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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Europäisierung des Arbeitsrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: In einer offenen, demokratischen Gesellschaft ist kein Platz für Diskriminierung! Doch lässt sich dieses Problem rein rechtlich lösen? Lässt sich Toleranz durch Gesetze erzwingen? Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Umsetzung der europäischen Richtlinien zum Gleichbehandlungsgrundsatz in der Bundesrepublik Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), ehemals Antidiskriminierungs- gesetz (ADG). Das Augenmerk richtet sich insbesondere auf das Verbot der Altersdiskriminierung und dessen Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.
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DIE EUROPÄISCHEN ANTIDISKRIMINIERUNGS-RICHTLINIEN UND DAS DEUTSCHE VERBOT DER
ALTERSDISKRIMINIERUNG
1. Europa wider Rassismus und Diskriminie-
rung
Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierung ist ein allgemeines Menschenrecht. Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes (GG) legt fest, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung benachteiligt (oder bevorzugt) werden darf. Artikel 13 des EG-Vertrags verbietet zusätzlich eine Diskriminierung aus Gründen des Alters oder der sexuellen Identität.
Die gesellschaftliche Realität sieht jedoch oft ein wenig anders aus. Wer wollte wohl freiwillig mit einem in Deutschland lebenden Migranten die Position tauschen? Auch Frauen, alte Menschen, Homosexuelle und Menschen mit Behinderungen werden in den verschiedensten Lebensbereichen benachteiligt. Während ihnen im Arbeitsleben der Zugang zu Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung erschwert wird, sind sie im privaten Alltag häufig Belästigungen und Übergriffen ausgesetzt.