Die Guillotine und die Erfindung der Humanität - Angela Taeger - E-Book

Die Guillotine und die Erfindung der Humanität E-Book

Angela Taeger

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Beschreibung

In 1791, the decision was taken in France to keep the death penalty in force & but there was a demand for it to be made more humane. From 1792 onwards, the guillotine provided an apparatus that was intended to satisfy this requirement. The guillotine was used for the last time only as late as 1977. What led Joseph-Ignace Guillotin in 1789 to make a name for himself as an expert on the issue of state-ordained humane killing? What was the importance of the guillotine as a prop on the stage of political conflicts and power disputes from 1791 until the abolition of the death penalty in France in 1981? And what role did the public play in the debate over the death penalty and how it was to be carried out? This book provides answers and presents a panorama of the cultural history of the death penalty in France.

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Angela Taeger

Die Guillotine und die Erfindung der Humanität

Verlag W. Kohlhammer

1. Auflage 2016

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN: 978-3-17-029278-9

E-Book-Formate:

pdf:       ISBN 978-3-17-029279-6

epub:    ISBN 978-3-17-029280-2

mobi:    ISBN 978-3-17-029281-9

Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

 

      Inhaltsverzeichnis

 

 

Prolog – oder: Was zu erfahren sein wird

1 Guillotin

1.1 Sein und …

1.2 … Schein

2 Die Guillotine

2.1 Genese und …

2.2 … Geltung

3 Die Gaffer

3.1 Straflust und …

3.2 … Straffrust

Epilog – oder: Was noch nachzutragen ist

Bibliographie

 

Prolog – oder: Was zu erfahren sein wird

 

 

Mitte 1791 verhandelt und entscheidet erstmals eine gesetzgebende Versammlung in Frankreich über den Fortbestand der Todesstrafe. Während der Beratungen über Konzeption und Inhalt des neu zu schaffenden Strafgesetzbuchs versucht eine Gruppe namhafter Gegner der Kapitalstrafe, die Assemblée Nationale Constituante zur Beseitigung dieser überkommenen, wie es heißt: ebenso barbarischen wie wirkungslosen Strafform zu bewegen. Ohne Erfolg. Die Vertreter der Nation votieren mit überwältigender Mehrheit gegen den abolitionistischen Reformvorschlag und für die Beibehaltung der Todesstrafe, in allerdings neuer, der revolutionären Zeit gemäßer Gestalt. Sie verlangen die Abschaffung der ihre Vollstreckung herkömmlich begleitenden Folter, eine Hinrichtung dürfe hinfort generell nicht mehr als den Verlust des Lebens umfassen. Zudem fordern sie ein einheitliches Prozedere für alle mit der Todesstrafe Belegten, ungeachtet ihrer Standeszugehörigkeit.

Was die Constituante auf den Weg bringt, schließt ihre Nachfolgerin, die Assemblée nationale législative im September 1791 ab; Anfang Oktober verabschiedet sie den Code pénal. Mit ihm werden Artikel 2 – La peine de mort consistera dans la simple privation de la vie, sans qu’il puisse jamais être exécuté aucune torture envers les condamnés – sowie Artikel 3 – Tout condamné à mort aura la tête tranchée – rechtskräftig.

Thema des Bandes

Was ein aufgeklärtes Strafgesetz, was dessen zivilisatorische Erhabenheit und seine Überlegenheit gegenüber allen anderen Strafgebräuchen ausmacht, wird 1791 auch in Zusammenhang mit der Todesstrafe zur Geltung gebracht: Sie sei in humaner Weise vorzunehmen. Und sie müsse dem aufklärerischen Verlangen nach Nützlichkeit Genüge tun, müsse exemplarisch abschreckend wirken. Um dieses Effekts willen schreiben die Strafrechtsreformer ihren öffentlichen Vollzug vor. Eine schwer einzulösende Theorie der Praxis! Letztere steht in den folgenden Ausführungen im Vordergrund; nicht die Todesstrafe ist Thema des Buchs, sondern ihre Vollstreckerin: die sogenannte Guillotine. Und mit ihr eine Reihe von Akteuren, die, mit der praktischen Umsetzung des aufklärerischen Anspruchs in ganz unterschiedlicher Weise befasst, zuweilen durchaus kontextfremden Interessen nachgehen oder Eigenwilligkeiten folgen. Unter ihnen finden sich Unternehmer im weitesten Sinn, die auf Zuwächse von politischem, ökonomischem oder kulturellem Kapital aus sind, aber auch Teile der von den Strafrechtsreformern ins Visier genommenen Öffentlichkeit, ein straf-lustiges Publikum, wie sich erweist, das sich, anders als erwartet, nicht abschrecken lässt.

