Die arbeits- und sozialrechtliche Bevorzugung älterer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik und Das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung - Juliane Sarnes - E-Book

Die arbeits- und sozialrechtliche Bevorzugung älterer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik und Das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung E-Book

Juliane Sarnes

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Europäisierung des Arbeitsrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: In einer offenen, demokratischen Gesellschaft ist kein Platz für Diskriminierung! Doch lässt sich dieses Problem rein rechtlich lösen? Lässt sich Toleranz durch Gesetze erzwingen? Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Umsetzung der europäischen Richtlinien zum Gleichbehandlungsgrundsatz in der Bundesrepublik Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), ehemals Antidiskriminierungs- gesetz (ADG). Das Augenmerk richtet sich insbesondere auf das Verbot der Altersdiskriminierung und dessen Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.

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Inhaltsverzeichnis
Kapitel
1.1 Der Begriff „Diskriminierung“
2.1.1 Das Problem
2.1.2 Das Ziel des AGG
2.1.3 Der europarechtliche Hintergrund des AGG
2.2.1 Die Ausnahmen, §§ 5 - 7 AADG.
2.2.2 Die Pflichten des Arbeitgebers, §11 AADG.
2.2.3 Die Folgen von Verstößen gegen das AADG, §§13,14.
2.3 Stellungnahmen zum AADG.
2.3.1 Gegnerische Argumente
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG.
Rede vom 24. Februar 2005 auf dem Symposium der Bundesvereinigung der
Kapitel
2.3.2 Die Befürworter des AADG und ihre Argumente
3.1 Deutschland im demographischen Wandel.
3.2 Altersdiskriminierung
3.3 Ungleichbehandlung Älterer im Berufsleben
3.3.1 Altersgrenzregelungen.
4. Zusammenfassung.
5. Fazit und Stellungnahme.
6. Quellenverzeichnis

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DIE EUROPÄISCHEN ANTIDISKRIMINIERUNGS-RICHTLINIEN UND DAS DEUTSCHE VERBOT DER

ALTERSDISKRIMINIERUNG

1. Europa wider Rassismus und Diskriminie-

rung

Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierung ist ein allgemeines Menschenrecht. Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes (GG) legt fest, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung benachteiligt (oder bevorzugt) werden darf. Artikel 13 des EG-Vertrags verbietet zusätzlich eine Diskriminierung aus Gründen des Alters oder der sexuellen Identität.

Die gesellschaftliche Realität sieht jedoch oft ein wenig anders aus. Wer wollte wohl freiwillig mit einem in Deutschland lebenden Migranten die Position tauschen? Auch Frauen, alte Menschen, Homosexuelle und Menschen mit Behinderungen werden in den verschiedensten Lebensbereichen benachteiligt. Während ihnen im Arbeitsleben der Zugang zu Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung erschwert wird, sind sie im privaten Alltag häufig Belästigungen und Übergriffen ausgesetzt.