassung entzogen wurde und christliche Kollegen dann deren Kanzleien übernahmen.[7]
Der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens[8] und die Reichsvertretung der Juden[9] versuchten trotz der zahlreichen diskriminierenden Bestimmungen mit dem Regime einen erträglichen Status quo auszuhandeln. Jüdische Anwälte bemühten sich, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Verteidigung der Stellung des deutschen Judentums auszuschöpfen. Und manchmal gelang es ihnen auch, vor Gericht die Freilassung eines Juden aus der Polizeihaft durchzusetzen, die Wiedereinstellung entlassener jüdischer Angestellter zu erzwingen oder zumindest deren Entschädigung zu erstreiten.
In der Anfangszeit der NS-Herrschaft hatte die Auswanderung für die jüdischen Organisationen – egal ob es sich um zionistische, liberale, deutschnationale oder orthodoxe handelte – keine Priorität. Für sie hieß das Gebot der Stunde «Umschichtung», d.h. Umschulung in andere Berufe. Statt Ärztinnen, Rechtsanwälte, Kaufleute oder Beamte zu werden – Berufe, aus denen Juden zunehmend ausgeschlossen wurden –, sollten junge Menschen möglichst eine handwerkliche oder landwirtschaftliche Ausbildung absolvieren. Auswanderung schien ein Zurückweichen vor dem Antisemitismus und eine Aufgabe der Positionen des deutschen Judentums zu sein. Selbst wenn mit der Umschulung eine berufliche Deklassierung verbunden sei, so die weit verbreitete Überzeugung, sei dies immer noch besser, als wenn die Jüdinnen und Juden gezwungen wären, das Land zu verlassen.[10] Erst allmählich geriet diese Überzeugung ins Wanken. Im Januar 1934 überreichte die Reichsvertretung der deutschen Juden der Regierung ein Memorandum. Man sei sich bewusst, so hieß es darin, «daß die bisherige Berufsschichtung der deutschen Juden, ihr Überwiegen in den akademischen Berufen und in den Großstädten ungesund war», und arbeite konsequent an einer Veränderung. Selbstbewusst formulierte die Reichsvertretung ihre Erwartungen an die Regierung: Sie solle die Umschichtung unterstützen und verhindern, dass jüdische Jugendliche von der Ausbildung in anderen Berufszweigen ausgeschlossen würden.[11] Doch selbst dann würden «unter dem Zwange der gegenwärtigen Lage viele jüdische Menschen auswandern müssen». Ihre Emigration sollte, wenn sie schon unvermeidbar war, wenigstens gut vorbereitet werden, um Panik und überstürzte Flucht zu vermeiden.
Ausschlaggebend für die Entscheidung zur Emigration war häufig der wirtschaftliche Druck: Gewerbetreibende bekamen keine Aufträge mehr, in jüdischen Geschäften blieb die Kundschaft weg, Berufsverbote zerstörten, wie im Falle Riegners, die Existenzgrundlage einer Familie. Aber auch die wachsende soziale Ausgrenzung spielte eine Rolle bei dem Entschluss, das Land zu verlassen. Je mehr Familienangehörige, Bekannte oder Freunde emigrierten, desto härter spürten die Zurückgebliebenen die behördlichen Schikanen und die antisemitische Niedertracht nichtjüdischer Nachbarn in einem Umfeld, in dem man sich früher zu Hause gefühlt hatte. Familiäre oder berufliche Kontakte in ein mögliches Aufnahmeland erhöhten die Bereitschaft auszuwandern.
Auf dem Land und in Kleinstädten wurden die Verhältnisse oft schnell unerträglich, was viele dazu veranlasste, in der Anonymität der Großstädte Zuflucht zu suchen. Von Mitte der 1930er-Jahre an führte dies zum Verschwinden vieler jüdischer Landgemeinden. Gertrude Kahn etwa wohnte mit ihrer Familie in dem kleinen hessischen Ort Eich. Von 1933 an erlebte sie die Gehässigkeiten ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler. Nichtjüdische Freundinnen rückten von ihr ab. Ihr Vater war Viehhändler, die Mutter führte den Haushalt entsprechend den Bräuchen orthodoxer Juden; regelmäßige Synagogenbesuche waren selbstverständlich. Als Viehhändler war Yosef Kahn ein in der Gegend angesehener Selbständiger mit gutem Auskommen gewesen. Doch nachdem sich die politische Situation gewandelt hatte, wurde er von Kunden betrogen und denunziert, zwei seiner Brüder wurden vorübergehend im Konzentrationslager inhaftiert. Wie die meisten anderen jüdischen Familien des Ortes verließen auch die Kahns das zunehmend als feindselig empfundene Eich und zogen zunächst nach Frankfurt.[12] Dort vermittelte Gertrudes Mutter ihrem Sohn Ernst eine Lehrstelle bei einem jüdischen Bäcker und der damals 15-jährigen Tochter eine Ausbildung zur Näherin. Einige Monate später emigrierten die Kahns in die USA, wo sowohl Gertrude als auch Ernst ihre Ausbildung fortsetzen konnten. Verglichen mit vielen anderen, die sich erst später zur Auswanderung entschieden, waren die Bedingungen der Kahns noch relativ günstig. Sie konnten als Familie zusammenbleiben und gemeinsam mit einer Schwester der Mutter und deren Familie emigrieren. Verwandte in Louisiana hatten ein Affidavit, die für eine Immigration in die USA geforderte Bürgschaft, für die ganze Familie geschickt und zahlten auch die Miete für die erste Wohnung der Kahns im New Yorker Stadtteil Queens. Doch für Yosef Kahn, damals 53 Jahre alt, ging mit der Auswanderung eine drastische soziale Deklassierung einher. Bei der Ankunft in den USA entging er in Ellis Island nur knapp der Zurückweisung aus gesundheitlichen Gründen. Endlich in New York angekommen, arbeitete er zunächst als Tellerwäscher und fand 1943 eine Anstellung als Liftboy. Der Verdienst war trotz Vierzehn-Stunden-Schichten und häufiger Nachtarbeit miserabel. Die Familie lebte überwiegend vom Einkommen der beiden Kinder.[13]
