Die Hanse und England - Friedrich Schulz - E-Book

Die Hanse und England E-Book

Friedrich Schulz

0,0

Beschreibung

Die hansischen Kaufleute haben, gestützt auf weitgehende Privilegien, die einflußreiche Stellung, welche sie in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts im englischen Handelsleben errungen hatten, bis ins 16. Jahrhundert innegehabt. Doch haben sie ihre Herrschaft auf den englischen Märkten nicht ohne Kampf behauptet. Die englischen Kaufleute machten immer wieder den Versuch, die Freiheiten der Hansen zu beseitigen und ihre Konkurrenten aus der Ein- und Ausfuhr Englands zu verdrängen. Anderthalb Jahrhunderte sind ihre Anstrengungen ergebnislos geblieben. Ebenso haben die Engländer in dieser Zeit in den östlichen Gebieten, welche dem europäischen Westen wichtige Rohstoffe lieferten, nicht festen Fuß fassen können. Es soll die Aufgabe der vorliegenden Arbeit sein, diese Kämpfe der Hansen um ihre Privilegien und Stellung in England und die Versuche der englischen Kaufleute, in die Gebiete der hansischen Handelsherrschaft einzudringen, zu schildern.

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern
Kindle™-E-Readern
(für ausgewählte Pakete)

Seitenzahl: 230

Veröffentlichungsjahr: 2012

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.


Ähnliche


Die Hanse Und England

Von Eduards III. Bis Auf Heinrichs VIII. Zeit

Friedrich Schulz

Inhalt:

Die Geschichte der Hanse

Die Hanse Und England

Vorwort.

Einleitung.

1. Kapitel. Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen und den Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts.

2. Kapitel. Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien.

3. Kapitel. Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II. Der preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388.

4. Kapitel. Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen Verhandlungen von 1403-1409.

5. Kapitel. Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß des Vertrages von 1437.

6. Kapitel. Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen. Englische Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren.

7. Kapitel. Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht.

8. Kapitel. Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten Tudors.

9. Kapitel. Die hansischen Niederlassungen in England.

Schluß.

Die Hanse und England, Friedrich Schulz

Jazzybee Verlag Jürgen Beck

Loschberg 9

86450 Altenmünster

ISBN: 9783849635879

www.jazzybee-verlag.de

[email protected]

Die Geschichte der Hanse

Hansa (Hanse), altes deutsches Wort, das ursprünglich »Schar«, dann eine Vereinigung mehrerer Personen zu einem gemeinschaftlichen Zweck, eine Gesellschaft, Gilde bezeichnet, dessen Mitglied ein Hause heißt. Als Verbindung zu gemeinsamen Handelsunternehmungen kommen H. und Hanshus als deren Niederlage zuerst in England in Urkunden aus dem ersten Drittel des 12. Jahrh. vor; Mercatores hansati werden 1204 in Paris genannt. Das Zeitwort hansen findet sich in Köln 1259 für eine gewisse Prozedur, die mit neu aufgenommenen Mitgliedern vorgenommen wurde, woher auch das neuere hänseln abzuleiten ist. H. heißt auch das Recht, in fremden Landen Handel zu treiben, sowie die Abgabe von diesem Handel (wie in dem Freibrief Kaiser Friedrichs I. für Lübeck 1188) und die Summe, für die der einzelne seine Teilnahme an der Genossenschaft erkaufte. Verhansung heißt Ausstoßung aus dem Bunde der H.

