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In einer Zeit politischer Polarisierung und ideologischer Überhöhung wächst das Bedürfnis nach einer sachlichen, bürgernahen Politik. "Die konservative Erneuerung" bietet einen fundierten, pragmatischen Gegenentwurf, nicht rückwärtsgewandt, sondern zukunftsorientiert. Jörg Schock skizziert konkrete Lösungen für ein starkes, gerechtes und freiheitliches Deutschland. Von Demokratie und Rechtsstaat über Soziales, Bildung und Migration bis hin zu Klima, Sicherheit und Außenpolitik: Dieses Buch denkt Politik neu, verantwortungsvoll, realistisch, machbar. Keine Ideologien. Keine Parolen. Sondern Klartext. Ein Impuls für alle, die nicht den Lautesten folgen, sondern den Fähigsten vertrauen. Es geht nicht um rechts oder links. Es geht um richtig oder falsch.
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Seitenzahl: 223
Veröffentlichungsjahr: 2025
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uns wird seit Jahren eingeredet, dass nur die politische Linke, ob sozialistisch, kommunistisch oder ökosozialistisch, den Anspruch und die Fähigkeit habe, eine Vision für die Zukunft Deutschlands zu entwickeln. Angeblich verkörpern diese Ideologien Weltoffenheit, Fortschritt und Toleranz, während konservative Kräfte als rückwärtsgewandt oder gar reaktionär gelten.
Doch diese Erzählung greift zu kurz und sie ist gefährlich. Sie blendet aus, dass gerade im Konservativen eine Kraft liegt, die Zukunft nicht ablehnt, sondern verantwortungsvoll gestaltet. Nicht durch blinden Wandel, sondern durch kluge Weiterentwicklung dessen, was sich bewährt hat.
Dieses Buch ist ein Gegenentwurf zur politischen Beliebigkeit und ideologischen Verblendung unserer Zeit. Es zeigt, dass auch ein konservatives Weltbild in der Lage ist, klare Antworten auf die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu geben und dabei den Menschen in den Mittelpunkt stellt, nicht abstrakte Ideologien.
Die folgenden Kapitel verstehen sich als Impulsgeber für eine breite gesellschaftliche Debatte. Sie wollen Fehlentwicklungen benennen, Auswege aufzeigen und Mut machen für echte Reformen, getragen von Verantwortung, Vernunft und nationaler Selbstachtung.
Obwohl dieses Buch inhaltlich den Charakter eines Parteiprogramms trägt, ist es keiner politischen Partei verpflichtet. Es steht für eine bürgerlich-konservative Vision, die unser Land erneuern kann, wenn der Wille zur Veränderung da ist. Sollte es zur Grundlage eines neuen politischen Aufbruchs werden, würde Deutschland auf einen stabilen und zukunftsfähigen Kurs einschwenken.
Einige der hier vorgestellten Vorschläge lassen sich nicht ohne grundlegende Änderungen umsetzen. Sei es durch eine Anpassung des Grundgesetzes oder durch die Berufung auf Artikel 146 und eine verfassungsgebende Versammlung. Doch der erste Schritt liegt im Denken. Alles Weitere ist eine Frage des Mutes und der Entschlossenheit.
Ich lade Sie herzlich ein, sich auf diese Gedanken einzulassen.
Prolog
Vorwort
BLOCK 1 - Staatsstruktur und Ordnung
Kapitel 1 – Demokratie
Präsidialer Anteil
Parlamentarischer Anteil
Direktdemokratischer Anteil
Sonderall mit Quorum bei Volksabstimmungen
Wahlen für Bundestag und Landtage
Wahlablauf
Regierungsbildung
Mediale Transparenz
Lobbyismus
Politische Immunität
Meinungsfreuheit / Rederecht
Versammlungsfreiheit
Wahlkampf
Wahlkampf- und Parteienfinanzierung
Vergütung von Vollzeitpolitikern
Verfassungsschutz
Kapitel 2 – Justiz
Anwälte
Staatsanwälte
Gerichtsvollzieher
Richter
Justizgremium
Grundsätze und Abgrenzungen
Das Rechtssystem im Strafrecht
Regelungen zu einzelnen Delikten und Schadensformen
Spezialregelunngen zu einzelnen Delikten
Schnelljustiz und Prozessbeschleunigung
Abmahnsystem
Geschlechterrechtliche Klarstellung
Medien und Justiz
Kapitel 3 - Innere Sicherheit
Kriminalitätsbekämpfung
Extremismusprävention
Gewalt gegen Amtsträger
Präventionsarbeit
Zivilschutz
BLOCK 2 - Gesellschaft und Zusammenleben
Kapitel 4 – Soziales und Arbeit
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Arbeitslosenversicherung
Rentenversicherung
Sozialhilfe
Kindergeld
Elterngeld
Arbeitszeit
Urlaub
Lohn und Gehalt
Mindestlouhn
Quoten und Kündigungsschutz
Betteltouristen
Arbeitskräftemangel und Demografie
Kapitel 5 – Gesundheit und Leben
Schwangerschaftskonflikte
Leihmutterschaft
Sexualität und Fortpflanzung
Organspende
Elektronische Patientenakte
E-Rezept / E-Überweisung / E-Verordnung
Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
Sterbehilfe
Schutz statt Selbsttäuschung
Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel
Gesundheit mit Eigenverantwortung
Impfungen