Denunziationen, Erpressungen, physische Gewalt oder die Androhung derselben machten vielen Juden gerade in kleineren Orten, wo sie stadtbekannt waren, das Leben zur Hölle. Ärzte sahen sich mit anonymen Anzeigen konfrontiert, in denen sie beschuldigt wurden, illegale Abtreibungen durchgeführt zu haben. Jüdische Geschäftsleute konnten ihre Außenstände nicht mehr eintreiben, weil ihre nichtjüdischen Kundinnen behaupteten, «vom Juden» betrogen worden zu sein, und die Polizei einzuschalten drohten. In manchen Orten überfielen SA-Trupps Juden, schlugen sie zusammen oder schüchterten sie ein.[14] Nicht immer überlebten die Opfer solche Attacken. Jüdische Rechtsanwälte, die in Gerichtsverfahren gegen Nationalsozialisten deren Gegner vertreten hatten, wurden im Frühjahr 1933 besonders häufig zum Ziel von SA-Überfällen und in sogenannter Schutzhaft oft schwer misshandelt, manche auch ermordet.[15] Der Kasseler Rechtsanwalt Max Plaut war in der Weimarer Republik als Verteidiger von Nazi-Gegnern mehrfach mit einem anderen Kasseler Anwalt aneinandergeraten, dem späteren Vorsitzenden Richter des Volksgerichtshofs Roland Freisler. Am 24. März 1933 entführten 20 SA-Männer den in NS-Kreisen verhassten Plaut und prügelten ihn halb tot. Eine Woche später erlag er seinen Verletzungen.[16]
Wer nach einem brutalen Überfall noch fliehen konnte, hatte meist keine Zeit, einen Pass oder ein Visum zu beantragen oder bürokratische Formalitäten zu erledigen. Daraus ergaben sich häufig Schwierigkeiten mit den Behörden im Zufluchtsland und auch mit den deutschen Auslandsvertretungen. Letztere konnten die Ausstellung eines Passes verweigern oder die Antragsteller zur Rückkehr nach Deutschland nötigen. Beim Komitee für jüdische Flüchtlinge in Amsterdam gingen im Sommer 1933 zahlreiche Berichte von Menschen ein, die, nachdem ehemalige Arbeitskollegen oder Nachbarinnen sie bei der Polizei oder der SA angeschwärzt hatten, vor einer drohenden Verhaftung in die Niederlande geflohen waren. Von dort aus versuchten sie dann, in der Regel vergeblich, bei der deutschen Botschaft einen Pass zu beantragen.[17]
Zu den Ersten, die Deutschland nach dem 30. Januar 1933 verließen, gehörten vor allem Juden osteuropäischer Herkunft. Im Jahr der nationalsozialistischen Machtübernahme hatte etwa ein Fünftel der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Mitte des Jahres bot zudem ein neues Gesetz die Möglichkeit, all denjenigen, die nach 1918 eingebürgert worden waren, die deutsche Staatsbürgerschaft – und damit oft auch die Existenzgrundlage – zu entziehen.[18] Hausierer verloren ihren Gewerbeschein, andere die Arbeitserlaubnis oder die Aufenthaltsgenehmigung. Viele jüdische Geschäftsleute hatten praktisch kein Einkommen mehr, so berichtete Alex Wachtel, der Vertreter des Hilfsvereins der deutschen Juden in Leipzig, wo besonders viele jüdische Gemeindemitglieder mit osteuropäischen Wurzeln lebten. «Ein großer Teil steht buchstäblich vor dem Nichts, ersparen konnten sie sich nichts, handeln dürfen sie nicht mehr; sie fallen der Gemeinde Leipzig zur Last, die bald Notstandsgemeinde werden dürfte. Wie diesen Leuten, auch vielen jungen Leuten, die nichts als den Handel gelernt haben, keine Sprachen außer deutsch und jiddisch kennen, geholfen werden soll und kann, ist z.Zt. unerfindlich.»[19]
Für viele junge Leute, die in dem judenfeindlichen Klima ihre Ausbildung nicht beenden und allenfalls noch bei jüdischen Arbeitgebern eine Anstellung finden konnten, schien die Auswanderung die einzige Lösung. Doch je mehr der schleichende Boykott um sich griff und antijüdische Maßnahmen das Leben einschränkten, desto stärker wuchs auch unter Älteren die Überzeugung, dass es für sie in Deutschland keine Perspektive mehr gab.
Nach Verabschiedung der Nürnberger Gesetze im Jahr 1935 waren die Differenzen zwischen dem Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, der zunächst für ein Ausharren in Deutschland plädiert hatte, und der Zionistischen Vereinigung für Deutschland, die die Auswanderung nach Palästina propagierte, auf praktischer Ebene nahezu überwunden. Nun waren sich alle Gruppen innerhalb des deutschen Judentums einig, «dass Auswanderung die einzige Rettungsmöglichkeit bedeutet».[20]
Jahresbericht 1936/37 des Hilfsvereins der deutschen Juden. Nach 1933 stand die Auswandererberatung im Zentrum der Arbeit des Hilfsvereins.
Der Hilfsverein der deutschen Juden, 1901 ursprünglich gegründet, um osteuropäischen Juden aus der wirtschaftlichen Not zu helfen, avancierte von 1936 an zur wichtigsten institutionellen Stütze für Jüdinnen und Juden, die Deutschland verließen. Der starke Zulauf Hilfesuchender zwang den Verein, sein Netz von Beratungsbüros auszubauen. Ende 1935 existierten bereits 15 Provinzstellen.[21] In den verschiedenen Einwanderungsländern halfen die Zweigstellen des Vereins den Neuankömmlingen, die Anfangsschwierigkeiten zu überwinden. Mehr als 400 sogenannte Korrespondenten, in der Regel Vereinsmitglieder, die meist selbst erst kurz zuvor emigriert waren, schilderten die aktuellen Bedingungen in den Zufluchtsstaaten. Die Rundschreiben des Vereins informierten über Einreise- und Visaformalitäten, das Klima, die Situation auf dem Arbeitsmarkt und die Haltung der Einheimischen den deutschen Juden gegenüber. In seiner täglichen Arbeit in Deutschland beriet der Verein Emigrantinnen und Emigranten, vermittelte Visa, Transportmöglichkeiten und sogenannte Vorzeigegelder, die manche Länder von Einreisenden als Nachweis dafür verlangten, dass sie nicht mittellos waren.
Die Emigration nach Palästina organisierte das in der Berliner Meineckestraße ansässige Palästina-Amt der Jewish Agency.[22] Ähnlich wie der Hilfsverein beriet es Menschen, die auswandern wollten, unterstützte sie ggf. finanziell und logistisch – und konnte den Andrang von Ratsuchenden kaum bewältigen. Palästina war britisches Mandatsgebiet und die Immigration dorthin wurde durch Einwanderungsgenehmigungen, sogenannte Zertifikate, geregelt, die die britische Mandatsmacht nur in begrenzter Zahl ausgab. Für die Verteilung der Zertifikate und die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten war das Palästina-Amt zuständig. Vorrang genossen Menschen, die für den Aufbau eines jüdischen Staatswesens als nützlich angesehen wurden. Dies waren vor allem Personen mit einer handwerklichen oder landwirtschaftlichen Ausbildung, aber auch Einwanderer, die Devisen ins Land brachten: Für die stattliche Summe von 1000 Pfund konnte man ein sogenanntes Kapitalisten-Zertifikat erwerben.