Vorzugsweise wird H. oder Hansebund (hanseatischer Bund, Unio hanseatica) der große Städtebund genannt, der, aus der Vereinigung deutscher Kaufleute im Ausland entstanden, im 13. Jahrh. auch die Heimatstädte näher miteinander verband. Von den im Ausland gebildeten Handelsniederlassungen deutscher Kaufleute ist der von den englischen Königen mit Privilegien reich ausgestattete Stahlhof (Stapelhof) in London die älteste; von Kölner Kaufleuten gegründet, stand der Stahlhof mit den flandrischen und westfälischen Städten, bald auch mit Lübeck in lebhaftem Verkehr und bildete den Mittelpunkt für den westlichen Handel Deutschlands, da die »Hansen« in London den ganzen Ein- und Ausfuhrhandel Englands beherrschten. Eine ähnliche Vereinigung deutscher Kaufleute für den Handel nach Schweden, Livland und Russland bestand in Wisby auf Gotland, von wo der St. Petershof in Nowgorod gegründet ward. Lübeck und Hamburg gewannen in den Niederlanden, besonders in Brügge, um die Mitte des 13. Jahrh. wichtige Handelsprivilegien, woran sie auch andre Städte Anteil nehmen ließen, und schlossen 1241 einen Bund zur Sicherung ihres Binnenverkehrs zwischen Nord- und Ostsee. Dann ging Lübeck 1285 eine Verbindung mit den wendischen Städten Wismar, Rostock, später Stralsund und Greifswald ein, und die kleineren pommerschen und die märkischen Städte Demmin, Anklam, Stargard, Stendal, Salzwedel, Brandenburg, Berlin-Kölln und Frankfurt a. O. gesellten sich ihnen zu. Die niedersächsischen und niederrheinischen Städte Köln, Dortmund, Soest, Münster, Herford, Minden und die niederländischen schlossen mit Hamburg einen Bund, dem sich auch die entfernt liegenden preußischen Städte Thorn, Kulm, Danzig u. a. anschlossen. Eine besondere Gruppe bildeten die Städte Livlands und Estlands sowie Gotland. So entstanden drei Drittel: das lübisch-wendische, das westfälisch-preußische und das gotländische. Später taten sich die sächsischen Städte Göttingen, Halle, Halberstadt, Hildesheim, Braunschweig, Hannover und Lüneburg unter der Leitung Bremens zu einer besonderen Gruppe zusammen, so dass die H. nun in vier Quartiere zerfiel. Auch Breslau gehörte dem Bund an, und selbst Konstanz hegte im Anfang des 15. Jahrh. den Wunsch, ihm beizutreten. Eine gemeinschaftliche Verfassung erhielt der Reichs- und Fürstenstädte umfassende Bund zuerst 1367 durch die »Kölnische Konföderation«. Erhaltung und Erweiterung der einzeln oder gemeinsam in der Fremde oder von den Landesherren erlangten Freiheiten, Wahrung gesicherter Fahrt zu Lande und zur See, schiedsrichterliche Vermittlung in allen Streitigkeiten zwischen Bundesstädten, um jede fremde Einmischung fernzuhalten, Aufrechterhaltung der Ruhe im Innern der Städte, besonders des alten aristokratischen Regiments: das waren die hauptsächlichsten Ziele des Bundes. Handel und Seefahrt, Strand- und Stapelrecht, Münze und Gewicht wurden gleichmäßig geordnet; eine Bundesabgabe, das Pfundgeld, lieferte der H. die zur Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Mittel, und eine Kriegsmatrikel setzte für jede Stadt die ihren Mitteln entsprechende Leistung von Mannschaften und Schiffen fest. Im übrigen wurde jedem Quartier und innerhalb desselben den einzelnen Städten volle Freiheit gelassen, wie sie sich zu ihren Nachbarn halten wollten. In Lübeck, dessen Stadtrecht sich über die meisten hansischen Städte verbreitete, wurden gewöhnlich alle drei Jahre die Tagsatzungen abgehalten, die Lübeck berief. Die Städte waren durch Abgeordnete vertreten; ihre Beschlüsse (Rezesse) betrafen auswärtige und innere Angelegenheiten. Fügte sich eine Bundesstadt den Anordnungen des Hansetages nicht, so traf sie der hanseatische Bann, die »Verhansung«, die, sehr gefürchtet, gewöhnlich die Unterwerfung zur Folge hatte.