Wie ist das in Artikel 3 des Code pénal vorgesehene Enthaupten zu bewerkstelligen, ohne dass dem Hinrichtungsopfer dabei Schmerz und anhaltende Qualen zugefügt würden? Charles-Henri Sanson, der erfahrene Scharfrichter von Paris, erklärt sich außerstande, mit seinem gewöhnlich benutzten Hand-Werkzeug ohne Vertun, stets zielsicher, mit einem Schlag, also auf eine als human definierte Art, Kopf und Körper eines Menschen trennen zu können. Bei ihrer Suche nach geeignetem Ersatz für das Henkerschwert erinnert sich die recht schwerfällige Ministerialbürokratie der viele Monate zurückliegenden engagierten Rede eines Pariser Deputierten namens Joseph-Ignace Guillotin über einen »einfachen Mechanismus«, der eine Enthauptung zuverlässig zu einer sauberen Angelegenheit werden lasse:

»mit meiner Maschine trenne ich Euch den Kopf innerhalb eines Augenblicks vom Leib, ohne dass Ihr Schmerz verspürtet. Das Gerät fällt herab wie der Blitz, der Kopf fliegt davon, das Blut sprudelt hervor, der Mensch ist nicht mehr!«1

Im Oktober, erneut im Dezember 1789 hatte Guillotin die Assemblée Nationale Constituante unter Berufung auf die Menschenrechte und ein ihnen entsprechendes Strafrecht für »seine Maschine« einnehmen wollen, stieß aber auf taube Ohren. 1792 dann die Genugtuung, im Zuge der Konzeption einer human tötenden Maschine als Sachverständiger einbestellt und um beratenden Beistand beim Bau eines Prototyps gebeten zu werden. Guillotin aber lehnt ab; er hat sich unterdessen als Privatier völlig zurückgezogen.

Aufbau des Buchs

Joseph-Ignace Guillotin steht im Mittelpunkt des ersten Teils des Buchs. Was treibt den erfolgreichen Modearzt, den in Forschung und Lehre ausgewiesenen Mediziner, sich ab 1788 mit Verve in das tagespolitische und revolutionäre Geschehen zu mischen? Was veranlasst ihn, sich als Fachmann in der Frage des humanen Tötens zu profilieren, den Beweis für seine Sachkunde jedoch schuldig und auch in der Auseinandersetzung um den Fortbestand der Todesstrafe im Code pénal stumm zu bleiben?

Die Geschichte des eigenbrötlerisch wirkenden Politikers Guillotin endet – er verliert mit der Auflösung der Constituante das passive Wahlrecht –, als die der Guillotine in Frankreich beginnt. Die Enthauptungsmaschine wird ohne sein Zutun entwickelt; am 25. April 1792 kommt sie erstmals öffentlich zum Einsatz. Nach erfolgreicher Premiere und geringfügigen technischen Verbesserungen im Anschluss kann die Guillotine serienmäßig produziert und alsbald landesweit bereitgestellt werden. Seine zuverlässig arbeitende Gehilfin ermöglicht es dem Henker, in human erscheinender Weise ins Werk zu setzen, was ihm gerichtlich bedeutet wird. Selbst der Flut der unter der Schreckensherrschaft juridisch veranlassten oder obrigkeitlich kurzerhand verfügten Todesurteile zeigt sich das robuste Gerät gewachsen – besser als ihr Eigentümer und Betreiber Sanson. Die Herren des Schreckens beuten die Guillotine skrupellos aus, als effizientes Werkzeug ebenso wie als effektvolles Symbol. Sie arbeitet, im Akkord oder als nur drohende Repräsentantin, stets im Dienst der um Stabilisierung bemühten Regierungs-Gewalt. Zwar neigt sich die ganz große Zeit der Guillotine als Herrschaftsinstrument nach dem Sturz Robespierres schnell ihrem Ende zu, bis in das ausgehende 20. Jahrhundert aber bleibt sie ein wesentliches Requisit auf der Bühne politischer Auseinandersetzungen um den Gewinn oder auch den Erhalt von Macht. 1977 kommt die Guillotine in Frankreich zum letzten Mal zum Einsatz, erst 1981 aber endgültig zur Ruhe, nachdem es der gerade gewählten Mehrheit der Sozialisten in der Nationalversammlung gelingt, die Todesstrafe dauerhaft aus dem Code pénal zu verbannen.

Gegenstand des zweiten Teils des Buchs ist die Guillotine, ist ihre Geschichte als technisches Konstrukt sowie als eine wechselnde und disparate Assoziationen herausfordernde Konstruktion: Zunächst geht es um ihre Genese als zivilisationstechnische Errungenschaft, konkret: um die Herren, die sich um die detaillierte Planung und Fertigung einer solchen human tötenden Maschine bewerben respektive verdient machen. Wer sind sie? Springen sie aus philanthropischen Motiven für Guillotin in die Bresche und einer mit der Umsetzung der neuen strafrechtlichen Regelungen hoffnungslos überforderten Exekutive bei? Anschließend werden Be-Deutungen und Geltung der Guillotine diskutiert. Dabei leitet die von den Zeitgenossen während des Terrorregimes keineswegs nur kursorisch erörterte, auch die Gemüter nach 1794 noch erhitzende allgemeine Frage, ob Recht Schaffende stets auch Rechtschaffene sind oder es sein müssten, über zu der zeitgleich lautwerdenden, ob das der Guillotine ursprünglich beigegebene schmückende Label human tötend nicht zumindest eine Fehletikettierung, wenn nicht Etikettenschwindel sei. Dass der expressive exzessive Einsatz der Maschine während der Schreckensherrschaft solchen Angriffen Vorschub leistet, nimmt nicht wunder. Erklärungsbedürftig ist, dass sie anhaltend, bis weit in das 19. Jahrhundert hinein, vorgetragen werden. Wer sind die Urheber dieser Attacken? Wer sekundiert ihnen? Und nicht zuletzt: Was wird unternommen, um sie zu parieren? Die Guillotine, nachhaltig in Verruf geraten, gründlich beschädigt und kaum mehr vorzeigbar, wird auf eine Odyssee geschickt, die sie hin und her, quer durch die Stadt, hinaus bis an die äußerste Peripherie führt. Wir folgen ihrem Weg durch Paris, an Orte, die entweder abgelegen, also geeignet sind, die Guillotine aus der öffentlichen Wahrnehmung und Schusslinie zu halten, oder symbolisch positiv konnotiert, mithin dazu angetan, Gerät und Betreiber in freundlicherem Licht erscheinen zu lassen.

