Die Habsburger Reiche 1555-1740 - Arno Strohmeyer - E-Book

Die Habsburger Reiche 1555-1740 E-Book

Arno Strohmeyer

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Beschreibung

Eine Dynastie – zwei Reiche: Nach der Abdankung Kaiser Karls V. teilten sich die Habsbur-ger in eine spanische und eine österreichische Linie. Arno Strohmeyer verfolgt die Geschichte beider Herrscherhäuser bis zum Ende der spanischen Linie 1700 und dem Aussterben des österreichischen Zweiges im Mannesstamm 1740. Er zeichnet Herrschaft, Politik, Religion, Gesellschaft und Kultur beider Reiche nach. Dabei spannt sich der Bogen von Ungarn bis Mexiko, vom Aufstand in den Niederlanden und von der osmanischen Expansion über den Dreißigjährigen Krieg und den habsburgisch-französischen Gegensatz bis hin zur Missionierung, dynastischen Politik und höfischen Kultur. Alle zentralen Parameter der frühneuzeitlichen Geschichte finden ihren Niederschlag: Kolonialismus, Konfessionalismus und religiöse Auseinandersetzungen sowie die Entwicklung der zentralen Monarchien. Arno Strohmeyer gelingt so ein kompaktes Portrait Europas zwischen Reformation und Revolution.

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Seitenzahl: 350

Veröffentlichungsjahr: 2013

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Geschichte kompakt

Herausgegeben vonKai Brodersen, Martin Kintzinger,Uwe Puschner, Volker Reinhardt

Herausgeber für den Bereich Frühe Neuzeit:Volker Reinhardt

Berater für den Bereich Frühe Neuzeit:Sigrid Jahns

Arno Strohmeyer

Die Habsburger Reiche 1555–1740:Herrschaft – Gesellschaft – Politik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Entschluss zu diesem Buch erfolgte im Herbst 2007 im Wiener Prater. Für die unentbehrliche Hilfe bei der Fertigstellung, die sonst noch länger gedauert hätte, bedanke ich mich bei Susanne Höll, Barbara Hufnagl, Stephanie-Christina Kaiser, Margarita Kirchner, Maria Lang, Lena Oetzel, Luisa Pichler und Judith Wiesinger. Besonderen Dank schulde ich Michael Rohrschneider.

Salzburg, im Januar 2012

Impressum

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikationin der Deutschen Nationalbibliografie;detaillierte bibliografische Daten sind im Internet überhttp://dnb.d-nb.de abrufbar.

 

Das Werk ist in allen seinen Teilen urheberrechtlich geschützt.Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig.Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen,Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung inund Verarbeitung durch elektronische Systeme.

 

©2012 by WBG (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), DarmstadtDie Herausgabe des Werkes wurde durchdie Vereinsmitglieder der WBG ermöglicht.Redaktion: Frank Schlumm, BerlinEinbandgestaltung: schreiberVIS, BickenbachSatz: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, Hemsbach

Besuchen Sie uns im Internet: www.wbg-wissenverbindet.de

ISBN 978-3-534-18757-7

Elektronisch sind folgende Ausgaben erhältlich:eBook (PDF): 978-3-534-72880-0eBook (epub): 978-3-534-72881-7

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Inhaltsverzeichnis

Geschichte kompakt

I.   Einführung

1. 1555–1740: Konzeption – Epochencharakter – Zäsuren

2. Eine Dynastie – zwei Herrschaftsräume: Interpretationen und Modelle

a) Zwei zusammengesetzte Monarchien

b) Imperium und Großreich

c) Eine dynastische Agglomeration

II.  Herrschaft und Gesellschaft

1. Grundzüge von Bevölkerung und Gesellschaft

a) Demografische Grunddaten

b) Ständische Gesellschaftsordnung und soziale Gruppierungen

2. Herrscherpersönlichkeiten – Herrscherversager – Herrscherbilder

a) Die römisch-deutschen Kaiser (1564–1740)

b) Die spanischen Könige (1555–1700)

3. Dynastische Politik

a) Grundzüge

b) Dynastie-Sicherung

c) Eheprojekte

4. Regierungssysteme und Ständetum

a) Grundzüge der ständischen Partizipation

b) Spanische Habsburger

c) Österreichische Habsburger

5. Religiöse Einheit und Vielfalt

a) Die Ausbreitung der Reformation: Erfolge und Misserfolge

b) Zwischen Religionsfreiheit und konfessioneller Vereinheitlichung

c) Christianisierung und Missionierung

6. Untertanenwiderstand und Revolten

a) Grundzüge des Untertanenwiderstands

b) Revolten im Spanischen Imperium

c) Revolten in der Habsburgermonarchie

7. Habsburgische Höfe

a) Hof und Herrschaft

b) Hauptstädte und Residenzen

c) Die Höfe als kulturelle Zentren

III. Internationale Politik

1. Leitfaktoren der internationalen Politik

2. Krieg und Frieden mit dem Osmanischen Reich

a) Grundzüge der osmanischen Expansion

b) Die Konflikte mit den spanischen Habsburgern im mediterranen Raum

c) Die Konflikte mit den österreichischen Habsburgern in Südosteuropa

d) Wege zum Frieden

3. Die Konflikte mit England vom Herrschaftsantritt Elisabeths I. bis zum Frieden von London (1558–1604)

4. Der habsburgisch-französische Gegensatz vom Frieden von Cateau-Cambrésis bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges (1559–1618)

5. Dreißigjähriger Krieg und Französisch-Spanischer Krieg (1618–1659)

a) Ursachen und Merkmale

b) Verlauf

c) Kriegsfolgen

d) Interpretationen der Forschung

e) Westfälischer Friedenskongress (1643–1648) und Pyrenäenfriede (1659)

6. Der Kampf gegen die politische Hegemonie Frankreichs (1661–1697)

7. Im Bann des spanischen Erbes (1665–1740)

a) Die Erbfolgefrage

b) Der Spanische Erbfolgekrieg (1701–1714)

c) Die Utrechter Friedensordnung – das Ende des habsburgischen Universalismus

Literatur

Register

Geschichte kompakt

 

In der Geschichte, wie auch sonst,dürfen Ursachen nicht postuliert werden,man muss sie suchen. (Marc Bloch)

Das Interesse an Geschichte wächst in der Gesellschaft unserer Zeit. Historische Themen in Literatur, Ausstellungen und Filmen finden breiten Zuspruch. Immer mehr junge Menschen entschließen sich zu einem Studium der Geschichte, und auch für Erfahrene bietet die Begegnung mit der Geschichte stets vielfältige, neue Anreize. Die Fülle dessen, was wir über die Vergangenheit wissen, wächst allerdings ebenfalls: Neue Entdeckungen kommen hinzu, veränderte Fragestellungen führen zu neuen Interpretationen bereits bekannter Sachverhalte. Geschichte wird heute nicht mehr nur als Ereignisfolge verstanden, Herrschaft und Politik stehen nicht mehr allein im Mittelpunkt, und die Konzentration auf eine Nationalgeschichte ist zugunsten offenerer, vergleichender Perspektiven überwunden.

Interessierte, Lehrende und Lernende fragen deshalb nach verlässlicher Information, die komplexe und komplizierte Inhalte konzentriert, übersichtlich konzipiert und gut lesbar darstellt. Die Bände der Reihe „Geschichte kompakt“ bieten solche Information. Sie stellen Ereignisse und Zusammenhänge der historischen Epochen der Antike, des Mittelalters, der Neuzeit und der Globalgeschichte verständlich und auf dem Kenntnisstand der heutigen Forschung vor. Hauptthemen des universitären Studiums wie der schulischen Oberstufen und zentrale Themenfelder der Wissenschaft zur deutschen und europäischen Geschichte werden in Einzelbänden erschlossen. Beigefügte Erläuterungen, Register sowie Literatur- und Quellenangaben zum Weiterlesen ergänzen den Text. Die Lektüre eines Bandes erlaubt, sich mit dem behandelten Gegenstand umfassend vertraut zu machen. „Geschichte kompakt“ ist daher ebenso für eine erste Begegnung mit dem Thema wie für eine Prüfungsvorbereitung geeignet, als Arbeitsgrundlage für Lehrende und Studierende ebenso wie als anregende Lektüre für historisch Interessierte.