Die erste große Aktion der H. war der Krieg gegen Dänemark, den König Waldemar IV., der 1361 Wisby erobert hatte. Eine Unternehmung der hansischen Flotte unter Johann Wittenborg, Bürgermeister von Lübeck, gegen Kopenhagen 1362, das eingenommen und geplündert wurde, scheiterte an dem Angriff auf Schonen und führte 1363 zu einem Waffenstillstand. Nachdem die der H. feindlichen Könige Hakon und Magnus von Schweden entthront und statt ihrer Albrecht von Mecklenburg eingesetzt worden, beschlossen im November 1367 zu Köln 77 Städte den Krieg gegen Dänemark: 1368 plünderte eine mächtige Flotte die Küste von Norwegen und besetzte Kopenhagen und die dänischen Inseln, so dass der dänische Reichsrat 1370 im Frieden von Stralsund der H. die wichtigsten Plätze am Sund einräumte, zwei Drittel der Einkünfte Schonens auf 15 Jahre verpfändete und versprach, dass fortan kein König, der nicht die Privilegien der H. bestätigt hätte, in Dänemark anerkannt werden solle. Die Union von Kalmar (1397) dehnte die hansischen Vorrechte auch über die andern skandinavischen Reiche aus, und 100 Jahre beherrschte die H. den Handel und den Fischfang in den nordischen Meeren und gestattete nur ihren Schiffen, dort zu verkehren. In allen Städten, besonders auf Schonen, waren deutsche Kaufleute eingebürgert; zu Bergen in Norwegen lebten deutsche Kaufleute, Schiffer und Handwerker in einem besonderen Stadtteil; die Kaufleute, junge, kräftige Männer, immer bereit, mit dem Schwert ihre Interessen zu wahren, durften sich im fremden Lande nicht verheiraten oder Bürgerrecht annehmen. Nach dem Falle Wisbys übernahm Danzig die Leitung des östlichen Handels, für den sich die Lateiner (d. h. Westländer) von den russischen Großfürsten wichtige Vorrechte verschafften, und der in Kauen (Kowno) und im St. Petershof in Nowgorod (von den Hansen deutsch »Naugart« genannt) seinen Mittelpunkt hatte; von hier aus gingen die deutschen Kaufleute bis zum Ural und zum Eismeer und holten namentlich kostbare Pelze. In England waren Hansen außer in London in Boston, Hull, York, Norwich etc. tätig, von den Königen besonders durch das Privilegium von 1377 begünstigt, weil die Zölle, die sie für eingeführte Waren entrichteten, eine beträchtliche Einnahmequelle darstellten. In den Niederlanden hatte die H. trotz mancher Privilegien mit einer scharfen Konkurrenz der einheimischen Städte zu kämpfen; dennoch war ihr Umsatz in Brügge, später in Antwerpen sehr bedeutend. Nicht unerheblich war selbst der Handel mit Frankreich, wo in Honfleur, Harfleur, La Rochelle, Rochefort und Bordeaux hansische Faktoreien bestanden, mit Portugal, wo 1452 in Lissabon eine Niederlassung errichtet wurde, und mit Spanien. Von Brügge aus wurden sogar Seefahrten nach Venedig unternommen, und auf dem Landwege wurden mit Berührung der süddeutschen Städte enge Verbindungen mit dieser Sammelstelle des internationalen Handels unterhalten.

Die Blütezeit des Bundes fällt in das 14. und einen Teil des 15. Jahrh. Durch eigne Kraft und durch Verträge mit mächtigeren Fürsten verstand es die H., ihren Gliedern einen gewissen Schutz zu verschaffen, wie er sonst bei der Schwäche der Reichsgewalt fehlte, aber mit dem Erstarken der Fürstenmacht in Norddeutschland mussten die meisten Fürstenstädte ihre Verbindung mit der H. lösen, die ihrerseits bemüht war, in den Städten das aristokratische Element gegenüber dem demokratischen der Zünfte zu behaupten. Die Einigkeit in der H. störte schon früh die Verschiedenheit der Interessen; besonders die westlichen Städte fanden sich durch das Übergewicht Lübecks und des wendischen Viertels in der Ostsee beschwert, und als auf deren Betrieb die H. die Getreideausfuhr aus andern als hansischen Häfen an der Ostsee verbot, fielen die holländischen Städte vom Bund ab, traten in dessen Fehde mit Erich XI. von Dänemark auf des letzteren Seite und vereinigten sich 1423 mit ihm zu einem Überfall auf die hansischen Schiffe bei Schonen, worauf die H. alle baltischen Fahrten holländischer Schiffe verbot. Auch die preußischen und livländischen Städte beklagten sich über den Eigennutz Lübecks, das fremde Flaggen und nichthansische Kaufleute auf seinen Märkten nicht zuließ und allen Verkehr nur den hansischen Schiffen vorbehielt.