Psychische Gesundheit
Gesundheitsprävention
Palliativmedizin
Kapitel 6 – Bildung
Kita bis Grundschule
Mehrgliedriges Schulsystem
Sonderschulen und Inklusion
Berufsausbildung
Alternative Berufsausbildung
Lerninhalte
Unterrichtsgrundlagen
Schulsanitätsdienst
Genderforschung neu ausrichten
Lehrkräftegewinnung und -ausbildung
Kapitel 7 – Bundeswehr, Polizei und Rettungswesen
Gesellschaftsjahr
Polizei und Ordnungspolizei
Einsatzkräfte
Waffenrecht
Kapitel 8 – Ehe, Kinder und Familie
Ehe
Gleichgeschlechtliche Paare
Familie und Kinder
Inzest
Unterhalt
Erbschaft
Schutzräume für Frauen
Jugendschutz
Elterliche Verantwortung und Elternrechte
Kapitel 9 – Einwanderung, Migration, Integration, Abschiebungen und Staatsbürgerschaft
Asyl
Zuwanderung
Statuswechsel
Fachkräftezuwanderung
Ausreise und Abschiebung
Staatsbürgerschaft
Kapitel 10 – Tierschutz
Kapitel 11 – Verbraucherschutz
Haltbarkeit bei Lebensmitteln
Kennzeichnung von Lebensmitteln
Echtheit auf dem Teller
Lebensmittelampel
Transparenz bei der Preisgestaltung
Elektronik
Konsumoptimierung
Rechtssicherheit im Onlinehandel und bei Abo-Modellen
Verbraucherschutz bei Dienstleistungen und Handwerksleistungen
BLOCK 3 - Kultur, Identität und Öffentlichkeit
Kapitel 12 – Kultur, Sprache und Leitkultur
Sprache
Leitkultur und Religion
Islam
Kunst
Brauchtum
Fahnen
Symbole
Prostitution
Schuld ist nicht erblich
Kapitel 13 – Ehrenamt, Vereine und Traditionen
Rettungsdienste
Ehrenamtsbörse
Kapitel 14 – Rundfunk und Medien
ÖRR
Intendantengehälter
Gendern
Streaming
Transparenz bei Medienförderung
Filmförderung
Kapitel 15 – Drogen
Rauchender Konsum
Lizenzgeschäfte
Anbau
Illegalität
Werbeverbote
Suchtprävention und Hilfe
BLOCK 4 - Infrastruktur, Technik und Umwelt
Kapitel 16 – Staatliche Infrastruktur
Daseins Vorsorge
Energie
Abfallentsorgung
Flächen
Internet
Verkehr
Schutz vor Werbeanrufe
Katastrophenschutz
Öffentliche Sanitäreinrichtungen
Abschaffung der Zeitumstellung
Öffentliche Beleuchtung und Wasserqualität
Kapitel 17 – Verkehr
Schienennetz
ÖPNV
Güterverkehr
Radverkehr
Kraftfahrzeuge
Entrümplung des Schilderwaldes
Geschwindigkeitsbegrenzung und Blitzer
Autonome Mobilität
Fahrerlaubnis
Nulltoleranz für Rauschmittel im Straßenverkehr
Öffentliche Ladeinfrastruktur
Kapitel 18 – Die digitale Welt
Behörden
Benutzerverifizierung
Filterblasen
Werbeverbote
Künstliche Intelligenz
Datenschutz
Digitale Freiheit und Datensouveränität
Digitale Selbstbestimmug und Datenkontrolle
Bestätigungen und Zustimmungen
Privatkopien und digitale Rechte
Kapitel 19 - Innovation und Forschung
Forschung im nationalen Interesse
Technologiestandort Deutschland
Technologietransfer und Patentschutz
Kapitel 20 – Umweltschutz und Klima
Klimawandel
Umweltschutz
Folgenschutz
Pfandsysteme
Vermeidung von Elektroschrott
Direkte CO2-Abscheidung aus der Luft
Blühende Gärten
Geschlossene Materialkreisläufe
Bodenschutz
BLOCK 5 - Wirtschaft, Finanzen und Lebensraum
Kapitel 21 – Freie Marktwirtschaft
Steuererleichterung statt Subventionen
Schutz der Allgemeinheit
Heimkehr von Talenten und Unternehmen
Werbeverbote
Kapitel 22 – Steuern und Staatsschulden
Einkommensteuer
Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer
Unternehmenssteuern
Zusätzliche Steuern
Schulden
Kapitel 23 - Geldpolitik
Barzahlung
Nationale Währung
Dezentrale Währung
Programmierbares Geld
Kapitel 24 – Bauen und Wohnen
Selbstgenutztes Wohneigentum und Bauen
Vermietung
Baustellen
Genehmigungsverfahren beschleunigen
Wohnungslosigkeit / Obdachlosigkeit
Barrierefreies Bauen
Generationenwohnen und neue Wohnformen
Kapitel 25 – Landwirtschaft und ländlicher Raum
Verkehr
Mobile Angebote
Medizinische Versorgung
Saatgut als Allgemeingut
Kapitel 26 - Städte und Kommunen
Kommunale Selbstverwaltung
Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum
Strukturwandel in schrumpfenden Regionen
Tourismus
Finanzausstattung
Dorfausstattung vs. Urbanisierung
Belebte Innenstädte
Begegnungsorte für Nachbarschaft und Miteinander
Direkte Mitbestimmung
BLOCK 6 - Außen und Überbau
Kapitel 27 – Europa und EU
Kapitel 28 - Außenpolitik und Außenhandel
Zusammenarbeit
Handel
Diplomatie
Internationale Organisationen
Krieg und Frieden
Entwicklungspolitik
Cybersicherheit
Kapitel 29 - Statistiken
Kriminalstatistik
Arbeitslosenstatistik
Medizinische Statistiken
Nachwort
„Die Zukunft unseres Landes steht auf dem Spiel. In einer Welt, die sich ständig verändert, müssen wir als Gesellschaft zusammenstehen und entschlossen handeln. Doch Veränderung beginnt nicht in den Hallen der Macht, sondern in jedem einzelnen von uns. Es ist unsere Verantwortung, die Richtung zu bestimmen, in die unser Land geht.