Bis 1935 war Palästina das Land, in das die meisten der aus Deutschland vertriebenen Jüdinnen und Juden emigrierten. Dies änderte sich 1936/37, als die britischen Behörden wegen der arabischen Unruhen die Einwanderung stärker limitierten. Laut Schätzungen hat das Palästina-Amt bis zum Auswanderungsverbot 1941 etwa 18.000 Personen zur Auswanderung verholfen, der Hilfsverein circa 52.000, von denen etwa 33.000 Europa verließen.[23] Weitaus mehr Menschen emigrierten allerdings ohne Unterstützung einer dieser Institutionen. So wanderten aus Deutschland allein nach Palästina bis einschließlich 1936 etwa 164.000 Personen aus.[24] An verschiedenen Orten in Deutschland oder im benachbarten Ausland konnten junge Leute einen der gefragten Ausbildungsgänge absolvieren, in denen neben der praktischen Schulung auch Palästinakunde und Hebräischunterricht auf dem Stundenplan standen.[25]
Seit den 1880er-Jahren existierte in Deutschland eine Bewegung zur sogenannten Berufsumschichtung der Juden. 1893 wurde die Israelitische Erziehungsanstalt zu Ahlem (1919 umbenannt in Israelitische Gartenbauschule) bei Hannover gegründet, 1897 der Verein zur Förderung der Bodenkultur unter den Juden Deutschlands. Ziel dieser Bestrebungen war es, die Landverbundenheit der Juden zu fördern sowie der Konzentration der jüdischen Minderheit in Handel und akademischen Berufen und damit – so die Hoffnung – auch dem Antisemitismus entgegenzuwirken. 1919 entstand in Halbe, südöstlich von Berlin, auf dem Gelände einer ehemaligen Ziegelei ein erstes Siedlungsprojekt mit einem dazugehörigen Erziehungsheim für jüdische Kinder. Einige Studenten der Agrarwissenschaft aus Berlin fanden sich dort in einer Gruppe zusammen, die die Auswanderung nach Palästina vorbereitete. Ähnliche Ausbildungsstätten existierten in anderen brandenburgischen Orten, in Holstein, Berlin und in der Nähe von Freiburg. Während das Siedlungsprojekt in Halbe in der Agrarkrise Mitte der 1920er-Jahre wieder schließen musste, entstanden nach 1933 innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Ausbildungsstätten, die für manche Jugendliche die einzige Möglichkeit darstellten, überhaupt einen Beruf zu erlernen. Viele dieser Einrichtungen dienten der Vorbereitung auf eine Auswanderung nach Palästina, nach dem hebräischen Wort für Vorbereitung «Hachschara» genannt. Auf Gutshöfen, die zum Teil im Namen der Reichsvertretung der Juden betrieben wurden, lernten überwiegend männliche Jugendliche Gemüse- und Obstbau, Getreide- und Viehzucht. Vereinzelt gab es auch Ausbildungsplätze bei Bauern. Jüdische Mädchen und junge Frauen, deren Zahl deutlich niedriger war als die der männlichen Auszubildenden, wurden in Hauswirtschaft oder Säuglingspflege geschult oder zu Erzieherinnen oder Schneiderinnen ausgebildet. Meist in größeren Städten gab es zudem Werkstätten, in denen Juden das Schlosser- oder Tischlerhandwerk lernen konnten.
Eine handwerkliche Ausbildung konnten Jüdinnen und Juden außerdem in einer der ORT-Werkstätten absolvieren. Die Gesellschaft zur Förderung des Handwerks, der Industrie und der Landwirtschaft unter den Juden (russisch abgekürzt ORT[26]) wurde 1880 in Russland gegründet und existiert bis heute. In den 1930er-Jahren unterhielt sie in Berlin in der Siemensstraße, nahe dem Bahnhof Beusselstraße, eine Schule, in der junge Leute ausgebildet und Angehörige akademischer Berufe umgeschult wurden. 1939 verlegte die ORT-Gesellschaft ihre Schule nach Großbritannien.
1932/33 gründete die Pädagogin und engagierte Zionistin Recha Freier die Jugend-Alija.[27] Das hebräische Wort Alija bedeutet wörtlich «Aufstieg» und bezeichnet die jüdische Einwanderung nach Palästina. Um jüdischen Jugendlichen, die wegen der antisemitischen Atmosphäre in Deutschland für sich keine Zukunft mehr sahen, eine Perspektive zu eröffnen, organisierte Freier deren Emigration nach Palästina und ihre Unterbringung in Kibbuzim.[28] Nachdem das Projekt anfangs in der Reichsvertretung sowie in zionistischen Kreisen in Deutschland und in Palästina auf Skepsis oder gar Ablehnung gestoßen war, entstand Ende 1933 in Jerusalem ein Büro für die Jugend-Alija. Schließlich beteiligte sich auch die Reichsvertretung der Juden an der Finanzierung, und von 1938 an expandierte die Jugend-Alija. Es gab Vermittlungsstellen in Wien, Prag, in der Slowakei und in Polen; das Eintrittsalter wurde auf 14 Jahre gesenkt. Die Jugendlichen – darunter etwa 10 Prozent Mädchen (Stand 1936)[29] – lebten eine Weile in einer Art Kibbuz, einem Hachschara-Lager, um sich auf das Leben in Palästina vorzubereiten.
In den Jahren 1933 bis 1938 wurden insgesamt etwa 23.000 Personen in den rund 4000 Hachschara-Stätten in Deutschland ausgebildet. Etwa 4800 Juden besuchten im gleichen Zeitraum eine der rund 780 Hachschara-Stätten im Ausland, in den Niederlanden, Dänemark, der Tschechoslowakei, Jugoslawien, Italien, Polen, Litauen, Lettland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, der Schweiz und Schweden. Mitte 1938 existierten allein in Österreich weitere 1550 Ausbildungsstätten.[30] Von 1938 an wurden auch Kinder und Jugendliche in die Auslands-Hachschara einbezogen, nicht zuletzt auch, um sie möglichst bald außerhalb Deutschlands bzw. Österreichs in Sicherheit zu bringen.