Zäh hielt die H. und besonders Lübeck an den alten Einrichtungen fest und passte sich nicht rechtzeitig den neuen Bedingungen an, und als nach Entdeckung des Seewegs nach Ostindien die Portugiesen Antwerpen zu ihrer Niederlage machten, verharrte die H. in Brügge. Als sie dann endlich doch 1540 ihren Stapel von Brügge auch nach Antwerpen verlegte, war sie nicht mehr imstande, diesen Handel unter ihre Herrschaft zu bringen. Aktiv nahm sie auch nicht an den überseeischen Unternehmungen teil, verlor ihr Übergewicht auch in der Ostsee, und auch die Skandinavier suchten sich von dem hansischen Handelsmonopol zu befreien. Gustav Wasa hatte, als er mit Hilfe der Lübecker den schwedischen Thron bestieg, der H. das Privileg erteilt, dass ausländische Nationen auf ewige Zeiten von der Fahrt durch den Sund und die Belte ausgeschlossen sein sollten. Das gleiche forderte nun der Bürgermeister von Lübeck, Jürgen Wullenweber, auch von Friedrich I. von Dänemark, als der von ihm 1523 entthronte Christian II. seine Krone wiedererobern wollte. Da die Niederländer ganz vom Sund ausgeschlossen sein sollten, kam es zu einem Kriege zwischen ihnen und den wendischen Städten unter Lübeck. Dänemark zögerte erst und verband sich mit Schweden. Wullenweber suchte 1534 bei der demokratischen Partei in Dänemark und bei Christian II. von Dänemark Hilfe, um Friedrichs I. Sohn Christian III. zu stürzen, und sah sich auch nach einem Prätendenten für den schwedischen Thron um. Doch im Krieg unglücklich, wurde Wullenweber 1535 durch die aristokratische Partei gestürzt, und so scheiterte sein ganzes Unternehmen. Von da an war die Handelsherrschaft der H. in Skandinavien gebrochen. Dänemark beutete den Sundzoll für sich aus; ein langwieriger Krieg mit Schweden endete damit, dass diese Krone die Oberherrschaft im Baltischen Meere gewann. Ein besonders harter Schlag traf die H von England aus, wo sie noch 1551 ein solches Übergewicht besaß, dass sie 44,000 Stück englische Tücher, die Engländer selbst nur 1100 ausführten. Einzelnen Versuchen der englischen Herrscher, diesem Missverhältnis ein Ende zu machen, war die H. im 15. Jahrh. mit blutigem Kampf begegnet. Königin Elisabeth forderte nun entschieden, dass dieselben Vergünstigungen, welche die H. in England vor andern Völkern genoss, auch den englischen Untertanen in den Hansestädten zu gewähren seien. Als die H. dies zurückwies, beschränkte die Königin die Erlaubnis zur Ausfuhr ungefärbter Tücher, selbst gegen Entrichtung höheren Zolles, auf 5000 Stück. Der Hansetag beantragte beim Reichstag, den Engländern allen Verkehr mit Deutschland und den Verkauf englischer Güter in Deutschland zu untersagen, allein vergebens. Während Lübeck immer noch die Aufrechterhaltung der alten Privilegien vertrat, schloss Hamburg bei der veränderten Weltlage einen Separatvertrag mit England und nahm die englische Kompanie der Adventurers bei sich auf. Lübeck erlangte zwar 1582 vom Reichstag ein Gutachten, das den Adventurers den Handel im Reiche verbot, und 1597 auch ein kaiserliches Mandat darüber; aber Elisabeth hatte 1589 im Tajo 60 hansische Schiffe kapern lassen, nahm nach dem Erlass des kaiserlichen Mandats den Stahlhof weg und hob die Privilegien der H. in England gänzlich auf.

Die veränderten Weltverhältnisse, das Entstehen kräftiger nationaler Staaten und der unzweifelhafte Sieg der fürstlichen Gewalt in Deutschland führten zuerst die Niederländer, dann eine Stadt nach der andern zum Abfall von der H., deren Bund zu Anfang des 17. Jahrh. aus nicht mehr als 14 Städten bestand. Dennoch wurde das Bündnis der H. und besonders Lübecks in kritischen Zeiten, namentlich wenn sich die Mächte über die Herrschaft in der Ostsee stritten, noch immer gesucht, so 1612 von den Niederlanden und Schweden gegen Dänemark und Spanien, später von Frankreich. Als Kaiser Ferdinand 1627 Norddeutschland unterworfen, das Festland von Dänemark erobert und den Plan gefasst hatte, in Gemeinschaft mit Spanien den Krieg gegen die protestantischen Staaten auch zur See zu führen, suchte er auch die H. für diesen Plan zu gewinnen und veranlasste einen Hansetag in Lübeck (1627). Hier erbot sich Spanien, das Monopol des ganzen Kolonialhandels mit den Hansestädten zu teilen; doch wiesen diese namentlich aus Misstrauen gegen die kirchliche Reaktion der Habsburger den kaiserlichen Vorschlag ab. Nach dem Westfälischen Frieden war die Zeit der H. vorüber; die Versuche, sie zu erneuern, waren vergebens, umsonst erteilte Leibniz 1670 den Rat, »die Kommerzien durch Restabilierung der Hansestädte wieder auszurichten«. Da der Bund den früheren Schutz nicht mehr gewähren konnte, fielen nun auch die letzten Städte unter dem Einfluss der Fürsten ab, nur Lübeck, Bremen und Hamburg behaupteten ihre Unabhängigkeit und repräsentierten noch den alten Hansebund. Auch erlangten sie durch altererbtes Kapital, Geschäftskunde und Umsicht wieder Bedeutung als Handelsstädte, Hamburg aber überflügelte Lübeck bei weitem. In den Napoleonischen Kriegen wurden die Hansestädte 1806 durch die Kontinentalsperre schwer getroffen und 1810 dem französischen Kaiserreich einverleibt; der Handel schwankte zwischen völliger Vernichtung durch die Sperre und zwischen fabelhaftem, aber segenlosem Schmuggelgewinn. Als die Wiener Kongreßakte den Hansestädten in Anerkennung ihrer hervorragenden Beteiligung am Befreiungskampf 1815 ihre Unabhängigkeit garantiert hatte, erneuerten sie ihr Bündnis; doch hat dasselbe wenig mehr als den Namen mit dem alten Bunde der H. gemein. Vgl. Sartorius, Geschichte des hanseatischen Bundes (Götting. 1802–1808, 3 Bde.) und Urkundliche Geschichte des Ursprungs der deutschen H. (hrsg. von Lappenberg, Hamb. 1830, 2 Bde.); Barthold, Geschichte der deutschen H. (Leipz. 1862); Winckler, Die deutsche H. in Russland (Berl. 1886); Daenell, Die Kölner Konföderation vom Jahre 1367 und die schonischen Pfandschaften (Leipz. 1894) und Geschichte der deutschen H. in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts (das. 1897); Lindner, Die deutsche H., ihre Geschichte und ihre Bedeutung (2. Aufl., das. 1901); D. Schäfer, Die H. (Bielef. 1903); das von Koppmann, v. d. Ropp und Schäfer in drei Abteilungen herausgegebene Urkundenwerk, »Hanserezesse«: I: 1256–1430 (Leipz. 1870–97, Bd. 1–8), II: 1431–76 (das. 1876–92, 7 Bde., vollständig), III: 1477–1530 (das. 1881–99, Bd. 1–6); »Hansesches Urkundenbuch« (hrsg. von Höhlbaum, Halle, bez. Leipz. 1876–1903, 9 Bde.); »Hansische Geschichtsquellen« (Halle 1888 ff.) und die Zeitschrift »Hansische Geschichtsblätter« (Leipz. 1872 ff.); letztere Werke gibt der 1870 gegründete Verein für hansische Geschichte heraus.