Dieses Buch ist nicht nur ein politisches Werk, es ist ein Aufruf. Ein Aufruf an alle, die an eine bessere Zukunft glauben, die nicht einfach abwarten wollen, was passiert, sondern bereit sind, aktiv etwas zu verändern. Die Herausforderungen, vor denen Deutschland steht, sind vielfältig in den Bereichen wirtschaftliche Unabhängigkeit, soziale Gerechtigkeit, eine starke Demokratie und ein intakter Planet. Doch in jedem dieser Themen liegt auch die Möglichkeit, Veränderung zu bewirken.
Ich lade Sie ein, sich mit den Ideen und Visionen auseinanderzusetzen, die in diesem Buch präsentiert werden. Jeder einzelne von uns trägt Verantwortung, nicht nur für das eigene Leben, sondern auch für das Gemeinwohl. Ob es darum geht, die demokratischen Werte zu verteidigen, die innere Sicherheit zu stärken oder eine nachhaltige Zukunft für unsere Kinder zu schaffen, jeder von uns hat eine Rolle zu spielen.
Die Antworten auf viele unserer größten Fragen liegen nicht bei Politikern oder Institutionen allein. Sie liegen in uns allen. Sie entstehen in den Gesprächen, die wir führen, in den Entscheidungen, die wir treffen, und in dem Engagement, das wir zeigen. Wenn wir unsere Verantwortung erkennen und den Mut haben, uns einzubringen, dann können wir ein Deutschland aufbauen, das stärker, gerechter und zukunftsfähiger ist.
Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um die Vision eines neuen Deutschlands Wirklichkeit werden zu lassen. Die Veränderung beginnt mit uns. Es beginnt mit Ihnen.
In einer Zeit, in der politische Debatten zunehmend von Schlagworten, taktischem Kalkül und moralischem Sendungsbewusstsein geprägt sind, wächst bei vielen Bürgern das Bedürfnis nach Klarheit, Verlässlichkeit und einer Politik, die nicht Ideologien folgt, sondern den Menschen dient. Dieses Buch setzt genau hier an. Es versteht sich als sachlicher, bürgerlich-konservativer Beitrag zur Neuordnung unseres politischen Denkens, als konstruktive Alternative zur gegenwärtigen Entwicklung.
Die folgenden Kapitel sind nicht das Produkt parteipolitischer Ausschüsse, sondern Ergebnis einer grundlegenden Auseinandersetzung mit der Frage, wie Deutschland wieder handlungsfähig, zukunftssicher und gesellschaftlich ausgewogen werden kann. Dabei geht es nicht um rückwärtsgewandte Nostalgie, sondern um eine Vorstellung von Fortschritt, die auf Erfahrung, Maß und Verantwortung beruht, nicht auf ideologischen Gleichheitsversprechen oder globalistischen Wunschbildern.
Die Gliederung folgt einer klaren Systematik zentraler politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Themen. Von Demokratie und Justiz über Bildung, Gesundheit und soziale Sicherheit bis hin zu Migration, Umwelt und europäischer Zusammenarbeit. Jede Position fußt auf einer freiheitlichen Ordnungspolitik mit praktischen Lösungsansätzen statt abstrakten Theorien.
Dieses Buch ist kein utopischer Entwurf, sondern eine Handlungsanleitung, gedacht für die Umsetzung durch neue Gesetze, klare Zuständigkeiten und, wo erforderlich, durch verfassungsrechtliche Anpassungen. Der Mensch steht im Mittelpunkt, nicht der Verwaltungsapparat. Der Souverän ist das Volk, nicht eine lautstarke Minderheit, die Anspruch auf moralische Deutungshoheit erhebt.
Wenn dieses Werk einen Beitrag zu einer neuen, ehrlichen Debatte leistet, sachlich, lösungsorientiert und fair, dann erfüllt es seinen Zweck. Es will Denkimpuls sein für alle, die spüren, dass unser Land nicht den Lautesten, sondern den Fähigsten und Verantwortlichsten anvertraut werden sollte. Nicht rechts oder links ist entscheidend, sondern ob etwas richtig oder falsch ist.
Dieses Buch ist eine Einladung zur Mitgestaltung. Denn die Zukunft unseres Landes beginnt nicht in Brüssel, Berlin oder auf Parteitagen, sie beginnt im Denken und Handeln jedes einzelnen Bürgers.