Was sich aufgeklärte Strafrechtsreformer auf die Fahnen schrieben, was Guillotin versprach und andere selbsternannte Fachmänner nach ihm bewerkstelligt zu haben glaubten, was Kritiker der Guillotine indes als Schimäre oder Hochstapelei verdammten, Generationen von Rechtspolitkern gleichwohl weiterhin als real existent ansahen: den humanen Vollzug staatlich veranlassten Tötens – er fällt beim Premierenpublikum am 24. April 1792 auf der Place de Grève in Paris durch. Die Guillotine, die hier ihr erstes Opfer schnell und zuverlässig zu Tode bringt, wird von den Zuschauern und Zuschauerinnen ausgepfiffen; lauthals fordert die eine ausführlichere blutige Darbietung erwartende Menge den Scharfrichter und den Galgen zurück. Seit Michel Foucault wissen wir um die didaktische Ambivalenz des öffentlichen Vollzugs von Körperstrafen und Hinrichtungen. Wie in Überwachen und Strafen plausibel dargelegt, werde damit einerseits uneingeschränkte Herrschaft geltend und sinnfällig gemacht, also stabilisiert, andererseits jedoch ein Herrschaft bedrohendes Gewaltpotenzial bei den Schaulustigen unterhalten und ausgebaut, ja, herausgefordert. Die Reaktion der 1792 um das Schafott Versammelten belegt indirekt zumindest die Wirksamkeit des zweiten, des Verrohungseffekts. Das humane Töten wird für sie, die sie die Dramatik brutaler Hinrichtungsrituale des Ancien Regime gewohnt sind, zum Kulturschock. Die Lösung des Problems, Besucher von Hinrichtungen erst akkulturieren zu müssen, um ihnen die zivilisatorische Überlegenheit der Guillotine nahebringen zu können, geht zu einem Teil auf in dem utilitaristischen Anspruch des neuen Strafgesetzes, sie erziehen, bessern, sie vor der eigenen Neigung zu Devianz und Gewalt bewahren zu wollen. Zu diesem Zweck sieht das strafrechtliche Curriculum die öffentliche Vollstreckung von Todesurteilen vor. Gelingen Akkulturation und Abschreckung angesichts der Guillotine?

Das dritte Kapitel ist der Straflust von Gaffern und den Versuchen gewidmet, beider Herr zu werden. In dessen ersten Teil kommen die von Hinrichtungen angezogenen Schaulustigen, beziehungsweise deren Sprachmittler, sie kritisch beäugende Reporter und Literaten, zu Wort, im zweiten einige der ob der unübersehbaren Erziehungsresistenz des Hinrichtungspublikums frustrierten Behörden- und Regierungsvertreter. Was verbirgt sich hinter der überaus sensiblen Aufmerksamkeit, mit der sich die Pariser Boulevardpresse vom letzten Drittel des 19. Jahrhunderts an den Gaffern zuwendet? Lässt einzig die Befürchtung, den strafgesetzlich verbürgten Nützlichkeitseffekt unwiderruflich preisgeben zu müssen, die gereizten Akteure auf fast allen politischen Ebenen davon Abstand nehmen, die Öffentlichkeit strikt von Hinrichtungsplatz und Guillotine fernzuhalten? Weshalb sonst hat es über Jahrzehnte, bis weit in das 20. Jahrhundert hinein zur Bändigung der Straflustigen mit halbherzigen Maßnahmen sein Bewenden, die, wie im dritten Kapitel ausführlich dargelegt, auch für die Zeitgenossen augenscheinlich, allesamt ihre Wirkung verfehlen?

Ein Ergebnis der unter den Überschriften Straflust und Straffrust angestellten Überlegungen besagt, dass die Geschichte der Guillotine zwar über weite Strecken, jedoch nicht in jeder Phase schlüssig oder zumindest nachvollziehbar zu (re-)konstruieren ist, ohne ergänzend die der Debatte um die Todesstrafe zu berücksichtigen. Das kurze Schlusskapitel, ein Nachtrag zur Todesstrafe, sollte dazu beitragen, einige solcher blinder Flecken zu beseitigen.