Viele der Hachschara-Stätten wurden in der Nacht des Novemberpogroms 1938 überfallen, etliche auch zerstört. Umso mehr rückte der Aspekt der Rettung der Kinder und Jugendlichen in den Vordergrund. Dies wiederum führte zu Konflikten zwischen den verschiedenen an der Organisation der Jugend-Alija beteiligten Organisationen. Die in London und Jerusalem tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zionistischer Organisationen bestanden darauf, dass die Jugendlichen nach ideologischen Gesichtspunkten hinsichtlich ihrer Eignung für den Aufbau eines jüdischen Gemeinwesens in Palästina ausgewählt und einer strengen Gesundheitsprüfung unterzogen wurden. Philanthropische Gesichtspunkte oder eine aktuelle Notlage sollten hingegen explizit keine Rolle spielen. Dem widersetzte sich vor allem die Beratungsstelle der Jugend-Alija in Wien. Deren Mitarbeiterinnen sahen in vielen Fällen die Rettung von Jugendlichen als dringlicher an, zumal gerade männlichen Jugendlichen die Verhaftung durch die Gestapo drohte. Die in Berlin zuständige Jüdische Jugendhilfe beharrte dagegen auf der Einhaltung der zionistischen Auswahlkriterien. Eine Ausnahme bildete Recha Freier, die sich bisweilen auch über die Vorgaben der Jugendhilfe hinwegsetzte, was 1940 schließlich zu ihrem Ausschluss führte. Zur Leiterin der Jugend-Alija in Palästina wurde Henrietta Szold bestimmt, die als besonders strenge Vertreterin des zionistischen Kurses galt und Freiers Initiative in der Anfangszeit regelrecht bekämpft hatte.[31] 1941 wurden die noch bestehenden Hachschara-Stätten in Zwangsarbeitslager umgewandelt.[32]
Zionistische Jugendgruppen, bis 1933 ein Randphänomen im deutschen Judentum, hatten schon bald nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten enormen Zulauf. Für Jugendliche war der Zusammenhalt in der jüdischen Jugendbewegung ein Gegengewicht zu der Diskriminierung, die sie im Alltag erfuhren, bisweilen sogar wichtiger als die Familie. Herbert Strauss, der spätere Gründungsdirektor des Zentrums für Antisemitismusforschung in Berlin, war in seiner Heimatstadt Würzburg Mitglied einer solchen Gruppe. «In der Jugendbewegung fühlten wir uns frei, relativ», so berichtet er in seinen Memoiren.[33] Die Nazis hätten zwar physischen und propagandistischen Druck auf die Juden ausüben, nicht aber ihr Selbstbewusstsein kontrollieren können. Das zionistische «Glaubenssystem», also die Perspektive eines jüdischen Gemeinwesens in Palästina, sei für ihn und seine Freunde eine wichtige politische und moralische Stütze gewesen, die ihnen geholfen habe, die Diffamierung zu ignorieren und sich nicht als Opfer, sondern manchmal gar als moralisch überlegen zu fühlen.[34] Yoki Kochavi gehörte als Fünfzehnjähriger einer Jugendgruppe an, deren Mitglieder sich «natürlich» aus der Mehrheitsgesellschaft ausgeschlossen fühlten. «Aber es tat uns nicht leid, weil wir das Gefühl hatten, dass wir besser sind als die Deutschen.» Gleichwohl sei er auf seine Altersgenossen bei der Hitlerjugend auch neidisch gewesen, weil sie Uniformen tragen durften, während dies den Mitgliedern jüdischer Jugendorganisationen verboten war. Und wie vielen, die als Jugendliche voller Optimismus und mit zionistischem Enthusiasmus ohne ihre Eltern nach Palästina emigriert waren, fiel es ihm später schwer, damit zurechtzukommen, dass er sie zurückgelassen hatte, ohne zu ahnen, dass er sie nie wiedersehen würde.[35]
Dass die neue Regierung das Ziel verfolgte, den Einfluss der jüdischen Minderheit auf das gesellschaftliche Leben in Deutschland, auf Politik, Wirtschaft, Presse und Kultur weitestgehend einzuschränken, war vom ersten Tag an klar; nicht jedoch, was das im Einzelnen im Behördenalltag bedeutete – vor allem auch in Bezug auf die Auswanderung. Etliche der antijüdischen Maßnahmen erschwerten es den Juden, Deutschland zu verlassen, obgleich man sie loswerden wollte.
Georg Schlesinger, ein international renommierter Spezialist auf dem Gebiet des Werkzeugmaschinenbaus und Professor der Technischen Hochschule Charlottenburg, wurde im März 1933 in sogenannte Schutzhaft genommen. Während der Haft wurde ihm der Pass entzogen, Auto und Bankkonto wurden beschlagnahmt – offenbar um seine Auswanderung zu verhindern, da sein Fachwissen sonst den Industrien in anderen Ländern zugutegekommen wäre. Ein weiteres Konto Schlesingers bei einer Bank in Stockholm, von dem das Finanzamt die Gestapo unterrichtet hatte, lag zunächst noch außer deren Reichweite. Nach monatelanger Haft, während derer ihm mal Betrug und Unterschlagung, mal Werkspionage und Hochverrat oder unlauterer Wettbewerb vorgeworfen wurden, verfügte das Reichsgericht in Leipzig die Aufhebung des Haftbefehls. Gleichwohl dauerte es noch weitere zwei Monate, bis Schlesinger Ende November 1933 aus der Haft entlassen wurde. Auf Antrag erhielt er auch wieder einen Pass, der es ihm ermöglichte, Deutschland zu verlassen. In der Schweiz und in Belgien war er zwar als Fachmann und Vortragsredner sehr geschätzt, lebte jedoch, da er keine reguläre Arbeitserlaubnis hatte, in prekären Verhältnissen. Die Reichsschrifttumskammer verbot ihm, in Deutschland zu publizieren – selbst in einer von ihm gegründeten Fachzeitschrift. Das Wissenschaftsministerium verweigerte die Überweisung seiner Pension nach Belgien mit der Begründung, dass ihm die Erlaubnis zum Aufenthalt im Ausland nicht erteilt worden sei. Schlesingers Anfrage, ob man von ihm erwarte, nach Deutschland zurückzukehren, wurde verneint. Mit anderen Worten: Er war zwar nach wie vor deutscher Staatsangehöriger, sollte sich jedoch weder innerhalb noch außerhalb Deutschlands aufhalten. Zwar war 1933 sein gesamtes Vermögen beschlagnahmt worden, doch reichte dies angeblich nicht aus, um die ausstehende Reichsfluchtsteuer zu begleichen. Um die angedrohte steckbriefliche Fahndung zu vermeiden, musste Schlesinger daher auch noch das in Schweden deponierte Geld sowie einen Teil seiner Ersparnisse aus der Lehrtätigkeit im Ausland an den deutschen Fiskus zahlen. Als er im Frühsommer 1939 bei der deutschen Botschaft in London seinen Pass verlängern lassen wollte, erhielt er die Mitteilung, dass er und seine gesamte Familie bereits im Vormonat ausgebürgert worden waren.[36]
Auch gegenüber weniger prominenten jüdischen Emigrantinnen und Emigranten war das Verhalten der Behörden oft widersprüchlich. Finanzämter und Justiz unterstellten ihnen bisweilen, sich ins Ausland absetzen zu wollen, um Steuerflucht zu begehen oder sich der Strafverfolgung zu entziehen.[37] Das Reichswirtschaftsministerium wollte vor allem negative Auswirkungen der antijüdischen Politik auf den Export und die Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland verhindern und wies daher wiederholt darauf hin, dass die «Judenkampagne» auch die wirtschaftlichen Interessen nichtjüdischer Unternehmen beeinträchtige und die Arbeitsplätze der «arischen» Angestellten in jüdischen Firmen gefährde.[38]
Wer emigrieren wollte, brauchte einen Auslandspass, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine Vielzahl weiterer Papiere, die zu beschaffen Wochen und Monate kosten konnte. Juden wurde jedoch häufig der Auslandspass verweigert,[39] oder aber jüdischen Flüchtlingen, die vom Ausland aus einen Antrag auf einen Pass stellten, wurde lediglich ein Ausweis angeboten, der sie berechtigte, binnen acht Tagen nach Deutschland zurückzukehren, wo ihnen dann ein Verfahren wegen illegalen Verlassens des Landes drohte.[40] Insbesondere für politische Flüchtlinge konnte es gefährlich sein, sich an die deutschen Konsulate zu wenden und damit den eigenen Aufenthaltsort zu verraten.
