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Liebe Leserinnen, Lieber Leser, Seit nun mehr als 20 Jahren berate und begleite ich Kunden rund um das Thema Immobilien. In unserer Zusammenarbeit mit vielen hundert Klienten haben wir erkannt, dass es oft noch zu Fragen bei einer Immobilie im Scheidungsfall kommt, weshalb mein Team und ich diesen Ratgeber für Sie erstellt haben. Mit Hilfe von Experten haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Der Ratgeber soll Ihnen als fundierte Grundlage für Immobilienfragen dienen. Sollten Sie weitere rechtliche Fragen zu dem Thema haben, können wir Ihnen spezialisierte Anwälte und Notare aus unserem Netzwerk empfehlen. Für weitere Fragen besuchen Sie gerne unsere Website www.schenk-immo.ch oder kontaktieren Sie uns, für ein persönliches Gespräch, telefonisch unter 031 503 11 99 oder schreiben Sie uns an [email protected] eine E-Mail. Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihrer Planung zu unterstützen. Ihr Stephan Schenk (Schenk Immobilien Bern GmbH)
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Seitenzahl: 24
Veröffentlichungsjahr: 2022
1.
VORWORT
2.
TEIL 1: SIE ERBEN EINE LIEGENSCHAFT? DAS MÜSSEN SIE JETZT WISSEN
3.
DAS ERBE ANNEHMEN ODER AUSSCHLAGEN?
3.1 B
EANTRAGEN
S
IE EINEN
E
RBSCHEIN
3.2 L
ASSEN
S
IE DEN
M
ARKTWERT
I
HRER
I
MMOBILIE ERMITTELN
3.3 E
RBEN MIT ANDEREN
: D
IE
E
RBENGEMEINSCHAFT
3.4 K
ONFLIKTE LÖSEN IN
E
RBENGEMEINSCHAFTEN
3.5 E
IN
S
CHRITT
,
DER GUT ÜBERLEGT WERDEN SOLLTE
: D
IE
E
RBTEILUNGSKLAGE
3.6 W
IE HOCH WIRD DIE
E
RBSCHAFTSSTEUER SEIN
?
3.7 D
IE GEERBTE
I
MMOBILIE VERKAUFEN
3.8 W
AS
,
WENN NIEMAND DAS
E
RBE ANNEHMEN MÖCHTE
?
3.9 H
IER IST EINE
C
HECKLISTE
,
DIE
S
IE BEFOLGEN KÖNNEN
,
WENN
S
IE EINE
I
MMOBILIE GEERBT HABEN
4.
TEIL 2: SIE WOLLEN IMMOBILIEN VERERBEN? PLANEN SIE IHREN NACHLASS
4.1 W
AS
S
IE BEI DER
N
ACHLASSPLANUNG REGELN SOLLTEN
4.2 I
MMOBILIE VERERBEN FÜR
E
HEPAARE
. S
O VERERBEN
S
IE NACH DEM GESETZLICHEN
E
RBRECHT
4.2.1 Die güterrechtliche Auseinandersetzung
4.2.2 Die Errungenschaftsbeteiligung
4.2.3 Die Gütergemeinschaft
4.2.4 Die Gütertrennung
4.3 W
ER ERBT WAS
–
DIE GESETZLICHE
P
ARENTELENORDNUNG
4.4 U
NZUFRIEDEN MIT DEM GESETZLICHEN
E
RBRECHT
? V
ERERBEN
S
IE NACH
I
HREN EIGENEN
V
ORSTELLUNGEN
4.5 P
FLICHTTEILSANSPRÜCHE FÜR GESETZLICHE
E
RBEN
4.6 D
ER
E
RBSCHAFTSVERTRAG
4.7 B
ESTELLEN
S
IE EINEN
W
ILLENSVOLLSTRECKER
4.7.1 Ist Nachlassverwalter und Willensvollstrecker das Gleiche?
4.8 C
HECKLISTE FÜR
I
HRE
N
ACHLASSPLANUNG
Liebe Leserinnen, Lieber Leser,
Seit mehr als 20 Jahren berate und begleite ich Kunden rund um das Thema Immobilien. In unserer Zusammenarbeit mit vielen hundert Klienten haben wir erkannt, dass sehr häufig Fragen oder Unklarheiten vorhanden sind, wenn eine Immobilie geerbt wird. Aus diesem Grund haben mein Team und ich diesen Ratgeber für Sie erstellt.
Ich bin sicher, er enthält wertvolle Hinweise, die Ihnen eine erste Orientierung bieten. Doch selbst der beste Ratgeber kann nicht auf Ihren individuellen Einzelfall eingehen. Deshalb scheuen Sie sich bitte nicht, uns mit Ihren Fragen und Anliegen persönlich zu kontaktieren.
Mithilfe von Experten haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Sollten Sie weitere rechtliche Fragen zu dem Thema haben, empfehlen wir Ihnen gerne spezialisierte Anwälte und Notare aus unserem Netzwerk.
Schauen Sie auf unserer Website www.schenk-immo.ch vorbei oder kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch, telefonisch unter 031 503 11 99 oder schreiben Sie uns an [email protected] eine E-Mail.
Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten und Sie mit unserer Erfahrung zu unterstützen.
Ihr Stephan Schenk Schenk Immobilien Bern GmbH