Die Autorinnen und Autoren sind in Forschung und Lehre erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Jeder Band ist, trotz der allen gemeinsamen Absicht, ein abgeschlossenes, eigenständiges Werk. Die Reihe „Geschichte kompakt“ soll durch ihre Einzelbände insgesamt den heutigen Wissensstand zur deutschen und europäischen Geschichte repräsentieren. Sie ist in der thematischen Akzentuierung wie in der Anzahl der Bände nicht festgelegt und wird künftig um weitere Themen der aktuellen historischen Arbeit erweitert werden.

 

Kai BrodersenMartin KintzingerUwe PuschnerVolker Reinhardt

I.   Einführung

1469

Heirat Ferdinands II. von Aragon mit Isabella von Kastilien verknüpft die Länder der Krone Aragons und Kastiliens

1492

Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus – Beginn des spanischen Kolonialismus

1496/97

„Spanische Doppelhochzeit“ verknüpft das Haus Habsburg mit der spanischen Herrscherdynastie Trastámara

1500

Geburt Karls V. (Universalerbe der Habsburger und Trastámara)

1521/22

Verträge von Worms und Brüssel: Kaiser Karl V. überträgt seinem Bruder Ferdinand I. die Erbländer

1526

Wahlen Ferdinands I. zum König von Böhmen und Ungarn

1555

Beginn des Rückzugs Karls V. aus der Politik – Spaltung des habsburgischen Universalreichs in einen spanischen und einen österreichischen Herrschaftsraum

1580–1640/68

Iberische Union des spanischen und portugiesischen Imperiums

1665

Wiedervereinigung aller Teilreiche der österreichischen Habsburger durch Leopold I.

1683–1699

Siege im Großen Türkenkrieg – Aufstieg der Habsburgermonarchie zur Großmacht

1700

Aussterben der spanischen Habsburger im Mannesstamm

1701–1713/14

Spanischer Erbfolgekrieg – Friede von Utrecht, Rastatt und Baden (Teilung des Spanischen Imperiums zwischen Habsburgern und Bourbonen)

1740

Tod Karls VI. – Ende des habsburgischen Universalismus

1. 1555–1740: Konzeption – Epochencharakter – Zäsuren

Universalreich Karls V.

Am 25. Oktober 1555 fand in Brüssel ein Ereignis statt, für das es in der Geschichte nur wenige Parallelen gibt: Ein Herrscher, Karl V. (1500/19–1558), dankte freiwillig ab. Was hatte ihn dazu bewogen? Der Habsburger war einer der mächtigsten Monarchen seiner Zeit; aufgrund einer günstigen dynastischen Konstellation hatte er Anfang des 16. Jahrhunderts ein Weltreich geerbt, das neben den österreichischen Ländern die Niederlande, die spanischen Königreiche Kastilien und Aragon samt Nebenländern, in Italien Mailand, die Königreiche Neapel (umfasste ganz Süditalien), Sardinien und Sizilien, ausgedehnte Besitzungen in Amerika sowie einige Stützpunkte an der nordafrikanischen Küste umfasste. Seit 1519 war er zudem gewählter Kaiser (Krönung 1530) und damit Oberhaupt des Heiligen Römischen Reichs. Dieses Universalreich war kein geschlossener „Superstaat“ und auch kein Staatenverbund wie die heutige Europäische Union, sondern ein Konglomerat heterogener Teilreiche, die Karl zu einer Gesamtheit verband, da er über sie Herrschaftsrechte besaß.

E

Heiliges Römisches Reich (deutscher Nation)Das Heilige Römische Reich war ein ausgeprägt dezentrales, föderatives Gebilde, das sich aus einer Vielzahl politischer Einheiten zusammensetzte, die jeweils von einer eigenen Territorialobrigkeit (Landesfürst, reichsstädtischer Magistrat) regiert wurden. Es überwölbte als Dachverband Territorien (z.B. Bayern), die für sich Merkmale damaliger Staatlichkeit entwickelt hatten, war jedoch kein Staat. Die Frage, ob es als Gesamtheit ebenfalls frühe staatliche Merkmale aufwies und als „Reichs-Staat“ verstanden werden kann, war in den letzten Jahren Gegenstand einer Forschungskontroverse und wird mehrheitlich verneint. Der Zusatz „deutscher Nation“ wurde im 15. Jahrhundert beigefügt und bezeichnete einschränkend die deutschen Teile einschließlich Savoyens im Unterschied zu den Gebieten in Ober- und Mittelitalien („Reichsitalien“) sowie Burgund. Seine Grenzen sind nicht linear zu sehen, denn vor allem im Süden und Westen gab es breite Randzonen mit Bereichen unvollständiger Eingliederung. Ebenso wenig darf es als früher Nationalstaat der Deutschen missverstanden werden, denn der Länderkomplex war per se übernational angelegt – multilingual und gleichzeitig nicht alle deutschsprachigen Gebiete beinhaltend. Zusammengehalten wurde er durch übergreifende Institutionen: die Versammlungen der Reichsstände (Reichstage und gemeinsame Gerichtshöfe) und vor allem das Reichsoberhaupt, den von den Kurfürsten auf Lebenszeit gewählten römisch-deutschen König bzw. Kaiser. Mit der Würde war viel Prestige verbunden, jedoch nur wenig konkrete Herrschaftsgewalt. Um wirksam regieren zu können, musste der Kaiser mit den Reichsständen (Kurfürsten und Reichsfürsten) zusammenarbeiten (Kap. II.4). In der Historiografie kann man einen Wandel von der ablehnenden Haltung gegenüber dem Reich im 19. und 20. Jahrhundert (begründet durch den fehlenden preußischkleindeutschen Charakter) hin zu einer besonderen Wertschätzung seit den 1970er Jahren hinsichtlich der föderalen Rechts- und Friedensordnung nachzeichnen.

Rückzug Karls V. aus der Politik

Der Rückzug des Habsburgers aus der großen Politik begann im Sommer 1555, als er bekannt gab, als Kaiser abdanken zu wollen. Wenig später übergab er seinem Sohn Philipp II. (1527/55–1598) die Herrschaft über die Niederlande. Im folgenden Jahr trat er ihm die spanischen, italienischen und nordafrikanischen Gebiete sowie die Besitzungen in der Neuen Welt ab. Die Demission als Kaiser erwies sich als kompliziert, denn reichsrechtlich war Karl dazu gar nicht befugt. Erst 1558, wenige Monate vor seinem Tod, nachdem die Kurfürsten zugestimmt hatten, folgte ihm sein Bruder Ferdinand I. (1503/58–1564) offiziell auf den Thron. Seine letzten Lebensjahre verbrachte Karl V. zurückgezogen in einem kleinen, neben einem Kloster gelegenen Palast in San Jerónimo de Yuste in Spanien.

Beweggründe

Über die Gründe des Machtverzichts spekulierten viele Historiker. Der Habsburger selbst verwies auf seine angegriffene Gesundheit. Einen gewichtigen Grund bildete ferner der Ausgang des Glaubenskonflikts im Heiligen Römischen Reich, denn der Augsburger Religionsfrieden 1555 beendete mit der reichsrechtlichen Anerkennung des Luthertums die Einheit der Kirche; eine Entwicklung, die der strenggläubige Habsburger nicht mittragen wollte. Zu nennen sind ferner Finanzprobleme, die zermürbenden Auseinandersetzungen mit Frankreich und die sich abzeichnende Kinderlosigkeit der Ehe seines Sohnes Philipp mit der englischen Königin Maria Tudor („Bloody Mary“, 1516/53–1558). Insgesamt dürften alle Faktoren zusammen zu einer allgemeinen Regierungsmüdigkeit geführt haben.