1

      Guillotin

Abb. 1: Dr. Guillotin stellt seine Erfindung vor: »Das Gerät senkt sich blitzartig; der Kopf fliegt; der Mensch ist nicht mehr« (Quelle: picture-alliance/akg-images)

1.1       Sein und … 1738 in Saintes, unweit der Charante, etwa 70

Joseph-Ignace Guillotin wird am 28. Mai 1738 in Saintes, unweit der Charante, etwa 70 Kilometer südlich von La Rochelle gelegen, geboren. Seine Eltern, Cathérine-Agathe Martin und Joseph-Alexandre Guillotin, haben es in der kleinen Stadt zu Ansehen und einigem Wohlstand gebracht; Joseph-Alexandre Guillotin ist Jurist und als Procureur du roi, als öffentlicher Ankläger, in Saintes tätig. Von ihren 13 Kindern erreichen nur vier das Erwachsenenalter. Joseph kommt als neuntes Kind zur Welt, wächst gemeinsam mit zwei Brüdern und einer Schwester auf. Er erhält eine durchaus standesgemäße Erziehung und Ausbildung. Zunächst besucht er das Jesuitenkolleg in Saintes, anschließend widmet er sich, dem Wunsch seiner Eltern folgend, weiterführenden und vertiefenden Studien der Theologie. Zügig absolviert er ein Vorbereitungsstudium bei der renommierten Société de Jésus in Bordeaux, wird 1756 in den Jesuitenorden aufgenommen und schließt 1762 seine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Theologie an der Universität in Bordeaux mit dem Titel eines Magisters ab.

Aufstieg

Weiteren Karriereschritten im Orden sowie an den führenden Universitäten öffnete sich damit ein leicht gangbarer Weg. Joseph Guillotin betritt ihn nicht, wendet sich 1763 vielmehr einem lebenspraktischeren Bereich zu, der medizinischen Heilkunst. Es zieht ihn in das Wissenschaftsmekka, das gesellschaftliche, kulturelle und politische Zentrum des Königreichs, nach Paris. Ein ehrgeiziges Vorhaben, sich ohne Beziehungen, ohne einflussreiche Gönner und mit den nicht allzu reichlich bemessenen Subsidien, die seine Eltern ihm zukommen lassen, gerade an diesem Ort etablieren zu wollen. Ein aussichtsloses Unterfangen, wie sich alsbald erweist. Joseph muss vorerst mit der zweiten Wahl vorliebnehmen, mit Reims, wo er wiederum schnell reüssiert. Nach vier Jahren, 1768, verleiht ihm die dortige Fakultät den Doktortitel, und unverzüglich verlässt er die wenig geschätzte Alma mater in der Provinz, um endlich nach Paris zu gelangen. Er hat seine Übersiedlung gut vorbereitet, kann eine von der Universität teilfinanzierte Unterkunft anmieten und ein Stiftungsstipendium ergattern, das ihn der Leistung sämtlicher Studiengebühren enthebt. Eine solide Grundlage für ein konzentriertes Studium an der Sorbonne, das er 1770 mit einer Doktorarbeit über die Tollwut1 abschließt.

In dieser Arbeit breitet er nicht nur seine im engeren Sinn medizinischen Kenntnisse aus, sondern erörtert auch die Frage, ob ethisch vertretbar sei, was wissenschaftlich Erkenntnisgewinne verspreche, nämlich an Tieren mit einigem Erfolg erprobte Therapien an lebenden Menschen vorzunehmen. Joseph Guillotin hält eine solche Versuchsreihe mit einer bestimmten Probandenpopulation nicht nur für zulässig sondern für moralisch geboten. Die Zielgruppe, die ihm vorschwebt, sind

»Schuldige, die das Gesetz aus dem Gemeinwesen, das sie angegriffen haben, auszumerzen sucht. Solche Menschen wählte ich aus, um sie all jenen Versuchen zu unterziehen, die ich an Tieren ausprobiert hätte. Kämen sie dabei um, so änderte dies für sie lediglich die Art ihrer Hinrichtung.«

Überlebten sie aber, so könne die ursprünglich über sie verhängte Todesstrafe in lebenslange Galeerenhaft umgewandelt werden, »um sie in gewisser Weise für die Qualen zu entschädigen, die sie während der [ihnen injizierten] Krankheit aushalten müssten.« Minder schwerer Verbrechen Schuldige könne man für den Fall, dass sie genesen, sogar straffrei stellen, da die »grauenhafte Prüfung«, der sie sich als Versuchsobjekte hätten unterziehen müssen, sie hinfort sicher auf den rechten Weg zurückführe. Guillotin räumt ein, sein Projekt möge vielleicht »ungerecht, furchtbar oder unmenschlich« erscheinen, »schrecklich aber ist es nicht«, beharrt er. »Ein kleiner Stich, die schmerzhaften Symptome der Krankheit«, was sei das schon im Vergleich zu dem, was einem Hinrichtungsopfer bevorstehe, die »entsetzlichen Qualen eines Menschen, dem man die Knochen bricht und den man sein Leben in hoffnungslosen Ängsten aushauchen lässt.«

Mögliche Beweggründe Guillotins

Ein sentiment humanitaire liest der Biograf Guillotins, Henri Pigaillem, in diesen Sätzen; und aus ihnen den Willen des vom Los der zum Tode Verurteilten erschütterten Bienfaiteur, »deren Leiden zu verringern, wenn nicht gar aus der Welt zu schaffen.«2 Zwingend ist diese Lesart nicht, wenn auch sehr naheliegend für einen Autor, der sein Buch über Guillotin mit Bienfaiteur de l’humanité untertitelt und bestrebt ist, dessen ganzes Sein und Tun als ungebrochen philanthropisch zu (re-)konstruieren. Andreas Schlieper, ebenfalls Verfasser einer neueren Biographie Guillotins, ordnet dessen Einlassungen zum heuristischen und ethischen Wert von Menschenversuchen, weit weniger emphatisch, mit spöttischem Unterton, als Beispiel für zeittypische »Äußerungen von feurigen Ärzten« ein, »die begeistert auf dem Weg der Wissenschaft voranschreiten wollen.«3 Auch diese Interpretation der Überlegungen Guillotins und die damit verbundene Charakterisierung seiner Person vermögen nicht vollständig zu überzeugen. Der weitere professionelle Werdegang des nunmehr promovierten Joseph Guillotin, im Folgenden kurz skizziert, nimmt sich weder aus wie der eines selbstlosen Wohltäters, noch weist er konturierte Spuren eines für die Wissenschaft entflammten Mediziners auf.