Gestapo und Sicherheitsdienst versuchten in Bezug auf die jüdische Emigration eine einheitliche Linie der Behörden durchzusetzen und möglichst viele Jüdinnen und Juden zur Auswanderung zu drängen. Der SD fasste sein Konzept zur «Behandlung der Judenfrage» im Mai 1934 in die folgende Formel: «Den Juden sind die Lebensmöglichkeiten – nicht nur wirtschaftlich genommen – einzuschränken. Deutschland muß ihnen ein Land ohne Zukunft sein, in der wohl die alte Generation in ihren Restpositionen sterben, nicht aber die junge leben kann, so daß der Anreiz zur Auswanderung dauernd wach bleibt.» Judenfeindliche Krawalle lehnte der SD hingegen ab, da der außenpolitische Schaden «in gar keinem Verhältnis zum örtlichen Erfolg» stehe.[41] Das hinderte freilich das Propagandaministerium nicht daran, auch gegenüber ausländischen Korrespondenten keinen Hehl daraus zu machen, dass Juden in Deutschland unerwünscht waren.
Auch wenn sie das Land einmal verlassen hatten, waren die jüdischen Flüchtlinge vor Observation und Schikane durch deutsche Behörden nicht sicher. Prominenten Kritikern der NS-Herrschaft wie etwa dem Journalisten Theodor Lessing drohten auch im Ausland Entführung und Mord.[42] Die deutschen Botschaften und Konsulate sandten Berichte über die Tätigkeit von emigrierten Intellektuellen und politischen Flüchtlingen nach Berlin, auch wenn ihnen, wie einer der Diplomaten bedauernd feststellte, die Mittel fehlten, um den Lebenswandel der Exilanten umfassend zu kontrollieren.[43] Sie hielten das Auswärtige Amt auf dem Laufenden, welche Resonanz die deutsche Judenpolitik im Ausland fand, und warben für den antisemitischen Kurs der NS-Regierung in Politikerkreisen und unter Auslandsdeutschen. Wenn die ausländische Presse über die Judenfeindlichkeit in Deutschland berichtete, klagten die deutschen Botschafter über die angeblich von Emigranten in Umlauf gebrachte «Gräuelpropaganda».[44]
Mit Häme berichteten hingegen deutsche Diplomaten nach Berlin über die Schwierigkeiten, denen jüdische Flüchtlinge im Ausland begegneten,[45] egal ob es sich um Proteste einheimischer Ärzte gegen die Zulassung von neu eingewanderten Medizinern handelte,[46] um die Weigerung, jüdischen Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis zu erteilen,[47] oder die Vorbehalte ausländischer Regierungsvertreter gegen die «asozialen Elemente der deutschen Emigration».[48]
Im September 1935 wurde auf dem Parteitag der NSDAP in Nürnberg das Reichsbürgergesetz verkündet, das Juden auch offiziell zu Bürgern zweiter Klasse erklärte. Sie hatten zwar nach wie vor die deutsche Staatsangehörigkeit; Reichsbürger mit allen dazugehörigen Rechten konnten jedoch nur «Staatsangehörige deutschen und artverwandten Blutes» sein. Damit war die Wende hin zum biologisch begründeten Rassegedanken vollzogen. Die Definition der Staatsangehörigkeit diente von nun an der Ausgrenzung und Stigmatisierung durch den Staat.[49]
Unter den Mitarbeitern des Auswärtigen Amts führte das Reichsbürgergesetz zu einigen Irritationen, weil das Geheime Staatspolizeiamt den Grundsatz aufgestellt hatte, an jüdische Emigranten keine neuen Pässe auszugeben, während sie als deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Recht darauf hatten.[50] In der Regel erhielten Jüdinnen und Juden nur noch Pässe mit einer Gültigkeitsdauer von wenigen Monaten, um die Möglichkeit der Rückkehr nach Deutschland einzuschränken. Wenn die Passinhaber dann bei einem deutschen Konsulat im Ausland eine Verlängerung beantragten, konnte ihnen diese im Fall von Steuer- oder anderen Vergehen verweigert oder die Staatsangehörigkeit entzogen werden.[51]
Die deutsche Auslandsvertretung in Peru fürchtete, jüdische Emigrantinnen und Emigranten könnten, wenn sie sich im Ausland «als Deutsche ausgeben […] den deutschen Namen schädigen». Konsequenter sei es, so eine Anregung vom Juni 1937, ihre Ausreise zu verhindern oder, falls dies nicht mehr möglich sei, ihnen die Pässe nicht zu verlängern. Am besten jedoch sollten sie eine Ausreisegenehmigung erst nach der Ausbürgerung erhalten.[52] Gut vier Jahre später, im November 1941, trat die Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz in Kraft. Jüdischen Deutschen wurde damit formell die Staatsangehörigkeit entzogen, wenn sie das Land dauerhaft verließen.[53] Das betraf zu diesem Zeitpunkt kaum noch Emigranten, sondern vor allem Juden, die in Ghettos oder Vernichtungslager deportiert wurden. Für die meisten von ihnen war dies der letzte bürokratische Akt vor der Deportation.