Spaltung des Universalreichs

Mit seinem Rückzug zerbrach das habsburgische Universalreich in zwei Teile (Karte: Die Habsburger Reiche um 1600, S. VIII): Die spanische Linie der Dynastie mit Philipp II. als Oberhaupt beherrschte die Gebiete auf der Iberischen Halbinsel und in Italien, die Niederlande, die Stützpunkte an der nordafrikanischen Küste sowie die Kolonien in Übersee. 1580 kamen durch Erbschaft Portugal und dessen Kolonialreich in Südamerika (Portugiesisch-Brasilien), Afrika und Asien hinzu (Iberische Union, 1580–1640/68). Das Herz bildete das bevölkerungsreiche Kastilien (ca. 400.000 km2), dessen König besonders viel Macht besaß und das für die Finanzen von entscheidender Bedeutung war. Der Herrschaftsbereich des österreichischen bzw. deutschen Zweigs mit Ferdinand I. an der Spitze war deutlich kleiner: Das Zentrum bildeten die Erbländer (ca. 103.000 km2), dazu kamen die Königreiche Böhmen (ca. 127.000 km2) und Ungarn (ca. 350.000 km2), das allerdings größtenteils von den Osmanen besetzt war, mit ihren Nebenländern. Der Habsburger war außerdem Kaiser und Oberhaupt des Heiligen Römischen Reiches.

E

ErbländerDer Begriff „(habsburgische) Erbländer“ bezeichnet die von der österreichischen Linie der Habsburger kraft des Erbrechts regierten, zum Heiligen Römischen Reich gehörenden Territorien: Im 16. Jahrhundert waren dies das Erzherzogtum Österreich, die Herzogtümer Steiermark, Kärnten und Krain, die Grafschaft Tirol und die Vorlande (Streubesitz in Süddeutschland) sowie einige kleinere Gebiete an der Grenze zwischen Italien und Slowenien. Das Erzherzogtum Österreich und das Herzogtum Steiermark befanden sich seit dem späten 13. Jahrhundert unter habsburgischer Herrschaft, später kamen hinzu: Kärnten und Krain 1336, Tirol 1363. Das Erzherzogtum Österreich spaltete sich seit dem Spätmittelalter in zwei politisch-verfassungsrechtlich zunehmend selbstständige Einheiten: Österreich unter der Enns (heute Niederösterreich) und Österreich ob der Enns (weitgehend identisch mit dem jetzigen Bundesland Oberösterreich). 1627 wurde das Königreich Böhmen mit den vier Nebenländern Mähren, Schlesien, Ober- und Niederlausitz ebenfalls „Erbland“. Nicht zu den Erbländern gehören die im 14. und 15. Jahrhundert verlorengegangenen Schweizer Stammgebiete der Dynastie, die Länder der Ungarischen Krone und die Besitzungen der spanischen Linie, in denen die Habsburger jedoch ebenfalls kraft des Erbrechts regierten.

Scheitern der Einheitsbemühungen Karls V.

Aus innerfamiliären Gründen und aufgrund des ständig vorhandenen Expansionsdrangs der Dynastie hatte Karl 1521/22 in den Verträgen von Worms und Brüssel die Herrschaft über die Erbländer Ferdinand übertragen, was eigentlich in Widerspruch zu seinen universalen Ambitionen als Monarch stand. Wegen deren Zugehörigkeit zum Heiligen Römischen Reich blieb er als Kaiser freilich oberster Lehensherr seines Bruders, wodurch sein Universalanspruch grundsätzlich gewahrt blieb. Der Vorgang war dennoch äußerst folgenreich, denn er förderte die Selbstständigkeit der nun territorial ausgestatteten österreichischen Linie. Damit wies das Universalreich Karls unmittelbar nach seiner Entstehung eine Bruchstelle auf. Der Habsburger versuchte im Laufe seiner Herrschaft vergeblich, eine Teilung zu verhindern, scheiterte jedoch, da u.a. der österreichische Zweig nicht bereit war, den damit verbundenen Machtverlust hinzunehmen. Karl V. blieb daher der einzige Habsburger, der die spanischen Reiche beherrschte und gleichzeitig die Kaiserkrone trug. Die Spaltung des Universalreichs war Folge eines dynastischen overstretch: Um in allen Teilen an die Herrschaft zu gelangen und weiter expandieren zu können, hatte Karl seinem Bruder die Erbländer übertragen müssen, genau dadurch jedoch jenen Partikularismus der Dynastie herbeigeführt, der die Einheit des Herrschaftsraumes über seinen Tod hinaus verhinderte.

1555 und 1740 als Zäsur

Das Ereignis gilt jedoch nicht nur in der habsburgischen Geschichte als Zäsur, sondern ganz allgemein als Wendepunkt der europäischen Geschichte. Von nun an sei klar gewesen, dass sich „die aufbrechende europäische Staatenvielfalt nicht durch ein übergreifendes ideologisch begründetes Einheitskonzept ordnen ließ“ (Schilling, 2007, 3). In der Ideenwelt der Habsburger wie ihrer Gegner lebte die Vorstellung eines durch die Vereinigung der Teillinien entstehenden Universalreichs allerdings noch lange fort. So waren auch die Beziehungen zwischen beiden Herrschaftsbereichen in der zweiten Hälfte des 16. wie im 17. Jahrhundert ausgesprochen intensiv. Als sich schließlich vor 1700 das Aussterben der spanischen Habsburger im Mannesstamm abzeichnete, flammte der Universalismus wieder auf, denn eine Vereinigung der beiden Herrschaftsräume durch Karl VI. (1685/1711–1740) schien greifbar nahe. Der Spanische Erbfolgekrieg (1701–1714) zeigte freilich, dass eine Zusammenführung nicht mehr durchsetzbar war. Gleichwohl hielt der Habsburger noch über Jahre hinaus an dieser Vision fest (Kap. II.2). Erst mit seinem Tod 1740 starb der habsburgische Universalismus, der zu diesem Zeitpunkt realpolitisch nicht mehr als eine Fiktion war. Im sogleich ausbrechenden Österreichischen Erbfolgekrieg (1740–1748) kämpfte seine Tochter und Nachfolgerin Maria Theresia (1717/40–1780) nicht mehr um das spanische Erbe oder die Errichtung eines Universalreichs, sondern um das politische Überleben.

Damit sind die zeitlichen Grenzen dieses Buches markiert: Es beginnt mit der Spaltung des Universalreichs Karls V. 1555 und gelangt mit dem Tod Karls VI. 1740, der den habsburgischen Universalismus für immer beendete, zum Abschluss. Es setzt damit den in dieser Reihe erschienenen Band „Habsburgs europäische Herrschaft. Von Karl V. bis zum Ende des 16. Jahrhunderts“ der Berliner Historikerin Esther-Beate Körber (geb. 1957) fort, der sich vorrangig mit der Regierungszeit Karls V. beschäftigt. Der Beginn 1555 ist somit auch pragmatischen Gründen geschuldet.

Aufbau und Gliederung des Buches

Das Buch ist folgendermaßen aufgebaut: Das zweite Kapitel von Teil I stellt die Herrschaftsräume der spanischen und österreichischen Habsburger in ihren Grundzügen vor, wobei verschiedene Perspektiven eingenommen und grundlegende Modelle der Forschung aufgezeigt werden. Teil II widmet sich den inneren Verhältnissen, in erster Linie strukturierenden politischen, sozialen, administrativen und dynastischen Faktoren. Methodisch geht es dabei – entsprechend dem komplizierten Verhältnis von Einheit und Verknüpfung der beiden Herrschaftsräume – um Beziehungen wie um vergleichende Gegenüberstellungen. Teil III stellt das Mit- und Nebeneinander in der internationalen Politik in den Mittelpunkt.