1770 promoviert, 1771 komfortabel etabliert – Dr. Guillotin wohnt und praktiziert nach seiner Ernennung zum docteur régent in einer geräumigen, elegant ausgestatteten Wohnung links der Seine, im Viertel Saint-Séverin, rue de la Bûcherie. Sein medizinischer Rat kostet durchschnittlich 30  Livres – viel Geld. Und nur gut Betuchte können es sich leisten, ihn zu konsultieren. Er gilt als einer der besten und teuersten Ärzte in Paris, seine Klientel, le Tout-Paris mondain suche ihn auf, als besonders exklusiv.4 Erfolg macht erfolgreich. Es bedürfte also keines weiteren Zutuns des, wie wir heute sagen würden, Modearztes, um die Schar seiner zahlungskräftigen Patientinnen und Patienten wie auch seine Einkünfte stetig zu vergrößern. Aber Dr. Guillotin gibt sich nicht mit dem Anfang der 1770er Jahre Erreichten zufrieden, sondern arbeitet während der folgenden Jahre verbissen und zielstrebig daran, seine Reputation als medizinisch Sachkundiger zu mehren, facettenreich auszubauen und öffentlichkeitswirksam zu dokumentieren. Zweifellos öffnet ihm die 1778 ausgesprochene Berufung auf den Lehrstuhl für Anatomie, Physiologie und Pathologie an der Pariser Universität Türen zu namhaften Auftraggebern prestigeträchtiger Nebentätigkeiten, ohne dass Guillotin anklopfen müsste. So wird ihm 1785 die Schriftführung in einer hochrangig besetzten wissenschaftlichen Kommission übertragen, die, einem königlichen Auftrag folgend, das Pariser Gesundheitswesen inspizieren und Vorschläge zu einer zukunftsweisenden Reform des Krankenhaussystems erarbeiten soll. Aber Guillotin ergreift durchaus auch selbst die Initiative, lässt sich nicht bitten, sondern bietet sich an, sieht er eine Gelegenheit, sich zu profilieren.

Anton Mesmer

Als sich 1784, wiederum auf königliches Geheiß, ausgewählte Fachmänner mit der Lehre des »animalischen Magnetismus«, konkret mit der Frage auseinandersetzen, ob es sich bei dem Urheber dieser Form therapeutischer Hypnose, Franz Anton Mesmer, um einen Scharlatan handelt, spricht Dr. Guillotin in Versailles vor, um sich als sachkundig zu empfehlen. Dies gelingt. Er darf sich zu dem Kreis handverlesener Koryphäen zählen, die die Heilungsmethode Mesmers als zumindest fragwürdig beurteilen und den in Paris umschwärmten, ihnen allen den Rang ablaufenden, charismatischen Kollegen nachhaltig entzaubern. Mesmer muss Paris verlassen, und die Pariser Ärzteschaft ist einen außerordentlich lästigen Konkurrenten um die Gunst der höfischen Gesellschaft, um ihre fast schon Pfründen gleichkommenden Honorare los, kann ihr Alleinstellungsmerkmal unanfechtbarer fachlicher Kompetenz also behaupten. Der wissenschaftliche Ehrgeiz, mit der eigenen über eine neue, bedrohlich erfolgreiche Lehrmeinung und Schule zu obsiegen, ist nachvollziehbar und Dr. Guillotin wahrscheinlich nicht abzusprechen. Auch pekuniäre Interessen mögen ihn bewogen haben, sich in die erste Reihe derjenigen zu drängen, die Mesmer bekämpfen, um den Strom der bei diesem Rat Suchenden in die eigenen Kabinette umzuleiten.

Denn Guillotin lebt offenbar entschieden über seine Verhältnisse; er lässt nach dem Tod seines Vaters 1778 nicht locker, seine Mutter zu Vorabzahlungen auf sein prospektives Erbteil zu drängen.5 Er braucht Geld, sucht Anerkennung, stellt sich aber wohl nicht zuletzt deshalb immer neuen Herausforderungen, weil Erfolg nicht allein erfolgreich macht, sondern bei einschlägig Disponierten, so Guillotin, auch einer kaum zu stillenden Geltungssucht und dem Neid auf noch Erfolgreichere Vorschub leistet. Zu letzteren zählt Mesmer. Die aggressive Entschiedenheit, mit der Guillotin schon vor Einsetzung einer Prüfungskommission gegen den »animalischen Magnetismus« zu Felde zieht, hat nichts mit einer diskursiven wissenschaftlichen Auseinandersetzung zu tun. Abwägende Meinungen seiner Kollegen in dieser Sache weist er schroff zurück, moderate Beurteilungen des Falls Mesmer, wie die des Kommissionsmitglieds Jussieu, unterschlägt er in seinem Abschlussbericht.6