Der Staat ist das tragende Gerüst einer funktionierenden Gesellschaft und zugleich ihr Dienstleister. Seine Legitimität speist sich aus demokratischer Mitbestimmung, seine Stärke aus einer durchsetzungsfähigen, unabhängigen und objektiven Justiz, sein Rückgrat aus der Sicherheit, die er dem Einzelnen wie dem Gemeinwesen garantiert.
In diesem Block treten die Grundlagen des neuen Systems zutage. Eine zeitgemäße, robuste Demokratie ohne politische Erschlaffung, eine Justiz, die nicht mehr zusehen muss, sondern handelt, und ein Innenleben, das nicht von Angst oder Misstrauen geprägt ist, sondern von Ordnung, Schutz und dem Vertrauen in ein faires Verfahren.
Hier wird sichtbar, wie politische Teilhabe, Recht und Sicherheit gemeinsam eine belastbare staatliche Basis bilden, nicht als Machtapparat, sondern als Garant des öffentlichen Friedens.
Die grundsätzliche Politische Ausrichtung für die angestrebte Vision für Deutschland ist die Demokratie. Es ist jedoch eine gesunde Kombination aus präsidialer Repräsentanz, parlamentarischer Demokratie in einem Arbeitsparlament und direkter Demokratie von Nöten, um die Akzeptanz der Bevölkerung sicherzustellen.
Um die Kosten für den politischen Betrieb zu senken, werden Landesregierungen zusammengelegt und Bundesländer vereinigt. Die einzigen Bundesländer, die unverändert bleiben sind Bayern (Südosten) und Baden-Württemberg (Südwesten).
Zusammengelegt werden...
Brandenburg mit Berlin (Nordost)
Niedersachsen mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern (Nordwest)
Sachsen mit Sachsen-Anhalt (Ost)
Hessen mit Thüringen (Mitte)
Schleswig-Holstein mit Bremen (Nord)
Nordrhein-Westfalen mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland (West)
Somit gibt es in der Zukunft weiterhin den durchaus wichtigen Föderalismus, jedoch nur noch 8 Bundesländer und demnach auch nur noch 8 Landesregierungen. Der weitläufige Zusammenschluss aus Ost- und Westbundesländern dient auch der Überwindung einer Ost-West-Mauer im Kopf vieler Bürger. Namen für die neuen zusammengelegten Bundesländer müssen noch ausgehandelt und vergeben werden. Die Angabe der geografischen Lage ist vorläufig, bis ein neuer Name für das neue zusammen vereinigte Bundesland vergeben wurde.
Die Beispiele beziehen sich auf Landtags- und Bundestagswahlen. Es können nur Parteien an einer Bundestagswahl kandidieren, die in mindestens 4 Bundesländern Landeslisten aufgestellt haben. Um die Wertigkeit der Wahlen anzupassen, gibt es ein einheitliches Landes-Wahlsystem für alle Bundesländer. Grundsätzlich ist die Stimme im Wahllokal abzugeben. Für Briefwahlen müssen wichtige Gründe vorliegen. Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder Altersgründen das Wahllokal nicht erreichen können, stehen mobile Wahleinheiten zur Verfügung. Mobile Wahleinheiten besuchen Wahlberechtigte auch in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Wahlhelfer der mobilen Wahleinheiten stellen sicher, dass eine geheime Wahl abgegeben wird, genau wie die Wahlhelfer in den Wahllokalen. Wähler, die sich wegen Urlaub am Wahltag in einem anderen Wahlkreis aufhalten, können für die bevorstehende Wahl eine Änderung des Wahlbezirks beantragen. Durch eine Digitalisierung der Wahlen können auch im Ausland lebende Wahlberechtigte zur vorgegebenen Wahlzeit, während der Öffnungszeiten aller Wahllokale, ihre Stimme abgeben, nicht mehr im Voraus.
Präsidialer Anteil
Der Bundespräsident ist der primäre Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland. Er gilt auch als oberster Diplomat für Deutschland in der Außenpolitik und als Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Bundeswehr. Er setzt die Generäle der Bundeswehr ein und bestätigt Beförderungen innerhalb der Bundeswehr. Der Bundespräsident kann über den Einsatz der Bundeswehr, im In- und Ausland, verfügen. Er prüft und bestätigt Gesetze, die parlamentarisch ausgearbeitet und abgestimmt wurden und ist verantwortlich für die Legitimation des Bundeskanzlers, der Ministerpräsidenten der Länder und der Minister auf Bundes- und Landesebene. Er setzt Parlamentspräsidenten und Vizepräsidenten aller Fraktionen ein, sollte bei einer Abstimmung kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erhalten haben. Der Bundespräsident darf als Einziger Ehrungen vornehmen und das Bundesverdienstkreuz verleihen. Er bestätigt die Bundes- und alle Landesregierungen und kann diese auch, wenn nötig, auflösen und Neuwahlen ausrufen. Nur mit Einwilligung des Bundespräsidenten, und nur aus wichtigem Grund, dürfen eingesetzte Minister aus einer Regierung entfernt werden. Er ersetzt den Außenminister in allen repräsentativen Angelegenheiten und Auslandsbesuchen vollständig und ist für Belange der Außenpolitik, und in Teilen der Verteidigungs- und Innenpolitik, Mitglied der Bundesregierung.