Bedeutung einer übernational-globalen Perspektive

Eine solche Darstellung muss angesichts des ausgedehnten Wirkungsbereichs der Dynastie übernational angelegt sein. Dabei ist jedoch auch Europa als Bezugspunkt unzureichend, denn die Habsburger regierten ebenso über Gebiete in Asien, Afrika und Amerika. Gedacht und gehandelt wurde lokal, regional, europäisch und weltumspannend, weshalb es unumgänglich ist, die globalen Dimensionen einzubeziehen.

Epochenmerkmale 1555–1740

Der Zeitraum zwischen 1555 und 1740 bildet die Kernphase der Frühen Neuzeit. Diese dynamische, von der Verwobenheit von Alt und Neu gekennzeichnete, Epoche reicht etwa von 1500 bis 1800.

Andersartigkeit

In vielfacher Hinsicht erscheint sie uns als „fremd“, jedoch begannen bzw. schritten grundlegende Entwicklungen entscheidend voran, deren Folgen das Gesicht Europas wie der Welt bis heute prägen. Besonders hervorzuheben sind folgende Prozesse, die in dieser Darstellung zur Orientierung dienen:

Herrschaftsverdichtung

• Herrschaftsverdichtung: Zu Beginn der Epoche gab es noch keine „Staaten“ im modernen Sinn, d.h. mit linearen Grenzen, einer Staatsnation und einer souveränen Staatsgewalt. Die Staatsbildung stand erst am Anfang. Dafür grundlegende Vorgänge wie die Intensivierung von Herrschaft und die Diskussionen über ihre Begrenzung wurden durch die oftmals in religionspolitischen Differenzen begründeten Untertanenkonflikte, die zwischen 1550 und 1650 in vielen Teilen Europas stattfanden, erheblich beschleunigt. Fördernd wirkten auch Kriege und der Aufbau effizienter Militärapparate mit stehenden Heeren. In der Folge differenzierten sich die Herrschaftsformen: In England und Polen etablierten sich gemischte politische Systeme, in denen neben dem Monarchen die politischen Stände – Versammlungen besonders privilegierter Untertanen – großen Einfluss besaßen. Demgegenüber konstituierten sich in Venedig, der Schweiz und den Niederlanden republikanische Verfassungen. In den beiden habsburgischen Herrschaftsräumen kam es, wie in Frankreich und Dänemark, zur Konzentration wesentlicher Kompetenzen in den Händen eines Monarchen. Eine Sonderentwicklung vollzog sich im Heiligen Römischen Reich, wo staatsbildende Prozesse in erster Linie auf territorialer Ebene abliefen. Eine beide habsburgischen Herrschaftsbereiche integrierende Staatsbildung fand nicht statt. Dieser Themenkomplex steht im Mittelpunkt von Teil II, vor allem in den Kapiteln, die sich mit den Regierungssystemen und dem Ständetum (Kap. II.4), der Verknüpfung von Religion und Politik (Kap. II.5), dem Untertanenwiderstand (Kap. II.6) und den Höfen (Kap. II.7) beschäftigen.

Stabilisierung des Staatenpluralismus

• Stabilisierung des europäischen Staatenpluralismus: Versuche einzelner europäischer Mächte oder Dynastien zur Errichtung eines Universalreichs oder zu umfassender Dominanz scheiterten. Stattdessen setzte sich das Prinzip einzelstaatlicher Souveränität durch, was im Widerspruch zu den universal-dynastischen Vorstellungen der Habsburger stand. Die Verhinderung der von Habsburgs Gegnern befürchteten Vorherrschaft der Dynastie förderte die Bellizität der Epoche (Teil III).

Verzahnung von Religion und Politik

• Verzahnung von Religion und Politik: Religion und Politik waren die gesamte Epoche über – für unsere moderne westliche Gesellschaft nicht immer leicht nachvollziehbar – miteinander untrennbar verknüpft. Besonders intensiv war diese Verbindung im „konfessionellen Zeitalter“, also von der Veröffentlichung der Thesen Martin Luthers 1517 bis zum Westfälischen Frieden 1648, als sich rivalisierende Glaubensrichtungen etablierten und die religiöse Einheit der lateinischen Christenheit beendeten. Das daraus resultierende Konfliktpotenzial führte innerhalb der im Entstehen befindlichen Staaten wie auch zwischen diesen zu schweren Auseinandersetzungen. Der Dreißigjährige Krieg ist dafür ein Beispiel (Kap. III.5). Besonders tief gehend waren die religionspolitischen Auseinandersetzungen dort, wo der Herrscher einer anderen Glaubensrichtung angehörte als einflussreiche Eliten. Während die spanischen Habsburger mit diesem Phänomen vornehmlich in den Niederlanden konfrontiert waren, wurde der Herrschaftsraum der österreichischen Linie davon fast vollständig erfasst (Kap. II.6). Eine weitere Dimension des Zusammenhangs von Religion und Politik veranschaulichen die Beziehungen zum Osmanischen Reich (Kap. III.2).

Bevölkerungswachstum

• Bevölkerungswachstum: In der Mitte des 15. Jahrhunderts setzte in Europa ein Bevölkerungswachstum ein, das im späteren 18. und 19. Jahrhundert nochmals eine Beschleunigung erfuhr. Lebten in Europa um 1500 rund 81 Millionen Menschen, waren es um 1750 bereits rund 140 Millionen, 1850 ca. 266 Millionen und 1950 in etwa 576 Millionen. Dieser Prozess wurde in vielen Teilen der beiden habsburgischen Herrschaftskomplexe im 17. Jahrhundert durch Phasen der Stagnation oder sogar des Rückgangs unterbrochen (Kap. II.1).

Kolonialismus und europäische Expansion

• Kolonialismus und europäische Expansion: Im weiten Sinn wird unter Kolonialismus die Kontrolle einer Gesellschaft über eine fremdartige andere verstanden, wobei politische, wirtschaftliche, technologische, militärische und ideologische Entwicklungsdifferenzen ausgenützt werden. Der Kolonialismus im Zuge der europäischen Expansion begann im frühen 15. Jahrhundert mit dem Ausgreifen Portugals nach Afrika. Er wurde ab 1492 von Kastilien, dann vor allem von Frankreich, England und den Niederlanden fortgesetzt. Es handelte sich um einen Fundamentalprozess von weltgeschichtlicher Bedeutung, der weite Teile der Erde intensiven europäischen Einflüssen aussetzte und zur Bildung weltumspannender Kolonialreiche, zu transkontinentalen Massenmigrationen sowie zu globalen ökonomischen Vernetzungen führte. Die spanischen Habsburger waren an ihm maßgeblich beteiligt, beherrschten sie doch eines der größten und dauerhaftesten Kolonialreiche der Weltgeschichte. Die österreichische Linie hingegen konzentrierte sich auf den europäischen Raum. Diese globale Dimension habsburgischer Geschichte wird in Teil II vor allem in den Abschnitten über Bevölkerung und Gesellschaft (Kap. II.1), die Regierungssysteme (Kap. II.4) sowie den Themenkomplex Religion und Politik (Kap. II.5) berücksichtigt. Da es in der behandelten Epoche kaum einen Krieg gab, in dem die Kolonien keine Rolle gespielt hätten, werden diese auch in Abschnitt III thematisiert.

Weitere Merkmale

Neben diesen Entwicklungen fanden in der Frühen Neuzeit noch weitere grundlegende Prozesse statt, die hier jedoch aus Platzgründen nur punktuell berücksichtigt werden können. Dies sind etwa der Übergang von der Subsistenz- zur Marktwirtschaft, ein enormer Aufschwung von Handel und Gewerbe, nicht zuletzt aufgrund der Expansion nach Übersee, ein tiefgehender Wandel der Wissenskulturen sowie die durch die Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern ausgelöste „Kommunikationsrevolution“. Dieses Buch bietet somit keinen vollständigen Überblick, sondern einen Einblick.