Freund- und Seilschaften

Dr. Joseph Guillotin arbeitet schwer, um sich in Paris Geltung zu verschaffen – als niedergelassener Arzt wie auch als Berater und Gutachter in Fragen von im weitesten Sinn gesundheitspolitischem Belang. Überdies unterstützt er aktiv die Bewegung der Freimaurer, engagiert sich bei der Gründung des Grand Orient de France, eines Dachverbands und -programms für die ebenso zahlreichen wie disparat orientierten freimaurerischen Vereinigungen, und tritt einigen Logen, der Concorde Fraternelle de Paris, den Amis Réunis und der wohl renommiertesten Loge, Les Neuf Sœurs, nicht nur bei, sondern übernimmt dort allerlei organisatorische Funktionen. Keiner seiner Biographen lässt seine freimaurerische Umtriebigkeit unerwähnt, gelten die von Guillotin frequentierten Zusammenschlüsse doch als Wegbereiter egalitärer Utopien und als Multiplikatoren philanthropischer Ideen – ein passender Rahmen also für den allenthalben als Gut-Menschen skizzierten Guillotin. Aber die Pariser Logen des sich neigenden 18. Jahrhunderts werden auch als Kontaktbörsen genutzt. Hier verkehren Arrivierte und solche, die es werden wollen, hier werden Beziehungen geknüpft, Freund- und Seilschaften angebahnt. Guillotin befindet sich bereits im Grand Orient de France in illustrer Gesellschaft, kann Montmorency-Luxembourg, Louis-Philippe d’Orléans, Benjamin Franklin, Condorcet, Sieyès und Bailly seine Brüder, den einen oder anderen, so Condorcet und Bailly, auch Freund nennen. Franklin ist es, der ihn in die Loge Les Neuf Sœurs einführt, wo er neben zahlreichen Größen des kulturellen und wissenschaftlichen Lebens, neben etablierten Aufklärern und einigen ihrer realpolitisch ambitionierten Epigonen Antoine-Claude Saugrain kennenlernt. Mit dessen Hilfe kommt Guillotin einen weiteren, einen großen Schritt voran in die allerersten Kreise. Saugrain betreut in der Bibliothèque de l’Arsenal die Büchersammlung des Comte d’Artois, Bruder des Königs. Er verfügt mithin über Einfluss bei Hof, so dass es ihm nicht allzu schwer fällt, Dr. Guillotin als Leibarzt des zweiten Bruders Ludwigs XVI., des Comte de Provence, unterzubringen.

Heirat

Vielleicht übernimmt er diese Vermittlungstätigkeit auch ein wenig in eigenem Interesse, denn Mademoiselle Elise Saugrain, seine für damalige Verhältnisse schon zu Jahren – nämlich 34 – gekommene und noch immer ledige Tochter schickt sich an, den seinerseits in fortgeschrittenem Alter befindlichen Guillotin, er ist fast 50, zu heiraten. Vater Saugrain wird daran gelegen sein, das späte, 1787 vertraglich legalisierte Eheglück seiner Tochter auf eine solide Grundlage zu stellen; so gibt er ihr nicht nur die ansehnliche Summe von mehreren 10 000  Livres als Mitgift mit, sondern fördert, soweit möglich, auch den professionellen Werdegang seines Schwiegersohns. Der ist durch die Heirat mit einem Schlag aller finanziellen Sorgen ledig und durch die Protektion Saugrains endlich dort angekommen, wohin es ihn rund zwei Jahrzehnte lang in Paris zog: im Zentrum der sich vorerst noch behauptenden alten französischen Macht und Welt.

Neue Orientierungen

Erstaunlich, zumindest auf den ersten Blick, dass er die renommierte und einträgliche Position bei dem Comte de Provence schon nach einem Jahr, Anfang 1787, wieder räumt. Bei näherem Hinsehen aber erweist sich diese Entscheidung nur als folgerichtig, betrachtet man sie als Teil eines ganzen Bündels von weiteren etwa gleichzeitig von Guillotin veranlassten Veränderungen seiner Lebensgewohnheiten, die sich allesamt in eine rationale Kalkulation fügen. Dazu gehört, dass er sich aus den Logen zurückzieht, dort seine Ehrenämter niederlegt und die brüderlichen Zusammenkünfte nur noch selten frequentiert. Er nimmt auch keine neuen Aufgaben als gutachtender Mediziner mehr wahr. Ja, er erwägt sogar, Frankreich zu verlassen, um nach Amerika auszuwandern.7 Es zieht ihn in die Neue Welt, und wenn er seinen Plan, das alte Europa zu verlassen, schließlich doch nicht realisiert, so wohl auch deshalb, weil sich ihm eine solche, eine neue Welt, am Ende der 1780er Jahre in Paris gewissermaßen vor seiner Haustür auftut. Guillotin hat offenbar ein feines Gespür dafür, aus welcher Richtung der Wind, noch kaum mehr als eine Brise, wehen wird, der ihn weiter und höher tragen kann. Nicht aus Versailles, da ist er sich sicher. So sicher, dass er dem Ancien Régime den Rücken kehrt; die alten Eliten, selbst ein Monsieur, also der Königsbruder, oder ein Montmorency-Luxembourg, sie haben ihm nicht mehr viel zu bieten. In für ihn absehbarer Zeit werden andere die Chancen verteilen, und diese anderen organisieren sich bereits. Dies allerdings nicht mehr in Logen und Salons. Das neue Regime formiert sich, langsam, auf der Straße und in den Clubs von Paris. Guillotin ist dabei, lässt jedoch Vorsicht walten, legt sich nicht fest. Er gesellt sich zu den Mitgliedern royalistischer Clubs, zu den Feuillants und denen des Club de Valois, ohne ihnen formell beizutreten.