Gewählt wird der Bundespräsident direkt vom Volk mit absoluter Mehrheit. Der Bundespräsident darf am Tag der Wahl über kein Parteibuch verfügen und muss parteiübergreifend agieren. Parteilichkeit in seinen Entscheidungen können zur Amtsenthebung führen, welche durch das Bundesverfassungsgesetz im Eilverfahren festgelegt werden kann. Grundlage seiner Entscheidungen sind die verfassungsmäßigen Inhalte des Grundgesetzes.
Die Amtszeit ist auf 5 Jahre begrenzt. Ein Bundespräsident darf maximal 2 Mal in das Amt des Präsidenten gewählt werden. Kandidieren kann jeder deutsche Bundesbürger der in Deutschland geboren ist, ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hatte, mindestens 35 Jahre alt und nicht vorbestraft oder verschuldet ist.
Parlamentarischer Anteil
Im Bundestag und in den Landtagen sitzen Abgeordnete aus den politischen Parteien, deren Aufgabe es ist, den Willen des Volkes umzusetzen. In Ausschüssen werden Wege erarbeitet, dem Volkswillen gerecht zu werden. Oberste Priorität haben Ergebnisse aus Volksabstimmungen und Referenden. Gefolgt von der Umsetzung von Wahlversprechen, die in den Wahlprogrammen festgelegt und bei der Wahl verbindlich bestätigt wurden. Wenn die Erwartungen und Forderungen der Bevölkerung sichergestellt sind, können Abgeordnete zusätzliche Gesetzentwürfe zur Abstimmung stellen oder Projekte einreichen. Dieses jedoch nur unter der Voraussetzung der Erfüllung direktdemokratischer Regeln. Der Bundesrat ist darüber Hinaus eine Kontrollinstanz, in der ausnahmslos alle Gesetze bestätigt werden müssen.
Die Zahl der Abgeordneten im Bundestag ist auf 501 festgelegt. Dem kommen die Ausgleichs- und Überhangmandate hinzu. Um in das jeweilige Parlament einziehen zu können, müssen Parteien mindestens 4% der Wählerstimmen im Zweitstimmenergebnis bekommen haben. Eine Partei zieht darüber Hinaus über die Grundmandatsklausel auch mit ihrem Zweitstimmenergebnis in das Parlament ein, auch unter 4%, wenn 3 Direktmandate für den Bundestag oder 2 Direktmandate für ein Landtag erlangt werden konnten.
Ein Direktmandat zu erlangen wird etwas anspruchsvoller als es bisher bekannt war. Nicht jeder Wahlkreis wird einen Wahlkreiskandidaten ins Parlament entsenden können. Ebenso würde die Partei nach ihrem Zweitstimmenergebnis in voller Stärke einziehen, auch sollte weder die 4%-Hürde noch die Zahl der Direktmandate erreicht worden sein, wenn eine solche Partei den direkt gewählten Bundeskanzler oder Ministerpräsidenten stellt.
Es gibt, um möglichst viele Wähler im Bundes- oder Landtag vertreten zu können, eine optionale Oppositions-Kleinkoalition. Alle Parteien, die den Einzug ins Parlament nicht geschafft haben, normaler Weise gesammelt in den Sonstigen, können aus mehreren Parteien eine gemeinsame Fraktion bilden, sofern diese Parteien zusammen 5% der Wählerstimmen erlangen. Abgeordnete kommen in der Menge des Zweitstimmenergebnisses ihrer Partei in diese Koalition. Diese Fraktion muss bei Anträgen und Reden mit einer Stimme reden. Unabhängig wie viele sonstige Parteien es gibt, kann maximal eine Fraktion dieser Art ins Parlament einziehen. Einzug wird gewährt, sollten sich mehrere Zusammenschlüsse bilden, der Fraktion, mit der höheren Wählerzustimmung.
Gewählt werden die Parlamentarier bei freien, gleichen und geheimen Wahlen für 4 Jahre bei der Bundestagswahl und für 5 Jahre bei Landtagswahlen. Hier gibt es eine Amtszeitbegrenzung…
… für Mitglieder des Bundestags oder eines Landtags: 4 Legislaturperioden
… für Minister: 3 Legislaturperioden
… für den Bundeskanzler und für Ministerpräsidenten: 2 Legislaturperioden
Parlamentssitzungen und Ausschusssitzungen finden niemals zu gleichen Zeiten statt. Abgeordnete und Regierungsmitglieder sind an der Teilnahme aller Plenarsitzungen und eigener Ausschusssitzungen verpflichtet. Sitzungswochen finden in den entsprechenden Wochen an 5 Werktagen im Zeitraum 8:00 bis 20:00 Uhr statt. Ausschusssitzungen finden statt, wenn keine Plenarsitzung angesetzt ist. Wenn nötig ist die Zahl der Sitzungswochen zu erhöhen.
Parlamentarier und Regierungsmitglieder verlieren ihr Mandant im Bundestag oder im Landtag, wenn Gesetze, Verordnungen oder Maßnahmen eingereicht werden, welche gegen das Grundgesetz verstoßen. Jede Aktion ist entsprechend zu prüfen. Maßgeblich sind die Namen bei der Antragstellung. Um dem vorzubeugen, können vorher entsprechende Änderungen oder Anpassungen des Grundgesetzes dem Volk als Abstimmung vorgelegt werden.