2
Im Frühsommer 1933 stand Gerhart Riegner vor der Frage: Wohin emigrieren? Eine Auswanderung nach Palästina hätte bedeutet, Bauer in einem Kibbuz zu werden, «was sehr schön ist, aber das passt nicht für jeden», so erinnerte er sich Jahrzehnte später. Er beschloss, bei der Rechtswissenschaft zu bleiben, die ihn seit jeher interessierte, und nach Frankreich zu emigrieren. Dort konnte man sich an einer Universität zum Examen melden, ohne nochmals Juraseminare zu besuchen. Seinen Lebensunterhalt in Paris bestritt er zur Hälfte mit einem Stipendium, die andere Hälfte zahlte ihm ein in den Niederlanden lebender Onkel. «Ich fühlte mich sehr wohl in Frankreich, obwohl das auch schon sehr schwere Zeiten waren. Aber dann, kurz bevor ich mein Examen machte, hat das französische Parlament ein Gesetz erlassen, dass man den juristischen Beruf nicht ausüben konnte als Ausländer bis 10 Jahre nach der Naturalisation.» Allein die Einbürgerung dauerte mindestens fünf, gewöhnlich sechs oder sieben Jahre. Insgesamt hätte er also bis zu 17 Jahre warten müssen, bevor er als Jurist hätte arbeiten dürfen. «Das war natürlich das Ende.»[1] Doch Riegner hatte Glück: Der renommierte Jurist Hans Kelsen lud ihn ein, nach Genf zu kommen, und stellte ihm dort sogar ein Stipendium in Aussicht. Also emigrierte er Ende 1934 ein zweites Mal.
Wie in Frankreich veränderten sich auch in anderen europäischen Staaten die Einreise- und Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge im zweiten Jahr der NS-Herrschaft.
Zunächst hatten die aus Deutschland vertriebenen Jüdinnen und Juden freundliche Aufnahme gefunden. In Frankreich und Belgien, wo Deutsche für die Einreise Visa brauchten, wurden diese großzügig erteilt, in Belgien allerdings in der Regel nicht an Flüchtlinge mit einem polnischen Pass. Die Behörden in den französischen Grenzdepartements erhielten die Anweisung, auch Flüchtlinge ohne gültige Papiere nicht auszuweisen.[2] In vielen Zufluchtsstaaten entstanden Initiativen von Freiwilligen, die Flüchtlinge unterstützten. Sie halfen dabei, die Anfangsschwierigkeiten des Exils zu überwinden und bürokratische Hürden zu nehmen, boten Sprachkurse an und assistierten bei der Arbeits- und Wohnungssuche. So entstand für viele der Exilierten ein Umfeld, in dem sie sich in der eigenen Sprache ausdrücken und Tipps sowie religiösen oder anderen Beistand erhalten konnten.
Doch als sich abzeichnete, dass die vielen Neuankömmlinge so schnell nicht nach Deutschland zurückkehren würden, wandelte sich das Klima ihnen gegenüber. Grenzkontrollen wurden schärfer. Einreisende ohne gültige Papiere wurden etwa aus Belgien immer öfter ausgewiesen, wenngleich die Behörden ihre Ausreise nicht strikt überprüften. Im Ergebnis reisten die Ausgewiesenen in eines der Nachbarländer weiter, d.h. nach Frankreich oder in die Niederlande – was eben dort zu einer Verschärfung der Grenzkontrollen und zudem zu wachsenden Spannungen zwischen den Staaten führte.[3]
Wirtschaftliche Faktoren spielten in der Entwicklung des Grenzregimes eine wesentliche Rolle. In den meisten europäischen Staaten herrschte Arbeitslosigkeit. In der Regel hatten Flüchtlinge eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, die nach Ablauf weniger Monate verlängert werden musste. Beschäftigungsverbote entwickelten sich zu einem wichtigen Instrument, um Flüchtlinge abzuschrecken bzw. zum Verlassen des Landes zu bewegen. Häufig ging die Initiative zu solchen Verboten nicht von den Einwanderungsbehörden aus, sondern von den professionellen Standesorganisationen, die eine Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt fürchteten. So war auch das Gesetz, das Riegner zur Übersiedlung in die Schweiz zwang, von der französischen Anwaltskammer angeregt worden.
Alphons Silbermann, der sich nach dem Zweiten Weltkrieg als Soziologe einen Namen machte, hatte 1933 noch in Köln bei dem von Riegner verehrten Hans Kelsen promoviert. Kurz danach verließ auch er Deutschland, zunächst in Richtung Niederlande. Als er 1938 nach Frankreich einwanderte, hatte er alle juristischen Karrierepläne längst abgeschrieben und schlug sich mit allerlei Jobs durch. In seiner Autobiographie beschreibt er, wie er das Pariser Nachtleben und die hart erkämpfte Freiheit von den Erwartungen seiner Eltern genoss. Als «quälende Schattenseite» schildert er das zermürbende bürokratische System, das die Franzosen «ausgetüftelt [hatten], um ihre der Welt kundgetane Großzügigkeit gegenüber Verfolgten in Grenzen zu halten beziehungsweise, um unbemäntelt zu sprechen, um Exilanten, Emigranten und Flüchtlinge, in deren gutgläubigen Hirnen Frankreich als das gelobte Land der Freiheit spukte, auf dem schnellsten Wege außer Landes zu lavieren. Ein diesbezüglicher Weg war, uns ans Hungertuch zu knüpfen. Denn hattest du keine Aufenthaltserlaubnis, bekamst du keine Arbeitserlaubnis, und hattest du keine Arbeitserlaubnis, bekamst du keine Aufenthaltserlaubnis.»[4] Die französische Fremdenpolizei war für Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen gleichermaßen zuständig. Anfang 1934 ging sie dazu über, Flüchtlinge aus Deutschland auszuweisen, deren Papiere nicht in Ordnung waren, die jedoch bis dahin stillschweigend geduldet worden waren.