2. Eine Dynastie – zwei Herrschaftsräume: Interpretationen und Modelle

a) Zwei zusammengesetzte Monarchien

Begriffsbestimmung

Die zusammengesetzte Monarchie bzw. Mehrfachherrschaft ist seit den 1990er-Jahren eines der zentralen Modelle zur Analyse frühneuzeitlicher Staatlichkeit. Gemeint sind Herrschaftskomplexe, die aus zwei oder mehreren Territorien bzw. Ländern bestanden, die ein und derselbe Monarch regierte. Dieser bildete die zusammenhaltende Klammer der rechtlich, wirtschaftlich sowie kulturell oftmals sehr heterogenen Teile. Räume dieser Art finden sich im frühneuzeitlichen Europa häufig, beispielsweise Großbritannien, die Niederlande und Polen-Litauen. Selbst das hochzentralisierte Frankreich war eine zusammengesetzte Monarchie, da Gebiete am Rand lange einen Sonderstatus besaßen. Blieben diese einzelnen Teile aufgrund der fortdauernden Herrschaft einer Dynastie über mehrere Generationen verknüpft, fand mitunter eine Nivellierung bis hin zur Bildung eines Nationalstaates statt. Eine solche Entwicklung konnte viele Jahrhunderte in Anspruch nehmen.

Spanische Monarchie

Beide habsburgischen Herrschaftskomplexe lassen sich als zusammengesetzte Monarchien verstehen. In der Spanischen Monarchie waren sogar die geografisch benachbarten Königreiche Kastilien und Aragon durch administrative, sprachlich-kulturelle und wirtschaftliche Unterschiede getrennt. Zudem blieben einige Gebiete mit Regionen eng verbunden, die nicht zu den Reichen der Habsburger gehörten. So verfügten Burgund und Katalonien über enge Kontakte zu Landschaften in Frankreich. Einige Teile waren bereits längere Zeit verbunden: Kastilien, Asturien-León, Sevilla, Jaén, Córdoba und Murcia etwa gehörten schon seit dem 13. Jahrhundert zur Krone von Kastilien. Deutlich heterogener waren die Verhältnisse im Herrschaftsraum der Krone von Aragon, der im 12. Jahrhundert durch die Fusionierung des gleichnamigen Königreichs mit der Grafschaft Katalonien entstanden war. Die Einverleibung der italienischen Königreiche Neapel, Sizilien und Sardinien war zwischen dem 13. und 15. Jahrhundert erfolgt. Die aragonesischen Teilreiche waren stärker als die kastilischen auf ihre Unabhängigkeit bedacht, weshalb die interne Annäherung hier geringer war. Darüber hinaus gab es massive Vorbehalte gegen eine feste Verbindung mit den deutlich größeren und ökonomisch überlegenen kastilischen Ländern, die allerdings seit dem 15. Jahrhundert von derselben Herrscherdynastie, den Trastámara, regiert wurden. Als einschneidendes Ereignis für das Zusammenwachsen gilt 1469 die Heirat der Katholischen Könige, Ferdinand II. von Aragon (1452/79–1516) und Isabella von Kastilien (1451/74–1504), die zur Verknüpfung der beiden Königreiche führte. Die Angst vor einer „Kastilisierung“ bestand allerdings während der gesamten Regierungszeit der Habsburger fort und führte in der Mitte des 17. Jahrhunderts sogar kurzfristig zur Loslösung Kataloniens (Kap. II.6).

Zeitgenössische Bezeichnungen

Neben dieser Heterogenität gab es vor allem in Kastilien Vorstellungen politischer und kultureller Einheit, die in der Zeit der Römer und Westgoten wurzelten. Freilich sprachen die Zeitgenossen, wenn sie den Herrschaftsbereich Philipps II. meinten, dennoch meist von den „spanischen Reichen“. Erst mit Fortdauer seiner Regierung fand die Bezeichnung „Spanische Monarchie“ (Monarquía Hispánica, Monarquía Católica) häufiger Verwendung. Der König selbst bezeichnete sich als Rey de España oder Rey de las Españas, wobei nicht nur die Reiche und Kronen auf der Iberischen Halbinsel gemeint, sondern auch die Besitzungen in Italien und Übersee eingeschlossen sein konnten. Diese Tendenz, die ein Zusammenwachsen zum Ausdruck brachte, setzte sich nach Philipps Tod 1598 in einem komplizierten und konfliktreichen Prozess des Gegen- und Miteinander fort, ohne zu einer vollständigen Integration zu führen. Da die peripheren Gebiete (Niederlande, Portugal, italienische Provinzen, Territorien in Übersee) sukzessive verloren gingen, konzentrierte sich die Nationalstaatsbildung schließlich auf die Kernländer auf der Iberischen Halbinsel.

Herrschaftsraum der österreichischen Habsburger

Der Herrschaftskomplex der österreichischen Habsburger lässt sich ebenfalls als zusammengesetzte Monarchie verstehen. Diese bestand aus drei bzw. vier großen Einheiten, die sich ihrerseits aus mehreren Teilen konstituierten:

• Erbländer: Die Erbländer bildeten 1555 eine locker verbundene, primär durch die Dynastie zusammengehaltene Einheit. Aufgrund der schon längere Zeit bestehenden Verklammerung war es vor allem zwischen den drei innerösterreichischen Herzogtümern Steiermark, Kärnten und Krain zu einer gewissen Annäherung gekommen. Ein stellenweise auftretendes übergreifendes Zusammengehörigkeitsgefühl wurde von der älteren Forschung fälschlicherweise als Ausdruck eines frühen österreichischen Nationalbewusstseins gedeutet.

• Böhmen: Böhmen setzte sich aus den fünf sog. Kronländern zusammen: dem Königreich Böhmen als Kern, der Markgrafschaft Mähren, dem Herzogtum Schlesien sowie den Markgrafschaften Oberlausitz und Niederlausitz. Der seit dem Mittelalter eng verbundene Komplex wurde meist als „Länder der Böhmischen Krone“, „Böhmische Kronländer“, „Länder der Wenzelskrone“ oder verkürzt nur als „Böhmen (Čechy)“ bezeichnet. Er gehörte seit 1526 zum Herrschaftsbereich der Habsburger.

• Ungarn: Das Königreich Ungarn war seit Beginn des 12. Jahrhunderts mit dem Regnum tripartitum (Kroatien, Dalmatien, Slawonien) in Personalunion verbunden. Die Verknüpfung, die aus ungarischer, nicht jedoch aus kroatischer Sicht als sehr fest galt, bestand, mit einer kurzen Unterbrechung um 1848, bis 1918. Der gesamte Komplex gelangte ebenfalls 1526 und nach einigen Wirren endgültig 1540 in die Hände der Habsburger. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings ein Großteil von den Osmanen besetzt. Realpolitisch beherrschten sie bis zur Rückeroberung im Großen Türkenkrieg (1683–1699, Kap. III.2) nur Teile Kroatiens und einen kleinen Gebietsstreifen im Nordwesten, das „Königliche Ungarn“.

• Heiliges Römisches Reich: Das Heilige Römische Reich zählte zum Herrschaftsbereich der österreichischen Habsburger, da der Kaiser zwischen 1438 und 1806 mit einer kurzen Ausnahme immer aus diesem Zweig der Dynastie stammte. Die Erbländer und (mit Einschränkungen) Böhmen, nicht jedoch Ungarn, gehörten dazu und nahmen darin eine Sonderstellung ein, da das territoriale Oberhaupt, der Landesfürst bzw. König, mit der Person des Kaisers häufig identisch war. Aufgrund der relativ schwachen Position des Kaisers kann das Reich nur mit Einschränkungen zur zusammengesetzten Monarchie der österreichischen Habsburger gezählt werden.