Direktdemokratischer Anteil
Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, Gesetzesvorhaben zu verhindern und eigene einzureichen. Zudem kann durch Volksabstimmungen die Politik zur Umsetzung von Maßnahmen verpflichtet werden. Zum Einreichen einer Volksabstimmung oder eines Volksbegehrens müssen 1 Promille der wahlberechtigten Stimmen in einem Wahleinzugsgebiet vorgelegt werden. Die Zahl für direktdemokratische Abstimmungen gilt sowohl auf Bundes- und Landesebene als auch auf Kreis- und Stadtebene. Ein Teilnahme-Quorum gibt es keines!
Volksabstimmungen sind nicht auf 2 Optionen, ja oder nein, begrenzt, sondern können nach Notwendigkeit ausgeweitet werden. Zudem entscheidet das Volk nach einer Wahl, welche Wahlversprechen der Koalitionspartner Priorität haben und umgesetzt werden müssen.
Wenn die Regierung Projekte oder Gesetze umsetzen will, die mehr als 1/3 der Bevölkerung betreffen, finanzielle Mittel von mehr als das 200fache des durchschnittlichen Jahreseinkommens der Bürger bedarf oder Geldtransfers von Steuergeldern in andere Länder, muss das Vorhaben dem Volk in einer Volksabstimmung zur Wahl vorgelegt werden. Ebenso alle Empfehlungen, Verordnungen oder Richtlinien von internationalen Organisationen, die in deutsche Gesetze fließen sollen, bevor es in Deutschland bindend wird. Pauschale Verträge mit internationalen Organisationen sind ohne Legitimation durch eine Volksabstimmung unzulässig.
Ebenso entscheiden Bürger in einer Volksabstimmung, was zur Staatsräson erklärt werden soll, welche Länder unterstützt oder sanktioniert werden sollen, mit welchen Ländern oder internationalen Organisationen zusammengearbeitet wird und welche Unternehmen in einer Krise mit Steuergeldern gerettet werden sollen oder nicht.
Es gilt als Ergebnis bei Volksabstimmungen, die nicht eine Änderung des Grundgesetzes beinhalten, die einfache Mehrheit.
In Fällen, in denen ein Regierungsprogramm zur Finanzierung von Projekten neue Steuern notwendig macht, müssen diese in einer Volksabstimmung genehmigt werden. Wird die Zustimmung verweigert, sind die Politiker aus der Haftung zur Erfüllung des jeweiligen Wahlversprechens entbunden. Der Schutz der Bürgerinteressen ist dabei oberstes Gebot, und daher müssen zusätzliche Steuern immer direkt durch das Volk legitimiert werden, bevor sie aktiv werden.
Diese Regelung stärkt die Verantwortung der Regierung gegenüber dem Volk und stellt sicher, dass die Bürger stets in die Entscheidung über die finanziellen Mittel für Projekte und Maßnahmen einbezogen werden. Sie dient als wesentlicher Mechanismus, der eine demokratische Kontrolle über die Staatsfinanzen gewährleistet und den Bürgern die Möglichkeit gibt, ihre Zustimmung zu wichtigen Entscheidungen zu geben oder diese abzulehnen.
Sonderfall mit Quorum bei Volksabstimmungen
Alle Änderungen und Anpassungen des Grundgesetzes sind dem Volk als Abstimmung vorzulegen. Bei Änderung des Grundgesetzes müssen mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen der Änderung zustimmen. Zudem müssen mindestens 1/3 aller Wahlberechtigten an der Abstimmung teilgenommen haben. Zur Abstimmung kann nur gestellt werden, was sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat die 2/3-Mehrheit erreicht hat.
Wahlen für Bundestag oder Landtage
Jeder, der sich für eine Wahl aufstellen lässt oder antritt, kann nur einmal in einer Wahl antreten und darf kein anderes parlamentarisches Mandat inne haben. Wer zum Beispiel für ein Mandat im Bundestag kandidieren will, darf zum Zeitpunkt der Kandidatur keinem anderen Parlament, zum Beispiel in einem Landtag, angehören. Das gilt für alle Vollzeitparlamente. Direktkandidaten für einen Wahlkreis können nicht zusätzlich auf der Landesliste einer Partei kandidieren. Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers oder eines Ministerpräsidenten können nicht als Direktkandidaten für einen Landkreis zusätzlich erscheinen. Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers oder eines Ministerpräsidenten ziehen immer mit in das Parlament ein, sofern die eigene Partei den Einzug schafft. Ein Kandidat kann immer nur für eine Partei antreten.
Wer über eine Parteiliste in ein Parlament einzieht ist für die Legislaturperiode an die jeweilige Partei gebunden. Wer aus seiner Fraktion oder Partei austritt, verliert sein Mandat, sofern er nicht als Direktkandidat in das Parlament eingezogen ist. Ausscheidende Listenkandidaten werden durch Listenkandidaten der jeweiligen Partei aufgefüllt, entsprechend des Wahlergebnisses. Kandidaten für ein Direktmandat, das Amt des Kanzlers oder Ministerpräsidenten werden durch ihren Ersatzkandidaten ersetzt. Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers oder Ministerpräsidenten ziehen mit ihrer Partei immer ins entsprechende Parlament ein, bevor die Listenaufstellungen der Landeslisten greifen.