Die Hanse Und England

Vorwort.

 Die hansischen Kaufleute haben, gestützt auf weitgehende Privilegien, die einflußreiche Stellung, welche sie in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts im englischen Handelsleben errungen hatten, bis ins 16. Jahrhundert innegehabt. Doch haben sie ihre Herrschaft auf den englischen Märkten nicht ohne Kampf behauptet. Die englischen Kaufleute machten immer wieder den Versuch, die Freiheiten der Hansen zu beseitigen und ihre Konkurrenten aus der Ein- und Ausfuhr Englands zu verdrängen. Anderthalb Jahrhunderte sind ihre Anstrengungen ergebnislos geblieben. Ebenso haben die Engländer in dieser Zeit in den östlichen Gebieten, welche dem europäischen Westen wichtige Rohstoffe lieferten, nicht festen Fuß fassen können. Es soll die Aufgabe der vorliegenden Arbeit sein, diese Kämpfe der Hansen um ihre Privilegien und Stellung in England und die Versuche der englischen Kaufleute, in die Gebiete der hansischen Handelsherrschaft einzudringen, zu schildern. Ich habe die Darstellung nur bis zu dem großen Ansturm, der um 1520 unter Wolseys Führung auf die hansischen Freiheiten stattfand, nicht bis zur Aufhebung der Privilegien unter Elisabeth geführt. Denn in dem letzten halben Jahrhundert dieses großen Ringens waren die Gegner nicht mehr dieselben wie früher. Die Hanse ging unaufhaltsam ihrer Auflösung entgegen, während sich England unter der Leitung seiner Könige zu einem festen und starken Nationalstaat konsolidierte, der seine Wirtschaftspolitik allein nach nationalen Gesichtspunkten einrichtete.

Diese hundertundfünfzigjährige Periode deutsch-englischer Beziehungen ist im ganzen noch nicht behandelt worden. Daenell führt seine Darstellung nur bis zum Utrechter Frieden, dem Höhepunkt der hansischen Handelsherrschaft in England; Schanz behandelt in der Hauptsache nur die Zeit der beiden ersten Tudors.

Im 9. Kapitel habe ich versucht, ein Bild von den hansischen Niederlassungen in England zu geben. Da das Material hierüber sehr gering ist, habe ich mich auf einzelne Punkte und Institutionen beschränkt, die einigermaßen klarliegen.

Die Arbeit beruht zum größten Teil auf den Publikationen des hansischen Geschichtsvereins, den Hanserezessen, hansischen Urkundenbüchern und hansischen Geschichtsquellen. Andere Publikationen bieten daneben nur noch vereinzelte Nachrichten.

Meiner Schwester danke ich für die Hilfe, die sie mir beim Lesen des Manuskripts und der Korrekturen geleistet hat.

Berlin, im August 1911.

Friedrich Schulz.

Einleitung.