 

Da sich das Primogeniturrecht (Vorrecht des Erstgeborenen bei der Erbfolge) zu Beginn der hier behandelten Epoche noch nicht durchgesetzt hatte, wurde der Herrschaftskomplex der österreichischen Habsburger nach dem Ableben Ferdinands I. 1564 unter dessen drei Söhnen aufgeteilt. Erst 1665, unter Kaiser Leopold I., war der Gesamtbesitz des Zweiges wieder in einer Hand vereint, und zwar nun dauerhaft bis 1918. Im Herrschaftsbereich der spanischen Linie fanden keine analogen Teilungen statt. Ein Versuch an der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert, in den südlichen (Spanischen) Niederlanden eine mit weitreichenden Souveränitätsrechten ausgestattete Nebenlinie einzurichten, scheiterte (Kap. II.3).

Zeitgenössische Bezeichnungen

Die Zeitgenossen hatten für den heterogenen Länderkomplex der österreichischen Linie lange Zeit keine einheitliche Bezeichnung. Die Habsburger selbst sprachen zunächst gerne von ihren „Erbkönigreichen, Fürstentümern und Ländern“. Erst mit der Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert, möglicherweise beeinflusst von der Entwicklung in Spanien, häuften sich die zusammenfassenden Begriffe Monarchia Austriaca bzw. „Österreichische Monarchie“. Sie inkludierten nicht das Heilige Römische Reich, das zwar in der Politik der habsburgischen Kaiser einen nicht zu unterschätzenden Bezugspunkt bildete, spätestens ab der Mitte des 17. Jahrhunderts jedoch in seiner Bedeutung meist hinter dem Hausbesitz rangierte (Kap. II.4). Aber auch ohne das Heilige Römische Reich gelang die staatliche Integration der Habsburgermonarchie nur unvollständig. So konnten zwar Böhmen und Mähren im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges fester eingebunden werden, Ungarn besaß jedoch die gesamte Neuzeit über eine Sonderstellung. 1918 brach das Länderkonglomerat schließlich auseinander. Aus diesem Grund fand auch keine mit dem Herrschaftsbereich der spanischen Habsburger vergleichbare Nationalstaatsbildung statt, denn aus der Donaumonarchie ging eine Reihe von Staaten hervor, darunter als kleiner Rest die Republik Österreich.

b) Imperium und Großreich

Zusammengesetzte Monarchie: Kritik

Trotz dieses unterschiedlichen Verlaufs der Staatsbildung lassen sich somit beide habsburgischen Herrschaftsräume als zusammengesetzte Monarchien verstehen. In beiden Komplexen verknüpfte die Dynastie in vielfacher Hinsicht heterogene Bestandteile, die seit dem Mittelalter, beschleunigt in der Neuzeit, zusammenwuchsen – manchmal mehr, manchmal weniger dauerhaft. Das Modell besitzt jedoch auch Nachteile, denn die Konzentration auf interne Integrationsprozesse birgt die Gefahr, die Außenbeziehungen und diejenigen Regionen aus den Augen zu verlieren, deren dauerhafte Eingliederung scheiterte. Bei den österreichischen Habsburgern gilt das vor allem für das Heilige Römische Reich, das dementsprechend in vielen Gesamtdarstellungen ihres Herrschaftsraumes keine Beachtung findet, beim spanischen Zweig in erster Linie für die italienischen Provinzen und die Gebiete in Übersee sowie für Portugal und dessen Kolonialreich. Es ist jedoch sinnvoll, auch diese Regionen zu berücksichtigen. Dafür eignet sich das Modell des Imperiums.

Begriffsbestimmung

Im Kern werden unter Imperien großräumige, über einen längeren Zeitraum bestehende Machtakkumulationen verstanden, die sich aufgrund ihrer gewaltigen Ausdehnung, der inneren Organisation (Ausbildung eines Zentrums und einer Peripherie) und des außenpolitischen Verhaltens von Nationalstaaten unterscheiden. Von diesem grundlegenden Verständnis ausgehend, ist eine genauere Bestimmung notwendig, da der Begriff häufig unreflektiert verwendet wird. Folgt man der Definition des Berliner Politikwissenschaftlers Herfried Münkler (geb. 1951), dann zählen zu ihren weiteren Merkmalen das Fehlen klarer Grenzen und ein Überlegenheitsgefühl der Bewohner oder zumindest der herrschenden Schichten. Weitere Kennzeichen sind das Selbstverständnis, eine „imperiale Mission“ zu erfüllen und eine bestimmte Weltanschauung zu verbreiten, sowie, damit in Zusammenhang, Rechtfertigungsideologien wie die Stiftung von Frieden und die Steigerung des Wohlstands. Entwicklungsgeschichtlich folgt bei Imperien nach einer kurzen und dynamischen Phase des Aufstiegs oftmals eine lange Periode des Niedergangs, an die sich wieder eine Aufwärtsentwicklung anschließen kann. Typische Imperien waren aus dieser Perspektive das Imperium Romanum, das Chinesische Reich und das British Empire. Imperium und zusammengesetzte Monarchie schließen einander nicht grundsätzlich aus, denn es konnte durchaus sein, dass sich beide Formen politischer Ordnung in einem Raum überlagerten.

Die Habsburger Reiche: Imperien?

Während der Herrschaftsbereich der österreichischen Habsburger u.a. aufgrund der zu geringen geografischen Ausdehnung nicht als vollwertiges Imperium verstanden werden kann, nach den Gebietsgewinnen im Großen Türkenkrieg aber immerhin ein Großreich mit imperialen Merkmalen bildete, sind beim Länderkomplex der spanischen Linie alle Kennzeichen vorhanden: Er besaß die gesamte Frühe Neuzeit über globale Dimensionen und war trotz flächenmäßiger Veränderungen politisch stabil. Zumindest in Teilen der spanischen Gesellschaft herrschte ein von einer tiefgehenden Katholizität getragenes Überlegenheitsgefühl und damit in Zusammenhang der Drang zur Verbreitung des Glaubens. Der Imperialität entsprachen ferner die unter den spanischen Königen verbreitete Idee der Universalmonarchie, die bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zu beobachtende Hegemonialpolitik sowie die Divergenz politischer, kultureller, wirtschaftlicher und sprachlicher Grenzen. Nach dem dynamischen Aufschwung unter Karl V. folgten unter Philipp II. die Konsolidierung und im 17. Jahrhundert aufgrund vielfältiger politischer und ökonomischer Krisen sowie eines Bevölkerungsrückgangs ein Verlust an Imperialität, die nach der Herrschaftsübernahme der Bourbonen 1700 wieder zunahm.

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Universalmonarchie (Monarchia universalis)Im 16. und 17. Jahrhundert war in Europa die Idee der Universalmonarchie weit verbreitet. Dabei handelte es sich um eine aus dem Mittelalter übernommene, auf römisch-christlichen Traditionen fußende Vorstellung großräumiger politischer Ordnung, die in vielen Varianten in Erscheinung trat. Im Kern war eine übergreifende Form von Herrschaft gemeint, die einem Universalmonarchen einen äußerst disparat definierten Führungsanspruch gegenüber allen anderen Herrschern in einigen Bereichen des politisch-sozialen Lebens zugestand. Dies betraf meist: Schutz der Christenheit, Friedenssicherung, Streitschlichtung zwischen verfeindeten Fürsten sowie – sehr sanft – Gesetzgebung und Rechtsprechung. Es gab jedoch auch die Ansicht, dem Universalmonarchen gebühre die Vorrangstellung einzig in der Würde. Unklar waren die räumlichen Dimensionen, denn der Begriff konnte sich ebenso auf die gesamte Christenheit beziehen, wie auf die drei alten Kontinente (Europa, Asien, Afrika) oder das Territorium des Römischen Reichs. Die Idee der Universalmonarchie war im Mittelalter fast ausschließlich positiv besetzt, bis sich dies im Laufe des 16. Jahrhunderts wandelte. Vor allem Franzosen, Engländer und Niederländer sowie die protestantischen Reichsfürsten wollten sich nicht unterordnen. Sie warfen den Habsburgern vor, ein Universalreich errichten und alle anderen unterdrücken zu wollen, nutzten das Argument aber auch propagandistisch-diffamierend.