Es wird das aktive Wahlrecht vom passiven Wahlrecht getrennt. Wer sein passives Wahlrecht nutzt und sich wählen lassen will, egal ob als Direktkandidat, Listenkandidat oder als Kandidat für das Amt des Bundeskanzlers oder eines Ministerpräsidenten, verzichtet bei der entsprechenden Wahl auf sein aktives Wahlrecht. Nur wer kein Kandidat für eine Wahl ist, kann bei der Wahl seine Stimme abgeben und selber wählen. Ebenso verzichten Präsidentschaftskandidaten auf ihr aktives Wahlrecht.
Es wird eine personalisierte Wahlberechtigungskarte an alle Wahlberechtigten gesendet, welche auf die Wahlberechtigung zugeschnitten programmiert wurde. Die Aktivierung der Wahlberechtigung wird durch die Wahlhelfer vorgenommen. Mit Erhalt der Wahlberechtigung können, sollten Wahlberechtigte nicht an der Wahl im heimischen zuständigen Wahllokal teilnehmen können, Anträge durch ein beiliegendes Formular erteilt werden: .
1. Für Urlauber oder Personen mit Zweitwohnsitz der Wechsel zum Wahllokals am Wahlort, sollte sich der Ort in Deutschland befinden.
2. Nutzung der mobilen Wahleinheiten, wenn aus gesundheitlichen Gründen das Wahllokal nicht erreicht werden kann.
I. Diese Option kann auch kurzfristig erfolgen durch Angehörige, sollte der Wahlberechtigte im Krankenhaus sein.
3. Ausnahme: elektronische Briefwahl (online).
4. Ausnahme: Briefwahl mit Wahlschein zum Ankreuzen
Nur die erste Wahlberechtigung erfolgt über den Postweg. Alle Sonderzugänge und Genehmigungen erfolgen über ein E-Mail-Postfach.
Wahlablauf
Wahlberechtigt ist auf Bundes- und Landesebene jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat oder wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, jedoch einem Volljährigen durch ein Gericht gleichgestellt wurde. Ferner muss der minderjährige gleichberechtigte Wähler außerhalb des Elternhauses oder einer Erziehungsanstalt leben.
Für eine gültige Bundestags- oder Landtagswahl müssen mindestens 50% aller Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben haben! Das gilt für alle 3 Wahlgänge. Überzeugte Nichtwähler haben die Möglichkeit, eine ungültige Stimme abzugeben.
Für die Stimmabgabe stehen in jedem Wahllokal Wahlautomaten zur Verfügung. Jeder Wahlberechtigte bekommt nach Legitimation eine in den Wahlautomaten einzuführende Karte, vergleichbar einer Bankkarte im Geldautomaten, um seine Stimmen abzugeben. Ungültige Stimmabgabe ist nur möglich, wenn der Wahlberechtigte aktiv die Option „ungültig wählen“ angibt. Diese Option steht für jede abzugebende Stimme zur Verfügung.
Von den mobilen Wahleinheiten werden mobile Wahlautomaten mitgebracht. Alle Stimmabgaben finden offline statt, um Manipulationen oder externe Zugriffe zu verhindern. Jede Wahlkarte ist personalisiert und kann bei einer Wahl nur einmal verwendet werden. Die Wahlkarten kommen nach Gebrauch in die Wahlurne.
Für Briefwahlen bekommen Wahlberechtigte einen personalisierten Online-Zugang, um ihre Stimmen abzugeben. Der Zugang kann nur an den Wahltagen während der Öffnungszeiten der Wahllokale genutzt werden. Um sich für die Briefwahl einzuloggen, muss der Briefwähler seine Personalausweisnummer oder Reisepassnummer, den eigenen Namen, Wahlbezirksinformationen und eine in den Briefwahlunterlagen enthaltende Pin angeben. Alternativ steht auch ein personalisierter QR-Code zur Verfügung. Die Eingabemaske gleicht die der Wahlautomaten. Die abgegebenen Briefwahlstimmen werden mit Schließung der Wahllokale abgerufen.
Im Ausland lebende Wahlberechtigte haben keinen Wahlkreis. Somit fällt die erste Stimme im ersten Wahlgang weg. Die Zweitstimme und die Direktwahl des Bundeskanzlers stehen weiter zur Auswahl. Diese Wähler wohnen in keinem Bundesland und können an einer Landtagswahl nicht teilnehmen. Ebenso wenig an regionalen oder landesweiten Volksabstimmungen. Teilnahme an Volksabstimmungen sind nur bei bundesweiten Referenden möglich. Im Ausland ist nur die digitale Briefwahl möglich.
Für eine Briefwahl, in der die Stimmen auf einem Wahlzettel abgegeben werden, muss der Wähler nachweisen, über keinen Internetzugang am Wahltag zu verfügen und die Inanspruchnahme von mobilen Wahleinheiten muss unmöglich sein, zum Beispiel bei einem Auslandsurlaub. Jede Briefwahl, auch die Digitale, muss begründet werden und sollte stets nur in Ausnahmefällen vorkommen.