 Unter den Hansestädten waren vornehmlich die rheinisch-westfälischen und die preußischen Städte am Handel mit England beteiligt. Köln im Westen und Danzig im Osten waren die Hauptträger dieses Verkehrs. Lübeck und die wendischen Städte, der eigentliche Kern der Hanse, standen zurück; ihre kommerziellen Beziehungen zu England waren verhältnismäßig gering. Die Westdeutschen besuchten England seit alters und haben dort dauernd eine Hauptrolle gespielt. Auf dem Londoner Kontor, das aus der alten Kölner Gildhalle hervorgegangen war, bildeten die Kölner und Westfalen wohl stets die Mehrzahl. Die Westdeutschen brachten die Produkte der Landwirtschaft, des Bergbaus und des städtischen Gewerbefleißes ihrer Heimat nach England und holten von dort vor allem Wolle und Tuch. Die Preußen erschienen erst seit dem 14. Jahrhundert in größerer Zahl in England. Die englischen Märkte boten ihnen gute Absatzgebiete für die zahlreichen Rohstoffe, welche das östliche Europa lieferte.

Alle hansischen Kaufleute verband das gemeinsame Interesse, die privilegierte Stellung, welche sie ihrem Handel in England errungen hatten, zu behaupten. Ein Angriff auf ihre Freiheiten traf alle in gleicher Weise und mußte sie zu gemeinsamer Abwehr zusammenführen. Aber es bestanden auch scharfe Interessengegensätze zwischen den einzelnen hansischen Gruppen, so daß das Band, welches alle Städte England gegenüber verknüpfte, oft nicht stark genug war, die widerstreitenden Interessen zusammenzuhalten. Köln und Danzig haben sich wiederholt um ihres Sondervorteils willen von ihren Genossen getrennt und die Sache der Hanse verraten. Die Verschiedenheit der städtischen Interessen beruhte nicht bloß auf der oben skizzierten verschiedenen Beteiligung an dem englischen Handel; es kam noch ein anderer wichtiger Unterschied zwischen dem Osten und dem Westen der Hanse hinzu, der englische Handel nach Preußen. Die englischen Kaufleute verkehrten im 14. und 15. Jahrhundert nur sehr wenig in den Hansestädten, dagegen unterhielten sie einen beträchtlichen Eigenhandel nach Preußen. Die preußischen Städte waren bestrebt, die englische Konkurrenz nicht zu mächtig werden zu lassen. Köln und seine Nachbarn zeigten aber wenig Lust, sich für diese preußischen Sonderinteressen einzusetzen und ihretwegen ihren gewinnreichen Handel mit England zu unterbrechen. Doch konnten sie es oft nicht verhindern, daß sie in den preußisch-englischen Gegensatz hineingezogen wurden. Hansisch-englische Konflikte waren oft nur preußisch-englische Konflikte.

Die hansischen Kaufleute verdankten ihre bevorzugte Stellung in England hauptsächlich zwei Gründen, ihrer Tätigkeit als Handelsvermittler zwischen dem östlichen und dem westlichen Europa und der dynastischen Politik der englischen Könige. Obwohl Englands Handelsstand an Unternehmungsgeist und Rührigkeit dem der anderen Nationen durchaus nicht nachstand, lag im 14. und 15. Jahrhundert die englische Ein- und Ausfuhr zu einem sehr großen Teil in den Händen auswärtiger Kaufleute. Die englischen Könige haben wohl zuweilen versucht, den Handel und die Schiffahrt ihres Landes gegen die Fremden zu heben; aber dieses Ziel konsequent zu verfolgen, lag ihnen fern. Ihre von dynastischen Gesichtspunkten geleitete Politik und finanzielle Rücksichten hinderten sie, die Forderungen ihrer Kaufleute zu erfüllen und das Übergewicht des fremden Handels zu beseitigen. Sie sahen in der Handelspolitik in erster Linie ein Mittel, ihre Finanzen zu vermehren. Eine Beschränkung des auswärtigen Handels hätte aber gerade das Gegenteil bewirkt, die Zolleinnahmen vermindert. Es ist ferner schon öfter darauf hingewiesen worden, welche nachteiligen Folgen die zahlreichen äußeren und inneren Kriege für den englischen Handel hatten. Der hundertjährige Krieg mit Frankreich und die jahrzehntelangen Kämpfe der beiden Rosen nahmen die Kräfte des Landes so völlig in Anspruch, daß die gesunde Entwicklung des Handels und der Schiffahrt gehemmt wurde.