Das Spanische Imperium

Für die imperialen Dimensionen des Herrschaftskomplexes der spanischen Habsburger sind die Gebiete in der Neuen Welt maßgeblich verantwortlich, die im Rahmen des Kolonialismus einverleibt wurden. Die Initialzündung dafür war 1492 die Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus (1451–1506) im Namen Ferdinands von Aragon und Isabellas von Kastilien. In den folgenden 100 Jahren brachten die Spanier Gebiete unter ihre Oberhoheit, die in der Nord-Süd-Ausdehnung 8.000 km umfassten, darunter weite Teile Süd- und Mittelamerikas, der Karibik sowie Regionen der heutigen USA. Als Philipp II. die Regierung übernahm, war die Phase der großen territorialen Expansion allerdings vorbei, denn in Patagonien, den Tiefländern des Amazonas sowie im Norden Mexikos stieß man auf extrem schwierige klimatische Verhältnisse. In einigen Grenzregionen ging die autochthone Bevölkerung sogar in die Offensive. Der König erließ deshalb 1573 eine umfassende „Regelung zur Entdeckung, Neubesiedlung und Befreiung Westindiens“, die nur mehr begrenzt Eroberungen zuließ. Allerdings gelang dem Habsburger mit der Gründung der ersten Dauerniederlassung auf Cebu 1565 (1571 Verlegung nach Manila) die feste Eingliederung zumindest des nördlichen Teils der nach ihm benannten Philippinen (Islas las Felipinas), die bereits unter Karl V. entdeckt worden waren. Der südliche, muslimische Teil des Archipels sollte hingegen nie vollständig unterworfen werden.

Aus imperialer Perspektive besonders bedeutend war der Erwerb Portugals nach dem Tod dessen Königs Sebastião (1554/57–1578). Philipp II., der mit dem Portugiesen verwandt war, setzte sich in den anschließenden Erbfolgestreitigkeiten durch und wurde 1580/81 Herrscher über das Land und dessen weltumfassendes Kolonialreich, das sich im Wesentlichen aus strategisch günstig gelegenen Militär- und Handelsstützpunkten in Südostasien, an der Küste Afrikas und Indiens sowie aus Portugiesisch-Brasilien zusammensetzte. Der Habsburger musste den Portugiesen bei Regierungsantritt allerdings ein hohes Maß an Autonomie gewähren, sonst hätten ihn diese nicht als König akzeptiert, weshalb die beiden Imperien politisch nur locker verbunden blieben, während sie sich auf wirtschaftlicher und kultureller Ebene annäherten und die Außenpolitik koordiniert wurde. Bei seinem anlässlich der Eingliederung gehaltenen Einzug in Lissabon ließ sich Philipp II. als Weltherrscher feiern. Schmerzhaft war daher der Verlust des Portugiesischen Imperiums, das 1640 seine Trennung proklamierte und diese anschließend in einem 28 Jahre dauernden Unabhängigkeitskampf mit Erfolg behauptete (Kap. II.6). Das spanische Kolonialreich blieb bis zur politischen Dekolonisation bestehen, die hier an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert einsetzte und 1898 mit der Entlassung Kubas in die Unabhängigkeit endete.

c) Eine dynastische Agglomeration

Imperium: Kritik

Zusammengesetzte Monarchie, Imperium und Großreich sind zwar Modelle, die wichtige Merkmale und Entwicklungsprozesse der beiden Herrschaftsräume hervorheben, sie verleiten jedoch zur Vernachlässigung der Einheitlichkeit, die zwar nach dem Ende des Universalreichs Karls V. schwächer wurde, jedoch noch bis zum Ableben Karls VI. 1740 fortbestand. Denn obwohl die Politik zunehmend von den staatspolitischen Interessen der jeweiligen Herrschaftsräume geleitet wurde, war bei den Habsburgern das Bewusstsein, eine Gesamtdynastie zu bilden – das Haus Österreich – allgegenwärtig. So unterschieden sich auch die bilateralen Beziehungen zwischen beiden Länderkomplexen aufgrund ihrer Intensität deutlich von denjenigen zwischen befreundeten Mächten, was allerdings nicht bedeutet, dass es keine Differenzen gegeben hätte. Gerade weil die Verbindung besonders eng war, kam es zu Spannungen, die sonst nicht zustande gekommen wären.

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Haus Österreich (Casa de Austria)Im 11. und 12. Jahrhundert, als es im europäischen Adel üblich wurde, den Stammsitz zum Leitnamen zu wählen, belegen schriftliche Quellen erstmals einen „Grafen von Habsburg“, benannt nach der „Habichtsburg“ in der heutigen Schweiz. Die Familie war später mit dieser Namensgebung unzufrieden, denn sie erinnerte an die gräfliche Herkunft des Geschlechts. Aus diesem Grund bürgerte sich seit dem 14. Jahrhundert der vom Herzogtum Österreich abgeleitete Begriff domus Austriae bzw. „Haus Österreich“ ein (span. Casa de Austria, ital. Casa d’Austria, franz. Maison d’Autriche). Dieser Sammelbegriff verband dynastische, politische und geografische Inhalte und brachte eine Gesamtheit von Familie, Besitz und Vermögen zum Ausdruck. In Spanien heißen die Habsburger noch heute „los Austrias“.

Begriffsbestimmung

Die weiterhin bestehende Zusammengehörigkeit der beiden Herrschaftsräume wird erkennbar, wenn man sie als eine „dynastische Agglomeration“ versteht. Der vor wenigen Jahren in der britischen Historiografie aufgekommene Begriff bezeichnet einen heterogenen Herrschaftsbereich, dessen Bestandteile im Unterschied zur zusammengesetzten Monarchie nicht von einer Einzelperson, sondern von mehreren Mitgliedern einer Dynastie verknüpft wurden. Als verbindende Klammer wirkte der Familienverband. Der Cambridger Historiker John Morill (geb. 1946) meinte mit Blick auf die englische Geschichte, dadurch würde eine auf die Staatsbildung reduzierte und somit teleologische, da auf das Endergebnis fixierte Betrachtung verhindert und der Offenheit der historischen Entwicklung besser Rechnung getragen. Familiäre Strukturen müssten stärker berücksichtigt werden, denn bei einem alternativen Ausgang des „dynastischen Roulettes“ (unabsehbare Sterbefälle, Geburten, Unfruchtbarkeit, Geisteskrankheiten usw.) wären völlig andere territoriale Konstellationen entstanden als diejenigen, in denen letztlich die Herrschaftsverdichtung zur Entstehung der Monarchie und des Nationalstaats geführt hätte.

In der habsburgischen Geschichte gibt es etliche singuläre dynastische Ereignisse, die in dieses Bild passen. So gab es nach 1555 Momente, in denen eine Verschmelzung beider Herrschaftsräume oder zumindest einzelner Teile in greifbarer Nähe schien. Wäre etwa Leopold I. (1640/58–1705) ohne männlichen Nachkommen verstorben, hätte der spanische König Karl II. (1661/65–1700) zumindest die Hauptmasse des Herrschaftsraumes der österreichischen Linie geerbt. Die Chancen Karls VI., das spanische Erbe zu behaupten, wären deutlich besser gewesen, wäre sein Bruder Joseph I. (1678/1705–1711) nicht im Alter von 33 Jahren ohne männliche Nachkommen ein Opfer der Pocken geworden (Kap. II.2). Habsburgs Regenten versuchten zweifelsohne, ihre zusammengesetzten Monarchien oder Imperien zu zentralisieren, konfessionell zu vereinheitlichen und die einzelnen Teile zu integrieren, sie folgten jedoch ebenso den Familieninteressen und betrieben zu diesem Zweck eine charakteristische dynastische Politik (Kap. II.3). So war auch das Verhältnis der beiden Zweige enger als dasjenige zwischen den Linien vieler anderer Dynastien, etwa den spanischen und französischen Bourbonen, den Wasa in Schweden und Polen oder zwischen den Wittelsbachern in Bayern und der Kurpfalz.