Die Übermittlung der Wahlergebnisse wird bei Schließung der Wahllokale als Datei vom Vorsitzenden der Wahlkommission von jedem Wahlautomaten seines Wahlbezirks auf ein Speichermedium transferiert und an den Wahlleiter übergeben. Das Speichermedium kann auch von den mobilen Wahleinheiten in den Wahllokalen abgeholt und weitergeleitet werden. Der Wahlleiter führt die Ergebnisse aller Wahlbezirke seiner Stadt zusammen und leitet diese entsprechend an den Landes- oder Bundeswahlleiter weiter. Ergebnisse der digitalen Briefwahl werden von dem Wahlleiter der jeweiligen Wahl direkt abgerufen.
Bundestags- und Landtagswahlen haben mehrere Wahlgänge:
Im ersten Wahlgang wird mit der ersten Stimme der Wahlkreis-Direktkandidat gewählt. Dieser zieht jedoch nur in das Parlament ein, wenn er sowohl die meisten Stimmen in seinem Wahlkreis als auch mindestens 20% der Wählerstimmen aus seinem Wahlkreis erlangt hat. Ein Direktkandidat kann nicht für sich beanspruchen, wenn er weniger als 20% erlangt hat, die Wähler eines Wahlkreises zu repräsentieren.
Die Zahl der Wahlkreise wird neu strukturiert und herabgesetzt. Aus den bisherigen Wahlkreisen werden Landkreise und kreisfreie Städte, die über mehrere Wahlkreise verfügen, zu einem zusammengelegt. Gleichnamige Wahlkreise, die in Land und Stadt unterteilt sind, werden ebenfalls zu einem zusammengelegt. Extrem kleine Landkreise werden einem anliegenden Wahlkreis angeschlossen oder mehrere kleine anliegenden Landkreise werden zu einem Wahlkreis zusammengefasst. Die Wahlbezirke bleiben bestehen.
Für die Zweitstimmen reichen die Parteien Landeslisten ein. Auf dem Wahlzettel stehen dann alle Namen der Kandidaten, die von den Parteien auf einer Landesliste aufgestellt wurden. Der Wähler bekommt die Möglichkeit, ganze Parteien zu wählen, einzelne Kandidaten oder auch Parteien abzüglich einzelner Kandidaten. Die Partei, welche die meisten Stimmen bekommen hat, bekommt automatisch den Regierungsauftrag. Jede Partei, die mindestens 4% aller Stimmen erreichen, oder die entsprechende Menge an Grundmandate erreichen, wird Mitglied des Parlaments.
Bei der Zweitstimme stehen alle Namen der Kandidatenliste aufgelistet und können einzeln gewählt oder abgewählt werden, auch wenn die Stimme für die Gesamtpartei abgegeben wurde. Der Wähler entscheidet mit seiner Personenwahl die Reihenfolge der jeweiligen Landesliste. Neben dem Namen der Partei ist ein Button, mit dem die Wahlprogramme der Parteien abrufbar sind. Das System zeigt an, welche Kandidaten mit der Gesamtwahl gewählt werden. Ohne gesonderte Wahl der Kandidaten werden die von den Parteien erstplatzierten Listenkandidaten ausgewählt. Versehentliche Abgabe von zu vielen Stimmen werden vom System blockiert. Wenn vorerst eine ganze Partei gewählt wird, können einzelne Kandidaten von der Wahl abgewählt werden. Neben jedem Kandidaten kann die Information zum Kandidaten abgerufen oder eingesehen werden. Die Kandidateninformation beinhaltet den Namen, das Alter, den Wahlkreis, die Partei und den Beruf. Dieselben Personendaten stehen auch für jeden Präsidentschafts-, Kanzler-, Ministerpräsidenten- oder Direktkandidaten eines Wahlkreises zur Verfügung. Die Richtigkeit der Angabe ist von den Kandidaten eidesstattlich zu versichern.
Als dritte Stimme im ersten Wahlgang wird der Kanzler bzw. der Ministerpräsident direkt gewählt. Jede Partei kann einen Kandidaten aufstellen. Der Kanzler oder Ministerpräsident muss nicht der Partei mit den meisten Stimmen angehören. Die Parteimitgliedschaft des gewählten Bundeskanzlers oder Ministerpräsidenten ruht während seiner Amtszeit.
Im zweiten Wahlgang wird durch den Wähler der oder die Koalitionspartner gewählt, sofern die Partei mit den meisten Stimmen nicht mehr als die Hälfte aller Sitze alleine besetzen kann. Die Partei mit den meisten Stimmen ist immer Teil der Regierung. Der Zweitplatzierte kann nur dann in eine Regierung ohne den Wahlsieger gehen, wenn der Abstand des Wahlergebnisses niedriger als 2 Prozentpunkte ist. Der Wähler hat auch die Möglichkeit, eine Minderheitsregierung ohne festgelegte Unterstützung mit wechselnden Mehrheiten aus den möglichen Parteien zu wählen.
Zudem, sollte der Kanzler- oder Ministerpräsidentenkandidat im ersten Wahlgang nicht mehr als die Hälfte aller Stimmen erreicht haben, findet im 2. Wahlgang die Stichwahl zwischen den beiden führenden Kandidaten statt.
Im dritten Wahlgang