Nein, es bedarf keiner psychologisierenden oder pathologisierenden Mutmaßungen, nicht der Annahme einer Midlife-Crisis, eines Burn-out oder eines Aging-Male-Syndrom,8 um das eigenwillige Verhalten des 50-jährigen Guillotin zu erklären. Der bleibt, was er war: ein umtriebiger, ehrgeiziger, karriereorientierter Mann, ein bürgerlicher Selfmade-man. Solchen Männern, sind sie darüber hinaus noch selbstbewusst und geschickt genug, um sich bei passender Gelegenheit politisch korrekt und vernehmbar zu Wort zu melden, eröffnen sich insbesondere in der revolutionären Anlaufphase Möglichkeiten des Quereinstiegs in die zuvor nur schwer zugängliche, ja, geschlossene Gesellschaft der politisch Bedeutenden. Guillotin nutzt sie, ohne dabei vom Privatier zum politischen Überzeugungstäter zu werden. Geschickt verschafft er sich Gehör und Popularität in einer Angelegenheit, die von ebenso großem öffentlichen wie höchst eigenem Interesse ist.

Beginn der Französischen Revolution

Die Kulisse, vor der er auf der politischen Bühne debütiert, prägt die Fronde, die Revolte des Adels gegen den König9: Im Sommer 1788 erreicht die Finanznot der französischen Monarchie ihren Höhepunkt und das Ansehen Ludwigs XVI. einen dramatischen Niedergang. Der Versuch des Monarchen, den drohenden Staatsbankrott in gewohnter autokratischer Manier, per Oktroi neuer Steuergesetze, abzuwenden, führt ihn und das Ancien Régime nur tiefer in die Krise. Die alten Eliten versagen ihm die Gefolgschaft bei diesem Handstreich, opponieren offen gegen den Alleingang des Königs. Allen voran und besonders wirkungsvoll der Oberste Gerichtshof, der sich beharrlich weigert, einschlägige königliche Erlasse zu registrieren. Die Magistratur verlangt die Beteiligung der die Nation repräsentierenden Generalstände an den im Namen des Königs eingebrachten steuer- und finanzpolitischen Gesetzesvorlagen. Machtsprüche oder Drohungen, die obersten Richter zu suspendieren, selbst manifeste Disziplinierungsmaßnahmen verfehlen jede mäßigende Wirkung auf die Mitglieder des Gerichtshofs. Sie sind nicht nur selbst-, sondern sich auch der zustimmenden Anteilnahme der öffentlichen Meinung bewusst, denn noch gelten sie als aufrechte Verfechter der gerechten nationalen Sache gegen einen König, den die Ausweglosigkeit seiner Situation, aber auch die gezielte Agitation der Magistratur zu einem Despoten macht. Schließlich streckt der nur noch vermeintliche Souverän die Waffen, gibt dem revoltierenden Adel nach und der geforderten Einberufung der Generalstände zum 1. Mai 1789 sein Plazet. Der Konflikt zwischen Herrscher und Magistratur, die für den König beschämende Niederlage, vor allem aber die Rückkehr zu dem überkommenen, unterdessen brach gefallenen Prinzip, der Nation ein Mitspracherecht an basalen legislativen Entscheidungen einräumen zu müssen, beschädigen das monarchische Herrschaftsmonopol schwer und nachhaltig. Allenthalben schlagen Solidaritätsbekundungen für den Obersten Gerichtshof bereits im Frühsommer 1788 in vom lokalen Adel lediglich angeleitete, schichtunspezifische Proteste gegen königliche Willkürherrschaft um. Die nationale Bewegung formiert sich, baut, ausgehend von einem Leitungskader in der Hauptstadt, dem Comité des trent, regionale Netze auf, über die die Ideen der Pariser Vordenker schnell Verbreitung finden. Sie geben der in Aussicht stehenden Versammlung der Etats Généraux einen neuen Sinn bei und umfassende, revolutionär anmutende Ziele vor. Sie soll als Plattform für Beratungen über eine die Gewaltenteilung, die Beseitigung von Privilegierungen und allgemeine Gleichheit garantierende Verfassung dienen, kurz: die Grundlage für eine neue Staats- und Regierungsform schaffen. Unmittelbar im Vorfeld des Zusammentritts der Generalstände verschärft sich nicht allein der Ton von politisch Organisierten und theoretisch Engagierten. Vielmehr tragen die Versorgungsengpässe während der miserablen Erntejahre 1788 und 1789, die Teuerungen für Grundnahrungsmittel und die sich anschließende Absatzkrise für flexibel nachgefragte gewerbliche Produkte zu einer dramatischen Verschlechterung der Lebensbedingungen großer Bevölkerungsteile bei. Mit der Zahl derer, deren Einkünfte kaum oder gar nicht mehr zur Sicherung der eigenen Existenz ausreichen, wächst das auch hasardeurhafter politischer Agitation leicht zugängliche Protestpotenzial des menu peuple sowie eine vom Bürgertum dominierte nationale Bewegung, die die während der Fronde erhobene Forderung nach politischer Partizipation des Adels radikalisiert. Der Chor derer, die ab Ende 1788 die Modalitäten der anstehenden Versammlung der Generalstände diskutieren, bringt immer stärkere Dissonanzen hervor und schrillere Töne, die vornehmlich Angehörige des Dritten Stands und diejenigen anschlagen, die, Meister der politischer Rhetorik, sich zu dessen Sachwaltern machen. »Was ist der Dritte Stand?« – lautet die herausfordernde Einlassung des Abbé Sieyès Anfang Januar 1789. »Alles!«, so die Antwort in seiner Flugschrift. »Was ist er bis jetzt in der politischen Ordnung gewesen? Nichts! Was verlangt er? Etwas zu sein!«10 »Etwas« ist die zurückhaltende Umschreibung für das tatsächlich revolutionäre Verlangen, den Menschen, die nicht weniger als 95 Prozent der französischen Bevölkerung ausmachen, eine reelle Möglichkeit zu geben, sich politisch zu artikulieren und sich gegebenenfalls auch durchzusetzen. Dazu soll die Zahl der sie vertretenden Abgeordneten in den Generalständen, so wird gefordert, verdoppelt werden, also der der Repräsentanten des Ersten und des Zweiten Stands zusammen entsprechen (doublement du tiers). Die Stände sollen gemeinsam tagen, Anregungen austauschen, einander zu überzeugen versuchen und, ohne Fraktionszwang, individuell nach Köpfen abstimmen.