Auch in anderen Nachbarländern Deutschlands mehrten sich die Forderungen, die Flüchtlinge, wenn man sie denn nicht abschieben könne, zum «freiwilligen» Verlassen des Landes zu bewegen. In den Niederlanden herrschte Ende 1934 allgemein das Gefühl vor, dass das Land seit Jahren von Ausländern überrannt werde, die mit den niederländischen Arbeitssuchenden auf unfaire Art und Weise konkurrieren würden. Nach einem Bericht des Hochkommissars des Völkerbunds für die Flüchtlinge aus Deutschland war zwar das Außenministerium den Flüchtlingen aus Deutschland wohlgesinnt, doch führten Wirtschafts- und Wohlfahrtsministerium, entgegen der liberalen Tradition des Landes, einen regelrechten Krieg gegen die ausländischen Arbeitskräfte.[5] Anfang 1935 trat ein Gesetz in Kraft, wonach Ausländer nur mit spezieller Genehmigung angestellt werden durften, die jedoch nicht erteilt wurde, wenn ein Niederländer für die Arbeit zur Verfügung stand.[6]
In der Tschechoslowakei war die Beschäftigung von Ausländern bereits seit 1928 genehmigungspflichtig. Gleichwohl argumentierten die Rechtsparteien, dass die Flüchtlinge eine wirtschaftliche Bedrohung darstellten, weil sie Einheimischen die Arbeitsplätze streitig machen oder mit den einheimischen Gewerbetreibenden in Konkurrenz treten würden. Wer über ein bisschen Kapital verfügte, konnte immerhin einen Gewerbeschein beantragen, den deutsche Staatsangehörige anfangs noch problemlos erhielten, und irgendein Geschäft aufmachen. Doch schon bald gingen die Behörden zunehmend dazu über, Aufenthaltsgenehmigungen nur zu erteilen, wenn sich die betreffende Person verpflichtete, keiner gewerblichen Tätigkeit nachzugehen.[7]
Wie in vielen anderen Ländern, so existierte auch in der Tschechoslowakei kein Asylrecht. Flüchtlinge fielen unter das allgemeine Ausländerrecht. Die gegen sie gerichteten Verschärfungen der Einreise- und Arbeitsbestimmungen erschwerten die Situation daher für alle Ausländer. Deren Aufenthalt beschränkte 1935 ein neues Gesetz auf zwei Monate. Nach Ablauf dieser Frist brauchten sie eine gesonderte Aufenthaltsgenehmigung.[8]
Mitglieder der Sozialdemokratischen oder der Kommunistischen Partei waren meist auf die Unterstützung ihrer Parteigenossinnen und -genossen in der Tschechoslowakei angewiesen. Deutschsprachige Intellektuelle fanden in einem kulturellen Milieu mit starken deutschen Einflüssen leichter Aufnahme als anderswo, zumal für Schriftsteller und Journalisten das Arbeitsverbot nicht galt und für Deutsche keine Visumspflicht bestand. Dies ließ Prag in den ersten Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland zum Zufluchtsort für Klaus Mann, Stefan Heym, Bertolt Brecht und viele andere Schriftsteller und Theatermacher werden. Allerdings sahen die einheimischen Berufskolleginnen und -kollegen in ihnen gleichwohl unerwünschte Konkurrenten. Der Journalist Alfred Joachim Fischer, der 1933 nach Prag geflohen war, wollte dort für deutschsprachige Zeitungen schreiben, doch «für jeden Artikel gab es, rechnete man die Stammanwärter und die Neulinge zusammen, mindestens ein Dutzend potenzielle Autoren».[9]
Aus Sicht der tschechoslowakischen Rechtsparteien waren die meisten jüdischen Flüchtlinge dreifach unerwünscht: weil sie Juden waren und ihnen unterstellt wurde, sie seien nur aus Angst vor Bestrafung ihrer unlauteren Machenschaften aus Deutschland geflohen; weil sie Deutsche waren und damit die deutsche Minderheit im Land stärken würden; oder aber, weil sie vermeintlich durch antideutsche Agitation die Beziehungen zum Nachbarland beeinträchtigen würden.[10]
Als Erste bekamen osteuropäische Jüdinnen und Juden, die aus Deutschland geflohen waren, die wachsende Fremdenfeindlichkeit in den Nachbarstaaten zu spüren. In Großbritannien, den USA, der Schweiz, Schweden und Dänemark stießen sie bei der Einreise auf deutlich größere Schwierigkeiten als deutsche Flüchtlinge.[11] Wenn sie zum Beispiel einen polnischen Pass besaßen, wurden sie unter Druck gesetzt, nach Polen auszureisen, auch wenn sie dort nie gelebt hatten. In Großbritannien und Belgien lehnten die Behörden Visaanträge polnischer Staatsangehöriger und Staatenloser mit osteuropäischem Hintergrund ab.[12] Im Oktober 1933 erhielten die französischen Konsulate die Anweisung, Juden mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit keine Visa mehr zu erteilen.[13] Das betraf die Hälfte aller aus Deutschland nach Frankreich Geflüchteten.
Auch in anderen Ländern wurden Flüchtlinge mit polnischem Pass, die von Geburt an in Deutschland gelebt hatten, nicht als Flüchtlinge anerkannt, sondern zur Weiterreise nach Polen aufgefordert. Sie standen damit de facto schlechter da als Flüchtlinge mit deutschem Pass oder Staatenlose.[14]
Das tschechoslowakische Innenministerium war ebenfalls bemüht, die Einwanderung von Juden mit osteuropäischer Staatsangehörigkeit zu unterbinden. Im Interesse der Tourismusindustrie sollte die Visumsfreiheit für Deutsche bestehen bleiben, doch Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der deutschen sollte höchstens für einen Monat Aufenthalt gewährt werden.[15] Juden und Jüdinnen mit polnischem Pass wurden von der tschechoslowakischen Polizei häufig auch schon bei kleineren Vergehen, etwa einem Verstoß gegen die Meldeauflagen, abgeschoben.[16]
Generell hatten es jüdische Flüchtlinge im Vergleich zu nichtjüdischen schwerer, Aufnahme zu finden. In Frankreich wurde im Zuge einer zunehmend restriktiven Flüchtlingspolitik nicht wenigen Flüchtlingen unterstellt, sie hätten Deutschland ohne Not verlassen, sich eventuell sogar durch übertriebene Schilderung der Verhältnisse dort ein Visum erschleichen wollen.[17] Nur diejenigen, die glaubhaft machen konnten, dass ihnen bei Rückkehr nach Deutschland Gefahr drohe, wurden noch als Flüchtling anerkannt. Dies betraf in erster Linie politisch Aktive und Mitglieder verbotener Parteien. Spätestens von Januar 1934 an mussten jedoch auch politisch nicht aktive Juden, die nach Deutschland zurückkehrten, damit rechnen, in Polizei- oder KZ-Haft genommen zu werden.[18] Ein entsprechender Gestapo-Erlass machte Flüchtlinge pauschal für eine feindselige Haltung «des Auslands» gegenüber Deutschland verantwortlich, es sei denn, sie konnten nachweisen, dass sie der vermeintlichen antideutschen Hetzpropaganda im Ausland aktiv entgegengetreten waren.