Verflechtungen der beiden Herrschaftsräume

Die dynastische Verflechtung der beiden habsburgischen Zweige hatte weitreichende Folgen und bewirkte eine Vernetzung sozialer Eliten. So befanden sich in den jeweiligen Hofstaaten Adlige aus dem Herrschaftsbereich der Schwesterlinie, die beispielsweise durch Heiraten mit einer Hofdame, durch Belehnungen oder die Aufnahme in einen der Ritterorden zu einer noch festeren Verknüpfung beitrugen. Auch kulturell kam es zu Beeinflussungen, beispielsweise bei der Mode, im Hofzeremoniell, im Spitalswesen, in der Architektur, in der Musik und bei den kirchlichen Orden. Der Kulturtransfer von Spanien und den Niederlanden in die Habsburgermonarchie war so intensiv, dass seine Folgen in Österreich heute noch leicht zu erkennen sind. Ein Beispiel ist die Wiener Hofreitschule, deren berühmte Schimmel, die Lipizzaner, im 16. Jahrhundert aus Andalusien und Neapel auf Veranlassung österreichischer Habsburger, die in Spanien gewesen waren, importiert wurden, ein anderes das Kunsthistorische Museum in Wien, dessen Bestände denjenigen des Museo del Prado in Madrid ähneln. Die bedeutendste barocke Schlossanlage der Steiermark, Schloss Eggenberg bei Graz, ist dem Escorial nachempfunden (Kap. II.7). Träger dieser Kulturtransferprozesse waren häufig Diplomaten und Adlige.

Gefördert wurde der Zusammenhalt durch die internationale Lage, denn die außenpolitischen Interessen deckten sich und führten zur Kooperation. Die Franzosen nahmen deshalb die beiden Herrschaftsräume als Einheit wahr. Freilich gab es zwischen beiden Linien auch Differenzen und Meinungsverschiedenheiten, in den zentralen Themen der internationalen Politik stimmte jedoch zumindest die Grundrichtung überein (Teil III):

• Religionspolitik: Die spanischen wie die österreichischen Habsburger waren katholisch. Das gilt selbst für Maximilian II., der vor allem in frühen Lebensphasen Sympathien für das Luthertum an den Tag legte. Aus diesem Grund zählten beide Herrschaftskomplexe in den konfessionspolitischen Auseinandersetzungen des späten 16. und frühen 17. Jahrhunderts zum „katholischen Block“, was freilich nicht bedeutet, dass die Bevölkerung generell katholisch war und man in Detailfragen immer übereinstimmte. In den Augen Philipps II. ging man gegen die Ausbreitung des Protestantismus in den Erbländern nicht konsequent genug vor. Aus Wiener Sicht wiederum war die Religionspolitik des spanischen Königs in den Niederlanden zu wenig kompromissbereit (Kap. II.5).

• „Erbfeind“ Frankreich: Seit dem 15. Jahrhundert war Frankreich in Europa neben den Osmanen der Hauptkontrahent. Der Gegensatz verlor erst im Verlauf des 18. Jahrhunderts an Wirkungskraft (Kap. III.4, 6).

• „Erbfeind“ Osmanen: Der zweite gemeinsame Hauptfeind waren die Osmanen. Die spanischen Habsburger bekämpften sie in erster Linie im mediterranen Raum, die österreichischen in Südosteuropa (Kap. III.2).

Fazit: multiperspektivische Betrachtung

Die beiden habsburgischen Herrschaftsräume lassen sich demzufolge aus verschiedenen Perspektiven in den Blick nehmen, wobei jeweils bestimmte Wesenszüge und Entwicklungen hervortreten: Betrachtet man sie, wie die Mehrheit der Historiker, als zwei zusammengesetzte Monarchien, rücken jeweils die Herrschaftsverdichtung und politische Integration bis hin zur Nationalstaatsbildung in den Vordergrund. Eine Betrachtung als Imperium und Großreich bezieht stärker die Kolonien, die Besitzungen in Italien und die internationale Politik mit ein. Das Modell der dynastischen Agglomeration wiederum hebt den bis zum Tod Karls VI. bestehenden Universalismus mit der dichten Verflechtung beider Räume hervor. Allerdings fand diese Zusammengehörigkeit bislang nicht hinreichend Beachtung, so dass trotz einer umfangreichen Dynastiegeschichtsschreibung noch viel Forschungsarbeit zu leisten ist. Es wurden zwar viele Familiengeschichten verfasst, moderne Gesamtdarstellungen, die beide Herrschaftsräume integrativ betrachten, sind Mangelware.

II.  Herrschaft und Gesellschaft

1555

Augsburger Religionsfrieden

1561

Madrid wird Hauptstadt des Spanischen Imperiums

1564

Tod Ferdinands I. – Dreiteilung des Herrschaftsbereichs der österreichischen Habsburger

1566/68–1648

Aufstand in den Niederlanden („Achtzigjähriger Krieg“) – Friede von Münster

1568–1570

Aufstand der Morisken in Granada

1583–1612

Kaiserhof in Prag

1595–1597

Bauernkrieg in Oberösterreich

1604–1606

Aufstand István Bocskais in Ungarn

1609–1614

Vertreibung der Morisken aus Spanien

1609–1621

Zwölfjähriger Waffenstillstand Spaniens mit den nördlichen Niederlanden

1617

Oñate-Verträge zur Neuregelung des Verhältnisses der spanischen und österreichischen Habsburger

1618–1620

Aufstand der böhmischen Stände

1619–1626

Aufstand Gábor Bethlens in Ungarn

1620

Niederlage des böhmischen Ständeheeres gegen die habsburgisch-katholische Armee in der Schlacht am Weißen Berg bei Prag

1625/26

Bauernkrieg in Oberösterreich

1627/28

Verneuerte Landesordnungen für Böhmen und Mähren

1640–1652

Aufstand der Katalanen

1640–1668

Loslösung Portugals aus dem Spanischen Imperium – Friede von Lissabon (Anerkennung der Unabhängigkeit durch Spanien)

1647/48

Aufstände in Palermo und im Königreich Neapel (Masaniello-Aufstand)

1664–1671

Magnatenverschwörung in Ungarn

1671–1711

Kuruzzenkriege in Ungarn – Friede von Szatmár

1674–1678

Aufstand in Messina

1679/80

Böhmische Bauernaufstände

1687

Ungarn wird unwidersprechlich Erbreich

1. Grundzüge von Bevölkerung und Gesellschaft

a) Demografische Grunddaten

Schwierigkeit präziser Daten

Da man in Europa mit der flächendeckenden Erhebung von Einwohnerstatistiken erst im späten 17. Jahrhundert begann, sind präzise Angaben über die Bevölkerungszahlen der habsburgischen Reiche unmöglich. Zur Berechnung müssen lückenhafte Tauf- und Sterberegister sowie zeitgenössische Erhebungen, etwa der Steuerpflichtigen oder Rekruten, herangezogen werden. Verwendung finden ferner Listen von Häusern und Feuerstellen, die nach der geschätzten Zahl der Bewohner bzw. Nutzer hochgerechnet werden. Eine Hilfe sind außerdem von Philipp II. in Auftrag gegebene statistische Untersuchungen (Relaciones histórico-geográfico-estadísticas de las pueblas de España, 1575–1584), die, an zeitgenössischen Maßstäben gemessen, äußerst modern waren.

Spanisches Imperium