Doch war es nicht bloß das eigene Interesse, welches die englischen Könige veranlaßte, den hansischen Handel zu begünstigen und zu fördern. Auch die große Mehrzahl des Landes wünschte eine Beschränkung des hansischen Verkehrs nicht. Die Hansen fanden wiederholt bei den weltlichen und geistlichen Großen Unterstützung gegen die Forderungen der englischen Kaufleute. Denn die Grundbesitzer und auch die Handwerker hofften einerseits durch die Konkurrenz der Fremden bessere Preise für ihre Erzeugnisse zu erzielen; andrerseits konnten und wollten sie auf die notwendigen Rohstoffe des östlichen Europa nicht verzichten, welche ihnen fast allein durch die Hansen zugeführt wurden. Solange daher die Hansen imstande waren, die Fremden von dem ostwestlichen Verkehr fernzuhalten und auf den englischen Märkten als die einzigen oder doch weitaus wichtigsten Vermittler der zahlreichen Rohstoffe des Ostens aufzutreten, war ihr Handel in England unentbehrlich.

1. Kapitel. Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen und den Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts.

 Deutsche Kaufleute verkehrten seit alters auf den englischen Märkten und erfreuten sich schon früh gesetzlichen Schutzes. Bereits unter König Ethelred II. (978-1016) wurden sie als Untertanen des Kaisers guter Gesetze würdig befunden wie die Bürger Londons selbst. Auf ihre Stellung waren auch später die engen politischen und dynastischen Beziehungen zwischen England und Deutschland von nicht geringem Einfluß. Die Annäherung Heinrichs II. an Friedrich Barbarossa, die Verschwägerung der Plantagenets mit den Welfen und im 13. Jahrhundert die Wahl Richards von Cornwallis zum deutschen König haben den deutschen Handel nicht wenig gefördert und ihm neue Freiheiten und Vergünstigungen eingebracht.

Die Kölner hatten unter den Deutschen die Führung. Sie waren schon unter Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses in London, der sogenannten Gildhalle, und hatten das Recht, eine staatlich anerkannte Genossenschaft, eine Hanse, zu bilden. Bis ins 13. Jahrhundert wurde England allein von westdeutschen Händlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch Kaufleute von der Ostsee dorthin. Den Kölnern und ihren Genossen war die neue Konkurrenz äußerst unangenehm, und sie suchten den Verkehr der Ostseestädte zu unterbinden, indem sie den Angehörigen jener den Beitritt zu ihrer Genossenschaft versagten oder wenigstens sehr erschwerten. Gegen ihre Plackereien erwirkte Lübeck 1226 zu seinen Gunsten einen Spruch des Kaisers, der die lübischen Kaufleute den Westdeutschen gleichstellte und sie von den unrechtmäßigen Abgaben beim Eintritt in die Hanse befreite. Ob die Entscheidung des Kaisers großen Erfolg gehabt hat, wissen wir nicht. Die Lübecker setzten aber ihren Verkehr nach England fort und erwarben einige Jahrzehnte später dieselbe Freiheit, welche die Kölner bis dahin allein von allen Deutschen besaßen. 1266 verlieh Heinrich III. den Hamburgern und zu Anfang des nächsten Jahres den Lübeckern das Recht, nach dem Vorbilde der kölnischen im ganzen Reich eine Hanse zu haben. Hierdurch wurde die Sonderstellung Kölns beseitigt. Das Nebeneinander der drei städtischen Genossenschaften ließ sich aber nicht lange aufrecht erhalten. Die Einzelhansen vereinigten sich bald zur Gesamthanse der Deutschen. Die näheren Umstände dieses Zusammenschlusses kennen wir nicht; wir sehen nur, daß seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die neue Genossenschaft als die Hanse der Deutschen (hansa Alemannie) erscheint.

Der Beginn des 14. Jahrhunderts brachte den Deutschen wie allen anderen Fremden neue wertvolle Zugeständnisse. Mit dem bestehenden Fremdenrecht vollständig brechend, verlieh Eduard I. 1303 allen in England Handel treibenden Kaufleuten ohne Unterschied der Nationalität gegen weitgehende Zollerhöhungen einen umfassenden Freibrief, die sogenannte carta mercatoria. Der König versprach den Kaufleuten, welche England besuchen würden, sicheres Geleit und Befreiung von allen Mauer-, Brücken-und Wegezöllen und gestattete ihnen, in allen Städten ihre Herberge selbst zu wählen und überall mit Einheimischen und mit Fremden Handel im großen zu treiben. Ihre in England gekauften Waren sollten die Kaufleute nach Belieben ausführen dürfen; ausgenommen waren nur die Länder, mit denen England im Kriege stand. Mehrere Bestimmungen des Statuts regelten ferner die rechtlichen Verhältnisse. Den Kaufleuten wurde zugesichert, daß ihre Klagen ohne Säumen erledigt und jede Lässigkeit der Beamten streng bestraft werden sollte. Außerdem sollte für sie in London ein Justiziar ernannt werden, vor dem sie ihre Schuldklagen erheben konnten, wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten. In allen Streitfällen zwischen einem Fremden und einem Engländer mit Ausnahme von Kapitalverbrechen sollte die Untersuchungskommission zur Hälfte aus Engländern, zur Hälfte aus Fremden bestehen.

Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand. Die weitgehende Begünstigung des fremden Handels erregte in dem englischen Kaufmannsstande große Erbitterung und rief nach Eduards I. Tode eine Reaktion hervor. Der schwächliche Eduard II. sah sich bald genötigt, die carta mercatoria aufzuheben und das alte Fremdenrecht wiederherzustellen. Der Haß der Engländer richtete sich vornehmlich gegen die Italiener, welche damals in England nicht bloß im Handel und im Geldgeschäft tätig waren, sondern auch in der Münz- und Zollverwaltung und als diplomatische Agenten Verwendung fanden. Nicht so sehr wurden die deutschen Kaufleute von dem Umschwung getroffen. Sie holten wieder ihre alten Freiheiten hervor und ließen sich noch 1311 vom König das Privileg Eduards I. von 1281 bestätigen. Wenige Jahre später erlangten sie sogar, obwohl die Bewegung gegen die Fremden noch anhielt, neue wertvolle Freiheiten. Am 7. Dezember 1317 erneuerte Eduard II. den deutschen Kaufleuten von der Gildhalle zu London die ihnen von seinen Vorfahren verliehenen Rechte und bestimmte, daß sie von der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, an denen sie nicht persönlich beteiligt waren, frei sein sollten.

1327 bestieg der energische und tatendurstige Eduard III. den englischen Thron. Der neue König zeigte sich von Anfang an den fremden Kaufleuten, auf deren finanzielle Unterstützung er für seine hochfliegenden Pläne gegen Frankreich zu nicht geringem Teil angewiesen war, sehr gewogen und ließ ihrem Handel stets Schutz und Förderung zuteil werden. Er erneuerte den Fremden nicht bloß die carta mercatoria, sondern erweiterte auch ihre Rechte und Freiheiten.

Von besonderer Bedeutung wurde Eduards III. Regierung für die Stellung der hansischen Kaufleute. Der Ausbruch des englisch-französischen Krieges gab nämlich einigen rheinisch-westfälischen Kaufleuten Gelegenheit, sich auf dem Gebiet des internationalen Geldgeschäfts zu betätigen, von dem sich die norddeutschen Kaufleute sonst ferngehalten haben. Wir wollen hier nicht die Geldgeschäfte im einzelnen verfolgen, die eine Anzahl westdeutscher Kaufleute in den vierziger und fünfziger Jahren mit Eduard III. von England gemacht hat. Einige Beispiele mögen genügen. Nachdem die Hansen Eduard III. schon wiederholt kleinere Summen vorgestreckt hatten bildete sich 1339 aus Dortmunder, Kölner, Wipperfürther und anderen westdeutschen Kaufleuten ein Finanzkonsortium, das mehrere Jahre lang das Geldgeschäft im Großen betrieb. Im Mai 1340 schuldete der König dem Konsortium schon 18 100 £. Wenig später versprach dieses ihm weitere 8300 £ vorzustrecken. In der Mitte der vierziger Jahre lösten rheinisch-westfälische Kaufleute die Kronen und Kleinodien des englischen Königs wieder ein, welche dieser dem Erzbischof von Trier und Kölner Bürgern hatte verpfänden müssen. Diese Geldgeschäfte wickelten sich in derselben Form ab wie die früheren und gleichzeitigen mit italienischen und englischen Kaufleuten. Für ihre Darlehen erhielten die Kaufleute die Erlaubnis, ein bestimmtes Quantum Wolle zollfrei ausführen zu dürfen, oder der König überließ ihnen die Einnahmen aus den Zöllen und den königlichen Bergwerken, bis das Darlehen getilgt war.

Hansen hat neuerdings in seinem Aufsatz "Der englische Staatskredit unter König Eduard III. und die hansischen Kaufleute" gezeigt, daß bisher die Beteiligung der westdeutschen Kaufleute an den Geldgeschäften Eduards III. stark überschätzt worden ist, daß besonders nicht davon die Rede sein kann, daß die Hansen damals an die Stelle der Italiener getreten seien und den englischen Geldmarkt beherrscht hätten. Eduard III. fand vielmehr, als er den Krieg gegen Frankreich begann, bei den italienischen Firmen, die seit mehr als einem Jahrhundert die Bankiers der englischen Könige waren, und bei einigen englischen Kaufleuten die reichlichste Unterstützung. Die Summen, die ihm die hansischen Kaufleute vorstreckten, erreichten niemals die Höhe der Darlehen, welche die Bardi und Peruzzi und William de la Pole dem Könige gewährten.