Neben den arbeitsmarktpolitischen Aspekten wurden auch Sicherheitsbedenken geltend gemacht, um die Verschärfung der Einwanderungsbestimmungen zu begründen. Flüchtlinge, zumal jüdische und politisch links eingestellte, standen im Verdacht, illoyal gegenüber dem «Gastland» oder gar Spione zu sein.
Nach dem Attentat auf den jugoslawischen König Alexander, bei dem auch der französische Außenminister Louis Barthou getötet wurde, erreichte die Xenophobie in Frankreich im Herbst 1934 einen Höhepunkt. Die Attentäter, Mitglieder der kroatischen Ustascha, waren mit gefälschten Pässen nach Frankreich eingereist. Als Reaktion darauf wies die Polizei in einer hektischen Aktion Tausende aus, die keinen französischen Pass hatten, deren Aufenthalt im Land aber bis dahin geduldet worden war.[19] Eine interministerielle Kommission, die den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen und Migranten überprüfen sollte, setzte alles daran, deren Zahl zu reduzieren, sei es durch Ausweisung, formell «freiwillige», de facto stark forcierte Repatriierung oder durch die Verweigerung von Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigungen. Solche Maßnahmen richteten sich nicht speziell gegen Flüchtlinge, doch waren diese in einer schwierigeren Situation als die ebenfalls zahlreich in Frankreich lebenden ausländischen Arbeitskräfte. Bernhard Kahn, Vertreter der in Paris ansässigen Hilfsorganisation Joint, fürchtete denn auch eine Massenausweisung der 15.000 bis 17.000 Flüchtlinge, die sich im November 1934 im Land aufhielten. Verschiedene Flüchtlingshilfsorganisationen, die Liga für Menschenrechte, Mitglieder der Sozialistischen, der Kommunistischen und der Radikalen Partei Frankreichs protestierten gegen die Maßnahmen und verurteilten sie als faktische Abschaffung des Asylrechts. Sie kritisierten vor allem das offenkundige Bestreben der französischen Behörden, alle Ausländer auszuweisen, die weder eine Arbeitsgenehmigung vorweisen konnten noch hinreichend eigene Finanzmittel, um ihren Unterhalt zu bestreiten. Damit werde das Recht auf Asyl eine Frage des Geldes.[20]
Am 27. März 1933 fanden in verschiedenen Städten der USA Protestkundgebungen gegen die antijüdische Politik Deutschlands statt. Allein in New York versammelten sich 250.000 Personen und forderten ein Ende der wirtschaftlichen und rassistischen Diskriminierung der jüdischen Minderheit sowie einen Stopp der Ausweisung von «Ost-Juden» aus Deutschland.[21] Der deutsche Botschafter in Washington klagte in einem Schreiben an das Auswärtige Amt über die wachsende antideutsche Stimmung in den USA, die sich, «geschürt von gegnerischer Propaganda», ungünstig auf die wirtschaftlichen Beziehungen und den Reiseverkehr auswirke. Im ganzen Land gebe es zahllose Protestversammlungen und bei den deutschen Konsulaten gingen ungezählte Protesttelegramme ein. Prominente Exilanten wie Albert Einstein und Lion Feuchtwanger würden die Stimmung zusätzlich anheizen.[22] Einstein hatte Anfang März 1933 der Internationalen Liga für die Bekämpfung des Antisemitismus gegenüber erklärt, dass er nur in einem Land leben wolle, in dem Freiheit, Toleranz und Gleichheit vor dem Gesetz gelten, was in Deutschland nicht der Fall sei. Feuchtwanger hatte in einem Artikel mit dem Titel «Hitler’s War on Culture» in der Zeitung New York Herald Tribune am 19. März Deutschland der Barbarei beschuldigt.[23]
Doch in der breiten Protestfront zeigten sich schnell Risse. Im Vorfeld der Kundgebung in New York hatte der Vizepräsident des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Ernst Wallach, darum gebeten, die Versammlung abzusagen. Kritik aus dem Ausland würde die Lage der Juden in Deutschland nur verschlimmern, da diese von den deutschen Behörden ohnehin laufend der «Gräuelpropaganda» bezichtigt würden.[24]
Hilfsorganisationen aus Frankreich, Großbritannien und Italien argumentierten ähnlich: Derzeit sei es voreilig, möglicherweise sogar schädlich, Massenproteste gegen die deutsche antijüdische Politik zu organisieren. Zu einem späteren Zeitpunkt könnten diese nötig werden, dann jedoch unter möglichst breiter Beteiligung nichtjüdischer Organisationen.[25] Zunächst aber solle man alle publizistischen und diplomatischen Kanäle nutzen, um über die antijüdische Politik in Deutschland aufzuklären und die Situation der dortigen jüdischen Gemeinschaft zu verbessern.
So einhellig die jüdischen Organisationen in den Zufluchtsstaaten die Judenverfolgung in Deutschland verurteilten, so uneins waren sie in Bezug auf die Methoden, wie ihr Einhalt geboten werden könne. Dies betraf auch die Boykottbewegung, die sich im Frühjahr 1933 in den USA konstituierte. Sie hatte sich zum Ziel gesetzt, die deutsche Regierung, die dringend auf Deviseneinnahmen angewiesen war, durch einen Aufruf, keine deutschen Exportprodukte zu kaufen, in die Knie zu zwingen. Insbesondere seit dem deutschlandweiten Aprilboykott gegen Firmen in jüdischem Besitz hatte der antideutsche Boykott international starken Auftrieb erhalten. In Frankreich, Großbritannien, Polen und Rumänien, in Kanada, der Türkei, Indien und selbst in Kenia hatte es Kundgebungen und Aufrufe zum Boykott gegeben.[26] In den USA avancierte der 75-jährige Rechtsanwalt und Politiker der Demokratischen Partei Samuel Untermyer zur prominenten Leitfigur der Bewegung. Ihm gelang es, auch nichtjüdische Organisationen wie etwa Gewerkschaften mit ins Boot zu holen. Unter den jüdischen Organisationen jedoch war der Boykott, vor allem aber seine offene Propagierung, umstritten. Das American Jewish Committee, die B’nai-B’rith-Loge, das Board of Deputies of British Jews und die Alliance Israélite Universelle wollten sich mit Rücksicht auf die Situation der Juden in Deutschland zumindest vorerst nicht anschließen und setzten weiter auf diplomatische Einflussnahme und öffentliche Aufklärung.[27]