Eine Petition, die vielleicht Türen öffnet

Dr. Guillotin gehört zu den 95 Prozent der in jeder Beziehung benachteiligten, politisch marginalisierten Untertanen. Zwar zählt er nicht zum Prekariat, jedoch zu den ehrgeizigen Unzufriedenen des Dritten Stands, die ihre Arbeit und ihr gesellschaftliches Zutun anders als bestenfalls durch Gunstbeweise honoriert wissen wollen, die Teilhabe an der Strukturierung ihrer Lebenswelt verlangen. Ein Mann will nach oben, zumindest höher hinauf. Über einen gangbaren Weg dahin erhält er Informationen aus erster Hand, denn er bewegt sich in denjenigen Pariser Kreisen, die die Ausbaufähigkeit der Adelsrevolte zu einer allgemeinen nationalen Mobilmachung gegen autokratische oder oligarchische Herrschaft umgehend erkennen. Guillotin macht sich die Sache des Dritten Stands nicht zu Eigen, es ist die seine. Er macht sich nicht zum Fürsprecher, sondern spricht für sich, als er Anfang Dezember 1788 einen Katalog von Forderungen zur Zusammensetzung und zum Abstimmungsverfahren der Generalstände als Verfasser zeichnet, die wiedergeben, was im bürgerlichen Lager, wenn auch im Detail nicht ungeteilte, so doch im Wesentlichen dort herrschende Meinung ist – und kurz darauf von Abbé Sieyès auf den Punkt gebracht wird. Die Forderungen sind als räsonierende Bittschrift, Pétition des citoyens domiciliés à Paris du 8 décembre 1788,11 formuliert. Allerdings wagt sich Guillotin damit nicht allein in die Öffentlichkeit. Klug sucht er zunächst den Beistand der ökonomisch stärksten Teile des Wirtschaftsbürgertums, zusammengeschlossen in den Six Corps des Marchands de la Ville de Paris, Händler und Gewerbetreibende, die als Hauptfinanciers des Königshauses eine der potentesten Gegenmächte in der abgewirtschafteten Monarchie darstellen. Nachdem deren Vertreter die Petition gebilligt und unterzeichnet haben, erhalten Pariser Notare Exemplare, auf denen weitere Körperschaften und berufsständische Vereinigungen wie auch Einzelpersonen ihre Zustimmung zu den Forderungen erklären können. Der erste Auftritt Guillotins auf der politischen Bühne erhält den Applaus einer eindrucksvoll großen Zahl bereitwilliger Unterzeichner; er verfehlt selbst bei Hof eine gewisse Wirkung nicht. Weniger des Inhalts als der Form des Papiers wegen, so zumindest die offizielle Verlautbarung, werden Guillotin, der Drucker der Petition gemeinsam mit Vertretern der Six Corps und der Notare vor den Obersten Gerichtshof zitiert, der nach kurzem Prozess den Gegenstand des Anstoßes kassiert, die Vorgeführten rügt und sie ermahnt, Aktionen solcher Art zukünftig zu unterlassen. In der Sache muss Guillotin – jedenfalls vorläufig, besser: scheinbar – eine Niederlage hinnehmen. Er wird nichts anderes erwartet haben. Popularität und Achtung hat er jedoch gewonnen, gerade weil seine Eingabe nicht kommentarlos zu den Akten, sondern an höchster Stelle verärgert zur Kenntnis genommen und er zur Rechenschaft gezogen wird. Vielleicht hat er sogar damit gerechnet?

1.2       … Schein