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Immaterielle Vermögensgegenstände wurden schon immer als ein sehr schwieriger und nicht konkret greifbarer Posten der Bilanzierung angesehen. Da nach dem BilMoG nun originäre immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren sind, ist es von äußerst wichtiger Bedeutung, den Begriff des Vermögensgegenstands zu definieren und ihm bestimmte Kriterien bzgl. des Ansatzes und der Bewertung zuzuweisen. Nur mit diesen Kriterien ist es weiterhin überhaupt möglich, die Bilanzierung eines solchen Vermögensgegenstandes vorzunehmen und ihn auch angemessen zu bewerten.
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Veröffentlichungsjahr: 2009